Deutsche Nationale Kontaktstelle (NCP) - Maike Horn des Interreg Nordseeprogramms 2014 2020 - Interreg North Sea Region
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Deutsche Nationale Kontaktstelle (NCP) des Interreg Nordseeprogramms 2014 – 2020 Maike Horn Senatskanzlei Hamburg– Referat Europapolitik
Welche verschiedenen Regelungen gelten für deutsche Partner im NSR? Keine deutschlandweiten nationalen Regelungen, sondern bundeslandsspezifische Regelungen Programmregeln Organisationsinterne Regelungen GENERELL: Es ist primär die Regelung anzuwenden, die den strengeren Maßstab anlegt.
Beispiel Ausschreibung: Bestehende Regelungsstufen Liegt der Nettoauftragswert über dem von der EU festgelegten NEIN Schwellenwert? Liegt der Nettoauftragswert über dem nationalen Schwellenwert? NEIN Liegt der Nettoauftragswert über 5.000€ (zzgl. MwSt.)? JA JA JA NEIN Es gelten Es gelten die Pflicht zur Keine die EU‐ nationalen Einholung von spezifischen Richtlinien Bestimmungen 3 Angeboten Vorschriften Die Hauptprinzipien gelten jedoch immer: Transparenz, Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung.
Beispiele zur Regelungs-Anwendung Beispiel: Die Organisation ABC startet gemäß den nationalen Vorschriften normalerweise eine Ausschreibung für Verträge erst ab einem Auftragswert von über 8.500 Euro (zzgl. MwSt). Es gelten die Programmregeln
Beispiele zur Regelungs-Anwendung . Beispiel: Die Organisation DEF startet gemäß der organisationsinternen Regeln eine Ausschreibung für Verträge bereits ab einem Auftragswert ab 500 Euro(zzgl MwSt.) Hier greifen die strengeren internen Regelungen der Organisation – auch wenn das Programm erst eine Ausschreibung ab einem Wert in Höhe von über 5.000€ (zzgl. MwSt) verlangt .
Beispiele zur Regelungs-Anwendung Abrechnung von Reisekosten Auch hier: Es ist primär die Regelung anzuwenden, die den strengeren Maßstab anlegt. Beispiel: Teilnahme des NCP an einem 2-tägigen Workshop in der Stadt GHI. In der Stadt GHI kostet das kostengünstigste Hotel 130€ die Nacht. Gemäß HambRkG wird eine Übernachtung in einem Hotel bis max. 85€ (inkl. Frühstück) erstattet. Hier greifen die strengeren Regelungen des Bundeslands Hamburg. Es ist ein Antrag auf Ausnahmeregelung vor Buchung und Antritt der Reise erforderlich. Genehmigung zu den Unterlagen für FLC beifügen.
Bremen Designation Bodies in Deutschland Senator für Umwelt, Bau und Verkehr der Freien Hansestadt Bremen Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Landes- und Landschaftsplanung, LP 03 Niedersachsen Niedersächsische Staatskanzlei Referat 404 - INTERREG, Metropolregionen Schleswig-Holstein Ministerium für Justiz, Kultur und Europa Bundesregierung Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur EFRE-Prüfbehörde Liste mit Designation Bodies für Deutschland: https://www.interregnordsee.de/de/programm/programmdokumente.html#flc
Die Benennung der Prüfer ‐ Prozess
Die Benennung der Prüfer ‐ Fristen
Wer kann als Prüfer tätig werden? + Öffentlichen Sektor: + Stellen, die berechtigt sind Finanzen, Ausgaben und Einnahmen öffentlich-rechtlicher Institutionen zu prüfen, wenn diese Stelle in einem internen Verhältnis zur Organisation des Partners / Begünstigten steht. (z.B. Rechnungsprüfungsämter, unabhängige Stellen, interne Prüfstellen) + Privater Sektor: + Ermittlung des Prüfers unter Beachtung des Vergaberechts + alle Mitglieder eines Berufsstandes, den offiziell die Befassung mit Prüftätigkeiten genehmigt wurden (§ 3 Steuerberatungsgesetz); + Nachweis der Mitgliedschaft in entsprechender berufsständischen Vereinigung an Benennungsstelle (z.B. Wirtschaftsprüferkammer) + Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften; + Steuerbevollmächtigte; + Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsgesellschaften; + niedergelassene europäische Rechtsanwälte; + Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften; + vereidigte Buchprüfer und Buchprüfungsgesellschaften.
Die Rolle und die Aufgaben des First Level Controllers
Second Level Control prüft die Qualität der First Level Control + Gemeinsame Prüfbehörde: Danish Business Authority DK-2100 Copenhagen + Deutsches Mitglied der Group of Auditors: + Markus Stiegler + Leiter Europäische Prüfbehörde + c/o Ministerium für Justiz, Kultur und Europa + des Landes Schleswig-Holstein + Lorentzendamm 35 + D-24103 Kiel + + Stichproben für Zahlungen an Projektpartner im Folgejahr
Veranstaltungen 2019 J F M A M J J A S O N D 27.03.19, FLC Seminar in Hamburg 28./29.05.19, Monitoring Committee in Dänemark Juni 19, Steering Committee in den Niederlanden 25.‐26.6.19, Nordseekonferenz in Schweden 2.te Hälfte 2019, Norddeutsche Jahresveranstaltung in Bremen 12/2019, Steering Committee in den Niederlanden
…noch Fragen? https://northsearegion.eu/ Sowie die Projektberater des Programmsekretariats http://interreg‐nordsee.de/ Sowie das Deutsche Beratungsnetzwerk Maike Horn Telefon: + 49 (0) 40 42831 1477 E‐Mail: Maike.Horn@sk.hamburg.de
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