Elektro- und Hybridfahrzeuge - Tipps und Infos zum sicheren Umgang und zur Pannenhilfe - VBG
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Elektro- und Hybridfahrzeuge Pannenhilfe an Elektro-und Hybridfahrzeugen mit Hochvoltsystemen Fahrerinnen beziehungsweise Fahrer von Fahrzeugen mit Hochvoltsyste- men (HV) sind keiner elektrischen Gefährdung ausgesetzt – selbst im Falle einer Panne. Das ist systembedingt und durch eine Vielzahl von Maßnahmen der Hersteller abgesichert. Auch die Pannenhilfe ist bei Fahrzeugen mit HV-Systemen ungefährlich, solange zur Störungsbesei- tigung keine Eingriffe in die HV-Anlage notwendig werden. Gefährlich kann es für die Pannenhelfenden bei Fahrzeugen werden, die durch einen Unfall beschädigt sind oder aus Schnee sowie Wasser gebor- gen werden müssen. Die Eigensicherheit der Fahrzeuge zum Schutz vor Gefährdungen durch Stromschlag oder Lichtbogen ist zwar weitgehend, jedoch nicht vollständig bei allen Fahrzeugen realisiert. Das betrifft insbesondere die Nutzfahrzeuge. Im Zweifelsfall sind die Hersteller zu befragen. 3
Elektro- und Hybridfahrzeuge Abbildung 1: HV-Kabel (orange) Hochvoltsysteme Was sind Fahrzeuge mit Hochvoltsystemen? Fahrzeuge mit HV-Systemen sind Fahrzeuge, die mit Spannungen ab 25 V bis 1000 V AC oder 60 V DC bis 1500 V DC, Antrieb und Nebenaggregate betreiben. Dies betrifft die meisten Hybrid- und Elektrofahrzeuge. Wie sind Hybrid-oder Elektrofahrzeuge zu erkennen? Zum Beispiel: • Schriftzug am Armaturenbrett oder am Fahrzeug • Orangefarbene Hochvoltkabel Abbildung 2: Beispiel Kennzeichnung HV-Kompo- (Abbildung 1) nenten • Kennzeichnung auf den HV-Komponenten (Abbildung 2) 4
Elektro- und Hybridfahrzeuge TIPP 1 Generell gilt: Hände weg von Hochvoltkomponenten und orangefarbenen Leitungen Sichere Hilfe bei Elektroautos Weitere Tipps: • Zündschlüssel abziehen (Achtung: Transpondersysteme schalten sich automatisch bei Annäherung ein) und danach Trennstecker/ Disconnector der Hochvoltbatterie ziehen (Abbildung 3). • Sichtprüfung, ob HV-Komponenten beschädigt sind. • Keine Arbeiten an den HV-Komponenten. Diese dürfen nur Per- sonen durchführen, die für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hoch- voltsystemen qualifiziert sind. Dies gilt auch dann, wenn bei der Pannenhilfe HV-Komponenten beschädigt oder Beschädigungen festgestellt werden. • Auch nach dem Ausschalten des HV-Systems kann eine Rest- spannung vorhanden sein – je nach Hersteller noch mehrere Minuten. Unbedingt die Kennzeichnungen beachten! 5
Elektro- und Hybridfahrzeuge TIPP 1 Abbildung 3: Beispiel Trennstecker/Disconnector Achtung beim Fremdstarten Unbedingt Herstellerangaben beachten. Nur bei wenigen Fahrzeugen ist ein Fremdstarten über das 12/24 V DC Bordnetz möglich. Nach dem Abschalten können gefährliche Kondensatorrestspannungen vorhanden sein, die sich nicht über Dauer- entladewiderstand entladen. Vor dem Öffnen die Anweisung in der Dokumentation beachten. 6
Elektro- und Hybridfahrzeuge TIPP 2 Weitere Tipps: • Ein unbeschädigtes Fahrzeug kann immer auf ein Bergungsfahrzeug (Plateaufahrzeug) verladen werden. • Beim Abschleppen mit Seil oder Stange sind die Herstellervorgaben zu beachten. • Für das sichere Bergen der Fahr- zeuge sind alle Maßnahmen des Tipps 1 „Sichere Hilfe bei Elektro- autos“ zu berücksichtigen. • Beim Ziehen mit einer Winde dürfen sich keine HV-Kompo- nenten im Bereich der Anschlag- oder Ansetzpunkte befinden und beschädigt werden. Das Gleiche gilt beim Heben mit einem Wagen- heber oder Ladekran. 7
Elektro- und Hybridfahrzeuge TIPP 3 Verhalten bei einem Unfall Weitere Tipps: • Bei einem Unfall wird das HV-System in aller Regel mit der Aus- lösung des Airbags abgeschaltet. Dies gilt für die meisten Pkw, aber nicht für Nutzfahrzeuge. • Daher sind alle Maßnahmen des Tipps 1 „Sichere Hilfe bei Elektro- autos“ zu berücksichtigen, um gefährdungsfrei arbeiten zu kön- nen. Einige Hersteller empfehlen beziehungsweise schreiben vor, den Minuspol der 12/24 V DC Bordnetz-Batterie abzuklemmen (siehe auch Rettungsleitfäden). • Besondere Gefahr besteht, wenn HV-Batterien oder HV-Konden- satoren (Energiespeicher bei Nutzfahrzeugen) durch einen Unfall beschädigt oder herausgerissen wurden. Hier sollten Einsatz- kräfte der Feuerwehr oder des THW zur Hilfe gerufen werden. Beschädigte HV-Batterien dürfen nur mit entsprechender Persön- licher Schutzausrüstung (Gesichtsschutz, Schutzhandschuhe für das Arbeiten unter Spannung) gehandhabt werden. 8
Elektro- und Hybridfahrzeuge • Ausgelaufene Batterie-Flüssigkeiten können, je nach Batterietyp, reizend oder ätzend sein. Daher ist jeder Kontakt zu vermeiden. Nach einem Unfall ist nicht auszuschließen, dass die HV-Batterien auch später noch durch interne Reaktionen in Brand geraten können. Deshalb sollten Unfallfahrzeuge nicht in geschlossenen Räumen abgestellt werden. Abbildung 4: HV-Batteriemodul HV-Batterie – technische Daten Zellenzahl 192 (16 Module) Energieinhalt 36,6 kWh Ladeschlussspannung 800 V maximale Leistung 256 kW Thremomanagement Flüssigkühlung und Heizung Typenschild einer HV-Batterie (Beispiel) 9
Elektro- und Hybridfahrzeuge Infos: Qualifizierung der Pannenhelfenden Pannenhilfe an Elektroautos darf leisten, wer speziell dafür qualifiziert wurde. Pannenhelfende erhalten deswegen eine Unterweisung in den Aufbau und die Funktionsweise von Fahrzeugen mit Hochvolt- systemen. Hierbei gelten die Anforderungen und Bedingungen für nicht elektrotechnische Arbeiten der DGUV Information 200-005 „Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen“ (bisher BGI 8686). Weitergehende Infos: www.dguv.de (Häufiggestellte Fragen unter Webcode: d657671) Rettungsdatenblätter des Verbandes der Automobilindustrie e. V. (VDA) www.vda.de/de/arbeitsgebiete/rettungsleitfaeden_feuerwehr/ Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e. V. (VDIK) – www.vdik.de ADAC e. V. – www.adac.de Weitere Hinweise können bei den Fahrzeugherstellern heruntergeladen werden. 10
Elektro- und Hybridfahrzeuge Herausgeber: www.vbg.de Deelbögenkamp 4 22297 Hamburg Postanschrift: 22281 Hamburg Artikelnummer: 44-09-4117-6 Realisation: Jedermann-Verlag GmbH www.jedermann.de Fotos: VBG, iStock Nachdruck nur mit schriftlicher Genehmigung der VBG Version: 2.0/2015-10 Druck: 2015-10/Auflage 2.000 Der Bezug dieser Informationsschrift ist für Mitgliedsunternehmen der VBG im Mitgliedsbeitrag enthalten.
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