Anmeldung zum Sommerlager 2021 - Liebe Pfadfinder*innen, liebe Erziehungsberechtigte! - Pfadfindergruppe ...

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Anmeldung zum Sommerlager 2021
Liebe Pfadfinder*innen, liebe Erziehungsberechtigte!
Wir freuen uns sehr, diesen Sommer wieder ein gemeinsames Lager anbieten zu können. Die Stufen GuSp,
CaEx und RaRo werden in der Zeit vom 07. August (Vormittag) bis 14. August 2021 (Nachmittag) nach
Mistelbach fahren (Pfadfindergruppe Mistelbach, Ebendorferstraße 43, A-2130 Mistelbach).
Wir bitten um Verständnis, dass wir aufgrund der sich stetig ändernden Rahmenbedingungen derzeit noch
keine genauen Abfahrts- bzw. Rückkunftszeiten bekannt geben können – wir reichen diese sobald als möglich
nach.

Lagerbeitrag & Registrierung
Der Lagerbeitrag für das heurige Sommerlager beträgt 175€. Wir weisen darauf hin, dass nur in unserer
Gruppe registrierte Mitglieder an Heimstunden bzw. am Lager teilnehmen dürfen.
Bis 16. Juni: Registrierungsbeitrag (falls noch nicht bezahlt) auf dem Konto + Datenblatt für Registrierung
bei der zuständigen Stufe abgegeben. Überweisungszweck: „ Registrierung 2020/2021“.
Bis 25. Juni: Anmeldung zum Sommerlager bei der zuständigen Stufe abgegeben.
Bis 9. Juli: Sommerlagerbeitrag am Konto eingelangt. Überweisungszweck: „
Sommerlager 2021“.

Ansprechpartner aus den Stufen:
Guides & Späher:               Florian Rabl (0660/408566) & Anja Schiefer (0650/3005663)
Caravelles & Explorer:         Max Wagner (0660/6992529) & Evelyne Koschaintsch (0660/6544255)
Ranger & Rover:                Lukas Heiss (0660/6836964) & Ida Schmidl (0676/4171478)
Lagerleitung:
Stephanie Flammer: 0650/8900292, stephanie.flammer@gmx.at
Alexander Schiefert: 0660/2469723, alexander.schiefert@me.com
Andreas Stickler: 0680/2053343, andreas.stickler@gmx.at

Es könnte sein, dass am Lager mehrere Hunde von Betreuungspersonen anwesend sind. Sollte Ihr Kind
Allergien oder Angst haben, bitten wir bis Anmeldeschluss am 25.06. um Kontaktaufnahme mit einer Person
aus der Lagerleitung. Wir werden dementsprechend handeln und wenn gewünscht vertrauensvoll mit der
Information umgehen.
Lagerregeln
 •   Das als Anhang beigefügte COVID-19 Präventionskonzept ist von allen Lagerteilnehmer*innen
     einzuhalten.

 •   Sollte ein*e Lagerteilnehmer*in während des Lagers erkranken oder aus sonstigen Gründen nicht
     am Lagerplatz verbleiben können, muss sichergestellt sein, dass eine Abholung noch am selben Tag
     der Benachrichtigung erfolgen kann.

 •   An Lagern der Pfadfinderfindergruppe Wiener Neustadt 1 können nur beim NÖ Landesverband
     registrierte Mitglieder teilnehmen.

 •   Den Anordnungen der Stufenteams sowie des Mitarbeiterstabes ist Folge zu leisten. Falls sich Kinder
     auf Gefahren einlassen, vor denen sie ausdrücklich gewarnt wurden, können Mitarbeiter*innen,
     Stufenleitung oder Lagerleitung nicht haftbar gemacht werden.

 •   Die Einhaltung der von der Lagerleitung festgelegten Lagerordnung ist für alle Lagerteil-
     nehmer*innen verpflichtend (Wecken, Essenszeit, Nachtruhe, ...).

 •   Die Teilnehmer*innen sind für ihr Eigentum selbst verantwortlich. Für verlorene Gegenstände wird
     seitens der Gruppe keine Haftung übernommen. Außerdem weisen wir darauf hin, dass
     Mobiltelefone leicht verloren gehen können und auch keine Möglichkeit zum Aufladen besteht.

 •   Die Gruppe haftet für keine Schäden, die von Teilnehmer*innen mutwillig verursacht wurden. In
     diesem Fall haften die Erziehungsberechtigten

 •   Selbstständig auszuführende Arbeiten mit Verletzungsgefahr (Hacken, Sägen, Feuer machen) dürfen
     nur im Beisein eine*r Mitarbeiter*in des Lagerteams durchgeführt werden.

 •   Die Lagerleitung behält sich das Recht vor, Teilnehmer*innen die der Lagerordnung bzw.
     Anweisungen zuwiderhandeln von ihren Erziehungsberechtigten abholen zu lassen oder nach
     Absprache in Begleitung nach Hause zu schicken. Die Erziehungsberechtigten haben in diesem Fall
     für die Reisekosten ihres Kindes und der Begleitperson aufzukommen. Der Lagerbeitrag verfällt in
     jedem Fall.

 •   Die Kinder werden während des Lagers fotografiert. Die Gruppe wird ausgewählte Fotos auf ihrer
     Webseite wienerneustadt1.at veröffentlichen. Es ist möglich auf Anfrage Fotos wieder offline zu
     nehmen. Dazu wird es einen Kontakt geben.

 •   Eine Stornierung des Lagers ist bis einen Tag vor Abreise möglich. Bereits getätigte, fix zugewiesene
     Kosten (Reisekosten, Material, Registrierung,…) werden einbehalten.
Gesundheitsblatt
Bitte beachten Sie, dass Ihr Kind gegen Tetanus und Zecken (alle Teilimpfungen) geimpft sein muss. Die e-
card sowie eine Kopie des Impfpasses werden bei der Abfahrt eingesammelt.

Mein Kind kann                      O gut                    O mittelmäßig                        O schlecht schwimmen.

Mein Kind leidet an: ................................................................................................................................

Mein Kind hat folgende Allergien: ..........................................................................................................

Mein Kind muss folgende Medikamente nehmen: ................................................................................

Mein Kind muss folgende Diät einhalten: ..............................................................................................

O Mein Kind ernährt sich vegetarisch                              O Mein Kind ernährt sich vegan.

Falls Ihr Kind Medikamente einnehmen muss, bitten wir Sie eine Liste mit den genauen Einnahmemengen
und -zeiten anzufertigen und uns bei der Abfahrt zu übergeben. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass
Ihr Kind diese Medikamente braucht und nur unter Aufsicht einnehmen darf.
Während des Lagers sind die folgenden Kontaktpersonen (inkl. Telefonnummer) erreichbar:

Kontakt 1:.......................................................................................................

Kontakt 2:.......................................................................................................

Kontakt 3:……………………………………………………………………................................

Unterschrift Erziehungsberechtigten:…………………………………………………………………………………..
Covid-19 Präventionsmaßnahmen
VOR Beginn des Sommerlagers:
Jede*r Teilnehmer*in erbringt mindestens 3 behördlich anerkannte Nachweise eines negativen SARS-CoV-2-
Antigentests. Die Tests müssen im Zeitraum 31. Juli bis 7. August stattgefunden haben, wobei der letzte Test
innerhalb der letzten 24 Stunden vor Abfahrt in einer öffentlichen Teststation erfolgt sein muss. Die 2 Tests
davor können auch mittels registriertem Selbsttest erfolgen. Die Nachweise müssen in Papierform oder
digital (als Screenshot) vorgezeigt werden, nur die SMS ist nicht ausreichend. Der letzte Test aus der
Teststraße MUSS ausgedruckt abgegeben werden, da dieser gemäß COVID-19 Öffnungsverordnung für die
Dauer des Aufenthalts bereitzuhalten ist.

WÄHREND des Sommerlagers:
Die Teilnehmer werden bei Bedarf (Symptome, Zutrittstestung) mittels Selbsttest getestet. Diese werden von
den zuständigen Betreuungspersonen beaufsichtigt. Für die Zutrittstestung kann durch eine am Lager
anwesende Person eines Medizinisch-Technischen-Dienstes eine Bestätigung über den negativen Test
ausgestellt werden. Somit entfällt die Fahrt zur Teststraße oder die Onlineregistrierung des Tests.
Bei Auftreten eines positiven SARS-CoV-2-Antigen Schnelltests wird wie in §3 des Covid-19
Präventionskonzeptes verfahren. Im Bedarfsfall werden die Kontaktdaten der betroffenen Personen an die
Behörden übergeben. Die gesammelten Daten werden 28 Tage nach Ende des Lagers aufbewahrt und danach
vernichtet.

Name des Kindes:…………………………………………………………………………………………………………………………………………..

Sozialversicherungsnummer des Kindes:………………………………………………………………………………………………………..

Meldeadresse des Kindes:………………………………………………………………………………………………………………………………

Name der Erziehungsberechtigten:………………………………………………………………………………………………………………

Telefonnummern der Erziehungsberechtigten:…………………………………………………………………………………………….

E-Mail-Adressen der Erziehungsberechtigten:………………………………………………………………………………………………
Lageranmeldung
Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich mit den Zahlungsbedingungen und den Lagerregeln einverstanden.
Ich bin damit einverstanden, dass mein Kind am Lager Selbsttests durchführt und dabei von
Betreuungspersonen beaufsichtigt wird. Sollte mein Kind Symptome zeigen und sich weigern, den Selbsttest
durchzuführen, wird es von mir abgeholt, um die anderen Lagerteilnehmer nicht zu gefährden.
Ich bin damit einverstanden, dass der Selbsttest mit dem Zweck der Zutrittsverordnung von Stephanie
Flammer (Logopädin, MTD) oder Anja Schiefer (Biomedizinische Analytikerin, MTD) beaufsichtigt und
bestätigt wird.
Ich bespreche mit meinem Kind die Lagerregeln und das Covid-19 Präventionskonzept vorab und nehme zur
Kenntnis, dass ein Zuwiderhandeln die Konsequenz nach sich zieht, dass ich mein Kind abholen muss.
Die Lagerleitung behält sich das Recht vor, die Regeln zur Prävention einer Covid-19-Infektion im Rahmen
der zum Zeitpunkt der Lagerdurchführung geltenden Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung zu ändern. Die
Lagerregeln können hierbei strenger sein als die Behörde vorgibt. Änderungen werden ehestmöglich
kommuniziert.
O Mein Kind darf während des Sommerlagers fotografiert werden (siehe Lagerregeln).

Hiermit melde ich mein Kind

Name: ......................................................................................................... geboren am ...............................
für das Sommerlager vom 07. bis 14. August 2021 in Mistelbach an.

Datum:………………………………                              Unterschrift der Erziehungsberechtigten: ……………………………………………..

Checkliste für die Abfahrt:
     •     E-Card
     •     Kopie Impfpass
     •     3 Testergebnisse, letztes nicht älter als 24 Stunden und ausgedruckt
     •     FFP2 Maske (+ FFP 2 Maske für die Rückfahrt)
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