ENNSSTEG STEYR - ALTSTADT - REALISIERUNGSWETTBEWERB - AUSLOBERIN STADTPLATZGARAGE STEYR GMBH 4400 STEYR
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GELADENER 1-STUFIGER REALISIERUNGSWETTBEWERB ENNSSTEG STEYR - ALTSTADT AUSLOBERIN STADTPLATZGARAGE STEYR GMBH 4400 STEYR Stand 04.05.2012
INHALTSVERZEICHNIS Seite A ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN A.1 Ausschreibende Stelle 3 A.2 Gegenstand des Wettbewerbes 3 A.3 Art des Wettbewerbes 3 A.4 Teilnahmeberechtigung 4 A.5 Rechtsgrundlagen 4 A.6 Termine 5 A.7 Preise 6 A.8 Eigentums- und Urheberrechte 6 A.9 Absichtserklärung 6 A.10 Preisgericht und Vorprüfung 8 A.11 Formale Bedingungen und Kennzeichnung 10 A.12 Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses 10 B BESONDERER TEIL B.1 Umfang der Leistungen 12 C RICHTLINIEN ZUR ENTWURFSERSTELLUNG C.1 Grundlagen 15 C.2 Aufgabenstellung 15 C.3 Lage 15 C.4 Anbindungen 15 C.5 Planungsvoraussetzungen und Konstruktion 15 C.6 Ausführung der einzureichenden Arbeiten 16 C.7 Beurteilungskriterien 17 C.8 Planungsunterlagen 18 Seite 2 von 19
A ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN A. 1 AUSSCHREIBENDE STELLE A.1 Ausloberin und Bauherr: STADTPLATZGARAGE STEYR GmbH Im Stadtgut B2 4407 Steyr-Gleink Vertreten durch: Dkfm. Leopold Födermayr M 0664/ 34 23 146 E leopold@foedermayr.info A1.1 Berater der Ausloberin: Planungsbüro für das Parkhaus Dukartstraße: Girkinger und Partner Generalplaner GmbH & Co KG Resthofstraße 30, A-4400 Steyr A.2 GEGENSTAND DES WETTBEWERBES Gegenstand ist die Erarbeitung von Vorentwürfen für die Errichtung eines Fußgänger- Steges über den Ennsfluss, mit der Gestaltung der Anbindung an das Gebäude Steyr Stadt- platz N°25 (.45) und an das geplante Parkhaus unter der Dukartstraße. Die ennsseitige Fas- sadengestaltung des offenen Parkhauses inkl. Einpassung in den bestehenden Grünraum ist integrativer Bestandteil dieses Realisierungswettbewerbes. A.3 ART DES WETTBEWERBES Geladener einstufiger anonymer Realisierungswettbewerb mit anschließendem Verhand- lungsverfahren. Seite 3 von 19
A.4 TEILNAHMEBERECHTIGUNG A.4.1 Allgemeine Bestimmungen: Folgende Architekten/innen werden zur Teilnahme an diesem Wettbewerb eingeladen: • Feichtinger Architects 1070 Wien, Stollgasse 8 | 5 • Halle 1 Architekturbüro 5020 Salzburg, Innsbrucker Bundesstr. 71 • Laac Architekten ZT OG 6020 Innsbruck, Wilhelm Greil Str. 15 • Loenhart & Mayr Architects BDA D-80331 München, Marienplatz 28 • Luger / Maul ZT-GmbH 4600 Wels, Bauernstr. 8 • Marte.Marte Architekten ZT Gmbh 6833 Weiler, Totengasse 18 • Kienesberger Schröckenfuchs Architektur 4040 Linz, Rudolfstr. 13 • Archionic ZT GmbH 4400 Steyr, Sierninger Str. 56-58 • Basziszta - Architektur 4400 Steyr, Schönauer Str. 7 • Falkner Rupert Arch. Mag. 4400 Steyr, Stelzhamerstr. 81 • Hertl . Architekten ZT GmbH 4400 Steyr, Pacherg. 17 • Mader Claudia, Arch. DI 4400 Steyr, Dukartstr. 15 • Poppe - Prehal Architekten ZT GmbH 4400 Steyr, Direktionsstr. 15 • Proyer & Proyer Architekten OG 4400 Steyr, Schwarzmayrstr. 10 • Reisinger & Partner ZT GmbH 4400 Steyr, Schlühslmayrstr. 123 • Schmid + Leitner ZT GmbH 4400 Steyr, Kammermayrstr. 18 • Steinberger Josef A.DI (FH) 4400 Steyr, Sierningerstr. 61 • Ulbrich Simon Architektur 4400 Steyr, Schlühslmayrstr. 81 Jeder Wettbewerbsteilnehmer ist nur einmal teilnahmeberechtigt. Eine Mehrfachteilnahme zieht den Ausschluss sämtlicher Projekte, an denen der Verfasser beteiligt ist, nach sich. Bei Arbeitsgemeinschaften müssen alle Mitglieder die Teilnahmeberechtigung besitzen. Ein Mitglied der Arbeitsgemeinschaft ist im Verfasserkuvert als empfangsberechtigt auszuwei- sen. Die Wettbewerbsteilnehmer dürfen sich eines oder mehrerer Mitarbeiter, d.s. Fachkräfte, die über keine aufrechte Befugnis eines Architekten oder Zivilingenieurs für Hochbau nach den Bestimmungen des Ziviltechnikergesetzes verfügen, bedienen. Mitarbeiter von Teilnehmern und Fachleute, die am Zustandekommen des Projektes mitge- arbeitet haben, können genannt werden und werden vom Auftraggeber bei der Veröffentli- chung angeführt. Seite 4 von 19
A.4.2 Ausschließungsgründe • Unter den explizit geladenen Architekturbüros ist eine ARGE nicht möglich. Sollten Teilnehmer eine ARGE mit Nicht-Geladenen anstreben, so ist diese im Rahmen des Kolloquiums bekannt zu geben und von den restlichen Teilnehmern zu bestätigen. Nicht anwesende Teilnehmer nehmen das Ergebnis zur Kenntnis. • Die Nichteinhaltung dieser Ausschreibungsbedingungen. • Die Nichteinhaltung der Termine und formalen Bedingungen gemäß Punkt A.6 und Punkt A.11, sowie des Umfangs der Leistungen gemäß Punkt B.1. • Teilnehmer und Mitarbeiter, die den Versuch unternehmen, ein Mitglied des Gremi- ums in seiner unabhängigen Entscheidung direkt oder indirekt zu beeinflussen. • Es gelten die Ausschließungsgründe nach § 8 WOA. A.5 RECHTSGRUNDLAGEN Als Wettbewerbsgrundlage gilt diese Ausschreibung. Ferner gilt als Auslobungsbedingung die im Verfahren vorgesehene Fragenbeantwortung. Sofern diese im Widerspruch zu obig genannten Bedingungen stehen, gehen Fragenbeantwortungen vor. Subsidiär gelten folgende §§ der Wettbewerbsordnung Architektur – WOA 2010: §2 Ausschließungsgründe, §3 Verpflichtungen und Vorgangsweisen des Preisgerichtes, §6 ständige Beschlussunfähigkeit, §7 Konstituierende Sitzung, §8 Geschäftsordnung, §18 Beur- teilung der Wettbewerbsarbeiten. Mit der Einreichung seiner Arbeit nimmt jeder Teilnehmer alle in der Auslobung enthaltenen Bestimmungen an. Jeder Teilnehmer nimmt durch seine Teilnahme am Verfahren ausdrücklich zur Kenntnis, dass das Preisgericht in ausnahmslos allen Bereichen endgültig und unanfechtbar entschei- det. Die vorliegende Ausschreibung wurde von der Länderkammer der Architekten und Ingeni- eurkonsulenten für OÖ auf Vereinbarkeit mit der WOA 2010 geprüft und am 23.4.2012 frei- gegeben. A.6 TERMINE A.6.1 Kolloquium Ein Kolloquium findet am Fr 4.5.2012 um 14:30 Uhr mit anschließender Besichtigung des Planungsareals statt. Treffpunkt: Rathaus der Stadt Steyr, Stadtplatz 27, im Gemeinderats- sitzungssaal, Rathaus / 1.Stock. A.6.2 Rückfragen Mit dem Kolloquium sind alle Rückfragen zum Wettbewerb abgeschlossen. A.6.3 Abgabe Die Entwürfe sind bis 19.6.2012, 12:00 Uhr bei folgender Adresse während der Öffnungszei- ten anonym abzugeben: Rathaus Steyr, Stadtplatz 27, 4400 Steyr: Stadtservice / Eingang Seite 5 von 19
Rathaus EG / 1. Zimmer rechts. Das Modell muss spätestens 1 Woche darauf, 26.6.2012 bis 12:00 Uhr bei derselben Adresse während der Öffnungszeiten anonym eingelangt sein. Öffnungszeiten Stadtservice Steyr: Montag, Dienstag und Donnerstag 7:30 – 17:00 Uhr - durchgehend geöffnet Mittwoch und Freitag 7:30 – 13:00 Uhr Bei persönlicher Abgabe ist vom Teilnehmer eine Empfangsbestätigung anzufordern. Per Post oder Zustelldienst (z.B. EMS, Express,…) übermittelte Arbeiten müssen ebenfalls anonymisiert (ohne Absenderangabe), nur mit der Kennziffer versehen, bis spätestens zum oben angegebenen Termin eingelangt sein. Der Teilnehmer hat für diesen Umstand selbst Sorge zu tragen. Ein nachträgliches Einlangen der Unterlagen, oder Teilen davon, führt zum Ausschluss des Projektes. Elektronische Übermittlungen sind unzulässig. A.7 PREISE Gesamtsumme exkl. Mwst.: € 30.000,- Das Preisgeld wird wie folgt aufgeteilt: 1. Preis: EUR 9.000,-- 2. Preis: EUR 7.000,-- 3. Preis: EUR 5.000,-- 3 Anerkennungspreise: je EUR 3.000,-- Das Preisgericht behält sich das Recht vor, eine andere Aufteilung der Preise vorzunehmen, es können auch Teilpreise für Teil 1 (Steg) und Teil 2 (Fassade Parkhaus) vergeben wer- den, ohne dass dadurch der ausgesetzte Gesamtbetrag geändert wird. Aufwendungen und Kosten für vom Teilnehmer beigezogene Sonderfachleute wie Statiker, Bauphysiker oder andere werden nicht gesondert vergütet bzw. sind mit den Preisen abge- golten. Die Ausbezahlung der Preise und Ankäufe für Teilnehmer und Beteiligte erfolgt nach positi- vem Abschluss des Wettbewerbes. Das Preisgeld wird unbeschadet eventueller Vereinba- rungen zwischen dem Teilnehmer und seinen Mitarbeitern, nur an den Teilnahmeberechtig- ten ausbezahlt. Bei Arbeitsgemeinschaften erfolgt die Auszahlung an das im Verfasserkuvert als empfangsberechtigt ausgewiesene Mitglied der Arbeitsgemeinschaft. A.8 EIGENTUMS- UND URHEBERRECHTE Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen, Modellen und sonstigen Ausarbeitungen der prämierten Arbeiten geht durch die Bezahlung des Preisgeldes bzw. durch den Ankauf an den Auslober über. Das geistige Eigentum bleibt dem Verfasser erhalten, worin auch das Recht anderweitiger Verwendung eingeschlossen ist. Der Auftraggeber hat das Recht der Veröffentlichung unter Namensnennung des Verfassers und dessen Mitarbeiter. Dieses Recht steht auch jedem Teilnehmer für seine Arbeit zu. A.9 ABSICHTSERKLÄRUNG Die Ausloberin bekräftigt die Intention, die Aufgabe Steg und Fassade als geschlossenes Entwurfsprodukt zu verstehen und nimmt Abstand von der geteilten Beurteilung. Die Ausloberin beabsichtigt nach Abschluss des Wettbewerbes und unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts über eine Beauftragung mit dem Verfasser des Seite 6 von 19
1. Preises und dem zur Erstellung des konstruktiven Konzeptes beigezogenen befugten Zi- viltechniker/Zivilingenieur über die Beauftragung mit weiteren Planungsleistungen lt. HOA 2004 für die wettbewerbs-gegenständlichen Leistungen in Verhandlung zu treten. Ein Rechtsanspruch für einen Planungsauftrag besteht nicht. Die Festlegung der Vertragsbedingungen für diese allfällige Beauftragung erfolgt im an- schließenden Verhandlungsverfahren. Von der Ausloberin aus sachlichen, funktionalen oder wirtschaftlichen Gründen verlangte Änderungen des im Wettbewerb eingereichten Projektes sowie Empfehlungen des Preisge- richts sind in der weiteren Planung zu berücksichtigen. Der Teilnehmer und seine Rechts- nachfolger sind verpflichtet, Abweichungen von dem eingereichten Projekt zu gestatten. Dies gilt auch für das ausgeführte Werk. Der mit der Planung beauftragte Preisträger muss, unabhängig vom Ort seines tatsächlichen Kanzleisitzes, gewährleisten, dass er im Rahmen der Projektabwicklung ohne zusätzlichen Kostenaufwand für die Ausloberin in einem für die reibungslose Projektabwicklung ausrei- chenden Maß vor Ort und auch zu entsprechenden Besprechungen in Steyr verfügbar ist. A.9.1 Anrechnung des Preisbetrages Die Auszahlung des Preisgeldes für den ersten Rang erfolgt nach dem Preisgericht unabgemindert an den Preisträger. Die Anrechnung erfolgt im Zuge der Beauftragung. Wird der Verfasser des ersten Preises mit der Durchführung der Planungsleistung zur Aus- führung des gegenständlichen Bauvorhabens beauftragt, wird der als Preis anerkannte Be- trag zur Hälfte auf das Honorar angerechnet. A.9.2 Rückstellung der Arbeiten Projekte, für welche weder Preise oder Ankäufe ausbezahlt wurden, können zwei Monate nach Verfahrensabschluss und vorheriger Terminvereinbarung abgeholt werden. Ansonsten gehen diese in das Eigentum der Ausloberin über. Seite 7 von 19
A.10 PREISGERICHT UND VORPRÜFUNG A.10.1 Zusammensetzung des Preisgerichtes (1) Fachpreisrichter Ersatz 1 Arch. DI Helmut Dietrich Arch. DI Markus Geiswinkler Arlbergstr. 117 Nelkengasse 4/5 6900 Bregenz 1060 Wien 2 Arch. DI Heinz Plöderl Arch. DI Manfred Waldhör Bernarding 14 Herrengasse 13 4600 Wels 4020 Linz 3 Arch. DI Christian Hirl Arch. DI Gerhart Hinterwirth Kirchenstraße 9 Annastraße 10 5081 Anif 4810 Gmunden 4 DI Dr. Hans-Jörg Kaiser DI Günter Grabner Amtsgebäude Reithoffer Amtsgebäude Reithoffer Pyrachstr. 7, 4400 Steyr Pyrachstr. 7, 4400 Steyr (2) Sachpreisrichter Ersatz 1 Bgm. Gerald Hackl VBgm. Wilhelm Hauser Rathaus, Stadtplatz 27 Rathaus, Stadtplatz 27 4400 Steyr 4400 Steyr 2 StR Markus Spöck VBgm. Gunter Mayrhofer Rathaus, Stadtplatz 27 Rathaus, Stadtplatz 27 4400 Steyr 4400 Steyr 3 Dkfm. Leopold Födermayr Robert F. Hartlauer Im Stadtgut B2 Stadtplatz 13 4407 Steyr Gleink 4400 Steyr (3) Berater ohne Stimmrecht 1 Landeskonservatorin HR Dr. Ulrike Knall-Brskovsky Rainerstr. 11 4020 Linz 2 Baudirektor DI Norbert Prantl Amtsgebäude Reithoffer Pyrachstr. 7, 4400 Steyr 3 Bmst. Hannes Kammerhofer Resthofstr. 30 4400 Steyr 4 Dietrich Buschmann MA Bahnpromenade 10 3335 Weyer Seite 8 von 19
(4) Vorprüfer Mitarbeiter des Magistrat Steyr oder im Aufrag der Stadt Steyr. A.10.2 Vorprüfung: Die eingereichten Unterlagen werden vor der Bewertung durch das Preisgericht vom Vorprü- fer auf nachfolgende Kriterien dahingehend geprüft, dass ein objektiver Vergleich der einge- reichten Arbeiten als Grundlage für die Bewertung durch das Preisgericht möglich ist. Wer- tungen in irgendeiner Art werden dabei nicht vorgenommen. Vorprüfungskriterien: - Einhaltung der Verfahrensregeln - Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen - Erfüllung der Aufgabenstellung - Übereinstimmung der Pläne - Prüfung der Wirtschaftlichkeit: Baukosten Die Vorprüfer werden dem Preisgericht einen schriftlichen Vorprüf-Bericht über die einzelnen Arbeiten vorlegen. Die Vorprüfer sind nicht stimmberechtigt. Ein Ausschluss einzelner Arbeiten durch die Vor- prüfung im Zuge der Vorprüfung ist nicht möglich. A.10.3 Preisgerichtsitzung Nach der Vorprüfung der Entwürfe wird das Preisgericht zur Beurteilung der Projekte zu- sammentreten. Die Begutachtung und Beurteilung der Projekte erfolgt unter Berücksichtigung folgender Kriterien: • Konstruktive und wirtschaftliche Lösung • architektonische Lösung • Stadtbildverträglichkeit • Einbindung des Parkdecks in den Naturraum und Wiederherstellung des Naturraums Details siehe auch unter Pkt. C.10: Beurteilungskriterien. Das Preisgericht entscheidet grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimm- berechtigten, Stimmenthaltungen werden dabei nicht berücksichtigt; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Das Preisgericht ist verpflichtet, den Wettbewerb zu beenden, die zugelassenen Arbeiten zu reihen und daraus einen Sieger zu ermitteln. Es hat die Auswahl, die Reihung, die Beurtei- lung der Arbeiten, sowie die Zuerkennung der laut Auslobung vorgesehenen Preise und An- käufe, die Bestimmung der Nachrücker und auch die Abgabe von Empfehlungen an die Aus- loberin aufgrund des Ergebnisses vorzunehmen. Die Sitzung des Preisgerichtes ist nicht öffentlich. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses bzw. bis zum Abschluss des Verhandlungsverfahrens sind alle Vorprüfer und Mitglieder des Preisgerichtes sowie sonstige Personen, die bei den Sitzungen des Preisgerichtes, wenn auch nur kurzfristig, anwesend waren, zur strikten Ge- heimhaltung aller Vorgänge und Wahrnehmungen im Zusammenhang mit dem Wettbewerb Seite 9 von 19
verpflichtet. Das Preisgericht ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Viertel der stimmbe- rechtigten Preisrichter anwesend sind. Ein Fachpreisrichter der Architektenkammer muss der Vorsitzende sein. Dieser leitet den Ablauf des Preisgerichtes. Liegt die Beschlussfähigkeit nicht vor, ist das Preisgericht zu ver- tagen. Antrags- und stimmberechtigt sind nur Preisrichter und an ihre Stelle getretene Ersatzpreis- richter. Das Preisgericht entscheidet grundsätzlich in offener Abstimmung. Nach Erfordernis kann auch eine geheime Abstimmung beschlossen werden. Neben den Mitgliedern des Preisgerichtes ist auch die Anwesenheit von Experten, Ersatz- preisrichtern, Vorprüfern, Schreibkräften und anderen Personen zur Auskunftserteilung und Versorgung des Preisgerichtes zugelassen. Ein Preisrichter kann sich nach Bekanntgabe von dem für ihn vorgesehenen Ersatz- Preisrichter vertreten lassen. Erklärt sich ein Preisrichter als befangen, so tritt der für ihn vorgesehene Ersatz-Preisrichter an seine Stelle. Über die Entscheidungen des Preisgerichtes und die Ergebnisse wird ein Protokoll erstellt. A.11 FORMALE BEDINGUNGEN UND KENNZEICHNUNG Die Einreichung der Wettbewerbsarbeiten hat anonym zu erfolgen. Sämtliche Bestandteile der Wettbewerbsarbeit sind mit einer sechsstelligen Kennzahl zu bezeichnen und auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück rechts oben anzubringen. Alle Einzelstücke der Abgabeunterlagen sind mit der Aufschrift „Ennssteg Steyr-Altstadt“ zu versehen. Den Wettbewerbsarbeiten ist ein Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen sowie ein un- durchsichtiger verschlossener Briefumschlag beizuschließen, welcher ein Blatt mit Kennzahl, Name, Anschrift, Telefonnummer und Kontonummer des Teilnehmers unter Anführung der Mitarbeiter enthält. Bei Arbeitsgemeinschaften ist ein Mitglied als empfangs- berechtigt auszuweisen. Der Briefumschlag ist außen mit der Kennzahl und der Aufschrift Verfasserblatt zu kennzeichnen. Die Entwürfe sind doppelt verpackt einzusenden bzw. abzugeben. Die äußere Verpackung ist mit der Kennzahl und mit der Bezeichnung Architektenwettbewerb „Ennssteg Steyr- Altstadt“ zu versehen, auf der inneren Verpackung ist lediglich die Kennzahl anzubrin- gen. Die Kennzahlen werden nach Einlangen der Arbeiten durch die Vorprüfung überklebt und mit einer fortlaufenden Nummer versehen. Die dazugehörige Equivalenzliste ist sicher zu ver- schließen, bis das Wettbewerbsergebnis feststeht. A.12 BEKANNTGABE DES WETTBEWERBSERGEBNISSES Das Wettbewerbsergebnis wird umgehend den Teilnehmern mit den prämierten Entwürfen sowie der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Oberösterreich und Salz- burg in Linz mitgeteilt. Seite 10 von 19
Alle eingereichten Arbeiten werden öffentlich zur Besichtigung ausgestellt. Eine Liste der Namen der Verfasser aller zugelassenen Arbeiten und deren Mitarbeiter sowie das Protokoll des Preisgerichtes werden in der Ausstellung aufgelegt. Das Protokoll des Preisgerichtes, einschließlich der Empfehlungen des Preisgerichts, wird allen Teilnehmern, Preisrichtern und Ersatzpreisrichtern zugesandt. Diesem Personenkreis werden auch Dauer und Ort der Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten rechtzeitig schriftlich mitgeteilt. Seite 11 von 19
B BESONDERER TEIL B.1 UMFANG DER LEISTUNGEN Aus den Plänen muss die architektonische Absicht klar erkennbar sein. Sowohl die gewählte Konstruktion, als auch die Gestaltung der Anbindung an den Altstadt-Bestand und an die geplante Parkgarage, muss aus den Plänen eindeutig ersichtlich sein. Das zur Verfügung gestellte Vorprojekt ist mit seinen Rahmenbedingungen einzuhalten. • Lageplan M 1:500 mit Darstellung des Steges, Wege, Verkehrsflächen und Anbindungen, Darstellung des Grünraums einschließlich des Eingriffes der Garage • Grundrisse M 1:200 mit Darstellung des Steges, Konstruktion, Anbindung an das Altstadthaus und An- bindung an das Parkdeck • Gesamtansicht Parkdeck M 1:200 Parkdeck flußseitig • Längsschnitt Steg M 1:200 durch den Steg inkl. Anbindung an das Altstadthaus und Anbindung an die Parkga- rage • Längsansicht Steg M 1:200 • Teilgrundrisse Steg M 1:50 Ausschnitte auf beiden Uferseiten laut Angabe links und rechts des Steges (wird nachgereicht). • Teilansichten Steg M 1:50 Ausschnitte auf beiden Uferseiten laut Angabe links und rechts des Steges (wird nachgereicht) • Schnitt M 1:50 Fassade Parkdeck flußseitig • Detaile Steg M 1:20 (nach freier Wahl) Schnitte im M 1:20: Darstellung der wesentlichen konstruktiven Elemente mit Brüstung, Beleuchtung, Materialangaben • Statisches Konzept der Brückenköpfe • Statisches Konzept der Konstruktion der Brücke • Kostengrundlage auf Basis des statischen Konzeptes Seite 12 von 19
• Kostenschätzung lt. Formblatt getrennt nach Steg und Fassade • Erläuterung der Entwurfsidee (max. 2 DIN A4-Seiten) • Modell 1:500 Eine Einsatzplatte für die Darstellung der Garage wird beigestellt. Siehe Beilagen M 1:500. Vom Umgebungsmodell werden Fotos zur Infomation zur Verfügung gestellt. • Verfasserkuvert Inhalt des Verfasserkuverts ist: - Verfasserblatt mit Name und Anschrift, Telefon, E-Mail, Konto-Nummer des Teilnahmeberechtigten - der Ziviltechniker/Zivilingenieur als Statiker ist namhaft zu machen • Beilagenverzeichnis PDF der beiden Plakate: je 90x120 cm hochstehend 80g-Ausdrucke der Plakate für die Vorprüfung Alle Pläne und Unterlagen sind in Papierform gerollt anonym abzugeben! Ein verschlossenes Verfasserku- vert ist mit der Nummer und als solches gekennzeichnet beizulegen. Seite 13 von 19
C RICHTLINIEN ZUR ENTWURFSERSTELLUNG C.1 GRUNDLAGEN 1. Pkt. B und C der Ausschreibung 2. Oberösterreichische Baugesetze und Verordnungen sowie einschlägige ÖNORMEN 3. Wie schon in den Formblättern angezeigt wird seitens des Preisgerichtes ein- stimmig festgelegt, dass es für Steg und Fassade jeweils einen Kostenrahmen geben muss. Steg Die Baukosten (BAK lt. ÖNORM B-1801-1) sind mit netto EUR 1,000.000,-- festgelegt. Fassade Die Baukosten (BAK lt. ÖNORM B-1801-1) sind mit netto EUR 350.000,-- (Mehrkosten für die Gestaltung) gedeckelt. Die Planung der Garage ist verbindlich im Einschub zum hinteren Hangbereich (rote Linie) in der Anzahl der geplanten mindesten 260 Stellplätze, in der Geschoßigkeit (2 Ebenen) zu berücksichtigen. Das zur Verfügung gestellte Vorprojekt ist mit seinen Rahmenbedingungen einzuhalten. C.2 AUFGABENSTELLUNG Die Ausloberin des Wettbewerbes beabsichtigt, mit der Unterstützung durch die Stadt Steyr und unter Berücksichtigung der Richtlinien und Empfehlungen durch das Landeskonservatorat OÖ, einen Fußgängersteg über den Ennsfluss zu errichten. Die Ver- bindung einer geplanten Parkgarage im Hang unter der Dukartstraße mit der Altstadt soll für eine stärkere Belebung des Steyrer Stadtplatzes sorgen. Weiters soll eine wirtschaftliche, funktionelle und architektonisch ansprechende Lösung für die Gestaltung der Fassade der Parkgarage gefunden werden. Durch ihre Lage im bewalde- ten Hang gegenüber der historischen Altstadt am Ennskai und ihrer Länge von ca. 260 m stellt sie einen wesentlichen Eingriff in das Steyrer Stadtbild dar und erfordert eine an- spruchsvolle Lösung, die eine weitgehende Wiederherstellung des ursprünglichen Natur- raums des Geländehanges anstrebt. Die Planung sieht die Parkgarage und ihre Ausfahrtsrampe als stützenfreien, aus dem Hang auskragenden Baukörper vor. Die Gestaltung der Bauwerksuntersichten und eine Begrü- nung der Hangzone darunter sollen in der Planung besonders berücksichtigt werden. Beton- untersichten müssen vermieden werden! Eine genaue Definition des Umgangs mit dieser Zone muss in die Projektbeschreibung mit einfließen. Die bestehende Baumzone auf Höhe des Paddlerweges ist zu erhalten. Seite 14 von 19
C.3 LAGE 1. Ausgangspunkt Unterhalb des aus Konglomerat-Gestein bestehenden, dicht bewachsenen Abbruchhanges der Enns, an der gegenüberliegenden Seite der Steyrer Altstadt, liegt der Ausgangspunkt des geplanten Brückentragwerks im Bereich des Stiegenhauses mit Lift der geplanten Tief- garage (siehe Plan 03-Schnitt.pdf). 2. Endpunkt Gebäude Stadtplatz N°25, Ennskai (siehe Plan 03-Schnitt.pdf, Plan 06 E-Lage.pdf und Plan 06 F-Durchgang.pdf). C.4 ANBINDUNGEN 1. Anbindung an die Parkgarage Das im Plan 04-Grundriss.pdf zwischen den Achsen 22 und 23 gelegene Stiegenhaus/Lift der geplanten Parkgarage ist als Fluchtstiegenhaus ausgebildet. Die bestehende Fußgän- gerunterführung samt Rampe entfällt. Das Niveau des Anbindungspunktes an den Lift liegt aus technischen Gründen auf mind. +292,70m, d.h. 60cm über dem zu erwartenden HQ 100 inkl. Freibord. Auf die Einfügung in das bestehende Gelände ist besonderes Augenmerk zu legen. Die Wegeführung soll möglichst effizient gestaltet werden. Die Anbindung des Paddlerweges an den Steg muss behindertengerecht erfolgen. 2. Anbindung an die Altstadt Die Rückseite des Rathauses, Gebäude .46 springt in den Straßenraum Richtung Fluss vor und bildet mit dem Nachbargebäude .45 eine Innenecke. Das Zielniveau beträgt mind. +292,40 m (OK FFB Bestand) und liegt ein Geschoß über dem verkehrsbefahrenen Ennskai (Parzelle 1313/1). Die lichte Durchfahrtshöhe unter dem Steg für den Verkehr am Ennskai muss im gekennzeichneten Lichtraumprofil „Erforderliche Durchfahrtslichte für Einsatzfahrzeuge“ mind. 4,50 m betragen (siehe Plan 03-Schnitt.pdf) und liegt auf +292,71 m! Das Andocken des Steges an die ennskaiseitige Fassade des Altstadthauses hat ohne gra- vierende Eingriffe zu erfolgen. Die Eingriffe sind unter Bedachtnahme einer möglichst trans- parenten Anschlussfuge der Durchdringung (siehe Schreiben Denkmalamt) auf ein Minimum zu reduzieren. C.5 PLANUNGSVORAUSSETZUNGEN UND KONSTRUKTION 1. HOCHWASSERSCHUTZ Siehe Beilage Wasserbau vom 1.3.2012. 2. KONSTRUKTION STEG Die gesamte Spannweite des Steges beträgt ca. 100 m. Als Konstruktion soll eine schlichte, reduzierte Form gewählt werden, die dem hochwertigen Anspruch an die städtebauliche Situation hinsichtlich der architektonischen Qualität gerecht wird, ohne mit dem Stadtbild in Konkurrenz zu treten. Seite 15 von 19
Der Steg ist nicht zu überdachen, die Beleuchtung ist im Geländer zu integrieren. Seilkon- struktionen wie bei Hängebrücken sind zu vermeiden. Ein gesonderter Aufgang bzw. eine Auffahrt direkt vom Ennskai ausgehend ist nicht vorge- sehen. Bei der Konstruktion des Steges ist entscheidend: • Die rationelle, preisgünstige Herstellungsmöglichkeit unter Berücksichtigung der Fol- gekosten. • Die gestalterische Qualität soll durch eine Synthese von Einfachheit, Wirtschaftlich- keit und Funktionalität erzielt werden. • Die Einbindung in den Natur- bzw. Stadtraum ist hinsichtlich des ganzheitlich wahr- nehmbaren historischen Stadtbildes von Steyr zu berücksichtigen. Statische Prüfung Steg: Der Teilnehmer hat die Prüfung des Tragsystems des Steges auf Standsicherheit und kon- struktive Erfordernisse hinsichtlich der äußeren Einwirkungen durch einen dazu befugten Zivilingenieur zu bestätigen. Die Vordimensionierung der auszuführenden Tragkonstruktion ist lt. Angabe und Darstellung in den abgegebenen Plänen zu gewährleisten. Berechnungsblätter sind nicht beizulegen! Die Bestätigung erfolgt durch Angabe des Zivilingenieurs mit Stempel und Unterschrift im Verfasserkuvert. Ein Ziviltechniker-Büro für Statik ist ausschließlich für einen Wettbewerbs- teilnehmer berechtigt zu unterzeichnen. FASSADENGESTALTUNG PARKGARAGE Der Ausblick von der Stadt auf die bestehende Fluss- und Naturlandschaft der gegenüber- liegenden Hangkante soll durch die Fassade der Parkgarage nicht beeinträchtigt werden. Die sichtbare Außenseite der Parkgarage ist so auszuführen, dass ein möglichst geschlos- senes Erscheinungsbild gegeben ist. Materialien und Konstruktion sollen so gewählt werden, dass sie den Erfordernissen der Wirtschaftlichkeit in Bezug auf Materialkosten und Montage, der architektonischen Gestal- tung und ihrer Funktion gerecht werden. Für die Planung der Fassadendetails sind die Dimensionen und Maße des beiliegenden Ga- ragen-Querschnittplans, vor allem hinsichtlich Brüstungs-, Sturz- und Raumhöhen, bindend zu berücksichtigen. Da es sich bei dem Bauwerk um eine offene Garage handelt, sind die für die natürliche Belüftung notwendigen Öffnungsquerschnitte einzuhalten und wenn nicht ein- deutig ersichtlich, rechnerisch nachzuweisen. Die hangseitige natürliche Zuluft der Garage 2 sollte mindestens 626 m betragen. C.6 AUSFÜHRUNG EINZUREICHENDER ARBEITEN Die einzureichenden Arbeiten müssen so ausgearbeitet werden, dass die Erfüllung der Wettbewerbsaufgabe mit ausreichender Deutlichkeit ablesbar ist. Alle eingereichten Grund- riss-Pläne sind mit Nordpfeil darzustellen. Zur Darstellung der Planungsabsichten sind farbi- ge Ausführungen erwünscht. Als Präsentation ist einzureichen: • Zwei Präsentationspläne 90x120 cm ungefaltet • 80g Kopien der Präsentationspläne für die Vorprüfung Seite 16 von 19
• PDF-Dateien der Präsentationspläne Außer den angeführten Plänen und Beilagen dürfen keine weiteren Beilagen vorgelegt wer- den. Nicht verlangte Beilagen werden nach der Vorprüfung ausgeschieden. Weiters werden die Arbeiten jener Teilnehmer ausgeschieden, welche versuchen ein Mit- glied des Preisgerichtes zu beeinflussen oder die Bestimmungen der Wettbewerbsaus- schreibung nicht eingehalten haben. Die einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Empfehlungen sind einzuhalten. Die statische Prüfung für den Steg muss im Verfasserblatt bestätigt sein. C.7 BEURTEILUNGSKRITERIEN Die Begutachtung und Beurteilung der Projekte erfolgt unter Berücksichtigung folgender Kriterien: Das Preisgericht legt einstimmig folgende Beurteilungskriterien fest: • Städtebauliche Lösung • Einbindung in das Stadtbild/Einbindung und Wiederherstellen des Naturraums • Architektonische gestalterische Lösung • Konstruktive und wirtschaftliche Lösung Seite 17 von 19
C.8 PLANUNGSUNTERLAGEN Folgende Planungsunterlagen werden den Teilnehmern digital auf Daten-CD (Formate: .pdf und .dwg) zur Verfügung gestellt: 1. AUSSCHREIBUNGSTEX WBW-AS-Ennssteg.pdf (01) Teil A der Ausschreibung: Allgemeine Bestimmungen (02) Teil B der Ausschreibung: Besonderer Teil (03) Teil C der Ausschreibung: Richtlinien für eine Entwurfserstellung 2. PLÄNE LAGE - Plan 01-Kataster.pdf / Grundrisse.dwg M 1:500 - Plan 02-Höhenlinien.pdf / Grundrisse.dwg M 1:500 - Lageplan-Fotostandorte.jpg QUERSCHNITT ENNSFLUSS - Plan 03-Schnitt.pdf / Schnitte.dwg M 1:100 Parkgaragenprojekt, Ennsfluss, Altstadthaus Stadtplatz N° 25 PROJEKT PARKGARAGE - Plan 04-Grundriss.pdf / Grundrisse.dwg M 1:500 Parkgaragenprojekt mit Stiegenaufgang und Lift - Plan 05-Querschnitte.pdf / Schnitte.dwg M 1:100 Schnitt 05.1 - Schnitt 05.14: 14 Querschnitte Parkgarage / Hang / Paddlerweg ALTSTADTHAUS N° 25: - Plan 06 A-Grundriss EG.pdf M 1:50 - Plan 06 B-Schnitt A-B.pdf M 1:50 - Plan 06 C-Schnitt C-D.pdf M 1:50 - Plan 06 D-Fassadenansicht.pdf M 1:50 - Plan 06 E-Lage.pdf M 1:100 - Plan 06 F-Durchgang.pdf /.dwg M 1:100 3. FOTOS - Foto_fuer_Schaubild 1.jpg - Ennskai / Kaigasse - Foto_fuer_Schaubild 2.jpg - Ennskai / Rathaus - Foto_fuer_Schaubild 3.jpg - Paddlerweg - Fotos vom Hochwasser 2002 - Umgebungsfoto: panorama.jpg - Luftbild.jpg 4. ALLGEMEINE INFO - Stellungnahmen des Bundesdenkmalamtes und des Magistrats der Stadt Steyr - Verpflichtungserklärung Datennutzung - Stellungnahme Fachabteilung Sachverständigendienst und Bauwirtschaft (Wasser- bau vom 1.3.2012) Seite 18 von 19
Quellenverzeichnis DKM und Höhenlinien aus dem Geografischen Informationssystem der Stadt Steyr. Pläne Bestand Altstadthaus N°25: Archiv der Fachabt eilung für Altstadterhaltung, Denkmal- pflege und Stadterneuernug, Magistrat Steyr. Projekt Parkgarage: Planungsunterlagen Fa. Girkinger + Partner Datenschutz Der Teilnehmer verpflichtet sich, durch die Unterzeichnung des Formulars DATENNUTZUNG (im Verfasserkuvert), die ausschließlich für den Wettbewerb bereitgestell- ten Planungsunterlagen weder an Dritte weiterzugeben, noch diese anderwärtig zu nutzen. Das gilt gleichfalls für die Projektunterlagen des Parkgaragen-Projektes! Gender Information In diesem Dokument benutzte, eindeutig einem Geschlecht zuordenbare Definitionen, gelten stets immer für beide Geschlechter gleichermaßen. Auf Anhänge und Doppel- formulierungen wurde im Sinne der Lesbarkeit verzichtet. Seite 19 von 19
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