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213-710 DGUV Information 213-710 Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung Verwendung von Trichlorethen bei der Extraktion von Bitumen aus Asphalt nach dem Waschtrommelverfahren März 2020
kommmitmensch ist die bundesweite Kampagne der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Sie will Unternehmen und Bildungseinrichtungen dabei unterstützen eine Präventionskultur zu entwickeln, in der Sicherheit und Gesundheit Grundlage al- len Handelns sind. Weitere Informationen unter www.kommmitmensch.de Impressum Herausgegeben von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) Glinkastraße 40 10117 Berlin Telefon: 030 13001-0 (Zentrale) Fax: 030 13001-9876 E-Mail: info@dguv.de Internet: www.dguv.de Sachgebiet Gefahrstoffe des Fachbereichs Rohstoffe und chemische Industrie der DGUV Ausgabe: März 2020 DGUV Information 213-710 zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen Webcode: p213710
Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung Verwendung von Trichlorethen bei der Extraktion von Bitumen aus Asphalt nach dem Waschtrommelverfahren DGUV Information 213-710 März 2020
Inhaltsverzeichnis Seite Vorbemerkung.............................................................................................................................................. 5 1 Allgemeines................................................................................................................................. 6 2 Anwendungsbereich und Hinweise................................................................................. 7 3 Begriffsbestimmungen.......................................................................................................... 9 4 Arbeitsverfahren und Tätigkeiten.................................................................................... 12 4.1 Extraktion des Bindemittels................................................................................................ 12 4.2 Rückgewinnung des B indemittels.................................................................................... 13 4.3 Bestimmung der Rohdichte von Asphalt...................................................................... 13 5 Gefährdungsermittlung und Beurteilung.................................................................... 14 5.1 Gefahrstoffe.................................................................................................................................. 14 5.2 Bewertung der Gefahrstoffexposition............................................................................ 15 6 Schutzmaßnahmen und W irksamkeitsprüfung....................................................... 16 6.1 Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen......................................... 16 6.2 Persönliche Schutzausrüstungen..................................................................................... 18 6.3 Arbeitsmedizinische V orsorge............................................................................................ 19 Literatur............................................................................................................................................................ 20 Anhang 1......................................................................................................................................................... 23 Gefahrstoffbelastung bei der Extraktion von Bitumen aus Asphalt nach dem Waschtrommelverfahren....................................................................... 23 4
Vorbemerkung Empfehlungen G efährdungsermittlung setzlichen Unfallversicherung (DGUV) der Unfallversicherungsträger (EGU) und in das Regelwerk als DGUV Infor- nach der Gefahrstoffverordnung mation 213-701 ff. aufgenommen. Da- (GefStoffV) werden von der antrag rüber hinaus erfolgt eine Verbreitung stellenden Organisation erarbeitet in über das Internet sowie branchenbezo- Zusammenarbeit mit gen durch die einzelnen Unfallversiche- rungsträger. • den gesetzlichen Unfallversicherungs- trägern (UVT) und dem Diese Empfehlungen wurden erstmals • Institut für Arbeitsschutz der Deut- im Mai 2005 verabschiedet. Sie wurden schen Gesetzlichen Unfallversiche- im Juli 2018 in Zusammenarbeit mit der rung (IFA) gemeinsam mit der • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und • Berufsgenossenschaft der Bauwirt- Arbeitsmedizin (BAuA) und gegebe- schaft (BG Bau) nenfalls weiteren Messstellen z. B. der • Berufsgenossenschaft Rohstoffe und Bundesländer. chemische Industrie (BG RCI) • Hessischen Ländermessstelle für Ge- EGU werden im Abstand von fünf Jah- fahrstoffe, Regierungspräsidium Kassel ren durch die Projektgruppe „EGU“ des aktualisiert und in überarbeiteter Form Sachgebietes „Gefahrstoffe“ überprüft. 2019 verabschiedet. Sollten Änderungen (dies betrifft Über- arbeiten oder auch Zurückziehen einer Diese Empfehlungen ersetzen die EGU) notwendig, werden diese ver „BG-Information BG/BGIA-Empfehlun- öffentlicht. gen für die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung – Ver- EGU werden herausgegeben durch wendung von Trichlorethylen bei der das Sachgebiet „Gefahrstoffe“ im Prüfung von Asphalt – Waschtrommel- Fachbereich „Rohstoffe und chemi- verfahren“ vom August 2005. sche Industrie“ der Deutschen Ge- 5
1 Allgemeines Maßnahmen aus dem Arbeitsschutz gleichwertige, auch nichtmesstechni- gesetz (ArbSchG) [1] und 7. Sozialgesetz- sche Ermittlungsverfahren erfolgen. buch (SGB VII) [2] gegen arbeitsbedingte EGU nach GefStoffV sind eine Hilfe bei Gesundheitsgefahren werden in der der Gefährdungsbeurteilung, da sie für Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) [3] abzuleitende Schutzmaßnahmen und und den zugehörigen Technischen deren Wirksamkeitsüberprüfung ent- Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) konkreti- sprechend der TRGS 400 „Gefährdungs- siert sowie durch Regeln, Vorschriften beurteilung für Tätigkeiten mit Gefahr- und Informationen der DGUV erläutert. stoffen“ [5] mit herangezogen werden können. Darüber hinaus können diese Die in den EGU nach GefStoffV beschrie- EGU als nichtmesstechnisches Verfah- benen Verfahren, Tätigkeiten und ren bei der Informationsermittlung und Schutzmaßnahmen sind vorrangig auf Durchführung der Expositionsbewertung die GefStoffV und auf chemische nach der TRGS 402 „Ermittlung und Be- Arbeitsstoffe gerichtet. Im Rahmen der urteilung der Konzentrationen gefähr- Gefährdungsbeurteilung sind weitere licher Stoffe in der Luft in Arbeitsbe- Gefährdungen zu ermitteln. Darüber reichen“ [6] verwendet werden. Somit hinaus ist in Absprache mit dem zustän- können Unternehmen den eigenen Er- digen Facharzt oder -ärztin für Arbeits- mittlungsaufwand erheblich reduzieren. oder Betriebsmedizin die arbeitsmedizi- Dies ist insbesondere bei messtechni- nische Vorsorge gemäß der Verordnung schen Ermittlungen von Bedeutung, die zur arbeitsmedizinischen Vorsorge im Einzelfall ganz entfallen können. (ArbMedVV) festzulegen [4]. Bei Anwendung dieser EGU bleiben an- Die GefStoffV fordert die Arbeitgeber dere Anforderungen der GefStoffV, ins- und Arbeitgeberinnen unter anderem besondere die Informationsermittlung auf, Art und Ausmaß der Exposition der (§ 6) und die Verpflichtung zur Beach- Beschäftigten zu bewerten. Dies kann tung der Rangfolge der Schutzmaßnah- durch Arbeitsplatzmessungen oder men (§ 7), bestehen. 6
2 Anwendungsbereich und Hinweise Diese EGU geben dem Betrieb praxis- analytik wurde rechtzeitig durch einen gerechte Hinweise wie sichergestellt Hersteller bei der Europäischen Chemi- werden kann, dass Arbeitsplatzgrenz- kalienagentur (ECHA) beantragt. Zulas- werte und andere Beurteilungsmaß- sungsbedingungen können Maßnah- stäbe eingehalten sind oder anderwei- men vorschreiben, die nicht in den EGU tig davon ausgegangen werden kann, enthalten sind, z. B. eine Verpflichtung dass ein Stand der Technik erreicht ist. in regelmäßigen Abständen Messungen Werden die in der EGU beschriebenen durchzuführen. Die Anwendung dieser Verfahrensparameter sowie die Schutz- EGU entbindet nicht von der Einhaltung maßnahmen eingehalten, kann davon der in einer Zulassung aufgeführten ausgegangen werden, dass das Mi- Bedingungen. Nachgeschaltete Anwen- nimierungsgebot nach § 7 Abs. 4 der dende, die Trichlorethen im Rahmen GefStoffV erfüllt wird. wissenschaftlicher Forschung und Ent- wicklung unter kontrollierten Bedingun- Diese EGU beziehen sich auf den Ein- gen und mit einer Menge von nicht mehr satz von Trichlorethen (Trichlorethylen, als einer Tonne pro Jahr verwenden, Tri) in Laboratorien bei der Prüfung von können sich auf eine Ausnahme der Asphalt. Trichlorethen wird hier als Zulassungspflicht nach Artikel 56 (3) der Lösemittel bei der Extraktion des Bitu- REACH-Verordnung berufen. Die ECHA mens aus dem Asphalt nach dem versteht darunter auch ausdrücklich Waschtrommelverfahren eingesetzt. analytische Untersuchungen zur Über- Gemäß REACH-Verordnung (Verordnung wachung und Qualitätskontrolle, wie es (EG) Nr. 1907/2006) [7] ist Trichlorethen bei der Asphaltanalytik der Fall ist. seit dem 21.04.2016 zulassungspflichtig. Für alle nachgeschalteten Verwendun- Diese EGU finden keine Anwendung bei gen, für die keine fristgerechte Zulas- Verwendung anderer Lösemittel wie z. B. sung beantragt wurde, gilt seit dem Caprylsäuremethylester (Methyloctano- Stichtag ein Verwendungsverbot für at, Methylcaprylat, CSME), Tetrachlor Trichlorethen. Die Zulassung als Extrak- ethen (Perchlorethylen, PER), Dichlor- tionsmittel für Bitumen in der Asphalt- methan, Toluol oder Xylol. 7
Anwendungsbereich und Hinweise Diese EGU behandeln ausschließlich unter anderem die Prüfung der unver- die inhalative Gefährdung. Es sind auch änderten Gültigkeit der Empfehlungen. andere, z. B. dermale, orale oder psychi- Die Überprüfung erfolgt im Rahmen der sche Gefährdungen möglich. Diese sind Gefährdungsbeurteilung. Als Ergeb- in der Gefährdungsbeurteilung zu be- nis der Gefährdungsbeurteilung sind rücksichtigen. auch Methoden und Fristen zur Über- prüfung der Wirksamkeit bestehender Die Anwenderin oder der Anwender und zu treffender Schutzmaßnahmen dieser EGU muss bei Änderungen im festzulegen. Grundsätze hierzu sind um Arbeitsbereich oder bei Verfahrens fassend in der TRGS 500 [8] dargestellt. änderungen sofort und ansonsten re- Gibt es Besonderheiten werden diese in gelmäßig, mindestens aber einmal den EGU bei den Schutzmaßnahmen in jährlich, die Gültigkeit der Vorausset- Nummer 6 zusätzlich beschrieben. zungen dieser EGU überprüfen und das Ergebnis dokumentieren. Hierzu zählt 8
3 Begriffsbestimmungen Begriffe werden so verwendet wie sie uschlagstoffe wie z. B. Gummiteile Z im Begriffsglossar zu den Regelwerken und Farbstoffe enthalten, die zur ver- der Betriebssicherheitsverordnung wendungsspezifischen Modifizierung (BetrSichV), der Biostoffverordnung beigemengt werden. (BioStoffV) und der GefStoffV bestimmt sind [9]. Im Sinne dieser EGU werden • Asphaltmischgut folgende Begriffe definiert: Unter Asphaltmischgut wird der frische, noch nicht eingebaute Asphalt • Abzug verstanden, wie er vom Asphaltmisch- Ein Abzug ist ein räumlich abgeteilter werk abgegeben wird. Bereich, der so abgesaugt ist, dass bei der Anwendung der Verfahren zur • Bindemittel Prüfung von Asphalt Gase, Dämpfe Das Bindemittel verklebt die Mineral- oder Stäube in gefährlicher Konzent- stoffe miteinander. Heutzutage wird ration oder Menge nicht aus dem Ab- ausschließlich Bitumen verwendet. zugsinneren in den Atembereich der Teer ist aufgrund seiner krebserzeu- Beschäftigten gelangen können. Es genden Inhaltsstoffe seit 1984 in der kommen Abzüge nach DIN EN 14175- Bundesrepublik Deutschland nicht 2:2003-08 [10] sowie gleichwertige, mehr zulässig [11]. Teerhaltiger Fräs- wirksamkeitsgeprüfte, technische asphalt darf daher auch nicht zur Einrichtungen in Frage. Die Abluft darf Herstellung von Asphaltmischgut dabei nicht in den Raum zurückge- wiederverwendet werden. führt werden. • Bitumenspülmaschine • Asphalt Eine Bitumenspülmaschine dient zur Asphalt ist ein Gemisch aus dem vollautomatischen Reinigung und Bindemittel Bitumen und Mineral- Trocknung von bitumenverunreinigten stoffen, bei denen das gröbere Ge- Arbeitsmitteln wie Rundkolben mit stein verschiedener Körnungen und einem Lösemittel im geschlossenen der sehr feine Füller (Gesteinsmehl) System. unterschieden werden. Des Weiteren kann Asphalt noch diverse andere 9
Begriffsbestimmungen • Extraktion mischwerken, Auftragslaboratorien Extraktion ist die chemische Trennung und zertifizierten Prüfstellen für Erd- des Bindemittels Bitumen von den und Straßenbau. Ein Laboratorium, mineralischen Bestandteilen einer in dem Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Asphaltprobe unter Verwendung eines ausgeführt werden, muss den Anfor- Lösemittels. Extrahiert wird dabei das derungen der TRGS 526 „Laborato- Bitumen, es wird zunächst als Binde- rien“ genügen [13]. mittel-Lösemittel-Gemisch erhalten. • Lösemittelrückgewinnungsanlage • Extraktionsanlage nach dem Die Lösemittelrückgewinnungsanla- Waschtrommelverfahren ge ist ein Bauteil einer Extraktions- In dieser Extraktionsanlage erfolgt anlage. Dort findet durch Destillation die Extraktion des Bitumens aus der des Lösemittels eine Einengung des Asphaltprobe und die Trocknung der Bindemittel-Lösemittel-Gemisches Mineralstoffe wie oben beschrieben statt, so dass ein Großteil des zur vollautomatisch im geschlossenen Extraktion verwendeten Lösemittels System. Die Asphaltprobe wird in wiederverwendet werden kann. Der einer Waschtrommel in die Anlage Begriff „Rückgewinnung“ an dieser eingebracht. Stelle ist nicht zu verwechseln mit der Rückgewinnung des Bindemittels am • Fräsasphalt Rotationsverdampfer, bei dem durch Fräsasphalt ist der durch Fräsen Destillation des Lösemittels das reine kleinstückig gewonnene Ausbau Bitumen erhalten wird. asphalt [12]. • Prüfung von Asphalt • Laboratorium Die Prüfung von Asphalt bezeichnet Unter einem (Asphalt-) Laboratorium die Analyse nach DIN EN 12697-1: wird hier eine Einrichtung verstanden, 2012-09 [14] von frischem Asphalt- in der die Prüfungen von Asphalt unter mischgut, Bohrkernen aus Straßen Verwendung der erforderlichen Aus- decken und Fräsasphalt zur Fest rüstung und Anwendung der Prüfver- stellung bestimmter Eigenschaften fahren durchgeführt werden. Solche der Asphaltmischung, des Binde Laboratorien finden sich in Asphalt- mittels und der Mineralstoffe. 10
Begriffsbestimmungen • Rotationsverdampfer Durch regelmäßige Stabilitätstests Bei einem Rotationsverdampfer han- wird geprüft, ob das in der Extraktions delt es sich um eine besondere Form anlage befindliche Trichlorethen noch einer Destillationsapparatur, bei dem verwendbar ist. Bis zu einem gewissen neben der Erhitzung des Ausgangs- Zersetzungsgrad kann das Lösemittel gemisches zusätzlich der Siedepunkt durch Zusatz eines Stabilisierungs des abzudestillierenden Lösemittels mittels weiterverwendet werden, durch Anlegen eines Vakuums abge- danach muss es ausgetauscht werden. senkt werden kann. • Trockenschrank • Rückgewinnung Ein Trockenschrank dient zur thermi- Unter der Rückgewinnung versteht man schen Nachtrocknung der Mineral im Zusammenhang mit der Asphalt- stoffe nach Abschluss der Extraktion. analytik die destillative Trennung des Lösemittels vom Bindemittel, so dass • Waschtrommel dieses lösemittelfrei, weiteren Untersu- Bei der Waschtrommel handelt es chungen unterzogen werden kann. sich um einen Siebkörper, in dem die Asphaltprobe in die Wasch- und Trock- • Schleuderhülse nungskammer der Extraktionsanlage Die Schleuderhülse sitzt innerhalb gegeben wird. So kann die Probe vom der Extraktionsanlage in einer Zent- Lösemittel umspült und das Binde rifuge und dient zum Auffangen des mittel gelöst werden, während die mineralischen Füllers, der nach der Mineralstoffe (mit Ausnahme des Extraktion in der Waschtrommel noch Füllers) zurückgehalten werden. im Bindemittel-Lösemittel-Gemisch enthalten ist. • Zentrifuge Die Zentrifuge ist ein Bauteil einer • Stabilitätstest Extraktionsanlage, in die die Trichlorethen zersetzt sich mit der Schleuderhülse eingesetzt wird und Zeit und unter Wärmeeinwirkung. Der dient zur Abtrennung des Füllers aus dabei unter anderem entstehende dem Bindemittel-Lösemittel-Gemisch. Chlorwasserstoff führt zu einer Absen- kung des pH-Wertes des Lösemittels. 11
4 Arbeitsverfahren und Tätigkeiten Trichlorethen wird bei der Prüfung von • Entnahme des Bindemittel-Lösemittel- Asphalt zur Extraktion des Bindemit- Gemisches aus der Extraktionsanlage tels aus Asphaltproben in Form von • Entnahme verbrauchten Lösemittels Bohrkernen, Fräsasphalt und Asphalt- aus dem Tank mischgut mit Bestimmung des Binde- • Rückgewinnung des Bindemittels mittelgehaltes und anschließender durch Destillation am Rotations Prüfung der Bindemitteleigenschaften verdampfer verwendet. Hierzu werden die minera- • Verbringung des abdestillierten lischen Bestandteile des Asphalts in Trichlorethens nach der Bindemittel- automatischen Extraktionsanlagen mit rückgewinnung geschlossenem Lösemittelkreislauf von • Reinigung der bitumenverunreinigten dem Bindemittel getrennt. Die Verfahren Arbeitsmittel, insbesondere der Glas- „Extraktion“ und „Rückgewinnung“ des ware Bindemittels und damit verbundenen • Stabilitätstest des Lösemittelvorrats. Tätigkeiten werden im Folgenden be- schrieben. 4.1 Extraktion des Bindemittels Bei Extraktionsanlagen nach dem Waschtrommelverfahren sind die Die zur Extraktion vorbereitete Asphalt- Wasch- und Trocknungskammer, die probe wird in die Waschtrommel gefüllt. Zentrifuge, die Lösemittelrückgewin- Nach Einsetzen der befüllten Wasch- nungsanlage und der Tank mit dem trommel und der Schleuderhülse sowie Lösemittel zu einem geschlossenen der Vorwahl der Anzahl der Wasch- und System vereint. Die Beschäftigten kön- Trockengänge wird die Extraktionsanla- nen bei den folgenden Tätigkeiten ge in Betrieb gesetzt. Das Bindemittel gegenüber Trichlorethen exponiert sein: wird mit Unterstützung von Ultraschall durch das Lösemittel von den Mineral- • Entnahme der Waschtrommel mit den stoffen gelöst. Die Extraktionsanlage be- Mineralstoffen findet sich in einem Abzug, der während • Entnahme der Schleuderhülse mit des Betriebs der Anlage geschlossen ist. dem Füller 12
Arbeitsverfahren und Tätigkeiten Die Extraktion ist beendet, wenn das engt, in dem das Lösemittel abdestilliert neu eingespülte Lösemittel farblos wird. Der Druck im Destillierkolben wird bleibt. Dies kann über ein Schauglas zur vollständigen Entfernung des Löse- kontrolliert werden. Die groben Anteile mittels bei einer Temperatur von 175 °C der Mineralstoffe werden in der Wasch- bis auf einen festgelegten Wert abge- trommel zurückgehalten, der Füller in senkt und das Vakuum so lange gehal- der Schleuderhülse der Extraktionsanla- ten, bis praktisch kein Lösemittel mehr ge abgetrennt. Im Anschluss an die Ex- überdestilliert. traktion werden die in der Waschtrom- mel verbliebenen Mineralstoffe unter Das so aus der Asphaltprobe rück- Vakuum getrocknet und können somit gewonnene Bindemittel dient zur am Ende des Prozesses nahezu löse- Berechnung des in der untersuchten mittelfrei entnommen werden. In der Asphaltprobe vorhandenen löslichen Schleuderhülse wird der Füller durch Bindemittelanteils und kann weiter Zentrifugation vom Lösemittel-Bindemit- gehend untersucht werden. Das abdes- tel-Gemisch getrennt. Die Dauer des ge- tillierte Lösemittel wird in geschlosse- samten Prozesses hängt von der Anzahl nen Behältern zwischengelagert, in den der Wasch- und Trockengänge ab. Die Tank der Extraktionsanlage gegeben Anzahl der Trockengänge ist so zu wäh- oder entsorgt. len, dass die Mineralstoffe vollständig vom Lösemittel getrocknet sind. 4.3 Bestimmung der Rohdichte von Asphalt 4.2 Rückgewinnung des Bindemittels Die Bestimmung der Rohdichte erfolgt im Gegensatz zu früheren Verfahren Das Bindemittel-Lösemittel-Gemisch heutzutage nur noch mit Wasser ent- wird von Hand über ein Ablassventil der sprechend der TP Asphalt-StB Teil 5 [12]. Lösemittelrückgewinnungsanlage in ein Somit entfällt eine Exposition gegenüber Aufnahmegefäß, z. B. einen Rundkolben, Trichlorethen in diesem Arbeitsschritt. abgelassen. Anschließend wird das Ge- misch im Rotationsverdampfer einge- 13
5 Gefährdungsermittlung und Beurteilung 5.1 Gefahrstoffe „Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Nach der Verordnung (EU) 1272/2008 Gefahrstoffen“ [16] als Beurteilungsmaß- zur Einstufung und Kennzeichnung von stab abgeleitet. Aufgrund der Nierento- Chemikalien (CLP-Verordnung) [15] ist xizität erfolgte eine Anpassung der To- Trichlorethen als Gefahrstoff eingestuft. leranzkonzentration auf das Niveau der Zusätzlich ist Trichlorethen mit dem Akzeptanzkonzentration. Eine Anpas- Signalwort „Gefahr“ zu kennzeichnen. sung der Akzeptanzkonzentration wurde nicht vorgenommen, so dass für Trichlor- Für Trichlorethen wurde aufgrund sei- ethen nur ein Wert genannt wird. TRGS ner möglichen Genotoxizität eine Ex- 910 legt zudem einen Überschreitungs- positions-Risiko-Beziehung (ERB) mit faktor (ÜF) nach Nr. 3.2.6 der TRGS fest. einer stoffspezifischen Akzeptanz- und Darüber hinaus wird Trichlorethen in der Toleranzkonzentrationen nach TRGS 910 TRGS 910 als hautresorptiv ausgewiesen. Tabelle 1 Beurteilungsmaßstab, Einstufung und Kennzeichnung von Trichlorethen Gefahrstoff Beurteilungs Einstufung nach CLP-Verordnung Kennzeichnung (CAS-Nr.) maßstab [mg/m³] Trichlorethen 33 mg/m³ Karzinogenität, Kategorie 1B; H350 (79-01-6) (6 ppm) Keimzellmutagenität, Kategorie 2; ÜF: 8 H341 Augenreizung, Kategorie 2; H319 Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2; H315 Spezifische Zielorgan-Toxizität (ein- malige Exposition), Kategorie 3; H336 „Gefahr“ Gewässergefährdend, Chronisch Kategorie 3; H412 H315: Verursacht Hautreizungen. H319: Verursacht schwere Augenreizung. H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H341: Kann vermutlich genetische Defekte verursachen. H350: Kann Krebs erzeugen. H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. 14
Gefährdungsermittlung und Beurteilung 5.2 Bewertung der Gefahrstoff- Expositionsspitzen können bei den exposition unter Abschnitt 4 genannten Tätigkeiten auftreten, insbesondere bei der Die Ergebnisse der durchgeführten Entnahme des Bindemittel-Lösemittel- Expositionsmessungen (siehe Anhang 1) Gemischs aus der Extraktionsanlage zeigen, dass bezogen auf eine acht nach Abschluss des Extraktionsvor- stündige Arbeitsschicht die Arbeits- gangs und bei der Verbringung des platzkonzentration von Trichlorethen abdestillierten Trichlorethens nach bei Anwendung des Waschtrommel der Bindemittelrückgewinnung. Auf- verfahrens und der Umsetzung der in grund der bei den Expositionsmes- dieser EGU beschriebenen technischen sungen ermittelten niedrigen Konzen und organisatorischen Schutzmaß trationen, die deutlich unter einem nahmen der Schichtmittelwert im Zehntel der aktuellen Akzeptanzkonzen- 95. Perzentil bei 1,3 mg/m3 liegt. tration liegen, ist auch von einer Einhal- tung der Kurzzeitwertanforderung bei tätigkeitsbedingten Expositionsspitzen auszugehen. 15
6 Schutzmaßnahmen und Wirksamkeitsprüfung Werden die Verfahrensparameter sowie • Betrieb des Asphaltlaboratoriums ge- die Schutzmaßnahmen eingehalten, mäß den Anforderungen der TRGS 526 kann davon ausgegangen werden, dass „Laboratorien“. das Minimierungsgebot nach § 7 der Gefahrstoffverordnung erfüllt wird. Da- • Durchführung sämtlicher Tätigkei- her sind keine Expositionsmessungen ten und Verfahren mit Trichlorethen gegenüber Trichlorethen erforderlich, in Abzügen, die den Anforderungen wenn die nachfolgend beschriebenen der DIN EN 14175-2:2003-08 gerecht Bedingungen und Empfehlungen für die werden oder in vergleichbaren, wirk- emissionsarmen Tätigkeiten und Ver- samkeitsgeprüften, technischen Ein- fahren mit Trichlorethen bei der Asphalt- richtungen. Neben der Extraktions- analytik beachtet und deren Wirksam- anlage und dem Rotationsverdampfer keit regelmäßig oder nach Änderungen gehören dazu auch die Bitumenspül- von Verfahren und Anlagen vor Aufnah- maschine und der Trockenschrank. me der Tätigkeiten überprüft werden. Die Container sowohl mit frischem als auch verbrauchtem Trichlorethen sind entsprechend den Vorgaben der 6.1 Technische und TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstof- organisatorische fen in ortsbeweglichen Behältern“ [17] Schutzmaßnahmen zu lagern. Bei der Prüfung der Funktion und Wirk- • Die Ausführung von Nebentätigkeiten samkeit der vorhandenen technischen mit Trichlorethen kann zu zusätzlicher Schutzmaßnahmen sind die von den Exposition und damit zur Erhöhung Herstellern vorgeschriebenen Interval- der Grundbelastung führen und sind le für Prüfungen und Wartungen einzu- daher nach diesen EGU nicht zulässig. halten. Alle Prüfungen und Instandhal- tungsmaßnahmen an den Anlagen sind • Werden mehrere Anlagen in einem zu dokumentieren. Folgende technische Abzug betrieben, ist dieser mit aus- und organisatorische Schutzmaßnah- reichenden Schiebern auszustatten, men sind anzuwenden: so dass nur ein Teil der Front für den Zugang zum jeweiligen Gerät geöffnet werden muss. 16
Schutzmaßnahmen und W irksamkeitsprüfung • Aufstellung, Anschluss und Bedie- Tank der Extraktionsanlage geführt nung der Extraktions- und weiteren oder in den Abfallbehälter, in dem Anlagen erfolgen nach den Angaben nicht benötigtes Bindemittel-Lösemit- des Anlagenherstellers in der Be- tel-Gemisch gesammelt wird (Gaspen- triebsanleitung. delverfahren). • Jährliche Überprüfung und Wartung • Der Rundkolben von der Extraktions- der Extraktionsanlage durch fachkun- anlage zum Rotationsverdampfer dige Personen. sollte auch innerhalb eines Abzuges nur geschlossen, zum Beispiel durch • Mindestens jährliche Prüfung des Ab- einen Glasstopfen, erfolgen. zugs auf Funktion und Wirksamkeit [18]. • Das bei der Rückgewinnung des Bin- • Für das Befüllen der Extraktionsan- demittels abdestillierte Trichlorethen lage mit frischem Lösemittel oder wird der Extraktionsanlage über den das Ablassen von verbrauchtem Tri- Zugang zur Zentrifuge wieder zuge- chlorethen und Bindemittel-Lösemit- führt. tel-Gemisch, das nicht für die Rück- gewinnung benötigt wird, sind die • Die Reinigung bitumenverunreinigter Vorrats- oder Abfallbehälter über eine Arbeitsmittel darf manuell nicht mit Kupplung direkt an die Extraktionsan- Trichlorethen erfolgen. Bei Verwen- lage anzuschließen, so dass das Be- dung von Trichlorethen ist eine ge- füllen und Ablassen im geschlossenen schlossene Bitumenspülmaschine zu Kreislauf erfolgen kann. verwenden, die in einem Abzug betrie- ben wird. Für die manuelle Reinigung, • Beim Ablassen des Bindemittel-Lö- die dennoch im Abzug zu erfolgen hat, semittel-Gemisches ist das Auffang- stehen geeignete Reinigungsmittel gefäß (üblicherweise ein Rundkolben zum Beispiel auf der Basis von Pflan- aus Glas) über eine dichte Kupplung zenölestern zur Verfügung. unmittelbar mit dem Ablassventil der Extraktionsanlage zu verbinden. Die Dampfphase des Lösemittels wird über eine Leitung entweder in den 17
Schutzmaßnahmen und W irksamkeitsprüfung • Auch wenn die Mineralstoffe (Gestein 6.2 Persönliche Schutz und Füller) in der Extraktionsanlage ausrüstungen nach Abschluss der Extraktion in mehreren Gängen getrocknet werden, • Während allen Arbeiten, bei denen es kann nicht ausgeschlossen werden, zu einer dermalen Exposition gegen- dass sie noch Reste des Lösemittels über Trichlorethen kommen kann, enthalten. Zur Vermeidung einer sind geeignete Chemikalienschutz- Exposition gegenüber Trichlorethen, handschuhe aus Fluorkautschuk müssen die der Extraktionsanlage (FKM) zu tragen [19]. entnommenen Mineralstoffe inner- halb des Abzuges verbleiben bis sie • Zur gefahrlosen Entsorgung von abgekühlt sind. Es kann auch eine ausgelaufenem Trichlorethen sind Nachtrocknung in einem beheizten geeignete Chemikalien-Bindemittel, Trockenschrank, der innerhalb des Arbeitsmittel zur Aufnahme des selben Abzuges wie die Extraktions Chemikalien-Bindemittels, verschließ- anlage zu betreiben ist, erfolgen. bare Entsorgungsbehälter sowie entsprechende persönliche Schutz- • Auch innerhalb des Abzuges dürfen ausrüstung (oben genannte Chemi die Arbeitsoberflächen nicht mit kalienschutzhandschuhe, Atemschutz Trichlorethen gereinigt werden. in Form von Halbmasken mit AX-Filtern Für solche Zwecke stehen geeignete oder gebläseunterstütze Atemschutz- Reinigungsmittel zum Beispiel auf hauben) vorzuhalten. der Basis von Pflanzenölestern zur Verfügung. • Die Bestimmung der Rohdichte von Asphalt erfolgt unter Verwendung von Wasser. 18
Schutzmaßnahmen und W irksamkeitsprüfung 6.3 Arbeitsmedizinische Beim Tragen flüssigkeitsdichter Schutz- Vorsorge handschuhe von regelmäßig mehr als 2 Stunden pro Tag (Feuchtarbeit) wird Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist eine Angebotsvorsorge und bei mehr als in der Verordnung zur arbeitsmedizini- 4 Stunden pro Tag eine Pflichtvorsorge schen Vorsorge (ArbMedVV) geregelt gemäß der ArbMedVV erforderlich. und unterscheidet zwischen Pflicht-, An- gebots- und Wunschvorsorge. Die Anläs- Die Handlungsanleitung für arbeits- se für die Vorsorgearten sind in Anhang I medizinische Untersuchungen nach der Verordnung und Abweichungen da- dem DGUV- Grundsatz G 14 „Trichlor- von in der AMR 11.1 geregelt. ethen (Trichlorethylen) und andere Chlorkohlenwasserstoff-Lösungsmittel“ Da für die inhalative Exposition der Be- (DGUV Information 240-140 [21]) enthält fund „Schutzmaßnahmen ausreichend“ Hinweise zu Arbeitsverfahren, Arbeits- getroffen wurde, richtet sich die Art der bereichen und Tätigkeiten mit Exposi- zu organisierenden Vorsorge nach dem tion gegenüber Gefahrstoffen sowie zu Grad der dermalen und gegebenenfalls Tätigkeiten mit gefährdenden physikali- oralen Gefährdung. Aufgrund der Ein- schen Einwirkungen, die der Arbeitgeber stufung von Trichlorethen und seiner oder die Arbeitgeberin für eine ange- Hautresorptivität ist schon bei kurzfris- messene arbeitsmedizinische Vorsorge tigem und kleinflächigem Hautkontakt, auf der Grundlage der Gefährdungs zum Beispiel durch Spritzer, von einer beurteilung berücksichtigen sollte. hohen Gefährdung gemäß TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt Ermitt- Die DGUV Grundsätze für arbeitsmedi- lung – Beurteilung – Maßnahmen“ [20] zinische Untersuchungen geben den auszugehen. Da diese dermale Exposi- Betriebsärztinnen und Betriebsärzten tion auch bei der Verwendung geeig- Empfehlungen im Sinne der bewährten neter Chemikalienschutzhandschuhe Praxis mit einem Spielraum zur Gestal- nicht ausgeschlossen werden kann, ist tung von Untersuchungen, wie es auf- gemäß ArbMedVV eine Pflichtvorsorge grund der jeweiligen Gegebenheiten erforderlich. angemessen erscheint. 19
Literatur [1] Gesetz über die Durchführung von [5] Technische Regeln für Gefahrstof- Maßnahmen des Arbeitsschutze zur fe: Gefährdungsbeurteilung für Tätig- Verbesserung der Sicherheit und des keiten mit Gefahrstoffen (TRGS 400) Gesundheitsschutzes des Beschäftig- Ausg. Dezember 2010. Ausgabe: Juli ten bei der Arbeit (Arbeitschutzgesetz – 2017. Im Internet verfügbar unter https:// ArbSchG) Ausg. vom 7. August 1996; www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstex- Stand August 2015. Im Internet verfüg- te-und-Technische-Regeln/Regelwerk/ bar unter: http://www.bmas.de/DE/Ser- TRGS/TRGS-400.html vice/Gesetze/arbeitsschutzgesetz.html [6] Technische Regeln für Gefahrstof- [2] Siebtes Buch Sozialgesetzbuch – fe: Ermitteln und Beurteilen der Gefähr- Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) dungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstof- vom 17.07.2017. Im Internet verfügbar fen: Inhalative Exposition (TRGS 402). unter http://www.bmas.de/DE/Service/ Ausg. Januar 2010. Ausgabe: Februar Gesetze/sozialgesetzbuch-7-gesetzli- 2010, zuletzt geändert und ergänzt: am che-unfallversicherung.html 21.10.2016. Im Internet verfügbar unter https://www.baua.de/DE/Angebote/ [3] Verordnung zum Schutz vor Gefahr- Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Re- stoffen (Gefahrstoffverordnung – GefS- gelwerk/TRGS/TRGS-402.html toffV) Ausg. vom 29.03.2017. Im Internet verfügbar unter https://www.bmas.de/ [7] REACH-Verordnung (EG) Nr. DE/Service/Gesetze/gefahrstoffverord- 1907/2006 des Europäischen Parla- nung.html ments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschrän- [4] Verordnung zur arbeitsmedizini- kung chemischer Stoffe schen Vorsorge (ArbMedVV) Ausg. vom 18. Dezember 2008; Stand 12. Juli 2019. [8] Technische Regeln für Gefahrstof- Im Internet verfügbar unter http://www. fe: Schutzmaßnahmen (TRGS 500) Aus- gesetze-im-internet.de/arbmedvv/ gabe 2019. Im Internet verfügbar unter: BJNR276810008.html https://www.baua.de/DE/Angebote/ Rechtstexte-und-Technische-Regeln/ Regelwerk/TRGS/pdf/TRGS-500.pdf?__ blob=publicationFile&v=3 20
Literatur [9] Begriffsglossar zu den Regelwerken [14] DIN EN 12697-1:2012-09: „As- der Betriebssicherheitsverordnung (Be- phalt – Prüfverfahren für Heißasphalt – trSichV), der Biostoffverordnung (Bio- Teil 1: Löslicher Bindemittelgehalt“, StoffV) und der Gefahrstoffverordnung Berlin: Beuth, 2012. (GefStoffV); Stand April 2009 Im Internet verfügbar unter http://www.baua.de/ [15] CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/Glos- des Europäischen Parlaments und des sar/Glossar.html Rates über die Einstufung, Kennzeich- nung und Verpackung von Stoffen und [10] DIN EN 14175-2:2003-08: Abzüge – Gemischen. Ausg. 2015. Teil 2: Anforderungen an Sicherheit und Leistungsvermögen. Berlin: Beuth 2003. [16] Technische Regeln für Gefahrstof- fe: Risikobezogenes Maßnahmenkon- [11] Technische Regeln für Gefahrstoffe: zept für Tätigkeiten mit krebserzeugen- Teer und andere Pyrolyseprodukte aus den Gefahrstoffen (TRGS 910) Ausgabe: organischem Material (TRGS 551). Ausg. 2014. Im Internet verfügbar unter: August 2015; geändert und ergänzt: https://www.baua.de/DE/Angebote/ 27.01.2016. Im Internet verfügbar unter Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Re- https://www.baua.de/DE/Angebote/ gelwerk/TRGS/TRGS-910.html Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Re- gelwerk/TRGS/TRGS-551.html [17] Technische Regeln für Gefahrstoffe: Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbe- [12] Technische Prüfvorschriften für As- weglichen Behältern (TRGS 510) Ausga- phalt (TP-Asphalt-StB) Ausg. Mai 2013. be: Januar 2013, geändert und ergänzt: 19.11.2014. Im Internet verfügbar unter: [13] Technische Regeln für Gefahrstof- https://www.baua.de/DE/Angebote/ fe: Laboratorien (TRGS 526). Ausg. Feb- Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Re- ruar 2008. Im Internet verfügbar unter: gelwerk/TRGS/TRGS-510.html https://www.baua.de/DE/Angebote/ Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Re- [18] Handlungsanleitung zur Abzugsprü- gelwerk/TRGS/TRGS-526.html fung nach Abschnitt 11.5 der BG-Regel „Laboratorien“ (BGR 120) des Fachaus- schusses Chemie. 21
Literatur [19] DGUV Regel 112-195 und 112-995 weitere Literatur „Benutzung von Schutzhandschuhen“. Ausgabe 2007. Hrsg.: Deutsche Gesetz- Allin, C. S.; Höber, D.: Arbeitsbelastung liche Unfallversicherung e.V., Sankt Au- durch Trichlorethen in der Aspahltanaly- gustin. tik bei Umsetzung des Stands der Tech- nik, Gefahrstoffe Reinhaltung der Luft [20] Technische Regeln für Gefahrstoffe: 78 (2018) Nr. 11/12. Im Internet verfüg- Gefährdung durch Hautkontakt – Ermitt- bar: https://rp-kassel.hessen.de/sites/ lung, Beurteilung, Maßnahmen (TRGS rp-kassel.hessen.de/files/2018%20 401) Ausgabe: Juni 2008, zuletzt berich- Allin%20-%20Trichlorethen%20As- tigt: 30.03.2011. Im Internet verfügbar phaltanalytik_0.pdf unter https://www.baua.de/DE/Angebo- te/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/ Regelwerk/TRGS/TRGS-401.html [21] DGUV Information 240-140 „Handlungsanleitung für arbeits- medizinische Untersuchungen“ nach dem DGUV Grundsatz G 14 „Trichlorethen(Trichlorethylen) und andere Chlorkohlenwasserstoff- Lösungsmittel“. Im Internet verfügbar unter https://publikationen.dguv.de/re- gelwerk/informationen/706/handlungs- anleitung-fuer-arbeitsmedizinische-un- tersuchungen-nach-dem-dguv-grund- satz-g-14-trichlorethe 22
Anhang 1 Gefahrstoffbelastung bei der Extraktion von Bitumen aus Asphalt nach dem Waschtrommelverfahren Gefahrstoffexposition Während der Messungen wurden die für die Bitumenextraktion typischen Tätig- Diese Empfehlungen beruhen auf Auswer- keiten durchgeführt. Die Bindemittel- tungen von Arbeitsplatzmessungen bei rückgewinnung wurde während einiger der Extraktion von Bitumen aus Asphalt Messungen zeitgleich zu den Extraktio- unter Anwendung des in Abschnitt 4 be- nen vorgenommen. schriebenen Waschtrommelverfahrens. Tabelle 2 enthält die statistisch ausge- Es wurden insgesamt 21 personenbezo- werteten Arbeitsplatzkonzentrationen. gene Messungen in sechs Laboratorien Sie geben die schichtbezogene Exposi- durch die Messstellen der an dieser EGU tion an, wenn die im Abschnitt 4 be- beteiligten Institutionen durchgeführt. schriebenen Arbeitsvorgänge während Die personengetragenen Probenahmen der gesamten Schicht ausgeführt werden. erfolgten im Atembereich der Beschäf- tigten, die ortsfesten Probenahmen er- folgten im Arbeitsbereich in Atemhöhe der Beschäftigten. Tabelle 2 Extraktion nach dem Waschtrommelverfahren Anzahl der Minimalwert Maximalwert 50 %-Wert 95 %-Wert Messwerte [mg/m³] [mg/m³] [mg/m³] [mg/m³] 21 0,10 1,5 0,60 1,3 23
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) Glinkastraße 40 10117 Berlin Telefon: 030 13001-0 (Zentrale) Fax: 030 13001-9876 E-Mail: info@dguv.de Internet: www.dguv.de
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