Stéphanie Emonts-gast Steuerberaterin bei Weynand & Partner - Ostbelgien Live

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Stéphanie Emonts-gast Steuerberaterin bei Weynand & Partner - Ostbelgien Live
Stéphanie Emonts-gast
Steuerberaterin bei Weynand & Partner
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Programm
Wie hinterlege ich meine Steuererklärung über BIZTAX?
VOG Bilanz beim Handelsgericht hinterlegen
UBO-Register
Steuerbefreite Dienstleistungen für Vereine
Stéphanie Emonts-gast Steuerberaterin bei Weynand & Partner - Ostbelgien Live
Wie hinterlege ich meine
Steuererklärung über BIZTAX?
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VOG Bilanz beim Handelsgericht hinterlegen
Vergessen Sie nicht Ihre Bilanz beim Handelsgericht zu hinterlegen (kleine VoG)

  An welches Handelsgericht muss ich meine Bilanz schicken?
   Über folgende Webseite können Sie die Adresse des zuständigen Handelsgerichts finden:
   https://justice.belgium.be/fr/trouver_un_tribunal

  Wie viele Exemplare muss ich schicken?
     In Prinzip 2 Originale
     1 Original reicht für das Handelsgericht Eupen aus

  Welche Angaben müssen vermerkt sein?
     Name der VoG
     Adresse der VoG
     Datum der Unterschrift
     Unterschrift des Verwalters oder der Person, die ermächtigt ist, die Vereinigung zu vertreten
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UBO-Register
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UBO-Register
Zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrosimusfinanzierung und zur
Begrenzung der Verwendung von Bargeld

UBO = ultimate beneficial owner
Die Steuerverwaltung führt ein Register der wirtschaftlich Berechtigten ein.

Für Gesellschaften, aber auch für VOG’s und Stiftungen

Die Daten müssen auf elektronischem Weg übermittelt werden
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UBO-Register
Ab wann?

Der Königliche Erlass tritt am 31/10/2018 in Kraft.

Jede Änderung muss binnen einer Frist von einem Monat an das UBO-
Register übermittelt werden.
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UBO-Register
Welche Personen müssen angegeben werden?
Für VoG/IVoG und Stiftungen gelten als wirtschaftlich Berechtigte:
  Verwalter;
  Personen, die ermächtigt sind, die Vereinigung zu vertreten;
  Personen, die mit der täglichen Verwaltung der VoG/IVoG oder der Stiftung
  beauftragt sind;
  Die Gründer der Stiftung;
  die natürlichen Personen oder, wenn diese Personen noch nicht bezeichnet
  sind, die Kategorie natürlicher Personen, in deren Hauptinteresse die
  VoG/IVoG oder die Stiftung gebildet wurde oder tätig ist;
  jede andere natürliche Person, die auf andere Weise die VoG/IVoG oder die
  Stiftung letztlich kontrolliert.
UBO-Register
Welche Informationen?

 Name
 Vorname
 Geburtsdatum
 Nationalität
 Wohnsitzstaat
 Wohnsitzadresse
 Datum des Inkrafttretens der wirtschaftlichen Berechtigung
 Nationalnummer
UBO-Register
Wer hat Zugriff auf die Datenbank?

   CTIF und öffentliche Behörden, die sich um die Bekämpfung von
   Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung kümmern;
   Steuerberater, Anwälte, Notare… die laut der Richtlinie verpflichtet sind,
   die Identität ihrer Mandanten zu prüfen;
   Auf Anfrage (inkl. Begründung) bei der zuständigen Verwaltung: jede Person,
   die ein legitimes Interesse hat (in Bezug auf Terrorismus, Geldwäsche,
   kriminelle Aktivitäten)

Die Anfragen sollen kostenpflichtig und während 10 Jahren sichtbar sein
Steuerbefreite Dienstleistungen für Vereine
Steuerbefreite Dienstleistungen für Vereine
Für welche Tätigkeiten?

 Unterschied:
   Ehrenamtlich arbeiten ist frei, unterliegt keinem Vertrag und ist unbezahlt
     Max. Entschädigungen für Unkosten: 34,03€/ Tag und 1.334,55€/Jahr

   Vereinsarbeit: bezahlte Arbeit
Steuerbefreite Dienstleistungen für Vereine
Für welche Tätigkeiten?

 Es gibt eine Liste der zulässigen Tätigkeiten (hierunter finden Sie einige Beispiele):

    Animateur, Leiter, Koordinator von sportlichen Initiativen/Aktivitäten
    Sporttrainer, Sportlehrer, Sportcoach, Jugendsportkoordinator, Schiedsrichter, Jurymitglied,
    Steward, Platz- & Zeugwart, Signalgeber bei sportlichen Wettkämpfen
    Guide oder Publikumsbetreuer im Bereich Kulturerbe und Natur
    Anbieter von Kursen, Lesungen, Präsentationen und Vorstellungen zu kulturellen,
    künstlerischen und sozialen Themen sowie Umweltthemen, bei Sportvereinen,
    Naturorganisationen, Organisationen zum Schutz des kulturellen und historischen Erbes,
    Jugendorganisationen,…
    Betreuung von Babys und Kleinkindern sowie außerschulische Betreuung von Kindern im
    schulpflichtigen Alter gemäß den von der jeweiligen Gemeinschaft festgelegten Bedingungen
    und Qualitätskriterien.
    …
    Die restlichen Tätigkeiten können Sie auf der Website: www.bijklussen.be finden.
Steuerbefreite Dienstleistungen für Vereine
Bedingungen
 Der/die Vereinsarbeiter/in muss:
    Arbeitnehmer sein und muss mindestens 4/5 beschäftigt sein (seit mindestens 9 Monaten),
    Pensioniert sein,
    Hauptberuflich selbständig in einer anderen Tätigkeit, als die, die er für den Verein
    ausüben wird (seit mindestens 9 Monaten),
    Nicht vorher beim Verein angestellt gewesen sein (in den letzten 12 Monaten).

 Einkommen :
    Max. 6.130€/Jahr (die Grenze gilt für 3 Bereiche: Vereinsarbeit, Dienstleistungen von
    Bürger zu Bürger und Sharing Economy (économie collaborative)
    Max. 510,83€/Monat
Steuerbefreite Dienstleistungen für Vereine
Praktische Punkte
 Kein Arbeitsvertrag, sondern Vertrag über Nebentätigkeiten
 (Max. Laufzeit 1 Jahr)

  Haftpflichtversicherung + Versicherung gegen Personenschäden besitzen

  Der gesetzliche Vertreter/in der VOG muss den Vereinsarbeiter im Voraus auf
  der Website: www.bijklussen.be anmelden
    Dafür muss auf CSAM ein Hauptzugangsverwalter eingerichtet werden (siehe
    Vorgehensweise vom Finanzamt).
Fragen
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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