Elektromobilität in Kfz-Werkstätten - ElektroMobilität NRW
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Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis ......................................................................................................................... 1 1. Elektromobilität in Kfz-Werkstätten ...................................................................................... 2 2. Neue Märkte -- neue Kunden ................................................................................................ 3 2.1. Marktüberblick.................................................................................................................... 3 2.2. Aktuelle Entwicklungen und Trends ................................................................................... 5 3. Herausforderungen / Zukunftschancen .................................................................................. 6 4. Neue Anforderungen ............................................................................................................ 8 4.1. Veränderungen in den Wartungsumfängen ....................................................................... 8 4.2. Veränderungen in der Infrastruktur ................................................................................... 9 4.3. Qualifizierung der Mitarbeiter .......................................................................................... 10 5. Qualifizierungsangebote ..................................................................................................... 12 6. Initialberatung und Kontakt ................................................................................................ 12 6.1. Initialberatung und inhaltliche Fragen zum Thema Elektromobilität mit Batterie: ......... 12 6.2. Initialberatung und inhaltliche Fragen zum Thema Elektromobilität mit Wasserstoff- Brennstoffzelle: ................................................................................................................. 12 6.3. Organisatorische Anfragen: .............................................................................................. 12 Seite 1 von 12
1. Elektromobilität in Kfz-Werkstätten Die Mobilität spielt für den Klimaschutz eine zentrale Rolle. Trends wie verstärkte Nutzung des öf- fentlichen Verkehrs sowie Carsharing1 und der Wunsch der Konsumenten sich klimaneutral fortzube- wegen2 stoßen im Automobilsektor einen Wandel an. Elektromobilität mit Batterie und Brennstoff- zelle als neue Antriebstechnologien zeigen neue Chancen aber auch Herausforderungen – für die Hersteller, Zulieferer – und auch für die Kfz-Werkstätten. Dieser Umbruch wirkt sich auf die Entwicklung des gesamten Automobil- und Verkehrssektors aus. Welche Veränderungen und Herausforderungen sich für die Kfz-Betriebe ergeben, stellen wir auf die- ser Webseite dar. Insbesondere heben wir auch die Chancen und Möglichkeiten für Kfz-Betriebe her- vor, um am zukünftigen Markt zu bestehen und zeigen die Anforderungen auf, die dafür erfüllt wer- den müssen. Zu guter Letzt finden Sie hier auch Anregungen zur Qualifizierung Ihres Kfz-Betriebs so- wie eine Auswahl an Weiterbildungsmöglichkeiten für Sie und Ihre Mitarbeiter (Auswahl bezieht sich auf NRW und hat kein Anspruch auf Vollständigkeit). 1 https://www.agora-verkehrswende.de/12-thesen/die-mobilitaetswende-hat-in-den-staedten-bereits-begonnen/,17.01.2020 2 https://de.statista.com/infografik/18082/einstellung-der-deutschen-zum-klimawandel/,17.01.2020vllt.einetreffendereStatistik mit Fokus auf Mobilität Seite 2 von 12
2. Neue Märkte -- neue Kunden 2.1. Marktüberblick Die Entwicklungen der Zulassungszahlen für Elektrofahrzeuge in Deutschland steigen stetig an. Nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes stiegen die Zulassungen bei E-Fahrzeugen deutlich im Vergleich von 2018 zu 2019. Fahrzeuge mit einem Hybridantrieb nehmen mittlerweile 6,6 % Marktanteil an den Gesamtzulassungen an (2019: 239.250 Neuzulassungen/ +83,7 % im Jahr 2019). Die Elektro-Fahr- zeuge mit Batterieantrieb weisen einen Anteil von knapp 2 % aus (2019: 63.281 Neuzulassungen/ +75,5 %). Die Plug-In-Hybride haben 2019 einen Marktanteil von 1,3 % erreicht (2019: 45.348 Neuzu- lassungen/ +44,2 %). Die mit erdgasangetriebenen Pkws (2019: 7.623 Neuzulassungen/-29,4 %) wei- sen bisher einen Marktanteil von 0,2 % aus, ähnlich wie die flüssiggasbetriebenen Pkws (2019: 7.256 Neuzulassungen/ +55,6 %).3 Mit Blick auf die Wachstumsraten der Zulassungszahlen innerhalb des vergangenen Jahres (2018-2019), zeigt sich deutlich ein positiver Trend bei den Fahrzeugen mit alter- nativen Antriebstechnologien im Vergleich zu den klassischen Benzin- und Dieselfahrzeugen (Vgl. Abb. 1+2). Dabei liegt NRW im deutschlandweiten Vergleich deutlich vor den anderen Bundesländern. In NRW wurden bis Ende September 2019 8.816 E-Fahrzeuge neu zugelassen. Die durchschnittliche Wachs- tumsrate liegt in NRW bei rund 62 % seit 2009. 3 Fahrzeugzulassungenim Dezember 2019: https://www.kba.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/Fahrzeugzulassunge /pm01_2020_n_12_19_pm_komplett.html?nn=2562684,27.01.2020 Seite 3 von 12
Obwohl im internationalen Vergleich andere Länder (z. B. China oder Norwegen4) deutlich mehr E- Fahrzeuge zugelassen haben, ist davon auszugehen, dass Elektromobilität den Verkehrssektor in Deutschland immer stärker prägen wird. Denn langfristig muss Mobilität klimafreundlich gestaltet werden. Laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie spielt Elektromobilität weltweit eine Schlüsselfunktion für eine klimafreundli- che Mobilität. Vor allem in Verbindung mit Strom aus erneuerbaren Energien verfügen E-Fahrzeuge über ein großes CO2-Einsparpotenzial gegenüber den Verbrennungsmotoren.5 Die Automobilindustrie beschäftigt sich ebenfalls intensiv mit diesem Thema, um bei dem Wandel auf dem Markt konkurrenzfähig zu bleiben. So haben viele Automobilhersteller bereits E-Fahrzeuge in ihrem Sortiment6 und der Verband der Automobilindustrie beschreibt Elektromobilität als die An- triebe der Zukunft. „Klimaschutz, knapper werdende fossile Brennstoffe und ein erhöhter Mobilitätsbedarf durch steigende Bevölkerungszahlen erfordern neue Lösungen und alternative Antriebe. Elektrofahrzeuge können einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz und zur Emissi- onsvermeidung leisten. Deshalb sind die Elektrofahrzeuge fester Bestandteil der Fä- cherstrategie der deutschen Hersteller und Zulieferer.“7 4 BranchenstudieElektromobilität2019,https://www.internationales-verkehrswesen.de/branchenstudie-elektromobilitaet-2019/,27.01.2020 5 BMWI,ElektromobilitätinDeutschland https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/elektromobilitaet.html, 17.01.2020 6 https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/kaufen/elektroautos-uebersicht/, 17.01.2020 7 https://www.vda.de/de/themen/innovation-und-technik/elektromobilitaet/startseite-elektromobilitaet.html, 17.01.2020 Seite 4 von 12
2.2. Aktuelle Entwicklungen und Trends Die wirtschaftliche und klimapolitische Bedeutung von Elektromobilität zeigt sich auch in den zahl- reich vom Bund und den Ländern aufgezeigten Förderprogrammen wie dem Umweltbonus für erst- mals zugelassene batterieelektrische Fahrzeuge (BEV), Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV) und Plug-in- Hybride (PHEV) und der aktuell von der Landesregierung NRW neu aufgesetzten Kaufprämien (NRW- Landesregierung baut Förderung für Elektromobilität aus). Insbesondere drohende Fahrverbote und geplante steuerliche Nachteile für Verbrennungsmotoren legen nahe, dass die Elektromobilität eine zunehmende Bedeutung für den Automobilen Sektor entwickelt und in naher Zukunft auch das Ange- bot an Elektrofahrzeugen am Markt deutlich zunehmen wird. Obwohl die zugelassenen Elektrofahr- zeuge noch weit von der Anzahl der zugelassenen Pkw mit Verbrennungsmotor entfernt sind, bewei- sen Projekte wie das aktuell in Brandenburg geplante Telsa-Werk, dass die Elektroautos immer mehr an Nachfrage gewinnen. Für die Kfz-Werkstätten bedeutet dies, einen immer höheren Marktanteil an Elektrofahrzeugen – neue potentielle Kunden. Experten gehen davon aus, dass sich die finanziellen Nachteile bei Anschaffung eines Elektrofahrzeu- ges binnen weniger Jahren amortisiert haben und die gesamten Kosten für die Anschaffung und Be- trieb eines Elektrofahrzeugs auf dem gleichen Niveau sein werden, wie für ein Auto mit Verbren- nungsmotor.8 Die Anreize für den Kauf eines Elektrofahrzeuges wachsen stetig, nicht zuletzt durch strengere Emis- sionsvorschriften, Preis- und Lebensdauervorteile der Batterie und Kaufanreize durch die Förderpro- gramme auf Bundes- und Landesebene. 8 https://www.finanzen100.de/finanznachrichten/boerse/megatrend-elektromobilitaet-diese-deutschen-unternehmen-profitieren-wirk- lich_H1448308691_11014817/ 21.01.2020 Seite 5 von 12
3. Herausforderungen / Zukunftschancen Für die Kfz-Werkstätten ergeben sich neuen Herausforderungen, aber auch Zukunftschancen durch die Veränderungen in der Automobilindustrie. Zwar wird der Verbrennungsmotor nicht von einem auf den andern Tag verschwinden, aber der Paradigmenwechsel in der Automobilindustrie in Rich- tung klimafreundlicher alternativer Antriebtechnologien ist unausweichlich und die Anforderungen verändern sich. Neben den alternativen Antriebstechnologien wird davon ausgegangen, dass sich auch der individuelle Personenverkehr verändern wird. Neben dem Individualverkehr werden neue Nutzungsmodelle wie Carsharing und andere Mobilitätsdienstleistungen eine größere Bedeutung spielen, insbesondere in größeren Städten. Dies würde wiederum bedeuten, dass sich die Anzahl der zugelassenen Fahrzeuge insgesamt reduziert. 9 Um dies zu kompensieren bietet die „neue“ Mobilität als Dienstleistung wiederum ein neues Potenzial zur anderweitigen Wertschöpfung durch elektrifi- zierte, automatisierte und vernetzte Fahrzeuge. Die Akteure der Wertschöpfungsketten im Automobilsektor müssen sich auf die neuen Herausforde- rungen, die durch den Paradigmenwechsel entstehen, individuell vorbereiten, um weiterhin am Markt bestehen zu können. Dies gilt auch für die Kfz-Werkstätten. Die ursprünglichen Geschäftsfel- der im Werkstattbereich werden durch neue Angebote ergänzt und ersetzt. Die Studie „Auswirkungen der Elektromobilität auf den Wartungsumsatz im Kfz-Gewerbe“ rechnet beispielsweise zwar nur mit einem geringen Umsatzrückgang im Kfz-Gewerbe, setzt aber voraus, dass die Kfz-Werkstätten in der Lage sind die wegbrechenden Geschäfte mit konventionellen PKW mit Elektroautos zu kompensieren.10 So gehen realistische Zukunftsszenarien davon aus, dass schon 2025 der allgemeine Bestand an Elektro-Auto- und Hybrid-PKW-Fahrzeugen bei 25 Prozent liegt.11 Konkret 9 https://www.prognos.com/uploads/tx_atwpubdb/140900_Prognos_Shell_Studie_Pkw-Szenarien2040.pdf21.01.2020 10 https://qualitaet-ist-mehrwert.de/werkstatt-unterstuetzung/elektromobilitaet/#arbeitsvolumina,27.01.2020 11 https://qualitaet-ist-mehrwert.de/werkstatt-unterstuetzung/elektromobilitaet/#arbeitsvolumina,27.01.2020 Seite 6 von 12
können die Kfz-Betriebe sich mit der Investition in technische Ausrüstung, einer Sicherheitsausrüs- tung zur Arbeit mit Hochvolttechnologien sowie einer entsprechenden Qualifizierung ihrer Mitarbei- ter auf die Veränderung vorbereiten. Seite 7 von 12
4. Neue Anforderungen Für die Kfz-Werkstätten ergeben sich durch Elektromobilität deutliche Herausforderungen für ihr Ta- gesgeschäft, bei den Reparatur- und Wartungsarbeiten. Dies betrifft sowohl die Infrastruktur als auch Mitarbeiterschulungen. Die neuen Herausforderungen zeigen sich u. a. durch eine neue Entwicklung des Absatzmarktes, der Veränderungen der Serviceprozesse, die sich aus den neuen baulichen Vo- raussetzungen der Fahrzeuge ergeben und den neuen Anforderungen an die Mitarbeiterqualifika- tion. Gleichzeitig bietet die neue Technologie auch die Chance eine neue Zielgruppe zu erschließen. Veränderungen in den Wartungs- und Reparaturumfängen – Elektrofahrzeuge sind deutlich wartungsärmer als Fahrzeuge mit einem Verbrennungsmotor Veränderungen in der Infrastruktur – Für die Wartungsarbeiten sind spezielle bauliche Vo- raussetzungen innerhalb der Kfz-Werkstatt zu schaffen – Zertifizierung erforderlich (Fachbe- trieb für Hybrid- und Elektrofahrzeuge) – neue technische Ausstattung bedeutet zusätzliche Investitionen Qualifizierung der Mitarbeiter – Mitarbeiter, die Wartungsarbeiten an Elektrofahrzeugen durchführen, müssen spezielle Schulungen absolviert haben (Stufen der Qualifizierung) 4.1. Veränderungen in den Wartungsumfängen Elektromobilität bedeutet für Kfz-Werkstätte Kunden mit neuen Fahrzeugen, die eine andere Form von Wartungs- und Reparaturarbeiten erfordern. Kurzum: Die Serviceprozesse verändern sich. Im di- rekten Vergleich zeigt sich, dass bei Elektrofahrzeugen mit Batterie sich die Wartungs- und Reparatu- rumfänge durch weniger Bauteile deutlich reduzieren. Alle verbrennungsmotorischen Bauteile und der mechanische Antriebsstrang entfallen, hierzu zählen u. a. der Wegfall von Öl-, Zündkerzen- und Zahnriemenwechsel etc. 12 Verbrenner- Plug-In-Hybrid Batterie-elektrisches Öl- und Ölfilterwechsel Austausch Kühlmittel Zündkerzenwechsel Luftfilterwechsel Zahnriemenwechsel Kraftstofffilterwechsel Bremsflüssigkeitswechsel Kontrolle der Leistungselektronik Austausch der Trocknerpatrone * Austausch zusätzlicher Kühlmittel * * Bremsbeläge und -scheiben reduziert reduziert Reparatur Abgasanlage reduziert reduziert Reparatur Kupplung * *Je nach Hersteller und konzeptioneller Methode Quelle: e-mobild BW: Entwicklung der Beschäftigung im After Sales, eigene Darstellung Tabelle 1: Veränderungen in den Wartungs- und Reparaturumfängen 12 https://qualitaet-ist-mehrwert.de/e-mobilitaet/das-sind-die-auswirkungen-fuer-kfz-werkstaetten/ 21.01.2020 Seite 8 von 12
Da die Elektrofahrzeuge deutlich wartungsärmer sind als die herkömmlichen Fahrzeuge mit einem Verbrennungsmotor13, werden die Wartungsarbeiten an Elektrofahrzeugen mit Batterie weniger Um- satz generieren. Für die Kfz-Werkstätte lohnt es sich daher, sich frühzeitig auch mit der Erschließung neuer Geschäftsmodelle auseinanderzusetzen. Dazu zählen beispielsweise die Einrichtung und War- tung von E-Ladesäulen beim Kunden vor Ort oder die Pflege und Wartung von Car Sharing Angebo- ten. Auch Leihfahrzeuge für Langstreckenfahrten könnten das Dienstleistungsangebot von Kfz-Werk- stätten in Zukunft erweitern. 4.2. Veränderungen in der Infrastruktur Zertifizierung erforderlich (Fachbetrieb für Hybrid- und Elektrofahrzeuge) neue technische Ausstattung bedeutet zusätzliche Investitionen Um Wartungsarbeiten an Elektrofahrzeigen durchführen zu können, müssen die Kfz-Werkstätte spe- zielle bauliche Voraussetzungen erfüllen um als ein „Fachbetrieb für Hybrid- und Elektrofahrzeuge“ zertifiziert werden zu können. Hierbei liegen die Investitionskosten je nach technischer Ausstattung der Werkstätten ca. zwischen 10.000 € und knapp 50.000€ (Vgl. Tab. 2). Position Investitionskos- Bemerkungen ten Investitionen Inventar 750,00€ Ein Arbeitsplatz und eine einfache Ladestation + Einrich- Warnzeichen 300,00€ tung für Brennstoffzellen-Wartung und -reparatur an Ar- Schutzausrüstung 400,00€ beitsplatz Werkzeuge 3.100,00€ Ladestation 1.100,00€ Summe 5.650,00€ Kosten der Qualifizie- rungsmaßnahmen 750,00€ Fachkurs E-Mobilität 1.500,00€ Schulung eines Mitarbeiters Elektrofachkraft HV 1.200,00€ Lehrgang GAP Summe 3.450,00€ Kosten Prüfung/ Qualifizie- 1.000,00€ rung Summe gesamt 10.100,00€ Quelle: Schaufenster Elektromobilität: E-Mobilität in der Kfz-Werkstatt, eigene Darstellung Tabelle 2: Investitionen in die Werkstattinfrastruktur Laut dem „Schaufenster Elektromobilität“ sind einmalige Investitionskosten von rund 10.000 Euro in der Basisvariante für die Durchführung von Wartungs- und Reparaturarbeiten an Elektrofahrzeugen zu erwarten. Benötigt werden hier neben der sicherheitstechnischen Ausrüstung sowie speziellen Werkzeugen eine Ladestation und gegebenenfalls eine Hubvorrichtung zum Austauschen des Batte- riepacks. 13 https://qualitaet-ist-mehrwert.de/e-mobilitaet/das-sind-die-auswirkungen-fuer-kfz-werkstaetten/,17.01.2020 Seite 9 von 12
Darüber hinaus müssen die Betriebe über einen zugelassenen Spannungsprüfer (kein Multimeter) und die notwendige persönliche Schutzausrüstung (Elektrikerhandschuhe für Arbeiten im Spannungs- bereich bis 1.000 Volt) verfügen. Um als „Fachbetrieb für Hybrid- und Elektrofahrzeuge“ zertifiziert zu werden, ist es auch notwendig das mindestens ein Fachkundiger Mitarbeiter für die Arbeiten qualifi- ziert ist (Fachkundiger für Arbeiten an HV-eigensicheren Systemen). 14 Bei mit Wasserstoffbetriebenen Fahrzeugen sind grundsätzlich drei Aspekte bei den Arbeiten an ei- nem Brennstoffzellen-Fahrzeug zu beachten, die die Werkstattausstattung beeinflussen: Konventionelle Tätigkeiten am Fahrzeug können in der Werkstatt wie gewohnt ausgeführt werden, wie z.B. Reifenwechsel, Karosseriearbeiten, Arbeiten an 12- und 24-Volt-Systemen, Reinigung usw. (Voraussetzung Fahrzeug ist nach EU-Richtlinien gebaut). 15 Bei beschädigten Fahrzeugen, insbesondere eine einer Beschädigung von wasserstoffführenden Tei- len oder z.B. beim Spülen oder Entleeren von H2-Tanks ist darüber hinaus zu beachten, dass diese Fahrzeuge außerhalb der Werkstatt und nicht in geschlossenen Räumen bearbeitet werden, um ei- nen Gasaustritt innerhalb der Werkstatt zu vermeiden. Zusätzlich sind primäre Schutzmaßnahmen sinnvoll, wie z. B. H2-Sensoren zur Erkennung von austre- tendem Wasserstoff sowie ein Warnsystem mit entsprechender Lüftungs- und Entrauchungssystema- tik.16 4.3. Qualifizierung der Mitarbeiter Um an den aktuellen Entwicklungen am Markt teilzuhaben, lohnt es sich frühzeitig sich als ein Betreib zu qualifizieren, der auch Arbeiten an elektrischen Fahrzeugen durchführen kann.17 Neben der ge- nannten baulichen Voraussetzung bedeutet dies auch eine Qualifizierung der Mitarbeiter. Hier gibt es je nach Antriebstechnologie, unterschiedliche Qualifizierungsstufen, die innerhalb eines Betriebes abgedeckt werden können. In entsprechenden Unterweisungen und Schulungen können die Mitarbeiter qualifiziert werden, um die Richtlinien der Berufsgenossenschaft zu erfüllen und strafrechtlichen bzw. zivilrechtlichen Konse- quenzen vorzubeugen. Hierbei gilt grundsätzlich die Unterscheidung zwischen dem Fachkundigen für die Arbeiten an Hochvolt (HV) eigensicheren Fahrzeugen und dem elektrotechnisch unterwiesenen Mitarbeitern.18 Ohne diese Unterweisungen dürfen keine Reparatur- und Wartungsarbeiten durchge- führt werden. Einfachere Arbeiten wie den Reifenwechsel bei Elektrofahrzeugen dürfen ebenfalls nur von Mitarbeitern mit einer entsprechenden Qualifizierung durchgeführt werden, da der Einsatz von Spannungen oberhalb von 30 V AC und 60 V DC in der Fahrzeugtechnik durch Brennstoffzelle, Hybrid- technik, Elektrofahrzeuge zu einer elektrischen Gefährdung durch Körperdurchströmung und Licht- bogen oder Explosionen bei Arbeiten an Fahrzeugen führen kann.19 Für die Arbeit an Elektrofahrzeugen mit Batterieantrieb sind die folgenden Qualifizierungen relevant, je nach Gefährdung und Aufgabenbereich sind drei Qualifizierungsstufen zu unterscheiden (Vgl. Tab. 3). 14 https://www.kfz-innung-stuttgart.de/fileadmin/user_upload/formulare/unterordner/Hybrid-_und_Elektro/Voraussetzung_zur_Anerken- nung_Hybrid-Elektro_Fzg.pdf 21.01.2020 15 https://emcel.com/de/werkstatt-fuer-brennstoffzellen-fahrzeug/ 12.02.20 16 https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/265 12.02.20 17 https://herthundbuss.com/branche-mehr/elektromobilitaet-werkstaetten/17.01.2020 https://emobilitaetblog.de/arbeitsplatz-in-gefahr-e-mobilitaet-in-der-kfz-werkstatt/,17.01.2020 18 https://www.bridging-it.de/media/download/ep30_abschlussbericht_2017_der_begleit-_und_wirkungsforschung.pdf, 17.01.2020 19 https://www.bghm.de/fileadmin/user_upload/Arbeitsschuetzer/Gesetze_Vorschriften/Informationen/200_005.pdf17.01.2020 Seite 10 von 12
Stufe 1: Elektrisch unterwiesene Person, die nicht-elektronische Arbeiten durchführen darf Stufe 2: Elektrofachkräfte, die elektronische Arbeiten im spannungsfreien Zustand durchfüh- ren können Stufe 3: Elektrofachkräfte für Arbeiten unter Spannung an HV-Systemen 20 Erforderliche Kfz-Mechaniker Elektrotech- EFK HV Arbeiten unter VEFK- Qualifikationen Kfz-Mechatroni- nisch unterwie- Elektrofachkraft Spannung für HV ker sene Personen für Hochvolt- Elektrofach- Ver- für Arbeiten an systeme in Kfz kräfte für Hoch- ant- Tätigkeiten Kfz mit Hoch- (48 UE + Praxis, volt-systeme in wortli- volt-systemen Stufe 2) Kfz (7 UE, Stufe che (0,5-2 UE, 3) Elekt- Stufe1) rofach- kraft Freischaltung des Fahrzeugs x x x Inbetriebnahme des Fahrzeugs x x x Arbeiten an spannungsfreien Fahrzeug (nicht (nicht Hoch- x x x x voltsystem) Messen, Diagnostizieren am Fahrzeug unter Spannung x x x x ohne Gefahr der Berührung von Hochvolt-Teilen Messen, Diagnostizieren am Fahrzeug (nicht Hochvoltsys- x x x tem) Arbeiten am Hochvoltsystem x x Quelle: Schaufenster Elektromobilität: E-Mobilität in der Kfz-Werkstatt, eigene Darstellung Tabelle 3: Qualifikationen für Arbeiten an Elektrofahrzeugen Für die Arbeit an Elektrofahrzeugen mit Brennstoffzelle werden zusätzliche Anforderungen benötigt (vergleich hierzu: DGUV Information 209-072 Wasserstoffsicherheit in Werkstätten). Insbesondere umfangreiche Kenntnisse zu den Grundlagen der Wasserstofftechnologie sind essentiell. Hier werden 4 Qualifizierungsstufen angeboten, um die Mitarbeiter für den Umgang mit dieser Technologie aus- zubilden. Stufe 1: Sensibilisierung Wasserstoff Stufe 2: Grundzüge im sicheren Umgang mit Wasserstoff Stufe 3: Sicheres Arbeiten an Systemen mit Wasserstoff Stufe 4: Freigabe und Prüfung von Systemen mit Wasserstoff 21 Sowohl die technische Aufrüstung der Werkstätte als auch die Qualifizierung der eigenen Mitarbeiter sind mit Investitions- und Weiterbildungskosten verbunden. 20 https://www.tuvsud.com/de-de/store/akademie/seminare-technik/elektromobilitaet-hochvolttechnik,17.01.2020 21 https://www.tuvsud.com/de-de/store/akademie/seminare-technik/elektromobilitaet-hochvolttechnik/batterie-wasserstoff, 17.01.2020 Seite 11 von 12
5. Qualifizierungsangebote Die EnergieAgentur.NRW recherchiert fortlaufend Bildungsangebote von zahlreichen Anbietern in Deutschland – auch zum Thema Elektromobilität in Kfz-Werkstätten und stellt sie in der Online-Da- tenbank Bildungs.Navi zusammen. Die verschiedenen Angebote sind in Form von kurzen Steckbriefen porträtiert. 6. Initialberatung und Kontakt Gerne bieten wir Ihnen als Werksattbetreiber oder Mitarbeiter eine Initialberatung für Ihre Kfz-Werk- statt zum Thema Elektromobilität an. Auch andere Interessenten können gerne mit uns Kontakt auf- nehmen. 6.1. Initialberatung und inhaltliche Fragen zum Thema Elektromobilität mit Bat- terie: Frederik Budschun Elektromobilität EnergieAgentur.NRW 0211 86642424 budschun@energieagentur.nrw 6.2. Initialberatung und inhaltliche Fragen zum Thema Elektromobilität mit Wasserstoff-Brennstoffzelle: Dr.-Ing. Frank Koch Brennstoffzelle & Wasserstoff EnergieAgentur.NRW 0209 1672816 koch@energieagentur.nrw 6.3. Organisatorische Anfragen: Alexandra Landa M. A. Wissensmanagement EnergieAgentur.NRW 0202 2455227 landa@energieagentur.nrw Jennifer Latza M. Sc. Wissensmanagement EnergieAgentur.NRW 0173 2896888 latza@energieagentur.nrw Impressum Herausgeber: ElektroMobilität NRW | EnergieAgentur.NRW GmbH | Roßstr. 92 | 40476 Düsseldorf | Mail: info@elektromobilitaet.nrw Text und Redaktion: EnergieAgentur.NRW GmbH | Bildnachweis: Titel © Mennekes Elektrotechnik GmbH & Co. KG | Stand: März 2020 Seite 12 von 12
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