EINE KARTE, DIE HILFT - graz.at/sozialcard - Stadt Graz

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EINE KARTE, DIE HILFT - graz.at/sozialcard - Stadt Graz
EINE KARTE,
DIE HILFT
graz.at/sozialcard
EINE KARTE, DIE HILFT - graz.at/sozialcard - Stadt Graz
EINE KARTE, DIE HILFT - graz.at/sozialcard - Stadt Graz
Liebe Grazerin, lieber Grazer!
Die Stadt Graz verfügt über ein ungemein starkes und engmaschiges
soziales Netz. Dieses Netz besteht aus vielen sozialen Knotenpunkten,
die dieses zusammenhalten und tragfähig machen.

Ein solcher Knotenpunkt und damit eine wichtige Säule des städtischen
Sozialsystems ist die Grazer SozialCard. Als zuständiger Sozialstadtrat
ist es mir wichtig, dass diese Unterstützung serviceorientiert und
wertschätzend ist. Vor diesem Hintergrund haben wir die SozialCard
in den vergangenen Jahren reformiert und gleichzeitig die enthaltenen
Leistungen ausgebaut.

Wir wollen damit ein größtmögliches Maß an gesellschaftlicher Teilhabe
sicherstellen und eine Leistung anbieten, die ein modernes Verständnis
von Sozialpolitik widerspiegelt und Hilfe zur Selbsthilfe garantiert.

Ich freue mich Ihnen mit dieser Broschüre die gesammelten Leistungen der
SozialCard zu präsentieren und wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute.

                   Ihr

                   Kurt Hohensinner
                   Stadtrat für Soziales und Generationen
EINE KARTE, DIE HILFT - graz.at/sozialcard - Stadt Graz
Die SozialCard
Mit der SozialCard ermöglicht die Stadt Graz Menschen mit geringem
Einkommen einen vergünstigten Tarif bei den Holding Graz Linien und
verschiedenen Freizeit- und Kultureinrichtungen. Zusätzlich erhöhen
diverse Aktionen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Wer hat Anspruch
auf die SozialCard?
Sie sind berechtigt, die SozialCard zu beziehen, wenn Sie seit 12 Monaten
Ihren Hauptwohnsitz sowie Ihren Lebensmittelpunkt in Graz haben und
zudem folgende Kriterien erfüllen:

●   GIS-Befreiung
●   Vollendung des 18. Lebensjahres
    (Körperlich oder geistig behinderte Menschen können auch jünger sein.)
●   Sie besitzen die österreichische Staatsbürgerschaft oder sind
    Konventionsflüchtling oder Ihr Aufenthalt wurde für länger als
    drei Monate genehmigt oder Sie sind EWR-Bürger:in mit EU-
    Anmeldebescheinigung.
●   Wenn Sie Drittstaatsangehörige:r sind, müssen Sie sich seit
      mindestens 5 Jahren rechtmäßig in Österreich aufhalten.
●   Sie können die SozialCard auch bekommen, wenn Sie noch nicht
    5 Jahre in Österreich leben und einen Nachweis über das Sprachniveau
    A 2 und eine Bestätigung über die Teilnahme an einem Wertekurs
    vorlegen.

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Ausnahmen
    Sie können die SozialCard auch bekommen, wenn Sie keine GIS-Befreiung
    beantragt haben. Nämlich dann, wenn einer der folgenden Punkte auf Sie
    zutrifft:

    ●   Sie wohnen in einer stationären Einrichtung (Pflegeheim, Vollzeit,
        Betreutes Wohnen, Wohnungslosen-Einrichtung) und besitzen dort
        keinen Fernseher oder Radio, der auf Ihren Namen angemeldet ist, und
        haben ein Einkommen, mit dem Sie die GIS-Befreiung in Anspruch
        nehmen könnten
    ●   Sie beziehen bereits länger als drei Monate Sozialunterstützung,
        Mindestsicherung, Sozialhilfe oder Lebensunterhalt nach dem
        Steiermärkischen Behindertengesetz
    ●   Sie beziehen eine Pension, die so gering ist, dass Sie damit eine GIS-
        Befreiung bekommen könnten, und besitzen nachweislich keine Geräte,
        die UKW-Signale empfangen können
    ●   Sie beziehen eine Pension, die so gering ist, dass Sie damit eine GIS-
        Befreiung bekommen könnten, nehmen diese jedoch nicht in Anspruch,
        da Sie mit Ihren erwachsenen Kindern zusammenwohnen
    ●   Sie haben eine Behinderung und beziehen ein Einkommen, das so
        gering ist, dass Sie damit eine GIS-Befreiung bekommen könnten,
        nehmen diese jedoch nicht in Anspruch, da Sie mit Ihren Eltern
        zusammenwohnen
    ●   Sie bekommen Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe, die so gering ist,
        dass Sie damit eine GIS-Befreiung bekommen könnten, und besitzen
        nachweislich keine Geräte, die UKW-Signale empfangen können

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Wer bekommt
keine SozialCard?
●   Asylwerber:innen
●   Personen, die Unterstützung nach dem Steiermärkischen
    Betreuungsgesetz (Grundversorgung) in Anspruch nehmen können
●   Personen, die keine österreichische Staatsbürgerschaft haben und nicht
    länger als drei Monate in Österreich bleiben dürfen
●   Personen, die Leistungen von der Österreichischen Gesundheitskasse
    (ÖGK) beziehen und keine GIS-Gebührenbefreiung haben
●   Personen, deren Einkommen unter der GIS-Grenze liegt, die aber keine
    GIS-Gebührenbefreiung haben und keine Mindestsicherung beziehen
    (außer Pension und AMS-Bezug)
●   Personen, die sich in Ausbildung befinden oder beim AMS als
    lehrstellensuchend gemeldet sind
●   Schüler:innen, Studierende und Lehrlinge
●   Zivildiener und Präsenzdiener

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Die Vorteile der SozialCard

    Die Grazer SozialCard Mobilität ist eine Jahreskarte der Holding Graz
    Linien. Sie gilt für Straßenbahnen und Stadtbusse mit ein- und zweistelliger
    Liniennummer in der Zone 101 und kostet 50 Euro. Wenn Sie auch die
    Schloßbergbahn benützen wollen, kostet die Karte 60 Euro. Die Grazer
    SozialCard Mobilität ist unter Vorweis der SozialCard hier erhältlich:

       Mobilitäts- und Vertriebscenter der Holding Graz
       Jakoministraße 1, 8010 Graz
       Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8–18 Uhr, Samstag 9–13 Uhr

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 enn Sie körperlich oder geistig beeinträchtigt sind und eine Begleit­
W
person brauchen, darf auch Ihre Begleitperson mit Ihrer Grazer
SozialCard Mobilität kostenlos mitfahren. Vom Sozialamt bekommen Sie
eine Bestätigung, dass Sie eine Begleit­person brauchen. Dafür müssen
Sie dem Sozialamt den Behindertenpass des Bundes­­sozialamtes oder ein
ärztliches Gutachten (Facharzt) vorlegen, aus dem ersichtlich ist, dass die
eigenständige Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich ist. Die
Bestätigung des Sozialamtes müssen Sie dann im Mobilitätscenter in der
Jakoministraße abgeben.

Wenn Sie kleine Kinder haben, die noch nicht in die Schule gehen,
bekommen Sie einmal im Jahr den Kleinkinderzuschuss in Form von
Gutscheinen. Diese bekommen Sie automatisch zugeschickt.

Für Ihre Kinder bekommen Sie zu Schulbeginn eine Unterstützung für
Schulsachen in Form von Gutscheinen. Für Kinder, die die 9-jährige
Schulpflicht bereits erfüllt haben, müssen Sie eine Bestätigung vorlegen,
dass diese weiterhin eine Schule besuchen.

Als finanzielle Unterstützung bekommen Sie mit der SozialCard einen
Energiekostenzuschuss sowie eine Weihnachtsbeihilfe. Den Energie­
kostenzuschuss bekommen Sie als Geldleistung, die Weihnachtsbeihilfe
in Form von Gutscheinen. Für beides müssen Sie einen Antrag stellen.
Der Antrag kann ausschließlich online und nicht persönlich im Sozialamt
 gestellt werden. Wenn Sie eine unbefristete SozialCard haben, bekommen
Sie den Energiekostenzuschuss (je nach Berechtigung) und das Weih­
nachtsgeld weiterhin automatisch auf Ihr Konto angewiesen und die
Weihnachtsgutscheine automatisch zugeschickt.

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Vor jeder Aktion bekommen Sie die Details in einem Informationsschrei-
     ben vom Sozialamt zugeschickt. Bitte informieren Sie umgehend das
     Sozialamt, wenn sich Ihre Kontonummer ändert!

     Mit der SozialCard können Sie in den VinziMärkten in Graz einkaufen:

        Karl-Morre-Straße 9 | 8020 Graz
        Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag 8–12.30 Uhr,
        Donnerstag 13–16 Uhr, Samstag 8.30–12 Uhr

        Herrgottwiesgasse 51 | 8020 Graz
        Öffnungszeiten: Dienstag und Mittwoch 14–18 Uhr,
        Donnerstag 9–13 Uhr

     Sie erhalten Lebensmittel der Team-Österreich-Tafel.

        Ausgabestelle: Großmarktstraße 8, 8020 Graz
        jeden Samstag 11–13 Uhr

     Sie bekommen den Kulturpass der Aktion Hunger auf Kunst und Kultur.
     Mit diesem Pass können Sie gratis verschiedene Kultureinrichtungen
     besuchen. Hier erhalten Sie den Kulturpass:

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Sozialamt der Stadt Graz, Schmiedgasse 26, 8010 Graz

    SeniorInnen-Referat der Stadt Graz, Stigergasse 2, 8020 Graz

    Hunger auf Kunst & Kultur Steiermark
    Brockmanngasse 5, 8010 Graz, Tel.: 0316 827-122
    Bürozeiten: Montag bis Donnerstag 9–15 Uhr, Freitag 9–14 Uhr

Alle anderen Ausgabestellen sowie Kulturpassregeln finden Sie unter:
hungeraufkunstundkultur.at/steiermark


Ermäßigte Mitgliedsgebühr in den Grazer Stadtbibliotheken:
Jahresgebühr 10 Euro, Halbjahresgebühr 5 Euro

Kostenlose Teilnahme an Vorträgen, Arbeitskreisen und Kulturveran­
staltungen der URANIA Steiermark. Reduzierte Kosten für die Jahresmit­
gliedschaft (20 Euro statt 25 Euro) als Voraussetzung für den Besuch von
Kursen und Seminaren.

    Österreichische URANIA für Steiermark
    Burggasse 4/1, 8010 Graz, Tel.: 0316 82 56 88-0, Fax. 0316 8 142 57
    urania@urania.at, uriana.at

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Kostenlose Nachhilfe für Ihre Kinder von bit social in den Fächern
     Deutsch, Englisch, Mathematik. Die Nachhilfe findet im Lendpavillon
     Graz statt.

        Lendpavillon Graz
        Volksgartenstraße 11, 8020 Graz
        Tel.: 0664 61 99 814

     Vergünstigter Eintritt ins Hans-Gross-Kriminalmuseum.

        Hans-Gross-Kriminalmuseum
        Heinrichstraße 18, 8010 Graz
        Öffnungszeiten: Montag 10–15 Uhr, Fixführung 11 Uhr
        Donnerstag 13–17 Uhr, Führungen nach Voranmeldung

     Gratis-Vereinsmitgliedschaft für Kinder von SozialCard-Inhabenden in
     Grazer Sportvereinen:

        Sportamt Graz
        Stadionplatz 1, 8041 Graz
        Marie Verwüster, Tel.: 0316 872-7877
        marie.verwuester@stadt.graz.at

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Finanzielle Vergünstigungen für Kinder-Feriencamps.

   Amt für Jugend und Familie
   Kaiserfeldgasse 25, 8010 Graz
   Silvia Lambauer, Tel.: 0316 872-3191
   silvia.lambauer@stadt.graz.at

Vergünstigte Waren oder Leistungen in einigen Grazer Geschäften.
Im Sozialamt erhalten Sie eine Liste dieser Geschäfte. Sie finden diese
Liste außerdem auf der Website der Stadt Graz graz.at unter SozialCard.

In den Bädern der Holding Graz bekommen Sie eine Ermäßigung
für die Eintrittskarte.

Kostenloser Besuch der Kreativschule „Die Kunstschiene“ des Weichen­
stellwerks. Im Angebot sind Musikunterricht, Kalligraphiekurse sowie
eine Nähwerkstatt.

   Verein SICHER LEBEN
   Steyrergasse 114, 8010 Graz
   Tel.: +43 677 62419976
   office@weichenstellwerk.at, weichenstellwerk.at

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Wo und wie erhalten
     Sie die SozialCard?
     PERSÖNLICH
     Sozialamt der Stadt Graz
     Schmiedgasse 26, 1. Stock, Zimmer 157 | 8010 Graz
     Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 8–14 Uhr, Freitag 8–12.30 Uhr

     SCHRIFTLICH PER POST
     Sozialamt der Stadt Graz
     z. H. SozialCard
     Schmiedgasse 26 | 8010 Graz

     PER E-MAIL
     sozialcard@stadt.graz.at

     Bitte bringen Sie folgende Unterlagen oder Kopien mit:

     ●   Ihr ausgefülltes Antragsformular
         Sie bekommen das Antragsformular direkt im Sozialamt der Stadt Graz:
         Schmiedgasse 26, 1. Stock, Zimmer 157 oder
         auf graz.at/sozialcard
     ●   den Bescheid der GIS-Befreiung
     ●   ein Foto
     ●   ein Lichtbildausweis wie z. B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein
     ●   bei Pensionist:innen: den Pensionsbescheid
     ●   bei Konventionsflüchtlingen: den Konventionspass

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●   bei nicht-österreichischen Staatsbürger:innen: die schriftliche
    Bestätigung, dass Sie länger als drei Monate in Österreich bleiben
    dürfen/Visum
●   bei EWR-Bürger:innen, die nach 1. 1. 2006 nach Österreich gekommen
    sind: die EU-Anmeldebescheinigung
●   bei Drittstaatsangehörigen: den Nachweis über das Sprachniveau A2
    und über den Besuch eines Wertekurses

Wie lange ist die
SozialCard gültig?
Die Gültigkeitsdauer Ihrer SozialCard ist auf der Karte aufgedruckt.
Sie können die Verlängerung der SozialCard frühestens 30 Tage vor
dem Ablaufdatum beantragen. Die abgelaufene SozialCard müssen Sie
zurückgeben.

Bitte beachten Sie:
Sollten sich die Voraussetzungen bei Ihnen oder bei den Personen in Ihrem
Haushalt ändern, müssen Sie das Sozialamt sofort darüber informieren.
Wenn Sie Änderungen nicht melden und die SozialCard weiterverwenden,
obwohl sie nicht mehr gültig ist, oder diese an andere Personen weiter­
geben, wird Ihnen die Karte entzogen und Sie können auch eine Strafe
bekommen.

IMPRESSUM
HerausgeberIN Stadt Graz, Sozialamt | Fotos S. 1 und 4: Sabine Hoffmann, S. 2: Joel Kernasenko,
S. 3: Stadt Graz/Foto Fischer, S. 8: istock, S. 16: achtzigzehn/Jane Hinterleitner
Layout achtzigzehn Konzept & Gestaltung GmbH | Druck Offsetdruck Bernd Dorrong e.U.

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Stadt Graz, Sozialamt
Schmiedgasse 26, 1. Stock
Zimmer 157, 8010 Graz
+43 316 872-6397 und
+43 316 872-6398
sozialcard@stadt.graz.at
graz.at/sozialcard

               SOZIALCARD:
               Jetzt online
               beantragen!
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