Einführung in den Datenschutz - Grundlagen zu Recht und Praxis - Der Datenschutzbeauftragte

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Der Datenschutzbeauftragte

Einführung in den Datenschutz
      Grundlagen zu Recht und Praxis
Der Datenschutzbeauftragte

Inhaltsverzeichnis
• Was ist Datenschutz?......................................................................... 3
• Wo spielt Datenschutz in der Uni Bonn eine Rolle?.......................... 4
• Warum gibt es Datenschutz?............................................................. 5
• Wo ist der Datenschutz geregelt?.....................................................        6
• Arten der Datenverarbeitung………………………………………………………… 7
• Zulässigkeit der Datenverarbeitung……………………………………………….. 8
• Datenerhebung…………………………………………………………………………….. 9
• Datenübermittlung……………………………………………………………………….. 10
• Veröffentlichung dienstlicher Kontaktdaten…………………………………… 11
• Videoaufnahmen…………………………………………………………………………… 12
• Löschen von Daten………………………………………………………………………... 13
• Wichtige Rechte des Betroffenen………………………………………………….. 14
• Datensicherheit………………………………………………………………………………. 15
• Was kann der Einzelne zu einem guten Datenschutz beitragen?....... 16
• Bei Fragen… …………………………………………………………………………………. 17                                                                       2
Der Datenschutzbeauftragte

Was ist Datenschutz?
• Schutz personenbezogener Daten
  • Einzelangaben über persönliche sachliche Verhältnisse, die einer bestimmten
    oder bestimmbaren natürlichen Person zugeordnet werden können, zB.
    Name, Geburtstag, Geschlecht, Konfession, körperliche Maße,
    Staatsangehörigkeit, Ausbildung, Prüfungsergebnis, Matrikelnummer,
    Personalnummer
  • Nicht: statistische oder technische Daten, Messergebnisse

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Der Datenschutzbeauftragte

Wo spielt Datenschutz in der Uni Bonn eine Rolle?

• Personalabteilung
• Studierendensekretariat
• Prüfungsämter

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Der Datenschutzbeauftragte

Warum gibt es Datenschutz?
• Recht auf informationelle Selbstbestimmung
   • Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1983: Jeder
     darf über die Preisgabe und Verwendung seiner Daten selbst bestimmen.

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Der Datenschutzbeauftragte

Wo ist der Datenschutz geregelt?
• Datenschutzgesetz NRW
• Bundesdatenschutzgesetz
• Europarecht (Richtlinien, Verordnungen)
• Binnenrecht der Universität (zB. Einschreibungsordnung,
  Geschäftsordnung der Verwaltung, Evaluationsordnung)
• Dienstanweisung Datenschutz und Datensicherheit beim Einsatz von
  IT-Systemen (http://www.intranet.uni-
  bonn.de/organisation/verwaltung/dez-2/datenschutz.pdf)
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Der Datenschutzbeauftragte

Arten der Datenverarbeitung
• Erheben
• Speichern
• Verändern
• Übermitteln
• Sperren
• Löschen
• Nutzen

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Der Datenschutzbeauftragte

Zulässigkeit der Datenverarbeitung
• Voraussetzungen gemäß § 4 DSG NRW
  • Einwilligung des Betroffenen (idR. schriftlich)
  • Gesetzliche Ermächtigungsgrundlage

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Der Datenschutzbeauftragte

Datenerhebung
• § 12 DSG NRW
   • wenn Kenntnis zur rechtmäßigen Erfüllung der Aufgaben der erhebenden
     Stelle erforderlich
      •   Aufgabenzuweisung
      •   Erhebung unmittelbar bei der betroffenen Person
      •   Datensparsamkeit
      •   Zweckbindung

• Beispiele an der Uni Bonn
   • Personaldaten (§ 29 DSG NRW)
   • Studierendendaten (§ 10 Einschreibungsordnung)                             9
Der Datenschutzbeauftragte

Datenübermittlung
• §§ 14 bis 17 DSG NRW
  • wenn zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung der übermittelnden Stelle oder
    des Empfängers erforderlich
  • Rechtliches Interesse an Übermittlung
  • Sonderfall Auskunftsersuchen durch öffentliche Stelle

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Der Datenschutzbeauftragte

Veröffentlichung dienstlicher Kontaktdaten
• Intranet: wichtig für funktionierende Verwaltung, kein Anspruch auf
  Nichterreichbarkeit
• Internet: nur Personen mit Außenkontakten (zB. Pressesprecher) oder
  übergeordnetem Funktionsbereich (zB. Institutsdirektoren, Dekane
  etc.)
• Foto immer nur mit Einwilligung

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Der Datenschutzbeauftragte

Videoaufnahmen
• Zulässig zur Wahrnehmung des Hausrechts
   • zB. zur Verhinderung von Einbrüchen oder Sachbeschädigung
   • Kein Überwiegen schutzwürdiger Belange des Betroffenen (Bsp.: Filmen in
     Umkleide)
   • Information des Betroffenen
   • Speicherung nur bei konkreter Gefahr zu Beweiszwecken (zB. aufgebrochene
     Spinde)
• eLearning
   • Mit Einwilligung des Dozenten

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Der Datenschutzbeauftragte

Löschen von Daten
• keine starren Fristen
• wenn Speicherung unzulässig ist oder Kenntnis von den Daten für
  speichernde Stelle nicht mehr erforderlich
• Aktenordnung der Verwaltung enthält Aufbewahrungsfristen (ein Jahr
  bis 50 Jahre).

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Der Datenschutzbeauftragte

Wichtige Rechte des Betroffenen
• Auskunft über gespeicherte Daten
• Anrufung des behördlichen Datenschutzbeauftragten und des
  Landesdatenschutzbeauftragten
• Einsicht in das Verfahrensverzeichnis

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Der Datenschutzbeauftragte

Datensicherheit
• technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung
  eines guten Datenschutzniveaus
• Vorgaben durch das DSG NRW
  • Vertraulichkeit - Nur Befugte Personen können Kenntnis nehmen.
  • Integrität - Daten bleiben unversehrt, vollständig und aktuell.
  • Verfügbarkeit - Daten stehen zeitnah zur Verfügung.
  • Authentizität - Möglichkeit der Zuordnung der Daten zu ihrem Ursprung
  • Revisionsfähigkeit - Ermittlung in begründeten Fällen, wer wann welche Daten
    in welcher Weise verarbeitet hat
  • Transparenz - Nachvollziehbarkeit der Verfahrensabläufe
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Der Datenschutzbeauftragte

Was kann der Einzelne zu einem guten
Datenschutz beitragen?
• sensible Daten nicht per E-Mail versenden
• PC mit Passwort schützen
• Trennung von Datenbeständen (zB. keine Arbeitszeugnisse auf einem
  gemeinsamen Laufwerk speichern)
• Akten nicht offen liegen lassen, Raum abschließen
• Schreddern/Reißwolf nutzen
• Firewall und Antiviren-Programm installieren
• Regelmäßige Datensicherungen
• E-Mails möglichst verschlüsseln                                        16
Der Datenschutzbeauftragte

Bei Fragen…
  steht Ihnen der Datenschutzbeauftragte gern zur Verfügung.
  • Kontakt: Thomas Rütten
     • Tel.: 73-5274
     • ruetten@verwaltung.uni-bonn.de
     • www.uni-bonn.de/datenschutzbeauftragter

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