Einladung zur ordentlichen Generalversammlung - Samstag, 5. Mai 2018, 15.00 Uhr (Türöffnung 13.30 Uhr) BOSSARD Arena Zug - Zuger Kantonalbank

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Einladung zur ordentlichen Generalversammlung - Samstag, 5. Mai 2018, 15.00 Uhr (Türöffnung 13.30 Uhr) BOSSARD Arena Zug - Zuger Kantonalbank
Einladung zur ordentlichen
Generalversammlung
Samstag, 5. Mai 2018, 15.00 Uhr (Türöffnung 13.30 Uhr)
BOSSARD Arena Zug
Traktanden und Anträge

1. Lagebericht 2017 und Jahresrechnung 2017              Sofern der Antrag des Bankrats gutge-
   Der Bankrat beantragt der Generalver-                 heissen wird, erfolgt die Ausrichtung der
   sammlung, den Lagebericht 2017 und die                Dividende von brutto 200.00 Franken
   Jahresrechnung 2017 zu genehmigen.                    je Aktie am Freitag, 11. Mai 2018, nach Ab-
                                                         zug von 35 Prozent eidgenössische Ver-
2. Entlastung der Mitglieder des Bankrats                rechnungssteuer, netto mit 130.00 Franken
   Der Bankrat beantragt der Generalver-                 je Aktie. Die Aktie der Zuger Kantonalbank
   sammlung, den Mitgliedern des Bankrats                wird ab dem 8. Mai 2018 ex Dividende
   für das abgelaufene Geschäftsjahr 2017                gehandelt.
   Entlastung zu erteilen.
                                                      4. Genehmigung des maximalen Gesamt-
3. Verwendung des Bilanzgewinns                          betrags der variablen Vergütung der Ge-
   Der Bankrat beantragt der Generalver-                 schäftsleitung für das Geschäftsjahr 2017
   sammlung, den Bilanzgewinn von                        Der Bankrat beantragt der Generalver-
   69’500’537.86 Franken, bestehend aus                  sammlung, den maximalen Gesamtbetrag
   dem Gewinn von 68’048’391.96 Franken                  der variablen Vergütung der Geschäfts-
   sowie dem Gewinnvortrag von                           leitung für das Geschäftsjahr 2017 im Be-
   1’452’145.90 Franken, wie folgt zu                    trag von gesamthaft 1’528’000.00 Franken
   verwenden:                                            zu genehmigen. Dieser Betrag umfasst
                                                         auch die Sozialversicherungs- und Pensions-
                                                         kassenbeiträge der Arbeitgeberin.
Zuweisung an die               CHF     7’500’000.00
gesetzliche Gewinnreserve
Dividende von 200.00 Franken   CHF    57’657’600.00
                                                      5. Genehmigung des maximalen Gesamt-
pro Aktie im Nennwert von                                betrags der festen Vergütung der Ge-
500.00 Franken                                           schäftsleitung für das Geschäftsjahr 2019
Gesetzliche Extrazuweisung     CHF     2’882’880.00      Der Bankrat beantragt der Generalver-
an den Kanton
                                                         sammlung, den maximalen Gesamtbetrag
Gemeinnützige und              CHF       900’000.00
kulturelle Vergabungen                                   der festen Vergütung der Geschäfts-
Gewinnvortrag neu              CHF       560’057.86      leitung für das Geschäftsjahr 2019 im Be-
Total                          CHF   69’500’537.86       trag von gesamthaft 2’930’000.00 Franken
                                                         zu genehmigen. Dieser Betrag umfasst
                                                         auch die Sozialversicherungs- und Pensions-
                                                         kassenbeiträge der Arbeitgeberin.
6. Teilrevision des Gesetzes über die Zuger                              31. August 2017 beschlossene Teilrevision
   Kantonalbank: Wegfall der teilweisen                                  des Gesetzes über die Zuger Kantonalbank
   Befreiung von der Staats- und Gemeinde-                               vom 20. Dezember 1973 betreffend
   steuer                                                                Wegfall der teilweisen Befreiung von der
   Der Bankrat beantragt der General-                                    Staats- und Gemeindesteuer, wie nach-
   versammlung, die vom Kantonsrat am                                    stehend wiedergegeben, zu genehmigen.

Bisherige Fassung                                                 Beantragte neue Fassung

Ingress                                                           Ingress
Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b          Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Abs. 1
der Kantonsverfassung, beschliesst:                               Bst. b der Kantonsverfassung, beschliesst:

§6                                                                § 6 (geändert)
Besteuerung

1
  Gemäss der in § 7 dieses Gesetzes festgelegten Beteili-         1
                                                                      Aufgehoben
gung des Kantons von 50 Prozent des Aktienkapitals
darf der gesetzliche kantonale Anteil am Vermögen und
am Reingewinn weder vom Kanton noch von den Ge-
meinden zur Besteuerung herangezogen werden. Diese
teilweise Steuerbefreiung gilt nicht für andere Abgaben
wie Grundstückgewinnsteuern, Handänderungsgebühren
und dergleichen.

2
 Der auf die Privataktionäre und Partizipanten entfallende        2
                                                                      Aufgehoben
Anteil am Vermögen und am Reingewinn unterliegt
der Besteuerung durch Kanton und Gemeinden in gleicher
Weise wie private Aktiengesellschaften.
                                                                  3
                                                                   Die Repartition der Gemeindesteuern interkommunale
3
 Die Repartition der Gemeindesteuern wird nach Mass-              Steuerausscheidung wird nach Massgabe der Geschäfts-
gabe der Geschäftsbeziehungen aus der Gemeinde                    beziehungen aus der Gemeinde zur Bank auf Antrag
zur Bank auf Antrag des Bankrates durch die Steuerbe-             des BankratesBankrats durch die Steuerbehörde vorge-
hörde vorgenommen.                                                nommen.

Erläuterungen des Bankrats:                                           Im Rahmen des Sparpakets 2018 wird der Finanzhaushalt
Gründe für die beantragte Teilrevision                                des Kantons Zug mittels verschiedener Massnahmen
Gemäss § 6 Abs. 1 des heute geltenden Kantonalbank-                   entlastet. Eine dieser Massnahmen ist die Abschaffung des
gesetzes wird der hälftige gesetzliche Anteil des Kantons             steuerlichen Privilegs der Zuger Kantonalbank. Entspre-
am Aktienkapital vom Kanton und von den Gemeinden                     chend werden die Absätze 1 und 2 von § 6 des Gesetzes
nicht besteuert. Dieses Privileg ist auf seine hälftige gesetz-       über die Zuger Kantonalbank ersatzlos gestrichen.
liche Beteiligung an der Zuger Kantonalbank zurück-                   Dadurch wird die Zuger Kantonalbank – wie die anderen
zuführen. Die Zuger Kantonalbank ist hingegen mit Bezug               Finanzinstitute – auch auf Gemeinde- und Kantons-
auf die direkte Bundessteuer voll steuerpflichtig.                    ebene uneingeschränkt steuerpflichtig (Kapital- und Ge-
                                                                      winnsteuer). § 6 Abs. 3 wurde lediglich begrifflich
                                                                      angepasst. Der Ausdruck «Repartition» wurde durch
                                                                      «interkommunale Steuerausscheidung» ersetzt.
Der Bankrat unterstützt die Teilrevision, da die unbe-     dete Gesetzesrevision bedarf gemäss § 42 Abs. 1 des
schränkte Steuerpflicht auch auf Gemeinde- und Kantons-    Gesetzes über die Zuger Kantonalbank der Zustimmung
ebene sachgerecht ist.                                     von mindestens zwei Dritteln der an der Generalver-
                                                           sammlung vertretenen stimmberechtigten Aktien. Die Ge-
Genehmigung durch die Generalversammlung                   neralversammlung kann die vom Kantonsrat beschlos-
und Inkrafttreten                                          sene Änderung nur als Ganzes entweder genehmigen oder
Der Kantonsrat hat auf Antrag des Regierungsrats die       verwerfen. Die Gesetzesänderung soll per 1. Januar 2019
vorstehend wiedergegebenen Änderungen des Gesetzes         in Kraft treten. Die Teilrevision des Gesetzes über die
über die Zuger Kantonalbank am 31. August 2017 ver-        Zuger Kantonalbank bedarf überdies der Zustimmung der
abschiedet. Die Referendumsfrist ist am 7. November 2017   Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA. Diese
unbenutzt abgelaufen. Die vom Kantonsrat verabschie-       Zustimmung liegt bereits vor.

7. Wahl der Mitglieder des Entschädigungs-                 9. Wahl eines Mitglieds der Revisionsstelle
   ausschusses                                                als Vertreter der Privataktionäre
   Der Bankrat beantragt der Generalver-                      Der Bankrat beantragt der Generalver-
   sammlung, folgende Personen je einzeln                     sammlung, für eine Amtsdauer von einem
   als Mitglied des Entschädigungsaus-                        Jahr, das heisst bis zum Abschluss der
   schusses für eine Amtsdauer von einem Jahr,                ordentlichen Generalversammlung über
   das heisst bis zum Abschluss der ordent-                   das Geschäftsjahr 2018, als Mitglied
   lichen Generalversammlung über das                         der aktienrechtlichen Revisionsstelle zu
   Geschäftsjahr 2018, zu wählen. Der Ent-                    wählen: PricewaterhouseCoopers AG,
   schädigungsausschuss setzt sich aus min-                   Zug (Wiederwahl)
   destens zwei Mitgliedern des Bankrats
   zusammen.                                               Unterlagen
                                                           Der Geschäftsbericht 2017 mit Lagebericht,
   7.1 Carla Tschümperlin, Risch (Wiederwahl)              Nachhaltigkeitsbericht, Finanzbericht, Ver-
                                                           gütungsbericht, Corporate-Governance-
   7.2 Bruno Bonati, Zug (Wiederwahl)                      Bericht und Bericht der Revisionsstelle liegt
                                                           ab 28. März 2018 bei allen Geschäftsstellen
8. Wahl des unabhängigen Stimmrechts-                      der Zuger Kantonalbank zur Einsichtnah-
   vertreters                                              me auf. Aktionären wird dieser Bericht auf
   Der Bankrat beantragt der Generalver-                   Wunsch zugestellt. Zudem ist der Ge-
   sammlung, für eine Amtsdauer von einem                  schäftsbericht 2017 auch im Internet unter
   Jahr, das heisst bis zum Abschluss der                  www.zugerkb.ch verfügbar.
   ordentlichen Generalversammlung über
   das Geschäftsjahr 2018, als unabhän-                    Bezug von Zutrittskarten
   gigen Stimmrechtsvertreter zu wählen:                   Aktionäre, die an der Generalversammlung
   René Peyer, Rechtsanwalt und Notar,                     teilnehmen möchten, können ihre Zutritts-
   Walchwil (Wiederwahl)                                   karte mit Stimmmaterial bis spätestens am
1. Mai 2018 bei den Geschäftsstellen                   Peyer, Rechtsanwalt und Notar, Schweiger
der Zuger Kantonalbank gegen Hinterlegung              Advokatur/Notariat, Dammstrasse 19,
der Aktie oder gegen Abgabe einer Depot-               6300 Zug, zuzustellen. Der unabhängige
bescheinigung mit Sperrvermerk einer anderen           Stimmrechtsvertreter wird gemäss den
Bank mit Sitz in der Schweiz bestellen. Die            von den Aktionären erteilten Weisungen
Aktien müssen bis nach Schluss der General-            stimmen. Bei Fehlen von Weisungen wird
versammlung hinterlegt bleiben. Da der Ver-            er sich der Stimme enthalten.
sand der Zutrittskarten zentral erfolgt, werden
Zutrittskarten, die bis am 24. April 2018 (bei         Elektronische Abstimmung: Alternativ steht
der Zuger Kantonalbank eingehend) bestellt             den Aktionären die Möglichkeit offen,
werden, den Aktionären per Post zugestellt.            die Stimmrechtsinstruktion an die unabhän-
Zutrittskarten, die nach dem 24. April 2018 be-        gige Stimmrechtsvertretung elektronisch
stellt werden, können von den Aktionären               unter www.gvmanager.ch/zugerkb zu ertei-
am 5. Mai 2018 nach der Türöffnung beim                len. Die erforderlichen Logindaten wer-
Informationsstand abgeholt werden. Nach                den mit der Zustellung der Zutrittskarte und
dem 1. Mai 2018 werden keine Bestellungen              des Vollmachtsformulars geliefert. Die
von Zutrittskarten mehr entgegengenom-                 elektronische Abstimmung ist möglich bis
men. Hinterlegungsbescheinigungen von Dritt-           2. Mai 2018, 23.59 Uhr.
banken sind frühzeitig der Zuger Kantonalbank
einzureichen.                                       Vorzeitiges Verlassen der
                                                    Generalversammlung
Vertretung/Vollmachtserteilung                      Damit die Präsenz jederzeit korrekt ermittelt
Aktionäre, die sich vertreten lassen wollen,        werden kann, sind bei vorzeitigem Verlassen
sind gebeten, die Vollmacht auf der Zutritts-       der Generalversammlung das Abstimmungs-
karte auszufüllen, zu unterzeichnen und             gerät und das nicht benutzte Stimmmaterial
dem Bevollmächtigten zusammen mit der Zu-           beim Ausgang abzugeben.
trittskarte und dem Stimmmaterial zu über-
geben. Für die Bevollmächtigung bestehen            Zug, 26. März 2018
folgende Möglichkeiten:
a) Vertreter nach Wahl des Aktionärs; der
     Vertreter muss nicht Aktionär sein.            Zuger Kantonalbank
b) Unabhängiger Stimmrechtsvertreter im             Für den Bankrat
     Sinne von Art. 689c OR
     In diesem Fall sind die Vollmacht und das      Bruno Bonati, Präsident
     Weisungsformular für die unabhängige           Andreas Henseler, Sekretär
     Stimmrechtsvertretung auszufüllen, zu unter-
     zeichnen und zusammen mit der Zutritts-
     karte und dem Stimmmaterial dem unab-
     hängigen Stimmrechtsvertreter, Herrn René
Bilanz per 31. Dezember 2017                          (vor Gewinnverwendung)
in 1’000 Franken (gerundet)                                             2017          2016   Veränderung

Aktiven
Flüssige Mittel                                                    1’954’909     1’921’506       1,7 %
Forderungen gegenüber Banken                                          23’659        39’345     –39,9 %
Forderungen gegenüber Kunden                                         526’757       532’385      –1,1 %
Hypothekarforderungen                                             11’462’260    11’302’873       1,4 %
Handelsgeschäft                                                          567           518       9,5 %
Positive Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente         3’204         7’088     –54,8 %
Finanzanlagen                                                        522’088       523’260      –0,2 %
Aktive Rechnungsabgrenzungen                                           5’205         6’463     –19,5 %
Beteiligungen                                                          6’854         6’903      –0,7 %
Sachanlagen                                                          127’040       132’066      –3,8 %
Sonstige Aktiven                                                       8’213         7’801       5,3 %
Total Aktiven                                                    14’640’755    14’480’207        1,1 %

Passiven
Verpflichtungen gegenüber Banken                                     342’479       165’030     107,5 %
Verpflichtungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften                370’000       400’000      –7,5 %
Verpflichtungen aus Kundeneinlagen                                 9’084’137     9’010’416       0,8 %
Negative Wiederbeschaffungswerte                                       4’285         5’065     –15,4 %
derivativer Finanzinstrumente
Kassenobligationen                                                    44’609        56’120     –20,5 %
Anleihen und Pfandbriefdarlehen                                    3’374’000     3’473’000      –2,9 %
Passive Rechnungsabgrenzungen                                         61’613        54’890      12,2 %
Sonstige Passiven                                                     53’892        50’100       7,6 %
Rückstellungen                                                         3’695         3’945      –6,3 %
Reserven für allgemeine Bankrisiken
■■ davon Risikoprofil                                                188’000       186’000        1,1 %
■■ davon allgemein                                                   549’917       526’217        4,5 %
Aktienkapital                                                        144’144       144’144        0,0 %
Gesetzliche Kapitalreserve                                           142’810       142’810        0,0 %
■■ davon Reserve aus steuerbefreiten Kapitaleinlagen                  63’865        63’865        0,0 %
Gesetzliche Gewinnreserve                                            212’031       204’495        3,7 %
Eigene Aktien                                                         –4’358        –4’749       –8,2 %
Gewinnvortrag                                                          1’452         1’188       22,2 %
Gewinn                                                                68’048        61’537       10,6 %
Total Passiven                                                   14’640’755    14’480’207         1,1 %

Ausserbilanzgeschäfte
Eventualverpflichtungen                                              41’041        53’544      –23,4 %
Unwiderrufliche Zusagen                                             438’068       477’375       –8,2 %
Einzahlungs- und Nachschussverpflichtungen                           17’724        17’724        0,0 %
Verpflichtungskredite                                                   339            80      323,9 %
Erfolgsrechnung
in 1’000 Franken (gerundet)                                       2017       2016   Veränderung

Zins- und Diskontertrag                                        199’415    216’298      –7,8 %
Zins- und Dividendenertrag aus Handelsgeschäft                       5          5       0,0 %
Zins- und Dividendenertrag aus Finanzanlagen                     2’505      3’051     –17,9 %
Zinsaufwand                                                   –52’389    –64’843      –19,2 %
Brutto-Erfolg aus dem Zinsengeschäft                          149’536    154’510       –3,2 %

Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen      –110        –32      244,2 %
sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft
Netto-Erfolg aus dem Zinsengeschäft                           149’426    154’478       –3,3 %

Kommissionsertrag Wertschriften und Anlagegeschäft             36’717     27’997       31,1 %
Kommissionsertrag Kreditgeschäft                                  933        863        8,0 %
Kommissionsertrag übriges Dienstleistungsgeschäft              11’778     11’153        5,6 %
Kommissionsaufwand                                             –6’223     –4’596       35,4 %
Erfolg aus dem Kommissions- und Dienstleistungsgeschäft        43’204     35’418       22,0 %

Erfolg aus dem Handelsgeschäft                                 17’843     17’952       –0,6 %

Erfolg aus Veräusserungen von Finanzanlagen                       373
Beteiligungsertrag                                              1’087        789       37,7 %
Liegenschaftenerfolg                                            4’604      3’083       49,3 %
Anderer ordentlicher Ertrag                                       244        342      –28,7 %
Übriger ordentlicher Erfolg                                     6’308      4’214       49,7 %

Geschäftsertrag                                               216’781    212’063        2,2 %

Personalaufwand                                                –66’013    –65’856       0,2 %
Sachaufwand                                                    –32’817    –33’636      –2,4 %
Geschäftsaufwand                                              –98’829    –99’493       –0,7 %
Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen      –13’723    –11’964      14,7 %
auf Sachanlagen und immateriellen Werten
Veränderungen von Rückstellungen und übrigen                     –100        –79        27,0 %
Wertberichtigungen sowie Verluste

Geschäftserfolg                                               104’129    100’528        3,6 %

Ausserordentlicher Ertrag                                       1’730      2’240     –22,8 %

Reserven für allgemeine Bankrisiken
■■ Risikoprofil                                                 –2’000     –2’000      0,0 %
■■ allgemein                                                   –23’700    –30’000    –21,0 %
Veränderungen von Reserven für allgemeine Bankrisiken         –25’700    –32’000     –19,7 %

Steuern                                                       –12’110     –9’231       31,2 %

Gewinn                                                         68’048     61’537       10,6 %
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