Exposé Kranzbinderweg - Stadt Köln
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Exposé Kranzbinderweg Die Stadt Köln bietet zwei Grundstücke für eine Ein- bis Zweifamilienhausbebauung (Reihenmit- telhäuser) in Köln-Holweide für Selbstnutzende an. Der Verkauf erfolgt provisionsfrei und zum Höchstgebot. Stadt Köln Ihre Ansprechpartnerin: Die Oberbürgermeisterin Frau Brand Amt für Liegenschaften, Telefon: 0221/221-33247 Vermessung und Kataster Telefax: 0221/221-24500 Liegenschaftsabteilung E-Mail: liegenschaften@stadt-koeln.de Willy-Brandt-Platz 2 www.stadt-koeln.de 50679 Köln
Inhaltsverzeichnis 1. Angaben zu dem Grundstück ........................................................................................ 3 1.1 Übersichtsplan ...................................................................................................... 3 1.2 Auszug aus der Flurkarte ...................................................................................... 4 1.3 Auszug aus dem Bebauungsplan ......................................................................... 5 1.4 Lagebeschreibung ................................................................................................ 6 1.5 Objektbeschreibung und Besichtigung.................................................................. 6 1.6 Bebaubarkeit ......................................................................................................... 6 1.7 Erschließungs- und Grünausgleichsbeiträge ........................................................ 7 1.8 Lärmimmissionen .................................................................................................. 8 1.9 Wasserschutzzone................................................................................................ 8 1.10 Aufwuchs/Bäume .................................................................................................. 8 1.11 Ver- und Entsorgungsleitungen ............................................................................ 8 2. Allgemeine Vertragskonditionen .................................................................................... 9 2.1 Kaufpreisfälligkeit und Nebenkosten ..................................................................... 9 2.2 Bau- und Nutzungsbeschränkung ......................................................................... 9 2.3 Weiterveräußerung ................................................................................................. 9 3. Gebotsverfahren .......................................................................................................... 10 3.1 Teilnahmebedingungen ...................................................................................... 10 3.2 Abgabefrist .......................................................................................................... 10 3.3 Gebotsabgabe .................................................................................................... 10 4. Auswahlverfahren ........................................................................................................ 11 4.1 Zuschlag ............................................................................................................. 11 4.2 Informationsgespräch ......................................................................................... 11 4.3 Reservierung ...................................................................................................... 11 4.4 Gewährleistung ................................................................................................... 12 5. Datenschutzerklärung .................................................................................................. 13 6. Rückmeldebogen......................................................................................................... 15 Stand 03/2021 Seite 2 von 16
1. Angaben zu dem Grundstück Nutzung: Ein- bis Zweifamilienhausbebauung (Reihenmittelhäuser) Stadtteil: Köln-Holweide Objektanschrift: Kranzbinderweg Gemarkung Wichheim-Schweinheim Flur 12 Kataster: Flurstück 1252 Flurstück 1253 Zuzüglich je ¼ Miteigentumsanteil an Flurstück 1257 als Fläche für Mülltonnenbehälter am Tag der Entleerung Größe: Baugrundstücke je 200 m², Müllplatz 7 m² Mindestgebot: je 137.000 Euro Bieterkreis: Selbstnutzende Gebotsfrist: 30. Juni 2021 1.1 Übersichtsplan Stand 03/2021 Seite 3 von 16
1.2 Auszug aus der Flurkarte Maßstabsgetreue Originalpläne oder weitere Auszüge aus der Flurkarte sind gegen Gebühr beim Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster, Abteilung für Kataster und Geobasisdaten, erhältlich. Informationen dazu erhalten Sie unter der Rufnummer 0221/221-23636 oder per E- Mail an kataster@stadt-koeln.de. Stand 03/2021 Seite 4 von 16
1.3 Auszug aus dem Bebauungsplan WA II 0,4 0,8 g GH 60,50 Ein PDF des Bebauungsplans befindet sich auf der städtischen Internetseite im Grundstücks- und Immobilienservice. Andere Formate erhalten Sie bei der Plankammer der Stadt Köln (0221/221-23021 oder ortsbaurecht@stadt-koeln.de). Stand 03/2021 Seite 5 von 16
1.4 Lagebeschreibung Die Grundstücke liegen im rechtsrheinischen Stadtteil Holweide. Die Kölner Innenstadt und Köln-Mülheim sind bequem durch öffentliche Verkehrsmittel mit den KVB-Linien 3 und 18 und der S-Bahnlinie 11 der Deutschen Bahn erreichbar. Die KVB-Haltestellen Maria Himmelfahrt Straße und Neufelder Straße / Krankenhaus Holweide sind circa 500 Meter, der S-Bahnhaltepunkt Köln-Holweide circa einen Kilometer entfernt. Die Autobahnen A3 und A4 sind ebenfalls in wenigen Minuten erreichbar. Der Ortskern von Holweide ist fußläufig erreichbar. Dort befinden sich neben zahlreichen Ladengeschäften und Supermärkten auch Banken und Arztpraxen. Vor Ort befinden sich ebenso das Krankenhaus Holweide, Kindertagesstätten, Grund- und weiterführende Schulen. Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung und Erholung bieten die im Umkreis liegende Dellbrücker Heide, der Höhenfelder See sowie der Wildpark Dünnwald. 1.5 Objektbeschreibung Die Grundstücke sind frei einsehbar. Besichtigungstermine und Besichtigung sind nicht vorgesehen. Die Flurstücke 1252 und 1252 haben jeweils eine Breite von acht Metern und eine Tiefe von 25 Me- tern. Eintragungen in den Abteilungen II und III des Grundbuchs liegen nicht vor. 1.6 Bebaubarkeit Bitte wenden Sie sich mit allen Fragen zur Bebaubarkeit bereits im Vorfeld eines möglichen Grundstückskaufs an die Bürgerberatung Bauen im Bauaufsichtsamt der Stadt Köln. Informationen zu den Öffnungszeiten und für Terminabsprachen erhalten Sie unter der Rufnummer 0221/221-33363. Folgende Informationen vorab: Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 73486/02 „Kaspar-Düppes-Straße in Köln- Holweide“ vom 26.11.2008. Er setzt die Bebauung mit zwei Vollgeschossen ohne seitlichen Grenzabstand (geschlossene Bauweise) fest. Die Anbauverpflichtung ist durch Baulasten gesichert. Die überbaubare Grundstücksfläche (Baufenster) ist durch Baugrenzen gekennzeichnet. Entlang der südlichen Grund- stücksgrenze der Flurstücke 1252 und 1253 ist eine drei Meter breite Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt. Zwischen Baufenster und Straße können Carports errichtet werden. Stand 03/2021 Seite 6 von 16
Weiterhin liegt auf beiden Baugrundstücken eine Abstandsflächenbaulast zu Gunsten des südlich angrenzenden Grundstücks Schweinheimer Straße 93. Die Bebaubarkeit wird hierdurch nicht eingeschränkt. Zu den Baugrundstücken gehört jeweils ein Viertel Miteigentumsanteil an dem Flurstück 1257. Hierbei handelt es sich um eine den Flurstücken 1251 bis 1254 zugeordnete gemeinsame Fläche für die Mülltonnenbehälter am Tag der Entleerung. Der Miteigentumsanteil ist im Kaufpreis bereits berücksichtigt. Wichtige Hinweise Die öffentlich-rechtlichen Befugnisse der Stadt Köln in ihrer Eigenschaft als Bauaufsichtsbehörde nach den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen zur Genehmigung oder Ablehnung von Bauanträgen bleiben unberührt. Ebenso bleiben die öffentlich-rechtlichen Befugnisse der Stadt Köln als örtliche Planungsbehörde unberührt, mit dem Recht, verbindliche planungsrechtliche Festsetzungen zu treffen, die sich auf das zum Verkauf anstehende Grundstück beziehen können. Alle im Zusammenhang mit den Geboten erbrachten Vorarbeiten, wie zum Beispiel die Erstellung von Plänen, das Einreichen einer Bauvoranfrage oder ähnliches, erfolgen auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko der Bietenden. 1.7 Erschließungs- Erschließungsbeiträge und Grünausgleichs- beiträge Das Grundstück ist durch den Kranzbinderweg erschlossen. Der Verkauf erfolgt erschließungsbeitragspflichtig. Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch sowie Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz trägt die Käuferin oder der Käufer ab dem Zeitpunkt des Besitzüberganges mit Bekanntgabe des entsprechenden Beitragsbescheides, ebenso Entgelte und Abgaben für Anlagen im Sinne des § 127 Absatz 4 Baugesetzbuch und sonstige Anlagen, insbesondere Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskosten für Versorgungsanlagen sowie Abgaben für Entsorgungsanlagen. Hinsichtlich der Hausanschlüsse (Strom, Wasser, Gas, Telekommunikation, Schmutzwasser oder Niederschlagswasser) beziehungsweise der zu Stand 03/2021 Seite 7 von 16
erwartenden Anschlusskosten wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechenden Versorgungsbetriebe. Grünausgleichsbeiträge Es fallen keine Grünausgleichsbeiträge nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (§ 1a, § 9 Abs. 1a und §§ 135 a - c) und der Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach § 135a-135c BauGB der Stadt Köln an. 1.8 Lärmimmissionen Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln weist darauf hin, dass Lärmimmissionen durch den Straßen- und Schienenverkehr auf das Siedlungsgebiet einwirken. 1.9 Wasserschutzzone Das Grundstück liegt in der Wasserschutzzone III des Was- serwerks Höhenhaus, bei der zukünftigen Nutzung ist die ent- sprechende Wasserschutzgebietsverordnung zu beachten. 1.10 Aufwuchs/Bäume Sofern es erforderlich ist, ist die Freistellung des Grundstü- ckes von Aufwuchs und Wurzelwerk durch die Käuferin oder den Käufer auf eigene Kosten zu veranlassen. Die Bestim- mungen der Kölner Baumschutzsatzung sowie des Land- schaftsschutzgesetzes sind zu beachten. 1.11 Ver- und Entsor- Im Kranzbinderweg liegt ein Kanal der Stadtentwässerungsbe- gungsleitungen triebe Köln AöR. Der zugehörige Schutzstreifen erstreckt sich geringfügig auf die Grundstücke. Im Kaufvertrag wird daher die Eintragung einer Dienstbarkeit in das Grundbuch verein- bart. Zudem wird ein öffentlich-rechtlicher Vertrag mit den Stadtentwässerungsbetrieben Köln abgeschlossen. Sollten sich im Verkaufsgrundstück weitere Ver- oder Entsor- gungsleitungen befinden, so verpflichtet sich die Käuferin oder der Käufer, auf Verlangen der Ver- und Entsorgungsträgerin zur Sicherung für diese Ver- oder Entsorgungsanlagen be- schränkte persönliche Dienstbarkeiten unentgeltlich im Grundbuch eintragen zu lassen. Stand 03/2021 Seite 8 von 16
2. Allgemeine Vertragskonditionen 2.1 Kaufpreisfälligkeit Der Kaufpreis wird einen Monat nach Vertragsbeurkundung und Nebenkosten fällig. Alle mit dem Erwerb des Grundstückes verbundenen Kosten, wie zum Beispiel Notariats- und Gerichtskosten sowie die Grunderwerbsteuer, sind von der Käuferin oder dem Käu- fer zu übernehmen. 2.2 Bau- und Nutzungsbe- Das Grundstück darf auf die Dauer von 20 Jahren ab dem Tag schränkung der Beurkundung nur mit einem Wohnhaus bebaut und nur zu Wohnzwecken genutzt werden. Diese Nutzungsbindung wird durch Eintragung einer Dienstbarkeit im Grundbuch gesichert. Das Bauvorhaben muss innerhalb von zweieinhalb Jahren nach Beurkundung bezugsfertig hergestellt und bezogen wer- den. Für den Fall, dass die Käuferin oder der Käufer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, wird der Stadt ein Rücktritts- recht eingeräumt, das durch Eintragung einer Auflassungs- vormerkung im Grundbuch gesichert wird. Verstöße gegen diese Regelungen können außerdem mit ei- ner Vertragsstrafe belegt werden. 2.3 Weiterveräußerung Die ganze oder teilweise Weiterveräußerung der Grundstücke, ebenso die Weiterveräußerung von Wohnungs- oder Teilei- gentum oder die Bestellung eines Erbbaurechtes, ist vor Erfül- lung der Bauverpflichtung und Bezug durch die Käuferin oder den Käufer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Stadt Köln zulässig. Stand 03/2021 Seite 9 von 16
3. Gebotsverfahren 3.1 Teilnahmebedingungen Der Grundstückserwerb ist weder architekten- noch bauträger- gebunden. Die Vergabe erfolgt nur direkt und ausschließlich an Selbstnutzende. Kaufpreisgebote, die mit einer Bedingung oder Auflage verknüpft sind, werden nicht berücksichtigt. Es ist ein eindeutiger Kaufpreis anzugeben. Gebote mit zwei oder mehr unterschiedlichen Preisangaben (von/bis Euro) werden bei der Auswahl nicht berücksichtigt. Bietende, die Gebote un- terhalb des geforderten Mindestgebotes einreichen, werden grundsätzlich vom weiteren Auswahlverfahren ausgeschlos- sen. Das abgegebene Kaufpreisgebot wird als verbindlicher Festpreis vereinbart. Das bedeutet, dass sich dieser Preis nicht mehr verringert oder erhöht. 3.2 Abgabefrist Die Gebote sind bis spätestens zum 30. Juni 2021 einzu- reichen. Maßgeblich für den Eingang ist der Eingangsstempel der Stadt Köln. Der Nachweis der fristgerechten Einlieferung obliegt den Bietenden. 3.3 Gebotsabgabe Die Bietenden müssen sich mit den allgemeinen Vertrags- und Verkaufskonditionen der Stadt Köln einverstanden erklären. Die Stadt Köln behält sich vor, einen Nachweis über die Fi- nanzierung zu verlangen. Bei Erwerbsinteresse ist für jedes Ausschreibungsverfahren ein schriftliches Gebot (siehe Rückmeldebogen) einzureichen. Kaufgebote sind wie folgt an die Stadt Köln zu senden: Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster 230/21 Liegenschaftsabteilung Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Exposé Kranzbinderweg Eine persönliche Abgabe im Verwaltungsgebäude (Zimmer 12 E 66) oder die Einreichung per E-Mail ist ebenfalls möglich. Gebote, die nach dem Fristablauf eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Stand 03/2021 Seite 10 von 16
4. Auswahlverfahren 4.1 Zuschlag Den Zuschlag erhält, vorbehaltlich der Genehmigung des Lie- genschaftsausschusses oder des Rates der Stadt Köln, die Bieterin oder der Bieter, die oder der das Höchstgebot ent- sprechend den Kriterien der Ausschreibung abgibt. Hat eine Bieterin oder ein Bieter das Höchstgebot für mehrere Grund- stücke abgegeben, erhält er den Zuschlag für das erste ver- fügbare Grundstück entsprechend seiner im Vordruck zur Ge- botsabgabe erstellten Wunschrangfolge. Gibt eine Bieterin oder ein Bieter mehrere Gebote für ein Grundstück ab, wird ausschließlich das zuletzt eingegangene Gebot berücksichtigt. Sofern mehrere Gebote mit gleichem Kaufpreis für ein Grund- stück eingehen, entscheidet das Los. 4.2 Informationsgespräch Die Auswahlentscheidung wird nach Abschluss des Gebots- verfahrens den jeweiligen Höchstbietenden mitgeteilt. Diese erhalten eine Einladung zu einem persönlichen Informations- gespräch. Hierbei werden die allgemeinen Verkaufs- und Ver- tragskonditionen der Stadt Köln erläutert sowie auf Fragen eingegangen. 4.3 Reservierung Gleichzeitig wird eine für die Höchstbietenden unverbindliche Grundstücksreservierung für die Dauer von zwei Wochen vorgenommen. Spätestens mit Ablauf der zweiwöchigen Überlegungsfrist ist bei weiterhin bestehendem Erwerbsinteresse ein Reservie- rungsentgelt in Höhe von 500 Euro zu entrichten. Mit der Ent- richtung dieses Betrages wird das Grundstück verbindlich für die Höchstbietenden reserviert. Das Reservierungsentgelt wird auf den Kaufpreis angerechnet. Erfolgt nach Ablauf der Reservierungsfrist jedoch keine Einzahlung wird das Grund- stück den nächsten Bietenden angeboten. Sofern der Kaufvertrag aus Gründen, die die Stadt zu vertre- ten hat, nicht beurkundet wird (zum Beispiel wegen fehlender Genehmigung des Liegenschaftsausschusses oder des Rates der Stadt Köln), wird der Reservierungsbetrag erstattet. Falls der Kaufvertrag, aus Gründen, die die Stadt Köln nicht zu ver- treten hat, nicht zustande kommt, wird der Reservierungsbe- trag nicht erstattet. Darüber hinaus tragen die Bietenden sämt- liche mit dem Beurkundungsauftrag entstandenen Notariats- kosten. Stand 03/2021 Seite 11 von 16
4.4 Gewährleistung Dieses Exposé stellt kein vertragliches Angebot dar. Alle tat- sächlichen und rechtlichen Angaben wurden mit größter Sorg- falt zusammengestellt. Gleichwohl kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernommen werden. Alle Angaben dienen ausschließlich Ihrer Information und begründen keinen Rechtsanspruch. Dies schließt auch die enthaltenen Pläne ein. Sämtliche Angaben und Darstellungen sind unverbindlich. Rechtlich relevante Erwartungen an die Beschaffenheit bezie- hungsweise den Zustand der Verkaufssache können hieraus nicht hergeleitet werden. Die Haftung der Stadt Köln für Män- gel ergibt sich ausschließlich aus den späteren vertraglichen Vereinbarungen und nicht aus den Angaben in diesem Expo- sé. Die Stadt behält sich Änderungen der vertraglichen Ver- einbarungen gegenüber den Angaben im Exposé ausdrücklich vor. Aus dem Exposé kann zudem keinerlei Anspruch auf Verkauf der Baugrundstücke mit den in dem Exposé genann- ten Merkmalen und Angaben abgeleitet werden. Mit der Veröf- fentlichung des Exposés ist kein Maklerauftrag verbunden. Eine etwaige Vermittlungstätigkeit wird von der Stadt Köln nicht honoriert. Zwischenverkauf, Änderungen und Irrtümer werden vorbehalten. Stand 03/2021 Seite 12 von 16
5. Datenschutzerklärung Im Rahmen des vorliegenden Immobilienverkaufs benötigt die Stadt Köln, Amt für Liegenschaften, Vermessung und Katas- ter, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, Angaben zu Ihren per- sonenbezogenen Daten. Ihre personenbezogenen Daten werden verarbeitet, also ins- besondere erhoben, übermittelt oder gespeichert. Ihre in die- sem Zusammenhang zu verarbeitenden personenbezogenen Daten sind zweckgebunden, das heißt, sie werden nur für den Zweck verwendet, für den sie erhoben worden sind. Die ge- setzlichen Bestimmungen, insbesondere die seit 25.05.2018 geltenden EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie das Datenschutzgesetzes NRW werden beachtet. Weitere In- formationen zum Datenschutz enthält die allgemeine Daten- schutzerklärung der Stadt Köln, die Sie über nachfolgenden Link einsehen können: https://www.stadt- koeln.de/service/kontakt/impressum/datenschutzerklaerung Ihre Daten werden unter Verwendung von Programmen ge- speichert, verarbeitet und dabei auch an andere Dienststellen der Stadt Köln sowie andere Behörden weitergeben, wenn und soweit dies im Rahmen einer ordnungsgemäßen Aufga- benerledigung erforderlich ist. Zu den verwandten Programmen zählen insbesondere Micro- soft Office-Produkte, der Sitzungsdienst Session und das Grundstücksmanagementsystem der Stadt Köln. Die Daten werden dauerhaft in den oben genannten Fachanwendungen und in Papierform gespeichert. Über die Löschung der Daten entscheidet das Historische Archiv der Stadt Köln nach Maß- gabe des Archivgesetzes NRW. Mit der Bestätigung, diese Datenschutzerklärung zu akzeptie- ren, erteilen Sie der Stadt Köln die Einwilligung in die erforder- liche Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für den vorgenannten Zweck. Auf Ihre Rechte zur Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sper- rung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezo- genen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Art. 15 bis 21 der EU- Datenschutz-Grundverordnung sowie die §§ 5, 18 bis 20 des Datenschutzgesetzes NRW. Diese Rechte können nach Arti- kel 23 EU-Datenschutzgrundverordnung beschränkt werden. Der Landesgesetzgeber hat in den §§ 12-14 des Daten- schutzgesetzes Nordrhein-Westfalen von der Möglichkeit Ge- brauch gemacht, die Rechte der betroffenen Person zu be- schränken. Sollten Sie von den oben genannten Rechten Ge- brauch machen, prüft die Stadt Köln, ob die gesetzlichen Vo- raussetzungen hierfür im Einzelfall erfüllt sind. Stand 03/2021 Seite 13 von 16
Die rechtlichen Grundlagen beziehungsweise Voraussetzun- gen werden durch den Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln, Herrn Frank Fricke, Rathausplatz (Spanischer Bau), 50667 Köln geprüft und überwacht. Der Beauftragte für den Datenschutz ist erreichbar unter der E-Mail-Adresse datenschutzbeauftragter@stadt-koeln.de Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Köln in dieser da- tenschutzrechtlichen Angelegenheit richten Sie bitte an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf unter der Telefonnummer 0211/38424-0 oder der E-Mail- Adresse poststelle@ldi.nrw.de Stand 03/2021 Seite 14 von 16
6. Rückmeldebogen Stadt Köln Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster 230/21 Liegenschaftsabteilung Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Exposé Kranzbinderweg ____________________________________________________________________________ Käufer*in __________________________________ ______________ _____________________ Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort _____________________________________________________________________________ Name der Ansprechpartnerin oder des Ansprechpartners __________________________ ________________________________________________ Telefon E-Mail Hinweise zum Vergabeverfahren Das abgegebene Kaufpreisgebot wird als verbindlicher Festpreis vereinbart. Gebote unter dem vorgegebenen städtischen Mindestgebot werden grundsätzlich nicht akzeptiert. Wenn auf beide Grundstücke geboten wird, ist hinter dem Euro-Betrag die Wunschrangfolge anzugeben. Das Gebot muss bis zum Ende der Gebotsfrist 30. Juni 2021 bei der Stadt Köln vorliegen. Maß- geblich ist der Eingang bei der Stadt Köln. Grundstücksbezeichnung Das Kaufpreisgebot wird abgegeben für ein Grundstück im Kranzbinderweg in Köln-Holweide, Gemarkung Wichheim-Schweinheim, Flur 12, Flurstück 1252,1253 jeweils 1/4 MEA an 1257. Kaufpreisgebot (hier sind volle Eurobeträge und gegebenenfalls die Wunschrangfolge anzugeben) Wunschrangfolge Ich biete für das Flurstück 1252 ____________________________ Euro. _______ Ich biete für das Flurstück 1253 ____________________________ Euro. _______ Stand 03/2021 Seite 15 von 16
Angaben zum Notariat Bei Zuschlagserteilung werde ich mit dem folgenden Notariat zusammenarbeiten: _____________________________________________________________________ Name und Anschrift des Notariats Kommt es in der durch die Stadt Köln vorgegebenen Beurkundungsfrist nicht zu einem Kaufver- tragsabschluss, wird das Grundstück dem nächsten Interessenten angeboten. Unterschrift Mit meiner Unterschrift akzeptiere ich (im Namen des*r Käufer*in) sowohl die oben genannten Hinweise, als auch alle Ausführungen im Exposé, insbesondere die Datenschutzer- klärung auf den Seiten 13 und 14. Weiterhin bestätige ich, dass mit der als oben genannten Käuferin oder dem oben genannten Käufer nach Zuschlagserteilung der Kaufvertrag abgeschlos- sen wird. ____________ Ort und Datum (Unterschrift des*r Ansprechpartner*in) Stand 03/2021 Seite 16 von 16
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