COVID19-SCHUTZKONZEPT - SWISS ALPS 100 2021 MILITÄR-SANITÄTS-VEREIN OBERWALLIS

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COVID19-SCHUTZKONZEPT - SWISS ALPS 100 2021 MILITÄR-SANITÄTS-VEREIN OBERWALLIS
Covid19-Schutzkonzept
               Swiss Alps 100
                    2021
           Militär-Sanitäts-Verein
                 Oberwallis
Version:       V1/02
Autor:         Mirco Weiss
Ausgabe vom:   Juni 2021
Genehmigt:     Juli 2021
COVID19-SCHUTZKONZEPT - SWISS ALPS 100 2021 MILITÄR-SANITÄTS-VEREIN OBERWALLIS
Inhalt
    Grundlagen ......................................................................................................................... 2
    Einleitung............................................................................................................................ 2
    Übergeordnete Grundsätze ............................................................................................... 2
    Gesundheitserklärung ........................................................................................................ 2
    Schutzmassnahmen Organisation/Helfende...................................................................... 3
    An- und Abreise .................................................................................................................. 3
    Startnummernausgabe ...................................................................................................... 3
    Startprozedere mit max. 500 Läufer .................................................................................. 3
    Strecke und Verpflegungsposten ....................................................................................... 4
    Start-/Zielgelände ............................................................................................................... 4
    Duschen / Garderoben ....................................................................................................... 4
    Festwirtschaft ..................................................................................................................... 4
    Zuschauende ...................................................................................................................... 4
    Information ........................................................................................................................ 5
    Verantwortlichkeit ............................................................................................................. 5

Militär-Sanitäts-Verein Oberwallis                                                                                             Seite 1
Grundlagen
Für die Durchführung des Swiss Alps 100 haben wir auf Basis der Vorgaben des «Bundesamt
für Gesundheit» (BAG) und nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt des Kantons Wallis
einen Massnahmenkatalog erarbeitet, um die Sicherheit und Gesundheit aller Beteiligten im
Rahmen unserer Veranstaltung bestmöglich zu gewährleisten.

    Einleitung
Der Swiss Alps 100 kann wie folgt charakterisiert werden:
   • Findet in der freien Natur und im öffentlichen Raum statt.
   • Die Teilnehmenden bewegen sich ständig
   • Für eine möglichst gleichmässige Verteilung auf der Strecke und im Ziel werden die
       Teilnehmenden der verschiedenen Distanzen für die Starts getrennt
   • Die Teilnehmenden sind ausgeprägt naturverbunden, diszipliniert und umweltbe-
       wusst
   • Den Teilnehmenden kann ein hohes Mass an Eigenverantwortung zugetraut werden
   Aufgrund dieser Charaktere ist der Swiss Alps 100 prädestiniert, unter Einhaltung der Co-
   vid-19 Schutzmassnahmen durchgeführt zu werden.

    Übergeordnete Grundsätze
   •   Alle Anwesenden verpflichten sich im Interesse des Sports und gegenüber dem Swiss
       Alps 100 sowie der gesamten Bevölkerung, solidarisch und mit hoher Selbstverant-
       wortung die notwenigen Massnahmen konsequent umzusetzen und einzuhalten.
   •   Nur wer vollständig gesund ist, keine Vorerkrankungen oder Krankheits-/Covid-19-
       Symptome hat und nicht in Kontakt mit erkrankten Personen war, darf an der Veran-
       staltung teilnehmen. Besonders gefährdete Personen müssen die spezifischen Vorga-
       ben des BAG beachten.
   •   In den Innenräumen dürfen sich maximal 250 Personen oder 2/3 der Kapazität auf-
       halten.
   •   Die Maskenpflicht gilt in allen Innenräumen (Zelte, Garagen, Auto, Duschen, Umzieh-
       kabinen, Turnhalle usw.) und am Check-In.
   •   Beim Start draussen dürfen sich maximal 500 Personen pro Start aufhalten. Daher
       werden 100km und 50km einzelne Startzeiten haben.

    Gesundheitserklärung
Alle Teilnehmende, Helfende und Mitglieder der Organisation haben zu bestätigen, dass sie
innerhalb der letzten 10 Tage vor der Veranstaltung keinen Kontakt zu infizierten COVID-19
Personen hatten. Weiterhin muss bestätigt werden, dass keine typischen akuten Atemweg-
serkrankungen (z.B. Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit), Fieber, Muskelschmerzen oder
plötzlich auftretende Anosmie oder Ageusie (Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns)
vorliegen. Begleitpersonen dürfen ebenfalls nur anreisen, wenn die genannten Symptome
nicht zutreffen.
Wer sich nicht gesund fühlt, bleibt bei der Veranstaltung fern!

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Schutzmassnahmen Organisation/Helfende
Die Mitglieder der Organisation und die Helfenden tragen in den Innenräumen eine Schutz-
maske und bei Bedarf Handschuhe (Anfassen von Gegenständen der Teilnehmenden, Berüh-
rungen mit Lebensmitten). Handdesinfektionsmittel stehen überall wo nötig zur Verfügung.
Der Check In/Out werden mit den nötigen Abstandsregeln aufgestellt und gekennzeichnet.
Beim Check-In gilt Maskenpflicht und ein Abstand von 1.5m in der Warteschlange.

Beim Eintreffen muss jeder schriftlich bestätigen, dass er/sie keine Krankheitssymptome auf-
weist und in keinem Kontakt zu einer erkrankten Person stand.

    An- und Abreise
Bei Anreise mit dem ÖV sind die entsprechenden Vorsichtsmassnahmen der jeweiligen Ver-
kehrsbetriebe einzuhalten. Für die Festlegung von Schutzmassnahmen im öffentlichen Ver-
kehr sind die Betreiber zuständig.

    Startnummernausgabe
Die Startnummern werden am Check-In gegen Abgabe der unterzeichneten Teilnehmenden-
erklärung abgegeben. Hierzu ist eine spezielle Zone eingerichtet, in welcher die nötigen Dis-
tanzen eingehalten werden. Die Helfenden bei der Startnummern-Ausgabe tragen immer
eine Schutzmaske.

Bei der Startnummern-Ausgabe muss jeder Startende schriftlich bestätigen, dass er/sie keine
Krankheitssymptome aufweist und in keinem Kontakt zu einer erkrankten Person stand.

    Startprozedere mit max. 500 Läufer
Die allgemeinen Hygienevorschriften gelten in allen Veranstaltungsbereichen. Der Startraum
darf von den Läufer:innen ohne Schutzmaske betreten werden. Es dürfen maximal 500 Läu-
fer gleichzeitig starten (Abstand zwischen den verschiedenen Starts mind. 30min). Der Zu-
schauerbereich ist mit Abstand zu den Läufern abgetrennt. Handdesinfektionsmittelspender
werden vom Veranstalter zur Verfügung gestellt.

Der Startraum ist grosszügig ausgestaltet, sodass trotzdem Distanz gewährt werden kann.
Die Läufer:innen dürfen frühestens 25min vor dem Start das Start-/Zielgelände betreten und
werden gebeten, so spät als möglich zu kommen.

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Strecke und Verpflegungsposten
Die Organisatoren und die Helfenden tragen in den Innenbereichen (Zelte, Garagen, Auto,
Duschen, Umziehkabinen, Turnhalle usw.) und am Check-In immer eine Schutzmaske und
desinfizieren sich regelmässig die Hände.

Tische und Utensilien werden entsprechend den Hygienevorschriften gereinigt bzw. desinfi-
ziert, zusätzlich wird Händedesinfektionsmittel an den Verpflegungsstellen für Helfende und
Teilnehmende zur Verfügung stehen.

Die Getränkekanister werden nur von den Helfenden bedient. Lebensmittel werden nur mit
frisch desinfizierten Händen oder Handschuhen angefasst und in genügendem Abstand auf
den Tisch gelegt, so dass man nur sein eigenes Stück ergreifen kann.

Den Teilnehmenden wird empfohlen, dass sie jederzeit ausreichend Getränke und Verpfle-
gung mit sich führen. Bei allen Verpflegungsposten befinden sich Abfalleimer. Littering aus-
serhalb der Verpflegungszonen ist strengstens untersagt.

Vor dem Event wird im Internet der Verpflegungsplan mit Angebot und Postenstandorten
publiziert. Der Veranstalter kann jederzeit und ohne Vorankündigung die Verpflegungspos-
ten anpassen.

Bei einem Rücktransport eines Teilnehmenden oder der Helfenden wird im Auto immer eine
Maske getragen und so wenig Personen wie möglich mitgeführt.

    Start-/Zielgelände
Es gibt kein Rahmenprogramm und keine Siegerehrungen im Ziel. Die Medaillen werden di-
rekt nach Ankunft im Ziel verteilt, so dass es keine Ansammlungen geben kann.

    Duschen / Garderoben
Wir empfehlen, wo immer möglich, in den eigenen Unterkünften zu duschen. Es stehen aber
Duschen, Garderoben und Toiletten zur Verfügung. Diese sind mit Hände- und Flächendesin-
fektionsmittel ausgestattet. Nach jeder Benützung muss jeder selbst die Flächen kurz desinfi-
zieren.

    Festwirtschaft
Es wird keine Ausstellervillage geben. Für die Verpflegung der Läufer:innen und Helfenden
wird es ein Take-Away-Angebot und Outdoor-Sitzgelegenheiten geben. Es darf nur im Freien
konsumiert werden und mit genügend Abstand!

    Zuschauende
Zuschauende sind angehalten, in den Innenräumen eine Maske zu tragen und die Hygiene-
und Abstandsvorschriften des BAG während der gesamten Veranstaltung einzuhalten. Im öf-
fentlichen Bereich entlang der Strecke gilt die maximale zulässige Anzahl für Spontanver-
sammlungen (50 Personen) unter Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften des
BAG. Hierfür wird an die Eigenverantwortung appelliert. Zuschauende sind selbst für die Ein-
haltung der geltenden Schutzmassnahmen des BAG verantwortlich.

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Information
Der Swiss Alps 100 stellt Plakate und Informationstafeln über die geltenden Regeln und Vor-
sichtsmassnahmen auf. Die Teilnehmenden, Helfenden und weitere in die Organisation ein-
gebundene Personen erhalten im Voraus eine Instruktion mit den geltenden Schutzmassnah-
men.

    Verantwortlichkeit
Der Veranstalter trägt die Verantwortung für den Erlass und die Umsetzung des veranstal-
tungsspezifischen Schutzkonzeptes. Teilnehmende, Helfende, Zuschauende, Medienschaf-
fende, Sponsoren und Partner handeln auf eigene Verantwortung und solidarisch, sich selbst
und allen anderen Beteiligten sowie der Veranstaltung gegenüber und setzen das Schutzkon-
zept konsequent um.

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Das endgültige Reglement steht ab dem 01. Juli 2021 online unter https://www.swissalps100.com
zur Verfügung und wird zusätzlich rechtzeitig vor der Veranstaltung an alle Teilnehmenden per Mail
versendet.

Dieser Abschnitt muss bei der Startnummernausgabe von allen Teilnehmenden unterzeich-
net abgegeben werden.
Ohne dieses unterzeichnete Formular gibt es keine Startnummer!

Ich habe das Hygiene- und Schutzkonzept gelesen und verstanden.

Ich verpflichte mich, die geltenden Regeln jederzeit einzuhalten. Mit meiner Unterschrift er-
kläre ich ausdrücklich, dass ich in den letzten 10 Tagen keinen Kontakt zu infizierten Perso-
nen hatte und selbst seit 10 Tagen gesund und symptomfrei bin.

Vorname, Name: ___________________________________________________

Telefonnummer (wichtig)                       Startnummer
_____________________                         ___________

Datum:_______________          Unterschrift:________________________

Militär-Sanitäts-Verein Oberwallis                                                         Seite 6
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