Control 2019 Beteiligung am Thüringer Messegemeinschaftsstand - LEG Thüringen
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Control 2019 Teilnahmebedingungen für den Thüringer Gemeinschaftsstand Messeort: Stuttgart, Messegelände Halle 4 Messedauer: 07. - 10. Mai 2019 Organisator: Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH Anmeldung Die Anmeldung erfolgt online. Anmeldung unter: www.leg-thueringen.de/control Was wir für Sie tun Wir übernehmen für Sie folgende Messedienstleistungen mit leistungsstarken Partnern, damit Sie sich auf die Präsentation Ihres Know-hows konzentrieren können: > Anmietung der Ausstellungs- bzw. Standfläche > Kontakt und Administration mit dem Messeveranstalter > zentraler Standplatz und attraktive Standgestaltung > Erstellung und Umsetzung des Messestandkonzeptes bis zur Detailplanung > Bereitstellung Standinfrastruktur (Beleuchtung, Lager/Küche) > technische Installation inkl. Verbrauch > tägliche Reinigung (inkl. Abfallentsorgung) des gesamten Gemeinschaftsstandes > durchgehende Betreuung des Standes durch Hostessen (Info-Service) > Catering (Grundversorgung) > Marketingmaßnahmen (PR, Medien) > Abwicklung der Fördermodalitäten mit dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft Ansprechpartner: Benny Schneider Eventmanager Tel.: 0361 5603-490 Fax: 0361 5603-329 E-Mail: benny.schneider@leg-thueringen.de
Control 2019 Standpakete und Forderung Standfläche Standfläche 9 m² bis 15 m² 16 m² bis 25 m² > Präsentation am Einzelcounter mit zwei Stühlen > Präsentation am Einzelcounter mit zwei Stühlen > zwei Präsentationsfläche (A0, inkl. Gestaltung > drei Präsentationsfläche (A0, inkl. Gestaltung und Produktion) und Produktion) > ein A4 Prospektständer > ein A4 Prospektständer > Firmenlogo oder Schriftzug am Stand > Firmenlogo oder Schriftzug am Stand > Logo und Kontaktdaten auf Ausstellerkarte am > Logo und Kontaktdaten auf Ausstellerkarte am Info-Stand Info-Stand > Grundeintrag im offiziellen Messekatalog > Grundeintrag im offiziellen Messekatalog > Catering für Standpersonal und deren Gäste > Catering für Standpersonal und deren Gäste > ein Beratungstisch mit 4 Stühlen > ein Beratungstisch mit 4 Stühlen > Nutzung der Gemeinschaftsflächen > Nutzung der Gemeinschaftsflächen (Prospektlager/Garderobe inkl. eines (Prospektlager/Garderobe inkl. eines Schließfaches) Schließfaches) > zwei Ausstellerausweise > drei Ausstellerausweise > Gesamtorganisation vor, während und > Gesamtorganisation vor, während und nach der Messe nach der Messe Verfügbare Standflächen: 1 x Standfläche 9 m² (3 m x 3 m) 2 x Standfläche 16 m² (4 m x 4 m) 2 x Standfläche 12 m² (4 m x 3 m) 1 x Standfläche 20 m² (5 m x 4 m) 1 x Standfläche 15 m² (5 m x 3 m) 1 x Standfläche 25 m² (5 m x 5 m) Bitte melden Sie die gewünschte Standgröße online an. Im Rahmen der Richtlinie zur Außenwirtschaftsförderung von Gemeinschaftsprojekten hat die LEG Thüringen beim Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft einen Antrag auf Förderung gestellt. Diese Förderung bezieht sich auf alle zuwendungsfähigen Ausgaben im Rahmen des Messeauftritts. Grundlage des eingereichten Messekonzeptes ist ein gemeinschaftlicher Auftritt aller Partner mit einheitlichen Gestaltungselementen des Corporate Design des Freistaats Thüringen. Grundvoraussetzung für den geförderten Beitrag ist: 1) die Abgabe einer De-minimis-Erklärung Ihres Unternehmens. Das antragstellende Unternehmen ist ver- pflichtet, bei der Beantragung für sich und für den Unternehmensverbund („ein einziges Unternehmen“) eine vollständige Übersicht über die im laufenden und den vorangegangenen zwei Kalenderjahren erhaltenen De- minimis-Beihilfen vorzulegen. Unrichtige, unvollständige oder unterlassene Angaben sind gemäß § 264 StGB als Subventionsbetrug strafbar. Zudem ist die De-minimis-Bescheinigung vom Unternehmen 10 Jahre lang nach Gewährung aufzubewahren und auf Anforderung der EU-Kommission, Bundesregierung, Landesverwaltung oder gewährenden Stelle innerhalb einer festgesetzten Frist (mindestens eine Woche) vorzulegen. Kommt das Unternehmen dieser Anforderung nicht nach, kann rückwirkend die Bewilligungsvoraussetzung entfallen und die Beihilfe zuzüglich Zinsen zurück- gefordert werden. Die De-minimis-Erklärung ist der Anmeldung beizufügen bzw. nach Aufforderung fristgerecht einzureichen. Bitte nutzen Sie hierfür die De-minimis-Erklärung zur Außenwirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen auf der Anmeldeseite unter www.leg-thueringen.de/intec. 2) die Abgabe einer Negativerklärung zur Mitgliedschaft in extremistischen Gruppierungen 3) die Erteilung des Zuwendungsbescheides des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft für das beantragte Projekt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Control 2019 Preise für den Thüringer Gemeinschaftsstand In den Beiträgen zur Teilnahme am Thüringer Gemeinschaftsstand sind bereits folgende Kosten enthalten: > anteilige, förderfähige Kosten gemäß der angemeldeten Quadratmeter > anteilige, nicht förderfähige Kosten gemäß der angemeldeten Quadratmeter > die mögliche Förderung wird beim Rechnungsbetrag abgezogen. > Zusätzliche Ausstattungswünsche (z. B. Vitrinen, Unterbauten, Monitore etc.) sind selbstverständlich nach Absprache möglich. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt. > Sollte es zu einer Überbuchung des Standes kommen, ist der zeitliche Eingang der Anmeldung ausschlaggebend für die Berücksichtigung der Teilnahme am Thüringer Gemeinschaftsstand. Kalkulation der verfügbaren Standpakete*: 9 m² gefördert 9 m² ungefördert > Teilnehmerbeitrag netto: 6.360,00 € > Teilnehmerbeitrag netto: 6.360,00 € > 19% Umsatzsteuer: 1.208,40 € > 19% Umsatzsteuer: 1.208,40 € > Teilnehmerbeitrag brutto: 7.568,40 € Zahlbetrag 7.568,40 € > abzgl. Förderung: - 4.318,40 € Zahlbetrag: 3.250,00 € 12 m² gefördert 12 m² ungefördert > Teilnehmerbeitrag netto: 8.500,00 € > Teilnehmerbeitrag netto: 8.500,00 € > 19% Umsatzsteuer: 1.615,00 € > 19% Umsatzsteuer: 1.615,00 € > Teilnehmerbeitrag brutto: 10.115,00 € Zahlbetrag 10.115,00 € > abzgl. Förderung: - 5.815,00 € Zahlbetrag: 4.300,00 € 15 m² gefördert 15 m² ungefördert > Teilnehmerbeitrag netto: 10.650,00 € > Teilnehmerbeitrag netto: 10.650,00 € > 19% Umsatzsteuer: 2.023,50 € > 19% Umsatzsteuer: 2.023,50 € > Teilnehmerbeitrag brutto: 12.673,50 € Zahlbetrag 12.673,50 € > abzgl. Förderung - 7.323,50 € Zahlbetrag 5.350,00 € 16 m² gefördert 16 m² ungefördert > Teilnehmerbeitrag netto: 11.310,00 € > Teilnehmerbeitrag netto: 11.310,00 € > 19% Umsatzsteuer: 2.148,90 € > 19% Umsatzsteuer: 2.148,90 € > Teilnehmerbeitrag brutto: 13.458,90 € Zahlbetrag 13.458,90 € > abzgl. Förderung - 7.708,90 € Zahlbetrag 5.750,00 € 20 m² gefördert 20 m² ungefördert > Teilnehmerbeitrag netto: 14.140,00 € > Teilnehmerbeitrag netto: 14.140,00 € > 19% Umsatzsteuer: 2.686,60 € > 19% Umsatzsteuer: 2.686,60 € > Teilnehmerbeitrag brutto: 16.826.60 € Zahlbetrag 16.826,60 € > abzgl. Förderung - 9.676,60 € Zahlbetrag 7.150,00 € 25 m² gefördert 25 m² ungefördert > Teilnehmerbeitrag netto: 17.670,00 € > Teilnehmerbeitrag netto: 17.670,00 € > 19% Umsatzsteuer: 3.357,30 € > 19% Umsatzsteuer: 3.357,30 € > Teilnehmerbeitrag brutto: 21.027,30 € Zahlbetrag 21.027,30 € > abzgl. Förderung - 12.077,30 € Zahlbetrag 8.950,00 € *Berechnungsgrundlage ist der derzeitige Planungsstand mit 137 m² reiner Ausstellungsfläche und auf Basis von 8 Ausstellern. Bitte beachten Sie, dass in obigen Zahlen auch die Umsatzsteuer enthalten ist. Die Umsatzsteuer ist nach den allgemeinen Grundsätzen abzugsfähig.
Control 2019 Teilnahmebedingungen für den Thüringer Gemeinschaftsstand Organisation / Standgestaltung Rücktritt, Vertragsauflösung Die LEG Thüringen leitet die gesamte Planung Der Mitaussteller ist berechtigt, innerhalb einer Frist und Umsetzung des Thüringer Messeauftritts. von 14 Tagen nach der schriftlichen Anmeldung vom Wünsche und Anregungen der Mitaussteller werden Vertrag zurückzutreten. Erklärt der Mitaussteller sei- aufgenommen und geprüft und fließen ggf. in die nen Rücktritt nach dieser Frist, ist der Mitaussteller zu Gestaltung des Messestandes ein. Grundlage des folgender Zahlung verpflichtet: Messekonzeptes ist ein gemeinschaftlicher Auftritt aller Partner mit einheitlichen Gestaltungselementen > Rücktritt ab 14 Tagen nach Anmeldung – des Corporate Design des Freistaates Thüringen. 100 % der Beteiligungspreise ohne Förderung Der Messebaukontakt bei der Umsetzung des Messekonzeptes erfolgt in Abstimmung mit den Kann die Standfläche weitervermietet werden, erhebt Mitausstellern durch die LEG. die LEG Thüringen eine pauschale Aufwandsentschä- digung in Höhe von 10 % des Beteiligungspreises Haftung und Versicherung ohne Förderung. Für Schäden und Verluste an Gütern der Mitaussteller Kann die Standfläche nur teilweise weitervermietet auf der Messe übernimmt die LEG Thüringen keine werden, haftet der Mitaussteller anteilig auf die nicht Haftung. Jeder Teilnehmer hat für seinen Bereich weitervermietete Fläche. In diesem Fall erhebt die LEG Versicherungsschutz im erforderlichen Umfang durch Thüringen eine pauschale Aufwandsentschädigung in den Abschluss geeigneter Verträge selbständig Höhe von 75 % des Beteiligungspreises ohne För- sicherzustellen. derung für die nicht weitervermietete Fläche. Dem Aussteller wird in diesen konkreten Fällen das Recht eingeräumt, den Nachweis zu führen, dass dem Ver- Aussteller- und Parkausweise anstalter kein oder ein niedrigerer Schaden entstan- den ist. Die Gebühren für Ausstellerausweise werden nach Verbrauch den Mitausstellern in Rechnung gestellt. Parkausweise sind von jedem Mitaussteller selbst zu bestellen sowie eigenständig zu zahlen. Verbindlichkeit Diese Anmeldung dient als rechtsverbindliche Grund- lage für die Messevorbereitung der LEG Thüringen. Ein Anspruch auf Zuteilung beantragter Plätze, Lager oder Charakter besteht nicht. Ansprüche gegenüber der LEG Thüringen hinsichtlich Lage oder Charakter sind ausgeschlossen. Rechnungslegung Die LEG Thüringen tritt als Hauptaussteller auf und erhält somit alle Rechnungen direkt von P.E. Schall GmbH & Co. KG. Die Abrechnung erolgt durch die LEG Thüringen. Die Rechnungslegung erfolgt nach Messeteilnahme und Abrechnung des Gesamtprojektes abzüglich der ggf. gewährten Förderung. Die in der Rechnung genannten Zahlungstermine sind einzuhalten.
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