HOMBRECHTIKON - Gemeinde Hombrechtikon

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C, F MFINDF
                                                             HOMBRECHTIKON

Protokollauszug des Gemeinderates
Sitzung vom 13. Juli 2021

152     33.03          Einzelne Strassen und Wege
                       Sanierung Feldstrasse, Abschnitt Oetwilerstrasse - Liegenschaft
                       Uetzikon 39.1 Sanierung Rietlenstrasse, Abschnitt Oetwi-
                       lerstrasse - Liegenschaft Rietten 2
                       Projektgenehmigung, Kreditbewilligung und
                       Arbeitsvergaben

Die Feldstrasse, Abschnitt Oetwilerstrasse bis zur Liegenschaft Uetzikon 39.1, und die
Rietlenstrasse, Abschnitt Oetwilerstrasse bis zur Liegenschaft Rietlen 2, sind seit län-
gerer Zeit in einem unbefriedigenden baulichen Zustand. Die derzeit existierenden Be-
läge bestehen aus mehreren Belägen mit einer Gesamtstärke von zirka 48 bis 63 mm
und stellenweise mit einer PAK-haltigen Schottertränkung von 38 mm. Die Beläge wei-
sen Risse, Flicke und Unebenheiten auf. Gemäss der Strassenzustandsanalyse der
Roadconsult AG, Wetzikon, befindet sich der Strassenabschnitt an der Feldstrasse zwi-
sehen 2,7 und 4,3 in einem kritischen bis ungenügenden und derjenige an der Riet-
lenstrasse mit 2,4 in einem kritischen Zustand.

                                    Erwägungen;

Die Sanierung der Feld- und Rietlenstrasse ist in diesem Jahr geplant.

In der Feldstrasse soll der gesamte Belag mit einer einschichtigen Tragdeckschicht
(TDS) erneuert werden. Aufgrund der Bereinigung der Strassengrenze sind die Rand-
abschlüsse neu zu verlegen. Weiter sollen die Strassen- und die Liegenschaftsentwäs-
serung den gesetzlichen Vorgaben angepasst werden (kein Strassenwasser auf Vor-
platze, etc.). Gemäss TV-Untersuchungen sind Teile der Strassenentwässerung in ei-
nern baulich schlechten Zustand. Diese sind neu zu erstellen.

Der nördliche Teil der Rietlenstrasse ist mit einer einschichtigen Tragdeckschicht
(TDS) zu überbauen (Hocheinbau). Südlich der Liegenschaft Rietlen 2 soll der Kurven-
bereich aufgrund ungenügenden Kreuzungsmöglichkeiten auf die bestehenden Gren-
zen verbreitert werden. Dafür muss auf einer Länge von zirka 100 m eine Randver-
Stärkung ausgeführt werden.

Feldbachstrasse 12, 8634 Hombrechtikon, Tel. 055 254 92 92, www.hombrechtikon.ch
Protokollauszug des Gemeinderates Hombrechtikon
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Drittprojekte
In der Oetwilerstrasse plant das Tiefbauamt des Kantons Zürich eine neue Veloweg-
route. Diesbezüglich wird im Knoten Feld-/0etwilerstrasse der projektierte Bauperime-
ter mit dem Kanton Zürich abgestimmt.

Projektbeschrieb Feldstrasse

Strassenbau und Entwässerung
Das Projekt sieht eine Sanierung der Feldstrasse auf einer Länge von rund 310 m vor.
Die Geometrie der Strasse wird im Abschnitt Uetzikon 12 bis Uetzikon 26 auf die be-
stehenden Grenzlinien angepasst. Dadurch ist die Strasse in diesem Abschnitt neu zu
führen und anzupassen. Zwischen den Liegenschaften Uetzikon 26 und Uetzikon 37
wird die bestehende Strassenbreite wie auch die bestehende Linienführung belassen.
Pflanzen und Anlagen, welche im Bereich der Verbreiterung der Strasse liegen, sind zu
roden, resp. zu entfernen. Folglich müssen alle Vorplatzeinfahrten und Anschlüsse an
die bestehenden Oberflächen angepasst werden.

Höhenlage
Die Höhenlage der Strasse richtet sich nach den Anschlusspunkten bestehender Vor-
platzeinfahrten und Anschlusshöhen, Die Längs- und Quergefälle werden grösstenteils
nach dem bestehenden Zustand rekonstruiert. Bei Anschlussflächen sind Anpassungen
vorzunehmen. Zwischen den Liegenschaften Uetzikon 12 und Uetzikon 26 wird das be-
stehende Dachgefälle in ein einseitiges Gefalle umgebaut. Entsprechend werden die
Strassenentwässerung und die Vorplätze angepasst.

Randabschlüsse
Im Abschnitt Uetzikon 12 bis Uetzikon 26 wird der Fahrbahnabschluss beidseitig mit
einem einreihigen, abgeschrägten Bordstein (nach TBA Norm 612 B) mit einem An-
schlag von + 3 cm ausgebildet.

Kanalisation/Strassenentwässeruna
In Absprache mit der Holinger AG, Winterthur, besteht in der Feldstrasse kein Bedarf
an einem Neu- oder Ausbau der Kanalisationsleitungen. Im Gebiet Feldstrasse wurden
zusätzlich Kanalfernsehaufnahmen der Strassenentwässerung ausgeführt. Dabei wurde
erkannt, dass einige Haltungen in einem ungenügenden Zustand sind. Zu den Schäden
gehören verschobene Rohrverbindungen, starke Ablagerungen und Leitungseinbrüche.
Die beschädigten Leitungen werden im Zuge der Strassensanierung ersetzt.

Im Bereich des Sanierungsperimeters wird heute das komplette Strassenwasser ent-
weder über die Schulter (Versickerung über begrünte Flächen oder Sickerstreifen)
entwässert oder über Strassenabläufe (mit Schlammsack) in das bestehende Abwas-
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serleitungssystem integriert. Durch die unregelmässigen Querneigungsverhältnisse
sind stellenweise die Abläufe anzupassen oder neu zu setzen, um ein korrektes Abfüh-
ren des Strassenwassers zu ermöglichen, Für die Verlegung der Strassenentwässe-
rungsleitungen sind Polypropylen-Rohre (PP) 160 mm vorgesehen.

Projektbeschrieb Rietlenstrasse

Strassenbau und Entwässerung
Das Projekt sieht eine Sanierung der Rietlenstrasse auf einer Länge von rund 120 m
vor. Die Strassengeometrie der Strasse wird aufgrund des Hocheinbaus belassen. Um
einen hindernisfreien Übergang von den bestehenden Belagshöhen zum neuen Hoch-
einbau gewährleisten zu können, wird der Belag im Anpassungsbereich auf einer Län-
ge von zirka 5 m gefräst und anschliessend ausgeglichen.

Im Bereich der Liegenschaft Rietlen 2 muss die Strasse aufgrund der ungenügenden
Kreuzungsmöglichkeit verbreitert werden. Deshalb wird die Strasse bis zur Grenzlinie
auf einer Länge von zirka 110 m verbreitert.

Die Randverstärkungen werden in diesem Abschnitt mit Recycling-Kiessand Typ B 0/45
eingebaut. Die bestehende Strasse ist soweit gegen die Strassenmitte hin anzuschnei-
den, damit ein maschineller Belagseinbau auf eine Mindestbreite von 1.30 m erfolgen
kann.

Im Bereich des Sanierungsprojektes wird das komplette Strassenwasser über die
Schulter (Versickerung über begrünte Flächen oder Sickerstreifen) entwässert.

Werkleitunaen Dritter
Für die Werke EKZ, Swisscom und UPC Cablecom besteht kein Ausbaubedarf.

Bauausführung
Die Bauausführung erfolgt ab Mitte September 2021. Insgesamt ist mit einer Bauzeit
von 8 - 10 Wochen zu rechnen.

Proiektierunqskredit
Für die Planung und Projektierung bewilligte die Kommission Tiefbau und Werke am
29. März 2021 einen Verpflichtungskredit von CHF 26'OOO.QO inkl. MwSt. Diese Projek-
tierung dient als Grundlage für den vorliegenden Antrag,

Koste r
Es ist mit folgenden Kosten zu rechnen:
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Bauarbeiten Feldstrasse exkl. MwSt.                     CHF 167'QOO.OO
Sauarbeiten Rietlenstrasse exkl. MwSt.                  CHF    srooo.oo
Baunebenarbeiten und Diverses exkl. MwSt.               CHF    20'OOO.QO
Honorare (Bauleitung) und Nebenkosten exkl. MwSt.       CHF    24'400.00
Unvorhergesehenes und Gebühren exkl. MwSt.              CHF    lO'OOO.OO
Total Erstellungskosten exkl. MwSt.                     CHF 272'400.00
MwSt. 7.7% (gerundet)                                   CHF    22'600.00
Total Ersteltungskosten inkl. MwSt.                     CHF 295'OOO.QQ

Der Kostenvoranschlag (+/- 10 %) basiert auf Offerten und Erfahrungswerten ähnli-
eher Projekte. Preisbasis: Juni 2021

Folaekosten
Die Investitionskosten von CHF 295'OOQ.OO inkl. MwSt. werden während 40 Jahren ab-
geschrieben. Dies entspricht einer jährlichen Abschreibung von CHF 7'375.00.

Die Kapitalverzinsung beträgt voraussichtlich 2 % per annum, d.h. im ersten Jahr rund
CHF 5'900.00 oder durchschnittlich über die gesamte Abschreibungsdauer
CHF 3'024.00.

Beiträge
An die Sauarbeiten sind vom Kanton Zürich keine Staatsbeiträge erhältlich.

Arbeitsveraabe
Für die Baumeisterarbeiten wurde das Einladungsverfahren durchgeführt. Es wurden
vier Bauunternehmungen eingeladen. Drei Unternehmungen haben fristgerecht bis
zum Eingabetermin ein gültiges Angebot eingereicht. Eine Bauunternehmung hat auf
das Einreichen einer Offerte verzichtet.

Die Offertöffnung fand am 28, Juni 2021 statt (vgl. Offertöffnungsprotokolt).

Die Eingabesummen bewegen sich zwischen CHF 219'580.20 und CHF 235'991.05
(netto, inkl. Mehrwertsteuer).

Die wirtschaftlich günstigste Offerte reichte die Rico Ponato AG, in 8634 Hombrech-
tikon, Grüningerstrasse 20, ein. Dieses Angebot bietet Gewähr für eine fachgerechte
Ausführung der Arbeiten.

In Absprache mit der Rico Ponato AG können die geforderten Ausführungstermine ein-
gehalten werden. Der Baubeginn wird auf Mitte September 2021 festgelegt. Bis Ende
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Oktober 2021 muss der Belag eingebaut sein. Dies wurde so vom Bauunternehmer
gegenüber der Bauleitung bestätigt.

Schlussbetrachtuna
Der Strassenunterhalt ist, soweit dieser im Rahmen von werterhaltenden Massnahmen
erfolgt, eine reine Vollzugsaufgabe und die entsprechenden Ausgaben gelten als ge-
bunden, da es sich bei den auszuführenden Arbeiten ausschliesslich um Unterhalts-
massnahmen handelt, welche aufgrund der Strassensanierung erforderlich werden.
Die Massnahmen sind auch im Hinblick auf eine einwandfreie Infrastruktur der Ge-
meinde und den künftigen Unterhalt sinnvoll und zu begrüssen.

                            Der Gemeinderat beschliesst:

l. Projekt und Kostenvoranschlag der Ingesa AG, in 8620 Wetzikon, Guyer-Zeller-
    Strasse 27, vom l. Juli 2021 werden genehmigt.

2. Der dafür notwendige Bruttokredit von CHF 295'OOO.OD inkl. MwSt. (± 10 %) wird
    zu Lasten der Investitionsrechnung 2021, Konto 6150.5010.00 INV 00171, bewil-
    ligt. Er gilt als gebunden.

3. Vorgemerkt wird, dass die Kosten in der überarbeiteten Fassung des Investitions-
    Programms für die Jahre 2021 - 2025 im Bereich Gemeindestrassen eingestellt
    sind. Vergleiche hierzu den Gemeinderatsbeschluss Nr. 2021/43 vom 9. März
    2021.

4. Die nicht budgetierten Kosten sind in der diesjährigen Investitionsrechnung in-
    nerhalb der Funktion 6150 zu kompensieren.

5. Es wird festgestellt, dass vom Kanton Zürich keine Staatsbeiträge erhältlich sind.

6. Die Baumeisterarbeiten werden zum offerierten Preis von netto CHF 219'580.20
    inkl. MwSt. (Werkvertragssumme) an die Rico Ponato AG, Tiefbau, Strassenbau,
    in 8634 Hombrechtikon, Grüningerstrasse 20, vergeben.

    Begründung: wirtschaftlich günstigstes Angebot

7. Nach Eintritt der Rechtskraft des Beschlusses hat die Ingesa AG, Guyer-Zeller-
    Strasse 27, 8620 Wetzikon, der Kommission Tiefbau und Werke noch den Werk-
    vertrag mit der Rico Ponato AG zur Unterzeichnung einzureichen.

8. Der Ingesa AG werden im Zusammenhang mit der Sanierung der Feld- und Riet-
    tenstrasse die Ingenieurleistungen für die Bauleitung gemäss Angebot vom 29.
    Juni 2021 übertragen.
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9. Das Angebot der Ingesa AG bildet einen Bestandteil dieses Beschlusses, Die An-
    sätze basieren auf den aktuell gültigen Honoraransätzen.

10. Die Bauarbeiten werden ab Mitte September 2021 ausgeführt. Der Baubeginn ist
    durch die Bauleitung zu koordinieren und dem Sekretariat Tiefbau und Werke be-
    kannt zu geben.

    Die Bauunternehmung hat Anspruch auf angemessene Erstreckung der erwähnten
    Frist gemäss Art. 94 ff. der Norm SIA 118, wenn höhere Gewalt oder andere von
    der Bauunternehmung nicht zu vertretende Umstände die termingerechte Ausfüh-
    rung verzögern, wie zum Beispiel ausserordentliche Kälte- oder Regenperioden,
    nicht voraussehbare Schwierigkeiten im Baugrund und ähnliche Umstände.

11. Ziffer 10 ist in den Werkvertrag als Bestandteil aufzunehmen.

12. Ferner bilden der Technische Bericht und der Kostenvoranschlag der Ingesa AG,
    Guyer-Zeller-Strasse 27, 8620 Wetzikon, vom l. Juli 2021 einen Bestandteil dieses
    Beschlusses.

13. Die Kommission Tiefbau und Werke wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses be-
    auftragt.

14. Das Sekretariat Tiefbau und Werke wird ersucht, diesen Beschluss nach §§ 103
    und 7 Gemeindegesetz amtlich auf der Website der Gemeinde Hombrechtikon und
    im Schaukasten der Gemeindeverwaltung unter «Amtliche Publikationen» zu ver-
    öffentlichen.

15. Rechtsmittelbelehrung;
   Gegen diesen Beschluss kann innert zehn Tagen, von der Zustellung an gerech-
   net, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 26, 8004 Zürich,
   schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdefrist ist im Doppel ein-
   zureichen; sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der ange-
   fochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu
   bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

16. Protokollauszug an:
      Ingesa AG, Guyer-Zeller-Strasse 27, 8620 Wetzikon
      Beat Weibel, Strassenmeister (PIXAS)
      Martin Hofer, Abteilungsleiter Finanzen und Steuern (PIXAS)
       RPK-Mitglieder (PIXAS)
       33.03
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                                        emei\iderat Hombreohtikon

                                       Rai/er Odermatt       rgen Sul
                                         'meindepräsident Gemeindeschreiber

Versand: 2 0, Juli 2021
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