Leistungsvereinbarung 2020 - Bundesamt für Strassen (ASTRA)

 
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Leistungsvereinbarung 2020 - Bundesamt für Strassen (ASTRA)
Schweizerische Eidgenossenschaft
       Confédération suisse
       Confederazione Svizzera
       Confederaziun svizra

Leistungsvereinbarung 2020
Bundesamt für Strassen (ASTRA)

                                             Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr,
                                             Energie und Kommunikation UVEK

                                             £
                                             Simonetta Sommaruga
                                             Departementsvorsteherin

Ittigen,                                     Bern,   2 Q DEZ. 2019

Verteiler: Geschäftsleitung GS-UVEK, Direktion ASTRA, Fachreferent GS-UVEK
Leistungsvereinbarung 2020 - Bundesamt für Strassen (ASTRA)
Leistungsvereinbarung 2020                                                                            Seite 2
Bundesamt für Strassen

          Projekte und Vorhaben
[Projekte und Vorhaben
Ziele und Umsetzungsmassnahmen                                      Termine      BRZ           IAFP   LG
Geschwindigkeitsharmonisierung und Gefahrenwar^
nung (GHGW)
    - Umsetzung Konzept zur Ausrüstung der meistbelastèten Na­
                                                                    31.12.2020
      tionalstrassenabschnitte gemäss Programm
     Bessere Ausnützung von vorhandenen Kapazitäten

Ausführungsgesetzgebung zum Bundesbeschluss über
Velowege sowie Fuss- und Wanderwege
                                                                                 Bd. II Ziel
     Verabschiedung der Botschaft durch den Bundesrat               11.12.2020    1 Abs. 8

Strassenverkehrssicherheit
     Définition von Handlungsfelderh zur Erreichung der strategi­
                                                                    31.12.2020
     schen Ziele

Building Information Modeling (BIM)
     Fortführung Pilotprojekte und Begleitung gemäss Stufenplan
                                                                    31.12.2020
     BIM-Strategie

Beitrag der Nationalstrasse zur Produktion von erneu­
erbarer Energie
     Ausarbeitung Konzept                                           31.10.2020

Strategisches Entwicklungsprogramm der Nation
nalstrassen
     Vorantreiben der Projektierung und Realisierung der Pro­
                                                                    31.05.2020
     jekte gemäss Prioritätensetzung STEP
Prüfung der Auslagerung von Bau, .Unterhalt und Be­
trieb der Nationalsträsseh aus der Bundesverwaltung
     Start der Umsetzung des Auftrags des Bundesrates               31.12.2020

Mobility Pricing als flankierende Massnahme zur intelli­
genten Mobilität
      Erarbeitung eines schweizweiten Konzeptes

      Dritte Etappe Mobility Pricing:                               31.12.2020                          Q
      Erarbeiten einer Konzeption für eine leistungsabhängige Ab­
      gabe («Kilometerabgabe») zur Sicherung der langfristigen
      Finanzierung der Strasseninfrastruktur
      -   Erarbeiten Grobkonzept
      Suche von Städten und Agglomerationen, die Mobility Pri­
      cing oder Teile davon im Rahmen eines Pilotversuchs testen
      möchten. (BRB noch ausstehend)

Forschungspaket Auswirkungen des automatisierten
Fahrens
      Konkretisierung der Forschungsergebnisse und Definition
                                                                    30.06.2020
      der Handlungsfelder
Teilnahme der Schweiz an der Agentur für das europäi­
sche Globale Satellitennavigationssystem (GSA)
                                                                                 Bd. II Ziel
      Verabschiedung der Botschaft durch den Bundesrat              31.12.2020                          Q
                                                                                 2 Abs. 1

Teilrevision Strassenverkehrsgesetz (automatisiertes
Fahren, Anpassung Via sicura-Massnahmen)
                                                                                 Bd. II Ziel
      Eröffnung der Vernehmlassung durch den Bundesrat              30.04.2020
                                                                                 2 Abs. 2
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Bundesamt für Strassen

«Fairere Verfahren im Strassenverkehr»
(in Erfüllung der Mo. Caroni 17.4317)
                                                                     Bd. II Ziel
     Eröffnung der Vernehmlassung durch den Bundesrat   30.11.2020
                                                                     2 Abs. 3

Anpassung Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) an
geänderte Richtlinie 2003/59/EG
                                                                     Bd. II Ziel
     Eröffnung der Vernehmlassung durch den Bundesrat   28.06.2020
                                                                     2 Abs. 3

Verkehrs- und Signalisiationsregeln
                                                                     Bd. II Ziel
     Verabschiedung durch den Bundesrat                 31.03.2020
                                                                     2 Abs. 4

«Kompensierung des Gewichts elektrischer Batterien
bei Lieferwagen der 3,5-Tonnen-Kategorie»
(Umsetzung Mo. Bourgeois 18.3420)
                                                                     Bd. II Ziel
     Eröffnung der Vernehmlassung durch den Bundesrat   30.04.2020
                                                                     2 Abs. 5
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Bundesamt für Strassen

         Leistungsgruppen
Strassennetze und Verkehrsmanagement
                                                      2018    2019    2020    2021    2022     2023        IAFP
  Ziele und Messgrössen                                IST    SOLL    SOLL    PLAN    PLAN     PLAN
  Gewährleistung der Nationalstrassenfunktionalität: Das ASTRA optimiert seine Instrumente,
  Studien und Massnahmen so, dass die Funktionalität der Nationalstrassen langfristig gewährleistet
  ist
      Durchgeführte Analysen zur Gewährleistung
      und Optimierung der Funktionalität der Natio­
                                                         90     90      80       80      80           80
      nalstrassen gemäss Jahresprogramm ASTRA
      (%, min.)
  Flüssiger Verkehr auf den Nationalstrassen: Das ASTRA wendet Massnahmen zur Verflüssigung
  des Verkehrs an und entwickelt das Verkehrsmanagement auf den Nationalstrassen kontinuierlich
  weiter
      Überprüfung, Aktualisierung und Fortschrei­
      bung der Verkehrsmanagement-Grundlagen­
                                                         70     90      80       80      80           80
      dokumente gern. Mehrjahresprogramm
      ASTRA (%, min.))

      Sichergestellter Betrieb der Verkehrsmanage­
                                                       99.5    99.5    99.5    99.5     99.5     99.5
      mentzentrale (VMZ-CH) (%, min.)

      Netzlänge der Nationalstrasse der durch die
                                                        65      70      65       70      75           75
      VMZ-CH überwacht ist (%, min.)

   Definition und Aufrechterhaltung der Standards der NS: Mittels Normen, Weisungen, Richtlinien
   setzt das ASTRA die Standards für die Nationalstrassen fest und stellt deren Kontinuität sicher
      Überprüfung und -arbeitung der Standards ge­
                                                         66     80      80       80      80           80    X
      mäss Mehrjahresprogramm (%, min.)
      Durchführung des jährlichen Auditprogramms
      durch den Bereich Standards und Sicherheit                                                            X
      der Infrastruktur (Anzahl, min.)

  Stärkung und Weiterentwicklung des Langsamverkehrs: Das ASTRA fördert mit geeigneten
  Massnahmen die Stärkung und Weiterentwicklung des Langsamverkehrs

      Grundlagen für die Verbesserung der fachli­
      chen, organisatorischen und rechtlichen Rah-       4       4
      menbedingungen für den Langsamverkehr
      (Anzahl, min.)
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Bundesamt für Strassen

Nationalstrasseninfrastruktur

                                                      2018       2019   2020       2021       2022       2023      IAFP
  Ziele und Messgrössen                                IST       SOLL   SOLL       PLAN       PLAN       PLAN
  Substanzerhalt der Nationalstrasse: Das ASTRA stellt durch vorbeugenden Unterhalt sicher, dass
  die Nationalstrassen als Bauwerk dauerhaft erhalten werden können

      Anteil Brücken mit dringendem Reparaturbe-        10         2Q     50         5Q         40         L
      darf (%, max.)
   Präzise Kostenschätzung der Projekte: Das ASTRA stellt durch die Anwendung von modernen
   Projektierungsinstrumenten die Einhaltung der Genauigkeitsvorgaben für die Kostenschätzung der
   Generellen Projekte sicher

      Projekte mit Kosten Ausführungsprojekt >
      110% Kosten Generelles Projekt (Anzahl,                0      0          0          0          0         0    X
      max.)
  Verfügbarkeit Verkehrsfläche: Das ASTRA sorgt für eine hohe Verfügbarkeit der bestehenden
  Verkehrsfläche

      Spurabbau länger als 72 Std. zusammenhän­
      gend am selben Ort auf stark befahrenen Stre­
      cken (0 Tagesverkehr > 40'000 Fahrzeuge)
                                                                           20         15         10        10      X
      (Anzahl, max.)
      Baustellen (ohne KBU) im Mehrschichtbetrieb
      mit oder ohne Nachtarbeit mit Dauer > 20
      Tage und 0 Tagesverkehr a 40'000 Fahr­
                                                                           80         80         80        80      X
      zeuge (%, min.)
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Bundesamt für Strassen

Strassenverkehr

                                                     2018     2019   2020    2021     2022     2023     IAFP
  Ziele und Messgrössen                               IST     SOLL   SOLL    PLAN     PLAN     PLAN
  Erhöhung der Verkehrssicherheit: Das ASÎRA trägt insbesondere mit dem yerkéhrssicherhèits-
  paket "Via sicura" dazu bei, dass die Anzahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten reduziert wer­
  den kann

      Verkehrstote (Anzahl, max.)                      233                                               X

      Schwerverletzte (Anzahl, max.)                  3 873                                              X

  Rechtssicherheit: Das ASTRA stellt sicher, dass die zum korrekten Vollzug des Bundesrechts nöti­
  gen Auskünfte an die Kantone rechtzeitig erfolgen

      Anteil dér innerhalb von 10 Tagen erledigten
                                                        95      90      90      90       90        90
      Anfragen (%, min.)

  Abstimmung Strassenverkehrsrecht CH auf das der EU: Das ASTRA verfolgt die Entwicklung
  des EU-Rechts in den Bereichen Fahrzeugführer, Fahrzeuge und Verhaltensvorschriften. Gegebe­
  nenfalls leitet es die Anpassung der entsprechenden schweizerischen Erlasse ein

      Anteil EU-kompatibler Schweizer Vérkehrsèr-
                                                        90      90      90      90       90        90
      lasse (%, min.)
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Bundesamt für Strassen

3           Reporting und Controlling
Regelprozess
    Termin           Arbeitsschritt                              Beschreibung
                                                                 Obligatorisch mit Abschluss Rechnungsjahr für Ziele u.
    Ende Feb.        Einreichung jährlicher LN
                                                                 Messgrössen aus VA mit IAFP

    Bis Ende März    Einreichung finalisierter jährlicher LN     Vollständiger, visierter LN per 31. Dez.

    Sept.            Beginn Erstellung LVB VA-Jahr               Start Arbeiten in VE

                                                                 Entwurf LVB mit Projekten u. Vorhaben, Zielen u.
    Ende Okt.        Einreichung Entwurf LVB VA-Jahr
                                                                 Messgrössen

                                                                 Nach Rücksprache mit Referent/in Thematisierung von
    Nov.             Behandlung Inhalte LVB VA-Jahr an AR
                                                                 Inhalten mit politischer Bedeutung

    Bis 15. Dez.     Einreichung finalisierte LVB VA-Jahr        LVB bereit zur Unterschrift

                                                                 Korrespondenzweg bzw. Unterzeichnung Departe­
    Ende Dez.        Inkraftsetzung LVB VA-Jahr per 31. Dez.
                                                                 mentsvorsteherin und Amtsdirektor/in

Weitere Anforderungen
•      LVB und LN werden auf Stufe Departements- und Amtsleitung behandelt.

•      Die LVB ist zwingend von der Departementsvorsteherin und dem/der Amtsdirektor/in auf Ende eines Jahres
      zu unterzeichnen. Der LN wird der Departementsleitung in von dem/der Amtsdirektor/in unterschriebener Form
      eingereicht.
•      LVB und LN unterliegen dem Öffentlichkeitsprinzip und können von Kommissionen für Beratungen eingefor­
      dert werden. Die LVB sind auf dem Internet der VE publiziert.
•      F+C UVEK zeichnet für die übergeordnete Koordination, Vorlagenaufbereitung, Konsolidierung, Rück­
      meldung an die VE sowie Termineinhaltung gemäss Regelprozess verantwortlich. Die Einreichung der Do­
      kumente erfolgt an F+C UVEK.
•     Termine sowie vorgegebene Formate zu LVB und LN sind verbindlich. Verzögerungen hinsichtlich Ziel- bzw.
       Meilensteinerreichung sowie im Prozessablauf werden F+C UVEK unverzüglich angezeigt.
•      Formale Anpassungen als auch Prozessänderungen sind dem Departement Vorbehalten. Diesbezügliche
      Anliegen können an F+C UVEK adressiert werden.
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