EINE KARTE, DIE HILFT - graz.at/sozialcard - Stadt Graz
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Liebe Grazerin, lieber Grazer! Die Stadt Graz verfügt über ein ungemein starkes und engmaschiges soziales Netz. Dieses Netz besteht aus vielen sozialen Knotenpunkten, die dieses zusammenhalten und tragfähig machen. Ein solcher Knotenpunkt und damit eine wichtige Säule des städtischen Sozialsystems ist die Grazer SozialCard. Als zuständiger Sozialstadtrat ist es mir wichtig, dass diese Unterstützung serviceorientiert und wertschätzend ist. Vor diesem Hintergrund haben wir die SozialCard in den vergangenen Jahren reformiert und gleichzeitig die enthaltenen Leistungen ausgebaut. Wir wollen damit ein größtmögliches Maß an gesellschaftlicher Teilhabe sicherstellen und eine Leistung anbieten, die ein modernes Verständnis von Sozialpolitik widerspiegelt und Hilfe zur Selbsthilfe garantiert. Ich freue mich Ihnen mit dieser Broschüre die gesammelten Leistungen der SozialCard zu präsentieren und wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute. Ihr Kurt Hohensinner Stadtrat für Soziales und Generationen
Die SozialCard Mit der SozialCard ermöglicht die Stadt Graz Menschen mit geringem Einkommen einen vergünstigten Tarif bei den Holding Graz Linien und verschiedenen Freizeit- und Kultureinrichtungen. Zusätzlich erhöhen diverse Aktionen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Wer hat Anspruch auf die SozialCard? Sie sind berechtigt, die SozialCard zu beziehen, wenn Sie seit 12 Monaten Ihren Hauptwohnsitz sowie Ihren Lebensmittelpunkt in Graz haben und zudem folgende Kriterien erfüllen: ● GIS-Befreiung ● Vollendung des 18. Lebensjahres (Körperlich oder geistig behinderte Menschen können auch jünger sein.) ● Sie besitzen die österreichische Staatsbürgerschaft oder sind Konventionsflüchtling oder Ihr Aufenthalt wurde für länger als drei Monate genehmigt oder Sie sind EWR-Bürger:in mit EU- Anmeldebescheinigung. ● Wenn Sie Drittstaatsangehörige:r sind, müssen Sie sich seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in Österreich aufhalten. ● Sie können die SozialCard auch bekommen, wenn Sie noch nicht 5 Jahre in Österreich leben und einen Nachweis über das Sprachniveau A 2 und eine Bestätigung über die Teilnahme an einem Wertekurs vorlegen. 5
Ausnahmen Sie können die SozialCard auch bekommen, wenn Sie keine GIS-Befreiung beantragt haben. Nämlich dann, wenn einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft: ● Sie wohnen in einer stationären Einrichtung (Pflegeheim, Vollzeit, Betreutes Wohnen, Wohnungslosen-Einrichtung) und besitzen dort keinen Fernseher oder Radio, der auf Ihren Namen angemeldet ist, und haben ein Einkommen, mit dem Sie die GIS-Befreiung in Anspruch nehmen könnten ● Sie beziehen bereits länger als drei Monate Sozialunterstützung, Mindestsicherung, Sozialhilfe oder Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz ● Sie beziehen eine Pension, die so gering ist, dass Sie damit eine GIS- Befreiung bekommen könnten, und besitzen nachweislich keine Geräte, die UKW-Signale empfangen können ● Sie beziehen eine Pension, die so gering ist, dass Sie damit eine GIS- Befreiung bekommen könnten, nehmen diese jedoch nicht in Anspruch, da Sie mit Ihren erwachsenen Kindern zusammenwohnen ● Sie haben eine Behinderung und beziehen ein Einkommen, das so gering ist, dass Sie damit eine GIS-Befreiung bekommen könnten, nehmen diese jedoch nicht in Anspruch, da Sie mit Ihren Eltern zusammenwohnen ● Sie bekommen Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe, die so gering ist, dass Sie damit eine GIS-Befreiung bekommen könnten, und besitzen nachweislich keine Geräte, die UKW-Signale empfangen können 6
Wer bekommt keine SozialCard? ● Asylwerber:innen ● Personen, die Unterstützung nach dem Steiermärkischen Betreuungsgesetz (Grundversorgung) in Anspruch nehmen können ● Personen, die keine österreichische Staatsbürgerschaft haben und nicht länger als drei Monate in Österreich bleiben dürfen ● Personen, die Leistungen von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) beziehen und keine GIS-Gebührenbefreiung haben ● Personen, deren Einkommen unter der GIS-Grenze liegt, die aber keine GIS-Gebührenbefreiung haben und keine Mindestsicherung beziehen (außer Pension und AMS-Bezug) ● Personen, die sich in Ausbildung befinden oder beim AMS als lehrstellensuchend gemeldet sind ● Schüler:innen, Studierende und Lehrlinge ● Zivildiener und Präsenzdiener 7
Die Vorteile der SozialCard Die Grazer SozialCard Mobilität ist eine Jahreskarte der Holding Graz Linien. Sie gilt für Straßenbahnen und Stadtbusse mit ein- und zweistelliger Liniennummer in der Zone 101 und kostet 50 Euro. Wenn Sie auch die Schloßbergbahn benützen wollen, kostet die Karte 60 Euro. Die Grazer SozialCard Mobilität ist unter Vorweis der SozialCard hier erhältlich: Mobilitäts- und Vertriebscenter der Holding Graz Jakoministraße 1, 8010 Graz Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8–18 Uhr, Samstag 9–13 Uhr 8
enn Sie körperlich oder geistig beeinträchtigt sind und eine Begleit W person brauchen, darf auch Ihre Begleitperson mit Ihrer Grazer SozialCard Mobilität kostenlos mitfahren. Vom Sozialamt bekommen Sie eine Bestätigung, dass Sie eine Begleitperson brauchen. Dafür müssen Sie dem Sozialamt den Behindertenpass des Bundessozialamtes oder ein ärztliches Gutachten (Facharzt) vorlegen, aus dem ersichtlich ist, dass die eigenständige Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich ist. Die Bestätigung des Sozialamtes müssen Sie dann im Mobilitätscenter in der Jakoministraße abgeben. Wenn Sie kleine Kinder haben, die noch nicht in die Schule gehen, bekommen Sie einmal im Jahr den Kleinkinderzuschuss in Form von Gutscheinen. Diese bekommen Sie automatisch zugeschickt. Für Ihre Kinder bekommen Sie zu Schulbeginn eine Unterstützung für Schulsachen in Form von Gutscheinen. Für Kinder, die die 9-jährige Schulpflicht bereits erfüllt haben, müssen Sie eine Bestätigung vorlegen, dass diese weiterhin eine Schule besuchen. Als finanzielle Unterstützung bekommen Sie mit der SozialCard einen Energiekostenzuschuss sowie eine Weihnachtsbeihilfe. Den Energie kostenzuschuss bekommen Sie als Geldleistung, die Weihnachtsbeihilfe in Form von Gutscheinen. Für beides müssen Sie einen Antrag stellen. Der Antrag kann ausschließlich online und nicht persönlich im Sozialamt gestellt werden. Wenn Sie eine unbefristete SozialCard haben, bekommen Sie den Energiekostenzuschuss (je nach Berechtigung) und das Weih nachtsgeld weiterhin automatisch auf Ihr Konto angewiesen und die Weihnachtsgutscheine automatisch zugeschickt. 9
Vor jeder Aktion bekommen Sie die Details in einem Informationsschrei- ben vom Sozialamt zugeschickt. Bitte informieren Sie umgehend das Sozialamt, wenn sich Ihre Kontonummer ändert! Mit der SozialCard können Sie in den VinziMärkten in Graz einkaufen: Karl-Morre-Straße 9 | 8020 Graz Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag 8–12.30 Uhr, Donnerstag 13–16 Uhr, Samstag 8.30–12 Uhr Herrgottwiesgasse 51 | 8020 Graz Öffnungszeiten: Dienstag und Mittwoch 14–18 Uhr, Donnerstag 9–13 Uhr Sie erhalten Lebensmittel der Team-Österreich-Tafel. Ausgabestelle: Großmarktstraße 8, 8020 Graz jeden Samstag 11–13 Uhr Sie bekommen den Kulturpass der Aktion Hunger auf Kunst und Kultur. Mit diesem Pass können Sie gratis verschiedene Kultureinrichtungen besuchen. Hier erhalten Sie den Kulturpass: 10
Sozialamt der Stadt Graz, Schmiedgasse 26, 8010 Graz SeniorInnen-Referat der Stadt Graz, Stigergasse 2, 8020 Graz Hunger auf Kunst & Kultur Steiermark Brockmanngasse 5, 8010 Graz, Tel.: 0316 827-122 Bürozeiten: Montag bis Donnerstag 9–15 Uhr, Freitag 9–14 Uhr Alle anderen Ausgabestellen sowie Kulturpassregeln finden Sie unter: hungeraufkunstundkultur.at/steiermark Ermäßigte Mitgliedsgebühr in den Grazer Stadtbibliotheken: Jahresgebühr 10 Euro, Halbjahresgebühr 5 Euro Kostenlose Teilnahme an Vorträgen, Arbeitskreisen und Kulturveran staltungen der URANIA Steiermark. Reduzierte Kosten für die Jahresmit gliedschaft (20 Euro statt 25 Euro) als Voraussetzung für den Besuch von Kursen und Seminaren. Österreichische URANIA für Steiermark Burggasse 4/1, 8010 Graz, Tel.: 0316 82 56 88-0, Fax. 0316 8 142 57 urania@urania.at, uriana.at 11
Kostenlose Nachhilfe für Ihre Kinder von bit social in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik. Die Nachhilfe findet im Lendpavillon Graz statt. Lendpavillon Graz Volksgartenstraße 11, 8020 Graz Tel.: 0664 61 99 814 Vergünstigter Eintritt ins Hans-Gross-Kriminalmuseum. Hans-Gross-Kriminalmuseum Heinrichstraße 18, 8010 Graz Öffnungszeiten: Montag 10–15 Uhr, Fixführung 11 Uhr Donnerstag 13–17 Uhr, Führungen nach Voranmeldung Gratis-Vereinsmitgliedschaft für Kinder von SozialCard-Inhabenden in Grazer Sportvereinen: Sportamt Graz Stadionplatz 1, 8041 Graz Marie Verwüster, Tel.: 0316 872-7877 marie.verwuester@stadt.graz.at 12
Finanzielle Vergünstigungen für Kinder-Feriencamps. Amt für Jugend und Familie Kaiserfeldgasse 25, 8010 Graz Silvia Lambauer, Tel.: 0316 872-3191 silvia.lambauer@stadt.graz.at Vergünstigte Waren oder Leistungen in einigen Grazer Geschäften. Im Sozialamt erhalten Sie eine Liste dieser Geschäfte. Sie finden diese Liste außerdem auf der Website der Stadt Graz graz.at unter SozialCard. In den Bädern der Holding Graz bekommen Sie eine Ermäßigung für die Eintrittskarte. Kostenloser Besuch der Kreativschule „Die Kunstschiene“ des Weichen stellwerks. Im Angebot sind Musikunterricht, Kalligraphiekurse sowie eine Nähwerkstatt. Verein SICHER LEBEN Steyrergasse 114, 8010 Graz Tel.: +43 677 62419976 office@weichenstellwerk.at, weichenstellwerk.at 13
Wo und wie erhalten Sie die SozialCard? PERSÖNLICH Sozialamt der Stadt Graz Schmiedgasse 26, 1. Stock, Zimmer 157 | 8010 Graz Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 8–14 Uhr, Freitag 8–12.30 Uhr SCHRIFTLICH PER POST Sozialamt der Stadt Graz z. H. SozialCard Schmiedgasse 26 | 8010 Graz PER E-MAIL sozialcard@stadt.graz.at Bitte bringen Sie folgende Unterlagen oder Kopien mit: ● Ihr ausgefülltes Antragsformular Sie bekommen das Antragsformular direkt im Sozialamt der Stadt Graz: Schmiedgasse 26, 1. Stock, Zimmer 157 oder auf graz.at/sozialcard ● den Bescheid der GIS-Befreiung ● ein Foto ● ein Lichtbildausweis wie z. B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein ● bei Pensionist:innen: den Pensionsbescheid ● bei Konventionsflüchtlingen: den Konventionspass 14
● bei nicht-österreichischen Staatsbürger:innen: die schriftliche Bestätigung, dass Sie länger als drei Monate in Österreich bleiben dürfen/Visum ● bei EWR-Bürger:innen, die nach 1. 1. 2006 nach Österreich gekommen sind: die EU-Anmeldebescheinigung ● bei Drittstaatsangehörigen: den Nachweis über das Sprachniveau A2 und über den Besuch eines Wertekurses Wie lange ist die SozialCard gültig? Die Gültigkeitsdauer Ihrer SozialCard ist auf der Karte aufgedruckt. Sie können die Verlängerung der SozialCard frühestens 30 Tage vor dem Ablaufdatum beantragen. Die abgelaufene SozialCard müssen Sie zurückgeben. Bitte beachten Sie: Sollten sich die Voraussetzungen bei Ihnen oder bei den Personen in Ihrem Haushalt ändern, müssen Sie das Sozialamt sofort darüber informieren. Wenn Sie Änderungen nicht melden und die SozialCard weiterverwenden, obwohl sie nicht mehr gültig ist, oder diese an andere Personen weiter geben, wird Ihnen die Karte entzogen und Sie können auch eine Strafe bekommen. IMPRESSUM HerausgeberIN Stadt Graz, Sozialamt | Fotos S. 1 und 4: Sabine Hoffmann, S. 2: Joel Kernasenko, S. 3: Stadt Graz/Foto Fischer, S. 8: istock, S. 16: achtzigzehn/Jane Hinterleitner Layout achtzigzehn Konzept & Gestaltung GmbH | Druck Offsetdruck Bernd Dorrong e.U. 15
Stadt Graz, Sozialamt Schmiedgasse 26, 1. Stock Zimmer 157, 8010 Graz +43 316 872-6397 und +43 316 872-6398 sozialcard@stadt.graz.at graz.at/sozialcard SOZIALCARD: Jetzt online beantragen!
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