Deckblatt Nr. 40 Stadt Regen Änderung des Flächennutzungsplans mit - Stadt Regen Landkreis Regen

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Deckblatt Nr. 40 Stadt Regen Änderung des Flächennutzungsplans mit - Stadt Regen Landkreis Regen
Stadt Regen

Änderung des Flächennutzungsplans

               mit

         Deckblatt Nr. 40

             Vorentwurf
             03.08.2021

          Stadt Regen
         Landkreis Regen
Deckblatt Nr. 40 Stadt Regen Änderung des Flächennutzungsplans mit - Stadt Regen Landkreis Regen
Deckblatt Nr. 40 zum Flächennutzungsplan                                              Stadt Regen
Bereich „Obermitterdorf“                                                           Landkreis Regen

Deckblattänderung:

                           Kathrin Bollwein, Dipl. Ing. (FH)
                           Architektin, Stadtplanerin
                           Stadtplatz 9
                           94209 Regen
                           Telefon 09921/97 17 06 - 0

                           Ursula Jocham, Dipl. Ing.
                           Landschaftsarchitektin/Stadtplanerin

                           Am Sportplatz 7
                           D-94547 Iggensbach
                           Tel. +49(0)9903-20141 – 0

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Deckblatt Nr. 40 Stadt Regen Änderung des Flächennutzungsplans mit - Stadt Regen Landkreis Regen
Deckblatt Nr. 40 zum Flächennutzungsplan                                                                                   Stadt Regen
Bereich „Obermitterdorf“                                                                                                Landkreis Regen

I.     AUSZUG AUS DEM RECHTSWIRKSAMEN FLÄCHENNUTZUNGSPLAN                                                                                        5

II. BEGRÜNDUNG GEM. § 9 (8) BAUGESETZBUCH ZUR
FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG                                                                                                                      6

1.     Anlass der Änderung ........................................................................................................ 6

2.     Städtebauliche Erforderlichkeit, Ziel und Zweck der Änderung .................................... 6

3.     Bedarf und Alternativenprüfung....................................................................................... 7

4.     Planungsrechtliche Vorgaben ....................................................................................... 16
     4.1    Ziele der Raumordnung und Landesplanung                                                                                         16
     4.2    Ziele der Regionalplanung                                                                                                       17
     4.3    Zusammenfassung der Ziele der Landes- und Regionalplanung:                                                                      18
     4.4    Vorbereitende Bauleitplanung                                                                                                    19
     4.5    Naturschutzrecht                                                                                                                19

5.     Lage und Bestandssituation............................................................................................ 20
     5.1    Räumliche Übersicht und Geltungsbereich                                                                                         20
     5.2    Derzeitige Nutzung                                                                                                              20

6.     Denkmalschutz ................................................................................................................ 21

7.     Planung ............................................................................................................................ 22
     7.1    Größe und Art der baulichen Nutzung                                                                                             22
     7.2    Verkehrserschließung                                                                                                            22
     7.3    Ver- und Entsorgung                                                                                                             22
     7.4    Immissionsschutz                                                                                                                23
     7.5    Grünordnerische Maßnahmen                                                                                                       23

III.       UMWELTBERICHT                                                                                                                    26

1.     Allgemeines ..................................................................................................................... 26
     1.1    Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes                                                                                    26
     1.2    Ziele der übergeordneten Bauleitplanung und vorgesehenes Nutzungskonzept                                                        27

2.     Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten
       umweltrelevanten Ziele und ihrer Berücksichtigung .................................................... 28
     2.1    Ziele der Raumordnung/Regionalplanung                                                                                           28
     2.2    Bisherige Vorgaben und Ziele des Flächennutzungsplanes                                                                          30
     2.3    Zusammenfassende Übersicht der relevanten einschlägigen Fachgesetze:                                                            31
     2.4    Schutzgebiete                                                                                                                   33
     2.5    Überschwemmungsgebiet                                                                                                           38
     2.6    Wassersensibler Bereich                                                                                                         40
     2.7    Bindung und Vorgaben aus dem Denkmalschutzrecht                                                                                 41

3.     Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, die in der Umweltprüfung
       nach §2 Abs. 4 Satz 1 ermittelt wurden ......................................................................... 43

4.     Auswirkungen auf die untersuchten Schutzgüter (Prognose über die Entwicklung des
       Umweltzustands) ............................................................................................................. 47

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Deckblatt Nr. 40 Stadt Regen Änderung des Flächennutzungsplans mit - Stadt Regen Landkreis Regen
Deckblatt Nr. 40 zum Flächennutzungsplan                                                                         Stadt Regen
Bereich „Obermitterdorf“                                                                                      Landkreis Regen

5.    Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtaufstellung des
      Deckblattes zum gültigen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan . 54

6.    Alternative Planungsmöglichkeiten............................................................................... 54

7.    Methodisches Vorgehen und technische Schwierigkeiten ......................................... 55

8.    Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) ............................................................... 55

9.    Zusammenfassung .......................................................................................................... 55

IV.     ABBILDUNGSVERZEICHNIS                                                                                                    58

V.      VERFAHREN                                                                                                                59

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Deckblatt Nr. 40 Stadt Regen Änderung des Flächennutzungsplans mit - Stadt Regen Landkreis Regen
Deckblatt Nr. 40 zum Flächennutzungsplan                                           Stadt Regen
Bereich „Obermitterdorf“                                                        Landkreis Regen

I.      AUSZUG AUS DEM RECHTSWIRKSAMEN FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
       „Bereich Obermitterdorf“

Abb. 1: Auszug aus dem derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplan (maßstabslos)

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Deckblatt Nr. 40 Stadt Regen Änderung des Flächennutzungsplans mit - Stadt Regen Landkreis Regen
Deckblatt Nr. 40 zum Flächennutzungsplan                                        Stadt Regen
Bereich „Obermitterdorf“                                                     Landkreis Regen

II.     BEGRÜNDUNG GEM. § 9 (8) BAUGESETZBUCH ZUR
        FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG
        „Bereich Obermitterdorf“

1.      Anlass der Änderung
Die Stadt Regen hat am 03.08.2021 beschlossen, den rechtswirksamen
Flächennutzungsplan im Bereich „Obermitterdorf" mit Deckblatt Nr. 40 zu ändern.
Der Geltungsbereich des vorliegenden Flächennutzungsplans umfasst eine ca. 3,52 ha
große Fläche. Die Fläche setzt sich aus den Flurnummern1076, 1076/8, 1022 TF, 1022/11 TF,
Gemarkung Oberneumais, sowie 44/10TF, 44/12 TF, 88 TF, 89 TF, 90 TF der Gemarkung
Obermitterdorf zusammen.
Die Änderung des Flächennutzungsplans dient, neben der parallellaufenden Aufstellung
des Bebauungsplans, der städtebaulichen Ordnung.

2.      Städtebauliche Erforderlichkeit, Ziel und Zweck der Änderung
Da der Bedarf an Gewerbeflächen nicht mittels Nachverdichtung im Bestand abgedeckt
werden kann, möchte die Stadt Regen auf die vorhandenen Strukturen zurückgreifen und
das bestehende Gewerbe- und Industriegebiet „Metten-West Erweiterung“ in Richtung
Süden vergrößern.
Mit der geplanten Ausweisung dieses Gewerbegebiets für die Errichtung von Verwaltungs,-
Produktionsgebäuden und Lagerflächen wird in angebundener Lage eine
Weiterentwicklung vorhandener Strukturen erreicht. Die Fläche bietet sich als gewerbliche
Fläche an, da der Geltungsbereich nördlich an das bestehende Gewerbegebiet „Metten-
West“ angrenzt.
Die Stadt Regen sieht in Abwägung aller privaten und öffentlichen Interessen die
Ausweisung der Fläche als zwingend erforderlich.

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Deckblatt Nr. 40 zum Flächennutzungsplan                                        Stadt Regen
Bereich „Obermitterdorf“                                                     Landkreis Regen

3.      Bedarf und Alternativenprüfung
Standortentwicklung:
Landkreis Regen
Der Landkreis Regen ist die traditionsreichste und an Betrieben dichteste Handwerksregion
Ostbayerns. Derzeit sind 29.148 Erwerbstätige im Landkreis und davon 6.8112 in Regen
beschäftigt. Die ansässigen Firmen sind Weltmarktführer in den Branchen Elektrotechnik,
Glas, Kunststoff, Maschinenbau und Optik. Zudem besteht eine enge Vernetzung mit den
Ostbayerischen Hochschulen und man kann auf eine Höchstförderung bei
Unternehmensinvestitionen zurückgreifen. Die Arbeitslosenquote lag im Jahr 2020 bei
durchschnittlich 3,7%. Es gibt 9 berufliche Schulen mit 44 Ausbildungsberufen. (Quelle:
Imagebroschüre Arberland und Bundesagentur für Arbeit))

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Bereich „Obermitterdorf“                                                             Landkreis Regen

Abb. 2: Strukturdaten Landkreis Regen, Quelle: IHK Niederbayer

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Deckblatt Nr. 40 zum Flächennutzungsplan                                                  Stadt Regen
Bereich „Obermitterdorf“                                                               Landkreis Regen

Kreisstadt Regen
Anhand der Strukturdaten des Landkreises Regen ist die positive gewerbliche Entwicklung
ablesbar. Die Kreisstadt Regen trägt einen wichtigen Teil dazu bei. Wie man der
nachfolgenden Übersicht aus dem Jahr 2018 entnehmen kann, sind neben einer Vielzahl
an sonstigen Firmen, 124 Industrie- bzw. Gewerbebetriebe in der Kreisstadt Regen
angesiedelt. Die Entwicklung dieser ansässigen Betriebe ist seit Jahren nachweislich positiv.
Sowohl die Veränderung bei den Sozialversicherungspflichtigen als auch das positive
Pendlersaldos bestätigen das stetige Wachstum.

*
Abb. 3: Strukturdaten Landkreis Regen,
Quelle: http://standortportal.bayern/de/BayStandorte/Niederbayern/Regen/Regen-Stadt.html, Stand November
2018

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Deckblatt Nr. 40 zum Flächennutzungsplan                                            Stadt Regen
Bereich „Obermitterdorf“                                                         Landkreis Regen

Die Struktur der vorhandenen Gewerbe- und Industriebetriebe stellt sich als, für die Stadt
Regen, zukunftsfähige Mischung heraus. Es gibt sowohl sehr große Betriebe mit bis zu 300
Mitarbeiterzahlen und mehr. Dem gegenüber stehen die klassischen Handwerksbetriebe
mit kleineren Mitarbeiterzahlen. Eine Befruchtung beiderseits führt seit Jahren zu Stabilität
und Wachstum der bestehenden Betriebe.
Traditionell liegt der Schwerpunkt der Stadt Regen eher im Bereich der gewerblichen
Entwicklung. Der Tourismus wird zwar nicht außer Acht gelassen, hat sich im Landkreis
Regen allerdings an anderen Stellen, schwerpunktmäßig angesiedelt.
Auch zukünftig möchte sich die Stadt Regen auf ihre Stärken konzentrieren, den
Gewerbestandort sichern und weiter ausbauen. Eine Überprüfung der Stadt Regen bzgl.
der bestehenden Gewerbeflächen fand bereits im Rahmen des Flächenmanagements
statt. Dabei wurden bestehende Flächen auf den Prüfstand gestellt.
Aus dieser Untersuchung heraus konnte die Stadt Regen Erkenntnisse bzgl. Verfügbarkeit
und Zukunftsfähigkeit gewinnen. Es fanden mit den ansässigen Betrieben Gespräche bzgl.
deren Erweiterungsbedarfs statt.
In der nachfolgenden Übersicht werden die Ergebnisse daraus beschrieben.

                                                                      2

                                                             3

                  6   7

                          5
                               4                                             1

Abb. 4: Auszug aus dem derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplan mit Beschriftung der
bestehenden Gewerbegebiete (maßstabslos)

    1) Gewerbegebiet Molkereistraße und Gewerbegebiet Rodenstock
    2) Gewerbegebiet Bürgerholz-West
    3) Gewerbegebiet Schönhöh I und Schönhöh II
    4) Gewerbegebiet Oleumhütte
    5) Gewerbegebiet Metten und Gewerbegebiet Metten – Erweiterung (= Metten I)
    6) Gewerbegebiet Metten – West (= Metten II)
    7) Gewerbegebiet Metten – West (Bereich Obermitterdorf)

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Bereich „Obermitterdorf“                                                       Landkreis Regen

Betrachtet man die vorhandenen Gewerbegebiete innerhalb der Stadt und der direkten
Umgebung, so lassen sich diese folgendermaßen beschreiben:

1) Gewerbegebiet Molkereistraße und Gewerbegebiet Rodenstock
                 Innerstädtisches Gewerbegebiet
                 Zukünftige Nutzung SO Einzelhandel
                 Bereits voll umfänglich bebaut
                 Kein Erweiterungspotential, nur noch
                  eingeschränkter Gewerbestandort
            
Nutzerangaben:
           Das Gelände des ansässigen Betriebes liegt in Teilbereichen seit einigen Jahren
           brach. Die stark sanierungsbedürftigen Gebäude werden nicht mehr benötigt.
           Die Flächen sollen deshalb einer Folgenutzung zugeführt werden.
Städtebauliche Planungsziele:
           Planungsziel der Stadt Regen ist die Entwicklung von Einzelhandelsflächen. Der
           Gewerbestandort wird, neben dem noch bestehenden Betrieb, nicht mehr
           weiterverfolgt und kann deshalb aus der Bilanzierung herausfallen.

2) Gewerbegebiet Bürgerholz-West
                 Kleines Gewerbegebiet für ortsansässigen Betrieb
                 Historisch gewachsen
                 Kein Erweiterungspotential wegen angrenzender Wohnbauflächen
            
Nutzerangaben:
           Die bestehenden Flächen dienen dem ortsansässigen Betrieb vollumfänglich.
           Die im Norden noch unbebauten Flächen werden für langfristige betriebliche
           Erweiterungen vorgesehen. Sie können auch nur intern genutzt werden, da sie
           über keine öffentliche Erschließung verfügen und lediglich eine Bebauung in
           zweiter Reihe ermöglichen.

Städtebauliche Planungsziele:
           Die Ausweisung des Gewerbestandortes diente der Sicherung des ansässigen
           Betriebes und bietet aufgrund des Geländezuschnittes, der vorhandenen
           Erschließungsmöglichen und vor allem aufgrund der angrenzenden
           Wohnnutzung kein Erweiterungspotential.

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Deckblatt Nr. 40 zum Flächennutzungsplan                                          Stadt Regen
Bereich „Obermitterdorf“                                                       Landkreis Regen

3) Gewerbegebiet Schönhöh I und Schönhöh II
                 Fast vollständig bebaut
                 Derzeit erfolgt Rücknahme von unbebauten Teilflächen aufgrund
                  Nutzungskonflikten mit angrenzendem Allgemeinen Wohngebiet
                 Schlechter Baugrund
                 Kein Erweiterungspotential wegen angrenzender Wohnnutzung
            
Nutzerangaben:
           Das Gebiet wird von mehreren Betrieben, unterschiedlicher Größe, genutzt.
           Der größte Betrieb befindet sich seit einigen Jahren in einer internen
           Umstrukturierungsmaßnahme. Der Flächenbedarf wurde dabei abgefragt und
           kann auf den betriebsinternen Flächen abgedeckt werden.
           Davon nördlich gesehen befinden sich weitere mittlere und kleine Betriebe. Die
           Befragung dieser Betriebe brachte nur kleine Erweiterungsbedarfe hervor, die
           auf angrenzenden Flächen abgedeckt werden können und über interne
           Erschließungsflächen erschlossen werden können.
           Im Norden des Geltungsbereichs siedelt sich derzeit ein kleiner Gewerbebetrieb
           an. Die dabei erworbenen Flächen bezogen bereits langfristige
           Erweiterungsmöglichkeiten mit ein, so dass man davon ausgehen kann, dass
           darüber hinaus kein weiterer Bedarf besteht.
           Im Besitz der Stadt Regen befinden sich die innerhalb des Geltungsbereichs
           liegenden zentralen, noch unbebauten Flächen. Bodenuntersuchungen
           ergaben, dass dieser Bereich nur mit einem unverhältnismäßig hohen
           finanziellen Aufwand bebaut werden könnte. Die Stadt Regen sieht deshalb
           von einer weiteren Vermarktung der Flächen ab.
Städtebauliche Planungsziele:
           Planungsziel der Stadt Regen ist die Umnutzung der zentralen, unbebauten
           Flächen. Eine Ausweisung in Grünland bzw. Ausgleichsflächen wird im Rahmen
           einer Deckblattänderung vorgesehen. „Pufferflächen“ für evtl. zukünftige
           Neuansiedlungen werden nicht vorgesehen, da das Gebiet ohnehin aufgrund
           der Nähe zu den angrenzenden Wohngebieten nur sehr eingeschränkt für eine
           gewerbliche Nutzung geeignet ist. In der Bilanzierung muss das Gebiet deshalb
           nicht berücksichtigt werden.

4) Gewerbegebiet Oleumhütte
                 Vollständig bebaut
                 Kein Erweiterungspotential
                 Im Süden grenzt ein Mischgebiet an
                 Im Osten liegt ein Hochwasserschutzgebiet

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Deckblatt Nr. 40 zum Flächennutzungsplan                                          Stadt Regen
Bereich „Obermitterdorf“                                                       Landkreis Regen

Nutzerangaben:
           Die ansässigen Betriebe haben die Flächen nahezu vollumfänglich ausgenutzt.
           Sowohl die ansässige Baufirma als auch der städtische Bauhof möchten über
           den gesetzten Rahmen des bestehenden Bebauungsplans hinaus zusätzliche
           Flächen überbauen. Eine Nachverdichtung erfolgte durch die Überarbeitung
           des Bebauungsplans.

Städtebauliche Planungsziele:
           Weitere Flächen für mögliche Erweiterungen stehen aufgrund der angrenzen
           Flächen nicht zur Verfügung. In der Bilanzierung muss das Gebiet deshalb nicht
           berücksichtigt werden.

5) Gewerbegebiet Metten und Gewerbegebiet Metten – Erweiterung (Metten I)
                 Vollständig bebaut
                 Erweiterungspotential im Bereich Metten Erweiterung in Richtung Norden
                  vorhanden, potenzielle Fläche wird allerdings vollumfänglich von einem
                  ansässigen Betrieb benötigt
                 Erweiterung nach Westen und Süden aufgrund Naturschutzfachlicher
                  Konflikte nicht möglich
            
Nutzerangaben:
           Die ansässigen Betriebe haben die Flächen nahezu vollumfänglich ausgenutzt.
           Das Gewerbegebiet Metten beherbergt vorrangig kleinere bis mittlere
           Gewerbebetriebe, die keinen zusätzlichen Bedarf an Erweiterungsflächen sehen.
           Lediglich im Westen befindet sich ein großer Gewerbebetrieb, der seit Jahren
           expandiert und auch zukünftig einen großen zusätzlichen Flächenbedarf
           angemeldet hat. Innerhalb des Gewerbegebietes Metten ist keine Erweiterung
           möglich. Der Bebauungsplan Metten – Erweiterung entstand bereits aus dem
           großen Entwicklungsdruck des Betriebes heraus und wurde lediglich für diesen
           erstellt. Im Zuge der Nutzerbefragung wurde darüber hinaus ein zusätzlicher
           Flächenbedarf für geplante Logistik- und Verwaltungsgebäude angemeldet.

Städtebauliche Planungsziele:
           Planungsziel der Stadt Regen ist die Umsetzung und Erweiterung des
           Flächennutzungsplanes nördlich des Geltungsbereichs Metten – Erweiterung. Die
           Entwicklung deckt dabei ausschließlich den Bedarf des ansässigen Betriebes und
           kann für die Bilanzierung der geplanten Ausweisung durch Deckblatt Nr. 29 außer
           Acht gelassen werden.

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Deckblatt Nr. 40 zum Flächennutzungsplan                                         Stadt Regen
Bereich „Obermitterdorf“                                                      Landkreis Regen

6) Gewerbegebiet Metten – West (Metten II)
                 Noch unbebaute Flächen vorhanden, diese sind bereits vollständig im
                  Besitz eines ansässigen Betriebes mit konkreten Erweiterungsabsichten
                 Erweiterungspotential nach Westen nicht vorhanden
                 Erweiterungspotential    nach   Süden   vorhanden       durch      mögliche
                  Neuausweisung.

Nutzerangaben:
           Die ansässigen Betriebe haben die Flächen innerhalb ihrer Parzellen nahezu
           vollumfänglich ausgenutzt.

Städtebauliche Planungsziele:
           Planung ist in diesem Bereich abgeschlossen.
           Die Erweiterung Richtung Süden kommt auf Grund der angebundenen Lage in
           Betracht.

7) Gewerbegebiet Metten – West (Bereich Obermitterdorf)
                 Noch unbebaute Flächen vorhanden, diese sind bereits vollständig im
                  Besitz eines ansässigen Betriebes mit konkreten Erweiterungsabsichten
                 Erweiterungspotential nach Westen nicht vorhanden
                 Derzeit wird in einem parallellaufenden Verfahren geprüft, ob eine
                  Erweiterung Richtung Osten in Betracht kommt.

Nutzerangaben:
        Die Flächen innerhalb der Parzellen sind vollumfänglich ausgenutzt. Eine
        Erweiterung ist auf der vorhandenen Fläche nicht mehr möglich.

Städtebauliche Planungsziele:
           Planung ist in diesem Bereich abgeschlossen.
           Derzeit wird in einem parallellaufenden Verfahren geprüft, ob eine Erweiterung
           Richtung Osten in Betracht kommt.

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Deckblatt Nr. 40 zum Flächennutzungsplan                                       Stadt Regen
Bereich „Obermitterdorf“                                                    Landkreis Regen

Zusammenfassung
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass innerhalb der bestehenden Gewerbegebiete
keine Flächen für „neue“ Firmen zu Verfügung stehen.
Wie unter Punkt 6 beschrieben, kann aufgrund der angebundenen Lage und Vorprägung
durch die angrenzenden Gewerbe- und Industriebetriebe eine Neuausweisung südlich
vom Standort „Metten West“ vorgesehen werden. Ein konkret angemeldeter Bedarf eines
Gewerbebetriebes kann mit der geplanten Ausweisung gedeckt werden.
Im    Rahmen      der  in    Aufstellung befindlichen   Gesamtüberplanung     des
Flächennutzungsplans wird es die Aufgabe der Stadt Regen sein, die zukünftige
Entwicklung des Gewerbestandortes Regen darzulegen, um auch langfristig
bedarfsorientierte Gewerbeflächen für mögliche Neuansiedlungen oder Erweiterungen
vorhalten zu können.
Betrachtet man die möglichen Standorte für eine Gewerbegebietserweiterung genauer,
so stellt sich heraus, dass sich - wie oben aufgezeigt - nur wenige Standorte für eine
Gewerbegebietsausweisung eignen.
Dabei wurde ersichtlich, dass sich der vorliegende Geltungsbereich für eine
Gewerbegebietserweiterung in dieser Größenordnung eignet. Es handelt sich um eine
angebundene Lage, da an das Gewerbe- und Industriegebiet im Westen angeknüpft wird
und sich die Fläche auch infrastrukturell eignet.

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Deckblatt Nr. 40 zum Flächennutzungsplan                                               Stadt Regen
Bereich „Obermitterdorf“                                                            Landkreis Regen

4.      Planungsrechtliche Vorgaben
4.1      Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Dem Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP Bayern Stand vom 01.01.2020) ist für
eine nachhaltige gewerbliche Wirtschaft folgendes zu entnehmen.

1.1               Gleichwertigkeit und Nachhaltigkeit
1.1.3             Ressourcen schonen
(G)               Der Ressourcenverbrauch soll in allen Landesteilen vermindert werden.
                  Unvermeidbare Eingriffe sollen ressourcenschonend erfolgen.

1.2               Demografischer Wandel
1.2.1             Räumliche Auswirkungen begegnen
(Z)               Der demografische Wandel ist bei allen raumbedeutsamen Planungen und
                  Maßnahmen,      insbesondere   bei    der  Daseinsvorsorge und   der
                  Siedlungsentwicklung zu beachten.
1.2.2             Abwanderung vermindern
(G)               Die Abwanderung der Bevölkerung soll insbesondere in denjenigen
                  Teilräumen, die besonders vom demographischen Wandel betroffen sind,
                  vermindert werden.
1.2.6             Funktionsfähigkeit der Siedlungsstrukturen
(G)               Die Funktionsfähigkeit der Siedlungsstrukturen einschließlich der Versorgungs-
                  und Entsorgungsinfrastrukturen soll unter Berücksichtigung der künftigen
                  Bevölkerungsentwicklung und der ökonomischen Tragfähigkeit erhalten
                  bleiben.

3       Siedlungsstruktur
3.1               Flächensparen
(G)               Die Ausweisung von Bauflächen soll an einer nachhaltigen Siedlungs-
                  entwicklung unter besonderer Berücksichtigung des demographischen
                  Wandels und seiner Folgen ausgerichtet werden.
(G)               Flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen sollen unter Berück-
                  sichtigung der ortsspezifischen Gegebenheiten angewendet werden.

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Deckblatt Nr. 40 zum Flächennutzungsplan                                              Stadt Regen
Bereich „Obermitterdorf“                                                           Landkreis Regen

3.2               Innenentwicklung vor Außenentwicklung
(Z)               In den Siedlungsgebieten sind die vorhandenen Potenziale der
                  Innenentwicklung möglichst vorrangig zu nutzen. Ausnahmen sind zulässig,
                  wenn Potenziale der Innenentwicklung nicht zur Verfügung stehen.

3.3               Vermeidung von Zersiedelung
(G)               Eine Zersiedelung der Landschaft und eine ungegliederte, insbesondere
                  bandartige Siedlungsstruktur sollen vermieden werden.
(Z)               Neue Siedlungsflächen sind möglichst in Anbindung an geeignete
                  Siedlungseinheiten auszuweisen.

5                 Wirtschaft
5.1               Wirtschaftsstruktur
(G)               Die Standortvoraussetzungen für die bayerische Wirtschaft, insbesondere für
                  die leistungsfähigen kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie für
                  die Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe, sollen erhalten und verbessert
                  werden.

4.2       Ziele der Regionalplanung

Der Regionalplan der Region 12 – Donau-Wald (Stand 30.04.2016) sieht folgende Ziele
vor:
B II – Siedlungswesen
1                 Siedlungsentwicklung
1.1 (G)           Die Siedlungsentwicklung soll in allen Gemeinden der Region bedarfsgerecht
                  erfolgen.
                  Die Siedlungsentwicklung soll so weit als möglich auf die Hauptorte der
                  Gemeinden konzentriert werden.
1.2 (G)           Die für die Region charakteristischen Siedlungsstrukturen sollen erhalten und
                  behutsam weiterentwickelt werden.
1.3 (G)           Die Siedlungsgebiete sowie sonstige Vorhaben sollen möglichst schonend in
                  die Landschaft eingebunden werden.
                  Für das Orts- und Landschaftsbild wichtige Siedlungsränder sollen erhalten
                  und strukturreiche Übergänge zwischen Siedlung und Freiraum angestrebt
                  werden.

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Deckblatt Nr. 40 zum Flächennutzungsplan                                             Stadt Regen
Bereich „Obermitterdorf“                                                          Landkreis Regen

1.4 (G)           Es ist von besonderer Bedeutung, dass der Nachfrage nach Siedlungsflächen
                  durch eine vorausschauende kommunale Bodenpolitik Rechnung getragen
                  wird.

2                 Siedlungsgliederung
2.1 (G)           Die innerörtlichen Grünsysteme sollen erhalten, wenn notwendig erweitert
                  und mit den siedlungsnahen Freiräumen im Umland verknüpft werden.

B IV – Wirtschaft
2                 Regionale Wirtschaftsstruktur / Standortentwicklung
2.1
(Z)               Im zunehmenden Standortwettbewerb um Fachkräfte, Investitionen und
                  Wissen soll die Region Donau-Wald in allen Teilräumen als attraktiver,
                  leistungsfähiger und innovativer Wirtschaftsraum gestärkt und gesichert
                  werden.
(G)               Hierzu ist es von besonderer Bedeutung, dass zum Ausgleich des
                  innerregionalen Strukturgefälles, insbesondere im ländlichen Teilraum,
                  dessen Entwicklung in besonderem Maße gestärkt werden soll, qualifizierte
                  und saisonunabhängige Arbeitsplätze gesichert und geschaffen werden.

3                 Industrie und Handwerk
3.1 (Z)           In der gesamten Region soll die Leistungsfähigkeit von Industrie und
                  Handwerk erhalten und weiterentwickelt werden.
(G)               Hierzu ist es u. a. von besonderer Bedeutung, dass
                        •   die erforderlichen Anpassungen an den Strukturwandel unterstützt,
                        •   die wirtschaftsnahe Infrastruktur weiter ausgebaut und
                        •   bedarfsorientiert Industrie- und Gewerbegebiete an geeigneten
                            Standorten zur Verfügung gestellt werden.

4.3      Zusammenfassung der Ziele der Landes- und Regionalplanung:
Der sparsame Umgang mit Grund und Boden und die Verringerung des
Flächenverbrauchs sind wesentliche Bestandteile einer nachhaltigen Entwicklung. Der
hohe Flächenverbrauch in Bayern rückt das Thema der Innenentwicklung und
flächensparenden Bauweise in den Mittelpunkt. Dabei wird es in Zukunft darauf
ankommen, noch stärker als bisher, vorrangig die oft voll erschlossenen Baulandpotenziale
im Bestand für die weitere Entwicklung in Anspruch zu nehmen. Dies entspricht auch den
Zielsetzungen des LEP ´s.

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Deckblatt Nr. 40 zum Flächennutzungsplan                                          Stadt Regen
Bereich „Obermitterdorf“                                                       Landkreis Regen

Die vorliegende Planung sieht ein maßvolles und bedarfsgerechtes Bereitstellen einer
Entwicklungsfläche für eine Gewerbegebietserweiterung entsprechend dem örtlichen
Bedarf (sparsamer Umgang mit Grund und Boden) mit Anbindung an bestehende
gewerbliche Bebauung als geeignete Siedlungseinheit (angebundene Lage) vor. Eine
Zersiedelung wird somit vermieden. Zudem erfolgt eine ressourcenschonende Umsetzung
mit wirtschaftlicher Erschließungsplanung unter Einbeziehung vorhandener Straßen und
Wege.

4.4    Vorbereitende Bauleitplanung
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist das Planungsgebiet als „Fläche für die
Landwirtschaft“ festgesetzt.
Der vorliegende Bereich – südlich des bestehenden Gewerbe- und Industriegebietes–
bietet sich städtebaulich für eine Erweiterung an. Im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB
soll   zu    vorliegendem      Deckblatt    Nr.  40    des     Flächennutzungsplans     ein
Bebauungsplanänderung erfolgen.

4.5    Naturschutzrecht
Das Planungsgebiet liegt gemäß FIN-Web innerhalb des Naturparkes „Bayerischer Wald“
sowie   innerhalb    des    Landschaftsschutzgebietes  „Bayerischer   Wald“.    Ein
Herausnahmeantrag aus dem Landschaftsschutzgebiet, parallel zum Verfahren, wird für
das geplante Gewerbegebiet durchgeführt.
Innerhalb des Geltungsbereiches            befinden sich keine        Natura-2000-Gebiete,
Naturschutzgebiete, geschützte             Landschaftsbestandteile     bzw.     geschützte
Naturdenkmale.

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Deckblatt Nr. 40 zum Flächennutzungsplan                                         Stadt Regen
Bereich „Obermitterdorf“                                                      Landkreis Regen

5.      Lage und Bestandssituation
5.1      Räumliche Übersicht und Geltungsbereich
Das Planungsgebiet befindet sich ca. 5 km nordwestlich der Stadt Regen, zwischen den
Ortsteilen Metten und Obermitterdorf.

Abb. 5: Übersicht Planungsgebiet (Bayern Atlas)

Der Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans umfasst eine 3,52 ha große
Fläche. Die Fläche setzt sich aus den Flurnummern 1076, 44/10 TF, 1022/11, 1076/8, 44/12
TF, 1080 TF, 1076/9 TF 1076/6 TF, 1076/5 TF, 975/6 TF, 90 TF, 88 TF, 89 TFVerder Gemarkung
Oberneumais zusammen.

5.2      Derzeitige Nutzung
Die geplante Gewerbegebietserweiterung stellt derzeit als landwirtschaftliche Nutzfläche
dar. Im Norden jenseits des Regenrückhaltebeckens befindet sich das Gewerbe- und
Industriegebiet „Metten-West“. Im Nord-Osten schließen weitere Gewerbegebietsflächen
an. Im Osten, jenseits der Erschließungsstraße befinden sich Lagerflächen. Im Süden
verläuft eine öffentliche Erschließungsstraße.

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Deckblatt Nr. 40 zum Flächennutzungsplan                                        Stadt Regen
Bereich „Obermitterdorf“                                                     Landkreis Regen

6.      Denkmalschutz
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ist nach Art. 2 DSchG zu prüfen ob im
Geltungsbereich bzw. im Nähebereich Bau- und /oder Bodendenkmäler vorhanden sind.
Wenn eingetragene Denkmäler vorhanden sind, sind diese im Bebauungsplan
nachrichtlich darzustellen.

Abb. 6: Auszug aus dem Bayerischen Denkmal-Atlas

Baudenkmäler sind nach Art. 4 DSchG von den Eigentümern, von den sonst dinglich
Verfügungsberechtigten von Baudenkmälern oder durch den unmittelbaren Besitzer zu
erhalten.
Nach Art. 5 DSchG sollen Baudenkmäler, soweit möglich, entsprechend ihrer
ursprünglichen Zweckbestimmung genutzt werden. Ist dies nicht möglich, soll eine Nutzung
gewählt werden, die eine möglichst weitgehende Erhaltung der Substanz auf die Dauer
gewährleistet.
Wer Baudenkmäler beseitigen, verändern oder an einen anderen Ort verbringen, oder
geschützte Ausstattungsstücke beseitigen, verändern, an einen anderen Ort verbringen
oder aus einem Baudenkmal entfernen will, bedarf nach Art. 6 DSchG einer Erlaubnis.
Außerdem ist nach Art. 6 DSchG eine Erlaubnis notwendig, wer in der Nähe von
Baudenkmälern Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, wenn sich dies auf
Bestand oder Erscheinungsbild eines der Baudenkmäler auswirken kann.
Nach Art. 7 DSchG ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis im Rahmen eines
Erlaubnisverfahrens erforderlich, sobald auf einem Grundstück Bodendenkmälern
vorhanden sind und hier Erdarbeiten durchgeführt werden sollen.
Im Geltungsbereich bzw. näheren Umfeld sind gemäß Bayerischen Denkmal-Atlas keine
Denkmäler in der Denkmal-Liste eingetragen.

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Deckblatt Nr. 40 zum Flächennutzungsplan                                       Stadt Regen
Bereich „Obermitterdorf“                                                    Landkreis Regen

7.      Planung
7.1     Größe und Art der baulichen Nutzung
Der Geltungsbereich der Deckblattänderung umfasst eine Größe von ca. 4,66 ha.
Es werden die Ausweisung von neuen Gewerbegebietsflächen nach § 8 BauNVO sowie
eine Randeingrünung vorgesehen.

7.2      Verkehrserschließung
Die vorhandenen öffentlichen Erschließungsstraßen im Süden und Westen können zur
Erschließung der Fläche herangezogen werden.

7.3      Ver- und Entsorgung
Wasserversorgung
Die Versorgung mit Trink-, Brauchwasser kann durch Anschluss bzw. Erweiterung der
vorhandenen Anlagen der städtischen Wasserversorgung sichergestellt werden.

Abwasserbeseitigung
Die Abwasserbeseitigung (Schmutzwasser) erfolgt über den Anschluss an das Mischsystem
der Stadt.
Unverschmutzes Niederschlagswasser wird in das bestehenden RRB vom „GE Metten
West“ sowie in ein neu zu errichtendes Regenrückhaltebecken im Geltungsbereich
abgeleitet.
Ein Wasserrechtsverfahren wird durchgeführt.

Energieversorgung
Die Stromversorgung erfolgt mit entsprechenden Erweiterungen durch Anschluss an das
Versorgungsnetz der Bayernwerk AG.

Telekommunikation
Ein Anschluss der Parzellen über Breitband/Glasfaser über die Deutsche Telekom AG wird
angestrebt.

Abfallentsorgung
Die Abfallbeseitigung erfolgt durch den Zweckverband Abfallwirtschaft Donau-Wald
(ZAW). Die entsorgungstechnischen Vorgaben des Zweckverbandes sind von den
jeweiligen Bauherren zu beachten. Wieder verwertbare Abfallstoffe und Grünabfälle
werden im Wertstoffhof angenommen bzw. sind von gewerblichen Unternehmen selbst
fachgerecht zu entsorgen.

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Deckblatt Nr. 40 zum Flächennutzungsplan                                          Stadt Regen
Bereich „Obermitterdorf“                                                       Landkreis Regen

7.4    Immissionsschutz
Im Zuge der Entwurfsplanung wird ein Schallschutzgutachten erstellt.
Im Rahmen einer Voruntersuchung konnte die grundsätzliche Machbarkeit der
Erweiterung durch das Büro C. Hentschel Consult nachgewiesen werden.

7.5    Grünordnerische Maßnahmen
Die bauliche Nutzung von Freiflächen führt durch ihren Flächenverbrauch, durch die
Veränderung von Oberflächengestalt und Bodenstruktur, sowie durch Versiegelung auf
der geplanten Gewerbefläche zu einer Veränderung des derzeitigen Naturhaushaltes und
des Landschaftsbildes im Sinne des § 14 BNatSchG.
Auf der Ebene der Flächennutzungs- und Landschaftsplanung ist überschlägig die
Eingriffsregelung abzuhandeln.
Im Rahmen dieses Verfahrens wird bereits eine grobe Abhandlung der Eingriffs-regelung
nach dem vom Bay. Staatsministerium für Landesentwicklung u. Um-weltfragen
herausgegebenen Leitfaden (Eingriffsregelung in der Bauleitplanung)1 vollzogen, siehe
nachfolgende Tabelle:

Darstellung der Eingriffsregelung mit vorläufigem Kompensationsbedarf:

Geplante Nutzung                       Gewerbegebiet
im Plan                                Bereich „Obermitterdorf“
Flurnummer (Teilflächen)               Flurnummern 1076, 1076/8, 1022 TF, 1022/11 TF,
                                       Gemarkung Oberneumais, sowie 44/10TF,
                                       44/12 TF, 88 TF, 89 TF, 90 TF der Gemarkung
                                       Obermitterdorf
Größe des Deckblattes in ha            ca. 3,52 ha gesamt; Eingriffsgröße ca. 2,6 ha.
Erwartete Grundflächenzahl (GRZ)       0,8 (Typ A hoher Versiegelungsgrad)
Empfindlichkeitsstufe des Natur- Kategorie II – III (mittlere bis hohe Bedeutung)
haushaltes und des Landschafts-
bildes
Begründung                             Es handelt sich bei den Flächen um intensiv
                                       landwirtschaftlich     genutzte       Flächen
                                       (Grünland). Amtlich kartierte Biotope sind im
                                       Bereich   der     geplanten    Fläche    nicht
                                       vorhanden. Jedoch ist das Planungsgebiet im
                                       Nordwesten, Westen und Süden von
                                       naturschutzfachlich hochwertigen Flächen
                                       umgeben. Das Planungsgebiet befindet sich
                                       im   Landschaftsschutzgebiet „Bayerischer
                                       Wald“. Durch die intensive Nutzung der

1   (Leitfaden StMLU, 2003)

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Deckblatt Nr. 40 zum Flächennutzungsplan                                          Stadt Regen
Bereich „Obermitterdorf“                                                       Landkreis Regen

                                       Flächen in Form einer Gewerbefläche mit
                                       hohem Versiegelungsgrad wird in mittleren bis
                                       hohen Umfang in die Schutzgüter Arten- und
                                       Lebensräume, Boden, Wasser und Klima
                                       eingegriffen.
erwarteter durchschnittl. Kompen- 0,8 – 1,0
sationsfaktor
erwarteter Kompensationsbedarf (in 2,1 – 3,5 ha
ha)
empfohlenes Kompensationsmodell        Die erforderliche Ausgleichsfläche ist in der
                                       verbindlichen Bauleitplanung nachzuweisen.

Im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren ist eine flächenscharfe Abhandlung der
Eingriffsregelung erforderlich, ebenso wie die Zuordnung des Ausgleichsfaktors aus der
angegebenen Faktorenspanne, die genaue Berechnung des Ausgleichsbedarfes und
die flächenscharfe Zuordnung von Ausgleichsflächen mit den geplanten Maßnahmen
zur ökologischen Aufwertung.

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Deckblatt Nr. 40 zum Flächennutzungsplan                                     Stadt Regen
Bereich „Obermitterdorf“                                                  Landkreis Regen

Literaturverzeichnis
BauGB. (2013). Baugesetzbuch.
BayernViewer. (2018). Abgerufen am 2018 von www.geoportal.bayern.de/bayernviewer
DSchG. (2013). Denkmalschutzgesetz.
FIN Web. (2018). Abgerufen am 2018 von www.lfu.bayern.de/natur/daten/fis_natur
Landesentwicklungsprogramm Bayern 2018.
Regionalplan 12.

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Deckblatt Nr. 40 zum Flächennutzungsplan                                           Stadt Regen
Bereich „Obermitterdorf“                                                        Landkreis Regen

III.    UMWELTBERICHT
1.      Allgemeines
1.1     Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes
Das geplante „Gewerbegebiet Metten-West-Erweiterung II“ liegt ca. 5 km nordwestlich
der Stadt Regen, zwischen den Ortsteilen Metten und Obermitterdorf, nördlich der B85.

Abb. 7: Luftbild mit Darstellung des Planungsgebietes (rot); (Bayern Atlas 2021), Darstellung
unmaßstäblich

Der Planungsbereich besteht derzeit überwiegend aus einer intensiv genutzten
Grünlandfläche. Entlang der östlich gelegenen Straße und dem Kreisverkehr verläuft ein
ca. 12 m breiter öffentlicher Grünstreifen (Straßenbegleitgrün), der mit Berg-Ahorn
überstellt ist. Hier befindet sich ein Entwässerungsgraben. Die im Luftbild erkennbaren
Gehölze entlang des Entwässerungsgrabens wurden inzwischen entfernt. Im Norden führt
ebenfalls eine Straße, sowie ein Geh- und Radweg vorbei. Auch hier ist bereits
Straßenbegleitgrün mit Bäumen vorhanden. Im nordwestlichen Geltungsbereich befindet
sich ein Teilbereich eines anschließenden Gehölzes. Dieses bleibt unverändert. Entlang der
westlichen Geltungsbereichsgrenze verläuft eine kleine relativ feuchte Geländemulde mit
einem kleinen Quellgraben und großflächigen Hochstaudenfluren. Entlang der südlichen
Geltungsbereichsgrenze verläuft der Mitterdorfer Graben, in welchen der Quell- und
Entwässerungsgraben von Westen und Osten her einmünden. Entlang der Wasserführung
hat sich im Bereich der Planungsfläche eine schmale wechselfeuchte Hochstaudenflur
entwickelt.

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Deckblatt Nr. 40 zum Flächennutzungsplan                                            Stadt Regen
Bereich „Obermitterdorf“                                                         Landkreis Regen

Der Geltungsbereich des Deckblatts Nr. 40 zum Flächennutzungsplan im Bereich
„Obermitterdorf“ umfasst eine Gesamtfläche von ca. 3,52 ha.
Die Fläche setzt sich aus den Flurnummern 1076, 1076/8, 1022 TF, 1022/11 TF, Gemarkung
Oberneumais, sowie 44/10TF, 44/12 TF, 88 TF, 89 TF, 90 TF der Gemarkung Obermitterdorf
zusammen.
Die Planungsfläche fällt von Nord von ca. 589 m ü.NN. nach Süd mit ca. 568 m ü.NN. 2
Umlaufend befinden sich großflächige Hochstaudenfluren mit einem kleinen Quellgraben,
der Entwässerungsgraben mit der angrenzenden Straßenböschung bzw. der Mitterdorfer
Graben. Die östlich gelegene Straße liegt wesentlich höher.
Die nähere Umgebung wird im Westen durch landwirtschaftliche Nutzflächen und im
Norden und Osten durch Gewerbeansiedlungen geprägt.
Der derzeit geltende, rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Regen stellt das
Planungsgebiet als Grünfläche dar. Diese befindet sich im Landschaftsschutzgebiet
Bayerischer Wald (L). Durch eine Plansignatur ist ein Wiesental dargestellt. Im Osten ist eine
mögliche Erschließungstrasse (geplante Straße) dargestellt.

1.2         Ziele der übergeordneten Bauleitplanung und vorgesehenes Nutzungskonzept

Inhalt und Ziele
Der Stadtrat von Regen hat am 03.08.2021 beschlossen, den derzeit rechts-verbindlichen
Flächennutzungsplan durch das Deckblatt Nr. 40 zu ändern.
Der wesentliche Inhalt des Deckblattes besteht darin, die Planungsfläche als
Gewerbegebiet darzustellen.
Das wesentliche Ziel der Änderung des Flächennutzungsplanes ist die städtebauliche
Ordnung der Fläche sowie die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für das
Gewerbegebiet.

Diese Flächen werden im nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanverfahren mit den
städtebaulich notwendigen Planaussagen versehen, um Konflikte in der Nutzung zu den
umgrenzenden Gebieten zu vermeiden.
Mit dem Flächennutzungsplan-Deckblatt werden dargestellt:
         die Lage und die Ausdehnung des Gewerbegebietes
         die Lage und die Ausdehnung der Eingrünung
         der Verlauf der Verkehrswege

2   (BayernAtlas, 2021)

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Deckblatt Nr. 40 zum Flächennutzungsplan                                            Stadt Regen
Bereich „Obermitterdorf“                                                         Landkreis Regen

2.    Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und                            Fachplänen
festgelegten umweltrelevanten Ziele und ihrer Berücksichtigung

2.1     Ziele der Raumordnung/Regionalplanung
Die Stadt Regen gehört nach der Gliederung Bayerns in Verwaltungsregionen zur Region
12 – Donau-Wald und ist als Mittelzentrum in Verbindung mit Zwiesel im ländlichen Raum
dargestellt. Der Raum um Regen ist als ländlicher Teilraum, dessen Entwicklung in
besonderem Maße gestärkt werden soll, ausgewiesen. Zudem liegt Regen auf einer
Entwicklungsachse. 3

Der Regionalplan der Region 12 sieht folgende Ziele (Z) und Grundsätze (G) vor:
            -   Siedlungsfähigkeit im Rahmen einer organischen Entwicklung (Z)
            -   Stärkung und Sicherung der Region als attraktiver, leistungsfähiger und
                innovativer Wirtschaftsraum (Z)
            -   Schaffung von qualifizierten und saisonunabhängigen Arbeitsplätzen (G)
            -   Weiterentwicklung der Leistungsfähigkeit von Industrie und Handwerk (Z)

Diese Zielvorgaben berühren und begründen die Planungsinteressen der Stadt Regen für
den hier in Frage stehenden Raum die notwendigen Gewerbeflächen zu schaffen.

Gemäß Karte 3 „Landschaft und Erholung“ aus dem Regionalplan der Region 12 liegt das
Planungsgebiet im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet. Diese Darstellung ist in Verbindung
mit der Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes „Bayerischer Wald“ in diesem Bereich
zu sehen. Die Stadt Regen beantragt im Laufe des Verfahrens eine Herausnahme aus dem
Landschaftsschutzgebiet „Bayerischer Wald“ für das Planungsgebiet.

3   (Regionalplan 12 - Donau-Wald, 2019)

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Deckblatt Nr. 40 zum Flächennutzungsplan                                       Stadt Regen
Bereich „Obermitterdorf“                                                    Landkreis Regen

Abb. 8: Auszug aus dem Regionalplan 12 – Region Donau-Wald, Karte – Freiraumsicherung;
(Regionalplan 11), Darstellung unmaßstäblich

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Deckblatt Nr. 40 zum Flächennutzungsplan                                                 Stadt Regen
Bereich „Obermitterdorf“                                                              Landkreis Regen

2.2      Bisherige Vorgaben und Ziele des Flächennutzungsplanes
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist das Planungsgebiet als Grünfläche
festgesetzt. Diese befindet sich im Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald (L). Durch
eine Plansignatur ist ein Wiesental dargestellt. Im Osten ist eine mögliche
Erschließungstrasse (geplante Straße) dargestellt. Im Norden und Osten grenzt
Gewerbegebietsfläche an.
Der vorliegende Bereich – südlich des bestehenden Gewerbe- und Industriegebietes-ist für
eine Erweiterung vorgesehen. Im Parallelverfahren wird der Bebauungsplan mit integrierter
Grünordnung „Metten-West-Erweiterung II“ aufgestellt.

                                                                           Planungsgebiet

Abb. 9: Auszug aus dem derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplan (maßstabslos)

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Deckblatt Nr. 40 zum Flächennutzungsplan                                             Stadt Regen
Bereich „Obermitterdorf“                                                          Landkreis Regen

2.3      Zusammenfassende Übersicht der relevanten einschlägigen Fachgesetze:
       Ziele             nach              Berücksichtigung   bei    der     Erstellung des
                         Fachgesetz,       Bebauungsplans mit integrierter Grünordnung
                         Fachplan
  1    Sparsamer         § 1 a) Abs. 2     Ausweisung eines Gewerbegebietes im Anschluss an
       Umgang     mit    BauGB4            bestehende gewerbliche Bebauung des Gewerbe- und
       Grund     und                       Industriegebietes „Metten-West-Erweiterung“. Direkte
       Boden                               Anbindung an die bestehende leistungsfähige
                                           Erschließungsstraße gegeben. Somit kann dem
                                           übergeordneten Grundsatz nach sparsamen Umgang
                                           mit Grund und Boden entsprochen werden.

  2    Retention         Wasserhaus-       Die Abwasserbeseitigung (Schmutzwasser) erfolgt über
       betreffenden      haltsrecht        den Anschluss an das Mischsystem der Stadt.
       Oberflächen-                        Unverschmutztes Niederschlagswasser wird in das
       wasserabfluss                       geplante Regenrückhaltebecken im Süden abgeleitet.

  3    Luftreinhaltung   Immissions-       Beeinträchtigungen bezüglich der Luftreinhaltung im
                         schutzrecht       Sinne der gesetzlichen Bestimmungen sind durch die
                                           Ausweisung der Gewerbeflächen und die getroffenen
                                           Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen nicht zu
                                           erwarten. Im Rahmen der Einzelbaugenehmigung ist ggf.
                                           die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Werte
                                           nachzuweisen.

  4    Vermeidung        Immissions-       Im     Zuge    der     Entwurfsplanung    wird     ein
       von Lärm          schutzrecht       Schallschutzgutachten erstellt. Im Rahmen einer
                                           Voruntersuchung      konnte      die   grundsätzliche
                                           Machbarkeit der Erweiterung durch das Büro
                                           C.Hentschel Consult nachgewiesen werden.

  5    Vermeidung        Abfallrecht       Auf den Flächen ist nicht mit Altlasten zu
       von    Abfällen                     rechnen.      Eine    zusätzliche   bauleitplanerische
       bzw. umwelt-                        Berücksichtigung ist hier neben den geltenden
       gerechte                            fachgesetzlichen Regelungen nicht notwendig. Bei der
       Entsorgung von                      Beseitigung von Gewerbeabfällen sind die geltenden
       Abfällen                            abfallrechtlichen Vorgaben einzuhalten.

  6    Vermeidung        Wasserhaushalts   Die Abwasserbeseitigung (Schmutzwasser) erfolgt über
       bzw. umwelt-      recht             den Anschluss an das Mischsystem der Stadt.
       gerechte                            Unverschmutztes Niederschlagswasser wird in das
                                           geplante Regenrückhaltebecken im Süden abgeleitet.

4 (BauGB, 2013)

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Deckblatt Nr. 40 zum Flächennutzungsplan                                              Stadt Regen
Bereich „Obermitterdorf“                                                           Landkreis Regen

       Ziele            nach               Berücksichtigung   bei    der     Erstellung des
                        Fachgesetz,        Bebauungsplans mit integrierter Grünordnung
                        Fachplan
       Entsorgung von
       Abwässern
  7    Erhalt           Amtliche           Die Fläche der geplanten Gewerbeerweiterung wird
       schützens-       Biotopkartierung   überwiegend     als     intensiv    landwirtschaftliche
       werter                              Grünlandfläche genutzt. Es sind keine schützenswerten
       Vegetationsbe                       Vegetationsbestände und amtliche kartierten Biotope
       stände                              auf der Grünlandfläche vorhanden. Der südlich
                                           angrenzende Mitterdorfer Graben, der westlich
                                           angrenzende Quellgraben mit den großflächigen
                                           Hochstaudenflächen    und      das   im   Nordwesten
                                           angrenzende Gehölz sind erhaltens- und schützenswert.
                                           Diese Bereiche werden durch einen Pufferstreifen in Form
                                           der Darstellung einer mindestens 10 m breiten privaten
                                           Grünfläche im Deckblatt geschützt.
  8    Schutz     des   Flächen-           Die Flächen befinden sich im Landschaftsschutzgebiet
       Landschafts-     nutzungsplan       „Bayerischer Wald“. Hierfür beantragt die Stadt Regen im
       bilds                               Laufe des Verfahrens eine Herausnahme.
                                           Durch die umgebenden Straßen und die umliegenden
                                           Gewerbegebietsflächen ist das Landschaftsbild bereits
                                           beeinträchtigt.    Mit     der     Ausweisung      des
                                           Gewerbegebietes und der Errichtung von Gebäuden
                                           wird das Landschaftsbild auf Grund der Südlage und der
                                           erstmaligen Bebauung in dem großflächigen Talbereich
                                           des Mitterndorfer Grabens trotz dem vorhandenen
                                           Bestand an Gewerbebauten im Norden und Osten
                                           erheblich beeinträchtigt.
                                           Durch eine intensive Ein- und Durchgrünung des
                                           Baugebietes werden die Auswirkungen auf das
                                           Landschaftsbild minimiert.

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Deckblatt Nr. 40 zum Flächennutzungsplan                                           Stadt Regen
Bereich „Obermitterdorf“                                                        Landkreis Regen

2.4        Schutzgebiete
Schutzgebiete gemäß Europarecht (Natura 2000)
In direkter Umgebung des Planungsgebietes befinden sich weder Schutzgebiete der Flora-
Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Gebiet), noch der Vogelschutz-Richtlinie (SPA-Gebiet). 5
In einer Entfernung von ca. 960 m Richtung Osten befindet sich das FFH-Gebiet „Oberlauf
des Regens und Nebenbäche“. 6
Aufgrund der Entfernung des geplanten Gewerbegebietes zu den nächstgelegenen
Schutzgebieten kann eine Beeinflussung der durch die einzelnen Schutzgebiete
geschützten Arten, sowie der Wechselwirkung der Schutzgebiete untereinander, mit
größtmöglicher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden.

                           Planungsgebiet

Abb. 10: Darstellung der Schutzgebiete nach Europarecht (FINWeb), unmaßstäblich

Rosa:                FFH-Gebiet „Oberlauf des Regens und Nebenbäche“

5   (FINWeb, 2021)
6   (FINWeb, 2021)

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Deckblatt Nr. 40 zum Flächennutzungsplan                                           Stadt Regen
Bereich „Obermitterdorf“                                                        Landkreis Regen

Schutzgebiete gemäß nationalem Recht
Das Planungsgebiet befindet sich im Naturpark „Bayerischer Wald“ sowie im
Landschaftsschutzgebiet „Bayerischer Wald“. 7
Hierfür beantragt die Stadt Regen im Laufe des Verfahrens eine Herausnahme.
Weitere Schutzgebiete z.B. Wasserschutzgebiete befinden sich weder im Plangebiet noch
in dessen unmittelbarer Umgebung.

                        Planungsgebiet

Abb. 11: Darstellung der Schutzgebiete nach nationalem Recht (FINWeb), hier Naturpark,
unmaßstäblich

braun gestreift:     Naturpark „Bayerischer Wald“
grün gestreift:      Landschaftsschutzgebiet „Bayerischer Wald“

7   (FINWeb, 2021)

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Deckblatt Nr. 40 zum Flächennutzungsplan                                          Stadt Regen
Bereich „Obermitterdorf“                                                       Landkreis Regen

                                                          Planungsgebiet

Abb. 12: Darstellung der Schutzgebiete         nach   nationalem     Recht     (FINWeb),        hier
Landschaftsschutzgebiet, unmaßstäblich

grün gestreift:     Landschaftsschutzgebiet „Bayerischer Wald“

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Deckblatt Nr. 40 zum Flächennutzungsplan                                             Stadt Regen
Bereich „Obermitterdorf“                                                          Landkreis Regen

Biotopkartierung Bayern
Biotope sind innerhalb des Geltungsbereiches nicht vorhanden.
Im Westen grenzen folgende Biotope unmittelbar an:
         Biotop Nr. 7044-1430-000: „Extensivwiese südöstlich Obermitterdorf“
         Biotop Nr. 7044-1431-000: „Simsen- und Mädesüßhochstaudenbestand südöstlich
          Obermitterdorf am Mitterdorfer Graben“
         Biotop Nr. 7044-1433-000: „Mitterdorfer Graben als Wiesenbach südöstlich
          Obermitterdorf“8
Diese werden durch die Planung nicht beeinträchtigt. Durch die geplanten Maßnahmen
der Eingrünung wird dieser wechselfeuchte Lebensraum zusätzlich unterstützt. Die weiteren
umliegenden Biotope werden von der Planung nicht beeinträchtigt.
Die nördlich gelegenen Ökoflächen werden ebenfalls durch die Planung nicht
beeinträchtigt.

                                                 Planungsgebiet

Abb. 13: Darstellung der amtlich kartierten Biotope (FINWeb), unmaßstäblich
Rot schraffiert:     amtlich kartierte Biotope
grün:                Ökoflächen

8   (FINWeb, 2021)

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Deckblatt Nr. 40 zum Flächennutzungsplan                                            Stadt Regen
Bereich „Obermitterdorf“                                                         Landkreis Regen

Bindung BNatSchG und BayNatSchG
Zu den nach § 30 BNatSchG9 geschützten Biotopen zählen:
    •   natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer
        einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder
        naturnahen       Vegetation     sowie   ihrer   natürlichen   oder   naturnahen
        Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche,
    •   Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder,           seggen-      und     binsenreiche
        Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen,
    •   offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm und
        Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen,
        Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer
        Standorte,
    •   Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder,
        subalpine Lärchen- und Lärchen-Arvenwälder,
    •   offene   Felsbildungen,     alpine    Rasen     sowie        Schneetälchen               und
        Krummholzgebüsche,
    •   Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, Boddengewässer
        mit Verlandungsbereichen, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich,
        Seegraswiesen und sonstige marine Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale
        Sandbänke, Schlickgründe mit bohrender Bodenmegafauna sowie artenreiche
        Kies-, Grobsand- und Schillgründe im Meeres- und Küstenbereich.

Im Bereich des Deckblatts Nr. 40 zum Flächennutzungsplan sind im Westen und im Süden
Biotope, die gemäß BNatSchG § 30 bzw. Art. 16 BayNatSchG i. V. m. § 39 BNatSchG unter
Schutz stehen, vorhanden. Dabei handelt es sich zum einem um den entlang der
Westgrenze verlaufenden Quellgraben mit den auf Nachbargrund angrenzenden
großflächigen wechselfeuchten Hochstaudenfluren und entlang der Südgrenze um den
Mitterndorfer Graben mit seiner im Bereich der Planungsfläche schmalen
uferbegleitenden Staudenfluren. Um einen Eingriff in diese zwei Bereiche zu vermeiden,
sind im Deckblatt jeweils angrenzend private Grünflächen als Pufferfläche zur geplanten
Gewerbefläche dargestellt.

9 (BNatSch, 2013)

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