Einkaufsbedingungen Ammann Elba Beton GmbH
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Einkaufsbedingungen Ammann Elba Beton GmbH 1. Bestellung / Auftragsbestätigung 1. Für Bestellungen der Ammann Elba Beton GmbH („Ammann Elba“) gelten die nachstehenden Einkaufsbedingungen. Davon abweichende Geschäftsbedingungen des Lieferanten gelten nur insoweit, als sie mit den Bedingungen von Ammann Elba übereinstimmen oder Ammann Elba ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Das gilt auch, wenn die Geschäftsbedingungen des Lieferanten einen Vorrang der dortigen Regelung vorsehen. Die nachstehenden Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Lieferanten. 2. Jede Bestellung ist binnen 5 Arbeitstagen ab Bestelldatum schriftlich zu bestätigen. Ammann Elba kann die Bestellung widerrufen, wenn die Auftragsbestätigung nicht innerhalb dieser Frist bei Ammann Elba eingeht. 3. Weicht die Auftragsbestätigung von der Bestellung ab, so ist Ammann Elba nur gebunden, wenn Ammann Elba der Abweichung schriftlich zustimmt. Die Annahme von Lieferung oder Leistung oder die Bezahlung bedeutet keine Zustimmung. 4. Änderungen und Ergänzungen der Bestellung bedürfen der Schriftform. 5. Der Lieferant weist auf eventuelle Bedenken gegen die von Ammann Elba gewünschte Art der Ausführung oder Verwendung hin. 6. Der Lieferant verpflichtet sich, die Ursprungseigenschaft im Sinne der EWG‐ Präferenzverträge durch Warenverkehrsbescheinigung nachzuweisen und auf seiner Auftragsbestätigung Zolltarif‐Nr. und Ursprungsland anzugeben. Wenn die Ware keine Ursprungseigenschaft besitzt, ist in der Auftragsbestätigung und Rechnung der Vermerk: „keine Ursprungsware“ aufzunehmen. In diesem Fall hat Ammann Elba das Recht, die Bestellung zu widerrufen. 7. Für jede Sendung ist uns eine Versandanzeige und Rechnung auf dem Postwege zuzusenden. Außerdem ist der Lieferschein der Sendung beizufügen. Versandanzeige, Lieferschein und Rechnung müssen Brutto‐ und Nettogewichte enthalten. Darüber hinaus ist auf der Rechnung der Ursprung sowie Ihre ID‐Steuernummer anzugeben. Bei fehlender Angabe unserer Bestellnummer auf Ihrem Lieferschein sind wir berechtigt, die Annahme der Ware zu verweigern, bis ordnungsgemäße Lieferpapiere vorgelegt werden, ohne dass uns hierdurch Zusatzkosten entstehen. 8. Bei Bestellungen von Materialien, für die ein DIN‐Sicherheitsdatenblatt existiert, hat der Lieferant dieses Ammann Elba zuzuleiten. 9. Forderungsabtretungen aus den von uns erteilten Bestellungen sind nur mit unserer schriftlichen Einwilligung zulässig. 10. Soweit Sie in Ausführung der Bestellung Leistungen und / oder Lieferungen durch Dritte ausführen lassen, ist dies nicht ohne unsere vorherige Zustimmung möglich. 11. Im Falle von Geschäften, die Sie mit uns oder einer unserer Gesellschaften tätigen, sind wir berechtigt, Ansprüche gegen Verpflichtungen aufzurechnen. Dies gilt auch dann, wenn die Fälligkeit der gegenseitigen Ansprüche verschieden ist oder wenn von der einen Seite Barzahlung, von der anderen Seite Zahlung in Akzepten, Kundenwechseln oder anderen Zahlungsformen vereinbart ist. Seite 1/5
2. Preise / Zahlung 1. Die in der Bestellung von Ammann Elba angegebenen und vom Lieferanten bestätigten Preise sind Festpreise. 2. Ein Mehr‐ oder Minderpreis infolge der Ausführungsänderung ist Ammann Elba unverzüglich mitzuteilen und bedarf vor Auslieferung der Ware oder Ausführung der schriftlichen Zustimmung. 3. Preiserhöhungen sind nur möglich, wenn für diese mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden die schriftliche Einwilligung von Ammann Elba eingeholt wird. 4. Mangels gesonderter Vereinbarung zahlt Ammann Elba nach vollständigem Eingang der Ware oder vollständiger Leistung und nach Eingang der Rechnung mit Angabe der Bestellnummer innerhalb 14 Tagen abz. 3% Skonto, innerhalb 30 Tagen abz. 2% Skonto oder 60 Tage netto. 5. Die Zahlung von Ammann Elba bedeutet keine Anerkennung der Lieferung oder Leistung als vertragsgemäß. 3. Lieferzeit 1. Die Ware muss zum vereinbarten Zeitpunkt der von Ammann Elba bezeichneten Empfangsstelle zugegangen sein. Rechtzeitige Lieferung ist wesentliche Vertragspflicht. Dies gilt auch für das Erbringen von sonstigen Leistungen. 2. Mögliche Terminverschiebungen hat der Lieferant unverzüglich schriftlich mitzuteilen, damit von Ammann Elba über die Aufrechterhaltung der Bestellung entschieden werden kann. 3. Über‐ oder Vorablieferungen bedürfen der vorherigen Zustimmung von Ammann Elba. Etwa entstehende Mehrkosten trägt der Lieferant. 4. Im Fall von Liefer‐ und /oder Leistungsverzug sind wir berechtigt, eine Verzugsstrafe in Höhe von 1% des Gesamtauftragswertes pro angefangene Woche verspäteter Ablieferung, max. jedoch 5% des Gesamtauftragswertes von jeder fälligen Rechnung in Abzug zu bringen. 5. Bei Eintritt höherer Gewalt, sei es bei uns oder unserem Kunden, welche die Abwicklung dieser Bestellung beeinflusst, werden unsere Verpflichtungen aus dieser Bestellung um die Dauer / Auswirkung der höheren Gewalt hinausgeschoben. 4. Lieferung / Versand 1. Lieferung und Versand zu der von Ammann Elba angegebenen Empfangsstelle erfolgen auf Gefahr und Kosten des Lieferanten, also frei Empfangsstelle von Ammann Elba. Der Lieferant hat für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben, insb. auch zur Kennzeichnung, Sorge zu tragen. 2. Wenn eine Preisstellung ab Werk oder ab Verkaufslager des Lieferanten vereinbart ist, oder wenn Ammann Elba Frachtzahler ist, sind die Sendungen zu den jeweils niedrigsten Kosten zu befördern oder die entsprechende Routingorder zu beachten. 3. Dem Spediteur ist – sofern Ammann Elba Frachtzahler ist – aufzugeben, dass Ammann Elba als Verbotskunde im Sinne des §39 ADSp (Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen) auftritt und demzufolge Beträge für Rollfuhr‐ und Speditionsversicherungsschein (RVS/SVS) nicht anerkennt. Seite 2/5
4. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgen sämtliche Lieferungen einschließlich der handelsüblichen Verpackung, welche den gesetzlichen Vereinbarungen entsprechen muss und einer stofflichen Wiederverwertung zugeführt werden kann. 5. Auslieferungen an Dritte müssen von Ihnen in unserem Namen erfolgen. 5. Mängelhaftung 1. Der Lieferant garantiert die Einhaltung einer dem neuesten Stand der Technik entsprechende Qualitätssicherung und weist diese auf Anforderung nach. Er garantiert die Freiheit von Material‐ und Verarbeitungsfehlern, die die Tauglichkeit oder Weiterverarbeitbarkeit beeinträchtigen, sowie, dass die Ware oder Leistung dem neuesten Stand der Technik entspricht. 2. Unabhängig davon, ob es sich bei Ihren Lieferungen und / oder Leistungen um technische Arbeitsmittel (Gerätesicherheitsgesetz) handelt oder nur um Zulieferungen dazu, sind Sie für Ihren Liefer‐ und Leistungsteil zur Beachtung der gültigen Unfallverhütungs‐ oder sonstigen Vorschriften verantwortlich, und zwar so, dass die Verwendungsfähigkeit nach Maßgabe des Gerätesicherheitsgesetzes gewährleistet ist, die Ausführung der Unfallverhütungs‐ und Arbeitsschutzvorschriften den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln sowie allen übrigen vom Gesetzgeber erlassenen Auflagen, Gesetzen und Verordnungen entspricht. 3. Mängel der gelieferten Sache einschließlich der Dokumentation werden vom Lieferanten innerhalb einer Frist von fünf Jahren ab Lieferung nach entsprechender Mitteilung durch Ammann Elba behoben. Dies geschieht nach Wahl von Ammann Elba durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung. 4. Führt der Lieferant die Mängelbeseitigung, die Neulieferung oder ‐leistung nicht innerhalb einer von Ammann Elba gesetzten Frist aus, so ist Ammann Elba berechtigt ‐ vom Vertrage ganz oder teilweise entschädigungslos zurückzutreten, ‐ Minderung des Preises zu verlangen, ‐ auf Kosten des Lieferanten Nachbesserung oder Neulieferung selbst vorzunehmen oder vornehmen zu lassen und / oder ‐ Schadenersatz zu verlangen. 5. Für Leistungsfähigkeit, richtige Konstruktion, gute Ausführung und einwandfreies Material sowie zugesicherte Eigenschaften übernehmen Sie, unbeschadet unserer sonstigen Rechte, auch ohne rechtzeitige Mängelrüge volle Gewähr auf die Dauer von 24 Monaten, vom Tage der mängelfreien Inbetriebnahme an gerechnet, längstens jedoch 36 Monate ab Lieferung, indem Sie sich hierbei verpflichten, während dieser Zeit gerügte Mängel nach unserer Wahl zu beseitigen bzw. schadhafte Teile auszuwechseln. Die Mängelbeseitigung hat durch Sie an dem Ort zu erfolgen, an welchem sich der Liefergegenstand z. Zt. der Feststellung des Mangels befindet, soweit nicht zwischen Ihnen und uns Übereinstimmung besteht, dass wegen Art und Umfang des Mangels eine Reparatur in Ihrem Werk geboten scheint. Alle im Zusammenhang mit der Mängelbeseitigung entstehenden Kosten, Aufwendungen und dergleichen gehen zu Ihren Lasten. Das Recht auf Schadensersatz, insbesondere das Recht auf Schadensersatz statt der Leistung, bleibt ausdrücklich vorbehalten. Seite 3/5
6. Der Lieferant trägt die Kosten und Gefahr der Nachbesserung zum Einsatzort der Ware, insbesondere die der Rücksendung mangelhafter Ware. 7. Wird Ammann Elba im Zusammenhang mit den Lieferungen oder aufgrund von Produkthaftungsrecht in Anspruch genommen, stellt der Lieferant Ammann Elba hiermit insoweit frei, als er auch unmittelbar haften würde. Gleiches gilt, wenn eine Inanspruchnahme von Ammann Elba wegen nachträglicher Änderung der Werbeaussagen oder Produktbeschreibungen des Lieferanten erfolgt. Sonstige Rückgriffsrechte bleiben unberührt. 8. Der Lieferant trägt alle mit einer von ihm zu verantwortenden Rückrufaktion verbundenen Kosten (insb. Selektionskosten). 6. Materialien / Schutzrechte 1. Dem Lieferanten von Ammann Elba zur Verfügung gestellte Zeichnungen, Modelle, Datenbestände, Muster oder Werkzeuge usw. bleiben im Eigentum von Ammann Elba und sind auf Verlagen jederzeit, im Übrigen nach Durchführung der Bestellung zurück zu geben, einschließlich aller Kopien. Eventuelle Speicherungen auf Datenträgern sind zu löschen. Sie sind als Eigentum von Ammann Elba zu kennzeichnen und dürfen nur zur Erledigung des Auftrages für Ammann Elba verwendet werden. Der Lieferant hat diese geheim zu halten, sie dürfen nicht vervielfältigt werden. Ihr Abhandenkommen ist Ammann Elba sofort zu melden. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten. 2. Alle von Ammann Elba bereit gestellten Materialien bleiben im Eigentum von Ammann Elba mit der Maßgabe, dass Ammann Elba als Hersteller gilt und auch an den durch Verarbeitung dieser Materialien hergestellten Gegenständen das Eigentum behält bzw. unmittelbar erwirbt. Die Materialien und Gegenstände sind unter besonderer Kennzeichnung für Ammann Elba zu verwahren und z.B. gegen Feuerschäden und Diebstahl zu versichern. 3. Von Ammann Elba zur Verfügung gestellte Paletten oder sonstige Transportmittel bleiben im Eigentum von Ammann Elba und sind an Ammann Elba zurück zu geben. Bei Nichtrückgabe behält sich Ammann Elba Schadensersatzansprüche vor. 4. Der Lieferant sichert zu, dass die von ihm gelieferten Gegenstände keine in‐ oder ausländischen gewerblichen Schutzrechte verletzen, und garantiert gegenüber Ammann Elba die volle Freiheit und urheberrechtliche Erlaubnis ihres Gebrauchs und Handels im In‐ und Ausland. Insbesondere stellt der Lieferant Ammann Elba im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte wegen Verletzung in‐ oder ausländischer gewerblicher Schutzrechte hinsichtlich der gelieferten Ware von allen diesbezüglichen Ansprüchen frei und ersetzt gegenüber Ammann Elba einen entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Regressansprüche der Abnehmer. Ergibt sich bei den gelieferten Gegenständen eine Verletzung von in‐ oder ausländischen gewerblichen Schutzrechten, ist Ammann Elba berechtigt, von der Bestellung zurück zu treten und / oder Schadenersatz zu verlangen. Seite 4/5
7. Geheimhaltung / Datenschutz 1. Die Bestellung und die dem Lieferanten von Ammann Elba in diesem Zusammenhang gegebenen Informationen kaufmännischer und technischer Art sind vertraulich. Hierüber ist gegenüber unbefugten Dritten Stillschweigen zu wahren. 2. Für den Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung wird für jeden einzelnen Fall die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von € 50.000,00 vereinbart. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens sowie weiterer Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung, bleiben hiervon unberührt. 3. Soweit im Rahmen seiner vertraglichen Verpflichtungen vom Lieferanten personenbezogene Daten verarbeitet werden, verpflichtet sich der Lieferant, seine Mitarbeiter schriftlich auf das Datengeheimnis u.a. gemäß BDSG hinzuweisen. 4. Auf die mit Ammann Elba bestehende Geschäftsverbindung darf, insb. zu Werbezwecken, nicht ohne vorherige schriftliche Einwilligung von Ammann Elba hingewiesen werden. 8. Rücktritt 1. Ammann Elba kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Lieferant in Zahlungsschwierigkeiten ist oder Insolvenzantrag gestellt hat oder ein Schuldenbereinigungsverfahren eingeleitet ist und / oder nach unserer Wahl in die Verträge der Lieferanten eintreten. 9. Anzuwendendes Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand 1. Es gilt deutsches Recht. Das CISG/UN‐Kaufrecht ist ausgeschlossen. 2. Erfüllungsort ist die von Ammann Elba bestimmte Empfangsstelle. 3. Gerichtsstand ist Karlsruhe. Ammann Elba ist auch berechtigt, den Lieferanten an dessen Geschäftssitz zu verklagen. 4. Mündliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. 5. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen unwirksam, nichtig oder lückenhaft sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien werden die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine solche Regelung ersetzen bzw. die Vertragslücke durch eine solche Regelung ausfüllen, mit denen der von ihnen verfolgte wirtschaftliche Zweck am ehesten erreicht werden kann. Stand: Mai 2014 Ammann Elba Beton GmbH Bahnhofstraße 12‐21 D‐76275 Ettlingen | Germany Phone +49 (0) 7243 72‐0 Fax +49 (0) 7243 72‐314 info.abd@ammann‐group.com www.ammann‐elba.com Seite 5/5
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