Erstausstattung Wohnung einschl. Haushaltsgeräte

Die Seite wird erstellt Georg-Thomas Fleischer
 
WEITER LESEN
2.4.1

    Erstausstattung Wohnung einschl. Haushaltsgeräte
                                                     - Gültigkeit bis 31.01.2022 -

1. Grundsätzliches ................................................................................................................................... 1
    1.1 Erstbeschaffung ............................................................................................................................. 1
    1.2 Ersatzbeschaffung ......................................................................................................................... 2
2. Bewilligungsfähige Beträge (gültig ab 01.02.2020) ............................................................................. 3

1. Grundsätzliches
Hinsichtlich der Erstausstattung ist zu unterscheiden zwischen:

            1.1 Erstbeschaffung
            Erstbeschaffungen sind Bedarfe, die nicht vorhanden sind, d. h. wenn es sich
            tatsächlich um eine erstmalige Erstausstattung der Wohnung handelt. Sie werden
            gewährt unter Berücksichtigung der individuellen Situation des Hilfebedürftigen und
            wenn sie aus besonderen Gründen notwendig ist. Erstausstattungen für die Wohnung
            einschließlich Haushaltsgeräte werden bspw. gewährt (Aufzählung nicht
            abschließend)

                 bei Obdachlosigkeit / Nichtsesshaftigkeit / Erstbezug einer eigenen Wohnung
                 für Frauen und deren Kinder, die sich in einem Frauenhaus aufgehalten haben
                  und von dort aus in eine eigene Wohnung einziehen und diese einrichten
                 bei Verlust des Hausrates nach einem Wohnungsbrand, sofern kein
                  Versicherungsschutz bestand, der den beschädigten/verlorenen Hausrat ersetzt
                 nach Trennung /Scheidung vom Partner, wenn Hausrat fehlt
                 notwendiger Auszug Jugendlicher unter 25 Jahren aus dem Elternhaus 1

            Eine Erstausstattung erfolgt nur, wenn sie laut Mietvertrag nicht Bestandteil der
            Mietsache sind.

            Sofern aus gesundheitlichen oder sonstigen schwerwiegenden Gründen die
            Notwendigkeit eines besonderen Bodenbelags (bspw. Teppichboden) gegeben ist,
            können die erforderlichen Mittel im Rahmen der Erstausstattung der Wohnung
            bewilligt werden, soweit die Wohnung nicht bereits vermieterseitig mit entsprechender
            Auslegeware ausgestattet ist.

            Umzüge begründen in der Regel keinen Bedarf an Erstausstattungen für eine
            Wohnung (von der Regel abweichendes Beispiel: in der alten Wohnung befand sich
            eine Einbauküche, die zur Mietsache gehört; in der neuen Wohnung befindet sich
            keine Küche die zur Mietsache gehört). Bei leistungsrechtlich nicht notwendigen

1
  Seit dem 01.04.2006 gehören Jugendliche unter 25 Jahren grundsätzlich zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern. Einem Auszug
aus der Bedarfsgemeinschaft der Eltern muss vor Abschluss eines Mietvertrages durch das Jobcenter grundsätzlich zugestimmt
worden sein (§ 22 Abs. 5 SGB II – siehe hierzu Dienstanweisung 2.3.4). Wurde die Zustimmung nicht vor Abschluss eines
Mietvertrages vom Jobcenter eingeholt, hat dies u. a. zur Folge, dass auch ein Anspruch auf Erstausstattung für eine Wohnung
nicht besteht (§ 24 Abs. 6 SGB II).

                                                                                                                                               1
                                                                                                                                    Februar 2020
2.4.1

            Umzügen scheidet die Anerkennung eines Bedarfes an Erstausstattungen für die
            Wohnung aus.

                 1.2 Ersatzbeschaffung
                 Ersatzbeschaffungen sind Bedarfe, bei denen es sich um einen Erhaltungs- bzw.
                 Ergänzungsbedarf, bspw. auf Grund abgenutzter, verbrauchter oder defekter
                 Gegenstände handelt, die ersetzt werden müssen. Diese müssen aus der
                 Regelleistung angespart werden. Gleiches gilt auch für die turnusmäßige
                 Renovierung einer Wohnung, die vom Hilfesuchenden bereits bewohnt wird. In
                 unabweisbar gebotenen Fällen ist eine Darlehensgewährung nach § 24 Abs. 1 SGB
                 II möglich. Die Ermessensentscheidung muss erkennen lassen, dass die Umstände
                 des Einzelfalles gebührend gewürdigt wurden.

Alle Leistungen werden ausschließlich bedarfsbezogen erbracht. Erstausstattungsleistungen
können als Sachleistung (per Gutschein) oder Geldleistung, und auch in Form von
Pauschalbeträgen, erbracht werden (§ 24 Abs. 3 Satz 5 SGB II). Ob Geld- oder
Sachleistungen erbracht werden, ist mit den Kunden abzustimmen. Die abschließende
Entscheidung liegt beim Sachbearbeiter. Auf eine fehlerfreie Ermessensentscheidung ist
unbedingt zu achten. Die Gründe für die Entscheidungsfindung sind bei Gutscheingewährung
in der eAkte zu dokumentieren.

NICHT zur Erstausstattung Wohnung gehört die Einzugsrenovierung2. Kosten für die
Einzugsrenovierung gehören zu den Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 1 SGB II. Näheres
hierzu siehe Kapitel 7 Dienstanweisung 2.3.1.
Anspruch auf ausschließliche Neuware besteht nicht; es ist zumutbar auf Secondhand-Ware
zurückzugreifen, mit Ausnahme der Gegenstände, bei denen aus hygienischen Gründen eine
Neuanschaffung angebracht ist (bspw. Matratzen, Kopfkissen, u. ä.).
Es besteht keine Verpflichtung ein Gebrauchtwarenhaus aufzusuchen. Weder bei Gewährung
einer Geld- noch bei einer Sachleistung. Der Gutschein kann in jedem Geschäft eingelöst
werden, das bereit ist den Gutschein als Zahlungsmittel anzuerkennen. Wichtig ist nur, dass
er bei einer einzigen Firma eingelöst und abgerechnet wird. Aus wettbewerbsrechtlichen
Gründen ist es nicht zulässig die Kunden an einen bestimmten Anbieter zu binden.
Um gegenüber den einlösenden Geschäften und den Kunden die Preise transparent zu
machen, ist die Preisliste dem jeweiligen Bescheid über die Erstausstattung/
Ersatzbeschaffung anzuhängen.

2
    Urteil des Bundesozialgerichtes vom 16.12.2008 (Az. B 4 AS 49/07 R)
                                                                                             2
                                                                                  Februar 2020
2.4.1

2. Bewilligungsfähige Beträge (gültig ab 01.02.2020)
Zimmer                  Gegenstände                                        Betrag

Küche                   Gasherd inkl. Montage                               257,00
                        E-Herd inkl. Montage                                226,00
                        Arbeitsplatte Küche je lfd. Meter                    37,00
                        Kochplatte                                           31,00
                        Hängeschrank Küche                                   40,00
                        Unterschrank Küche                                   70,00
                        Armatur für eine Spüle                               21,00
                        Spüle                                                21,00
                        Spülenunterschrank                                  110,00
                        Esstisch                                             53,00
                        Stuhl                                                15,00
                        Geschirrgrundaustattung pro Person                   20,00
                        Topfset                                              30,00
                        Lampen                                               16,00
                        Kühlschrank 1 bis 3 Personenhaushalt                205,00
                        Kühl-/ Gefrierkombi ab 4 Personenhaushalt           232,00
                        Küchenmontage je lfd. Meter                          70,00

Schlaf-/ Kinderzimmer   Kleiderschrank (für 1. Person)                       80,00
                        Kleiderschrank-Pauschale für jede weitere Person     58,00
                        Matratze für Kinder                                  43,00
                        Matratze für Erwachsene                              76,00
                        Etagenbett inkl. 2 Lattenroste                      185,00
                        Bett mit Lattenrost                                 105,00
                        Kopfkissen                                           15,00
                        Bettdecke für Kinder                                 43,00
                        Bettdecke für Erwachsene                             68,00
                        Garnitur Bettwäsche inkl. Bettlaken                  21,00
                        Doppelbett inkl. 2 Lattenroste                      158,00
                        Gardinen, Jalousien                                  16,00
                        Lampen                                               16,00

Wohnzimmer              Fernsehgerät                                        196,00
                        Couch/ Funktionsecke (Schlafcouch)                  158,00
                        Wohnzimmerschrank oder Sideboard                    132,00
                        Gardinen oder Jalousien                              16,00
                        Lampen                                               16,00
                        Couchtisch                                           52,00

Bad und Sonstiges       Staubsauger                                          42,00
                        Waschmaschine (mit Anschluss)                       368,00
                        Putzgarnitur inkl. Eimer                             21,00
                        Wäscheständer                                        16,00
                        Ölofen                                              103,00
                        Ölradiator                                           42,00
                        Handtücher Haushaltspauschale
                                                                             20,00
                        (inkl. Geschirrhandtücher)
                        Duschvorhang                                         16,00

                                                                                        3
                                                                             Februar 2020
2.4.1

                         Bügeleisen                                              16,00
                         Mikrowelle
                                                                                 40,00
                         (nur, wenn kein Herd gestellt werden kann)
                         Wasserkocher
                                                                                 10,00
                         (nur, wenn kein Herd gestellt werden kann)
                         Minibackofen
                                                                                 35,00
                         (nur, wenn kein Herd gestellt werden kann)

Als Berechnungshilfe wird eine Excel- Tabelle zur Verfügung gestellt unter:
01_Information\01_Arbeitsmittel\03_Dienstanweisungen\2_Bereich_Existenzsic
herung\2.4_abweichende_Leistungen\Anlagen_Berechnungshilfen
Im Ergebnisblatt lässt sich die Übersicht der bewilligten Beträge als Ausdruck generieren.

                                                                                            4
                                                                                 Februar 2020
2.5.3

         Erstausstattung Schwangerschaft und Geburt

Grundsätzliches

Bei der Kalkulation der Bewilligungsbeträge für die Erstausstattung Schwangerschaft
(Umstandskleidung) wird den Empfehlungen des Deutschen Vereines für öffentliche und private
Fürsorge Folge geleistet. Welche Kleidungsstücke dies sind, ist der Hartz IV-Fibel der Caritas zu
entnehmen (S. 48).

Anspruch auf ausschließliche Neuware seitens der Kundin besteht nicht; es ist durchaus zumutbar für
alle Kleidungsstücke, mit Ausnahme der Unterhemden, Slips, Mieder, Badeanzug und Nachthemden,
auf Secondhand-Ware zurückzugreifen. Diesbezüglich gibt es in Darmstadt ausreichend Angebote
(nähere Infos auf http://www.familien-willkommen.de/p_derez2.htm ). Zudem bieten diverse Online-
Marktplätze die Möglichkeit günstig an Secondhand-Ware zu kommen (bspw. ebay oder azubo).

Bewilligungsbeträge

Folgende Beträge können für Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt gewährt werden:

        Erstausstattung bei Schwangerschaft                         Betrag in Euro
Umstandskleidung                                                                150,00

Beachte:
Sofern die letzte Schwangerschaft nicht länger als 2 Jahre zurückliegt, kann davon ausgegangen
werden, dass Teile der Schwangerschaftsbekleidung noch vorhanden sind, so dass für den
Ergänzungsbedarf lediglich eine Beihilfe in Höhe von 50 % der o. g. Pauschale wird (= 75,00 Euro).

                Erstausstattung bei Geburt                          Betrag in Euro
Babygrundausstattung                                                             300,00
Bett komplett                                                                    102,00
Bettdecke / Kopfkissen (bei Bedarf)                                               41,00
Kinderwagen / Doppelkinderwagen                                          60,00 / 100,00
Kleiderschrank 2-türig                                                            77,00
Wickelkommode                                                                     40,00
Auto-Babysitz (bei vorhandenem Pkw – nur im Bereich des
SGB II)                                                                            50,00

Wichtig - Beachte:
   1. Sofern die letzte Geburt nicht länger als 2 Jahre zurückliegt, kann davon ausgegangen
       werden, dass Teile der Babygrundausstattung noch vorhanden sind, so dass für den
       Ergänzungsbedarf lediglich eine Beihilfe in Höhe von 50 % der o. g. Beihilfe gewährt wird (=
       150,00 Euro).

    2. Die Auszahlung / Überweisung der Erstausstattung Geburt soll so erfolgen, dass sie 8
       Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin zur Verwendung zur Verfügung steht.

    3.   Leistungen der Bundesstiftung „Mutter und Kind“ sind, laut § 5 Abs. 5 des Gesetzes zur
         Errichtung einer Stiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“, beim
         Arbeitslosengeld II anrechnungsfrei. Ein Antrag auf Erstausstattung bei Geburt darf nicht mit
         der Begründung abgelehnt werden, dass die Kundin bereits Leistungen der Bundesstiftung
         „Mutter und Kind“ erhalten hat.

    4.   Leistungen der Bundesstiftung „Mutter und Kind“ sind nachrangig gegenüber
         Erstausstattungsleistungen Schwangerschaft und Geburt nach dem SGB II. Beachte hierzu
         Dienstanweisung 2.5.4 Bundesstiftung „Mutter und Kind“.

Stand: März 2010
2.5.4

                         Erstausstattungen
               hier: Bundesstiftung „Mutter und Kind“

Im Zuge der Einführung neuer Vergaberichtlinien der Bundesstiftung „Mutter und Kind“ ist
pro-familia als auszahlende Beratungsstelle ab 01.03.2008 verpflichtet, sich die Zahlungen
der Träger des SGB II schriftlich bestätigen zu lassen. Die neuen Stiftungsrichtlinien
besagen, dass Stiftungsgelder künftig nur nachrangig gewährt werden können.

Um das Verfahren so wenig aufwendig wie möglich zu gestalten, wurde ein Vordruck
entwickelt mit dem die Rückmeldung per Mail an pro familia darmstadt@profamilia.de zu
senden ist.

Pro familia werden die Kundinnen nur dann in das Jobcenter schicken, wenn nach eigener
Berechnung voraussichtlich ein SGB II Anspruch bestehen wird oder wenn die Kundinnen
bereits im Leistungsbezug sind. Da die Stiftungsgelder bereits zu einem sehr frühen
Schwangerschaftszeitpunkt ausgezahlt werden, wird die Bescheinigung benötigt. Es kann
nicht gewartet werden, bis über den Antrag auf Leistungen nach § 24 Abs. 3 Nr. 1 und 2
SGB II entschieden wird. Es ist für die Bundesstiftung auch nicht von Bedeutung, wie die
tatsächliche Bewilligung des Jobcenter zum späteren tatsächlichen Bewilligungszeitpunkt
aussieht.

Die Kundinnen erhalten ein Schreiben von pro familia. Neben der Information über
Beantragung der Stiftungsmittel enthält es auch eine Schweigepflichtsentbindung, die es
dem Jobcenter ermöglicht die Daten an pro familia zu mailen.

Bitte weiterhin beachten:

Leistungen der Bundesstiftung „Mutter und Kind“ sind, laut § 5 Abs. 5 des Gesetzes zur
Errichtung einer Stiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“, beim
Arbeitslosengeld II anrechnungsfrei. Ein Antrag auf Erstausstattung bei Geburt darf nicht
mit der Begründung abgelehnt werden, dass die Kundin bereits Leistungen der
Bundesstiftung „Mutter und Kind“ erhalten hat. Siehe hierzu auch Dienstanweisung 2.5.3
Erstausstattung Schwangerschaft und Geburt.

Stand: April 2011
2.5.5

                      Erstausstattung für Bekleidung
                          (ohne Schwangerschaft und Geburt)
Eine Erstausstattung für Bekleidung wird gewährt, wenn Leistungsempfänger aus nachvollziehbaren
Gründen über keinerlei Grundausstattung an Bekleidung verfügen. Dies ist bspw. der Fall (Auflistung
nicht abschließend)

        -    bei Gesamtverlust nach einem Wohnungsbrand, sofern kein Versicherungsschutz
             besteht, der den Verlust ersetzt
        -    unzureichender Bekleidungsausstattung nach Obdachlosigkeit
        -    unzureichender Bekleidungsausstattung nach längerer Inhaftierung

Ersatzbeschaffungen für verschlissene Bekleidung begründen keinen Bedarf an einer
Erstausstattung. Anspruch auf ausschließliche Neuware besteht nicht; es ist durchaus zumutbar, mit
Ausnahme der Unterwäsche, Nachtwäsche, Badeanzug, u. ä., auf Secondhand-Ware
zurückzugreifen.

Hinsichtlich der Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt siehe Dienstanweisung 2.5.3.

Bewilligungsfähige Beträge Erstausstattung Bekleidung

Personen bis 15 Jahren               Betrag in €
Jacke Sommer                              25,00
Jacke Winter                              30,00
Handschuhe                                 5,00
Hemd / Blusen / T-Shirt                    8,00
Hose / Kleid / Rock                       25,00
Pullover                                  13,00
Schlafanzug                               10,00
Unterwäsche                               13,00
Schuhe:
Gummistiefel                                8,00
Hausschuhe                                  8,00
Sommerschuhe                               35,00
Turnschuhe                                 20,00
Winterschuhe                               45,00

Personen ab 15 Jahren                Betrag in €
Anzug                                    110,00
Bademantel / Trainingsanzug               35,00
Bluse / Hemd / T-Shirt                    10,00
Hose / Rock                               33,00
Jacke Sommer                              40,00
Jacke Winter                              45,00
Kleid                                     60,00
Mantel Sommer                             75,00
Mantel Winter                            100,00
Pullover                                  15,00
Schal                                      8,00
Schlafanzug                               18,00
Unterwäsche                               20,00
Schuhe:
Hausschuhe                                 13,00
Sommerschuhe                               40,00
Winterschuhe                               55,00

Stand: Oktober 2007
Sie können auch lesen