Das zweisprachige Fachmagazin für Handel, Hersteller und Dienstleister im Pferdesport! - Mediadaten 2021 equitrends.de
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Mediadaten 2021 equitrends.de Das zweisprachige Fachmagazin für Handel, Hersteller und Dienstleister im Pferdesport! Stand: 01.2021 Foto: callipso88 - stock.adobe.com
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Mediadaten 2021 equitrends.de Erscheinungstermine 2021: Februar 2021 AZS: 29.01. DU: 02.02. ET: 17.02. April 2021 AZS: 25.03. DU: 26.03. ET: 16.04. Juni 2021 AZS: 31.05. DU: 01.06. ET: 18.06. August 2021 AZS: 02.08. DU: 03.08. ET: 19.08. Oktober 2021 AZS: 28.09. DU: 29.09. ET: 18.10. Dezember 2021 AZS: 30.11. DU: 26.11. ET: 14.12. AZS=Anzeigenschluss, DU=Druckunterlagenschluss, ET=Erscheinungstermin Stand: 01.2021 Foto: Fabien - stock.adobe.com
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Mediadaten 2021 equitrends.de Anzeigenformate 2021: • PR-Formate oder Advertorial (nicht rabattfähig): Überzeugen Sie unsere Leser! Wir geben Ihnen mit einer PR-Anzeige/einem Advertorial die Möglichkeit, Ihre Produkte in redaktioneller Aufmachung zu präsentieren. Die Gestaltung in einem eigenständigen, einheitlichen Layout übernehmen wir für Sie. Dieses Format wird als Anzeigensonderveröffentlichung gekennzeichnet. 1/4-Seite 998 € (circa 750 Zeichen) 1/3-Seite 1.248 € (circa 1.000 Zeichen) 1/2-Seite 1.498 € (circa 1.200 Zeichen) 1/1-Seite 2.338 € (circa 2.500 Zeichen) • Branchenführer: Small mit Logo: 255 € pro Kategorie und Jahr Medium mit Logo: 570 € pro Kategorie und Jahr Weitere Formate auf Anfrage • Weitere Werbeoptionen: Beilagen, Beihefter, Katalogbeilagen, Banderole, Slipper, Einkleber und mehr gerne auf Anfrage. • Materialanlieferung: Anzeigen im Anschnitt benötigen 3 mm Beschnittzugabe. Anschnittgefährdete Elemente (Logos, Telefonnummern etc.) müssen 3 mm innerhalb des Anzeigenformates enden. Farben: Jede weitere Farbe (Euroskala) pauschal 250 €. Sonderfarben z. B. Pantone/HKS auf Anfrage. Druckunterlagen: Ausschließlich Daten – druckfähige PDF-Dateien Bilder/Logos: Mindestauflösung 300 dpi. Wir behalten uns vor: a) Korrekturarbeiten bei fehlerhaft gelieferten Daten und b) grafische Gestaltung von Anzeigen gesondert zu berechnen. Stand: 01.2021 Foto: Fabien - stock.adobe.com
Mediadaten 2021 equitrends.de Der direkte Draht zum Reitsport-Einzelhandel! equitrends INTERNATIONAL bietet ab sofort unter www.equitrends.de einen attraktiven Händler-Zugang an. In diesem, durch ein Login geschützten Bereich, können Hersteller, Großhändler und Dienstleister ihre Fachinformationen direkt platzieren und ihre Zielgruppe einfach erreichen! Zum Beispiel mit Produktmeldungen, Verkaufsschulungen oder Firmen-News … Präsentieren Sie sich unter www.equitrends.de beispielsweise mit einem Banner, einem Advertorial mit Bildern und/oder Video oder einer kleinen Visitenkarte Ihres neuen Mitarbeiters ... Der Händler-Login ist exklusiv für equitrends-Abonnenten und wurde zum Start von einer kompakten Sonderausgabe »TRADE-Login« der equitrends INTERNATIONAL begleitet. Mit dieser Ausgabe informiert equitrends INTERNATIONAL alle Leser unter anderem über den neuen Händler-Bereich. Ihr Ansprechpartner: Burkhard Müller, Mediaberatung burkhard.mueller@forum-zeitschriften.de +49 (0) 5436 / 96 89-800 +49 (0) 171 / 64 65-550 Stand: 01.2021 Foto: Fabien - stock.adobe.com
Mediadaten 2021 equitrends.de Bannerformate Skyscraper* (160 x 600 px) 249 €/Monat *Alle Banner erscheinen rotierend Leaderboard* (728 x 90 px) 199 €/Monat Teaser-Box* (300 x 135 px) 349 €/6 Monte Online-Advertorial: max. 3 Bilder/ max. 1 Video Text 1.500 Zeichen 349 €/Monat Newsletter 3.000 Empfänger > Handel, Hersteller und Dienstleister im Pferdesport (DACH-Region) Teaser 399 Euro (redaktionellem Newsletter) • Text bis 400 Zeichen inkl. Leerzeichen • ein Foto (Hochformat) • Wunschverlinkung > Ihr SEO-Vorteil Banner 399 Euro (statisch oder animiert/redaktionellem Newsletter) • Format: 600 x 95 px Stand-Alone 999 Euro • Text: 300 bis 700 Zeichen inkl. Leerzeichen • Fotos: 1 bis 3 • Verlinkungen: 2 (vorzugsweise als Button) Stand: 01.2021 Foto: Fabien - stock.adobe.com
Mediadaten 2021 equitrends.de Ansprechpartner: Chefredaktion Mediaberater Kai Schwarz, Tel. 08233/381-164 Burkhard Müller, Tel. 05436/9689800 kai.schwarz@forum-zeitschriften.de burkhard.mueller@forum-zeitschriften.de Stellv. Chefredaktion Jana Riemann, Tel. 08233/381-362 jana.rieman@forum-zeitschriften.de Melanie Hahn, Tel. 08233/381-524 melanie.hahn@forum-zeitschriften.de Redaktion Anzeigenservice Lisa Freudlsperger, Tel. 08233/381-311 Sabine Konhäuser, Tel. 08233/381-515 lisa.freudlsperger@forum-zeitschriften.de sabine.konhaeuser@forum-zeitschriften.de Stand: 01.2021 Foto: Fabien - stock.adobe.com
Mediadaten 2021 equitrends.de AGB Ziffer 1 Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung gestellt. Die Stornierung eines Auftrages muss bis zum jeweiligen „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Anzeigenschlusstermin dem Verlag in schriftlicher Form vorliegen. Ziffer 19 Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer Ziffer 9 Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber Ziffer 14 Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlungen leistet, wird die Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Rechnung sofort, möglichst aber vierzehn Tage nach Veröffentlichung werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in Ziffer 2 Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Rahmen bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Unterlagen Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Der Verlag der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige werden nach der Preisliste gewährt. behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Ziffer 10 Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch Frist abgerufen und veröffentlicht wird. unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch Ziffer 15 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag Ziffer 3 Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung nicht verpflichtet. der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Ziffer 20 Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet Ziffer 4 Wird dem Auftraggeber vom Verlag ein Nachlass gewährt Rückgängigmachung des Auftrages. Schadenersatzansprüche aus Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht drei Monate nach Ablauf des Auftrages. (z. B. Mengennachlass) und wird der Auftrag im Folgenden nicht oder positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung nicht vollständig erfüllt, hat der Auftraggeber – unbeschadet anderer unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge Ziffer 21 Erfüllungsort ist Augsburg. Rechtspflichten – dem Verlag den Unterschied zwischen dem gewährten – ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der abhängig zu machen. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des Nachlass und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist zu erstatten. Die Erstattungspflicht entfällt, wenn die Nichterfüllung auf Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu Ziffer 16 Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen bei Klagen Gerichtsstand Augsburg. Soweit Ansprüche des Verlages höherer Gewalt beruht oder vom Verlag zu vertreten ist. zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich Verlages, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Ziffer 5 Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text- Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Millimeterzeilen nach Maßgabe des Verlags in Anzeigen-Millimeter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder umgerechnet. haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für die grobe Fahrlässigkeit Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes Ziffer 6 Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den Ziffer 17 Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie verlegt, ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche ist als Gerichtsstand Augsburg vereinbart. an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, Anzeigenentgelts Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Auftraggeber zu tragen. Ziffer 22 Alle gegenwärtigen und künftigen Forderungen der Agentur noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und gegenüber ihrem Auftraggeber, betreffend die Insertion und eventuelle auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in Beleg geltend gemacht werden. Ziffer 18 Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über Zusatzkosten, sind an den Verlag abgetreten. Die Agentur ist ermächtigt, der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, die abgetretenen Forderungen so lange einzuziehen, wie sie der Vereinbarung bedarf. Ziffer 11 Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden vertragsgemäßen Zahlungspflicht dem Verlag gegenüber nachkommt. geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte Der Verlag ist grundsätzlich berechtigt, die Abtretung offenzulegen und Ziffer 7 Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt die Forderung selbst einzuziehen. Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls „Anzeige« deutlich kenntlich gemacht. Probeabzuges gesetzlichen Frist mitgeteilt werden. die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Ziffer 23 Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Kalenderjahres unterschritten wird. Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung Ziffer 8 Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Ziffer 12 Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der berechtigender Mangel, wenn sie Verlag vom Anspruch Dritter freizustellen, die diesen aus der des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, Berechnung zugrunde gelegt. bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 % Ausführung sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 % des Auftrages, auch wenn er storniert sein sollte, gegen den Verlag wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen Ziffer 13 Die Stornierung eines Auftrages ist bis zum Anzeigenschluss bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10 % erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. kostenfrei. Bereits entstandene Kosten (Satzkosten, Portogebühren etc.) bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren 5 % daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen werden gesondert in Rechnung gestellt. Bei Stornierung eines Auftrages beträgt. Erscheinen stornierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den nach dem Anzeigenschlusstermin bzw. nicht rechtzeitigem Einreichen Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu. Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung von Druckunterlagen wird eine Stornogebühr in Höhe von 100 % des für ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den die entsprechende Ausgabe beauftragten Auftragsvolumens in der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Ziffer 24 Eingesandtes Bildmaterial muss frei von Rechten Dritter sein. Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Rechnung Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. Stand: 01.2021 Foto: Fabien - stock.adobe.com
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