Ergänzende Betreuungsangebote der Freien Waldorfschule Heilbronn

 
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Ergänzende Betreuungsangebote der
Freien Waldorfschule Heilbronn                                            Stand August 2020

Die Freie Waldorfschule Heilbronn bietet unterschiedliche Betreuungsformen nach Unterrichtsende
an:

    1. Kernzeitbetreuung:
Die Kernzeitbetreuung ist während der Schulzeit Montag bis Freitag von 10:00 bis 14:00 Uhr
geöffnet. Die Räumlichkeiten befinden sich direkt auf dem Schulgelände. Für Kernzeitbetreuung
und Hort steht eine gemeinsame eigene Außenanlage zur Verfügung. Die Kinder können während
des Aufenthalts kleinere Mahlzeiten wie Obst, Gemüse und Butterbrote zu sich nehmen; auch ein
zusätzliches Mittagessen ist möglich. Mit den Kindern der 1. – 4.Klasse essen wir in der Mensa.
In der Kernzeitbetreuung wollen wir die Schülerinnen und Schüler in ihrem freien Spiel
unterstützen, durch Bastel- und Handwerksarbeiten ihre Geschicklichkeit fördern oder durch
Spielangebote ihrem Bewegungsdrang nachkommen. Der Gartenbereich bietet vielfältige Spiel-
und Klettermöglichkeiten. Die Kernzeit fördert außerhalb der Schulzeit besonders das gemeinsame
Spiel und die Begegnung der Kinder miteinander. Im Sinne eines offenen Betreuungskonzepts
können die Kinder frei entscheiden, was sie tun wollen: Miteinander drinnen oder draußen spielen,
ein meist jahreszeitlich orientiertes Bastelangebot annehmen (z.B. Tonen, Filzen, Backen), Malen,
ein Buch anschauen und vieles mehr.
Nach Absprache ist -in Ausnahmefällen- für nicht angemeldete Kinder ein einzelner Betreuungstag
in der Kernzeitbetreuung möglich. Hierfür fallen Kosten in Höhe von € 5,-- an.
Ansprechpartnerin: Beate Walter, Tel. 07131 / 58951-20 (privat: 07131 / 506027)

    2. Hortbetreuung:
Die Kinder kommen nach dem Unterricht in das Kernzeit- und Hortgebäude auf dem Schulgelände.
Sie werden gemeinsam mit den Kernzeitkindern betreut. Die Kinder der 1. und 2. Klasse gehen mit
uns um 12.30 Uhr Mittagessen. Von 13.30-14.00 Uhr wird vorgelesen. Die Kinder der 3. und 4.
Klasse gehen mit uns um 13.30 Uhr Mittagessen.
Nach einer Pause werden unter Aufsicht und mit Unterstützung die Hausaufgaben erledigt. Dann
ist Zeit für das freie Spiel im Garten oder in den beiden Gruppenräumen mit ihren Funktionsecken
– es kann zum Beispiel auch gebastelt, gehandwerkt oder geturnt werden.
Gegen 16 Uhr gibt es ein gemeinsames Vesper mit Obst, Gemüse und Broten. Die Betreuung
endet um 17.15 Uhr.
Der Auftrag des Hortes ist die Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern ab der Einschulung
bis zum 4. Schuljahr. Mit unserem Hort bieten wir eine familienergänzende und schulbegleitende
Einrichtung an. Wir pflegen einen guten Austausch zwischen Hort, Kernzeit, Elternhaus und
Lehrern, damit das Kind sich von diesen Seiten gleichermaßen wahrgenommen, behütet, geleitet
und unterstützt erleben kann.
Der Hort ist für die Kinder eine Art „Freizeit und Heimat“ – es werden Kontakte zu Gleichaltrigen
gepflegt, Konflikte erlebt und gelöst und die Regeln des Zusammenlebens erlernt.
Ansprechpartnerin: Rükiye Gümüs, Tel. 07131 / 58951-20
Sie können uns persönlich von 10-11 Uhr erreichen; danach ist der Anrufbeantworter eingeschaltet.

    3. Ferienbetreuung:
In den Ferien bieten wir eine Betreuung außerhalb der Schließtage von 7.30 Uhr bis 17.15 Uhr an.
Bitte melden Sie ihr Kind jeweils zwei Wochen vor jeden Ferien für die Ferienbetreuung nochmals
an, damit wir besser planen können. In den Ferien können max. 20 Kinder betreut werden. Die
Anmeldungen werden nach Eingangsdatum berücksichtigt, wobei Berufstätige Vorrang haben.
Die Kosten für diese Betreuungsformen können Sie der beigefügten Anlage entnehmen.
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Hort-Kernzeitvertrag 2020-2021 07.20.doc                                                    Seite 1 von 5
Vertrag zur Aufnahme in den Hort/ die Kernzeitbetreuung/ die
Ferienbetreuung der Waldorfschule Heilbronn

Name des 1. Kindes:…………………………………………………………………...….............

geb. am …………………………….in…………………………………………………………........

besucht im Schuljahr 2020/21 die Klasse ……….. der Waldorfschule Heilbronn.

Name des 2. Kindes:……………………...........………………………………………...……….

geb. am …………………………….in………………………………………………………….......

besucht im Schuljahr 2020/21 die Klasse ……….. der Waldorfschule Heilbronn.

Erziehungsberechtigte
Name der Mutter:...................................................................................................................

wohnhaft
…………………………………………………………………………………………………………

………………………………………………………………………………………..........................

Telefon geschäftlich………………………..Telefon privat………………………………........….

Handy:………………………………..............

Name des Vaters: ……..........................................................................................................

wohnhaft
………………………………………………………………………………………………………..
……..……………………………………………………………………………………..................

Telefon geschäftlich………………………..Telefon privat………………………………….......

Handy………………………………..

Personen, die das Kind aus dem Hort abholen dürfen

Name: .....................................................................................................................................
wohnhaft …………………………………………………………………………………………..…

Telefon geschäftlich………………………..Telefon privat………………………….........……...

Kontaktnummer für den Notfall……………………………………….........................................

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Hort-Kernzeitvertrag 2020-2021 07.20.doc                                                    Seite 2 von 5
Mein 1. Kind ………………………………...
   soll an folgenden Tagen in die Kernzeit kommen:
    Montag          Dienstag           Mittwoch          Donnerstag           Freitag        gar nicht
                                                                                            
    an folgenden Tagen mit Mittagessen:
                                                                                            
   soll an folgenden Tagen in den Hort kommen:
    Montag          Dienstag           Mittwoch          Donnerstag           Freitag        gar nicht
                                                                                            
   wird die Ferienbetreuung in Anspruch nehmen:
    ja        jährl.     wöchentlich      mit Mittagessen                     
    nein      

Mein 2. Kind ………………..……………….
   soll an folgenden Tagen in die Kernzeit kommen:
    Montag          Dienstag           Mittwoch          Donnerstag           Freitag        gar nicht
                                                                                            
    an folgenden Tagen mit Mittagessen:
                                                                                            
   soll an folgenden Tagen in den Hort kommen:
    Montag          Dienstag           Mittwoch          Donnerstag           Freitag        gar nicht
                                                                                            
   wird die Ferienbetreuung in Anspruch nehmen:
    ja        jährl.     wöchentlich      mit Mittagessen                     
    nein      

Der Vertrag wird immer für ein Jahr (1.9. bis 31.8.) geschlossen und endet regelmäßig zum
31. August. Innerhalb des Jahres kann er mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende ordentlich
gekündigt werden. Für das Folgejahr ist ein neuer Vertrag zu schließen.
Die Kosten werden in 12 Monatsraten vom in Anlage 1 genannten Konto abgebucht. Die
Zahlung der Ferienbetreuung erfolgt einmal im Schuljahr im Februar bzw. bei Nutzung einzelner
Wochen im darauffolgenden Monat.
Eine Rückerstattung bei Nichtteilnahme ist aus organisatorischen Gründen ausgeschlossen.
Bei Abwesenheit des Kindes ist eine rechtzeitige Entschuldigung erforderlich.

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Ort/Datum                                        Unterschrift (Erziehungsberechtigte)

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Ort/Datum                                        Unterschrift (Verein)
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Hort-Kernzeitvertrag 2020-2021 07.20.doc                                                    Seite 3 von 5
Information

1. Ich bin einverstanden                ja
                                        nein

    dass mein Kind bei Bedarf mit

    -   Rescuetropfen oder Rescuesalben (Bachblütenessenzen) oder

    -   Homöopathischen Mitteln wie Arnica und Apis

    behandelt wird.

2. Mein Kind reagiert allergisch auf

    ………………………………………………………………………………………………………..

    ………………………………………………………………………………………………………..

    es muss deshalb folgende Lebensmittel meiden

    ………………………………………………………………………………………………………..

    ………………………………………………………………………………………………………..

3. Mein Kind ist Vegetarier                      ja
                                                 nein

Name des Kindes: …………………………………………………………………………..….…..

Datum ……………………. Unterschrift der Eltern ……………………………………………..

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Hort-Kernzeitvertrag 2020-2021 07.20.doc                                                    Seite 4 von 5
Anlage: mtl. Kosten für Kernzeitbetreuung / Hort / Ferienbetreuung

Kernzeitbetreuung *                                          3 Tage
                                1 Tag             2 Tage                    4 Tage        5 Tage
   (bis 14.00 Uhr)

1 Kind                          24 €              24 €       49 €           49 €          49 €

2 Kinder                      +13 €              + 13 €     + 27 €        + 27 €         + 27 €
Bei Bedarf:
Kosten für das                 14 €               28 €       42 €           56 €          70 €
Mittagessen pro Kind

Hort (bis 17.15 Uhr)          1 Tag              2 Tage     3 Tage        4 Tage         5 Tage

1 Kind                         50 €               70 €       90 €         110 €          130 €

2 Kinder                      +25 €              +35 €      +45 €         +55 €          +65 €
Essensgeld
                               19 €               38 €       57 €           76 €          95 €
pro Kind *

Ferienbetreuung               Ferien pro Schuljahr                  1 Ferienwoche
(außerhalb der Schließtage)

1 Kind         einmalig         200 € jährl.                         65 € wöchentlich

2 Kinder       einmalig       + 120 € jährl.                        + 40 € wöchentlich

Essensgeld pro Kind            90 € jährl.                           21 € wöchentlich
ohne Mittagessen:              45 € jährl.                            7 € wöchentlich

Beitrag für Kernzeitbetreuung und Hort für das Schuljahr 2020/2021

Es ergibt sich folgender mtl. Beitrag ab ……………….………….

für …………..………………………………………………….……….                                                                €
                   Name des Kindes / der Kinder

zzgl. dem einmaligen Beitrag für die Ferienbetreuung insg.
                                                                                                  €

Einzugsermächtigung
Die Ermächtigung zum Lastschrifteinzug gilt gem. separatem SEPA-Lastschriftmandat

………………………………………                              .            …………………………………………….
Ort, Datum                                                Unterschrift
Ansprechpartner für das Einzugsverfahren ist Frau Seidel.
*) incl. Vespergeld

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Hort-Kernzeitvertrag 2020-2021 07.20.doc                                                    Seite 5 von 5
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