Stéphanie Emonts-gast Steuerberaterin bei Weynand & Partner - Ostbelgien Live
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Programm Wie hinterlege ich meine Steuererklärung über BIZTAX? VOG Bilanz beim Handelsgericht hinterlegen UBO-Register Steuerbefreite Dienstleistungen für Vereine
VOG Bilanz beim Handelsgericht hinterlegen Vergessen Sie nicht Ihre Bilanz beim Handelsgericht zu hinterlegen (kleine VoG) An welches Handelsgericht muss ich meine Bilanz schicken? Über folgende Webseite können Sie die Adresse des zuständigen Handelsgerichts finden: https://justice.belgium.be/fr/trouver_un_tribunal Wie viele Exemplare muss ich schicken? In Prinzip 2 Originale 1 Original reicht für das Handelsgericht Eupen aus Welche Angaben müssen vermerkt sein? Name der VoG Adresse der VoG Datum der Unterschrift Unterschrift des Verwalters oder der Person, die ermächtigt ist, die Vereinigung zu vertreten
UBO-Register Zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrosimusfinanzierung und zur Begrenzung der Verwendung von Bargeld UBO = ultimate beneficial owner Die Steuerverwaltung führt ein Register der wirtschaftlich Berechtigten ein. Für Gesellschaften, aber auch für VOG’s und Stiftungen Die Daten müssen auf elektronischem Weg übermittelt werden
UBO-Register Ab wann? Der Königliche Erlass tritt am 31/10/2018 in Kraft. Jede Änderung muss binnen einer Frist von einem Monat an das UBO- Register übermittelt werden.
UBO-Register Welche Personen müssen angegeben werden? Für VoG/IVoG und Stiftungen gelten als wirtschaftlich Berechtigte: Verwalter; Personen, die ermächtigt sind, die Vereinigung zu vertreten; Personen, die mit der täglichen Verwaltung der VoG/IVoG oder der Stiftung beauftragt sind; Die Gründer der Stiftung; die natürlichen Personen oder, wenn diese Personen noch nicht bezeichnet sind, die Kategorie natürlicher Personen, in deren Hauptinteresse die VoG/IVoG oder die Stiftung gebildet wurde oder tätig ist; jede andere natürliche Person, die auf andere Weise die VoG/IVoG oder die Stiftung letztlich kontrolliert.
UBO-Register Welche Informationen? Name Vorname Geburtsdatum Nationalität Wohnsitzstaat Wohnsitzadresse Datum des Inkrafttretens der wirtschaftlichen Berechtigung Nationalnummer
UBO-Register Wer hat Zugriff auf die Datenbank? CTIF und öffentliche Behörden, die sich um die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung kümmern; Steuerberater, Anwälte, Notare… die laut der Richtlinie verpflichtet sind, die Identität ihrer Mandanten zu prüfen; Auf Anfrage (inkl. Begründung) bei der zuständigen Verwaltung: jede Person, die ein legitimes Interesse hat (in Bezug auf Terrorismus, Geldwäsche, kriminelle Aktivitäten) Die Anfragen sollen kostenpflichtig und während 10 Jahren sichtbar sein
Steuerbefreite Dienstleistungen für Vereine
Steuerbefreite Dienstleistungen für Vereine Für welche Tätigkeiten? Unterschied: Ehrenamtlich arbeiten ist frei, unterliegt keinem Vertrag und ist unbezahlt Max. Entschädigungen für Unkosten: 34,03€/ Tag und 1.334,55€/Jahr Vereinsarbeit: bezahlte Arbeit
Steuerbefreite Dienstleistungen für Vereine Für welche Tätigkeiten? Es gibt eine Liste der zulässigen Tätigkeiten (hierunter finden Sie einige Beispiele): Animateur, Leiter, Koordinator von sportlichen Initiativen/Aktivitäten Sporttrainer, Sportlehrer, Sportcoach, Jugendsportkoordinator, Schiedsrichter, Jurymitglied, Steward, Platz- & Zeugwart, Signalgeber bei sportlichen Wettkämpfen Guide oder Publikumsbetreuer im Bereich Kulturerbe und Natur Anbieter von Kursen, Lesungen, Präsentationen und Vorstellungen zu kulturellen, künstlerischen und sozialen Themen sowie Umweltthemen, bei Sportvereinen, Naturorganisationen, Organisationen zum Schutz des kulturellen und historischen Erbes, Jugendorganisationen,… Betreuung von Babys und Kleinkindern sowie außerschulische Betreuung von Kindern im schulpflichtigen Alter gemäß den von der jeweiligen Gemeinschaft festgelegten Bedingungen und Qualitätskriterien. … Die restlichen Tätigkeiten können Sie auf der Website: www.bijklussen.be finden.
Steuerbefreite Dienstleistungen für Vereine Bedingungen Der/die Vereinsarbeiter/in muss: Arbeitnehmer sein und muss mindestens 4/5 beschäftigt sein (seit mindestens 9 Monaten), Pensioniert sein, Hauptberuflich selbständig in einer anderen Tätigkeit, als die, die er für den Verein ausüben wird (seit mindestens 9 Monaten), Nicht vorher beim Verein angestellt gewesen sein (in den letzten 12 Monaten). Einkommen : Max. 6.130€/Jahr (die Grenze gilt für 3 Bereiche: Vereinsarbeit, Dienstleistungen von Bürger zu Bürger und Sharing Economy (économie collaborative) Max. 510,83€/Monat
Steuerbefreite Dienstleistungen für Vereine Praktische Punkte Kein Arbeitsvertrag, sondern Vertrag über Nebentätigkeiten (Max. Laufzeit 1 Jahr) Haftpflichtversicherung + Versicherung gegen Personenschäden besitzen Der gesetzliche Vertreter/in der VOG muss den Vereinsarbeiter im Voraus auf der Website: www.bijklussen.be anmelden Dafür muss auf CSAM ein Hauptzugangsverwalter eingerichtet werden (siehe Vorgehensweise vom Finanzamt).
Fragen
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