Personalrat MUTTERSCHUTZ & ELTERNZEIT - 15.Auflage, August 2015

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Personalrat MUTTERSCHUTZ & ELTERNZEIT - 15.Auflage, August 2015
personalrat
       uniklinik
Uniklinik
Uniklinik Freiburg
          Freiburg

15.Auflage, August 2015

MUTTERSCHUTZ &
ELTERNZEIT
Personalrat MUTTERSCHUTZ & ELTERNZEIT - 15.Auflage, August 2015
Personalrat ll                            Mutterschutz und Elternzeit                                          Sonderinfo
        aktue

INHALTSVERZEICHNIS

Ermutigung…………………………………………………………………………………………………. Seite 3
Service für Familien: Familien Wegweiser ........................................................... ………………….Seite 3
Link Tipp für Alleinerziehende……………………………………………………………………………..Seite 3
Mutterschutzgesetz
Mitteilungspflicht…………………………………………………………………………………………….Seite 4
Gestaltung des Arbeitsplatzes…………………………………………………………………………….Seite 4
Gefährdungsanalysen ......................................................................................... ………………….Seite 5
Beschäftigungsverbote und Schutzfristen……………………………………………………………..Seite 5-7
Betriebsärztlicher Dienst…………………………………………………………………………………...Seite 6
Infektionsgefahr bei beruflichem Umgang mit Kindern…………………………………………………Seite 7
Kündigungsschutz und befristete Arbeitsverträge………………………………………………………Seite 8
Stillzeit………………………………………………………………………………………………………..Seite 8
Verbot finanzieller Benachteiligung……………………………………………………………………….Seite 9
Arbeitsbefreiung für Vorsorgeuntersuchungen………………………………………………………….Seite 9
Arbeitsbefreiung für Väter………………………………………………………………………………….Seite 9
Link Tipp……………………………………………………………………………………………………..Seite 9
Mutterschaftsgeld………………………………………………………………………………………….Seite 10
Elternzeit………………………………………………………………………………………………..Seite 10-15
Elterngeld ............................................................................................................ …………….Seite 16-17
Elterngeldrechner………………………………………………………………………………………….Seite 16
Elterngeld Plus ……………………………………………………………………………………………Seite 18
Kindergeld ........................................................................................................... ………………..Seite 19
Wenn Kinder krank sind ....................................................................................... …………….....Seite 19
Beurlaubung und VBL…………………………………………………………………………………….Seite 20
Beurlaubung aus familiären Gründen…………………………………………………………………..Seite 20
Wiedereinstieg — Leitfaden zum Wiedereinstieg ................................................. ………………..Seite 21
Familienservice an der Uniklinik .......................................................................... ………………..Seite 21
Adressen im Überblick ......................................................................................... …………….Seite 22-23
Kinder– und Ferienbetreuung .............................................................................. ………………..Seite 23
Ämterfahrplan………………….. …………………………………………………………………………Seite 23

  IMPRESSUM
  Herausgegeben und verantwortlich:
  Personalrat der Uniklinik Freiburg,
  Robert-Koch-Straße 1, 79106 Freiburg
  Telefon: 0761/ 270 60980, Fax: 60330
  e-Mail: personalrat@uniklinik-freiburg.de
  Internet: http://www.uniklinik-freiburg.de/personalrat
  15.Auflage, August 2015,
  Auflage: 1500 Stück

  An diesem Heft haben mitgearbeitet:
  Petra Mergenthaler, Uta Spöri, Angelika Reiß,
  Kirsten Borchert, Ralph Vögtle, Sebastian Biek, Heike Wick

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                                 Personalrat Uniklinik Freiburg — 15.Auflage — August 2015
Personalrat MUTTERSCHUTZ & ELTERNZEIT - 15.Auflage, August 2015
Sonderinfo                  Mutterschutz und Elternzeit                           Personalrat ell
                                                                                        aktu

Ermutigung

Mit diesem Sonderinfo-Heft gibt der Personalrat einen Überblick über die Rechte der Frauen während
ihrer Schwangerschaft und Mutterschutzzeit sowie der Frauen und Männer während der Elternzeit.

Seine Rechte kennen und sie durchsetzen sind aber zwei ganz verschiedene Dinge.
Allzu oft ist es auch bei uns an der Uniklinik noch so, dass von Vorgesetzten oder auch von Kollegin-
nen und Kollegen die Einhaltung der Rechte von Schwangeren als lästig empfunden werden.

So kommen schwangere Frauen nicht selten unter den moralischen Druck, auf Teile ihrer Rechte zu
verzichten.
Tun Sie dies nicht! Bestehen Sie auf Ihr Recht und wenden Sie sich an den Personalrat, wenn Sie Un-
terstützung brauchen.

Selbstbewusstes und selbstverständliches Bestehen auf den Rechten kann ein wichtiger Beitrag zu
einer beschwerdefreien und lustvollen Schwangerschaftszeit und zu einer partnerschaftlichen und
selbstsicheren Mutterschaft bzw. Vaterschaft sein.

Unser Link-Tipp

Alleinerziehend? So bekommen Sie Hilfe. Nützliche Adressen und Tipps unter:
www.baby-und-familie.de

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                      Personalrat Uniklinik Freiburg — 15.Auflage — August 2015
Personalrat MUTTERSCHUTZ & ELTERNZEIT - 15.Auflage, August 2015
Personalrat ll                 Mutterschutz und Elternzeit                           Sonderinfo
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Das Mutterschutzgesetz (MuSchG)

Für wen gilt das Gesetz?
§1

Dieses Gesetz gilt für alle Frauen, die in einem Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis stehen. Ansprüche
nach dem Mutterschutzgesetz hat jede Frau, unabhängig von Staatszugehörigkeit und Familienstand,
wenn sie in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt ist. Das Gesetz gilt nicht für Hausfrauen und
selbständig tätige Frauen. Der Mutterschutz für Beamtinnen ist in besonderen beamtenrechtlichen
Bestimmungen festgelegt.

Mitteilungspflicht                                   Gestaltung des Arbeitsplatzes
§5                                                   §2

Sobald eine Arbeitneh-                                                      Die Arbeitgeberin ist im
merin erfährt, dass sie                                                     Rahmen ihrer Fürsorge-
schwanger ist, soll sie                                                     pflicht verpflichtet, eine
der     Verwaltung    ihre                                                  werdende oder stillende
Schwangerschaft       und                                                   Mutter so zu beschäftigen
den mutmaßlichen Tag                                                        und ihren Arbeitsplatz - ein-
der Niederkunft mitteilen.                                                  schließlich der Maschinen,
Nur so können die                                                           Werkzeuge und Geräte - so
Schutzbestimmungen                                                          einzurichten, dass Mutter
von der Klinik eingehal-                                                    und Kind vor Gefahren für
ten werden. Die Schwan-                                                     Leben und Gesundheit
gerschaftsbescheinigung                                                     ausreichend       geschützt
mit dem voraussichtli-                                                      sind, selbst gegen den Wil-
chen        Geburtstermin                                                   len der Schwangeren.
muss an die Krankenkas-
se und die Verwaltung                                                     Bei Arbeiten, die ständiges
des Klinikums geschickt                                                   stehen oder gehen erfor-
werden. Außerdem muss                                                     dern, muss eine Sitz-
eine Bescheinigung des                               gelegenheit zum kurzen Ausruhen bereitstehen.
Verdienstes an die Krankenkasse. Falls es zu         Für ständig sitzende Tätigkeiten muss die Gele-
einer Totgeburt kommt, nachdem der voraus-           genheit gegeben werden, diese Arbeit kurz zu
sichtliche Geburtstermin schon mitgeteilt wurde,     unterbrechen.
ist dies auch der Verwaltung mitzuteilen. Die
Kosten für eine ärztliche Bescheinigung der          Der Gesetzgeber legt der Arbeitgeberin eine
Schwangerschaft muss die Klinik übernehmen           Geldbuße auf, wenn sie fahrlässig oder vorsätz-
(§5, Abs.3 MuSchuG).                                 lich den Vorschriften der Beschäftigungsverbote
                                                     vor und nach der Entbindung
Die Klinik ist verpflichtet, dem Regierungspräsi-
dium und dem Betriebsärztlichen Dienst unver-        §      den Vorschriften der Stillzeit
züglich mitzuteilen, dass sie eine werdende Mut-     §      den Vorschriften über Mehr–, Sonn– und
ter beschäftigt. Weiteren Personen darf ohne                Nachtarbeit
Zustimmung der werdenden Mutter die Schwan-
gerschaft nicht bekanntgegeben werden. Im            zuwiderhandelt. Bei Gefährdung der Arbeitskraft
Rahmen der Bekanntgabe ist eine Gefährdungs-         oder Gesundheit der werdenden Mutter oder stil-
analyse zu erstellen, um den größtmöglichen          lenden Mutter droht der Arbeitgeberin sogar eine
Schutz für die werdende Mutter und ihr Kind zu       Freiheitsstrafe.
gewährleisten.

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                        Personalrat Uniklinik Freiburg — 15.Auflage — August 2015
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Das Mutterschutzgesetz

Gefährdungsanalysen

Um die potentielle Gefährdung von Ihnen und Ihrem Kind zu bewerten und zu verhindern ist
eine Gefährdungsanalyse Ihres Arbeitsplatzes durchzuführen. Der/die Vorgesetzte wird mit
Ihnen ein Gespräch führen, über die Tätigkeiten, Situationen und Einsatzbereiche, die im
Rahmen der Schwangerschaft zu beachten sind. Durch die Analyse wird für Sie, Ihren
Vorgesetzten und Ihren Kollegen und Kolleginnen klar, welche Tätigkeiten oder zu welchen
Arbeitszeiten Sie nicht mehr oder eingeschränkt arbeiten dürfen. Diese Gefährdungsanalyse
erhält der Betriebsärztliche Dienst, welcher ggf. berät und prüft, sowie die
Personaladministration und der Personalrat. Ebenso geht ein Exemplar der
Gefährdungsanalyse an das Regierungspräsidium. Das Regierungspräsidium prüft als
Aufsichtsbehörde das Klinikum bezüglich der Einhaltung der Mutterschutzrichtlinien.

Beschäftigungsverbote und Schutzfristen
§3 und §6

Arbeit und Arbeitsplatz dürfen keinesfalls die Gesundheit der Mutter und des Kindes gefährden. Des-
halb darf eine Schwangere den Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden

     •      Chemikalien
     •      infektiösen Stoffen
     •      Strahlen
     •      Stäuben
     •      Lärm
     •      Gefahrstoffen
     •      Gasen
     •      Dämpfen

nicht ausgesetzt sein (Gefahrstoffe gemäß GefStoffV). Ausnahmen sind nur möglich, wenn eine Einwir-
kung und Schädigung sicher und absolut ausgeschlossen werden kann. Eine werdende Mutter darf
keinen Umgang mit krebserzeugenden, fruchtschädigenden und erbgutverändernden Gefahrstoffen
haben und diesen Stoffen auch nicht ausgesetzt sein!

                                           Arbeiten mit diesen teratogenen, mutagenen und kanzeroge-
                                           nen Stoffen dürfen auch nicht im gleichen Raum verrichtet
                                           werden. Für Schwangere sollte der Umgang mit hautresorp-
                                           tiven Stoffen grundsätzlich ausgeschlossen sein, sofern die
                                           Resorption nicht sicher vermeidbar ist (z.B. geschlossene
                                           Systeme). Eine Infektionsgefährdung durch Patienten oder
                                           Untersuchungsgut darf nicht bestehen.

                                           Wo steht`s?
                                           Informieren Sie sich über die Arbeitsstoffe, mit denen Sie
                                           umgehen (AGW/MAK-Werte, Gefahrensymbole, Infektions-
                                           gefährdung, Strahlenbelastung).

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                        Personalrat Uniklinik Freiburg — 15.Auflage — August 2015
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Das Mutterschutzgesetz

Beschäftigungsverbote und Schutzfristen
§3 und §6

Die werdende Mutter darf            Sechs Wochen vor der Geburt              setzt, dann kann der/die behan-
sechs Wochen vor der Geburt         ihres Kindes darf die werdende           delnde Arzt/Ärztin und der Be-
und im Normalfall acht Wo-          Mutter nur dann beschäftigt wer-         triebsärztliche Dienst bestimm-
chen danach nicht arbeiten.         den, wenn sie selbst ausdrück-           te Arbeiten verbieten oder ein-
Bei Mehrlingen und Frühge-          lich erklärt hat, dass sie weiter-       schränken. Der/die Arzt/Ärztin
burt zwölf Wochen. Für die          arbeiten möchte. Diese Ent-              bestätigt das Beschäftigungs-
Festlegung, ob eine Frühge-         scheidung kann sie jederzeit             verbot - auch von einzelnen
burt im medizinischen Sinne         rückgängig machen. Während               Tätigkeiten - schriftlich.
vorliegt, ist ein ärztliches At-    der Schutzfrist nach der Geburt
test maßgebend. Um eine             (8-12 Wochen) besteht für Müt-
Frühgeburt handelt es sich,         ter ein absolutes Beschäfti-             Beachten Sie:
wenn das Kind bei der Geburt        gungsverbot. In dieser Zeit dür-         Die Fehlzeiten aufgrund mutter-
weniger als 2.500 Gramm             fen Frauen auch dann nicht be-           schutzrechtlicher     Beschäfti-
wiegt oder wenn das Kind            schäftigt werden, wenn sie dazu          gungsverbote      und   Mutter-
trotz höheren Geburtsge-            bereit wären.                            schutzfristen gelten als Be-
wichts wegen noch nicht voll                                                 schäftigungszeiten. Auch wäh-
ausgebildeter      Reifezeichen     Das Ende der Schutzfrist bedeu-          rend dieser Zeiten entstehen
einer wesentlich erweiterten        tet nicht das Ende des Mutter-           Urlaubsansprüche. Der Restur-
Pflege bedarf.                      schutzes. Ist eine Frau in den           laub aus der Zeit vor den Be-
                                    ersten drei Monaten nach der             schäftigungsverboten ist über-
Mütter haben grundsätzlich          Entbindung nur bedingt arbeits-          tragbar auf das laufende oder
eine Schutzfrist von mindes-        fähig geschrieben, dann darf sie         nächste Urlaubsjahr.
tens 14 Wochen (sechs Wo-           unter Fortzahlung des vollen
chen vor und 8 Wochen nach          Entgelts nur mit solchen Tätig-
der Geburt), auch wenn deren        keiten beschäftigt werden, die
Babys vor dem berechneten           ihre Leistungsfähigkeit nicht
Geburtstermin auf die Welt          übersteigen. Bei Krankheit hat
kommen.                             sie Anspruch auf die in einem
• D.h. es gibt eine Verlänge-       solchen Fall übliche Lohn- oder
  rung     der     8-wöchigen       Gehaltsfortzahlung.
  Schutzfrist nach der Entbin-
  dung um die nicht bean-           Wenn sich bei den Vorsorgeun-
  spruchten Tage vor der Ge-        tersuchungen herausstellt, dass
  burt.                             Leben und Gesundheit von Mut-
• Wird der errechnete Ge-           ter oder Kind gefährdet werden,
  burtstermin    überschritten,     sofern die Schwangere ihre bis-
  so verkürzt sich die Schutz-      herige Tätigkeit unverändert fort-
  frist nach der Entbindung
  nicht. Sie beträgt ebenfalls
  acht bzw. zwölf Wochen.
                                            Beim Betriebsärztlichen Dienst der Uniklinik erhalten Sie ein
• Wenn die Mutter in der Zeit
                                            ausführliches Merkblatt zu den Beschäftigungsverboten und dem
  vor der Geburt jedoch                     Mutterschutz.
  "krankgeschrieben"      war,              Adresse: Betriebsärztlicher Dienst der Uniklinik, Berliner Allee 6,
  dann verkürzt sich die                    79110 Freiburg
  Sechs-Wochen-Frist vor der                Tel: 0761/ 270-20520 bzw. 20530
  Geburt um die Zeit der                    E-Mail: arbeitsmedizin@uniklinik-freiburg.de
  "Krankschreibung“.                        www.uniklinik-freiburg.de/arbeitsmedizin

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Das Mutterschutzgesetz

Weitere Beschäftigungsverbote (u.a. Nacht-, Sonntags– und Mehrarbeit)
§4 und §8

Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden mit:

§     Arbeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als
      5 kg Gewicht oder wenn gelegentlich Lasten von mehr
      als 10 kg Gewicht ohne Hilfsmittel zu heben sind.
§     Arbeiten mit ständigem Stehen mehr als vier Stunden
      täglich ab dem fünften Schwangerschaftsmonat.
§     Arbeiten, bei denen sie sich häufig erheblich strecken
      oder beugen oder bei denen sie dauernd hocken oder
      sich gebückt halten müssen.
§     Arbeiten, bei denen Berufserkrankungen entstehen
      können.
§     Außerdem sind nach Ablauf des dritten Schwanger-
      schaftsmonats Arbeiten auf Beförderungsmitteln aller Art verboten.
§     Werdende oder stillende Mütter dürfen ferner nicht in der Zeit zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr
      arbeiten. An Sonn- und Feiertagen dürfen sie nur beschäftigt werden, wenn ihnen in jeder Woche
      einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluss an eine Nacht-
      ruhe gewährt wird.
§     Sie dürfen höchstens 8 1/2 Stunden täglich und dabei nicht mehr als 90 Stunden in der Doppel-
      woche arbeiten.

Werdende oder stillende Mütter unter 18 Jahren dürfen täglich nur bis zu 8 Stunden und dabei nicht
mehr als 80 Stunden in der Doppelwoche arbeiten. Für Jugendliche gelten darüber hinaus Sonderre-
gelungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz.

Auch handelt es sich bei den Beschäftigungsverboten um keine abschließende Auflistung. Ausnah-
meregelungen kann, auf persönlichen Antrag der werdenden Mutter, lediglich das Regierungspräsidi-
um gemäß § 8 Abs. 6 genehmigen (z.B. Spätdienstdauer nach 20 Uhr in geringem Umfang).

Sollten Sie Fragen haben, sich unsicher fühlen oder kommt es an Ihrem Arbeitsplatz zu Unklarheiten,
dann melden Sie sich am besten bei den Betriebsärztinnen/Betriebsärzten (Tel. 20520) oder beim Per-
sonalrat (Tel. 60980).

Infektionsgefahr bei beruflichem Umgang mit Kindern
Arbeiten Sie in einem Bereich, in welchem Sie Umgang mit Kindern haben, wie in der Kinderklinik,
Kinder- und Jugendpsychiatrie oder in einer entsprechenden Ambulanz (HNO, Augen- und Hautklinik,
Urologie) gibt es im Rahmen der Schwangerschaft Infektionsgefährdungen, welche ausgeschlossen
werden müssen. Im Rahmen der betriebsärztlichen Vorsorgeuntersuchungen wird die Immunitätslage
folgender Infektionskrankheiten überprüft und ggf. einen Schutz durch Impfung angeboten: Hepatitis
B/ C, Masern, Mumps, Röteln, Windpocken und Keuchhusten.

Eine frühzeitige Feststellung der Immunitätslage ist sehr wichtig!
Aus diesem Grund bietet die betriebsärztliche Stelle schon bei Kinderwunsch vor Eintritt der
Schwangerschaft an, die Titerbestimmung durchzuführen. Sobald Ihnen die Schwangerschaft
bekannt ist, sollte die Immunlage dringend gecheckt werden. Die ärztliche Schweigepflicht ist von
Seiten der Betriebsärztin und des Betriebsarztes selbstverständlich gewährleistet!

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        aktue

Das Mutterschutzgesetz

Kündigungsschutz und befristete Arbeitsverträge
§9 und §10

Die werdende Mutter steht             Betriebs- oder Berufszugehörig-     vor der Abschlussprüfung be-
unter einem besonderen Kün-           keit als nicht unterbrochen. Vo-    antragen, dass die Ausbil-
digungsschutz. Die Arbeitge-          raussetzung ist, dass sie in der    dungszeit    verlängert wird,
berin darf einer Schwangeren          Zwischenzeit nicht in einem an-     wenn die Verlängerung z.B.
bis zum Ablauf von vier Mo-           deren Betrieb gearbeitet hat.       wegen Fehlzeiten durch die
naten nach der Entbindung             Der Betrieb ist allerdings nicht    Schwangerschaft
nicht kündigen. Vorausset-            zur Wiedereinstellung verpflich-    erforderlich  ist,
zung: Der Arbeitgeberin muss          tet                                 um das Ausbil-
die Schwangerschaft bekannt                                               dungsziel zu er-
gewesen sein. Eine Kündi-             Frauen, die befristete Arbeits-     reichen.
gung ist unwirksam, wenn die          verträge abgeschlossen ha-
zu Kündigende innerhalb von           ben,    fallen    während    der
zwei Wochen nach Erhalt der           Schwangerschaft und einige
Kündigung der Arbeitgeberin           Zeit nach der Entbindung unter
das Bestehen einer Schwan-            das Mutterschutzgesetz, solan-
gerschaft mitteilt.                   ge das befristete Arbeitsverhält-
                                      nis besteht. Ein befristetes Ar-
Eine Beendigung des Arbeits-          beitsverhältnis endet mit Ablauf
verhältnisses aufgrund des            der vereinbarten Zeit oder Errei-
Auslaufens eines befristeten          chen des Zwecks auch bei
Arbeitsvertrags ist hiervon           Schwangerschaft, während der
nicht berührt.                        Schutzfrist nach der Entbindung
                                      und in Elternzeit.
Während der Schwanger-
schaft und während der                Verlängert die Arbeitgeberseite     Stillzeit
Schutzfristen nach der Geburt         alle gleich liegenden befristeten   §7
ist eine Frau nicht an die tarif-     Arbeitsverhältnisse und beruft
lichen Kündigungsfristen ge-          sich nur der werdenden Mutter       Eine Mutter, die ihr Kind stillt,
bunden. Sie kann ohne Ein-            gegenüber auf den Fristablauf,      kann nach Wiederaufnahme
haltung einer Frist (also frist-      könnte das eine unmittelbare        ihrer Tätigkeit "Stillpausen" ver-
los) zum Ende der Schutzfrist         Diskriminierung der werdenden       langen. Gewährt werden muss
nach der Geburt (8 Wochen,            Mutter und damit unzulässig         die zum Stillen erforderliche
bei Mehrlingsgeburten 12 Wo-          sein.                               Zeit, mind. aber 2x eine halbe
chen) das Arbeitsverhältnis                                               Stunde oder 1x eine Stunde pro
kündigen. Nur wer im An-              Berufsausbildungsverhältnis-        Tag (bei einer Arbeitszeit von 8
schluss an die Schutzfristen          se sind in der Regel befristete     Std. tägl.). Hierdurch darf kein
Erziehungsurlaub        nimmt,        Beschäftigungsverhältnisse. Sie     Verdienstausfall entstehen. Die
muss Fristen beachten.                enden mit Ablauf der vertraglich    Stillzeit darf auch nicht von der
                                      vereinbarten   Ausbildungszeit      Mutter vor- oder nachgearbeitet
Hat eine Frau das Arbeitsver-         oder – bei vorzeitigem Beste-       werden und nicht auf festge-
hältnis zum Ende der Schutz-          hen der Abschlussprüfung – mit      setzte Ruhepausen angerech-
frist gekündigt und kehrt sie         Bekanntgabe des Prüfungser-         net werden. Wenn in der Nähe
dann innerhalb eines Jahres           gebnisses. Dies gilt auch bei       der Arbeitsstätte keine Stillgele-
nach der Entbindung an die            Schwangerschaft.                    genheit vorhanden ist, so ist
Klinik zurück, so gilt das Ar-                                            einmal eine Stillzeit von mind.
beitsverhältnis hinsichtlich der      Die Auszubildende kann aber         90 Minuten zu gewähren.

                                                     Seite 8
                          Personalrat Uniklinik Freiburg — 15.Auflage — August 2015
Personalrat MUTTERSCHUTZ & ELTERNZEIT - 15.Auflage, August 2015
Sonderinfo                  Mutterschutz und Elternzeit                            Personalrat ell
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Das Mutterschutzgesetz

Verbot finanzieller                Arbeitsbefreiung für                  Arbeitsbefreiung für
Benachteiligung                    Vorsorgeuntersuchung                  Väter
§11                                §16                                   §26 TV-UK

Wenn die werdende oder stil-       Die Klinik hat eine werdende          Der Arbeitnehmer hat bei der
lende Mutter wegen eines Be-       Mutter für ärztliche Untersu-         Niederkunft seiner Ehefrau
schäftigungsverbotes teilweise     chungen im Rahmen der Mut-            Anspruch auf einen Tag Ar-
oder völlig mit der Arbeit aus-    terschaftsvorsorge, ohne Ent-         beitsbefreiung unter Fortzah-
setzen oder die Beschäfti-         geltausfall, jederzeit von der        lung der Bezüge.
gungs- oder Entlohnungsart         Arbeit freizustellen.
wechseln muss, dann ist ihr                                              §26 Arbeitsbefreiung
der Durchschnittsverdienst der     Voraussetzung ist allerdings,         (1a) Niederkunft der Ehefrau
letzten dreizehn Wochen bzw.       dass diese Untersuchungen nur         oder der Lebenspartnerin im
der letzten drei Monate vor        während der Arbeitszeit möglich       Sinne des LPartG,
Beginn desjenigen Monats, in       sind.
dem die Schwangerschaft ein-                                             Dieser Tag muss nicht der Tag
getreten ist, weiterzuzahlen.                                            der Geburt, aber in zeitlicher
Hat also z.B. eine Kranken-                                              Nähe, sein.
schwester auch regelmäßig im
Nachtdienst gearbeitet, so                                               Den Antrag für die Arbeitsbe-
müssen ihr die durchschnittli-                                           freiung finden Sie auf der For-
chen Zuschläge für die Nacht-                                            mularplattform im Intranet un-
dienste während der Schwan-                                              ter:
gerschaft weitergezahlt wer-                                             Mitarbeiter/Arbeitszeit Zeiter-
den.                                                                     fassung/ Dienstantritt-
Die     entsprechende      Aus-                                          Sonderurlaub-
gleichszahlung ist bei der Ver-                                          Arbeitsbefreiung.
waltung, bei Ihrer/Ihrem zu-
ständigen Sachbearbeiter/in,
zu beantragen. Dies gilt
selbstverständlich auch für
Aushilfen (450€ Beschäftigte)

Auskunft und Rat über das Mutterschutzgesetz sowie Hilfe bei Fragen erhalten Sie neben den Stellen
am Universitätsklinikum Freiburg (Familienservice, Betriebsrätzlicher Dienst, Personalrat) auch beim
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter der Tel: 030/ 20179130
Montag bis Donnerstag in der Zeit von 9-18 Uhr
E-Mail: info@bmfsfjservice.bund.de

Unser Link-Tipp

Informationen, Merkblätter und Antragsformulare rund um den Mutterschutz finden Sie unter
anderem auf folgenden Seiten im Internet:
http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie.html

                                                  Seite 9
                       Personalrat Uniklinik Freiburg — 15.Auflage — August 2015
Personalrat MUTTERSCHUTZ & ELTERNZEIT - 15.Auflage, August 2015
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        aktue

Das Mutterschutzgesetz

Mutterschaftsgeld
§13 und §14

Während der Schutzfristen
                                    Arbeitnehme-       Wenn vier Wochen vor der errechneten Entbin-
(sechs Wochen vor und acht                             dung ein Arbeitsverhältnis und eine Pflichtversi-
                                    rinnen in der
bzw. zwölf Wochen nach der                             cherung in der gesetzlichen Krankenkasse be-
                                    gesetzlichen
Entbindung oder geänderte                              steht , haben Sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
                                    Krankenversi-
Schutzfrist aufgrund einer                             Falls eine freiwillige gesetzliche Krankenversiche-
                                    cherung (GKV)
Frühgeburt) hat eine Frau -                            rung vorliegt, gibt es den Anspruch auf Mutter-
bis auf bestimmte Ausnahmen                            schaftsgeld nur, wenn auch ein Anspruch auf
- keinen Verdienstausfall.                             Krankengeld besteht.

Wenn sie in der gesetzlichen        Arbeitnehme-       Privatversicherte erhalten kein Mutterschaftsgeld.
Krankenversicherung (GKV)           rinnen in der      Sie erhalten keinen Tagessatz von der Kranken-
versichert ist, dann erhält sie     privaten Kran-     versicherung, sondern einen Einmalbetrag von
von ihrer Krankenkasse ein          kenversicheru      210     Euro     vom     Bundesversicherungsamt
Mutterschaftsgeld. Es beträgt       ng (PKV)           (Kontaktdaten siehe Kasten unten). Die Arbeitge-
bis zu 13 Euro pro Tag. Die                            berin berechnet den Zuschuss aber so, als be-
Arbeitgeberin zahlt den Unter-                         stünde eine gesetzliche Krankenversicherung.
schiedsbetrag zum Nettolohn                            Von der Arbeitgeberin erhalten privat versicherte
als Arbeitgeberzuschuss, so                            Frauen im Mutterschutz ihr Nettogehalt abzüglich
dass während des Mutter-                               13 Euro pro Arbeitstag.
schutzes in der Summe das
Nettogehalt bestehen bleibt.        Geringfügig        Arbeitet die Mitarbeiterin als geringfügig Beschäf-
                                    Beschäftigte       tigte und ist familienversichert, erhält sie auf An-
Die Mitarbeiterin muss einen                           trag Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungs-
Antrag auf Mutterschaftsgeld                           amt in Höhe von 210 Euro als Einmalzahlung. Der
und Zuschuss bei der Arbeit-                           Arbeitgeberzuschuss wird dann bezahlt, wenn
geberin sowie der GKV stellen                          mehr als 390 Euro netto monatlich verdient wer-
und jeweils ein Attest über                            den. Die Arbeitgeberin bezahlt dann pro Tag den
den voraussichtlichen Entbin-                          Nettolohn abzüglich 13 Euro.
dungstermin vorlegen.
                                    Arbeitnehme-       Wenn sich eine schwangere Arbeitnehmerin noch
Wann Anspruch auf Mutter-           rinnen in El-      in Elternzeit befindet, besteht bei gesetzlicher
schaftsgeld besteht finden          ternzeit           Krankenversicherung Anspruch auf Mutterschafts-
Sie in der nebenstehenden                              geld in Höhe von 13 Euro täglich.
Tabelle.

           Beantragung des Mutterschaftsgeldes

           Mutterschaftsgeld wird nicht automatisch bezahlt. Es muss bei der gesetzlichen
           Krankenkasse oder dem Bundesversicherungsamt beantragt werden. Ein Attest über den
           mutmaßlichen Entbindungstermin von dem behandelnden Arzt oder der Hebamme muss
           beigefügt werden.
           Das Bundesversicherungsamt ist zu finden:
           Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn, Tel: 0228-6191888.
           Informationen und Antragsformulare im Internet: www.mutterschaftsgeld.de

                                                    Seite 10
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Elternzeit

Wer hat Anspruch auf Elternzeit?

Einen Anspruch auf Elternzeit haben Mütter und Väter, die in einem Ar-
beitsverhältnis stehen. Eine Teilzeitbeschäftigung während der Eltern-
zeit darf 30 Wochenstunden nicht überschreiten.
Personenkreis: Leibliche Eltern, Eltern für das leibliche Kind des Ehegatten/in oder des eingetragenen
(gleichgeschlechtlichen) Lebenspartner/in (Stiefkind) mit Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils.
Das Kind lebt im gemeinsamen Haushalt und wird selbst betreut und erzogen.
Neu seit dem 01.02.2009 ist die sogenannte Großelternzeit nach §15 Abs. 1a BEEG. In diesem Fall
beantragen nicht die Eltern, sondern die Großeltern die Elternzeit. Hiermit soll den Eltern die Möglich-
keit bekommen, ihre Ausbildung abzuschließen, wenn sie vor dem 18. Lebensjahr begonnen wurde.

Beginn und Dauer der Elternzeit                        Antragstellung der Elternzeit

Der Anspruch besteht für maximal drei Jahre und        Der Antrag auf Elternzeit ist bei der Arbeitgeberin
kann von jedem Elternteil allein, anteilig oder ge-    zu stellen. Allen schwangeren Kolleginnen wird
meinsam genommen werden. Nach der neuen                das Formblatt zur Beantragung der Elternzeit von
Fassung des BEEG §15 Abs. 2 kann ein Anteil            der Verwaltung automatisch zugeschickt. Väter
von bis zu 24 Monaten ohne Zustimmung der              erhalten dies auf Anfrage.
Arbeitgeberin zwischen dem dritten und dem
vollendeten achten Lebensjahr genommen wer-            Die Fristen für die Antragstellung nach §16
den (bisher 12 Monate Übertragung möglich mit          BEEG wird nach Zeiträumen unterschieden:
Zustimmung der Arbeitgeberin).
                                                       •     Für den Zeitraum bis zum vollendeten drit-
Ankündigungsfrist für Elternzeitverlangen bis zum            ten Lebensjahr spätestens sieben Wo-
vollendeten dritten Lebensjahr, spätestens sieben            chen vor Beginn der Elternzeit.
Wochen vor Beginn der Elternzeit (§16 Abs. 1           •     Für den Zeitraum zwischen dem dritten Ge-
BEEG n.F.). Ab dem dritten Geburtstag bis zum                burtstag und dem vollendeten achten Le-
vollendeten achten Lebensjahr beträgt die An-                bensjahr spätestens 13 Wochen.
kündigungsfrist spätestens 13 Wochen vor Be-
ginn der Elternzeit .                                  Die Arbeitgeberseite hat die Elternzeit zu be-
                                                       scheinigen.
Die neue Regelung ab dem 1. Juli 2015 schreibt
eine verbindliche Festlegung für zwei Jahre            Vorsicht bei Stellenwechsel: Eine neue Arbeit-
Elternzeit für den Zeitraum bis zum vollende-          geberin ist nicht an die Zusage des alten Arbeit-
ten dritten Lebensjahr vor. Änderungen sind            gebers gebunden.
nur mit Zustimmung der Arbeitgeberin möglich.
Elternzeit kann in drei Zeitabschnitte aufgeteilt
werden.

Elternzeit können beide in Anspruch nehmen

Beide Elternteile können gemeinsam oder getrennt Elternzeit nehmen. Es ist möglich, dass
beide bis zum 3. Geburtstag des Kindes gemeinsam Elternzeit beantragen. Hierbei ist zu
beachten, dass die Elternzeit in sechs Zeitabschnitte aufgeteilt werden kann und beim
Erstantrag die ersten zwei Jahre verplant werden müssen.

                                                   Seite 11
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        aktue

Elternzeit

Was ist mit befristeten Arbeitsverträgen?

Befristete Verträge verlängern      den Vorschriften die-
sich durch die Elternzeit nicht.    ses Gesetzes beruht.
                                    Fehlt diese Angabe,
Ausnahmen bestehen bei Ver-         kann die Befristung
trägen wissenschaftlicher Mit-      nicht auf Vorschriften
arbeiterinnen und Mitarbeiter       dieses Gesetzes ge-
nach dem Wissenschaftszeit-         stützt werden.
vertragsgesetz bzw. bei Ver-
trägen, die bis zum 17. April       (5) Die jeweilige Dau-
2007 auf der Basis des Hoch-        er eines befristeten
schulrahmengesetzes (HRG)           Arbeitsvertrages
abgeschlossen wurden.               nach Absatz 1 verlän-
                                    gert sich im Einver-
Hier gilt §2 Abs.5 Satz 1 Nr. 3     ständnis mit der Mit-
Des Wissenschaftzeitvertrags-       arbeiterin oder dem
gesetz (WissZeitVG), in wel-        Mitarbeiter auch bei
chem steht::                        einer
                                    Inanspruchnahme von Elternzeit        takt treten, um evt. Ihr Ausbil-
 (1)Die Befristung von Arbeits-     nach dem BEEG und eines Be-           dungsverhältnis zu verlängern.
verträgen von Personal, das         schäftigungsverbots nach dem
nicht promoviert ist, ist bis zu    MuSchuG in dem Umfang, in             Für Ärzte/Ärztinnen in der
einer Dauer von sechs Jahren        dem eine Erwerbstätigkeit nicht       Weiterbildung kann auf schriftli-
zulässig, im medizinischen          erfolgt ist.                          chen Antrag die Dauer des be-
Bereich bis zu einer Dauer                                                fristeten Arbeitsvertrages um
von 9 Jahren.Die zulässige          Auf Berufsbildungszeiten wird         die Zeit des Mutterschutz/
Befristungsdauer     verlängert     die Elternzeit nicht angerechnet.     Elternzeit verlängert werden -
sich bei Betreuung eines oder       Das bedeutet, dass sich die ver-      es kommt jedoch nicht zu einer
mehrere Kinder unter 18 Jah-        einbarten Ausbildungszeiten auto-     automatischen Verlängerung.
ren um zwei Jahre je Kind.          matisch um die Elternzeit verlän-     Auskunft erteilt auch die Lan-
                                    gern. Vor Antritt der Elternzeit      desärztekammer unter der Tel:
(4) Im Arbeitsvertrag ist anzu-     sollten Sie mit der Schulleitung      0711/ 769890, ggf. beim Bun-
geben, ob die Befristung auf        bzw. Ihrer/Ihrem Ausbilder/in Kon-    desministerium für Gesundheit.

            Vorzeitige Beendigung der Elternzeit

            Grundsätzlich sind Veränderungen (Verlängerung oder vorzeitige Beendigung) nach §16
            Abs. 1 Satz 1 BEEG nur mit Zustimmung der Arbeitgeberin möglich. Dies gilt nach der
            Neufassung auch weiterhin.
            Ausnahme: Die Elternzeit kann ohne Zustimmung der Arbeitgeberin gekündigt werden, um
            die Mutterschutzfristen wegen Geburt eines weiteren Kindes in Anspruch zu nehmen. Eine
            Ablehnung der Arbeitgeberin kann nur aus dringenden betrieblichen Gründen erfolgen
            (schriftlich innerhalb von vier Wochen).

                                                     Seite 12
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Elternzeit

Elternzeit und                       Arbeitszeit während der Elternzeit
Teilzeit                             Anspruch auf zweimalige Verringerung der Arbeitszeit

Während der Elternzeit ist eine     Urteil vom 19.02.2013
Teilzeitbeschäftigung erlaubt.
Sie darf im Durchschnitt des        Gemäß §15 Abs.5 Satz 1 BEEG kann der Arbeitnehmer/die Arbeit-
Monats 30 Wochenstunden             nehmerin bei der Arbeitgeberin während der Elternzeit eine Verrin-
nicht überschreiten. Durch die      gerung der Arbeitszeit und ihrer Ausgestaltung beantragen. Eine
Festlegung auf den Durch-           Einigung soll innerhalb von 4 Wochen erzielt werden.
schnitt von 30 Wochenstunden,       Die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer kann zweimal eine Verringe-
sind auch schwankende Wo-           rung der Arbeitszeit beanspruchen, soweit eine einvernehmliche
chenarbeitszeiten, z.B. durch       Regelung nicht möglich ist. Dies geht aus einer Entscheidung des
Schichtbetrieb, möglich, solan-     Bundesarbeitsgerichts hervor .
ge im Monatsdurchschnitt die        -9 AZR 461/11-
Grenze eingehalten wird.
                                                                          Teilzeitstelle  im    An-
Während der Elternzeit sind                                               schluss an Elternzeit
sowohl Elternteilzeit und Teil-
zeit nach dem Teilzeit– und
Befristungsgesetz als Tatbe-                                               Urteil vom 08.12.2009
stände für Verringerung der
Arbeitszeit anwendbar.                                                     Die Arbeitgeberin muss dem
                                                                           Wunsch nach Teilzeitarbeit im
Ist die Arbeitgeberin einver-                                              Anschluss an Elternzeit nach-
standen, kann man auch bei                                                 kommen. Wünscht also je-
einer anderen Arbeitgeberin bis                                            mand nach einer Elternzeit
zu 30 Stunden wöchentlich Ar-                                              eine Teilzeitstelle, darf diese
beit leisten. Ist die Arbeitgebe-                                          nicht wegen hoher Nachschu-
rin mit dieser Absicht nicht ein-                                          lungskosten verwehrt werden.
verstanden, muss sie ihre Ab-                                              Eine     Arbeitszeitreduzierung
lehnung innerhalb von 4 Wo-                                                ist unabhängig von solchen
chen schriftlich begründen.                                                einmaligen Kosten zu geneh-
                                                                           migen. Dies geht aus einer
Die Ablehnung kann nur aus                                                 Entscheidung des Landesar-
entgegenstehenden betriebli-                                               beitsgerichts München hervor.
chen Interessen erfolgen.                                                  -11 SA 981/07-

Änderung der Elternzeit durch nachträgliche Verlängerung

Die Elternzeit kann innerhalb der ersten beiden Jahre mit Zustimmung der Arbeitgeberin
gemäß §16 Abs. 1 Satz 1 BEEG verlängert werden. Eine Verlängerung der Elternzeit kann
aus wichtigem Grund beantragt werden, wenn ein vorgesehener Wechsel des
Anspruchsberechtigten nicht stattfinden kann (z.B. bei Trennung kann ein Elternteil die
geplante Elternzeit nicht in Anspruch nehmen). Dies gilt nach §16 Abs. 3 Satz 4 BEEG.

                                                   Seite 13
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Elternzeit

Darf die Arbeitgeberin
kündigen?

Kündigungsschutz besteht für        ergibt. Darüber hinaus besteht
Eltern für die gesamte Dauer        Kündigungsschutz auch in den
der Elternzeit und beginnt ab       ersten 14 Monaten nach der
dem Zeitpunkt von dem an            Geburt des Kindes, wenn die
Elternzeit verlangt worden ist,     Arbeitnehmerin oder der Arbeit-
jedoch nicht früher als:            nehmer zwar keine Elternzeit in
•     Acht Wochen vor Beginn        Anspruch nimmt, aber in die-
      der Elternzeit bis zum        sem Zeitraum in Teilzeit arbeitet
      vollendeten dritten Le-       und einen Anspruch auf Eltern-
      bensjahr des       Kindes     geld hat.
      sowie
•     Vierzehn Wochen vor           Spricht die Arbeitgeberin wäh-
      Beginn der Elternzeit         rend der Elternzeit eine Kündi-
      zwischen dem dritten          gung aus, muss die Rechtsun-
      Geburtstag und dem            wirksamkeit der Kündigung in-         Kommunalverband für Jugend
      vollendeten achten Le-        nerhalb von drei Wochen nach          und       Soziales      Baden-
      bensjahr des Kindes.          Bekanntgabe der Entscheidung          Württemberg,      Regionalbüro
Für Mütter bedeutet das, dass       der Behörde durch Klage gel-          Freiburg,       Kaiser-Joseph-
sich bei direkt nach der Geburt     tend gemacht werden. Für die          Straße 170, 79098 Freiburg
des Kindes anschließende El-        Entscheidung über die Zulässig-       Tel: 0761/ 2719-0
ternzeit über die Frist des         keit der Kündigung während der        http://www.kvjs.de/meta/
Mutterschutzes hinaus ein           Elternzeit ist folgende Behörde       kontakt/kvjs-regionalbuero-
nahtloser Kündigungsschutz          zuständig:                            freiburg.html

Eine eigene Kündigung               Erkrankung vor oder nach             Säuglingsausstattung
ist möglich                         der Elternzeit

Die Arbeitnehmerin bzw. der         Erkrankt die Arbeitnehmerin          Gilt nur für Beschäftigte die vor
Arbeitnehmer müssen das             bzw. der Arbeitnehmer vor der        dem 1.10. 1997 am Klinikum
Arbeitsverhältnis nach der El-      Elternzeit, kann sie/er sich         eingestellt wurden.
ternzeit nicht fortsetzen.          krankmelden und Lohnfortzah-         Für jedes Neugeborene erhält
                                    lung bzw. Krankengeld bean-          die Mutter oder der Vater auf
Wenn sie nicht weiterarbeiten       spruchen. Die Elternzeit be-         schriftlichen Antrag unter Vorla-
wollen, muss die Arbeitneh-         ginnt dann nach der Gesund-          ge der Geburtsurkunde eine
merin bzw. der Arbeitnehmer         schreibung, verlängert sich          Beihilfe für Säuglingsausstat-
das Arbeitsverhältnis spätes-       aber dadurch nicht. Bei Arbeits-     tung in Höhe von 155 Euro. An-
tens drei Monate vor Ende der       unfähigkeit am Ende der Eltern-      träge sind an die Personalad-
Elternzeit kündigen.                zeit beginnt die normale Lohn-       ministration zu stellen, dort gibt
                                    fortzahlung mit der Beendigung       es auch die entsprechenden
Tarifliche Kündigungsfristen        der Elternzeit.                      Formulare. Sie können das
werden dadurch ersetzt.                                                  Formular auch im Internet fin-
                                                                         den, unter:
                                                                         http://www.lbv.bwl.de/
                                                                         vordrucke/301.pdf

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Elternzeit

Was ist mit                         Was passiert mit
Erholungsurlaub?                    Resturlaub?

Die Zeit des Mutterschutzes         Hat die Arbeitnehmerin bzw.           Scheidet die Arbeitnehmerin
sowie mutterschutzrechtliche        der Arbeitnehmer vor Beginn           bzw. der Arbeitnehmer mit
Beschäftigungsverbote werden        der Elternzeit mehr Erholungs-        dem Ende der Elternzeit aus
bei der Berechnung des An-          urlaub erhalten, als ihm/ihr zu-      dem Betrieb aus, muss die
spruchs auf Erholungsurlaub         gestanden hätte, kann die Ar-         Arbeitgeberin den Resturlaub
als Beschäftigungszeit ange-        beitgeberin den Erholungsur-          abgelten.
sehen.                              laub nach Ende der Elternzeit
                                    um die zu viel gewährten Ur-          Der Erholungsurlaub aus der
Die Zeit der Elternzeit wird da-    laubstage kürzen.                     Zeit vor der Elternzeit kann
gegen nicht berücksichtigt. Bei     Hat die/der Arbeitnehmer/in           während einer Beschäftigung
der Berechnung des Jahresur-        zum Ende der Elternzeit gekün-        während der Elternzeit ge-
laubs werden auch die ange-         digt, gibt es für die Arbeitgebe-     nommen werden.
brochenen Beschäftigungsmo-         rin keine Möglichkeit, den zu
nate im Arbeitsverhältnis be-       viel gewährten Urlaub in wel-         Gemäß eines neuen EUGH
rücksichtigt.     Entsprechend      cher Form auch immer zurück-          Urteils     (C-415/12      vom
wird der Jahresurlaub anteilig      zufordern. Hat die/der Arbeit-        13.06.2013) kommt es nicht
gewährt (z.B. endet der Mut-        nehmer/in      den     Erholungs-     mehr zu einer Benachteili-
terschutz am 5. Februar gilt        urlaub vor Beginn der Elternzeit      gung, wenn die Arbeitnehme-
der gesamte Monat Februar           nicht oder nicht vollständig er-      rin ihren Urlaub aufgrund von
als gearbeitet).                    halten, muss die Arbeitgeberin        Beschäftigungsverbot und El-
                                    den Resturlaub nach der El-           ternzeit erst im Anschluss an
Beschäftigte, die unter das         ternzeit im laufenden oder im         die Elternzeit nehmen kann.
Schwerbehindertenrecht      fal-    nächsten Urlaubsjahr gewäh-           Bei einer anschließenden Teil-
len, haben während der Erzie-       ren. Kann der Urlaub durch ei-        zeitbeschäftigung ist der Rest-
hungszeit keinen Anspruch auf       ne zweite Elternzeit nicht wie-       urlaub analog der vorherigen
zusätzlich bezahlten Urlaub.        der oder erneut genommen              Arbeitszeit zu berechnen.
                                    werden, bleibt er erhalten.           Solange das Arbeitsverhältnis
                                    (neue Rechtsprechung BAG v.           besteht, kann der Urlaub je-
                                    20.05.08)                             doch nicht ausgezahlt werden.
Bekomme ich eine Jahres-
sonderzahlung?

Für das Erhalten der Jahres-
sonderzahlung muss kein se-
parater Antrag gestellt werden,
die Verwaltung bezahlt die Jah-
ressonderzahlung automatisch
aus. Dies gilt für Beschäftigte
nach dem TV-UK, TV-L und
TV-SWE.

Ärztinnen und Ärzte, für die der
TVÄ gilt, bekommen keine Jah-
ressonderzahlung!

                                                   Seite 15
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        aktue

Elterngeld

Das Bundeselterngeld– und Elternzeitgesetz (BEEG) gilt seit dem 1. Januar 2007

Anspruch auf Elterngeld hat, wer

  seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,
  mit seinem Kind in einem Haushalt lebt,
  dieses Kind selbst betreut und erzieht und
  nicht mehr als 30 Stunden durchschnittlich in der Woche erwerbstätig ist.

Wie lange bekomme ich                                                      Wie hoch ist das Eltern-
Elterngeld?                                                                geld?
Ein Elternteil kann für die Zeit                                           Das Elterngeld ersetzt zwi-
von bis zu 12 Monaten Eltern-                                              schen 65% und 67% des nach
geld beantragen (Mindest-                                                  der Geburt des Kindes wegfal-
bezugszeit: 2 Monate). An-                                                 lenden Nettoerwerbseinkom-
spruch auf zwei weitere Mo-                                                mens bis maximal 1.800 Euro
natsbeträge Elterngeld haben                                               monatlich.
die Eltern, wenn auch der an-
dere Elternteil für zwei Mona-                                             Elterngeld wird mindestens in
te seine Arbeitszeit reduziert                                             Höhe von 300 Euro gewährt,
(Partnermonate). Die Eltern                                                unabhängig davon, ob einer
können die Anzahl der Mo-                                                  Erwerbstätigkeit  nachgegan-
natsbeträge bis auf die beiden                                             gen wurde.
Partnermonate frei unterei-
nander aufteilen und damit                                                 Bei Mehrlingsgeburten gibt es
das Elterngeld nacheinander                                                nur für ein Kind Elterngeld.
oder gleichzeitig ausgezahlt                                               Für jedes weitere Kind wird der
bekommen. Bei gleichzeiti-                   Unser Tipp:                   Mehrlingszuschlag ausbezahlt.
gem Bezug reduziert sich al-                                               Diesen gibt es, auch wenn ge-
lerdings die Zahl der Monate                    Mit dem                    mäß §2a Abs. 4 BEEG parallel
entsprechend.                             Elterngeldrechner                ein Geschwisterbonus gezahlt
                                          können Sie Ihren                 wird. Ein Geschwisterbonus
Alleinerziehende können die                 Anspruch auf                   von 10% (oder mind. 75 Euro)
vollen 14 Monate Elterngeld               Elterngeld selbst                wird zusätzlich zum Elterngeld
beziehen. Bedingung ist, dass                  ermitteln                   gewährt, wenn im Haushalt
das Kind nur bei dem Eltern-             http://www.familien-              mind. ein Kind unter drei, zwei
teil in der Wohnung lebt, dem               wegweiser.de/                  Kinder unter sechs Jahren o-
auch die elterliche Sorge oder            Elterngeldrechner                der mind. Ein behindertes Kind
zumindest das Aufenthaltsbe-                                               unter 14 Jahren lebt.
stimmungsrecht allein zu-
steht.

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Elterngeld

Wann, wo und wie beantrage ich Elterngeld?

Wann?

Elterngeld muss schriftlich beantragt werden. Beide Elternteile können mit dem Antragsvordruck
gleichzeitig den Antrag stellen. Rückwirkend kann Elterngeld höchstens für die letzten drei Lebensmo-
nate vor dem Monat des Antragseingangs gezahlt werden. Maßgeblich für die Berechnung der Frist ist
der tatsächliche Eingang bei den entsprechenden Stellen, nicht das Datum des Poststempels. Bei ei-
ner späteren Antragstellung können bereits verbrauchte Monate nicht mehr berücksichtigt werden.
Bitte lassen Sie sich im eigenen Interesse vor dem Ausfüllen der Unterlagen ausführlich beraten.

Wo?                                Wie?

Zuständig für das Elterngeld       Den Antrag auf Elterngeld
und Elterngeld Plus ist die        finden Sie auf der Internetsei-
L-Bank in Karlsruhe, Schloss-      te der L-Bank, oder auf dem
platz 10, 76133 Kalrsruhe          Formularverzeichnis      der
Telefon-Hotline (gebührenfrei):    Stadt Freiburg:
0800-6645471                       www.freiburg.de/
Servicezeiten: Montag bis          pb/,Lde/205716.html
Freitag 08:30-16:00 Uhr
Internet: www.l-bank.de

Antragsformulare sind auch bei den Städten und Gemeinden
erhältlich. Hier können Sie ihren Antrag dann auch einreichen
oder direkt an die L-Bank senden.

Bei Beschwerden in Ihrer Elterngeldangelegenheit, bei denen
die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich an
folgende Landesbehörde wenden:

Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und
Senioren Baden-Württemberg,
Schellingstraße 15, 70174 Stuttgart. Tel: 0711-1230
www.sozialministerium-bw.de

Reinschauen lohnt sich:

Ausführliche Informationen zum Elterngeld und zur Elternzeit finden Sie auf der Homepage
des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Dort können Sie auch kostenfrei die Broschüre „Elterngeld und Elternzeit“ bestellen.
Internetadresse: www.bmfsf.de

Auch auf der Seite der L-Bank finden Sie umfangreiche Informationen: www.l-bank.de

                                                  Seite 17
                       Personalrat Uniklinik Freiburg — 15.Auflage — August 2015
Personalrat ll                    Mutterschutz und Elternzeit                        Sonderinfo
        aktue

Elterngeld Plus

                                   Die Höhe des Elterngeld Plus liegt bei einem monatlichen Höchst-
                                   betrag für (Basis)Elterngeld von 1800 Euro, der für einen Monat El-
                                   terngeld Plus bei 900 Euro. Der Anspruch in voller Höhe auf (Basis)
                                   Elterngeld besteht nur, wenn vollständig auf Erwerbseinkommen
                                   verzichtet wird. Ansonsten mindert sich der Betrag durch die An-
                                   rechnung des Erwerbseinkommens.

                                   Auf (Basis)Elterngeld und Partnermonate haben Eltern einen An-
2015 kam        das Elterngeld     spruch und zwar für 12 Monate. Dies kann auf 14 Monate erweitert
Plus als Wahlmöglichkeit neu       werden (sog. Partnermonate. Grundsätzlich können Eltern die Be-
dazu (BEEG).                       zugszeiten für das (Basis)Elterngeld variabel aufeinander verteilen.
Davon können Mütter und Vä-        Die Höchstdauer des Bezuges von (Basis)Elterngeld ist für ein El-
ter profitieren, die während       ternteil auf zwölf Monate begrenzt.
der Elternzeit arbeiten wollen.
Das Elterngeld Plus kann für       Um den Partnerbonus in Anspruch zu nehmen, müssen Eltern
Kinder, die nach dem 1. Juli       mind. vier aufeinanderfolgende Monaten gleichzeitig mit mind. 25
2015 zur Welt kommen bean-         und höchstens 30 Wochen- stunden im Monatsdurchschnitt er-
tragt werden.                      werbstätig sein. Dann hat
Die Eltern können entschei-        jedes Elternteil jeweils
den, ob sie neben dem Basis-       Anspruch auf vier Mo-
Elterngeld auch das Eltern-        natsbeträge      Elterngeld
geld Plus in Anspruch neh-         Plus. Dieser Partnerbo-
men möchten. Das Besondere         nus hat eine unabhängige
an der Neuerung ist, dass aus      Anspruchsgrundlage. Be-
einem Basis-Elterngeldmonat        rechnungsgrundlage ist
zwei Elterngeld Plus Monate        der Monatsbetrag des
werden. Anstatt also max. 12       davor zuletzt gewährten
bzw. 14 Monate können Paa-         Elterngeld Plus Betrages.
re jetzt 24 bzw. 28 Monate         Mit dem Partnerbonusmo-
Elterngeld in Anspruch neh-        naten können sogar 36
men. Somit ermöglichen es          Monatsbeiträge       Eltern-
die Neuregelungen, bei Hal-        geld zusammenkommen,
bierung des Betrags aus je-        die sich das Paar unter-
dem Monat (Basis)Elterngeld        einander aufteilen kann
zwei Monate Elterngeld Plus        (beide Elternteile müs-
zu machen. Sie können so           sen gleichzeitig für wei-
aus 14 Monate (Basis)              tere vier aufeinanderfol-
Elterngeld 28 Monate Eltern-       gende Monate in Teil-
geld Plus machen. Die zeitli-      zeit/ Elterngeld Plus mit
che Verteilung ist in jeder        25-30      Wochenstunden
Hinsicht variabel.                 gehen (§4 Abs. 4 Satz 2 BEEG)

           Alleinerziehende dürfen nicht benachteiligt werden, daher können bei Minderung des
           Erwerbseinkommens zwei weitere Monate (Basis)Elterngeld in Anspruch genommen
           werden. Wenn der alleinerziehende Elternteil in vier aufeinanderfolgenden Lebensmonaten
           nicht weniger als 25 und nicht mehr als 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats
           erwerbstätig ist, kann es für diese Monate vier weitere Monatsbeträge Elterngeld Plus
           beziehen.

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                         Personalrat Uniklinik Freiburg — 15.Auflage — August 2015
Sonderinfo                    Mutterschutz und Elternzeit                             Personalrat ell
                                                                                            aktu

Kindergeld

Bei der Verwaltung kann auch        des Öffentlichen Dienstes beschäftigt ist. Bei der Antragstellung ist
gleich der Kindergeldantrag         lediglich eine Geburtsurkunde nötig (gibt es vom Standesamt kos-
gestellt werden. Dies gilt für                                                  tenlos).
diejenigen, die Beschäftigte
bleiben. Das Formblatt zur Be-                                                      Den Antrag auf Kinder-
antragung des Kindergelds ist                                                       geld und weitere Formu-
über die Formularplattform ab-                                                      lare finden Sie auf der
rufbar: Formulare/Mitarbeiter/                                                      Internetseite der Agen-
Gehalt      und     Finanzen/                                                       tur für Arbeit und dort
Familienkasse.                                                                      unter „Formulare von A-
                                                                                    Z“ .
Eine Alternative hierzu ist die                                                     http://
Beantragung des Kindergeldes                                                        www.arbeitsagentur.de/
bei der Agentur für Arbeit, falls                                                   web/content/DE/
der Lebenspartner außerhalb                                                         Formulare/index.html

Wenn Kinder krank sind
Das Fehlen wegen Krankheit des Kindes ist dem Arbeitgeber unverzüglich anzuzeigen.
Für gesetzlich Krankenversicherte gilt § 45 SGB: Krankengeld bei Erkrankung des Kindes.

§45 SGB                             längstens für 20 Arbeitstage           steht), sofern keine Ansprü-
Absatz 1                            (pro Kind). Der Anspruch nach          che aus dem Sozialgesetz-
Versicherte haben Anspruch          Absatz 1 besteht für Versicher-        buch bestehen oder bestan-
auf Krankengeld, wenn es nach       te für nicht mehr als 25 Arbeits-      den haben.
ärztlichem Zeugnis erforderlich     tage, für alleinerziehende Versi-
ist, dass sie zur Beaufsichti-      cherte für nicht mehr als 50 Ar-       Für privat Versicherte gilt nur
gung, Betreuung oder Pflege         beitstage im Kalenderjahr.             dieser tarifliche Anspruch auf
des erkrankten und versicher-                                              bis zu 4 Arbeitstage im Kalen-
ten Kindes der Arbeit fernblei-     Unter Vorlage eines ärztlichen         derjahr.
ben, eine andere in ihrem           Attests des Kinderarztes ist bei
Haushalt lebende Person das         der Krankenkasse Kinderpfle-           Bei Inanspruchnahme dieser
Kind nicht beaufsichtigen, be-      gekrankengeld zu beantragen,           tariflichen Regelung ist das
treuen oder pflegen kann und        dieses beträgt in der Regel ma-        ärztliche Attest der Dienststel-
das Kind das zwölfte Lebens-        ximal 90% des Nettoeinkom-             le vorzulegen.
jahr noch nicht vollendet hat       mens, die Lohnfortzahlung für
oder behindert und auf Hilfe an-    diese Tage wird von der Dienst-
gewiesen ist. §10 Abs. 4 und        stelle eingestellt.                    Link Tipp:
§44 Abs. 2 gelten.                                                         Weitere interessante Infos
                                    Im Anschluss daran gilt nach           unter:
Absatz 2                            §26 des Tarifvertrags Uniklinika       www.baby-und-familie.de
Anspruch auf Krankengeld nach       Baden-Württemberg (TV-UK)
Absatz 1 besteht in jedem Ka-       Lohnfortzahlung für maximal 4          http://www.baby-und-
lenderjahr für jedes Kind längs-    Arbeitstage im Kalenderjahr            familie.de/Kinder/Kind-krank-
tens für 10 Arbeitstage, für al-    (wenn sonst keine Person zur           Welche-Rechte-Berufstaetige-
leinerziehende Versicherte          Betreuung zur Verfügung                haben-113801.html

                                                   Seite 19
                        Personalrat Uniklinik Freiburg — 15.Auflage — August 2015
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