Version 9.0, 15. März 2021 - Schutzkonzept Primarschule Thalheim - Corona-Pandemie

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Version 9.0, 15. März 2021 - Schutzkonzept Primarschule Thalheim - Corona-Pandemie
Schutzkonzept
Primarschule
Thalheim – Corona-
Pandemie
Version 9.0, 15. März 2021

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Version 9.0, 15. März 2021 - Schutzkonzept Primarschule Thalheim - Corona-Pandemie
1 Inhalt
1    Inhalt _________________________________________________________________ 1
2    Leitgedanken __________________________________________________________ 2
3    Kontakte – Ansprechpersonen _____________________________________________ 2
4    Grundsätze ____________________________________________________________ 3
5    Schulbetrieb ___________________________________________________________ 3
     5.1 Maskentragpflicht __________________________________________________ 3
     5.2 Handhygiene ______________________________________________________ 3
     5.3 Abstand __________________________________________________________ 3
     5.4 Unterricht – Spezifische Regelungen ___________________________________ 4
     5.5 Schulinterne Zusammenarbeit – Einschränkung von physischen Treffen ________ 4
     5.6 Pausen __________________________________________________________ 5
     5.7 Eltern und weitere Personen __________________________________________ 5
6    Schulveranstaltungen ____________________________________________________ 5
     6.1 Ausflüge, Exkursionen, Veranstaltungen, Lager ___________________________ 5
     6.2 Veranstaltungen und Feste mit Einbezug der Eltern ________________________ 5
7    Hygiene, Schutz und Infrastruktur __________________________________________ 5
     7.1 Oberflächendesinfektion _____________________________________________ 6
     7.2 Weitere Schutzmassnahmen für Arbeitnehmende _________________________ 6
8    Krankheitssymptome ____________________________________________________ 6
     8.1 Meldepflicht _______________________________________________________ 7
     8.2 Krankheitssymptome bei Kindern ______________________________________ 7
     8.3 Krankheitssymptome bei Mitarbeitenden ________________________________ 7
9    Isolations- und Quarantänemassnahmen_____________________________________ 8
     9.1 Vorgehen bei Auftreten eines Covid-Falles in der Schule ____________________ 8
     9.2 Quarantänemassnahmen ____________________________________________ 8
     9.3 Merkblätter Selbstisolation und Selbstquarantäne: _________________________ 8
     9.4 Umgang mit Hausaufgaben bei Kindern in Selbstisolation und Selbstquarantäne:_ 8
     9.5 Rückkehr aus Risikoland _____________________________________________ 9
10   Personalrechtliche Themen _______________________________________________ 9
     10.1 Schutz von besonders gefährdeten Mitarbeitenden ________________________ 9
11   Mittagstisch ___________________________________________________________ 9
     11.1 Spezifische Regeln ________________________________________________ 10
     11.2 Ablauf des Mittagstischs ____________________________________________ 10
12   Schutzkonzept Bibliothek ________________________________________________ 11
13   Schutzkonzepte externe Nutzerinnen und Nutzer (Mieterinnen und Mieter) _________ 11
14   Anhänge _____________________________________________________________ 12
     14.1 Anhang A – Merkblatt Krankheitssymptome bei Schülerinnen und Schüler _____ 13
     14.2 Anhang B – Merkblatt Krankheitssymptome bei Mitarbeitenden ______________ 14
     14.3 Anhang C - Merkblatt Quarantäne-Massnahmen _________________________ 15
     14.4 Anhang D – Kontaktlisten für Schulbetrieb ______________________________ 17
     14.5 Anhang D - Merkblatt Nutzung Schulanlage der Primarschule ThalheimCorona-
     Pandemie – Stand 15.03.2021 ____________________________________________ 18

Schutzkonzept Covid-19. Version 9.0 vom 15.03.2021                           Seite 1 / 19
Version 9.0, 15. März 2021 - Schutzkonzept Primarschule Thalheim - Corona-Pandemie
2 Leitgedanken
Gestützt auf Artikel 6 Absatz 2 a und b des Epidemiegesetzes hat der Bund eine Verordnung über
Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie erlassen. Gemäss Ar-
tikel 4 dieser Verordnung ist jede Schule dazu verpflichtet, ein Schutzkonzept zu erstellen.

Nach wie vor befinden wir uns in der Pandemie – mit dem vorliegenden Schutzkonzept soll gewähr-
leistet sein, dass beim regulären Schulbetrieb auf eine ausreichende Prävention und Sensibilisierung
zur weiteren Eindämmung des Coronavirus geachtet wird.

Die Regeln und Empfehlungen des Bundes, des Kantons und dieses Schutzkonzeptes sind von allen
Nutzern der Schulanlage zu beachten.
Es ist damit zu rechnen, dass es längerfristig – eventuell mit schrittweise möglichen Anpassungen –
gelebt werden muss. Es muss eine Rückkehr zu einer gewissen Normalität auch mit dem Virus er-
möglichen. Im Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung einer «verantwortungsvollen Normalität»
folgende Faktoren sorgfältig abgewogen werden:

    •   Kindeswohl (Rechte, Schutz und Teilhabe des Kindes)
    •   Direkter Schutz aller Mitarbeitenden vor Ort
    •   Direkter und indirekter Schutz von besonders gefährdeten Gruppen in der Schule im häusli-
        chen Umfeld der Schülerinnen und Schüler und des Personals
    •   Schutz aller im Kontakt mit der Schule stehenden
    •   Einhaltung der Vorgaben des Bundes und Volksschulamtes
    •   Einhaltung der notwendigen Hygienemassnahmen

Die Primarschule Thalheim als Arbeitgeber gewährleistet mit diesem Konzept, dass die Arbeitnehme-
rinnen und Arbeitnehmer die Empfehlungen des BAG betreffend Hygiene und Abstand einhalten kön-
nen. Hierzu sind im Folgenden entsprechende Massnahmen vorgesehen und müssen entsprechend
umgesetzt werden.

Das Schutzkonzept ist auf der Homepage der Primarschule Thalheim www. aufgeschaltet und öffent-
lich abrufbar. Alle Mitarbeitenden und externe Nutzer der Liegenschaft sind angehalten, das Konzept
zur Kenntnis zu nehmen und umzusetzen. Änderungen werden per Mail kommuniziert.

Im Schulareal werden an gut sichtbaren Orten, entsprechende Informationen und BAG-Plakate aufge-
hängt.

3 Kontakte – Ansprechpersonen
Für das Schutzkonzept verantwortliche Personen sind der Krisenstab der Primarschule –Thalheim be-
stehend aus:

Cornelia Schumacher    Schulpräsidentin        cornelia.schumacher@schule-thalheim.ch
Christine Gysi         Schulpflegerin          christine.gysi@schule-thalheim.ch
Sandra Blatter         Schulleiterin           sandra.blatter@schule-thalheim.ch.

Die Schulpflege überwacht die Umsetzung des Schutzkonzepts.

Für das Schutzkonzept verantwortliche Ansprechperson:

Sandra Blatter         Schulleiterin   schulleitung@schule-thalheim.ch         052 338 10 44
                                                                               079 751 56 39

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4 Grundsätze
•     Verhaltens- und Hygieneregeln gelten für alle.
•     Generelle Maskentragpflicht auf dem Schulareal für Kinder ab der 3. Klasse während den Unter-
      richtszeiten (täglich zwischen 7.30 – 17.00 Uhr, mittwochs 7.30 – 12.30 Uhr)
•     Kinder und Personal können zur Schule bzw. Arbeit kommen, so lange sie nicht selbst krank sind
      oder sich in angeordneter Quarantäne befinden
•     Mindestabstand von 1.5 Metern bei interpersonellen Kontakten zwischen Erwachsenen und wenn
      immer möglich auch zu Schülerinnen und Schülern einhalten.
•     Regelmässiges und ausgiebiges Lüften der Räume, mindestens nach jeder Lektion
•     Können über längere Zeit Abstände nicht eingehalten werden, müssen besondere Schutzmass-
      nahmen eingeleitet und/oder Kontaktlisten geführt werden.

5 Schulbetrieb
Die Hygieneregeln werden zu Beginn des neuen Schuljahres und danach periodisch, in der Regel wö-
chentlich, bei Bedarf auch häufiger im Unterricht in Erinnerung gerufen
Mittels Aushängen von Plakaten und Infoschreiben werden alle im Schulareal anwesenden Personen
an die Regeln erinnert.

5.1     Maskentragpflicht
Für erwachsene Personen gilt im Schulhaus sowie auf dem ganzen Schulareal der Primarschule eine
generelle Maskentragpflicht. Erwachsene Personen, die das Schulareal oder –gebäude betreten bzw.
sich auf dem Areal bewegen tragen eine Maske.

Für Kinder ab der 3. Klasse gilt auf dem Schulareal, in den Schulgebäuden und im Unterricht eine
Maskentragpflicht. Die Maske wird den Kindern von der Schule zur Verfügung gestellt.
Im Weiteren ziehen auch jüngere Kinder beim Auftreten von Krankheitssymptomen in der Schule Mas-
ken an. Bei Schulausflügen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln tragen alle Kinder ebenfalls ab der 3.
Klasse eine Maske.

5.2     Handhygiene
Kinder und Erwachsene waschen sich jedes Mal die Hände, sobald sie ein Schulzimmer betreten (je-
den Morgen, nach einer Pause ausserhalb des Zimmers, beim Wechsel in ein anderes Schulzimmer,
beim Zurückkommen vom WC etc.)

Kinder werden nicht zur Verwendung von Hand-Desinfektionsmitteln gezwungen, das Händewaschen
ist wichtiger! Ausnahme: Vor dem Turnunterricht desinfizieren sich alle Kinder die Hände, damit be-
nutzte Turngeräte möglichst nicht kontaminiert werden.

Immer zwei Kinder können miteinander die Hände waschen (ca. 30 Sekunden). Andere Kinder halten
einen Abstand von 1.5 Metern zum Lavabo (z.B. Bodenmarkierung).

5.3     Abstand
Erwachsene Personen auf dem Schulareal halten untereinander immer sowie gegenüber Schülerin-
nen und Schülern – wenn immer möglich - einen Abstand von 1.5 Metern ein.
Kann der Abstand im Zimmer nicht eingehalten werden, kommen zusätzlich Schutzscheiben zum Ein-
satz.

Auch Kinder müssen lernen, notwendige Abstände zu erwachsenen Personen einzuhalten, sie wer-
den explizit daran erinnert.
Das Schulzimmer wird so gestaltet, dass mit dem Stellen von Möbeln oder mit Bodenmarkierungen
den Kindern das Abstandhalten zur Lehrperson möglichst vereinfacht wird.

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5.4   Unterricht – Spezifische Regelungen
Die Maskenpflicht gilt für den gesamten Unterricht. Punktuell kann eine Maske vorübergehend ausge-
zogen werden, wenn die Unterrichtssituation dies explizit verlangt (deutliches Gesicht lesen notwen-
dig).

Auf das Einhalten der Abstände zu anderen ist stets - auch mit Tragen der Maske - zu achten.

Sportunterricht:
Im Sportunterricht oder bei sportlichen Aktivitäten der Schule ist enger Körperkontakt möglichst zu
vermeiden und auf entsprechende Sportarten oder Turnübungen zu verzichten. Die Kinder ab 3. Klas-
ser müssen Masken tragen.
Vor dem Sportunterricht desinfizieren sich alle Kinder die Hände, sodass Sportgeräte uneingeschränkt
benutzt werden können. Wenn immer möglich findet der Unterricht im Freien statt.

Gesangunterricht:
Singen oder Musizieren mit Blasinstrumenten ist erlaubt und soll in grossen und gut durchlüfteten
Räumen stattfinden. Die Aula ist von Montag bis Donnerstag zwischen 8.00 und 11.00 Uhr für den
Singunterricht verfügbar, die Kinder müssen sich im Raum verteilen, es muss ausgiebig gelüftet wer-
den. Lehrpersonen reservieren die Aula für Ihren Singunterricht im entsprechenden Kalender im Mitar-
beiterportal.

Klassenübergreifende Aktivitäten:
Auf klassenübergreifende Aktivitäten ist zu verzichten.

Die Plusprojekte werden klassengetrennt durchgeführt, die Leiterin bestimmt, in welchem Zeitfenster,
welche Klassengruppe ins Plusprojekt kommen.

Die Hausaufgabenbetreuung wird klassengetrennt durchgeführt:
Montag 15-16 Uhr        2. Klasse
Montag 16-17 Uhr        3./4. Klasse
Dienstag 15-16 Uhr      5./6. Klasse
Donnerstag 15-16 Uhr 3./4. Klasse
Donnerstag 16-17 Uhr 5./6. Klasse
Die Kinder der 1. Klasse können bis auf weiteres die Hausaufgabenbetreuung nicht besuchen.

Der Schülerrat tagt bis auf weiteres digital, in dringenden Fällen können Sitzungen auch draussen im
Freien stattfinden.

Projektwochen, Projekttage, spezielle Unterrichtsformen
Das Durchführen von Projektwochen, Projekttagen ist möglich, sofern sie im Klassenverband stattfin-
den. Es gelten dieselben Schutzmassnahmen wie im regulären Unterricht.

Kochen und Backen
Das gemeinsame Verarbeiten von Esswaren ist im Schulbetrieb zurzeit nicht erlaubt. (Pausenkiosk,
Backnachmittage, Kochen etc.)

Schwimmunterricht
Auf Schwimmunterricht für Kinder ab der 4. Klasse ist zu verzichten.

5.5   Schulinterne Zusammenarbeit – Einschränkung von physischen Treffen
Sämtliche Konferenzen, Weiterbildungen und Sitzungen etc. werden digital durchgeführt. Auf physi-
sche Treffen wird – wenn immer möglich – verzichtet. Ist dies nicht möglich, dürfen sich maximal 5
Personen treffen unter Einhaltung der Abstände und Maskenpflicht.

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Das Lehrerzimmer steht für die Vorbereitung von Unterricht (Kopieren etc.) und für das Zubereiten von
Getränken und Essen für Lehrpersonen unter Einhaltung der Abstände und Maskentragpflicht offen,
aber nicht als Aufenthaltsraum.
Lehrpersonen essen in ihren Schulzimmern oder Gruppenräumen. Es dürfen höchstens zwei Perso-
nen gemeinsam in einem Schulzimmer bei gebührendem Abstand zu Mittag essen.

Besprechungen zwischen Lehrpersonen dürfen nach wie vor unter Einhaltung der Abstände und Mas-
kentragpflicht stattfinden. Sind mehrere Personen an einer Besprechung beteiligt wird ein digitaler
Austausch geprüft.

5.6   Pausen
Kinder werden darauf aufmerksam gemacht, dass sie – wenn immer möglich - engen körperlichen
Kontakt vermeiden. Fussball und andere Spiele draussen sollen möglich bleiben. Die Masken-Trag-
Pflicht für Kinder ab der 3. Klasse gilt auch in den Pausen – ausgenommen während dem Znüni-Es-
sen.

Das Teilen von Znünis und Getränken auf dem Schulareal ist nicht erlaubt.

5.7   Eltern und weitere Personen
Geburtstags-Znünis müssen für die Kinder einzeln vorverpackt sein.

Erwachsene betreten das Schulhaus nur in Notfällen oder mit Einladung der Schule unter Einhaltung
der Verhaltens- und Hygieneregeln.
Elterngespräche finden, wenn immer möglich, digital statt und nur in Ausnahmefällen vor Ort. Die Teil-
nehmerzahl ist beschränkt auf 5 Personen.

Auf dem ganzen Areal, in Schulhaus, auf dem Parkplatz, auf dem Pausenplatz, in den Gängen und
Schulzimmern muss eine Maske getragen werden.

Die öffentlichen Schulbesuchsmorgen sind für das aktuelle Schuljahr ausgesetzt. Schulbesuche durch
Eltern sind zurzeit nicht möglich.

6 Schulveranstaltungen
6.1   Ausflüge, Exkursionen, Veranstaltungen, Lager
Auf Ausflügen und Exkursionen sind die Schutzmassnahmen einzuhalten. Im öffentlichen Verkehr tra-
gen die Schülerinnen und Schüler ab der 5./6. Klasse zwingend eine Schutzmaske. Alle Lehr- und Be-
gleitpersonen tragen zwingend eine Schutzmaske.
Kleine, kulturelle Anlässe innerhalb des Klassenverbandes sind erlaubt – auch mit Teilnahme externer
Personen.
Klassenlager und Übernachtungen der Kinder im Schulhaus oder extern sind untersagt.

6.2   Veranstaltungen und Feste mit Einbezug der Eltern
Bis auf weiteres sind sämtliche Veranstaltungen der Schule verboten.

7 Hygiene, Schutz und Infrastruktur
Alle Hygiene und Schutzartikel der Schule werden im Lehrerzimmer im bezeichneten Kasten gelagert.
In allen Klassenzimmern steht eine Box mit Schutzmasken für die Lehrpersonen und Kinder zur Verfü-
gung. Für die Nachbestellung von Masken ist der Hausmeister zuständig. Lehrpersonen melden dem
Hauswart ausgehende Artikel.

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7.1   Oberflächendesinfektion
Nebst der gewohnten Reinigung der Liegenschaft im üblichen Umfang, müssen zusätzliche Reini-
gungsarbeiten erfolgen:

Täglich werden Türfallen und Treppengeländer desinfiziert.

Geräte in der Turnhalle und Pausenspielgeräte werden durch den Hausdienst nicht speziell gereinigt
oder desinfiziert.

Alle Oberflächen (Tastatur, Bildschirm etc.) von gemeinsam genutzten elektronischen Geräten (Kopie-
rer, Laptops, Kaffeemaschine etc.) müssen vor Gebrauch mit den dafür zur Verfügung stehenden Mit-
teln durch die Benutzerinnen und Benutzer desinfiziert werden.
Die Kinder werden dazu angeleitet, die Laptops vor Gebrauch mit den Tüchern selber zu desinfizie-
ren.

Die Lehrperson entscheidet in ihrem Klassenzimmer über die Desinfektionsregeln weiteren Schulge-
genstände und Mobiliar (Maschinen, Werk- und Spielzeuge etc.), welche von mehreren Kindern be-
nutzt werden. In allen Schulräumen stehen Mittel für die Oberflächendesinfektion ausser Reichweite
der Kinder bereit. Allfällige Oberflächen-Desinfektionen erfolgen nur durch Lehrpersonen.

7.2   Weitere Schutzmassnahmen für Arbeitnehmende
In der Schule stehen für Mitarbeitende Desinfektionsmittel, Handschuhe und Masken bereit. Es gilt für
alle die generelle Maskentrag-Pflicht. Die Mitarbeitenden dürfen wählen, ob sie normale Hygiene-Mas-
ken oder FFP2-Masken tragen.

Ausnahmsweise keine Maskenpflicht gilt in Unterrichts- und Betreuungssequenzen, in denen das Tra-
gen einer Maske den Unterricht oder die Betreuung wesentlich erschwert. In solchen Situationen ist
der Mindestabstand gegenüber Schülerinnen und Schülern einzuhalten oder den Schutz mit den vor-
handenen Pandemie-Schutzscheiben zu gewährleisten.

Keine Maskenpflicht gilt – mit Einhalten der Abstände - in den Aufenthaltsräumen (Lehrerzimmer, Aula
etc.) während der sitzenden Konsumation von Speisen oder Getränken.

An Sitzungen, Konferenzen etc. werden die Abstandsregeln konsequent eingehalten und die Masken
getragen.

Lehrpersonen nutzen die Pandemie-Schutzscheiben in den Schulzimmern. Schutzscheiben stehen in
allen Schulräumen zur Verfügung.

An folgenden Standorten stehen für Erwachsene Desinfektions-Stationen zur Verfügung.
    • Bei den Schulhauseingängen
    • Vor der Aula-Tür
    • Vor dem Eingang in die Turnhalle
    • In der Bibliothek, beim Eingang
    • Im alten Archivraum (Nutzung durch Musikschule)
    • Im Spielgruppenraum, beim Eingang

8 Krankheitssymptome
Die Schule hält sich an die entsprechenden Merkblätter des Volksschulamtes im Umgang mit Krank-
heits- und Erkältungssymptomen bei Kindern.

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8.1     Meldepflicht
•     Positive Covid-19-Resultate bei Schülerinnen und Schülern müssen durch die Eltern umgehend
      der Schulleitung mitgeteilt werden, während Schulferien ausschliesslich per Mail.
•     Positive Covid-19-Resultate bei Lehrpersonen und pädagogischem Personal müssen umgehend
      der Schulleitung mitgeteilt werden, während Schulferien ausschliesslich per Mail.
•     Die Schulleitung ist verpflichtet positive Testresultate bei Schülerinnen und Schülern und pädago-
      gischem Personal der Contact-Tracing-Stelle des VSA zu melden.

8.2     Krankheitssymptome bei Kindern
Auftreten von Krankheitssymptomen von Kindern zu Hause:
• Kinder mit Symptomen wie starker Husten oder Fieber bleiben zu Hause. Verschlechtern sich die
   Symptome zu Hause, nehmen Eltern Kontakt mit dem Haus- oder Kinderarzt auf und entscheiden
   gemeinsam ob ein Covid-19-Test gemacht werden soll.
• Ist das Kind - ohne Covid-19-Test – mindestens 24h fieberfrei, kann es wieder zur Schule kom-
   men.
• Kinder dürfen die Schule besuchen, wenn sie einen Schnupfen, Halsweh oder einen leichten Hus-
   ten haben, sofern sie kein Fieber haben und sie sich genügend fit für den Schulbetrieb fühlen.

Auftreten von Krankheitssymptomen von Kindern in der Schule:
• Bei starkem Husten oder Verdacht auf Fieber, Temperatur des Kindes messen
• Umgehend Eltern informieren, dass sie ihr Kind abholen
• Wenn möglich zieht das Kind eine Gesichtsmaske an, bis die Eltern da sind
• Die Schule verfügt über ein Krankenbett im Gruppenraum im oberster Stock (Töggeli-Kasten-Zim-
   mer), wo sich Kinder, die sich nicht wohl fühlen, aufhalten können
• Betreuungspersonen sollen 1.5 Meter Abstand und eine Maske tragen
• Auch gegenüber den abholenden Eltern wir der Abstand eingehalten

Covid-19-Erkrankung bei Schülerinnen oder Schülern bzw. bei Familienangehörigen:
• Covid-19 erkranktes Kind muss in Selbstisolation und die Familienmitglieder (Eltern und Ge-
   schwister) müssen sich als enge Kontaktpersonen in Selbstquarantäne begeben.
• Eltern melden die Covid-19 Erkrankung umgehend der Schulleitung

8.3     Krankheitssymptome bei Mitarbeitenden
Auftreten von Krankheitssymptomen bei Mitarbeitenden in der Schule:
• Mitarbeitende mit Krankheitssymptomen wie Husten, Halsweh, Kurzatmigkeit mit oder ohne Fie-
   ber, Fiebergefühl oder Muskelschmerzen und/oder Störung des Geruchs- und/oder Geschmacks-
   sinns bleiben zu Hause.
• Treten die Symptome in der Schule auf, dann vermeidet die Lehrperson den Kontakt zu anderen
   Personen, verlässt das Schulhaus und begibt sich umgehend in Selbstisolation
• Möglichst rasche Kontaktaufnahme mit Arzt/Ärztin zur Klärung des weiteren Vorgehens, sofern
   medizinisch indiziert (bei relevantem Covid-19-Verdacht) wird ein Corona-Test durchgeführt.
• Wenn keine Covid-19-Erkrankung vorliegt, kehrt die Mitarbeitende / der Mitarbeiter 24h nach Ab-
   klingen der Symptome in den Schuldienst zurück.
• Mitarbeitende melden der Schule umgehend, wenn bei ihnen selbst oder bei Mitgliedern der Fami-
   lie Covid-19 bestätigt wird und sie sich in Quarantäne begeben müssen.
• Mitarbeitende mit einem Schnupfen, ohne Halsweh, ohne Husten und ohne Fieber kommen – so-
   fern sie sich arbeitstauglich fühlen - ordnungsgemäss zur Arbeit.

Covid-19-Erkrankung bei Mitarbeitenden, bzw. bei deren Familienangehörigen:
• Covid-19 erkrankte Mitarbeitende muss in Selbstisolation und die Mitglieder im gleichen Haushalt
   müssen sich als enge Kontaktpersonen in Selbstquarantäne begeben. Analog dazu begeben sich
   Mitarbeitende in Selbstquarantäne, wenn ein Mitglied im gleichen Haushalt an Covid-19 erkrankt.
• Mitarbeitende informieren umgehend die Schulleitung, wenn sie sich in Quarantäne begeben müs-
   sen.

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9 Isolations- und Quarantänemassnahmen
Isolations- und Quarantänemassnahmen werden nicht von der Schule verordnet. Es sind die Weisun-
gen der medizinischen Fachpersonen (Contact Tracing, Schulärztlicher Dienst, Kantonsärztlicher
Dienst) einzuhalten.

9.1   Vorgehen bei Auftreten eines Covid-Falles in der Schule
Die Schulleitung nimmt bei einer Meldung über eine positiv getestete Person (Erwachsene oder Kind)
an der Schule Kontakt auf mit dem Contact-Tracing für Schulen.
Dieses klärt mit der Schulleitung alle Fragen rund um mögliche Kontakte innerhalb der Schule und die
Einhaltung des Schutzkonzepts. Die zentrale Frage lautet: Mit wem hat die infizierte Person in den 48
Stunden vor Symptomausbruch, respektive vor der Testabnahme einen engen Kontakt (unter 1,5 Me-
tern, über 15 Minuten) ohne beidseitiges Tragen einer Hygienemaske gehabt?
Aufgrund dieser Angaben und nach Rücksprache mit dem Contact Tracing der Gesundheitsdirektion,
ordnet das Schul-Contact Tracing die erforderlichen Massnahmen an und bespricht mit der Schullei-
tung die Kommunikation in der Schule und gegenüber den Eltern.

Eltern melden sich unabhängig davon beim Contact Tracing der Gesundheitsdirektion. Dort werden
auch die privaten Kontakte der Person geklärt.

9.2   Quarantänemassnahmen
Die mutierten Coronaviren machen inzwischen rund die Hälfte aller Infektionen aus. Eine Unterschei-
dung zwischen dem ursprünglichen und den mutierten Viren wird deshalb im Rahmen des Contact
Tracing nicht mehr vorgenommen. Dies führt zu einer Änderung der Quarantänevorgaben in Schulen:

In Klassen ohne Maskentragepflicht (Kindergarten und 1. bis 2. Primarklasse) muss bereits bei ei-
nem/einer positiv getesteten Schülerin/Schüler in der Regel die ganze Klasse und Lehrpersonen in
Quarantäne. Neu gilt aber, dass die Kontaktpersonen 2. Grades (Eltern, Geschwister der SuS und
Lehrpersonen etc.) nicht mehr in Quarantäne müssen.
Bei positiv getesteten Schülerinnen und Schüler in der 3. bis 6. Primarklassen werden aufgrund der
Maskentragepflicht wie bei Erwachsenen die einzelnen Kontaktpersonen 1. Grades, d.h. die engen
Kontakte mit ungenügendem Schutz durch das Contact Tracing gesucht und identifiziert. Es muss
also bei Einhaltung des Schutzkonzepts in der Regel nicht die ganze Klasse in Quarantäne.

Die konsequente Einhaltung der Maskentragepflicht trägt wesentlich dazu bei, dass rigorose Quaran-
tänemassnahmen vermieden werden können.
Das Contact-Tracing entscheidet auf Grund der Beurteilung der Situation über Quarantäne-Massnah-
men. (siehe Merkblatt im Anhang).

9.3   Merkblätter Selbstisolation und Selbstquarantäne:
siehe Merkblätter BAG: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-
pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/information-fuer-die-aerzteschaft/dokumente-
fuer-gesundheitsfachpersonen.html

9.4   Umgang mit Hausaufgaben bei Kindern in Selbstisolation und Selbstqua-
      rantäne:
Lehrpersonen der Primarstufe (1.-6. Klasse) beliefern Kinder, welche sich auf Grund einer Erkrankung
in der Familie in Quarantäne begeben müssen, möglichst sofort mit Aufgaben aus der Schule, damit
der Anschluss an den Unterricht gewährt bleibt.

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Ist ein Kind selbst krank, erfolgt die Hausaufgabenerteilung in Absprache mit den Eltern dann, wenn
das Kind bereits wieder auf dem Weg der Besserung ist. Eltern melden sich bei der Lehrperson, ab
welchem Zeitpunkt Hausaufgaben erwünscht sind.

Die Hausaufgaben werden nach Hause geliefert und im Briefkasten, bzw. vor der Haustür deponiert.
Es dürfen keine direkten Kontakte stattfinden.

9.5   Rückkehr aus Risikoland
Der Bundesrat hat am 1. Juli 2020 entschieden, dass sich Reisende für zehn Tage in Quarantäne be-
geben müssen, die aus gewissen Gebieten in die Schweiz einreisen (Geltung ab 6. Juli 2020). Das
Bundesamt für Gesundheit (BAG) führt eine Liste, die regelmässig angepasst wird:

https://www.bag.admin.ch

Die betroffenen Personen werden bei der Einreise informiert und müssen sich umgehend bei den kan-
tonalen Behörden melden. Die Quarantänebestimmungen gelten auch für Schülerinnen und Schüler.

Planen Eltern, Kinder oder Mitarbeitende eine Reise in Länder, welche unter die Quarantänebestim-
mungen fallen, müssen sie die Schule darüber informieren.

Reisen in Länder mit Quarantänebestimmungen bedeutet für Kinder, dass sie unter Umständen den
Unterricht nach dem Auslandbesuch nicht besuchen können. Es besteht kein Anspruch auf Fernunter-
richt. Lehrpersonen dürfen keinen Unterricht erteilen. Es gelten für kommunale wie kantonale Ange-
stellte die personalrechtlichen Folgen des Volksschulamts.

10 Personalrechtliche Themen
Für alle personalrechtlichen Themen in Bezug auf Arbeitnehmerschutz, Arbeitseinsätze, Quarantäne,
Stellvertretungen, Lohnfortzahlungen gelten die Weisungen des Volksschulamtes. (Link VSA:
https://www.zh.ch/de/gesundheit/coronavirus/informationen-rund-um-schulen-kitas-heime/coronavirus-
volksschule.html#45343363)

10.1 Schutz von besonders gefährdeten Mitarbeitenden
Zu den besonders gefährdeten Mitarbeitenden gehören schwangere Frauen und Personen mit be-
stimmten Vorerkrankungen (gemäss Covid-19-Verordnung 3 des Bundesrates), sofern diese nicht ge-
gen das Coronavirus geimpft sind. Mitarbeitende, welche eine besondere Gefährdung geltend machen
wollen, melden sich bei der Schulleitung. Da beim Schulpersonal die Präsenz vor Ort unabdingbar ist,
wird gemeinsam geprüft, ob und wie die Schutzmassnahmen erhöht werden können, ob eine alterna-
tive Arbeit möglich ist oder eine Beurlaubung erfolgen muss. Dafür ist ein ärztliches Attest nötig.
Es besteht aber kein Verbot der Arbeitstätigkeit einer besonders gefährdeten Mitarbeitenden im Schul-
betrieb. Die besonders gefährdete Person darf mit den notwendigen Schutzmassnahmen uneinge-
schränkt arbeiten. Eine persönliche Erklärung seitens der besonders gefährdeten Person ist dazu
nicht notwendig.

Als besondere Schutzmassnahmen gilt z.B. das Tragen von FFP2-Masken. Die besonderen Schutz-
massahmen werde mit dem Mitarbeitenden besprochen und schriftlich festgehalten.

11 Mittagstisch
Für den Mittagstisch gilt das Schutzkonzept Kapitel 1 – 9 analog zum Schulbetrieb. Dazu kommen
spezifische Regeln.
Die spezifischen Regeln haben Auswirkungen auf die Arbeitsanfangszeiten und die Arbeitsteilung, auf
den Ablauf des Mittagstischs.

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Zum Händewaschen steht das WC neben der Schulküche plus eine Waschstation zur Verfügung.

11.1 Spezifische Regeln
•   Handhygiene für das Mittagstisch-Personal ist sehr wichtig, auch wenn Handschuhe angezogen
    werden müssen!
•   Handschuhe werden nur einmal gebraucht
•   Bei der Essenzubereitung, beim Auf- und Abtischen, beim Servieren ist das Tragen von Hand-
    schuhen Pflicht.
•   Keine Essens-Selbstbedienung (z.B. Kuchen auf einem Teller, Früchte aus einer Schale etc.)
•   keine Besteck-Selbstbedienung durch die Schülerinnen und Schüle
•   Leitungspersonen müssen stets 1.5 m Abstand (auch in der Küche) voneinander haben, beim Es-
    sen sitzen sie mit 1.5 m Abstand zu den Kindern und zueinander
•   es findet keine Vermischung von gebrauchten Geschirr und Esswaren bzw. sauberem Geschirr in
    der Küche statt
•   Es halten sich keine Kinder in der Küche auf.
•   Es gibt eine klare Platzzuweisung – die Kinder sitzen für die Einnahme des Essens klassenge-
    trennt an den Tischen, Gläser dürfen nicht getauscht werden, Essen darf nicht geteilt werden
•   Es darf nur sitzend konsumiert werden.
•   Es dürfen ausschliesslich Kinder und Mitarbeitende der Schule verköstigt werden.
•   Bei Krankheits-Symptomen eines Kindes (siehe Kapitel 6) wird die Schulleitung oder eine Lehr-
    person kontaktiert, das Kind wird im Schulhaus betreut, bis die Eltern es abholen können

11.2 Ablauf des Mittagstischs
Eintreffen der Kinder: Kinder ab 3. Klasse kommen mit Maske zum Mittagtisch und werfen sie dort –
zum Essen – in den dafür bereitstehenden Abfalleimer. Nach dem Essen erhalten sie eine neue
Maske.

Essenszubereitung: Die Essenzubereitung erfolgt mit Maske und Handschuhen

Tischen: Die Oberflächen werden durch das Mittagstisch-Team desinfiziert. Besteck und ein gefülltes
Wasserglas werden mit Maske und Handschuhen durch die Mitarbeitenden Mittagstisch an den Ti-
schen bereitgelegt, die Teller bleiben bei der Essausgabe hinter Plexiglas

Essensausgabe: Das Essen steht hinter einer Plexiglasscheibe, die Mitarbeitenden des Mittagstisches
schöpfen mit Handschuhen und Maske, die Essensausgabe wird so organisiert, dass die Kinder den
notwendigen Abstand einhalten, das Kind trägt den eigenen Teller zum Sitzplatz (gilt für Hauptmahl-
zeit und Dessert), wird zwischen Hauptmahlzeit und Dessert gespielt, waschen die Kinder vor dem
Dessert erneut die Hände

Essen: Zum Nachschöpfen werden neue Teller verwendet.
Zum Getränke-auffüllen für Durstige, rotiert eine Mitarbeiterin des Mittagstischs mit Handschuhen und
Mundschutz mit einem Krug

Nach dem Essen: Kinder deponieren ihr Geschirr und Besteck auf dem dafür bereitstehenden Trolley
und begeben sich vor dem Spielen zum Händewaschen zur Waschstation oder ins WC. Kinder ab der
3. Klasse ziehen eine Maske an.
Bestecke und Teller auf dem Trolley werden durch das Mittagstisch-Personal mit Masken und Hand-
schuhen eingesammelt.

Spielzeit (mit Maske für Kinder ab der 3. Klasse):
Wenn immer möglich wird draussen gespielt, die Turnhalle kann benützt werden (z.B. bei schlechtem
Wetter)
Benutzung des Spielgruppenraums ist nicht möglich – keine gemeinsame Nutzung von Raum und
Spielsachen

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In der Aula stehen Spielmaterialien in stapelbare Kisten auf einem Rollwägeli mit Spielmaterial den
Kindern zur Verfügung. Gespielt wird am Boden oder an vom Essbereich abgetrennten Tischen

Zähne putzen: Jedes Kind hat einen eigenen angeschriebenen Zahnbecher, eine eigene Zahnbürste
und eine eigene Zahnpasta. Die Kinder holen und versorgen ihr Zahnhygieneset im Kasten selbst,
Mitarbeitende des Mittagstischs tragen beim Kontakt mit Zahnbürsten Maske und Handschuhe

Küchenreinigung: Das Personal des Mittagstischs räumt die Küche auf und wischt die Tische ab und
reinigt den Boden (besenrein), die Tische bleiben stehen.

12 Schutzkonzept Bibliothek
Die Schule- und Gemeindebibliothek verfügt über ein eigenes Schutzkonzept. Es ist publiziert auf der
Homepage der Primarschule Thalheim.

13 Schutzkonzepte externe Nutzerinnen und Nutzer (Miete-
   rinnen und Mieter)
Externe Nutzerinnen und Nutzer müssen analog zum Schutzkonzept der Schule eigene Massnahmen
umsetzen. Sie haben Kenntnis vom jeweils gültigen Schutzkonzept der Schule und halten sich an die
geltenden Massnahmen des Bundes, des Kantons und der Schule.

Die Schule erstellt jeweils ein Merkblatt Nutzung Schulanlage der Primarschule Thalheim – Corona-
Pandemie mit den wichtigsten Rahmenbedingungen. Es liegt als Anhang dem Schutzkonzept der
Schule vor und wird aufgeschaltet auf der Homepage der Schule (www.schule-thalheim.ch). Die Nut-
zerinnen und Nutzer werden per Mail über Änderungen informiert.
Bis auf weiteres ist die Schule und Gemeinde vermehrt auf die ausserterminliche Nutzung insbeson-
dere der grossen Räume (Aula) angewiesen, was zu Einschränkungen – auch kurzfristig angekündigt
- für Mietende führen kann.

Schutzkonzept
Für die Ausübung von sportlichen oder kulturellen Freizeitaktivitäten auf dem Schulareal muss zwin-
gend ein aktuelles Schutzkonzept – erstellt durch den Verein oder Anbietenden - vorliegen.

Es ist Aufgabe der Vereine und Anbietenden, ihr eigenes Schutzkonzept entsprechend den jeweils
geltenden Vorgaben aktuell zu halten. Ein aktuelles Schutzkonzept muss jeweils vor der beabsichtig-
ten Nutzung per Mail an die Schulverwaltung gesandt werden. Die Vereine und Anbietenden verpflich-
ten sich, die Massnahmen gemäss ihrem Konzept konsequent umzusetzen.

Im Schutzkonzept werden mindestens folgende Umsetzungspunkte geregelt:

A       Symptomfrei ins Training oder Angebot
B       Generelle Maskenpflicht und Distanz halten (1.5 m Abstand)
C       Einhaltung der Hygieneregeln des BAG
D       Einhaltung der geltenden Versammlungsgrössen (Anzahl Teilnehmende im Angebot angeben)
F       Protokollierung der Teilnehmenden zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten (Führen
        von Kontaktlisten)
G       Bezeichnung verantwortlicher Personen für die Einhaltung der Schutzmassnahmen (Corona-
        Beauftragte)
H       Information geltender Schutzmassnahmen im Angebot an die Teilnehmenden

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14 Anhänge
A.   Merkblatt Krankheitssymptome bei Schülerinnen und Schülern
B.   Merkblatt Krankheitssymptome bei Mitarbeitenden
C.   Merkblatt Quarantänemassnahmen
D.   Kontaktlisten für Schulbetrieb
E.   Merkblatt Nutzung Schulanlage der Primarschule Thalheim – Corona-Pandemie – Stand
     15.03.2021)

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14.1 Anhang A – Merkblatt Krankheitssymptome bei Schülerinnen und Schüler

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14.2 Anhang B – Merkblatt Krankheitssymptome bei Mitarbeitenden

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14.3 Anhang C - Merkblatt Quarantäne-Massnahmen

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Schutzkonzept Covid-19. Version 9.0 vom 15.03.2021   Seite 16 / 19
14.4 Anhang D – Kontaktlisten für Schulbetrieb

Schutzkonzept Covid-19. Version 9.0 vom 15.03.2021   Seite 17 / 19
14.5 Anhang D - Merkblatt Nutzung Schulanlage der Primarschule Thalheim-
     Corona-Pandemie – Stand 15.03.2021

Schutzkonzept Covid-19. Version 9.0 vom 15.03.2021               Seite 18 / 19
Schutzkonzept Covid-19. Version 9.0 vom 15.03.2021   Seite 19 / 19
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