Mit Glacier- und Bernina-Express durch die Schweizer Alpenwelt - SPD-Reiseservice

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Mit Glacier- und Bernina-Express durch die Schweizer Alpenwelt - SPD-Reiseservice
Mit Glacier- und Bernina-Express durch
die Schweizer Alpenwelt

7-tägige Reise
19. Juni bis 25. Juni 2018
18. September bis 24. September 2018

                                                                      schon ab   € 1.299,− p. P.
Eine umfassende Rundreise auf den schönsten Bahnstrecken der Schweiz durch die faszinierende Hoch-
gebirgswelt und zum Genfer See. Atemberaubende Schluchten, schneebedeckte Gipfel, grüne Täler und
tief in den Fels gehauene Tunnel machen diese Reise zu einem Erlebnis für Fans der Eisenbahn, aber
auch für alle Freunde der Bergwelt, die diese atemberaubenden Landschaften einmal aus einer völlig
anderen Perspektive erleben wollen.
Von Chur fahren wir über St. Moritz mit dem Bernina-Express hinauf ins Engadin, bis hinunter ins italie-
nische Tirano und wieder zurück, passieren dabei einzigartige Bahn-Bauwerke und genießen faszinie-
rende Ausblicke. Die Fahrt mit dem Glacier-Express, dem “langsamsten Schnellzug der Welt“, nach Zer-
matt ist die wohl eindrucksvollste Bahnreise der Alpen. Weiter geht es ganz in die Westschweiz ins mon-
däne Montreux am herrlichen Genfer See. Die Fahrt auf der Golden Pass Line bringt uns nach Interlaken
und weiter mit der steilsten Zahnradbahn der Welt auf den Pilatus. Eine Übernachtung auf dem Gipfel
mehr als 2.100 m über dem Vierwaldstättersee ist ein krönender Abschluss der Reise, bevor es via Lu-
zern zurück nach Basel geht.
Mit Glacier- und Bernina-Express durch die Schweizer Alpenwelt - SPD-Reiseservice
1. Tag:                                                                          Anreise Basel - Chur
Individuelle Anreise nach Basel. Aufgrund der guten Anschlüsse aus fast allen Gegenden Deutschlands
können wir die Anreise mit der Bahn nur empfehlen. Ab Basel begleitet uns unsere Reiseleitung zur
gemeinsamen Weiterreise über Zürich nach Chur, wo die ersten beiden Übernachtungen stattfinden.
Wir unternehmen einen kurzen Spaziergang zum zentral gelegenen Hotel, während unser Gepäck sepa-
rat dorthin gebracht wird.
2. Tag:                                                              Bernina-Express: Chur - Tirano
Heute unternehmen wir einen spannenden Aus-
flug auf der Bernina-Bahn nach Tirano. Mit 70 Pro-
mille Steigung ist die Bernina-Linie eine der steils-
ten Eisenbahnstrecken der Welt, die ohne Zahnrad
betrieben wird. Atemberaubend schöne Land-
schaften und Meisterleistungen der Ingeni-
eurskunst finden auf der ganzen Strecke zusam-
men. Zunächst geht es ins wildromantische Albu-
latal, wo uns das weltbekannte Landwasserviadukt
erwartet, das mitten in eine senkrechte Felswand
hineinführt. Über grandiose Bauten und Kehrtun-
nels geht es weiter hinauf bis sich nach dem Abu-
latunnel das Engadin in seiner vollen Pracht zeigt.
Hier liegt St. Moritz, das als Sommerkurort, später
dann auch als der Geburtsort des alpinen Winter-
tourismus weltbekannt wurde. Der Ort erstreckt
sich malerisch entlang des St.Moritzsees, der als
Teil der Engadiner Seenplatte auf der Alpensüd-
seite liegt. Auf der Weiterfahrt erwarten uns erha-
bene Ausblicke auf das Bernina-Massiv und den
Morteratschgletscher. Bei der Station Ospizio
Bernina erreicht die Bahnstrecke auf 2.253 Metern
ihren Scheitelpunkt. Hinter Alp Grüm erscheint
dann der beeindruckende Piz Palü mit seinem
gleichnamigen Gletscher. In atemberaubenden Serpentinen schlängelt sich der Bernina-Express nun hin-
unter über das berühmte Kreisviadukt von Brusio bis nach Tirano, das bereits in Italien liegt. Hier ist
Endstation, und hier lässt sich bei Wein und Pasta die italienische Lebensart genießen. So fällt es uns
dann schwer, dennoch so rechtzeitig wieder zurückzufahren, dass wir in Chur noch gemütlich zu Abend
essen können.
3. Tag:                                                        Chur - Glacier-Express: Chur - Zermatt
                                                 Wir lernen die älteste Stadt der Schweiz bei einem
                                                 geführten Stadtrundgang kennen. In der Alpen-
                                                 stadt Chur sind über 5000 Jahre Siedlungsge-
                                                 schichte erlebbar. Wir spazieren durch das belebte
                                                 Zentrum in die verwinkelten Gassen der Altstadt
                                                 und hinauf zur 800-jährigen Kathedrale.
                                                 Am Nachmittag können wir uns auf die Fahrt mit
                                                 dem berühmten Glacier-Express freuen, dem
                                                 “langsamsten Schnellzug der Welt“. Durch die gran-
                                                 diose Schlucht des oberen Rheins gelangen wir
                                                 nach Disentis. Danach ist die Strecke abschnitts-
                                                 weise als Zahnradbahn angelegt, sodass der Zug
mühelos große Höhenunterschiede überwinden kann. Kurz vor Andermatt erreichen wir am Oberalp-
pass mit 2044 Metern den Scheitelpunkt der Strecke und die Wasserscheide für Rhein und Rhône. In
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engen Windungen schlängelt sich der Glacier-Express
durch die Hochgebirgslandschaft, auf deren Gipfeln
auch in den Sommermonaten Schnee liegt. Hinter dem
1981 eröffneten Furkatunnel geht die Fahrt schließlich
das Rhônetal hinunter bis nach Brig. Ab Visp steigt die
Strecke wieder an, bis wir nach ca. fünfstündiger Reise
am frühen Abend in Zermatt eintreffen. Der wunder-
schön zu Füßen des Matterhorns gelegene Bergort ist
autofrei und umso schöner von uns zu Fuß zu erkun-
den. Wir beziehen Quartier in unserem Hotel für die
nächsten beiden Übernachtungen. Unsere Koffer wer-
den parallel von Chur zum Hotel in Zermatt transportiert.
4. Tag:                                                                           Zermatt - Gornergrat
                                                              Ein kräftiges Frühstück ist die beste Grund-
                                                              lage für einen Erholungs- und Erlebnistag
                                                              in der klaren, frischen Bergluft. Immer wie-
                                                              der fällt der Blick auf den “Berg der Berge“,
                                                              die eindrucksvolle Felspyramide des Mat-
                                                              terhorns. Ein Ausflug auf den Gornergrat
                                                              bietet sich geradezu an, aber auch diejeni-
                                                              ngen unter uns, die lieber in Zermatt blei-
                                                              ben möchten, werden einen schönen Tag
                                                              verleben. Mit der Zahnradbahn geht es am
                                                              östlichen Berghang aufwärts, mit immer
                                                              großartigeren Blicken auf das Matterhorn.
                                                              Oben, auf einer Höhe von rund 3.000 Me-
                                                              tern, bietet sich eine der erhabensten
Rundsichten der gesamten Alpen: Zu Füßen die Eisfelder des Gornergletschers, im Mittelpunkt das Mat-
terhorn, an das sich zur Linken die majestätischen Gipfel des Monte Rosa-Massivs anschließen; zur Rech-
ten die Gipfel der Zinal-, und im Norden die der Mischabelgruppe. Neunundzwanzig Viertausender
rundum! Vor diesem grandiosen Hochgebirgs-Panorama laden die zahlreich angelegten Wege zu Wan-
derungen ein. Die Gornergrat-Bergstation erwartet die Besucher mit Schweizer Gastlichkeit im Restau-
rant und auf einer großen Panorama-Sonnen-Terrasse.

5. Tag:                                                                                         Montreux

Wir verlassen Zermatt und durchqueren die herrliche Landschaft entlang des Rhônetals, bis wir über
Martigny schließlich den Genfer See und das bezaubernde Städtchen Montreux, umschlossen von Wein-
bergen und vor der atemberaubenden Kulisse der schneebedeckten Alpen erreichen. Wegen des außer-
gewöhnlich milden Klimas wird Montreux als Hauptstadt der Waadtländer Riviera bezeichnet. Hier ge-
deiht eine Vegetation mit Pinien, Zypressen und Palmen, die üblicherweise eher am Mittelmeer zu fin-
den ist. Charlie Chaplin, Freddie Mercury und zahlreiche weitere Persönlichkeiten von Weltruf lebten
und leben an der Waadtländer Riviera. Zum Flanieren lädt die 13 Kilometer lange, blumengesäumte
Mit Glacier- und Bernina-Express durch die Schweizer Alpenwelt - SPD-Reiseservice
Seepromenade ein. Aus der Blütezeit der Belle Epoque stammen viele der Häuser entlang der
Uferstrasse, darunter das prächtige Fairmont Le Montreux Palace.
Wer heute noch unternehmungslustig ist, dem empfehlen wir die Fahrt auf den Gipfel des Rochers-de-
Naye, den Hausberg von Montreux. Mit der Zahnradbahn erreichen wir in ca. 55 Minuten den Felsbalkon
auf 2.042 Metern Höhe. Von hier aus bieten sich atemberaubende Ausblicke auf den Genfer See, die
Alpen und den Jura. Es gibt hier oben außerdem einen Alpenblumengarten, einen Murmeltierpark mit
interaktivem Lernzentrum sowie ein einladendes Panorama-Restaurant. Zurück in Montreux beziehen
wir unser Hotel und nehmen unsere Koffer wieder in Empfang.
6. Tag:                                                      Golden Pass Classic Line: Montreux - Interlaken - Pilatus
                                                                                Wir sagen dem Genfer See Adieu und fah-
                                                                                ren auf der Golden Pass Classic Linie durch
                                                                                liebliche Weinberge und vorbei am mon-
                                                                                dänen Skiort Gstaad zunächst nach Zwei-
                                                                                simmen und weiter nach Interlaken. Der
                                                                                sehenswerte Ort – zwischen Thunersee
                                                                                und Brienzersee gelegen – lädt uns zum
                                                                                Verweilen ein. Während der Fahrt mit dem
                                                                                Interlaken-Luzern-Express ziehen mär-
                                                                                chenhafte Wälder, tiefblaue See, hügelige
                                                                                Landschaften und eindrucksvolle Alpen-
                                                                                panoramen am Zugfenster vorbei. In Alp-
                                                                                nachstad erreichen wir schließlich den
                                                                                Vierwaldstättersee. Von dort geht es dann
                                                                                mit der steilsten Zahnradbahn der Welt
                                                                                auf den Pilatus, von dem sich ein phantas-
                                                                                tischer Rundblick über den See und die ge-
                                                                                samte Zentralschweiz bietet. Kurze, aber
                                                                                spektakuläre Wanderwege laden zur Er-
                                                                                kundung der gesamten Gipfelregion ein.
                                                                                Unsere letzte Übernachtung auf dem Gip-
                                                                                fel des Pilatus in 2.100 m Höhe über dem
                                                                                Vierwaldstättersee ist sicher der krönende
                                                                                Abschluss unserer Reise durch die Schwei-
                                                                                zer Bergwelt.

7. Tag:                                                                               Luzern - Rückfahrt Basel - Heimreise
Nach dem Frühstück schweben wir per
Luftseilbahn und Panoramagondel nach
Kriens, von wo es nur noch wenige Mi-
nuten mit dem Stadtbus nach Luzern
sind. Hier bleibt noch ein wenig Zeit, die
lebendige Metropole Luzern kennenzu-
lernen. Die älteste gedeckte Holzbrücke
der Welt, die Kapellbrücke, verbindet
die Alt- mit der Neustadt. Die malerische
Lage am See begünstigte die frühe Ent-
wicklung Luzerns zum Touristenziel ers-
ten Ranges. Mit ihren gemütlichen Gas-
sen, bemalten Häusern und eleganten
Promenaden lädt die Stadt zum Flanieren ein. Am Bahnhof in Luzern nehmen wir unser Gepäck wieder
in Empfang und fahren an unseren Ausgangspunkt Basel zurück. Wir sind rechtzeitig dort, um an Nach-
mittag individuell wieder in unsere Heimatorte zurückreisen zu können.
Programmänderung – auch kurzfristig – vorbehalten
Bildnachweis: Schweiz-Tourismus; swiss travelsystem.com; Tourisme Montreux; Interlaken Tourismus; Pilatus Hotel Bellevue, FOTOLIA
Mit Glacier- und Bernina-Express durch die Schweizer Alpenwelt - SPD-Reiseservice
Unsere Reisetermine
19.06. – 25.06.2018             7 Reisetage
18.09. – 24.09.2018             7 Reisetage
Mindestteilnehmerzahl: 15 Personen
Reisepreis pro Person in Euro
im Doppelzimmer                                               € 1.299,-
im Einzelzimmer                                               € 1.419,-
Ausflug auf den Gornergrat                                    € 40,-
Ausflug auf den Rochers-de-Naye                               € 25,-
Im Reisepreis eingeschlossene Leistungen
•    Bahnrundreise laut Programm ab/an Basel in der 2. Klasse inkl. alle Zuschläge
•    Zuschläge für Bernina-Express / Glacier-Express / Golden Pass Classic Line
•    2 Übernachtungen / Halbpension im 3-Sterne-Hotel in Chur (Hotel Chur oder gleichwertig)
•    2 Übernachtungen / Halbpension im 3-Sterne-Hotel in Zermatt (Hotel Jägerhof oder gleichwertig)
•    1 Übernachtung / Halbpension im 4-Sterne-Hotel in Montreux (Eurotel oder gleichwertig)
•    1 Übernachtung / Halbpension im 3-Sterne-Hotel Bellevue auf dem Pilatus
•    geführter Stadtrundgang in Chur
•    separater Gepäcktransport während der gesamten Reise ab Chur bis Luzern
•    SPD-Reiseservice-Reiseleitung ab und bis Basel
Nicht enthaltene Leistungen
 •   Getränke, alle persönlichen Ausgaben, Trinkgelder
 •   Reiseversicherungen
Reiseveranstalter im Sinne des Reiserechts ist der SPD-ReiseService - Eine Marke der FFR GmbH, Berlin
Information, Beratung und Buchung

FFR GmbH / SPD-Reiseservice
Wilhelmstraße 140
10963 Berlin
Telefon: 030-25594-600 ∙ Telefax: 030-25594-699
E-Mail: info@spd-reiseservice.de ∙ Internet: www.spd-reiseservice.de

Information, Beratung und Buchung
FFR GmbH / SPD-Reiseservice
Wilhelmstraße 140
10963 Berlin
Telefon: 030-25594-600 ∙ Telefax: 030-25594-699
E-Mail: info@spd-reiseservice.de ∙ Internet: www.spd-reiseservice.de
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Reisebedingungen des SPD-ReiseService                                                                               Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält,
Der SPD-ReiseService ist ein Produkt der FFR Ferien-, Freizeit- und ReiseService GmbH. Diese Reisebedin-            dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
gungen und weitere Hinweise regeln die Rechtsbeziehung zwischen der FFR Ferien-, Freizeit- und ReiseService         Bei Schiffsreisen kann der Reiseveranstalter weiterhin den Vertrag kündigen, wenn nach dem Urteil des Kapi-
GmbH (nachfolgend „Reiseveranstalter“) und seinen Kunden (nachfolgend auch „Reisende“) für die Teilnahme            täns der Reisende wegen Krankheit oder Gebrechen oder aus einem sonstigen Grund reiseunfähig ist. Kündigt
an Reisen des SPD-ReiseService. Sie gelten ergänzend zu den §§ 651 a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs.              der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis. Er muss sich jedoch den Wert der ersparten
                                                                                                                    Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der
1. Abschluss des Reisevertrags                                                                                      nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern erstatteten
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.         Beträge.
Die Anmeldung erfolgt mündlich, schriftlich, fernmündlich oder durch Bildschirmsysteme durch den Anmel-             Dem Reisenden bleibt es auch in diesem Fall unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
der auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragserfüllung bzw. -verpflich-        Der Reiseveranstalter kann weiterhin bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten
tung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende Verpflichtung        Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen von Reisevertrag zurücktreten:
durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch                a) Die Mindestteilnehmerzahl wird in der Buchungsbestätigung angegeben oder dort auf die entsprechenden
den Reiseveranstalter zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem           Angaben in der Reiseausschreibung Bezug genommen.
Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt            b) Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Reisenden oder dem Gruppenauftraggeber als dessen Vertreter gegen-
der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen       über die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der
gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende inner-          Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
halb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Leistung von            c) Ein Rücktritt vom Veranstalter später als vier Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig.
An- bzw. Restzahlung erklärt.                                                                                       d) Der Reisende kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise ver-
2. Bezahlung                                                                                                        langen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem
Zur Absicherung der Kundengelder hat der Reiseveranstalter eine Insolvenzversicherung abgeschlossen. Mit            Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise
Aushändigung des Sicherungsscheins und Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung wird eine Anzahlung                gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.
von 20 % des jeweiligen Reisepreises fällig. Der restliche Reisepreis wird fällig, wenn feststeht, dass die         7. Obliegenheiten des Kunden
Reise – wie gebucht – durchgeführt wird und nicht mehr wegen des Nichterreichens der Mindestteilneh-                7.1. Mängelanzeige
merzahl (vgl. Punkt 6) durch den Reiseveranstalter abgesagt werden kann, die Reiseunterlagen ausgehändigt           Der Reisende und jeder Reiseteilnehmer sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen im
oder dem Reisenden vereinbarungsgemäß zugesandt worden sind. Stornokosten, Umbuchungsentgelte und                   Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung der Störung
Fremdkosten, die der Reiseveranstalter für den Reisenden verauslagt hat, sind sofort zur Zahlung fällig.            beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Daraus ergibt sich insbe-
3. Leistungen                                                                                                       sondere die Verpflichtung des Reisenden, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung anzu-
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Programm            zeigen. Sollte eine örtliche Reiseleitung nicht existieren oder nicht zu erreichen sein, ist die Beanstandung dem
des Reiseveranstalters, der Leistungsausschreibung für Package-Programme, der Gruppenprogramme, die                 Reiseveranstalter (FFR GmbH – SPD-ReiseService, Wilhelmstraße 140, 10963 Berlin, Tel. 0 30 / 25 59-46 00;
individuell gefertigt wurden, sowie der Flugreisen-Programme und den hierauf Bezug nehmenden Angaben                Fax 0 30 / 25 59-46 99) durch Telefon, Telegramm oder Telefax zur Kenntnis zu bringen, damit geeignete Maß-
in der Reisebestätigung. Die in den Prospekten enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend.          nahmen ergriffen werden können, die Beanstandungen zu überprüfen und ggf. für Abhilfe zu sorgen. Die
Bezüglich der Reiseausschreibung behält sich der Reiseveranstalter in Übereinstimmung mit § 4 Abs. 2                Reiseleitung hat nicht die Befugnis, Ansprüche anzuerkennen und rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben.
BGB-InfoVO ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen                Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so ist der Anspruch auf Minderung in der
vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibungen zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbst-           Regel ausgeschlossen.
verständlich informiert wird. Der Reiseveranstalter behält sich insbesondere ausdrücklich vor, vor Vertrags-        Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich den Beförderungsunternehmen anzuzeigen.
abschluss eine Änderung des Reisepreises aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für            Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige
bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Rei-           besteht Gefahr eines Anspruchsverlustes.
se geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes zu erklären. Ebenso behält er sich vor, den          7.2. Kündigung
Reisepreis vor Vertragsschluss anzupassen, wenn die vom Kunden gewünschte oder im Prospekt ausgeschrie-             Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen.
bene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes              Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigen Grund nicht zuzumuten ist. Die
verfügbar ist. Der Kunde ist vor Buchung auf die erklärten Änderungen rechtzeitig hinzuweisen. Jederzeit            Kündigung ist erst zulässig, wenn der Veranstalter, bzw. seine Beauftragten (Reiseleitung) eine ihnen vom Rei-
können vom Prospekt abweichende Vereinbarungen einvernehmlich getroffen werden.                                     senden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer
4. Leistungs- und Preisänderungen                                                                                   Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom VERANSTALTER oder seinen Beauftragten
4.1 Leistungsänderungen                                                                                             verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die           gerechtfertigt wird.
nach Vertragsschluss notwendig und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit        8. Beschränkung der Haftung
die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht             8.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den
beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen            dreifachen Reisepreis beschränkt,
mit Mängeln behaftet sind. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Reisenden über wesentliche Leistungsän-      – soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
derungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird der Reiseveranstalter           – soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens
dem Reisenden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.                                  eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
4.2 Preisänderungen                                                                                                 8.2 Für alle Schadensersatzansprüche des Reisenden gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die
Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall          nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Schäden, die nicht Perso-
der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flugha-               nenschäden sind, bis zu einer Höhe des dreifachen Reisepreises je Reiseteilnehmer und Reise. Den Reisenden
fengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern:          wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversiche-
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treib-           rung empfohlen.
stoffkosten, so kann der Veranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:             8.3 Die Haftung des Reiseveranstalters ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Veranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbe-              Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften oder Verordnungen, die auf den Reise-
trag verlangen. b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel gefor-           veranstalter oder die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind und dessen bzw.
derten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels          die Haftung des Reiseveranstalters danach ausgeschlossen oder beschränkt ist.
geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Veranstalter vom Reisenden             9. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
verlangen. Werden die bei Vertragsschluss gültigen Abgaben, wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber             9.1 Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über
dem Veranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um diesen entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt           Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reisean-
werden. Eine Preiserhöhung durch den Reiseveranstalter ist jedoch nur dann zulässig, sofern zwischen Vertrags-      tritt zu unterrichten. Angehörige anderer Staaten können sich beispielsweise an das für sie zuständige Konsulat
schluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung            wenden.
des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter den Reisenden       9.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die
unverzüglich, spätestens 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem         jeweilige diplomatische Vertretung, wenn er mit der Besorgung beauftragt wurde, es sei denn, der Reiseveran-
Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung           stalter hat die Verzögerung zu vertreten.
einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, vom Reisevertrag kostenlos zurückzutreten oder        9.3 Der Reisende ist für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente und die Einhaltung
die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage         aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere
ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese       die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften resultieren, gehen zu seinen
Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der              Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters
Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.                                                                   bedingt sind.
5. Rücktritt des Reisenden                                                                                          10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
5.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Für den Rücktrittszeitpunkt          10.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats
ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter entscheidend. Dem Reisenden wird empfohlen,           nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendma-
den Rücktritt schriftlich zu erklären.                                                                              chung kann fristwahrend nur gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend angegebenen Anschrift
5.2 Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise aus Gründen (mit Ausnahme von unter          erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an
Ziffer 7 geregelten Fällen höherer Gewalt) nicht an, die vom Reiseveranstalter nicht zu vertreten sind, kann        der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäck-
der Reiseveranstalter angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen              schäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen. Diese sind
verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche            binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden.
anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Es bleibt dem Reisenden unbenommen, den             10.2 Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651f BGB, ausgenommen solcher wegen Körper- und Gesund-
Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder geringe-          heitsschäden, verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertra-
re Kosten entstanden sind als die nachstehend aufgeführten pauschalierten Kosten. Der pauschalierte Anspruch        ge nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den
auf Rücktrittsgebühren beträgt pro Person:                                                                          Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder
Standardgebühren                                                                                                    der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises                                                              nach dem Ende der Hemmung ein. Alle anderen Ansprüche unterliegen der gesetzlichen Verjährung.
vom 29. – 22. Tag                  30 % des Reisepreises
vom 21. – 15. Tag                  40 % des Reisepreises                                                            11. Informationen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
vom 14. – 8. Tag                   55 % des Reisepreises                                                            11.1 Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrt-
vom 7. – 1. Tag                    75 % des Reisepreises                                                            unternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesell-
ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises.                                 schaft bei der Buchung zu informieren.
5.3 Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschä-      11.2 Steht das ausführende Luftfahrtunternehmen zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht fest, so wird der
digung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm durch den Rücktritt ungewöhnlich hohe           Reiseveranstalter dem Kunden die Fluggesellschaft nennen, die aller Wahrscheinlichkeit den Flug durchführen
Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter         wird. Tritt dann doch ein Wechsel der dem Kunden benannten ausführenden Fluggesellschaft ein, so wird der
verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer              Reiseveranstalter den Kunden darüber unverzüglich informieren.
etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. Ein Anspruch            11.3 Die Black List ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm.
des Reisenden nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des          12. Allgemeines
Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorzunehmen besteht nicht. Da dem Reiseveranstalter          Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirk-
in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt entstehen, kann der Reiseveranstalter die Kosten in        samkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben. Dies gilt nicht bei       Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
anderweitigen Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Hier ist der Reiseveranstalter           Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden oder einen sonstigen Reiseteilnehmer ist der Wohnsitz des
berechtigt, ein Umbuchungsentgelt von Euro 25,– zu erheben.                                                         Reisenden maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss
Dem Reisenden wird dringend der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen. Dies ist mög-          des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohn-
lich bei der Versicherung HanseMerkur Reiseversicherung AG.                                                         sitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der
6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter                                                              Sitz des Reiseveranstalters maßgebend. Beides gilt nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwin-
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach        gend etwas anderes vorschreiben.
Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: – wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer                                                                                                          Stand: 01.06.2016

SPD-ReiseService ist eine Marke der FFR Ferien-, Freizeit und ReiseService GmbH, Berlin
Wilhelmstraße 140 (Willy-Brandt-Haus) · 10963 Berlin · Tel. 0 30 / 25 59-46 00 · Fax 0 30 / 25 59-46 99 · info@spd-reiseservice.de · www.spd-reiseservice.de
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                                                                                                           Ja, bitte sendet mir Euren E-Mail Newsletter

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 Schweiz –                                                                                          18.09.-24.09.2018
 Mit Glacier- und Bernina-Express
 durch die Schweizer Alpenwelt
 Teilnehmer: Vorname und Nachname übereinstimmend mit Reisepass/Ausweis

 1. .......................................................................................        2. .......................................................................................

  Doppelzimmer                                                Einzelzimmer                            ½ Doppelzimmer

 Wunschleistungen:
    Ausflug auf den Gornergrat (40 € p.P.)
    Ausflug auf den Rochers-de-Naye (25 € p.P.)
        

 Bahnfahrt nach/ab Basel:
 ab/bis Bahnhof: ............................................................                                                .
  2. Klasse     1. Klasse
 Abschluss einer Reiseversicherung (HanseMerkur Reiseversicherung AG):
  Reise-Rücktritt + Urlaubsgarantie                            SPD-Rundumschutz
  Last-Minute-Schutz (ohne Rücktrittsversicherung)             keine Versicherung gewünscht
 Zahlung:
  Rechnung
  Bankeinzug (SEPA)
  Kreditkarte (zzgl. 2% Gebühr)
 Weiterführende Unterlagen zum Bankeinzug bzw. zur Kreditkartenzahlung übersenden wir mit der Buchungsbestätigung/ Rechnung.

Datum: ............................... 1. Unterschrift ...................................................……………...........………........................................…………………………….
Ich erkenne für alle von mir angemeldeten Teilnehmer die Reisebedingungen des Reiseveranstalters SPD-ReiseService – Eine Marke der FFR
GmbH und die Beförderungsbedingungen der beteiligten Verkehrsträger als verbindlich an.

Datum: ...............................2. Unterschrift ...................................................……………...........………........................................……………………………..
Ich erkläre ausdrücklich, auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller von mir angemeldeten Teilnehmer einzustehen.
Mit Glacier- und Bernina-Express durch die Schweizer Alpenwelt - SPD-Reiseservice
Reiseversicherung
SPD-RUNDUMSCHUTZ (für Reisen bis 31 Tage)
REISE-RÜCKTRITTSVERSICHERUNG
o siehe unten                                                                                   Prämie Rundumschutz bis 31
REISE-KRANKENVERSICHERUNG                                                                       Tage
Erstattung der Kosten für:                                                                      Reisepreis Pro Pers.
o ambulante und stationäre Heilbehandlung beim Arzt im Ausland                                                       Code
                                                                                                bis EUR    EUR
o ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel sowie unfallbedingte Hilfsmittel                250,--     16,--     94638
o den medizinisch sinnvollen und ärztlich angeordneten Rücktransport ins                        500,–      29,–      94639
  Inland                                                                                        750,–      37,–      94640
o Kein Selbstbehalt                                                                             1.000,–    51,–      94641
NOTFALL-VERSICHERUNG                                                                            2.000,–    64,–      94642
o Notruf-Service, weltweit – rund um die Uhr                                                    3.000,–    99,–      94643
REISEGEPÄCK-VERSICHERUNG
o Versicherungssumme: 2.000,– EUR je versicherte Person
o kein Selbstbehalt

REISE-RÜCKTRITTSVERSICHERUNG inkl. URLAUBSGARANTIE
REISE-RÜCKTRITTS-VERSICHERUNG                                                                   Prämie RRV + Urlaubsgarantie
o Versicherungssumme bis zur Höhe des jeweiligen Reisepreises                                   Reisepreis Pro Pers.
                                                                                                                     Code
Kein Selbstbehalt! Einzige Ausnahme: Ambulante Behandlungen. In diesem Fall                     bis EUR    EUR
beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mind. jedoch                      250,--     14,--     36740
25,– EUR je versicherte Person.                                                                 500,–      21,–      36741
                                                                                                750,–      27,–      36742
URLAUBSGARANTIE (REISEABBRUCH-VERSICHERUNG)                                                     1.000,–    36,–      36743
o zusätzlicher Kostenersatz bei Reiseabbruch                                                    2.000,–    49,–      36744
(vorzeitige oder verspätete Rückreise)*1)                                                       3.000,–    84,–      36745

Abschließbar sofort bei Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reiseantritt. Liegen zwischen Reisebuchung und -Reiseantritt weniger
als 30 Tage, muss der Abschluss innerhalb von 3 Werktagen nach Reisebuchung erfolgen. Gilt ausschließlich für Leistungen, die über SPD-
ReiseService/FFR GmbH gebucht wurden. Die ausführlichen Bedingungen können Sie beim SPD-ReiseService anfordern.

        Preise für Anschlussfahrten (RIT-Tickets) ab/bis allen DB-Bahnhöfen:
        Je nach Entfernung vom Heimatbahnhof zum Zielbahnhof gelten verschiedene Tarifzonen. Es handelt
        sich hierbei um Tarifkilometer der DB, diese können von der geographischen Entfernung abweichen)
         Preisstufen
         Stufe I             2. Klasse                                     65,- €
         bis 350 km          1. Klasse                                     95,- €
         Stufe II            2. Klasse                                    109,- €
         ab 351 km           1. Klasse                                    165,- €
        Nahbereich:         Im Bereich bis 200 Km sind die regulären Preisangebote der Bahn zu vergleichen.
        Sparpreise:         Spar- und Sondertarife der Bahn können preiswerter sein, sind aber in der Regel zuggebunden
        Reservierungen: Sitzplatz-, Liege- oder Schlafwagenreservierungen können wir leider nicht vornehmen.
                        Diese gibt es, wie gewohnt, direkt bei der Deutschen Bahn oder bei jedem Reisebüro mit DB-
                        Lizenz (auch ohne Vorlage einer Fahrkarte).
        Gültigkeit:         Gültig auf allen fahrplanmäßigen Regelzügen der DB ab 1 Tag vor Reisebeginn.
                            Der Aufpreis für ICE und IC- / EC-Züge ist bereits im Tarif enthalten.
        Preise Stand 2017, Änderungen vorbehalten!
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