Einladung zur ordentlichen Generalversammlung der MetrioPharm AG Zürich

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Einladung zur ordentlichen Generalversammlung der
                                       MetrioPharm AG
                                             Zürich
                            am Donnerstag, den 20. Mai 2021, um 16:00 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit dem vorliegenden Schreiben berufen wir die ordentliche Generalversammlung der MetrioPharm AG
ein. Wichtige Information betreffend COVID-19: Leider erlaubt die gegenwärtige Lage in Bezug auf das
Coronavirus (COVID-19) nicht, die ordentliche Generalversammlung im üblichen Rahmen
durchzuführen. Am 11. September 2020 hat der Bundesrat entschieden, die COVID-19 Verordnung 3
bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern. In Übereinstimmung mit dieser Verordnung hat der
Verwaltungsrat der MetrioPharm AG beschlossen, die ordentliche Generalversammlung 2021 ohne
physische Anwesenheit der Aktionäre durchzuführen. Entsprechend können Aktionäre ihre Rechte
ausschliesslich über die unabhängige Stimmrechtsvertreterin, Frau Monika Jucker, c/o Reichlin Hess AG,
Landis + Gyr-Strasse 1, CH-6300 Zug, ausüben. Für weitere Erläuterungen wird auf den Abschnitt
"Organisatorische Hinweise" weiter unten verwiesen.
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                           Traktanden und Anträge des Verwaltungsrates

1) Genehmigung des Jahresberichts 2020 und der Jahresrechnung 2020
Der Geschäftsbericht, die Jahresrechnung und der Bericht der Revisionsstelle Ferax Treuhand AG für
das Jahr 2020 können ab Freitag, dem 30. 04. 2021 im Internet unter
https://www.metriopharm.com/de/Investoren/Finanzberichte-und-Downloads.html              abgerufen
werden. Die im Geschäftsbericht per 31.12.2020 ausgewiesene Überschuldung wurde durch eine
Kapitalerhöhung im April 2021 beseitigt.

Der Verwaltungsrat beantragt die Kenntnisnahme des Revisionsberichts 2020 und die Genehmigung des
Jahresberichtes 2020 sowie der Jahresrechnung 2020.

2) Entlastung des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung
   Der Verwaltungsrat beantragt, den Verwaltungsratsmitgliedern und den Mitgliedern der
   Geschäftsleitung Entlastung zu erteilen.

3) Wahl der Revisionsstelle
   Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl der Ferax Treuhand AG, Letzigraben 89, CH-8040
   Zürich, als Revisionsstelle für das Geschäftsjahr 2021.

4) Wahl des Verwaltungsrates
   Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl der Verwaltungsräte Herr Rudolf Stäger, Herr
   Ekkehard Brysch und Herr Jörg Gruber für weitere 3 Jahre.

    Die verbleibende Amtsdauer der Verwaltungsräte Herr Dr. Werner Wolf und Herr Markus Wenner
    beträgt ein weiteres Jahr, die verbleibende Amtsdauer des Verwaltungsrates Herr Christoph von
    Moos beträgt zwei Jahre.
5) Ordentliche Kapitalerhöhung
   Der Verwaltungsrat sah sich während des Geschäftsjahres 2020 veranlasst, Investoren zu suchen,
   um der Gesellschaft liquide Mittel zuzuführen. Nachdem ausserdem ausgegebene Wandelanleihen
   im Januar 2021 fällig wurden und zudem eine geplante COVID-19 Studie vorzufinanzieren war,
   musste der Verwaltungsrat erneut zeitnah eine finanzielle Lösung für die Gesellschaft finden.

   Vor diesem Hintergrund konnte der Verwaltungsrat Ende April 2020 und Ende Februar 2021 zwei
   Finanzierungen durch die Hauptaktionärin der Gesellschaft sicherstellen. Die Abwicklung erfolgte
   aus Zeitgründen zunächst jeweils über Wandeldarlehen, welche im Nachgang in Aktien
   umgewandelt worden sind. Die Bilanz der Gesellschaft wurde durch die Umwandlung von
   Fremdkapital in Eigenkapital in Höhe von CHF 18‘500‘000.00 gestärkt und die Liquidität wurde
   durch den Wegfall von Rückzahlungsverpflichtungen deutlich verbessert.

   Bestehenden Aktionären (zum Stichtag 31.03.2021) soll nun im Rahmen einer ordentlichen
   Kapitalerhöhung zur Kompensation der eingetretenen Verwässerung ein Bezugsrecht gewährt
   werden, um zu vergleichbaren Konditionen Namenaktien zu zeichnen. Eine Mehrheit von
   Aktionären hat bereits mitgeteilt, der ordentlichen Kapitalerhöhung zuzustimmen zu wollen.

       Vor diesem Hintergrund beantragt der Verwaltungsrat den Beschluss der Generalversammlung
       über die Durchführung einer ordentlichen Kapitalerhöhung nach Massgabe der folgenden
       Bedingungen:

       1. Das Aktienkapital wird durch die Ausgabe von bis zu 37.056.000 voll zu liberierenden
          Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.20 um bis zu CHF 7‘411‘200,00 auf bis zu
          CHF 39‘618‘909,00 erhöht. Der Verwaltungsrat ist verpflichtet, die Kapitalerhöhung im
          Umfang des durch die Ausübung von Bezugsrechten gezeichneten Kapitals durchzuführen.
       2. Der Preis pro neue, unter Ausübung des Bezugsrechts zu beziehende Namenaktie beträgt
          CHF 0,50. Die Einlagen für die neu auszugebenden Namenaktien sind in Geld (bar) zu
          leisten. Die neu auszugebenden Namenaktien sind mit Eintrag der Kapitalerhöhung im
          Handelsregister dividendenberechtigt. Die Stimmrechte der neu ausgegebenen
          Namenaktien entstehen mit Eintrag der Kapitalerhöhung in das Handelsregister.
       3. Die neu auszugebenden Namenaktien haben keine Vorrechte.
       4. Das Bezugsrecht wird ausschließlich bisherigen Aktionären gewährt. Die neuen Aktien
          werden den bestehenden Aktionären in einem Verhältnis von 3 : 10 zur Zeichnung
          angeboten, d.h. 3 neue Aktien für je 10 am 31.03.2021 gehaltene Aktien. Es wird ohne
          Ausgleich von Bruchteilen auf die niedrigere volle Zahl abgerundet. Die Bezugsrechte gelten
          vorbehaltlich bestimmter Beschränkungen aufgrund von Wohnsitz und des anwendbaren
          Wertpapierrechts. Die Bezugsrechte werden weder kotiert noch gehandelt und verfallen,
          falls sie nicht während der vom Verwaltungsrat der Gesellschaft bestimmten Bezugsfrist
          ausgeübt werden. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, alle weiteren Modalitäten für die
          Ausübung der Bezugsrechte festzulegen.
       5. Der Verwaltungsrat wird beauftragt, die Kapitalerhöhung durchzuführen und sie beim
          Handelsregisteramt innert dreier Monate eintragen zu lassen.
Die Aktionäre werden zu gegebener Zeit von ihren Depotbanken über die Bezugsrechtsemission
       informiert und sind gebeten, gemäss den Anweisungen der betreffenden Bank zu verfahren.
       Die Informationen werden zudem im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) publiziert.

6) Anpassung von Art. 3a der Statuten (genehmigtes Kapital)

       Der Verwaltungsrat beantragt die Anpassung (in fett) von Art. 3a Statuten wie folgt:

      Bisher                                         Neu
         III.   Aktienkapital, Aktien, Aktionäre       III.     Aktienkapital, Aktien, Aktionäre

                        Art. 3a                                        Art. 3a
               Genehmigtes Aktienkapital                      Genehmigtes Aktienkapital
      Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, jederzeit   Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, jederzeit
      bis zum 18. Juni 2021 das Aktienkapital im     bis zum 19. Mai 2023 das Aktienkapital im
      Maximalbetrag von CHF 12‘352‘000.00            Maximalbetrag von CHF 16.103.854 durch
      durch Ausgabe von höchstens 61‘760‘000         Ausgabe von höchstens 80.519.270
      vollständig zu liberierenden Namenaktien       vollständig zu liberierenden Namenaktien
      mit einem Nennwert von je CHF 0.20 zu          mit einem Nennwert von je CHF 0.20 zu
      erhöhen. Erhöhungen auf dem Wege der           erhöhen. Erhöhungen auf dem Wege der
      Festübernahme sowie Erhöhungen in              Festübernahme sowie Erhöhungen in
      Teilbeträgen sind gestattet. Der jeweilige     Teilbeträgen sind gestattet. Der jeweilige
      Ausgabebetrag,     der    Zeitpunkt     der    Ausgabebetrag,     der    Zeitpunkt     der
      Dividendenberechtigung und die Art der         Dividendenberechtigung und die Art der
      Einlagen werden vom Verwaltungsrat             Einlagen werden vom Verwaltungsrat
      bestimmt.                                      bestimmt.

      Der Verwaltungsrat ist berechtigt, das Der Verwaltungsrat ist berechtigt, das
      Bezugsrecht der Aktionäre zu beschränken Bezugsrecht der Aktionäre zu beschränken
      oder aufzuheben und Dritten zuzuweisen:  oder aufzuheben und Dritten zuzuweisen:

      1.      für     die     Übernahme       von    1.      für     die     Übernahme       von
      Unternehmen, Unternehmensteilen oder           Unternehmen, Unternehmensteilen oder
      Beteiligungen, den Erwerb von Produkten,       Beteiligungen, den Erwerb von Produkten,
      Immaterialgüterrechten oder Lizenzen oder      Immaterialgüterrechten oder Lizenzen oder
      für Investitionsvorhaben, einschliesslich      für Investitionsvorhaben, einschliesslich
      Produktentwicklungsprogrammen, oder im         Produktentwicklungsprogrammen, oder im
      Falle einer Aktienplatzierung für die          Falle einer Aktienplatzierung für die
      Finanzierung oder Refinanzierung solcher       Finanzierung oder Refinanzierung solcher
      Transaktionen oder Investitionsvorhaben        Transaktionen oder Investitionsvorhaben
      durch eine Aktienplatzierung bei einem oder    durch eine Aktienplatzierung bei einem oder
      mehreren Anlegern; oder                        mehreren Anlegern; oder

      2.      zum Zwecke der Erweiterung des         2.      zum Zwecke der Erweiterung des
      Aktionärskreises in bestimmten Finanz- oder    Aktionärskreises in bestimmten Finanz- oder
      Investoren-Märkten, zur Beteiligung von        Investoren-Märkten, zur Beteiligung von
      strategischen      Partnern,   oder      im    strategischen      Partnern,   oder      im
      Zusammenhang mit der Kotierung von neuen       Zusammenhang mit der Kotierung von neuen
Aktien an inländischen oder ausländischen Aktien an inländischen oder ausländischen
      Börsen; oder                              Börsen; oder

      3.      für    die     Beteiligung     oder     3.      für    die     Beteiligung     oder
      Entschädigung von Unternehmen, die für die      Entschädigung von Unternehmen, die für die
      Gesellschaft      oder       eine      ihrer    Gesellschaft      oder       eine      ihrer
      Tochtergesellschaften Leistungen erbringen;     Tochtergesellschaften Leistungen erbringen;
      oder                                            oder

      4.       zum Zwecke einer raschen und           4.       zum Zwecke einer raschen und
      flexiblen Beschaffung von Eigenkapital durch    flexiblen Beschaffung von Eigenkapital durch
      eine     Aktienplatzierung,   welche     mit    eine     Aktienplatzierung,   welche     mit
      Bezugsrecht nur schwer oder zu wesentlich       Bezugsrecht nur schwer oder zu wesentlich
      schlechteren Bedingungen möglich wäre;          schlechteren Bedingungen möglich wäre;
      oder
                                                      5.      für die Beteiligung von Mitgliedern
      5.      für die Beteiligung von Mitgliedern     des Verwaltungsrates, Mitgliedern der
      des Verwaltungsrates, Mitgliedern der           Geschäftsleitung,              Mitarbeitern,
      Geschäftsleitung,              Mitarbeitern,    Beauftragten, Beratern oder anderen
      Beauftragten, Beratern oder anderen             Personen, die für die Gesellschaft oder eine
      Personen, die für die Gesellschaft oder eine    ihrer Tochtergesellschaften Leistungen
      ihrer Tochtergesellschaften Leistungen          erbringen; oder
      erbringen.
                                                  6.       falls der Ausgabepreis der neuen
      6.       falls der Ausgabepreis der neuen Aktien anhand des Marktwertes festgelegt
      Aktien anhand des Marktwertes festgelegt wird.
      wird.
                                                  Aktien, für welche Bezugsrechte eingeräumt,
      Aktien, für welche Bezugsrechte eingeräumt, aber nicht ausgeübt werden, stehen zur
      aber nicht ausgeübt werden, stehen zur Verfügung des Verwaltungsrates, der diese
      Verfügung des Verwaltungsrates, der diese im Interesse der Gesellschaft verwendet.
      im Interesse der Gesellschaft verwendet.

7) Anpassung von Art. 3b der Statuten (Bedingtes Kapital)

       Der Verwaltungsrat beantragt die Anpassung (in fett) von Art. 3b Statuten wie folgt:

      Bisher                                          Neu
         III.    Aktienkapital, Aktien, Aktionäre       III.    Aktienkapital, Aktien, Aktionäre

                          Art. 3b                                         Art. 3b
        Bedingtes Aktienkapital für Finanzierungen      Bedingtes Aktienkapital für Finanzierungen
                 und Zusammenschlüsse                            und Zusammenschlüsse
      Das      Aktienkapital    kann     sich    im   Das      Aktienkapital    kann     sich    im
      Maximalbetrag von CHF 2‘843‘569.40 durch        Maximalbetrag von CHF 14.103.854 durch
      Ausgabe von höchstens 14‘217‘847 voll zu        Ausgabe von höchstens 70.519.270 voll zu
      liberierende Namenaktien zum Nennwert           liberierende Namenaktien zum Nennwert
      von je CHF 0.20 erhöhen durch die Ausübung      von je CHF 0.20 erhöhen durch die Ausübung
      oder Zwangsausübung von Wandel-, Tausch-        oder Zwangsausübung von Wandel-, Tausch-
, Options-, Bezugs- oder ähnlichen Rechten       , Options-, Bezugs- oder ähnlichen Rechten
auf den Bezug von Aktien, welche Aktionären      auf den Bezug von Aktien, welche Aktionären
oder Dritten allein oder in Verbindung mit       oder Dritten allein oder in Verbindung mit
Anleihensobligationen, Darlehen, Optionen,       Anleihensobligationen, Darlehen, Optionen,
Warrants            oder           anderen       Warrants            oder           anderen
Finanzmarktinstrumenten oder vertraglichen       Finanzmarktinstrumenten oder vertraglichen
Verpflichtungen der Gesellschaften oder          Verpflichtungen der Gesellschaft oder einer
einer       ihrer     Konzerngesellschaften      ihrer Konzerngesellschaften eingeräumt
eingeräumt werden (nachfolgend zusammen          werden (nachfolgend zusammen die
die Finanzinstrumente).                          Finanzinstrumente).

Bei der Ausgabe von Aktien anlässlich der        Bei der Ausgabe von Aktien anlässlich der
Ausübung der Finanzinstrumente ist das           Ausübung der Finanzinstrumente ist das
Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen.        Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen.
Zum Bezug der neuen Aktien, die bei der          Zum Bezug der neuen Aktien, die bei der
Ausübung       von      Finanzinstrumenten       Ausübung       von      Finanzinstrumenten
ausgegeben werden, sind die jeweiligen           ausgegeben werden, sind die jeweiligen
Inhaber der Finanzinstrumente berechtigt.        Inhaber der Finanzinstrumente berechtigt.

Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, bei der       Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, bei der
Ausgabe von Finanzinstrumenten das               Ausgabe von Finanzinstrumenten das
Vorwegzeichnungsrecht der Aktionäre zu           Vorwegzeichnungsrecht der Aktionäre zu
beschränken oder aufzuheben, (1) falls die       beschränken oder aufzuheben, (1) falls die
Ausgabe zum Zwecke der Finanzierung oder         Ausgabe zum Zwecke der Finanzierung oder
Refinanzierung der Übernahme von                 Refinanzierung der Übernahme von
Unternehmen, Unternehmensteilen oder             Unternehmen, Unternehmensteilen oder
Beteiligungen ausgegeben werden oder (2)         Beteiligungen ausgegeben werden oder (2)
falls solche Anleihens- oder ähnliche            falls solche Anleihens- oder ähnliche
Obligationen auf den internationalen             Obligationen auf den internationalen
Kapitalmärkten emittiert werden oder (3) ein     Kapitalmärkten emittiert werden oder (3) ein
anderer wichtiger Grund gemäss Art. 652b         anderer wichtiger Grund gemäss Art. 652b
Abs.      2   OR       vorliegt.   Wird    das   Abs.      2   OR       vorliegt.   Wird    das
Vorwegzeichnungsrecht weder direkt noch          Vorwegzeichnungsrecht weder direkt noch
indirekt durch den Verwaltungsrat gewahrt,       indirekt durch den Verwaltungsrat gewahrt,
gilt Folgendes: (i) Die Finanzinstrumente sind   gilt Folgendes: (i) Die Finanzinstrumente sind
zu       den     jeweiligen      marktüblichen   zu       den     jeweiligen      marktüblichen
Bedingungen auszugeben oder einzugehen,          Bedingungen auszugeben oder einzugehen,
(ii) der Umwandlungs-, Tausch- oder sonstige     (ii) der Umwandlungs-, Tausch- oder sonstige
Ausübungspreis der Finanzinstrumente ist         Ausübungspreis der Finanzinstrumente ist
unter Berücksichtigung des Marktpreises im       unter Berücksichtigung des Marktpreises im
Zeitpunkt         des        Ausgabe       der   Zeitpunkt         des        Ausgabe       der
Finanzinstrumente festzusetzen, und (iii) die    Finanzinstrumente festzusetzen, und (iii) die
Finanzinstrumente sind höchstens während         Finanzinstrumente sind höchstens während
10 Jahren ab dem Zeitpunkt der                   10 Jahren ab dem Zeitpunkt der betreffenden
betreffenden        Ausgabe       oder     des   Ausgabe oder des betreffenden Abschlusses
betreffenden Abschlusses wandel-, tausch-        wandel-, tausch- oder ausübbar.
oder ausübbar.
Bedingtes Aktienkapital für                   Bedingtes Aktienkapital für
               Mitarbeiterbeteiligungen                      Mitarbeiterbeteiligungen
     Das Aktienkapital der Gesellschaft kann       Das Aktienkapital der Gesellschaft kann
     durch Ausgabe von höchstens 10‘000‘000        durch Ausgabe von höchstens 10.000.000
     voll zu liberierenden Namenaktien im          voll zu liberierenden Namenaktien im
     Nennwert von je CHF 0.20 an Mitarbeitende     Nennwert von je CHF 0.20 an Mitarbeitende
     und Verwaltungsräte der Gesellschaft und      und Verwaltungsräte der Gesellschaft und
     ihrer Tochtergesellschaften um höchstens      ihrer Tochtergesellschaften um höchstens
     CHF 2‘000‘000.00 erhöht werden. Das           CHF 2.000.000,00 erhöht werden. Das
     Bezugsrecht        wie        auch      das   Bezugsrecht        wie        auch      das
     Vorwegzeichnungsrecht der bisherigen          Vorwegzeichnungsrecht der bisherigen
     Aktionäre der Gesellschaft entsprechend       Aktionäre der Gesellschaft entsprechend
     ihrer bisherigen Beteiligung auf die neuen    ihrer bisherigen Beteiligung auf die neuen
     Aktien sind ausgeschlossen. Die Ausgabe der   Aktien sind ausgeschlossen. Die Ausgabe der
     Aktien (Ausgabebetrag, Zeitpunkt der          Aktien (Ausgabebetrag, Zeitpunkt der
     Dividendenberechtigung, Art der Einlage)      Dividendenberechtigung, Art der Einlage)
     oder der diesbezüglichen Optionsrechte        oder der diesbezüglichen Optionsrechte oder
     oder einer Kombination von Aktien und         einer Kombination von Aktien und
     Optionsrechten erfolgt gemäss einem oder      Optionsrechten erfolgt gemäss einem oder
     mehreren      vom      Verwaltungsrat    zu   mehreren      vom      Verwaltungsrat    zu
     erlassenden        Reglementen        oder    erlassenden        Reglementen         oder
     Vereinbarungen. Die Ausgabe von Aktien-       Vereinbarungen. Die Ausgabe von Aktien-
     oder Optionsrechten kann zu einem unter       oder Optionsrechten kann zu einem unter
     dem Verkehrswert liegenden Preis erfolgen.    dem Verkehrswert liegenden Preis erfolgen.

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   Organisatorische Hinweise

   Stimmrecht
   Stimmberechtigt sind die am 28. April 2021 (Stichtag), 12:00 Uhr, im Aktienbuch eingetragenen
   Aktionäre der Gesellschaft. In der Zeit vom 28. April 2021, 12:00 Uhr bis zum 20. Mai 2021 (Ende
   der Generalversammlung) werden im Aktienbuch keine Eintragungen vorgenommen.

   Keine Persönliche Teilnahme
   Bitte beachten Sie, dass die Aktionäre aufgrund der Verbreitung des Coronavirus und in
   Übereinstimmung mit den entsprechenden Bestimmungen der COVID-19-Verordnung 3 nicht
   persönlich an der Generalversammlung teilnehmen können.

   Die Aktionäre können ihr Stimmrecht ausüben, indem sie der unabhängigen
   Stimmrechtsvertreterin, Frau Monika Jucker, eine schriftliche Vollmacht ausstellen und
   entsprechende Stimmweisungen erteilen. Zur Bevollmächtigung der unabhängigen
   Stimmrechtsvertreterin genügt es, das ausgefüllte und unterzeichnete Vollmachtsformular bis
   spätestens 18. Mai 2021 (Zugang), an Frau Monika Jucker, c/o Reichlin Hess AG, Landis + Gyr-
   Strasse 1, CH-6300 Zug, zurückzusenden. Für schriftliche Weisungen ist die Rückseite des
   ausgefüllten Vollmachtsformulars zu verwenden.
Unterlagen
    Der Geschäftsbericht 2020 (einschliesslich Jahresbericht, Jahresrechnung und Berichte der
    Revisionsstelle) sowie die Anträge des Verwaltungsrates können, nach Terminvereinbarung und
    unter Beachtung pandemiebedingter Beschränkungen, während den zwanzig der
    Generalversammlung vorangehenden Tagen am Sitz der Gesellschaft, Bleicherweg 10, CH-8002
    Zürich, eingesehen und im Internet unter:
    https://www.metriopharm.com/de/Investoren/Finanzberichte-und-Downloads.html
    abgerufen werden. Aktionäre können zudem verlangen, dass ihnen eine Ausfertigung dieser
    Unterlagen zugestellt wird.

Zürich, den 28. April 2021

Mit besten Grüssen

MetrioPharm AG
Verwaltungsrat

Rudolf Stäger
Präsident des Verwaltungsrates
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