Datenschutz in der Steuerkanzlei - was sind die Herausforderungen der DSGVO - Wie sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter? - COLLEGA
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144. Collega-Tag am 30.11.2018 Datenschutzvortrag Datenschutz in der Steuerkanzlei – was sind die Herausforderungen der DSGVO - Wie sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter?
144. Collega-Tag am 30.11.2018 Datenschutzvortrag Referent Stefan Maier Politikwissenschaftler, M.A. Medienrechtler Datenschutzbeauftragter (TÜV) Mehr als 7 Jahre Erfahrung im Datenschutz, darunter u.a. als Produktmanager Datenschutz verantwortlich für die inhaltliche und konzeptionelle Ausrichtung von Veranstaltungen und Ausbildungen im Bereich Datenschutz und IT-Security. Über 6 Jahre konzeptionell und fachlich verantwortlich für den größten süddeutschen Datenschutzkongress. Munker Privacy Consulting GmbH Pähler Str. 5a 82399 Raisting Tel.: 08807-9281710 E-Mail: datenschutz@munker.info Internet: www.munker.info 2
144. Collega-Tag am 30.11.2018 Datenschutzvortrag Munker Privacy Consulting GmbH Pähler Str. 5a 82399 Raisting Tel.: 08807-9281710 E-Mail: datenschutz@munker.info Internet: www.munker.info 3
144. Collega-Tag am 30.11.2018 Datenschutzvortrag Abmahnwellen gegen Steuerberater Ziel: Steuerkanzleien, die eine Homepage mit Kontaktformular betreiben. Begründung: Datenschutzrechtliche Hinweise zur Verwendung der über das Kontaktformular übermittelten Daten fehlen. Begründung: Verwendung eines Kontaktformulars erfordert Verschlüsselung des Internetauftritts (https)
144. Collega-Tag am 30.11.2018 Datenschutzvortrag Chronologie Datenschutz in Deutschland 30.09.1970 1. Hessisches Datenschutzgesetz 01.02.1977 1. Bundesdatenschutzgesetz (in Kraft ab 1978) ……. 14.04.2016 Beschluss der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-Parlament) 25.05.2016 In-Kraft-Treten der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) 25.05.2018 EU-weite Geltung der DSGVO 25.05.2018 BDSG „neu“ ??.??.20?? E-Privacy-Verordnung (bislang nur Entwurf EU-Kommission!) 7
144. Collega-Tag am 30.11.2018 Datenschutzvortrag EU-Datenschutz-Grundverordnung Erwägungsgründe u. a. • Stärkung und Präzisierung der Rechte der betroffenen Personen, • Verschärfung der Auflagen, • gleiche Befugnisse der Mitgliedstaaten, • gleiche Sanktionen im Falle der Verletzung der DS-GVO. Vorrang einer EU-Verordnung vor nationalem Recht • Eine EU-Verordnung hat grds. Anwendungsvorrang vor jedem nationalen Gesetz, • Sofern in VO vorgesehen, dann nationale Regelungen möglich. Ausgestaltungspflicht durch nationalen Gesetzgeber, sofern durch VO angeordnet. 8
144. Collega-Tag am 30.11.2018 Datenschutzvortrag EU-Datenschutz-Grundverordnung regelt das Recht auf Schutz persönlicher Daten als Grundrecht innerhalb der EU …vereinheitlicht weitgehend die derzeit bestehenden 28 nationalen Gesetze innerhalb der EU …erhöht die Sanktionen bei Vergehen drastisch (bis zu 20 Mio. € bzw. 4 % des weltweiten Umsatzes), Öffnungsklausel für öffentliche Stellen 9
144. Collega-Tag am 30.11.2018 Datenschutzvortrag EU-Datenschutz-Grundverordnung wird über die Aufsichtsbehörde voraussichtlich wesentlich strenger exekutiert als das bisher der Fall war beinhaltet eine Meldepflicht von Datenschutzpannen (innerhalb von 72 Stunden an die Aufsichtsbehörde) und eine Beweislastumkehr beinhaltet eine Meldepflicht des Datenschutzbeauftragten setzt wesentlich mehr an Dokumentation voraus als das BDSG gilt seit 25. Mai 2018 EU-weit 10
144. Collega-Tag am 30.11.2018 Datenschutzvortrag EU-Datenschutz-Grundverordnung Datenschutz zwischen 2 Stühlen: DSGVO und BDSG-neu seit 25.05.2018 BDSG-alt bis 24.05.2018 11
144. Collega-Tag am 30.11.2018 Datenschutzvortrag Was sind personenbezogene Daten? „Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen, z. B. Persönliche Verhältnisse: • Name, Anschrift, Geburtsdatum, Familienstand, Anzahl der Kinder • Aussehen, Fingerabdruck, Iris, Blutgruppe • Telefonnummer (priv. u. berufl.) • Arbeitgeber und Beruf • Zeugnisse / berufl. Bewertungen • Kontonummer / Bankverbindung • Hobbys • ... Sachliche Verhältnisse: • Einkommen , Vermögen • Kfz-Typ • Steuern, Versicherungen • Grundbesitz • Vertragsbeziehungen • Führen von Telefonaten, Schreiben von E-Mails, Umfang der Internet-Nutzung • ... 12
144. Collega-Tag am 30.11.2018 Datenschutzvortrag „Besondere Arten“ personenbezogene Daten Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person 13
144. Collega-Tag am 30.11.2018 Datenschutzvortrag Verbot mit Erlaubnisvorbehalt Grundsatz: Personenbezogene Daten dürfen gar nicht erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Nach DSG-VO erlaubt (Art. 6 Abs. 1 lit. a-f): • Einwilligung , • Erfüllung eines Vertrags, • rechtliche Verpflichtung, • lebenswichtige Interessen schützen, • Wahrnehmung einer Aufgabe … im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt, • Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt. 14
144. Collega-Tag am 30.11.2018 Datenschutzvortrag Grundsätze der DSGVO Art. 5 DSGVO, Abs. 1 (Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten): Rechtmäßigkeit Verarbeitung nach Treu und Glauben Transparenz Zweckbindung Datenminimierung Richtigkeit Speicherbegrenzung Integrität Vertraulichkeit 15
144. Collega-Tag am 30.11.2018 Datenschutzvortrag Rechenschaftspflicht Art. 5 Abs. 2 DSGVO (Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten ): „Der Verantwortliche ist für die Einhaltung des Absatzes 1 verantwortlich und muss dessen Einhaltung nachweisen können (Rechenschaftspflicht).“ 16
144. Collega-Tag am 30.11.2018 Datenschutzvortrag Datenschutz + datenschutzfreundliche Voreinstellungen EW 78 und Art. 25 DS-GVO: Interne Strategien festlegen und Maßnahmen ergreifen, die insbesondere den Grundsätzen des Datenschutzes durch Technik (data protection by design) und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (data protection by default) Genüge tun. Datenminimierung hinsichtlich • Menge der erhobenen personenbezogenen Daten • Umfang ihrer Verarbeitung • Speicherfrist • Zugänglichkeit 17
144. Collega-Tag am 30.11.2018 Datenschutzvortrag Der Zusammenhang zwischen Datenschutz und Datensicherheit Verfügbarkeit Vertraulichkeit Art. 32 DS- Verbindlichkeit GVO
144. Collega-Tag am 30.11.2018 Datenschutzvortrag Sicherheit der Verarbeitung Art. 32 DSGVO (Sicherheit der Verarbeitung): „Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen treffen der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten“. 19
144. Collega-Tag am 30.11.2018 Datenschutzvortrag Sicherheit der Verarbeitung Artikel 32 Sicherheit der Verarbeitung (3)Die Einhaltung genehmigter Verhaltensregeln gemäß Artikel 40 oder eines genehmigten Zertifizierungsverfahrens gemäß Artikel 42 kann als Faktor herangezogen werden, um die Erfüllung der in Absatz 1 des vorliegenden Artikels genannten Anforderungen nachzuweisen. Wie setzt man das jetzt alles für die Kanzlei um?? 20
144. Collega-Tag am 30.11.2018 Datenschutzvortrag Arbeitsgruppe „Verhaltensregeln Datenschutz“ des DStV und der BStBK Erste Sitzung im Mai 2017 Arbeitskreismitglieder StBin Dipl.-Ök. Frauke Kaps-Offeney RA Rudi Kramer Dipl.-Staatswissenschaftler Dirk Munker StB Dipl.-Volksw. Wolf Dieter Oberhauser Dipl.-Ök. Stephan Rehfeld RAin Nicole Schmidt, LL.M. Ansprechpartner in der BStBK: RAin Claudia Kalina-Kerschbaum, LL.M. RA Martin Kader Ansprechpartner beim DStV: RA Dipl.-Verw. (FH) Christian Michel 21
144. Collega-Tag am 30.11.2018 Datenschutzvortrag Arbeitsgruppe „Verhaltensregeln Datenschutz“ Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) https://www.bstbk.de/export/sites/standard/de/ressourcen/Dokumente/04_presse/publikationen/02_steuerrecht_rechnungslegung/42_2018-04- 05_Praxishilfen_Datenschutz_Fragen_zur_Datenschutz-Grundverordnung.pdf Hinweise für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften https://www.bstbk.de/export/sites/standard/de/ressourcen/Dokumente/04_presse/publikationen/02_steuerrecht_rechnungslegung/46_2018-05- 02_Hinweise_fuer_den_Umgang_mit_personenbezogenen_Daten_durch_Steuerberater_und_Steuerberatungsgesellschaften.pdf Muster-Datenschutzerklärung für Webseiten https://www.bstbk.de/de/ressourcen/Dokumente/04_presse/publikationen/02_steuerrecht_rechnungslegung/50_2018-05-08_Muster- Datenschutzerklaerung-Kanzleiwebsite.docx „Genehmigte Verhaltensregeln für Steuerberater“ -> Beschluss der Bundeskammerversammlung vom 10.04.2018 22
144. Collega-Tag am 30.11.2018 Datenschutzvortrag Hinweise für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften 23
144. Collega-Tag am 30.11.2018 Datenschutzvortrag Hinweise für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften Inhalt: 1. Einleitung 2. Begriffsbestimmungen 3. Grundsätze zur Datenverarbeitung 4. Grundsätze der Sicherheit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten 5. Mandatierung 6. Organisation in der Kanzlei 7. Einbindung von Dienstleistern 8. Einsatz von Software 24
144. Collega-Tag am 30.11.2018 Datenschutzvortrag Hinweise für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften Inhalt: 9. Informationspflichten bei Datenerhebung und Betroffenenrechte 10. Datenschutzorganisation 11. Meldeprozess bei Schutzverletzungen (Datenpannen) 12. Weitergabe von Daten 13. Aufbewahrungspflichten 14. Beendigung des Mandats 15. Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis 16. Kanzleiübertragung 25
144. Collega-Tag am 30.11.2018 Datenschutzvortrag Kapitel 5 - Mandatierung Mandatsvertrag = Rechtsgrundlage zur Verarbeitung (Schriftlichkeit empfohlen) Fachleistung des Steuerberaters ≠ Auftragsverarbeitung 26
144. Collega-Tag am 30.11.2018 Datenschutzvortrag Kapitel 6, 7 und 8 – Organisation in der Kanzlei, Einbindung von Dienstleistern und Einsatz von Software Sicherheit der Verarbeitung Risikobasierte Schutzkonzepte • Hohes Risiko • Mittleres Risiko • Geringes Risiko Dokumentation und Kontrolle Außenauftritt der Kanzlei Rechtskonforme Newsletter Einbindung von Dienstleistern -> Auftragsverarbeiter 27
144. Collega-Tag am 30.11.2018 Datenschutzvortrag Sicherheit der Verarbeitung Zutrittskontrolle Zugangskontrolle 1. Vertraulichkeit Zugriffskontrolle (Art. 32 Abs. 1 lit. b) DS-GVO) Trennungskontrolle Pseudonymisierung 2. Integrität Weitergabekontrolle (Art. 32 Abs. 1 lit. b) DS-GVO) Eingabekontrolle 3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit Verfügbarkeitskontrolle (Art. 32 Abs. 1 lit. b DS-GVO) Rasche Wiederherstellbarkeit Datenschutz-Management 4. Verfahren zur regelmäßigen Incident-Response-Management Überprüfung, Bewertung und Evaluierung Datenschutzfreundliche (Art. 32 Abs. 1 lit. d) DS-GVO; Art. 25 Abs. Voreinstellungen 28 1 DS-GVO) Auftragskontrolle
144. Collega-Tag am 30.11.2018 Datenschutzvortrag Sicherheit der Verarbeitung Zutrittskontrolle Zugangskontrolle 1. Vertraulichkeit Zugriffskontrolle (Art. 32 Abs. 1 lit. b) DS-GVO) Trennungskontrolle Pseudonymisierung 2. Integrität Weitergabekontrolle (Art. 32 Abs. 1 lit. b) DS-GVO) Eingabekontrolle 3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit Verfügbarkeitskontrolle (Art. 32 Abs. 1 lit. b DS-GVO) Rasche Wiederherstellbarkeit Datenschutz-Management 4. Verfahren zur regelmäßigen Incident-Response-Management Überprüfung, Bewertung und Evaluierung Datenschutzfreundliche (Art. 32 Abs. 1 lit. d) DS-GVO; Art. 25 Abs. Voreinstellungen 29 1 DS-GVO) Auftragskontrolle
144. Collega-Tag am 30.11.2018 Datenschutzvortrag Weitergabekontrolle – E-Mail-Verschlüsselung E-Mail-Verschlüsselung ist grundsätzlich erforderlich (Ende-zu-Ende) Problem: Akzeptanz bei den Mandanten Einwilligung der Mandanten einholen mit Hinweis auf damit verbundene Gefahren (wird ggf. nicht von allen Aufsichtsbehörden akzeptiert!) Hinweis auf Lohn- und Gehaltsabrechnung -> Einwilligung der Mitarbeiter sollte der Mandant im Innenverhältnis einholen (wird ggf. nicht von allen Aufsichtsbehörden akzeptiert!) 30
144. Collega-Tag am 30.11.2018 Datenschutzvortrag Sicherheit der Verarbeitung Zutrittskontrolle Zugangskontrolle 1. Vertraulichkeit Zugriffskontrolle (Art. 32 Abs. 1 lit. b) DS-GVO) Trennungskontrolle Pseudonymisierung 2. Integrität Weitergabekontrolle (Art. 32 Abs. 1 lit. b) DS-GVO) Eingabekontrolle 3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit Verfügbarkeitskontrolle (Art. 32 Abs. 1 lit. b DS-GVO) Rasche Wiederherstellbarkeit Datenschutz-Management 4. Verfahren zur regelmäßigen Incident-Response-Management Überprüfung, Bewertung und Evaluierung Datenschutzfreundliche (Art. 32 Abs. 1 lit. d) DS-GVO; Art. 25 Abs. Voreinstellungen 31 1 DS-GVO) Auftragskontrolle
144. Collega-Tag am 30.11.2018 Datenschutzvortrag Meldung von Datenschutzverletzungen Datenschutzverletzung (Panne!) Risiko für die betroffene Person? -> Nein: Dokumentieren! -> Ja: Meldung an die Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden! Hohes Risiko für die betroffene Person? -> Nein: Keine weiteren Maßnahmen – Dokumentieren! -> Ja. Information der betroffenen Personen, ggf. auch durch öffentliche Bekanntmachung oder eine ähnliche Maßnahme! 32
144. Collega-Tag am 30.11.2018 Datenschutzvortrag Sicherheit der Verarbeitung Zutrittskontrolle Zugangskontrolle 1. Vertraulichkeit Zugriffskontrolle (Art. 32 Abs. 1 lit. b) DS-GVO) Trennungskontrolle Pseudonymisierung 2. Integrität Weitergabekontrolle (Art. 32 Abs. 1 lit. b) DS-GVO) Eingabekontrolle 3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit Verfügbarkeitskontrolle (Art. 32 Abs. 1 lit. b DS-GVO) Rasche Wiederherstellbarkeit Datenschutz-Management 4. Verfahren zur regelmäßigen Incident-Response-Management Überprüfung, Bewertung und Evaluierung Datenschutzfreundliche (Art. 32 Abs. 1 lit. d) DS-GVO; Art. 25 Abs. Voreinstellungen 33 1 DS-GVO) Auftragskontrolle
144. Collega-Tag am 30.11.2018 Datenschutzvortrag Einsatz von Software Die Kanzlei muss bei der Auswahl und beim Einsatz von Softwarelösungen prüfen, ob mit diesen die Anforderungen der DSGVO erfüllt werden können! 34
144. Collega-Tag am 30.11.2018 Datenschutzvortrag Sicherheit der Verarbeitung Zutrittskontrolle Zugangskontrolle 1. Vertraulichkeit Zugriffskontrolle (Art. 32 Abs. 1 lit. b) DS-GVO) Trennungskontrolle Pseudonymisierung 2. Integrität Weitergabekontrolle (Art. 32 Abs. 1 lit. b) DS-GVO) Eingabekontrolle 3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit Verfügbarkeitskontrolle (Art. 32 Abs. 1 lit. b DS-GVO) Rasche Wiederherstellbarkeit Datenschutz-Management 4. Verfahren zur regelmäßigen Incident-Response-Management Überprüfung, Bewertung und Evaluierung Datenschutzfreundliche (Art. 32 Abs. 1 lit. d) DS-GVO; Art. 25 Abs. Voreinstellungen 35 1 DS-GVO) Auftragskontrolle
144. Collega-Tag am 30.11.2018 Datenschutzvortrag Beispiele für Datenverarbeitung im Auftrag Rechenzentren, Copyshops. Externe Dienstleister EDV und TK mit „Remote-Zugriff“ (Server, Aktivkomponenten, Datenbanken, Wartungsverträge, Softwarepflege, Wartung TK-Anlagen etc.). Externe Dienstleister Peripherie IT/TK (Faxgeräte, Drucker, Multifunktionsgeräte, Scanner, Kopiergeräte, etc.). Entsorger (IT / TK) und Entsorger Papier. Application Service Provider (Fremdsoftware als Dienstleistung), z. B. Addison, Agenda, DATEV, DATEV, Simba, Systempartner… 36
144. Collega-Tag am 30.11.2018 Datenschutzvortrag Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DS-GVO Sorgfältige Auswahl der Auftragnehmer. Hinreichende Garantien! Kriterien für die Auswahl der Auftragnehmer: geeignete technische und organisatorische Maßnahmen. Detaillierte Regelungen der Unterauftragsverhältnisse. Einsatz und Wechsel von Subunternehmen nur mit schriftlicher Genehmigung. Detaillierte Regelungen der Auftragsverhältnisse (schriftlich oder elektronisch). 37
144. Collega-Tag am 30.11.2018 Datenschutzvortrag Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DS-GVO Muster BayLDA: https://www.lda.bayern.de/media/muster_adv.pdf 38
144. Collega-Tag am 30.11.2018 Datenschutzvortrag § 203 Strafgesetzbuch - Neue Rechtliche Situation 960. Sitzung des Bundesrats am 22. September 2017: „Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen“ -> Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 09.11.2017: § 203 c) Abs. 3 wird wie folgt geändert: Kein Offenbaren im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn die in den Absätzen 1 und 2 genannten Personen Geheimnisse den bei ihnen berufsmäßig tätigen Gehilfen oder den bei ihnen zur Vorbereitung auf den Beruf tätigen Personen zugänglich machen. Die in den Absätzen 1 und 2 Genannten dürfen fremde Geheimnisse gegenüber sonstigen Personen offenbaren, die an ihrer beruflichen oder dienstlichen Tätigkeit mitwirken, soweit dies für die Inanspruchnahme der Tätigkeit der sonstigen mitwirkenden Personen erforderlich ist; das Gleiche gilt für sonstige mitwirkende Personen, wenn diese sich weiterer Personen bedienen, die an der beruflichen oder dienstlichen Tätigkeit der in den Absätzen 1 und 2 Genannten mitwirken. Lösung: Verpflichtung der Dienstleister auf die Verschwiegenheit nach § 203 StGB! -> Muster: Zusatzvereinbarung zum Auftragsverarbeitungsvertrag 39
144. Collega-Tag am 30.11.2018 Datenschutzvortrag Die Steuerkanzlei als Auftragsverarbeiter? Kann eine Steuerberaterkanzlei Auftragsverarbeiter eines Mandanten sein? Hierzu gab es in der Vergangenheit unterschiedliche Auffassungen: Einhellige Meinung Bundessteuerberaterkammer und Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht in der „Welt BDSG-alt“: -> Nein, da die freiberufliche, eigenverantwortliche Tätigkeit die enge Weisungsgebundenheit im Sinne des § 11 BDSG nicht zulässt. DS-GVO und BDSG-neu -> DSK Kurzpapier Nr. 13, Anhang B -> Nein! 40
144. Collega-Tag am 30.11.2018 Datenschutzvortrag Die Steuerkanzlei als Auftragsverarbeiter? 41
144. Collega-Tag am 30.11.2018 Datenschutzvortrag 42
144. Collega-Tag am 30.11.2018 Datenschutzvortrag Kapitel 9 – Informationspflichten bei Datenerhebung und Betroffenenrechte Betroffenenrechte: Informationspflicht bei Datenerhebung (Art. 13, Art. 14) Auskunftsrecht inkl. Kopie der Daten (Art. 15) Berichtigung, Korrekturbegehren (Art. 16) Löschung, Löschungsbegehren (Art. 17) Einschränkung (Art. 18) Mitteilungspflicht bei Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung (Art. 19) Datenübertragbarkeit (Art. 20) Widerspruch, Widerruf (Art. 21) Profiling (Art. 22) 43
144. Collega-Tag am 30.11.2018 Datenschutzvortrag Informationspflicht Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person 1. Verantwortlicher (Name und Kontaktdaten, ggf. auch des Vertreters) 2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten (funktionsbezogene E-Mail-Adresse ist ausreichend, unter der der Datenschutzbeauftragte erreichbar ist, z. B. datenschutz@.....de) 3. Zwecke und Rechtsgrundlagen (z. B. Einkommensteuererklärung, Mandatsvertrag) 4. Datenkategorien 5. Berechtigte Interessen 6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern (z. B. Sachbearbeiter, Auftragsverarbeiter) 7. Drittstaatentransfer 44
144. Collega-Tag am 30.11.2018 Datenschutzvortrag Informationspflicht Folgende Informationen sind der betroffenen Person mitzuteilen, die notwendig sind, um eine faire und transparente Verarbeitung zu gewährleisten: geplante Speicherdauer oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer, Betroffenenrechte: Auskunft-, Löschungs-, Einschränkungs- und Widerspruchsrechte sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit, Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung, Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, Pflicht des Verantwortlichen zur Bereitstellung der Daten (nur bei Direkterhebung), Angabe der Datenquelle (nicht bei Direkterhebung), im Fall einer automatisierten Entscheidungsfindung -> aussagekräftige Informationen über die angewendete Logik, Tragweite und angestrebten Auswirkung einer solchen Verarbeitung. 45
144. Collega-Tag am 30.11.2018 Datenschutzvortrag Informationspflicht nach Artikel 13 DSGVO Ausnahmen: Betroffene Person verfügt bereits über die Informationen Lohn- und Gehaltsabrechnung: Keine Information an den Beschäftigten des Mandaten -> Schweigepflicht! Private Steuererklärung: Auch bei der Erhebung der Daten Dritter erfolgt keine Information der Dritten durch den Steuerberater. 46
144. Collega-Tag am 30.11.2018 Datenschutzvortrag Informationspflicht Zeitpunkt Direkterhebung: Zum Zeitpunkt de Erhebung Keine Direkterhebung: a) längstens innerhalb eines Monats, b) falls die personenbezogenen Daten zur Kommunikation mit der betroffenen Person verwendet werden sollen, spätestens zum Zeitpunkt der ersten Mitteilung an sie c) falls die Offenlegung an einen anderen Empfänger beabsichtigt ist, spätestens zum Zeitpunkt der ersten Offenlegung. Arbeitshilfe – Verfahrensdokumentation zur Erfüllung der Informationspflichten 47
144. Collega-Tag am 30.11.2018 Datenschutzvortrag Informationspflicht An wen? Internetauftritt Mandant Mitarbeiter / Bewerber 48
144. Collega-Tag am 30.11.2018 Datenschutzvortrag Auskunftsrecht Verarbeitungszwecke und Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden die Empfänger oder Kategorien von Empfängern (z. B. Finanzbehörden, Sozialversicherungsträger etc.), … falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden… das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung … auf Einschränkung der Verarbeitung … oder eines Widerspruchsrechts das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten (z. B. Rückmeldungen von Finanzbehörden und Sozialversicherungsträgern) das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling … 49
144. Collega-Tag am 30.11.2018 Datenschutzvortrag Auskunftsrecht Besonderheiten Negativauskunft ebenfalls erforderlich Identitätsprüfung Versagung aus berufsrechtlichen Gründen im Einzelfall Fristwahrung und Protokollierung Arbeitshilfe – Verfahrensdokumentation zur Erfüllung der Auskunftspflichten 50
144. Collega-Tag am 30.11.2018 Datenschutzvortrag Kapitel 10 – Datenschutzorganisation Die Kanzleileitung ist verantwortlich für das Datenschutzmanagement in der Kanzlei Notwendigkeit der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten nach § 38 BDSG- neu: mindestens 10 Personen bei automatisierter Datenverarbeitung (Inhaber/Partner zählen mit, vgl. Beschluss der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder – Düsseldorf, 26. April 2018 ) Voraussetzungen nach Art. 37 DS-GVO • Berufliche Qualifikation • Fachwissen • Fähigkeiten Interner oder externer Datenschutzbeauftragter 51
144. Collega-Tag am 30.11.2018 Datenschutzvortrag Die Stellung des Datenschutzbeauftragten frühzeitige Einbindung des Datenschutzbeauftragten in Datenschutzvorhaben, Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen zur Aufgabenerfüllung, Bereitstellung der Ressourcen zur Fortbildung des Datenschutzbeauftragten, Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten bei Ausübung seiner Aufgabe, Verbot, den Datenschutzbeauftragten zu benachteiligen, Unmittelbare Unterstellung unter die Kanzleileitung, Recht, dass betroffene Personen sich direkt an den Datenschutzbeauftragten wenden können, Wahrung der Geheimhaltung und der Vertraulichkeit durch den Datenschutzbeauftragten. 52
144. Collega-Tag am 30.11.2018 Datenschutzvortrag Der Datenschutzbeauftragte Ist nicht Teil des Datenschutzmanagements der Kanzlei – er überwacht das Datenschutzmanagement! Interessenkollision bei • Vorstand oder Geschäftsführer, Klinikleitung • Leiter EDV, Systemadministrator, • Leiter Personal, • ... Ggf. Delegation der Mitarbeiterschulung (Verantwortung der Kanzleileitung) Meldung der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten an die zuständige Aufsichtsbehörde seit 25.05.2018 53
144. Collega-Tag am 30.11.2018 Datenschutzvortrag Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 beim Verantwortlichen Schriftlich, sprich auch elektronisch möglich. Auf Anfrage an Aufsichtsbehörde. Löschfristen in separatem Dokument Anlagen: Muster für ein Löschkonzept Muster: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten der Steuerberatungskanzlei 54
144. Collega-Tag am 30.11.2018 Datenschutzvortrag Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 beim Verantwortlichen Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen Datenschutzbeauftragter Zwecke der Verarbeitung Beschreibung der Kategorien betroffener Personen und der Kategorien personenbezogener Daten Kategorien von Empfängern, Übermittlungen von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorie Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen 55
144. Collega-Tag am 30.11.2018 Datenschutzvortrag Risikobewertung im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten Risikobewertung! • Eintrittswahrscheinlichkeit • Risiko für den Betroffenen Ggf. Zusammenfassung in Kategorien Hohes Risiko -> Datenschutz-Folgenabschätzung 56
144. Collega-Tag am 30.11.2018 Datenschutzvortrag Risikobewertung im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten Quelle: https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/kp/dsk_kpnr_18.pdf 57
144. Collega-Tag am 30.11.2018 Datenschutzvortrag Datenschutz-Folgenabschätzung Hohes Risiko durch Verwendung neuer Technologien Art, Umfang, Umstände und Zwecke der Verarbeitung -> Datenschutz-Folgenabschätzung, insbesondere bei systematische und umfassende Bewertung persönlicher Aspekte natürlicher Personen, die sich auf automatisierte Verarbeitung einschließlich Profiling gründet umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien von personenbezogenen Daten umfangreiche Verarbeitung von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten systematische umfangreiche Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche (Videoüberwachung). 58
144. Collega-Tag am 30.11.2018 Datenschutzvortrag Stichpunkte aus den Kapiteln 11 - 16 Umgang mit E-Mails • Unsinnige E-Mails • Fragwürdige E-Mails • E-Mails von unbekannten Absendern • E-Mail-Anhänge und ausführbare Dateien • Aufforderungen zur Weiterleitung • Spam-Ordner regelmäßig prüfen Webformulare • Datenminimierung • Datenschutzhinweis • Verschlüsselung (https) Aufbewahrungspflichten und Aufbewahrungsfristen - Löschkonzept 59
144. Collega-Tag am 30.11.2018 Datenschutzvortrag Stichpunkte aus den Kapiteln 11 - 16 Beendigung des Mandates Arbeitnehmerdatenschutz • Information nach Art. 13 DGSVO bereithalten • Privatnutzung regeln • Bilder von Beschäftigten -> Einwilligung Bewerberdaten Bei Kanzleiübertragung decken sich die datenschutzrechtlichen Regelungen mit den berufsrechtlichen Grundsätzen. Es ist zu beachten, dass sich durch eine Kanzleiübertragung die Aufbewahrungs- und Löschfristen nicht automatisch verlängern. 60
144. Collega-Tag am 30.11.2018 Datenschutzvortrag Checkliste: Die wichtigsten To-Do´s zur Umsetzung der DSGVO in Steuerberatungskanzleien 61
144. Collega-Tag am 30.11.2018 Datenschutzvortrag Checkliste: Die wichtigsten To-Do´s zur Umsetzung der DSGVO in Steuerberatungskanzleien 62
144. Collega-Tag am 30.11.2018 Datenschutzvortrag Hinweise für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften Anlagen: Arbeitshilfe – Verfahrensdokumentation zur Erfüllung der Auskunftspflichten Arbeitshilfe – Verfahrensdokumentation zur Erfüllung der Informationspflichten Checkliste: Die wichtigsten to-do‘s zur Umsetzung der DSGVO Muster für ein Löschkonzept Muster: Zusatzvereinbarung zum Auftragsverarbeitungsvertrag Muster: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten der Steuerberatungskanzlei 63
144. Collega-Tag am 30.11.2018 Datenschutzvortrag Fazit Datenschutz ist Chefsache! Der Datenschutzbeauftragte berät, überwacht und kontrolliert! Seit 25.05.2018 umzusetzen: • DSB an die Aufsichtsbehörde melden! • Neue Datenschutzerklärungen im Internet und für die Mandanten (u.a. mit Kontaktdaten des DSB)! • Verträge zur Auftragsverarbeitung! • Danach Checkliste Stück für Stück abarbeiten! Mitarbeitersensibilisierung durchführen! 64
144. Collega-Tag am 30.11.2018 Datenschutzvortrag Wie werden die Mitarbeiter im Datenschutz sattelfest?
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