Beihilfen, Förderungen & finanzielle Erleichterungen - während der Covid-19 Pandemie im Land Salzburg - Land ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Beihilfen, Förderungen & finanzielle Erleichterungen – während der Covid-19 Pandemie im Land Salzburg Allgemeine Maßnahmen und Erleichterung beim Wohnen: Der Nationalrat hat einige Maßnahmen beschlossen, die Menschen in finanzieller Notlage in der Corona-Krise helfen – z.B. Stundungen von Kreditrückzahlungen, Mietrückstände. https://www.schuldenberatung.at/fachpublikum/news/2020/08/Corona_Massnahmen_Aktual_A ugust.php Aktuelle Gesetzesänderungen und Fristen: https://www.schuldenberatung.at/fortbildung/downloads/schuldnerinnen/asb_Infoblatt_Coron a_Massnahmen_Aktualisierung_210108.pdf?m=1610101534& Wohnbauförderung, Mietzuschuss & Wohnbeihilfe – Erleichterungen: https://www.salzburg.gv.at/themen/gesundheit/corona-virus/wohninfos; Tel. 0662/8042-3000, wohnbaufoerderung@salzburg.gv.at Familienbeihilfe: Eine Verlängerung der Bezugsdauer für volljährige Kinder über die Altersgrenze hinaus ist bei Aus- bildung und Studium möglich: im Fall einer allgemeinen Berufsausbildung um maximal sechs Monate; im Fall eines Studiums um ein Semester bzw. ein Studienjahr1. https://www.familie.at/site/oesterreich/angebote/corona/familienbeihilfe https://www.bmbwf.gv.at/Themen/HS-Uni/Aktuelles/corona/corona_faq.html#6 Infos auch beim Wohnsitz-Finanzamt. 1 Grundlage: 28. Bundesgesetz (6. COVID-19 Gesetz, Artikel 2) 1
Corona Familienhärteausgleich – im Rahmen des Familienhärteausgleichsfonds: Finanzielle Unterstützung, wenn aufgrund der Corona-Krise mindestens ein im gemeinsamen Haus- halt lebender Elternteil seinen Arbeitsplatz verloren hat oder von Corona-Kurzarbeit betroffen ist. Auch für Selbständige und Landwirte und Landwirtinnen in finanzieller Notsituation möglich. Dauer: maximal 3 Monate, Höhe: max. € 1.200 pro Familie und Monat, einmalige Auszahlung, Voraussetzungen: u.a. Bezug Familienbeihilfe, Einkommen unter der Einkommensgrenze lt. Richt- linien Infos & Antrag: https://www.bmafj.gv.at/Services/News/Coronavirus/Corona-Familienhaerteausgleich.html corona-hilfe@bmafj.gv.at, Tel.: 0800-240-262 https://www.familie.at/site/oesterreich/angebote/corona/coronafamilienfonds/article/5498.h tml https://stmk.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/beihilfenundfoerderungen/Alle_Inf os_zum_Corona-Familienhaerteausgleich.html (s. auch „Wer bekommt keine Unterstützung“) Caritas-Solidaritätsfonds: Sie sind aufgrund der Corona-Krise in Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit geraten und befinden sich in einer finanziellen Notlage. Für Personen im gesamten Bundesland Salzburg sowie im Tiroler Teil der Erzdiözese Salzburg, die aufgrund der COVID-Krise in finanzielle Not geraten sind. Infos & Antrag: https://www.caritas-salzburg.at/hilfe-angebote/armut-krisen-und-praevention/covid- nothilfefonds/ solidaritaetsfonds@caritas-salzburg.at; Tel. 05 1760 1760 Einmalzahlung für BezieherInnen der Mindestsicherung: Zielgruppe sind alle Familien, die im Zeitraum von 1. Juli bis 31. Dezember 2020 Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung im Bundesland Salzburg beziehen/bezogen haben. Wenn während dieses Zeitraumes einen Monat Leistungen der Bedarfsorientierten Mindest- sicherung bezogen wurden, erhält die betroffene Familie € 50 pro Kind. Wenn während dieses Zeitraums zwei oder mehrere Monate Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung bezogen wurden, erhält die betroffene Familie € 100 pro Kind. Die Zuerkennung erfolgt automatisch ohne Antrag durch das Land Salzburg (Abteilung 3). Die betroffenen Familien werden schriftlich verständigt. Die ersten Auszahlungen erfolgten bereits 2020 und diese werden bis spätestens 31.3. 2021 abgeschlossen sein. Covid-Anpassung beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld für Geburten im Jahr 2021: Die Covid-Situation bedeutet im Jahr 2020 für viele Erwerbstätige finanzielle Einbußen. Für Geburten im Jahr 2021 ist es daher möglich, dass das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld aus den Einkünften des Jahres 2019 berechnet wird (wenn der so berechnete Tagesbetrag höher ist, als bei der Berechnung mit den Einkünften aus dem Jahr 2020). https://www.zweiundmehr.steiermark.at/cms/beitrag/11105584/131016187/#tb5 https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_I_165/BGBLA_2020_I_165.html Corona Härtefonds für Studierende: Antragsberechtigt sind Studierende in einer Notlage im Studienjahr 2020/21. Der einmalige Zuschuss beträgt maximal 800 €. Voraussetzungen u. A. adäquater Studienerfolg, Richtlinien und Antrag bei der ÖH. https://www.bmbwf.gv.at/Ministerium/Presse/20201214.html https://www.oeh.ac.at/corona-haertefonds 2
Unterstützungen für Selbständige: www.bmf.gv.at/corona Hotline des Finanzministeriums: Tel. 050 233 770 https://www.wko.at/service/faq-corona-hilfs-fonds.html#heading_Zuschuesse Weitere Infos bei der Wirtschaftskammer und entspr. Interessensvertretungen z.B.: https://www.wko.at/?shorturl=wkoat_service Corona Härtefallfonds für die Land-und Forstwirtschaft: Dieser Fonds wird bis März 2021 verlängert. Abwicklung über AMA https://www.lko.at/h%C3%A4rtefallfonds-f%C3%BCr-land-und-forstwirtschaft-verl%C3%A4ngert- aktualisiert-07-10-2020+2500+3208630 https://www.ama.at/Fachliche-Informationen/Haertefallfonds-COVID Hotline der AMA: Tel. 050 3151 99 FAQs des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung - Infos für Studierende zu Studiengebühren, Studienbeihilfen, Stipendien etc.: https://www.bmbwf.gv.at/Themen/HS-Uni/Aktuelles/corona/corona_faq.html Coronavirus & Arbeit: Nützliche Infos der AK, z.B. zu Kurzarbeit, Homeoffice…. https://jobundcorona.at/ Weitere Infos zu vielen Förderungen finden Sie in unsere Online-Broschüre „Geld für die Familienkassa - Beihilfen und Förderungen & Spartipps“ www.salzburg.gv.at/familienkassa.pdf Bei weiteren Fragen wenden Sie sich ans Forum Familie in Ihrem Bezirk: Flachgau: Dr. Wolfgang Mayr Tel. 0664/82 84 238, forumfamilie-flachgau@salzburg.gv.at Tennengau: Mag.a Corona Rettenbacher Tel. 0664/85 65 527, forumfamilie-tennengau@salzburg.gv.at Pongau: Mag.a Sabine Pronebner Tel. 0664/82 84 180, forumfamilie-pongau@salzburg.gv.at Pinzgau: Christine Schläffer Tel. 0664/82 84 179, forumfamilie-pinzgau@salzburg.gv.at 3
Lungau: Monika Weilharter Tel. 0664/82 84 237, forumfamilie-lungau@salzburg.gv.at www.salzburg.gv.at/forumfamilie https://www.facebook.com/forumfamilie Stand 02.02.2021 4
Sie können auch lesen