DSGVO in der Praxis 10.09.2018 - GDD
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DSGVO in der Praxis DSGVO - Datenschutz-Grundverordnung ACHTUNG! In unserer Fleischerei fragen wir Sie nach Ihrem Namen und merken uns, welches Fleisch Ihnen am liebsten ist. Wenn Ihnen das nicht recht ist, rufen Sie beim Betreten der Fleischerei laut: ICH BIN NICHT EINVERSTANDEN!! Wir werden dann zukünftig so tun, als würden wir Sie nicht kennen. EU-Datenschutz-Grundverordnung in der Praxis 10.09.2018 2
Überblick ▪ Datenschutz-Organisation ▪ Fotos von Veranstaltungen ▪ Fotos von Beschäftigten ▪ Datenschutzinformation Gewinnspiel ▪ Datenschutzinformation Mitgliedsantrag ▪ Kennzeichnung Videoüberwachung EU-Datenschutz-Grundverordnung in der Praxis 10.09.2018 4
AWO Bezirksverband Westliches Westfalen in Zahlen ▪ 20.000 Mitarbeiter ▪ 35.000 Mitglieder ▪ Jahresumsatz 850 Millionen Euro ▪ 58 Seniorenzentren (7.500 Bewohner) ▪ 300 Kindertagesstätten (15.000 Kinder) ▪ (…) EU-Datenschutz-Grundverordnung in der Praxis 10.09.2018 5
Datenschutz-Organisation Konzern-Datenschutzbeauftragter ➢ Verantwortlich für den Datenschutz im Bezirksverband Westliches Westfalen. Datenschutzmanager ➢ Mitarbeiter, die dem Datenschutzbeauftragten fachlich zugeordnet sind. Datenschutzkoordinatoren ➢ Unterstützen den Datenschutzbeauftragten bei der Umsetzung des Datenschutzes. Datenschutzmultiplikatoren ➢ Informieren den Datenschutzbeauftragen über die in ihrem Bereich aufgetretenen Datenschutzfragen. EU-Datenschutz-Grundverordnung in der Praxis 10.09.2018 6
Arbeitsgruppe „Fotos von Veranstaltungen“ ▪ Bernd Rehbein (Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Essen) ▪ Bärbel Billing (RootUp Softwaredesign & Consulting e.K. Dortmund) ▪ Frank Noisten (ANDRITZ Sundwig GmbH) ▪ Georg Karl Bittorf (Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Westliches Westfalen) ▪ Mark Bahlke (IHK zu Essen) ▪ Nataly Schröder (SystemDatenschutzConsulting Essen) ▪ Susanne Fries (Emschergenossenschaft/Lippeverband) EU-Datenschutz-Grundverordnung in der Praxis 10.09.2018 7
Fotos von Veranstaltungen ▪ Information in der Einladung (soweit möglich) ▪ Aushang am Veranstaltungsort ▪ Rechtsgrundlage ist eine Interessenabwägung (Artikel 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) ▪ Es wird vermieden, dass alle Veranstaltungsteilnehmer in die Erstellung von Fotos einwilligen müssen. EU-Datenschutz-Grundverordnung in der Praxis 10.09.2018 8
Information in der Einladung ▪ „Durch Ihre Teilnahme geben Sie Ihr Einverständnis zur medialen Nutzung Ihrer Abbildung.“ IHK zu Essen ▪ „Während der Veranstaltungen werden Fotos erstellt, die für die Dokumentation und Nachberichterstattung sowie Bewerbung nachfolgender Veranstaltungen verwendet werden (zum Beispiel AWO- Website, Printmedien, soziale Netzwerke).“ AWO Bezirksverband WW EU-Datenschutz-Grundverordnung in der Praxis 10.09.2018 9
Hinweis am Veranstaltungsort Variante 1 AWO Kreisverband Essen EU-Datenschutz-Grundverordnung in der Praxis 10.09.2018 10
Hinweis am Veranstaltungsort Variante 2 AWO Bezirksverband Westliches Westfalen Hinweis: Veranstaltungsfotos Während der Veranstaltungen werden Fotos erstellt, die für die Dokumentation und Nachberichterstattung sowie Bewerbung nachfolgender Veranstaltungen verwendet werden (zum Beispiel AWO-Website, Printmedien, soziale Netzwerke). Sollten Sie nicht mit einer Veröffentlichung Ihrer Fotos einverstanden sein, bitten wir um entsprechende Mitteilung an den Fotografen. EU-Datenschutz-Grundverordnung in der Praxis 10.09.2018 11
Hinweis am Veranstaltungsort Variante 2 AWO Bezirksverband Westliches Westfalen Erklärung zum Datenschutz gemäß Artikel 13 EU-Datenschutz- Grundverordnung (EU DSGVO) Die für die Verarbeitung verantwortliche Stelle im Sinne der EU- Datenschutz-Grundverordnung ist: Arbeiterwohlfahrt Bezirk Westliches Westfalen e.V. Kronenstraße 63-69 44139 Dortmund Telefon: 0231 5483-0 Telefax: 0231 5483-209 E-Mail: info@awo-ww.de Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie ebenfalls unter der genannten Adresse. EU-Datenschutz-Grundverordnung in der Praxis 10.09.2018 12
Hinweis am Veranstaltungsort Variante 2 AWO Bezirksverband Westliches Westfalen 1. Datenverarbeitung a. Wir verwenden die im Rahmen der Veranstaltung gemachten Fotos für folgende Zwecke: ▪ Veröffentlichung im Internet und sozialen Medien (zum Beispiel AWO-Website) ▪ Veröffentlichung in der Presse b. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Artikel 6 Abs. 1 lit. f) EU DSGVO. c. Die Fotos werden von uns gegebenenfalls an die Presse weitergegeben. EU-Datenschutz-Grundverordnung in der Praxis 10.09.2018 13
Hinweis am Veranstaltungsort Variante 2 AWO Bezirksverband Westliches Westfalen 2. Allgemeine Angaben und Rechte der betroffenen Personen a. Sie haben das Recht, bei uns Auskunft hinsichtlich der über Sie gespeicherten Daten zu verlangen. b. Sollten Ihre personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig sein, haben Sie ein Recht auf Berichtigung und Ergänzung. c. Bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen können Sie eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen oder der Verarbeitung gänzlich Widersprechen. d. Sie können jederzeit die Löschung Ihrer Daten verlangen, sofern wir nicht rechtlich zur weiteren Verarbeitung Ihrer Daten verpflichtet sind. e. Sie haben ein Recht auf Übertragung der von Ihnen bereitgestellten Daten, sofern dadurch nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden. f. Sollten Sie der Ansicht sein, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen geltendes Recht verstößt, so haben Sie die Möglichkeit, bei einer zuständigen Aufsichtsbehörde Beschwerde einzulegen. EU-Datenschutz-Grundverordnung in der Praxis 10.09.2018 14
Einwilligung von Beschäftigten in Foto- und Videoaufnahmen – TFP-Vertrag ▪ TFP-Vertrag? (Time for Prints) ▪ „Das Model erklärt sich damit einverstanden, dass die entstandenen Aufnahmen zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt von dem Fotografen genutzt und veröffentlicht werden dürfen. Im Falle von Veröffentlichungen stellt das Model keine Ansprüche, auch nicht gegen Dritte.“ ▪ „Das Model erhält als Gegenleistung für seine Tätigkeit und Übertragung der Verwertungsrechte keine Vergütung in Geld, sondern eine Auswahl von bearbeiteten Fotos für die Eigenwerbung, welche der Fotograf zeitnah nach dem Shooting zur Verfügung stellt.“ EU-Datenschutz-Grundverordnung in der Praxis 10.09.2018 15
Die Geschichte von Shubnum Khan ▪ Shubnum Khan nimmt an einem kostenfreien Fotoshooting (100 Gesichter) teil. ▪ Der Fotograf verspricht den Models im Gegenzug für ihre Teilnahme professionelle Fotos. ▪ Teilnehmer am Fotoshooting unterschreiben eine Einverständniserklärung ohne das Kleingedruckte zu lesen. ▪ Die Fotografierten haben alle Rechte an ihren Bildern abgetreten. ▪ Die Bilder werden als Stock-Fotos verwendet. EU-Datenschutz-Grundverordnung in der Praxis 10.09.2018 16
Die Geschichte von Shubnum Khan https://twitter.com/ShubnumKhan http://www.bento.de/today/frau-wird-gegen-ihren-willen-zum- stock-foto-und-ist-in-zahllosen-anzeigen-zu-sehen-2687637/ https://edition.cnn.com/2018/08/01/africa/stock-image-face- advert/index.html https://www.bbc.co.uk/news/world-45018637 EU-Datenschutz-Grundverordnung in der Praxis 10.09.2018 17
Die Geschichte von Shubnum Khan Werbung für Zahnarzt EU-Datenschutz-Grundverordnung in der Praxis 10.09.2018 18
Die Geschichte von Shubnum Khan Als „Kelsie aus Arizona“ (Ferienhausmakler) EU-Datenschutz-Grundverordnung in der Praxis 10.09.2018 19
Die Geschichte von Shubnum Khan Einwanderung in Kanada EU-Datenschutz-Grundverordnung in der Praxis 10.09.2018 20
Die Geschichte von Shubnum Khan Probleme mit Augenringen EU-Datenschutz-Grundverordnung in der Praxis 10.09.2018 21
Die Geschichte von Shubnum Khan Melasma (Schwangerschaftsmaske) EU-Datenschutz-Grundverordnung in der Praxis 10.09.2018 22
Die Geschichte von Shubnum Khan Erzieherin EU-Datenschutz-Grundverordnung in der Praxis 10.09.2018 23
Einwilligung von Beschäftigten in Foto- und Videoaufnahmen – AWO Bezirksverband WW Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen (Beschäftigte) Um die Außendarstellung der Arbeiterwohlfahrt weiter zu verbessern, müssen wir mit der Zeit gehen. Hierfür werden wir in der Öffentlichkeitsarbeit neben den klassischen Kommunikationskanälen (z.B. Flyer, Informationsbroschüren, Tageszeitungen, Fernsehen) noch stärker auf das Internet, Soziale Netzwerke (z.B. Facebook) und auch auf Videos zurückgreifen. Dafür benötigen wir Ihre Mitwirkung. Wir möchten Sie bitten, uns eine Einwilligung in die Verwendung von Foto- und Videomaterial von Ihnen zu erteilen, soweit diese Fotos und Videos von uns im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit für die Arbeiterwohlfahrt erstellt worden sind. EU-Datenschutz-Grundverordnung in der Praxis 10.09.2018 24
Einwilligung von Beschäftigten in Foto- und Videoaufnahmen – AWO Bezirksverband WW Alle Beiträge, Foto- und Videoaufnahmen werden von uns vor der Veröffentlichung sorgfältig gesichtet und ausgewählt. Wichtiger Hinweis: Ihre Einwilligung ist freiwillig und Sie können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Wenn Sie die Einwilligung nicht erteilen möchten, wird das keinerlei Folgen im Zusammenhang mit Ihrem Beschäftigungsverhältnis haben. Im Falle eines Widerrufs werden wir Fotos unverzüglich von unseren Websites und aus sozialen Medien und Netzwerken entfernen sofern uns das möglich ist. Sofern wir auch Videomaterial von Ihnen verwendet haben, werden wir dieses solange weiterverwenden, bis es eine Neuauflage des Videos gibt. Sofern wir Ihr Bild in Printmedien (z.B. Flyer, Broschüren) verwendet haben, werden wir es solange weiterverwenden, bis eine Neuauflage des Printmediums erscheint. EU-Datenschutz-Grundverordnung in der Praxis 10.09.2018 25
Einwilligung von Beschäftigten in Foto- und Videoaufnahmen – AWO Bezirksverband WW c Ja, ich bin damit einverstanden, dass mein Foto und mein Name auf den Websites der Arbeiterwohlfahrt veröffentlicht wird. c Ja, ich bin damit einverstanden, dass Foto- und Videoaufnahmen von mir, die im Zusammenhang mit meiner Tätigkeit für die Arbeiterwohlfahrt erstellt worden sind, im Internet, in Sozialen Netzwerken auf Videoportalen (z.B. YouTube) und in Medien wie Tageszeitungen und Fernsehen verwendet werden und dabei auch mein Name genannt wird. c Ja, ich bin damit einverstanden, dass Fotos von mir mit Nennung meines Namens in Broschüren, Flyern und anderen Printmedien der Arbeiterwohlfahrt verwendet werden. EU-Datenschutz-Grundverordnung in der Praxis 10.09.2018 26
Einwilligung von Beschäftigten in Foto- und Videoaufnahmen – AWO Bezirksverband WW Texte stammen zum Teil von Stephan Hansen-Oest („Datenschutz-Guru“). Einwilligung zur Nutzung von Fotos von Beschäftigten – mit Muster für junge und gediegene Unternehmen https://www.datenschutz-guru.de/einwilligung-zur-nutzung-von-fotos- von-beschaeftigten-mit-muster-fuer-junge-und-gediegene- unternehmen/ EU-Datenschutz-Grundverordnung in der Praxis 10.09.2018 27
Informationspflichten am Beispiel Gewinnspiel Erklärung zum Datenschutz gemäß Art. 13 EU-Datenschutz- Grundverordnung (EU DSGVO) Die für die Verarbeitung verantwortliche Stelle im Sinne der EU-Datenschutz- Grundverordnung ist: Jeanette-Wolff-Seniorenzentrum Dürerstraße 1 Tel. 02871-342-337 E-Mail: QTM-Bocholt@awo-ww.de Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie ebenfalls unter der genannten Adresse. EU-Datenschutz-Grundverordnung in der Praxis 10.09.2018 28
Informationspflichten am Beispiel Gewinnspiel 1. Datenverarbeitung a) Wir verwenden die von Ihnen erhobenen Daten zur Durchführung eines Gewinnspiels. b) Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Ihre Einwilligung nach Artikel 6 Abs. 1 lit. a) EU DSGVO. c) Die Bereitstellung der Daten ist für die Durchführung der genannten Zwecke notwendig. Bei Nichtbereitstellung können Sie nicht am Gewinnspiel teilnehmen. d) Die personenbezogenen Daten werden nach Ziehung der Gewinner gelöscht. EU-Datenschutz-Grundverordnung in der Praxis 10.09.2018 29
Informationspflichten am Beispiel Gewinnspiel 2. Allgemeine Angaben und Rechte der betroffenen Personen a) Sie haben das Recht, bei uns Auskunft hinsichtlich der über Sie gespeicherten Daten zu verlangen. b) Sollten Ihre personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig sein, haben Sie ein Recht auf Berichtigung und Ergänzung. c) Bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen können Sie eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen oder der Verarbeitung gänzlich widersprechen. d) Sie können jederzeit die Löschung Ihrer Daten verlangen, sofern wir nicht rechtlich zur weiteren Verarbeitung Ihrer Daten verpflichtet sind. e) Sie haben ein Recht auf Übertragung der von Ihnen bereitgestellten Daten, sofern dadurch nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden. f) Sollten Sie der Ansicht sein, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen geltendes Recht verstößt, so haben Sie die Möglichkeit, bei einer zuständigen Aufsichtsbehörde Beschwerde einzulegen. EU-Datenschutz-Grundverordnung in der Praxis 10.09.2018 30
Informationspflichten „100 Jahre Menschlichkeit“ (Flyer) EU-Datenschutz-Grundverordnung in der Praxis 10.09.2018 31
Informationspflichten „100 Jahre Menschlichkeit“ (Flyer) Erklärung zum Datenschutz gemäß Art. 13 EU DSGVO: Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist der AWO Bezirksverband e.V., Kronenstraße 63 - 69, 44139 Dortmund, Tel.: 0231 5483-0, E-Mail: info@awo-ww.de. Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie ebenfalls unter diesen Kontaktdaten. Wir verwenden die von Ihnen erhobenen Daten zum Zweck einer Prüfung der Antragsstellung sowie bei Zustandekommen der Mitgliedschaft zum Zweck der Mitgliederverwaltung und - betreuung in der AWO. Bei Zustandekommen der Mitgliedschaft werden Ihre Daten von uns an den AWO Bundesverband e.V., an den zuständigen AWO Landes-, Bezirks- und Kreisverband sowie ggf. an die zuständigen Gliederungen des AWO Jugendwerks übermittelt. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie im Internet. https://www.awo-ww.de/datenschutz EU-Datenschutz-Grundverordnung in der Praxis 10.09.2018 32
Informationspflichten „100 Jahre Menschlichkeit“ (Website) Mitgliedsantrag Wenn Sie bei uns Mitglied werden wollen und einen entsprechenden Antrag stellen, dann ist die für die Verarbeitung verantwortliche Stelle im Sinne der EU-Datenschutz-Grundverordnung die folgende. Arbeiterwohlfahrt Bezirk Westliches Westfalen e.V. Kronenstraße 63-69 44139 Dortmund Telefon: 0231 5483-0 Telefax: 0231 5483-209 E-Mail: info@awo-ww.de Die verantwortliche Stelle hat einen Datenschutzbeauftragten bestellt, den Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen können. Arbeiterwohlfahrt Bezirk Westliches Westfalen e.V. Georg Karl Bittorf Kronenstraße 63-69 44139 Dortmund Telefon: 0231 5483-407 E-Mail: georg.bittorf@awo-ww.de EU-Datenschutz-Grundverordnung in der Praxis 10.09.2018 33
Informationspflichten „100 Jahre Menschlichkeit“ (Website) Informationen zur Datenverarbeitung a) Wir verwenden die von Ihnen erhobenen Daten zum Zweck einer Prüfung der Antragsstellung sowie bei Zustandekommen der Mitgliedschaft zum Zweck der Mitgliederverwaltung und -betreuung in der AWO und ggf. dem Jugendwerk der AWO. b) Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist der Vertrag über Ihre Mitgliedschaft zwischen Ihnen und der AWO und ggf. dem Jugendwerk der AWO nach Artikel 6 Abs. 1 lit. b) EU DSGVO. Für die Aufbewahrung Ihrer Daten nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften ist Rechtsgrundlage Artikel 6 Abs. 1 lit. c) EU DSGVO. c) Die Bereitstellung der Daten ist für die Mitgliedschaft in der AWO und ggf. dem Jugendwerk notwendig. Bei Nichtbereitstellung kann der Antrag auf Mitgliedschaft nicht bearbeitet werden. d) Bei der Datenverarbeitung setzen wir Dienstleister ein, die jeweils im Rahmen einer Auftragsverarbeitung nach Art. 28 EU DSGVO tätig werden. EU-Datenschutz-Grundverordnung in der Praxis 10.09.2018 34
Informationspflichten „100 Jahre Menschlichkeit“ (Website) e) Bei Zustandekommen der Mitgliedschaft werden Ihre Daten von uns an den AWO Bundesverband e.V. (Zentrale Mitglieder- und Adressverwaltung), an den in Ihrer Region zuständigen AWO Landes-, Bezirks- und Kreisverband sowie ggf. an die zuständigen Gliederungen des AWO Jugendwerks übermittelt. Zur Klärung der für Ihre Mitgliedschaft zuständigen Gliederungen werden Ihre Angaben im Mitgliedsantrag ggf. an den für Ihren Wohnort zuständigen Landes-, Bezirks, Unterbezirks- oder Kreisverband übermittelt. Die Daten werden dort spätestens 1 Jahr nach Erhebung bzw. Übermittlung gelöscht, wenn es sich nicht um die regional zuständige Gliederung handelt. f) Sämtliche im Rahmen der Mitgliedschaft erhobenen personenbezogenen Daten werden mit Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht, es sei denn, wir sind rechtlich zur weiteren Verarbeitung ihrer Daten berechtigt oder verpflichtet. Buchungsrelevante Daten werden zehn Kalenderjahre nach Ende der Mitgliedschaft gelöscht. EU-Datenschutz-Grundverordnung in der Praxis 10.09.2018 35
Frage: Informationspflicht bei einem Luftballon-Wettbewerb ▪ Absender gibt seine Adresse auf der Luftballon-Karte an. ▪ Finder wird aufgefordert seine Adresse auf der Karte anzugeben und einzutragen wo die Luftballon Karte gefunden worden ist. ▪ Karte soll dann an Veranstalter des Luftballon-Wettbewerbs zurückgesendet werden? ▪ Datenerhebung? ▪ Informationspflichten gem. Artikel 13 DSGVO? ▪ Reicht ein Hinweis auf die Website? („Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.awo-ww.de.“) EU-Datenschutz-Grundverordnung in der Praxis 10.09.2018 36
Kennzeichnung einer Videoüberwachung Muster der Niedersächsischen Aufsichtsbehörde https://www.lfd.niedersachsen.de/startseite/dsgvo/transparenzanforderungen-und-hinweisbeschilderung-bei-einer-videoueberwachung-nach-der-ds-gvo-158959.html EU-Datenschutz-Grundverordnung in der Praxis 10.09.2018 37
Kennzeichnung einer Videoüberwachung AWO Bezirksverband Essen EU-Datenschutz-Grundverordnung in der Praxis 10.09.2018 38
Videoüberwachung – § 4 BDSG europarechtwidrig? „Der ab dem 25. Mai 2018 ebenfalls in Kraft tretende § 4 des Bundesdatenschutzgesetzes enthält zwar eine Regelung zur Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume. Ob und in welchem Umfang diese Regelung aufgrund des Anwendungsvorrangs der DSGVO angewendet werden kann, bleibt einer Entscheidung im jeweiligen konkreten Einzelfall vorbehalten.“ Kurzpapier 15 der Datenschutzkonferenz „Videoüberwachung nach der Datenschutzgrundverordnung“ Stand: 08.01.2018 EU-Datenschutz-Grundverordnung in der Praxis 10.09.2018 39
Videoüberwachung – Empfehlung der GDD Praxishilfe 7 zur DSGVO 3.7 Videoüberwachung Gem. § 4 Abs. 2 BDSG 2018 sind nurmehr der Umstand der Beobachtung und der Name und die Kontaktdaten des Verantwortlichen durch geeignete Maßnahmen zum frühestmöglichen Zeitpunkt erkennbar zu machen. Es bleibt also beim heute schon typischen Symbolschild. Weitere Transparenzinformationen erhält die betroffene Person nicht, sie ist stattdessen auf den Auskunftsanspruch nach Art. 15 DS-GVO angewiesen. EU-Datenschutz-Grundverordnung in der Praxis 10.09.2018 40
Weitere Themen ▪ Datenschutz-Richtlinie “Überwachung (…) der Strategien des Verantwortlichen (…) für den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, der Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter und der diesbezüglichen Überprüfungen (…).“ Artikel 32 Abs. 1 lit. a) DSGVO GDD-Praxishilfe DS-GVO VIII - Unternehmensrichtlinie zur Datenschutz- Organisation ▪ Offene Ganztagsschule ▪ (…) EU-Datenschutz-Grundverordnung in der Praxis 10.09.2018 41
Zeit für Ihre Fragen georg.bittorf@awo-ww.de Tel. 0231 5483 - 407 EU-Datenschutz-Grundverordnung in der Praxis 10.09.2018 42
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