Der Entwurf eines Pflegeberufsgesetzes aus Sicht der hessischen Aufsichts- und Prüfungsbehörde - Präsentation anlässlich der Fachtagung zum neuen ...

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Der Entwurf eines Pflegeberufsgesetzes aus Sicht der hessischen Aufsichts- und Prüfungsbehörde - Präsentation anlässlich der Fachtagung zum neuen ...
Der Entwurf eines Pflegeberufsgesetzes
  aus Sicht der hessischen Aufsichts- und
  Prüfungsbehörde

Präsentation anlässlich der
Fachtagung zum neuen
Pflegeberufsgesetz an der
Hochschule Fulda

9. Februar 2016

Dr. Lukas Slotala
Regierungspräsidium Darmstadt

   Pflegeausbildung in Hessen – 2015
   Pflegeschulen                     Staatlich anerk.   Schülerzahlen*    Prüfungen      Bestanden
                                        Schulen                             (S.Ex.)
   Krankenpflege                                            3.206           1.451           1.158

   Kinderkrankenpflege                     60                284             141            121

   Krankenpflegehilfe                                        214             193            154

   Altenpflege                                              3.869           1.405           1.281
                                        50 +6 AS
   Altenpflegehilfe                                         1.149           1.155            962

   Ausländische Pflegekräfte (Krankenpflege) / Anträge                              1.022

   Ausbildung und Studium             Hochschulen               Verfahren zur Berufszulassung

   „Hessisches Modell“
                                             3           insgesamt 11 Verkürzungsbescheide in 2015
   (Krankenpflege)

   Ausbildungskonsekutive                    4
                                                              insgesamt ca. 30 Studienplätze für
   Studiengänge                       (mit ca. 10 KP-
                                                                    SchülerInnen pro Jahr
   (Krankenpflege)                      Schulen)

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   *Statistisches Landesamt Hessen
Regierungspräsidium Darmstadt

   Zentrale Aussagen (Auswahl)
   • die Änderungsvorschläge im PflBG führen erstmals auch zu einer
     Harmonisierung der Pflegeausbildung in der Altenpflege mit der EU-
     Richtlinie zur gegenseitigen Anerkennung der Berufsabschlüsse
   •   die Änderungsvorschläge im PflBG führen erstmals zu einem Berufsbild
       und zu einer Harmonisierung des Berufszulassungsrechts (KPflG, APflG)
       mit dem bestehenden Leistungsrecht (SGB V und XI, Heimrecht,
       Leistungsvereinbarungen)

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Regierungspräsidium Darmstadt

   Aktuelle Herausforderungen: Fachkräftesicherung und
   Qualitätssicherung
       in den vergangen Jahren erfolgte eine enorme Ausweitung der
       Ausbildungskapazitäten in der Altenpflege (Kapazitätsanstieg seit 2009 bei 94 % - AP -
       bzw. bei 132% - APH -)
       ein wesentlicher Unterschied bei den jüngsten Bemühungen um Fachkräftesicherung
       zwischen in der Altenpflege und anderen Gesundheitsfachberufen besteht darin, dass
       in der Altenpflegeausbildung systematisch HauptschülerInnenn gewonnen wurden:

       Schuljahr 14/15: AnfängerInnen an Schulen des Gesundheitswesens mit
       Hauptschulabschluss in Hessen*
         •    in allen Gesundheits(hilfs)berufes außer der Altenpflege(hilfe) zusammen: ca. 300
              von 4.172 Personen (entspricht 7%)
         •    in der Altenpflegeausbildung: ca. 750 Personen (entspricht 34%)
              /Altenpflegehilfe: ca. 1.040 Personen (entspricht 83,9%)
    in diesem Prozess konnte die bestehende staatliche Aufsicht in der Altenpflege nur
     bedingt qualitativ steuern, da die Prüfungsstandards zur Berufszulassung
     vergleichsweise niedrig sind (Vornotenregelung, Notenausgleich, fehlende
     Sperrfächer); bspw. wird eine Berufszulassungen trotz der Note „5“ im praktischen
     Examen regelmäßig erteilt

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   *Hessisches Statistisches Landesamt
Regierungspräsidium Darmstadt

   Aktuelle Herausforderungen: Sicherung des
   Schulpersonals
      an hessischen Pflegeschulen arbeiten ca. 600 hauptberufliche und anerkannte
      Lehrkräfte (notwendige Qualifikation: Hochschulabschluss in Pflegepädagogik bei KP
      bzw. pädagogische Weiterbildung bei AP)
      derzeit ist der landesrechtlich geregelte Lehrkräfte-Schüler-Personalschlüssel an den
      Pflegeschulen erheblich unterschiedlich: in der Krankenpflege sollen auf eine Lehrkraft-
      Vollzeitstelle 15 Schülerinnen und Schüler entfallen / in der Altenpflege soll eine
      Lehrkraft-Vollzeitstelle für zwei Ausbildungskurse vorgehalten werden (pro Kurs bis zu
      30 Schülerinnen und Schüler)
      aktuell kann ca. jede fünfte ausgeschriebene Lehrerstelle nicht besetzt werden*
      (Hauptgrund: keine geeigneten BewerberInnen)
      bis zum Jahr 2025 werden über 40 % der Lehrkräfte altersbedingt aus dem Beruf
      ausscheiden*
      derzeit wird in Hessen ein lehrerqualifizierender Studiengang auf Masterniveau
      angeboten (ca. 30 AbsolventInnen pro Jahr)

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   *Hessischer Pflegemonitor
Regierungspräsidium Darmstadt

   Neue Inhalte des Entwurfes (Auswahl)
   • Durchführung eines grundständigen Pflegestudiums und
     Abschluss des Studiums mit staatlicher Prüfung zur
     Berufszulassung

        !    derzeit existiert in Sachen Pflegestudium eine
             Inländerbenachteiligung (max. 2 Jahre Verkürzung für
             inländische Pflegeakademiker versus sofortige Teilnahme
             an Kenntnisprüfung für Pflegeakademiker aus dem
             Ausland)

        √ Eigenständige Regelung des Pflegestudiums im PflBG

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Regierungspräsidium Darmstadt

   Neue Inhalte des Entwurfes (Auswahl)
   • Durchführung eines grundständigen Pflegestudiums und
     Abschluss des Studiums mit staatlicher Prüfung zur
     Berufszulassung
        –   in Hessen gab es keinen Modellstudiengang in der Pflege; es liegen keine
            Erfahrungen über eine Pflegeausbildung und staatliche Prüfung an der
            Hochschule vor
        –   derzeit werden in Hessen unterschiedliche Studiengangskonzepte für die
            Pflege angeboten; die Grundausrichtungen sind verschieden, die Inhalte
            weichen mal mehr mal weniger von einander ab
        –   einige Hochschulen haben ihren Hauptsitz in anderen Bundesländern; die
            Studiengänge werden nicht immer einzeln akkreditiert

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Regierungspräsidium Darmstadt

   Zentrale Aussagen
   •   Mit der Ausbildungsreform würde ein in seiner Größenordnung sicherlich noch
       nie dagewesener Strukturwandel der Ausbildungslandschaft ausgelöst,
   •   eine umfassende qualitative Weiterentwicklung der beruflichen
       Pflegeausbildung angeschoben,
   •   die internationale Isolierung der Altenpflege beendet
   •   und erstmals eine berufszulassungsrechtlich geregelte Akademisierung im
       Bereich der Gesundheitsfachberufe eingeschlagen werden.

   Dazu müssen unter anderem…
   •   die bestehenden Ausbildungsstandards an hessischen Pflegeschulen angepasst,
   •   die Ausbildung des Schulpersonals in Hessen gestärkt und
   •   erstmals hochschulische Ausbildungsstandards festgelegt werden.

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Regierungspräsidium Darmstadt

                    Vielen Dank für Ihre

                        Aufmerksamkeit!

                Weitere Informationen über das Regierungspräsidium für
              Rhein-Main/Südhessen und seine Aufgaben erhalten Sie unter:
                  www.rp-darmstadt.hessen.de oder unter 06151 12 0
                                                                            9
Regierungspräsidium Darmstadt

   Neue Inhalte des Entwurfes (Auswahl)
   • Zusammenführung theoretischer und praktischer Ausbildungs-
     und Prüfungsbestandteile des Alten-, Kranken- und
     Kinderkrankenpflegeberufs
            Derzeit sind die Ausbildungsinhalte der Alten-, Kinder- und Krankenpflege nicht im
            vollen Umfang gleichwertig, die praktischen Ausbildungsabschnitte unterscheiden sich
            in der Regel erheblich;
        o   Richtig ist aber auch: die Krankenpflegeausbildung qualifiziert bereits heute per
            Definition für die Pflege aller Altersgruppen; in der Versorgung von alten
            pflegebedürftigen Menschen arbeitet Altenpflegekräfte mit Gesundheits- und
            Krankenpflegekräften zusammen (Anteil bei 53% in der ambulanten Pflege; Anteil bei
            21% in Pflegeheimen); in der Versorgungspraxis existiert kein Tätigkeitsvorbehalt oder
            privilegierter Berufsschutz für den Altenpflegeabschluss
            die Staatsprüfungen unterscheiden sich zwischen der Altenpflege und den
            Krankenpflegeberufen erheblich (abweichende Prüfungsformate und                  –
            anforderungen; „Sperrfächer“ versus Durchschnittsnoten- und Vornotenregelung);

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