Erstausstattung Wohnung einschl. Haushaltsgeräte
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2.4.1 Erstausstattung Wohnung einschl. Haushaltsgeräte - Gültigkeit bis 31.01.2022 - 1. Grundsätzliches ................................................................................................................................... 1 1.1 Erstbeschaffung ............................................................................................................................. 1 1.2 Ersatzbeschaffung ......................................................................................................................... 2 2. Bewilligungsfähige Beträge (gültig ab 01.02.2020) ............................................................................. 3 1. Grundsätzliches Hinsichtlich der Erstausstattung ist zu unterscheiden zwischen: 1.1 Erstbeschaffung Erstbeschaffungen sind Bedarfe, die nicht vorhanden sind, d. h. wenn es sich tatsächlich um eine erstmalige Erstausstattung der Wohnung handelt. Sie werden gewährt unter Berücksichtigung der individuellen Situation des Hilfebedürftigen und wenn sie aus besonderen Gründen notwendig ist. Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte werden bspw. gewährt (Aufzählung nicht abschließend) bei Obdachlosigkeit / Nichtsesshaftigkeit / Erstbezug einer eigenen Wohnung für Frauen und deren Kinder, die sich in einem Frauenhaus aufgehalten haben und von dort aus in eine eigene Wohnung einziehen und diese einrichten bei Verlust des Hausrates nach einem Wohnungsbrand, sofern kein Versicherungsschutz bestand, der den beschädigten/verlorenen Hausrat ersetzt nach Trennung /Scheidung vom Partner, wenn Hausrat fehlt notwendiger Auszug Jugendlicher unter 25 Jahren aus dem Elternhaus 1 Eine Erstausstattung erfolgt nur, wenn sie laut Mietvertrag nicht Bestandteil der Mietsache sind. Sofern aus gesundheitlichen oder sonstigen schwerwiegenden Gründen die Notwendigkeit eines besonderen Bodenbelags (bspw. Teppichboden) gegeben ist, können die erforderlichen Mittel im Rahmen der Erstausstattung der Wohnung bewilligt werden, soweit die Wohnung nicht bereits vermieterseitig mit entsprechender Auslegeware ausgestattet ist. Umzüge begründen in der Regel keinen Bedarf an Erstausstattungen für eine Wohnung (von der Regel abweichendes Beispiel: in der alten Wohnung befand sich eine Einbauküche, die zur Mietsache gehört; in der neuen Wohnung befindet sich keine Küche die zur Mietsache gehört). Bei leistungsrechtlich nicht notwendigen 1 Seit dem 01.04.2006 gehören Jugendliche unter 25 Jahren grundsätzlich zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern. Einem Auszug aus der Bedarfsgemeinschaft der Eltern muss vor Abschluss eines Mietvertrages durch das Jobcenter grundsätzlich zugestimmt worden sein (§ 22 Abs. 5 SGB II – siehe hierzu Dienstanweisung 2.3.4). Wurde die Zustimmung nicht vor Abschluss eines Mietvertrages vom Jobcenter eingeholt, hat dies u. a. zur Folge, dass auch ein Anspruch auf Erstausstattung für eine Wohnung nicht besteht (§ 24 Abs. 6 SGB II). 1 Februar 2020
2.4.1 Umzügen scheidet die Anerkennung eines Bedarfes an Erstausstattungen für die Wohnung aus. 1.2 Ersatzbeschaffung Ersatzbeschaffungen sind Bedarfe, bei denen es sich um einen Erhaltungs- bzw. Ergänzungsbedarf, bspw. auf Grund abgenutzter, verbrauchter oder defekter Gegenstände handelt, die ersetzt werden müssen. Diese müssen aus der Regelleistung angespart werden. Gleiches gilt auch für die turnusmäßige Renovierung einer Wohnung, die vom Hilfesuchenden bereits bewohnt wird. In unabweisbar gebotenen Fällen ist eine Darlehensgewährung nach § 24 Abs. 1 SGB II möglich. Die Ermessensentscheidung muss erkennen lassen, dass die Umstände des Einzelfalles gebührend gewürdigt wurden. Alle Leistungen werden ausschließlich bedarfsbezogen erbracht. Erstausstattungsleistungen können als Sachleistung (per Gutschein) oder Geldleistung, und auch in Form von Pauschalbeträgen, erbracht werden (§ 24 Abs. 3 Satz 5 SGB II). Ob Geld- oder Sachleistungen erbracht werden, ist mit den Kunden abzustimmen. Die abschließende Entscheidung liegt beim Sachbearbeiter. Auf eine fehlerfreie Ermessensentscheidung ist unbedingt zu achten. Die Gründe für die Entscheidungsfindung sind bei Gutscheingewährung in der eAkte zu dokumentieren. NICHT zur Erstausstattung Wohnung gehört die Einzugsrenovierung2. Kosten für die Einzugsrenovierung gehören zu den Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 1 SGB II. Näheres hierzu siehe Kapitel 7 Dienstanweisung 2.3.1. Anspruch auf ausschließliche Neuware besteht nicht; es ist zumutbar auf Secondhand-Ware zurückzugreifen, mit Ausnahme der Gegenstände, bei denen aus hygienischen Gründen eine Neuanschaffung angebracht ist (bspw. Matratzen, Kopfkissen, u. ä.). Es besteht keine Verpflichtung ein Gebrauchtwarenhaus aufzusuchen. Weder bei Gewährung einer Geld- noch bei einer Sachleistung. Der Gutschein kann in jedem Geschäft eingelöst werden, das bereit ist den Gutschein als Zahlungsmittel anzuerkennen. Wichtig ist nur, dass er bei einer einzigen Firma eingelöst und abgerechnet wird. Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen ist es nicht zulässig die Kunden an einen bestimmten Anbieter zu binden. Um gegenüber den einlösenden Geschäften und den Kunden die Preise transparent zu machen, ist die Preisliste dem jeweiligen Bescheid über die Erstausstattung/ Ersatzbeschaffung anzuhängen. 2 Urteil des Bundesozialgerichtes vom 16.12.2008 (Az. B 4 AS 49/07 R) 2 Februar 2020
2.4.1 2. Bewilligungsfähige Beträge (gültig ab 01.02.2020) Zimmer Gegenstände Betrag Küche Gasherd inkl. Montage 257,00 E-Herd inkl. Montage 226,00 Arbeitsplatte Küche je lfd. Meter 37,00 Kochplatte 31,00 Hängeschrank Küche 40,00 Unterschrank Küche 70,00 Armatur für eine Spüle 21,00 Spüle 21,00 Spülenunterschrank 110,00 Esstisch 53,00 Stuhl 15,00 Geschirrgrundaustattung pro Person 20,00 Topfset 30,00 Lampen 16,00 Kühlschrank 1 bis 3 Personenhaushalt 205,00 Kühl-/ Gefrierkombi ab 4 Personenhaushalt 232,00 Küchenmontage je lfd. Meter 70,00 Schlaf-/ Kinderzimmer Kleiderschrank (für 1. Person) 80,00 Kleiderschrank-Pauschale für jede weitere Person 58,00 Matratze für Kinder 43,00 Matratze für Erwachsene 76,00 Etagenbett inkl. 2 Lattenroste 185,00 Bett mit Lattenrost 105,00 Kopfkissen 15,00 Bettdecke für Kinder 43,00 Bettdecke für Erwachsene 68,00 Garnitur Bettwäsche inkl. Bettlaken 21,00 Doppelbett inkl. 2 Lattenroste 158,00 Gardinen, Jalousien 16,00 Lampen 16,00 Wohnzimmer Fernsehgerät 196,00 Couch/ Funktionsecke (Schlafcouch) 158,00 Wohnzimmerschrank oder Sideboard 132,00 Gardinen oder Jalousien 16,00 Lampen 16,00 Couchtisch 52,00 Bad und Sonstiges Staubsauger 42,00 Waschmaschine (mit Anschluss) 368,00 Putzgarnitur inkl. Eimer 21,00 Wäscheständer 16,00 Ölofen 103,00 Ölradiator 42,00 Handtücher Haushaltspauschale 20,00 (inkl. Geschirrhandtücher) Duschvorhang 16,00 3 Februar 2020
2.4.1 Bügeleisen 16,00 Mikrowelle 40,00 (nur, wenn kein Herd gestellt werden kann) Wasserkocher 10,00 (nur, wenn kein Herd gestellt werden kann) Minibackofen 35,00 (nur, wenn kein Herd gestellt werden kann) Als Berechnungshilfe wird eine Excel- Tabelle zur Verfügung gestellt unter: 01_Information\01_Arbeitsmittel\03_Dienstanweisungen\2_Bereich_Existenzsic herung\2.4_abweichende_Leistungen\Anlagen_Berechnungshilfen Im Ergebnisblatt lässt sich die Übersicht der bewilligten Beträge als Ausdruck generieren. 4 Februar 2020
2.5.3 Erstausstattung Schwangerschaft und Geburt Grundsätzliches Bei der Kalkulation der Bewilligungsbeträge für die Erstausstattung Schwangerschaft (Umstandskleidung) wird den Empfehlungen des Deutschen Vereines für öffentliche und private Fürsorge Folge geleistet. Welche Kleidungsstücke dies sind, ist der Hartz IV-Fibel der Caritas zu entnehmen (S. 48). Anspruch auf ausschließliche Neuware seitens der Kundin besteht nicht; es ist durchaus zumutbar für alle Kleidungsstücke, mit Ausnahme der Unterhemden, Slips, Mieder, Badeanzug und Nachthemden, auf Secondhand-Ware zurückzugreifen. Diesbezüglich gibt es in Darmstadt ausreichend Angebote (nähere Infos auf http://www.familien-willkommen.de/p_derez2.htm ). Zudem bieten diverse Online- Marktplätze die Möglichkeit günstig an Secondhand-Ware zu kommen (bspw. ebay oder azubo). Bewilligungsbeträge Folgende Beträge können für Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt gewährt werden: Erstausstattung bei Schwangerschaft Betrag in Euro Umstandskleidung 150,00 Beachte: Sofern die letzte Schwangerschaft nicht länger als 2 Jahre zurückliegt, kann davon ausgegangen werden, dass Teile der Schwangerschaftsbekleidung noch vorhanden sind, so dass für den Ergänzungsbedarf lediglich eine Beihilfe in Höhe von 50 % der o. g. Pauschale wird (= 75,00 Euro). Erstausstattung bei Geburt Betrag in Euro Babygrundausstattung 300,00 Bett komplett 102,00 Bettdecke / Kopfkissen (bei Bedarf) 41,00 Kinderwagen / Doppelkinderwagen 60,00 / 100,00 Kleiderschrank 2-türig 77,00 Wickelkommode 40,00 Auto-Babysitz (bei vorhandenem Pkw – nur im Bereich des SGB II) 50,00 Wichtig - Beachte: 1. Sofern die letzte Geburt nicht länger als 2 Jahre zurückliegt, kann davon ausgegangen werden, dass Teile der Babygrundausstattung noch vorhanden sind, so dass für den Ergänzungsbedarf lediglich eine Beihilfe in Höhe von 50 % der o. g. Beihilfe gewährt wird (= 150,00 Euro). 2. Die Auszahlung / Überweisung der Erstausstattung Geburt soll so erfolgen, dass sie 8 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin zur Verwendung zur Verfügung steht. 3. Leistungen der Bundesstiftung „Mutter und Kind“ sind, laut § 5 Abs. 5 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“, beim Arbeitslosengeld II anrechnungsfrei. Ein Antrag auf Erstausstattung bei Geburt darf nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dass die Kundin bereits Leistungen der Bundesstiftung „Mutter und Kind“ erhalten hat. 4. Leistungen der Bundesstiftung „Mutter und Kind“ sind nachrangig gegenüber Erstausstattungsleistungen Schwangerschaft und Geburt nach dem SGB II. Beachte hierzu Dienstanweisung 2.5.4 Bundesstiftung „Mutter und Kind“. Stand: März 2010
2.5.4 Erstausstattungen hier: Bundesstiftung „Mutter und Kind“ Im Zuge der Einführung neuer Vergaberichtlinien der Bundesstiftung „Mutter und Kind“ ist pro-familia als auszahlende Beratungsstelle ab 01.03.2008 verpflichtet, sich die Zahlungen der Träger des SGB II schriftlich bestätigen zu lassen. Die neuen Stiftungsrichtlinien besagen, dass Stiftungsgelder künftig nur nachrangig gewährt werden können. Um das Verfahren so wenig aufwendig wie möglich zu gestalten, wurde ein Vordruck entwickelt mit dem die Rückmeldung per Mail an pro familia darmstadt@profamilia.de zu senden ist. Pro familia werden die Kundinnen nur dann in das Jobcenter schicken, wenn nach eigener Berechnung voraussichtlich ein SGB II Anspruch bestehen wird oder wenn die Kundinnen bereits im Leistungsbezug sind. Da die Stiftungsgelder bereits zu einem sehr frühen Schwangerschaftszeitpunkt ausgezahlt werden, wird die Bescheinigung benötigt. Es kann nicht gewartet werden, bis über den Antrag auf Leistungen nach § 24 Abs. 3 Nr. 1 und 2 SGB II entschieden wird. Es ist für die Bundesstiftung auch nicht von Bedeutung, wie die tatsächliche Bewilligung des Jobcenter zum späteren tatsächlichen Bewilligungszeitpunkt aussieht. Die Kundinnen erhalten ein Schreiben von pro familia. Neben der Information über Beantragung der Stiftungsmittel enthält es auch eine Schweigepflichtsentbindung, die es dem Jobcenter ermöglicht die Daten an pro familia zu mailen. Bitte weiterhin beachten: Leistungen der Bundesstiftung „Mutter und Kind“ sind, laut § 5 Abs. 5 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“, beim Arbeitslosengeld II anrechnungsfrei. Ein Antrag auf Erstausstattung bei Geburt darf nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dass die Kundin bereits Leistungen der Bundesstiftung „Mutter und Kind“ erhalten hat. Siehe hierzu auch Dienstanweisung 2.5.3 Erstausstattung Schwangerschaft und Geburt. Stand: April 2011
2.5.5 Erstausstattung für Bekleidung (ohne Schwangerschaft und Geburt) Eine Erstausstattung für Bekleidung wird gewährt, wenn Leistungsempfänger aus nachvollziehbaren Gründen über keinerlei Grundausstattung an Bekleidung verfügen. Dies ist bspw. der Fall (Auflistung nicht abschließend) - bei Gesamtverlust nach einem Wohnungsbrand, sofern kein Versicherungsschutz besteht, der den Verlust ersetzt - unzureichender Bekleidungsausstattung nach Obdachlosigkeit - unzureichender Bekleidungsausstattung nach längerer Inhaftierung Ersatzbeschaffungen für verschlissene Bekleidung begründen keinen Bedarf an einer Erstausstattung. Anspruch auf ausschließliche Neuware besteht nicht; es ist durchaus zumutbar, mit Ausnahme der Unterwäsche, Nachtwäsche, Badeanzug, u. ä., auf Secondhand-Ware zurückzugreifen. Hinsichtlich der Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt siehe Dienstanweisung 2.5.3. Bewilligungsfähige Beträge Erstausstattung Bekleidung Personen bis 15 Jahren Betrag in € Jacke Sommer 25,00 Jacke Winter 30,00 Handschuhe 5,00 Hemd / Blusen / T-Shirt 8,00 Hose / Kleid / Rock 25,00 Pullover 13,00 Schlafanzug 10,00 Unterwäsche 13,00 Schuhe: Gummistiefel 8,00 Hausschuhe 8,00 Sommerschuhe 35,00 Turnschuhe 20,00 Winterschuhe 45,00 Personen ab 15 Jahren Betrag in € Anzug 110,00 Bademantel / Trainingsanzug 35,00 Bluse / Hemd / T-Shirt 10,00 Hose / Rock 33,00 Jacke Sommer 40,00 Jacke Winter 45,00 Kleid 60,00 Mantel Sommer 75,00 Mantel Winter 100,00 Pullover 15,00 Schal 8,00 Schlafanzug 18,00 Unterwäsche 20,00 Schuhe: Hausschuhe 13,00 Sommerschuhe 40,00 Winterschuhe 55,00 Stand: Oktober 2007
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