Deckblatt Nr. 40 Stadt Regen Änderung des Flächennutzungsplans mit - Stadt Regen Landkreis Regen
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Stadt Regen Änderung des Flächennutzungsplans mit Deckblatt Nr. 40 Vorentwurf 03.08.2021 Stadt Regen Landkreis Regen
Deckblatt Nr. 40 zum Flächennutzungsplan Stadt Regen Bereich „Obermitterdorf“ Landkreis Regen Deckblattänderung: Kathrin Bollwein, Dipl. Ing. (FH) Architektin, Stadtplanerin Stadtplatz 9 94209 Regen Telefon 09921/97 17 06 - 0 Ursula Jocham, Dipl. Ing. Landschaftsarchitektin/Stadtplanerin Am Sportplatz 7 D-94547 Iggensbach Tel. +49(0)9903-20141 – 0 Seite 2 von 61 Vorentwurf i. d. F. vom 03.08.2021
Deckblatt Nr. 40 zum Flächennutzungsplan Stadt Regen Bereich „Obermitterdorf“ Landkreis Regen I. AUSZUG AUS DEM RECHTSWIRKSAMEN FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 5 II. BEGRÜNDUNG GEM. § 9 (8) BAUGESETZBUCH ZUR FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG 6 1. Anlass der Änderung ........................................................................................................ 6 2. Städtebauliche Erforderlichkeit, Ziel und Zweck der Änderung .................................... 6 3. Bedarf und Alternativenprüfung....................................................................................... 7 4. Planungsrechtliche Vorgaben ....................................................................................... 16 4.1 Ziele der Raumordnung und Landesplanung 16 4.2 Ziele der Regionalplanung 17 4.3 Zusammenfassung der Ziele der Landes- und Regionalplanung: 18 4.4 Vorbereitende Bauleitplanung 19 4.5 Naturschutzrecht 19 5. Lage und Bestandssituation............................................................................................ 20 5.1 Räumliche Übersicht und Geltungsbereich 20 5.2 Derzeitige Nutzung 20 6. Denkmalschutz ................................................................................................................ 21 7. Planung ............................................................................................................................ 22 7.1 Größe und Art der baulichen Nutzung 22 7.2 Verkehrserschließung 22 7.3 Ver- und Entsorgung 22 7.4 Immissionsschutz 23 7.5 Grünordnerische Maßnahmen 23 III. UMWELTBERICHT 26 1. Allgemeines ..................................................................................................................... 26 1.1 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes 26 1.2 Ziele der übergeordneten Bauleitplanung und vorgesehenes Nutzungskonzept 27 2. Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten umweltrelevanten Ziele und ihrer Berücksichtigung .................................................... 28 2.1 Ziele der Raumordnung/Regionalplanung 28 2.2 Bisherige Vorgaben und Ziele des Flächennutzungsplanes 30 2.3 Zusammenfassende Übersicht der relevanten einschlägigen Fachgesetze: 31 2.4 Schutzgebiete 33 2.5 Überschwemmungsgebiet 38 2.6 Wassersensibler Bereich 40 2.7 Bindung und Vorgaben aus dem Denkmalschutzrecht 41 3. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, die in der Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 Satz 1 ermittelt wurden ......................................................................... 43 4. Auswirkungen auf die untersuchten Schutzgüter (Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands) ............................................................................................................. 47 Seite 3 von 61 Vorentwurf i. d. F. vom 03.08.2021
Deckblatt Nr. 40 zum Flächennutzungsplan Stadt Regen Bereich „Obermitterdorf“ Landkreis Regen 5. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtaufstellung des Deckblattes zum gültigen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan . 54 6. Alternative Planungsmöglichkeiten............................................................................... 54 7. Methodisches Vorgehen und technische Schwierigkeiten ......................................... 55 8. Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) ............................................................... 55 9. Zusammenfassung .......................................................................................................... 55 IV. ABBILDUNGSVERZEICHNIS 58 V. VERFAHREN 59 Seite 4 von 61 Vorentwurf i. d. F. vom 03.08.2021
Deckblatt Nr. 40 zum Flächennutzungsplan Stadt Regen Bereich „Obermitterdorf“ Landkreis Regen I. AUSZUG AUS DEM RECHTSWIRKSAMEN FLÄCHENNUTZUNGSPLAN „Bereich Obermitterdorf“ Abb. 1: Auszug aus dem derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplan (maßstabslos) Seite 5 von 61 Vorentwurf i. d. F. vom 03.08.2021
Deckblatt Nr. 40 zum Flächennutzungsplan Stadt Regen Bereich „Obermitterdorf“ Landkreis Regen II. BEGRÜNDUNG GEM. § 9 (8) BAUGESETZBUCH ZUR FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG „Bereich Obermitterdorf“ 1. Anlass der Änderung Die Stadt Regen hat am 03.08.2021 beschlossen, den rechtswirksamen Flächennutzungsplan im Bereich „Obermitterdorf" mit Deckblatt Nr. 40 zu ändern. Der Geltungsbereich des vorliegenden Flächennutzungsplans umfasst eine ca. 3,52 ha große Fläche. Die Fläche setzt sich aus den Flurnummern1076, 1076/8, 1022 TF, 1022/11 TF, Gemarkung Oberneumais, sowie 44/10TF, 44/12 TF, 88 TF, 89 TF, 90 TF der Gemarkung Obermitterdorf zusammen. Die Änderung des Flächennutzungsplans dient, neben der parallellaufenden Aufstellung des Bebauungsplans, der städtebaulichen Ordnung. 2. Städtebauliche Erforderlichkeit, Ziel und Zweck der Änderung Da der Bedarf an Gewerbeflächen nicht mittels Nachverdichtung im Bestand abgedeckt werden kann, möchte die Stadt Regen auf die vorhandenen Strukturen zurückgreifen und das bestehende Gewerbe- und Industriegebiet „Metten-West Erweiterung“ in Richtung Süden vergrößern. Mit der geplanten Ausweisung dieses Gewerbegebiets für die Errichtung von Verwaltungs,- Produktionsgebäuden und Lagerflächen wird in angebundener Lage eine Weiterentwicklung vorhandener Strukturen erreicht. Die Fläche bietet sich als gewerbliche Fläche an, da der Geltungsbereich nördlich an das bestehende Gewerbegebiet „Metten- West“ angrenzt. Die Stadt Regen sieht in Abwägung aller privaten und öffentlichen Interessen die Ausweisung der Fläche als zwingend erforderlich. Seite 6 von 61 Vorentwurf i. d. F. vom 03.08.2021
Deckblatt Nr. 40 zum Flächennutzungsplan Stadt Regen Bereich „Obermitterdorf“ Landkreis Regen 3. Bedarf und Alternativenprüfung Standortentwicklung: Landkreis Regen Der Landkreis Regen ist die traditionsreichste und an Betrieben dichteste Handwerksregion Ostbayerns. Derzeit sind 29.148 Erwerbstätige im Landkreis und davon 6.8112 in Regen beschäftigt. Die ansässigen Firmen sind Weltmarktführer in den Branchen Elektrotechnik, Glas, Kunststoff, Maschinenbau und Optik. Zudem besteht eine enge Vernetzung mit den Ostbayerischen Hochschulen und man kann auf eine Höchstförderung bei Unternehmensinvestitionen zurückgreifen. Die Arbeitslosenquote lag im Jahr 2020 bei durchschnittlich 3,7%. Es gibt 9 berufliche Schulen mit 44 Ausbildungsberufen. (Quelle: Imagebroschüre Arberland und Bundesagentur für Arbeit)) Seite 7 von 61 Vorentwurf i. d. F. vom 03.08.2021
Deckblatt Nr. 40 zum Flächennutzungsplan Stadt Regen Bereich „Obermitterdorf“ Landkreis Regen Abb. 2: Strukturdaten Landkreis Regen, Quelle: IHK Niederbayer Seite 8 von 61 Vorentwurf i. d. F. vom 03.08.2021
Deckblatt Nr. 40 zum Flächennutzungsplan Stadt Regen Bereich „Obermitterdorf“ Landkreis Regen Kreisstadt Regen Anhand der Strukturdaten des Landkreises Regen ist die positive gewerbliche Entwicklung ablesbar. Die Kreisstadt Regen trägt einen wichtigen Teil dazu bei. Wie man der nachfolgenden Übersicht aus dem Jahr 2018 entnehmen kann, sind neben einer Vielzahl an sonstigen Firmen, 124 Industrie- bzw. Gewerbebetriebe in der Kreisstadt Regen angesiedelt. Die Entwicklung dieser ansässigen Betriebe ist seit Jahren nachweislich positiv. Sowohl die Veränderung bei den Sozialversicherungspflichtigen als auch das positive Pendlersaldos bestätigen das stetige Wachstum. * Abb. 3: Strukturdaten Landkreis Regen, Quelle: http://standortportal.bayern/de/BayStandorte/Niederbayern/Regen/Regen-Stadt.html, Stand November 2018 Seite 9 von 61 Vorentwurf i. d. F. vom 03.08.2021
Deckblatt Nr. 40 zum Flächennutzungsplan Stadt Regen Bereich „Obermitterdorf“ Landkreis Regen Die Struktur der vorhandenen Gewerbe- und Industriebetriebe stellt sich als, für die Stadt Regen, zukunftsfähige Mischung heraus. Es gibt sowohl sehr große Betriebe mit bis zu 300 Mitarbeiterzahlen und mehr. Dem gegenüber stehen die klassischen Handwerksbetriebe mit kleineren Mitarbeiterzahlen. Eine Befruchtung beiderseits führt seit Jahren zu Stabilität und Wachstum der bestehenden Betriebe. Traditionell liegt der Schwerpunkt der Stadt Regen eher im Bereich der gewerblichen Entwicklung. Der Tourismus wird zwar nicht außer Acht gelassen, hat sich im Landkreis Regen allerdings an anderen Stellen, schwerpunktmäßig angesiedelt. Auch zukünftig möchte sich die Stadt Regen auf ihre Stärken konzentrieren, den Gewerbestandort sichern und weiter ausbauen. Eine Überprüfung der Stadt Regen bzgl. der bestehenden Gewerbeflächen fand bereits im Rahmen des Flächenmanagements statt. Dabei wurden bestehende Flächen auf den Prüfstand gestellt. Aus dieser Untersuchung heraus konnte die Stadt Regen Erkenntnisse bzgl. Verfügbarkeit und Zukunftsfähigkeit gewinnen. Es fanden mit den ansässigen Betrieben Gespräche bzgl. deren Erweiterungsbedarfs statt. In der nachfolgenden Übersicht werden die Ergebnisse daraus beschrieben. 2 3 6 7 5 4 1 Abb. 4: Auszug aus dem derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplan mit Beschriftung der bestehenden Gewerbegebiete (maßstabslos) 1) Gewerbegebiet Molkereistraße und Gewerbegebiet Rodenstock 2) Gewerbegebiet Bürgerholz-West 3) Gewerbegebiet Schönhöh I und Schönhöh II 4) Gewerbegebiet Oleumhütte 5) Gewerbegebiet Metten und Gewerbegebiet Metten – Erweiterung (= Metten I) 6) Gewerbegebiet Metten – West (= Metten II) 7) Gewerbegebiet Metten – West (Bereich Obermitterdorf) Seite 10 von 61 Vorentwurf i. d. F. vom 03.08.2021
Deckblatt Nr. 40 zum Flächennutzungsplan Stadt Regen Bereich „Obermitterdorf“ Landkreis Regen Betrachtet man die vorhandenen Gewerbegebiete innerhalb der Stadt und der direkten Umgebung, so lassen sich diese folgendermaßen beschreiben: 1) Gewerbegebiet Molkereistraße und Gewerbegebiet Rodenstock Innerstädtisches Gewerbegebiet Zukünftige Nutzung SO Einzelhandel Bereits voll umfänglich bebaut Kein Erweiterungspotential, nur noch eingeschränkter Gewerbestandort Nutzerangaben: Das Gelände des ansässigen Betriebes liegt in Teilbereichen seit einigen Jahren brach. Die stark sanierungsbedürftigen Gebäude werden nicht mehr benötigt. Die Flächen sollen deshalb einer Folgenutzung zugeführt werden. Städtebauliche Planungsziele: Planungsziel der Stadt Regen ist die Entwicklung von Einzelhandelsflächen. Der Gewerbestandort wird, neben dem noch bestehenden Betrieb, nicht mehr weiterverfolgt und kann deshalb aus der Bilanzierung herausfallen. 2) Gewerbegebiet Bürgerholz-West Kleines Gewerbegebiet für ortsansässigen Betrieb Historisch gewachsen Kein Erweiterungspotential wegen angrenzender Wohnbauflächen Nutzerangaben: Die bestehenden Flächen dienen dem ortsansässigen Betrieb vollumfänglich. Die im Norden noch unbebauten Flächen werden für langfristige betriebliche Erweiterungen vorgesehen. Sie können auch nur intern genutzt werden, da sie über keine öffentliche Erschließung verfügen und lediglich eine Bebauung in zweiter Reihe ermöglichen. Städtebauliche Planungsziele: Die Ausweisung des Gewerbestandortes diente der Sicherung des ansässigen Betriebes und bietet aufgrund des Geländezuschnittes, der vorhandenen Erschließungsmöglichen und vor allem aufgrund der angrenzenden Wohnnutzung kein Erweiterungspotential. Seite 11 von 61 Vorentwurf i. d. F. vom 03.08.2021
Deckblatt Nr. 40 zum Flächennutzungsplan Stadt Regen Bereich „Obermitterdorf“ Landkreis Regen 3) Gewerbegebiet Schönhöh I und Schönhöh II Fast vollständig bebaut Derzeit erfolgt Rücknahme von unbebauten Teilflächen aufgrund Nutzungskonflikten mit angrenzendem Allgemeinen Wohngebiet Schlechter Baugrund Kein Erweiterungspotential wegen angrenzender Wohnnutzung Nutzerangaben: Das Gebiet wird von mehreren Betrieben, unterschiedlicher Größe, genutzt. Der größte Betrieb befindet sich seit einigen Jahren in einer internen Umstrukturierungsmaßnahme. Der Flächenbedarf wurde dabei abgefragt und kann auf den betriebsinternen Flächen abgedeckt werden. Davon nördlich gesehen befinden sich weitere mittlere und kleine Betriebe. Die Befragung dieser Betriebe brachte nur kleine Erweiterungsbedarfe hervor, die auf angrenzenden Flächen abgedeckt werden können und über interne Erschließungsflächen erschlossen werden können. Im Norden des Geltungsbereichs siedelt sich derzeit ein kleiner Gewerbebetrieb an. Die dabei erworbenen Flächen bezogen bereits langfristige Erweiterungsmöglichkeiten mit ein, so dass man davon ausgehen kann, dass darüber hinaus kein weiterer Bedarf besteht. Im Besitz der Stadt Regen befinden sich die innerhalb des Geltungsbereichs liegenden zentralen, noch unbebauten Flächen. Bodenuntersuchungen ergaben, dass dieser Bereich nur mit einem unverhältnismäßig hohen finanziellen Aufwand bebaut werden könnte. Die Stadt Regen sieht deshalb von einer weiteren Vermarktung der Flächen ab. Städtebauliche Planungsziele: Planungsziel der Stadt Regen ist die Umnutzung der zentralen, unbebauten Flächen. Eine Ausweisung in Grünland bzw. Ausgleichsflächen wird im Rahmen einer Deckblattänderung vorgesehen. „Pufferflächen“ für evtl. zukünftige Neuansiedlungen werden nicht vorgesehen, da das Gebiet ohnehin aufgrund der Nähe zu den angrenzenden Wohngebieten nur sehr eingeschränkt für eine gewerbliche Nutzung geeignet ist. In der Bilanzierung muss das Gebiet deshalb nicht berücksichtigt werden. 4) Gewerbegebiet Oleumhütte Vollständig bebaut Kein Erweiterungspotential Im Süden grenzt ein Mischgebiet an Im Osten liegt ein Hochwasserschutzgebiet Seite 12 von 61 Vorentwurf i. d. F. vom 03.08.2021
Deckblatt Nr. 40 zum Flächennutzungsplan Stadt Regen Bereich „Obermitterdorf“ Landkreis Regen Nutzerangaben: Die ansässigen Betriebe haben die Flächen nahezu vollumfänglich ausgenutzt. Sowohl die ansässige Baufirma als auch der städtische Bauhof möchten über den gesetzten Rahmen des bestehenden Bebauungsplans hinaus zusätzliche Flächen überbauen. Eine Nachverdichtung erfolgte durch die Überarbeitung des Bebauungsplans. Städtebauliche Planungsziele: Weitere Flächen für mögliche Erweiterungen stehen aufgrund der angrenzen Flächen nicht zur Verfügung. In der Bilanzierung muss das Gebiet deshalb nicht berücksichtigt werden. 5) Gewerbegebiet Metten und Gewerbegebiet Metten – Erweiterung (Metten I) Vollständig bebaut Erweiterungspotential im Bereich Metten Erweiterung in Richtung Norden vorhanden, potenzielle Fläche wird allerdings vollumfänglich von einem ansässigen Betrieb benötigt Erweiterung nach Westen und Süden aufgrund Naturschutzfachlicher Konflikte nicht möglich Nutzerangaben: Die ansässigen Betriebe haben die Flächen nahezu vollumfänglich ausgenutzt. Das Gewerbegebiet Metten beherbergt vorrangig kleinere bis mittlere Gewerbebetriebe, die keinen zusätzlichen Bedarf an Erweiterungsflächen sehen. Lediglich im Westen befindet sich ein großer Gewerbebetrieb, der seit Jahren expandiert und auch zukünftig einen großen zusätzlichen Flächenbedarf angemeldet hat. Innerhalb des Gewerbegebietes Metten ist keine Erweiterung möglich. Der Bebauungsplan Metten – Erweiterung entstand bereits aus dem großen Entwicklungsdruck des Betriebes heraus und wurde lediglich für diesen erstellt. Im Zuge der Nutzerbefragung wurde darüber hinaus ein zusätzlicher Flächenbedarf für geplante Logistik- und Verwaltungsgebäude angemeldet. Städtebauliche Planungsziele: Planungsziel der Stadt Regen ist die Umsetzung und Erweiterung des Flächennutzungsplanes nördlich des Geltungsbereichs Metten – Erweiterung. Die Entwicklung deckt dabei ausschließlich den Bedarf des ansässigen Betriebes und kann für die Bilanzierung der geplanten Ausweisung durch Deckblatt Nr. 29 außer Acht gelassen werden. Seite 13 von 61 Vorentwurf i. d. F. vom 03.08.2021
Deckblatt Nr. 40 zum Flächennutzungsplan Stadt Regen Bereich „Obermitterdorf“ Landkreis Regen 6) Gewerbegebiet Metten – West (Metten II) Noch unbebaute Flächen vorhanden, diese sind bereits vollständig im Besitz eines ansässigen Betriebes mit konkreten Erweiterungsabsichten Erweiterungspotential nach Westen nicht vorhanden Erweiterungspotential nach Süden vorhanden durch mögliche Neuausweisung. Nutzerangaben: Die ansässigen Betriebe haben die Flächen innerhalb ihrer Parzellen nahezu vollumfänglich ausgenutzt. Städtebauliche Planungsziele: Planung ist in diesem Bereich abgeschlossen. Die Erweiterung Richtung Süden kommt auf Grund der angebundenen Lage in Betracht. 7) Gewerbegebiet Metten – West (Bereich Obermitterdorf) Noch unbebaute Flächen vorhanden, diese sind bereits vollständig im Besitz eines ansässigen Betriebes mit konkreten Erweiterungsabsichten Erweiterungspotential nach Westen nicht vorhanden Derzeit wird in einem parallellaufenden Verfahren geprüft, ob eine Erweiterung Richtung Osten in Betracht kommt. Nutzerangaben: Die Flächen innerhalb der Parzellen sind vollumfänglich ausgenutzt. Eine Erweiterung ist auf der vorhandenen Fläche nicht mehr möglich. Städtebauliche Planungsziele: Planung ist in diesem Bereich abgeschlossen. Derzeit wird in einem parallellaufenden Verfahren geprüft, ob eine Erweiterung Richtung Osten in Betracht kommt. Seite 14 von 61 Vorentwurf i. d. F. vom 03.08.2021
Deckblatt Nr. 40 zum Flächennutzungsplan Stadt Regen Bereich „Obermitterdorf“ Landkreis Regen Zusammenfassung Zusammenfassend lässt sich sagen, dass innerhalb der bestehenden Gewerbegebiete keine Flächen für „neue“ Firmen zu Verfügung stehen. Wie unter Punkt 6 beschrieben, kann aufgrund der angebundenen Lage und Vorprägung durch die angrenzenden Gewerbe- und Industriebetriebe eine Neuausweisung südlich vom Standort „Metten West“ vorgesehen werden. Ein konkret angemeldeter Bedarf eines Gewerbebetriebes kann mit der geplanten Ausweisung gedeckt werden. Im Rahmen der in Aufstellung befindlichen Gesamtüberplanung des Flächennutzungsplans wird es die Aufgabe der Stadt Regen sein, die zukünftige Entwicklung des Gewerbestandortes Regen darzulegen, um auch langfristig bedarfsorientierte Gewerbeflächen für mögliche Neuansiedlungen oder Erweiterungen vorhalten zu können. Betrachtet man die möglichen Standorte für eine Gewerbegebietserweiterung genauer, so stellt sich heraus, dass sich - wie oben aufgezeigt - nur wenige Standorte für eine Gewerbegebietsausweisung eignen. Dabei wurde ersichtlich, dass sich der vorliegende Geltungsbereich für eine Gewerbegebietserweiterung in dieser Größenordnung eignet. Es handelt sich um eine angebundene Lage, da an das Gewerbe- und Industriegebiet im Westen angeknüpft wird und sich die Fläche auch infrastrukturell eignet. Seite 15 von 61 Vorentwurf i. d. F. vom 03.08.2021
Deckblatt Nr. 40 zum Flächennutzungsplan Stadt Regen Bereich „Obermitterdorf“ Landkreis Regen 4. Planungsrechtliche Vorgaben 4.1 Ziele der Raumordnung und Landesplanung Dem Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP Bayern Stand vom 01.01.2020) ist für eine nachhaltige gewerbliche Wirtschaft folgendes zu entnehmen. 1.1 Gleichwertigkeit und Nachhaltigkeit 1.1.3 Ressourcen schonen (G) Der Ressourcenverbrauch soll in allen Landesteilen vermindert werden. Unvermeidbare Eingriffe sollen ressourcenschonend erfolgen. 1.2 Demografischer Wandel 1.2.1 Räumliche Auswirkungen begegnen (Z) Der demografische Wandel ist bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen, insbesondere bei der Daseinsvorsorge und der Siedlungsentwicklung zu beachten. 1.2.2 Abwanderung vermindern (G) Die Abwanderung der Bevölkerung soll insbesondere in denjenigen Teilräumen, die besonders vom demographischen Wandel betroffen sind, vermindert werden. 1.2.6 Funktionsfähigkeit der Siedlungsstrukturen (G) Die Funktionsfähigkeit der Siedlungsstrukturen einschließlich der Versorgungs- und Entsorgungsinfrastrukturen soll unter Berücksichtigung der künftigen Bevölkerungsentwicklung und der ökonomischen Tragfähigkeit erhalten bleiben. 3 Siedlungsstruktur 3.1 Flächensparen (G) Die Ausweisung von Bauflächen soll an einer nachhaltigen Siedlungs- entwicklung unter besonderer Berücksichtigung des demographischen Wandels und seiner Folgen ausgerichtet werden. (G) Flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen sollen unter Berück- sichtigung der ortsspezifischen Gegebenheiten angewendet werden. Seite 16 von 61 Vorentwurf i. d. F. vom 03.08.2021
Deckblatt Nr. 40 zum Flächennutzungsplan Stadt Regen Bereich „Obermitterdorf“ Landkreis Regen 3.2 Innenentwicklung vor Außenentwicklung (Z) In den Siedlungsgebieten sind die vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung möglichst vorrangig zu nutzen. Ausnahmen sind zulässig, wenn Potenziale der Innenentwicklung nicht zur Verfügung stehen. 3.3 Vermeidung von Zersiedelung (G) Eine Zersiedelung der Landschaft und eine ungegliederte, insbesondere bandartige Siedlungsstruktur sollen vermieden werden. (Z) Neue Siedlungsflächen sind möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten auszuweisen. 5 Wirtschaft 5.1 Wirtschaftsstruktur (G) Die Standortvoraussetzungen für die bayerische Wirtschaft, insbesondere für die leistungsfähigen kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie für die Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe, sollen erhalten und verbessert werden. 4.2 Ziele der Regionalplanung Der Regionalplan der Region 12 – Donau-Wald (Stand 30.04.2016) sieht folgende Ziele vor: B II – Siedlungswesen 1 Siedlungsentwicklung 1.1 (G) Die Siedlungsentwicklung soll in allen Gemeinden der Region bedarfsgerecht erfolgen. Die Siedlungsentwicklung soll so weit als möglich auf die Hauptorte der Gemeinden konzentriert werden. 1.2 (G) Die für die Region charakteristischen Siedlungsstrukturen sollen erhalten und behutsam weiterentwickelt werden. 1.3 (G) Die Siedlungsgebiete sowie sonstige Vorhaben sollen möglichst schonend in die Landschaft eingebunden werden. Für das Orts- und Landschaftsbild wichtige Siedlungsränder sollen erhalten und strukturreiche Übergänge zwischen Siedlung und Freiraum angestrebt werden. Seite 17 von 61 Vorentwurf i. d. F. vom 03.08.2021
Deckblatt Nr. 40 zum Flächennutzungsplan Stadt Regen Bereich „Obermitterdorf“ Landkreis Regen 1.4 (G) Es ist von besonderer Bedeutung, dass der Nachfrage nach Siedlungsflächen durch eine vorausschauende kommunale Bodenpolitik Rechnung getragen wird. 2 Siedlungsgliederung 2.1 (G) Die innerörtlichen Grünsysteme sollen erhalten, wenn notwendig erweitert und mit den siedlungsnahen Freiräumen im Umland verknüpft werden. B IV – Wirtschaft 2 Regionale Wirtschaftsstruktur / Standortentwicklung 2.1 (Z) Im zunehmenden Standortwettbewerb um Fachkräfte, Investitionen und Wissen soll die Region Donau-Wald in allen Teilräumen als attraktiver, leistungsfähiger und innovativer Wirtschaftsraum gestärkt und gesichert werden. (G) Hierzu ist es von besonderer Bedeutung, dass zum Ausgleich des innerregionalen Strukturgefälles, insbesondere im ländlichen Teilraum, dessen Entwicklung in besonderem Maße gestärkt werden soll, qualifizierte und saisonunabhängige Arbeitsplätze gesichert und geschaffen werden. 3 Industrie und Handwerk 3.1 (Z) In der gesamten Region soll die Leistungsfähigkeit von Industrie und Handwerk erhalten und weiterentwickelt werden. (G) Hierzu ist es u. a. von besonderer Bedeutung, dass • die erforderlichen Anpassungen an den Strukturwandel unterstützt, • die wirtschaftsnahe Infrastruktur weiter ausgebaut und • bedarfsorientiert Industrie- und Gewerbegebiete an geeigneten Standorten zur Verfügung gestellt werden. 4.3 Zusammenfassung der Ziele der Landes- und Regionalplanung: Der sparsame Umgang mit Grund und Boden und die Verringerung des Flächenverbrauchs sind wesentliche Bestandteile einer nachhaltigen Entwicklung. Der hohe Flächenverbrauch in Bayern rückt das Thema der Innenentwicklung und flächensparenden Bauweise in den Mittelpunkt. Dabei wird es in Zukunft darauf ankommen, noch stärker als bisher, vorrangig die oft voll erschlossenen Baulandpotenziale im Bestand für die weitere Entwicklung in Anspruch zu nehmen. Dies entspricht auch den Zielsetzungen des LEP ´s. Seite 18 von 61 Vorentwurf i. d. F. vom 03.08.2021
Deckblatt Nr. 40 zum Flächennutzungsplan Stadt Regen Bereich „Obermitterdorf“ Landkreis Regen Die vorliegende Planung sieht ein maßvolles und bedarfsgerechtes Bereitstellen einer Entwicklungsfläche für eine Gewerbegebietserweiterung entsprechend dem örtlichen Bedarf (sparsamer Umgang mit Grund und Boden) mit Anbindung an bestehende gewerbliche Bebauung als geeignete Siedlungseinheit (angebundene Lage) vor. Eine Zersiedelung wird somit vermieden. Zudem erfolgt eine ressourcenschonende Umsetzung mit wirtschaftlicher Erschließungsplanung unter Einbeziehung vorhandener Straßen und Wege. 4.4 Vorbereitende Bauleitplanung Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist das Planungsgebiet als „Fläche für die Landwirtschaft“ festgesetzt. Der vorliegende Bereich – südlich des bestehenden Gewerbe- und Industriegebietes– bietet sich städtebaulich für eine Erweiterung an. Im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB soll zu vorliegendem Deckblatt Nr. 40 des Flächennutzungsplans ein Bebauungsplanänderung erfolgen. 4.5 Naturschutzrecht Das Planungsgebiet liegt gemäß FIN-Web innerhalb des Naturparkes „Bayerischer Wald“ sowie innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Bayerischer Wald“. Ein Herausnahmeantrag aus dem Landschaftsschutzgebiet, parallel zum Verfahren, wird für das geplante Gewerbegebiet durchgeführt. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich keine Natura-2000-Gebiete, Naturschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile bzw. geschützte Naturdenkmale. Seite 19 von 61 Vorentwurf i. d. F. vom 03.08.2021
Deckblatt Nr. 40 zum Flächennutzungsplan Stadt Regen Bereich „Obermitterdorf“ Landkreis Regen 5. Lage und Bestandssituation 5.1 Räumliche Übersicht und Geltungsbereich Das Planungsgebiet befindet sich ca. 5 km nordwestlich der Stadt Regen, zwischen den Ortsteilen Metten und Obermitterdorf. Abb. 5: Übersicht Planungsgebiet (Bayern Atlas) Der Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans umfasst eine 3,52 ha große Fläche. Die Fläche setzt sich aus den Flurnummern 1076, 44/10 TF, 1022/11, 1076/8, 44/12 TF, 1080 TF, 1076/9 TF 1076/6 TF, 1076/5 TF, 975/6 TF, 90 TF, 88 TF, 89 TFVerder Gemarkung Oberneumais zusammen. 5.2 Derzeitige Nutzung Die geplante Gewerbegebietserweiterung stellt derzeit als landwirtschaftliche Nutzfläche dar. Im Norden jenseits des Regenrückhaltebeckens befindet sich das Gewerbe- und Industriegebiet „Metten-West“. Im Nord-Osten schließen weitere Gewerbegebietsflächen an. Im Osten, jenseits der Erschließungsstraße befinden sich Lagerflächen. Im Süden verläuft eine öffentliche Erschließungsstraße. Seite 20 von 61 Vorentwurf i. d. F. vom 03.08.2021
Deckblatt Nr. 40 zum Flächennutzungsplan Stadt Regen Bereich „Obermitterdorf“ Landkreis Regen 6. Denkmalschutz Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ist nach Art. 2 DSchG zu prüfen ob im Geltungsbereich bzw. im Nähebereich Bau- und /oder Bodendenkmäler vorhanden sind. Wenn eingetragene Denkmäler vorhanden sind, sind diese im Bebauungsplan nachrichtlich darzustellen. Abb. 6: Auszug aus dem Bayerischen Denkmal-Atlas Baudenkmäler sind nach Art. 4 DSchG von den Eigentümern, von den sonst dinglich Verfügungsberechtigten von Baudenkmälern oder durch den unmittelbaren Besitzer zu erhalten. Nach Art. 5 DSchG sollen Baudenkmäler, soweit möglich, entsprechend ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung genutzt werden. Ist dies nicht möglich, soll eine Nutzung gewählt werden, die eine möglichst weitgehende Erhaltung der Substanz auf die Dauer gewährleistet. Wer Baudenkmäler beseitigen, verändern oder an einen anderen Ort verbringen, oder geschützte Ausstattungsstücke beseitigen, verändern, an einen anderen Ort verbringen oder aus einem Baudenkmal entfernen will, bedarf nach Art. 6 DSchG einer Erlaubnis. Außerdem ist nach Art. 6 DSchG eine Erlaubnis notwendig, wer in der Nähe von Baudenkmälern Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, wenn sich dies auf Bestand oder Erscheinungsbild eines der Baudenkmäler auswirken kann. Nach Art. 7 DSchG ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis im Rahmen eines Erlaubnisverfahrens erforderlich, sobald auf einem Grundstück Bodendenkmälern vorhanden sind und hier Erdarbeiten durchgeführt werden sollen. Im Geltungsbereich bzw. näheren Umfeld sind gemäß Bayerischen Denkmal-Atlas keine Denkmäler in der Denkmal-Liste eingetragen. Seite 21 von 61 Vorentwurf i. d. F. vom 03.08.2021
Deckblatt Nr. 40 zum Flächennutzungsplan Stadt Regen Bereich „Obermitterdorf“ Landkreis Regen 7. Planung 7.1 Größe und Art der baulichen Nutzung Der Geltungsbereich der Deckblattänderung umfasst eine Größe von ca. 4,66 ha. Es werden die Ausweisung von neuen Gewerbegebietsflächen nach § 8 BauNVO sowie eine Randeingrünung vorgesehen. 7.2 Verkehrserschließung Die vorhandenen öffentlichen Erschließungsstraßen im Süden und Westen können zur Erschließung der Fläche herangezogen werden. 7.3 Ver- und Entsorgung Wasserversorgung Die Versorgung mit Trink-, Brauchwasser kann durch Anschluss bzw. Erweiterung der vorhandenen Anlagen der städtischen Wasserversorgung sichergestellt werden. Abwasserbeseitigung Die Abwasserbeseitigung (Schmutzwasser) erfolgt über den Anschluss an das Mischsystem der Stadt. Unverschmutzes Niederschlagswasser wird in das bestehenden RRB vom „GE Metten West“ sowie in ein neu zu errichtendes Regenrückhaltebecken im Geltungsbereich abgeleitet. Ein Wasserrechtsverfahren wird durchgeführt. Energieversorgung Die Stromversorgung erfolgt mit entsprechenden Erweiterungen durch Anschluss an das Versorgungsnetz der Bayernwerk AG. Telekommunikation Ein Anschluss der Parzellen über Breitband/Glasfaser über die Deutsche Telekom AG wird angestrebt. Abfallentsorgung Die Abfallbeseitigung erfolgt durch den Zweckverband Abfallwirtschaft Donau-Wald (ZAW). Die entsorgungstechnischen Vorgaben des Zweckverbandes sind von den jeweiligen Bauherren zu beachten. Wieder verwertbare Abfallstoffe und Grünabfälle werden im Wertstoffhof angenommen bzw. sind von gewerblichen Unternehmen selbst fachgerecht zu entsorgen. Seite 22 von 61 Vorentwurf i. d. F. vom 03.08.2021
Deckblatt Nr. 40 zum Flächennutzungsplan Stadt Regen Bereich „Obermitterdorf“ Landkreis Regen 7.4 Immissionsschutz Im Zuge der Entwurfsplanung wird ein Schallschutzgutachten erstellt. Im Rahmen einer Voruntersuchung konnte die grundsätzliche Machbarkeit der Erweiterung durch das Büro C. Hentschel Consult nachgewiesen werden. 7.5 Grünordnerische Maßnahmen Die bauliche Nutzung von Freiflächen führt durch ihren Flächenverbrauch, durch die Veränderung von Oberflächengestalt und Bodenstruktur, sowie durch Versiegelung auf der geplanten Gewerbefläche zu einer Veränderung des derzeitigen Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes im Sinne des § 14 BNatSchG. Auf der Ebene der Flächennutzungs- und Landschaftsplanung ist überschlägig die Eingriffsregelung abzuhandeln. Im Rahmen dieses Verfahrens wird bereits eine grobe Abhandlung der Eingriffs-regelung nach dem vom Bay. Staatsministerium für Landesentwicklung u. Um-weltfragen herausgegebenen Leitfaden (Eingriffsregelung in der Bauleitplanung)1 vollzogen, siehe nachfolgende Tabelle: Darstellung der Eingriffsregelung mit vorläufigem Kompensationsbedarf: Geplante Nutzung Gewerbegebiet im Plan Bereich „Obermitterdorf“ Flurnummer (Teilflächen) Flurnummern 1076, 1076/8, 1022 TF, 1022/11 TF, Gemarkung Oberneumais, sowie 44/10TF, 44/12 TF, 88 TF, 89 TF, 90 TF der Gemarkung Obermitterdorf Größe des Deckblattes in ha ca. 3,52 ha gesamt; Eingriffsgröße ca. 2,6 ha. Erwartete Grundflächenzahl (GRZ) 0,8 (Typ A hoher Versiegelungsgrad) Empfindlichkeitsstufe des Natur- Kategorie II – III (mittlere bis hohe Bedeutung) haushaltes und des Landschafts- bildes Begründung Es handelt sich bei den Flächen um intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen (Grünland). Amtlich kartierte Biotope sind im Bereich der geplanten Fläche nicht vorhanden. Jedoch ist das Planungsgebiet im Nordwesten, Westen und Süden von naturschutzfachlich hochwertigen Flächen umgeben. Das Planungsgebiet befindet sich im Landschaftsschutzgebiet „Bayerischer Wald“. Durch die intensive Nutzung der 1 (Leitfaden StMLU, 2003) Seite 23 von 61 Vorentwurf i. d. F. vom 03.08.2021
Deckblatt Nr. 40 zum Flächennutzungsplan Stadt Regen Bereich „Obermitterdorf“ Landkreis Regen Flächen in Form einer Gewerbefläche mit hohem Versiegelungsgrad wird in mittleren bis hohen Umfang in die Schutzgüter Arten- und Lebensräume, Boden, Wasser und Klima eingegriffen. erwarteter durchschnittl. Kompen- 0,8 – 1,0 sationsfaktor erwarteter Kompensationsbedarf (in 2,1 – 3,5 ha ha) empfohlenes Kompensationsmodell Die erforderliche Ausgleichsfläche ist in der verbindlichen Bauleitplanung nachzuweisen. Im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren ist eine flächenscharfe Abhandlung der Eingriffsregelung erforderlich, ebenso wie die Zuordnung des Ausgleichsfaktors aus der angegebenen Faktorenspanne, die genaue Berechnung des Ausgleichsbedarfes und die flächenscharfe Zuordnung von Ausgleichsflächen mit den geplanten Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung. Seite 24 von 61 Vorentwurf i. d. F. vom 03.08.2021
Deckblatt Nr. 40 zum Flächennutzungsplan Stadt Regen Bereich „Obermitterdorf“ Landkreis Regen Literaturverzeichnis BauGB. (2013). Baugesetzbuch. BayernViewer. (2018). Abgerufen am 2018 von www.geoportal.bayern.de/bayernviewer DSchG. (2013). Denkmalschutzgesetz. FIN Web. (2018). Abgerufen am 2018 von www.lfu.bayern.de/natur/daten/fis_natur Landesentwicklungsprogramm Bayern 2018. Regionalplan 12. Seite 25 von 61 Vorentwurf i. d. F. vom 03.08.2021
Deckblatt Nr. 40 zum Flächennutzungsplan Stadt Regen Bereich „Obermitterdorf“ Landkreis Regen III. UMWELTBERICHT 1. Allgemeines 1.1 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes Das geplante „Gewerbegebiet Metten-West-Erweiterung II“ liegt ca. 5 km nordwestlich der Stadt Regen, zwischen den Ortsteilen Metten und Obermitterdorf, nördlich der B85. Abb. 7: Luftbild mit Darstellung des Planungsgebietes (rot); (Bayern Atlas 2021), Darstellung unmaßstäblich Der Planungsbereich besteht derzeit überwiegend aus einer intensiv genutzten Grünlandfläche. Entlang der östlich gelegenen Straße und dem Kreisverkehr verläuft ein ca. 12 m breiter öffentlicher Grünstreifen (Straßenbegleitgrün), der mit Berg-Ahorn überstellt ist. Hier befindet sich ein Entwässerungsgraben. Die im Luftbild erkennbaren Gehölze entlang des Entwässerungsgrabens wurden inzwischen entfernt. Im Norden führt ebenfalls eine Straße, sowie ein Geh- und Radweg vorbei. Auch hier ist bereits Straßenbegleitgrün mit Bäumen vorhanden. Im nordwestlichen Geltungsbereich befindet sich ein Teilbereich eines anschließenden Gehölzes. Dieses bleibt unverändert. Entlang der westlichen Geltungsbereichsgrenze verläuft eine kleine relativ feuchte Geländemulde mit einem kleinen Quellgraben und großflächigen Hochstaudenfluren. Entlang der südlichen Geltungsbereichsgrenze verläuft der Mitterdorfer Graben, in welchen der Quell- und Entwässerungsgraben von Westen und Osten her einmünden. Entlang der Wasserführung hat sich im Bereich der Planungsfläche eine schmale wechselfeuchte Hochstaudenflur entwickelt. Seite 26 von 61 Vorentwurf i. d. F. vom 03.08.2021
Deckblatt Nr. 40 zum Flächennutzungsplan Stadt Regen Bereich „Obermitterdorf“ Landkreis Regen Der Geltungsbereich des Deckblatts Nr. 40 zum Flächennutzungsplan im Bereich „Obermitterdorf“ umfasst eine Gesamtfläche von ca. 3,52 ha. Die Fläche setzt sich aus den Flurnummern 1076, 1076/8, 1022 TF, 1022/11 TF, Gemarkung Oberneumais, sowie 44/10TF, 44/12 TF, 88 TF, 89 TF, 90 TF der Gemarkung Obermitterdorf zusammen. Die Planungsfläche fällt von Nord von ca. 589 m ü.NN. nach Süd mit ca. 568 m ü.NN. 2 Umlaufend befinden sich großflächige Hochstaudenfluren mit einem kleinen Quellgraben, der Entwässerungsgraben mit der angrenzenden Straßenböschung bzw. der Mitterdorfer Graben. Die östlich gelegene Straße liegt wesentlich höher. Die nähere Umgebung wird im Westen durch landwirtschaftliche Nutzflächen und im Norden und Osten durch Gewerbeansiedlungen geprägt. Der derzeit geltende, rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Regen stellt das Planungsgebiet als Grünfläche dar. Diese befindet sich im Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald (L). Durch eine Plansignatur ist ein Wiesental dargestellt. Im Osten ist eine mögliche Erschließungstrasse (geplante Straße) dargestellt. 1.2 Ziele der übergeordneten Bauleitplanung und vorgesehenes Nutzungskonzept Inhalt und Ziele Der Stadtrat von Regen hat am 03.08.2021 beschlossen, den derzeit rechts-verbindlichen Flächennutzungsplan durch das Deckblatt Nr. 40 zu ändern. Der wesentliche Inhalt des Deckblattes besteht darin, die Planungsfläche als Gewerbegebiet darzustellen. Das wesentliche Ziel der Änderung des Flächennutzungsplanes ist die städtebauliche Ordnung der Fläche sowie die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für das Gewerbegebiet. Diese Flächen werden im nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanverfahren mit den städtebaulich notwendigen Planaussagen versehen, um Konflikte in der Nutzung zu den umgrenzenden Gebieten zu vermeiden. Mit dem Flächennutzungsplan-Deckblatt werden dargestellt: die Lage und die Ausdehnung des Gewerbegebietes die Lage und die Ausdehnung der Eingrünung der Verlauf der Verkehrswege 2 (BayernAtlas, 2021) Seite 27 von 61 Vorentwurf i. d. F. vom 03.08.2021
Deckblatt Nr. 40 zum Flächennutzungsplan Stadt Regen Bereich „Obermitterdorf“ Landkreis Regen 2. Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten umweltrelevanten Ziele und ihrer Berücksichtigung 2.1 Ziele der Raumordnung/Regionalplanung Die Stadt Regen gehört nach der Gliederung Bayerns in Verwaltungsregionen zur Region 12 – Donau-Wald und ist als Mittelzentrum in Verbindung mit Zwiesel im ländlichen Raum dargestellt. Der Raum um Regen ist als ländlicher Teilraum, dessen Entwicklung in besonderem Maße gestärkt werden soll, ausgewiesen. Zudem liegt Regen auf einer Entwicklungsachse. 3 Der Regionalplan der Region 12 sieht folgende Ziele (Z) und Grundsätze (G) vor: - Siedlungsfähigkeit im Rahmen einer organischen Entwicklung (Z) - Stärkung und Sicherung der Region als attraktiver, leistungsfähiger und innovativer Wirtschaftsraum (Z) - Schaffung von qualifizierten und saisonunabhängigen Arbeitsplätzen (G) - Weiterentwicklung der Leistungsfähigkeit von Industrie und Handwerk (Z) Diese Zielvorgaben berühren und begründen die Planungsinteressen der Stadt Regen für den hier in Frage stehenden Raum die notwendigen Gewerbeflächen zu schaffen. Gemäß Karte 3 „Landschaft und Erholung“ aus dem Regionalplan der Region 12 liegt das Planungsgebiet im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet. Diese Darstellung ist in Verbindung mit der Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes „Bayerischer Wald“ in diesem Bereich zu sehen. Die Stadt Regen beantragt im Laufe des Verfahrens eine Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet „Bayerischer Wald“ für das Planungsgebiet. 3 (Regionalplan 12 - Donau-Wald, 2019) Seite 28 von 61 Vorentwurf i. d. F. vom 03.08.2021
Deckblatt Nr. 40 zum Flächennutzungsplan Stadt Regen Bereich „Obermitterdorf“ Landkreis Regen Abb. 8: Auszug aus dem Regionalplan 12 – Region Donau-Wald, Karte – Freiraumsicherung; (Regionalplan 11), Darstellung unmaßstäblich Seite 29 von 61 Vorentwurf i. d. F. vom 03.08.2021
Deckblatt Nr. 40 zum Flächennutzungsplan Stadt Regen Bereich „Obermitterdorf“ Landkreis Regen 2.2 Bisherige Vorgaben und Ziele des Flächennutzungsplanes Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist das Planungsgebiet als Grünfläche festgesetzt. Diese befindet sich im Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald (L). Durch eine Plansignatur ist ein Wiesental dargestellt. Im Osten ist eine mögliche Erschließungstrasse (geplante Straße) dargestellt. Im Norden und Osten grenzt Gewerbegebietsfläche an. Der vorliegende Bereich – südlich des bestehenden Gewerbe- und Industriegebietes-ist für eine Erweiterung vorgesehen. Im Parallelverfahren wird der Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung „Metten-West-Erweiterung II“ aufgestellt. Planungsgebiet Abb. 9: Auszug aus dem derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplan (maßstabslos) Seite 30 von 61 Vorentwurf i. d. F. vom 03.08.2021
Deckblatt Nr. 40 zum Flächennutzungsplan Stadt Regen Bereich „Obermitterdorf“ Landkreis Regen 2.3 Zusammenfassende Übersicht der relevanten einschlägigen Fachgesetze: Ziele nach Berücksichtigung bei der Erstellung des Fachgesetz, Bebauungsplans mit integrierter Grünordnung Fachplan 1 Sparsamer § 1 a) Abs. 2 Ausweisung eines Gewerbegebietes im Anschluss an Umgang mit BauGB4 bestehende gewerbliche Bebauung des Gewerbe- und Grund und Industriegebietes „Metten-West-Erweiterung“. Direkte Boden Anbindung an die bestehende leistungsfähige Erschließungsstraße gegeben. Somit kann dem übergeordneten Grundsatz nach sparsamen Umgang mit Grund und Boden entsprochen werden. 2 Retention Wasserhaus- Die Abwasserbeseitigung (Schmutzwasser) erfolgt über betreffenden haltsrecht den Anschluss an das Mischsystem der Stadt. Oberflächen- Unverschmutztes Niederschlagswasser wird in das wasserabfluss geplante Regenrückhaltebecken im Süden abgeleitet. 3 Luftreinhaltung Immissions- Beeinträchtigungen bezüglich der Luftreinhaltung im schutzrecht Sinne der gesetzlichen Bestimmungen sind durch die Ausweisung der Gewerbeflächen und die getroffenen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen nicht zu erwarten. Im Rahmen der Einzelbaugenehmigung ist ggf. die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Werte nachzuweisen. 4 Vermeidung Immissions- Im Zuge der Entwurfsplanung wird ein von Lärm schutzrecht Schallschutzgutachten erstellt. Im Rahmen einer Voruntersuchung konnte die grundsätzliche Machbarkeit der Erweiterung durch das Büro C.Hentschel Consult nachgewiesen werden. 5 Vermeidung Abfallrecht Auf den Flächen ist nicht mit Altlasten zu von Abfällen rechnen. Eine zusätzliche bauleitplanerische bzw. umwelt- Berücksichtigung ist hier neben den geltenden gerechte fachgesetzlichen Regelungen nicht notwendig. Bei der Entsorgung von Beseitigung von Gewerbeabfällen sind die geltenden Abfällen abfallrechtlichen Vorgaben einzuhalten. 6 Vermeidung Wasserhaushalts Die Abwasserbeseitigung (Schmutzwasser) erfolgt über bzw. umwelt- recht den Anschluss an das Mischsystem der Stadt. gerechte Unverschmutztes Niederschlagswasser wird in das geplante Regenrückhaltebecken im Süden abgeleitet. 4 (BauGB, 2013) Seite 31 von 61 Vorentwurf i. d. F. vom 03.08.2021
Deckblatt Nr. 40 zum Flächennutzungsplan Stadt Regen Bereich „Obermitterdorf“ Landkreis Regen Ziele nach Berücksichtigung bei der Erstellung des Fachgesetz, Bebauungsplans mit integrierter Grünordnung Fachplan Entsorgung von Abwässern 7 Erhalt Amtliche Die Fläche der geplanten Gewerbeerweiterung wird schützens- Biotopkartierung überwiegend als intensiv landwirtschaftliche werter Grünlandfläche genutzt. Es sind keine schützenswerten Vegetationsbe Vegetationsbestände und amtliche kartierten Biotope stände auf der Grünlandfläche vorhanden. Der südlich angrenzende Mitterdorfer Graben, der westlich angrenzende Quellgraben mit den großflächigen Hochstaudenflächen und das im Nordwesten angrenzende Gehölz sind erhaltens- und schützenswert. Diese Bereiche werden durch einen Pufferstreifen in Form der Darstellung einer mindestens 10 m breiten privaten Grünfläche im Deckblatt geschützt. 8 Schutz des Flächen- Die Flächen befinden sich im Landschaftsschutzgebiet Landschafts- nutzungsplan „Bayerischer Wald“. Hierfür beantragt die Stadt Regen im bilds Laufe des Verfahrens eine Herausnahme. Durch die umgebenden Straßen und die umliegenden Gewerbegebietsflächen ist das Landschaftsbild bereits beeinträchtigt. Mit der Ausweisung des Gewerbegebietes und der Errichtung von Gebäuden wird das Landschaftsbild auf Grund der Südlage und der erstmaligen Bebauung in dem großflächigen Talbereich des Mitterndorfer Grabens trotz dem vorhandenen Bestand an Gewerbebauten im Norden und Osten erheblich beeinträchtigt. Durch eine intensive Ein- und Durchgrünung des Baugebietes werden die Auswirkungen auf das Landschaftsbild minimiert. Seite 32 von 61 Vorentwurf i. d. F. vom 03.08.2021
Deckblatt Nr. 40 zum Flächennutzungsplan Stadt Regen Bereich „Obermitterdorf“ Landkreis Regen 2.4 Schutzgebiete Schutzgebiete gemäß Europarecht (Natura 2000) In direkter Umgebung des Planungsgebietes befinden sich weder Schutzgebiete der Flora- Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Gebiet), noch der Vogelschutz-Richtlinie (SPA-Gebiet). 5 In einer Entfernung von ca. 960 m Richtung Osten befindet sich das FFH-Gebiet „Oberlauf des Regens und Nebenbäche“. 6 Aufgrund der Entfernung des geplanten Gewerbegebietes zu den nächstgelegenen Schutzgebieten kann eine Beeinflussung der durch die einzelnen Schutzgebiete geschützten Arten, sowie der Wechselwirkung der Schutzgebiete untereinander, mit größtmöglicher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. Planungsgebiet Abb. 10: Darstellung der Schutzgebiete nach Europarecht (FINWeb), unmaßstäblich Rosa: FFH-Gebiet „Oberlauf des Regens und Nebenbäche“ 5 (FINWeb, 2021) 6 (FINWeb, 2021) Seite 33 von 61 Vorentwurf i. d. F. vom 03.08.2021
Deckblatt Nr. 40 zum Flächennutzungsplan Stadt Regen Bereich „Obermitterdorf“ Landkreis Regen Schutzgebiete gemäß nationalem Recht Das Planungsgebiet befindet sich im Naturpark „Bayerischer Wald“ sowie im Landschaftsschutzgebiet „Bayerischer Wald“. 7 Hierfür beantragt die Stadt Regen im Laufe des Verfahrens eine Herausnahme. Weitere Schutzgebiete z.B. Wasserschutzgebiete befinden sich weder im Plangebiet noch in dessen unmittelbarer Umgebung. Planungsgebiet Abb. 11: Darstellung der Schutzgebiete nach nationalem Recht (FINWeb), hier Naturpark, unmaßstäblich braun gestreift: Naturpark „Bayerischer Wald“ grün gestreift: Landschaftsschutzgebiet „Bayerischer Wald“ 7 (FINWeb, 2021) Seite 34 von 61 Vorentwurf i. d. F. vom 03.08.2021
Deckblatt Nr. 40 zum Flächennutzungsplan Stadt Regen Bereich „Obermitterdorf“ Landkreis Regen Planungsgebiet Abb. 12: Darstellung der Schutzgebiete nach nationalem Recht (FINWeb), hier Landschaftsschutzgebiet, unmaßstäblich grün gestreift: Landschaftsschutzgebiet „Bayerischer Wald“ Seite 35 von 61 Vorentwurf i. d. F. vom 03.08.2021
Deckblatt Nr. 40 zum Flächennutzungsplan Stadt Regen Bereich „Obermitterdorf“ Landkreis Regen Biotopkartierung Bayern Biotope sind innerhalb des Geltungsbereiches nicht vorhanden. Im Westen grenzen folgende Biotope unmittelbar an: Biotop Nr. 7044-1430-000: „Extensivwiese südöstlich Obermitterdorf“ Biotop Nr. 7044-1431-000: „Simsen- und Mädesüßhochstaudenbestand südöstlich Obermitterdorf am Mitterdorfer Graben“ Biotop Nr. 7044-1433-000: „Mitterdorfer Graben als Wiesenbach südöstlich Obermitterdorf“8 Diese werden durch die Planung nicht beeinträchtigt. Durch die geplanten Maßnahmen der Eingrünung wird dieser wechselfeuchte Lebensraum zusätzlich unterstützt. Die weiteren umliegenden Biotope werden von der Planung nicht beeinträchtigt. Die nördlich gelegenen Ökoflächen werden ebenfalls durch die Planung nicht beeinträchtigt. Planungsgebiet Abb. 13: Darstellung der amtlich kartierten Biotope (FINWeb), unmaßstäblich Rot schraffiert: amtlich kartierte Biotope grün: Ökoflächen 8 (FINWeb, 2021) Seite 36 von 61 Vorentwurf i. d. F. vom 03.08.2021
Deckblatt Nr. 40 zum Flächennutzungsplan Stadt Regen Bereich „Obermitterdorf“ Landkreis Regen Bindung BNatSchG und BayNatSchG Zu den nach § 30 BNatSchG9 geschützten Biotopen zählen: • natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, • Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen, • offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, • Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder, subalpine Lärchen- und Lärchen-Arvenwälder, • offene Felsbildungen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebüsche, • Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, Boddengewässer mit Verlandungsbereichen, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich, Seegraswiesen und sonstige marine Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale Sandbänke, Schlickgründe mit bohrender Bodenmegafauna sowie artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe im Meeres- und Küstenbereich. Im Bereich des Deckblatts Nr. 40 zum Flächennutzungsplan sind im Westen und im Süden Biotope, die gemäß BNatSchG § 30 bzw. Art. 16 BayNatSchG i. V. m. § 39 BNatSchG unter Schutz stehen, vorhanden. Dabei handelt es sich zum einem um den entlang der Westgrenze verlaufenden Quellgraben mit den auf Nachbargrund angrenzenden großflächigen wechselfeuchten Hochstaudenfluren und entlang der Südgrenze um den Mitterndorfer Graben mit seiner im Bereich der Planungsfläche schmalen uferbegleitenden Staudenfluren. Um einen Eingriff in diese zwei Bereiche zu vermeiden, sind im Deckblatt jeweils angrenzend private Grünflächen als Pufferfläche zur geplanten Gewerbefläche dargestellt. 9 (BNatSch, 2013) Seite 37 von 61 Vorentwurf i. d. F. vom 03.08.2021
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