Personalrat MUTTERSCHUTZ & ELTERNZEIT - 15.Auflage, August 2015
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personalrat uniklinik Uniklinik Uniklinik Freiburg Freiburg 15.Auflage, August 2015 MUTTERSCHUTZ & ELTERNZEIT
Personalrat ll Mutterschutz und Elternzeit Sonderinfo aktue INHALTSVERZEICHNIS Ermutigung…………………………………………………………………………………………………. Seite 3 Service für Familien: Familien Wegweiser ........................................................... ………………….Seite 3 Link Tipp für Alleinerziehende……………………………………………………………………………..Seite 3 Mutterschutzgesetz Mitteilungspflicht…………………………………………………………………………………………….Seite 4 Gestaltung des Arbeitsplatzes…………………………………………………………………………….Seite 4 Gefährdungsanalysen ......................................................................................... ………………….Seite 5 Beschäftigungsverbote und Schutzfristen……………………………………………………………..Seite 5-7 Betriebsärztlicher Dienst…………………………………………………………………………………...Seite 6 Infektionsgefahr bei beruflichem Umgang mit Kindern…………………………………………………Seite 7 Kündigungsschutz und befristete Arbeitsverträge………………………………………………………Seite 8 Stillzeit………………………………………………………………………………………………………..Seite 8 Verbot finanzieller Benachteiligung……………………………………………………………………….Seite 9 Arbeitsbefreiung für Vorsorgeuntersuchungen………………………………………………………….Seite 9 Arbeitsbefreiung für Väter………………………………………………………………………………….Seite 9 Link Tipp……………………………………………………………………………………………………..Seite 9 Mutterschaftsgeld………………………………………………………………………………………….Seite 10 Elternzeit………………………………………………………………………………………………..Seite 10-15 Elterngeld ............................................................................................................ …………….Seite 16-17 Elterngeldrechner………………………………………………………………………………………….Seite 16 Elterngeld Plus ……………………………………………………………………………………………Seite 18 Kindergeld ........................................................................................................... ………………..Seite 19 Wenn Kinder krank sind ....................................................................................... …………….....Seite 19 Beurlaubung und VBL…………………………………………………………………………………….Seite 20 Beurlaubung aus familiären Gründen…………………………………………………………………..Seite 20 Wiedereinstieg — Leitfaden zum Wiedereinstieg ................................................. ………………..Seite 21 Familienservice an der Uniklinik .......................................................................... ………………..Seite 21 Adressen im Überblick ......................................................................................... …………….Seite 22-23 Kinder– und Ferienbetreuung .............................................................................. ………………..Seite 23 Ämterfahrplan………………….. …………………………………………………………………………Seite 23 IMPRESSUM Herausgegeben und verantwortlich: Personalrat der Uniklinik Freiburg, Robert-Koch-Straße 1, 79106 Freiburg Telefon: 0761/ 270 60980, Fax: 60330 e-Mail: personalrat@uniklinik-freiburg.de Internet: http://www.uniklinik-freiburg.de/personalrat 15.Auflage, August 2015, Auflage: 1500 Stück An diesem Heft haben mitgearbeitet: Petra Mergenthaler, Uta Spöri, Angelika Reiß, Kirsten Borchert, Ralph Vögtle, Sebastian Biek, Heike Wick Seite 2 Personalrat Uniklinik Freiburg — 15.Auflage — August 2015
Sonderinfo Mutterschutz und Elternzeit Personalrat ell aktu Ermutigung Mit diesem Sonderinfo-Heft gibt der Personalrat einen Überblick über die Rechte der Frauen während ihrer Schwangerschaft und Mutterschutzzeit sowie der Frauen und Männer während der Elternzeit. Seine Rechte kennen und sie durchsetzen sind aber zwei ganz verschiedene Dinge. Allzu oft ist es auch bei uns an der Uniklinik noch so, dass von Vorgesetzten oder auch von Kollegin- nen und Kollegen die Einhaltung der Rechte von Schwangeren als lästig empfunden werden. So kommen schwangere Frauen nicht selten unter den moralischen Druck, auf Teile ihrer Rechte zu verzichten. Tun Sie dies nicht! Bestehen Sie auf Ihr Recht und wenden Sie sich an den Personalrat, wenn Sie Un- terstützung brauchen. Selbstbewusstes und selbstverständliches Bestehen auf den Rechten kann ein wichtiger Beitrag zu einer beschwerdefreien und lustvollen Schwangerschaftszeit und zu einer partnerschaftlichen und selbstsicheren Mutterschaft bzw. Vaterschaft sein. Unser Link-Tipp Alleinerziehend? So bekommen Sie Hilfe. Nützliche Adressen und Tipps unter: www.baby-und-familie.de Seite 3 Personalrat Uniklinik Freiburg — 15.Auflage — August 2015
Personalrat ll Mutterschutz und Elternzeit Sonderinfo aktue Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) Für wen gilt das Gesetz? §1 Dieses Gesetz gilt für alle Frauen, die in einem Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis stehen. Ansprüche nach dem Mutterschutzgesetz hat jede Frau, unabhängig von Staatszugehörigkeit und Familienstand, wenn sie in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt ist. Das Gesetz gilt nicht für Hausfrauen und selbständig tätige Frauen. Der Mutterschutz für Beamtinnen ist in besonderen beamtenrechtlichen Bestimmungen festgelegt. Mitteilungspflicht Gestaltung des Arbeitsplatzes §5 §2 Sobald eine Arbeitneh- Die Arbeitgeberin ist im merin erfährt, dass sie Rahmen ihrer Fürsorge- schwanger ist, soll sie pflicht verpflichtet, eine der Verwaltung ihre werdende oder stillende Schwangerschaft und Mutter so zu beschäftigen den mutmaßlichen Tag und ihren Arbeitsplatz - ein- der Niederkunft mitteilen. schließlich der Maschinen, Nur so können die Werkzeuge und Geräte - so Schutzbestimmungen einzurichten, dass Mutter von der Klinik eingehal- und Kind vor Gefahren für ten werden. Die Schwan- Leben und Gesundheit gerschaftsbescheinigung ausreichend geschützt mit dem voraussichtli- sind, selbst gegen den Wil- chen Geburtstermin len der Schwangeren. muss an die Krankenkas- se und die Verwaltung Bei Arbeiten, die ständiges des Klinikums geschickt stehen oder gehen erfor- werden. Außerdem muss dern, muss eine Sitz- eine Bescheinigung des gelegenheit zum kurzen Ausruhen bereitstehen. Verdienstes an die Krankenkasse. Falls es zu Für ständig sitzende Tätigkeiten muss die Gele- einer Totgeburt kommt, nachdem der voraus- genheit gegeben werden, diese Arbeit kurz zu sichtliche Geburtstermin schon mitgeteilt wurde, unterbrechen. ist dies auch der Verwaltung mitzuteilen. Die Kosten für eine ärztliche Bescheinigung der Der Gesetzgeber legt der Arbeitgeberin eine Schwangerschaft muss die Klinik übernehmen Geldbuße auf, wenn sie fahrlässig oder vorsätz- (§5, Abs.3 MuSchuG). lich den Vorschriften der Beschäftigungsverbote vor und nach der Entbindung Die Klinik ist verpflichtet, dem Regierungspräsi- dium und dem Betriebsärztlichen Dienst unver- § den Vorschriften der Stillzeit züglich mitzuteilen, dass sie eine werdende Mut- § den Vorschriften über Mehr–, Sonn– und ter beschäftigt. Weiteren Personen darf ohne Nachtarbeit Zustimmung der werdenden Mutter die Schwan- gerschaft nicht bekanntgegeben werden. Im zuwiderhandelt. Bei Gefährdung der Arbeitskraft Rahmen der Bekanntgabe ist eine Gefährdungs- oder Gesundheit der werdenden Mutter oder stil- analyse zu erstellen, um den größtmöglichen lenden Mutter droht der Arbeitgeberin sogar eine Schutz für die werdende Mutter und ihr Kind zu Freiheitsstrafe. gewährleisten. Seite 4 Personalrat Uniklinik Freiburg — 15.Auflage — August 2015
Sonderinfo Mutterschutz und Elternzeit Personalrat ell aktu Das Mutterschutzgesetz Gefährdungsanalysen Um die potentielle Gefährdung von Ihnen und Ihrem Kind zu bewerten und zu verhindern ist eine Gefährdungsanalyse Ihres Arbeitsplatzes durchzuführen. Der/die Vorgesetzte wird mit Ihnen ein Gespräch führen, über die Tätigkeiten, Situationen und Einsatzbereiche, die im Rahmen der Schwangerschaft zu beachten sind. Durch die Analyse wird für Sie, Ihren Vorgesetzten und Ihren Kollegen und Kolleginnen klar, welche Tätigkeiten oder zu welchen Arbeitszeiten Sie nicht mehr oder eingeschränkt arbeiten dürfen. Diese Gefährdungsanalyse erhält der Betriebsärztliche Dienst, welcher ggf. berät und prüft, sowie die Personaladministration und der Personalrat. Ebenso geht ein Exemplar der Gefährdungsanalyse an das Regierungspräsidium. Das Regierungspräsidium prüft als Aufsichtsbehörde das Klinikum bezüglich der Einhaltung der Mutterschutzrichtlinien. Beschäftigungsverbote und Schutzfristen §3 und §6 Arbeit und Arbeitsplatz dürfen keinesfalls die Gesundheit der Mutter und des Kindes gefährden. Des- halb darf eine Schwangere den Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden • Chemikalien • infektiösen Stoffen • Strahlen • Stäuben • Lärm • Gefahrstoffen • Gasen • Dämpfen nicht ausgesetzt sein (Gefahrstoffe gemäß GefStoffV). Ausnahmen sind nur möglich, wenn eine Einwir- kung und Schädigung sicher und absolut ausgeschlossen werden kann. Eine werdende Mutter darf keinen Umgang mit krebserzeugenden, fruchtschädigenden und erbgutverändernden Gefahrstoffen haben und diesen Stoffen auch nicht ausgesetzt sein! Arbeiten mit diesen teratogenen, mutagenen und kanzeroge- nen Stoffen dürfen auch nicht im gleichen Raum verrichtet werden. Für Schwangere sollte der Umgang mit hautresorp- tiven Stoffen grundsätzlich ausgeschlossen sein, sofern die Resorption nicht sicher vermeidbar ist (z.B. geschlossene Systeme). Eine Infektionsgefährdung durch Patienten oder Untersuchungsgut darf nicht bestehen. Wo steht`s? Informieren Sie sich über die Arbeitsstoffe, mit denen Sie umgehen (AGW/MAK-Werte, Gefahrensymbole, Infektions- gefährdung, Strahlenbelastung). Seite 5 Personalrat Uniklinik Freiburg — 15.Auflage — August 2015
Personalrat ll Mutterschutz und Elternzeit Sonderinfo aktue Das Mutterschutzgesetz Beschäftigungsverbote und Schutzfristen §3 und §6 Die werdende Mutter darf Sechs Wochen vor der Geburt setzt, dann kann der/die behan- sechs Wochen vor der Geburt ihres Kindes darf die werdende delnde Arzt/Ärztin und der Be- und im Normalfall acht Wo- Mutter nur dann beschäftigt wer- triebsärztliche Dienst bestimm- chen danach nicht arbeiten. den, wenn sie selbst ausdrück- te Arbeiten verbieten oder ein- Bei Mehrlingen und Frühge- lich erklärt hat, dass sie weiter- schränken. Der/die Arzt/Ärztin burt zwölf Wochen. Für die arbeiten möchte. Diese Ent- bestätigt das Beschäftigungs- Festlegung, ob eine Frühge- scheidung kann sie jederzeit verbot - auch von einzelnen burt im medizinischen Sinne rückgängig machen. Während Tätigkeiten - schriftlich. vorliegt, ist ein ärztliches At- der Schutzfrist nach der Geburt test maßgebend. Um eine (8-12 Wochen) besteht für Müt- Frühgeburt handelt es sich, ter ein absolutes Beschäfti- Beachten Sie: wenn das Kind bei der Geburt gungsverbot. In dieser Zeit dür- Die Fehlzeiten aufgrund mutter- weniger als 2.500 Gramm fen Frauen auch dann nicht be- schutzrechtlicher Beschäfti- wiegt oder wenn das Kind schäftigt werden, wenn sie dazu gungsverbote und Mutter- trotz höheren Geburtsge- bereit wären. schutzfristen gelten als Be- wichts wegen noch nicht voll schäftigungszeiten. Auch wäh- ausgebildeter Reifezeichen Das Ende der Schutzfrist bedeu- rend dieser Zeiten entstehen einer wesentlich erweiterten tet nicht das Ende des Mutter- Urlaubsansprüche. Der Restur- Pflege bedarf. schutzes. Ist eine Frau in den laub aus der Zeit vor den Be- ersten drei Monaten nach der schäftigungsverboten ist über- Mütter haben grundsätzlich Entbindung nur bedingt arbeits- tragbar auf das laufende oder eine Schutzfrist von mindes- fähig geschrieben, dann darf sie nächste Urlaubsjahr. tens 14 Wochen (sechs Wo- unter Fortzahlung des vollen chen vor und 8 Wochen nach Entgelts nur mit solchen Tätig- der Geburt), auch wenn deren keiten beschäftigt werden, die Babys vor dem berechneten ihre Leistungsfähigkeit nicht Geburtstermin auf die Welt übersteigen. Bei Krankheit hat kommen. sie Anspruch auf die in einem • D.h. es gibt eine Verlänge- solchen Fall übliche Lohn- oder rung der 8-wöchigen Gehaltsfortzahlung. Schutzfrist nach der Entbin- dung um die nicht bean- Wenn sich bei den Vorsorgeun- spruchten Tage vor der Ge- tersuchungen herausstellt, dass burt. Leben und Gesundheit von Mut- • Wird der errechnete Ge- ter oder Kind gefährdet werden, burtstermin überschritten, sofern die Schwangere ihre bis- so verkürzt sich die Schutz- herige Tätigkeit unverändert fort- frist nach der Entbindung nicht. Sie beträgt ebenfalls acht bzw. zwölf Wochen. Beim Betriebsärztlichen Dienst der Uniklinik erhalten Sie ein • Wenn die Mutter in der Zeit ausführliches Merkblatt zu den Beschäftigungsverboten und dem vor der Geburt jedoch Mutterschutz. "krankgeschrieben" war, Adresse: Betriebsärztlicher Dienst der Uniklinik, Berliner Allee 6, dann verkürzt sich die 79110 Freiburg Sechs-Wochen-Frist vor der Tel: 0761/ 270-20520 bzw. 20530 Geburt um die Zeit der E-Mail: arbeitsmedizin@uniklinik-freiburg.de "Krankschreibung“. www.uniklinik-freiburg.de/arbeitsmedizin Seite 6 Personalrat Uniklinik Freiburg — 15.Auflage — August 2015
Sonderinfo Mutterschutz und Elternzeit Personalrat ell aktu Das Mutterschutzgesetz Weitere Beschäftigungsverbote (u.a. Nacht-, Sonntags– und Mehrarbeit) §4 und §8 Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden mit: § Arbeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als 5 kg Gewicht oder wenn gelegentlich Lasten von mehr als 10 kg Gewicht ohne Hilfsmittel zu heben sind. § Arbeiten mit ständigem Stehen mehr als vier Stunden täglich ab dem fünften Schwangerschaftsmonat. § Arbeiten, bei denen sie sich häufig erheblich strecken oder beugen oder bei denen sie dauernd hocken oder sich gebückt halten müssen. § Arbeiten, bei denen Berufserkrankungen entstehen können. § Außerdem sind nach Ablauf des dritten Schwanger- schaftsmonats Arbeiten auf Beförderungsmitteln aller Art verboten. § Werdende oder stillende Mütter dürfen ferner nicht in der Zeit zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr arbeiten. An Sonn- und Feiertagen dürfen sie nur beschäftigt werden, wenn ihnen in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluss an eine Nacht- ruhe gewährt wird. § Sie dürfen höchstens 8 1/2 Stunden täglich und dabei nicht mehr als 90 Stunden in der Doppel- woche arbeiten. Werdende oder stillende Mütter unter 18 Jahren dürfen täglich nur bis zu 8 Stunden und dabei nicht mehr als 80 Stunden in der Doppelwoche arbeiten. Für Jugendliche gelten darüber hinaus Sonderre- gelungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Auch handelt es sich bei den Beschäftigungsverboten um keine abschließende Auflistung. Ausnah- meregelungen kann, auf persönlichen Antrag der werdenden Mutter, lediglich das Regierungspräsidi- um gemäß § 8 Abs. 6 genehmigen (z.B. Spätdienstdauer nach 20 Uhr in geringem Umfang). Sollten Sie Fragen haben, sich unsicher fühlen oder kommt es an Ihrem Arbeitsplatz zu Unklarheiten, dann melden Sie sich am besten bei den Betriebsärztinnen/Betriebsärzten (Tel. 20520) oder beim Per- sonalrat (Tel. 60980). Infektionsgefahr bei beruflichem Umgang mit Kindern Arbeiten Sie in einem Bereich, in welchem Sie Umgang mit Kindern haben, wie in der Kinderklinik, Kinder- und Jugendpsychiatrie oder in einer entsprechenden Ambulanz (HNO, Augen- und Hautklinik, Urologie) gibt es im Rahmen der Schwangerschaft Infektionsgefährdungen, welche ausgeschlossen werden müssen. Im Rahmen der betriebsärztlichen Vorsorgeuntersuchungen wird die Immunitätslage folgender Infektionskrankheiten überprüft und ggf. einen Schutz durch Impfung angeboten: Hepatitis B/ C, Masern, Mumps, Röteln, Windpocken und Keuchhusten. Eine frühzeitige Feststellung der Immunitätslage ist sehr wichtig! Aus diesem Grund bietet die betriebsärztliche Stelle schon bei Kinderwunsch vor Eintritt der Schwangerschaft an, die Titerbestimmung durchzuführen. Sobald Ihnen die Schwangerschaft bekannt ist, sollte die Immunlage dringend gecheckt werden. Die ärztliche Schweigepflicht ist von Seiten der Betriebsärztin und des Betriebsarztes selbstverständlich gewährleistet! Seite 7 Personalrat Uniklinik Freiburg — 15.Auflage — August 2015
Personalrat ll Mutterschutz und Elternzeit Sonderinfo aktue Das Mutterschutzgesetz Kündigungsschutz und befristete Arbeitsverträge §9 und §10 Die werdende Mutter steht Betriebs- oder Berufszugehörig- vor der Abschlussprüfung be- unter einem besonderen Kün- keit als nicht unterbrochen. Vo- antragen, dass die Ausbil- digungsschutz. Die Arbeitge- raussetzung ist, dass sie in der dungszeit verlängert wird, berin darf einer Schwangeren Zwischenzeit nicht in einem an- wenn die Verlängerung z.B. bis zum Ablauf von vier Mo- deren Betrieb gearbeitet hat. wegen Fehlzeiten durch die naten nach der Entbindung Der Betrieb ist allerdings nicht Schwangerschaft nicht kündigen. Vorausset- zur Wiedereinstellung verpflich- erforderlich ist, zung: Der Arbeitgeberin muss tet um das Ausbil- die Schwangerschaft bekannt dungsziel zu er- gewesen sein. Eine Kündi- Frauen, die befristete Arbeits- reichen. gung ist unwirksam, wenn die verträge abgeschlossen ha- zu Kündigende innerhalb von ben, fallen während der zwei Wochen nach Erhalt der Schwangerschaft und einige Kündigung der Arbeitgeberin Zeit nach der Entbindung unter das Bestehen einer Schwan- das Mutterschutzgesetz, solan- gerschaft mitteilt. ge das befristete Arbeitsverhält- nis besteht. Ein befristetes Ar- Eine Beendigung des Arbeits- beitsverhältnis endet mit Ablauf verhältnisses aufgrund des der vereinbarten Zeit oder Errei- Auslaufens eines befristeten chen des Zwecks auch bei Arbeitsvertrags ist hiervon Schwangerschaft, während der nicht berührt. Schutzfrist nach der Entbindung und in Elternzeit. Während der Schwanger- schaft und während der Verlängert die Arbeitgeberseite Stillzeit Schutzfristen nach der Geburt alle gleich liegenden befristeten §7 ist eine Frau nicht an die tarif- Arbeitsverhältnisse und beruft lichen Kündigungsfristen ge- sich nur der werdenden Mutter Eine Mutter, die ihr Kind stillt, bunden. Sie kann ohne Ein- gegenüber auf den Fristablauf, kann nach Wiederaufnahme haltung einer Frist (also frist- könnte das eine unmittelbare ihrer Tätigkeit "Stillpausen" ver- los) zum Ende der Schutzfrist Diskriminierung der werdenden langen. Gewährt werden muss nach der Geburt (8 Wochen, Mutter und damit unzulässig die zum Stillen erforderliche bei Mehrlingsgeburten 12 Wo- sein. Zeit, mind. aber 2x eine halbe chen) das Arbeitsverhältnis Stunde oder 1x eine Stunde pro kündigen. Nur wer im An- Berufsausbildungsverhältnis- Tag (bei einer Arbeitszeit von 8 schluss an die Schutzfristen se sind in der Regel befristete Std. tägl.). Hierdurch darf kein Erziehungsurlaub nimmt, Beschäftigungsverhältnisse. Sie Verdienstausfall entstehen. Die muss Fristen beachten. enden mit Ablauf der vertraglich Stillzeit darf auch nicht von der vereinbarten Ausbildungszeit Mutter vor- oder nachgearbeitet Hat eine Frau das Arbeitsver- oder – bei vorzeitigem Beste- werden und nicht auf festge- hältnis zum Ende der Schutz- hen der Abschlussprüfung – mit setzte Ruhepausen angerech- frist gekündigt und kehrt sie Bekanntgabe des Prüfungser- net werden. Wenn in der Nähe dann innerhalb eines Jahres gebnisses. Dies gilt auch bei der Arbeitsstätte keine Stillgele- nach der Entbindung an die Schwangerschaft. genheit vorhanden ist, so ist Klinik zurück, so gilt das Ar- einmal eine Stillzeit von mind. beitsverhältnis hinsichtlich der Die Auszubildende kann aber 90 Minuten zu gewähren. Seite 8 Personalrat Uniklinik Freiburg — 15.Auflage — August 2015
Sonderinfo Mutterschutz und Elternzeit Personalrat ell aktu Das Mutterschutzgesetz Verbot finanzieller Arbeitsbefreiung für Arbeitsbefreiung für Benachteiligung Vorsorgeuntersuchung Väter §11 §16 §26 TV-UK Wenn die werdende oder stil- Die Klinik hat eine werdende Der Arbeitnehmer hat bei der lende Mutter wegen eines Be- Mutter für ärztliche Untersu- Niederkunft seiner Ehefrau schäftigungsverbotes teilweise chungen im Rahmen der Mut- Anspruch auf einen Tag Ar- oder völlig mit der Arbeit aus- terschaftsvorsorge, ohne Ent- beitsbefreiung unter Fortzah- setzen oder die Beschäfti- geltausfall, jederzeit von der lung der Bezüge. gungs- oder Entlohnungsart Arbeit freizustellen. wechseln muss, dann ist ihr §26 Arbeitsbefreiung der Durchschnittsverdienst der Voraussetzung ist allerdings, (1a) Niederkunft der Ehefrau letzten dreizehn Wochen bzw. dass diese Untersuchungen nur oder der Lebenspartnerin im der letzten drei Monate vor während der Arbeitszeit möglich Sinne des LPartG, Beginn desjenigen Monats, in sind. dem die Schwangerschaft ein- Dieser Tag muss nicht der Tag getreten ist, weiterzuzahlen. der Geburt, aber in zeitlicher Hat also z.B. eine Kranken- Nähe, sein. schwester auch regelmäßig im Nachtdienst gearbeitet, so Den Antrag für die Arbeitsbe- müssen ihr die durchschnittli- freiung finden Sie auf der For- chen Zuschläge für die Nacht- mularplattform im Intranet un- dienste während der Schwan- ter: gerschaft weitergezahlt wer- Mitarbeiter/Arbeitszeit Zeiter- den. fassung/ Dienstantritt- Die entsprechende Aus- Sonderurlaub- gleichszahlung ist bei der Ver- Arbeitsbefreiung. waltung, bei Ihrer/Ihrem zu- ständigen Sachbearbeiter/in, zu beantragen. Dies gilt selbstverständlich auch für Aushilfen (450€ Beschäftigte) Auskunft und Rat über das Mutterschutzgesetz sowie Hilfe bei Fragen erhalten Sie neben den Stellen am Universitätsklinikum Freiburg (Familienservice, Betriebsrätzlicher Dienst, Personalrat) auch beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter der Tel: 030/ 20179130 Montag bis Donnerstag in der Zeit von 9-18 Uhr E-Mail: info@bmfsfjservice.bund.de Unser Link-Tipp Informationen, Merkblätter und Antragsformulare rund um den Mutterschutz finden Sie unter anderem auf folgenden Seiten im Internet: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie.html Seite 9 Personalrat Uniklinik Freiburg — 15.Auflage — August 2015
Personalrat ll Mutterschutz und Elternzeit Sonderinfo aktue Das Mutterschutzgesetz Mutterschaftsgeld §13 und §14 Während der Schutzfristen Arbeitnehme- Wenn vier Wochen vor der errechneten Entbin- (sechs Wochen vor und acht dung ein Arbeitsverhältnis und eine Pflichtversi- rinnen in der bzw. zwölf Wochen nach der cherung in der gesetzlichen Krankenkasse be- gesetzlichen Entbindung oder geänderte steht , haben Sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Krankenversi- Schutzfrist aufgrund einer Falls eine freiwillige gesetzliche Krankenversiche- cherung (GKV) Frühgeburt) hat eine Frau - rung vorliegt, gibt es den Anspruch auf Mutter- bis auf bestimmte Ausnahmen schaftsgeld nur, wenn auch ein Anspruch auf - keinen Verdienstausfall. Krankengeld besteht. Wenn sie in der gesetzlichen Arbeitnehme- Privatversicherte erhalten kein Mutterschaftsgeld. Krankenversicherung (GKV) rinnen in der Sie erhalten keinen Tagessatz von der Kranken- versichert ist, dann erhält sie privaten Kran- versicherung, sondern einen Einmalbetrag von von ihrer Krankenkasse ein kenversicheru 210 Euro vom Bundesversicherungsamt Mutterschaftsgeld. Es beträgt ng (PKV) (Kontaktdaten siehe Kasten unten). Die Arbeitge- bis zu 13 Euro pro Tag. Die berin berechnet den Zuschuss aber so, als be- Arbeitgeberin zahlt den Unter- stünde eine gesetzliche Krankenversicherung. schiedsbetrag zum Nettolohn Von der Arbeitgeberin erhalten privat versicherte als Arbeitgeberzuschuss, so Frauen im Mutterschutz ihr Nettogehalt abzüglich dass während des Mutter- 13 Euro pro Arbeitstag. schutzes in der Summe das Nettogehalt bestehen bleibt. Geringfügig Arbeitet die Mitarbeiterin als geringfügig Beschäf- Beschäftigte tigte und ist familienversichert, erhält sie auf An- Die Mitarbeiterin muss einen trag Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungs- Antrag auf Mutterschaftsgeld amt in Höhe von 210 Euro als Einmalzahlung. Der und Zuschuss bei der Arbeit- Arbeitgeberzuschuss wird dann bezahlt, wenn geberin sowie der GKV stellen mehr als 390 Euro netto monatlich verdient wer- und jeweils ein Attest über den. Die Arbeitgeberin bezahlt dann pro Tag den den voraussichtlichen Entbin- Nettolohn abzüglich 13 Euro. dungstermin vorlegen. Arbeitnehme- Wenn sich eine schwangere Arbeitnehmerin noch Wann Anspruch auf Mutter- rinnen in El- in Elternzeit befindet, besteht bei gesetzlicher schaftsgeld besteht finden ternzeit Krankenversicherung Anspruch auf Mutterschafts- Sie in der nebenstehenden geld in Höhe von 13 Euro täglich. Tabelle. Beantragung des Mutterschaftsgeldes Mutterschaftsgeld wird nicht automatisch bezahlt. Es muss bei der gesetzlichen Krankenkasse oder dem Bundesversicherungsamt beantragt werden. Ein Attest über den mutmaßlichen Entbindungstermin von dem behandelnden Arzt oder der Hebamme muss beigefügt werden. Das Bundesversicherungsamt ist zu finden: Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn, Tel: 0228-6191888. Informationen und Antragsformulare im Internet: www.mutterschaftsgeld.de Seite 10 Personalrat Uniklinik Freiburg — 15.Auflage — August 2015
Sonderinfo Mutterschutz und Elternzeit Personalrat ell aktu Elternzeit Wer hat Anspruch auf Elternzeit? Einen Anspruch auf Elternzeit haben Mütter und Väter, die in einem Ar- beitsverhältnis stehen. Eine Teilzeitbeschäftigung während der Eltern- zeit darf 30 Wochenstunden nicht überschreiten. Personenkreis: Leibliche Eltern, Eltern für das leibliche Kind des Ehegatten/in oder des eingetragenen (gleichgeschlechtlichen) Lebenspartner/in (Stiefkind) mit Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils. Das Kind lebt im gemeinsamen Haushalt und wird selbst betreut und erzogen. Neu seit dem 01.02.2009 ist die sogenannte Großelternzeit nach §15 Abs. 1a BEEG. In diesem Fall beantragen nicht die Eltern, sondern die Großeltern die Elternzeit. Hiermit soll den Eltern die Möglich- keit bekommen, ihre Ausbildung abzuschließen, wenn sie vor dem 18. Lebensjahr begonnen wurde. Beginn und Dauer der Elternzeit Antragstellung der Elternzeit Der Anspruch besteht für maximal drei Jahre und Der Antrag auf Elternzeit ist bei der Arbeitgeberin kann von jedem Elternteil allein, anteilig oder ge- zu stellen. Allen schwangeren Kolleginnen wird meinsam genommen werden. Nach der neuen das Formblatt zur Beantragung der Elternzeit von Fassung des BEEG §15 Abs. 2 kann ein Anteil der Verwaltung automatisch zugeschickt. Väter von bis zu 24 Monaten ohne Zustimmung der erhalten dies auf Anfrage. Arbeitgeberin zwischen dem dritten und dem vollendeten achten Lebensjahr genommen wer- Die Fristen für die Antragstellung nach §16 den (bisher 12 Monate Übertragung möglich mit BEEG wird nach Zeiträumen unterschieden: Zustimmung der Arbeitgeberin). • Für den Zeitraum bis zum vollendeten drit- Ankündigungsfrist für Elternzeitverlangen bis zum ten Lebensjahr spätestens sieben Wo- vollendeten dritten Lebensjahr, spätestens sieben chen vor Beginn der Elternzeit. Wochen vor Beginn der Elternzeit (§16 Abs. 1 • Für den Zeitraum zwischen dem dritten Ge- BEEG n.F.). Ab dem dritten Geburtstag bis zum burtstag und dem vollendeten achten Le- vollendeten achten Lebensjahr beträgt die An- bensjahr spätestens 13 Wochen. kündigungsfrist spätestens 13 Wochen vor Be- ginn der Elternzeit . Die Arbeitgeberseite hat die Elternzeit zu be- scheinigen. Die neue Regelung ab dem 1. Juli 2015 schreibt eine verbindliche Festlegung für zwei Jahre Vorsicht bei Stellenwechsel: Eine neue Arbeit- Elternzeit für den Zeitraum bis zum vollende- geberin ist nicht an die Zusage des alten Arbeit- ten dritten Lebensjahr vor. Änderungen sind gebers gebunden. nur mit Zustimmung der Arbeitgeberin möglich. Elternzeit kann in drei Zeitabschnitte aufgeteilt werden. Elternzeit können beide in Anspruch nehmen Beide Elternteile können gemeinsam oder getrennt Elternzeit nehmen. Es ist möglich, dass beide bis zum 3. Geburtstag des Kindes gemeinsam Elternzeit beantragen. Hierbei ist zu beachten, dass die Elternzeit in sechs Zeitabschnitte aufgeteilt werden kann und beim Erstantrag die ersten zwei Jahre verplant werden müssen. Seite 11 Personalrat Uniklinik Freiburg — 15.Auflage — August 2015
Personalrat ll Mutterschutz und Elternzeit Sonderinfo aktue Elternzeit Was ist mit befristeten Arbeitsverträgen? Befristete Verträge verlängern den Vorschriften die- sich durch die Elternzeit nicht. ses Gesetzes beruht. Fehlt diese Angabe, Ausnahmen bestehen bei Ver- kann die Befristung trägen wissenschaftlicher Mit- nicht auf Vorschriften arbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Gesetzes ge- nach dem Wissenschaftszeit- stützt werden. vertragsgesetz bzw. bei Ver- trägen, die bis zum 17. April (5) Die jeweilige Dau- 2007 auf der Basis des Hoch- er eines befristeten schulrahmengesetzes (HRG) Arbeitsvertrages abgeschlossen wurden. nach Absatz 1 verlän- gert sich im Einver- Hier gilt §2 Abs.5 Satz 1 Nr. 3 ständnis mit der Mit- Des Wissenschaftzeitvertrags- arbeiterin oder dem gesetz (WissZeitVG), in wel- Mitarbeiter auch bei chem steht:: einer Inanspruchnahme von Elternzeit takt treten, um evt. Ihr Ausbil- (1)Die Befristung von Arbeits- nach dem BEEG und eines Be- dungsverhältnis zu verlängern. verträgen von Personal, das schäftigungsverbots nach dem nicht promoviert ist, ist bis zu MuSchuG in dem Umfang, in Für Ärzte/Ärztinnen in der einer Dauer von sechs Jahren dem eine Erwerbstätigkeit nicht Weiterbildung kann auf schriftli- zulässig, im medizinischen erfolgt ist. chen Antrag die Dauer des be- Bereich bis zu einer Dauer fristeten Arbeitsvertrages um von 9 Jahren.Die zulässige Auf Berufsbildungszeiten wird die Zeit des Mutterschutz/ Befristungsdauer verlängert die Elternzeit nicht angerechnet. Elternzeit verlängert werden - sich bei Betreuung eines oder Das bedeutet, dass sich die ver- es kommt jedoch nicht zu einer mehrere Kinder unter 18 Jah- einbarten Ausbildungszeiten auto- automatischen Verlängerung. ren um zwei Jahre je Kind. matisch um die Elternzeit verlän- Auskunft erteilt auch die Lan- gern. Vor Antritt der Elternzeit desärztekammer unter der Tel: (4) Im Arbeitsvertrag ist anzu- sollten Sie mit der Schulleitung 0711/ 769890, ggf. beim Bun- geben, ob die Befristung auf bzw. Ihrer/Ihrem Ausbilder/in Kon- desministerium für Gesundheit. Vorzeitige Beendigung der Elternzeit Grundsätzlich sind Veränderungen (Verlängerung oder vorzeitige Beendigung) nach §16 Abs. 1 Satz 1 BEEG nur mit Zustimmung der Arbeitgeberin möglich. Dies gilt nach der Neufassung auch weiterhin. Ausnahme: Die Elternzeit kann ohne Zustimmung der Arbeitgeberin gekündigt werden, um die Mutterschutzfristen wegen Geburt eines weiteren Kindes in Anspruch zu nehmen. Eine Ablehnung der Arbeitgeberin kann nur aus dringenden betrieblichen Gründen erfolgen (schriftlich innerhalb von vier Wochen). Seite 12 Personalrat Uniklinik Freiburg — 15.Auflage — August 2015
Sonderinfo Mutterschutz und Elternzeit Personalrat ell aktu Elternzeit Elternzeit und Arbeitszeit während der Elternzeit Teilzeit Anspruch auf zweimalige Verringerung der Arbeitszeit Während der Elternzeit ist eine Urteil vom 19.02.2013 Teilzeitbeschäftigung erlaubt. Sie darf im Durchschnitt des Gemäß §15 Abs.5 Satz 1 BEEG kann der Arbeitnehmer/die Arbeit- Monats 30 Wochenstunden nehmerin bei der Arbeitgeberin während der Elternzeit eine Verrin- nicht überschreiten. Durch die gerung der Arbeitszeit und ihrer Ausgestaltung beantragen. Eine Festlegung auf den Durch- Einigung soll innerhalb von 4 Wochen erzielt werden. schnitt von 30 Wochenstunden, Die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer kann zweimal eine Verringe- sind auch schwankende Wo- rung der Arbeitszeit beanspruchen, soweit eine einvernehmliche chenarbeitszeiten, z.B. durch Regelung nicht möglich ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Schichtbetrieb, möglich, solan- Bundesarbeitsgerichts hervor . ge im Monatsdurchschnitt die -9 AZR 461/11- Grenze eingehalten wird. Teilzeitstelle im An- Während der Elternzeit sind schluss an Elternzeit sowohl Elternteilzeit und Teil- zeit nach dem Teilzeit– und Befristungsgesetz als Tatbe- Urteil vom 08.12.2009 stände für Verringerung der Arbeitszeit anwendbar. Die Arbeitgeberin muss dem Wunsch nach Teilzeitarbeit im Ist die Arbeitgeberin einver- Anschluss an Elternzeit nach- standen, kann man auch bei kommen. Wünscht also je- einer anderen Arbeitgeberin bis mand nach einer Elternzeit zu 30 Stunden wöchentlich Ar- eine Teilzeitstelle, darf diese beit leisten. Ist die Arbeitgebe- nicht wegen hoher Nachschu- rin mit dieser Absicht nicht ein- lungskosten verwehrt werden. verstanden, muss sie ihre Ab- Eine Arbeitszeitreduzierung lehnung innerhalb von 4 Wo- ist unabhängig von solchen chen schriftlich begründen. einmaligen Kosten zu geneh- migen. Dies geht aus einer Die Ablehnung kann nur aus Entscheidung des Landesar- entgegenstehenden betriebli- beitsgerichts München hervor. chen Interessen erfolgen. -11 SA 981/07- Änderung der Elternzeit durch nachträgliche Verlängerung Die Elternzeit kann innerhalb der ersten beiden Jahre mit Zustimmung der Arbeitgeberin gemäß §16 Abs. 1 Satz 1 BEEG verlängert werden. Eine Verlängerung der Elternzeit kann aus wichtigem Grund beantragt werden, wenn ein vorgesehener Wechsel des Anspruchsberechtigten nicht stattfinden kann (z.B. bei Trennung kann ein Elternteil die geplante Elternzeit nicht in Anspruch nehmen). Dies gilt nach §16 Abs. 3 Satz 4 BEEG. Seite 13 Personalrat Uniklinik Freiburg — 15.Auflage — August 2015
Personalrat ll Mutterschutz und Elternzeit Sonderinfo aktue Elternzeit Darf die Arbeitgeberin kündigen? Kündigungsschutz besteht für ergibt. Darüber hinaus besteht Eltern für die gesamte Dauer Kündigungsschutz auch in den der Elternzeit und beginnt ab ersten 14 Monaten nach der dem Zeitpunkt von dem an Geburt des Kindes, wenn die Elternzeit verlangt worden ist, Arbeitnehmerin oder der Arbeit- jedoch nicht früher als: nehmer zwar keine Elternzeit in • Acht Wochen vor Beginn Anspruch nimmt, aber in die- der Elternzeit bis zum sem Zeitraum in Teilzeit arbeitet vollendeten dritten Le- und einen Anspruch auf Eltern- bensjahr des Kindes geld hat. sowie • Vierzehn Wochen vor Spricht die Arbeitgeberin wäh- Beginn der Elternzeit rend der Elternzeit eine Kündi- zwischen dem dritten gung aus, muss die Rechtsun- Geburtstag und dem wirksamkeit der Kündigung in- Kommunalverband für Jugend vollendeten achten Le- nerhalb von drei Wochen nach und Soziales Baden- bensjahr des Kindes. Bekanntgabe der Entscheidung Württemberg, Regionalbüro Für Mütter bedeutet das, dass der Behörde durch Klage gel- Freiburg, Kaiser-Joseph- sich bei direkt nach der Geburt tend gemacht werden. Für die Straße 170, 79098 Freiburg des Kindes anschließende El- Entscheidung über die Zulässig- Tel: 0761/ 2719-0 ternzeit über die Frist des keit der Kündigung während der http://www.kvjs.de/meta/ Mutterschutzes hinaus ein Elternzeit ist folgende Behörde kontakt/kvjs-regionalbuero- nahtloser Kündigungsschutz zuständig: freiburg.html Eine eigene Kündigung Erkrankung vor oder nach Säuglingsausstattung ist möglich der Elternzeit Die Arbeitnehmerin bzw. der Erkrankt die Arbeitnehmerin Gilt nur für Beschäftigte die vor Arbeitnehmer müssen das bzw. der Arbeitnehmer vor der dem 1.10. 1997 am Klinikum Arbeitsverhältnis nach der El- Elternzeit, kann sie/er sich eingestellt wurden. ternzeit nicht fortsetzen. krankmelden und Lohnfortzah- Für jedes Neugeborene erhält lung bzw. Krankengeld bean- die Mutter oder der Vater auf Wenn sie nicht weiterarbeiten spruchen. Die Elternzeit be- schriftlichen Antrag unter Vorla- wollen, muss die Arbeitneh- ginnt dann nach der Gesund- ge der Geburtsurkunde eine merin bzw. der Arbeitnehmer schreibung, verlängert sich Beihilfe für Säuglingsausstat- das Arbeitsverhältnis spätes- aber dadurch nicht. Bei Arbeits- tung in Höhe von 155 Euro. An- tens drei Monate vor Ende der unfähigkeit am Ende der Eltern- träge sind an die Personalad- Elternzeit kündigen. zeit beginnt die normale Lohn- ministration zu stellen, dort gibt fortzahlung mit der Beendigung es auch die entsprechenden Tarifliche Kündigungsfristen der Elternzeit. Formulare. Sie können das werden dadurch ersetzt. Formular auch im Internet fin- den, unter: http://www.lbv.bwl.de/ vordrucke/301.pdf Seite 14 Personalrat Uniklinik Freiburg — 15.Auflage — August 2015
Sonderinfo Mutterschutz und Elternzeit Personalrat ell aktu Elternzeit Was ist mit Was passiert mit Erholungsurlaub? Resturlaub? Die Zeit des Mutterschutzes Hat die Arbeitnehmerin bzw. Scheidet die Arbeitnehmerin sowie mutterschutzrechtliche der Arbeitnehmer vor Beginn bzw. der Arbeitnehmer mit Beschäftigungsverbote werden der Elternzeit mehr Erholungs- dem Ende der Elternzeit aus bei der Berechnung des An- urlaub erhalten, als ihm/ihr zu- dem Betrieb aus, muss die spruchs auf Erholungsurlaub gestanden hätte, kann die Ar- Arbeitgeberin den Resturlaub als Beschäftigungszeit ange- beitgeberin den Erholungsur- abgelten. sehen. laub nach Ende der Elternzeit um die zu viel gewährten Ur- Der Erholungsurlaub aus der Die Zeit der Elternzeit wird da- laubstage kürzen. Zeit vor der Elternzeit kann gegen nicht berücksichtigt. Bei Hat die/der Arbeitnehmer/in während einer Beschäftigung der Berechnung des Jahresur- zum Ende der Elternzeit gekün- während der Elternzeit ge- laubs werden auch die ange- digt, gibt es für die Arbeitgebe- nommen werden. brochenen Beschäftigungsmo- rin keine Möglichkeit, den zu nate im Arbeitsverhältnis be- viel gewährten Urlaub in wel- Gemäß eines neuen EUGH rücksichtigt. Entsprechend cher Form auch immer zurück- Urteils (C-415/12 vom wird der Jahresurlaub anteilig zufordern. Hat die/der Arbeit- 13.06.2013) kommt es nicht gewährt (z.B. endet der Mut- nehmer/in den Erholungs- mehr zu einer Benachteili- terschutz am 5. Februar gilt urlaub vor Beginn der Elternzeit gung, wenn die Arbeitnehme- der gesamte Monat Februar nicht oder nicht vollständig er- rin ihren Urlaub aufgrund von als gearbeitet). halten, muss die Arbeitgeberin Beschäftigungsverbot und El- den Resturlaub nach der El- ternzeit erst im Anschluss an Beschäftigte, die unter das ternzeit im laufenden oder im die Elternzeit nehmen kann. Schwerbehindertenrecht fal- nächsten Urlaubsjahr gewäh- Bei einer anschließenden Teil- len, haben während der Erzie- ren. Kann der Urlaub durch ei- zeitbeschäftigung ist der Rest- hungszeit keinen Anspruch auf ne zweite Elternzeit nicht wie- urlaub analog der vorherigen zusätzlich bezahlten Urlaub. der oder erneut genommen Arbeitszeit zu berechnen. werden, bleibt er erhalten. Solange das Arbeitsverhältnis (neue Rechtsprechung BAG v. besteht, kann der Urlaub je- 20.05.08) doch nicht ausgezahlt werden. Bekomme ich eine Jahres- sonderzahlung? Für das Erhalten der Jahres- sonderzahlung muss kein se- parater Antrag gestellt werden, die Verwaltung bezahlt die Jah- ressonderzahlung automatisch aus. Dies gilt für Beschäftigte nach dem TV-UK, TV-L und TV-SWE. Ärztinnen und Ärzte, für die der TVÄ gilt, bekommen keine Jah- ressonderzahlung! Seite 15 Personalrat Uniklinik Freiburg — 15.Auflage — August 2015
Personalrat ll Mutterschutz und Elternzeit Sonderinfo aktue Elterngeld Das Bundeselterngeld– und Elternzeitgesetz (BEEG) gilt seit dem 1. Januar 2007 Anspruch auf Elterngeld hat, wer seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, mit seinem Kind in einem Haushalt lebt, dieses Kind selbst betreut und erzieht und nicht mehr als 30 Stunden durchschnittlich in der Woche erwerbstätig ist. Wie lange bekomme ich Wie hoch ist das Eltern- Elterngeld? geld? Ein Elternteil kann für die Zeit Das Elterngeld ersetzt zwi- von bis zu 12 Monaten Eltern- schen 65% und 67% des nach geld beantragen (Mindest- der Geburt des Kindes wegfal- bezugszeit: 2 Monate). An- lenden Nettoerwerbseinkom- spruch auf zwei weitere Mo- mens bis maximal 1.800 Euro natsbeträge Elterngeld haben monatlich. die Eltern, wenn auch der an- dere Elternteil für zwei Mona- Elterngeld wird mindestens in te seine Arbeitszeit reduziert Höhe von 300 Euro gewährt, (Partnermonate). Die Eltern unabhängig davon, ob einer können die Anzahl der Mo- Erwerbstätigkeit nachgegan- natsbeträge bis auf die beiden gen wurde. Partnermonate frei unterei- nander aufteilen und damit Bei Mehrlingsgeburten gibt es das Elterngeld nacheinander nur für ein Kind Elterngeld. oder gleichzeitig ausgezahlt Für jedes weitere Kind wird der bekommen. Bei gleichzeiti- Unser Tipp: Mehrlingszuschlag ausbezahlt. gem Bezug reduziert sich al- Diesen gibt es, auch wenn ge- lerdings die Zahl der Monate Mit dem mäß §2a Abs. 4 BEEG parallel entsprechend. Elterngeldrechner ein Geschwisterbonus gezahlt können Sie Ihren wird. Ein Geschwisterbonus Alleinerziehende können die Anspruch auf von 10% (oder mind. 75 Euro) vollen 14 Monate Elterngeld Elterngeld selbst wird zusätzlich zum Elterngeld beziehen. Bedingung ist, dass ermitteln gewährt, wenn im Haushalt das Kind nur bei dem Eltern- http://www.familien- mind. ein Kind unter drei, zwei teil in der Wohnung lebt, dem wegweiser.de/ Kinder unter sechs Jahren o- auch die elterliche Sorge oder Elterngeldrechner der mind. Ein behindertes Kind zumindest das Aufenthaltsbe- unter 14 Jahren lebt. stimmungsrecht allein zu- steht. Seite 16 Personalrat Uniklinik Freiburg — 15.Auflage — August 2015
Sonderinfo Mutterschutz und Elternzeit Personalrat ell aktu Elterngeld Wann, wo und wie beantrage ich Elterngeld? Wann? Elterngeld muss schriftlich beantragt werden. Beide Elternteile können mit dem Antragsvordruck gleichzeitig den Antrag stellen. Rückwirkend kann Elterngeld höchstens für die letzten drei Lebensmo- nate vor dem Monat des Antragseingangs gezahlt werden. Maßgeblich für die Berechnung der Frist ist der tatsächliche Eingang bei den entsprechenden Stellen, nicht das Datum des Poststempels. Bei ei- ner späteren Antragstellung können bereits verbrauchte Monate nicht mehr berücksichtigt werden. Bitte lassen Sie sich im eigenen Interesse vor dem Ausfüllen der Unterlagen ausführlich beraten. Wo? Wie? Zuständig für das Elterngeld Den Antrag auf Elterngeld und Elterngeld Plus ist die finden Sie auf der Internetsei- L-Bank in Karlsruhe, Schloss- te der L-Bank, oder auf dem platz 10, 76133 Kalrsruhe Formularverzeichnis der Telefon-Hotline (gebührenfrei): Stadt Freiburg: 0800-6645471 www.freiburg.de/ Servicezeiten: Montag bis pb/,Lde/205716.html Freitag 08:30-16:00 Uhr Internet: www.l-bank.de Antragsformulare sind auch bei den Städten und Gemeinden erhältlich. Hier können Sie ihren Antrag dann auch einreichen oder direkt an die L-Bank senden. Bei Beschwerden in Ihrer Elterngeldangelegenheit, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich an folgende Landesbehörde wenden: Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg, Schellingstraße 15, 70174 Stuttgart. Tel: 0711-1230 www.sozialministerium-bw.de Reinschauen lohnt sich: Ausführliche Informationen zum Elterngeld und zur Elternzeit finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Dort können Sie auch kostenfrei die Broschüre „Elterngeld und Elternzeit“ bestellen. Internetadresse: www.bmfsf.de Auch auf der Seite der L-Bank finden Sie umfangreiche Informationen: www.l-bank.de Seite 17 Personalrat Uniklinik Freiburg — 15.Auflage — August 2015
Personalrat ll Mutterschutz und Elternzeit Sonderinfo aktue Elterngeld Plus Die Höhe des Elterngeld Plus liegt bei einem monatlichen Höchst- betrag für (Basis)Elterngeld von 1800 Euro, der für einen Monat El- terngeld Plus bei 900 Euro. Der Anspruch in voller Höhe auf (Basis) Elterngeld besteht nur, wenn vollständig auf Erwerbseinkommen verzichtet wird. Ansonsten mindert sich der Betrag durch die An- rechnung des Erwerbseinkommens. Auf (Basis)Elterngeld und Partnermonate haben Eltern einen An- 2015 kam das Elterngeld spruch und zwar für 12 Monate. Dies kann auf 14 Monate erweitert Plus als Wahlmöglichkeit neu werden (sog. Partnermonate. Grundsätzlich können Eltern die Be- dazu (BEEG). zugszeiten für das (Basis)Elterngeld variabel aufeinander verteilen. Davon können Mütter und Vä- Die Höchstdauer des Bezuges von (Basis)Elterngeld ist für ein El- ter profitieren, die während ternteil auf zwölf Monate begrenzt. der Elternzeit arbeiten wollen. Das Elterngeld Plus kann für Um den Partnerbonus in Anspruch zu nehmen, müssen Eltern Kinder, die nach dem 1. Juli mind. vier aufeinanderfolgende Monaten gleichzeitig mit mind. 25 2015 zur Welt kommen bean- und höchstens 30 Wochen- stunden im Monatsdurchschnitt er- tragt werden. werbstätig sein. Dann hat Die Eltern können entschei- jedes Elternteil jeweils den, ob sie neben dem Basis- Anspruch auf vier Mo- Elterngeld auch das Eltern- natsbeträge Elterngeld geld Plus in Anspruch neh- Plus. Dieser Partnerbo- men möchten. Das Besondere nus hat eine unabhängige an der Neuerung ist, dass aus Anspruchsgrundlage. Be- einem Basis-Elterngeldmonat rechnungsgrundlage ist zwei Elterngeld Plus Monate der Monatsbetrag des werden. Anstatt also max. 12 davor zuletzt gewährten bzw. 14 Monate können Paa- Elterngeld Plus Betrages. re jetzt 24 bzw. 28 Monate Mit dem Partnerbonusmo- Elterngeld in Anspruch neh- naten können sogar 36 men. Somit ermöglichen es Monatsbeiträge Eltern- die Neuregelungen, bei Hal- geld zusammenkommen, bierung des Betrags aus je- die sich das Paar unter- dem Monat (Basis)Elterngeld einander aufteilen kann zwei Monate Elterngeld Plus (beide Elternteile müs- zu machen. Sie können so sen gleichzeitig für wei- aus 14 Monate (Basis) tere vier aufeinanderfol- Elterngeld 28 Monate Eltern- gende Monate in Teil- geld Plus machen. Die zeitli- zeit/ Elterngeld Plus mit che Verteilung ist in jeder 25-30 Wochenstunden Hinsicht variabel. gehen (§4 Abs. 4 Satz 2 BEEG) Alleinerziehende dürfen nicht benachteiligt werden, daher können bei Minderung des Erwerbseinkommens zwei weitere Monate (Basis)Elterngeld in Anspruch genommen werden. Wenn der alleinerziehende Elternteil in vier aufeinanderfolgenden Lebensmonaten nicht weniger als 25 und nicht mehr als 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats erwerbstätig ist, kann es für diese Monate vier weitere Monatsbeträge Elterngeld Plus beziehen. Seite 18 Personalrat Uniklinik Freiburg — 15.Auflage — August 2015
Sonderinfo Mutterschutz und Elternzeit Personalrat ell aktu Kindergeld Bei der Verwaltung kann auch des Öffentlichen Dienstes beschäftigt ist. Bei der Antragstellung ist gleich der Kindergeldantrag lediglich eine Geburtsurkunde nötig (gibt es vom Standesamt kos- gestellt werden. Dies gilt für tenlos). diejenigen, die Beschäftigte bleiben. Das Formblatt zur Be- Den Antrag auf Kinder- antragung des Kindergelds ist geld und weitere Formu- über die Formularplattform ab- lare finden Sie auf der rufbar: Formulare/Mitarbeiter/ Internetseite der Agen- Gehalt und Finanzen/ tur für Arbeit und dort Familienkasse. unter „Formulare von A- Z“ . Eine Alternative hierzu ist die http:// Beantragung des Kindergeldes www.arbeitsagentur.de/ bei der Agentur für Arbeit, falls web/content/DE/ der Lebenspartner außerhalb Formulare/index.html Wenn Kinder krank sind Das Fehlen wegen Krankheit des Kindes ist dem Arbeitgeber unverzüglich anzuzeigen. Für gesetzlich Krankenversicherte gilt § 45 SGB: Krankengeld bei Erkrankung des Kindes. §45 SGB längstens für 20 Arbeitstage steht), sofern keine Ansprü- Absatz 1 (pro Kind). Der Anspruch nach che aus dem Sozialgesetz- Versicherte haben Anspruch Absatz 1 besteht für Versicher- buch bestehen oder bestan- auf Krankengeld, wenn es nach te für nicht mehr als 25 Arbeits- den haben. ärztlichem Zeugnis erforderlich tage, für alleinerziehende Versi- ist, dass sie zur Beaufsichti- cherte für nicht mehr als 50 Ar- Für privat Versicherte gilt nur gung, Betreuung oder Pflege beitstage im Kalenderjahr. dieser tarifliche Anspruch auf des erkrankten und versicher- bis zu 4 Arbeitstage im Kalen- ten Kindes der Arbeit fernblei- Unter Vorlage eines ärztlichen derjahr. ben, eine andere in ihrem Attests des Kinderarztes ist bei Haushalt lebende Person das der Krankenkasse Kinderpfle- Bei Inanspruchnahme dieser Kind nicht beaufsichtigen, be- gekrankengeld zu beantragen, tariflichen Regelung ist das treuen oder pflegen kann und dieses beträgt in der Regel ma- ärztliche Attest der Dienststel- das Kind das zwölfte Lebens- ximal 90% des Nettoeinkom- le vorzulegen. jahr noch nicht vollendet hat mens, die Lohnfortzahlung für oder behindert und auf Hilfe an- diese Tage wird von der Dienst- gewiesen ist. §10 Abs. 4 und stelle eingestellt. Link Tipp: §44 Abs. 2 gelten. Weitere interessante Infos Im Anschluss daran gilt nach unter: Absatz 2 §26 des Tarifvertrags Uniklinika www.baby-und-familie.de Anspruch auf Krankengeld nach Baden-Württemberg (TV-UK) Absatz 1 besteht in jedem Ka- Lohnfortzahlung für maximal 4 http://www.baby-und- lenderjahr für jedes Kind längs- Arbeitstage im Kalenderjahr familie.de/Kinder/Kind-krank- tens für 10 Arbeitstage, für al- (wenn sonst keine Person zur Welche-Rechte-Berufstaetige- leinerziehende Versicherte Betreuung zur Verfügung haben-113801.html Seite 19 Personalrat Uniklinik Freiburg — 15.Auflage — August 2015
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