Einreise- und Gesundheitsbestimmungen sowie allgemeine Hinweise - ahoi-schiff.de

 
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Einreise- und Gesundheitsbestimmungen
sowie allgemeine Hinweise                                                                                                 (Änderungen vorbehalten)

ALLGEMEINE HINWEISE                                                          Sollte nach Ende der Kreuzfahrt ein weitergehender Aufenthalt im Ziel­
Jeder Reisende benötigt einen nach Reiseende noch mindestens 6 Mo­           gebiet gewünscht sein, informieren Sie sich bitte über die notwen­digen
nate gültigen Reisepass oder Personalausweis. Bitte beachten Sie, dass       Aufenthaltsgenehmigungen.
AIDA generell voraussetzt, dass die Reisedokumente nach Reiseende
noch 6 Monate gültig sind, auch wenn in einzelnen Ländern ­weniger           Das Schiffsmanifest mit Ihren persönlichen Daten muss vor der Reise
strenge Voraussetzungen gelten. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebens­       ausgefüllt werden. Sie können dies bequem auf myAIDA erledigen.
jahr (auch unter 10 Jahren) benötigen generell einen Kinder­reisepass mit
Lichtbild. In einigen Ländern wird jedoch auch für Kinder ein normaler       Besonderer Hinweis für Minderjährige
Reisepass als Einreise­dokument gefordert. Aufgrund der oft nicht ein­       In vielen Ländern, insbesondere in Mittel- und Südamerika, aber auch
heitlichen Praxis bei der Einreise und der zum Teil auch kurzfristigen       in Europa (z. B. Kroatien), Asien, Madagaskar und den französischen
Änderungen empfehlen wir dringend, sich noch einmal rechtzeitig vor          sowie britischen Überseegebieten, kann es zu Einschränkungen für
Reisebeginn über die dann aktuellen Einreise­      bestimmungen, ins­        Minderjährige kommen, die ohne oder lediglich in ­Begleitung einer
besondere auch die für Kinder, zu informieren. Für deutsche Staatsan­        sorgeberechtigten Person reisen. Deshalb sollten diese Minderjährigen
gehörige stehen hierfür u. a. die Informa­tionen auf www.aida.de sowie       eine schriftliche Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten mit
auf den Seiten des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) zur           sich führen. Nehmen die Sorgeberechtigten nicht an der Reise teil, ist in
Verfügung. Österreichische Staats­angehörige finden die Informationen        jedem Fall eine möglichst von beiden Sorgeberechtigten unterschriebe­
u. a. auf www.aida-cruises.at sowie auf den Seiten des Bundes­               ne Einverständniserklärung, in der ein verantwortlicher Erwachsener
ministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten              benannt wird, mitzuführen. Diese sollte mindestens auch in ­englischer
(www.bmeia.gv.at).                                                           Sprache verfasst und vom entsprechenden Konsulat des Reiselands
                                                                             amtlich beglaubigt sein. Das Reisen von Minderjährigen ohne eine sor­
Für die Visumbeantragung empfehlen wir Ihnen, den um­fassen­                 geberechtigte Person bzw. ohne einen von den Sorgeberechtigten be­
den, ­gebührenpflichtigen Service der CIBT VisumCentrale GmbH auf            nannten erwachsenen Verantwortlichen ist nicht gestattet.
www.cibtvisas.de/aida oder unter Tel. +49 (0) 30 / 230 95 91 75 bzw.
unter der CIBT AIDA Hotline +49 (0) 30 / 230 95 91 98 zum AIDA Vor­          Genauere Informationen erhalten deutsche Staatsangehörige auf
zugspreis zu nutzen.                                                         www.auswaertiges-amt.de und österreichische Staatsangehörige auf
                                                                             www.bmeia.gv.at
Die in diesem Dokument dargestellten Hinweise zu den Einreise- und
Gesundheitsbestimmungen gelten für Gäste mit deutscher und öster­            Hinweise für Reisen innerhalb der EU /
reichischer Staatsbürgerschaft, bei denen keine besonderen Verhält­          des Schengenraums bzw. nach Norwegen / Island
nisse gegeben sind (z. B. doppelte ­Staatsbürgerschaft oder                  Für alle Reisen, bei denen ausschließlich Häfen in der EU sowie in Nor­
Erstwohnsitz im Ausland). Deutsche und ­österreichische Staatsange­          wegen und Island angefahren werden, benötigt jeder Reisende einen
hörige, bei denen besondere Verhältnisse gegeben sind, sowie Ange­           nach Reiseende noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepass oder
hörige anderer Nationen erhalten die geltenden Einreise­bestimmungen         Personalausweis. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr benötigen
vor der Buchung in ihrem Reisebüro, auf www.aida.de bzw. www.aida-           einen Kinderreisepass mit Lichtbild.
cruises.at oder im AIDA Kunden­center unter +49 (0) 381 / 20 27 07 07
bzw. +43 (0) 1 / 22 709 050.                                                 Hinweise für Reisen außerhalb der EU /
                                                                             des Schengenraums
Wir bitten zu berücksichtigen, dass eine Einreise ohne ein ausreichen­       Außerhalb der EU / des Schengenraums ist die Einreise für deutsche und
des und gültiges Reisedokument zu erheblichen Kosten für den jeweili­        österreichische Staatsangehörige nur mit einem gültigen Reise­pass
gen Reisenden führen kann. Weiter kann es bei der Einreise in ­einigen       möglich, der in der Regel nach der Ausreise noch 6 Monate gültig sein
Ländern zu Schwierigkeiten kommen, wenn Ihr Ausweis­dokument                 muss. Der Personalausweis wird als Reisedokument nicht anerkannt. Ob
schon einmal als verloren oder gestohlen gemeldet wurde (z. B. Kroa­         ein Visum für Ihre Reise erforderlich ist, hängt von den zu bereisen­den
tien). Falls dies bei Ihnen zutrifft, bitten wir Sie darum, sich gesondert   Ländern ab. Dabei ist es unerheblich, ob Sie das Schiff im ent­sprechen­
bei der entsprechenden Botschaft vorab zu informieren. Zusätzlich zu         den Hafen verlassen oder an Bord bleiben, sich im Transit befinden
den vorgenannten Reise­dokumenten benötigen deutsche und öster­              oder ein- bzw. ausschiffen. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Reisepass
reichische Staatsangehörige für die meisten der im aktuellen Katalog         über ausreichend freie Seiten verfügt. Wir empfehlen zwei freie Seiten
genannten Zielgebiete kein gesondertes Visum. Bitte beachten Sie die         pro angefahrenem Land. Die notwendigen Visainformationen sowie
nachfolgend aufgeführten Ausnahmen oder Besonderheiten bezüglich             weitere wichtige Informationen entnehmen Sie bitte den nachstehen­
Pass- und Visabestimmungen einzelner Zielgebiete.                            den Hinweisen zum jeweiligen Reiseland. AIDA Cruises ist nicht ver­
                                                                             pflichtet, vor Reisebeginn die Vollständigkeit der notwendigen Visa zu
                                                                             prüfen.
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Brexit                                                                      beantragende eVisitor-Visum wird üblicherweise innerhalb von
Seit dem 1. Januar ist das Vereinigte Königreich nicht mehr Mitglied der    48 ­Stunden ausgestellt. Der österreichische cremefarbene Notpass wird
EU. Durch den Abschluss eines neuen Partnerschaftsab­kommens                akzeptiert.
konnte der harte Brexit abgewendet werden. Bis zum 30. September
2021 können EU-Bürger noch mit dem Personalausweis nach Groß­               Bahamas
britannien einreisen. Ab dem 1. Oktober 2021 ist die Einreise nur noch      Deutsche und österreichische Staatsangehörige können bis zu 90 Tage
mit einem Reisepass möglich. Ein Visum für einen touristischen Aufent­      visumfrei einreisen. Der cremefarbene Notpass wird akzeptiert. Das ös­
halt von weniger als 6 Monaten ist nicht erforderlich.                      terreichische BMEIA empfiehlt für Minderjährige (bis 18 Jahre), die ohne
                                                                            Begleitung des gesetzlichen Vertreters verreisen, zusätzlich zum eige­
Hinweis zu COVID-19                                                         nen Reisepass auch eine Einverständnis­erklärung des / der Sorgebe­
Bitte beachten Sie, dass die Ausbreitung des COVID-19-Virus weiterhin       rechtigten mit sich zu führen. Dieser Vollmacht sollten eine Kopie der
zu Einschränkungen im internationalen Reiseverkehr führt. Lagen ­können     Geburtsurkunde des Minderjährigen sowie eine Kopie des Reisepasses
sich schnell verändern und entwickeln. AIDA wird Sie bei COVID-19-­         des gesetzlichen Vertreters angeschlossen sein. Bei unterschiedlichen
bedingten relevanten Änderungen in Ihren Urlaubsländern informieren.        Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der ­Heiratsurkunde der
Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen, sich vor Ihrer Reise auf der Seite      Eltern. Muster für eine Einverständniserklärung finden Sie auf den ­Seiten
des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) bzw. des österrei­          des ÖAMTC und des ARBÖ.
chischen Bundesministeriums für europäische und internationale An­
gelegenheiten (www.bmeia.gv.at) über die Einreise und die jeweils           Bahrain
geltenden Bestimmungen in Ihren Reisezielen zu informieren.                 Für die Einreise nach Bahrain gilt für deutsche und österreichische
                                                                            Staatsangehörige grundsätzlich Visumpflicht. Die örtlichen Behörden
Antigua und Barbuda                                                         gewähren AIDA Cruises und ihren Gästen beim Anlauf jedoch einen
Deutsche und österreichische Staatsangehörige können bis zu 90 Tage         Transitstatus, sodass Sie sich als deutscher oder österreichischer
visumfrei einreisen. Minderjährige, die nicht oder nur mit einer sorge­     Staatsangehöriger an Bord von AIDA Cruises bis auf Weiteres kein
berechtigten Person reisen, sollten eine amtlich beglaubigte Einver­        Visum vorab besorgen müssen. Die Akzeptanz des österreichischen
ständniserklärung der Sorgeberechtigten mit sich ­führen. Achtung: Der      cremefarbenen Notpasses wird in Bahrain nicht gewährleistet.
cremefarbene Notpass wird ausschließlich für den Transit akzeptiert,
nicht jedoch für die Einreise.                                              Barbados
                                                                            Deutsche und österreichische Staatsangehörige benötigen für einen
Argentinien                                                                 Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kein Visum. Erfolgt die An- bzw. Abreise
Deutsche und österreichische Staatsangehörige können bis zu 90 Tage         über die USA, beachten Sie bitte die Einreisebestimmungen für die
als Touristen visumfrei nach Argentinien einreisen. Der cremefarbene        USA. Minderjährige, die nicht oder nur mit einer sorgeberechtigten
Notpass wird akzeptiert (bei Ausreise wegen eines fehlenden Einreise­       Person reisen, sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniser­
stempels ist die Verhängung einer Verwaltungsstrafe möglich). Kinder        klärung der Sorgeberechtigten mit sich führen. Der österreichische
unter 14 Jahren müssen auf Reisen eine Bescheinigung über die Ein­          cremefarbene Notpass wird akzeptiert.
willigung der Sorgeberechtigten mit sich führen. Wird der Minderjährige
von nur einem Sorgeberechtigten begleitet, so ist die Einwilligung des      Belize
anderen Sorgeberechtigten notwendig, die Mitnahme der Geburtsur­            Ein Visum ist für deutsche und österreichische Staatsangehörige nicht
kunde ist empfehlenswert. Ist nur ein ­Elternteil sorgeberechtigt (auch     erforderlich. Für Minderjährige unter 18 Jahren, die nur mit einem Eltern­
bei Verwitweten), so muss hierüber ein Nachweis mitgeführt werden.          teil reisen, muss eine notariell bestätigte Genehmigungserklärung des
Reist der Minderjährige in Begleitung volljähriger Dritter, so müssen die   anderen Elternteils mit Übersetzung in die englische Sprache mitge­
Bescheinigungen Namen, Anschrift und Ausweis- oder Passnummer               führt werden. Sollte der mit dem Minderjährigen reisende ­Elternteil
des Begleiters und / oder der Empfangsperson am Zielort enthalten.          das alleinige elterliche Sorgerecht haben, muss das entsprechende
Kinder unter 6 Jahren werden bei Ein- und Ausreise in das Register der      Dokument inklusive englischer Übersetzung mitgeführt werden.
argentinischen Einwanderungsbehörden eingetragen. Weitere Infor­
mationen erteilen die Konsularabteilung der Botschaft bzw. die Konsu­       Bermuda
late Argentiniens in Deutschland. Auch Minderjährige zwischen 14 und        Deutsche und österreichische Staatsangehörige benötigen zur Einreise
18 Jahren benötigen für die Ein- und Ausreise grundsätzlich die Erlaub­     nach Bermuda als britisches Überseegebiet kein Visum. Bitte beachten
nis des / der / beider Sorgeberechtigten. Für jede Reise wird eine neue     Sie aber wegen des Brexits die entsprechenden Hinweise.
Reisegenehmigung benötigt. Die Einwilligungen und Nachweise müssen
vom argentinischen Konsulat beglaubigt werden. Verbindliche ­Auskünfte      Brasilien
erteilen nur die argentinischen Konsulate.                                  Deutsche und österreichische Staatsangehörige benötigen für die Ein­
                                                                            reise nach Brasilien und einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen kein
Australien                                                                  Visum. Minderjährigen (bis 18 Jahre), die ohne Begleitung des gesetz­
Deutsche und österreichische Staatsangehörige benötigen für die Ein­        lichen Vertreters verreisen, wird empfohlen, zusätzlich zum eigenen
reise nach Australien ein Visum, das vor Reiseantritt bei der zustän­       Reisepass eine Einverständniserklärung des / der Sorgeberechtigten
digen Auslandsvertretung oder auf www.border.gov.au in elektro­             mitzuführen. Bei verschiedenen Nachnamen empfiehlt sich zudem die
nischer Form (eVisitor-Visum) beantragt werden muss. Das online zu          Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Bitte beachten Sie, dass für
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Minderjährige, die auch die brasilianische Staatsbürgerschaft haben,         Cookinseln
besondere Vorschriften gelten. Die brasilianische Botschaft erteilt ge­      Bei einem touristischen Aufenthalt von bis zu 31 Tagen werden Visa
nauere Informationen dazu.                                                   kostenlos bei der Einreise ausgestellt.

Brunei                                                                       Costa Rica
Deutsche und österreichische Touristen können für einen Aufenthalt           Deutsche und österreichische Staatsangehörige können nach Costa
von bis zu 90 Tagen visumfrei einreisen. Der vorläufige Reisepass und        Rica zu touristischen Zwecken für bis zu 90 Tage mit einem Reisepass
der österreichische cremefarbene Notpass werden nicht anerkannt.             visumfrei einreisen. Ein Anspruch auf die maximale Aufenthaltsdauer
                                                                             besteht nicht, häufig wird eine kürzere Aufenthaltsgenehmigung erteilt.
Chile                                                                        Minderjährige können grundsätzlich ohne Begleitung der Sorgebe­
Für einen kurzfristigen Aufenthalt zu touristischen oder Besuchs­            rechtigten einreisen und benötigen nach costa-ricanischem Recht
zwecken ist für deutsche und österreichische Staatsbürger kein Visum         nicht deren förmliche Einverständniserklärung. Die Praxis hat jedoch
erforderlich. Der cremefarbene Notpass wird akzeptiert. Bei der Ein­         gezeigt, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass die costa-rica­
reise wird an der Grenze kostenlos eine „Tarjeta de Turismo“ (Touris­        nischen Behörden auf die Vorlage einer notariellen Einwilligungserklä­
tenkarte) ausgestellt, die zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen          rung der gesetzlichen Vertreter, in spanischer Sprache mit Apostille
berechtigt. Die „Tarjeta de Turismo“ muss beim Verlassen des Landes          (Überbeglaubigung) nach dem Haager Übereinkommen zur Befreiung
zurückgegeben werden. Für Reisen mit minderjährigen Kindern gelten           ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation, bestehen.
in Chile besonders strikte Vorschriften, die das ­Departamento de Ex­        Bei der Ausreise aus Costa Rica von ­Minderjährigen, die auch costa-­
tranjería y Migración in englischer Sprache erläutert. Auch wenn diese       ricanische Staatsangehörige oder in Besitz einer Aufenthaltsgenehmi­
grundsätzlich nur für in Chile lebende Kinder gelten, kommt es des           gung (Residencia) für Costa Rica sind, auch wenn dieser Aufenthaltstitel
Öfteren zu erheblichen Problemen für Touristen. Die chilenischen Vor­        bereits ­abgelaufen ist, und in Begleitung nur eines Elternteils oder
schriften besagen, dass bei Ein- / Ausreise nach / aus Chile für nur mit     einer dritten Person ausreisen, verlangen die costa-ricanischen Grenz­
einem Elternteil reisende minderjährige Kinder eine von einem deut­          behörden ein sog. „Permiso de Salida“ (Ausreiseerlaubnis), das bei der
schen oder chilenischen Notar oder einer chilenischen Auslandsver­           Migración in San José (bei Aufenthalt in Costa Rica) oder bei der costa-
tretung beglaubigte Reisegenehmigung mitgeführt werden muss, die             ricanischen Botschaft beantragt werden kann. Ohne dieses Dokument
von dem / den nicht mitreisenden Elternteil / -en erteilt wird. Zur Ertei­   wird eine Ausreise aus Costa Rica selbst dann nicht gestattet, wenn der
lung der Reisegenehmigung muss neben den ­gültigen Ausweisdoku­              mitausreisende Elternteil sein alleiniges Sorgerecht nachweisen kann.
menten von Eltern und Kind auch die Geburtsurkunde vorgelegt                 Welche Unterlagen im Einzelfall für die Ein- und Ausreise notwendig
­werden. Die Beglaubigung durch einen deutschen Notar muss zusätz­           sind, sollte vor der Reise mit der ­costa-ricanischen Botschaft geklärt
 lich mit der Apostille versehen ­werden. Weitere Hinweise zur Apostille     werden.
 sind auf der Internetseite der deutschen Botschaft in Santiago zu fin­
 den. Österreichische Minderjährige, die mit nur einem Elternteil reisen,    Dominica
 benötigen eine schriftliche Zustimmungserklärung des nicht mitreisen­       Für die Einreise nach Dominica und einen Aufenthalt von bis zu
 den erziehungsberechtigten Elternteils in Form einer notariellen oder       90 Tagen benötigen deutsche und österreichische Staatsangehörige
 ­beglaubigten Urkunde, überbeglaubigt durch ein chilenisches Konsulat       kein Visum. Der cremefarbene Notpass wird akzeptiert. Minderjährige,
  und das chilenische Außenministerium. Kinder von ­Alleinerziehenden        die nicht oder nur mit einer sorgeberechtigten Person reisen, sollten
  müssen Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des verstorbenen                eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtig­
  Eltern­teils mit je drei Kopien oder den Gerichtsbeschluss über die        ten mit sich führen.
  ­Fürsorge mitführen. Alle Dokumente müssen im Original und in spa­
   nischer Sprache oder in beglaubigter Übersetzung vorliegen.               Dominikanische Republik
                                                                             Deutsche und österreichische Staatsangehörige benötigen für die Ein­
China                                                                        reise und einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kein Visum. Bei der
Für die Einreise in die Volksrepublik China ist ein Visum erforderlich,      Einreise muss vor Ort eine Touristenkarte für 10 US-Dollar p. P. gekauft
das zwingend vor der Reise bei der zuständigen chinesischen Aus­             werden, die 30 Tage gültig ist. Bei der Ausreise ist eine ­Flughafensteuer
landsvertretung oder bei einem der Visa Application Service Center           in Höhe von 20 US-Dollar p. P. zu bezahlen. Einige Fluggesellschaften
eingeholt werden muss. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 7 ­Werktage.        haben diese Steuer bereits in ihren Flugpreis inkludiert. Wenn die An-
Bei mehrfacher Einreise muss ein Multiple-Entry-­Visum beantragt wer­        und Abreise über AIDA Cruises gebucht wurde, müssen diese Gebüh­
den. Sonderregelung Shanghai: Ist Shanghai der Start- oder Endpunkt          ren nicht zusätzlich entrichtet werden. Um Probleme bei der Wieder­
der Kreuzfahrt, können sich deutsche Staatsangehörige für bis zu             ausreise zu vermeiden, sollten Minderjährige, die nicht oder nur mit
144 Stunden in Shanghai und den Provinzen Jiangsu und Zhejiang (sog.         einer sorgeberechtigten Person reisen, eine amtlich beglaubigte Einver­
Yangtze-Delta-Region) ohne Visum aufhalten, aber nur, wenn sie im            ständniserklärung (beglaubigt durch die dominikanische Botschaft in
Anschluss daran in ein Drittland weiterreisen. Die Ausreise per Kreuz­       Deutschland bzw. Österreich) der Sorgeberechtigten mit sich führen.
fahrtschiff gilt dabei als Weiterreise. Wird Shanghai während der Reise
angelaufen, wird ein Visum benötigt. Weitere Informationen finden            Fidschi
deutsche Staatsangehörige auf www.visaforchina.org und österrei­             Deutsche und österreichische Staatsangehörige benötigen für einen
chische Staatsangehörige auf www.chinaembassy.at                             Aufenthalt von bis zu 4 Monaten kein Visum. Der vorläufige Reisepass
                                                                             und der cremefarbene Notpass werden akzeptiert.
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Französisch-Polynesien                                                       rechnen. Dies gilt ebenfalls für deutsche Staatsangehörige mit auch
Deutsche und österreichische Staatsbürger benötigen kein Visum.              nur vermuteter arabischer oder iranischer Abstammung. ­Minderjährige
                                                                             unter 16 Jahren, die in Begleitung nur eines Elternteils reisen, sollten
Gambia                                                                       eine Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils mit
Deutsche und österreichische Staatsbürger benötigen kein Visum,              sich führen. ­Deutsche Staatsangehörige, die gleichzeitig eine palästi­
müssen aber unter Umständen bei Ankunft ausreichend finanzielle              nensische ­Personenkennziffer (ID-Nummer) haben, müssen zudem mit
­Mittel nachweisen. Der vorläufige Reisepass und der creme­farbene           ihrem palästinensischen Reisepass einreisen. Sollte dieser nicht mehr
 Notpass werden akzeptiert.                                                  vorhanden sein, wird die ­palästinensische Personenkennziffer von den
                                                                             israelischen Grenzbehörden in den deutschen Reisepass eingetragen
Grenada                                                                      und der ­Reisende aufgefordert, einen palästinensischen Reisepass zu
Für die Einreise nach Grenada benötigen deutsche und österreichische         beantragen. Mitunter wird in diesen Fällen die Ausreise verweigert,
Staatsangehörige kein Visum. Der cremefarbene Notpass wird akzep­            wenn kein palästinensischer Pass vorgelegt wird. Österreichern, die
tiert. Minderjährige, die nicht oder nur mit einer sorgeberechtigten         eine palästinensische Identitätskarte besitzen oder besaßen, wird die
Person reisen, sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklä­         Einreise nach Israel verweigert. Sollten im R
                                                                                                                         ­ eisepass Visa arabischer
rung der Sorgeberechtigten mit sich führen.                                  Staaten (außer Jordanien und Ägypten) oder des Iran vorhanden sein,
                                                                             ist mit einer sehr strengen Sicherheitsbefragung zu rechnen. Weitere
Grönland                                                                     Hinweise gibt das Auswärtige Amt auf www.auswaertiges-amt.de
Für die Einreise nach Grönland benötigen deutsche und österrei­              bzw. das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres auf
chische Staatsbürger einen gültigen Reisepass.                               www.bmeia.gv.at

Hongkong                                                                     Jamaika
Deutsche und österreichische Staatsangehörige benötigen für einen            Für die Einreise nach Jamaika benötigen deutsche und österreichische
Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kein Visum. Ein vorläufiger Reisepass         Staatsangehörige kein Visum. Der cremefarbene Notpass wird akzep­
wird anerkannt.                                                              tiert. Minderjährige, die nicht oder nur mit einer sorgeberechtigten
                                                                             Person reisen, sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklä­
Indien                                                                       rung der Sorgeberechtigten mit sich führen.
Deutsche und österreichische Staatsangehörige benötigen für die Ein­
reise nach Indien ein Visum. Für touristische Zwecke kommen das her­         Japan
kömmliche Visum und das elektronisch auf www.indianvisaonline.gov.in         Deutsche und österreichische Staatsangehörige benötigen für die Ein­
zu beantragende e-Visa in Betracht. Das e-Visa berechtigt zur mehrmali­      reise kein Visum. Ein vorläufiger Reisepass wird anerkannt, ein creme­
gen Einreise für einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen. Die Bearbeitungs­     farbener Notpass akzeptiert. Seit dem 7. Januar 2019 wird bei der Aus­
zeit beträgt bis zu 4 Werktage. In Einzelfällen soll es bei der Online-Be­   reise eine Steuer in Höhe von 1.000 Yen (ca. 8 Euro) erhoben.
zahlung der e-Visa zu Schwierigkeiten gekommen sein. Es wird deshalb         Aus­genommen hiervon sind Kinder unter 2 Jahren, Flug­reisende im
empfohlen, sicherzustellen, dass die Zahlung tatsächlich erfolgt ist.        Transit und Passagiere von Kreuzfahrtschiffen, wenn Japan wegen
­Reisende sind verpflichtet, einen Ausdruck des elektronischen Visums mit    schlechten Wetters oder anderer unvermeidbarer Gründe angelaufen
 sich zu führen. Bei der Einreise nach Indien müssen noch mindestens         wird.
 zwei ganze Seiten im Reisepass frei sein.
                                                                             Jordanien
Indonesien                                                                   Deutsche und österreichische Staatsangehörige erhalten ein Sammel­
Es besteht keine Visumpflicht bei Reisen von maximal 30 Tagen über           visum bei der Einreise. Die Visumgebühr beträgt derzeit (Stand:
ausgewählte Flug- und Seehäfen, über die auch die Ausreise erfolgen          März 2019) 40 Jordanische Dinar. Kinder dürfen nur in Begleitung eines
muss. Deutsche und österreichische Staatsangehörige, die mit einem           Erwachsenen reisen. Minderjährige, die nicht in Begleitung eines
vorläufigen Reisepass einreisen möchten, müssen vor der Einreise ein         Eltern­teils oder Sorgeberechtigten reisen, müssen eine durch den / die
Visum bei der zuständigen indonesischen Auslandsvertretung beantra­          Sorgeberechtigten unterschriebene schriftliche Bestätigung in eng­
gen. Hinweis zu Komodo: Bitte beachten Sie, dass die Landgänge auf           lischer und deutscher Sprache mit sich führen, aus der die Erlaubnis
Komodo aufgrund der frei lebenden Komodo­warane nur im Rahmen                des / der Sorgeberechtigten zur Durchführung dieser Reise hervorgeht.
eines organisierten Ausflugs möglich sind.                                   Diese Bestätigung muss die vollständigen Ein- und Ausreisedaten,
                                                                             den / die Namen des / der Sorgeberechtigten sowie die Namen des Kin­
Israel                                                                       des und der Begleitperson / -en beinhalten. Ferner muss der Bestäti­
Deutsche Staatsangehörige, die nach dem 1. Januar 1928 geboren sind,         gung eine Kopie des Reisepasses der sorgeberechtigten Person / -en
benötigen für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten kein Visum. Deut­        beiliegen.
sche Staatsangehörige, die in der Vergangenheit aus Israel ausgewie­
sen wurden, sich illegal in Israel aufgehalten haben oder denen die          Kambodscha
Einreise nach Israel verweigert wurde, müssen vor ihrer Einreise bei         Deutsche und österreichische Staatsangehörige benötigen ein Visum,
einer israelischen Auslandsvertretung oder dem israelischen Innen­           das Deutsche bei der Botschaft von Kambodscha in Berlin (Kosten:
ministerium ihren Fall überprüfen lassen und ein Visum einholen. Soll­       35 Euro; Bearbeitungszeit: 3 – 5 Werktage) und Österreicher bei der kam­
ten im Reisepass Visa arabischer Staaten oder des Iran vorhanden sein,       bodschanischen Botschaft in Brüssel beantragen müssen. Ein e-Visum
so ist in der Regel vor der Einreise mit einer Sicherheitsbefragung zu       ist nicht ausreichend, da der von uns angelaufene Hafen hierfür tech­
MIT
 SICHERHEIT
 aida.de/sichererurlaub

   DER SCHÖNSTE
      URLAUB

nisch nicht ausgestattet ist. Die Einholung des Visums bei der Einreise        Mauritius
ist aufgrund des erheblichen Verwaltungsaufwands ebenfalls nicht               Deutsche und österreichische Staatsangehörige benötigen für
möglich.                                                                       ­touristische, Besuchs- oder Geschäftsaufenthalte kein Visum. Der
                                                                                cremefarbene Notpass wird akzeptiert. Minderjährigen (bis 18 Jahre),
Kanada                                                                          die ohne Begleitung des gesetzlichen Vertreters ver­reisen, wird emp­
Die Einreise ist grundsätzlich für Aufenthalte von bis zu 6 Monaten ohne        fohlen, zusätzlich zum eigenen Reisepass auch eine Einverständnis­
Visum möglich. Bei der Einreise per Flugzeug muss vor der Einreise eine         erklärung des / der Sorgeberechtigten mitzuführen. Dieser Vollmacht
elektronische Reiseerlaubnis im eTA-Verfahren (Electronic Travel Autho­         sollten eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen sowie
rization) eingeholt werden. Für Einreisen über den Land- oder den See­          eine Kopie des Reisepasses des gesetzlichen Vertreters angeschlos­
weg gilt dieses Erfordernis nicht. Bei Minderjährigen, die mit nur einem        sen sein. Bei unterschiedlichen Nachnamen ­empfiehlt sich zudem die
Elternteil oder einer dritten Person nach Kanada einreisen, sollten Nach­       Mitnahme der Heirats­urkunde der Eltern.
weise über das Sorgerecht und eine schriftliche Einverständniserklärung
der Sorgeberechtigten mit deren Daten und Erreichbarkeiten sowie               Mexiko
Passkopien der nicht mitreisenden Elternteile bzw. des Vormunds be­            Deutsche und österreichische Staatsangehörige, die als Touristen nach
reitgehalten werden (Vordruck hier: www.travel.gc.ca/travelling/children/      Mexiko reisen, können ohne vorherige Einholung eines ­Visums ein­
consent-letter).                                                               reisen. Der cremefarbene Notpass wird akzeptiert. Minderjährige, die
                                                                               nur in Begleitung eines Elternteils einreisen, müssen keine Erlaubnis
Kapverden                                                                      der / des nicht mitreisenden Eltern / -teils mitführen; es wird dennoch
Deutsche und österreichische Kreuzfahrtgäste erhalten bei der Ein­             empfohlen, eine formlose Genehmigung auszustellen und diese mit
reise einen Transitstatus, ein Visum muss nicht vorab beantragt wer­           Kopien der Reisepässe beider Elternteile bei der Ein- und Ausreise mit
den. Der cremefarbene Notpass wird akzeptiert.                                 sich zu führen.

Katar                                                                          Montenegro
Deutsche und österreichische Staatsangehörige erhalten ein Visum bei           Personen, die neben der deutschen auch die montenegrinische Staats­
der Einreise. Ein vorläufiger Reisepass bzw. ein cremefarbener Notpass         angehörigkeit besitzen, werden von den montenegrinischen Behörden
wird für die Ausreise akzeptiert, bei der Einreise ist ein vorher zu be­       ausschließlich als eigene Staatsangehörige betrachtet und sind ver­
antragendes Visum erforderlich.                                                pflichtet, bei der Ein- und Ausreise montenegrinische Reisedokumente
                                                                               zu benutzen. Bei einem längeren Aufenthalt (3 Tage oder länger) müs­
Kolumbien                                                                      sen sich Ausländer innerhalb von 24 Stunden am Ort des Aufenthalts
Deutsche und österreichische Staatsangehörige benötigen für einen              persönlich melden. Verstöße gegen diese ­Meldepflicht werden gele­
rein touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kein Visum. Der              gentlich geahndet.
cremefarbene Notpass wird akzeptiert. Für Minderjährige, die (auch)
kolumbianische Staatsangehörige sind (z. B. deutsch-kolumbianische             Namibia
Doppelstaater), ist die Ausreise nur mit schriftlicher, ­notarieller Einver­   Die Einreise ist für deutsche und österreichische Staatsangehörige
ständniserklärung der nicht mitreisenden Eltern bzw. des nicht mit­            ohne Visum möglich. Reisedokumente müssen mindestens noch zwei
reisenden Elternteils möglich.                                                 freie Seiten pro Einreise (Doppelseite) enthalten und in einem ein­
                                                                               wandfreien Zustand, d. h. weder beschädigt noch durch Verschmut­
Madagaskar                                                                     zung unlesbar oder schwer leserlich sein. Personen unter 18 Jahren
Grundsätzlich ist bei der Einreise ein Visum erforderlich. Gäste von           müssen neben dem Reisepass eine ­Geburtsurkunde vorweisen kön­
AIDA, deren Aufenthalt in Madagaskar nicht länger als 24 Stunden be­           nen, in der die Eltern aufgeführt sind. Erforderlich ist eine internatio­
trägt, benötigen kein Visum. Minderjährige, die nicht oder nur mit einer       nale Geburtsurkunde bzw. ggf. eine beglaubigte englische Überset­
sorgeberechtigten Person reisen, sollten eine amtlich beglaubigte Ein­         zung. Minderjährige ­benötigen zur Ein- und Ausreise die Zustimmung
verständniserklärung der Sorgeberechtigten in französischer Sprache            beider Elternteile (Affidavit in englischer Sprache). Die beglaubigten
mit sich führen.                                                               Kopien der Reisepässe beider Elternteile müssen dem Affidavit ange­
                                                                               heftet werden. Reist ein Minderjähriger nicht in Begleitung beider
Malaysia                                                                       sorge­berechtigter Elternteile, muss außerdem nachgewiesen ­werden,
Deutsche und österreichische Staatsangehörige benötigen für die Ein­           dass der nicht anwesende Elternteil entweder mit der Reise einver­
reise nach Malaysia kein Visum. Ein vorläufiger Reisepass wird nicht           standen ist (eidesstattliche Versicherung bzw. Affidavit, Passkopie und
anerkannt. Der österreichische cremefarbene Notpass wird seit dem              Kontaktdaten des nicht anwesenden ­Elternteils) bzw. dass die Einver­
10. November 2018 akzeptiert.                                                  ständniserklärung nicht erforderlich ist (gerichtlicher Beschluss über
                                                                               alleiniges Sorgerecht oder Sterbeurkunde oder Negativbescheinigung
Malediven                                                                      des deutschen Jugend­amts, wenn die minderjährige Person in
Für deutsche und österreichische Staatsangehörige besteht für die Ein­         Deutschland wohnhaft ist). Personen, die mit Minderjährigen reisen,
reise Visumpflicht. Touristenvisa für einen Aufenthalt von bis zu              die nicht ihre ­eigenen Kinder sind, müssen neben der vollständigen
30 Tagen werden bei der Einreise auf die Malediven erteilt.                    Geburts­urkunde des Kindes eidesstattliche Versicherungen ­(Affidavit),
                                                                               Passkopien und die Kontaktdaten beider sorgeberechtigter Elternteile
                                                                               bzw. des gesetzlichen Vertreters des Kindes vor­legen. Eidesstattliche
                                                                               Versicherungen (Affidavits) bedürfen der Beglaubigung durch einen
MIT
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  DER SCHÖNSTE
     URLAUB

„Commissioner of Oaths“ (in ­Namibia), einen Notar oder eine nami­           der Visumsbeantragung kurzfristige Ausflugsbuchungen ggf. nicht be­
bische Auslandsvertretung. Es wird dringend empfohlen, englisch­             rücksichtigt werden können. Für individuelle Landgänge benötigt jeder
sprachige Erklärungen, Urkunden bzw. Übersetzungen vorzulegen.               Gast ein Einzelvisum, das er selbst rechtzeitig vorher beantragen muss.
Kurzfristige Änderungen der ­Bestimmungen oder abweichende Aus­              Für die Bearbeitung der Visum­anträge wird eine Gebühr von 35 Euro
legungen durch einzelne Dienststellen können nicht ausgeschlossen            erhoben. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 10 bis 30 Tage.
­werden. Detaillierte und verbindliche Informationen erhalten Sie beim       Werden der Visumantrag und die notwendigen Unterlagen erst 3 Tage
 namibischen Ministry of Home Affairs and Immigration oder bei der für       oder weniger vor der geplanten Einreise eingereicht, beträgt die Ge­
 Ihren Wohnort zuständigen namibischen Auslandsvertretung.                   bühr 70 Euro. Das Visum für individuelle Landgänge für das ­Gebiet
                                                                             Kaliningrad, für die Stadt St. Petersburg und für das ­Leningrader Gebiet
Neukaledonien                                                                kann auch als elektronisches Visum unter folgendem Link angemeldet
Minderjährige, die nicht oder nur mit einer sorgeberechtigten Person         werden: https://evisa.kdmid.ru. Das elektronische Visum ist kostenfrei
reisen, sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung des / der   und muss spätestens 4 Tage vor der Anreise beantragt worden sein. Der
nicht mitreisenden Sorgeberechtigten mit sich führen.                        österreichische cremefarbene Notpass wird akzeptiert, jedoch wird
                                                                             empfohlen, sich für Informationen zur Gültigkeits­dauer an die Botschaft
Oman                                                                         der Russischen Föderation zu wenden. Genauere Informationen finden
Generell besteht Visumpflicht. Deutsche und österreichische Passagiere       deutsche Staatsangehörige auf https://russische-botschaft.ru/de und
von Kreuzfahrtschiffen sind im Rahmen eines Landgangs für Aufent­            ­österreichische Staatsangehörige auf http://austria.mid.ru/de_DE/web/
halte von maximal 24 Stunden von der Visumpflicht befreit. Der öster­         austriade
reichische cremefarbene Notpass wird nicht anerkannt.
                                                                             Seychellen
Panama                                                                       Deutschen und österreichischen Staatsangehörigen wird bei Ankunft
Deutsche und österreichische Staatsangehörige benötigen kein Visum           an der Grenze eine Aufenthaltserlaubnis für die Reisedauer ausgestellt.
für die Einreise, solange der Aufenthalt 72 Stunden nicht überschreitet.
Der cremefarbene Notpass österreichischer Staatsangehöriger wird             Singapur
akzeptiert.                                                                  Deutsche und österreichische Staatsangehörige erhalten bei der Ein­
                                                                             reise eine Aufenthaltsgenehmigung für bis zu 90 Tage.
Philippinen
Deutschen und österreichischen Staatsangehörigen wird bei der Ein­           Sri Lanka
reise ein Visum für 30 Tage erteilt. Ein vorläufiger Reisepass wird an­      Deutsche und österreichische Staatsangehörige benötigen für die
erkannt. Minderjährige unter 15 Jahren, die nicht oder nur mit einer         ­Einreise ein Transitvisum. Dieses kann in elektronischer Form über
sorgeberechtigten Person reisen, benötigen ein „Travel Permit“, aus­          www.eta.gov.lk beantragt werden.
gestellt von der philippinischen Botschaft in Berlin, in dem die Eltern
bestätigen, dass sie mit der Reise einverstanden sind. In jüngster Zeit      St. Kitts und Nevis
wird diese Regelung verschärft durchgesetzt. Es ist dabei rechtlich vor­     Deutsche und österreichische Staatsangehörige benötigen kein Visum
gesehen, dass bei der Einreise eine Gebühr von 3.120 Philippinischen         für die Einreise. Der österreichische cremefarbene Notpass wird bei
Pesos erhoben werden kann und der Pass der betroffenen Person bis            der Ausreise akzeptiert, nicht aber bei der Einreise. Minderjährige, die
zur Ausreise am Flughafen einbehalten wird. Ein cremefarbener Not­           nicht oder nur mit einer sorgeberechtigten Person reisen, sollten eine
pass wird akzeptiert, wenn dieser nach Reiseende noch mindestens             amtlich beglaubigte Einverständniserklärung des / der nicht mitreisen­
6 Monate gültig ist. Bei österreichischen Staatsangehörigen unter            den Sorgeberechtigten mit sich führen.
15 Jahren in Begleitung ihrer Eltern muss die Elternschaft durch einen
gemeinsamen Familiennamen, eine Kopie und eine englischsprachige             St. Vincent und die Grenadinen
Übersetzung der Geburtsurkunde des Kindes oder einen Obsorgebe­              Deutsche und österreichische Staatsangehörige benötigen kein Visum
schluss ausreichend klar sein. Kinder unter 15 Jahren ohne Begleitung        für die Einreise. Der österreichische cremefarbene Notpass wird bei
ihrer Eltern müssen vor der Einreise eine spezielle Einreiseerlaubnis        der Ausreise akzeptiert, nicht aber bei der Einreise. Minderjährige, die
(Waiver for Exclusion Ground) direkt bei der Einwanderungsbehörde            nicht oder nur mit einer sorgeberechtigten Person reisen, sollten eine
beantragen. Hierfür müssen eine Gebühr von 3.120 Philippinischen             amtlich beglaubigte Einverständniserklärung des / der nicht mitreisen­
Pesos bezahlt sowie folgende Dokumente vorgelegt werden: die                 den Sorgeberechtigten mit sich führen.
schriftliche Zustimmung der Eltern des Kindes zur Reise, beglaubigt
von der philippinischen Botschaft, Kopien der Reisepässe der Eltern          Südafrika
und eine Kopie der Geburtsurkunde. Die Einreiseerlaubnis kann auch           Für kurzfristige touristische, Besuchs- oder Geschäftsaufenthalte in
direkt am Flughafen beantragt werden. In diesem Fall wird der Reise­         Südafrika benötigen deutsche und österreichische Staatsangehörige
pass des Kindes von der Einwanderungsbehörde erst bei der Ausreise           für die Einreise grundsätzlich kein Visum. Reisedokumente müssen
wieder zurückgegeben.                                                        noch mindestens zwei freie Seiten (Doppelseite) pro Einreise enthalten
                                                                             und in einem einwandfreien Zustand, d. h. weder beschädigt noch
Russische Föderation                                                         durch Verschmutzung unlesbar oder schwer ­leserlich sein. Der creme­
Für deutsche und österreichische Staatsangehörige gilt Visum­pflicht.        farbene Notpass wird nur für Transit und Ausreise akzeptiert. Perso­
Für Gäste, die an AIDA Ausflügen teilnehmen, beantragt AIDA Cruises          nen unter 18 Jahren müssen bei der Ein- und Ausreise eine Geburts­
Sammelvisa. Bitte beachten Sie jedoch, dass wegen der Erforderlichkeit       urkunde vorweisen. Diese kann nach Auskünften des südafrikanischen
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Innenministeriums auch in anderen Sprachen als Englisch abgefasst           ratsurkunde der Eltern. Deutsche Staatsbürger benötigen für die Ein­
sein. Kurzfristige Änderungen der Bestimmungen oder abweichende             reise und einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kein Visum.
Auslegungen durch einzelne Dienststellen können jedoch nicht aus­
geschlossen werden. Um Schwierigkeiten bei der Ein- und Ausreise zu         Uruguay
vermeiden, wird daher bis auf Weiteres empfohlen, internationale            Deutsche und österreichische Staatsangehörige benötigen für die
­Geburtsurkunden bzw. ggf. beglaubigte englische Übersetzungen mit­         Einreise und einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kein Visum. Der
 zuführen. Reist ein Minderjähriger nicht in Begleitung beider sorge­       vorläufige Reisepass und der cremefarbene Notpass werden akzep­
 berechtigter Elternteile, muss außerdem nachgewiesen werden, dass          tiert.
 der nicht anwesende Elternteil entweder mit der Reise einverstanden
 ist (eidesstattliche Versicherung bzw. Affidavit, beglaubigte Passkopie    USA und Puerto Rico
 und Kontaktdaten des nicht an­wesenden Elternteils) bzw. dass die Ein­     Checkliste für Ihre Reise:
 verständniserklärung nicht erforderlich ist (gerichtlicher Beschluss       • Gültiger, maschinenlesbarer, elektronischer Reisepass
 über alleiniges Sorgerecht oder Sterbeurkunde oder Negativbeschei­           (auch für Kinder)
 nigung des deutschen Jugendamts, wenn die minderjährige Person in          • Frühzeitige Online-Registrierung über ESTA (gebührenpflichtig)
 Deutschland wohnhaft ist). Personen, die mit Minderjährigen reisen,        • Ausgefülltes Online-Schiffsmanifest
 die nicht ihre eigenen Kinder sind, müssen eine beglaubigte Kopie der
 vollständigen Geburtsurkunde des Kindes sowie eidesstattliche Ver­         1. Informationen zu Reisepass und Visum
 sicherungen (Affidavit), beglaubigte Passkopien und die Kontaktdaten       Für die visumfreie Einreise in die USA und nach Puerto Rico benötigt
 beider sorgeberechtigter Elternteile bzw. des gesetzlichen Vertreters      jeder Reisende einen eigenen elektronischen Reisepass (Pass mit inte­
 des Kindes vorlegen. Es wird dringend empfohlen, englischsprachige         griertem elektronischem Chip). Dies gilt auch für Babys und Kinder! Der
 Erklärungen, Urkunden bzw. Übersetzungen vorzulegen. Fragen in die­        Eintrag eines Kindes im Reisepass eines Elternteils ist nicht aus­
 sem Zusammenhang können nur das Department of Home Affairs                 reichend! In allen anderen Fällen wird zusätzlich zum ­Ausweisdokument
 (www.dha.gov.za) bzw. die südafrikanischen Auslandsvertretungen ver­       für die Einreise ein Visum benötigt, für dessen Beschaffung Sie selbst
 bindlich beantworten.                                                      verantwortlich sind. Wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die US-Bot­
                                                                            schaft oder das zuständige Konsulat.
Taiwan
Deutsche und österreichische Staatsangehörige benötigen für                 2. ESTA-Online-Registrierung ist Pflicht
Besuchs­aufenthalte von bis zu 90 Tagen bei Vorlage eines Reise­            Jeder Reisende (auch Kinder) muss vor Reiseantritt zwingend im Inter­
passes oder Kinderreisepasses kein Visum. Bei der Einreise mit einem        net auf https://esta.cbp.dhs.gov eine elektronische Einreiseerlaubnis
vorläufigen Reisepass oder Notpass wird ein Visum benötigt.                 (Electronic System for Travel Authorization = ESTA) einholen. Das Ein­
                                                                            reisegenehmigungssystem ESTA gilt für alle Bürger, die nicht der
Thailand                                                                    ­­Visumpflicht unterliegen, also auch für Deutsche und Österreicher.
Für touristische Aufenthalte in Thailand ist für deutsche und österrei­     Dies gilt auch dann, wenn in den USA nur ein Transit erfolgt. Als Staats­
chische Staatsangehörige grundsätzlich kein vor der Einreise einzu­         angehöriger eines anderen Staates informieren Sie sich bitte recht­
holendes Visum erforderlich. Minderjährige, die nicht oder nur mit          zeitig, ob die Online-Registrierung für Sie verbindlich ist. Reisende mit
einer sorgeberechtigten Person reisen, sollten eine amtlich ­beglaubigte    doppelter Staatsbürgerschaft, die auch die irakische, iranische, suda­
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mit sich führen. Es           nesische oder syrische Staatsangehörigkeit besitzen, sowie Reisende,
empfiehlt sich, diese zusätzlich auch in englischer Sprache dabeizu­        die sich nach dem 1. März 2011 im Irak, im Iran, im Jemen, in Libyen, in
haben.                                                                      Nordkorea, in Somalia, im Sudan oder in Syrien aufgehalten haben,
                                                                            sind von der Teilnahme am ESTA-Programm ausgeschlossen. ­Betroffene
Tonga                                                                       müssen ein Visum beantragen. Ohne Visum oder ESTA-Genehmigung
Deutsche und österreichische Staatsbürger benötigen kein Visum,             können der Zutritt zum Flugzeug und zum Schiff sowie die Einreise in
müssen aber unter Umständen bei Ankunft ausreichend finanzielle Mit­        die USA verwehrt ­werden. Im Fall einer Ablehnung Ihrer ESTA-Geneh­
tel nachweisen. Der vorläufige Reisepass und der cremefarbene Not­          migung wenden Sie sich bitte zur Beantragung eines Visums an die
pass werden akzeptiert.                                                     jeweils zuständige US-Auslandsvertretung. Da die Genehmigung Ihrer
                                                                            Einreise durch die US-Behörden bis zu 72 Stunden dauern kann, emp­
Türkei                                                                      fehlen wir Ihnen, sich so früh wie möglich zu registrieren, spätestens
Österreichische Staatsbürger benötigen für die Einreise in die Türkei ein   4 Wochen vor Reiseantritt. Die ESTA-Beantragung ist gebührenpflichtig.
Visum. Touristenvisa für bis zu 90 Tage müssen bereits vor Reisebeginn      Es werden derzeit 14 US-­Dollar erhoben, die Bezahlung erfolgt per
online über das „Electronic Visa Application System“ beantragt und          Kreditkarte über die E ­ STA-Internetseite.
ausgedruckt werden. Der cremefarbene Notpass wird akzeptiert. Das
Visum ist aber vor Reisebeginn persönlich bei der türkischen Vertre­        3. Erst die ESTA-Registrierung, dann das Schiffsmanifest
tungsbehörde zu beantragen. Minderjährigen, die ohne Begleitung des         Das Schiffsmanifest beinhaltet Ihre Passdaten und ist Voraussetzung
gesetzlichen Vertreters verreisen, wird empfohlen, zusätzlich zum eige­     für die Einreise. Sie können es bequem auf myAIDA ausfüllen. Zuvor
nen Reisepass auch eine Einverständniserklärung des / der nicht mit­        müssen Sie sich bei ESTA registrieren. Dabei erhalten Sie eine persön­
reisenden Sorgeberechtigten mitzuführen. Dieser sollte eine Kopie des       liche Nummer, die 16-stellige Antragsnummer (­Application Number),
Reisepasses der gesetzlichen Vertreter angeschlossen sein. Bei ver­         die im Manifest abgefragt wird. Zusätzlich bestätigen Sie Ihre ESTA-­
schiedenen Nachnamen empfiehlt sich zudem die Mitnahme der Hei­             Registrierung mit einem Häkchen im M ­ anifestformular.
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4. Besonderheiten bei der Einreise                                                ­ orstellung im medizinischen Center. Bitte trinken Sie in den Zielge­
                                                                                  V
Es gelten für USA-Flüge Regelungen im Rahmen des sog. „Secure                     bieten kein Leitungswasser, achten Sie darauf, dass die Wasser­
Flight“-Programms der US-Transportsicherheitsbehörde (TSA), um die             flaschenverschlüsse beim Kauf noch verschweißt sind, und treffen Sie
Sicherheit auf internationalen und inneramerikanischen Flügen zu er­           sorgfältige Hygiene­vorkehrungen für die Nahrungsmittelaufnahme
höhen. Für die Ausstellung von Flugtickets bzw. Bordkarten benötigen           beim Landgang. Nahrungsmittel von Straßenständen oder aus günsti­
Fluggesellschaften oder Reiseveranstalter von allen Reisenden folgen­          gen Straßenrestaurants sollten nach Möglichkeit gemieden werden, da
de Angaben: vollständiger Name (einschließlich aller im Reisepass auf­         i. d. R. die erforderlichen Hygienemaßnahmen bei der Nahrungszube­
geführten Vornamen), Geburtsdatum und Geschlecht. Fehlen diese                 reitung nicht eingehalten werden. Grundsätzlich trägt regelmäßiges
Daten, können die US-Behörden die Buchung abweisen und die Aus­                Händewaschen zum Schutz Ihrer eigenen Gesundheit und der aller
stellung von Bordkarten untersagen. Weitere Informationen finden Sie           Mitreisenden bei. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (Dezember 2020)
auf der Internetseite der US-Transport­sicherheitsbehörde (TSA) auf            empfiehlt der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes in vielen Ziel­
www.tsa.gov/travel/security-screening. Bitte beachten Sie, dass ein vor­       gebieten einen Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio, Hepatitis A,
zeitiger Auf- oder Abstieg in den USA nicht möglich ist.                       Typhus und ggf. FSME. In einigen Gebieten wird eine Gelbfieber- und
                                                                               Tollwut­impfung empfohlen bzw. behördlich vor­geschrieben und auf das
Vereinigte Arabische Emirate                                                   Risiko einer Infektion mit Malaria oder Denguefieber hingewiesen
Deutsche und österreichische Staatsangehörige dürfen ohne Visum in             (siehe Hinweise unten). Bitte informieren Sie sich rechtzeitig (ggf. bei
das Hoheitsgebiet der Vereinigten Arabischen Emirate einreisen und             Ihrem Hausarzt) über Infektions- und Impfschutzmaßnahmen sowie
sich dort zu touristischen, Besuchs- oder Geschäftszwecken (ohne               andere Prophylaxen. Gästen einer Weltreise empfehlen wir, sich vorab
Arbeitsaufnahme) für die Dauer von höchstens 90 Tagen innerhalb von            von einem Reisemediziner beraten zu lassen. Da in einigen europä­
180 Tagen aufhalten. Der vorläufige Reise­pass und der cremefarbene            ischen Ländern sowie Russland Masern aufgetreten sind, sollte der
Notpass werden nicht akzeptiert. Für die Ausreise mit einem Reise­             Impfstatus bei Kindern, Jugend­lichen und Erwachsenen überprüft und
dokument ohne Einreisevermerk der Vereinigten Arabischen Emirate               ggf. ergänzt werden. Ein ärztlicher Rat zu Thrombose und anderen
wird eine Ausreisegenehmigung (Exit Permit) benötigt, diese wird               ­Gesundheitsrisiken sollte ggf. auch ­eingeholt werden. Aktuelle und
durch die Migrationsbehörden nach Vorlage einer polizeilichen Anzei­            ­ausführliche Informationen zum Impfschutz finden Sie u. a. auf
gebestätigung (Diebstahl, Verlust des Reisepasses) innerhalb ­weniger            der ­Internetseite des Centrums für Reisemedizin (www.crm.de bzw.
Tage ausgestellt. Die Einreise mit einem Kinderreisepass, dessen Gül­            www.reisemed.at) oder den entsprechenden Seiten des Auswärtigen
tigkeit in der Vergangenheit verlängert wurde, ist nicht gestattet.              Amtes (www.auswaertiges-amt.de) bzw. des Bundesministeriums für
                                                                                 Europa, Integration und Äußeres (www.bmeia.gv.at). Wir empfehlen
Vietnam                                                                          ­zusätzlich unbedingt den Abschluss einer Auslandsreise-Kranken­
Österreichische Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Viet­            versicherung und das Beisichführen Ihres Impfpasses.
nam ein Visum, das bei der Botschaft der Sozialistischen Republik Vietnam
in Wien oder als e-Visum erhältlich ist und bereits mehrere Wochen vor         Gelbfieber / Tollwut
dem geplanten Reisetermin beantragt werden sollte. Der cremefarbene            In den AIDA Fahrtgebieten Afrika, Asien, Karibik, Mittelamerika und
Notpass wird akzeptiert. Sollte der Reisepass mit vietnamesischem Visum        Orient ist in vielen Ländern nach Aufenthalt in einem Gelbfieber­gebiet
verloren gehen oder gestohlen werden, muss im neu ausgestellten Not­           bzw. bei der Einreise in ein Land mit Gelbfiebergebieten die Gelbfieber­
pass unbedingt ein Ausreisevisum angebracht werden. Dies kann unter            schutzimpfung empfohlen. Bei fehlender Impfung können die Behör­
Umständen mit mehrtägigen Wartezeiten und Gebühren verbunden sein.             den der jeweiligen Länder den Landgang verweigern. Ein gültiger Impf­
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Botschaft auf       nachweis beginnt 10 Tage nach der Impfung und ist dann lebenslang
www.vietnamembassy.at/en/visa-vietnam. Für deutsche Staatsangehörige           gültig. Eine Erneuerung nach 10 Jahren ist empfohlen für Australien,
ist die Einreise für einen Aufenthalt von bis zu 15 Tagen visumfrei möglich.   Malaysia, Mauritius, die Seychellen und Thailand. Abge­sehen von der
Hierfür muss das Reisedokument zum Zeitpunkt der Einreise noch min­            Impfpflicht ist in Gelbfiebergebieten die Vorbeugung vor der Erkran­
destens 6 Monate gültig sein. Zu ­beachten ist, dass eine erneute visum­       kung durch den wirksamen Impfschutz sinnvoll und grundsätzlich
freie Einreise erst wieder möglich ist, wenn seit der letzten Ausreise aus     empfohlen. Für einen guten Mückenschutz sollte stets gesorgt werden.
Vietnam 30 Tage vergangen sind. Die Möglichkeit der visumfreien Ein­           Darüber hinaus wird für die vorgenannten Fahrt­gebiete eine Impfung
reise für deutsche Staatsangehörige ist derzeit bis zum 30. Juni 2021          gegen Tollwut empfohlen.
befristet. Über eine darüber­hinausgehende Verlängerung der Visum­
befreiung liegen bisher keine Informationen vor. Zuständig und ver­            Malaria / Chikungunya- / Denguefieber
antwortlich für die Gewährung der visumfreien Einreise sind aus­               In den AIDA Fahrtgebieten Afrika, Asien, Indien, Karibik, Mittelamerika
schließlich die vietnamesischen Behörden.                                      sowie Südeuropa existiert ein Risiko, an Malaria, Chikungunya- oder
                                                                               Denguefieber zu erkranken. Daher wird vor Abreise in diese Gebiete
GESUNDHEITSHINWEISE                                                            eine individuelle Beratung beim Arzt zur Prophylaxe ­gegen diese Krank­
Bitte beachten Sie, dass die Sonneneinstrahlung an Deck eines Schiffes         heiten unbedingt empfohlen. Der wichtigste Schutz gegen Malaria,
intensiver ist. Wir empfehlen daher, eine Sonnenbrille und eine Kopf­          Chikungunya- und Denguefieber bleibt jedoch die Expositionsprophy­
bedeckung zu tragen sowie Sonnenschutzmittel mit ausreichendem                 laxe, d. h. der Schutz vor Mückenstichen:
Lichtschutzfaktor zu verwenden. In tropischen und subtropischen Re­            • Durch entsprechende Kleidung: helle, weite und Knöchel sowie
gionen empfehlen wir die Verwendung von geeignetem Mückenschutz.                 Arme bedeckende Kleidungsstücke und Kopfbedeckung
Beim Auftreten von Krankheitssymptomen, insbesondere von Magen-                • Durch mückenabweisende Mittel, z. B. Moskitonetze, Anwendung
Darm-Erkrankungen oder Fieber, bitten wir um eine um­gehende                     von ge­eigneten Insektenschutzmitteln
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