Die aktuellen Corona Auflagen für unsere Clubs - (Stand 27. Dezember 2021) - Linzenich ...

Die Seite wird erstellt Matthias Lechner
 
WEITER LESEN
Die aktuellen Corona Auflagen
       für unsere Clubs
    (Stand 27. Dezember 2021)

                                1
Inhaltsverzeichnis

Die aktuellen Corona-Auflagen für NRW ..................................................................................... 3
Safety First – Diese Clubregeln gelten bei uns unabhängigvon der Inzidenz .............................. 4

                                                                                                                         2
Die aktuellen Corona-Auflagen für NRW

Mit der neuen NRW-Corona-Verordnung gilt ab dem 28.12.2021 die 2G-
plus-Regel in unseren Fitnessclubs.
Demnach haben nur noch Genesene und Geimpfte mit einem offiziellen
Zertifikat und einem negativen Testnachweis Zutritt (maximal 24 Stunden
alter Schnelltest oder 48 Stunden alter PCR-Test).

Davon ausgenommen sind Kinder und Jugendliche folgendermaßen:

Du bist unter 16 Jahre alt:
- Als Kind oder Jugendliche/r unter 16 Jahren bist Du immunisierten
   (geimpft oder genesen) Personen gleichgestellt und giltst aufgrund
   Deines Alters als Schülerin und Schüler und benötigst weder einen
   Testnachweis noch eine Schulbescheinigung.
Ausnahme: In den Weihnachtsferien vom 27.12.2021 – 09.01.2022 musst
Du einen durch ein Testzentrum durchgeführten tagesaktuellen negativen
Testnachweis vorzeigen.

Du bist zwischen 16 oder 17 Jahre alt und Schüler*in:
- Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren wird der Testnachweis
   durch eine Bescheinigung der Schule (Schülerausweis) ersetzt.
Ausnahme: In den Weihnachtsferien vom 27.12.2021 – 09.01.2022 musst Du
Dich durch eine Schulbescheinigung als Schüler*in ausweisen und einen durch
ein Testzentrum durchgeführten tagesaktuellen negativen Testnachweis
vorzeigen.

Du bist zwischen 16 oder 17 Jahre alt und nicht Schüler*in:
- Für Dich gilt wie für alle ab 18 Jahre und älter die 2G-plus-Regel

                                                                          3
Safety First – Diese Clubregeln gelten bei uns
unabhängig von der Inzidenz

1. Anpassungen in unserem Kursangebot
Unsere Kurse finden uneingeschränkt statt, die Kursdauer wird allerdings
vorläufig um 10 Minuten gekürzt - von 90 auf 80 Min., von 60 auf 50 Min.
bzw.von 30 auf 20 Minuten. Dadurch gewinnen wir genügend Zeit für einen
sicherheitsrelevanten Übergang von Kurs zu Kurs, wie etwa die gründliche
Lüftung und weitere notwendige Hygienemaßnahmen.
Die maximale Auslastung im Kursraum wird durch entsprechende
Bodenmarkierungen zur Abstandshaltung gewährleistet.
Auf jeden Fall muss ein großes Handtuch als Unterlage mitgebracht werden und
natürlich noch ein kleines weiteres Handtuch, um Schweiß zu beseitigen.

2. Beim Betreten und Verlassen der Clubs besteht Maskenpflicht
Das gilt auch für den gesamten Aufenthalt im Umkleidebereich. Im
Trainingsbereich dagegen nur noch, wenn die Abstandshaltung
nichtgewährleistet ist.
Für Kursteilnehmer gilt die Maskenpflicht weiterhin beim Warten vor dem
Kursraum, sowie beim Betreten und Verlassen desselbigen.

3. Beim Training auf Abstand bleiben und Gruppenbildung vermeiden
Es gelten die Abstandsregeln von mindestens 1,5 Metern zwischen
denTrainierenden.

4. Alle Clubs sind mit modernster Schutztechnik gegen Coronaviren
ausgestattet
Die neuen stationären Luftfiltergeräte (2-3 pro Standort, je nach Clubgröße)
haben jeweils ein Reinigungsvermögen von 500 Kubikmeter/Stunde und
schützen über Corona hinaus vor sämtlichen Keimen, Viren und anderen
Krankheitserregern. Für medizinisch Interessierte: Die Geräte sind mit HPL-

                                                                               4
Technologie ausgestattet, einer Hochintensiv-Plasma-Luftentkeimung.
Die Schutz-Folien bieten wiederum einen sichtbaren Schutz auf allen Flächen,
die häufig angefasst werden. Durch die antimikrobielle Wirkung
gewährleistetdie Folie einen kontinuierlichen Schutz gegen Keime, Bakterien
und natürlich auch SARS-CoV-Viren für mindestens 3 Jahre.

5. Es wird permanent durchgelüftet
Diese Maßnahme soll die Wirkung der im vorherigen Punkt genannten
technischen Schutzmaßnahmen noch verstärken, vor allem, um den Raum
ständig von möglichen virenlastigen Aerosolen zu befreien. Also seid an
kühleren Tagen kleidungsmäßig vorbereitet. Und positiv betrachtet: Viel
Sauerstoff und frische Luft schaden beim Training ja auch nicht.

6. Desinfektionsspender
In jedem Club sind mehrere Desinfektionsspender zur Hand- und
Gerätedesinfektion vorhanden. Jedes Mitglied darf sich jederzeit die
Händedesinfizieren. Gründliches Händewaschen ist aber ebenso effektiv
und regelmäßig anzuraten!

7. Regelmäßige Reinigung
Fachfirmen reinigen und desinfizieren die Clubs täglich nach den
erhöhtenHygieneanforderungen.
Unser Personal reinigt alle 60 Minuten im Club die relevanten
Hauptkontaktstellen an den Geräten, Türen etc. Seife, Handtuchrollen und
Toilettenpapier werden über einen Checklistenplan regelmäßig von
unserenMitarbeitern kontrolliert und bei Bedarf wieder aufgefüllt.

8. Bei jeglichen Erkältungssymptomen zu Hause bleiben
Bei aller Trainingsbegeisterung gilt Verantwortung für andere und für sich
selbst.Neben der Ansteckungsgefahr gilt: Wer krank ist, schwächt seinen
Körper durch sportliche Anstrengung nur noch zusätzlich.

9. Bitte bei Corona Symptomen zum Arzt gehen und uns bei

                                                                               5
einem Positivergebnis umgehend informieren
Wer plötzlich Symptome bekommt und in den vorangegangenen drei Tagen im
Studio war, hat selbstverständlich eine unbedingte Informationspflicht dem Club
gegenüber.
Neben der Trainingsabstinenz ist es für den Schutz aller zudem wichtig, dass Ihr
im Verdachtsfall einen unmittelbaren Corona-Test macht. Und damit auch wir
im Falle eines positiven Ergebnisses schnell reagieren können, bitten wir um
eine zeitnahe Rückmeldung.

10. Selbstverständlich hält sich auch unser Personal zu 100% an die
Corona-Vorgaben
Auch das Team ist Teil der Trainingsgemeinschaft und hat eine besondere
Vorbildfunktion bei der Infektionsvermeidung. Insoweit haben auch unsere
Mitglieder nicht nur die Pflicht zur, sondern auch das Recht auf Einhaltung der
Regeln. Deshalb macht uns bitte auch auf Regelverstöße unsererseits
aufmerksam, damit wir sie zeitnah abstellen können.

                                                                                  6
Sie können auch lesen