Deutsche Nationale Kontaktstelle (NCP) - Maike Horn des Interreg Nordseeprogramms 2014 2020 - Interreg North Sea Region

Die Seite wird erstellt Alicia Keller
 
WEITER LESEN
Deutsche Nationale Kontaktstelle (NCP) - Maike Horn des Interreg Nordseeprogramms 2014 2020 - Interreg North Sea Region
Deutsche Nationale Kontaktstelle (NCP)
   des Interreg Nordseeprogramms 2014 – 2020

                  Maike Horn
  Senatskanzlei Hamburg– Referat Europapolitik
Deutsche Nationale Kontaktstelle (NCP) - Maike Horn des Interreg Nordseeprogramms 2014 2020 - Interreg North Sea Region
Welche verschiedenen Regelungen
gelten für deutsche Partner im NSR?
 Keine deutschlandweiten nationalen Regelungen, sondern
   bundeslandsspezifische Regelungen

 Programmregeln

 Organisationsinterne Regelungen

GENERELL: Es ist primär die Regelung anzuwenden, die den
  strengeren Maßstab anlegt.
Deutsche Nationale Kontaktstelle (NCP) - Maike Horn des Interreg Nordseeprogramms 2014 2020 - Interreg North Sea Region
Beispiel Ausschreibung: Bestehende Regelungsstufen

Liegt der Nettoauftragswert über dem
       von der EU festgelegten           NEIN
           Schwellenwert?
                                       Liegt der Nettoauftragswert über dem
                                             nationalen Schwellenwert?        NEIN

                                                                               Liegt der Nettoauftragswert über
                                                                                     5.000€ (zzgl. MwSt.)?
           JA                                   JA
                                                                                JA                        NEIN

 Es gelten                     Es gelten die                       Pflicht zur                       Keine
  die EU‐                       nationalen                       Einholung von                    spezifischen
Richtlinien                   Bestimmungen                        3 Angeboten                     Vorschriften

 Die Hauptprinzipien gelten jedoch immer: Transparenz, Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung.
Beispiele zur Regelungs-Anwendung

                                       Beispiel:
Die Organisation ABC startet gemäß den nationalen Vorschriften normalerweise eine
Ausschreibung für Verträge erst ab einem Auftragswert von über 8.500 Euro (zzgl. MwSt).

                               Es gelten die Programmregeln
Beispiele zur Regelungs-Anwendung
.

                                       Beispiel:
Die Organisation DEF startet gemäß der organisationsinternen Regeln eine Ausschreibung für
Verträge bereits ab einem Auftragswert ab 500 Euro(zzgl MwSt.)

Hier greifen die strengeren internen Regelungen der Organisation – auch wenn das Programm
    erst eine Ausschreibung ab einem Wert in Höhe von über 5.000€ (zzgl. MwSt) verlangt
.
Beispiele zur Regelungs-Anwendung
                           Abrechnung von Reisekosten
  Auch hier: Es ist primär die Regelung anzuwenden, die den strengeren Maßstab
                                       anlegt.

                                 Beispiel:
Teilnahme des NCP an einem 2-tägigen Workshop in der Stadt GHI. In der Stadt GHI
kostet das kostengünstigste Hotel 130€ die Nacht. Gemäß HambRkG wird eine
Übernachtung in einem Hotel bis max. 85€ (inkl. Frühstück) erstattet.

Hier greifen die strengeren Regelungen des Bundeslands Hamburg. Es ist ein
Antrag auf Ausnahmeregelung vor Buchung und Antritt der Reise erforderlich.
Genehmigung zu den Unterlagen für FLC beifügen.
Bremen                                           Designation Bodies in Deutschland
Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
der Freien Hansestadt Bremen

Hamburg
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt
für Landes- und Landschaftsplanung, LP 03

Niedersachsen
Niedersächsische Staatskanzlei
Referat 404 - INTERREG, Metropolregionen

Schleswig-Holstein
Ministerium für Justiz, Kultur und Europa

Bundesregierung
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
EFRE-Prüfbehörde

Liste mit Designation Bodies für Deutschland:
https://www.interregnordsee.de/de/programm/programmdokumente.html#flc
Die Benennung der Prüfer ‐ Prozess
Die Benennung der Prüfer ‐ Fristen
Wer kann als Prüfer tätig werden?
+   Öffentlichen Sektor:
+   Stellen, die berechtigt sind Finanzen, Ausgaben und Einnahmen öffentlich-rechtlicher
    Institutionen zu prüfen, wenn diese Stelle in einem internen
    Verhältnis zur Organisation des Partners / Begünstigten steht.
    (z.B. Rechnungsprüfungsämter, unabhängige Stellen, interne Prüfstellen)

+   Privater Sektor:
+   Ermittlung des Prüfers unter Beachtung des Vergaberechts
+   alle Mitglieder eines Berufsstandes, den offiziell die Befassung mit
    Prüftätigkeiten genehmigt wurden (§ 3 Steuerberatungsgesetz);
+   Nachweis der Mitgliedschaft in entsprechender berufsständischen
    Vereinigung an Benennungsstelle (z.B. Wirtschaftsprüferkammer)

+   Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften;
+   Steuerbevollmächtigte;
+   Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsgesellschaften;
+   niedergelassene europäische Rechtsanwälte;
+   Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften;
+   vereidigte Buchprüfer und Buchprüfungsgesellschaften.
Die Rolle und die Aufgaben des First Level
Controllers
Second Level Control prüft die Qualität der
First Level Control
+   Gemeinsame Prüfbehörde: Danish Business Authority
           DK-2100 Copenhagen
+   Deutsches Mitglied der Group of Auditors:
+   Markus Stiegler
+   Leiter Europäische Prüfbehörde
+   c/o Ministerium für Justiz, Kultur und Europa
+   des Landes Schleswig-Holstein
+   Lorentzendamm 35
+   D-24103 Kiel
+
+   Stichproben für Zahlungen an Projektpartner im Folgejahr
Veranstaltungen 2019
J   F     M    A    M    J     J    A    S    O     N    D

        27.03.19, FLC Seminar in Hamburg
        28./29.05.19, Monitoring Committee in Dänemark
        Juni 19, Steering Committee in den Niederlanden
        25.‐26.6.19, Nordseekonferenz in Schweden
        2.te Hälfte 2019, Norddeutsche Jahresveranstaltung in Bremen
        12/2019, Steering Committee in den Niederlanden
…noch Fragen?

       https://northsearegion.eu/
       Sowie die Projektberater des Programmsekretariats

       http://interreg‐nordsee.de/
       Sowie das Deutsche Beratungsnetzwerk

       Maike Horn
       Telefon: + 49 (0) 40 42831 1477
       E‐Mail: Maike.Horn@sk.hamburg.de
Sie können auch lesen