Einkaufsbedingungen Ammann Elba Beton GmbH

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Einkaufsbedingungen Ammann Elba Beton GmbH

1. Bestellung / Auftragsbestätigung
   1. Für Bestellungen der Ammann Elba Beton GmbH („Ammann Elba“) gelten die
       nachstehenden Einkaufsbedingungen. Davon abweichende Geschäftsbedingungen des
       Lieferanten gelten nur insoweit, als sie mit den Bedingungen von Ammann Elba
       übereinstimmen oder Ammann Elba ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Das gilt
       auch, wenn die Geschäftsbedingungen des Lieferanten einen Vorrang der dortigen
       Regelung vorsehen. Die nachstehenden Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen
       Geschäfte mit dem Lieferanten.
   2. Jede Bestellung ist binnen 5 Arbeitstagen ab Bestelldatum schriftlich zu bestätigen.
       Ammann Elba kann die Bestellung widerrufen, wenn die Auftragsbestätigung nicht
       innerhalb dieser Frist bei Ammann Elba eingeht.
   3. Weicht die Auftragsbestätigung von der Bestellung ab, so ist Ammann Elba nur
       gebunden, wenn Ammann Elba der Abweichung schriftlich zustimmt. Die Annahme von
       Lieferung oder Leistung oder die Bezahlung bedeutet keine Zustimmung.
   4. Änderungen und Ergänzungen der Bestellung bedürfen der Schriftform.
   5. Der Lieferant weist auf eventuelle Bedenken gegen die von Ammann Elba gewünschte
       Art der Ausführung oder Verwendung hin.
   6. Der Lieferant verpflichtet sich, die Ursprungseigenschaft im Sinne der EWG‐
       Präferenzverträge durch Warenverkehrsbescheinigung nachzuweisen und auf seiner
       Auftragsbestätigung Zolltarif‐Nr. und Ursprungsland anzugeben. Wenn die Ware keine
       Ursprungseigenschaft besitzt, ist in der Auftragsbestätigung und Rechnung der Vermerk:
       „keine Ursprungsware“ aufzunehmen. In diesem Fall hat Ammann Elba das Recht, die
       Bestellung zu widerrufen.
   7. Für jede Sendung ist uns eine Versandanzeige und Rechnung auf dem Postwege
       zuzusenden. Außerdem ist der Lieferschein der Sendung beizufügen. Versandanzeige,
       Lieferschein und Rechnung müssen Brutto‐ und Nettogewichte enthalten. Darüber
       hinaus ist auf der Rechnung der Ursprung sowie Ihre ID‐Steuernummer anzugeben. Bei
       fehlender Angabe unserer Bestellnummer auf Ihrem Lieferschein sind wir berechtigt, die
       Annahme der Ware zu verweigern, bis ordnungsgemäße Lieferpapiere vorgelegt werden,
       ohne dass uns hierdurch Zusatzkosten entstehen.
   8. Bei Bestellungen von Materialien, für die ein DIN‐Sicherheitsdatenblatt existiert, hat der
       Lieferant dieses Ammann Elba zuzuleiten.
   9. Forderungsabtretungen aus den von uns erteilten Bestellungen sind nur mit unserer
       schriftlichen Einwilligung zulässig.
   10. Soweit Sie in Ausführung der Bestellung Leistungen und / oder Lieferungen durch Dritte
       ausführen lassen, ist dies nicht ohne unsere vorherige Zustimmung möglich.
   11. Im Falle von Geschäften, die Sie mit uns oder einer unserer Gesellschaften tätigen, sind
       wir berechtigt, Ansprüche gegen Verpflichtungen aufzurechnen. Dies gilt auch dann,
       wenn die Fälligkeit der gegenseitigen Ansprüche verschieden ist oder wenn von der
       einen Seite Barzahlung, von der anderen Seite Zahlung in Akzepten, Kundenwechseln
       oder anderen Zahlungsformen vereinbart ist.

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2. Preise / Zahlung
   1. Die in der Bestellung von Ammann Elba angegebenen und vom Lieferanten bestätigten
       Preise sind Festpreise.
   2. Ein Mehr‐ oder Minderpreis infolge der Ausführungsänderung ist Ammann Elba
       unverzüglich mitzuteilen und bedarf vor Auslieferung der Ware oder Ausführung der
       schriftlichen Zustimmung.
   3. Preiserhöhungen sind nur möglich, wenn für diese mindestens 30 Tage vor
       Wirksamwerden die schriftliche Einwilligung von Ammann Elba eingeholt wird.
   4. Mangels gesonderter Vereinbarung zahlt Ammann Elba nach vollständigem Eingang der
       Ware oder vollständiger Leistung und nach Eingang der Rechnung mit Angabe der
       Bestellnummer innerhalb 14 Tagen abz. 3% Skonto, innerhalb 30 Tagen abz. 2% Skonto
       oder 60 Tage netto.
   5. Die Zahlung von Ammann Elba bedeutet keine Anerkennung der Lieferung oder Leistung
       als vertragsgemäß.

3. Lieferzeit
   1. Die Ware muss zum vereinbarten Zeitpunkt der von Ammann Elba bezeichneten
       Empfangsstelle zugegangen sein. Rechtzeitige Lieferung ist wesentliche Vertragspflicht.
       Dies gilt auch für das Erbringen von sonstigen Leistungen.
   2. Mögliche Terminverschiebungen hat der Lieferant unverzüglich schriftlich mitzuteilen,
       damit von Ammann Elba über die Aufrechterhaltung der Bestellung entschieden werden
       kann.
   3. Über‐ oder Vorablieferungen bedürfen der vorherigen Zustimmung von Ammann Elba.
       Etwa entstehende Mehrkosten trägt der Lieferant.
   4. Im Fall von Liefer‐ und /oder Leistungsverzug sind wir berechtigt, eine Verzugsstrafe in
       Höhe von 1% des Gesamtauftragswertes pro angefangene Woche verspäteter
       Ablieferung, max. jedoch 5% des Gesamtauftragswertes von jeder fälligen Rechnung in
       Abzug zu bringen.
   5. Bei Eintritt höherer Gewalt, sei es bei uns oder unserem Kunden, welche die Abwicklung
       dieser Bestellung beeinflusst, werden unsere Verpflichtungen aus dieser Bestellung um
       die Dauer / Auswirkung der höheren Gewalt hinausgeschoben.

4. Lieferung / Versand
   1. Lieferung und Versand zu der von Ammann Elba angegebenen Empfangsstelle erfolgen
       auf Gefahr und Kosten des Lieferanten, also frei Empfangsstelle von Ammann Elba. Der
       Lieferant hat für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben, insb. auch zur
       Kennzeichnung, Sorge zu tragen.
   2. Wenn eine Preisstellung ab Werk oder ab Verkaufslager des Lieferanten vereinbart ist,
       oder wenn Ammann Elba Frachtzahler ist, sind die Sendungen zu den jeweils niedrigsten
       Kosten zu befördern oder die entsprechende Routingorder zu beachten.
   3. Dem Spediteur ist – sofern Ammann Elba Frachtzahler ist – aufzugeben, dass Ammann
       Elba als Verbotskunde im Sinne des §39 ADSp (Allgemeine Deutsche
       Spediteurbedingungen) auftritt und demzufolge Beträge für Rollfuhr‐ und
       Speditionsversicherungsschein (RVS/SVS) nicht anerkennt.

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4. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgen sämtliche Lieferungen einschließlich
      der handelsüblichen Verpackung, welche den gesetzlichen Vereinbarungen entsprechen
      muss und einer stofflichen Wiederverwertung zugeführt werden kann.
   5. Auslieferungen an Dritte müssen von Ihnen in unserem Namen erfolgen.

5. Mängelhaftung
   1. Der Lieferant garantiert die Einhaltung einer dem neuesten Stand der Technik
      entsprechende Qualitätssicherung und weist diese auf Anforderung nach. Er garantiert
      die Freiheit von Material‐ und Verarbeitungsfehlern, die die Tauglichkeit oder
      Weiterverarbeitbarkeit beeinträchtigen, sowie, dass die Ware oder Leistung dem
      neuesten Stand der Technik entspricht.
   2. Unabhängig davon, ob es sich bei Ihren Lieferungen und / oder Leistungen um technische
      Arbeitsmittel (Gerätesicherheitsgesetz) handelt oder nur um Zulieferungen dazu, sind Sie
      für Ihren Liefer‐ und Leistungsteil zur Beachtung der gültigen Unfallverhütungs‐ oder
      sonstigen Vorschriften verantwortlich, und zwar so, dass die Verwendungsfähigkeit nach
      Maßgabe des Gerätesicherheitsgesetzes gewährleistet ist, die Ausführung der
      Unfallverhütungs‐ und Arbeitsschutzvorschriften den allgemein anerkannten
      sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln sowie allen übrigen vom
      Gesetzgeber erlassenen Auflagen, Gesetzen und Verordnungen entspricht.
   3. Mängel der gelieferten Sache einschließlich der Dokumentation werden vom Lieferanten
      innerhalb einer Frist von fünf Jahren ab Lieferung nach entsprechender Mitteilung durch
      Ammann Elba behoben. Dies geschieht nach Wahl von Ammann Elba durch kostenfreie
      Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
   4. Führt der Lieferant die Mängelbeseitigung, die Neulieferung oder ‐leistung nicht
      innerhalb einer von Ammann Elba gesetzten Frist aus, so ist Ammann Elba berechtigt
      ‐ vom Vertrage ganz oder teilweise entschädigungslos zurückzutreten,
      ‐ Minderung des Preises zu verlangen,
      ‐ auf Kosten des Lieferanten Nachbesserung oder Neulieferung selbst vorzunehmen
          oder vornehmen zu lassen und / oder
      ‐ Schadenersatz zu verlangen.
   5. Für Leistungsfähigkeit, richtige Konstruktion, gute Ausführung und einwandfreies
      Material sowie zugesicherte Eigenschaften übernehmen Sie, unbeschadet unserer
      sonstigen Rechte, auch ohne rechtzeitige Mängelrüge volle Gewähr auf die Dauer von
      24 Monaten, vom Tage der mängelfreien Inbetriebnahme an gerechnet, längstens jedoch
      36 Monate ab Lieferung, indem Sie sich hierbei verpflichten, während dieser Zeit gerügte
      Mängel nach unserer Wahl zu beseitigen bzw. schadhafte Teile auszuwechseln. Die
      Mängelbeseitigung hat durch Sie an dem Ort zu erfolgen, an welchem sich der
      Liefergegenstand z. Zt. der Feststellung des Mangels befindet, soweit nicht zwischen
      Ihnen und uns Übereinstimmung besteht, dass wegen Art und Umfang des Mangels eine
      Reparatur in Ihrem Werk geboten scheint. Alle im Zusammenhang mit der
      Mängelbeseitigung entstehenden Kosten, Aufwendungen und dergleichen gehen zu
      Ihren Lasten. Das Recht auf Schadensersatz, insbesondere das Recht auf Schadensersatz
      statt der Leistung, bleibt ausdrücklich vorbehalten.

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6. Der Lieferant trägt die Kosten und Gefahr der Nachbesserung zum Einsatzort der Ware,
      insbesondere die der Rücksendung mangelhafter Ware.
   7. Wird Ammann Elba im Zusammenhang mit den Lieferungen oder aufgrund von
      Produkthaftungsrecht in Anspruch genommen, stellt der Lieferant Ammann Elba hiermit
      insoweit frei, als er auch unmittelbar haften würde. Gleiches gilt, wenn eine
      Inanspruchnahme von Ammann Elba wegen nachträglicher Änderung der
      Werbeaussagen oder Produktbeschreibungen des Lieferanten erfolgt. Sonstige
      Rückgriffsrechte bleiben unberührt.
   8. Der Lieferant trägt alle mit einer von ihm zu verantwortenden Rückrufaktion
      verbundenen Kosten (insb. Selektionskosten).

6. Materialien / Schutzrechte
   1. Dem Lieferanten von Ammann Elba zur Verfügung gestellte Zeichnungen, Modelle,
      Datenbestände, Muster oder Werkzeuge usw. bleiben im Eigentum von Ammann Elba
      und sind auf Verlagen jederzeit, im Übrigen nach Durchführung der Bestellung zurück zu
      geben, einschließlich aller Kopien. Eventuelle Speicherungen auf Datenträgern sind zu
      löschen. Sie sind als Eigentum von Ammann Elba zu kennzeichnen und dürfen nur zur
      Erledigung des Auftrages für Ammann Elba verwendet werden. Der Lieferant hat diese
      geheim zu halten, sie dürfen nicht vervielfältigt werden. Ihr Abhandenkommen ist
      Ammann Elba sofort zu melden. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
      bleibt vorbehalten.
   2. Alle von Ammann Elba bereit gestellten Materialien bleiben im Eigentum von Ammann
      Elba mit der Maßgabe, dass Ammann Elba als Hersteller gilt und auch an den durch
      Verarbeitung dieser Materialien hergestellten Gegenständen das Eigentum behält bzw.
      unmittelbar erwirbt. Die Materialien und Gegenstände sind unter besonderer
      Kennzeichnung für Ammann Elba zu verwahren und z.B. gegen Feuerschäden und
      Diebstahl zu versichern.
   3. Von Ammann Elba zur Verfügung gestellte Paletten oder sonstige Transportmittel
      bleiben im Eigentum von Ammann Elba und sind an Ammann Elba zurück zu geben. Bei
      Nichtrückgabe behält sich Ammann Elba Schadensersatzansprüche vor.
   4. Der Lieferant sichert zu, dass die von ihm gelieferten Gegenstände keine in‐ oder
      ausländischen gewerblichen Schutzrechte verletzen, und garantiert gegenüber Ammann
      Elba die volle Freiheit und urheberrechtliche Erlaubnis ihres Gebrauchs und Handels im
      In‐ und Ausland. Insbesondere stellt der Lieferant Ammann Elba im Falle einer
      Inanspruchnahme durch Dritte wegen Verletzung in‐ oder ausländischer gewerblicher
      Schutzrechte hinsichtlich der gelieferten Ware von allen diesbezüglichen Ansprüchen frei
      und ersetzt gegenüber Ammann Elba einen entstandenen Schaden einschließlich
      etwaiger Regressansprüche der Abnehmer. Ergibt sich bei den gelieferten Gegenständen
      eine Verletzung von in‐ oder ausländischen gewerblichen Schutzrechten, ist Ammann
      Elba berechtigt, von der Bestellung zurück zu treten und / oder Schadenersatz zu
      verlangen.

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7. Geheimhaltung / Datenschutz
   1. Die Bestellung und die dem Lieferanten von Ammann Elba in diesem Zusammenhang
      gegebenen Informationen kaufmännischer und technischer Art sind vertraulich. Hierüber
      ist gegenüber unbefugten Dritten Stillschweigen zu wahren.
   2. Für den Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung wird für jeden einzelnen Fall die Zahlung
      einer Vertragsstrafe in Höhe von € 50.000,00 vereinbart. Die Geltendmachung eines
      darüber hinausgehenden Schadens sowie weiterer Ansprüche, insbesondere auf
      Unterlassung, bleiben hiervon unberührt.
   3. Soweit im Rahmen seiner vertraglichen Verpflichtungen vom Lieferanten
      personenbezogene Daten verarbeitet werden, verpflichtet sich der Lieferant, seine
      Mitarbeiter schriftlich auf das Datengeheimnis u.a. gemäß BDSG hinzuweisen.
   4. Auf die mit Ammann Elba bestehende Geschäftsverbindung darf, insb. zu
      Werbezwecken, nicht ohne vorherige schriftliche Einwilligung von Ammann Elba
      hingewiesen werden.

8. Rücktritt
   1. Ammann Elba kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Lieferant in
      Zahlungsschwierigkeiten ist oder Insolvenzantrag gestellt hat oder ein
      Schuldenbereinigungsverfahren eingeleitet ist und / oder nach unserer Wahl in die
      Verträge der Lieferanten eintreten.

9. Anzuwendendes Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand
   1. Es gilt deutsches Recht. Das CISG/UN‐Kaufrecht ist ausgeschlossen.
   2. Erfüllungsort ist die von Ammann Elba bestimmte Empfangsstelle.
   3. Gerichtsstand ist Karlsruhe. Ammann Elba ist auch berechtigt, den Lieferanten an dessen
      Geschäftssitz zu verklagen.
   4. Mündliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Änderungen oder
      Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das
      Schriftformerfordernis.
   5. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen unwirksam, nichtig oder lückenhaft sein
      oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
      Die Parteien werden die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine solche
      Regelung ersetzen bzw. die Vertragslücke durch eine solche Regelung ausfüllen, mit
      denen der von ihnen verfolgte wirtschaftliche Zweck am ehesten erreicht werden kann.

                                                                            Stand: Mai 2014

Ammann Elba Beton GmbH
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Fax +49 (0) 7243 72‐314
info.abd@ammann‐group.com
www.ammann‐elba.com

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