Leistungsvereinbarung 2020 - Bundesamt für Strassen (ASTRA)
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Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Leistungsvereinbarung 2020 Bundesamt für Strassen (ASTRA) Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK £ Simonetta Sommaruga Departementsvorsteherin Ittigen, Bern, 2 Q DEZ. 2019 Verteiler: Geschäftsleitung GS-UVEK, Direktion ASTRA, Fachreferent GS-UVEK
Leistungsvereinbarung 2020 Seite 2 Bundesamt für Strassen Projekte und Vorhaben [Projekte und Vorhaben Ziele und Umsetzungsmassnahmen Termine BRZ IAFP LG Geschwindigkeitsharmonisierung und Gefahrenwar^ nung (GHGW) - Umsetzung Konzept zur Ausrüstung der meistbelastèten Na 31.12.2020 tionalstrassenabschnitte gemäss Programm Bessere Ausnützung von vorhandenen Kapazitäten Ausführungsgesetzgebung zum Bundesbeschluss über Velowege sowie Fuss- und Wanderwege Bd. II Ziel Verabschiedung der Botschaft durch den Bundesrat 11.12.2020 1 Abs. 8 Strassenverkehrssicherheit Définition von Handlungsfelderh zur Erreichung der strategi 31.12.2020 schen Ziele Building Information Modeling (BIM) Fortführung Pilotprojekte und Begleitung gemäss Stufenplan 31.12.2020 BIM-Strategie Beitrag der Nationalstrasse zur Produktion von erneu erbarer Energie Ausarbeitung Konzept 31.10.2020 Strategisches Entwicklungsprogramm der Nation nalstrassen Vorantreiben der Projektierung und Realisierung der Pro 31.05.2020 jekte gemäss Prioritätensetzung STEP Prüfung der Auslagerung von Bau, .Unterhalt und Be trieb der Nationalsträsseh aus der Bundesverwaltung Start der Umsetzung des Auftrags des Bundesrates 31.12.2020 Mobility Pricing als flankierende Massnahme zur intelli genten Mobilität Erarbeitung eines schweizweiten Konzeptes Dritte Etappe Mobility Pricing: 31.12.2020 Q Erarbeiten einer Konzeption für eine leistungsabhängige Ab gabe («Kilometerabgabe») zur Sicherung der langfristigen Finanzierung der Strasseninfrastruktur - Erarbeiten Grobkonzept Suche von Städten und Agglomerationen, die Mobility Pri cing oder Teile davon im Rahmen eines Pilotversuchs testen möchten. (BRB noch ausstehend) Forschungspaket Auswirkungen des automatisierten Fahrens Konkretisierung der Forschungsergebnisse und Definition 30.06.2020 der Handlungsfelder Teilnahme der Schweiz an der Agentur für das europäi sche Globale Satellitennavigationssystem (GSA) Bd. II Ziel Verabschiedung der Botschaft durch den Bundesrat 31.12.2020 Q 2 Abs. 1 Teilrevision Strassenverkehrsgesetz (automatisiertes Fahren, Anpassung Via sicura-Massnahmen) Bd. II Ziel Eröffnung der Vernehmlassung durch den Bundesrat 30.04.2020 2 Abs. 2
Leistungsvereinbarung 2020 Seite 3 Bundesamt für Strassen «Fairere Verfahren im Strassenverkehr» (in Erfüllung der Mo. Caroni 17.4317) Bd. II Ziel Eröffnung der Vernehmlassung durch den Bundesrat 30.11.2020 2 Abs. 3 Anpassung Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) an geänderte Richtlinie 2003/59/EG Bd. II Ziel Eröffnung der Vernehmlassung durch den Bundesrat 28.06.2020 2 Abs. 3 Verkehrs- und Signalisiationsregeln Bd. II Ziel Verabschiedung durch den Bundesrat 31.03.2020 2 Abs. 4 «Kompensierung des Gewichts elektrischer Batterien bei Lieferwagen der 3,5-Tonnen-Kategorie» (Umsetzung Mo. Bourgeois 18.3420) Bd. II Ziel Eröffnung der Vernehmlassung durch den Bundesrat 30.04.2020 2 Abs. 5
Leistungsvereinbarung 2020 Seite 4 Bundesamt für Strassen Leistungsgruppen Strassennetze und Verkehrsmanagement 2018 2019 2020 2021 2022 2023 IAFP Ziele und Messgrössen IST SOLL SOLL PLAN PLAN PLAN Gewährleistung der Nationalstrassenfunktionalität: Das ASTRA optimiert seine Instrumente, Studien und Massnahmen so, dass die Funktionalität der Nationalstrassen langfristig gewährleistet ist Durchgeführte Analysen zur Gewährleistung und Optimierung der Funktionalität der Natio 90 90 80 80 80 80 nalstrassen gemäss Jahresprogramm ASTRA (%, min.) Flüssiger Verkehr auf den Nationalstrassen: Das ASTRA wendet Massnahmen zur Verflüssigung des Verkehrs an und entwickelt das Verkehrsmanagement auf den Nationalstrassen kontinuierlich weiter Überprüfung, Aktualisierung und Fortschrei bung der Verkehrsmanagement-Grundlagen 70 90 80 80 80 80 dokumente gern. Mehrjahresprogramm ASTRA (%, min.)) Sichergestellter Betrieb der Verkehrsmanage 99.5 99.5 99.5 99.5 99.5 99.5 mentzentrale (VMZ-CH) (%, min.) Netzlänge der Nationalstrasse der durch die 65 70 65 70 75 75 VMZ-CH überwacht ist (%, min.) Definition und Aufrechterhaltung der Standards der NS: Mittels Normen, Weisungen, Richtlinien setzt das ASTRA die Standards für die Nationalstrassen fest und stellt deren Kontinuität sicher Überprüfung und -arbeitung der Standards ge 66 80 80 80 80 80 X mäss Mehrjahresprogramm (%, min.) Durchführung des jährlichen Auditprogramms durch den Bereich Standards und Sicherheit X der Infrastruktur (Anzahl, min.) Stärkung und Weiterentwicklung des Langsamverkehrs: Das ASTRA fördert mit geeigneten Massnahmen die Stärkung und Weiterentwicklung des Langsamverkehrs Grundlagen für die Verbesserung der fachli chen, organisatorischen und rechtlichen Rah- 4 4 menbedingungen für den Langsamverkehr (Anzahl, min.)
Leistungsvereinbarung 2020 Seite 5 Bundesamt für Strassen Nationalstrasseninfrastruktur 2018 2019 2020 2021 2022 2023 IAFP Ziele und Messgrössen IST SOLL SOLL PLAN PLAN PLAN Substanzerhalt der Nationalstrasse: Das ASTRA stellt durch vorbeugenden Unterhalt sicher, dass die Nationalstrassen als Bauwerk dauerhaft erhalten werden können Anteil Brücken mit dringendem Reparaturbe- 10 2Q 50 5Q 40 L darf (%, max.) Präzise Kostenschätzung der Projekte: Das ASTRA stellt durch die Anwendung von modernen Projektierungsinstrumenten die Einhaltung der Genauigkeitsvorgaben für die Kostenschätzung der Generellen Projekte sicher Projekte mit Kosten Ausführungsprojekt > 110% Kosten Generelles Projekt (Anzahl, 0 0 0 0 0 0 X max.) Verfügbarkeit Verkehrsfläche: Das ASTRA sorgt für eine hohe Verfügbarkeit der bestehenden Verkehrsfläche Spurabbau länger als 72 Std. zusammenhän gend am selben Ort auf stark befahrenen Stre cken (0 Tagesverkehr > 40'000 Fahrzeuge) 20 15 10 10 X (Anzahl, max.) Baustellen (ohne KBU) im Mehrschichtbetrieb mit oder ohne Nachtarbeit mit Dauer > 20 Tage und 0 Tagesverkehr a 40'000 Fahr 80 80 80 80 X zeuge (%, min.)
Leistungsvereinbarung 2020 Seite 6 Bundesamt für Strassen Strassenverkehr 2018 2019 2020 2021 2022 2023 IAFP Ziele und Messgrössen IST SOLL SOLL PLAN PLAN PLAN Erhöhung der Verkehrssicherheit: Das ASÎRA trägt insbesondere mit dem yerkéhrssicherhèits- paket "Via sicura" dazu bei, dass die Anzahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten reduziert wer den kann Verkehrstote (Anzahl, max.) 233 X Schwerverletzte (Anzahl, max.) 3 873 X Rechtssicherheit: Das ASTRA stellt sicher, dass die zum korrekten Vollzug des Bundesrechts nöti gen Auskünfte an die Kantone rechtzeitig erfolgen Anteil dér innerhalb von 10 Tagen erledigten 95 90 90 90 90 90 Anfragen (%, min.) Abstimmung Strassenverkehrsrecht CH auf das der EU: Das ASTRA verfolgt die Entwicklung des EU-Rechts in den Bereichen Fahrzeugführer, Fahrzeuge und Verhaltensvorschriften. Gegebe nenfalls leitet es die Anpassung der entsprechenden schweizerischen Erlasse ein Anteil EU-kompatibler Schweizer Vérkehrsèr- 90 90 90 90 90 90 lasse (%, min.)
Leistungsvereinbarung 2020 Seite 7 Bundesamt für Strassen 3 Reporting und Controlling Regelprozess Termin Arbeitsschritt Beschreibung Obligatorisch mit Abschluss Rechnungsjahr für Ziele u. Ende Feb. Einreichung jährlicher LN Messgrössen aus VA mit IAFP Bis Ende März Einreichung finalisierter jährlicher LN Vollständiger, visierter LN per 31. Dez. Sept. Beginn Erstellung LVB VA-Jahr Start Arbeiten in VE Entwurf LVB mit Projekten u. Vorhaben, Zielen u. Ende Okt. Einreichung Entwurf LVB VA-Jahr Messgrössen Nach Rücksprache mit Referent/in Thematisierung von Nov. Behandlung Inhalte LVB VA-Jahr an AR Inhalten mit politischer Bedeutung Bis 15. Dez. Einreichung finalisierte LVB VA-Jahr LVB bereit zur Unterschrift Korrespondenzweg bzw. Unterzeichnung Departe Ende Dez. Inkraftsetzung LVB VA-Jahr per 31. Dez. mentsvorsteherin und Amtsdirektor/in Weitere Anforderungen • LVB und LN werden auf Stufe Departements- und Amtsleitung behandelt. • Die LVB ist zwingend von der Departementsvorsteherin und dem/der Amtsdirektor/in auf Ende eines Jahres zu unterzeichnen. Der LN wird der Departementsleitung in von dem/der Amtsdirektor/in unterschriebener Form eingereicht. • LVB und LN unterliegen dem Öffentlichkeitsprinzip und können von Kommissionen für Beratungen eingefor dert werden. Die LVB sind auf dem Internet der VE publiziert. • F+C UVEK zeichnet für die übergeordnete Koordination, Vorlagenaufbereitung, Konsolidierung, Rück meldung an die VE sowie Termineinhaltung gemäss Regelprozess verantwortlich. Die Einreichung der Do kumente erfolgt an F+C UVEK. • Termine sowie vorgegebene Formate zu LVB und LN sind verbindlich. Verzögerungen hinsichtlich Ziel- bzw. Meilensteinerreichung sowie im Prozessablauf werden F+C UVEK unverzüglich angezeigt. • Formale Anpassungen als auch Prozessänderungen sind dem Departement Vorbehalten. Diesbezügliche Anliegen können an F+C UVEK adressiert werden.
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