Corona Bestimmungen über für den Alfred Münnichow Pokal 2020/ 2021

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Corona Bestimmungen über für den Alfred Münnichow Pokal 2020/ 2021
Durchführungsbestimmungen Alfred Münnichow Pokal 2020 / 2021

     Corona Bestimmungen über für den Alfred Münnichow Pokal 2020/ 2021

     Der Pokalwettbewerb wird in Einzelspielen durchgeführt.
     Die ausrichtenden Vereine müssen ein Hygienekonzept vorweisen. Dazu lassen die Vereine dem
     TK-Vorsitzendem Wolfgang Budde ( tk@hbkml.de ) des Handballkreises Minden-Lübbecke das
     Hygienekonzept bis zum 10.09.2020 zukommen, sofern es nicht schon aufgrund der Jugend-Quali
     eingereicht wurde. Der Handballkreis Minden-Lübbecke stellt die Hygienekonzepte allen Vereinen
     auf der Homepage unter “Spielbetrieb -> Saison 2020/2021“ zur Verfügung. Der Heimverein /
     Ausrichter ist für die Umsetzung und Einhaltung der Hygienevorschriften verantwortlich.
     Um das Infektionsrisiko zu minieren, ergeben sich folgende Empfehlungen/Vorgaben während der
     Wettkampfbetriebs.
     • Der Auswechselbereich/ Auswechselbänke müssen dem vorgegebenen Hygienekonzept
     entsprechen. Dies kann zur Folge haben, dass Auswechselbereiche verlagert werden, die Länge der
     Bank variieren kann, der Standpunkt des Kampfgerichts verlagert wird usw.
     • Die Offiziellen müssen während des Spiels den 1,5m Abstand zu den Spielern einhalten. Die Spieler
     sollen nicht auf Körperkontakt zu ihren Mitspielern sitzen. Die Offiziellen (Trainer, Betreuer usw.)
     müssen während des gesamten Spiels einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
     • Alle beim Aufwärmen beteiligte Spieler gehören zu den aktiven Spielern im Sinne der Corona-
     Vorschriften (Maximal 15 Aktive pro Mannschaft).
     • Es wird dringend empfohlen, dass Sekretär*in und Zeitnehmer*in während des gesamten Spiels
     einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
     • Zeitnehmer und Sekretär bringen ihre eigene Pfeife mit, die sie zum Beispiel an einem Band um
     den Hals tragen, damit die Nutzung durch andere Personen nicht stattfinden kann. Sofern sich an der
     Hallenuhr eine Hupe befindet, ist diese vorzugsweise zu nutzen.
     • Da einige Kommunen pandemiebedingt bereits die Haftmittelnutzung untersagt haben, wird für
     alle Spiele des Pokals auf HBKML Ebene der Einsatz von Haftmittel inklusive
     haftmittelkontaminierten Bälle untersagt
     • Der Mannschaftsverantwortlichen der Heim- und Gast-Mannschaft bestätigen schriftlich, einem
     zum Download auf der Seite des Handballkreises ( Spielbetrieb -> Saison 2020 /2021 )
     bereitgestellten Formular, dass alle am Spiel beteiligten Personen keine etwaige Symptome die
     möglicherweise einer Covid-19-Erkrankung zu zuordnen sind, haben.
     • Die vor Spielbeginn gewählte Bankseite wird für das ganze Spiel beibehalten. Es wird in der
     Halbzeitpause kein Seitenwechsel durchgeführt, d.h. beide Mannschaften spielen in der zweiten
     Halbzeit so weiter, wie sie auch in der ersten Halbzeit gespielt haben.

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Durchführungsbestimmungen Alfred Münnichow Pokal 2020 / 2021

     Spielwertung/Vorzeitige Beendigung des Pokal-Wettbewerbs

     Scheidet eine Mannschaft auf Grund einer Corona-Erkrankung aus dem Pokals-Wettbewerbs aus
     (Gesundheitsamt sperrt die Mannschaft), so entscheidet der Jugendausschuss des Handballkreises
     über das weitere Vorgehen.

     Um in der Pandemiezeit eine einfache und schnelle Kontaktaufnahme zwischen den Vereinen und
     dem Handballkreis Minden-Lübbecke zu ermöglichen, besteht die Möglichkeit, dass die Vereine
     den/die jeweilige/n Jugendwart*in und den/die Trainer*in der Mannschaften in untenstehendes
     Formular eintragen können. Die Einträge sollen sich auf 2 Personen je Mannschaft beschränken;
     über 2 Personen hinausgehende Kontaktdaten werden gelöscht. Die Kontaktdaten der gegnerischen
     Mannschaften können nur denjenigen über einen Link zur Verfügung gestellt werden, die sich selbst
     in der Liste eingetragen und ihre Daten frei gegeben haben! Die Liste wird anschließend um die
     Kontaktdaten der Staffelleiter*innen ergänzt.

     https://forms.office.com/Pages/ResponsePage.aspx?id=DQSIkWdsW0yxEjajBLZtrQAAAAAAAAAAAA
     N__jD4T2ZUOTFQVzMwS0RFNVUyQ1dXUkc2VTUxNTlJMS4u

     Sollten sich die Corona-Bestimmungen nicht im Einklang mit den unter Allgemeine Regelungen
     bzw. den DHB/WHV Bestimmungen befinden, so gelten die Corona-Bestimmungen.

     Durchführungsbestimmungen Alfred Münnichow Pokal 2020 / 2021

     Im Handballkreis Minden-Lübbecke wird in der Saison 2020/2021 der
     Alfred Münnichow - Pokalwettbewerb in den Altersklassen der weiblichen und männlichen
     A-, B-, C-, D-, E-Jugend ausgetragen.
     Alle Rundenspiele vor den Endspielen bzw. Endrunden werden im Gruppen System in
     Spielen über die volle Spielzeit gespielt. Nach Auslosung der Runden wurden diese am
     02.09.2020 im Programm 7m eingestellt und sind verbindlich, vorbehaltlich der Korrektur
     aufgrund der Qualifizierung einer Mannschaft für den HV Spielbetrieb – siehe oben.
     Der Pokalsieger wird als Sieger der Spiele (Hin/Rückspiel), als Erster der Tabelle oder aber in
     einem Endspiel über die volle Regelspielzeit ermittelt.
     Bei der männlichen und weiblichen D–Jugend vertritt der Pokalsieger den Handballkreis bei
     weiterführenden Spielen – sofern ausgespielt - auf HV Ebene. Sollte der Kreismeister und
     der Kreispokalsieger dieselbe Mannschaft sein, so vertritt der Vizepokalsieger den
     Handballkreis bei den weiterführenden Spielen.

     Allgemein
     Für alle hier nicht erfassten Regelungen gelten die Regelungen der SpO und der RO des DHB
     verbunden mit den Zusatzbestimmungen des WHV, des HV Westfalen incl. den
     Durchführungsbestimmungen für eine einheitliche Wettkampfstruktur und den DfB des
     Handballkreises Minden-Lübbecke. Dieses gilt insbesondere für
          Penalty Werfen, Tippen (w/mE)
          Schiedsrichtereinladung
          Haftmittelnutzung
          Strafenkatalog

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Durchführungsbestimmungen Alfred Münnichow Pokal 2020 / 2021

     Spielterminierung

     Die Spielterminierung erfolgt bei Beteiligung von
          2 Mannschaften über Einigung der beiden Mannschaften auf einen Anwurftermin bis
            spätestens zum genannten Datum der Runden mit gebührenfreiem Änderungsantrag
            durch den Heimverein und anschließender Bestätigung durch den Gastverein über
            das 7m Verlegungstool. Mit Übertrag durch die spielleitende Stelle ins Programm 7m
            ist der Spieltermin bestätigt. Sollte das Verlegungstool nicht zur Verfügung stehen,
            ist ein Austausch per mail zulässig.

     Einigen sich die beteiligten Mannschaften bis zum angesetzten Termin nicht auf einen
     Spieltermin, so erfolgt die Wertung durch die Staffelleitung verbunden mit einer
     Ordnungsstrafe.

     Spielzeiten

     Bei einer Beteiligung von 2 Mannschaften beträgt die Spielzeit die Regelspielzeit der
     entsprechenden Altersklasse. Sollte ein Spiel nach der Regelspielzeit unentschieden enden,
     so findet direkt im Anschluss daran ein 7m Werfen (m/wE Penalty) statt. Dieses erfolgt gem.
     Kommentar zur Regel 2:2 IHR

     Festspielbestimmungen

     Die Festspielbestimmungen für den Kreispokal sind im § 45 Abs. 8 der SpO geregelt.
     Der Jugendausschuss des Handballkreises Minden-Lübbecke hat in seiner Sitzung am
     02.09.2019 folgende Aufweichung beschlossen:
     Ein Spieler ist im Pokalwettbewerb nur für eine Mannschaft in seiner Altersklasse
     spielberechtigt. Ein Spieler darf in einer weiteren Mannschaft eingesetzt werden, sofern es
     sich um eine Mannschaft in der nächsthöheren Altersklasse handelt oder eine Spielerin in
     der gleichen Altersklasse in einer Jungen Mannschaft eingesetzt wird. Das Spielrecht wird
     auf maximal 2 Mannschaften beschränkt!

     Für die Jugendkreispokalwettbewerbe wird weiterhin wie folgt ergänzt: bei der m/w D- und
     E-Jugend dürfen alle angereisten Spieler dieser Mannschaft eingesetzt werden. Die
     Festspielbestimmungen sind, wie vorgenannt, zu beachten. Im Alfred Münnichow-Pokal sind
     Spieler nicht spielberechtigt, die am Tag der Austragung des Kreispokalspiels in der
     Meisterschaftsserie in einer Mannschaft festgespielt sind, die im HV Westfalen (betrifft
     nicht den Kooperationsspielbetrieb in der Altersklasse A , B , C mit den Kreisen Lippe,
     Bielefeld-Herford und Gütersloh) oder höher spielt. Diese Regelung gilt für Mannschaften in
     der gleichen Altersklasse.
     Jedes Spiel zählt bezüglich Festspielen und Bestrafung als 1 Spiel.

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     Elektronischer Spielbericht, Ausrichtung und Schiedsrichterentschädigung

     Für die Spielberichtsführung im Alfred Münnichow Pokal wird der SBO des Programms 7m
     eingesetzt.
     Sollte das System nicht zur Verfügung stehen, so ist ein normales Spielberichtsformular zu
     verwenden.
     Der Heimverein sorgt für die Bezahlung der Schiedsrichter, Spielfeldaufbau, SBO Erfassung
     und Übermittlung (ersatzweise Spielberichtsformular verbunden mit der Ergebnismeldung
     unmittelbar nach Beendigung des Spiels im 7m bzw. mail an die spielleitende Stelle sowie
     Versand der Spielberichte.)
     Das Kampfgericht wird von den am Spiel beteiligten Mannschaften gestellt, es sei denn, die
     beteiligten Mannschaften treffen eine andere Vereinbarung. Der Heimverein stellt die
     Zeitnahme sicher.
     Die Schiedsrichterkosten werden zu gleichen Teilen auf die beteiligten Mannschaften
     umgelegt.
     Bei den Spielen um den Alfred-Münnichow-Pokal ist die Kassierung von Eintrittsgeldern
     nicht zulässig.
     Bei allen Spielen wechselt die zweitgenannte Mannschaft (= der „Gast“) die Spielkleidung
     (WHV Zusatzbestimmungen zu § 56 SpO).

     Schiedsrichter

     Schiedsrichter werden für folgende Spiele angesetzt:
     w/m A          für alle Spiele
     w/m B          für alle Spiele
     w/m C          für alle Spiele

     Bei allen Spielen über die volle Spielzeit gelten die normalen Schiedsrichtervergütungen
     gem. Durchführungsbestimmungen der Spielsaison 2020/2021.

     Nichtantreten oder Spielverzicht:
     Nichtantreten oder Spielverzicht wird gemäß RO §19, §25 gem den Strafenvorgaben gem
     Stand 22.08.2019 geahndet.
     (Alle Ordnungsstrafen beinhalten ggf. die Verwaltungsgebühren)

     Spielleitende Stelle (Staffelleitung) / Organisation für die Pokalspiele:

     Männl. A-, B-, C-Jugend:              Stefan Kruse
     Männl. D-Jugend:                      Andrea Meier
     Männl. E-Jugend:                      Torsten Huck
     Weibl. A-, B-, C-Jugend:              Ingrid Brand
     Weibl. D-Jugend:                      Andrea Meier
     Weibl. E-Jugend:                      Torsten Huck

     Organisation:                         Domenik Schäffer

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Durchführungsbestimmungen Alfred Münnichow Pokal 2020 / 2021

     Wertung

     Endet ein Spiel nach der angesetzten Spielzeit unentschieden, so findet direkt im Anschluß
     daran ein 7m Werfen (m/wE penalty) statt. Dieses erfolgt gem. Kommentar zur Regel 2:2
     IHR

     • 3 Mannschaften und mehr: Sind mehr als 2 Mannschaften punktgleich, ist anhand der
     Ergebnisse der Spiele dieser Mannschaften untereinander eine gesonderte Tabelle zu
     erstellen. In dieser Tabelle erfolgt die Wertung:
     a) nach Punkten
     b) bei Punktgleichheit nach der besseren Tordifferenz
     c) bei gleicher Tordifferenz nach der Mehrzahl der erzielten Tore.
     d) ist auch c) gleich, entscheidet die Mehrzahl der erzielten Tore im gesamten Turnier
     e) danach ein 7-m Werfen(m/wE penalty) gem. Kommentar zur Regel 2:2

     Gegen diese Ausschreibung ist das Rechtsmittel des Einspruchs gegeben. Dieser ist
     schriftlich innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach der Bekanntgabe/Zustellung dieses
     Bescheides in fünffacher Ausfertigung bei der Vorsitzenden des Kreisspruchausschusses
     Jürgen Steinhauer, Im Felde 18, 32479 Hille einzulegen. Auf die besonderen Form- und
     Gebührenvorschriften der §§ 37, 44 der Rechtsordnung des DHB wird hingewiesen.

     BRAND              KAATZE         BÄRENFÄNGER         SCHÄFFER        BUDDE

      0    01.09.2020    Erstausgabe
     REV     Datum       Änderung

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