Corona-Update Tax: Steuererleichterungen von Bund und Ländern - Übersicht aller steuerrechtlichen Maßnahmen, die bis zum 24. September 2021 ...
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Corona-Update Tax: Steuererleichterungen von Bund und Ländern Übersicht aller steuerrechtlichen Maßnahmen, die bis zum 24. September 2021 verlautbart wurden September 2021 AUDIT & ADVISORY • TAX • LEGAL • CONSULTING
• Allgemeine Informationen Inhalt • Übersicht Maßnahmen der Bundesregierung 2021 • Übersicht Informationsportale der Bundesländer Corona-Update Tax Seite 2
Allgemeine Informationen Corona-Update Tax Im Folgenden werden die aktuell geltenden steuerlichen Maßnahmen in Folge der Corona-Pandemie für 2021 aufgelistet. Einzelheiten zu bereits vergangenen Maßnahmen, die zum Teil noch gelten, sind im BACK-UP 2020 zu finden. Hilfreiches FAQ des Bundesministeriums für Finanzen (BMF): https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/2020-04-01- FAQ_Corona_Steuern_Anlage.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Corona-Update Tax Seite 3
Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise Zusammenfassende, nicht abschließende Beschreibung der Maßnahmen für betroffene Unternehmen Fristverlängerungen (1/2) I. Abgabe- und Zahlungsfristen 1. Allgemein -> grundsätzliche Möglichkeit von Fristverlängerungen seitens der Finanzverwaltungen (jeweils auf Bundeslandebene nach deren Regelungen) 2. Steueranmeldungen • Insbesondere für Steueranmeldungen bestehen derzeit keine allgemeinen Fristverlängerungen (UStVA‘s, KapESt-Erklärungen), es gibt jedoch Sonderregelungen für „unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich von der Corona-Krise betroffene Unternehmen“ (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/2020-04-01-FAQ_Corona_Steuern_Anlage.pdf?__blob=publicationFile&v=2) • Für Lohnsteueranmeldungen gilt eine Fristverlängerung um max. 2 Monate (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/2020-04-01-FAQ_Corona_Steuern_Anlage.pdf?__blob=publicationFile&v=2) 3. Jahressteuererklärungen • Für das Kalenderjahr 2019 durch Steuerberater erstellte Steuererklärungen können bis zum 31. August 2021 abgegeben werden. Dies gilt für die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und für die Feststellungserklärungen nach dem AStG. • Bekräftigt durch BMF-Schreiben vom 16. März 2021: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2021- 03-16-Aufhebung-Verlaengerung-Steuererklaerungsfrist-VZ-2019.pdf?__blob=publicationFile&v=2 • BMF-Schreiben vom 15. April 2021: (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2021-04-15- anwendungsfragen-zur-verlaengerung-der-steuererklaerungsfrist-und-der-zinsfreien-karenzzeit.pdf?__blob=publicationFile&v=1) • Korrespondierend wurde auch der Beginn der Verzinsung von Steuererstattungen bzw. -nachzahlungen für 2019 um ein halbes Jahr auf den 1. Oktober 2021 verschoben. (http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl121s0237.pdf) (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2021-04-15-anwendungsfragen-zur-verlaengerung-der-steuererklaerungsfrist- und-der-zinsfreien-karenzzeit.pdf?__blob=publicationFile&v=1) • Dies gilt jedoch nicht für die Frist nach § 138 Abs. 5 AO (insb. Mitteilung Erwerb / Veräußerung ausländische Beteiligungen / Betriebsstätten). Für die in 2019 verwirklichten Sachverhalte ist die Frist weiterhin der 28.02.2021. (https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/257/1925795.pdf) Corona-Update Tax Seite 4
Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise Zusammenfassende, nicht abschließende Beschreibung der Maßnahmen für betroffene Unternehmen Fristverlängerungen (2/2) 3. Jahressteuererklärungen • Dreimonatige Verlängerung der Erklärungsfrist (bis zum 31.05.2022) und der zinsfreien Karenzzeit für den Veranlagungszeitraum 2020 in beratenen Fällen https://dserver.bundestag.de/btd/19/298/1929848.pdf • Anwendungsfragen zur Verlängerung der Steuererklärungsfristen und der zinsfreien Karenzzeiten durch das Gesetz vom 25. Juni 2021 (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2021-07-20-anwendungsfragen-zur-verlaengerung-der- steuererklaerungsfrist-und-der-zinsfreien-karenzzeit.pdf?__blob=publicationFile&v=1) 4. Einfuhrumsatzsteuer Der Fälligkeitstermin für die Einfuhrumsatzsteuer für Einfuhren des Aufschubzeitraums Dezember wird einheitlich vom 16. Januar 2021 auf den 26. Februar 2021 verschoben. Die Fälligkeitstermine für anschließende Aufschubzeiträume verschieben sich entsprechend. (https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl120s1512.pdf&utm_source=CleverReach&utm_medium=email&utm_campaign=2020-06-30--- Tax+Alert+Umsatzsteuer&utm_content=Mailing_12072910#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl120s1512.pdf%27%5D__1613464909562) II. Steuerlich relevante Fristen • Anwendung der Verlängerung der umwandlungssteuerlichen Fristen in § 9 Satz 3 und § 20 Absatz 6 UmwStG von acht auf zwölf Monate Corona-bedingt auch auf das Jahr 2021. (https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2020/0601-0700/677-20.pdf;jsessionid=B653017648DEAEC98818674BA6E02120.2_cid374?__blob=publicationFile&v=1) • Fristverlängerung für die Reinvestitionsfristen der steuerfreien Rücklage für Ersatzbeschaffungen jeweils um ein Jahr, wenn die genannten Fristen ansonsten in einem nach dem 29. Februar 2020 und vor dem 1. Januar 2021 endenden Wirtschaftsjahr ablaufen würden. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2021-01-13-ruecklage-fuer-ersatzbeschaffung- verlaengerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1 III. Sonstiges • Coronabedingt wird auch für die fehlende Offenlegung von Jahresabschlüssen des Jahres 2019 vor dem 6. April 2021 kein Ordnungsgeldverfahren eröffnet. (https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Ordnungs_Bussgeld_Vollstreckung/Jahresabschluesse/Jahresabschluesse_node.html) Corona-Update Tax Seite 5
Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise Zusammenfassende, nicht abschließende Beschreibung der Maßnahmen für betroffene Unternehmen Anpassung von Vorauszahlungen • Anträge auf Herabsetzung der Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlungen sowie des Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke der Vorauszahlungen für die Gewerbesteuer können bei den Finanzämtern bis zum 31. Dezember 2021 gestellt werden. (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Gewerbesteuer/2021-01-25-gewerbesteuerliche-massnahmen-zur-beruecksichtigung-der-auswirkungen- des-coronavirus-anlage.pdf?__blob=publicationFile&v=2) • Anpassung der Vorauszahlungen bei der Gewerbesteuer und die Stundung von Gewerbesteuern erfolgt auf Antrag durch die Gemeinden vor Ort Stundung von bereits fälligen oder fällig werdenden Steuern • Auf Antrag des Steuerpflichtigen können bis zum 31. März 2021 bereits fällige oder fällig werdende Steuerzahlungen (Einkommen- Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer) zinsfrei gestundet werden − Stundung wird max. bis zum 30. Juni 2021 gewährt − Anschlussstundungen bis zum 31. Dezember 2021 möglich (unter Vereinbarung von Ratenzahlungsvereinbarungen) − Keine Erhebung von Stundungszinsen − Stundung nur möglich, wenn die Steuerzahlung bereits festgesetzt wurde • Stundungen der Gewerbesteuer sind von Unternehmen bei den zuständigen Gemeinden zu beantragen (Ausnahme: Stadtstaaten) • Keine strengen Anforderungen seitens der Finanzbehörden für Stundungsanträge (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/2020-04-01- FAQ_Corona_Steuern_Anlage.pdf?__blob=publicationFile&v=2) • Die Sondervorauszahlung zur Umsatzsteuer kann wohl auch für das Jahr 2021 ausgesetzt werden, wenn das jeweilige Unternehmen stark von der Krise betroffen ist. (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/2020-04-01-FAQ_Corona_Steuern_Anlage.pdf?__blob=publicationFile&v=2) • Weitere Verlängerung der verfahrensrechtlichen Steuererleichterungen (BMF-Schreiben vom 18.03.2021) (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2021-03-18-steuerliche-massnahmen-zur-beruecksichtigung-der-auswirkungen- des-coronavirus-verlaengerung.pdf?__blob=publicationFile&v=2) − Verlängerung der Stundungsmöglichkeiten bis zum 30. Juni 2021 − Vollstreckungsaufschub bis zum 30. September 2021 möglich − Anpassung von Vorauszahlungen bis zum 31. Dezember 2021 möglich Corona-Update Tax Seite 6
Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise Zusammenfassende, nicht abschließende Beschreibung der Maßnahmen für betroffene Unternehmen Änderungen steuerlicher Vorschriften I. Ertragsteuern • Der geltende steuerliche Verlustrücktrag wird für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 10 Mio. Euro bzw. 20 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) angehoben, 3. Corona-Steuerhilfegesetz vom 10. März 2021 (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/19_Legislaturperiode/Gesetze_Verordnungen/2021-03-17-Drittes-Corona- Steuerhilfegesetz/4-Verkuendetes-Gesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=2) • Sofortige Abschreibung bestimmter digitaler Wirtschaftsgüter angekündigt (https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1840868/1c68fcd2008b53cf12691162bf20626f/2021- 01-19-mpk-data.pdf?download=1) • Aktuelles BMF-Schreiben vom 26.02.2021 (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2021-02-26-nutzungsdauer-von- computerhardware-und-software-zur-dateneingabe-und-verarbeitung.pdf?__blob=publicationFile&v=1) II. Umsatzsteuern • Verlängerung der befristeten Senkung des USt-Satzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen von 19 auf 7 Prozent über den 30. Juni 2021 hinaus bis zum 31. Dezember 2022, 3. Corona-Steuerhilfegesetz vom 10. März 2021 (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2021-06-03-verlaengerung-befristete-anwendung-des- ermaessigten-umsatzsteuersatzes-fuer-restaurations-und-verpflegungsdienstleistungen.pdf?__blob=publicationFile&v=1) (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/19_Legislaturperiode/Gesetze_Verordnungen/2021-03-17-Drittes-Corona- Steuerhilfegesetz/4-Verkuendetes-Gesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=2) • Scholz will Händlern Sachspenden wegen Coronakrise erleichtern (https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/olaf-scholz-will-haendlern-sachspenden-wegen-coronakrise-erleichtern-a- af06e335-cba1-4592-9c3e-82bd34543b09) Corona-Update Tax Seite 7
Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise Zusammenfassende, nicht abschließende Beschreibung der Maßnahmen für betroffene Unternehmen Grenzüberschreitende Sachverhalte (Grenzgängerregelung, Betriebsstättenfragen u. ä.) • Konsultationsvereinbarung zur Besteuerung von Grenzpendlern zwischen Deutschland und − Frankreich: mindestens bis 30. Juni 2021 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Frankreich/2020-12-5-zweite- Verlaengerung-Konsultationsvereinbarung-DE-FR-Covid-19-Besteuerung-Grenzpendler.pdf?__blob=publicationFile&v=2 − Dritte Verlängerung der Konsultationsvereinbarung vom 16.03.2021 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Frankreich/2021- 03-16-dritte-Verlaengerung-Konsultationsvereinbarung-DE-FR-Covid-19-Besteuerung-Grenzpendler.pdf?__blob=publicationFile&v=2 − Niederlande mindestens bis 31. Dezember 2021 (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Niederlande/2020-12-11- DBA-Niederlande-zweite-Verlaengerung-Konsultationsvereinbarung.pdf?__blob=publicationFile&v=2) − Fünfte Verlängerung der Konsultationsvereinbarung vom 15. September 2021 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Niederlande/2021- 09-15-DBA-Niederlande-fuenfte-Verlaengerung-Konsultationsvereinbarung.pdf?__blob=publicationFile&v=2 − Belgien: mindestens bis 30. September 2021 (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Belgien/2020-12-21-Belgien- Abkommen-DBA-Verlaengerung-Konsultationsvereinbarung-Besteuerung-Grenzpendler.pdf?__blob=publicationFile&v=2) − Sechste Verlängerung der Konsultationsvereinbarung vom 06.05.2021 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Belgien/2021-06- 18-Belgien-Abkommen-DBA-Verlaengerung-Konsultationsvereinbarung-Besteuerung-Grenzpendler.pdf?__blob=publicationFile&v=2 − Luxemburg: automatische Verlängerung seit 31. Dezember 2020 bis ein Vertragsstaat kündigt (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Luxemburg/2020-10-20- besteuerung-von-grenzpendlern-nach-luxemburg.pdf?__blob=publicationFile&v=1) − Verständigung über Fortgeltung bis (mindestens) zum 31.12.2021 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Luxemburg/2021- 09-20-besteuerung-von-grenzpendlern-nach-luxemburg-fortgeltung.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Corona-Update Tax Seite 8
Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise Zusammenfassende, nicht abschließende Beschreibung der Maßnahmen für betroffene Unternehmen Grenzüberschreitende Sachverhalte (Grenzgängerregelung, Betriebsstättenfragen u. ä.) • Konsultationsvereinbarung zur Entlastung der grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer*innen im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19- Pandemie − DBA Deutschland – Österreich: automatische Verlängerung seit 31. Dezember 2020 bis ein Vertragsstaat kündigt (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Oesterreich/2020-10-30- konsultationsvereinbarung-zwischen-der-bundesrepublik-deutschland-und-der-republik-oesterreich-vom-27-10-2020.pdf?__blob=publicationFile&v=2) − DBA Deutschland – Schweiz: mindestens bis 31. Dezember 2021 (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Schweiz/2020-06-12-DBA- Schweiz-COVID-19-Konsultationsvereinbarung-11-Juni-2020.pdf?__blob=publicationFile&v=1) (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Schweiz/2021-05-07-DBA- Schweiz-COVID-19-Konsultationsvereinbarung-27-April-2021.pdf?__blob=publicationFile&v=2) (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Schweiz/2021-09-08-DBA- Schweiz-COVID-19-information-ueber-die-konsultationsvereinbarung.pdf?__blob=publicationFile&v=1) − DBA Deutschland – Polen: automatische Verlängerung seit 31. Entwurf 2020 bis ein Vertragsstaat kündigt (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Polen/2020-12-08- Konsultationsvereinbarung-DE-PL-Covid-19-Besteuerung-Grenzpendler.pdf?__blob=publicationFile&v=1) • Konsultationsvereinbarung: steuerliche Behandlung des Arbeitslohns im Homeoffice − DBA Deutschland – Österreich: gültig für Arbeitstage vom 11.03.2020 – 31.03.2021, danach automatische Verlängerung (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Oesterreich/2021-01-25- konsultationsvereinbarung-zwischen-der-bundesrepublik-deutschland-und-der-republik-oesterreich-vom-15-01-2021.pdf?__blob=publicationFile&v=2) − Verlängerung mit BMF-Schreiben vom 18.06.2021 bis mindestens 30. September 2021 (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Oesterreich/2021-06- 18-konsultationsvereinbarung-zwischen-der-bundesrepublik-deutschland-und-der-republik-oesterreich-vom-17-06-2021.pdf?__blob=publicationFile&v=2) Corona-Update Tax Seite 9
Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise Übersicht Informationsportale Bundesländer Bundesland Informationen Stand Informationsportal/Quellverweis Baden-Württemberg - Bayern Laufend aktualisierte Übersicht über steuerliche Maßnahmen für Corona- 29.04.2020 https://www.stmfh.bayern.de/service/finanzielle_hilfen/corona_2020/ Betroffene sowie über häufig gestellte Fragen Berlin Laufend aktualisierte Übersicht über steuerliche Maßnahmen für Corona- 29.04.2020 https://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/informationen-fuer-steuerzahler-/artikel.910208.php Betroffene Brandenburg Laufend aktualisierte Übersicht über steuerliche Maßnahmen für Corona- 28.04.2020 https://mdfe.brandenburg.de/cms/detail.php/lbm1.c.224141.de Betroffene Bremen Laufend aktualisierte Übersicht über steuerliche Maßnahmen für Corona- 17.04.2020 https://www.finanzen.bremen.de/detail.php?gsid=bremen53.c.79065.de Betroffene sowie über häufig gestellte Fragen Hamburg - Hessen Laufend aktualisierte Übersicht über steuerliche Maßnahmen für Corona- 28.04.2020 https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/steuerrecht/steuerliche-ma%c3%9fnahmen-corona- Betroffene sowie über häufig gestellte Fragen virus/ Mecklenburg- Laufend aktualisierte Übersicht über steuerliche Maßnahmen für Corona- 29.04.2020 https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/fm/Service/corona-faq/ Vorpommern Betroffene sowie über häufig gestellte Fragen Niedersachsen FAQ zum Corona-Virus: Zuwendung von Hilfs- und Schutzmitteln; 29.04.2020 https://www.mf.niedersachsen.de/startseite/themen/steuern/antworten-auf-haufig-gestellte- Steuerstundung zur Liquiditätsvorsorge; Steuerliche Behandlung von steuerliche-fragen-faqs-im-zusammenhang-mit-dem-corona-virus-186548.html Soforthilfen des Landes Nordrhein- Steuerformulare, Anleitungen und Links hinsichtlich steuerlicher 29.04.2020 https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/steuererleichterungen-aufgrund-der-auswirkungen- Westfalen Maßnahmen bzgl. der Corona-Krise des-coronavirus Rheinland-Pfalz Schreiben bzgl. steuerlicher Maßnahmen Corona-Virus - Sammelanträge 31.03.2020 https://www.sbk-rlp.de/inhalte/uploads/LfSt-Corona- für Fristverlängerungen möglich; Verzicht auf Aufrechnung von 03_Info_StBk_Billigkeitsma%C3%9Fnahmen_Stand-31-03-20.pdf Steuerrückständen; Widerruf von SEPA-Lastschriftmandaten Saarland - Sachsen Laufend aktualisierte Übersicht über steuerliche Maßnahmen für Corona- 15.04.2020 https://www.coronavirus.sachsen.de/steuern-und-finanzen-4134.html?_cp=%7B%22accordion- Betroffene sowie über häufig gestellte Fragen content-4585%22%3A%7B%226%22%3Atrue%7D%7D Sachsen-Anhalt - Schleswig- Holstein - Thüringen Antragsformular des Thüringer Finanzministeriums zu weiteren steuerlichen 23.04.2020 https://www.stbk- Maßnahmen wegen der Auswirkungen des Coronavirus thueringen.de/aktuelles/aktuelles/details/newsarticle/detail/News/antragsformular-des- thueringer-finanzministeriums-zu-weiteren-steuerlichen-massnahmen-wegen-der-auswir.html Corona-Update Tax Seite 10
Für Ihre Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Ines Paucksch Marc Roth-Lebeau Partnerin Partner Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin Steuerberater Baker Tilly Baker Tilly Nymphenburger Straße 3b Friedrich-Ebert-Anlage 54 80335 München 60325 Frankfurt am Main T: +49 89 55066-116 T: +49 69 366002-255 F: +49 89 55066-166 F: +49 69 366002-41255 ines.paucksch@bakertilly.de marc.lebeau@bakertilly.de Rechtlicher Hinweis: Alle Informationen in dieser Unterlage dienen lediglich dem unverbindlichen Informationszweck und stellen keine Rechts- und Steuerrechtsberatung dar. Alle gemachten Angaben sind allgemein gehalten und können eine individuelle und verbindliche Rechts- und Steuerrechtsberatung nicht ersetzen. Insofern können wir für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte keine Gewähr übernehmen. bakertilly.de Corona-Update Tax Seite 11
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Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise Zusammenfassende, nicht abschließende Beschreibung der Maßnahmen für betroffene Unternehmen (1/3) Fristverlängerungen Unter den aktuellen Bedingungen kann es mit-unter schwierig werden, aufgrund etwaiger Personal- und/oder Mittelknappheit Abgabe- und Zahlungsfristen einzuhalten. Grundsätzliche Fristverlängerungen seitens der Finanzverwaltungen werden bisher von den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gewährt, einheitliche Regelungen bestehen nicht. Insbesondere für Steueranmeldungen bestehen derzeit keine allgemeinen Fristverlängerungen. Dies betrifft vor allem Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Kapital- ertragsteueranmeldungen. Da für Säumnis- und Verspätungszuschläge nach aktuellem Stand die allgemeinen Regelungen gelten, empfiehlt es sich in vielen Fällen für von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen, entsprechende Fristverlängerungsanträge zu stellen. Für Lohnsteueranmeldungen gilt eine Fristverlängerung um max. 2 Monate. Die Abgaben der Meldungen 2019 zur Künstlersozialkasse und Schwerbehindertenabgabe wurden vom 31. März 2020 auf den 30. Juni 2020 verlängert. Anpassung von Vorauszahlungen Anträge auf Herabsetzung der Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlungen sowie des Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke der Vorauszahlungen für die Gewerbesteuer können bei den Finanzämtern für nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Unternehmen bis zum 31. Dezember 2021 gestellt werden. Die Anpassung der Vorauszahlungen bei der Gewerbesteuer und die Stundung von Gewerbe-steuern erfolgt auf Antrag durch die Gemeinden vor Ort. Die Gemeinde ist an den Bescheid des Finanzamts gebunden und hat die Gewerbesteuervorauszahlung anzupassen. Sobald klar ist, dass die Einkünfte der Steuer-pflichtigen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden als vor der Corona-Pandemie erwartet, werden die Steuervorauszahlungen unkompliziert und schnell herabgesetzt. Die Liquiditätssituation wird dadurch verbessert. Stundung von bereits fälligen oder fällig werdenden Steuern Auf Antrag des Steuerpflichtigen können bis zum 31. März 2021 bereits fällige oder fällig werdende Steuerzahlungen (Einkommen- Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer) zinsfrei gestundet werden, soweit die Forderungen aufgrund finanzieller Probleme in Folge der Corona-Pandemie nicht geleistet werden können. Die entstandenen Schäden müssen nicht zwingend im Einzelnen wertmäßig nachgewiesen werden. Auf die Erhebung von Stundungszinsen wird verzichtet. Die Stundung wird i. d. R. nur gewährt, sofern die Steuerzahlung bereits festgesetzt wurde. Stundungen der Gewerbesteuer sind von Unternehmen bei den zuständigen Gemeinden zu beantragen (Ausnahme: Stadtstaaten). Anträge auf Stundung sind bis zum 31. Dezember 2020 bei den zuständigen Finanzämtern bzw. Gemeinden zu stellen. Für die Prüfung der Voraussetzungen für Stundungen werden keine strengen Anforderungen seitens der Finanzbehörden gestellt. Corona-Update Tax Seite 14
Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise Zusammenfassende, nicht abschließende Beschreibung der Maßnahmen für betroffene Unternehmen (2/3) Vollstreckungsmaßnahmen Von Vollstreckungsmaßnahmen soll bis zum 31.12.2020 bei allen rückständigen oder bis zu diesem Zeitpunkt fällig werdenden Steuern (betr. Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbe- sowie Umsatzsteuer) abgesehen werden, wenn dem Finanzamt aufgrund Mitteilung des Vollstreckungsschuldners oder auf andere Weise bekannt wird, dass der Vollstreckungsschuldner unmittelbar und nicht unerheblich betroffen ist. Säumniszuschläge, die im Zeitraum ab Veröffentlichung des BMF-Schreibens (19.03.2020) bis zum 31.12.2020 für fällig werdende Steuern entstehen, sind in den betreffenden Fällen zum 31.12.2020 zu erlassen. Die Finanz-ämter können den Erlass durch Allgemeinverfügung (§ 118 Satz 2 AO) regeln. Weitere umsatzsteuerliche Erleichterungen Neben der Stundung von Umsatzsteuerzahlungen sowie der Herabsetzung von Umsatzsteuer-vorauszahlungen besteht zudem derzeit in einigen Bundesländern die Möglichkeit, die bereits geleisteten Sondervorauszahlungen für die Dauerfristverlängerung erstattet zu bekommen. Darüber hinaus beraten wir Sie gerne, wie Sie durch zusätzliche Maßnahmen in Zeiten des Corona-Virus Ihre Liquidität erhöhen können. Investmentsteuerliche Maßnahmen Grenzverletzungen zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. April 2020 führen bei Publikumsfonds nicht zu einem steuerlichen Statusverlust als Aktien- bzw. Mischfonds und gelten bei Spezialinvestmentfonds grundsätzlich nicht als wesentlicher Verstoß gegen die Anlagebestimmungen. Sonstige Steuern Für sonstige Steuern, etwa die von der Zollverwaltung verwaltete Energiesteuer und Luftverkehrssteuer oder die vom Bundeszentralamt verwaltete Versicherungs- steuer, bestehen ebenfalls erleichterte Möglichkeiten der Stundung, des Vollstreckungsaufschubs sowie der Anpassung der Vorauszahlungen. Kurzarbeitergeld Aufgrund der aktuellen Situation wurden verbesserte Regelungen für das Kurzarbeitergeld (Gesetz vom 13. März 2020) eingeführt. Gerne unterstützen wir Sie bei jeglichen Fragen zum Kurzarbeitergeld und den dazugehörigen steuer- und arbeitsrechtlichen Implikationen. Corona-Update Tax Seite 15
Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise Zusammenfassende, nicht abschließende Beschreibung der Maßnahmen für betroffene Unternehmen (3/3) Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen Grundsätzlich besteht für Unternehmen, die von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich betroffen sind, die Möglichkeit, Anträge auf Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen zu stellen, wenn die Zahlung dieser Beiträge mit erheblichen Härten für das Unternehmen verbunden wäre (§76 Abs. 2 SGB IV). Eine solche Härte können erhebliche Einnahmeausfälle des Unternehmens aufgrund der Corona-Krise darstellen. Laut Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen können diese Unternehmen die Möglichkeit der vereinfachten Stundung der Sozialversicherungsbeiträge in Anspruch nehmen. Merkmale der vereinfachten Stundung sind vor allem der Wegfall einer Sicherheitsleistung sowie der Stundungszinsen. Des Weiteren erfolgt keine Erhebung von Säumniszuschlägen oder Mahngebühren sowie eine Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen der bis dahin fällig gewordenen Beiträge. Diese vereinfachte Stundung besteht für die Beiträge März, April und Mai 2020. Für die Fortsetzung der Stundung für den Monat Mai 2020 bedarf es aber eines (erneuten, einheitlich gestalteten) Antrags (s. https://www.bakertilly.de/news/detail/corona-hilfen-vereinfachte-stundung-der-sozialversicherungsbeitraege-bis-mai-2020-verlaengert.html). Der Spitzenverband der Krankenkassen betont, dass neben den grundsätzlichen Voraussetzungen für eine Beitragsstundung vorrangig die Entlastungsmöglichkei- ten des Kurzarbeitergeldes sowie weiterer Fördermittel und Kredite in Anspruch genommen werden müssen. Die dadurch vorhandenen finanziellen Mittel müs- sen nach Gewährung der Stundung für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge einschließlich der bis dahin gestundeten Beiträge verwendet werden. Zudem geht damit die Erwartung des Spitzenverbandes einher, dass die gestundeten Beträge spätestens zusammen mit den Beiträgen des Monats Juli 2020 nachgezahlt werden. Für die Beiträge ab Juni 2020 ist das vereinfachte Stundungsverfahren in das Regelstundungsverfahren nach § 76 Abs. 2 SGB IV überführt worden. Das Regelstun- dungsverfahren kann zur Anwendung kommen, wenn die sofortige Einziehung der Beiträge mit erheblichen Härten für das Unternehmen verbunden wäre und der An- spruch durch die Stundung nicht gefährdet wird. Laut Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen ist im Hinblick auf die besondere Situation der von der Corona- Pandemie betroffenen Unternehmen regelmäßig davon auszugehen, dass eine erhebliche Härte insoweit vorliegt, wenn die Zahlungsschwierigkeiten vorübergehender Natur sind und die Realisierung des Beitragsanspruchs nicht gefährdet ist. Insoweit würden dann die grundsätzlichen Voraussetzungen der Regelstundung von Beitrags- ansprüchen erfüllt sein. Unter gewissen Voraussetzungen kann auch beim Regelstundungsverfahren auf die Festsetzung von Stundungszinsen und der Zurverfügung- stellung einer Sicherheitsleistung verzichtet werden. Einen automatischen Verzicht, wie beim vereinfachten Stundungsverfahren, gibt es hier jedoch nicht. Der Wegfall der Stundungszinsen kann z. B. von dem Angebot des Unternehmens, Ratenzahlungen zu tätigen, abhängen. Stundung und Fristverlängerung Lohnsteuer Nach aktueller Gesetzeslage ist eine Stundung der Lohnsteuer nicht möglich. Bundesweit ist stattdessen eine Fristverlängerung zur Abgabe der LSt-Anmeldung auf Antrag nach § 109 Abs. 1 AO möglich. Diese darf max. 2 Monate betragen. Unsere Lohnsteuerexperten beraten Sie gerne zu aktuellen lohnsteuerlichen Themen wie etwa den erleichterten Bedingungen zu Kurzarbeit oder Verdienstausfallentschädigung bei Beschäftigungsverboten. Auswirkungen auf Außenprüfungen Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass auch die Finanzämter für den Publikumsverkehr schließen und Außenprüfungen unterbrochen werden. Kontakt zu den Ämtern über Fernmeldeverbindungen ist weiterhin möglich. Im Hinblick auf die Festsetzungsverjährung bei Außenprüfungen gilt zunächst § 171 Abs. 4 S. 1 AO, des Weiteren dürfte § 171 Abs. 1 AO erfüllt sein, wonach die Festsetzungsfrist nicht abläuft, solange die Steuerfestsetzung wegen höherer Gewalt innerhalb der letzten sechs Monate des Fristablaufs nicht erfolgen kann. Corona-Update Tax Seite 16
Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise Übersicht Informationsportale Bundesländer Bundesland Informationen Stand Informationsportal/Quellverweis Baden-Württemberg - Bayern Laufend aktualisierte Übersicht über steuerliche Maßnahmen für Corona- 29.04.2020 https://www.stmfh.bayern.de/service/finanzielle_hilfen/corona_2020/ Betroffene sowie über häufig gestellte Fragen Berlin Laufend aktualisierte Übersicht über steuerliche Maßnahmen für Corona- 29.04.2020 https://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/informationen-fuer-steuerzahler-/artikel.910208.php Betroffene Brandenburg Laufend aktualisierte Übersicht über steuerliche Maßnahmen für Corona- 28.04.2020 https://mdfe.brandenburg.de/cms/detail.php/lbm1.c.224141.de Betroffene Bremen Laufend aktualisierte Übersicht über steuerliche Maßnahmen für Corona- 17.04.2020 https://www.finanzen.bremen.de/detail.php?gsid=bremen53.c.79065.de Betroffene sowie über häufig gestellte Fragen Hamburg - Hessen Laufend aktualisierte Übersicht über steuerliche Maßnahmen für Corona- 28.04.2020 https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/steuerrecht/steuerliche-ma%c3%9fnahmen-corona- Betroffene sowie über häufig gestellte Fragen virus/ Mecklenburg- Laufend aktualisierte Übersicht über steuerliche Maßnahmen für Corona- 29.04.2020 https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/fm/Service/corona-faq/ Vorpommern Betroffene sowie über häufig gestellte Fragen Niedersachsen FAQ zum Corona-Virus: Zuwendung von Hilfs- und Schutzmitteln; 29.04.2020 https://www.mf.niedersachsen.de/startseite/themen/steuern/antworten-auf-haufig-gestellte- Steuerstundung zur Liquiditätsvorsorge; Steuerliche Behandlung von steuerliche-fragen-faqs-im-zusammenhang-mit-dem-corona-virus-186548.html Soforthilfen des Landes Nordrhein- Steuerformulare, Anleitungen und Links hinsichtlich steuerlicher 29.04.2020 https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/steuererleichterungen-aufgrund-der-auswirkungen- Westfalen Maßnahmen bzgl. der Corona-Krise des-coronavirus Rheinland-Pfalz Schreiben bzgl. steuerlicher Maßnahmen Corona-Virus - Sammelanträge 31.03.2020 https://www.sbk-rlp.de/inhalte/uploads/LfSt-Corona- für Fristverlängerungen möglich; Verzicht auf Aufrechnung von 03_Info_StBk_Billigkeitsma%C3%9Fnahmen_Stand-31-03-20.pdf Steuerrückständen; Widerruf von SEPA-Lastschriftmandaten Saarland - Sachsen Laufend aktualisierte Übersicht über steuerliche Maßnahmen für Corona- 15.04.2020 https://www.coronavirus.sachsen.de/steuern-und-finanzen-4134.html?_cp=%7B%22accordion- Betroffene sowie über häufig gestellte Fragen content-4585%22%3A%7B%226%22%3Atrue%7D%7D Sachsen-Anhalt - Schleswig- Holstein - Thüringen Antragsformular des Thüringer Finanzministeriums zu weiteren steuerlichen 23.04.2020 https://www.stbk- Maßnahmen wegen der Auswirkungen des Coronavirus thueringen.de/aktuelles/aktuelles/details/newsarticle/detail/News/antragsformular-des- thueringer-finanzministeriums-zu-weiteren-steuerlichen-massnahmen-wegen-der-auswir.html Corona-Update Tax Seite 17
Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise Übersicht der Maßnahmen nach Bundesländern (1/4) Bundesland Hilfsmaßnahmen Stand Quellverweis Baden- • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des 20.03.2020 Finanzministerium BW Württemberg Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen. • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer. Antragsformular • Aussetzung Vollstreckungsmaßnahmen. Antragsformular auf Herabsetzung Vorauszahlungen • Erlass von Säumniszuschlägen. • Antrag auf Erstattung der USt-Sondervorauszahlung mittels Neubeantragung der Dauerfristverlängerung. 25.03.2020 Finanzministerium BW zu USt Anleitung Herabsetzung USt-Sondervorauszahlung • Auf Antrag Fristverlängerung für die Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldungen bis 14. April 2020 um bis zu zwei Monate. 14.05.2020 Finanzministerium BW Bayern • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des 17.03.2020 Bayerisches Landesamt für Steuern - Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen. Informationen • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer. Antragsformular • Aussetzung Vollstreckungsmaßnahmen. • Erlass von Säumniszuschlägen. • Antrag auf Erstattung der USt-Sondervorauszahlung mittels Neubeantragung der Dauerfristverlängerung. 26.03.2020 Anleitung Herabsetzung USt-Sondervorauszahlung • Vollstreckungsaufschub bei Steuerabzugsbeträgen (Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer) auf Antrag. 26.03.2020 Bayerisches Landesamt für Steuern - Informationen • Fristverlängerung zur Abgabe von Jahressteuererklärungen bis zum 31.05.2020 auf Antrag. 26.03.2020 Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat Berlin • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des 25.03.2020 Senatsverwaltung für Finanzen Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen. • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer. Antragsformular • Aussetzung Vollstreckungsmaßnahmen. • Erlass von Säumniszuschlägen. • Vollstreckungsaufschub bei Lohnsteuer-Anmeldungen auf Antrag möglich, Säumniszuschläge werden erlassen. 07.04.2020 StBK Berlin • Antrag auf Erstattung der USt-Sondervorauszahlung. 24.03.2020 StBK Berlin • Rückwirkende Fristverlängerung zur Abgabe von Jahressteuererklärungen bis zum 31.05.2020 auf Antrag für nicht 25.03.2020 Senatsverwaltung für Finanzen unerheblich von der Krise betroffene Steuerpflichtige. Corona-Update Tax Seite 18
Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise Übersicht der Maßnahmen nach Bundesländern (2/4) Bundesland Hilfsmaßnahmen Stand Quellverweis Branden- • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des 20.03.2020 Ministerium der Finanzen und für Europa burg Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen. • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer. • Aussetzung Vollstreckungsmaßnahmen. Antragsformular • Erlass von Säumniszuschlägen. • Antrag auf Erstattung der USt-Sondervorauszahlung. 25.03.2020 Information des Ministeriums der Finanzen und für Europa Bremen • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des 25.03.2020 Finanzsenat Bremen Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen. • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer. Antragsformular • Aussetzung Vollstreckungsmaßnahmen. • Erlass von Säumniszuschlägen. Hamburg • Vollstreckungsaufschub 19.03.2020 Antragsformular Vollstreckungsaufschub • Herabsetzung Vorauszahlungen und des Steuermessbetrages für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen und Antragsformular auf Herabsetzung zur Herabsetzung von Vorauszahlungen zur Einkommen-/Körperschaftsteuer und zum Solidaritätszuschlag Vorauszahlungen • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaft-, und Umsatzsteuer. Antragsformular Stundung • Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärungen 2018 auf Antrag bis zum 31. Mai 2020 24.03.2020 Steuerverwaltung der Stadt Hamburg Erlass von Säumniszuschlägen. Hessen • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des 19.03.2020 Hessisches Ministerium der Finanzen Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen. • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer. • Aussetzung der Vollstreckungsmaßnahmen auf Antrag. • Antrag auf Erstattung der USt-Sondervorauszahlung mittels Neubeantragung der Dauerfristverlängerung. 23.03.2020 Hessisches Ministerium der Finanzen • Fristverlängerung zur Abgabe von Jahressteuererklärungen bis zum 31.05.2020. 24.03.2020 StBK Hessen • Umsatzsteuer-Voranmeldungen für April und Mai 2020 können auf Antrag um jeweils zwei Monate verlängert 06.04.2020 Hessisches Ministerium der Finanzen werden, Verspätungs- oder Säumniszuschläge fallen nicht an. Mecklenburg- • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des 19.03.2020 Antragsformular Vorpommern Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen. • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer. • Aussetzung Vollstreckungsmaßnahmen. • Erlass von Säumniszuschlägen. • Antrag auf Erstattung der USt-Sondervorauszahlung mittels Neubeantragung der Dauerfristverlängerung 26.03.2020 Finanzministerium MV Pressemitteilung Corona-Update Tax Seite 19
Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise Übersicht der Maßnahmen nach Bundesländern (3/4) Bundesland Hilfsmaßnahmen Stand Quellverweis Nieder- • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des 23.03.2020 Finanzministerium Niedersachsen sachsen Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen. • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer. Antragsformular • Aussetzung Vollstreckungsmaßnahmen. • Erlass von Säumniszuschlägen. • Antrag auf Erstattung der USt-Sondervorauszahlung mittels Neubeantragung der Dauerfristverlängerung 24.03.2020 Punkt 8 im FAQ • Fristverlängerung zur Abgabe von Jahressteuererklärungen bis zum 31.05.2020 01.04.2020 Punkt 5 im FAQ Nordrhein- • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des 19.03.2020 Finanzverwaltung NRW Westfalen Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen. • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer. Antragsformular • Aussetzung Vollstreckungsmaßnahmen. • Erlass von Säumniszuschlägen. • Antrag auf Erstattung der USt-Sondervorauszahlung mittels Neubeantragung der Dauerfristverlängerung 19.03.2020 Anleitung USt-Sondervorauszahlungen • Fristverlängerung zur Abgabe von Jahressteuererklärungen bis zum 31.05.2020 19.03.2020 Antragsformular • Fristverlängerung zur Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung März 2020 bis 10. Juni 2020. 06.04.2020 Antragsformular Lohnsteuer-Anmeldung Rheinland- • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des 25.03.2020 Finanzministerium RLP Pfalz Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen. Antragsformular • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer. • Aussetzung Vollstreckungsmaßnahmen. • Erlass von Säumniszuschlägen. • Fristverlängerung zur Abgabe von Jahressteuererklärungen bis zum 31.05.2020. 25.03.2020 Antragsformular für nicht beratene Steuerpflichtige Antragsformular für beratene Steuerpflichtige • Antrag auf Erstattung der USt-Sondervorauszahlung. 25.03.2020 Finanzministerium RLP Saarland • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des 18.03.2020 Ministerium für Finanzen und Europa Saarland Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen. • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer. • Aussetzung Vollstreckungsmaßnahmen. • Erlass von Säumniszuschlägen. • Antrag auf Erstattung der USt-Sondervorauszahlung. 23.03.2020 Ministerium für Finanzen und Europa Saarland Corona-Update Tax Seite 20
Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise Übersicht der Maßnahmen nach Bundesländern (4/4) Bundesland Hilfsmaßnahmen Stand Quellverweis Sachsen • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des 23.03.2020 Land Sachsen Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen. • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer. Antragsformular • Aussetzung Vollstreckungsmaßnahmen. • Erlass von Säumniszuschlägen. • Antrag auf Erstattung der USt-Sondervorauszahlung mittels Neubeantragung der Dauerfristverlängerung. 23.03.2020 Land Sachsen Sachsen- • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des 23.03.2020 Schreiben des Ministeriums für Finanzen SA Anhalt Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen. • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaftsteuer. • Aussetzung Vollstreckungsmaßnahmen. • Erlass von Säumniszuschlägen. • Fristverlängerung für Einreichung von Steuererklärung für Angehörige der Steuerberatenden Berufe, rückwirkend ab 25.03.2020 Pressemitteilung des Ministerium für Finanzen SA dem 1. März 2020 bis zum 31. Mai 2020. Schleswig-Holstein • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des 23.03.2020 Finanzministerium SH Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen. Antragsformular • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaftsteuer. • Aussetzung Vollstreckungsmaßnahmen. • Erlass von Säumniszuschlägen. • Antrag auf Herabsetzung der USt-Sondervorauszahlung. 02.04.2020 Finanzministerium SH Thüringen • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des 19.03.2020 Finanzministerium Thüringen Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen. Antragsformular • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer. • Aussetzung Vollstreckungsmaßnahmen. • Erlass von Säumniszuschlägen. • Antrag auf Erstattung der USt-Sondervorauszahlung. 19.03.2020 Antragsformular • Fristverlängerung für Einreichung von Steuererklärung für Angehörige der Steuerberatenden Berufe, rückwirkend ab 25.03.2020 Finanzministerium Thüringen dem 1. März 2020 bis zum 31. Mai 2020. Corona-Update Tax Seite 21
Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise Übersicht Maßnahmen der Bundesregierung (1/11) Hilfsmaßnahmen Stand Quellverweis Steuerliche Maßnahmen der Zollverwaltung 02.04.2020 https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Coronakrise/Steuern/steuern_node.html#doc370404bodyText1 Sonderregelungen für Grenzpendler 03.04.2020 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Allgemein e_Informationen/2020-04-03-Covid-19-Sonderregelungen-Grenzpendler-innen.html Besteuerung von Grenzpendlern nach Luxemburg 06.04.2020 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbe zogene_Informationen/Laender_A_Z/Luxemburg/2020-04-06-entlastung-der-grenzueberschreitend-taetigen-arbeitnehmer- innen-im-hinblick-auf-die-massnahmen-zur-bekaempfung-der-Covid-19-pandemie.html Besteuerung von Grenzpendlern - Niederlande 08.04.2020 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbe zogene_Informationen/Laender_A_Z/Niederlande/2020-04-08-DBA-Niederlande-Konsultationsvereinbarung.html Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe 09.04.2020 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2 für von der Corona-Krise Betroffene 020-04-09-steuerliche-massnahmen-zur-foerderung-der-hilfe-fuer-von-der-corona-krise- betroffene.html;jsessionid=DFBDA8C3315815B159882A59AEFDC671.delivery1-replication Bundes- Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch 09.04.2020 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2020-04-09- regierung die Corona-Krise für Arbeitnehmer; steuerbefreiung-fuer-beihilfen-und-unterstuetzungen.html;jsessionid=DFBDA8C3315815B159882A59AEFDC671.delivery1- Steuerbefreiung für Beihilfen und Unterstützungen replication Entlastung der grenzüberschreitend tätigen 16.04.2020 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbe Arbeitnehmer*innen im Hinblick auf die zogene_Informationen/Laender_A_Z/Oesterreich/2020-04-16-konsultationsvereinbarung-zwischen-der-bundesrepublik- Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19- deutschland-und-der-republik-oesterreich-vom-15-04-2020.html Pandemie (DBA Österreich – Deutschland) Antrag auf pauschalierte Herabsetzung bereits 24.04.2020 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2020-04-24- geleisteter Vorauszahlungen für 2019 Corona-Sofortmassnahme-Antrag-auf-pauschalierte-Herabsetzung-bereits-geleisteter-Vorauszahlungen-fuer- 2019.html;jsessionid=DFBDA8C3315815B159882A59AEFDC671.delivery1-replication Verlängerung der Erklärungsfrist für vierteljährliche 23.04.2020 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2 und monatliche Lohnsteueranmeldungen 020-04-23-verlaengerung-der-erklaerungsfrist-fuer-vierteljaehrliche-und-monatliche-lohnsteueranmeldungen-waehrend-der- corona-krise.html;jsessionid=DFBDA8C3315815B159882A59AEFDC671.delivery1-replication FAQ "Corona" Steuern 24.04.2020 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/2020-04-01- FAQ_Corona_Steuern.html;jsessionid=DFBDA8C3315815B159882A59AEFDC671.delivery1-replication Corona-Update Tax Seite 22
Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise Übersicht Maßnahmen der Bundesregierung (2/11) Hilfsmaßnahmen Stand Quellverweis Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 05.05.2020 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2 019-04-29-tarifverguenstigung-fuer-einkuenfte-aus-ausseordentlichen-holznutzungen-in-der-forstwirtschaft- gemaess-paragraf-34b-EStG.html Regierungsentwurf vom 06.05.2020 eines Corona-Steuer- 06.05.2020/ https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abte hilfegesetzes; wurde am 28.05.2020 vom Bundestag und am 28.05.2020/ ilung_IV/19_Legislaturperiode/Gesetze_Verordnungen/2020-04-29-Corona-Steuerhilfegesetz/0-Gesetz.html 05. Juni 2020 vom Bundesrat verabschiedet: 05.06.2020 • Befristete Senkung des USt-Satzes für Restaurant- und https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw22-de-corona-steuerhilfe-mittwoch-696028 Verpflegungsdienstleistungen https://www.bakertilly.de/news/detail/2b-ustg-update-verlaengerung-des-optionszeitraums-beschlossen- • Verlängerung der Übergangsregelung zu § 2b UStG in zeitaufschub-fuer-juristischen-pers.html § 27 Abs. 22 UStG bis zum 31.12.2022 • Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld bis https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2020/0201-0300/290-20(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1 80 % des Unterschiedsbetrags steuerfrei • (vorläufige) Verlängerung der steuerlichen Rückwirkungs- zeiträume in § 9 S. 3 und § 20 Abs. 6 S. 1 und 3 UmwStG von 8 auf 12 Monate • Gesetzliche Verankerung der bereits mit Erlass des BMF Bundes- vom 9.4.2020 beschlossenen Steuerbefreiung einer regierung Corona-Sonderzahlungen i.H.v. 1.500€ von Arbeitgeber an Arbeitnehmer in § 3 Nr. 11a EStG • Verlängerung der unionsrechtlichen Frist bei Mitteilung über grenzüberschreitende Steuergestaltungen im Einführungsgesetz zur AO. Ermächtigung des BMF in Art. 97 § 33 EGAO Abs. 5, von den Absätzen 1 und 2 abweichende Bestimmungen zu treffen. • Zustimmung des Bundesrates am 05.06.2020 Sonderregelungen für Grenzpendler – 07.05.2020 / https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/ Konsultationsvereinbarung mit Belgien 26.05.2020 / Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Belgien/2020-05-07-Belgien-Abkommen-DBA- (Verlängerung bis zum 30.06.2020 mit BMF-Schreiben vom Konsultationsvereinbarung-Besteuerung-Grenzpendler.pdf?__blob=publicationFile&v=2 25.06.2020/ 26.05.2020) https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/ (Zweite Verlängerung bis zum 31.08.2020 mit BMF- Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Belgien/2020-05-26-Belgien-Abkommen-DBA-Verlaengerung- Schreiben vom 25.06.2020) Konsultationsvereinbarung-Besteuerung-Grenzpendler.html https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/ Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Belgien/2020-06-25-Belgien-Abkommen-DBA-Verlaengerung- Konsultationsvereinbarung-Besteuerung-Grenzpendler.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Corona-Update Tax Seite 23
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