HOCHWASSERRISIKO-MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Mooskirchen - Lieboch - Dobl 6035
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IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber: BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT Stubenring 1, 1010 Wien DVR (Datenverarbeitungsregister-Nummer): 0000183 Gesamtkoordination: BMLFUW Sektion IV: Wasserwirtschaft Fachlich/rechtliche Bearbeitung: BMLFUW Abteilung IV/6 Schutzwasserwirtschaft, Abteilung IV/1 Wasserlegistik und -ökonomie Technische Bearbeitung: Umweltbundesamt GmbH Druck: Gedruckt nach der Richtlinie "Druckerzeugnisse" des Österreichischen Umweltzeichens. Zentrale Kopierstelle des BMLFUW, UW-Nr. 907. Alle Rechte vorbehalten. Wien, 06.11.2015
1. ALLGEMEINES ZUR BESTIMMUNG VON RISIKOGEBIETEN Die vergangenen Jahre waren für das Hochwasserrisikomanagement in Österreich eine besondere Herausforderung und Chance zugleich: Die Bewältigung der für unser Empfinden in letzter Zeit immer häufiger und wuchtiger auftretenden Hochwässer erforderte den Zusammenhalt aller Österreicherinnen und Österreicher. Österreich hat seine Strategie zum Schutz vor Naturgefahren seit dem Hochwasserjahr 2002 deutlich weiterentwickelt. Ziel ist ein "integrales Risikomanagement", das eine möglichst große Sicherheit vor Hochwasser durch ein sinnvolles Zusammenwirken von naturnahen, raumplanerischen, bautechnischen, organisatorischen und bewusstseinsbildenden Maßnahmen gewährleistet. Die sogenannten "Jahrhunderthochwässer" 2002 und 2013 sind gegenwärtig noch sehr stark im Bewusstsein der Bevölkerung verankert. Speziell das Ereignis 2002 hat nicht nur in Österreich sondern auch international einen Prozess initiiert, der im Jahr 2007 zum Erlass der sogenannten EU-Hochwasserrichtlinie führte. Diese Richtlinie hat zum Ziel, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zu schaffen. Hochwasser wird als zeitlich beschränkte Überflutung von Land, das normalerweise nicht mit Wasser bedeckt ist, definiert. Hochwasserrisiko ist eine Kombination der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Hochwasserereignisses und der hochwasserbedingten potenziellen nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten. Die EU-Hochwasserrichtlinie wurde im Österreichischen Wasserrechtsgesetz implementiert und wird in regelmäßigen Abständen (6 Jahre) in jeweils drei Arbeitsschritten umgesetzt. Der erste Arbeitsschritt "Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos und Ausweisung von Gebieten mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko (= Risikogebiete)" beinhaltet die Analyse von bundesweit einheitlichen und leicht verfügbaren Datensätzen zu vergangenen Hochwässern sowie zu Bevölkerung, Landnutzung, Infrastruktur, Gebäuden etc. Anhand dieser Grundlagen wurde eine Bewertung des Hochwasserrisikos durchgeführt und als Ergebnis wurden 391 Risikogebiete bestimmt. Dieser Arbeitsschritt wurde im Jahr 2011 fertiggestellt. Im zweiten Arbeitsschritt wurden bis Ende 2013 für zumindest diese Risikogebiete Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten erstellt. Die Gefahrenkarten zeigen die Überflutungsflächen für drei unterschiedliche Hochwasserwahrscheinlichkeiten und geben Auskunft über mögliche Wassertiefen und Fließgeschwindigkeiten während eines Hochwassers. Die Risikokarten verschneiden die Information aus den Gefahrenkarten mit Informationen zur Bevölkerung, Infrastruktur, Landnutzung sowie zu weiteren Schutzgütern und weisen damit auf mögliche Schäden an diesen Schutzgütern hin. Auf Grundlage der beiden ersten Arbeitsschritte wurden bis Ende 2015 im dritten Arbeitsschritt sogenannte Hochwasserrisikomanagementpläne erstellt. Im Rahmen dieser Pläne wurden Ziele zur Risikoreduktion definiert, Maßnahmen zum Erreichen der Ziele ausgewählt sowie die Rangfolge der Umsetzung der Maßnahmen festgelegt. Der Schwerpunkt der Maßnahmen war dabei auf Vermeidung, Schutz und Vorsorge zu legen. Die Ergebnisse aller drei Arbeitsschritte sind auf der Homepage des BMLFUW (http://wisa.bmlfuw.gv.at) öffentlich zugänglich. --- Seite 1 von 53 ---
2. BESCHREIBUNG DES RISIKOGEBIETES 1. Im gegenständlichen Risikogebiet Nr. 6035 Mooskirchen-Lieboch-Dobl wird in der vorläufigen Risikobewertung 2011 das Gesamtrisiko, welches sich aus den vergangenen signifikanten und zukünftigen Ereignissen und den daraus folgenden maximalen Risikoeinstufungen ergibt, als hoch bewertet. Es verteilt sich auf alle vier Schutzgüter wie folgend: Menschliche Gesundheit - hohes Risiko, Kultur - geringes Risiko, Umwelt - mäßiges Risiko und wirtschaftliche Tätigkeit - hohes Risiko. Die Risikoeinschätzung für potentielle zukünftige Hochwasserereignisse (auf Basis hydrodynamischer Untersuchungen) ändert sich für das Kulturgut Umwelt von mäßigem Risiko auf geringes Risiko und für das Kulturgut Kultur von geringem Risiko auf kein Risiko. 2. HW-Typ: Fluvial Die nachfolgenden Zahlenangaben beziehen sich immer auf die Szenarien in der Reihenfolge HQ30, HQ100, HQ300 Betroffene Fläche: 733.03ha, 1171.84ha, 1334.10ha Betroffene Personenanzahl: 510, 1948, 2630 Kindergärten: 1,2,2 Schulen: 3,4,4 Straße: 1,1,2 LN Industrie und Gewerbe: 12.14ha, 33.71ha, 41.58ha LN Land-Forstwirtschaft, sonst. Grünland: 620.21ha, 922.53ha, 1029.66ha LN Vorwiegend Wohnen: 100.57ha, 215.30ha, 262.82ha Interpretation der HW-Gefahrenkarten: Im Bereich der Ortschaften Mooskirchen und Lieboch ist bei einem HQ100 Ereignis nahezu das gesamte Gebiet zwischen der Kainach und der B70 Packerstraße überflutet. Die großen Zubringer der Kainach verursachen zusätzlich weitgehende Überflutungsgebiete. Unterhalb der B76 Radlpaß Straße und bis zur Doblbach Einmündung reichend begrenzt die Autobahn die linksseitigen Ausuferungen die bereits bei einem HQ30 entstehen. Rechtsufrig reichen die Überflutungen bis zum Lahnbach der als natürliche Tiefenrinne das Wasser abführt. Besonderheiten der Überflutungsszenarien: Im nahezu gesamten APSFR Nr. 6035 sehen die Ablfussflächen bei HQ100 und HQ300 beinahe deckungsgleich aus. Dies gilt sowohl für die Abflussbilder der Kainach wie auch für die ihrer Zubringer, Södingbach, Liebochbach, Doblbach und Lahnbach. Westlich des Södingbaches ähneln sich die Abflussbilder für die HQ30 und HQ100 bzw. HQ300 Ereignisse sehr. Im Bereich der Ortschaften Mooskirchen und Lieboch ist bei einem HQ30 Ereignis nahezu das gesamte Gebiet zwischen der Kainach und der Autobahn überflutet. Teilweise reichen die Wassermassen sogar bis zur Bahntrasse der GKB. Die größten Unterschiede zwischen der Abflussbilder HQ30 und HQ100 gibt es im Bereich der Erdöl Lagergesellschaft. Interpretation der HW-Risikokarten: Die Risikokarten weisen für die drei betrachteten Szenarien die gleiche Anzahl an betroffenen Krankenhäusern/Seniorenheime, Schulen/Kindergärten und Industrieanlagen. Es erhöht sich lediglich bei einem HQ100 bzw. HQ300 Ereignis die Anzahl der betroffenen Bevölkerung in den Gemeinden Lieboch, --- Seite 2 von 53 ---
Mooskirchen und Dobl. 3. Topographie: Das Kainachtal ist ein Sohlental mit einem ca. 2km breiten Talboden. Länge APSFR: Kainach 10.5km, Södingbach 3km, Liebochbach 2km, Doblbach 2.5km EZG-Größe: Kainach 848km², Södingbach 102km, Liebochbach 66km², Doblbach 25km² Größte Zubringer Kainach: Södingbach, Liebochbach, Doblbach, Lahnbach, Lusenbach, Die nachfolgenden Zahlenangaben beziehen sich immer auf die Szenarien in der Reihenfolge HQ30, HQ100, HQ300: Kainach KM 25.2: 277 [m³/s] ,344 [m³/s] ,412.8 [m³/s] Kainach KM 16.1: 316 [m³/s], 388 [m³/s], 465,6 [m³/s] Södingbach-Mündung Kainach: 86 [m³/s], 135 [m³/s],162 [m³/s] Liebochbach-Mündung Kainach: 62 [m³/s], 93 [m³/s], 120.9 [m³/s] Doblbach-Mündung Kainach: 23 [m³/s], 35 [m³/s], 67 [m³/s] Relevante vergangene Ereignisse: Kainach HW, 02.08.1965, HQ>50 Folgen für menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe, wirtschaftliche Tätigkeit, Datenquelle: Unterlagensammlung Lautscham --- Seite 3 von 53 ---
3. ABSTIMMUNG DER MASSNAHMENPLANUNG Die Erstellung der HWRMP in der Steiermark erfolgte federführend durch die Abteilung 14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung. Zwischen der Abteilung 14 des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung und der WLV Sektion Steiermark wurde die Vereinbarung getroffen die Bearbeitung wie folgt durchzuführen: Bearbeitung durch die WLV: Risikogebiete mit Gewässern ausschließlich in der Kompetenz der WLV Bearbeitung durch die BWV: Kombinierte Risikogebiete (BWV/WLV), sowie Risikogebiete mit Gewässern ausschließlich in der Kompetenz der BWV Die durch die BWV bearbeiteten HWRMP wurden auf Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene koordiniert inkl. Einbeziehung von risikogebietsspezifischen interessierten Stellen. Die Maßnahmen des Maßnahmenkatalogs wurden in Submaßnahmen unterteilt, um die unterschiedlichen verantwortlichen Stellen gezielt ansprechen zu können. Dazu wurden Checklisten in Form von Excel- Formularen entwickelt, die den aktuellen Stand der Maßnahmen, die Statusentwicklung und die geplanten Vorhaben als Inhalt haben. Die Unterteilung nach örtlichen Bezügen (EZG, Gewässer, etc.) ermöglicht eine detaillierte Aufnahme der Informationen. Die Informationen in den Checklisten wurden zusammengeführt und entsprechend in die Maßnahmenplanung übertragen. Die Bearbeitung sowie die Projektkoordination erfolgten durch externe Auftragnehmer. LANDESEBENE Auf Landesebene wurden folgende Stellen eingebunden: 11.02.2014: Informationsveranstaltung auf Landesebene - Fachdienststellen des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung A10 Land- und Forstwirtschaft A13 Umwelt und Raumordnung A14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit A15 Energie und Wohnbau A16 Verkehr und Landeshochbau – Baubezirksleitungen Oststeiermark, Südoststeiermark, Südweststeiermark, Obersteiermark Ost, Obersteiermark West, Steirischer Zentralraum, Liezen LAD FA Katastrophenschutz und Landesverteidigung, Referat Katastrophenschutz - Militärkommando Steiermark - Österreichischer Berufsfeuerwehrverband - Bereichsfeuerwehrverband - WLV Sektion Steiermark - Vertreter Bezirkshauptmannschaften - ZAMG Besprechungen – Befüllung Checklisten mit Fachabteilungen des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung 24.04.2014: Besprechung M21: A10, A14 28.04.2014: Besprechung M14, M15, M16: A14 19.05.2014: Besprechung M11, M20, M22: A13, A15, A14 19.05.2014: Besprechung M01, M02, M04: A7, A13, A14 06.06.2014: Besprechung M18, M19: LAD FA Katastrophenschutz und Landesverteidigung 06.06.2014: Besprechung M17: A14 Endabstimmung 01.09.2014: Expertenworkshop mit Fachdienststellen des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung A14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit A15 Energie und Wohnbau A10 Land- und Forstwirtschaft --- Seite 4 von 53 ---
LAD FA Katastrophenschutz und Landesverteidigung, Referat Katastrophenschutz RISIKOGEBIETSEBENE Für das Risikogebiet Nr. 6035 wurde eine Informationsveranstaltung abgehalten. Im Rahmen der Veranstaltung wurden den Gemeinden das Projekt und die weitere Vorgangsweise vorgestellt und im Anschluß die Checklisten gemeinsam befüllt. Das Büro Ingenos.Gobiet.ZT unterstütze die Gemeinden beim Befüllen der Checklisten um drohende "Definitionsfehler" und Mißverständnisse zu vermeiden. Auf Grund des Detaillierungsgrades der Checklisten war es nicht möglich, alle Fragen auf ein Mal zu beantworten. Daher wurde in weiterer Folge Kontakt zur BBL, BH, Land Stmk., WLV, Feuerwehren, Katastrophenschutzbeauftragten, Firmen, Kraftwerksbetreibern, Raumplanern...aufgenommen. Als die Checklisten nahezu vollständig befüllt waren, wurde ein Entwurf der Maßnahmenplanung erstellt und in einem regionalen Workshop, zu dem sämtliche Beteiligte eingeladen waren, vorgestellt. Die Beteiligten hatten die Möglichkeit im Rahmen des Workshops bzw. per E-Mail eine Stellungnahme abzugeben, die wenn es möglich war, nach einer Prüfung durch die Bearbeiter, in die Checklisten bzw. Maßnahmenplanung aufgenommen wurde. Die Ergebnisse des Workshops wurden sowohl in die Checklisten wie auch in die Maßnahmenplanung eingearbeitet. 3.1 KOORDINIERUNG MIT ÖKOLOGISCHEN ZIELSETZUNGEN Im Zuge der Umsetzung technischer Hochwasserschutzmaßnahmen wird die Übereinstimmung mit den Umweltzielen der WRRL (NGP) durch das Wasserwirtschaftliche Planungsorgan der Abteilung 14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung geprüft. Im Wasserrechtsverfahren werden entsprechende Stellungnahmen abgegeben. Wo es möglich ist, werden mit den Hochwasserschutzmaßnahmen auch morphologische Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der ökologischen Funktionsfähigkeit als Beitrag zur Zielzustandserreichung gemäß WRRL mit umgesetzt. 3.2 BEITRAG ZUR KLIMAWANDELANPASSUNG Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung hat seit 2012 eine umfassende Studie zum Thema „Klimaszenarien für die Steiermark bis 2050“, erstellt durch das Wegener Center der Universität Graz, vorliegen. Diese Studie gibt Auskunft über mögliche Klimaänderungssignale (Änderungen zwischen den Perioden 1971 – 2000 und 2021 – 2050) für jeden Bezirk, jedes Monat und für wesentliche Klimaindikatoren wie z.B. Temperatur und Niederschlag und ist damit auch Ausgangspunkt für die Entwicklung einer eigenen Landesstrategie zur Klimawandelanpassung. Seit Herbst 2013 werden nun im Rahmen eines Beteiligungsprozesses mögliche Maßnahmen für 15 Aktionsfelder wie z.B. Raumplanung, Landwirtschaft, Wasserwirtschaft oder Energie diskutiert und entwickelt. Bis Frühjahr 2015 soll eine „Klimawandelanpassungsstrategie Steiermark 2050“ zur Beschlussfassung der Steiermärkischen Landesregierung und dem Landtag vorgelegt werden. Um die Verankerung der Strategie in Folge sicherzustellen, ist das Amt der Steiermärkischen Landesregierung gemeinsam mit anderen Bundesländern in Vorbereitung, im Rahmen des EU- Förderprogramms LIFE, ein entsprechendes Projekt einzureichen. Das Thema Hochwasser spielt dabei in allen Aktivitätsbereichen eine wesentliche Rolle und soll insbesondere auf der lokalen Ebene noch stärker verankert werden. 3.3 ZUSAMMENARBEIT UND INFORMATION LANDESEBENE Die interessierte Öffentlichkeit wurde über die Zeitschrift „Wasserland Steiermark“ über die Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie informiert. Die Einbindung erfolgte in regionalen Workshops und regionalen Informationsveranstaltungen. Informationen zur Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie in der Steiermark --- Seite 5 von 53 ---
erfolgten im Rahmen diverser Veranstaltungen (z.B. ZT-Forum). RISIKOGEBIETSEBENE Für das Risikogebiet Nr. 6035 wurde eine Informationsveranstaltung abgehalten. Im Rahmen der Veranstaltung wurden den Gemeinden das Projekt und die weitere Vorgangsweise vorgestellt und im Anschluß die Checklisten gemeinsam befüllt. Das Büro Ingenos.Gobiet.ZT unterstütze die Gemeinden beim Befüllen der Checklisten um drohende "Definitionsfehler" und Mißverständnisse zu vermeiden. Auf Grund des Detaillierungsgrades der Checklisten war es nicht möglich, alle Fragen auf ein Mal zu beantworten. Daher wurde in weiterer Folge Kontakt zur BBL, BH, Land Stmk., WLV, Feuerwehren, Katastrophenschutzbeauftragten, Firmen, Kraftwerksbetreibern, Raumplanern...aufgenommen. Als die Checklisten nahezu vollständig befüllt waren, wurde ein Entwurf der Maßnahmenplanung erstellt und in einem regionalen Workshop, zu dem sämtliche Beteiligte eingeladen waren, vorgestellt. Die Beteiligten hatten die Möglichkeit im Rahmen des Workshops bzw. per E-Mail eine Stellungnahme abzugeben, die wenn es möglich war, nach einer Prüfung durch die Bearbeiter, in die Checklisten bzw. Maßnahmenplanung aufgenommen wurde. Die Ergebnisse des Workshops wurden sowohl in die Checklisten wie auch in die Maßnahmenplanung eingearbeitet. --- Seite 6 von 53 ---
4. ERGEBNIS DER MASSNAHMENPLANUNG Das Ergebnis der Maßnahmenplanung ist eine Zusammenfassung der Maßnahmentypen (linke Spalte) und deren Rangfolge (rechte Spalte, 1, 2, 3, -, nicht vorgesehen), die auf die Erreichung der angemessenen Ziele des Hochwasserrisikomanagements abzielen. Rangfolge (1) bedeutet, dass die Planung bzw. Umsetzung des Maßnahmentypen höchste Priorität hat; (-) bedeutet, dass dem Maßnahmentypen keine Rangfolge zugewiesen wurde, (nicht vorgesehen) bedeutet, dass der Maßnahmentyp im aktuellen Planungszyklus nicht vorgesehen ist. Detailinformationen zu den einzelnen Maßnahmentypen finden sich sowohl weiter unten (für Maßnahmentypen, die im gegenständlichen Risikogebiet ausgewählt wurden), als auch im Hintergrunddokument "Maßnahmenkatalog" auf http://wisa.bmlfuw.gv.at. Maßnahmentyp Rangfolge M01 Gefahrenzonenplanungen erstellen/aktualisieren 2 M02 Gefahrenzonenplanungen berücksichtigen 2 M03 Einzugsgebietsbezogene Konzepte und Planungen zur 3 Verbesserung des Wasser- u. Feststoffhaushaltes erstellen M04 Örtliche und überörtliche Planungen erstellen und 2 berücksichtigen M05 Rahmenbedingungen für die Umsetzung und Erhaltung von - Schutzmaßnahmen schaffen M06 Flächen im Einzugsgebiet retentionswirksam bewirtschaften 2 M07 Überfluteungsgebiete und Ablagerungsgebiete nicht vorgesehen wiederherstellen M08a Schutz- und Regulierungs(wasser)bauten planen und 1 errichten: Hochwasser- und Feststoffrückhalteanlagen M08b Schutz- und Regulierungs(wasser)bauten planen und 2 errichten: lineare Schutzmaßnahmen M08c Schutz- und Regulierungs(wasser)bauten planen und nicht vorgesehen errichten: sonstige Maßnahmen M09 Objektschutzmaßnahmen umsetzen und adaptieren 1 M10 Absiedlung und Rückwidmung prüfen und durchführen 3 M11 Gewässeraufsicht durchführen und verbessern 2 M12 Hochwasserschutzanlagen instand halten, betreiben und 2 verbessern, Gewässerpflege durchführen --- Seite 7 von 53 ---
Maßnahmentyp Rangfolge M13a Betriebsvorschriften für hochwassergefährdete oder 3 hochwasserbeeinflussende Anlagen erstellen: Wasserkraftanlagen M13b Betriebsvorschriften für hochwassergefährdete oder 2 hochwasserbeeinflussende Anlagen erstellen: Gewerbe- und Industriebetriebe M14 Informationen über Hochwassergefahren und das 2 Hochwasserrisiko aufbereiten und für die Öffentlichkeit in geeigneter Weise bereit stellen M15 Beteiligung zu Themen der Hochwassergefahren und des 2 Hochwasserrisikos fördern M16 Bildungsaktivitäten zu Hochwassergefahren und 2 Hochwasserrisiko setzen M17 Monitoringsysteme, Prognosemodelle und Warnsysteme 3 schaffen und betreiben M18 HW Katastrophenschutzpläne für die Bewältigung erstellen 1 M19 Voraussetzungen zur Umsetzung der HW- 2 Katastrophenschutzpläne sicherstellen M20 Sofortmaßnahmen und Instandsetzung an Gewässern und im Ereignisfall durchzuführen Schutzbauten unmittelbar nach dem Ereignis durchführen M21 Hochwasserschäden an Bauwerken und Infrastruktur im Ereignisfall durchzuführen beurteilen, beseitigen und Schadensregulierung sicher stellen M22 Ereignis und Schadensdokumentation durchführen sowie im Ereignisfall durchzuführen Ereignisse analysieren --- Seite 8 von 53 ---
5. DETAILINFORMATIONEN ZU DEN VORGESEHENEN MASSNAHMEN IM RISIKOGEBIET Sollte sich unter "Zusatzinformationen" zum aktuellen Status eine Punktationsliste befinden, dann ist die Punktation der Übersichtlichkeit halber auf folgende Themenfelder bezogen: • Angabe, ob und welche konkreten Maßnahmen bereits umgesetzt wurden / werden oder sich in konkreter Planung befinden • Kurzbeschreibung zur erwarteten räumlichen Wirkung der Maßnahme • Angabe zu Zuständigkeiten ergänzend zum Maßnahmenkatalog • Kurzbeschreibung, auf welches Schutzgut die Maßnahme insbesondere wirken soll • Angabe, ob zur Bewertung der Maßnahme eine Kosten-Nutzung Untersuchung durchgeführt wurde • Angabe, ob Synergien mit der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) bei der Umsetzung der Maßnahme erwartet werden • Allgemeine Zusatzinformationen • Hyperlink zu weiteren Informationen --- Seite 9 von 53 ---
HANDLUNGSFELD: Vorsorge --- Seite 10 von 53 ---
M01 GEFAHRENZONENPLANUNGEN ERSTELLEN/AKTUALISIEREN Von Hochwasser potentiell betroffene Flächen werden hinsichtlich der Überflutungsgefährdung, des Abflusses, der Retention und des Feststoffhaushaltes untersucht und Gefährdungsszenarien gebildet (Abflussuntersuchung). Gefahrenzonen sowie Funktionsbereiche (Abfluss- und Rückhalteräume, die für einen schadlosen Ablauf von Hochwasserereignissen bedeutsam sind) werden ausgewiesen. Flächen (Hinweisbereiche) für Schutzmaßnahmen und Restrisikogebiete (Überlastfall und Versagensfall) werden dargestellt. Aktueller Status in Planung bzw. Planung begonnen Zusatzinformation: 1. GEFAHRENZONENPLANUNGEN DER BWV ERSTELLEN UND AKTUALISIEREN Zuständigkeitsbereich: Land Stmk. - A14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit Zurzeit liegen 2D-Abflussuntersuchungen für alle Risikogebiete vor und ein Leitfaden/Handlungsanweisungen Gefahrenzonenplanung der BWV. ANMERKUNG: Es gab zwei Pilotprojekte zu diesem Thema, eines in Liezen (Pyrnbach) und das andere im Mürztal (Veitscherbach). Das Land Stmk. plant für Gewässer die in ihrem Zuständigkeitsbereich liegen, die Erstellung der Gefahrenzonenpläne. Mit der Planung der GZP soll im kurzfristigen Zyklus begonnen werden. Diese sollen im mittelfristigen Planungszyklus fertiggestellt werden. GEFAHRENZONENPLANUNGEN DER WLV ERSTELLEN UND AKTUALISIEREN Zuständigkeitsbereich: Gebietsbauleitung West (Scheifling) Im gegenständlichen APSFR wurden keine Wildbäche ausgewiesen. 2. Das alleinige Erstellen und Aktualisieren der Gefahrenzonenplanungen hat keinerlei Auswirkung weder auf das APSFR noch auf das Einzugsgebiet. Die Planungen müssen befolgt werden damit eine Wirkung sichtbar wird. Allerdings trägt das Vorliegen von Gefahrenzonenplanungen sicher zur Verdeutlichung der Gefahrenbereiche bei und führt somit zur Sensibilisierung der Bevölkerung im betroffenen APSFR und so zur Vermeidung und zur Reduktion zukünftiger Schäden. 3. - 4. - 5. - 6. - 7. - 8. – --- Seite 11 von 53 ---
Vorgesehene Statusentwicklung in Planung bzw. Planung begonnen bis 2021 Planung abgeschlossen bis 2027 Planung abgeschlossen nach 2027 Zusatzinformation: keine Angabe Mögliche Unsicherheiten: Abhängigkeit von der Personalentwicklung Budgetplanung --- Seite 12 von 53 ---
M02 GEFAHRENZONENPLANUNGEN BERÜCKSICHTIGEN Die Gefahrenzonenplanungen (Fachgutachten betreffend insbesondere Gefahrenzonen, Funktionsbereiche, Ausweisung der Zonen mit einer Gefährdung niedriger Wahrscheinlichkeit, Hinweisbereiche) werden für Vorgaben und Grundsätze der überörtlichen Raumordnung sowie Widmungen der örtlichen Raumordnung als Grundlage berücksichtigt. Gefahrenzonenplanungen bilden die Grundlage für Regionalprogramme nach dem Wasserrechtsgesetz und Grundsatzplanungen der Verkehrsinfrastruktur. Aktueller Status teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen Zusatzinformation: 1. BERÜCKSICHTIGUNG DER GZP IN DER ÜBERORTLICHEN RAUMPLANUNG Zuständigkeitsbereich: Land Stmk. - A13 Umwelt und Raumplanung und A7 Landes- und Gemeindeentwicklung Derzeit liegen noch keine GZP der BWV vor. Die Erstellung der GZP ist für den mittelfristigen Planungszyklus vorgesehen, daher ist eine Berücksichtigung auch erst mittelfristig möglich. Geplant ist: Die Überarbeitung des SAPRO zur hochwassersicheren Entwicklung von Siedlungsgebieten ist geplant. BERÜCKSICHTIGUNG DER GZP IN DEN WASSERWIRTSCHAFTLICHEN REGIONALPROGRAMMEN Zuständigkeitsbereich: Land Stmk. - A13 Umwelt und Raumplanung Zurzeit werden die Gefahrenzonenplanungen nicht berücksichtigt da diese noch nicht vorliegen. Für den 1. Planungszyklus ist die Erstellung von GZP für alle APSFR vorgesehen. Es gibt die Regelung der Berücksichtigung von GZP im Zuge der Überarbeitung des Sachprogrammes zur hochwassersicheren Entwicklung von Siedlungsräumen ab Herbst 2013, gemeinsam mit A13 Geplant ist: Novellierung des Sachprogrammes zur hochwassersicheren Entwicklung der Siedlungsräume. BERÜCKSICHTIGUNG DER GZP IN DER ÖRTLICHEN RAUMPLANUNG UND IN DEN BAUVERFAHREN Zuständigkeitsbereich: Gemeinden In den Gemeinden werden die Gefahrenzonenplanungen in den örtlichen Entwicklungskonzepten, Flächenwidmungsplänen, Teilbebauungsplänen und bei den Grundsatzplanungen der Verkehrsinfrastruktur berücksichtigt. Geplant ist: * Die Gemeinden planen die Aufnahme der Gefahrenzonenplanungen z.B. HQ300 Anschlaglinie (Hochwassersicheres Bauen) in örtliche Entwicklungskonzepte und in Flächenwidmungspläne bzw. Teilbebauungspläne. * Dort wo eine Gemeindefusionierung geplant ist, ist eine Zusammenfügung der örtlichen Entwicklungskonzepte und der Flächenwidmungspläne vorgesehen. * Die Revision der örtlichen Entwicklungskonzepte und Flächenwidmungspläne ist in 3 Gemeinden des gegenständlichen APSFR vorgesehen. * Festlegung von Sanierungs- und Aufschließungsgebieten die anschließend in die Flächenwidmungspläne übernommen werden sollen. --- Seite 13 von 53 ---
2. Da die Gefahrenzonenplanungen die Grundlage für Regionalprogramme darstellen ist eine Wirkung der Maßnahme auf Einzugsgebietsebene zu erwarten. Die Wirkung der Maßnahmen hat keinen Einfluss auf das Abflussverhalten sie trägt nur zur Vermeidung von Schäden bei. 3. - 4. - 5. - 6. - 7. derzeit sind keine Gefahrenzonenpläne vorhanden, es werden jedoch die vorliegenden Gefahrenkarten (Abflussuntersuchungen) berücksichtigt 8. – Vorgesehene Statusentwicklung teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen bis 2021 teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen bis 2027 vollständig umgesetzt nach 2027 Zusatzinformation: derzeit liegen noch keine Gefahrenzonenplanungen der BWV vor, der Revisionszeitraum für überörtliche Raumplanungen ist mittelfristig und kann deshalb erst mittelfristig berücksichtigt werden Mögliche Unsicherheiten: Abhängigkeit von Fremdleistungen (z.B. Planer) Budgetfrage --- Seite 14 von 53 ---
M03 EINZUGSGEBIETSBEZOGENE KONZEPTE UND PLANUNGEN ZUR VERBESSERUNG DES WASSER- U. FESTSTOFFHAUSHALTES ERSTELLEN Es werden Managementkonzepte für übergeordnete Planungsgebiete beziehungsweise Einzugsgebiete zur Verbesserung des Wasser- und Feststoffhaushaltes erstellt und im Rahmen der Gefahrenzonen- und Maßnahmenplanung berücksichtigt. Aktueller Status teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen Zusatzinformation: 1. EINZUGSGEBIETSBEZOGENE KONZEPTE PLANUNGEN ZUR VERBESSERUNG DES WASSER- UND FESTSTOFFHAUSHALTES FÜR GEWÄSSER DER BWV ERSTELLEN Zuständigkeitsbereich: Land Stmk. - A14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit Bereits umgesetzte Maßnahmen: Einzugsgebietsbezogenen Konzepten und Planungen zur Verbesserung des Wasser- und Feststoffhaushaltes liegen vor: - Einzugsgebietsbezogene Ausweisung und Freihaltung von Abfluss- und Retentionsbereichen: ABU III 2010 Kainach, ABU III 2010 Liebochbach-Lusenbach, Erstellungsjahr: 2012, 2013, WERNER CONSULT ZT GmbH, INGENOS.GOBIET ZT GmbH - Andere: Generelles Projekt: KAINACH Lieboch, Liebochbach, Erstellungsjahr: 2014-2016, 1990 Managementkonzepte im Rahmen der Gefahren- und Maßnahmenplanung werden berücksichtigt und Schritte zur Umsetzung gesetzt: Umsetzung RHB Liebochbach EINZUGSGEBIETSBEZOGENE KONZEPTE PLANUNGEN ZUR VERBESSERUNG DES WASSER- UND FESTSTOFFHAUSHALTES FÜR GEWÄSSER DER WLV ERSTELLEN Zuständigkeitsbereich: Gebietsbauleitung West (Scheifling) Im gegenständlichen APSFR wurden keine Wildbäche ausgewiesen. 2. Es lässt sich bereits dem Titel der M03 entnehmen, dass hierbei eine Wirkung der Maßnahme auf der Ebene des Einzugsgebietes zu erwarten ist. 3. - 4. - 5. - 6. - 7. - 8. – Vorgesehene Statusentwicklung vollständig umgesetzt bis 2021 bis 2027 nach 2027 --- Seite 15 von 53 ---
Zusatzinformation: keine Angabe Mögliche Unsicherheiten: keine Angabe --- Seite 16 von 53 ---
M04 ÖRTLICHE UND ÜBERÖRTLICHE PLANUNGEN ERSTELLEN UND BERÜCKSICHTIGEN Auf Basis der Raumordnungsziele und Raumordnungsgrundsätze werden örtliche und überörtliche Planungen für die Raumnutzung erstellt. In Risikogebieten werden Nutzungsänderungen, -anpassungen bzw. -beschränkungen vorgesehen. Die Hochwassergefährdung in Restrisikogebieten (Gebiete mit vorhandenen Hochwasserschutzmaßnahmen mit Gefährdung im Versagens- oder Überlastfall) soll durch Vorgaben für hochwasserangepasstes Bauen und Bestandsanpassungen berücksichtigt werden. Aktueller Status teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen Zusatzinformation: 1. ÜBERORTLICHE PLANUNGEN ERSTELLEN UND BERÜCKSICHTIGEN Zuständigkeitsbereich: Land Stmk. - A13 Umwelt und Raumplanung und A7 Landes- und Gemeindeentwicklung Beim Land Stmk. liegen folgende Arten von örtlicher Raumplanung vor: * Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über ein Programm zur hochwassersicheren Entwicklung der Siedlungsräume 2005 * Regionale Entwicklungsprogramme erste Generation, flächendeckend für die gesamte Steiermark und zweite Generation, alle bis auf Bezirk Feldbach (derzeit aktuell) * Verordnung Landesentwicklungsprogramm 2009 * Regionale Entwicklungsprogramme befinden sich derzeit in Ausarbeitung der dritten Generation (derzeit vorliegend 1. bzw. 2 Generation - mit regionaler Einschränkung - Feldbach) Eine Homogenisierung der Revisionszeiträume ist mittelfristig geplant. ÖRTLICHE PLANUNGEN ERSTELLEN UND BERÜCKSICHTIGEN Zusändigkeitsbereich: Gemeinden In den Gemeinden liegen folgende Arten von örtlicher Raumplanung vor: * Teilbebauungspläne, * Flächenwidmungspläne, * Örtliches Entwicklungskonzept, * REPRO Die Neuwidmung in Restrisikogebieten wird in den Gemeinden des gegenständlichen APSFR unterschiedlich gehandhabt. Drei Gemeinden gaben an, dass sie die Neuwidmung in Restrisikogebieten nicht vermeiden. Die restlichen zwei Gemeinden weisen darauf hin, dass dieses Thema über das Raumordnungsgesetz bzw. im Flächenwidmungsplan geregelt ist. Vorgaben für hochwasserangepasstes Bauen in Restrisikogebieten werden nur in einer Gemeinde im Bauverfahren vorgeschrieben (unterliegen jedoch keiner gesonderten Verordnung). In den restlichen vier Gemeinden erfolgen keine Vorgaben für hochwasserangepasstes Bauen. Geplant ist: * eine Berücksichtigung der HQ 300 Anschlaglinien (Hinweisbereich, hochwassersicheres Bauen) im ÖEK, im Fläwi und in den Teilbebauungsplänen. * Durch die Zusammenlegung der Gemeinden wird eine Anpassung des ÖEK und des Flächenwidmungsplanes notwendig sein. * Bei zukünftiger Umwidmung von Freiland in Bauland soll der 10m Gewässerrandstreifen berücksichtig werden. --- Seite 17 von 53 ---
* Die Einhaltung des Gewässerrandstreifens soll stärker kommuniziert und im Fläwi berücksichtigt werden 2. Es ist zu erwarten, dass die Maßnahmen 04 sowohl auf einzugsgebietsbezogener (überregionale Programme) wie auch auf APSFR-Ebene (örtliche Planung) wirkt. 3. - 4. - 5. - 6. - 7. Seitens der Raumplaner kam der Einwand, dass die Darstellung der HQ300-Linie problematisch ist. Aufgrund vieler Linien und Darstellungsvorgaben ist die HQ300 Linie dort wo viele Linien überlagert sind oft sehr schwer lesbar. Daher wurde der Versuch unternommen die HQ Linien in einem gesonderten Plan darzustellen und auf diesen textlich zu verweisen. Das Ganze ist aber ein reines Darstellungsproblem. In der Raumordnung gibt es derzeit einen Widerspruch. Die Gemeinden sollen einerseits x die Lücken im Bauland schließen und verdichten x dürfen/sollen andererseits im HW-Abfluss nicht bauen Daraus entsteht der Wunsch seitens der Gemeinden dort wo der Siedlungsraum im HW-Abflussbereich liegt die Bebauung der Hänge zu erleichtern und so Ausweichräume zu schaffen. Die Einhaltung des 10m Gewässerrandstreifens soll stärker kommuniziert werden und im Flächenwidmungsplan berücksichtigt werden. Die Darstellung im Flächenwidmungsplan ist jedoch lt. Raumplaner schwierig weil es keine Bezugspunkte gibt von denen die 10m weggerechnet werden. Der Katasterplan weicht ja oft sehr stark vom tatsächlichen Verlauf der Bäche ab daher ist eine genauer Vermessung erforderlich für die Übernahme in den Flächenwidmungsplan. 8. – Vorgesehene Statusentwicklung teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen bis 2021 vollständig umgesetzt bis 2027 vollständig umgesetzt nach 2027 Zusatzinformation: keine Angabe Mögliche Unsicherheiten: Budget bzw. Förderhöhe unbekannt --- Seite 18 von 53 ---
M05 RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE UMSETZUNG UND ERHALTUNG VON SCHUTZMASSNAHMEN SCHAFFEN Zur Unterstützung bevorstehender Maßnahmenrealisierungen sowie zur Erhaltung von Schutzmaßnahmen werden organisatorische und rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen. Wobei der Ausgleich hochwasserbezogener Nutzungen (bzw. Nutzen) und Belastungen zwischen Oberlieger und Unterlieger im Rahmen von Wasserverbänden und Wassergenossenschaften angestrebt wird Aktueller Status vollständig umgesetzt Zusatzinformation: 1. RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE UMSETZUNG UND ERHALTUNG VON SCHUTZMASSNAHMEN SCHAFFEN Zuständigkeitsbereich: Gemeinden Im Gegenständlichen APSFR gibt es zwei Wasserverbände: Wasserverband Unteres Kainachtal: Mitglieder Lannach, Lieboch, Dobl, Weitendorf, Zwaring-Pöls Es gibt eine Vereinbarung über den interkommunalen Lastenausgleich und zwar hängt die Höhe des Interessensbeitrages prozentuell von der Länge der Kainach im betroffenen Gemeindegebiet ab. Wasserverband Kainach Regulierung: Mitglieder: Gemeinde Mooskirchen, Söding, St. Johann und Lieboch Es gibt eine alte Vereinbarung über den interkommunalen Lastenausgleich es laufen allerdings zurzeit Gespräche über eine neue Aufteilung des Finanzierungsschlüssels da sich die alte Finanzierungsregelung auf die ursprüngliche Streckenlänge der Kainach bezieht die ja durch die Regulierungsmaßnahmen verkürzt wurde. Geplant ist: Eine Umsetzung der in der ABU vorgeschlagenen Maßnahmen durch die Wasserverbände ist grundsätzlich denkbar und wird angestrebt. 2. Die Wirkung der Maßnahme 05 erstreckt sich auf die einzugsgebietsbezogene Ebene, da sich ein Hochwasserschutzverband auch über die Grenzen des APSFR-Gebietes erstrecken kann bzw. sein Wirken positiven Einfluss auf die Unterlieger außerhalb des APSFR haben kann. 3. Lt. Maßnahmenkatalog sind die zuständigen Stellen für die Umsetzung dieser Maßnahme LH-WR (Landeshauptmann - Wasserrecht) und der Gesetzgeber. In den Checklisten wurden jedoch die Wasserrechtsbehörde und die Gemeinde als zuständige Stelle festgelegt. 4. - 5. - 6. - 7. Der Wasserverband „Kainach Regulierung“ wurde für die Umsetzung der Regulierungsmaßnahmen an der Kainach gegründet. Sämtliche Funktionäre des Wasserverbandes sind in der Zwischenzeit verstorben und der Verband ist in der Zwischenzeit „eingeschlafen“. Letztes Jahr wurde der Wasserverband daher als ein Erhaltungsverband wieder ins Leben gerufen. 8. – --- Seite 19 von 53 ---
Vorgesehene Statusentwicklung vollständig umgesetzt bis 2021 vollständig umgesetzt bis 2027 vollständig umgesetzt nach 2027 Zusatzinformation: keine Angabe Mögliche Unsicherheiten: keine Angabe --- Seite 20 von 53 ---
HANDLUNGSFELD: Schutz --- Seite 21 von 53 ---
M06 FLÄCHEN IM EINZUGSGEBIET RETENTIONSWIRKSAM BEWIRTSCHAFTEN Maßnahmen für die Erhaltung, Sicherung und Verbesserung des Wasser- und Feststoffrückhalts in den Einzugsgebieten werden geplant und umgesetzt. Dies sind insbesondere flächenwirtschaftliche Maßnahmen der Land- und Forstwirtschaft, sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Kompensation von Flächenversiegelung. Aktueller Status teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen Zusatzinformation: 1. RÜCKHALT IM EZG BEI BESTEHENDEN RISIKEN VERBESSERN Zuständigkeitsbereich Land Stmk.: A10 Land und Forstwirtschaft, A13 Umwelt und Raumordnung, A14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit Die M06 ist im Zuständigkeitsbereich der BWV in diesem Planungszyklus nicht vorgesehen, wegen Planungen von HWS-Maßnahmen. KOMEPNSATION VON FLÄCHENVERSIEGELUNG UND AKTIVE ERHÖHUNG DES WASSERRÜCKHALTES Zuständigkeitsbereich: Gemeinden Die Gemeinden setzen folgende Maßnahmen zur Kompensation von Flächenversiegelung und zur aktiven Erhöhung des Wasserrückhaltes: * In den Bebauungsplänen haben die Gemeinden einschlägige Regelungen --> Leitfaden des Landes Stmk. Oberflächenentwässerung * Die Gewässerrandstreifen (10m ab der Böschungskante des Gewässers kein Bauland) sind im Raumordnungsgesetz vorgeschrieben und werden von den Gemeinden überall dort wo es möglich ist eingehalten. * Die Versickerungsanlagen werden in den Bebauungsplänen vorgeschrieben. Falls sie dort fehlen werden sie projektbezogen in den Bauverfahren geregelt. * Bei größeren Siedlungen werden Gemeinschaftssickerbecken errichtet. Geplant ist: * In einer Gemeinde laufen derzeit die Grundstückszusammenlegungen. Wenn möglich wird der 10m Randstreifen in den Gemeindebesitz übernommen. * In der Gemeinde Söding ist für den Pichlinggraben ein Sammelsickerbecken angedacht. * Die Umsetzung der Maßnahme 6 erfolgt laufend in den Bauverfahren und soll auch weiter fortgeführt werden. 2. Die Wirkung dieser Maßnahme erstreckt sich auf das APSFR Gebiet. 3. - 4. - 5. - 6. - 7. - --- Seite 22 von 53 ---
8. – Vorgesehene Statusentwicklung vollständig umgesetzt bis 2021 vollständig umgesetzt bis 2027 vollständig umgesetzt nach 2027 Zusatzinformation: Eigentlich ist der Status "periodische Umsetzung" weil die Maßnahmen laufend in den Bauverfahren umgesetzt werden.. Mögliche Unsicherheiten: Grundstücksproblematik Budgetfrage, Förderung --- Seite 23 von 53 ---
M08a SCHUTZ- UND REGULIERUNGS(WASSER)BAUTEN PLANEN UND ERRICHTEN: HOCHWASSER- UND FESTSTOFFRÜCKHALTEANLAGEN Zur Dämpfung der Hochwasserwelle werden Hochwasserrückhalteanlagen geplant und errichtet. Für den Rückhalt potentiell nachteiliger Feststofffrachten werden Feststoffrückhalteanlagen geplant und errichtet. Aktueller Status teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen Zusatzinformation: 1. Gemeinde Dobl: RHB Gepringbach (Umsetzungsjahr 1997, Konsensinhaber Gemeinde Dobl) RHB Doblbach (Umsetzungsjahr 2010, Konsensinhaber Gem. Haselsdorf-Toblbach) Anmerkung: RHB liegt in der Gemeinde Haslesdorf-Toblbad Geplant ist: Planung am RHB Gepringpach derzeit im Laufen --> Anpassung an den Stand der Technik Gemeinde Lannach: ACHTUNG: Folgende Becken befinden sich in der Gemeinde Lannach. Sie liegen jedoch an Bächen die keine Zubringer zur Kainach sind! RHB Bahnhofsiedlung (Umsetzungsjahr 2012, Konsensinhaber Gemeinde Lannach) RHB Heuholzbach (Konsensinhaber Gemeinde Lannach) RHB Blumeggbach (Konsensinhaber Gemeinde Lannach) RHB Oisnitzbach (Konsensinhaber Gemeinde Lannach) Derzeit ist kein konkretes Vorhaben geplant Gemeinde Lieboch: RHB Holzgrabenbach (Umsetzungsjahr 1990, Konsensinhaber Gemeinde Lieboch) RHB Grenzgrabenbach (Umsetzungsjahr 1992, Konsensinhaber Gemeinde Lieboch) 2xRHB Trattenbach-Spitzwirtbach, Schmiednbach (Umsetzungsjahr 2012, Konsensinhaber Gemeinde Lieboch) RHB Lindenbach (Umsetzungsjahr 2008, Konsensinhaber Gemeinde Lieboch) RHB Kohutweg (Umsetzungsjahr 2005, Konsensinhaber Gemeinde Lieboch) RHB Liebochwest Autobahn (Umsetzungsjahr 2001, Konsensinhaber Gemeinde Lieboch) Geplant ist: RHB Liebochbach-Lusenbach (Planung im Auftrag der Gemeinde Lieboch liegt bereits vor) Liebochbach West (Ob es entweder 1 oder 2 RHB oder doch nur lineare Maßnahmen werden steht noch nicht fest) Gemeinde Mooskirchen: nicht steuerbares RHB im Nebenschluss (Umsetzungsjahr 1972) Derzeit ist kein konkretes Vorhaben geplant Gemeinde Söding: RHB Sennheitlbach (Umsetzungsjahr 2013, Konsensinhaber Gemeinde Söding) RHB Pichlinggraben (Umsetzungsjahr 2008, Konsnensinhaber Gemeinde Söding) Geplant ist: RHB am Pichniggraben ist angedacht (es liegt noch keine Planung vor). Dieses RHB wird nur dann notwendig sein wenn die Baulandanfrage in der Gemeinde weiterhin ansteigt. --- Seite 24 von 53 ---
ANMERKUNG: Siehe auch Maßnahmenvorschläge ABU Kainach, Werner Consult, 2012 Siehe auch Maßnahmenvorschläge ABU Södingbach, Ingenos, 2008 Siehe auch Maßnahmenvorschläge ABU Doblbach, Ingenos, 2008 Siehe auch Maßnahmenvorschläge ABU Liebochbach, Ingenos.Gobiet.ZT, 2013 2. Die Wirkung der Maßnahme ist auf der Ebene des Einzugsgebietes zu erwarten. 3. - 4. - 5. - 6. - 7. - 8. – Vorgesehene Statusentwicklung teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen bis 2021 vollständig umgesetzt bis 2027 vollständig umgesetzt nach 2027 Zusatzinformation: keine Angabe Mögliche Unsicherheiten: Einspüche in der Wasserrechtsverhandlung --> ein Enteignungsverfahren ist im Laufen (Liebochbach- Lusenbach) --- Seite 25 von 53 ---
M08b SCHUTZ- UND REGULIERUNGS(WASSER)BAUTEN PLANEN UND ERRICHTEN: LINEARE SCHUTZMASSNAHMEN Zur Erhöhung der Abfluss- und Feststofftransportkapazität im Siedlungsgebiet werden lineare Schutzmaßnahmen errichtet. Es werden Maßnahmen für eine möglichst rasche Hochwasserabfuhr in Restrisikogebieten ergriffen, um die Schadwirkung im Überlastfall und Versagensfall möglichst gering zu halten. Aktueller Status teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen Zusatzinformation: 1. Gemeinde Dobl: Durch folgende lineare Maßnahmen ist das Risikogebiet bereits geschützt: Dämme, Hochwasserschutzmauern und mobiler Hochwasserschutz Kainachregulierung HWS Muttendorf (HWS an der Kainach, Umsetzungsjahr 2009) HWS Krennsiedlung (HWS an der Kainach, Umsetzungsjahr 2009) Doblbach KM 0.00 bis KM 2.03 Wiederherstellung des Konsenszustandes Altarme der Kainach werden bei Hochwasser aktiviert Dämme, Hochwasserschutzmauern und mobilen Hochwasserschutz Geplant ist: Die Auswirkungen der Wiederherstellung des Konsenszustandes auf das Abflussverhalten sollen geprüft werden. Gemeinde Lannach: Durch folgende lineare Maßnahmen ist das Risikogebiet bereits geschützt: Geplant ist: Die Maßnahmen die in der Abflussuntersuchung Kainach vorgeschlagen worden sind werden durch die Baubezirksleitung umgesetzt Gemeinde Lieboch: Durch folgende lineare Maßnahmen ist das Risikogebiet bereits geschützt: Dämme und Profilaufweitungen HWS Liebochbach-Lusenbach (Umsetzungsjahr 1959, Konsensinhaber Gemeinde Lieboch) HWS Liebochbach-Lusenbach (Umsetzungsjahr 1983, Konsensinhaber Gemeinde Lieboch) Geplant ist: Lineare Maßnahmen im Zuge der Herstellung des RHB Liebochbach-Lusenbach Maßnahmenvorschlag aus der Abflussuntersuchung Kainach Projekt Lieboch-Lieboch West Bereits umgesetzte Maßnahmen müssen an den Stand der Technik angepasst werden Gemeinde Mooskirchen: Kainachregulierung (Umsetzungsjahr 1973/1974) Derzeit ist kein konkretes Vorhaben geplant Gemeinde Söding: Durch folgende lineare Maßnahmen ist das Risikogebiet bereits geschützt: Dämme und Profilaufweitungen HWS Södingbach Regulierung (Umsetzungsjahr 1979, Konsensinhaber Gemeinde Söding) Geplant ist: Bereits umgesetzte Maßnahmen müssen an den Stand der Technik angepasst werden. Dafür ist kein eigenes --- Seite 26 von 53 ---
Projekt erforderlich sondern nur Rückführung zum Konsenszustand ANMERKUNG: Siehe auch Maßnahmenvorschläge ABU Kainach, Werner Consult, 2012 Siehe auch Maßnahmenvorschläge ABU Södingbach, Ingenos, 2008 Siehe auch Maßnahmenvorschläge ABU Doblbach, Ingenos, 2008 Siehe auch Maßnahmenvorschläge ABU Liebochbach, Ingenos.Gobiet.ZT, 2013 2. Die Wirkung der Maßnahme ist auf der Ebene des Einzugsgebietes zu erwarten. 3. - 4. - 5. - 6. - 7. - 8. – Vorgesehene Statusentwicklung vollständig umgesetzt bis 2021 vollständig umgesetzt bis 2027 vollständig umgesetzt nach 2027 Zusatzinformation: keine Angabe Mögliche Unsicherheiten: Personelle Ressourcen Budgetfrage Förderungen --- Seite 27 von 53 ---
M09 OBJEKTSCHUTZMASSNAHMEN UMSETZEN UND ADAPTIEREN Objektschutzmaßnahmen werden an Neuanlagen und bestehenden Gebäuden entsprechend der geltenden Rechts- und Techniknormen vorgeschrieben und umgesetzt. Für bestehende Wohn- und Nutzgebäude im Hochwasserabflussbereich werden gefahrenangepasste Nutzungskonzepte erstellt. Besondere Vorkehrungen/Vorschreibungen für die Lagerung wassergefährdender Stoffe werden getroffen. Potentiell Betroffene treffen entsprechende Eigenvorsorge. Aktueller Status teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen Zusatzinformation: 1. OBJEKTSCHUTZMASSNAHMEN AN NEUANLAGEN VORSCHREIBEN UND UMSETZEN Zuständigkeitsbereich: Gemeinden Im HQ30 Abflussbereich werden Sachverständige beigezogen. Die Gemeinden halten sich an das Stmk. Baugesetz und regeln den Objektschutz an Neuanlagen im Rahmen des Bauverfahrens. Dort werden jeweils im konkreten Fall Auftriebssicherung, Hochwasserangepasste Nutzung und Ausstattung, wasserdichte Bauweise und andere Auflagen wie z.B. Niveauanhebung,...vorgeschrieben. Bei den Vorschreibungen für die Lagerung wassergefährdender Stoffe halten sich die Gemeinden an das steiermärkische Baugesetz. Geplant ist: * Objektschutzmaßnahmen sollen zukünftig in den Flächenwidmungsplan und die Teilbebauungspläne aufgenommen werden * Bei neuen Baubewilligungen soll zukünftig auf hochwasserangepasstes Bauen geachtet werden - Auflagenlegung im Zuge der Bauverhandlung (Hochwasserangepasstes Bauen) OBJEKTSCHUTZMASSNAHMEN AN BESTEHENDEN ANLAGEN VORSCHREIBEN UND UMSETZEN Zuständigkeitsbereich: Gemeinden Zurzeit fehlt die gesetzliche Grundlage für die Umsetzung von Objektschutzmaßnahmen an bestehenden Anlagen. Eine bereits erteilte Genehmigung kann im Nachhinein nicht mehr verändert werden --> keine Eingriffmöglichkeiten 2. Der Wirkungsbereich der Maßnahme M09 ist auf der Ebene des APSFR zu erwarten. 3. - 4. - 5. - 6. - 7. - 8. – --- Seite 28 von 53 ---
Vorgesehene Statusentwicklung vollständig umgesetzt bis 2021 vollständig umgesetzt bis 2027 vollständig umgesetzt nach 2027 Zusatzinformation: Maßnahmen werden laufend in den Bauverfahren vorgeschrieben. In einer Gemeinde wird die Arbeit fortgeführt wie bisher, da keine Notwendigkeit für neue Vorhaben besteht. Bei Bestandsobjekten fehlender Gesetzes- und Grundlagenbestand. Mögliche Unsicherheiten: keine Angabe --- Seite 29 von 53 ---
M10 ABSIEDLUNG UND RÜCKWIDMUNG PRÜFEN UND DURCHFÜHREN Es werden Absiedlungs- und Rückwidmungsmaßnahmen im Rahmen einer Variantenuntersuchung geprüft und gegebenenfalls umgesetzt. Eine freiwillige Absiedlung aufgrund einer besonders exponierten Lage von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden wird angeregt und finanziell unterstützt. Aktueller Status teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen Zusatzinformation: 1. Während der Checklistenbefüllung gaben alle Gemeinden des gegenständlichen APSFR an, dass die Maßnahme 10 keine Relevanz hat und dass sie in diesem Planungszyklus nicht vorgesehen ist. Die häufigste Begründung hierfür war die fehlende gesetzliche Grundlage (Angst vor Entschädigungszahlungen) und die Tatsache, dass es sich um geschlossenen Siedlungsraum handelt. Im Rahmen des Workshops, zu dem die Gemeinden eingeladen waren, wurde diese Maßnahme besprochen. Dabei stellte sich Folgendes heraus: Die Rückwidmung von unbebautem Bauland ist gesetzlich geregelt. Wenn der Aufwand für die HW-Freistellung größer ist als der Nutzen, sprich wenn es unwirtschaftlich wird, ist eine Rückwidmung durchzuführen. Vor der Rückwidmung muss jedoch eine Prüfung durch eine fachkundige Person erfolgen (Gutachten). Nach diesem Ablaufschema gab es in der Gemeinde Söding bereits Rückwidmungen von Bauland. Die anwesenden Gemeinden sprachen sich für eine Aufnahme der Maßnahme 10 in die Maßnahmenplanung aus und wollen wie oben beschrieben in Zukunft vorgehen. 2. Der Wirkungsbereich der Maßnahme M10 ist auf der Ebene des APSFR zu erwarten. 3. - 4. - 5. - 6. - 7. - 8. – Vorgesehene Statusentwicklung teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen bis 2021 teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen bis 2027 vollständig umgesetzt nach 2027 Zusatzinformation: k.A. Mögliche Unsicherheiten: keine Angabe --- Seite 30 von 53 ---
M11 GEWÄSSERAUFSICHT DURCHFÜHREN UND VERBESSERN Der Zustand der Gewässer und der Hochwasserschutzanlagen wird regelmäßig kontrolliert und die Behebung der festgestellten Mängel veranlasst Aktueller Status teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen Zusatzinformation: Nur vorgesehen in Gemeinden mit Wildbächen. Personalbedingt kommt es derzeit zu keinen regelmäßigen, systematischen Begehungen. Diese werden anlassbezogen durchgeführt (z.B. bei Hinweise zu Missstand). Eine periodische Umsetzung ist daher derzeit nicht möglich, sondern erst kurzfristig. 1. GEWÄSSERAUFSICHT DURCHFÜHREN UND VERBESSERN Zuständigkeitsbereich Land Stmk.: A13 Umwelt und Raumordnung, A14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit und A16 Verkehr und Landeshochbau - Baubezirksleitungen Zurzeit kommt es personalbedingt zu keinen regelmäßigen, systematischen Begehungen an den Gewässern. Diese werden anlassbezogen durchgeführt (z.B. bei Hinweis auf Missstand) Geplant ist: Gewässeraufsichts-Organisation- und Kontrollplan wird neu erstellt (systematische Vorgehensweise), ist in Ausarbeitung WILDBACHBEGEHUNGEN DURCHFÜHREN Zuständigkeitsbereich: Gemeinden Im gegenständlichen APSFR wurden keine Wildbäche ausgewiesen. 2. Die Wirkung der Maßnahme "Gewässeraufsicht durchführen und verbessern" ist auf der Ebene des APSFR zu erwarten. 3. - 4. - 5. - 6. - 7. - 8. – Vorgesehene Statusentwicklung periodische Umsetzung bis 2021 periodische Umsetzung bis 2027 periodische Umsetzung nach 2027 Zusatzinformation: Personalbedingt kommt es derzeit zu keinen regelmäßigen, systematischen Begehungen. --- Seite 31 von 53 ---
Diese werden anlassbezogen durchgeführt (z.B. bei Hinweise zu Missstand). Eine periodische Umsetzung ist daher derzeit nicht möglich, sondern erst kurzfristig. Mögliche Unsicherheiten: personalabhängig Budgetfrage --- Seite 32 von 53 ---
M12 HOCHWASSERSCHUTZANLAGEN INSTAND HALTEN, BETREIBEN UND VERBESSERN, GEWÄSSERPFLEGE DURCHFÜHREN Hochwasserschutzanlagen und Schutzsysteme werden konsensgemäß instand gehalten, ggf. saniert, verbessert und / oder an den Stand der Technik angepasst. Betriebsvorschriften für Hochwasserschutzanlagen werden erstellt. Die Betriebsweise bestehender Schutzsysteme wird periodisch evaluiert. Die zur Sicherstellung der Hochwasserabfuhrkapazität erforderliche Instandhaltung der Gewässer außerhalb bestehender Hochwasserschutzanlagen (Gewässerpflege) wird durchgeführt. Aktueller Status periodische Umsetzung Zusatzinformation: 1. HOCHWASSERSCHUTZANLAGEN INSTAND HALTEN, BETREIBEN UND VERBESSERN Zuständigkeitsbereich: Konsensinhaber Folgende Unterlagen zur Instandhaltung und Betrieb von HWS-Anlagen liegen vor: * Für die Rückhaltebecken liegen Beckenbücher vor, in denen der Betrieb und die Instandhaltung geregelt sind * Es werden selbstständige Kontrolltätigkeiten durch Gemeindemitarbeiter durchgeführt sowohl an Linear- wie auch an Punktmaßnahmen (=RHB) * Die Instandhaltung der bestehenden Anlagen führt die Baubezirksleitung durch (Diese Aufgabe haben die Gemeinden an die BBL ausgelagert). Ein Teil der Arbeiten wird jedoch durch Gemeindemitarbeiter verrichtet. Geplant ist: Derzeit sind keine konkreten Maßnahmen geplant. GEWÄSSERPFLEGE DURCHFÜHREN: Zuständigkeitsbereich: Konsensinhaber Es liegen nur teilweise Unterlagen für die Gewässerpflege vor und zwar: * das Instandhaltungsprogramm Kainach 2012-2013 (6K001246) und * Instandhaltungsprogramm Kainach 2014-2015 (6K001247) . In den Gemeinden gibt es: * Kontrollen nach abgelaufenen Hochwässern, * Betreuungsdienst durch einen Verband (Unteres Kainachtal und Kainachregulierung) und * bedarfsorientierte Instandhaltung (entweder über die BBL oder über die Gemeindemitarbeiter des Bauhofes) Geplant ist: * Betreuungsdienste durch den Verband Unteres Kainachtal sollen fortgeführt werden * Im Auftrag der Gemeinden führt die BBL Instandhaltungsaufgaben durch bzw. erfolgt die laufende Kontrolle durch Gemeindemitarbeiter - fortführen der Maßnahme wie bisher 2. Die Maßnahme 12 wirkt auf der Ebene des APSFR. 3. - 4. - 5. - --- Seite 33 von 53 ---
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