HOCHWASSERRISIKO-MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Mooskirchen - Lieboch - Dobl 6035

 
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HOCHWASSERRISIKO-MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Mooskirchen - Lieboch - Dobl 6035
bmlfuw.gv.at

HOCHWASSERRISIKO-
MANAGEMENTPLAN 2015

RISIKOGEBIET:
Mooskirchen - Lieboch - Dobl
6035
HOCHWASSERRISIKO-MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Mooskirchen - Lieboch - Dobl 6035
IMPRESSUM

Medieninhaber und Herausgeber:
BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT
Stubenring 1, 1010 Wien
DVR (Datenverarbeitungsregister-Nummer): 0000183

Gesamtkoordination:                BMLFUW Sektion IV: Wasserwirtschaft
Fachlich/rechtliche Bearbeitung:   BMLFUW Abteilung IV/6 Schutzwasserwirtschaft, Abteilung IV/1 Wasserlegistik und -ökonomie
Technische Bearbeitung:            Umweltbundesamt GmbH

Druck: Gedruckt nach der Richtlinie "Druckerzeugnisse" des Österreichischen Umweltzeichens.

Zentrale Kopierstelle des BMLFUW, UW-Nr. 907.
Alle Rechte vorbehalten.
Wien, 06.11.2015
1. ALLGEMEINES ZUR BESTIMMUNG VON
RISIKOGEBIETEN
Die vergangenen Jahre waren für das Hochwasserrisikomanagement in Österreich eine besondere
Herausforderung und Chance zugleich: Die Bewältigung der für unser Empfinden in letzter Zeit immer
häufiger und wuchtiger auftretenden Hochwässer erforderte den Zusammenhalt aller Österreicherinnen und
Österreicher. Österreich hat seine Strategie zum Schutz vor Naturgefahren seit dem Hochwasserjahr 2002
deutlich weiterentwickelt. Ziel ist ein "integrales Risikomanagement", das eine möglichst große Sicherheit
vor Hochwasser durch ein sinnvolles Zusammenwirken von naturnahen, raumplanerischen, bautechnischen,
organisatorischen und bewusstseinsbildenden Maßnahmen gewährleistet.
Die sogenannten "Jahrhunderthochwässer" 2002 und 2013 sind gegenwärtig noch sehr stark im Bewusstsein
der Bevölkerung verankert. Speziell das Ereignis 2002 hat nicht nur in Österreich sondern auch international
einen Prozess initiiert, der im Jahr 2007 zum Erlass der sogenannten EU-Hochwasserrichtlinie führte. Diese
Richtlinie hat zum Ziel, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zu
schaffen.
Hochwasser wird als zeitlich beschränkte Überflutung von Land, das normalerweise nicht mit Wasser
bedeckt ist, definiert. Hochwasserrisiko ist eine Kombination der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines
Hochwasserereignisses und der hochwasserbedingten potenziellen nachteiligen Folgen auf die menschliche
Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten. Die EU-Hochwasserrichtlinie
wurde im Österreichischen Wasserrechtsgesetz implementiert und wird in regelmäßigen Abständen (6 Jahre)
in jeweils drei Arbeitsschritten umgesetzt.
Der erste Arbeitsschritt "Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos und Ausweisung von Gebieten mit
potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko (= Risikogebiete)" beinhaltet die Analyse von bundesweit
einheitlichen und leicht verfügbaren Datensätzen zu vergangenen Hochwässern sowie zu Bevölkerung,
Landnutzung, Infrastruktur, Gebäuden etc. Anhand dieser Grundlagen wurde eine Bewertung des
Hochwasserrisikos durchgeführt und als Ergebnis wurden 391 Risikogebiete bestimmt. Dieser Arbeitsschritt
wurde im Jahr 2011 fertiggestellt.
Im zweiten Arbeitsschritt wurden bis Ende 2013 für zumindest diese Risikogebiete
Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten erstellt. Die Gefahrenkarten zeigen die
Überflutungsflächen für drei unterschiedliche Hochwasserwahrscheinlichkeiten und geben Auskunft über
mögliche Wassertiefen und Fließgeschwindigkeiten während eines Hochwassers. Die Risikokarten
verschneiden die Information aus den Gefahrenkarten mit Informationen zur Bevölkerung, Infrastruktur,
Landnutzung sowie zu weiteren Schutzgütern und weisen damit auf mögliche Schäden an diesen
Schutzgütern hin.
Auf Grundlage der beiden ersten Arbeitsschritte wurden bis Ende 2015 im dritten Arbeitsschritt sogenannte
Hochwasserrisikomanagementpläne erstellt. Im Rahmen dieser Pläne wurden Ziele zur Risikoreduktion
definiert, Maßnahmen zum Erreichen der Ziele ausgewählt sowie die Rangfolge der Umsetzung der
Maßnahmen festgelegt. Der Schwerpunkt der Maßnahmen war dabei auf Vermeidung, Schutz und Vorsorge
zu legen.
Die Ergebnisse aller drei Arbeitsschritte sind auf der Homepage des BMLFUW (http://wisa.bmlfuw.gv.at)
öffentlich zugänglich.

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2. BESCHREIBUNG DES RISIKOGEBIETES
1.
Im gegenständlichen Risikogebiet Nr. 6035 Mooskirchen-Lieboch-Dobl wird in der vorläufigen
Risikobewertung 2011 das Gesamtrisiko, welches sich aus den vergangenen signifikanten und zukünftigen
Ereignissen und den daraus folgenden maximalen Risikoeinstufungen ergibt, als hoch bewertet. Es verteilt
sich auf alle vier Schutzgüter wie folgend:
Menschliche Gesundheit - hohes Risiko,
Kultur - geringes Risiko,
Umwelt - mäßiges Risiko und
wirtschaftliche Tätigkeit - hohes Risiko.
Die Risikoeinschätzung für potentielle zukünftige Hochwasserereignisse (auf Basis hydrodynamischer
Untersuchungen) ändert sich für das Kulturgut Umwelt von mäßigem Risiko auf geringes Risiko und für das
Kulturgut Kultur von geringem Risiko auf kein Risiko.

2.
HW-Typ: Fluvial

Die nachfolgenden Zahlenangaben beziehen sich immer auf die Szenarien in der Reihenfolge HQ30,
HQ100, HQ300
Betroffene Fläche: 733.03ha, 1171.84ha, 1334.10ha
Betroffene Personenanzahl: 510, 1948, 2630
Kindergärten: 1,2,2
Schulen: 3,4,4
Straße: 1,1,2
LN Industrie und Gewerbe: 12.14ha, 33.71ha, 41.58ha
LN Land-Forstwirtschaft, sonst. Grünland: 620.21ha, 922.53ha, 1029.66ha
LN Vorwiegend Wohnen: 100.57ha, 215.30ha, 262.82ha

Interpretation der HW-Gefahrenkarten:

Im Bereich der Ortschaften Mooskirchen und Lieboch ist bei einem HQ100 Ereignis nahezu das gesamte
Gebiet zwischen der Kainach und der B70 Packerstraße überflutet. Die großen Zubringer der Kainach
verursachen zusätzlich weitgehende Überflutungsgebiete. Unterhalb der B76 Radlpaß Straße und bis zur
Doblbach Einmündung reichend begrenzt die Autobahn die linksseitigen Ausuferungen die bereits bei einem
HQ30 entstehen. Rechtsufrig reichen die Überflutungen bis zum Lahnbach der als natürliche Tiefenrinne das
Wasser abführt.

Besonderheiten der Überflutungsszenarien:

Im nahezu gesamten APSFR Nr. 6035 sehen die Ablfussflächen bei HQ100 und HQ300 beinahe
deckungsgleich aus. Dies gilt sowohl für die Abflussbilder der Kainach wie auch für die ihrer Zubringer,
Södingbach, Liebochbach, Doblbach und Lahnbach. Westlich des Södingbaches ähneln sich die
Abflussbilder für die HQ30 und HQ100 bzw. HQ300 Ereignisse sehr. Im Bereich der Ortschaften
Mooskirchen und Lieboch ist bei einem HQ30 Ereignis nahezu das gesamte Gebiet zwischen der Kainach
und der Autobahn überflutet. Teilweise reichen die Wassermassen sogar bis zur Bahntrasse der GKB. Die
größten Unterschiede zwischen der Abflussbilder HQ30 und HQ100 gibt es im Bereich der Erdöl
Lagergesellschaft.

Interpretation der HW-Risikokarten:

Die Risikokarten weisen für die drei betrachteten Szenarien die gleiche Anzahl an betroffenen
Krankenhäusern/Seniorenheime, Schulen/Kindergärten und Industrieanlagen. Es erhöht sich lediglich bei
einem HQ100 bzw. HQ300 Ereignis die Anzahl der betroffenen Bevölkerung in den Gemeinden Lieboch,

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Mooskirchen und Dobl.

3.
Topographie:

Das Kainachtal ist ein Sohlental mit einem ca. 2km breiten Talboden.

Länge APSFR: Kainach 10.5km, Södingbach 3km, Liebochbach 2km, Doblbach 2.5km

EZG-Größe: Kainach 848km², Södingbach 102km, Liebochbach 66km², Doblbach 25km²

Größte Zubringer Kainach: Södingbach, Liebochbach, Doblbach, Lahnbach, Lusenbach,

Die nachfolgenden Zahlenangaben beziehen sich immer auf die Szenarien in der Reihenfolge HQ30,
HQ100, HQ300:

Kainach KM 25.2: 277 [m³/s] ,344 [m³/s] ,412.8 [m³/s]
Kainach KM 16.1: 316 [m³/s], 388 [m³/s], 465,6 [m³/s]

Södingbach-Mündung Kainach: 86 [m³/s], 135 [m³/s],162 [m³/s]

Liebochbach-Mündung Kainach: 62 [m³/s], 93 [m³/s], 120.9 [m³/s]

Doblbach-Mündung Kainach: 23 [m³/s], 35 [m³/s], 67 [m³/s]

Relevante vergangene Ereignisse:

Kainach HW, 02.08.1965, HQ>50
Folgen für menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe, wirtschaftliche Tätigkeit,
Datenquelle: Unterlagensammlung Lautscham

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3. ABSTIMMUNG DER MASSNAHMENPLANUNG
Die Erstellung der HWRMP in der Steiermark erfolgte federführend durch die Abteilung 14
Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung.
Zwischen der Abteilung 14 des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung und der WLV Sektion
Steiermark wurde die Vereinbarung getroffen die Bearbeitung wie folgt durchzuführen:
Bearbeitung durch die WLV: Risikogebiete mit Gewässern ausschließlich in der Kompetenz der WLV
Bearbeitung durch die BWV: Kombinierte Risikogebiete (BWV/WLV), sowie Risikogebiete mit Gewässern
ausschließlich in der Kompetenz der BWV

Die durch die BWV bearbeiteten HWRMP wurden auf Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene koordiniert
inkl. Einbeziehung von risikogebietsspezifischen interessierten Stellen.

Die Maßnahmen des Maßnahmenkatalogs wurden in Submaßnahmen unterteilt, um die unterschiedlichen
verantwortlichen Stellen gezielt ansprechen zu können. Dazu wurden Checklisten in Form von Excel-
Formularen entwickelt, die den aktuellen Stand der Maßnahmen, die Statusentwicklung und die geplanten
Vorhaben als Inhalt haben. Die Unterteilung nach örtlichen Bezügen (EZG, Gewässer, etc.) ermöglicht eine
detaillierte Aufnahme der Informationen. Die Informationen in den Checklisten wurden zusammengeführt
und entsprechend in die Maßnahmenplanung übertragen.
Die Bearbeitung sowie die Projektkoordination erfolgten durch externe Auftragnehmer.

LANDESEBENE
Auf Landesebene wurden folgende Stellen eingebunden:
11.02.2014: Informationsveranstaltung auf Landesebene
- Fachdienststellen des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung
A10 Land- und Forstwirtschaft
A13 Umwelt und Raumordnung
A14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit
A15 Energie und Wohnbau
A16 Verkehr und Landeshochbau – Baubezirksleitungen Oststeiermark, Südoststeiermark,
Südweststeiermark, Obersteiermark Ost, Obersteiermark West, Steirischer Zentralraum, Liezen
LAD FA Katastrophenschutz und Landesverteidigung, Referat Katastrophenschutz
- Militärkommando Steiermark
- Österreichischer Berufsfeuerwehrverband
- Bereichsfeuerwehrverband
- WLV Sektion Steiermark
- Vertreter Bezirkshauptmannschaften
- ZAMG

Besprechungen – Befüllung Checklisten
mit Fachabteilungen des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung
24.04.2014: Besprechung M21: A10, A14
28.04.2014: Besprechung M14, M15, M16: A14
19.05.2014: Besprechung M11, M20, M22: A13, A15, A14
19.05.2014: Besprechung M01, M02, M04: A7, A13, A14
06.06.2014: Besprechung M18, M19: LAD FA Katastrophenschutz und Landesverteidigung
06.06.2014: Besprechung M17: A14

Endabstimmung
01.09.2014: Expertenworkshop
mit Fachdienststellen des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung
A14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit
A15 Energie und Wohnbau
A10 Land- und Forstwirtschaft

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LAD FA Katastrophenschutz und Landesverteidigung, Referat Katastrophenschutz

RISIKOGEBIETSEBENE
Für das Risikogebiet Nr. 6035 wurde eine Informationsveranstaltung abgehalten. Im Rahmen der
Veranstaltung wurden den Gemeinden das Projekt und die weitere Vorgangsweise vorgestellt und im
Anschluß die Checklisten gemeinsam befüllt. Das Büro Ingenos.Gobiet.ZT unterstütze die Gemeinden beim
Befüllen der Checklisten um drohende "Definitionsfehler" und Mißverständnisse zu vermeiden. Auf Grund
des Detaillierungsgrades der Checklisten war es nicht möglich, alle Fragen auf ein Mal zu beantworten.
Daher wurde in weiterer Folge Kontakt zur BBL, BH, Land Stmk., WLV, Feuerwehren,
Katastrophenschutzbeauftragten, Firmen, Kraftwerksbetreibern, Raumplanern...aufgenommen.
Als die Checklisten nahezu vollständig befüllt waren, wurde ein Entwurf der Maßnahmenplanung erstellt
und in einem regionalen Workshop, zu dem sämtliche Beteiligte eingeladen waren, vorgestellt. Die
Beteiligten hatten die Möglichkeit im Rahmen des Workshops bzw. per E-Mail eine Stellungnahme
abzugeben, die wenn es möglich war, nach einer Prüfung durch die Bearbeiter, in die Checklisten bzw.
Maßnahmenplanung aufgenommen wurde. Die Ergebnisse des Workshops wurden sowohl in die
Checklisten wie auch in die Maßnahmenplanung eingearbeitet.

  3.1 KOORDINIERUNG MIT ÖKOLOGISCHEN ZIELSETZUNGEN

Im Zuge der Umsetzung technischer Hochwasserschutzmaßnahmen wird die Übereinstimmung mit den
Umweltzielen der WRRL (NGP) durch das Wasserwirtschaftliche Planungsorgan der Abteilung 14
Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung geprüft.
Im Wasserrechtsverfahren werden entsprechende Stellungnahmen abgegeben. Wo es möglich ist, werden
mit den Hochwasserschutzmaßnahmen auch morphologische Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung
der ökologischen Funktionsfähigkeit als Beitrag zur Zielzustandserreichung gemäß WRRL mit umgesetzt.

  3.2 BEITRAG ZUR KLIMAWANDELANPASSUNG

Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung hat seit 2012 eine umfassende Studie zum Thema
„Klimaszenarien für die Steiermark bis 2050“, erstellt durch das Wegener Center der Universität Graz,
vorliegen. Diese Studie gibt Auskunft über mögliche Klimaänderungssignale (Änderungen zwischen den
Perioden 1971 – 2000 und 2021 – 2050) für jeden Bezirk, jedes Monat und für wesentliche
Klimaindikatoren wie z.B. Temperatur und Niederschlag und ist damit auch Ausgangspunkt für die
Entwicklung einer eigenen Landesstrategie zur Klimawandelanpassung.

Seit Herbst 2013 werden nun im Rahmen eines Beteiligungsprozesses mögliche Maßnahmen für 15
Aktionsfelder wie z.B. Raumplanung, Landwirtschaft, Wasserwirtschaft oder Energie diskutiert und
entwickelt. Bis Frühjahr 2015 soll eine „Klimawandelanpassungsstrategie Steiermark 2050“ zur
Beschlussfassung der Steiermärkischen Landesregierung und dem Landtag vorgelegt werden.

Um die Verankerung der Strategie in Folge sicherzustellen, ist das Amt der Steiermärkischen
Landesregierung gemeinsam mit anderen Bundesländern in Vorbereitung, im Rahmen des EU-
Förderprogramms LIFE, ein entsprechendes Projekt einzureichen. Das Thema Hochwasser spielt dabei in
allen Aktivitätsbereichen eine wesentliche Rolle und soll insbesondere auf der lokalen Ebene noch stärker
verankert werden.

  3.3 ZUSAMMENARBEIT UND INFORMATION

LANDESEBENE
Die interessierte Öffentlichkeit wurde über die Zeitschrift „Wasserland Steiermark“ über die Umsetzung der
EU-Hochwasserrichtlinie informiert. Die Einbindung erfolgte in regionalen Workshops und regionalen
Informationsveranstaltungen. Informationen zur Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie in der Steiermark

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erfolgten im Rahmen diverser Veranstaltungen (z.B. ZT-Forum).

RISIKOGEBIETSEBENE
Für das Risikogebiet Nr. 6035 wurde eine Informationsveranstaltung abgehalten. Im Rahmen der
Veranstaltung wurden den Gemeinden das Projekt und die weitere Vorgangsweise vorgestellt und im
Anschluß die Checklisten gemeinsam befüllt. Das Büro Ingenos.Gobiet.ZT unterstütze die Gemeinden beim
Befüllen der Checklisten um drohende "Definitionsfehler" und Mißverständnisse zu vermeiden. Auf Grund
des Detaillierungsgrades der Checklisten war es nicht möglich, alle Fragen auf ein Mal zu beantworten.
Daher wurde in weiterer Folge Kontakt zur BBL, BH, Land Stmk., WLV, Feuerwehren,
Katastrophenschutzbeauftragten, Firmen, Kraftwerksbetreibern, Raumplanern...aufgenommen.
Als die Checklisten nahezu vollständig befüllt waren, wurde ein Entwurf der Maßnahmenplanung erstellt
und in einem regionalen Workshop, zu dem sämtliche Beteiligte eingeladen waren, vorgestellt. Die
Beteiligten hatten die Möglichkeit im Rahmen des Workshops bzw. per E-Mail eine Stellungnahme
abzugeben, die wenn es möglich war, nach einer Prüfung durch die Bearbeiter, in die Checklisten bzw.
Maßnahmenplanung aufgenommen wurde. Die Ergebnisse des Workshops wurden sowohl in die
Checklisten wie auch in die Maßnahmenplanung eingearbeitet.

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4. ERGEBNIS DER MASSNAHMENPLANUNG
Das Ergebnis der Maßnahmenplanung ist eine Zusammenfassung der Maßnahmentypen (linke Spalte) und
deren Rangfolge (rechte Spalte, 1, 2, 3, -, nicht vorgesehen), die auf die Erreichung der angemessenen Ziele
des Hochwasserrisikomanagements abzielen.

Rangfolge (1) bedeutet, dass die Planung bzw. Umsetzung des Maßnahmentypen höchste Priorität hat;
(-) bedeutet, dass dem Maßnahmentypen keine Rangfolge zugewiesen wurde,
(nicht vorgesehen) bedeutet, dass der Maßnahmentyp im aktuellen Planungszyklus nicht vorgesehen ist.

Detailinformationen zu den einzelnen Maßnahmentypen finden sich sowohl weiter unten (für
Maßnahmentypen, die im gegenständlichen Risikogebiet ausgewählt wurden), als auch im
Hintergrunddokument "Maßnahmenkatalog" auf http://wisa.bmlfuw.gv.at.

 Maßnahmentyp                                                         Rangfolge

 M01 Gefahrenzonenplanungen erstellen/aktualisieren                   2

 M02 Gefahrenzonenplanungen berücksichtigen                           2

 M03 Einzugsgebietsbezogene Konzepte und Planungen zur                3
 Verbesserung des Wasser- u. Feststoffhaushaltes erstellen

 M04 Örtliche und überörtliche Planungen erstellen und                2
 berücksichtigen

 M05 Rahmenbedingungen für die Umsetzung und Erhaltung von            -
 Schutzmaßnahmen schaffen

 M06 Flächen im Einzugsgebiet retentionswirksam bewirtschaften 2

 M07 Überfluteungsgebiete und Ablagerungsgebiete                      nicht vorgesehen
 wiederherstellen

 M08a Schutz- und Regulierungs(wasser)bauten planen und               1
 errichten: Hochwasser- und Feststoffrückhalteanlagen

 M08b Schutz- und Regulierungs(wasser)bauten planen und               2
 errichten: lineare Schutzmaßnahmen

 M08c Schutz- und Regulierungs(wasser)bauten planen und               nicht vorgesehen
 errichten: sonstige Maßnahmen

 M09 Objektschutzmaßnahmen umsetzen und adaptieren                    1

 M10 Absiedlung und Rückwidmung prüfen und durchführen                3

 M11 Gewässeraufsicht durchführen und verbessern                      2

 M12 Hochwasserschutzanlagen instand halten, betreiben und            2
 verbessern, Gewässerpflege durchführen

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Maßnahmentyp                                                         Rangfolge

M13a Betriebsvorschriften für hochwassergefährdete oder        3
hochwasserbeeinflussende Anlagen erstellen: Wasserkraftanlagen

M13b Betriebsvorschriften für hochwassergefährdete oder              2
hochwasserbeeinflussende Anlagen erstellen: Gewerbe- und
Industriebetriebe

M14 Informationen über Hochwassergefahren und das                    2
Hochwasserrisiko aufbereiten und für die Öffentlichkeit in
geeigneter Weise bereit stellen

M15 Beteiligung zu Themen der Hochwassergefahren und des             2
Hochwasserrisikos fördern

M16 Bildungsaktivitäten zu Hochwassergefahren und                    2
Hochwasserrisiko setzen

M17 Monitoringsysteme, Prognosemodelle und Warnsysteme               3
schaffen und betreiben

M18 HW Katastrophenschutzpläne für die Bewältigung erstellen         1

M19 Voraussetzungen zur Umsetzung der HW-                            2
Katastrophenschutzpläne sicherstellen

M20 Sofortmaßnahmen und Instandsetzung an Gewässern und              im Ereignisfall durchzuführen
Schutzbauten unmittelbar nach dem Ereignis durchführen

M21 Hochwasserschäden an Bauwerken und Infrastruktur                 im Ereignisfall durchzuführen
beurteilen, beseitigen und Schadensregulierung sicher stellen

M22 Ereignis und Schadensdokumentation durchführen sowie             im Ereignisfall durchzuführen
Ereignisse analysieren

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5. DETAILINFORMATIONEN ZU DEN VORGESEHENEN
MASSNAHMEN IM RISIKOGEBIET
Sollte sich unter "Zusatzinformationen" zum aktuellen Status eine Punktationsliste befinden, dann ist die
Punktation der Übersichtlichkeit halber auf folgende Themenfelder bezogen:

  • Angabe, ob und welche konkreten Maßnahmen bereits umgesetzt wurden / werden oder sich in
konkreter Planung befinden
  • Kurzbeschreibung zur erwarteten räumlichen Wirkung der Maßnahme
  • Angabe zu Zuständigkeiten ergänzend zum Maßnahmenkatalog
  • Kurzbeschreibung, auf welches Schutzgut die Maßnahme insbesondere wirken soll
  • Angabe, ob zur Bewertung der Maßnahme eine Kosten-Nutzung Untersuchung durchgeführt wurde
  • Angabe, ob Synergien mit der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) bei der Umsetzung der Maßnahme
erwartet werden
  • Allgemeine Zusatzinformationen
  • Hyperlink zu weiteren Informationen

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HANDLUNGSFELD: Vorsorge

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M01 GEFAHRENZONENPLANUNGEN ERSTELLEN/AKTUALISIEREN

Von Hochwasser potentiell betroffene Flächen werden hinsichtlich der Überflutungsgefährdung, des
Abflusses, der Retention und des Feststoffhaushaltes untersucht und Gefährdungsszenarien gebildet
(Abflussuntersuchung). Gefahrenzonen sowie Funktionsbereiche (Abfluss- und Rückhalteräume, die für
einen schadlosen Ablauf von Hochwasserereignissen bedeutsam sind) werden ausgewiesen. Flächen
(Hinweisbereiche) für Schutzmaßnahmen und Restrisikogebiete (Überlastfall und Versagensfall) werden
dargestellt.

Aktueller Status                 in Planung bzw. Planung begonnen

Zusatzinformation:
1.
GEFAHRENZONENPLANUNGEN DER BWV ERSTELLEN UND AKTUALISIEREN
Zuständigkeitsbereich: Land Stmk. - A14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit

Zurzeit liegen 2D-Abflussuntersuchungen für alle Risikogebiete vor und ein
Leitfaden/Handlungsanweisungen Gefahrenzonenplanung der BWV.
ANMERKUNG: Es gab zwei Pilotprojekte zu diesem Thema, eines in Liezen (Pyrnbach) und das andere
im Mürztal (Veitscherbach).

Das Land Stmk. plant für Gewässer die in ihrem Zuständigkeitsbereich liegen, die Erstellung der
Gefahrenzonenpläne. Mit der Planung der GZP soll im kurzfristigen Zyklus begonnen werden. Diese sollen
im mittelfristigen Planungszyklus fertiggestellt werden.

GEFAHRENZONENPLANUNGEN DER WLV ERSTELLEN UND AKTUALISIEREN
Zuständigkeitsbereich: Gebietsbauleitung West (Scheifling)

Im gegenständlichen APSFR wurden keine Wildbäche ausgewiesen.

2.
Das alleinige Erstellen und Aktualisieren der Gefahrenzonenplanungen hat keinerlei Auswirkung weder auf
das APSFR noch auf das Einzugsgebiet. Die Planungen müssen befolgt werden damit eine Wirkung
sichtbar wird. Allerdings trägt das Vorliegen von Gefahrenzonenplanungen sicher zur Verdeutlichung der
Gefahrenbereiche bei und führt somit zur Sensibilisierung der Bevölkerung im betroffenen APSFR und so
zur Vermeidung und zur Reduktion zukünftiger Schäden.

3. -

4. -

5. -

6. -

7. -

8. –

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Vorgesehene Statusentwicklung   in Planung bzw. Planung begonnen     bis 2021

                                Planung abgeschlossen                bis 2027

                                Planung abgeschlossen                nach 2027

Zusatzinformation:
keine Angabe

Mögliche Unsicherheiten:
Abhängigkeit von der Personalentwicklung
Budgetplanung

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M02 GEFAHRENZONENPLANUNGEN BERÜCKSICHTIGEN

Die Gefahrenzonenplanungen (Fachgutachten betreffend insbesondere Gefahrenzonen, Funktionsbereiche,
Ausweisung der Zonen mit einer Gefährdung niedriger Wahrscheinlichkeit, Hinweisbereiche) werden für
Vorgaben und Grundsätze der überörtlichen Raumordnung sowie Widmungen der örtlichen Raumordnung
als Grundlage berücksichtigt. Gefahrenzonenplanungen bilden die Grundlage für Regionalprogramme
nach dem Wasserrechtsgesetz und Grundsatzplanungen der Verkehrsinfrastruktur.

Aktueller Status                  teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen

Zusatzinformation:
1.
BERÜCKSICHTIGUNG DER GZP IN DER ÜBERORTLICHEN RAUMPLANUNG
Zuständigkeitsbereich: Land Stmk. - A13 Umwelt und Raumplanung und A7 Landes- und
Gemeindeentwicklung

Derzeit liegen noch keine GZP der BWV vor.
Die Erstellung der GZP ist für den mittelfristigen Planungszyklus vorgesehen, daher ist eine
Berücksichtigung auch erst mittelfristig möglich.
Geplant ist:
Die Überarbeitung des SAPRO zur hochwassersicheren Entwicklung von Siedlungsgebieten ist geplant.

BERÜCKSICHTIGUNG DER GZP IN DEN WASSERWIRTSCHAFTLICHEN
REGIONALPROGRAMMEN
Zuständigkeitsbereich: Land Stmk. - A13 Umwelt und Raumplanung

Zurzeit werden die Gefahrenzonenplanungen nicht berücksichtigt da diese noch nicht vorliegen. Für den 1.
Planungszyklus ist die Erstellung von GZP für alle APSFR vorgesehen.
Es gibt die Regelung der Berücksichtigung von GZP im Zuge der Überarbeitung des Sachprogrammes zur
hochwassersicheren Entwicklung von Siedlungsräumen ab Herbst 2013, gemeinsam mit A13
Geplant ist:
Novellierung des Sachprogrammes zur hochwassersicheren Entwicklung der Siedlungsräume.

BERÜCKSICHTIGUNG DER GZP IN DER ÖRTLICHEN RAUMPLANUNG UND IN DEN
BAUVERFAHREN
Zuständigkeitsbereich: Gemeinden

In den Gemeinden werden die Gefahrenzonenplanungen in den örtlichen Entwicklungskonzepten,
Flächenwidmungsplänen, Teilbebauungsplänen und bei den Grundsatzplanungen der Verkehrsinfrastruktur
berücksichtigt.
Geplant ist:
* Die Gemeinden planen die Aufnahme der Gefahrenzonenplanungen z.B. HQ300 Anschlaglinie
(Hochwassersicheres Bauen) in örtliche Entwicklungskonzepte und in Flächenwidmungspläne
  bzw. Teilbebauungspläne.
* Dort wo eine Gemeindefusionierung geplant ist, ist eine Zusammenfügung der örtlichen
Entwicklungskonzepte und der Flächenwidmungspläne vorgesehen.
* Die Revision der örtlichen Entwicklungskonzepte und Flächenwidmungspläne ist in 3 Gemeinden des
gegenständlichen APSFR vorgesehen.
* Festlegung von Sanierungs- und Aufschließungsgebieten die anschließend in die Flächenwidmungspläne
übernommen werden sollen.

                                          --- Seite 13 von 53 ---
2.
Da die Gefahrenzonenplanungen die Grundlage für Regionalprogramme darstellen ist eine Wirkung der
Maßnahme auf Einzugsgebietsebene zu erwarten.
Die Wirkung der Maßnahmen hat keinen Einfluss auf das Abflussverhalten sie trägt nur zur Vermeidung
von Schäden bei.

3. -

4. -

5. -

6. -

7. derzeit sind keine Gefahrenzonenpläne vorhanden, es werden jedoch die vorliegenden Gefahrenkarten
(Abflussuntersuchungen) berücksichtigt

8. –

Vorgesehene Statusentwicklung    teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen              bis 2021

                                 teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen              bis 2027

                                 vollständig umgesetzt                                   nach 2027

Zusatzinformation:
derzeit liegen noch keine Gefahrenzonenplanungen der BWV vor, der Revisionszeitraum für überörtliche
Raumplanungen ist mittelfristig und kann deshalb erst mittelfristig berücksichtigt werden

Mögliche Unsicherheiten:
Abhängigkeit von Fremdleistungen (z.B. Planer)
Budgetfrage

                                         --- Seite 14 von 53 ---
M03 EINZUGSGEBIETSBEZOGENE KONZEPTE UND PLANUNGEN ZUR VERBESSERUNG DES
                WASSER- U. FESTSTOFFHAUSHALTES ERSTELLEN

Es werden Managementkonzepte für übergeordnete Planungsgebiete beziehungsweise Einzugsgebiete zur
Verbesserung des Wasser- und Feststoffhaushaltes erstellt und im Rahmen der Gefahrenzonen- und
Maßnahmenplanung berücksichtigt.

Aktueller Status                 teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen

Zusatzinformation:
1.
EINZUGSGEBIETSBEZOGENE KONZEPTE PLANUNGEN ZUR VERBESSERUNG DES WASSER-
UND FESTSTOFFHAUSHALTES FÜR GEWÄSSER DER BWV ERSTELLEN
Zuständigkeitsbereich: Land Stmk. - A14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit

Bereits umgesetzte Maßnahmen:
Einzugsgebietsbezogenen Konzepten und Planungen zur Verbesserung des Wasser- und
Feststoffhaushaltes liegen vor:
- Einzugsgebietsbezogene Ausweisung und Freihaltung von Abfluss- und Retentionsbereichen: ABU III
2010 Kainach, ABU III 2010 Liebochbach-Lusenbach, Erstellungsjahr: 2012, 2013, WERNER CONSULT
ZT GmbH, INGENOS.GOBIET ZT GmbH
- Andere: Generelles Projekt: KAINACH Lieboch, Liebochbach, Erstellungsjahr: 2014-2016, 1990
Managementkonzepte im Rahmen der Gefahren- und Maßnahmenplanung werden berücksichtigt und
Schritte zur Umsetzung gesetzt: Umsetzung RHB Liebochbach

EINZUGSGEBIETSBEZOGENE KONZEPTE PLANUNGEN ZUR VERBESSERUNG DES WASSER-
UND FESTSTOFFHAUSHALTES FÜR GEWÄSSER DER WLV ERSTELLEN
Zuständigkeitsbereich: Gebietsbauleitung West (Scheifling)

Im gegenständlichen APSFR wurden keine Wildbäche ausgewiesen.

2.
Es lässt sich bereits dem Titel der M03 entnehmen, dass hierbei eine Wirkung der Maßnahme auf der
Ebene des Einzugsgebietes zu erwarten ist.

3. -

4. -

5. -

6. -

7. -

8. –

Vorgesehene Statusentwicklung    vollständig umgesetzt                                    bis 2021

                                                                                          bis 2027

                                                                                         nach 2027

                                         --- Seite 15 von 53 ---
Zusatzinformation:
keine Angabe

Mögliche Unsicherheiten:
keine Angabe

                           --- Seite 16 von 53 ---
M04 ÖRTLICHE UND ÜBERÖRTLICHE PLANUNGEN ERSTELLEN UND BERÜCKSICHTIGEN

Auf Basis der Raumordnungsziele und Raumordnungsgrundsätze werden örtliche und überörtliche
Planungen für die Raumnutzung erstellt. In Risikogebieten werden Nutzungsänderungen, -anpassungen
bzw. -beschränkungen vorgesehen. Die Hochwassergefährdung in Restrisikogebieten (Gebiete mit
vorhandenen Hochwasserschutzmaßnahmen mit Gefährdung im Versagens- oder Überlastfall) soll durch
Vorgaben für hochwasserangepasstes Bauen und Bestandsanpassungen berücksichtigt werden.

Aktueller Status                  teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen

Zusatzinformation:
1.
ÜBERORTLICHE PLANUNGEN ERSTELLEN UND BERÜCKSICHTIGEN
Zuständigkeitsbereich: Land Stmk. - A13 Umwelt und Raumplanung und A7 Landes- und
Gemeindeentwicklung

Beim Land Stmk. liegen folgende Arten von örtlicher Raumplanung vor:
* Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über ein Programm zur hochwassersicheren
Entwicklung der Siedlungsräume 2005
* Regionale Entwicklungsprogramme erste Generation, flächendeckend für die gesamte Steiermark und
zweite Generation, alle bis auf Bezirk Feldbach (derzeit aktuell)
* Verordnung Landesentwicklungsprogramm 2009
* Regionale Entwicklungsprogramme befinden sich derzeit in Ausarbeitung der dritten Generation (derzeit
vorliegend 1. bzw. 2 Generation - mit regionaler Einschränkung - Feldbach)

Eine Homogenisierung der Revisionszeiträume ist mittelfristig geplant.

ÖRTLICHE PLANUNGEN ERSTELLEN UND BERÜCKSICHTIGEN
Zusändigkeitsbereich: Gemeinden

In den Gemeinden liegen folgende Arten von örtlicher Raumplanung vor:
* Teilbebauungspläne,
* Flächenwidmungspläne,
* Örtliches Entwicklungskonzept,
* REPRO

Die Neuwidmung in Restrisikogebieten wird in den Gemeinden des gegenständlichen APSFR
unterschiedlich gehandhabt. Drei Gemeinden gaben an, dass sie die Neuwidmung in Restrisikogebieten
nicht vermeiden. Die restlichen zwei Gemeinden weisen darauf hin, dass dieses Thema über das
Raumordnungsgesetz bzw. im Flächenwidmungsplan geregelt ist.

Vorgaben für hochwasserangepasstes Bauen in Restrisikogebieten werden nur in einer Gemeinde im
Bauverfahren vorgeschrieben (unterliegen jedoch keiner gesonderten Verordnung). In den restlichen vier
Gemeinden erfolgen keine Vorgaben für hochwasserangepasstes Bauen.

Geplant ist:
* eine Berücksichtigung der HQ 300 Anschlaglinien (Hinweisbereich, hochwassersicheres Bauen) im
ÖEK, im Fläwi und in den Teilbebauungsplänen.
* Durch die Zusammenlegung der Gemeinden wird eine Anpassung des ÖEK und des
Flächenwidmungsplanes notwendig sein.
* Bei zukünftiger Umwidmung von Freiland in Bauland soll der 10m Gewässerrandstreifen berücksichtig
werden.

                                          --- Seite 17 von 53 ---
* Die Einhaltung des Gewässerrandstreifens soll stärker kommuniziert und im Fläwi berücksichtigt werden

2.
Es ist zu erwarten, dass die Maßnahmen 04 sowohl auf einzugsgebietsbezogener (überregionale
Programme) wie auch auf APSFR-Ebene (örtliche Planung) wirkt.

3. -

4. -

5. -

6. -

7.
Seitens der Raumplaner kam der Einwand, dass die Darstellung der HQ300-Linie problematisch ist.
Aufgrund vieler Linien und Darstellungsvorgaben ist die HQ300 Linie dort wo viele Linien überlagert
sind oft sehr schwer lesbar. Daher wurde der Versuch unternommen die HQ Linien in einem
gesonderten Plan darzustellen und auf diesen textlich zu verweisen. Das Ganze ist aber ein reines
Darstellungsproblem.

In der Raumordnung gibt es derzeit einen Widerspruch. Die Gemeinden sollen einerseits
x die Lücken im Bauland schließen und verdichten
x dürfen/sollen andererseits im HW-Abfluss nicht bauen
Daraus entsteht der Wunsch seitens der Gemeinden dort wo der Siedlungsraum im HW-Abflussbereich
liegt die Bebauung der Hänge zu erleichtern und so Ausweichräume zu schaffen.

Die Einhaltung des 10m Gewässerrandstreifens soll stärker kommuniziert werden und im
Flächenwidmungsplan berücksichtigt werden. Die Darstellung im Flächenwidmungsplan ist jedoch lt.
Raumplaner schwierig weil es keine Bezugspunkte gibt von denen die 10m weggerechnet werden. Der
Katasterplan weicht ja oft sehr stark vom tatsächlichen Verlauf der Bäche ab daher ist eine genauer
Vermessung erforderlich für die Übernahme in den Flächenwidmungsplan.

8. –

Vorgesehene Statusentwicklung     teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen              bis 2021

                                  vollständig umgesetzt                                    bis 2027

                                  vollständig umgesetzt                                   nach 2027

Zusatzinformation:
keine Angabe

Mögliche Unsicherheiten:
Budget bzw. Förderhöhe unbekannt

                                          --- Seite 18 von 53 ---
M05 RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE UMSETZUNG UND ERHALTUNG VON
                       SCHUTZMASSNAHMEN SCHAFFEN

Zur Unterstützung bevorstehender Maßnahmenrealisierungen sowie zur Erhaltung von Schutzmaßnahmen
werden organisatorische und rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen. Wobei der Ausgleich
hochwasserbezogener Nutzungen (bzw. Nutzen) und Belastungen zwischen Oberlieger und Unterlieger im
Rahmen von Wasserverbänden und Wassergenossenschaften angestrebt wird

Aktueller Status                 vollständig umgesetzt

Zusatzinformation:
1.
RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE UMSETZUNG UND ERHALTUNG VON
SCHUTZMASSNAHMEN SCHAFFEN
Zuständigkeitsbereich: Gemeinden

Im Gegenständlichen APSFR gibt es zwei Wasserverbände:
Wasserverband Unteres Kainachtal: Mitglieder Lannach, Lieboch, Dobl, Weitendorf, Zwaring-Pöls
Es gibt eine Vereinbarung über den interkommunalen Lastenausgleich und zwar hängt die Höhe des
Interessensbeitrages prozentuell von der Länge der Kainach im betroffenen Gemeindegebiet ab.

Wasserverband Kainach Regulierung: Mitglieder: Gemeinde Mooskirchen, Söding, St. Johann und Lieboch
Es gibt eine alte Vereinbarung über den interkommunalen Lastenausgleich es laufen allerdings zurzeit
Gespräche über eine neue Aufteilung des Finanzierungsschlüssels da sich die alte Finanzierungsregelung
auf die ursprüngliche Streckenlänge der Kainach bezieht die ja durch die Regulierungsmaßnahmen verkürzt
wurde.

Geplant ist:
Eine Umsetzung der in der ABU vorgeschlagenen Maßnahmen durch die Wasserverbände ist grundsätzlich
denkbar und wird angestrebt.

2.
Die Wirkung der Maßnahme 05 erstreckt sich auf die einzugsgebietsbezogene Ebene, da sich ein
Hochwasserschutzverband auch über die Grenzen des APSFR-Gebietes erstrecken kann bzw. sein Wirken
positiven Einfluss auf die Unterlieger außerhalb des APSFR haben kann.

3.
Lt. Maßnahmenkatalog sind die zuständigen Stellen für die Umsetzung dieser Maßnahme LH-WR
(Landeshauptmann - Wasserrecht) und der Gesetzgeber. In den Checklisten wurden jedoch die
Wasserrechtsbehörde und die Gemeinde als zuständige Stelle festgelegt.

4. -

5. -

6. -

7.
Der Wasserverband „Kainach Regulierung“ wurde für die Umsetzung der Regulierungsmaßnahmen an der
Kainach gegründet. Sämtliche Funktionäre des Wasserverbandes sind in der Zwischenzeit verstorben und
der Verband ist in der Zwischenzeit „eingeschlafen“. Letztes Jahr wurde der Wasserverband daher als ein
Erhaltungsverband wieder ins Leben gerufen.

8. –

                                         --- Seite 19 von 53 ---
Vorgesehene Statusentwicklung   vollständig umgesetzt            bis 2021

                                vollständig umgesetzt            bis 2027

                                vollständig umgesetzt            nach 2027

Zusatzinformation:
keine Angabe

Mögliche Unsicherheiten:
keine Angabe

                                       --- Seite 20 von 53 ---
HANDLUNGSFELD: Schutz

                        --- Seite 21 von 53 ---
M06 FLÄCHEN IM EINZUGSGEBIET RETENTIONSWIRKSAM BEWIRTSCHAFTEN

Maßnahmen für die Erhaltung, Sicherung und Verbesserung des Wasser- und Feststoffrückhalts in den
Einzugsgebieten werden geplant und umgesetzt. Dies sind insbesondere flächenwirtschaftliche
Maßnahmen der Land- und Forstwirtschaft, sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Kompensation von
Flächenversiegelung.

Aktueller Status                 teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen

Zusatzinformation:
1.
RÜCKHALT IM EZG BEI BESTEHENDEN RISIKEN VERBESSERN
Zuständigkeitsbereich Land Stmk.: A10 Land und Forstwirtschaft, A13 Umwelt und Raumordnung, A14
Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit

Die M06 ist im Zuständigkeitsbereich der BWV in diesem Planungszyklus nicht vorgesehen, wegen
Planungen von HWS-Maßnahmen.

KOMEPNSATION VON FLÄCHENVERSIEGELUNG UND AKTIVE ERHÖHUNG DES
WASSERRÜCKHALTES
Zuständigkeitsbereich: Gemeinden

Die Gemeinden setzen folgende Maßnahmen zur Kompensation von Flächenversiegelung und zur aktiven
Erhöhung des Wasserrückhaltes:
* In den Bebauungsplänen haben die Gemeinden einschlägige Regelungen --> Leitfaden des Landes Stmk.
Oberflächenentwässerung
* Die Gewässerrandstreifen (10m ab der Böschungskante des Gewässers kein Bauland) sind im
Raumordnungsgesetz vorgeschrieben und werden von den Gemeinden überall dort wo es möglich ist
eingehalten.
* Die Versickerungsanlagen werden in den Bebauungsplänen vorgeschrieben. Falls sie dort fehlen werden
sie projektbezogen in den Bauverfahren geregelt.
* Bei größeren Siedlungen werden Gemeinschaftssickerbecken errichtet.

Geplant ist:
* In einer Gemeinde laufen derzeit die Grundstückszusammenlegungen. Wenn möglich wird der 10m
Randstreifen in den Gemeindebesitz übernommen.
* In der Gemeinde Söding ist für den Pichlinggraben ein Sammelsickerbecken angedacht.
* Die Umsetzung der Maßnahme 6 erfolgt laufend in den Bauverfahren und soll auch weiter fortgeführt
werden.

2.
Die Wirkung dieser Maßnahme erstreckt sich auf das APSFR Gebiet.

3. -

4. -

5. -

6. -

7. -

                                         --- Seite 22 von 53 ---
8. –

Vorgesehene Statusentwicklung    vollständig umgesetzt                                    bis 2021

                                 vollständig umgesetzt                                    bis 2027

                                 vollständig umgesetzt                                   nach 2027

Zusatzinformation:
Eigentlich ist der Status "periodische Umsetzung" weil die Maßnahmen laufend in den Bauverfahren
umgesetzt werden..

Mögliche Unsicherheiten:
Grundstücksproblematik
Budgetfrage, Förderung

                                         --- Seite 23 von 53 ---
M08a SCHUTZ- UND REGULIERUNGS(WASSER)BAUTEN PLANEN UND ERRICHTEN:
               HOCHWASSER- UND FESTSTOFFRÜCKHALTEANLAGEN

Zur Dämpfung der Hochwasserwelle werden Hochwasserrückhalteanlagen geplant und errichtet. Für den
Rückhalt potentiell nachteiliger Feststofffrachten werden Feststoffrückhalteanlagen geplant und errichtet.

Aktueller Status                   teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen

Zusatzinformation:
1.
Gemeinde Dobl:
RHB Gepringbach (Umsetzungsjahr 1997, Konsensinhaber Gemeinde Dobl)
RHB Doblbach (Umsetzungsjahr 2010, Konsensinhaber Gem. Haselsdorf-Toblbach) Anmerkung: RHB
liegt in der Gemeinde Haslesdorf-Toblbad

Geplant ist:
Planung am RHB Gepringpach derzeit im Laufen --> Anpassung an den Stand der Technik

Gemeinde Lannach:
ACHTUNG: Folgende Becken befinden sich in der Gemeinde Lannach. Sie liegen jedoch an Bächen die
keine Zubringer zur Kainach sind!
RHB Bahnhofsiedlung (Umsetzungsjahr 2012, Konsensinhaber Gemeinde Lannach)
RHB Heuholzbach (Konsensinhaber Gemeinde Lannach)
RHB Blumeggbach (Konsensinhaber Gemeinde Lannach)
RHB Oisnitzbach (Konsensinhaber Gemeinde Lannach)

Derzeit ist kein konkretes Vorhaben geplant

Gemeinde Lieboch:
RHB Holzgrabenbach (Umsetzungsjahr 1990, Konsensinhaber Gemeinde Lieboch)
RHB Grenzgrabenbach (Umsetzungsjahr 1992, Konsensinhaber Gemeinde Lieboch)
2xRHB Trattenbach-Spitzwirtbach, Schmiednbach (Umsetzungsjahr 2012, Konsensinhaber Gemeinde
Lieboch)
RHB Lindenbach (Umsetzungsjahr 2008, Konsensinhaber Gemeinde Lieboch)
RHB Kohutweg (Umsetzungsjahr 2005, Konsensinhaber Gemeinde Lieboch)
RHB Liebochwest Autobahn (Umsetzungsjahr 2001, Konsensinhaber Gemeinde Lieboch)

Geplant ist:
RHB Liebochbach-Lusenbach (Planung im Auftrag der Gemeinde Lieboch liegt bereits vor)
Liebochbach West (Ob es entweder 1 oder 2 RHB oder doch nur lineare Maßnahmen werden steht noch
nicht fest)

Gemeinde Mooskirchen:
nicht steuerbares RHB im Nebenschluss (Umsetzungsjahr 1972)

Derzeit ist kein konkretes Vorhaben geplant

Gemeinde Söding:
RHB Sennheitlbach (Umsetzungsjahr 2013, Konsensinhaber Gemeinde Söding)
RHB Pichlinggraben (Umsetzungsjahr 2008, Konsnensinhaber Gemeinde Söding)

Geplant ist:
RHB am Pichniggraben ist angedacht (es liegt noch keine Planung vor). Dieses RHB wird nur dann
notwendig sein wenn die Baulandanfrage in der Gemeinde weiterhin ansteigt.

                                           --- Seite 24 von 53 ---
ANMERKUNG:
Siehe auch Maßnahmenvorschläge ABU Kainach, Werner Consult, 2012
Siehe auch Maßnahmenvorschläge ABU Södingbach, Ingenos, 2008
Siehe auch Maßnahmenvorschläge ABU Doblbach, Ingenos, 2008
Siehe auch Maßnahmenvorschläge ABU Liebochbach, Ingenos.Gobiet.ZT, 2013

2.
Die Wirkung der Maßnahme ist auf der Ebene des Einzugsgebietes zu erwarten.

3. -

4. -

5. -

6. -

7. -

8. –

Vorgesehene Statusentwicklung    teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen             bis 2021

                                 vollständig umgesetzt                                   bis 2027

                                 vollständig umgesetzt                                  nach 2027

Zusatzinformation:
keine Angabe

Mögliche Unsicherheiten:
Einspüche in der Wasserrechtsverhandlung --> ein Enteignungsverfahren ist im Laufen (Liebochbach-
Lusenbach)

                                        --- Seite 25 von 53 ---
M08b SCHUTZ- UND REGULIERUNGS(WASSER)BAUTEN PLANEN UND ERRICHTEN:
                        LINEARE SCHUTZMASSNAHMEN

Zur Erhöhung der Abfluss- und Feststofftransportkapazität im Siedlungsgebiet werden lineare
Schutzmaßnahmen errichtet. Es werden Maßnahmen für eine möglichst rasche Hochwasserabfuhr in
Restrisikogebieten ergriffen, um die Schadwirkung im Überlastfall und Versagensfall möglichst gering zu
halten.

Aktueller Status                  teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen

Zusatzinformation:
1.
Gemeinde Dobl:
Durch folgende lineare Maßnahmen ist das Risikogebiet bereits geschützt: Dämme,
Hochwasserschutzmauern und mobiler Hochwasserschutz
Kainachregulierung
HWS Muttendorf (HWS an der Kainach, Umsetzungsjahr 2009)
HWS Krennsiedlung (HWS an der Kainach, Umsetzungsjahr 2009)
Doblbach KM 0.00 bis KM 2.03 Wiederherstellung des Konsenszustandes
Altarme der Kainach werden bei Hochwasser aktiviert
Dämme, Hochwasserschutzmauern und mobilen Hochwasserschutz

Geplant ist:
Die Auswirkungen der Wiederherstellung des Konsenszustandes auf das Abflussverhalten sollen geprüft
werden.

Gemeinde Lannach:
Durch folgende lineare Maßnahmen ist das Risikogebiet bereits geschützt:

Geplant ist:
Die Maßnahmen die in der Abflussuntersuchung Kainach vorgeschlagen worden sind werden durch die
Baubezirksleitung umgesetzt

Gemeinde Lieboch:
Durch folgende lineare Maßnahmen ist das Risikogebiet bereits geschützt: Dämme und Profilaufweitungen
HWS Liebochbach-Lusenbach (Umsetzungsjahr 1959, Konsensinhaber Gemeinde Lieboch)
HWS Liebochbach-Lusenbach (Umsetzungsjahr 1983, Konsensinhaber Gemeinde Lieboch)

Geplant ist:
Lineare Maßnahmen im Zuge der Herstellung des RHB Liebochbach-Lusenbach
Maßnahmenvorschlag aus der Abflussuntersuchung Kainach Projekt Lieboch-Lieboch West
Bereits umgesetzte Maßnahmen müssen an den Stand der Technik angepasst werden

Gemeinde Mooskirchen:
Kainachregulierung (Umsetzungsjahr 1973/1974)

Derzeit ist kein konkretes Vorhaben geplant

Gemeinde Söding:
Durch folgende lineare Maßnahmen ist das Risikogebiet bereits geschützt: Dämme und Profilaufweitungen
HWS Södingbach Regulierung (Umsetzungsjahr 1979, Konsensinhaber Gemeinde Söding)

Geplant ist:
Bereits umgesetzte Maßnahmen müssen an den Stand der Technik angepasst werden. Dafür ist kein eigenes

                                          --- Seite 26 von 53 ---
Projekt erforderlich sondern nur Rückführung zum Konsenszustand

ANMERKUNG:
Siehe auch Maßnahmenvorschläge ABU Kainach, Werner Consult, 2012
Siehe auch Maßnahmenvorschläge ABU Södingbach, Ingenos, 2008
Siehe auch Maßnahmenvorschläge ABU Doblbach, Ingenos, 2008
Siehe auch Maßnahmenvorschläge ABU Liebochbach, Ingenos.Gobiet.ZT, 2013

2.
Die Wirkung der Maßnahme ist auf der Ebene des Einzugsgebietes zu erwarten.

3. -

4. -

5. -

6. -

7. -

8. –

Vorgesehene Statusentwicklung    vollständig umgesetzt                        bis 2021

                                 vollständig umgesetzt                        bis 2027

                                 vollständig umgesetzt                        nach 2027

Zusatzinformation:
keine Angabe

Mögliche Unsicherheiten:
Personelle Ressourcen
Budgetfrage
Förderungen

                                        --- Seite 27 von 53 ---
M09 OBJEKTSCHUTZMASSNAHMEN UMSETZEN UND ADAPTIEREN

Objektschutzmaßnahmen werden an Neuanlagen und bestehenden Gebäuden entsprechend der geltenden
Rechts- und Techniknormen vorgeschrieben und umgesetzt. Für bestehende Wohn- und Nutzgebäude im
Hochwasserabflussbereich werden gefahrenangepasste Nutzungskonzepte erstellt. Besondere
Vorkehrungen/Vorschreibungen für die Lagerung wassergefährdender Stoffe werden getroffen. Potentiell
Betroffene treffen entsprechende Eigenvorsorge.

Aktueller Status                 teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen

Zusatzinformation:
1.
OBJEKTSCHUTZMASSNAHMEN AN NEUANLAGEN VORSCHREIBEN UND UMSETZEN
Zuständigkeitsbereich: Gemeinden

Im HQ30 Abflussbereich werden Sachverständige beigezogen.
Die Gemeinden halten sich an das Stmk. Baugesetz und regeln den Objektschutz an Neuanlagen im
Rahmen des Bauverfahrens. Dort werden jeweils im konkreten Fall Auftriebssicherung,
Hochwasserangepasste Nutzung und Ausstattung, wasserdichte Bauweise und andere Auflagen wie z.B.
Niveauanhebung,...vorgeschrieben.
Bei den Vorschreibungen für die Lagerung wassergefährdender Stoffe halten sich die Gemeinden an das
steiermärkische Baugesetz.

Geplant ist:
* Objektschutzmaßnahmen sollen zukünftig in den Flächenwidmungsplan und die Teilbebauungspläne
aufgenommen werden
* Bei neuen Baubewilligungen soll zukünftig auf hochwasserangepasstes Bauen geachtet werden -
Auflagenlegung im Zuge der Bauverhandlung (Hochwasserangepasstes Bauen)

OBJEKTSCHUTZMASSNAHMEN AN BESTEHENDEN ANLAGEN VORSCHREIBEN UND
UMSETZEN
Zuständigkeitsbereich: Gemeinden

Zurzeit fehlt die gesetzliche Grundlage für die Umsetzung von Objektschutzmaßnahmen an bestehenden
Anlagen. Eine bereits erteilte Genehmigung kann im Nachhinein nicht mehr verändert werden --> keine
Eingriffmöglichkeiten

2.
Der Wirkungsbereich der Maßnahme M09 ist auf der Ebene des APSFR zu erwarten.

3. -

4. -

5. -

6. -

7. -

8. –

                                         --- Seite 28 von 53 ---
Vorgesehene Statusentwicklung     vollständig umgesetzt                                    bis 2021

                                  vollständig umgesetzt                                    bis 2027

                                  vollständig umgesetzt                                   nach 2027

Zusatzinformation:
Maßnahmen werden laufend in den Bauverfahren vorgeschrieben.
In einer Gemeinde wird die Arbeit fortgeführt wie bisher, da keine Notwendigkeit für neue Vorhaben
besteht.
Bei Bestandsobjekten fehlender Gesetzes- und Grundlagenbestand.

Mögliche Unsicherheiten:
keine Angabe

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M10 ABSIEDLUNG UND RÜCKWIDMUNG PRÜFEN UND DURCHFÜHREN

Es werden Absiedlungs- und Rückwidmungsmaßnahmen im Rahmen einer Variantenuntersuchung
geprüft und gegebenenfalls umgesetzt. Eine freiwillige Absiedlung aufgrund einer besonders exponierten
Lage von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden wird angeregt und finanziell unterstützt.

Aktueller Status                  teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen

Zusatzinformation:
1.
Während der Checklistenbefüllung gaben alle Gemeinden des gegenständlichen APSFR an, dass die
Maßnahme 10 keine Relevanz hat und dass sie in diesem Planungszyklus nicht vorgesehen ist. Die
häufigste Begründung hierfür war die fehlende gesetzliche Grundlage (Angst vor
Entschädigungszahlungen) und die Tatsache, dass es sich um geschlossenen Siedlungsraum handelt.
Im Rahmen des Workshops, zu dem die Gemeinden eingeladen waren, wurde diese Maßnahme
besprochen. Dabei stellte sich Folgendes heraus: Die Rückwidmung von unbebautem Bauland ist
gesetzlich geregelt. Wenn der Aufwand für die HW-Freistellung größer ist als der Nutzen, sprich wenn es
unwirtschaftlich wird, ist eine Rückwidmung durchzuführen. Vor der Rückwidmung muss jedoch eine
Prüfung durch eine fachkundige Person erfolgen (Gutachten). Nach diesem Ablaufschema gab es in der
Gemeinde Söding bereits Rückwidmungen von Bauland. Die anwesenden Gemeinden sprachen sich für
eine Aufnahme der Maßnahme 10 in die Maßnahmenplanung aus und wollen wie oben beschrieben in
Zukunft vorgehen.

2.
Der Wirkungsbereich der Maßnahme M10 ist auf der Ebene des APSFR zu erwarten.

3. -

4. -

5. -

6. -

7. -

8. –

Vorgesehene Statusentwicklung     teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen               bis 2021

                                  teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen               bis 2027

                                  vollständig umgesetzt                                    nach 2027

Zusatzinformation:
k.A.

Mögliche Unsicherheiten:
keine Angabe

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M11 GEWÄSSERAUFSICHT DURCHFÜHREN UND VERBESSERN

Der Zustand der Gewässer und der Hochwasserschutzanlagen wird regelmäßig kontrolliert und die
Behebung der festgestellten Mängel veranlasst

Aktueller Status                  teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen

Zusatzinformation:
Nur vorgesehen in Gemeinden mit Wildbächen.
Personalbedingt kommt es derzeit zu keinen regelmäßigen, systematischen Begehungen.
Diese werden anlassbezogen durchgeführt (z.B. bei Hinweise zu Missstand).
Eine periodische Umsetzung ist daher derzeit nicht möglich, sondern erst kurzfristig.

1.
GEWÄSSERAUFSICHT DURCHFÜHREN UND VERBESSERN
Zuständigkeitsbereich Land Stmk.: A13 Umwelt und Raumordnung, A14 Wasserwirtschaft, Ressourcen
und Nachhaltigkeit und A16 Verkehr und Landeshochbau - Baubezirksleitungen

Zurzeit kommt es personalbedingt zu keinen regelmäßigen, systematischen Begehungen an den Gewässern.
Diese werden anlassbezogen durchgeführt (z.B. bei Hinweis auf Missstand)
Geplant ist:
Gewässeraufsichts-Organisation- und Kontrollplan wird neu erstellt (systematische Vorgehensweise), ist in
Ausarbeitung

WILDBACHBEGEHUNGEN DURCHFÜHREN
Zuständigkeitsbereich: Gemeinden

Im gegenständlichen APSFR wurden keine Wildbäche ausgewiesen.

2.
Die Wirkung der Maßnahme "Gewässeraufsicht durchführen und verbessern" ist auf der Ebene des
APSFR zu erwarten.

3. -

4. -

5. -

6. -

7. -

8. –

Vorgesehene Statusentwicklung     periodische Umsetzung                                     bis 2021

                                  periodische Umsetzung                                     bis 2027

                                  periodische Umsetzung                                    nach 2027

Zusatzinformation:
Personalbedingt kommt es derzeit zu keinen regelmäßigen, systematischen Begehungen.

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Diese werden anlassbezogen durchgeführt (z.B. bei Hinweise zu Missstand).
Eine periodische Umsetzung ist daher derzeit nicht möglich, sondern erst kurzfristig.

Mögliche Unsicherheiten:
personalabhängig
Budgetfrage

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M12 HOCHWASSERSCHUTZANLAGEN INSTAND HALTEN, BETREIBEN UND VERBESSERN,
                   GEWÄSSERPFLEGE DURCHFÜHREN

Hochwasserschutzanlagen und Schutzsysteme werden konsensgemäß instand gehalten, ggf. saniert,
verbessert und / oder an den Stand der Technik angepasst. Betriebsvorschriften für
Hochwasserschutzanlagen werden erstellt. Die Betriebsweise bestehender Schutzsysteme wird periodisch
evaluiert. Die zur Sicherstellung der Hochwasserabfuhrkapazität erforderliche Instandhaltung der
Gewässer außerhalb bestehender Hochwasserschutzanlagen (Gewässerpflege) wird durchgeführt.

Aktueller Status                  periodische Umsetzung

Zusatzinformation:
1.
HOCHWASSERSCHUTZANLAGEN INSTAND HALTEN, BETREIBEN UND VERBESSERN
Zuständigkeitsbereich: Konsensinhaber

Folgende Unterlagen zur Instandhaltung und Betrieb von HWS-Anlagen liegen vor:
* Für die Rückhaltebecken liegen Beckenbücher vor, in denen der Betrieb und die Instandhaltung geregelt
sind
* Es werden selbstständige Kontrolltätigkeiten durch Gemeindemitarbeiter durchgeführt sowohl an Linear-
wie auch an Punktmaßnahmen (=RHB)
* Die Instandhaltung der bestehenden Anlagen führt die Baubezirksleitung durch (Diese Aufgabe haben die
Gemeinden an die BBL ausgelagert).
  Ein Teil der Arbeiten wird jedoch durch Gemeindemitarbeiter verrichtet.

Geplant ist:
Derzeit sind keine konkreten Maßnahmen geplant.

GEWÄSSERPFLEGE DURCHFÜHREN:
Zuständigkeitsbereich: Konsensinhaber

Es liegen nur teilweise Unterlagen für die Gewässerpflege vor und zwar:
* das Instandhaltungsprogramm Kainach 2012-2013 (6K001246) und
* Instandhaltungsprogramm Kainach 2014-2015 (6K001247) .

In den Gemeinden gibt es:
* Kontrollen nach abgelaufenen Hochwässern,
* Betreuungsdienst durch einen Verband (Unteres Kainachtal und Kainachregulierung) und
* bedarfsorientierte Instandhaltung (entweder über die BBL oder über die Gemeindemitarbeiter des
Bauhofes)

Geplant ist:
* Betreuungsdienste durch den Verband Unteres Kainachtal sollen fortgeführt werden
* Im Auftrag der Gemeinden führt die BBL Instandhaltungsaufgaben durch bzw. erfolgt die laufende
Kontrolle durch Gemeindemitarbeiter - fortführen der Maßnahme wie bisher

2.
Die Maßnahme 12 wirkt auf der Ebene des APSFR.

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