Ergänzende Betreuungsangebote der Freien Waldorfschule Heilbronn
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Ergänzende Betreuungsangebote der Freien Waldorfschule Heilbronn Stand August 2020 Die Freie Waldorfschule Heilbronn bietet unterschiedliche Betreuungsformen nach Unterrichtsende an: 1. Kernzeitbetreuung: Die Kernzeitbetreuung ist während der Schulzeit Montag bis Freitag von 10:00 bis 14:00 Uhr geöffnet. Die Räumlichkeiten befinden sich direkt auf dem Schulgelände. Für Kernzeitbetreuung und Hort steht eine gemeinsame eigene Außenanlage zur Verfügung. Die Kinder können während des Aufenthalts kleinere Mahlzeiten wie Obst, Gemüse und Butterbrote zu sich nehmen; auch ein zusätzliches Mittagessen ist möglich. Mit den Kindern der 1. – 4.Klasse essen wir in der Mensa. In der Kernzeitbetreuung wollen wir die Schülerinnen und Schüler in ihrem freien Spiel unterstützen, durch Bastel- und Handwerksarbeiten ihre Geschicklichkeit fördern oder durch Spielangebote ihrem Bewegungsdrang nachkommen. Der Gartenbereich bietet vielfältige Spiel- und Klettermöglichkeiten. Die Kernzeit fördert außerhalb der Schulzeit besonders das gemeinsame Spiel und die Begegnung der Kinder miteinander. Im Sinne eines offenen Betreuungskonzepts können die Kinder frei entscheiden, was sie tun wollen: Miteinander drinnen oder draußen spielen, ein meist jahreszeitlich orientiertes Bastelangebot annehmen (z.B. Tonen, Filzen, Backen), Malen, ein Buch anschauen und vieles mehr. Nach Absprache ist -in Ausnahmefällen- für nicht angemeldete Kinder ein einzelner Betreuungstag in der Kernzeitbetreuung möglich. Hierfür fallen Kosten in Höhe von € 5,-- an. Ansprechpartnerin: Beate Walter, Tel. 07131 / 58951-20 (privat: 07131 / 506027) 2. Hortbetreuung: Die Kinder kommen nach dem Unterricht in das Kernzeit- und Hortgebäude auf dem Schulgelände. Sie werden gemeinsam mit den Kernzeitkindern betreut. Die Kinder der 1. und 2. Klasse gehen mit uns um 12.30 Uhr Mittagessen. Von 13.30-14.00 Uhr wird vorgelesen. Die Kinder der 3. und 4. Klasse gehen mit uns um 13.30 Uhr Mittagessen. Nach einer Pause werden unter Aufsicht und mit Unterstützung die Hausaufgaben erledigt. Dann ist Zeit für das freie Spiel im Garten oder in den beiden Gruppenräumen mit ihren Funktionsecken – es kann zum Beispiel auch gebastelt, gehandwerkt oder geturnt werden. Gegen 16 Uhr gibt es ein gemeinsames Vesper mit Obst, Gemüse und Broten. Die Betreuung endet um 17.15 Uhr. Der Auftrag des Hortes ist die Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern ab der Einschulung bis zum 4. Schuljahr. Mit unserem Hort bieten wir eine familienergänzende und schulbegleitende Einrichtung an. Wir pflegen einen guten Austausch zwischen Hort, Kernzeit, Elternhaus und Lehrern, damit das Kind sich von diesen Seiten gleichermaßen wahrgenommen, behütet, geleitet und unterstützt erleben kann. Der Hort ist für die Kinder eine Art „Freizeit und Heimat“ – es werden Kontakte zu Gleichaltrigen gepflegt, Konflikte erlebt und gelöst und die Regeln des Zusammenlebens erlernt. Ansprechpartnerin: Rükiye Gümüs, Tel. 07131 / 58951-20 Sie können uns persönlich von 10-11 Uhr erreichen; danach ist der Anrufbeantworter eingeschaltet. 3. Ferienbetreuung: In den Ferien bieten wir eine Betreuung außerhalb der Schließtage von 7.30 Uhr bis 17.15 Uhr an. Bitte melden Sie ihr Kind jeweils zwei Wochen vor jeden Ferien für die Ferienbetreuung nochmals an, damit wir besser planen können. In den Ferien können max. 20 Kinder betreut werden. Die Anmeldungen werden nach Eingangsdatum berücksichtigt, wobei Berufstätige Vorrang haben. Die Kosten für diese Betreuungsformen können Sie der beigefügten Anlage entnehmen. _____________________________________________________________________________________________________ Hort-Kernzeitvertrag 2020-2021 07.20.doc Seite 1 von 5
Vertrag zur Aufnahme in den Hort/ die Kernzeitbetreuung/ die Ferienbetreuung der Waldorfschule Heilbronn Name des 1. Kindes:…………………………………………………………………...…............. geb. am …………………………….in…………………………………………………………........ besucht im Schuljahr 2020/21 die Klasse ……….. der Waldorfschule Heilbronn. Name des 2. Kindes:……………………...........………………………………………...………. geb. am …………………………….in…………………………………………………………....... besucht im Schuljahr 2020/21 die Klasse ……….. der Waldorfschule Heilbronn. Erziehungsberechtigte Name der Mutter:................................................................................................................... wohnhaft ………………………………………………………………………………………………………… ……………………………………………………………………………………….......................... Telefon geschäftlich………………………..Telefon privat………………………………........…. Handy:……………………………….............. Name des Vaters: …….......................................................................................................... wohnhaft ……………………………………………………………………………………………………….. ……..…………………………………………………………………………………….................. Telefon geschäftlich………………………..Telefon privat…………………………………....... Handy……………………………….. Personen, die das Kind aus dem Hort abholen dürfen Name: ..................................................................................................................................... wohnhaft …………………………………………………………………………………………..… Telefon geschäftlich………………………..Telefon privat………………………….........……... Kontaktnummer für den Notfall………………………………………......................................... _____________________________________________________________________________________________________ Hort-Kernzeitvertrag 2020-2021 07.20.doc Seite 2 von 5
Mein 1. Kind ………………………………... soll an folgenden Tagen in die Kernzeit kommen: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag gar nicht an folgenden Tagen mit Mittagessen: soll an folgenden Tagen in den Hort kommen: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag gar nicht wird die Ferienbetreuung in Anspruch nehmen: ja jährl. wöchentlich mit Mittagessen nein Mein 2. Kind ………………..………………. soll an folgenden Tagen in die Kernzeit kommen: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag gar nicht an folgenden Tagen mit Mittagessen: soll an folgenden Tagen in den Hort kommen: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag gar nicht wird die Ferienbetreuung in Anspruch nehmen: ja jährl. wöchentlich mit Mittagessen nein Der Vertrag wird immer für ein Jahr (1.9. bis 31.8.) geschlossen und endet regelmäßig zum 31. August. Innerhalb des Jahres kann er mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Für das Folgejahr ist ein neuer Vertrag zu schließen. Die Kosten werden in 12 Monatsraten vom in Anlage 1 genannten Konto abgebucht. Die Zahlung der Ferienbetreuung erfolgt einmal im Schuljahr im Februar bzw. bei Nutzung einzelner Wochen im darauffolgenden Monat. Eine Rückerstattung bei Nichtteilnahme ist aus organisatorischen Gründen ausgeschlossen. Bei Abwesenheit des Kindes ist eine rechtzeitige Entschuldigung erforderlich. __________________________ _______________________________ Ort/Datum Unterschrift (Erziehungsberechtigte) __________________________ ________________________________ Ort/Datum Unterschrift (Verein) _____________________________________________________________________________________________________ Hort-Kernzeitvertrag 2020-2021 07.20.doc Seite 3 von 5
Information 1. Ich bin einverstanden ja nein dass mein Kind bei Bedarf mit - Rescuetropfen oder Rescuesalben (Bachblütenessenzen) oder - Homöopathischen Mitteln wie Arnica und Apis behandelt wird. 2. Mein Kind reagiert allergisch auf ……………………………………………………………………………………………………….. ……………………………………………………………………………………………………….. es muss deshalb folgende Lebensmittel meiden ……………………………………………………………………………………………………….. ……………………………………………………………………………………………………….. 3. Mein Kind ist Vegetarier ja nein Name des Kindes: …………………………………………………………………………..….….. Datum ……………………. Unterschrift der Eltern …………………………………………….. _____________________________________________________________________________________________________ Hort-Kernzeitvertrag 2020-2021 07.20.doc Seite 4 von 5
Anlage: mtl. Kosten für Kernzeitbetreuung / Hort / Ferienbetreuung Kernzeitbetreuung * 3 Tage 1 Tag 2 Tage 4 Tage 5 Tage (bis 14.00 Uhr) 1 Kind 24 € 24 € 49 € 49 € 49 € 2 Kinder +13 € + 13 € + 27 € + 27 € + 27 € Bei Bedarf: Kosten für das 14 € 28 € 42 € 56 € 70 € Mittagessen pro Kind Hort (bis 17.15 Uhr) 1 Tag 2 Tage 3 Tage 4 Tage 5 Tage 1 Kind 50 € 70 € 90 € 110 € 130 € 2 Kinder +25 € +35 € +45 € +55 € +65 € Essensgeld 19 € 38 € 57 € 76 € 95 € pro Kind * Ferienbetreuung Ferien pro Schuljahr 1 Ferienwoche (außerhalb der Schließtage) 1 Kind einmalig 200 € jährl. 65 € wöchentlich 2 Kinder einmalig + 120 € jährl. + 40 € wöchentlich Essensgeld pro Kind 90 € jährl. 21 € wöchentlich ohne Mittagessen: 45 € jährl. 7 € wöchentlich Beitrag für Kernzeitbetreuung und Hort für das Schuljahr 2020/2021 Es ergibt sich folgender mtl. Beitrag ab ……………….…………. für …………..………………………………………………….………. € Name des Kindes / der Kinder zzgl. dem einmaligen Beitrag für die Ferienbetreuung insg. € Einzugsermächtigung Die Ermächtigung zum Lastschrifteinzug gilt gem. separatem SEPA-Lastschriftmandat ……………………………………… . ……………………………………………. Ort, Datum Unterschrift Ansprechpartner für das Einzugsverfahren ist Frau Seidel. *) incl. Vespergeld _____________________________________________________________________________________________________ Hort-Kernzeitvertrag 2020-2021 07.20.doc Seite 5 von 5
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