ENNSSTEG STEYR - ALTSTADT - REALISIERUNGSWETTBEWERB - AUSLOBERIN STADTPLATZGARAGE STEYR GMBH 4400 STEYR

Die Seite wird erstellt Simon Franz
 
WEITER LESEN
ENNSSTEG STEYR - ALTSTADT - REALISIERUNGSWETTBEWERB - AUSLOBERIN STADTPLATZGARAGE STEYR GMBH 4400 STEYR
GELADENER 1-STUFIGER

REALISIERUNGSWETTBEWERB

       ENNSSTEG
    STEYR - ALTSTADT

       AUSLOBERIN
STADTPLATZGARAGE STEYR
         GMBH
        4400 STEYR

         Stand 04.05.2012
INHALTSVERZEICHNIS

                                                  Seite
A      ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

A.1    Ausschreibende Stelle                        3
A.2    Gegenstand des Wettbewerbes                  3
A.3    Art des Wettbewerbes                         3
A.4    Teilnahmeberechtigung                        4
A.5    Rechtsgrundlagen                             4
A.6    Termine                                      5
A.7    Preise                                       6
A.8    Eigentums- und Urheberrechte                 6
A.9    Absichtserklärung                            6
A.10   Preisgericht und Vorprüfung                  8
A.11   Formale Bedingungen und Kennzeichnung       10
A.12   Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses      10

B      BESONDERER TEIL

B.1    Umfang der Leistungen                       12

C      RICHTLINIEN ZUR ENTWURFSERSTELLUNG

C.1    Grundlagen                                  15
C.2    Aufgabenstellung                            15
C.3    Lage                                        15
C.4    Anbindungen                                 15
C.5    Planungsvoraussetzungen und Konstruktion    15
C.6    Ausführung der einzureichenden Arbeiten     16
C.7    Beurteilungskriterien                       17
C.8    Planungsunterlagen                          18

                               Seite 2 von 19
A      ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

A. 1   AUSSCHREIBENDE STELLE

A.1    Ausloberin und Bauherr:

STADTPLATZGARAGE STEYR GmbH
Im Stadtgut B2
4407 Steyr-Gleink

Vertreten durch:
Dkfm. Leopold Födermayr
M      0664/ 34 23 146
E      leopold@foedermayr.info

A1.1   Berater der Ausloberin:

Planungsbüro für das Parkhaus Dukartstraße:

Girkinger und Partner
Generalplaner GmbH & Co KG
Resthofstraße 30, A-4400 Steyr

A.2    GEGENSTAND DES WETTBEWERBES

Gegenstand ist die Erarbeitung von Vorentwürfen für die Errichtung eines Fußgänger-
Steges über den Ennsfluss, mit der Gestaltung der Anbindung an das Gebäude Steyr Stadt-
platz N°25 (.45) und an das geplante Parkhaus unter der Dukartstraße. Die ennsseitige Fas-
sadengestaltung des offenen Parkhauses inkl. Einpassung in den bestehenden Grünraum
ist integrativer Bestandteil dieses Realisierungswettbewerbes.

A.3    ART DES WETTBEWERBES

Geladener einstufiger anonymer Realisierungswettbewerb mit anschließendem Verhand-
lungsverfahren.

                                      Seite 3 von 19
A.4       TEILNAHMEBERECHTIGUNG

A.4.1 Allgemeine Bestimmungen:

Folgende Architekten/innen werden zur Teilnahme an diesem Wettbewerb eingeladen:

      •   Feichtinger Architects                1070 Wien, Stollgasse 8 | 5

      •   Halle 1 Architekturbüro               5020 Salzburg, Innsbrucker Bundesstr. 71

      •   Laac Architekten ZT OG                6020 Innsbruck, Wilhelm Greil Str. 15

      •   Loenhart & Mayr Architects BDA        D-80331 München, Marienplatz 28

      •   Luger / Maul ZT-GmbH                  4600 Wels, Bauernstr. 8

      •   Marte.Marte Architekten ZT Gmbh       6833 Weiler, Totengasse 18

      •   Kienesberger Schröckenfuchs

          Architektur                           4040 Linz, Rudolfstr. 13

      •   Archionic ZT GmbH                     4400 Steyr, Sierninger Str. 56-58

      •   Basziszta - Architektur               4400 Steyr, Schönauer Str. 7

      •   Falkner Rupert Arch. Mag.             4400 Steyr, Stelzhamerstr. 81

      •   Hertl . Architekten ZT GmbH           4400 Steyr, Pacherg. 17

      •   Mader Claudia, Arch. DI               4400 Steyr, Dukartstr. 15

      •   Poppe - Prehal Architekten ZT GmbH    4400 Steyr, Direktionsstr. 15

      •   Proyer & Proyer Architekten OG        4400 Steyr, Schwarzmayrstr. 10

      •   Reisinger & Partner ZT GmbH           4400 Steyr, Schlühslmayrstr. 123

      •   Schmid + Leitner ZT GmbH              4400 Steyr, Kammermayrstr. 18

      •   Steinberger Josef A.DI (FH)           4400 Steyr, Sierningerstr. 61

      •   Ulbrich Simon Architektur             4400 Steyr, Schlühslmayrstr. 81

Jeder Wettbewerbsteilnehmer ist nur einmal teilnahmeberechtigt. Eine Mehrfachteilnahme
zieht den Ausschluss sämtlicher Projekte, an denen der Verfasser beteiligt ist, nach sich.

Bei Arbeitsgemeinschaften müssen alle Mitglieder die Teilnahmeberechtigung besitzen. Ein
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft ist im Verfasserkuvert als empfangsberechtigt auszuwei-
sen.

Die Wettbewerbsteilnehmer dürfen sich eines oder mehrerer Mitarbeiter, d.s. Fachkräfte, die
über keine aufrechte Befugnis eines Architekten oder Zivilingenieurs für Hochbau nach den
Bestimmungen des Ziviltechnikergesetzes verfügen, bedienen.

Mitarbeiter von Teilnehmern und Fachleute, die am Zustandekommen des Projektes mitge-
arbeitet haben, können genannt werden und werden vom Auftraggeber bei der Veröffentli-
chung angeführt.

                                        Seite 4 von 19
A.4.2 Ausschließungsgründe

      •   Unter den explizit geladenen Architekturbüros ist eine ARGE nicht möglich. Sollten
          Teilnehmer eine ARGE mit Nicht-Geladenen anstreben, so ist diese im Rahmen des
          Kolloquiums bekannt zu geben und von den restlichen Teilnehmern zu bestätigen.
          Nicht anwesende Teilnehmer nehmen das Ergebnis zur Kenntnis.

      •   Die Nichteinhaltung dieser Ausschreibungsbedingungen.

      •   Die Nichteinhaltung der Termine und formalen Bedingungen gemäß Punkt A.6 und
          Punkt A.11, sowie des Umfangs der Leistungen gemäß Punkt B.1.

      •   Teilnehmer und Mitarbeiter, die den Versuch unternehmen, ein Mitglied des Gremi-
          ums in seiner unabhängigen Entscheidung direkt oder indirekt zu beeinflussen.

      •   Es gelten die Ausschließungsgründe nach § 8 WOA.

A.5       RECHTSGRUNDLAGEN

Als Wettbewerbsgrundlage gilt diese Ausschreibung. Ferner gilt als Auslobungsbedingung
die im Verfahren vorgesehene Fragenbeantwortung. Sofern diese im Widerspruch zu obig
genannten Bedingungen stehen, gehen Fragenbeantwortungen vor.

Subsidiär gelten folgende §§ der Wettbewerbsordnung Architektur – WOA 2010:
§2 Ausschließungsgründe, §3 Verpflichtungen und Vorgangsweisen des Preisgerichtes, §6
ständige Beschlussunfähigkeit, §7 Konstituierende Sitzung, §8 Geschäftsordnung, §18 Beur-
teilung der Wettbewerbsarbeiten.

Mit der Einreichung seiner Arbeit nimmt jeder Teilnehmer alle in der Auslobung enthaltenen
Bestimmungen an.

Jeder Teilnehmer nimmt durch seine Teilnahme am Verfahren ausdrücklich zur Kenntnis,
dass das Preisgericht in ausnahmslos allen Bereichen endgültig und unanfechtbar entschei-
det.

Die vorliegende Ausschreibung wurde von der Länderkammer der Architekten und Ingeni-
eurkonsulenten für OÖ auf Vereinbarkeit mit der WOA 2010 geprüft und am 23.4.2012 frei-
gegeben.

A.6       TERMINE

A.6.1 Kolloquium

Ein Kolloquium findet am Fr 4.5.2012 um 14:30 Uhr mit anschließender Besichtigung des
Planungsareals statt. Treffpunkt: Rathaus der Stadt Steyr, Stadtplatz 27, im Gemeinderats-
sitzungssaal, Rathaus / 1.Stock.

A.6.2 Rückfragen

Mit dem Kolloquium sind alle Rückfragen zum Wettbewerb abgeschlossen.

A.6.3 Abgabe

Die Entwürfe sind bis 19.6.2012, 12:00 Uhr bei folgender Adresse während der Öffnungszei-
ten anonym abzugeben: Rathaus Steyr, Stadtplatz 27, 4400 Steyr: Stadtservice / Eingang

                                         Seite 5 von 19
Rathaus EG / 1. Zimmer rechts. Das Modell muss spätestens 1 Woche darauf, 26.6.2012
bis 12:00 Uhr bei derselben Adresse während der Öffnungszeiten anonym eingelangt sein.
Öffnungszeiten Stadtservice Steyr:
Montag, Dienstag und Donnerstag 7:30 – 17:00 Uhr - durchgehend geöffnet
Mittwoch und Freitag 7:30 – 13:00 Uhr

Bei persönlicher Abgabe ist vom Teilnehmer eine Empfangsbestätigung anzufordern.
Per Post oder Zustelldienst (z.B. EMS, Express,…) übermittelte Arbeiten müssen ebenfalls
anonymisiert (ohne Absenderangabe), nur mit der Kennziffer versehen, bis spätestens zum
oben angegebenen Termin eingelangt sein. Der Teilnehmer hat für diesen Umstand selbst
Sorge zu tragen. Ein nachträgliches Einlangen der Unterlagen, oder Teilen davon, führt zum
Ausschluss des Projektes. Elektronische Übermittlungen sind unzulässig.

A.7    PREISE

Gesamtsumme exkl. Mwst.: € 30.000,-
Das Preisgeld wird wie folgt aufgeteilt:

1. Preis: EUR 9.000,--
2. Preis: EUR 7.000,--
3. Preis: EUR 5.000,--
3 Anerkennungspreise: je EUR 3.000,--

Das Preisgericht behält sich das Recht vor, eine andere Aufteilung der Preise vorzunehmen,
es können auch Teilpreise für Teil 1 (Steg) und Teil 2 (Fassade Parkhaus) vergeben wer-
den, ohne dass dadurch der ausgesetzte Gesamtbetrag geändert wird.
Aufwendungen und Kosten für vom Teilnehmer beigezogene Sonderfachleute wie Statiker,
Bauphysiker oder andere werden nicht gesondert vergütet bzw. sind mit den Preisen abge-
golten.
Die Ausbezahlung der Preise und Ankäufe für Teilnehmer und Beteiligte erfolgt nach positi-
vem Abschluss des Wettbewerbes. Das Preisgeld wird unbeschadet eventueller Vereinba-
rungen zwischen dem Teilnehmer und seinen Mitarbeitern, nur an den Teilnahmeberechtig-
ten ausbezahlt. Bei Arbeitsgemeinschaften erfolgt die Auszahlung an das im Verfasserkuvert
als empfangsberechtigt ausgewiesene Mitglied der Arbeitsgemeinschaft.

A.8    EIGENTUMS- UND URHEBERRECHTE

Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen, Modellen und sonstigen Ausarbeitungen der
prämierten Arbeiten geht durch die Bezahlung des Preisgeldes bzw. durch den Ankauf an
den Auslober über.

Das geistige Eigentum bleibt dem Verfasser erhalten, worin auch das Recht anderweitiger
Verwendung eingeschlossen ist. Der Auftraggeber hat das Recht der Veröffentlichung unter
Namensnennung des Verfassers und dessen Mitarbeiter. Dieses Recht steht auch jedem
Teilnehmer für seine Arbeit zu.

A.9    ABSICHTSERKLÄRUNG

Die Ausloberin bekräftigt die Intention, die Aufgabe Steg und Fassade als geschlossenes
Entwurfsprodukt zu verstehen und nimmt Abstand von der geteilten Beurteilung.

Die Ausloberin beabsichtigt nach Abschluss des Wettbewerbes und unter Berücksichtigung
der Empfehlungen des Preisgerichts über eine Beauftragung mit dem Verfasser des

                                           Seite 6 von 19
1. Preises und dem zur Erstellung des konstruktiven Konzeptes beigezogenen befugten Zi-
viltechniker/Zivilingenieur über die Beauftragung mit weiteren Planungsleistungen lt. HOA
2004 für die wettbewerbs-gegenständlichen Leistungen in Verhandlung zu treten.

Ein Rechtsanspruch für einen Planungsauftrag besteht nicht.
Die Festlegung der Vertragsbedingungen für diese allfällige Beauftragung erfolgt im an-
schließenden Verhandlungsverfahren.

Von der Ausloberin aus sachlichen, funktionalen oder wirtschaftlichen Gründen verlangte
Änderungen des im Wettbewerb eingereichten Projektes sowie Empfehlungen des Preisge-
richts sind in der weiteren Planung zu berücksichtigen. Der Teilnehmer und seine Rechts-
nachfolger sind verpflichtet, Abweichungen von dem eingereichten Projekt zu gestatten.
Dies gilt auch für das ausgeführte Werk.

Der mit der Planung beauftragte Preisträger muss, unabhängig vom Ort seines tatsächlichen
Kanzleisitzes, gewährleisten, dass er im Rahmen der Projektabwicklung ohne zusätzlichen
Kostenaufwand für die Ausloberin in einem für die reibungslose Projektabwicklung ausrei-
chenden Maß vor Ort und auch zu entsprechenden Besprechungen in Steyr verfügbar ist.

A.9.1 Anrechnung des Preisbetrages

Die Auszahlung des Preisgeldes für den ersten Rang erfolgt nach dem Preisgericht
unabgemindert an den Preisträger. Die Anrechnung erfolgt im Zuge der Beauftragung.

Wird der Verfasser des ersten Preises mit der Durchführung der Planungsleistung zur Aus-
führung des gegenständlichen Bauvorhabens beauftragt, wird der als Preis anerkannte Be-
trag zur Hälfte auf das Honorar angerechnet.

A.9.2 Rückstellung der Arbeiten

Projekte, für welche weder Preise oder Ankäufe ausbezahlt wurden, können zwei Monate
nach Verfahrensabschluss und vorheriger Terminvereinbarung abgeholt werden. Ansonsten
gehen diese in das Eigentum der Ausloberin über.

                                     Seite 7 von 19
A.10   PREISGERICHT UND VORPRÜFUNG

A.10.1 Zusammensetzung des Preisgerichtes

(1)    Fachpreisrichter                  Ersatz
1
Arch. DI Helmut Dietrich                 Arch. DI Markus Geiswinkler
Arlbergstr. 117                          Nelkengasse 4/5
6900 Bregenz                             1060 Wien

2
Arch. DI Heinz Plöderl                   Arch. DI Manfred Waldhör
Bernarding 14                            Herrengasse 13
4600 Wels                                4020 Linz

3
Arch. DI Christian Hirl                  Arch. DI Gerhart Hinterwirth
Kirchenstraße 9                          Annastraße 10
5081 Anif                                4810 Gmunden

4
DI Dr. Hans-Jörg Kaiser                  DI Günter Grabner
Amtsgebäude Reithoffer                   Amtsgebäude Reithoffer
Pyrachstr. 7, 4400 Steyr                 Pyrachstr. 7, 4400 Steyr

(2)    Sachpreisrichter                  Ersatz
1
Bgm. Gerald Hackl                        VBgm. Wilhelm Hauser
Rathaus, Stadtplatz 27                   Rathaus, Stadtplatz 27
4400 Steyr                               4400 Steyr
2
StR Markus Spöck                         VBgm. Gunter Mayrhofer
Rathaus, Stadtplatz 27                   Rathaus, Stadtplatz 27
4400 Steyr                               4400 Steyr
3
Dkfm. Leopold Födermayr                  Robert F. Hartlauer
Im Stadtgut B2                           Stadtplatz 13
4407 Steyr Gleink                        4400 Steyr

(3)    Berater ohne Stimmrecht
1
Landeskonservatorin HR Dr. Ulrike Knall-Brskovsky
Rainerstr. 11
4020 Linz
2
Baudirektor DI Norbert Prantl
Amtsgebäude Reithoffer
Pyrachstr. 7, 4400 Steyr
3
Bmst. Hannes Kammerhofer
Resthofstr. 30
4400 Steyr

4
Dietrich Buschmann MA
Bahnpromenade 10
3335 Weyer

                                     Seite 8 von 19
(4)       Vorprüfer

Mitarbeiter des Magistrat Steyr oder im Aufrag der Stadt Steyr.

A.10.2 Vorprüfung:

Die eingereichten Unterlagen werden vor der Bewertung durch das Preisgericht vom Vorprü-
fer auf nachfolgende Kriterien dahingehend geprüft, dass ein objektiver Vergleich der einge-
reichten Arbeiten als Grundlage für die Bewertung durch das Preisgericht möglich ist. Wer-
tungen in irgendeiner Art werden dabei nicht vorgenommen.

Vorprüfungskriterien:

-     Einhaltung der Verfahrensregeln
-     Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen
-     Erfüllung der Aufgabenstellung
-     Übereinstimmung der Pläne
-     Prüfung der Wirtschaftlichkeit: Baukosten

Die Vorprüfer werden dem Preisgericht einen schriftlichen Vorprüf-Bericht über die einzelnen
Arbeiten vorlegen.
Die Vorprüfer sind nicht stimmberechtigt. Ein Ausschluss einzelner Arbeiten durch die Vor-
prüfung im Zuge der Vorprüfung ist nicht möglich.

A.10.3 Preisgerichtsitzung

Nach der Vorprüfung der Entwürfe wird das Preisgericht zur Beurteilung der Projekte zu-
sammentreten.

Die Begutachtung und Beurteilung der Projekte erfolgt unter Berücksichtigung folgender
Kriterien:

      •   Konstruktive und wirtschaftliche Lösung
      •   architektonische Lösung
      •   Stadtbildverträglichkeit
      •   Einbindung des Parkdecks in den Naturraum und Wiederherstellung des Naturraums

Details siehe auch unter Pkt. C.10: Beurteilungskriterien.

Das Preisgericht entscheidet grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimm-
berechtigten, Stimmenthaltungen werden dabei nicht berücksichtigt; bei Stimmengleichheit
entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

Das Preisgericht ist verpflichtet, den Wettbewerb zu beenden, die zugelassenen Arbeiten zu
reihen und daraus einen Sieger zu ermitteln. Es hat die Auswahl, die Reihung, die Beurtei-
lung der Arbeiten, sowie die Zuerkennung der laut Auslobung vorgesehenen Preise und An-
käufe, die Bestimmung der Nachrücker und auch die Abgabe von Empfehlungen an die Aus-
loberin aufgrund des Ergebnisses vorzunehmen.

Die Sitzung des Preisgerichtes ist nicht öffentlich.

Bis zum Vorliegen des Ergebnisses bzw. bis zum Abschluss des Verhandlungsverfahrens
sind alle Vorprüfer und Mitglieder des Preisgerichtes sowie sonstige Personen, die bei den
Sitzungen des Preisgerichtes, wenn auch nur kurzfristig, anwesend waren, zur strikten Ge-
heimhaltung aller Vorgänge und Wahrnehmungen im Zusammenhang mit dem Wettbewerb

                                          Seite 9 von 19
verpflichtet. Das Preisgericht ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Viertel der stimmbe-
rechtigten Preisrichter anwesend sind.

Ein Fachpreisrichter der Architektenkammer muss der Vorsitzende sein. Dieser leitet den
Ablauf des Preisgerichtes. Liegt die Beschlussfähigkeit nicht vor, ist das Preisgericht zu ver-
tagen.

Antrags- und stimmberechtigt sind nur Preisrichter und an ihre Stelle getretene Ersatzpreis-
richter. Das Preisgericht entscheidet grundsätzlich in offener Abstimmung. Nach Erfordernis
kann auch eine geheime Abstimmung beschlossen werden.

Neben den Mitgliedern des Preisgerichtes ist auch die Anwesenheit von Experten, Ersatz-
preisrichtern, Vorprüfern, Schreibkräften und anderen Personen zur Auskunftserteilung und
Versorgung des Preisgerichtes zugelassen.

Ein Preisrichter kann sich nach Bekanntgabe von dem für ihn vorgesehenen Ersatz-
Preisrichter vertreten lassen. Erklärt sich ein Preisrichter als befangen, so tritt der für ihn
vorgesehene Ersatz-Preisrichter an seine Stelle.

Über die Entscheidungen des Preisgerichtes und die Ergebnisse wird ein Protokoll erstellt.

A.11   FORMALE BEDINGUNGEN UND KENNZEICHNUNG

Die Einreichung der Wettbewerbsarbeiten hat anonym zu erfolgen.

Sämtliche Bestandteile der Wettbewerbsarbeit sind mit einer sechsstelligen Kennzahl zu
bezeichnen und auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück rechts oben anzubringen.

Alle Einzelstücke der Abgabeunterlagen sind mit der Aufschrift „Ennssteg Steyr-Altstadt“
zu versehen.

Den Wettbewerbsarbeiten ist ein Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen sowie ein un-
durchsichtiger verschlossener Briefumschlag beizuschließen, welcher ein Blatt mit
Kennzahl, Name, Anschrift, Telefonnummer und Kontonummer des Teilnehmers unter
Anführung der Mitarbeiter enthält. Bei Arbeitsgemeinschaften ist ein Mitglied als empfangs-
berechtigt auszuweisen. Der Briefumschlag ist außen mit der Kennzahl und der Aufschrift
Verfasserblatt zu kennzeichnen.

Die Entwürfe sind doppelt verpackt einzusenden bzw. abzugeben. Die äußere Verpackung
ist mit der Kennzahl und mit der Bezeichnung Architektenwettbewerb „Ennssteg Steyr-
Altstadt“ zu versehen, auf der inneren Verpackung ist lediglich die Kennzahl anzubrin-
gen.

Die Kennzahlen werden nach Einlangen der Arbeiten durch die Vorprüfung überklebt und mit
einer fortlaufenden Nummer versehen. Die dazugehörige Equivalenzliste ist sicher zu ver-
schließen, bis das Wettbewerbsergebnis feststeht.

A.12   BEKANNTGABE DES WETTBEWERBSERGEBNISSES

Das Wettbewerbsergebnis wird umgehend den Teilnehmern mit den prämierten Entwürfen
sowie der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Oberösterreich und Salz-
burg in Linz mitgeteilt.

                                       Seite 10 von 19
Alle eingereichten Arbeiten werden öffentlich zur Besichtigung ausgestellt. Eine Liste der
Namen der Verfasser aller zugelassenen Arbeiten und deren Mitarbeiter sowie das Protokoll
des Preisgerichtes werden in der Ausstellung aufgelegt.

Das Protokoll des Preisgerichtes, einschließlich der Empfehlungen des Preisgerichts, wird
allen Teilnehmern, Preisrichtern und Ersatzpreisrichtern zugesandt. Diesem Personenkreis
werden auch Dauer und Ort der Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten rechtzeitig schriftlich
mitgeteilt.

                                     Seite 11 von 19
B         BESONDERER TEIL

B.1       UMFANG DER LEISTUNGEN

Aus den Plänen muss die architektonische Absicht klar erkennbar sein. Sowohl die gewählte
Konstruktion, als auch die Gestaltung der Anbindung an den Altstadt-Bestand und an die
geplante Parkgarage, muss aus den Plänen eindeutig ersichtlich sein.

Das zur Verfügung gestellte Vorprojekt ist mit seinen Rahmenbedingungen
einzuhalten.

      •   Lageplan M 1:500
          mit Darstellung des Steges, Wege, Verkehrsflächen und Anbindungen, Darstellung
          des Grünraums einschließlich des Eingriffes der Garage

      •   Grundrisse M 1:200
          mit Darstellung des Steges, Konstruktion, Anbindung an das Altstadthaus und An-
          bindung an das Parkdeck

      •   Gesamtansicht Parkdeck M 1:200
          Parkdeck flußseitig

      •   Längsschnitt Steg M 1:200
          durch den Steg inkl. Anbindung an das Altstadthaus und Anbindung an die Parkga-
          rage

      •   Längsansicht Steg M 1:200

      •   Teilgrundrisse Steg M 1:50
          Ausschnitte auf beiden Uferseiten laut Angabe links und rechts des Steges (wird
          nachgereicht).

      •   Teilansichten Steg M 1:50
          Ausschnitte auf beiden Uferseiten laut Angabe links und rechts des Steges (wird
          nachgereicht)

      •   Schnitt M 1:50
          Fassade Parkdeck flußseitig

      •   Detaile Steg M 1:20
          (nach freier Wahl) Schnitte im M 1:20: Darstellung der wesentlichen konstruktiven
          Elemente mit Brüstung, Beleuchtung, Materialangaben

      •   Statisches Konzept der Brückenköpfe

      •   Statisches Konzept der Konstruktion der Brücke

      •   Kostengrundlage auf Basis des statischen Konzeptes

                                         Seite 12 von 19
•   Kostenschätzung
    lt. Formblatt getrennt nach Steg und Fassade

•   Erläuterung
    der Entwurfsidee (max. 2 DIN A4-Seiten)

•   Modell 1:500
    Eine Einsatzplatte für die Darstellung der Garage wird beigestellt.
    Siehe Beilagen M 1:500.
    Vom Umgebungsmodell werden Fotos zur Infomation zur Verfügung gestellt.

•   Verfasserkuvert
    Inhalt des Verfasserkuverts ist:

           - Verfasserblatt mit Name und Anschrift, Telefon, E-Mail, Konto-Nummer
             des Teilnahmeberechtigten
           - der Ziviltechniker/Zivilingenieur als Statiker ist namhaft zu machen

•   Beilagenverzeichnis
    PDF der beiden Plakate: je 90x120 cm hochstehend
    80g-Ausdrucke der Plakate für die Vorprüfung

     Alle Pläne und Unterlagen sind in Papierform gerollt
     anonym abzugeben! Ein verschlossenes Verfasserku-
     vert ist mit der Nummer und als solches gekennzeichnet
     beizulegen.

                                       Seite 13 von 19
C        RICHTLINIEN ZUR ENTWURFSERSTELLUNG

C.1      GRUNDLAGEN

      1. Pkt. B und C der Ausschreibung
      2. Oberösterreichische Baugesetze und Verordnungen sowie einschlägige ÖNORMEN
      3. Wie schon in den Formblättern angezeigt wird seitens des Preisgerichtes ein-
         stimmig festgelegt, dass es für Steg und Fassade jeweils einen Kostenrahmen
         geben muss.

         Steg
         Die Baukosten (BAK lt. ÖNORM B-1801-1) sind mit netto EUR 1,000.000,--
         festgelegt.

         Fassade
         Die Baukosten (BAK lt. ÖNORM B-1801-1) sind mit netto EUR 350.000,--
         (Mehrkosten für die Gestaltung) gedeckelt.
         Die Planung der Garage ist verbindlich im Einschub zum hinteren Hangbereich (rote
         Linie) in der Anzahl der geplanten mindesten 260 Stellplätze, in der Geschoßigkeit
         (2 Ebenen) zu berücksichtigen.

         Das zur Verfügung gestellte Vorprojekt ist mit seinen Rahmenbedingungen
         einzuhalten.

C.2      AUFGABENSTELLUNG

Die Ausloberin des Wettbewerbes beabsichtigt, mit der Unterstützung durch die Stadt Steyr
und unter Berücksichtigung der Richtlinien und Empfehlungen durch das
Landeskonservatorat OÖ, einen Fußgängersteg über den Ennsfluss zu errichten. Die Ver-
bindung einer geplanten Parkgarage im Hang unter der Dukartstraße mit der Altstadt soll für
eine stärkere Belebung des Steyrer Stadtplatzes sorgen.

Weiters soll eine wirtschaftliche, funktionelle und architektonisch ansprechende Lösung für
die Gestaltung der Fassade der Parkgarage gefunden werden. Durch ihre Lage im bewalde-
ten Hang gegenüber der historischen Altstadt am Ennskai und ihrer Länge von ca. 260 m
stellt sie einen wesentlichen Eingriff in das Steyrer Stadtbild dar und erfordert eine an-
spruchsvolle Lösung, die eine weitgehende Wiederherstellung des ursprünglichen Natur-
raums des Geländehanges anstrebt.

Die Planung sieht die Parkgarage und ihre Ausfahrtsrampe als stützenfreien, aus dem Hang
auskragenden Baukörper vor. Die Gestaltung der Bauwerksuntersichten und eine Begrü-
nung der Hangzone darunter sollen in der Planung besonders berücksichtigt werden. Beton-
untersichten müssen vermieden werden! Eine genaue Definition des Umgangs mit dieser
Zone muss in die Projektbeschreibung mit einfließen. Die bestehende Baumzone auf Höhe
des Paddlerweges ist zu erhalten.

                                       Seite 14 von 19
C.3    LAGE

1. Ausgangspunkt

Unterhalb des aus Konglomerat-Gestein bestehenden, dicht bewachsenen Abbruchhanges
der Enns, an der gegenüberliegenden Seite der Steyrer Altstadt, liegt der Ausgangspunkt
des geplanten Brückentragwerks im Bereich des Stiegenhauses mit Lift der geplanten Tief-
garage (siehe Plan 03-Schnitt.pdf).

2. Endpunkt

Gebäude Stadtplatz N°25, Ennskai (siehe Plan 03-Schnitt.pdf, Plan 06 E-Lage.pdf und Plan
06 F-Durchgang.pdf).

C.4    ANBINDUNGEN

1. Anbindung an die Parkgarage

Das im Plan 04-Grundriss.pdf zwischen den Achsen 22 und 23 gelegene Stiegenhaus/Lift
der geplanten Parkgarage ist als Fluchtstiegenhaus ausgebildet. Die bestehende Fußgän-
gerunterführung samt Rampe entfällt.
Das Niveau des Anbindungspunktes an den Lift liegt aus technischen Gründen auf mind.
+292,70m, d.h. 60cm über dem zu erwartenden HQ 100 inkl. Freibord.

Auf die Einfügung in das bestehende Gelände ist besonderes Augenmerk zu legen. Die
Wegeführung soll möglichst effizient gestaltet werden. Die Anbindung des Paddlerweges an
den Steg muss behindertengerecht erfolgen.

2. Anbindung an die Altstadt

Die Rückseite des Rathauses, Gebäude .46 springt in den Straßenraum Richtung Fluss vor
und bildet mit dem Nachbargebäude .45 eine Innenecke.
Das Zielniveau beträgt mind. +292,40 m (OK FFB Bestand) und liegt ein Geschoß über dem
verkehrsbefahrenen Ennskai (Parzelle 1313/1). Die lichte Durchfahrtshöhe unter dem Steg
für den Verkehr am Ennskai muss im gekennzeichneten Lichtraumprofil „Erforderliche
Durchfahrtslichte für Einsatzfahrzeuge“ mind. 4,50 m betragen (siehe Plan 03-Schnitt.pdf)
und liegt auf +292,71 m!

Das Andocken des Steges an die ennskaiseitige Fassade des Altstadthauses hat ohne gra-
vierende Eingriffe zu erfolgen. Die Eingriffe sind unter Bedachtnahme einer möglichst trans-
parenten Anschlussfuge der Durchdringung (siehe Schreiben Denkmalamt) auf ein Minimum
zu reduzieren.

C.5    PLANUNGSVORAUSSETZUNGEN UND KONSTRUKTION

1. HOCHWASSERSCHUTZ

Siehe Beilage Wasserbau vom 1.3.2012.

2. KONSTRUKTION STEG

Die gesamte Spannweite des Steges beträgt ca. 100 m.
Als Konstruktion soll eine schlichte, reduzierte Form gewählt werden, die dem hochwertigen
Anspruch an die städtebauliche Situation hinsichtlich der architektonischen Qualität gerecht
wird, ohne mit dem Stadtbild in Konkurrenz zu treten.

                                      Seite 15 von 19
Der Steg ist nicht zu überdachen, die Beleuchtung ist im Geländer zu integrieren. Seilkon-
struktionen wie bei Hängebrücken sind zu vermeiden.
Ein gesonderter Aufgang bzw. eine Auffahrt direkt vom Ennskai ausgehend ist nicht vorge-
sehen.

Bei der Konstruktion des Steges ist entscheidend:
    • Die rationelle, preisgünstige Herstellungsmöglichkeit unter Berücksichtigung der Fol-
       gekosten.
    • Die gestalterische Qualität soll durch eine Synthese von Einfachheit, Wirtschaftlich-
       keit und Funktionalität erzielt werden.
    • Die Einbindung in den Natur- bzw. Stadtraum ist hinsichtlich des ganzheitlich wahr-
       nehmbaren historischen Stadtbildes von Steyr zu berücksichtigen.

Statische Prüfung Steg:

Der Teilnehmer hat die Prüfung des Tragsystems des Steges auf Standsicherheit und kon-
struktive Erfordernisse hinsichtlich der äußeren Einwirkungen durch einen dazu befugten
Zivilingenieur zu bestätigen. Die Vordimensionierung der auszuführenden Tragkonstruktion
ist lt. Angabe und Darstellung in den abgegebenen Plänen zu gewährleisten.

Berechnungsblätter sind nicht beizulegen!

Die Bestätigung erfolgt durch Angabe des Zivilingenieurs mit Stempel und Unterschrift im
Verfasserkuvert. Ein Ziviltechniker-Büro für Statik ist ausschließlich für einen Wettbewerbs-
teilnehmer berechtigt zu unterzeichnen.

FASSADENGESTALTUNG PARKGARAGE

Der Ausblick von der Stadt auf die bestehende Fluss- und Naturlandschaft der gegenüber-
liegenden Hangkante soll durch die Fassade der Parkgarage nicht beeinträchtigt werden.
Die sichtbare Außenseite der Parkgarage ist so auszuführen, dass ein möglichst geschlos-
senes Erscheinungsbild gegeben ist.

Materialien und Konstruktion sollen so gewählt werden, dass sie den Erfordernissen der
Wirtschaftlichkeit in Bezug auf Materialkosten und Montage, der architektonischen Gestal-
tung und ihrer Funktion gerecht werden.

Für die Planung der Fassadendetails sind die Dimensionen und Maße des beiliegenden Ga-
ragen-Querschnittplans, vor allem hinsichtlich Brüstungs-, Sturz- und Raumhöhen, bindend
zu berücksichtigen. Da es sich bei dem Bauwerk um eine offene Garage handelt, sind die für
die natürliche Belüftung notwendigen Öffnungsquerschnitte einzuhalten und wenn nicht ein-
deutig ersichtlich, rechnerisch nachzuweisen. Die hangseitige natürliche Zuluft der Garage
                         2
sollte mindestens 626 m betragen.

C.6      AUSFÜHRUNG EINZUREICHENDER ARBEITEN

Die einzureichenden Arbeiten müssen so ausgearbeitet werden, dass die Erfüllung der
Wettbewerbsaufgabe mit ausreichender Deutlichkeit ablesbar ist. Alle eingereichten Grund-
riss-Pläne sind mit Nordpfeil darzustellen. Zur Darstellung der Planungsabsichten sind farbi-
ge Ausführungen erwünscht.

Als Präsentation ist einzureichen:

•     Zwei Präsentationspläne 90x120 cm ungefaltet

•     80g Kopien der Präsentationspläne für die Vorprüfung

                                       Seite 16 von 19
•     PDF-Dateien der Präsentationspläne

Außer den angeführten Plänen und Beilagen dürfen keine weiteren Beilagen vorgelegt wer-
den. Nicht verlangte Beilagen werden nach der Vorprüfung ausgeschieden.

Weiters werden die Arbeiten jener Teilnehmer ausgeschieden, welche versuchen ein Mit-
glied des Preisgerichtes zu beeinflussen oder die Bestimmungen der Wettbewerbsaus-
schreibung nicht eingehalten haben.

Die einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Empfehlungen sind einzuhalten.
Die statische Prüfung für den Steg muss im Verfasserblatt bestätigt sein.

C.7       BEURTEILUNGSKRITERIEN

Die Begutachtung und Beurteilung der Projekte erfolgt unter Berücksichtigung folgender
Kriterien:

Das Preisgericht legt einstimmig folgende Beurteilungskriterien fest:

      •   Städtebauliche Lösung

      •   Einbindung in das Stadtbild/Einbindung und Wiederherstellen des Naturraums

      •   Architektonische gestalterische Lösung

      •   Konstruktive und wirtschaftliche Lösung

                                        Seite 17 von 19
C.8    PLANUNGSUNTERLAGEN

Folgende Planungsunterlagen werden den Teilnehmern digital auf Daten-CD (Formate: .pdf
und .dwg) zur Verfügung gestellt:

1.     AUSSCHREIBUNGSTEX

WBW-AS-Ennssteg.pdf

(01)   Teil A der Ausschreibung: Allgemeine Bestimmungen
(02)   Teil B der Ausschreibung: Besonderer Teil
(03)   Teil C der Ausschreibung: Richtlinien für eine Entwurfserstellung

2.     PLÄNE

LAGE
-    Plan 01-Kataster.pdf / Grundrisse.dwg                                    M 1:500
-    Plan 02-Höhenlinien.pdf / Grundrisse.dwg                                 M 1:500
-    Lageplan-Fotostandorte.jpg

QUERSCHNITT ENNSFLUSS
-   Plan 03-Schnitt.pdf / Schnitte.dwg                                        M 1:100
    Parkgaragenprojekt, Ennsfluss, Altstadthaus Stadtplatz N° 25

PROJEKT PARKGARAGE
-    Plan 04-Grundriss.pdf / Grundrisse.dwg                                   M 1:500
     Parkgaragenprojekt mit Stiegenaufgang und Lift
-    Plan 05-Querschnitte.pdf / Schnitte.dwg                                  M 1:100
     Schnitt 05.1 - Schnitt 05.14:
     14 Querschnitte Parkgarage / Hang / Paddlerweg

ALTSTADTHAUS N° 25:
-    Plan 06 A-Grundriss EG.pdf                                                M 1:50
-    Plan 06 B-Schnitt A-B.pdf                                                 M 1:50
-    Plan 06 C-Schnitt C-D.pdf                                                 M 1:50
-    Plan 06 D-Fassadenansicht.pdf                                             M 1:50
-    Plan 06 E-Lage.pdf                                                       M 1:100
-    Plan 06 F-Durchgang.pdf /.dwg                                            M 1:100

3.     FOTOS
-      Foto_fuer_Schaubild 1.jpg - Ennskai / Kaigasse
-      Foto_fuer_Schaubild 2.jpg - Ennskai / Rathaus
-      Foto_fuer_Schaubild 3.jpg - Paddlerweg
-      Fotos vom Hochwasser 2002
-      Umgebungsfoto: panorama.jpg
-      Luftbild.jpg

4.     ALLGEMEINE INFO

-      Stellungnahmen des Bundesdenkmalamtes und des Magistrats der Stadt Steyr
-      Verpflichtungserklärung Datennutzung
-      Stellungnahme Fachabteilung Sachverständigendienst und Bauwirtschaft (Wasser-
       bau vom 1.3.2012)

                                      Seite 18 von 19
Quellenverzeichnis

DKM und Höhenlinien aus dem Geografischen Informationssystem der Stadt Steyr.
Pläne Bestand Altstadthaus N°25: Archiv der Fachabt eilung für Altstadterhaltung, Denkmal-
pflege und Stadterneuernug, Magistrat Steyr.
Projekt Parkgarage: Planungsunterlagen Fa. Girkinger + Partner

Datenschutz

Der Teilnehmer verpflichtet sich, durch die Unterzeichnung des Formulars
DATENNUTZUNG (im Verfasserkuvert), die ausschließlich für den Wettbewerb bereitgestell-
ten Planungsunterlagen weder an Dritte weiterzugeben, noch diese anderwärtig zu nutzen.
Das gilt gleichfalls für die Projektunterlagen des Parkgaragen-Projektes!

Gender Information
In diesem Dokument benutzte, eindeutig einem Geschlecht zuordenbare Definitionen,
gelten stets immer für beide Geschlechter gleichermaßen. Auf Anhänge und Doppel-
formulierungen wurde im Sinne der Lesbarkeit verzichtet.

                                     Seite 19 von 19
Sie können auch lesen