Corona-Update Tax: Steuererleichterungen von Bund und Ländern - Übersicht aller steuerrechtlichen Maßnahmen, die bis zum 24. September 2021 ...

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Corona-Update Tax: Steuererleichterungen von Bund und Ländern - Übersicht aller steuerrechtlichen Maßnahmen, die bis zum 24. September 2021 ...
Corona-Update Tax:
Steuererleichterungen von
Bund und Ländern
Übersicht aller steuerrechtlichen Maßnahmen,
die bis zum 24. September 2021 verlautbart wurden
September 2021

         AUDIT & ADVISORY • TAX • LEGAL • CONSULTING
Corona-Update Tax: Steuererleichterungen von Bund und Ländern - Übersicht aller steuerrechtlichen Maßnahmen, die bis zum 24. September 2021 ...
• Allgemeine Informationen

Inhalt
         • Übersicht Maßnahmen der Bundesregierung
2021
         • Übersicht Informationsportale der Bundesländer

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Corona-Update Tax: Steuererleichterungen von Bund und Ländern - Übersicht aller steuerrechtlichen Maßnahmen, die bis zum 24. September 2021 ...
Allgemeine Informationen

Corona-Update Tax

           Im Folgenden werden die aktuell geltenden steuerlichen
           Maßnahmen in Folge der Corona-Pandemie für 2021
           aufgelistet. Einzelheiten zu bereits vergangenen Maßnahmen,
           die zum Teil noch gelten, sind im BACK-UP 2020 zu finden.

             Hilfreiches FAQ des Bundesministeriums für Finanzen (BMF):
             https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/2020-04-01-
             FAQ_Corona_Steuern_Anlage.pdf?__blob=publicationFile&v=2

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Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise

Zusammenfassende, nicht abschließende Beschreibung der Maßnahmen für betroffene Unternehmen

 Fristverlängerungen (1/2)

 I.     Abgabe- und Zahlungsfristen
 1. Allgemein
      -> grundsätzliche Möglichkeit von Fristverlängerungen seitens der Finanzverwaltungen (jeweils auf Bundeslandebene nach deren Regelungen)

 2. Steueranmeldungen
 •    Insbesondere für Steueranmeldungen bestehen derzeit keine allgemeinen Fristverlängerungen (UStVA‘s, KapESt-Erklärungen), es gibt jedoch
      Sonderregelungen für „unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich von der Corona-Krise betroffene Unternehmen“
      (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/2020-04-01-FAQ_Corona_Steuern_Anlage.pdf?__blob=publicationFile&v=2)

 •    Für Lohnsteueranmeldungen gilt eine Fristverlängerung um max. 2 Monate
      (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/2020-04-01-FAQ_Corona_Steuern_Anlage.pdf?__blob=publicationFile&v=2)

 3. Jahressteuererklärungen
 •    Für das Kalenderjahr 2019 durch Steuerberater erstellte Steuererklärungen können bis zum 31. August 2021 abgegeben werden. Dies gilt für die
      Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und für die Feststellungserklärungen nach dem AStG.
       •   Bekräftigt durch BMF-Schreiben vom 16. März 2021: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2021-
           03-16-Aufhebung-Verlaengerung-Steuererklaerungsfrist-VZ-2019.pdf?__blob=publicationFile&v=2

       •   BMF-Schreiben vom 15. April 2021: (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2021-04-15-
           anwendungsfragen-zur-verlaengerung-der-steuererklaerungsfrist-und-der-zinsfreien-karenzzeit.pdf?__blob=publicationFile&v=1)

 •    Korrespondierend wurde auch der Beginn der Verzinsung von Steuererstattungen bzw. -nachzahlungen für 2019 um ein halbes Jahr auf den 1. Oktober 2021
      verschoben. (http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl121s0237.pdf)
      (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2021-04-15-anwendungsfragen-zur-verlaengerung-der-steuererklaerungsfrist-
      und-der-zinsfreien-karenzzeit.pdf?__blob=publicationFile&v=1)

 •    Dies gilt jedoch nicht für die Frist nach § 138 Abs. 5 AO (insb. Mitteilung Erwerb / Veräußerung ausländische Beteiligungen / Betriebsstätten). Für die in 2019
      verwirklichten Sachverhalte ist die Frist weiterhin der 28.02.2021. (https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/257/1925795.pdf)

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Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise

Zusammenfassende, nicht abschließende Beschreibung der Maßnahmen für betroffene Unternehmen

 Fristverlängerungen (2/2)

 3. Jahressteuererklärungen
 •   Dreimonatige Verlängerung der Erklärungsfrist (bis zum 31.05.2022) und der zinsfreien Karenzzeit für den Veranlagungszeitraum 2020 in beratenen Fällen
     https://dserver.bundestag.de/btd/19/298/1929848.pdf
     • Anwendungsfragen zur Verlängerung der Steuererklärungsfristen und der zinsfreien Karenzzeiten durch das Gesetz vom 25. Juni 2021
       (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2021-07-20-anwendungsfragen-zur-verlaengerung-der-
       steuererklaerungsfrist-und-der-zinsfreien-karenzzeit.pdf?__blob=publicationFile&v=1)

 4. Einfuhrumsatzsteuer
 Der Fälligkeitstermin für die Einfuhrumsatzsteuer für Einfuhren des Aufschubzeitraums Dezember wird einheitlich vom 16. Januar 2021 auf den 26. Februar 2021
 verschoben. Die Fälligkeitstermine für anschließende Aufschubzeiträume verschieben sich entsprechend.
 (https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl120s1512.pdf&utm_source=CleverReach&utm_medium=email&utm_campaign=2020-06-30---
 Tax+Alert+Umsatzsteuer&utm_content=Mailing_12072910#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl120s1512.pdf%27%5D__1613464909562)

 II. Steuerlich relevante Fristen
 •   Anwendung der Verlängerung der umwandlungssteuerlichen Fristen in § 9 Satz 3 und § 20 Absatz 6 UmwStG von acht auf zwölf Monate Corona-bedingt auch auf
     das Jahr 2021. (https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2020/0601-0700/677-20.pdf;jsessionid=B653017648DEAEC98818674BA6E02120.2_cid374?__blob=publicationFile&v=1)
 •   Fristverlängerung für die Reinvestitionsfristen der steuerfreien Rücklage für Ersatzbeschaffungen jeweils um ein Jahr, wenn die genannten Fristen ansonsten in
     einem nach dem 29. Februar 2020 und vor dem 1. Januar 2021 endenden Wirtschaftsjahr ablaufen würden.
     https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2021-01-13-ruecklage-fuer-ersatzbeschaffung-
     verlaengerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1

 III. Sonstiges
 • Coronabedingt wird auch für die fehlende Offenlegung von Jahresabschlüssen des Jahres 2019 vor dem 6.                     April 2021 kein Ordnungsgeldverfahren eröffnet.
 (https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Ordnungs_Bussgeld_Vollstreckung/Jahresabschluesse/Jahresabschluesse_node.html)

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Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise

Zusammenfassende, nicht abschließende Beschreibung der Maßnahmen für betroffene Unternehmen

 Anpassung von Vorauszahlungen

 •   Anträge auf Herabsetzung der Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlungen sowie des Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke der Vorauszahlungen für
     die Gewerbesteuer können bei den Finanzämtern bis zum 31. Dezember 2021 gestellt werden.
     (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Gewerbesteuer/2021-01-25-gewerbesteuerliche-massnahmen-zur-beruecksichtigung-der-auswirkungen-
     des-coronavirus-anlage.pdf?__blob=publicationFile&v=2)

 •   Anpassung der Vorauszahlungen bei der Gewerbesteuer und die Stundung von Gewerbesteuern erfolgt auf Antrag durch die Gemeinden vor Ort
 Stundung von bereits fälligen oder fällig werdenden Steuern

 •   Auf Antrag des Steuerpflichtigen können bis zum 31. März 2021 bereits fällige oder fällig werdende Steuerzahlungen (Einkommen- Körperschaft-, Gewerbe-
     und Umsatzsteuer) zinsfrei gestundet werden
     − Stundung wird max. bis zum 30. Juni 2021 gewährt
     − Anschlussstundungen bis zum 31. Dezember 2021 möglich (unter Vereinbarung von Ratenzahlungsvereinbarungen)
     − Keine Erhebung von Stundungszinsen
     − Stundung nur möglich, wenn die Steuerzahlung bereits festgesetzt wurde
 •   Stundungen der Gewerbesteuer sind von Unternehmen bei den zuständigen Gemeinden zu beantragen (Ausnahme: Stadtstaaten)
 •   Keine strengen Anforderungen seitens der Finanzbehörden für Stundungsanträge (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/2020-04-01-
     FAQ_Corona_Steuern_Anlage.pdf?__blob=publicationFile&v=2)

 •   Die Sondervorauszahlung zur Umsatzsteuer kann wohl auch für das Jahr 2021 ausgesetzt werden, wenn das jeweilige Unternehmen stark von der Krise betroffen ist.
     (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/2020-04-01-FAQ_Corona_Steuern_Anlage.pdf?__blob=publicationFile&v=2)

 •   Weitere Verlängerung der verfahrensrechtlichen Steuererleichterungen (BMF-Schreiben vom 18.03.2021)
     (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2021-03-18-steuerliche-massnahmen-zur-beruecksichtigung-der-auswirkungen-
     des-coronavirus-verlaengerung.pdf?__blob=publicationFile&v=2)

     − Verlängerung der Stundungsmöglichkeiten bis zum 30. Juni 2021
     − Vollstreckungsaufschub bis zum 30. September 2021 möglich
     − Anpassung von Vorauszahlungen bis zum 31. Dezember 2021 möglich

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Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise

Zusammenfassende, nicht abschließende Beschreibung der Maßnahmen für betroffene Unternehmen

 Änderungen steuerlicher Vorschriften

 I.    Ertragsteuern
 •     Der geltende steuerliche Verlustrücktrag wird für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 10 Mio. Euro bzw. 20 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) angehoben, 3.
       Corona-Steuerhilfegesetz vom 10. März 2021
       (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/19_Legislaturperiode/Gesetze_Verordnungen/2021-03-17-Drittes-Corona-
       Steuerhilfegesetz/4-Verkuendetes-Gesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=2)

 •     Sofortige Abschreibung bestimmter digitaler Wirtschaftsgüter angekündigt (https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1840868/1c68fcd2008b53cf12691162bf20626f/2021-
       01-19-mpk-data.pdf?download=1)

 •     Aktuelles BMF-Schreiben vom 26.02.2021 (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2021-02-26-nutzungsdauer-von-
       computerhardware-und-software-zur-dateneingabe-und-verarbeitung.pdf?__blob=publicationFile&v=1)

 II.   Umsatzsteuern
 •     Verlängerung der befristeten Senkung des USt-Satzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen von 19 auf 7 Prozent über den 30. Juni 2021 hinaus bis
       zum 31. Dezember 2022, 3. Corona-Steuerhilfegesetz vom 10. März 2021
       (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2021-06-03-verlaengerung-befristete-anwendung-des-
       ermaessigten-umsatzsteuersatzes-fuer-restaurations-und-verpflegungsdienstleistungen.pdf?__blob=publicationFile&v=1)

       (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/19_Legislaturperiode/Gesetze_Verordnungen/2021-03-17-Drittes-Corona-
       Steuerhilfegesetz/4-Verkuendetes-Gesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=2)

 •     Scholz will Händlern Sachspenden wegen Coronakrise erleichtern (https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/olaf-scholz-will-haendlern-sachspenden-wegen-coronakrise-erleichtern-a-
       af06e335-cba1-4592-9c3e-82bd34543b09)

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Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise

Zusammenfassende, nicht abschließende Beschreibung der Maßnahmen für betroffene Unternehmen

 Grenzüberschreitende Sachverhalte (Grenzgängerregelung, Betriebsstättenfragen u. ä.)

 •   Konsultationsvereinbarung zur Besteuerung von Grenzpendlern zwischen Deutschland und
          − Frankreich: mindestens bis 30. Juni 2021
             https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Frankreich/2020-12-5-zweite-
             Verlaengerung-Konsultationsvereinbarung-DE-FR-Covid-19-Besteuerung-Grenzpendler.pdf?__blob=publicationFile&v=2

                    − Dritte Verlängerung der Konsultationsvereinbarung vom 16.03.2021
                       https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Frankreich/2021-
                       03-16-dritte-Verlaengerung-Konsultationsvereinbarung-DE-FR-Covid-19-Besteuerung-Grenzpendler.pdf?__blob=publicationFile&v=2

          − Niederlande mindestens bis 31. Dezember 2021
             (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Niederlande/2020-12-11-
             DBA-Niederlande-zweite-Verlaengerung-Konsultationsvereinbarung.pdf?__blob=publicationFile&v=2)

                    − Fünfte Verlängerung der Konsultationsvereinbarung vom 15. September 2021
                       https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Niederlande/2021-
                       09-15-DBA-Niederlande-fuenfte-Verlaengerung-Konsultationsvereinbarung.pdf?__blob=publicationFile&v=2

          − Belgien: mindestens bis 30. September 2021
             (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Belgien/2020-12-21-Belgien-
             Abkommen-DBA-Verlaengerung-Konsultationsvereinbarung-Besteuerung-Grenzpendler.pdf?__blob=publicationFile&v=2)

                    − Sechste Verlängerung der Konsultationsvereinbarung vom 06.05.2021
                       https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Belgien/2021-06-
                       18-Belgien-Abkommen-DBA-Verlaengerung-Konsultationsvereinbarung-Besteuerung-Grenzpendler.pdf?__blob=publicationFile&v=2

          − Luxemburg: automatische Verlängerung seit 31. Dezember 2020 bis ein Vertragsstaat kündigt
             (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Luxemburg/2020-10-20-
             besteuerung-von-grenzpendlern-nach-luxemburg.pdf?__blob=publicationFile&v=1)

                    − Verständigung über Fortgeltung bis (mindestens) zum 31.12.2021
                       https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Luxemburg/2021-
                       09-20-besteuerung-von-grenzpendlern-nach-luxemburg-fortgeltung.pdf?__blob=publicationFile&v=1

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Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise

Zusammenfassende, nicht abschließende Beschreibung der Maßnahmen für betroffene Unternehmen

 Grenzüberschreitende Sachverhalte (Grenzgängerregelung, Betriebsstättenfragen u. ä.)

 •   Konsultationsvereinbarung zur Entlastung der grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer*innen im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-
     Pandemie
          − DBA Deutschland – Österreich: automatische Verlängerung seit 31. Dezember 2020 bis ein Vertragsstaat kündigt
             (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Oesterreich/2020-10-30-
             konsultationsvereinbarung-zwischen-der-bundesrepublik-deutschland-und-der-republik-oesterreich-vom-27-10-2020.pdf?__blob=publicationFile&v=2)

          − DBA Deutschland – Schweiz: mindestens bis 31. Dezember 2021
             (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Schweiz/2020-06-12-DBA-
             Schweiz-COVID-19-Konsultationsvereinbarung-11-Juni-2020.pdf?__blob=publicationFile&v=1)

             (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Schweiz/2021-05-07-DBA-
             Schweiz-COVID-19-Konsultationsvereinbarung-27-April-2021.pdf?__blob=publicationFile&v=2)

             (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Schweiz/2021-09-08-DBA-
             Schweiz-COVID-19-information-ueber-die-konsultationsvereinbarung.pdf?__blob=publicationFile&v=1)

          − DBA Deutschland – Polen: automatische Verlängerung seit 31. Entwurf 2020 bis ein Vertragsstaat kündigt
             (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Polen/2020-12-08-
             Konsultationsvereinbarung-DE-PL-Covid-19-Besteuerung-Grenzpendler.pdf?__blob=publicationFile&v=1)

 •   Konsultationsvereinbarung: steuerliche Behandlung des Arbeitslohns im Homeoffice
          − DBA Deutschland – Österreich: gültig für Arbeitstage vom 11.03.2020 – 31.03.2021, danach automatische Verlängerung
             (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Oesterreich/2021-01-25-
             konsultationsvereinbarung-zwischen-der-bundesrepublik-deutschland-und-der-republik-oesterreich-vom-15-01-2021.pdf?__blob=publicationFile&v=2)

                    − Verlängerung mit BMF-Schreiben vom 18.06.2021 bis mindestens 30. September 2021
                    (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Oesterreich/2021-06-
                    18-konsultationsvereinbarung-zwischen-der-bundesrepublik-deutschland-und-der-republik-oesterreich-vom-17-06-2021.pdf?__blob=publicationFile&v=2)

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Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise

Übersicht Informationsportale Bundesländer

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Baden-Württemberg -
Bayern                Laufend aktualisierte Übersicht über steuerliche Maßnahmen für Corona-   29.04.2020    https://www.stmfh.bayern.de/service/finanzielle_hilfen/corona_2020/
                      Betroffene sowie über häufig gestellte Fragen
Berlin                Laufend aktualisierte Übersicht über steuerliche Maßnahmen für Corona-   29.04.2020    https://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/informationen-fuer-steuerzahler-/artikel.910208.php
                      Betroffene
Brandenburg           Laufend aktualisierte Übersicht über steuerliche Maßnahmen für Corona-   28.04.2020    https://mdfe.brandenburg.de/cms/detail.php/lbm1.c.224141.de
                      Betroffene
Bremen                Laufend aktualisierte Übersicht über steuerliche Maßnahmen für Corona-   17.04.2020    https://www.finanzen.bremen.de/detail.php?gsid=bremen53.c.79065.de
                      Betroffene sowie über häufig gestellte Fragen
Hamburg               -
Hessen                Laufend aktualisierte Übersicht über steuerliche Maßnahmen für Corona-   28.04.2020    https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/steuerrecht/steuerliche-ma%c3%9fnahmen-corona-
                      Betroffene sowie über häufig gestellte Fragen                                          virus/
Mecklenburg-          Laufend aktualisierte Übersicht über steuerliche Maßnahmen für Corona-   29.04.2020    https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/fm/Service/corona-faq/
Vorpommern            Betroffene sowie über häufig gestellte Fragen
Niedersachsen         FAQ zum Corona-Virus: Zuwendung von Hilfs- und Schutzmitteln;            29.04.2020    https://www.mf.niedersachsen.de/startseite/themen/steuern/antworten-auf-haufig-gestellte-
                      Steuerstundung zur Liquiditätsvorsorge; Steuerliche Behandlung von                     steuerliche-fragen-faqs-im-zusammenhang-mit-dem-corona-virus-186548.html
                      Soforthilfen des Landes
Nordrhein-            Steuerformulare, Anleitungen und Links hinsichtlich steuerlicher         29.04.2020    https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/steuererleichterungen-aufgrund-der-auswirkungen-
Westfalen             Maßnahmen bzgl. der Corona-Krise                                                       des-coronavirus
Rheinland-Pfalz       Schreiben bzgl. steuerlicher Maßnahmen Corona-Virus - Sammelanträge      31.03.2020    https://www.sbk-rlp.de/inhalte/uploads/LfSt-Corona-
                      für Fristverlängerungen möglich; Verzicht auf Aufrechnung von                          03_Info_StBk_Billigkeitsma%C3%9Fnahmen_Stand-31-03-20.pdf
                      Steuerrückständen; Widerruf von SEPA-Lastschriftmandaten
Saarland              -
Sachsen               Laufend aktualisierte Übersicht über steuerliche Maßnahmen für Corona-   15.04.2020    https://www.coronavirus.sachsen.de/steuern-und-finanzen-4134.html?_cp=%7B%22accordion-
                      Betroffene sowie über häufig gestellte Fragen                                          content-4585%22%3A%7B%226%22%3Atrue%7D%7D
Sachsen-Anhalt        -
Schleswig- Holstein   -
Thüringen             Antragsformular des Thüringer Finanzministeriums zu weiteren steuerlichen 23.04.2020   https://www.stbk-
                      Maßnahmen wegen der Auswirkungen des Coronavirus                                       thueringen.de/aktuelles/aktuelles/details/newsarticle/detail/News/antragsformular-des-
                                                                                                             thueringer-finanzministeriums-zu-weiteren-steuerlichen-massnahmen-wegen-der-auswir.html

                                                                                                                                                                           Corona-Update Tax       Seite 10
Für Ihre Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

            Ines Paucksch                                                                                Marc Roth-Lebeau
            Partnerin                                                                                    Partner
            Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin                                                         Steuerberater

            Baker Tilly                                                                                  Baker Tilly

            Nymphenburger Straße 3b                                                                      Friedrich-Ebert-Anlage 54
            80335 München                                                                                60325 Frankfurt am Main

            T: +49 89 55066-116                                                                          T: +49 69 366002-255
            F: +49 89 55066-166                                                                          F: +49 69 366002-41255

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Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise

Zusammenfassende, nicht abschließende Beschreibung der Maßnahmen für betroffene Unternehmen (1/3)

 Fristverlängerungen

 Unter den aktuellen Bedingungen kann es mit-unter schwierig werden, aufgrund etwaiger Personal- und/oder Mittelknappheit Abgabe- und Zahlungsfristen einzuhalten.
 Grundsätzliche Fristverlängerungen seitens der Finanzverwaltungen werden bisher von den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gewährt, einheitliche
 Regelungen bestehen nicht.
 Insbesondere für Steueranmeldungen bestehen derzeit keine allgemeinen Fristverlängerungen. Dies betrifft vor allem Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Kapital-
 ertragsteueranmeldungen. Da für Säumnis- und Verspätungszuschläge nach aktuellem Stand die allgemeinen Regelungen gelten, empfiehlt es sich in vielen Fällen für
 von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen, entsprechende Fristverlängerungsanträge zu stellen. Für Lohnsteueranmeldungen gilt eine Fristverlängerung um
 max. 2 Monate.
 Die Abgaben der Meldungen 2019 zur Künstlersozialkasse und Schwerbehindertenabgabe wurden vom 31. März 2020 auf den 30. Juni 2020 verlängert.

 Anpassung von Vorauszahlungen

 Anträge auf Herabsetzung der Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlungen sowie des Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke der Vorauszahlungen für
 die Gewerbesteuer können bei den Finanzämtern für nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Unternehmen bis zum 31. Dezember 2021 gestellt
 werden.
 Die Anpassung der Vorauszahlungen bei der Gewerbesteuer und die Stundung von Gewerbe-steuern erfolgt auf Antrag durch die Gemeinden vor Ort. Die Gemeinde ist
 an den Bescheid des Finanzamts gebunden und hat die Gewerbesteuervorauszahlung anzupassen.
 Sobald klar ist, dass die Einkünfte der Steuer-pflichtigen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden als vor der Corona-Pandemie erwartet, werden die
 Steuervorauszahlungen unkompliziert und schnell herabgesetzt. Die Liquiditätssituation wird dadurch verbessert.

 Stundung von bereits fälligen oder fällig werdenden Steuern

 Auf Antrag des Steuerpflichtigen können bis zum 31. März 2021 bereits fällige oder fällig werdende Steuerzahlungen (Einkommen- Körperschaft-, Gewerbe- und
 Umsatzsteuer) zinsfrei gestundet werden, soweit die Forderungen aufgrund finanzieller Probleme in Folge der Corona-Pandemie nicht geleistet werden können. Die
 entstandenen Schäden müssen nicht zwingend im Einzelnen wertmäßig nachgewiesen werden. Auf die Erhebung von Stundungszinsen wird verzichtet. Die
 Stundung wird i. d. R. nur gewährt, sofern die Steuerzahlung bereits festgesetzt wurde.
 Stundungen der Gewerbesteuer sind von Unternehmen bei den zuständigen Gemeinden zu beantragen (Ausnahme: Stadtstaaten). Anträge auf Stundung sind bis zum
 31. Dezember 2020 bei den zuständigen Finanzämtern bzw. Gemeinden zu stellen.
 Für die Prüfung der Voraussetzungen für Stundungen werden keine strengen Anforderungen seitens der Finanzbehörden gestellt.

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Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise

Zusammenfassende, nicht abschließende Beschreibung der Maßnahmen für betroffene Unternehmen (2/3)

 Vollstreckungsmaßnahmen

 Von Vollstreckungsmaßnahmen soll bis zum 31.12.2020 bei allen rückständigen oder bis zu diesem Zeitpunkt fällig werdenden Steuern (betr. Einkommen-,
 Körperschaft- und Gewerbe- sowie Umsatzsteuer) abgesehen werden, wenn dem Finanzamt aufgrund Mitteilung des Vollstreckungsschuldners oder auf andere Weise
 bekannt wird, dass der Vollstreckungsschuldner unmittelbar und nicht unerheblich betroffen ist.
 Säumniszuschläge, die im Zeitraum ab Veröffentlichung des BMF-Schreibens (19.03.2020) bis zum 31.12.2020 für fällig werdende Steuern entstehen, sind in den
 betreffenden Fällen zum 31.12.2020 zu erlassen. Die Finanz-ämter können den Erlass durch Allgemeinverfügung (§ 118 Satz 2 AO) regeln.

 Weitere umsatzsteuerliche Erleichterungen

 Neben der Stundung von Umsatzsteuerzahlungen sowie der Herabsetzung von Umsatzsteuer-vorauszahlungen besteht zudem derzeit in einigen Bundesländern die
 Möglichkeit, die bereits geleisteten Sondervorauszahlungen für die Dauerfristverlängerung erstattet zu bekommen.
 Darüber hinaus beraten wir Sie gerne, wie Sie durch zusätzliche Maßnahmen in Zeiten des Corona-Virus Ihre Liquidität erhöhen können.

 Investmentsteuerliche Maßnahmen

 Grenzverletzungen zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. April 2020 führen bei Publikumsfonds nicht zu einem steuerlichen Statusverlust als Aktien- bzw.
 Mischfonds und gelten bei Spezialinvestmentfonds grundsätzlich nicht als wesentlicher Verstoß gegen die Anlagebestimmungen.

 Sonstige Steuern

 Für sonstige Steuern, etwa die von der Zollverwaltung verwaltete Energiesteuer und Luftverkehrssteuer oder die vom Bundeszentralamt verwaltete Versicherungs-
 steuer, bestehen ebenfalls erleichterte Möglichkeiten der Stundung, des Vollstreckungsaufschubs sowie der Anpassung der Vorauszahlungen.

 Kurzarbeitergeld

 Aufgrund der aktuellen Situation wurden verbesserte Regelungen für das Kurzarbeitergeld (Gesetz vom 13. März 2020) eingeführt. Gerne unterstützen wir Sie bei
 jeglichen Fragen zum Kurzarbeitergeld und den dazugehörigen steuer- und arbeitsrechtlichen Implikationen.

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Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise

Zusammenfassende, nicht abschließende Beschreibung der Maßnahmen für betroffene Unternehmen (3/3)

 Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen
 Grundsätzlich besteht für Unternehmen, die von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich betroffen sind, die Möglichkeit, Anträge auf Stundung von
 Sozialversicherungsbeiträgen zu stellen, wenn die Zahlung dieser Beiträge mit erheblichen Härten für das Unternehmen verbunden wäre (§76 Abs. 2 SGB IV).
 Eine solche Härte können erhebliche Einnahmeausfälle des Unternehmens aufgrund der Corona-Krise darstellen. Laut Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen
 können diese Unternehmen die Möglichkeit der vereinfachten Stundung der Sozialversicherungsbeiträge in Anspruch nehmen. Merkmale der vereinfachten Stundung
 sind vor allem der Wegfall einer Sicherheitsleistung sowie der Stundungszinsen. Des Weiteren erfolgt keine Erhebung von Säumniszuschlägen oder
 Mahngebühren sowie eine Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen der bis dahin fällig gewordenen Beiträge. Diese vereinfachte Stundung besteht für die
 Beiträge März, April und Mai 2020. Für die Fortsetzung der Stundung für den Monat Mai 2020 bedarf es aber eines (erneuten, einheitlich gestalteten) Antrags
 (s. https://www.bakertilly.de/news/detail/corona-hilfen-vereinfachte-stundung-der-sozialversicherungsbeitraege-bis-mai-2020-verlaengert.html).
 Der Spitzenverband der Krankenkassen betont, dass neben den grundsätzlichen Voraussetzungen für eine Beitragsstundung vorrangig die Entlastungsmöglichkei-
 ten des Kurzarbeitergeldes sowie weiterer Fördermittel und Kredite in Anspruch genommen werden müssen. Die dadurch vorhandenen finanziellen Mittel müs-
 sen nach Gewährung der Stundung für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge einschließlich der bis dahin gestundeten Beiträge verwendet werden. Zudem geht
 damit die Erwartung des Spitzenverbandes einher, dass die gestundeten Beträge spätestens zusammen mit den Beiträgen des Monats Juli 2020 nachgezahlt werden.
 Für die Beiträge ab Juni 2020 ist das vereinfachte Stundungsverfahren in das Regelstundungsverfahren nach § 76 Abs. 2 SGB IV überführt worden. Das Regelstun-
 dungsverfahren kann zur Anwendung kommen, wenn die sofortige Einziehung der Beiträge mit erheblichen Härten für das Unternehmen verbunden wäre und der An-
 spruch durch die Stundung nicht gefährdet wird. Laut Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen ist im Hinblick auf die besondere Situation der von der Corona-
 Pandemie betroffenen Unternehmen regelmäßig davon auszugehen, dass eine erhebliche Härte insoweit vorliegt, wenn die Zahlungsschwierigkeiten vorübergehender
 Natur sind und die Realisierung des Beitragsanspruchs nicht gefährdet ist. Insoweit würden dann die grundsätzlichen Voraussetzungen der Regelstundung von Beitrags-
 ansprüchen erfüllt sein. Unter gewissen Voraussetzungen kann auch beim Regelstundungsverfahren auf die Festsetzung von Stundungszinsen und der Zurverfügung-
 stellung einer Sicherheitsleistung verzichtet werden. Einen automatischen Verzicht, wie beim vereinfachten Stundungsverfahren, gibt es hier jedoch nicht. Der Wegfall
 der Stundungszinsen kann z. B. von dem Angebot des Unternehmens, Ratenzahlungen zu tätigen, abhängen.

 Stundung und Fristverlängerung Lohnsteuer

 Nach aktueller Gesetzeslage ist eine Stundung der Lohnsteuer nicht möglich. Bundesweit ist stattdessen eine Fristverlängerung zur Abgabe der LSt-Anmeldung auf
 Antrag nach § 109 Abs. 1 AO möglich. Diese darf max. 2 Monate betragen. Unsere Lohnsteuerexperten beraten Sie gerne zu aktuellen lohnsteuerlichen Themen
 wie etwa den erleichterten Bedingungen zu Kurzarbeit oder Verdienstausfallentschädigung bei Beschäftigungsverboten.

 Auswirkungen auf Außenprüfungen

 Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass auch die Finanzämter für den Publikumsverkehr schließen und Außenprüfungen unterbrochen werden. Kontakt zu den
 Ämtern über Fernmeldeverbindungen ist weiterhin möglich. Im Hinblick auf die Festsetzungsverjährung bei Außenprüfungen gilt zunächst § 171 Abs. 4 S. 1 AO, des
 Weiteren dürfte § 171 Abs. 1 AO erfüllt sein, wonach die Festsetzungsfrist nicht abläuft, solange die Steuerfestsetzung wegen höherer Gewalt innerhalb der letzten
 sechs Monate des Fristablaufs nicht erfolgen kann.

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Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise

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Rheinland-Pfalz       Schreiben bzgl. steuerlicher Maßnahmen Corona-Virus - Sammelanträge      31.03.2020    https://www.sbk-rlp.de/inhalte/uploads/LfSt-Corona-
                      für Fristverlängerungen möglich; Verzicht auf Aufrechnung von                          03_Info_StBk_Billigkeitsma%C3%9Fnahmen_Stand-31-03-20.pdf
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                                                                                                                                                                           Corona-Update Tax       Seite 17
Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise

Übersicht der Maßnahmen nach Bundesländern (1/4)

Bundesland    Hilfsmaßnahmen                                                                                                    Stand         Quellverweis
Baden-        • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des                         20.03.2020    Finanzministerium BW
Württemberg     Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen.
              • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer.                                                           Antragsformular
              • Aussetzung Vollstreckungsmaßnahmen.                                                                                           Antragsformular auf Herabsetzung
                                                                                                                                              Vorauszahlungen
              • Erlass von Säumniszuschlägen.
              • Antrag auf Erstattung der USt-Sondervorauszahlung mittels Neubeantragung der Dauerfristverlängerung.            25.03.2020    Finanzministerium BW zu USt
                                                                                                                                              Anleitung Herabsetzung USt-Sondervorauszahlung
              • Auf Antrag Fristverlängerung für die Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldungen bis 14. April 2020 um bis zu zwei Monate. 14.05.2020   Finanzministerium BW
Bayern        • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des                         17.03.2020    Bayerisches Landesamt für Steuern -
                Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen.                                                                      Informationen
              • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer.
                                                                                                                                              Antragsformular
              • Aussetzung Vollstreckungsmaßnahmen.
              • Erlass von Säumniszuschlägen.
              • Antrag auf Erstattung der USt-Sondervorauszahlung mittels Neubeantragung der Dauerfristverlängerung.            26.03.2020    Anleitung Herabsetzung USt-Sondervorauszahlung
              • Vollstreckungsaufschub bei Steuerabzugsbeträgen (Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer) auf Antrag.                26.03.2020    Bayerisches Landesamt für Steuern -
                                                                                                                                              Informationen
              • Fristverlängerung zur Abgabe von Jahressteuererklärungen bis zum 31.05.2020 auf Antrag.                         26.03.2020    Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und
                                                                                                                                              für Heimat
Berlin        • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des                         25.03.2020    Senatsverwaltung für Finanzen
                Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen.
              • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer.                                                           Antragsformular
              • Aussetzung Vollstreckungsmaßnahmen.
              • Erlass von Säumniszuschlägen.
              • Vollstreckungsaufschub bei Lohnsteuer-Anmeldungen auf Antrag möglich, Säumniszuschläge werden erlassen.         07.04.2020    StBK Berlin
              • Antrag auf Erstattung der USt-Sondervorauszahlung.                                                              24.03.2020    StBK Berlin
              • Rückwirkende Fristverlängerung zur Abgabe von Jahressteuererklärungen bis zum 31.05.2020 auf Antrag für nicht   25.03.2020    Senatsverwaltung für Finanzen
                unerheblich von der Krise betroffene Steuerpflichtige.

                                                                                                                                                                Corona-Update Tax     Seite 18
Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise

Übersicht der Maßnahmen nach Bundesländern (2/4)

Bundesland     Hilfsmaßnahmen                                                                                             Stand        Quellverweis
Branden-       • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des                  20.03.2020   Ministerium der Finanzen und für Europa
burg             Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen.
               • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer.
               • Aussetzung Vollstreckungsmaßnahmen.                                                                                   Antragsformular
               • Erlass von Säumniszuschlägen.
               • Antrag auf Erstattung der USt-Sondervorauszahlung.                                                       25.03.2020   Information des Ministeriums der Finanzen und für
                                                                                                                                       Europa
Bremen         • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des                  25.03.2020   Finanzsenat Bremen
                 Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen.
               • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer.                                                   Antragsformular
               • Aussetzung Vollstreckungsmaßnahmen.
               • Erlass von Säumniszuschlägen.
Hamburg        • Vollstreckungsaufschub                                                                                   19.03.2020   Antragsformular Vollstreckungsaufschub
               • Herabsetzung Vorauszahlungen und des Steuermessbetrages für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen und              Antragsformular auf Herabsetzung
                 zur Herabsetzung von Vorauszahlungen zur Einkommen-/Körperschaftsteuer und zum Solidaritätszuschlag                   Vorauszahlungen
               • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaft-, und Umsatzsteuer.                                                    Antragsformular Stundung

               • Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärungen 2018 auf Antrag bis zum 31. Mai 2020                  24.03.2020   Steuerverwaltung der Stadt Hamburg
                 Erlass von Säumniszuschlägen.
Hessen         • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des                  19.03.2020   Hessisches Ministerium der Finanzen
                 Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen.
               • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer.
               • Aussetzung der Vollstreckungsmaßnahmen auf Antrag.
               • Antrag auf Erstattung der USt-Sondervorauszahlung mittels Neubeantragung der Dauerfristverlängerung.     23.03.2020   Hessisches Ministerium der Finanzen
               • Fristverlängerung zur Abgabe von Jahressteuererklärungen bis zum 31.05.2020.                             24.03.2020   StBK Hessen
               • Umsatzsteuer-Voranmeldungen für April und Mai 2020 können auf Antrag um jeweils zwei Monate verlängert   06.04.2020   Hessisches Ministerium der Finanzen
                 werden, Verspätungs- oder Säumniszuschläge fallen nicht an.
Mecklenburg-   • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des                  19.03.2020   Antragsformular
Vorpommern       Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen.
               • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer.
               • Aussetzung Vollstreckungsmaßnahmen.
               • Erlass von Säumniszuschlägen.
               • Antrag auf Erstattung der USt-Sondervorauszahlung mittels Neubeantragung der Dauerfristverlängerung      26.03.2020   Finanzministerium MV Pressemitteilung

                                                                                                                                                         Corona-Update Tax       Seite 19
Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise

Übersicht der Maßnahmen nach Bundesländern (3/4)

Bundesland   Hilfsmaßnahmen                                                                                          Stand        Quellverweis
Nieder-      • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des               23.03.2020   Finanzministerium Niedersachsen
sachsen        Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen.
             • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer.                                                Antragsformular
             • Aussetzung Vollstreckungsmaßnahmen.
             • Erlass von Säumniszuschlägen.
             • Antrag auf Erstattung der USt-Sondervorauszahlung mittels Neubeantragung der Dauerfristverlängerung   24.03.2020   Punkt 8 im FAQ
             • Fristverlängerung zur Abgabe von Jahressteuererklärungen bis zum 31.05.2020                           01.04.2020   Punkt 5 im FAQ
Nordrhein-   • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des               19.03.2020   Finanzverwaltung NRW
Westfalen      Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen.
             • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer.                                                Antragsformular
             • Aussetzung Vollstreckungsmaßnahmen.
             • Erlass von Säumniszuschlägen.
             • Antrag auf Erstattung der USt-Sondervorauszahlung mittels Neubeantragung der Dauerfristverlängerung   19.03.2020   Anleitung USt-Sondervorauszahlungen
             • Fristverlängerung zur Abgabe von Jahressteuererklärungen bis zum 31.05.2020                           19.03.2020   Antragsformular
             • Fristverlängerung zur Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung März 2020 bis 10. Juni 2020.                    06.04.2020   Antragsformular Lohnsteuer-Anmeldung
Rheinland-   • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des               25.03.2020   Finanzministerium RLP
Pfalz          Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen.
                                                                                                                                  Antragsformular
             • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer.
             • Aussetzung Vollstreckungsmaßnahmen.
             • Erlass von Säumniszuschlägen.
             • Fristverlängerung zur Abgabe von Jahressteuererklärungen bis zum 31.05.2020.                          25.03.2020   Antragsformular für nicht beratene Steuerpflichtige
                                                                                                                                  Antragsformular für beratene Steuerpflichtige
             • Antrag auf Erstattung der USt-Sondervorauszahlung.                                                    25.03.2020   Finanzministerium RLP
Saarland     • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des               18.03.2020   Ministerium für Finanzen und Europa Saarland
               Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen.
             • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer.
             • Aussetzung Vollstreckungsmaßnahmen.
             • Erlass von Säumniszuschlägen.
             • Antrag auf Erstattung der USt-Sondervorauszahlung.                                                    23.03.2020   Ministerium für Finanzen und Europa Saarland

                                                                                                                                                     Corona-Update Tax       Seite 20
Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise

Übersicht der Maßnahmen nach Bundesländern (4/4)

Bundesland           Hilfsmaßnahmen                                                                                                       Stand        Quellverweis
Sachsen              • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des                            23.03.2020   Land Sachsen
                       Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen.
                     • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer.                                                             Antragsformular
                     • Aussetzung Vollstreckungsmaßnahmen.
                     • Erlass von Säumniszuschlägen.
                     • Antrag auf Erstattung der USt-Sondervorauszahlung mittels Neubeantragung der Dauerfristverlängerung.               23.03.2020   Land Sachsen
Sachsen-             • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des                            23.03.2020   Schreiben des Ministeriums für Finanzen SA
Anhalt                 Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen.
                     • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaftsteuer.
                     • Aussetzung Vollstreckungsmaßnahmen.
                     • Erlass von Säumniszuschlägen.
                     • Fristverlängerung für Einreichung von Steuererklärung für Angehörige der Steuerberatenden Berufe, rückwirkend ab   25.03.2020   Pressemitteilung des Ministerium für Finanzen SA
                       dem 1. März 2020 bis zum 31. Mai 2020.
Schleswig-Holstein   • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des                            23.03.2020   Finanzministerium SH
                       Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen.                                                                        Antragsformular
                     • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaftsteuer.
                     • Aussetzung Vollstreckungsmaßnahmen.
                     • Erlass von Säumniszuschlägen.
                     • Antrag auf Herabsetzung der USt-Sondervorauszahlung.                                                               02.04.2020   Finanzministerium SH
Thüringen            • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des                            19.03.2020   Finanzministerium Thüringen
                       Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen.
                                                                                                                                                       Antragsformular
                     • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer.
                     • Aussetzung Vollstreckungsmaßnahmen.
                     • Erlass von Säumniszuschlägen.
                     • Antrag auf Erstattung der USt-Sondervorauszahlung.                                                                 19.03.2020   Antragsformular
                     • Fristverlängerung für Einreichung von Steuererklärung für Angehörige der Steuerberatenden Berufe, rückwirkend ab   25.03.2020   Finanzministerium Thüringen
                       dem 1. März 2020 bis zum 31. Mai 2020.

                                                                                                                                                                         Corona-Update Tax      Seite 21
Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise

Übersicht Maßnahmen der Bundesregierung (1/11)

            Hilfsmaßnahmen                                      Stand          Quellverweis
            Steuerliche Maßnahmen der Zollverwaltung            02.04.2020     https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Coronakrise/Steuern/steuern_node.html#doc370404bodyText1

            Sonderregelungen für Grenzpendler                   03.04.2020     https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Allgemein
                                                                               e_Informationen/2020-04-03-Covid-19-Sonderregelungen-Grenzpendler-innen.html

            Besteuerung von Grenzpendlern nach Luxemburg        06.04.2020     https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbe
                                                                               zogene_Informationen/Laender_A_Z/Luxemburg/2020-04-06-entlastung-der-grenzueberschreitend-taetigen-arbeitnehmer-
                                                                               innen-im-hinblick-auf-die-massnahmen-zur-bekaempfung-der-Covid-19-pandemie.html

            Besteuerung von Grenzpendlern - Niederlande         08.04.2020     https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbe
                                                                               zogene_Informationen/Laender_A_Z/Niederlande/2020-04-08-DBA-Niederlande-Konsultationsvereinbarung.html

            Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe       09.04.2020     https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2
            für von der Corona-Krise Betroffene                                020-04-09-steuerliche-massnahmen-zur-foerderung-der-hilfe-fuer-von-der-corona-krise-
                                                                               betroffene.html;jsessionid=DFBDA8C3315815B159882A59AEFDC671.delivery1-replication

Bundes-
            Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch      09.04.2020     https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2020-04-09-
regierung   die Corona-Krise für Arbeitnehmer;                                 steuerbefreiung-fuer-beihilfen-und-unterstuetzungen.html;jsessionid=DFBDA8C3315815B159882A59AEFDC671.delivery1-
            Steuerbefreiung für Beihilfen und Unterstützungen                  replication

            Entlastung der grenzüberschreitend tätigen          16.04.2020     https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbe
            Arbeitnehmer*innen im Hinblick auf die                             zogene_Informationen/Laender_A_Z/Oesterreich/2020-04-16-konsultationsvereinbarung-zwischen-der-bundesrepublik-
            Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-                             deutschland-und-der-republik-oesterreich-vom-15-04-2020.html
            Pandemie (DBA Österreich – Deutschland)

            Antrag auf pauschalierte Herabsetzung bereits       24.04.2020     https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2020-04-24-
            geleisteter Vorauszahlungen für 2019                               Corona-Sofortmassnahme-Antrag-auf-pauschalierte-Herabsetzung-bereits-geleisteter-Vorauszahlungen-fuer-
                                                                               2019.html;jsessionid=DFBDA8C3315815B159882A59AEFDC671.delivery1-replication
            Verlängerung der Erklärungsfrist für vierteljährliche 23.04.2020   https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2
            und monatliche Lohnsteueranmeldungen                               020-04-23-verlaengerung-der-erklaerungsfrist-fuer-vierteljaehrliche-und-monatliche-lohnsteueranmeldungen-waehrend-der-
                                                                               corona-krise.html;jsessionid=DFBDA8C3315815B159882A59AEFDC671.delivery1-replication
            FAQ "Corona" Steuern                                24.04.2020     https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/2020-04-01-
                                                                               FAQ_Corona_Steuern.html;jsessionid=DFBDA8C3315815B159882A59AEFDC671.delivery1-replication

                                                                                                                                                                       Corona-Update Tax     Seite 22
Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise

Übersicht Maßnahmen der Bundesregierung (2/11)

            Hilfsmaßnahmen                                             Stand         Quellverweis
            Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 05.05.2020   https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2
                                                                                     019-04-29-tarifverguenstigung-fuer-einkuenfte-aus-ausseordentlichen-holznutzungen-in-der-forstwirtschaft-
                                                                                     gemaess-paragraf-34b-EStG.html
            Regierungsentwurf vom 06.05.2020 eines Corona-Steuer-      06.05.2020/   https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abte
            hilfegesetzes; wurde am 28.05.2020 vom Bundestag und am 28.05.2020/      ilung_IV/19_Legislaturperiode/Gesetze_Verordnungen/2020-04-29-Corona-Steuerhilfegesetz/0-Gesetz.html
            05. Juni 2020 vom Bundesrat verabschiedet:                 05.06.2020
            • Befristete Senkung des USt-Satzes für Restaurant- und                  https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw22-de-corona-steuerhilfe-mittwoch-696028
              Verpflegungsdienstleistungen
                                                                                     https://www.bakertilly.de/news/detail/2b-ustg-update-verlaengerung-des-optionszeitraums-beschlossen-
            • Verlängerung der Übergangsregelung zu § 2b UStG in                     zeitaufschub-fuer-juristischen-pers.html
              § 27 Abs. 22 UStG bis zum 31.12.2022
            • Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld bis                    https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2020/0201-0300/290-20(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1
              80 % des Unterschiedsbetrags steuerfrei
            • (vorläufige) Verlängerung der steuerlichen Rückwirkungs-
              zeiträume in § 9 S. 3 und § 20 Abs. 6 S. 1 und 3 UmwStG
              von 8 auf 12 Monate
            • Gesetzliche Verankerung der bereits mit Erlass des BMF
Bundes-       vom 9.4.2020 beschlossenen Steuerbefreiung einer
regierung     Corona-Sonderzahlungen i.H.v. 1.500€ von Arbeitgeber
              an Arbeitnehmer in § 3 Nr. 11a EStG
            • Verlängerung der unionsrechtlichen Frist bei Mitteilung
              über grenzüberschreitende Steuergestaltungen im
              Einführungsgesetz zur AO. Ermächtigung des BMF in Art.
              97 § 33 EGAO Abs. 5, von den Absätzen 1 und 2
              abweichende Bestimmungen zu treffen.
            • Zustimmung des Bundesrates am 05.06.2020
            Sonderregelungen für Grenzpendler –                        07.05.2020 / https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/
            Konsultationsvereinbarung mit Belgien                      26.05.2020 / Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Belgien/2020-05-07-Belgien-Abkommen-DBA-
            (Verlängerung bis zum 30.06.2020 mit BMF-Schreiben vom                  Konsultationsvereinbarung-Besteuerung-Grenzpendler.pdf?__blob=publicationFile&v=2
                                                                       25.06.2020/
            26.05.2020)                                                             https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/
            (Zweite Verlängerung bis zum 31.08.2020 mit BMF-                        Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Belgien/2020-05-26-Belgien-Abkommen-DBA-Verlaengerung-
            Schreiben vom 25.06.2020)                                               Konsultationsvereinbarung-Besteuerung-Grenzpendler.html
                                                                                     https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/
                                                                                     Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Belgien/2020-06-25-Belgien-Abkommen-DBA-Verlaengerung-
                                                                                     Konsultationsvereinbarung-Besteuerung-Grenzpendler.pdf?__blob=publicationFile&v=2

                                                                                                                                                                     Corona-Update Tax      Seite 23
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