Aktuelles aus dem Rebschutz - Gebietsversammlungen 2018 H. Hofmann, H-J. Wöppel Institut für Weinbau und Önologie, Arbeitsbereich Weinbau

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Aktuelles aus dem Rebschutz - Gebietsversammlungen 2018 H. Hofmann, H-J. Wöppel Institut für Weinbau und Önologie, Arbeitsbereich Weinbau
Aktuelles aus dem Rebschutz

   Gebietsversammlungen 2018

                                            www.lwg.bayern.de
            H. Hofmann, H-J. Wöppel
       Institut für Weinbau und Önologie,
                   Arbeitsbereich Weinbau
Aktuelles aus dem Rebschutz - Gebietsversammlungen 2018 H. Hofmann, H-J. Wöppel Institut für Weinbau und Önologie, Arbeitsbereich Weinbau
Themen:

Der Pflanzenschutz(Reb)schutz in der
öffentlichen Wahrnehmung.
Was muss der Winzer beachten ?

Frühe Fäulnis –
auch 2017 ein Problem

Neuzulassungen Fungizide

     Folie 2
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Der Pflanzen(Reb-)schutz in der
    öffentlichen Wahrnehmung

    Glyphosat:
•     Zulassungen für Glyphosat-Mittel die zum 31.12.2017 ausgelaufen
      waren, wurden zwischenzeitig bereits um ein Jahr verlängert. EU hat
      Verlängerung um fünf Jahre zugestimmt.

•     Daneben sind aber bereits Glyhosat-Produkte am Markt, deren
      Zulassung bis 2022 läuft, sofern für Deutschland nicht noch ein
      Anwendungsverbot erfolgt.

•     Ob in fünf Jahren eine erneute Wiederzulassung für Glyphosat erfolgt
      ist mehr als fraglich. Deshalb bereits jetzt gedanklich auf die Zeit nach
      Glyphosat einstellen.

•     Der Glyphosateinsatz wird aus bayerischer Sicht nicht favorisiert und
      nicht forciert.

•     Die LWG arbeitet im Weinbauversuchsbetrieb seit 2015 ohne
      Glyphosateinsatz.
            Folie 3
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Der Pflanzen(Reb-)schutz in der
öffentlichen Wahrnehmung

Glyphosat:
•   LWG sucht im Rahmen eines bayerischen Forschungsprojekts nach
    alternativen Möglichkeiten der Unkraut- und Ungrasregulierung im
    Weinbau.

•   z.B. abbaubare Sprühfolie zur Bodenversiegelung, Bioherbizide auf
    Pelargonsäurebasis, Etablierung niedrigwüchsiger Begrünungen
    (Habichtskraut) im Unterstockbereich etc.

•   Winzer die nach wie vor Glyphosat einsetzen möchten, können dies
    mit zugelassenen Mitteln tun, solange kein Anwendungsverbot für
    Deutschland erfolgt.

•   Dabei wird ein verantwortungsvoller Umgang mit diesem Wirkstoff
    dringend angemahnt.

        Folie 4
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Winzer in öffentlicher Wahrnehmung

                                     Biodiversität:
                                     Insekten + Nützlinge + Vögel

        So bitte nicht !
         Viel zu breite
     Behandlungsstreifen im
      Unterstockbereich !

      Folie 5
Aktuelles aus dem Rebschutz - Gebietsversammlungen 2018 H. Hofmann, H-J. Wöppel Institut für Weinbau und Önologie, Arbeitsbereich Weinbau
Winzer in öffentlicher Wahrnehmung

Das geht gar nicht !!

      Folie 6
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Der Pflanzen(Reb-)schutz in der
öffentlichen Wahrnehmung

Zulassung von Pflanzenschutzmitteln – Ausblick düster

•   Die Anforderungen an die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
    steigen zunehmend. Dies gilt sowohl für Neuzulassungen als auch für
    Zulassungsverlängerungen.

•   Eine sachliche Risikobewertung findet zunehmend nicht mehr statt.

•   Die analytische Nachweisbarkeit von Pflanzenschutzmitteln (PSM),
    selbst in geringsten Spuren, verschärft die Diskussion auch um Abdrift
    bei ordnungsgemäßer Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln.

•   Um den Einsatz von PSM nicht unnötig einer öffentlichen Kritik
    auszusetzen, ist hier generell ein verantwortungsvoller Umgang
    anzumahnen.

        Folie 7
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Winzer in öffentlicher Wahrnehmung - Negativ

      Folie 8
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Winzer in öffentlicher Wahrnehmung - Negativ

      Folie 9
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Winzer in öffentlicher Wahrnehmung

Moderne
Düsentechnik
sollte Standard    Luftbewegung: 1m/sec = 3,6 km/h
sein !!           Behandlungsmaßnahmen bevorzugt
                        in den Morgenstunden !!

       Folie 10
Winzer in öffentlicher Wahrnehmung

• Abdrift auf Nachbarflächen und sensible Flächen vermeiden.
• Exakte Einstellung der Düsen und Luftleitbleche an die vorhandene
  Laubwand ist entscheidend.
• Abdrift beeinträchtigt anliegende Rebflächen und Außenstehende.

       Folie 11
Winzer in öffentlicher Wahrnehmung

Top! - So geht es auch: Dieses Sprühgerät ist im Einsatz !

                                               Verlustmindernde
                                               Injektordüsen
                                               (015 - grün),
                                               der Laubwand
                                               angepasst,
                                               mit idealem Druck
                                               von ca. 8 bar.

      Folie 12
Winzer in öffentlicher Wahrnehmung
                                             Bekanntmachung des BVL vom 27.
                                             April 2016 - Mindestabstände bei
                                             Pflanzenschutzmaßnahmen zu
                                             unbeteiligten Dritten „Bystander-Rili“

                                             Betroffen sind Wohnbebauungen,
                                             private Gärten und Flächen die für die
                                             Allgemeinheit bestimmt sind.

Bei Raumkulturen:

…und Seitwärtsapplikation gilt ein
Mindestabstand von 5 m zu Bebauungen.
 Er reduziert sich bei Vertikalapplikation
(Herbizide) auf 2 m.

        Folie 13
Winzer in öffentlicher Wahrnehmung

  Bekanntmachung des BVL vom 27. April
  2016 (BVL 16/02/02)

  Zu den Flächen die für die Allgemeinheit
  bestimmt sind       gehören z.B.:

  Öffentliche Parks und Gärten
  Grünanlagen in öffentlich zugänglichen
  Gebäuden
  Öffentlich zugängliche Sportplätze,
  einschließlich Golfplätze
  Schul- und Kindergartengelände
  Spielplätze
  Friedhöfe
  Flächen in unmittelbarer Nähe von
  Einrichtungen des Gesundheitswesens

        Folie 14
Winzer in öffentlicher Wahrnehmung
                                                       Bekanntmachung des BVL
                                                       vom 27. April 2016 -
                                                       Mindestabstände bei
                                                       Pflanzenschutzmaßnahmen zu
                                                       unbeteiligten Dritten
                                                       „Bystander-Rili“

                                                  Durch zeitweilige Absperrung
                                                   der Wegfläche oder durch
                                                   zeitweiliges Unterbrechen der
                                                   Pflanzenschutzmaßnahme
                                                   muss allerdings sichergestellt
 Zu Wegen - auch im Bereich von                   werden, dass unbeteiligte Dritte
  Bebauungen -                                     nicht in den Bereich der
                                                   vorgegebenen
   ist bei Pflanzenschutzmaßnahmen nicht          Mindestabstände gelangen.
    unbedingt ein Mindestabstand einzuhalten

        Folie 15
Winzer in öffentlicher Wahrnehmung
                                     Hier sind Konflikte
                                     vorprogrammiert!

                                     Bei der Planung von
                                     Neubaugebieten
                                     sollten Bewirtschafter
                                     und künftige
                                     Anwohner bei Ihren
                                     Gemeinden darauf
                                     hinwirken, dass
                                     zwischen Rebfläche
                                     und künftigen
                                     Wohngrundstücken
                                     Grünstreifen mit
                                     Sträuchern und
                                     niedrig wachsenden
                                     Baumarten auf
                                     gemeindlichem Grund
                                     angelegt werden.

     Folie 16
Frühe Fäulnis - auch 2017 ein Problem

  Hohe Niederschläge in den Monaten Mai, Juli und September führten trotz Spätfrösten im
  Frühjahr (20. April) zu massivem Nachtreiben und Wachstum der Reben.

       Folie 17
Frühe Fäulnis - auch 2017 ein Problem

                                       Faulstellen sind hier Fehlanzeige !
 Hier: Faulstellen bereits im August

                  Ursachen für die Unterschiede ?

       Folie 18
Einflussfaktoren für Fäulen an Trauben

                                 Witterung
                          Niederschlag, Luftfeuchte, Temperatur

        Düngung                                                          Züchtung
        - Stickstoff                                                     - Rebsorte
                                                                         - Klon
                                                                         - Unterlage

          Standort
          - Boden
                                                                  Bewirtschaftung
          - Exposition
                                                                  - Standweite
                                Pflanzenschutz                    - Erziehungsform
                                                                  - Laubarbeit
                                - Bekämpfung pilzlicher und
                                                                  - Bodenbewirtschaftung
  Keine direkte                 - tierischer Beerenschädiger
                                - Nebenwirkung von Peronospora-   - Zeitpunkt und Stärke der
  Einflussnahme                   bzw. Oidiumfungiziden           Ertragsregulierung
                                - Wirksamkeit der Botrytizide
  Kulturmaßnahmen:              - Applikationsqualität
  Einflussnahme möglich

           Folie 19
Schwelle Sauerwurm:
Traubenwicklerbefall als Ursache für Fäulnis                                               5 Larven auf 100 Trauben

                                         Ei und Larvenbonitur (Sauerwurm)
                                         an 3 Standorten zwischen 17.-20. Juli
                            350
                                                       Stellenweiser starker Befall
                            300
 Traubenbefall in Prozent

                                                       durch Sauerwurm des BTW
                            250
                                                          Unbehandelt
                            200
                                                                                         Faulende Beeren im August
                            150
                            100
                             50
                              0
                                         Standort 1        Standort 2       Standort 3
                                              ETW-Larve      BTW-Ei+Larve

 Warndienst: Behandlungsmaßnahmen wurden ab dem 8. Juli empfohlen.

                                  Folie 20
Oidiumbefall (Spätinfektionen) als Ursache für Fäulnis

                  Aufnahmen im September 2017
       Folie 21
Oidiumbefall als Ursache für Fäulnis

     Oidium-Spätinfektionen        Beerenhaut wird durch einwachsendes Mycel
                                   perforiert – Schutzfunktion geht verloren
                                   Zuckersaft kann austreten –
                                   ideales Anzuchtmedium für Fäuleerreger

                                   Anlocken von Traubennaschern z.B. Wespen

                                   Zuckersaft gärt – Essigfliegen, KEF

       Folie 22
Aktuelle Zulassungssituation

2017 neu zugelassene und empfohlene PSM

Peronospora                                                                       Kennbuchstabe Resistenz
• Delan Pro        (Dithianon, Kaliumphosphonat)                                  keine Resistenzgefahr
• Ampexio          (Mandipropamid, Zoxium)                                        C (wie z.B. Delan/Dimetomorph)
                                                                                  E ( wie z.B. Electis/Zoxium)
• Frutogard        (Kaliumphosphonat)                                             keine Resistenzgefahr
• Videryo F        (Folpet, Cyazofamid)                                           F ( wie z.B. Mildicut)

Echter Mehltau
• Kusabi           (Pyriofenone)                                                  K (wie z.B. Vivando/Metrafenone)
• Sercadis         (Fluxapyroxad)                                                 L (wie z.B. Luna Experience/
                                                                                                       Fluopyram)
Delan Pro wird 2018 von der Firma nicht vertrieben!
                      Heinrich Hofmann
        Folie 23
                      Institut für Weinbau und Önologie, Arbeitsbereich Weinbau
Vielen Dank
    für Ihre

                  www.lwg.bayern.de
Aufmerksamkeit!
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