Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung - Verwendung von Trichlorethen bei der ...

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213-710
            DGUV Information 213-710

            Empfehlungen
            Gefährdungsermittlung der
            Unfallversicherungsträger
            (EGU) nach der
            Gefahrstoffverordnung
            Verwendung von Trichlorethen bei
            der ­Extraktion von Bitumen aus Asphalt
            nach dem Waschtrommelverfahren

März 2020
kommmitmensch ist die bundesweite Kampagne der gesetzlichen Unfallversicherung
in Deutschland. Sie will Unternehmen und Bildungseinrichtungen dabei unterstützen
eine Präventionskultur zu entwickeln, in der Sicherheit und Gesundheit Grundlage al-
len Handelns sind. Weitere Informationen unter www.kommmitmensch.de

Impressum

Herausgegeben von:
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)
Fax: 030 13001-9876
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de

Sachgebiet Gefahrstoffe des Fachbereichs Rohstoffe und
chemische Industrie der DGUV

Ausgabe: März 2020

DGUV Information 213-710
zu beziehen bei Ihrem zuständigen ­Unfallversicherungsträger oder unter
www.dguv.de/publikationen Webcode: p213710
Empfehlungen Gefährdungsermittlung
der Unfallversicherungsträger (EGU)
nach der Gefahrstoffverordnung
Verwendung von Trichlorethen bei der Extraktion von Bitumen
aus Asphalt nach dem Waschtrommelverfahren

DGUV Information 213-710 März 2020
Inhaltsverzeichnis

		Seite
Vorbemerkung.............................................................................................................................................. 5

1               Allgemeines.................................................................................................................................         6

2               Anwendungsbereich und Hinweise.................................................................................                                      7

3               Begriffsbestimmungen..........................................................................................................                       9

4               Arbeitsverfahren und Tätigkeiten....................................................................................                              12
4.1             Extraktion des Bindemittels................................................................................................                       12
4.2             Rückgewinnung des B ­ indemittels....................................................................................                             13
4.3             Bestimmung der Rohdichte von Asphalt......................................................................                                        13

5               Gefährdungsermittlung und Beurteilung.................................................................... 14
5.1             Gefahrstoffe.................................................................................................................................. 14
5.2             Bewertung der Gefahrstoffexposition............................................................................ 15

6               Schutzmaßnahmen und W    ­ irksamkeitsprüfung.......................................................                                              16
6.1             Technische und ­organisatorische ­Schutzmaßnahmen.........................................                                                        16
6.2             Persönliche Schutz­ausrüstungen.....................................................................................                              18
6.3             Arbeitsmedizinische V­ orsorge............................................................................................                        19

Literatur............................................................................................................................................................ 20

Anhang 1......................................................................................................................................................... 23
Gefahrstoffbelastung bei der Extraktion von Bitumen
aus Asphalt nach dem Waschtrommelverfahren....................................................................... 23

4
Vorbemerkung

Empfehlungen G  ­ efährdungsermittlung      setzlichen Unfallversicherung (DGUV)
der Unfallversicherungsträger (EGU)         und in das Regelwerk als DGUV Infor-
nach der Gefahrstoffverordnung              mation 213-701 ff. aufgenommen. Da-
­(GefStoffV) werden von der antrag­         rüber hinaus erfolgt eine Verbreitung
 stellenden Organisation erarbeitet in      über das Internet sowie branchenbezo-
 ­Zusammenarbeit mit                        gen durch die einzelnen Unfallversiche-
                                            rungsträger.
• den gesetzlichen Unfallversicherungs-
  trägern (UVT) und dem                     Diese Empfehlungen wurden erstmals
• Institut für Arbeitsschutz der Deut-      im Mai 2005 verabschiedet. Sie wurden
  schen Gesetzlichen Unfallversiche-        im Juli 2018 in Zusammenarbeit mit der
  rung (IFA) gemeinsam mit der
• Bundesanstalt für Arbeitsschutz und       • Berufsgenossenschaft der Bauwirt-
  Arbeitsmedizin (BAuA) und gegebe-           schaft (BG Bau)
  nenfalls weiteren Messstellen z. B. der   • Berufsgenossenschaft Rohstoffe und
  Bundesländer.                               chemische Industrie (BG RCI)
                                            • Hessischen Ländermessstelle für Ge-
EGU werden im Abstand von fünf Jah-           fahrstoffe, Regierungspräsidium Kassel
ren durch die Projektgruppe „EGU“ des       aktualisiert und in überarbeiteter Form
Sachgebietes „Gefahrstoffe“ überprüft.      2019 verabschiedet.
Sollten Änderungen (dies betrifft Über-
arbeiten oder auch Zurückziehen einer       Diese Empfehlungen ersetzen die
EGU) notwendig, werden diese ver­           „BG-Information BG/BGIA-Empfehlun-
öffentlicht.                                gen für die Gefährdungsbeurteilung
                                            nach der Gefahrstoffverordnung – Ver-
EGU werden herausgegeben durch              wendung von Trichlorethylen bei der
das Sachgebiet „Gefahrstoffe“ im            Prüfung von Asphalt – Waschtrommel-
Fachbereich „Rohstoffe und chemi-           verfahren“ vom August 2005.
sche Industrie“ der Deutschen Ge-

                                                                                      5
1       Allgemeines

Maßnahmen aus dem Arbeitsschutz­             gleichwertige, auch nichtmesstechni-
gesetz (ArbSchG) [1] und 7. Sozialgesetz-    sche Ermittlungsverfahren erfolgen.
buch (SGB VII) [2] gegen arbeits­bedingte    EGU nach GefStoffV sind eine Hilfe bei
Gesundheitsgefahren werden in der            der Gefährdungsbeurteilung, da sie für
­Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) [3]       abzuleitende Schutzmaßnahmen und
 und den zugehörigen Technischen             deren Wirksamkeitsüberprüfung ent-
 ­Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) konkreti-   sprechend der TRGS 400 „Gefährdungs-
  siert sowie durch Regeln, Vorschriften     beurteilung für Tätigkeiten mit Gefahr-
  und Informationen der DGUV erläutert.      stoffen“ [5] mit herangezogen werden
                                             können. Darüber hinaus können diese
 Die in den EGU nach GefStoffV beschrie-     EGU als nichtmesstechnisches Verfah-
 benen Verfahren, Tätigkeiten und            ren bei der Informationsermittlung und
 Schutzmaßnahmen sind vorrangig auf          Durchführung der Expositionsbewertung
 die GefStoffV und auf chemische             nach der TRGS 402 „Ermittlung und Be-
 Arbeitsstoffe gerichtet. Im Rahmen der      urteilung der Konzentrationen gefähr-
 Gefährdungsbeurteilung sind weitere         licher Stoffe in der Luft in Arbeitsbe-
 Gefährdungen zu ermitteln. Darüber          reichen“ [6] verwendet werden. Somit
 hinaus ist in Absprache mit dem zustän-     können Unternehmen den eigenen Er-
digen Facharzt oder -ärztin für ­Arbeits-    mittlungsaufwand erheblich reduzieren.
oder Betriebsmedizin die arbeitsmedizi-      Dies ist insbesondere bei messtechni-
nische Vorsorge gemäß der Verordnung         schen Ermittlungen von Bedeutung, die
zur arbeitsmedizinischen Vorsorge            im Einzelfall ganz entfallen können.
­(ArbMedVV) festzulegen [4].
                                             Bei Anwendung dieser EGU bleiben an-
Die GefStoffV fordert die Arbeitgeber        dere Anforderungen der GefStoffV, ins-
und Arbeitgeberinnen unter anderem           besondere die Informationsermittlung
auf, Art und Ausmaß der Exposition der       (§ 6) und die Verpflichtung zur Beach-
Beschäftigten zu bewerten. Dies kann         tung der Rangfolge der Schutzmaßnah-
durch Arbeitsplatzmessungen oder             men (§ 7), bestehen.

6
2       Anwendungsbereich und Hinweise

Diese EGU geben dem Betrieb praxis-          analytik wurde rechtzeitig durch einen
gerechte Hinweise wie sichergestellt         Hersteller bei der Europäischen Chemi-
werden kann, dass Arbeitsplatzgrenz-         kalienagentur (ECHA) beantragt. Zulas-
werte und andere Beurteilungsmaß-            sungsbedingungen können Maßnah-
stäbe eingehalten sind oder anderwei-        men vorschreiben, die nicht in den EGU
tig davon ausgegangen werden kann,           enthalten sind, z. B. eine Verpflichtung
dass ein Stand der Technik erreicht ist.     in regelmäßigen ­Abständen Messungen
Werden die in der EGU beschriebenen          durchzuführen. Die Anwendung dieser
Verfahrensparameter sowie die Schutz-        EGU entbindet nicht von der Einhaltung
maßnahmen eingehalten, kann davon            der in einer Zulassung aufgeführten
ausgegangen werden, dass das Mi-             Bedingungen. Nachgeschaltete Anwen-
nimierungsgebot nach § 7 Abs. 4 der          dende, die ­Trichlorethen im Rahmen
GefStoffV erfüllt wird.                      wissenschaftlicher Forschung und Ent-
                                             wicklung unter kontrollierten Bedingun-
Diese EGU beziehen sich auf den Ein-         gen und mit einer Menge von nicht mehr
satz von Trichlorethen (Trichlorethylen,     als einer Tonne pro Jahr verwenden,
Tri) in Laboratorien bei der Prüfung von     können sich auf eine Ausnahme der
Asphalt. Trichlorethen wird hier als         Zulassungspflicht nach Artikel 56 (3) der
­Lösemittel bei der Extraktion des Bitu-     REACH-­Verordnung berufen. Die ECHA
mens aus dem Asphalt nach dem                versteht darunter auch ausdrücklich
Waschtrommelverfahren eingesetzt.            analytische Untersuchungen zur Über-
 Gemäß ­REACH-Verordnung (Verordnung         wachung und Qualitätskontrolle, wie es
 (EG) Nr. 1907/2006) [7] ist Trichlorethen   bei der ­Asphaltanalytik der Fall ist.
 seit dem 21.04.2016 zulassungspflichtig.
 Für alle nachgeschalteten Verwendun-        Diese EGU finden keine Anwendung bei
 gen, für die keine fristgerechte Zulas-     Verwendung anderer Lösemittel wie z. B.
 sung beantragt wurde, gilt seit dem         Caprylsäuremethylester (Methyloctano-
 Stichtag ein Verwendungsverbot für          at, Methylcaprylat, CSME), Tetrachlor­
 Trichlorethen. Die Zulassung als Extrak-    ethen (Perchlorethylen, PER), Dichlor-
 tionsmittel für Bitumen in der Asphalt-     methan, Toluol oder Xylol.

                                                                                     7
Anwendungsbereich und Hinweise

Diese EGU behandeln ausschließlich           unter anderem die Prüfung der unver-
die inhalative Gefährdung. Es sind auch      änderten Gültigkeit der Empfehlungen.
andere, z. B. dermale, orale oder psychi-    Die Überprüfung erfolgt im Rahmen der
sche Gefährdungen möglich. Diese sind       ­Gefährdungsbeurteilung. Als Ergeb-
in der Gefährdungsbeurteilung zu be-        nis der Gefährdungsbeurteilung sind
rücksichtigen.                              auch Methoden und Fristen zur Über-
                                            prüfung der Wirksamkeit bestehender
Die Anwenderin oder der Anwender            und zu treffender Schutzmaßnahmen
dieser EGU muss bei Änderungen im            festzulegen. Grundsätze hierzu sind um­
Arbeitsbereich oder bei Verfahrens­          fassend in der TRGS 500 [8] dargestellt.
änderungen sofort und ansonsten re-          Gibt es Besonderheiten werden diese in
gelmäßig, mindestens aber einmal             den EGU bei den Schutzmaßnahmen in
jährlich, die Gültigkeit der Vorausset-      Nummer 6 zusätzlich beschrieben.
zungen dieser EGU überprüfen und das
Ergebnis dokumentieren. Hierzu zählt

8
3       Begriffsbestimmungen

Begriffe werden so verwendet wie sie           ­ uschlagstoffe wie z. B. Gummiteile
                                               Z
im Begriffsglossar zu den ­Regelwerken         und Farbstoffe enthalten, die zur ver-
der Betriebssicherheitsverordnung              wendungsspezifischen Modifizierung
­(BetrSichV), der Biostoffverordnung           beigemengt werden.
 (BioStoffV) und der GefStoffV bestimmt
 sind [9]. Im Sinne dieser EGU werden        • Asphaltmischgut
 folgende Begriffe definiert:                  Unter Asphaltmischgut wird der
                                               ­frische, noch nicht eingebaute Asphalt
• Abzug                                         verstanden, wie er vom Asphaltmisch-
  Ein Abzug ist ein räumlich abgeteilter        werk abgegeben wird.
  Bereich, der so abgesaugt ist, dass
  bei der Anwendung der Verfahren zur        • Bindemittel
  Prüfung von Asphalt Gase, Dämpfe             Das Bindemittel verklebt die Mineral-
  oder Stäube in gefährlicher Konzent-         stoffe miteinander. Heutzutage wird
  ration oder Menge nicht aus dem Ab-          ausschließlich Bitumen verwendet.
  zugsinneren in den Atembereich der           Teer ist aufgrund seiner krebserzeu-
  Beschäftigten gelangen können. Es            genden Inhaltsstoffe seit 1984 in der
  kommen Abzüge nach DIN EN 14175-             Bundesrepublik Deutschland nicht
  2:2003-08 [10] sowie gleichwertige,          mehr zulässig [11]. Teerhaltiger Fräs-
  wirksamkeitsgeprüfte, technische             asphalt darf daher auch nicht zur
  ­Einrichtungen in Frage. Die Abluft darf     ­Herstellung von Asphaltmischgut
   dabei nicht in den Raum zurückge-            ­wiederverwendet werden.
   führt werden.
                                             • Bitumenspülmaschine
• Asphalt                                      Eine Bitumenspülmaschine dient zur
  Asphalt ist ein Gemisch aus dem              vollautomatischen Reinigung und
  Bindemittel Bitumen und Mineral-             Trocknung von bitumen­verunreinigten
  stoffen, bei denen das gröbere Ge-           Arbeitsmitteln wie Rundkolben mit
  stein verschiedener Körnungen und            einem Lösemittel im geschlossenen
  der sehr feine Füller (Gesteinsmehl)         System.
  unterschieden werden. Des Weiteren
  kann Asphalt noch diverse andere

                                                                                        9
Begriffsbestimmungen

• Extraktion                                 mischwerken, Auftragslaboratorien
  Extraktion ist die chemische Trennung      und zertifizierten Prüfstellen für Erd-
  des Bindemittels Bitumen von den           und Straßenbau. Ein Laboratorium,
  mineralischen Bestandteilen einer          in dem Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
  Asphaltprobe unter Verwendung eines        ausgeführt werden, muss den Anfor-
  Lösemittels. Extrahiert wird dabei das     derungen der TRGS 526 „Laborato-
  Bitumen, es wird zunächst als Binde-       rien“ genügen [13].
  mittel-Lösemittel-Gemisch erhalten.
                                           • Lösemittelrückgewinnungsanlage
• Extraktionsanlage nach dem                 Die Lösemittelrückgewinnungsanla-
  ­Waschtrommelverfahren                     ge ist ein Bauteil einer Extraktions-
  In dieser Extraktionsanlage erfolgt        anlage. Dort findet durch Destillation
  die Extraktion des Bitumens aus der        des Lösemittels eine Einengung des
  Asphaltprobe und die Trocknung der         Bindemittel-Lösemittel-Gemisches
  Mineralstoffe wie oben beschrieben         statt, so dass ein Großteil des zur
  vollautomatisch im geschlossenen           ­Extraktion verwendeten Lösemittels
  System. Die Asphaltprobe wird in            wiederverwendet werden kann. Der
  einer Waschtrommel in die Anlage            Begriff „Rückgewinnung“ an dieser
   ­eingebracht.                              Stelle ist nicht zu verwechseln mit der
                                              Rückgewinnung des Bindemittels am
• Fräsasphalt                                 Rotationsverdampfer, bei dem durch
  Fräsasphalt ist der durch Fräsen            Destillation des Lösemittels das reine
  ­kleinstückig gewonnene Ausbau­             Bitumen erhalten wird.
   asphalt [12].
                                           • Prüfung von Asphalt
• Laboratorium                               Die Prüfung von Asphalt bezeichnet
  Unter einem (Asphalt-) Laboratorium        die Analyse nach DIN EN 12697-1:­
  wird hier eine Einrichtung verstanden,     2012-09 [14] von frischem Asphalt-
  in der die Prüfungen von Asphalt unter     mischgut, Bohrkernen aus Straßen­
  Verwendung der erforderlichen Aus-         decken und Fräsasphalt zur Fest­
  rüstung und Anwendung der Prüfver-         stellung bestimmter Eigenschaften
  fahren durchgeführt werden. Solche         der Asphaltmischung, des Binde­
  Laboratorien finden sich in Asphalt-       mittels und der Mineralstoffe.

10
Begriffsbestimmungen

• Rotationsverdampfer                          Durch regelmäßige Stabilitätstests
  Bei einem Rotationsverdampfer han-           wird ­geprüft, ob das in der Extraktions­
  delt es sich um eine besondere Form          anlage befindliche ­Trichlorethen noch
  einer Destillationsapparatur, bei dem        verwendbar ist. Bis zu einem gewissen
  neben der Erhitzung des Ausgangs-            Zersetzungsgrad kann das Lösemittel
  gemisches zusätzlich der Siedepunkt          durch Zusatz eines Stabilisierungs­
  des abzudestillierenden Lösemittels          mittels weiterverwendet werden,
  durch Anlegen eines Vakuums abge-            ­danach muss es ausgetauscht werden.
  senkt werden kann.
                                             • Trockenschrank
• Rückgewinnung                                Ein Trockenschrank dient zur thermi-
  Unter der Rückgewinnung versteht man         schen Nachtrocknung der Mineral­
  im Zusammenhang mit der Asphalt-             stoffe nach Abschluss der Extraktion.
  analytik die destillative Trennung des
  Lösemittels vom Bindemittel, so dass       • Waschtrommel
  dieses lösemittelfrei, weiteren Untersu-     Bei der Waschtrommel handelt es
  chungen unterzogen werden kann.              sich um einen Siebkörper, in dem die
                                               ­Asphaltprobe in die Wasch- und Trock-
• Schleuderhülse                               nungskammer der Extraktionsanlage
  Die Schleuderhülse sitzt innerhalb           gegeben wird. So kann die Probe vom
  der Extraktionsanlage in einer Zent-          Lösemittel umspült und das Binde­
  rifuge und dient zum Auffangen des            mittel gelöst werden, während die
  mineralischen Füllers, der nach der           Mineralstoffe (mit Ausnahme des
  Extraktion in der Waschtrommel noch           ­Füllers) zurückgehalten werden.
  im Bindemittel-Lösemittel-Gemisch
  ­enthalten ist.                            • Zentrifuge
                                               Die Zentrifuge ist ein Bauteil einer
• Stabilitätstest                              ­Extraktionsanlage, in die die
  Trichlorethen zersetzt sich mit der           Schleuder­hülse eingesetzt wird und
  Zeit und unter Wärmeeinwirkung. Der           dient zur Abtrennung des Füllers aus
  dabei unter anderem entstehende               dem Bindemittel-Lösemittel-Gemisch.
  Chlorwasserstoff führt zu einer Absen-
  kung des pH-Wertes des Lösemittels.

                                                                                      11
4       Arbeitsverfahren und Tätigkeiten

Trichlorethen wird bei der Prüfung von      • Entnahme des Bindemittel-­Lösemittel-
Asphalt zur Extraktion des Bindemit-          Gemisches aus der Extraktionsanlage
tels aus Asphaltproben in Form von          • Entnahme verbrauchten Lösemittels
Bohrkernen, Fräsasphalt und Asphalt-          aus dem Tank
mischgut mit Bestimmung des Binde-          • Rückgewinnung des Bindemittels
mittelgehaltes und anschließender             durch Destillation am Rotations­
Prüfung der Bindemitteleigenschaften          verdampfer
verwendet. Hierzu werden die minera-        • Verbringung des abdestillierten
lischen Bestandteile des Asphalts in          ­Trichlorethens nach der Bindemittel-
automatischen Extraktionsanlagen mit           rückgewinnung
geschlossenem Lösemittelkreislauf von       • Reinigung der bitumenverunreinigten
dem Bindemittel getrennt. Die Verfahren        Arbeitsmittel, insbesondere der Glas-
„Extraktion“ und „Rückgewinnung“ des           ware
Bindemittels und damit verbundenen          • Stabilitätstest des Lösemittelvorrats.
Tätigkeiten werden im Folgenden be-
schrieben.
                                            4.1     Extraktion des Bindemittels
Bei Extraktionsanlagen nach dem
Waschtrommelverfahren sind die              Die zur Extraktion vorbereitete Asphalt-
Wasch- und Trocknungskammer, die            probe wird in die Waschtrommel gefüllt.
Zentrifuge, die Lösemittelrückgewin-        Nach Einsetzen der befüllten Wasch-
nungsanlage und der Tank mit dem            trommel und der Schleuderhülse sowie
­Lösemittel zu einem geschlossenen          der Vorwahl der Anzahl der Wasch- und
 ­System vereint. Die Beschäftigten kön-    Trockengänge wird die Extraktionsanla-
  nen bei den folgenden Tätigkeiten         ge in Betrieb gesetzt. Das Bindemittel
  gegenüber Trichlorethen exponiert sein:   wird mit Unterstützung von Ultraschall
                                            durch das Lösemittel von den Mineral-
• Entnahme der Waschtrommel mit den         stoffen gelöst. Die Extraktionsanlage be-
  Mineralstoffen                            findet sich in einem Abzug, der während
• Entnahme der Schleuderhülse mit           des Betriebs der Anlage geschlossen ist.
  dem Füller

12
Arbeitsverfahren und Tätigkeiten

Die Extraktion ist beendet, wenn das      engt, in dem das Lösemittel ­abdestilliert
neu eingespülte Lösemittel farblos        wird. Der Druck im ­Destillierkolben wird
bleibt. Dies kann über ein Schauglas      zur vollständigen Entfernung des Löse-
kontrolliert werden. Die groben Anteile   mittels bei einer Temperatur von 175 °C
der Mineralstoffe werden in der Wasch-    bis auf einen festgelegten Wert abge-
trommel zurückgehalten, der Füller in     senkt und das Vakuum so lange gehal-
der Schleuderhülse der Extraktionsanla-   ten, bis praktisch kein Lösemittel mehr
ge abgetrennt. Im Anschluss an die Ex-    überdestilliert.
traktion werden die in der Waschtrom-
mel verbliebenen Mineralstoffe unter      Das so aus der Asphaltprobe rück-
Vakuum getrocknet und können somit        gewonnene Bindemittel dient zur
am Ende des Prozesses nahezu löse-        ­Berechnung des in der untersuchten
mittelfrei entnommen werden. In der        ­Asphaltprobe vorhandenen löslichen
Schleuderhülse wird der Füller durch        Bindemittelanteils und kann weiter­
Zentrifugation vom Lösemittel-Bindemit-     gehend untersucht werden. Das abdes-
tel-Gemisch getrennt. Die Dauer des ge-     tillierte Lösemittel wird in geschlosse-
samten Prozesses hängt von der Anzahl       nen Behältern zwischengelagert, in den
der Wasch- und Trockengänge ab. Die         Tank der Extraktionsanlage gegeben
Anzahl der Trockengänge ist so zu wäh-      oder entsorgt.
len, dass die Mineralstoffe vollständig
vom Lösemittel getrocknet sind.
                                          4.3     Bestimmung der Rohdichte
                                                  von Asphalt
4.2     Rückgewinnung des
       ­Bindemittels                      Die Bestimmung der Rohdichte erfolgt
                                          im Gegensatz zu früheren Verfahren
Das Bindemittel-Lösemittel-Gemisch        heutzutage nur noch mit Wasser ent-
wird von Hand über ein Ablassventil der   sprechend der TP Asphalt-StB Teil 5 [12].
Lösemittelrückgewinnungsanlage in ein     Somit entfällt eine Exposition gegenüber
Aufnahmegefäß, z. B. einen ­Rundkolben,   Trichlorethen in diesem Arbeitsschritt.
abgelassen. Anschließend wird das Ge-
misch im Rotationsverdampfer einge-

                                                                                     13
5           Gefährdungsermittlung und Beurteilung

5.1         Gefahrstoffe                                  „Risikobezogenes Maßnahmenkonzept
                                                          für Tätigkeiten mit krebserzeugenden
Nach der Verordnung (EU) 1272/2008                        Gefahrstoffen“ [16] als Beurteilungsmaß-
zur Einstufung und Kennzeichnung von                      stab abgeleitet. Aufgrund der Nierento-
Chemikalien (CLP-Verordnung) [15] ist                     xizität erfolgte eine Anpassung der To-
Trichlorethen als Gefahrstoff eingestuft.                 leranzkonzentration auf das Niveau der
Zusätzlich ist Trichlorethen mit dem                      Akzeptanzkonzentration. Eine Anpas-
­Signalwort „Gefahr“ zu kennzeichnen.                     sung der Akzeptanzkonzentration wurde
                                                          nicht vorgenommen, so dass für Trichlor-
Für Trichlorethen wurde aufgrund sei-                     ethen nur ein Wert genannt wird. TRGS
ner möglichen Genotoxizität eine Ex-                      910 legt zudem einen Überschreitungs-
positions-Risiko-Beziehung (ERB) mit                      faktor (ÜF) nach Nr. 3.2.6 der TRGS fest.
einer stoffspezifischen Akzeptanz- und                    Darüber hinaus wird Trichlorethen in der
Toleranzkonzentrationen nach TRGS 910                     TRGS 910 als hautresorptiv ausgewiesen.

Tabelle 1     Beurteilungsmaßstab, Einstufung und Kennzeichnung von Trichlorethen

 Gefahrstoff        Beurteilungs­            Einstufung nach CLP-Verordnung                 Kennzeichnung
 (CAS-Nr.)          maßstab [mg/m³]

 Trichlorethen 33 mg/m³                      Karzinogenität, Kategorie 1B; H350
 (79-01-6)     (6 ppm)                       Keimzellmutagenität, Kategorie 2;
                    ÜF: 8                    H341
                                             Augenreizung, Kategorie 2; H319
                                             Reizwirkung auf die Haut,
                                             ­Kategorie 2; H315
                                             Spezifische Zielorgan-Toxizität (ein-
                                             malige Exposition), Kategorie 3; H336
                                                                                                „Gefahr“
                                             Gewässergefährdend, Chronisch
                                             ­Kategorie 3; H412
H315: Verursacht Hautreizungen. H319: Verursacht schwere Augenreizung. H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit
verursachen. H341: Kann vermutlich genetische Defekte verursachen. H350: Kann Krebs erzeugen. H412: Schädlich für
Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

14
Gefährdungsermittlung und Beurteilung

5.2    Bewertung der Gefahrstoff-        Expositionsspitzen können bei den
       exposition                        unter Abschnitt 4 genannten ­Tätigkeiten
                                         auftreten, insbesondere bei der
Die Ergebnisse der durchgeführten        ­Entnahme des Bindemittel-Lösemittel-­
­Expositionsmessungen (siehe Anhang 1)    Gemischs aus der Extraktionsanlage
 zeigen, dass bezogen auf eine acht­      nach Abschluss des Extraktionsvor-
 stündige Arbeitsschicht die Arbeits-     gangs und bei der Verbringung des
 platzkonzentration von Trichlorethen     ­abdestillierten Trichlorethens nach
 bei Anwendung des Waschtrommel­           der Bindemittelrückgewinnung. Auf-
 verfahrens und der Umsetzung der in       grund der bei den Expositionsmes-
 dieser EGU beschriebenen technischen      sungen ­ermittelten niedrigen Konzen­
 und organisatorischen Schutzmaß­          trationen, die deutlich unter einem
 nahmen der Schichtmittelwert im           Zehntel der aktuellen Akzeptanzkonzen-
 95. Perzentil bei 1,3 mg/m3 liegt.        tration ­liegen, ist auch von einer Einhal-
                                         tung der Kurzzeitwertanforderung bei
                                         tätigkeitsbedingten Expositionsspitzen
                                         auszugehen.

                                                                                    15
6        Schutzmaßnahmen und
        ­Wirksamkeitsprüfung

Werden die Verfahrensparameter sowie        • Betrieb des Asphaltlaboratoriums ge-
die Schutzmaßnahmen eingehalten,              mäß den Anforderungen der TRGS 526
kann davon ausgegangen werden, dass           „Laboratorien“.
das Minimierungsgebot nach § 7 der
Gefahrstoffverordnung erfüllt wird. Da-     • Durchführung sämtlicher Tätigkei-
her sind keine Expositionsmessungen           ten und Verfahren mit Trichlorethen
gegenüber Trichlorethen erforderlich,         in Abzügen, die den Anforderungen
wenn die nachfolgend beschriebenen            der DIN EN 14175-2:2003-08 gerecht
Bedingungen und Empfehlungen für die          werden oder in vergleichbaren, wirk-
emissionsarmen Tätigkeiten und Ver-           samkeitsgeprüften, technischen Ein-
fahren mit Trichlorethen bei der Asphalt-     richtungen. Neben der Extraktions-
analytik beachtet und deren Wirksam-          anlage und dem Rotationsverdampfer
keit regelmäßig oder nach Änderungen          gehören dazu auch die Bitumenspül-
von Verfahren und Anlagen vor Aufnah-         maschine und der Trockenschrank.
me der Tätigkeiten überprüft werden.          Die Container sowohl mit frischem
                                              als auch verbrauchtem Trichlorethen
                                              sind entsprechend den Vorgaben der
6.1       Technische und                      TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstof-
        ­organisatorische                     fen in ortsbeweglichen Behältern“ [17]
         ­Schutzmaßnahmen                     zu ­lagern.

Bei der Prüfung der Funktion und Wirk-      • Die Ausführung von Nebentätigkeiten
samkeit der vorhandenen technischen           mit Trichlorethen kann zu zusätzlicher
Schutzmaßnahmen sind die von den              Exposition und damit zur Erhöhung
Herstellern vorgeschriebenen Interval-        der Grundbelastung führen und sind
le für Prüfungen und Wartungen einzu-         daher nach diesen EGU nicht zulässig.
halten. Alle Prüfungen und Instandhal-
tungsmaßnahmen an den Anlagen sind          • Werden mehrere Anlagen in einem
zu dokumentieren. Folgende technische         Abzug betrieben, ist dieser mit aus-
und organisatorische Schutzmaßnah-            reichenden Schiebern auszustatten,
men sind anzuwenden:                          so dass nur ein Teil der Front für den
                                              Zugang zum jeweiligen Gerät geöffnet
                                              werden muss.

16
Schutzmaßnahmen und W
                                                                   ­ irksamkeitsprüfung

• Aufstellung, Anschluss und Bedie-           Tank der Extraktionsanlage geführt
  nung der Extraktions- und weiteren          oder in den Abfallbehälter, in dem
  Anlagen erfolgen nach den Angaben           nicht benötigtes Bindemittel-Lösemit-
  des Anlagenherstellers in der Be-           tel-Gemisch gesammelt wird (Gaspen-
  triebsanleitung.                            delverfahren).

• Jährliche Überprüfung und Wartung         • Der Rundkolben von der Extraktions-
  der Extraktionsanlage durch fachkun-        anlage zum Rotationsverdampfer
  dige Personen.                              sollte auch innerhalb eines Abzuges
                                              nur geschlossen, zum Beispiel durch
• Mindestens jährliche Prüfung des Ab-        einen Glasstopfen, erfolgen.
  zugs auf Funktion und Wirksamkeit [18].
                                            • Das bei der Rückgewinnung des Bin-
• Für das Befüllen der Extraktionsan-         demittels abdestillierte Trichlorethen
  lage mit frischem Lösemittel oder           wird der Extraktionsanlage über den
  das Ablassen von verbrauchtem Tri-          Zugang zur Zentrifuge wieder zuge-
  chlorethen und Bindemittel-Lösemit-         führt.
  tel-Gemisch, das nicht für die Rück-
  gewinnung benötigt wird, sind die         • Die Reinigung bitumenverunreinigter
  Vorrats- oder Abfallbehälter über eine      Arbeitsmittel darf manuell nicht mit
  Kupplung direkt an die Extraktionsan-       Trichlorethen erfolgen. Bei Verwen-
  lage anzuschließen, so dass das Be-         dung von Trichlorethen ist eine ge-
  füllen und Ablassen im geschlossenen        schlossene Bitumenspülmaschine zu
  Kreislauf erfolgen kann.                    verwenden, die in einem Abzug betrie-
                                              ben wird. Für die manuelle Reinigung,
• Beim Ablassen des Bindemittel-Lö-           die dennoch im Abzug zu erfolgen hat,
  semittel-Gemisches ist das Auffang-         stehen geeignete Reinigungsmittel
  gefäß (üblicherweise ein Rundkolben         zum Beispiel auf der Basis von Pflan-
  aus Glas) über eine dichte Kupplung         zenölestern zur Verfügung.
  unmittelbar mit dem Ablassventil der
  Extraktionsanlage zu verbinden. Die
  Dampfphase des Lösemittels wird
  über eine Leitung entweder in den

                                                                                     17
Schutzmaßnahmen und W
                    ­ irksamkeitsprüfung

• Auch wenn die Mineralstoffe (Gestein     6.2     Persönliche Schutz­
  und Füller) in der ­Extraktionsanlage            ausrüstungen
  nach Abschluss der Extraktion in
  ­mehreren Gängen getrocknet werden,      • Während allen Arbeiten, bei denen es
   kann nicht ausgeschlossen werden,         zu einer dermalen Exposition gegen-
   dass sie noch Reste des ­Lösemittels      über Trichlorethen kommen kann,
   enthalten. Zur Vermeidung einer           sind geeignete Chemikalienschutz-
   ­Exposition gegenüber Trichlorethen,      handschuhe aus Fluorkautschuk
    müssen die der Extraktionsanlage         (FKM) zu tragen [19].
    entnommenen Mineralstoffe inner-
    halb des Abzuges verbleiben bis sie    • Zur gefahrlosen Entsorgung von
    abgekühlt sind. Es kann auch eine        ­ausgelaufenem Trichlorethen sind
    Nachtrocknung in einem beheizten          geeignete Chemikalien-­Bindemittel,
    ­Trockenschrank, der innerhalb des­       Arbeitsmittel zur Aufnahme des
     selben Abzuges wie die Extraktions­      ­Chemikalien-Bindemittels, verschließ-
     anlage zu betreiben ist, erfolgen.        bare Entsorgungsbehälter sowie
                                               entsprechende persönliche Schutz-
• Auch innerhalb des Abzuges ­dürfen           ausrüstung (oben genannte Chemi­
  die Arbeitsoberflächen nicht mit             kalienschutzhandschuhe, Atemschutz
  ­Trichlorethen gereinigt werden.             in Form von Halbmasken mit AX-Filtern
    Für solche Zwecke stehen geeignete         oder gebläseunterstütze Atemschutz-
   ­Reinigungsmittel zum Beispiel auf          hauben) vorzuhalten.
  der Basis von Pflanzenölestern zur
  Verfügung.

• Die Bestimmung der Rohdichte von
  Asphalt erfolgt unter Verwendung von
  Wasser.

18
Schutzmaßnahmen und W
                                                                   ­ irksamkeitsprüfung

6.3      Arbeitsmedizinische                Beim Tragen flüssigkeitsdichter Schutz-
        ­Vorsorge                           handschuhe von regelmäßig mehr als
                                            2 Stunden pro Tag (Feuchtarbeit) wird
Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist        eine Angebotsvorsorge und bei mehr als
in der Verordnung zur arbeitsmedizini-      4 Stunden pro Tag eine Pflichtvorsorge
schen Vorsorge (ArbMedVV) geregelt          gemäß der ArbMedVV erforderlich.
und unterscheidet zwischen Pflicht-, An-
gebots- und Wunschvorsorge. Die Anläs-      Die Handlungsanleitung für arbeits-
se für die Vorsorgearten sind in Anhang I   medizinische Untersuchungen nach
der Verordnung und Abweichungen da-         dem DGUV- Grundsatz G 14 „Trichlor-
von in der AMR 11.1 geregelt.               ethen (Trichlorethylen) und andere
                                            Chlorkohlenwasserstoff-Lösungsmittel“
Da für die inhalative Exposition der Be-    (DGUV Information 240-140 [21]) enthält
fund „Schutzmaßnahmen ausreichend“          Hinweise zu Arbeitsverfahren, Arbeits-
getroffen wurde, richtet sich die Art der   bereichen und Tätigkeiten mit Exposi-
zu organisierenden Vorsorge nach dem        tion gegenüber Gefahrstoffen sowie zu
Grad der dermalen und gegebenenfalls        Tätigkeiten mit gefährdenden physikali-
oralen Gefährdung. Aufgrund der Ein-        schen Einwirkungen, die der Arbeitgeber
stufung von Trichlorethen und seiner        oder die Arbeitgeberin für eine ange-
Hautresorptivität ist schon bei kurzfris-   messene arbeitsmedizinische ­Vorsorge
tigem und kleinflächigem Hautkontakt,       auf der Grundlage der Gefährdungs­
zum Beispiel durch Spritzer, von einer      beurteilung berücksichtigen sollte.
hohen Gefährdung gemäß TRGS 401
„Gefährdung durch Hautkontakt Ermitt-       Die DGUV Grundsätze für arbeitsmedi-
lung – Beurteilung – Maßnahmen“ [20]        zinische Untersuchungen geben den
auszugehen. Da diese dermale Exposi-        Betriebsärztinnen und Betriebsärzten
tion auch bei der Verwendung geeig-         Empfehlungen im Sinne der bewährten
neter Chemikalienschutzhandschuhe           Praxis mit einem Spielraum zur Gestal-
nicht ausgeschlossen werden kann, ist       tung von Untersuchungen, wie es auf-
gemäß ArbMedVV eine Pflichtvorsorge         grund der jeweiligen Gegebenheiten
erforderlich.                               ­angemessen erscheint.

                                                                                     19
Literatur

[1] Gesetz über die Durchführung von       [5] Technische Regeln für Gefahrstof-
Maßnahmen des Arbeitsschutze zur           fe: Gefährdungsbeurteilung für Tätig-
Verbesserung der Sicherheit und des        keiten mit Gefahrstoffen (TRGS 400)
Gesundheitsschutzes des Beschäftig-        Ausg. Dezember 2010. Ausgabe: Juli
ten bei der Arbeit (Arbeitschutzgesetz –   2017. Im Internet verfügbar unter https://
ArbSchG) Ausg. vom 7. August 1996;         www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstex-
Stand August 2015. Im Internet verfüg-     te-und-Technische-Regeln/Regelwerk/
bar unter: http://www.bmas.de/DE/Ser-      TRGS/TRGS-400.html
vice/Gesetze/arbeitsschutzgesetz.html
                                           [6] Technische Regeln für Gefahrstof-
[2] Siebtes Buch Sozialgesetzbuch –        fe: Ermitteln und Beurteilen der Gefähr-
Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)   dungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstof-
vom 17.07.2017. Im Internet verfügbar      fen: Inhalative Exposition (TRGS 402).
unter http://www.bmas.de/DE/Service/       Ausg. Januar 2010. Ausgabe: Februar
Gesetze/sozialgesetzbuch-7-gesetzli-       2010, zuletzt geändert und ergänzt: am
che-unfallversicherung.html                21.10.2016. Im Internet verfügbar unter
                                           https://www.baua.de/DE/Angebote/
[3] Verordnung zum Schutz vor Gefahr-      Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Re-
stoffen (Gefahrstoffverordnung – GefS-     gelwerk/TRGS/TRGS-402.html
toffV) Ausg. vom 29.03.2017. Im Internet
verfügbar unter https://www.bmas.de/       [7] REACH-Verordnung (EG) Nr.
DE/Service/Gesetze/gefahrstoffverord-      1907/2006 des Europäischen Parla-
nung.html                                  ments und des Rates zur Registrierung,
                                           Bewertung, Zulassung und Beschrän-
[4] Verordnung zur arbeitsmedizini-        kung chemischer Stoffe
schen Vorsorge (ArbMedVV) Ausg. vom
18. Dezember 2008; Stand 12. Juli 2019.    [8] Technische Regeln für Gefahrstof-
Im Internet verfügbar unter http://www.    fe: Schutzmaßnahmen (TRGS 500) Aus-
gesetze-im-internet.de/arbmedvv/           gabe 2019. Im Internet verfügbar unter:
BJNR276810008.html                         https://www.baua.de/DE/Angebote/
                                           Rechtstexte-und-Technische-Regeln/
                                           Regelwerk/TRGS/pdf/TRGS-500.pdf?__
                                           blob=publicationFile&v=3

20
Literatur

[9] Begriffsglossar zu den Regelwerken      [14] DIN EN 12697-1:2012-09: „As-
der Betriebssicherheitsverordnung (Be-      phalt – Prüfverfahren für Heißasphalt –
trSichV), der Biostoffverordnung (Bio-      Teil 1: Löslicher Bindemittelgehalt“,
StoffV) und der Gefahrstoffverordnung       ­Berlin: Beuth, 2012.
(GefStoffV); Stand April 2009 Im Internet
verfügbar unter http://www.baua.de/         [15] CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/Glos-        des Europäischen Parlaments und des
sar/Glossar.html                            Rates über die Einstufung, Kennzeich-
                                            nung und Verpackung von Stoffen und
[10] DIN EN 14175-2:2003-08: Abzüge –       Gemischen. Ausg. 2015.
Teil 2: Anforderungen an Sicherheit und
Leistungsvermögen. Berlin: Beuth 2003.      [16] Technische Regeln für Gefahrstof-
                                            fe: Risikobezogenes Maßnahmenkon-
[11] Technische Regeln für Gefahrstoffe:    zept für Tätigkeiten mit krebserzeugen-
Teer und andere Pyrolyseprodukte aus        den Gefahrstoffen (TRGS 910) Ausgabe:
organischem Material (TRGS 551). Ausg.      2014. Im Internet verfügbar unter:
August 2015; geändert und ergänzt:          https://www.baua.de/DE/Angebote/
27.01.2016. Im Internet verfügbar unter     Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Re-
https://www.baua.de/DE/Angebote/            gelwerk/TRGS/TRGS-910.html
Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Re-
gelwerk/TRGS/TRGS-551.html                  [17] Technische Regeln für Gefahrstoffe:
                                            Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbe-
[12] Technische Prüfvorschriften für As-    weglichen Behältern (TRGS 510) Ausga-
phalt (TP-Asphalt-StB) Ausg. Mai 2013.      be: Januar 2013, geändert und ergänzt:
                                            19.11.2014. Im Internet verfügbar unter:
[13] Technische Regeln für Gefahrstof-      https://www.baua.de/DE/Angebote/
fe: Laboratorien (TRGS 526). Ausg. Feb-     Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Re-
ruar 2008. Im Internet verfügbar unter:     gelwerk/TRGS/TRGS-510.html
https://www.baua.de/DE/Angebote/
Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Re-       [18] Handlungsanleitung zur Abzugsprü-
gelwerk/TRGS/TRGS-526.html                  fung nach Abschnitt 11.5 der BG-Regel
                                            „Laboratorien“ (BGR 120) des Fachaus-
                                            schusses Chemie.

                                                                                   21
Literatur

[19] DGUV Regel 112-195 und 112-995        weitere Literatur
„Benutzung von Schutzhandschuhen“.
Ausgabe 2007. Hrsg.: Deutsche Gesetz-      Allin, C. S.; Höber, D.: Arbeitsbelastung
liche Unfallversicherung e.V., Sankt Au-   durch Trichlorethen in der Aspahltanaly-
gustin.                                    tik bei Umsetzung des Stands der Tech-
                                           nik, Gefahrstoffe Reinhaltung der Luft
[20] Technische Regeln für Gefahrstoffe:   78 (2018) Nr. 11/12. Im Internet verfüg-
Gefährdung durch Hautkontakt – Ermitt-     bar: https://rp-kassel.hessen.de/sites/
lung, Beurteilung, Maßnahmen (TRGS         rp-kassel.hessen.de/files/2018%20
401) Ausgabe: Juni 2008, zuletzt berich-   Allin%20-%20Trichlorethen%20As-
tigt: 30.03.2011. Im Internet verfügbar    phaltanalytik_0.pdf
unter https://www.baua.de/DE/Angebo-
te/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/
Regelwerk/TRGS/TRGS-401.html

[21] DGUV Information 240-140
„Hand­lungsanleitung für arbeits-
medizinische Untersuchungen“
nach dem DGUV Grundsatz G 14
„Trichlorethen(Trichlor­ethylen) und
andere Chlorkohlenwasser­stoff-
Lösungsmittel“. Im Internet verfügbar
unter https://publikationen.dguv.de/re-
gelwerk/informationen/706/handlungs-
anleitung-fuer-arbeitsmedizinische-un-
tersuchungen-nach-dem-dguv-grund-
satz-g-14-trichlorethe

22
Anhang 1
Gefahrstoffbelastung bei der Extraktion von Bitumen aus Asphalt
nach dem Waschtrommelverfahren

Gefahrstoffexposition                        Während der Messungen wurden die für
                                             die Bitumenextraktion typischen Tätig-
Diese Empfehlungen beruhen auf Auswer-       keiten durchgeführt. Die Bindemittel-
tungen von Arbeitsplatzmessungen bei         rückgewinnung wurde während einiger
der Extraktion von Bitumen aus Asphalt       Messungen zeitgleich zu den Extraktio-
unter Anwendung des in Abschnitt 4 be-       nen vorgenommen.
schriebenen Waschtrommelverfahrens.
                                             Tabelle 2 enthält die statistisch ausge-
Es wurden insgesamt 21 personenbezo-         werteten Arbeitsplatzkonzentrationen.
gene Messungen in sechs Laboratorien         Sie geben die schichtbezogene Exposi-
durch die Messstellen der an dieser EGU      tion an, wenn die im Abschnitt 4 be-
beteiligten Institutionen durchgeführt.      schriebenen Arbeitsvorgänge während
Die personengetragenen Probenahmen           der gesamten Schicht ausgeführt werden.
erfolgten im Atembereich der Beschäf-
tigten, die ortsfesten Probenahmen er-
folgten im Arbeitsbereich in Atemhöhe
der Beschäftigten.

Tabelle 2   Extraktion nach dem Waschtrommelverfahren

 Anzahl der       Minimalwert      Maximalwert      50 %-Wert        95 %-Wert
 Messwerte        [mg/m³]          [mg/m³]          [mg/m³]          [mg/m³]

 21               0,10             1,5              0,60             1,3

                                                                                   23
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)
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