Einladung zur ordentlichen Generalversammlung - Samstag, 5. Mai 2018, 15.00 Uhr (Türöffnung 13.30 Uhr) BOSSARD Arena Zug - Zuger Kantonalbank
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Einladung zur ordentlichen Generalversammlung Samstag, 5. Mai 2018, 15.00 Uhr (Türöffnung 13.30 Uhr) BOSSARD Arena Zug
Traktanden und Anträge 1. Lagebericht 2017 und Jahresrechnung 2017 Sofern der Antrag des Bankrats gutge- Der Bankrat beantragt der Generalver- heissen wird, erfolgt die Ausrichtung der sammlung, den Lagebericht 2017 und die Dividende von brutto 200.00 Franken Jahresrechnung 2017 zu genehmigen. je Aktie am Freitag, 11. Mai 2018, nach Ab- zug von 35 Prozent eidgenössische Ver- 2. Entlastung der Mitglieder des Bankrats rechnungssteuer, netto mit 130.00 Franken Der Bankrat beantragt der Generalver- je Aktie. Die Aktie der Zuger Kantonalbank sammlung, den Mitgliedern des Bankrats wird ab dem 8. Mai 2018 ex Dividende für das abgelaufene Geschäftsjahr 2017 gehandelt. Entlastung zu erteilen. 4. Genehmigung des maximalen Gesamt- 3. Verwendung des Bilanzgewinns betrags der variablen Vergütung der Ge- Der Bankrat beantragt der Generalver- schäftsleitung für das Geschäftsjahr 2017 sammlung, den Bilanzgewinn von Der Bankrat beantragt der Generalver- 69’500’537.86 Franken, bestehend aus sammlung, den maximalen Gesamtbetrag dem Gewinn von 68’048’391.96 Franken der variablen Vergütung der Geschäfts- sowie dem Gewinnvortrag von leitung für das Geschäftsjahr 2017 im Be- 1’452’145.90 Franken, wie folgt zu trag von gesamthaft 1’528’000.00 Franken verwenden: zu genehmigen. Dieser Betrag umfasst auch die Sozialversicherungs- und Pensions- kassenbeiträge der Arbeitgeberin. Zuweisung an die CHF 7’500’000.00 gesetzliche Gewinnreserve Dividende von 200.00 Franken CHF 57’657’600.00 5. Genehmigung des maximalen Gesamt- pro Aktie im Nennwert von betrags der festen Vergütung der Ge- 500.00 Franken schäftsleitung für das Geschäftsjahr 2019 Gesetzliche Extrazuweisung CHF 2’882’880.00 Der Bankrat beantragt der Generalver- an den Kanton sammlung, den maximalen Gesamtbetrag Gemeinnützige und CHF 900’000.00 kulturelle Vergabungen der festen Vergütung der Geschäfts- Gewinnvortrag neu CHF 560’057.86 leitung für das Geschäftsjahr 2019 im Be- Total CHF 69’500’537.86 trag von gesamthaft 2’930’000.00 Franken zu genehmigen. Dieser Betrag umfasst auch die Sozialversicherungs- und Pensions- kassenbeiträge der Arbeitgeberin.
6. Teilrevision des Gesetzes über die Zuger 31. August 2017 beschlossene Teilrevision Kantonalbank: Wegfall der teilweisen des Gesetzes über die Zuger Kantonalbank Befreiung von der Staats- und Gemeinde- vom 20. Dezember 1973 betreffend steuer Wegfall der teilweisen Befreiung von der Der Bankrat beantragt der General- Staats- und Gemeindesteuer, wie nach- versammlung, die vom Kantonsrat am stehend wiedergegeben, zu genehmigen. Bisherige Fassung Beantragte neue Fassung Ingress Ingress Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Abs. 1 der Kantonsverfassung, beschliesst: Bst. b der Kantonsverfassung, beschliesst: §6 § 6 (geändert) Besteuerung 1 Gemäss der in § 7 dieses Gesetzes festgelegten Beteili- 1 Aufgehoben gung des Kantons von 50 Prozent des Aktienkapitals darf der gesetzliche kantonale Anteil am Vermögen und am Reingewinn weder vom Kanton noch von den Ge- meinden zur Besteuerung herangezogen werden. Diese teilweise Steuerbefreiung gilt nicht für andere Abgaben wie Grundstückgewinnsteuern, Handänderungsgebühren und dergleichen. 2 Der auf die Privataktionäre und Partizipanten entfallende 2 Aufgehoben Anteil am Vermögen und am Reingewinn unterliegt der Besteuerung durch Kanton und Gemeinden in gleicher Weise wie private Aktiengesellschaften. 3 Die Repartition der Gemeindesteuern interkommunale 3 Die Repartition der Gemeindesteuern wird nach Mass- Steuerausscheidung wird nach Massgabe der Geschäfts- gabe der Geschäftsbeziehungen aus der Gemeinde beziehungen aus der Gemeinde zur Bank auf Antrag zur Bank auf Antrag des Bankrates durch die Steuerbe- des BankratesBankrats durch die Steuerbehörde vorge- hörde vorgenommen. nommen. Erläuterungen des Bankrats: Im Rahmen des Sparpakets 2018 wird der Finanzhaushalt Gründe für die beantragte Teilrevision des Kantons Zug mittels verschiedener Massnahmen Gemäss § 6 Abs. 1 des heute geltenden Kantonalbank- entlastet. Eine dieser Massnahmen ist die Abschaffung des gesetzes wird der hälftige gesetzliche Anteil des Kantons steuerlichen Privilegs der Zuger Kantonalbank. Entspre- am Aktienkapital vom Kanton und von den Gemeinden chend werden die Absätze 1 und 2 von § 6 des Gesetzes nicht besteuert. Dieses Privileg ist auf seine hälftige gesetz- über die Zuger Kantonalbank ersatzlos gestrichen. liche Beteiligung an der Zuger Kantonalbank zurück- Dadurch wird die Zuger Kantonalbank – wie die anderen zuführen. Die Zuger Kantonalbank ist hingegen mit Bezug Finanzinstitute – auch auf Gemeinde- und Kantons- auf die direkte Bundessteuer voll steuerpflichtig. ebene uneingeschränkt steuerpflichtig (Kapital- und Ge- winnsteuer). § 6 Abs. 3 wurde lediglich begrifflich angepasst. Der Ausdruck «Repartition» wurde durch «interkommunale Steuerausscheidung» ersetzt.
Der Bankrat unterstützt die Teilrevision, da die unbe- dete Gesetzesrevision bedarf gemäss § 42 Abs. 1 des schränkte Steuerpflicht auch auf Gemeinde- und Kantons- Gesetzes über die Zuger Kantonalbank der Zustimmung ebene sachgerecht ist. von mindestens zwei Dritteln der an der Generalver- sammlung vertretenen stimmberechtigten Aktien. Die Ge- Genehmigung durch die Generalversammlung neralversammlung kann die vom Kantonsrat beschlos- und Inkrafttreten sene Änderung nur als Ganzes entweder genehmigen oder Der Kantonsrat hat auf Antrag des Regierungsrats die verwerfen. Die Gesetzesänderung soll per 1. Januar 2019 vorstehend wiedergegebenen Änderungen des Gesetzes in Kraft treten. Die Teilrevision des Gesetzes über die über die Zuger Kantonalbank am 31. August 2017 ver- Zuger Kantonalbank bedarf überdies der Zustimmung der abschiedet. Die Referendumsfrist ist am 7. November 2017 Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA. Diese unbenutzt abgelaufen. Die vom Kantonsrat verabschie- Zustimmung liegt bereits vor. 7. Wahl der Mitglieder des Entschädigungs- 9. Wahl eines Mitglieds der Revisionsstelle ausschusses als Vertreter der Privataktionäre Der Bankrat beantragt der Generalver- Der Bankrat beantragt der Generalver- sammlung, folgende Personen je einzeln sammlung, für eine Amtsdauer von einem als Mitglied des Entschädigungsaus- Jahr, das heisst bis zum Abschluss der schusses für eine Amtsdauer von einem Jahr, ordentlichen Generalversammlung über das heisst bis zum Abschluss der ordent- das Geschäftsjahr 2018, als Mitglied lichen Generalversammlung über das der aktienrechtlichen Revisionsstelle zu Geschäftsjahr 2018, zu wählen. Der Ent- wählen: PricewaterhouseCoopers AG, schädigungsausschuss setzt sich aus min- Zug (Wiederwahl) destens zwei Mitgliedern des Bankrats zusammen. Unterlagen Der Geschäftsbericht 2017 mit Lagebericht, 7.1 Carla Tschümperlin, Risch (Wiederwahl) Nachhaltigkeitsbericht, Finanzbericht, Ver- gütungsbericht, Corporate-Governance- 7.2 Bruno Bonati, Zug (Wiederwahl) Bericht und Bericht der Revisionsstelle liegt ab 28. März 2018 bei allen Geschäftsstellen 8. Wahl des unabhängigen Stimmrechts- der Zuger Kantonalbank zur Einsichtnah- vertreters me auf. Aktionären wird dieser Bericht auf Der Bankrat beantragt der Generalver- Wunsch zugestellt. Zudem ist der Ge- sammlung, für eine Amtsdauer von einem schäftsbericht 2017 auch im Internet unter Jahr, das heisst bis zum Abschluss der www.zugerkb.ch verfügbar. ordentlichen Generalversammlung über das Geschäftsjahr 2018, als unabhän- Bezug von Zutrittskarten gigen Stimmrechtsvertreter zu wählen: Aktionäre, die an der Generalversammlung René Peyer, Rechtsanwalt und Notar, teilnehmen möchten, können ihre Zutritts- Walchwil (Wiederwahl) karte mit Stimmmaterial bis spätestens am
1. Mai 2018 bei den Geschäftsstellen Peyer, Rechtsanwalt und Notar, Schweiger der Zuger Kantonalbank gegen Hinterlegung Advokatur/Notariat, Dammstrasse 19, der Aktie oder gegen Abgabe einer Depot- 6300 Zug, zuzustellen. Der unabhängige bescheinigung mit Sperrvermerk einer anderen Stimmrechtsvertreter wird gemäss den Bank mit Sitz in der Schweiz bestellen. Die von den Aktionären erteilten Weisungen Aktien müssen bis nach Schluss der General- stimmen. Bei Fehlen von Weisungen wird versammlung hinterlegt bleiben. Da der Ver- er sich der Stimme enthalten. sand der Zutrittskarten zentral erfolgt, werden Zutrittskarten, die bis am 24. April 2018 (bei Elektronische Abstimmung: Alternativ steht der Zuger Kantonalbank eingehend) bestellt den Aktionären die Möglichkeit offen, werden, den Aktionären per Post zugestellt. die Stimmrechtsinstruktion an die unabhän- Zutrittskarten, die nach dem 24. April 2018 be- gige Stimmrechtsvertretung elektronisch stellt werden, können von den Aktionären unter www.gvmanager.ch/zugerkb zu ertei- am 5. Mai 2018 nach der Türöffnung beim len. Die erforderlichen Logindaten wer- Informationsstand abgeholt werden. Nach den mit der Zustellung der Zutrittskarte und dem 1. Mai 2018 werden keine Bestellungen des Vollmachtsformulars geliefert. Die von Zutrittskarten mehr entgegengenom- elektronische Abstimmung ist möglich bis men. Hinterlegungsbescheinigungen von Dritt- 2. Mai 2018, 23.59 Uhr. banken sind frühzeitig der Zuger Kantonalbank einzureichen. Vorzeitiges Verlassen der Generalversammlung Vertretung/Vollmachtserteilung Damit die Präsenz jederzeit korrekt ermittelt Aktionäre, die sich vertreten lassen wollen, werden kann, sind bei vorzeitigem Verlassen sind gebeten, die Vollmacht auf der Zutritts- der Generalversammlung das Abstimmungs- karte auszufüllen, zu unterzeichnen und gerät und das nicht benutzte Stimmmaterial dem Bevollmächtigten zusammen mit der Zu- beim Ausgang abzugeben. trittskarte und dem Stimmmaterial zu über- geben. Für die Bevollmächtigung bestehen Zug, 26. März 2018 folgende Möglichkeiten: a) Vertreter nach Wahl des Aktionärs; der Vertreter muss nicht Aktionär sein. Zuger Kantonalbank b) Unabhängiger Stimmrechtsvertreter im Für den Bankrat Sinne von Art. 689c OR In diesem Fall sind die Vollmacht und das Bruno Bonati, Präsident Weisungsformular für die unabhängige Andreas Henseler, Sekretär Stimmrechtsvertretung auszufüllen, zu unter- zeichnen und zusammen mit der Zutritts- karte und dem Stimmmaterial dem unab- hängigen Stimmrechtsvertreter, Herrn René
Bilanz per 31. Dezember 2017 (vor Gewinnverwendung) in 1’000 Franken (gerundet) 2017 2016 Veränderung Aktiven Flüssige Mittel 1’954’909 1’921’506 1,7 % Forderungen gegenüber Banken 23’659 39’345 –39,9 % Forderungen gegenüber Kunden 526’757 532’385 –1,1 % Hypothekarforderungen 11’462’260 11’302’873 1,4 % Handelsgeschäft 567 518 9,5 % Positive Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente 3’204 7’088 –54,8 % Finanzanlagen 522’088 523’260 –0,2 % Aktive Rechnungsabgrenzungen 5’205 6’463 –19,5 % Beteiligungen 6’854 6’903 –0,7 % Sachanlagen 127’040 132’066 –3,8 % Sonstige Aktiven 8’213 7’801 5,3 % Total Aktiven 14’640’755 14’480’207 1,1 % Passiven Verpflichtungen gegenüber Banken 342’479 165’030 107,5 % Verpflichtungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften 370’000 400’000 –7,5 % Verpflichtungen aus Kundeneinlagen 9’084’137 9’010’416 0,8 % Negative Wiederbeschaffungswerte 4’285 5’065 –15,4 % derivativer Finanzinstrumente Kassenobligationen 44’609 56’120 –20,5 % Anleihen und Pfandbriefdarlehen 3’374’000 3’473’000 –2,9 % Passive Rechnungsabgrenzungen 61’613 54’890 12,2 % Sonstige Passiven 53’892 50’100 7,6 % Rückstellungen 3’695 3’945 –6,3 % Reserven für allgemeine Bankrisiken ■■ davon Risikoprofil 188’000 186’000 1,1 % ■■ davon allgemein 549’917 526’217 4,5 % Aktienkapital 144’144 144’144 0,0 % Gesetzliche Kapitalreserve 142’810 142’810 0,0 % ■■ davon Reserve aus steuerbefreiten Kapitaleinlagen 63’865 63’865 0,0 % Gesetzliche Gewinnreserve 212’031 204’495 3,7 % Eigene Aktien –4’358 –4’749 –8,2 % Gewinnvortrag 1’452 1’188 22,2 % Gewinn 68’048 61’537 10,6 % Total Passiven 14’640’755 14’480’207 1,1 % Ausserbilanzgeschäfte Eventualverpflichtungen 41’041 53’544 –23,4 % Unwiderrufliche Zusagen 438’068 477’375 –8,2 % Einzahlungs- und Nachschussverpflichtungen 17’724 17’724 0,0 % Verpflichtungskredite 339 80 323,9 %
Erfolgsrechnung in 1’000 Franken (gerundet) 2017 2016 Veränderung Zins- und Diskontertrag 199’415 216’298 –7,8 % Zins- und Dividendenertrag aus Handelsgeschäft 5 5 0,0 % Zins- und Dividendenertrag aus Finanzanlagen 2’505 3’051 –17,9 % Zinsaufwand –52’389 –64’843 –19,2 % Brutto-Erfolg aus dem Zinsengeschäft 149’536 154’510 –3,2 % Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen –110 –32 244,2 % sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft Netto-Erfolg aus dem Zinsengeschäft 149’426 154’478 –3,3 % Kommissionsertrag Wertschriften und Anlagegeschäft 36’717 27’997 31,1 % Kommissionsertrag Kreditgeschäft 933 863 8,0 % Kommissionsertrag übriges Dienstleistungsgeschäft 11’778 11’153 5,6 % Kommissionsaufwand –6’223 –4’596 35,4 % Erfolg aus dem Kommissions- und Dienstleistungsgeschäft 43’204 35’418 22,0 % Erfolg aus dem Handelsgeschäft 17’843 17’952 –0,6 % Erfolg aus Veräusserungen von Finanzanlagen 373 Beteiligungsertrag 1’087 789 37,7 % Liegenschaftenerfolg 4’604 3’083 49,3 % Anderer ordentlicher Ertrag 244 342 –28,7 % Übriger ordentlicher Erfolg 6’308 4’214 49,7 % Geschäftsertrag 216’781 212’063 2,2 % Personalaufwand –66’013 –65’856 0,2 % Sachaufwand –32’817 –33’636 –2,4 % Geschäftsaufwand –98’829 –99’493 –0,7 % Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen –13’723 –11’964 14,7 % auf Sachanlagen und immateriellen Werten Veränderungen von Rückstellungen und übrigen –100 –79 27,0 % Wertberichtigungen sowie Verluste Geschäftserfolg 104’129 100’528 3,6 % Ausserordentlicher Ertrag 1’730 2’240 –22,8 % Reserven für allgemeine Bankrisiken ■■ Risikoprofil –2’000 –2’000 0,0 % ■■ allgemein –23’700 –30’000 –21,0 % Veränderungen von Reserven für allgemeine Bankrisiken –25’700 –32’000 –19,7 % Steuern –12’110 –9’231 31,2 % Gewinn 68’048 61’537 10,6 %
Diese Broschüre ist klimaneutral gedruckt. Zuger Kantonalbank Bahnhofstrasse 1 6301 Zug Telefon 041 709 11 11 Fax 041 709 15 55 service@zugerkb.ch www.zugerkb.ch
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