Corona Schutzkonzept für Ganzklassenunterricht an der Wirtschaftsschule KV Zürich - KV Zürich

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Corona Schutzkonzept für Ganzklassenunterricht
an der Wirtschaftsschule KV Zürich

Schutzkonzept KV Zürich / 2021_06_26/ MFE_HBE   -1-
Inhaltsverzeichnis

Einleitung .............................................................................................................. 3

1.      Massnahmen zur Sicherstellung der Führungs- und Handlungsfähigkeit
        der Schulleitung ........................................................................................... 4

2.      Vorbereitung auf Szenarien gemäss Richtlinie Covid-19 ......................... 4

3.      Einhaltung der Hygiene und Verhaltensregeln ......................................... 4

4.      Weitere Schutzmassnahmen ...................................................................... 5

5.      Infrastruktur und Schutzmaterialien .......................................................... 6

6.      Sportunterricht ............................................................................................. 6

7.      Regelung zum Umgang mit symptomatischen Personen, Isolations-
        Quarantänemassnahmen ............................................................................ 6

8.      Besonders gefährdete Personen ................................................................ 6

9.      Veranstaltungen ........................................................................................... 7

10. Musikunterricht ............................................................................................ 7

11. Home-Office.................................................................................................. 8

Schutzkonzept KV Zürich / 2021_06_26/ MFE_HBE                                                                        -2-
Version 3.1 29.06.2021

Einleitung
– Schutzkonzept, basierend auf: « Richtlinie COVID-19 Rahmenbedingungen des Unterrichts
  an der Bildungseinrichtung der Sekundarstufe II und der Tertiärstufe B sowie an übrigen
  Bildungsstätten im Schuljahr 2020/21 des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes,
  26.06.2021

– Betroffen sind alle Schuleinheiten der Wirtschaftsschule KV Zürich mit den sich darin
  befindenden Personen.

– Lieferanten, Betriebe und Mieter, die nahe an der Schule sind, haben ein eigenes Konzept zu
  erstellen.

– Das Konzept wird von der Schulleitung und dem SIBE genehmigt und ausgeführt.

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1.      Massnahmen zur Sicherstellung der Führungs- und Handlungsfähigkeit
        der Schulleitung
 Die Schulleitung hat eine Stabsstelle Corona organisiert und damit das Thema Covid-19
 zentralisiert. Die Mailadresse corona@kvz-schule.ch wurde bereitgestellt.
 Die Aufgaben des Coronastabs sind:
     • Meldungen von Indexfällen ans MBA bzw. Contact Tracing Schulen Kanton Zürich
     • Bearbeiten von Isolations- und Quarantänemeldungen von Lernenden
     • Bearbeiten von Anfragen von Lernenden, Lehrenden, Lehrbetrieben, Eltern

 Der Stab ist wie folgt zusammengesetzt:
     • Helene Berek, Leitung
     • Matthias Fehlmann, SIBE
     • 2 Mitarbeitende der Verwaltung (insgesamt ca. 10 Stellenprozent)

 Das Umsetzen von neuen Weisungen bleibt weiterhin bei der Schulleitung/SIBE.

2.      Vorbereitung auf Szenarien gemäss Richtlinie Covid-19
     Gemäss den Richtlinien Covid-19 – Rahmenbedingungen des Unterrichts an der
     Sekundarstufe II und der Tertiärstufe B sowie übrige Ausbildungsstätten 2020/2021, wird das
     Szenario 1 umgesetzt.
     Szenario 1
     Ganzklassenunterricht gemäss Schutzkonzept (Covid-19-Verordnung besondere Lage),
     d.h. Abstand von 1.5 Metern oder so gross wie möglich, dazu konstante und kontrollierte
     Sitzordnung pro Zimmer und Klasse und in speziellen Unterrichtssituationen (z.B. Labor)
     teilweise oder allgemeine Pflicht.

3.      Einhaltung der Hygiene und Verhaltensregeln
 Händehygiene
    • Es wird mit der neuen Kampagne «bleibt weiterhin vorsichtig» darauf hingewiesen.
    • Wo möglich werden die 1.5m Abstand eingehalten, ist das nicht möglich, wird das
       Maskentragen empfohlen.
    • Bei den Eingängen wird Desinfektionsmittel bereitgestellt.
    • Empfangsstellen und Sekretariate haben zusätzlich Desinfektionsmittel.
    • Ein grosser Teil der Räumlichkeiten ist mit einem Waschbecken mit Seife ausgestattet.
    • Die öffentlichen Drucker sind mit Desinfektionsmitteltüchern ausgerüstet.
    • Die Schulzimmer sind mit Desinfektionsmitteltüchern ausgerüstet.
    • Das Lehrer- und die Vorbereitungszimmer ist mit Desinfektionsmitteltüchern
       ausgerüstet.

     Abstand halten
         • Da, wo das Anstehen wahrscheinlich ist, sind 1.5 Abstandsmarkierungen
              angebracht.
         • Die Verkehrsströme werden geleitet, damit wo möglich das Kreuzen vermieden werden
              kann.
     Lüften
        • Die Lehrpersonen werden via Merkblatt über das korrekte Lüften der Schulzimmer
            informiert.

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Sitzordnung
         • Die Sitzordnung soll möglichst konstant gehalten werden.
     Gruppenzimmer
        • Empfehlung zum Masketragen.
     Bereich Lehrperson im Schulzimmer
         • Dieser ist mit der 1.5m Regel markiert.
         • Lehrpersonen, die in die besonders gefährdete Personengruppen fallen, können ihre
             Arbeit von zu Hause aus erledigen, solange sie nicht geimpft sind.
     Maskentragepflicht
         •    Die Maskentragepflicht ist grundsätzlich aufgehoben, an folgenden Orten wird
              auf eine dringliche Empfehlung zum Tragen der Maske hingewiesen:
             o Lichthof
             o Gänge
             o WC-Anlagen und Garderoben
             o Anlässe mit hoher Durchmischung (Mittagsveranstaltungen)
             o Interne Prüfungen
             o Mediothek
            Für alle externe Besucher bleibt die Maskentragepflicht nach wie vor bestehen. Dazu
            gehören auch Prüfungsteilnehmende Delf/Dalf oder Cambridge sowie Kundinnen und
            Kunden der KV Business School Zürich.
            SV Restaurant: Es gelten die Regelungen für Restaurationsbetriebe
     Maskenabgabe
        • Mitarbeitende Verwaltung
                o Die Masken können am Empfang abgeholt werden.
        • Lehrende
                o Die Masken können am Empfang abgeholt werden.
                o Pro Person ein Pack à 25 Stk. für eine Woche.
                o Es wird eine Kontrollliste geführt.
        • Lernende
                o Die Masken müssen in Eigenregie mitgebracht werden; wurden sie vergessen,
                     kann eine Maske gegen ein Entgelt am Empfang bezogen werden.

4.      Weitere Schutzmassnahmen

     Swiss Covid App
       • Lehrende, Lernende und Ausbildungsstätten wurden über die Wichtigkeit der App
            informiert.
     Gruppen Durchmischung
       • Gruppendurchmischte Aktivitäten mit den nötigen Verhaltens- und Hygienemassnahmen
            wieder erlaubt.
       • Normale Zimmerbelegungen möglich
     Weitergabe Kontaktdaten
       • Wird vom Corona Stab bearbeitet
     Drittpersonen auf dem Schulareal
       • Wo möglich wird darauf verzichtet.
     Abfallkübel
       • Steht in allen Schulzimmern, Arbeitsräumen und Büros zur Verfügung.
     Der Informationsfluss ist über den Rektor geregelt

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5.         Infrastruktur und Schutzmaterialien
       •     20’000 Stk. Schutzmasken an Lager
       •     10 Stk. Plexiglasscheiben an Lager (aktuell rasche Bestellung möglich)
       •     10 Liter Desinfektionsmittel an Lager
       •     50 Kübel mit Desinfektionstüchern an Lager
       •     50 Liter Seife an Lager

6.         Sportunterricht
 Sportaktivitäten sind in Innenräumen wie auch im Freien ohne Einschränkungen zulässig.
 Wettkämpfe vor Publikum sind erlaubt.

       •     Wo der Abstand nicht eingehalten werden kann, wird eine Maske empfohlen
       •     Die Benutzung vom Kraft uns Spinningraum ist für Lehrende und Lernende wie auch
             das Personal ohne Einschränkungen möglich. Empfohlen wird:
                 o Kann der Abstand nicht eingehalten werden, soll die Maske getragen werden
                 o Sportmaterial und Geräte sind nach der Sportstunde zu desinfizieren

7. Regelung zum Umgang mit symptomatischen Personen, Isolations-
   Quarantänemassnahmen
     Das Merkblatt zur Einschätzung von Covid-19 steht für alle Personen zu Verfügung.
     https://www.zh.ch/de/gesundheit/coronavirus/informationen-rund-um-schulen-kitas-
     heime/informationen-fuer-die-schulen-der-sekundarstufe-ii.html#320214081
     Meldungen an das MBA von positiv getesteten Personen.
         • Wird vom Corona Stab bearbeitet
         • Kantonsärztliche Massnahmen gelangen zum Corona Stab, dieser leitet sie an die
              nötigen Stellen weiter.

8.         Besonders gefährdete Personen
 In diesen Bereich fallen:
      • Personen über 65 Jahre
      • Schwangere Frauen
      • Personen mit Vorerkrankungen
         o Bluthochdruck
         o Herz-Kreislauf-Erkrankung
         o Diabetes
         o Chronische Atemwegserkrankung
         o Krebs
         o Erkrankungen, die das Immunsystem schwächen
         o Adipositas Grad III

 Lehrpersonen, die in diese Gruppe fallen, dürfen von zu Hause aus Unterrichten, solange sie
 nicht geimpft sind. Wer geimpft ist oder eine bestätigte Coronavirus-Infektion hatte, muss nicht
 zusätzlich geschützt werden. Wenn gewünscht, kann für das Lehrerpult im Schulzimmer eine
 Plexiglasscheibe bereitgestellt werden.

 https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-
 pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/besonders-gefaehrdete-menschen.html

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9.         Veranstaltungen
 MBA: «Die Durchführung von Veranstaltungen mit maximal 1000 Personen (Teilnehmende
 sowie Publikum) ist zulässig, sofern eine Sitzpflicht besteht. Ist keine Sitzpflicht vorgesehen,
 dürfen in Innenräumen höchstens 250 Personen, in Aussenbereichen höchstens 500 Personen
 zugelassen werden. Die Einrichtungen dürfen höchstens zu zwei Dritteln ihrer Kapazität besetzt
 werden. Die Durchführung von Veranstaltungen, an denen die Besucherinnen und Besucher
 tanzen, ist verboten.»

 Für die Aula gilt somit:

       •     90 Personen bei Prüfungsbestuhlung mit einer Person pro Tisch
       •     200 Personen bei Konzertbestuhlung
       •     Veranstaltungen in der Aula: Maskentragpflicht für alle!
       •     Für Apéros werden dieselben Regeln wie in der Gastronomie umgesetzt und sollen in
             der Mensa durchgeführt werden
                 • Sitzpflicht bei Konsumation
                 • Erfassen Kontaktdaten der internen Personen ist nichtnotwendig, die
                    Nachvollziehbarkeit besteht.
                 • Erfassen Kontaktdaten der externen Personen (durch SV Services)

 Mediothek
    • Normalbetrieb:
           • Keine Einschränkungen
           • Bei Veranstaltungen gilt zwei drittel der Kapazität
    • Veranstaltungen in der Mediothek: Maskentragpflicht für alle!

 Konvente und Sitzungen
 Können vor Ort und ohne Beschränkung der Teilnehmerzahl durchgeführt werden. Es gilt
 Maskentragpflicht und Einhalten der Abstände.

10. Musikunterricht
 Musikunterricht ist ohne Einschränkung zulässig
 Für den Instrumentalunterricht der KV Schulband Business Notes gelten folgende Regeln:
       •     Kulturelle Aktivitäten (Gesangs-, Instrumental- und Theaterunterricht, einschliesslich
             Proben und Auftritte) sind ohne Einschränkungen zulässig. Verboten sind Auftritte von

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Chören vor Publikum in Innenräumen. Im Freien besteht für das Publikum keine
            Sitzpflicht.
                • Der Unterricht findet weiterhin nur in der Aula statt, da der Proberaum im Puls 5
                     keine Lüftung hat.

11. Home-Office

 Die Home-Office Pflicht ist aufgehoben. Das Home Office Relgement der Schule tritt wieder in
 Kraft.

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