Mit Glacier- und Bernina-Express durch die Schweizer Alpenwelt - SPD-Reiseservice
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Mit Glacier- und Bernina-Express durch die Schweizer Alpenwelt 7-tägige Reise 19. Juni bis 25. Juni 2018 18. September bis 24. September 2018 schon ab € 1.299,− p. P. Eine umfassende Rundreise auf den schönsten Bahnstrecken der Schweiz durch die faszinierende Hoch- gebirgswelt und zum Genfer See. Atemberaubende Schluchten, schneebedeckte Gipfel, grüne Täler und tief in den Fels gehauene Tunnel machen diese Reise zu einem Erlebnis für Fans der Eisenbahn, aber auch für alle Freunde der Bergwelt, die diese atemberaubenden Landschaften einmal aus einer völlig anderen Perspektive erleben wollen. Von Chur fahren wir über St. Moritz mit dem Bernina-Express hinauf ins Engadin, bis hinunter ins italie- nische Tirano und wieder zurück, passieren dabei einzigartige Bahn-Bauwerke und genießen faszinie- rende Ausblicke. Die Fahrt mit dem Glacier-Express, dem “langsamsten Schnellzug der Welt“, nach Zer- matt ist die wohl eindrucksvollste Bahnreise der Alpen. Weiter geht es ganz in die Westschweiz ins mon- däne Montreux am herrlichen Genfer See. Die Fahrt auf der Golden Pass Line bringt uns nach Interlaken und weiter mit der steilsten Zahnradbahn der Welt auf den Pilatus. Eine Übernachtung auf dem Gipfel mehr als 2.100 m über dem Vierwaldstättersee ist ein krönender Abschluss der Reise, bevor es via Lu- zern zurück nach Basel geht.
1. Tag: Anreise Basel - Chur Individuelle Anreise nach Basel. Aufgrund der guten Anschlüsse aus fast allen Gegenden Deutschlands können wir die Anreise mit der Bahn nur empfehlen. Ab Basel begleitet uns unsere Reiseleitung zur gemeinsamen Weiterreise über Zürich nach Chur, wo die ersten beiden Übernachtungen stattfinden. Wir unternehmen einen kurzen Spaziergang zum zentral gelegenen Hotel, während unser Gepäck sepa- rat dorthin gebracht wird. 2. Tag: Bernina-Express: Chur - Tirano Heute unternehmen wir einen spannenden Aus- flug auf der Bernina-Bahn nach Tirano. Mit 70 Pro- mille Steigung ist die Bernina-Linie eine der steils- ten Eisenbahnstrecken der Welt, die ohne Zahnrad betrieben wird. Atemberaubend schöne Land- schaften und Meisterleistungen der Ingeni- eurskunst finden auf der ganzen Strecke zusam- men. Zunächst geht es ins wildromantische Albu- latal, wo uns das weltbekannte Landwasserviadukt erwartet, das mitten in eine senkrechte Felswand hineinführt. Über grandiose Bauten und Kehrtun- nels geht es weiter hinauf bis sich nach dem Abu- latunnel das Engadin in seiner vollen Pracht zeigt. Hier liegt St. Moritz, das als Sommerkurort, später dann auch als der Geburtsort des alpinen Winter- tourismus weltbekannt wurde. Der Ort erstreckt sich malerisch entlang des St.Moritzsees, der als Teil der Engadiner Seenplatte auf der Alpensüd- seite liegt. Auf der Weiterfahrt erwarten uns erha- bene Ausblicke auf das Bernina-Massiv und den Morteratschgletscher. Bei der Station Ospizio Bernina erreicht die Bahnstrecke auf 2.253 Metern ihren Scheitelpunkt. Hinter Alp Grüm erscheint dann der beeindruckende Piz Palü mit seinem gleichnamigen Gletscher. In atemberaubenden Serpentinen schlängelt sich der Bernina-Express nun hin- unter über das berühmte Kreisviadukt von Brusio bis nach Tirano, das bereits in Italien liegt. Hier ist Endstation, und hier lässt sich bei Wein und Pasta die italienische Lebensart genießen. So fällt es uns dann schwer, dennoch so rechtzeitig wieder zurückzufahren, dass wir in Chur noch gemütlich zu Abend essen können. 3. Tag: Chur - Glacier-Express: Chur - Zermatt Wir lernen die älteste Stadt der Schweiz bei einem geführten Stadtrundgang kennen. In der Alpen- stadt Chur sind über 5000 Jahre Siedlungsge- schichte erlebbar. Wir spazieren durch das belebte Zentrum in die verwinkelten Gassen der Altstadt und hinauf zur 800-jährigen Kathedrale. Am Nachmittag können wir uns auf die Fahrt mit dem berühmten Glacier-Express freuen, dem “langsamsten Schnellzug der Welt“. Durch die gran- diose Schlucht des oberen Rheins gelangen wir nach Disentis. Danach ist die Strecke abschnitts- weise als Zahnradbahn angelegt, sodass der Zug mühelos große Höhenunterschiede überwinden kann. Kurz vor Andermatt erreichen wir am Oberalp- pass mit 2044 Metern den Scheitelpunkt der Strecke und die Wasserscheide für Rhein und Rhône. In
engen Windungen schlängelt sich der Glacier-Express durch die Hochgebirgslandschaft, auf deren Gipfeln auch in den Sommermonaten Schnee liegt. Hinter dem 1981 eröffneten Furkatunnel geht die Fahrt schließlich das Rhônetal hinunter bis nach Brig. Ab Visp steigt die Strecke wieder an, bis wir nach ca. fünfstündiger Reise am frühen Abend in Zermatt eintreffen. Der wunder- schön zu Füßen des Matterhorns gelegene Bergort ist autofrei und umso schöner von uns zu Fuß zu erkun- den. Wir beziehen Quartier in unserem Hotel für die nächsten beiden Übernachtungen. Unsere Koffer wer- den parallel von Chur zum Hotel in Zermatt transportiert. 4. Tag: Zermatt - Gornergrat Ein kräftiges Frühstück ist die beste Grund- lage für einen Erholungs- und Erlebnistag in der klaren, frischen Bergluft. Immer wie- der fällt der Blick auf den “Berg der Berge“, die eindrucksvolle Felspyramide des Mat- terhorns. Ein Ausflug auf den Gornergrat bietet sich geradezu an, aber auch diejeni- ngen unter uns, die lieber in Zermatt blei- ben möchten, werden einen schönen Tag verleben. Mit der Zahnradbahn geht es am östlichen Berghang aufwärts, mit immer großartigeren Blicken auf das Matterhorn. Oben, auf einer Höhe von rund 3.000 Me- tern, bietet sich eine der erhabensten Rundsichten der gesamten Alpen: Zu Füßen die Eisfelder des Gornergletschers, im Mittelpunkt das Mat- terhorn, an das sich zur Linken die majestätischen Gipfel des Monte Rosa-Massivs anschließen; zur Rech- ten die Gipfel der Zinal-, und im Norden die der Mischabelgruppe. Neunundzwanzig Viertausender rundum! Vor diesem grandiosen Hochgebirgs-Panorama laden die zahlreich angelegten Wege zu Wan- derungen ein. Die Gornergrat-Bergstation erwartet die Besucher mit Schweizer Gastlichkeit im Restau- rant und auf einer großen Panorama-Sonnen-Terrasse. 5. Tag: Montreux Wir verlassen Zermatt und durchqueren die herrliche Landschaft entlang des Rhônetals, bis wir über Martigny schließlich den Genfer See und das bezaubernde Städtchen Montreux, umschlossen von Wein- bergen und vor der atemberaubenden Kulisse der schneebedeckten Alpen erreichen. Wegen des außer- gewöhnlich milden Klimas wird Montreux als Hauptstadt der Waadtländer Riviera bezeichnet. Hier ge- deiht eine Vegetation mit Pinien, Zypressen und Palmen, die üblicherweise eher am Mittelmeer zu fin- den ist. Charlie Chaplin, Freddie Mercury und zahlreiche weitere Persönlichkeiten von Weltruf lebten und leben an der Waadtländer Riviera. Zum Flanieren lädt die 13 Kilometer lange, blumengesäumte
Seepromenade ein. Aus der Blütezeit der Belle Epoque stammen viele der Häuser entlang der Uferstrasse, darunter das prächtige Fairmont Le Montreux Palace. Wer heute noch unternehmungslustig ist, dem empfehlen wir die Fahrt auf den Gipfel des Rochers-de- Naye, den Hausberg von Montreux. Mit der Zahnradbahn erreichen wir in ca. 55 Minuten den Felsbalkon auf 2.042 Metern Höhe. Von hier aus bieten sich atemberaubende Ausblicke auf den Genfer See, die Alpen und den Jura. Es gibt hier oben außerdem einen Alpenblumengarten, einen Murmeltierpark mit interaktivem Lernzentrum sowie ein einladendes Panorama-Restaurant. Zurück in Montreux beziehen wir unser Hotel und nehmen unsere Koffer wieder in Empfang. 6. Tag: Golden Pass Classic Line: Montreux - Interlaken - Pilatus Wir sagen dem Genfer See Adieu und fah- ren auf der Golden Pass Classic Linie durch liebliche Weinberge und vorbei am mon- dänen Skiort Gstaad zunächst nach Zwei- simmen und weiter nach Interlaken. Der sehenswerte Ort – zwischen Thunersee und Brienzersee gelegen – lädt uns zum Verweilen ein. Während der Fahrt mit dem Interlaken-Luzern-Express ziehen mär- chenhafte Wälder, tiefblaue See, hügelige Landschaften und eindrucksvolle Alpen- panoramen am Zugfenster vorbei. In Alp- nachstad erreichen wir schließlich den Vierwaldstättersee. Von dort geht es dann mit der steilsten Zahnradbahn der Welt auf den Pilatus, von dem sich ein phantas- tischer Rundblick über den See und die ge- samte Zentralschweiz bietet. Kurze, aber spektakuläre Wanderwege laden zur Er- kundung der gesamten Gipfelregion ein. Unsere letzte Übernachtung auf dem Gip- fel des Pilatus in 2.100 m Höhe über dem Vierwaldstättersee ist sicher der krönende Abschluss unserer Reise durch die Schwei- zer Bergwelt. 7. Tag: Luzern - Rückfahrt Basel - Heimreise Nach dem Frühstück schweben wir per Luftseilbahn und Panoramagondel nach Kriens, von wo es nur noch wenige Mi- nuten mit dem Stadtbus nach Luzern sind. Hier bleibt noch ein wenig Zeit, die lebendige Metropole Luzern kennenzu- lernen. Die älteste gedeckte Holzbrücke der Welt, die Kapellbrücke, verbindet die Alt- mit der Neustadt. Die malerische Lage am See begünstigte die frühe Ent- wicklung Luzerns zum Touristenziel ers- ten Ranges. Mit ihren gemütlichen Gas- sen, bemalten Häusern und eleganten Promenaden lädt die Stadt zum Flanieren ein. Am Bahnhof in Luzern nehmen wir unser Gepäck wieder in Empfang und fahren an unseren Ausgangspunkt Basel zurück. Wir sind rechtzeitig dort, um an Nach- mittag individuell wieder in unsere Heimatorte zurückreisen zu können. Programmänderung – auch kurzfristig – vorbehalten Bildnachweis: Schweiz-Tourismus; swiss travelsystem.com; Tourisme Montreux; Interlaken Tourismus; Pilatus Hotel Bellevue, FOTOLIA
Unsere Reisetermine 19.06. – 25.06.2018 7 Reisetage 18.09. – 24.09.2018 7 Reisetage Mindestteilnehmerzahl: 15 Personen Reisepreis pro Person in Euro im Doppelzimmer € 1.299,- im Einzelzimmer € 1.419,- Ausflug auf den Gornergrat € 40,- Ausflug auf den Rochers-de-Naye € 25,- Im Reisepreis eingeschlossene Leistungen • Bahnrundreise laut Programm ab/an Basel in der 2. Klasse inkl. alle Zuschläge • Zuschläge für Bernina-Express / Glacier-Express / Golden Pass Classic Line • 2 Übernachtungen / Halbpension im 3-Sterne-Hotel in Chur (Hotel Chur oder gleichwertig) • 2 Übernachtungen / Halbpension im 3-Sterne-Hotel in Zermatt (Hotel Jägerhof oder gleichwertig) • 1 Übernachtung / Halbpension im 4-Sterne-Hotel in Montreux (Eurotel oder gleichwertig) • 1 Übernachtung / Halbpension im 3-Sterne-Hotel Bellevue auf dem Pilatus • geführter Stadtrundgang in Chur • separater Gepäcktransport während der gesamten Reise ab Chur bis Luzern • SPD-Reiseservice-Reiseleitung ab und bis Basel Nicht enthaltene Leistungen • Getränke, alle persönlichen Ausgaben, Trinkgelder • Reiseversicherungen Reiseveranstalter im Sinne des Reiserechts ist der SPD-ReiseService - Eine Marke der FFR GmbH, Berlin Information, Beratung und Buchung FFR GmbH / SPD-Reiseservice Wilhelmstraße 140 10963 Berlin Telefon: 030-25594-600 ∙ Telefax: 030-25594-699 E-Mail: info@spd-reiseservice.de ∙ Internet: www.spd-reiseservice.de Information, Beratung und Buchung FFR GmbH / SPD-Reiseservice Wilhelmstraße 140 10963 Berlin Telefon: 030-25594-600 ∙ Telefax: 030-25594-699 E-Mail: info@spd-reiseservice.de ∙ Internet: www.spd-reiseservice.de
Reisebedingungen des SPD-ReiseService Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, Der SPD-ReiseService ist ein Produkt der FFR Ferien-, Freizeit- und ReiseService GmbH. Diese Reisebedin- dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. gungen und weitere Hinweise regeln die Rechtsbeziehung zwischen der FFR Ferien-, Freizeit- und ReiseService Bei Schiffsreisen kann der Reiseveranstalter weiterhin den Vertrag kündigen, wenn nach dem Urteil des Kapi- GmbH (nachfolgend „Reiseveranstalter“) und seinen Kunden (nachfolgend auch „Reisende“) für die Teilnahme täns der Reisende wegen Krankheit oder Gebrechen oder aus einem sonstigen Grund reiseunfähig ist. Kündigt an Reisen des SPD-ReiseService. Sie gelten ergänzend zu den §§ 651 a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs. der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis. Er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der 1. Abschluss des Reisevertrags nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern erstatteten Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Beträge. Die Anmeldung erfolgt mündlich, schriftlich, fernmündlich oder durch Bildschirmsysteme durch den Anmel- Dem Reisenden bleibt es auch in diesem Fall unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen. der auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragserfüllung bzw. -verpflich- Der Reiseveranstalter kann weiterhin bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten tung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende Verpflichtung Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen von Reisevertrag zurücktreten: durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch a) Die Mindestteilnehmerzahl wird in der Buchungsbestätigung angegeben oder dort auf die entsprechenden den Reiseveranstalter zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Angaben in der Reiseausschreibung Bezug genommen. Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt b) Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Reisenden oder dem Gruppenauftraggeber als dessen Vertreter gegen- der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen über die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende inner- Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. halb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Leistung von c) Ein Rücktritt vom Veranstalter später als vier Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig. An- bzw. Restzahlung erklärt. d) Der Reisende kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise ver- 2. Bezahlung langen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Zur Absicherung der Kundengelder hat der Reiseveranstalter eine Insolvenzversicherung abgeschlossen. Mit Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise Aushändigung des Sicherungsscheins und Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung wird eine Anzahlung gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. von 20 % des jeweiligen Reisepreises fällig. Der restliche Reisepreis wird fällig, wenn feststeht, dass die 7. Obliegenheiten des Kunden Reise – wie gebucht – durchgeführt wird und nicht mehr wegen des Nichterreichens der Mindestteilneh- 7.1. Mängelanzeige merzahl (vgl. Punkt 6) durch den Reiseveranstalter abgesagt werden kann, die Reiseunterlagen ausgehändigt Der Reisende und jeder Reiseteilnehmer sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen im oder dem Reisenden vereinbarungsgemäß zugesandt worden sind. Stornokosten, Umbuchungsentgelte und Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung der Störung Fremdkosten, die der Reiseveranstalter für den Reisenden verauslagt hat, sind sofort zur Zahlung fällig. beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Daraus ergibt sich insbe- 3. Leistungen sondere die Verpflichtung des Reisenden, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung anzu- Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Programm zeigen. Sollte eine örtliche Reiseleitung nicht existieren oder nicht zu erreichen sein, ist die Beanstandung dem des Reiseveranstalters, der Leistungsausschreibung für Package-Programme, der Gruppenprogramme, die Reiseveranstalter (FFR GmbH – SPD-ReiseService, Wilhelmstraße 140, 10963 Berlin, Tel. 0 30 / 25 59-46 00; individuell gefertigt wurden, sowie der Flugreisen-Programme und den hierauf Bezug nehmenden Angaben Fax 0 30 / 25 59-46 99) durch Telefon, Telegramm oder Telefax zur Kenntnis zu bringen, damit geeignete Maß- in der Reisebestätigung. Die in den Prospekten enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. nahmen ergriffen werden können, die Beanstandungen zu überprüfen und ggf. für Abhilfe zu sorgen. Die Bezüglich der Reiseausschreibung behält sich der Reiseveranstalter in Übereinstimmung mit § 4 Abs. 2 Reiseleitung hat nicht die Befugnis, Ansprüche anzuerkennen und rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben. BGB-InfoVO ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so ist der Anspruch auf Minderung in der vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibungen zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbst- Regel ausgeschlossen. verständlich informiert wird. Der Reiseveranstalter behält sich insbesondere ausdrücklich vor, vor Vertrags- Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich den Beförderungsunternehmen anzuzeigen. abschluss eine Änderung des Reisepreises aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Rei- besteht Gefahr eines Anspruchsverlustes. se geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes zu erklären. Ebenso behält er sich vor, den 7.2. Kündigung Reisepreis vor Vertragsschluss anzupassen, wenn die vom Kunden gewünschte oder im Prospekt ausgeschrie- Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen. bene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigen Grund nicht zuzumuten ist. Die verfügbar ist. Der Kunde ist vor Buchung auf die erklärten Änderungen rechtzeitig hinzuweisen. Jederzeit Kündigung ist erst zulässig, wenn der Veranstalter, bzw. seine Beauftragten (Reiseleitung) eine ihnen vom Rei- können vom Prospekt abweichende Vereinbarungen einvernehmlich getroffen werden. senden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer 4. Leistungs- und Preisänderungen Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom VERANSTALTER oder seinen Beauftragten 4.1 Leistungsänderungen verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die gerechtfertigt wird. nach Vertragsschluss notwendig und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit 8. Beschränkung der Haftung die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht 8.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen dreifachen Reisepreis beschränkt, mit Mängeln behaftet sind. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Reisenden über wesentliche Leistungsän- – soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder derungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird der Reiseveranstalter – soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens dem Reisenden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 4.2 Preisänderungen 8.2 Für alle Schadensersatzansprüche des Reisenden gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Schäden, die nicht Perso- der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flugha- nenschäden sind, bis zu einer Höhe des dreifachen Reisepreises je Reiseteilnehmer und Reise. Den Reisenden fengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern: wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversiche- Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treib- rung empfohlen. stoffkosten, so kann der Veranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: 8.3 Die Haftung des Reiseveranstalters ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Veranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbe- Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften oder Verordnungen, die auf den Reise- trag verlangen. b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel gefor- veranstalter oder die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind und dessen bzw. derten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels die Haftung des Reiseveranstalters danach ausgeschlossen oder beschränkt ist. geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Veranstalter vom Reisenden 9. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen verlangen. Werden die bei Vertragsschluss gültigen Abgaben, wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber 9.1 Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über dem Veranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um diesen entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reisean- werden. Eine Preiserhöhung durch den Reiseveranstalter ist jedoch nur dann zulässig, sofern zwischen Vertrags- tritt zu unterrichten. Angehörige anderer Staaten können sich beispielsweise an das für sie zuständige Konsulat schluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung wenden. des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter den Reisenden 9.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die unverzüglich, spätestens 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem jeweilige diplomatische Vertretung, wenn er mit der Besorgung beauftragt wurde, es sei denn, der Reiseveran- Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung stalter hat die Verzögerung zu vertreten. einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, vom Reisevertrag kostenlos zurückzutreten oder 9.3 Der Reisende ist für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente und die Einhaltung die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften resultieren, gehen zu seinen Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen. bedingt sind. 5. Rücktritt des Reisenden 10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung 5.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Für den Rücktrittszeitpunkt 10.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter entscheidend. Dem Reisenden wird empfohlen, nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendma- den Rücktritt schriftlich zu erklären. chung kann fristwahrend nur gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend angegebenen Anschrift 5.2 Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise aus Gründen (mit Ausnahme von unter erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an Ziffer 7 geregelten Fällen höherer Gewalt) nicht an, die vom Reiseveranstalter nicht zu vertreten sind, kann der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäck- der Reiseveranstalter angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen schäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen. Diese sind verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden. anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Es bleibt dem Reisenden unbenommen, den 10.2 Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651f BGB, ausgenommen solcher wegen Körper- und Gesund- Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder geringe- heitsschäden, verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertra- re Kosten entstanden sind als die nachstehend aufgeführten pauschalierten Kosten. Der pauschalierte Anspruch ge nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den auf Rücktrittsgebühren beträgt pro Person: Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder Standardgebühren der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises nach dem Ende der Hemmung ein. Alle anderen Ansprüche unterliegen der gesetzlichen Verjährung. vom 29. – 22. Tag 30 % des Reisepreises vom 21. – 15. Tag 40 % des Reisepreises 11. Informationen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vom 14. – 8. Tag 55 % des Reisepreises 11.1 Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrt- vom 7. – 1. Tag 75 % des Reisepreises unternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesell- ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises. schaft bei der Buchung zu informieren. 5.3 Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschä- 11.2 Steht das ausführende Luftfahrtunternehmen zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht fest, so wird der digung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm durch den Rücktritt ungewöhnlich hohe Reiseveranstalter dem Kunden die Fluggesellschaft nennen, die aller Wahrscheinlichkeit den Flug durchführen Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter wird. Tritt dann doch ein Wechsel der dem Kunden benannten ausführenden Fluggesellschaft ein, so wird der verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer Reiseveranstalter den Kunden darüber unverzüglich informieren. etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. Ein Anspruch 11.3 Die Black List ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm. des Reisenden nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des 12. Allgemeines Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorzunehmen besteht nicht. Da dem Reiseveranstalter Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirk- in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt entstehen, kann der Reiseveranstalter die Kosten in samkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben. Dies gilt nicht bei Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. anderweitigen Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Hier ist der Reiseveranstalter Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden oder einen sonstigen Reiseteilnehmer ist der Wohnsitz des berechtigt, ein Umbuchungsentgelt von Euro 25,– zu erheben. Reisenden maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss Dem Reisenden wird dringend der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen. Dies ist mög- des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohn- lich bei der Versicherung HanseMerkur Reiseversicherung AG. sitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der 6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter Sitz des Reiseveranstalters maßgebend. Beides gilt nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwin- Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach gend etwas anderes vorschreiben. Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: – wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Stand: 01.06.2016 SPD-ReiseService ist eine Marke der FFR Ferien-, Freizeit und ReiseService GmbH, Berlin Wilhelmstraße 140 (Willy-Brandt-Haus) · 10963 Berlin · Tel. 0 30 / 25 59-46 00 · Fax 0 30 / 25 59-46 99 · info@spd-reiseservice.de · www.spd-reiseservice.de
Buchungsauftrag Anmelder/in: Name: …..………………..………………………………………….…… Vorname: .…..………………..……………………………………………… SPD-ReiseService Straße: ………………..………………..………………………….……… Eine Marke der FFR GmbH z. Hd. Florentina Frank PLZ Ort: ………………..………………..………………………….……… Wilhelmstr. 140 10963 Berlin Telefon: ……………………………………………………………………… Mobil: ……………………………………………………………………… E-Mail: ……………………………………………………………………… Reisebestätigung per E-Mail statt per Post Ja, bitte sendet mir Euren E-Mail Newsletter Reise: Termine: 19.06.-25.06.2018 Schweiz – 18.09.-24.09.2018 Mit Glacier- und Bernina-Express durch die Schweizer Alpenwelt Teilnehmer: Vorname und Nachname übereinstimmend mit Reisepass/Ausweis 1. ....................................................................................... 2. ....................................................................................... Doppelzimmer Einzelzimmer ½ Doppelzimmer Wunschleistungen: Ausflug auf den Gornergrat (40 € p.P.) Ausflug auf den Rochers-de-Naye (25 € p.P.) Bahnfahrt nach/ab Basel: ab/bis Bahnhof: ............................................................ . 2. Klasse 1. Klasse Abschluss einer Reiseversicherung (HanseMerkur Reiseversicherung AG): Reise-Rücktritt + Urlaubsgarantie SPD-Rundumschutz Last-Minute-Schutz (ohne Rücktrittsversicherung) keine Versicherung gewünscht Zahlung: Rechnung Bankeinzug (SEPA) Kreditkarte (zzgl. 2% Gebühr) Weiterführende Unterlagen zum Bankeinzug bzw. zur Kreditkartenzahlung übersenden wir mit der Buchungsbestätigung/ Rechnung. Datum: ............................... 1. Unterschrift ...................................................……………...........………........................................……………………………. Ich erkenne für alle von mir angemeldeten Teilnehmer die Reisebedingungen des Reiseveranstalters SPD-ReiseService – Eine Marke der FFR GmbH und die Beförderungsbedingungen der beteiligten Verkehrsträger als verbindlich an. Datum: ...............................2. Unterschrift ...................................................……………...........………........................................…………………………….. Ich erkläre ausdrücklich, auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller von mir angemeldeten Teilnehmer einzustehen.
Reiseversicherung SPD-RUNDUMSCHUTZ (für Reisen bis 31 Tage) REISE-RÜCKTRITTSVERSICHERUNG o siehe unten Prämie Rundumschutz bis 31 REISE-KRANKENVERSICHERUNG Tage Erstattung der Kosten für: Reisepreis Pro Pers. o ambulante und stationäre Heilbehandlung beim Arzt im Ausland Code bis EUR EUR o ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel sowie unfallbedingte Hilfsmittel 250,-- 16,-- 94638 o den medizinisch sinnvollen und ärztlich angeordneten Rücktransport ins 500,– 29,– 94639 Inland 750,– 37,– 94640 o Kein Selbstbehalt 1.000,– 51,– 94641 NOTFALL-VERSICHERUNG 2.000,– 64,– 94642 o Notruf-Service, weltweit – rund um die Uhr 3.000,– 99,– 94643 REISEGEPÄCK-VERSICHERUNG o Versicherungssumme: 2.000,– EUR je versicherte Person o kein Selbstbehalt REISE-RÜCKTRITTSVERSICHERUNG inkl. URLAUBSGARANTIE REISE-RÜCKTRITTS-VERSICHERUNG Prämie RRV + Urlaubsgarantie o Versicherungssumme bis zur Höhe des jeweiligen Reisepreises Reisepreis Pro Pers. Code Kein Selbstbehalt! Einzige Ausnahme: Ambulante Behandlungen. In diesem Fall bis EUR EUR beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mind. jedoch 250,-- 14,-- 36740 25,– EUR je versicherte Person. 500,– 21,– 36741 750,– 27,– 36742 URLAUBSGARANTIE (REISEABBRUCH-VERSICHERUNG) 1.000,– 36,– 36743 o zusätzlicher Kostenersatz bei Reiseabbruch 2.000,– 49,– 36744 (vorzeitige oder verspätete Rückreise)*1) 3.000,– 84,– 36745 Abschließbar sofort bei Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reiseantritt. Liegen zwischen Reisebuchung und -Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss innerhalb von 3 Werktagen nach Reisebuchung erfolgen. Gilt ausschließlich für Leistungen, die über SPD- ReiseService/FFR GmbH gebucht wurden. Die ausführlichen Bedingungen können Sie beim SPD-ReiseService anfordern. Preise für Anschlussfahrten (RIT-Tickets) ab/bis allen DB-Bahnhöfen: Je nach Entfernung vom Heimatbahnhof zum Zielbahnhof gelten verschiedene Tarifzonen. Es handelt sich hierbei um Tarifkilometer der DB, diese können von der geographischen Entfernung abweichen) Preisstufen Stufe I 2. Klasse 65,- € bis 350 km 1. Klasse 95,- € Stufe II 2. Klasse 109,- € ab 351 km 1. Klasse 165,- € Nahbereich: Im Bereich bis 200 Km sind die regulären Preisangebote der Bahn zu vergleichen. Sparpreise: Spar- und Sondertarife der Bahn können preiswerter sein, sind aber in der Regel zuggebunden Reservierungen: Sitzplatz-, Liege- oder Schlafwagenreservierungen können wir leider nicht vornehmen. Diese gibt es, wie gewohnt, direkt bei der Deutschen Bahn oder bei jedem Reisebüro mit DB- Lizenz (auch ohne Vorlage einer Fahrkarte). Gültigkeit: Gültig auf allen fahrplanmäßigen Regelzügen der DB ab 1 Tag vor Reisebeginn. Der Aufpreis für ICE und IC- / EC-Züge ist bereits im Tarif enthalten. Preise Stand 2017, Änderungen vorbehalten!
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