OKTOBER 2018 | INSELHALLE LINDAU 5 .
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Lindau - Isle of Running Jeden Oktober wird Lindau beim Sparkasse 3-Länder-Marathon zur „Isle of Running“. Die einzigartige Strecke und besondere Stimmung ziehen jährlich rund 9.000 Läufer aus 51 Nationen an den Bodensee. Während des Sparkasse 3-Länder-Marathons steht Lindau drei Tage lang, begleitet von mehreren Side- Events, im Zeichen des Laufsports. Mit der Neuer- öffnung der Inselhalle kehrt auch die zum Marathon gehörende „Sport-Aktiv-Messe“unter dem neuen Label „RUN EXPO FORUM“ in die Inselstadt zurück. Mit frischem Konzept werden von Freitag, 05. bis Sonntag, 07. Oktober 2018 regionale und über- regionale Anbieter ranche bei freiem Eintritt ihre Produkte und Dienstleistungen in der neuen Inselhalle präsentieren. Feste Programm- bestandteile für die Sport- und Laufinteressierte sind die Pasta-Party sowie das Gesundheits- symposium. Der Sparkasse 3-Länder-Marathon ist die größte Breitensportveranstaltung in der Bodenseeregion. Nutzen auch Sie die Gelegenheit, in diesem att- raktiven Rahmen Ihre Neuheiten auf der RUN EXPO FORUM 2018 vorzustellen. Teilnehmerzahl Marathon: ca. 9.000 Teilnehmer Messebesucher: ca. 11.000 Besucher
ÜBERSICHT INSELHALLE Seefoyer Restaurant Erweiterungsfläche be ga us na er m um tn ar St le Sä Hauptfoyer < Eingang e hn Bü < Eingang Konferenzräume Symposium AUSSTELLUNGSFLÄCHEN
MESSE-INFOS VERANSTALTER Lindau Tourismus und Kongress GmbH Alfred-Nobel-Platz 1 88131 Lindau AUSSTELLUNGSORT Inselhalle Lindau Zwanzigerstraße 10 88131 Lindau www.inselhalle-lindau.de ABLAUF Aufbau: Donnerstag, 4. Oktober 2018 08:00 Uhr – 20:00 Uhr Freitag, 5. Oktober 2018 08:00 Uhr – 12:00 Uhr Publikumszeiten: Freitag, 5. Oktober 2018 13:00 Uhr – 20:00 Uhr Samstag, 6. Oktober 2018 09:00 Uhr – 20:00 Uhr Sonntag, 7. Oktober 2018 07:00 Uhr – 11:00 Uhr Abbau: Sonntag, 7. Oktober 2018 11:00 Uhr – 17:00 Uhr SIDEEVENTS - Startnummernausgabe - Pasta-Party - Gesundheitssymposium ZIELGRUPPE UND MESSEANGEBOT Die Verkaufsausstellung zum 3-Länder-Marathon bietet Läufern, Sportvereinen und Sportinteressierten eine optimale Möglichkeit, sich über die neuesten Trends aus den Bereichen Running, Nordic-Walking sowie Triathlon zu infor- mieren und beraten zu lassen. Weitere Schwerpunkte bilden die Themen Ernährung, Gesundheit und Physiotherapie. EINTRITTSPREISE kostenloser Eintritt für Aussteller und Besucher
MESSE-INFOS AUSSTELLERINFOS Standmiete für alle drei Veranstaltungstage: € 75,00 Euro / qm zuzüglich gesetzlicher MwSt., Mindestfläche 6 qm Inkludierte Leistungen: - Systemstand (Messewände, ohne Teppich) - Ausstellerlistung auf www.inselhalle-lindau.de und www.sparkasse-3-laender-marathon.at - Ausstellerlistung im Messeflyer mit Kurzbeschreibung und Logo Freiflächen auf dem Stadtplatz auf Anfrage. RABATTE ab 50 qm: 10 % Rabatt ab 100 qm: Für Flächen ab 100 qm bieten wir Ihnen individuelle Angebote. Sonderflächen für Marathon-Veranstalter: - Marathonbox: 4 qm Standfläche, Messewände, Stehtisch € 175,00 - Prospektauslage für Marathon-Veranstalter: 1 A4-Fach für Ihre Prospekt- ZIMMERRESERVIERUNG Gerne sind wir Ihnen bei der Zimmersuche behilflich. Kontaktieren Sie uns unter + 49 8382 260032 oder +49 8382 260034 oder per Mail an: buchung@lindau-tourismus.de
ALLGEMEINE VERANSTALTUNGSBEDINGUNGEN Marathon-Messe RUN EXPO FORUM 05. – 07.10.2018 Der Aussteller kann nachweisen, dass der LTK GmbH ein Scha- 1. Allgemeine Bestimmungen den nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Ist der LTK 1.1 Ausschließlich die nachstehenden allgemeinen Veranstal- GmbH eine anderweitige Vergabe der Ausstellungsfläche mög- tungsbedingungen der Lindau Tourismus und Kongress GmbH lich, werden die Einnahmen hieraus anteilig auf die Ausfallent- (LTK GmbH) sind Bestandteil der vertraglichen Beziehungen schädigung angerechnet. zwischen der LTK GmbH und dem Aussteller. Allgemeine Ge- Fall, dass die Marathon-Messe auf Grund einer nicht vorausseh- baren höheren Gewalt nicht stattfinden kann, die ihm bis dahin 1.2 Die LTK GmbH ist Veranstalter der Marathon-Messe. entstandenen Kosten selbst. 2. Zustandekommen des Vertragsverhältnisses 4.3 Vertraglich erstattungspflichtige Kosten, mit denen die LTK - GmbH für den Aussteller in Vorlage getreten ist, sind der LTK seformular erfolgen. Die bei der LTK GmbH eingegangene, GmbH jedoch zu ersetzen. unterzeichnete, Anmeldung ist ein rechtsverbindliches und unwiderrufliches Angebot des Ausstellers. Die jeweils gültigen 5. Rücktritt der LTK Anmeldefristen sind einzuhalten. 5.1 Die LTK GmbH ist, unbeschadet weitergehender gesetzli- cher Rechte, zum Rücktritt vom Nutzungsvertrag berechtigt, 2.2 Die LTK GmbH ist nicht verpflichtet, das Angebot anzuneh- wenn: men. Sie ist berechtigt, Anmeldungen ohne Begründungen ab- a) der Aussteller trotz Abmahnung und Nachfristsetzung ent- zulehnen. Die Annahme des Angebots durch die LTK GmbH und weder die von ihm zu erbringenden Zahlungen (Entgelt, Sicher- die Zulassung erfolgt durch Zusendung der Buchungsbestäti- heitsleistung) nicht rechtzeitig entrichtet hat oder sonstigen gung über die Ausstellungsfläche. Der Vertrag kommt damit vertraglich übernommenen Pflichten nicht nachgekommen ist, erst mit der Zusendung der Buchungsbestätigung zustande. b) der Aussteller zahlungsunfähig ist oder ein Insolvenzverfah- 2.3 Die LTK GmbH behält sich vor, die genaue Standfläche bei Bedarf kurzfristig zu ändern, soweit die Änderung, unter Be- 5.2 Der Rücktritt ist dem Aussteller gegenüber unverzüglich zu rücksichtigung der Interessen der LTK GmbH, für den Aussteller erklären. zumutbar ist. 5.3 Macht die LTK GmbH von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch, 3. Zahlungsbedingungen - fen worden ist, sind die vereinbarten Zahlungen in voller Höhe, 6. Nutzung Ausstellungsfläche ohne Abzug, nach Eingang der Rechnung innerhalb der darauf Die überlassene Ausstellungsfläche darf nur vom Besteller ge- angegebenen Zahlungsfrist an die LTK GmbH zu leisten. nutzt werden. Die Vermietung an Unteraussteller ist nicht ge- stattet. Alle Aktivitäten des Ausstellers müssen innerhalb der 4. Rücktritt des Ausstellers gemieteten Messefläche stattfinden. Insbesondere der Verkauf 4.1 Tritt der Aussteller aus einem von der LTK GmbH nicht zu von Waren in den Gang hinein ist nicht erlaubt. vertretenden Grund vom Nutzungsvertrag zurück bzw. kündigt ihn, ohne dass ihm hierzu ein individuell vereinbartes oder 7. zwingendes gesetzliches Recht zusteht, so ist er zur Zahlung 7.1 Standbau und Gestaltung müssen sämtlichen gesetzlichen einer Ausfallentschädigung verpflichtet. baurechtlichen Bestimmungen, einschließlich etwaiger lokaler Diese beträgt bei Anzeige des Ausfalls - bis 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn 20 % bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn 40 % bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 60 % und brandschutztechnischen Bestimmungen entsprechen. Die danach 80 % Stände müssen ferner so gestaltet und aufgebaut sein, dass des vereinbarten Entgeltes einschließlich des Entgeltes für keine Person oder Sache geschädigt, gefährdet, behindert oder Zusatzleistungen, sofern die LTK GmbH nicht im Einzelfall die belästigt werden kann. Entstehung eines höheren Ausfallschadens nachweist.
ALLGEMEINE VERANSTALTUNGSBEDINGUNGEN 10. Werbung / Ausstellungsgegenstände soweit die Hallenhöhe und evtl. vorhandene Einbauten dies 10.1 Die LTK GmbH ist berechtigt, Ausstellungsgegenstände zulassen. Standbauten mit einer Bauhöhe über 3 m bedürfen vom Stand entfernen zu lassen, wenn ihre Zurschaustellung einer vorherigen Rücksprache. Der Antrag auf Standbaugeneh- dem geltenden Recht, den guten Sitten oder dem Ausstel- migung, inkl. Plänen der Front-, Seiten- und Schrägansicht, so- lungsprogramm widerspricht. Veranstaltung bei der LTK GmbH einzureichen. 10.2 Werbung jeglicher Art ist nur innerhalb des Standes bzw. an dessen Außenflächen für die eigene Firma und nur für die 7.3 Horizontale Abdeckungen der Standflächen sind aufgrund von ihr hergestellten bzw. vertriebenen Erzeugnisse gestattet. brandschutzrechtlicher Auflagen nicht zulässig. 10.3 Elektronisch verstärkte akustische oder optische Werbung 7.4 Bauliche Veränderungen an Grund und Boden sind nicht zu- sowie das Auslegen von fremden Publikationen oder Verlags- lässig. Beeinträchtigungen der Standfläche durch Vorsprünge, sonderdrucken bedarf der Genehmigung durch die LTK GmbH. Pfeiler, Fahnen- und Lichtmasten wirken sich nicht mindernd Die LTK GmbH hat das Recht, nicht genehmigte Werbung auf auf die Standmiete aus. Kosten des Ausstellers zu unterbinden. Das Verteilen von Flyern o.ä. ist nur direkt am jeweiligen Messestand gestattet. etc. sind alle Genehmigungen mitzuführen und dem Veranstal- 10.4 Die Werbung für politische und weltanschauliche Zwecke ter auf Verlangen vorzuzeigen. ist verboten. 7.6 Feuerlöschgeräte und Hinweisschilder dürfen weder zuge- 11. Ausstellerausweise stellt noch zugehängt, Notausgänge nicht zugebaut oder zuge- Nur die Ausstellerausweise berechtigen zum Zutritt in den Mes- stellt werden. - freien Ausweise werden bis zwei Wochen vor der Veranstaltung 8. Sicherheitsbestimmungen von der LTK GmbH an die jeweiligen Aussteller verschickt. 8.1 Eine Verwendung von unverwahrtem Licht oder Feuer ist verboten. 12. Übertragung von Rechten Es ist dem Aussteller nicht gestattet, anderen Unternehmen Betriebszwecken dürfen nicht verwendet werden. Bei allen oder Institutionen die Rechte aus diesem Vertrag ohne vorhe- Koch- und Heizvorgängen ist auf strengste Einhaltung der feu- 13. 8.2 Zur Ausschmückung der Messe dürfen lediglich schwer ent- flammbare Gegenstände nach DIN 4102 verwendet werden. Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, seine Gäste oder sonsti- Dekorationen, die wiederholt zur Verwendung kommen, sind ge Dritte im Sinne der §§ 278 und 831 BGB im Zusammenhang erneut auf ihre schwere Entflammbarkeit zu prüfen und erfor- mit der Messe zu vertreten sind, entsprechend der gesetzlichen derlichenfalls neu zu imprägnieren. Regelungen. Die Anwendung von § 831 Absatz 1 Satz 2 BGB ist Die LTK GmbH kann darauf bestehen, dass der Aussteller ent- für beide Seiten ausgeschlossen. sprechende Zertifikate bzgl. der Schwerentflammbarkeit von Gegenständen der LTK GmbH vorlegt. Brennbare Verpackungs- materialien und Abfälle sind vom Aussteller unverzüglich zu Nutzung überlassenen Geräte, Schlüssel, Zutrittskarten und entfernen. Anlagen. 13.3 Der Aussteller stellt die LTK GmbH von allen Ansprüchen des VDE sowie der Ordnungsämter müssen vom Veranstalter Dritter, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung geltend eingehalten werden. gemacht werden, frei, soweit diese von ihm, seinen Erfül- 9. Hausrecht lungs- und Verrichtungsgehilfen oder von seinen Gästen bzw. Die LTK GmbH übt innerhalb der Inselhalle Lindau sowie auf Besuchern zu vertreten sind. Diese Freistellungsverpflichtung dem angrenzenden Stadtplatz (Therese-von-Bayern-Platz) erstreckt sich auch auf eventuelle behördliche Bußgelder und das Hausrecht aus. Den Anordnungen der Bevollmächtigt- Ordnungswidrigkeiten (z.B. wegen Ruhestörung, Versperrung en der LTK GmbH ist unbedingt Folge zu leisten. von Rettungswegen, Missachtung von Rauchverboten) die im
ALLGEMEINE VERANSTALTUNGSBEDINGUNGEN Zusammenhang mit der Veranstaltung gegen die LTK GmbH als Betreiber der Inselhalle Lindau verhängt werden können. GmbH auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelba- ren Durchschnittsschaden begrenzt. 13.4 Für eingebrachte Gegenstände des Ausstellers und seiner - beschränkungen gelten nicht, soweit die LTK GmbH nach den 13.5 Der Aussteller ist verpflichtet, für die Veranstaltung eine veranstaltungsbedingte Gesundheit von Personen. - Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 5 Mio. Euro (fünf Millionen Euro) - Sachschäden am Gebäude sowie den Räumlichkeiten von 15. Schlussbestimmungen mindestens 3 Mio. Euro (drei Millionen Euro) 15.1 Änderungen oder Ergänzungen des Nutzungsvertrages - Vermögensschäden in Höhe von mindestens 300.000 Euro (dreihunderttausend Euro) abzuschließ 15.2 Sind mehrere Personen Aussteller, so bevollmächtigen sie pflichtversicherung nachzuweisen und der LTK GmbH unauf- sich gegenseitig. Erklärungen, die gegen alle wirken, im Namen gefordert durch Vorlage einer Ablichtung des Versicherungs- aller abzugeben und mit Wirkung für alle entgegenzunehmen. scheins sowie eines Zahlungsnachweises über die Versicher- Dies gilt nicht für Kündigungserklärungen. ungsprämie zusammen mit dem vom Aussteller unterschrie- benen Vertrag, vier Wochen vor Veranstaltung, zu belegen. Die Verpflichtung zum Abschluss der Versicherung ist eine Tatsachen in der Person eines Ausstellers, die für die LTK GmbH wesentliche Vertragspflicht. Rechte begründen, gewähren dieselben Rechte gegenüber al- len Ausstellern. 13.6 Wird der entsprechende Versicherungsnachweis nicht bis zum im Nutzungsvertrag angegebenen Zeitpunkt bzw. nicht mit 15.3 Personenbezogene Daten der Aussteller der Messe werden den unter Absatz 3 geforderten Deckungsinhalten erbracht, so entsprechend den §§ 28 und 29 BDSG im Rahmen der Zwecks- ist die LTK GmbH berechtigt, eine entsprechende Versicherung bestimmung des jeweiligen Vertragsverhältnisses gespeichert zu Lasten des Ausstellers abzuschließen. und verarbeitet. 15.4 Der Sitz der LTK GmbH ist Erfüllungsort und Gerichts- 14. stand, letzteres jedoch nur, wenn der Aussteller Kaufmann oder leicht fahrlässiges Verhalten oder das ihrer Erfüllungsgehilfen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. verursacht wurden, es sei denn, es handelt sich um die Verlet- zung wesentlicher Vertragspflichten. 15.5 Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundes- republik Deutschland. für anfängliche Mängel der überlassenen Mietsache ist ausge- - schlossen. bedingungen unwirksam sein oder werden, lässt dies die Wirk- samkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der - des Ausstellers. sem Fall eine Regelung, die dem Inhalt der ursprünglichen Be- stimmung möglichst nahe kommt. 14.4 Bei Versagen irgendwelcher Einrichtungen, Betriebsstö- rungen oder bei sonstigen, die Veranstaltung beeinträchtigen- - satz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. 14.5 Durch Arbeitskampf verursachte Störungen hat die LTK GmbH nicht zu vertreten.
ANMELDUNG FÜR AUSSTELLER Hiermit bestellen wir für die RUN EXPO FORUM vom 5. bis 7. Oktober 2018, in der Inselhalle Lindau qm Ausstellungsfläche á EUR / qm (min. 6 qm) Anmerkungen: Wir sind Marathon-Veranstalter und bestellen: Marathonbox: 4 qm Standfläche, Messewände, Stehtisch, € 175,00 Prospektauslage für Marathon-Veranstalter: 1 A4-Fach für Ihre Prospektauslage (max. 500 Broschüren), Fitness Schuhe Gesundheit/Wellness Laufzubehör Marathonveranstalter Ernährung/Nahrungsergänzung Reisen/Touristik Verlag/Medien Textilien/Kompression Sonstiges Firma Ansprechperson Straße PLZ/Ort Email & Website Telefon USt.-ID.-Nr. Firma Straße PLZ/Ort Serviceleistungen wie Elektroninstallationen und Mobiliar können nach Bestätigung der Buchung im Frühjahr 2018 gebucht werden. Hiermit melden wir unsere Teilnahme an der RUN EXPO FORUM 2018 an. Es gelten die allgemeinen Veranstaltungs- Ort, Datum Kontakt: Lindau Tourismus und Kongress GmbH, Alfred-Nobel-Platz 1, Tel. +49 8382 260013 Fax +49 8382 2600713, info@inselhalle-lindau.de, www.inselhalle-lindau.de/run-expo-forum/ Bitte senden Sie die ausgefüllte Anmeldung an info@inselhalle-lindau.de, per Fax an: +49 8382 2600713 oder per Post an die oben genannte Anschri. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.inselhalle-lindau.de/run-expo-forum/ © Sparkasse 3-Länder-Marathon / Lindau Tourismus & Kongress GmbH
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