Datenschutz und die neue Datenschutzordnung - Prof. Dr. Rainer Rumpel Datenschutzbeauftragter Bundeskonferenz Kassel Mai 2018 - Bund Evangelisch ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
15.05.2018 Forum Datenschutz Datenschutz und die neue Datenschutzordnung Prof. Dr. Rainer Rumpel Datenschutzbeauftragter Bundeskonferenz Kassel Mai 2018 Forum Datenschutz 1
15.05.2018 Forum Datenschutz Referent • Prof. Dr. rer. nat. Rainer Rumpel • Ältester der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde Berlin-Tempelhof • Professor für Wirtschaftsinformatik an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR) • Unternehmensberater • Vom TÜV Saarland zertifizierter Auditor für ISO/IEC 27001 (Informationssicherheitsmanagement) • Datenschutzbeauftragter des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland • Mitglied bei den Normenausschüssen für IT-Sicherheitsverfahren bei DIN und ISO Forum Datenschutz Datenschutz – warum und wozu? • Die besondere Würde des Menschen ist von Gott gegeben. • Grundgesetz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ • Datenschutz ist nicht in erster Linie Schutz von Daten, sondern Schutz von Menschen vor missbräuchlicher Datenverarbeitung. • Wir sollten als Christen diesen Schutz aktiv unterstützen und damit – insbesondere im Zeitalter der Informationsgesellschaft - einen Beitrag zur Menschenwürde und zur freien Entfaltung der Persönlichkeit leisten. • Last but not least Charta der europäischen Grundrechte: „Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten.“ 2
15.05.2018 Kirchenrecht Forum Datenschutz Grundgesetz Grundgesetz Artikel 140 sagt: „Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. Sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde.“ Kirchenrecht ist • das von den Kirchen in Ausübung ihres Selbstverwaltungs- und Selbstordnungsrechtes, das ihnen das Grundgesetz gewährt, selbst gesetzte Recht; • das Binnenrecht der Kirchen, das die kirchliche Organisation, die kirchlichen Ämter usw. regelt. 3
15.05.2018 Forum Datenschutz Kirchenrecht im Bund Ev.-Freik. Gemeinden • Im Rahmen des Kirchenrechts hat sich der Bund Ev.-Freik. Gemeinden eine Datenschutzordnung gegeben (verabschiedet am 23. Mai 2009). • VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten … Kirchenrecht siehe Artikel 91: Wendet eine Kirche oder eine religiöse Vereinigung oder Gemeinschaft in einem Mitgliedstaat zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung umfassende Regeln zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung an, so dürfen diese Regeln weiter angewandt werden, sofern sie mit dieser Verordnung in Einklang gebracht werden. Neue Datenschutzordnung 4
15.05.2018 Forum Datenschutz Gliederung ERSTER ABSCHNITT: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ZWEITER ABSCHNITT: RECHTE DER BETROFFENEN PERSON DRITTER ABSCHNITT: PFLICHTEN DER VERANTWORTLICHEN STELLEN UND DER AUFTRAGSVERARBEITER VIERTER ABSCHNITT: AUFSICHTSGREMIUM UND BEAUFTRAGTE FÜR DEN DATENSCHUTZ FÜNFTER ABSCHNITT: VORSCHRIFTEN FÜR BESONDERE VERARBEITUNGSSITUATIONEN SECHSTER ABSCHNITT: DATENSCHUTZ IN RECHTLICH SELBSTÄNDIGEN EINRICHTUNGEN UND GEMEINDEN SIEBENTER ABSCHNITT: SCHLUSSBESTIMMUNGEN Forum Datenschutz Rechte für Betroffene (2. Abschnitt) • Information durch die verantwortliche Stelle (§10) • Recht auf Information (§11) • Recht auf Berichtigung (§12) • Recht auf Löschung (§13) • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (§14) 5
15.05.2018 Forum Datenschutz Datenschutzbeauftragte (4. Abschnitt) • Bestellung und Stellung des Bundesbeauftragten für Datenschutz gemäß §24 – Das Präsidium des Bundes bestellt einen Bundesbeauftragten für Datenschutz. – Wichtige Aufgaben gemäß §25 • Sensibilisierung, Information und Beratung von Stellen des Bundes • Weiterleitung von Beschwerden betroffener Personen an den Datenschutzrat • Überwachung der Einhaltung dieser Ordnung durch Durchführung von Prüfungen • Dezentrale Beauftragte gemäß § 26 – Erforderlich: wenn in der Regel mindestens zehn Personen ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind. – Freiwillig: Bestellung ist jederzeit möglich. Forum Datenschutz Aufsichtsgremium (4. Abschnitt) • Eine eigene Datenschutzordnung ermöglicht eine Datenschutzaufsichtsbehörde im BEFG. • Alternative: Unsere personenverzogenen Datenverarbeitungen stehen unter Aufsicht des Staates. • Auszug aus §27 (1) Über die Einhaltung dieser Ordnung wacht ein unabhängiges Aufsichtsgremium für den Datenschutz (Datenschutzrat). (2) Der Datenschutzrat wird vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz geleitet und nach außen vertreten. (3) Der Leiter des Datenschutzrats und sein Stellvertreter werden vom Präsidium des Bundes berufen ... (6) Der Datenschutzrat handelt bei der Erfüllung seiner Aufgaben und bei der Ausübung seiner Befugnisse völlig unabhängig. 6
15.05.2018 Forum Datenschutz Geldbußen gemäß EU-Verordnung (4. Abschnitt) Geldbußen: sind vorzusehen. Entwurf DSO: Bei Verstößen werden … Geldbußen von bis zu 100.000 Euro verhängt. Nimmt die Stelle nicht als Unternehmen am Wettbewerb teil (z.B. Gemeinden), so gilt als Höchstgrenze 50.000 Euro. Vergleich mit EU-Verordnung: max. 20 Mio. EUR! Vergleich mit dem Datenschutzgesetz der Ev.Kirche: max. 500.000 EUR Entwurf DSO: Die gegebenenfalls vereinnahmten Gelder werden auf Beschluss des Datenschutzrats Stellen des Bundes zur Verwendung in Mission oder Diakonie zur Verfügung gestellt. Forum Datenschutz Schadensersatz (4. Abschnitt) • Jede Person, der wegen einer Verletzung der Regelungen dieser Ordnung ein Schaden entstanden ist, hat einen Anspruch auf Schadensersatz gegen die verantwortliche Stelle (z.B. Gemeinde vertreten durch die Gemeindeleitung). • Gemäß EU-Datenschutzgrundverordnung geht es in der Regel nicht um die Haftung Einzelner, sondern um die Haftung der Institution. • Um von der Haftung befreit zu werden, muss die verantwortliche Stelle nachweisen, dass sie in keinerlei Hinsicht für den Umstand, durch den der Schaden eingetreten ist, verantwortlich ist. 7
15.05.2018 Forum Datenschutz Risikomanagement (3. Abschnitt) § 18 Technische und organisatorische Maßnahmen Die verantwortliche Stelle und gegebenenfalls der Auftragsverarbeiter haben unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der damit verbundenen Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen und zu dokumentieren, um ein dem Risiko angemessenes Sicherheitsniveau zu gewährleisten. Forum Datenschutz Risikomanagement (3. Abschnitt) § 23 Datenschutz-Folgenabschätzung Hat eine Form der Verarbeitung, insbesondere bei Verwendung neuer Technologien, aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge, so führt die verantwortliche Stelle vorab eine Abschätzung der Folgen der vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge für den Schutz personenbezogener Daten durch ... 8
15.05.2018 Praxis: Datenschutz- Folgenabschätzung gemäß §23 DSO neu Forum Datenschutz Grundlagen Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) • Prozess, um das Risiko zu erkennen und zu bewerten, das für Personen in dessen unterschiedlichen Rollen (als Bürger, Kunde, Patient etc.) durch personenbezogenen Datenverarbeitung durch eine Organisation für dessen Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung entsteht. • ersetzt die Meldepflicht von personenbezogenen Verarbeitungstätigkeiten bei der Aufsichtsbehörde • muss vor Aufnahme der Datenverarbeitung erfolgen, wenn „aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge“ hat 9
15.05.2018 Forum Datenschutz Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten • Erforderlich in vollem Umfang, wenn eine Stelle des Bundes mindestens 50 Beschäftigte hat • Ansonsten nur für Verfahren, die besondere Daten (z.B. Daten zur ethnischen Herkunft, Gesundheit oder religiösen Überzeugung) verarbeiten PRAXISHINWEIS: Da das Verarbeitungsverzeichnis eine wichtige Hilfe bei der Durchführung von Datenschutzfolgenabschätzungen ist, empfiehlt sich (nach und nach) eine Aufstellung des Verzeichnisses in vollem Umfang. Forum Datenschutz Zwingendes Erfordernis für eine DSFA 1. umfangreiche Verarbeitung – besonderer personenbezogener Daten oder – von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten und 2. systematische umfangreiche Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche (typischerweise Videoüberwachung) 10
15.05.2018 Forum Datenschutz Vorgeschriebene Elemente mit Reihenfolge 1. Beschreibung der geplanten Verarbeitungsvorgänge und der Zwecke der Verarbeitung (↔ §20 Verarbeitungsverzeichnis) 2. Bewertung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Verarbeitungsvorgänge in Bezug auf den Zweck (↔ §8 Zulässigkeit) 3. Bewertung der Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen 4. die zur Bewältigung der Risiken geplanten Abhilfemaßnahmen / Sicherheitsvorkehrungen, durch die der Schutz personenbezogener Daten sichergestellt wird Die Dokumentation der Schritte sollte prozessbegleitend erfolgen. Forum Datenschutz PRAXISHILFE ZUR VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT Die Verarbeitung ist insbesondere dann unverhältnismäßig, wenn sie gegen eines der folgenden Prinzipien verstößt: • Prinzip der Zweckbindung Beispiel: Zweck der Verarbeitung ist nicht definiert • Prinzip der Datenminimierung Beispiel: Unnötig viele Daten werden gespeichert. • Prinzip der Speicherzeitbegrenzung Beispiel: Es sind keine Löschfristen festgelegt. 11
15.05.2018 Forum Datenschutz PRAXISHILFE ZUR RISIKOBEWERTUNG • Beispiel für ein Bewertungsschema (noch nicht gemeindespezifisch) Die Begründungen zu den Einschätzungen sollten dokumentiert werden. Forum Datenschutz Fallbeispiel Mitgliederverzeichnis • Erforderlichkeit Eine DSFA ist erforderlich, weil dort Daten von Personen gespeichert werden, bei denen aufgrund ihrer Eintragung in das Verzeichnis auf ihre religiöse Überzeugung (besondere Daten) geschlossen werden kann. • Beschreibung des Verarbeitungsvorgangs Bezeichnung der Zweck der Verarbeitung Beschreibung der Verarbeitung Verarbeitungs- Kategorien betroffener besonderer tätigkeit Personen Daten Führen eines Aufgabenerfüllung der Gemeinde Personen, die Mitglieder der ja Mitglieder- (insbesondere Kontaktaufnahme) Gemeinde werden, sind oder verzeichnisses ggf. waren. • Falls das Verzeichnis auch Freunde umfasst, handelt es sich um ein anderes Verfahren. 12
15.05.2018 Forum Datenschutz Fallbeispiel Mitgliederverzeichnis Bewertung der Notwendigkeit der Verarbeitungsvorgänge in Bezug auf den Zweck Die Verarbeitung der Mitgliederdaten ist für die Aufgabenerfüllung der Gemeinde (insbesondere Kontaktaufnahme) notwendig. §5 Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Absatz (2): …Verarbeitung … zulässig, wenn … die Verarbeitung ist zur Erfüllung der Aufgaben der verantwortlichen Stelle erforderlich … Forum Datenschutz Fallbeispiel Mitgliederverzeichnis Bewertung der Verhältnismäßigkeit der Verarbeitungsvorgänge in Bezug auf den Zweck • Zweckbindung: Angemessener Zweck ist gewährleistet. Zu beachten: Umwidmung des Verarbeitungszwecks würde zu einem anderen Verfahren führen. • Datenminimierung: Hier ist klar zu definieren und zu dokumentieren, welche Datentypen gespeichert werden sollen. Unverhältnismäßig wären z.B.: Herkunftsreligion, Hobbys. Auch der Verteilerkreis ist einzuschränken. • Speicherzeitbegrenzung: Hier ist zu definieren und zu dokumentieren, welche Kriterien für das Löschen gelten (z.B. „6 Monate nach Tod“ oder „3 Monate nach Austritt“) 13
15.05.2018 Forum Datenschutz Fallbeispiel Mitgliederverzeichnis Bewertung der Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen Forum Datenschutz Fallbeispiel Mitgliederverzeichnis Bewertung der Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen Datensicherheitsziele gemäß §18 beachten: Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit Verletzung Datenver- Begründung arbeitungsrisiko Vertraulichkeit gering Durch Offenlegung der Daten an Unbefugte kann der Betroffene in seiner gesellschaftlichen Stellung und in seinen wirtschaftlichen Verhältnissen nur geringfügig beeinträchtigt werden. (zurzeit und in Deutschland) Integrität gering Durch Manipulation der Daten kann die Kontaktaufnahme erschwert werden, ebenfalls die Geltendmachung von Spenden. Eine Korrektur der Daten ist der Regel leicht möglich. Verfügbarkeit mäßig Durch Verlust der Mitgliederdaten kann die Kontaktaufnahme erschwert werden, ebenfalls die Geltendmachung von Spenden. Weiterhin kann das Auskunftsrecht (§12) beeinträchtigt sein. 14
15.05.2018 Forum Datenschutz Fallbeispiel Mitgliederverzeichnis Abhilfemaßnahmen / Sicherheitsvorkehrungen • Das Verfügbarkeitsrisiko muss gemäß §18 (Technische/organisatorische Maßnahmen) behandelt werden. – Pseudonymisierung kein Einfluss auf die Verfügbarkeit – Verschlüsselung kein positiver Einfluss auf die Verfügbarkeit – Zuverlässige Datensicherung positiver Einfluss auf die Verfügbarkeit – Rasche Datenwiederherstellung positiver Einfluss auf die Verfügbarkeit • Konkrete Maßnahmen festlegen und dokumentieren • Restrisiko beurteilen … Forum Datenschutz MERKBLATT ZUM DATENSCHUTZ VERFÜGBAR 1. Christliche Gemeinden und Einrichtungen müssen (neue) Datenschutzanforderungen erfüllen! 2. Wann ist die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig? 3. Was passiert, wenn keine Einwilligung vorliegt bzw. diese nicht eingeholt werden kann? 4. Worauf ist zu achten, wenn eine Einwilligung eingeholt wird? 5. Was ist bei Daten zur religiösen Überzeugung zu berücksichtigen? 6. Was ist sonst noch bei der Nutzung von Daten von Gemeindemitgliedern zu bedenken? Was ist bei der gemeindeeigenen Website zu bedenken? … Autor: Rechtsanwalt Frank Schilling Quelle: https://www.baptisten.de/angebote-fuer/gemeinden/datenschutz/ 15
15.05.2018 Forum Datenschutz Prof. Dr. Rainer Rumpel datenschutzbeauftragter@baptisten.de https://www.baptisten.de/angebote-fuer/gemeinden/datenschutz/ 16
Sie können auch lesen