Factsheet: E-Voting für Auslandschweizer - Aktueller Stand: 18.09.2019 - Auslandschweizer-Organisation (ASO)
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Factsheet: E-Voting für Auslandschweizer
Aktueller Stand: 18.09.2019
In Kürze
178'500 Auslandschweizer waren am 10.02.2019 in einem Wahlregister eingetragen, was in etwa
der Stimmbevölkerung des Kantons Thurgau entspricht.
Der Anteil der im Ausland registrierten Wählerinnen und Wähler beträgt 3,3%.
Der Anteil ist von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich, wobei die Kantone Genf (9,8%) und Basel-
Stadt (7,2%) den grössten Anteil haben.
Auslandschweizer wählen in ihrer letzten Wohngemeinde in der Schweiz.
Andernfalls wählen sie in ihrer Heimatgemeinde.
Im Durchschnitt stimmen mehr als die Hälfte der Wähler von Anfang an elektronisch ab, wenn sie
die Möglichkeit haben.
Bis im Juni 2019 boten 10 Kantone Ihren im Ausland ansässigen Bürgerinnen und Bürgern die
Möglichkeit einer elektronischen Stimmabgabe
Anfang 2019 gab es noch in den Kantonen AG, BE, BS, FR, GE, LU, NE, SG, TG und VD die
Möglichkeit per E-Voting abzustimmen. Für die elektronische Stimmabgabe standen das System
des Kantons Genf und das der Post zur Verfügung.
Am 28.11.2018 hat der Kanton Genf angekündigt sein bestehendes System aus finanziellen
Gründen ab Ende Februar 2020 nicht mehr zu betreiben. 6 der 7 Kantone, welche das Genfer
System «CH Vote» verwendeten, gaben bekannt, dass sie ihren Bürgern im Ausland weiterhin die
elektronische Stimmabgabe anbieten möchten und dazu das System der Post nutzen wollen. Am
19. Juni 2019 hat der Kanton Genf sein System bereits vorzeitig aus dem Betrieb genommen, so
dass ab diesem Tag kein Genfer E-Voting System mehr zur Verfügung steht. Begründet wurde der
vorzeitige Rückzug mit dem vertagten Entscheid es Bundesrates, über die Bewilligung des E-
Votings für die Oktoberwahlen. Mit dem späten Entscheiddatum sei es nicht mehr möglich die
nötigen Planungs- und Vorbereitungsarbeiten in der erforderlichen Qualität zu treffen.
Am 5. Juli 2019 fiel dann der Entscheid der Post, ihr derzeit vorhandenes System ebenfalls nicht
mehr anzubieten. Als Grund führte sie an, dass ihr aktuelles System nicht vollständig verifizierbar
sei und damit nicht vollumfassend den Anforderungen des Bundes an ein E-Voting System genüge.
Somit sind derzeit alle Möglichkeiten des E-Votings weggefallen.
Aktuelle Situation
Aktuell besteht für die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer keinerlei Möglichkeit an einer
Wahl oder Abstimmung mittels E-Voting teilzunehmen, da kein System mehr zur Verfügung steht.
Dies bedeutet, dass die anstehenden Nationalratswahlen im Herbst 2019 ohne E-Voting erfolgen
werden.
Ausblick
Der Bundesrat hat am 26. Juni 2019 den Entscheid getroffen, vorläufig auf die Überführung der
elektronischen Stimmabgabe in den ordentlichen Betrieb zu verzichten.
Mit seinem Entscheid vom 26. Juni 2019 hat der Bundesrat die Bundeskanzlei beauftragt, bis Ende
2020 mit den Kantonen eine Neuausrichtung des Versuchsbetriebs zu konzipieren und in einem
Bericht darzulegen. Ziel ist es mehr Transparenz und Vertrauen sowie gestärkte
Kontrollmechanismen aufzubauen.
ASO_18.09.2019 Seite 1 von 16Ab 2020 soll es ein neues System von der Post geben, mit welchem die Testphase des E-Votings
erneut aufgenommen werden kann.
Historischer Hintergrund
• 1992: Einführung der brieflichen Stimmabgabe für Auslandschweizer
Die Botschaft zum Bundesgesetz über die politischen Rechte der Auslandschweizer deutete
darauf hin, dass erwartungsgemäss 20'000 bis 25'000 Schweizer Bürger ihre briefliche
Stimmabgabe vom Ausland her ausüben würden. 25 Jahre später sind mehr als 158'000
Auslandschweizer in einem Stimmregister eingetragen.
• 2002: Lancierung des Projekts «E-Voting»
Einführung von Pilotprojekten in drei Kantonen: GE, NE und ZH, wobei jeder der drei Kantone
ein anderes System verwendet.
• Januar 2003: 1. Testlauf für die elektronische Stimmabgabe in der Gemeinde Anières
Prozess des Kantons Genf im Rahmen der kommunalen Abstimmung (19.1.2003)
• 26. September 2004: Erster Testlauf der elektronischen Stimmabgabe auf Bundesebene
Versuch des Kantons Genf anlässlich der eidgenössischen Wahlen.
• 23. Oktober 2011: Wahl der Nationalräte über das Internet in vier Kantonen
AG, BS, GR und SG bieten Ihren Landsleuten im Ausland diese Möglichkeit bei den
eidgenössischen Wahlen.
• Am 14. Juni 2013 hat der Bundesrat den dritten Bericht zu Vote électronique verabschiedet.
Er umfasst eine detaillierte Aufführung der Grundlagen, auf denen die Ausweitung des E-
Voting auf alle Schweizer Wähler und alle Arten von Urnengängen (Volksabstimmungen und
Wahlen) beruhen muss. Der vorherrschende Grundsatz lautet, dass die Sicherheit vor dem
Tempo der Umsetzung gehen sollte. Aufgrund dieses Berichts wurden ab dem 1. Januar 2015
Systeme der zweiten Generation eingeführt.
• 23. September 2015: Auflösung des Zürcher «Consortium Vote électronique»
Das System wurde von neun Kantonen benutzt (AG, FR, GL, GR, SG, SH, SO, TG und ZH).
Die Auflösung erfolgte in Reaktion auf den Entscheid des Bundesrates, keine Bewilligung für
den Einsatz der elektronischen Stimmabgabe bei den eidgenössischen Wahlen zu erteilen.
• 18. Oktober 2015: Wahl der Nationalräte über das Internet in vier Kantonen
BS, GE, LU und NE bieten Ihren Landsleuten im Ausland diese Möglichkeit bei den
eidgenössischen Wahlen.
• 1. November 2015: Inkrafttreten des Auslandschweizergesetzes
Die generelle Einführung des E-Voting für die Auslandschweizer wird im Gesetz erwähnt; dass
jenen Kantonen, welche das E-Voting einführen möchten, finanzielle Unterstützung erteilt
werden könne.
• 12. bis 27. Juni 2017: Direktwahl des Auslandschweizerrates (ASR) per Internet
Die Auslandschweizer in Mexiko und Australien wählen Ihre ASR-Delegierten mithilfe des
Genfer E-Voting-Systems CH Vote.
• 28. November 2018: Der Kanton Genf beschliesst, sein E-Voting-System höchstens noch bis
Ende Februar 2020 einsetzen zu wollen.
Das System wurde von 7 Kantonen genutzt (AG, BS, BE, LU, SG, VD und GE).
Der Beschluss des Genfer Grossen Rates steht in Zusammenhang mit den Kosten für die
Aktualisierung des Systems bzw. die Integration der vollständigen Überprüfbarkeit.
ASO_18.09.2019 Seite 2 von 16• 19. Dezember 2018: Der Bundesrat eröffnet Vernehmlassungsverfahren für die Überführung
des elektronischen Stimmkanals in den ordentlichen Betrieb
Die in der Vernehmlassung unterbreitete Teilrevision des Bundesgesetzes über die politischen
Rechte (BPR, SR 161.1) sieht die Beendigung der Versuchsphase und die Verankerung der
elektronischen Stimmabgabe als dritter Stimmkanal vor. Die ASO hat sich im Rahmen der
Vernehmlassung für die Einführung des E-Votings geäussert.
• 25. Januar 2019: Start der Volksinitiative «Für eine sichere und vertrauenswürdige Demokratie
(E-Voting-Moratorium)»
Das Initiativkomitee um Nationalrat Franz Grüter kündigt an, eine Volksinitiative gegen das E-
Voting zu starten.
• 19 Juni 2019: Kanton Genf kündigt vorzeitige Ausserbetriebnahme seines Systems an
Der Kanton Genf beschliesst sein System, anstelle wie angekündigt ab Februar 2020, bereits
nach den Wahlen vom 19. Mai 2019 nicht mehr zur Verfügung zu stellen.
• 26. Juni 2019: Bundesratsentscheid keine Überführung des E-Voting in ordentlichen Betrieb
Nach Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens hat der Bundesrat hat am 26. Juni 2019 den
Entscheid getroffen, vorläufig auf die Überführung der elektronischen Stimmabgabe in den
ordentlichen Betrieb zu verzichten. Aus der Vernehmlassung geht hervor, dass eine deutliche
Mehrheit der Kantone und der Parteien die Einführung von E-Voting grundsätzlich begrüssen.
Die Konferenz der Kantonsregierungen sowie 19 Kantone befürworten die Überführung in den
ordentlichen Betrieb. Diejenigen Parteien, die sich grundsätzlich für E-Voting aussprechen,
erachten die Zeit jedoch noch nicht als reif für diesen Schritt. Daher hat der Bundesrat
beschlossen, vorerst auf die Teilrevision des BPR zu verzichten.
• 5. Juli 2019: Post informiert über Einstellung des bestehenden E-Voting Systems
Die Post trifft den Entscheid ihr derzeit vorhandenes System nicht mehr anzubieten. Sie sei
daran für 2020 ein neues System zu entwickeln.
Erwartungen der Auslandschweizer-Organisation (ASO)
• Die ASO fordert, dass alle Auslandschweizer ihre Nationalräte und ihre Ständeräte über das
Internet wählen können.
Die ASO hat dabei stets die Ansicht der Bundeskanzlei vertreten, dass bei der Einführung des
E-Voting die Sicherheit Vorrang vor dem Tempo haben sollte.
ASO_18.09.2019 Seite 3 von 16Strategie der ASO
Die ASO hat eine differenzierte Strategie zur Lösung der E-Voting-Frage eingeführt.
Sie beruht auf drei Schwerpunkten:
1. Bundesbehörden
Die ASO steht in regelmässigem Kontakt mit der Bundeskanzlei, die das «E-Voting»-Projekt in der
Schweiz leitet.
Die Bundeskanzlei definiert die Bedingungen für die Gewährung und somit die
Qualitätsbedingungen (Pflichtenheft), die jedes System bei jeder Abstimmung oder Wahl erfüllen
muss.
2. Kantonsbehörden
Die ASO steht in ständigem Kontakt mit der Staatsschreiberkonferenz und den Staatskanzleien der
Kantone.
3. Bundesparlament
Die ASO steht in regelmässigem Kontakt mit den Bundesparlamentariern, um sie für die Wichtigkeit
der elektronischen Stimmabgabe für die Auslandschweizer zu sensibilisieren. Sie unterstützt
zusammen mit den Bundesparlamentariern, die Mitglieder von Instanzen der ASO sind, die
parlamentarischen Vorstösse, um die Ausübung der politischen Rechte der Auslandschweizer zu
erleichtern. Die politischen Rechte wurden verschiedentlich an Sitzungen der Parlamentarischen
Gruppe Auslandschweizer thematisiert.
Erinnerung an frühere Massnahmen der ASO
Datum Vorstoss
2006 Vorstoss bei den kantonalen Staatskanzleien, um eine rasche Einführung der
elektronischen Stimmabgabe für die Auslandschweizer zu fordern.
Forderung des Wahlmanifests 2007 der ASO, das vom Auslandschweizerrat (ASR)
verabschiedet wurde.
2006 Vorstoss bei den politischen Parteien, um eine rasche Einführung der elektronischen
Stimmabgabe für die Auslandschweizer zu fordern.
Forderung des Wahlmanifests 2007 der ASO, das vom Auslandschweizerrat (ASR)
verabschiedet wurde.
2011 Vorstoss bei den kantonalen Staatskanzleien mit der Forderung, dass alle
Auslandschweizer ihre Nationalräte bei den eidgenössischen Wahlen 2011 wählen
können.
Forderung des Wahlmanifests 2011 der ASO, das vom Auslandschweizerrat (ASR)
im März 2011 verabschiedet wurde.
2011 Vorstoss bei den politischen Parteien mit der Forderung, dass alle Auslandschweizer
ihre Nationalräte bei den eidgenössischen Wahlen 2011 wählen können.
Forderung des Wahlmanifests 2011 der ASO, das vom Auslandschweizerrat (ASR)
im März 2011 verabschiedet wurde.
8.4.2011 Resolution des ASR
(Seite 2 des Dokuments über nachstehenden Link):
http://aso.ch/files/webcontent/direction/Resolution_E-Voting-
Resolution_vote_electronique.pdf
2012 Petition, um eine rasche Einführung der elektronischen Stimmabgabe für alle zu
verlangen (15'000 Unterschriften).
ASO_18.09.2019 Seite 4 von 1616.8.2013 Fazit und Stellungnahme des ASR im Nachgang zur Publikation des 3. Berichts zu
Vote électronique.
2015 Vorstoss bei den kantonalen Staatskanzleien mit der Forderung, dass alle
Auslandschweizer ihre Nationalräte bei den eidgenössischen Wahlen 2015 wählen
können.
Forderung des Wahlmanifests 2015 der ASO, das vom Auslandschweizerrat (ASR)
im März 2015 verabschiedet wurde.
2015 Vorstoss bei den politischen Parteien mit der Forderung, dass alle Auslandschweizer
ihre Nationalräte bei den eidgenössischen Wahlen 2015 wählen können.
Forderung des Wahlmanifests 2015 der ASO, das vom Auslandschweizerrat (ASR)
im März 2015 verabschiedet wurde.
14.8.2015 Resolution des ASR:
http://aso.ch/files/webcontent/direction/Resolution_E-Voting-
Resolution_vote_electronique.pdf
5.8.2016 Runder Tisch zum Thema der elektronischen Stimmabgabe im Bundeshaus
anlässlich der Sitzung (100 Jahre ASO) des Auslandschweizerrates.
Zweck des runden Tisches: Kenntnis der Roadmap der Bundeskanzlei und der
Kantone und Nutzung der 100 Jahre der ASO, um die Einführung des E-Voting für die
Auslandschweizer zu thematisieren.
23.2.2017 Brief an die Präsidenten der 14 Kantonsregierungen, die ihren im Ausland lebenden
Staatsbürgern die Stimmabgabe über das Internet nicht bieten
(AG, AI, AR, GL, LU, NW, OW, SG, SH, TG, UR, VD, VS und ZG), um sie aufzufordern,
das Kantonsgesetz über die politischen Rechte in ihrem Kanton zu revidieren, um die
Wahl von Ratsmitgliedern in Staaten durch ihre ausländischen Mitbürger zu
ermöglichen.
10.3.2018 Runder Tisch zur elektronischen Stimmabgabe während der Frühjahrssitzung des
Auslandschweizerrates im Berner Rathaus.
Ziel des Runden Tisches: die Argumente der Befürworter und Gegner der
elektronischen Stimmabgabe im Anschluss an die Einreichung von
parlamentarischen Initiativen zur Begrenzung der Einführung der elektronischen
Stimmabgabe herauszufinden.
10.08.2018 Durchführung einer Petition, mit der Bundesrat und Parlament aufgefordert werden,
- bis 2021 die elektronische Stimmabgabe für alle Auslandschweizer einzuführen.
28.11.2018 Die Petition mit 11‘492 Unterschriften wurde der Bundeskanzlei am 30.11.2018
überreicht.
16.08.2019 Resolution ASR:
https://aso.ch/files/webcontent/direction/resolutionen/ASO_Resolution_E-
Voting_16.08.19.pdf
Über diesen Link gelangen sie zu einer vollständigen Übersicht der vom Auslandschweizerrat (ASR),
dem obersten Organ der Auslandschweizer-Organisation (ASO), verabschiedeten Beschlüsse.
Der vollständige Wortlaut der Resolutionen ist ab Seite 9 des vorliegenden Dokuments zu finden.
ASO_18.09.2019 Seite 5 von 16Parlamentarische Vorstösse
Rückblick auf die parlamentarischen Vorstösse in Zusammenhang mit E-Voting:
Terminologie: SR = Ständerat / NR = Nationalrat / BR = Bundesrat
Datum Parlamentarischer Vorstoss Ergebnis
31.03.2019 Motion Zanetti – 19.3294 Im Nationalrat am
E-Versand statt E-Voting 18.06.2019
Er beauftragt den Bundesrat der Bundesversammlung angenommen,
eine Vorlage zu unterbreiten, damit stimmberechtigten Behandlung im 2.
Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern die Rat noch
Stimmunterlagen auf elektronischem Weg ausdruckbar ausstehend.
und geeignet für den postalischen Rückversand
zugestellt werden können.
14.12.2018 Motion Sommaruga – 18.4375 Im Nationalrat am
E-Voting. Ein schneller und entschlossener Einsatz für ein 18.06.2019
System auf Open-Source-Basis und in öffentlicher Hand behandelt, Rückzug
Er beauftragt den Bundesrat, in Zusammenarbeit mit den des Antrags durch
Kantonen - im Rahmen des Möglichen - ab 2020 ein E- Antragssteller.
Voting-System zur Verfügung zu stellen. Dieses System
muss der öffentlichen Hand gehören und ein Open-
Source-Programm sein. Der Bund kann dazu entweder
sein eigenes System entwickeln oder ein bereits
bestehendes E-Voting-System auf Open-Source-Basis
übernehmen und weiterentwickeln.
13.12.2018 Motion Wehrli – 18.4225 Im Nationalrat am
Elektronische Stimmabgabe in den Grundversorgungsauftrag 18.06.2019
der Post aufnehmen behandelt, Rückzug
Er beauftragt den Bundesrat, das Postgesetz (PG) so zu des Antrags durch
ändern, dass die Leistung der elektronischen Antragssteller.
Stimmabgabe im Grundversorgungsauftrag der Post
verankert wird.
10.12.2018 Anfrage Zanetti – 18.1083 Antwort BR vom
Kosten von E-Voting? 20.02.2019
Er fragt an, was das E-Voting System von der Post den erledigt
Steuerzahler kostet und wie viel Geld die im Eigentum
des Bundes stehende Schweizerische Post bisher an E-
Voting verdient hat.
In der Antwort des Bundesrats vom 20.02.2019 macht
dieser folgende Ausführungen. Die Preisgestaltung ist
Sache der Vertragspartner, der Bund ist darin nicht
involviert. Die Schweizerische Post als Anbieterin eines
E-Voting-Systems ihrerseits veröffentlicht einen
Finanzbericht. Dieser enthält keine detaillierten Angaben
zum Geschäftsfeld E-Voting. Die Publikation
detaillierterer Zahlen ist der Schweizerischen Post
vorbehalten. Aufgrund der Kompetenzteilung zwischen
Bund und Kantonen im Bereich der politischen Rechte
fällt der Hauptteil der Kosten auch für die elektronische
Stimmabgabe bei den Kantonen an. Die Kosten sind
ASO_18.09.2019 Seite 6 von 16unterschiedlich und abhängig von den kantonalen
Strukturen.
4.12.2018 Parlamentarische Initiative Zanetti – 18.468 Im Rat noch nicht
Marschalt beim E-Voting behandelt
Fordert die Einstellung sämtlicher Versuche und NR (erster Rat)
Projekte im Zusammenhang mit der elektronischen
Stimmabgabe bei Wahlen und Abstimmungen (so
genanntes E-Voting), bis der Bundesrat in einem Bericht
nachweist, dass die bestehenden Sicherheitsprobleme
gelöst sind, und er darzulegen vermag, dass E-Voting
einem Bedürfnis entspricht, für das die Bürgerinnen und
Bürger bereit sind, die damit verbundenen Mehrkosten
zu tragen.
Die Bundesversammlung entscheidet in einem
referendumsfähigen Bundesbeschluss über die
Wiederaufnahme von E-Voting.
28.11.2018 Frage Sommaruga – 18.5681 Antwort BR vom
E-Voting. Einstellung des Genfer Systems aus finanziellen 3.12.2018 - erledigt
Gründen
Am 28. November 2018 teilte der Kanton Genf mit, sein
E-Voting-System - das einzige System in öffentlicher
Hand - einzustellen. Als Grund nannte der Kanton die zu
hohen Investitionskosten, die er allein tragen muss.
Die Bundeskanzlei wurde gebeten, sich an der
Schaffung eines gemeinsamen Systems zu beteiligen.
Sie hat den Kanton Genf aber fallengelassen. Nun ist als
Folge davon die von der Bundeskanzlei angepriesene
Strategie des doppelten E-Voting-Systems gescheitert.
Was gedenkt die Bundeskanzlei zu tun?
In seiner Antwort vom 3.12.2018 erinnerte der
Bundesrat daran, dass es den Kantonen frei steht, eine
elektronische Abstimmung vorzuschlagen und ihren
Entscheid rückgängig zu machen. Er betonte auch, dass
die Finanzierung eines elektronischen
Abstimmungssystems in die Zuständigkeit der Kantone
fällt. Abschließend bekräftigte er die Notwendigkeit,
das derzeit hohe Sicherheitsniveau beizubehalten.
11.06.2018 Parlamentarische Initiative Müller – 18.427 Im Rat noch nicht
Ja zu E-Voting, aber Sicherheit kommt vor Tempo behandelt
Fordert Restriktionen das E-Voting betreffend im Bundesgesetz
über die politischen Rechte. Im Testbetrieb von E-Voting sollen Beschluss der SPK-
höchstens 30 Prozent des kantonalen Elektorats zur S (11.10.2018) mit 7
elektronischen Stimmabgabe zugelassen werden, und maximal zu 4 Stimmen bei 1
zwei Drittel der Kantone und Halbkantone sollen E-Voting im Enthaltung dafür.
Testbetrieb einführen dürfen. Aus Sicherheitsgründen sollen
mindestens zwei E-Voting-Systeme im Einsatz stehen.
16.3.2018 Parlamentarische Initiative Glättli – 18.420 NR (12.09.2018)
Vertrauen in die Abstimmungs- und Wahlresultate als Abgelehnt –
Grundlage der Demokratie sichern. Fordert eine Anpassung erledigt
des Bundesgesetzes über die Politischen Rechte (BPR), um
ASO_18.09.2019 Seite 7 von 16sicherzustellen, dass alle wesentlichen Phasen von Wahlen und 99 gegen 80
Abstimmungen öffentlich überprüft werden können. Ferner Stimmen bei 15
wird gefordert, dass das Verfahren zur Feststellung des Enthaltungen.
Wahlergebnisses oder einer Abstimmung von den Wählern
ohne besondere Fachkenntnisse überprüft werden kann.
Die ASO teilt die Ansicht, dass die Überprüfbarkeit das
Vertrauen in das elektronische Abstimmungssystem erhöht.
Der Grundsatz der Überprüfbarkeit ist bereits im Grundsatz der
"vollen Überprüfbarkeit" des Bundesgesetzes verankert. Das
Ziel der Initiative ist daher integraler Bestandteil der Strategie
des Bundesrates. Es sollte auch betont werden, dass
Abstimmungen über das Internet nicht mit Abstimmungen
verwechselt werden dürfen, die in einigen Ländern mit
elektronischen Abstimmungsgeräten in einer Wahlkabine
stattfanden.
1.3.2018 Interpellation Zanetti - 18.3057 Antwort BR vom
Zerstörung der direkten Demokratie durch E-Voting 16.5.2018 –
erledigt
29.11.2017 Frage Büchel – 17.5545 Antwort BR vom
Viele im Ausland lebende Schweizerinnen und Schweizer 4.12.2017 – erledigt
können nicht wählen und abstimmen, weil sie die Unterlagen
zu spät erhalten
Bittet der Bundesrat zu prüfen, wie die Schweizer
Vertretungen im Ausland mit einbezogen werden
könnten, damit die Stimmberechtigten die Unterlagen
schneller erhalten und deren Stimme rechtzeitig in der
Schweiz eintrifft.
29.09.2017 Motion Dobler - 17.3852 Rückzug des
Beauftragt den BR, die in der Schweiz eingesetzten E-Voting Antrags durch
Systeme während zwei Abstimmungen in Folge in einem Antragsteller, am
strukturierten Prozess einem Härtetest mit finanziellen 7.3.2018
Anreizen zu unterziehen. Dieser Prozess soll öffentlich
bekanntgegeben, die Sicherheit nachgewiesen und mit einem
öffentlichen Bericht abgeschlossen werden.
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-
vista/geschaeft?AffairId=20173852
21.09.2017 Parlamentarische Initiative Grüter – 17.471 NR (12.09.2018)
Moratorium für E-Voting Abgelehnt mit 98
Das Bundesgesetz über die politischen Rechte ist zu 80 Stimmen bei
dahingehend zu ändern, dass Versuche zur elektronischen 16 Enthaltungen –
Stimmabgabe für eine durch das Gesetz bestimmte Zeit, erledigt
jedoch mindestens für vier Jahre, ausgesetzt werden.
Ausgenommen sind Systeme für Auslandschweizer. .
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-
vista/geschaeft?AffairId=20170471
16.12.2016 Frage Zanetti – 16.1081 Antwort BR vom
Fragt den BR, ab welcher „roten Linie“ er bereit wäre, von der 15.2.2017 –
Einführung der elektronischen Stimmabgabe abzusehen. erledigt
Nutzen und Ertrag des sogenannten E-Votings stehen in einem
denkbar schlechten Verhältnis. Es ist viel zu teuer und bringt
keinerlei qualitative Verbesserung hinsichtlich der politischen
Willensbildung. Hinzu kommt die Problematik der
unerwünschten Einflussnahme fremder Mächte (Hacker).
ASO_18.09.2019 Seite 8 von 16https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-
vista/geschaeft?AffairId=20161081
15.12.2016 Postulat Dobler – 16.4078 Angenommen –
Fordert vom BR auf Grundlage eines Berichts die Einführung erledigt
der vollständigen Digitalisierung des Abstimmungsverfahrens,
vom Versand der Wahlunterlagen und Anmelde- und NR (12.6.2017) –
Authentifizierungsdaten bis hin zur Einrichtung einer Angenommen mit
medienbruchfreien (d. h. papierlosen) Stimmabgabe. 87 zu 73 Stimmen
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia- bei 12
vista/geschaeft?AffairId=20164078 Enthaltungen.
13.12.2016 Frage Schwaab – 16.1076 Antwort BR vom
Fragt den BR, ob er die Durchführung von „Test-Angriffen“ zur 15.02.2017 –
Prüfung der Zuverlässigkeit der zugelassenen elektronischen erledigt
Abstimmungssysteme unter realen Bedingungen in Erwägung
zieht.
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-
vista/geschaeft?AffairId=20161076
18.6.2016 Interpellation Levrat – 15.3634 SR (7.9.2015) –
Möchte vom BR wissen, wie viel der Bund bereits in die Erledigt
Entwicklung der drei elektronischen Schweizer
Stimmabgabesysteme investiert hat, ob der Bundesrat sich
nicht auf ein einziges der drei Systeme festlegen sollte und
wenn ja, auf Grundlage welcher Kriterien.
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-
vista/geschaeft?AffairId=20153634
18.3.2016 Postulat Romano – 16.3219 Angenommen –
Fordert vom BR, zu prüfen, ob ein Bericht mit einer Roadmap erledigt
für die elektronische Stimmabgabe vorzulegen ist, und die
Sicherheit und Transparenz der Systeme zu gewährleisten. Dies
setzt die universelle Überprüfbarkeit sowie die (teilweise oder
vollständige) Offenlegung des Quellcodes der elektronischen
Stimmabgabesysteme voraus.
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-
vista/geschaeft?AffairId=20163219
18.3.2016 Motion Campell – 16.3246 (16.3.2017) –
Fordert vom BR, Voraussetzungen und Verfahren für die Zurückgezogen –
flächendeckende Einführung von E-Voting so zu gestalten, dass Erledigt
interessierte Kantone rasch und unkompliziert handeln können.
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-
vista/geschaeft?AffairId=20163246
18.12.2015 Motion Reimann Lukas – 15.4237 SR (8.6.2017) –
Fordert vom BR, unverzüglich die Verordnung über die Abgelehnt –
elektronische Stimmabgabe anzupassen, um die Zulassung der Erledigt
E-Voting-Systeme von der Offenlegung des Quellcodes Der NR hatte den
abhängig zu machen. Vorstoss
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia- (16.3.2017) mit 84
vista/geschaeft?AffairId=20154237 zu 80 Stimmen bei
15 Enthaltungen
angenommen.
16.12.2015 Motion Guldimann – 15.4139 (14.9.2016) –
Fordert vom BR, die Kantone gesetzlich zu verpflichten, allen Zurückgezogen
Auslandschweizern die Möglichkeit der elektronischen
Stimmabgabe (E-Voting) anzubieten.
ASO_18.09.2019 Seite 9 von 16https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-
vista/geschaeft?AffairId=20154139
18.12.2015 Motion Lombardi – 15.4260 SR (7.3.2016) –
Fordert vom BR, die Kantone gesetzlich zu verpflichten [...], Abgelehnt
allen berechtigten Auslandschweizerinnen und (Mit 22 zu 18
Auslandschweizern die Möglichkeit der elektronischen Stimmen bei 2
Stimmabgabe (E-Voting) anzubieten. Enthaltungen)
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-
vista/geschaeft?AffairId=20154260
18.12.2015 Interpellation Masshardt – 15.4227 NR (18.3.2016) –
Möchte vom BR wissen, wie er das Problem in Zusammenhang Erledigt
mit dem häufig verspäteten Versand der Wahlunterlagen an die
Auslandschweizer zu lösen gedenkt.
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-
vista/geschaeft?AffairId=20154227
25.9.2015 Postulat Sommaruga – 15.4058 NR (14.9.2016)
Fordert vom BR, mit den Kantonen eine Änderung der Abgelehnt –
Verordnung über die politischen Rechte mit dem Ziel zu prüfen, Erledigt
das Stimm- und Wahlverhalten der Auslandschweizerinnen und mit 128 zu 60
Auslandschweizer statistisch zu erfassen und auszuweisen. Stimmen bei 1
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia- Enthaltung
vista/geschaeft?AffairId=20154058
6.5.2015 Motion Darbellay – 15.3492 24.3.2016 –
Fordert vom BR, dafür zu sorgen, dass das E-Voting in der Zurückgezogen –
Schweiz auf einer Lösung beruht, bei der die Rechte am Erledigt
geistigen Eigentum ausschliesslich der öffentlichen Hand Der Vorstoss wurde
gehören. Dies soll auch für die einzelnen Elemente dieser übernommen durch
Software gelten. Des Weiteren sollen die gesamten Quellcodes Herrn Romano.
der Öffentlichkeit zugänglich und die Verfahren transparent
sein.
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-
vista/geschaeft?AffairId=20153492
17.3.2015 Parlamentarische Initiative Reimann Lukas – 15.412 NR (31.5.2016) –
Fordert vom BR die Einfügung eines Absatzes 2 in Artikel 8 des Abgelehnt –
Bundesgesetzes über die politischen Rechte. Hierdurch würde Erledigt
jeder Person gestattet, Beschwerde einzulegen in mit 134 zu 47
Zusammenhang mit dem elektronischen Stimmabgabesystem, Stimmen bei 9
und zwar unabhängig von einer Abstimmung oder Wahl. Enthaltungen
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-
vista/geschaeft?AffairId=20150412
11.3.2015 Frage Reimann Maximilian – 15.5151
Fragt den BR betreffend Aufklärung nach dem Ausfall des
elektronischen Stimmabgabesystems im Kanton AG bei den
Wahlen vom 8.3.2015.
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-
vista/geschaeft?AffairId=20155151
4.3.2015 Frage Sommaruga - 13.5068
Fragt den BR, welcher Prozentsatz an Auslandschweizern bei
den Bundeswahlen 2015 per E-Voting wird abstimmen können
und was der Bund zu unternehmen gedenkt, um diese
Möglichkeit der Stimmabgabe einer größeren Anzahl von
Wahlberechtigten zu ermöglichen.
ASO_18.09.2019 Seite 10 von 16https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-
vista/geschaeft?AffairId=20155068
18.6.2014 Postulat Reynard – 14.3470 (17.6.2016) –
Fordert vom BR, zu prüfen, ob es nicht sinnvoll sein könnte, das Abgeschrieben –
Stimmrechtsalter auf 16 Jahre zu senken und gleichzeitig die Erledigt
politische Bildung zu verstärken und die Jugendlichen politisch (weil seit mehr als 2
zu sensibilisieren. Jahren hängig)
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-
vista/geschaeft?AffairId=20143470
26.9.2013 Motion Glättli – 13.3812 NR (2.6.2014) –
Fordert vom BR, nur Systeme zuzulassen, die die Sicherheit und Abgelehnt –
Anonymität der Stimmabgaben gewährleisten und es zudem Erledigt
ermöglichen, dass die Wähler persönlich die korrekte mit 107 zu 70
Übertragung ihrer Stimme überprüfen. Darüber hinaus sollen Stimmen bei 6
Abstimmungsresultate ohne Bruch des Stimmgeheimnisses Enthaltungen
nachträglich verifiziert werden können (Systeme der zweiten
Generation). Zudem muss der Quellcode sämtlicher
verwendeter Systeme vollständig offengelegt werden (Open
Source). Ausnahmen sollen allenfalls übergangsweise für die
Stimmabgabe von Auslandschweizern und -schweizerinnen
vorgesehen werden.
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-
vista/geschaeft?AffairId=20133812
25.9.2013 Motion Schwaab – 13.3808 (2.6.2014) –
Fordert vom BR, darauf zu verzichten, den Kantonen zu Zurückgezogen –
bewilligen, den Anteil an Stimmberechtigten, die zur Erledigt
elektronischen Stimmabgabe zugelassen sind, von 30 auf 50
Prozent zu erhöhen.
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-
vista/geschaeft?AffairId=20133808
11.9.2013 Frage Markwalder – 13.5338
Fragt den BR, ob zu befürchten steht, dass er die
flächendeckende Einführung der elektronischen Stimmabgabe
stoppt angesichts der massiven Kritik an diesem
Abstimmungskanal.
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-
vista/geschaeft?AffairId=20135338
11.9.2013 Frage Sommaruga – 13.5328
Fragt den BR, ob die Roadmap zur Einführung des E-Voting
eingehalten wird und wie die Zuverlässigkeit des Systems und
die Ergebnisüberprüfung gewährleistet werden sollen.
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-
vista/geschaeft?AffairId=20135328
29.9.2011 Motion Fässler – 11.3879 NR (18.9.2013) –
Fordert vom BR, die Kantone gesetzlich zu verpflichten, bis zu Abgelehnt –
den Bundeswahlen 2015 allen berechtigten Erledigt
Auslandschweizerinnen und -schweizern die Möglichkeit der mit 92 zu 83
elektronischen Stimmabgabe (E-Voting) anzubieten. Stimmen bei 11
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia- Enthaltungen
vista/geschaeft?AffairId=20113879
28.9.2011 Interpellation Fehr Hans-Jürg – 11.3854 BR (23.12.2011) –
Erledigt
ASO_18.09.2019 Seite 11 von 16Möchte vom BR wissen, was getan werden kann, um allen
Auslandschweizern die Teilnahme an den Ständeratswahlen zu
ermöglichen.
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-
vista/geschaeft?AffairId=20113854
19.3.2010 Interpellation Recordon – 10.3251 SR (16.10.2010) –
Möchte vom BR wissen, ob er gewährleisten kann, dass die Erledigt
angewandten oder geprüften E-Voting-Systeme absolut sicher
sind, um eine Gefährdung des demokratischen Prozesses
auszuschliessen.
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-
vista/geschaeft?AffairId=20103251
19.3.2007 Frage Guisan – 07.5076 Erledigt
Fragt den BR, wie lange es schätzungsweise noch dauern wird
bis zur Einführung des E-Voting für die Auslandschweizer. Die
Frage kam auf infolge der Aussage des Leiters der Sektion
Politische Rechte der Bundeskanzlei in der "Berner Zeitung", in
dem es heisst, dass das flächendeckende E-Voting wohl erst
2030 eingeführt werde.
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-
vista/geschaeft?AffairId=20075076
19.3.2007 Frage Hutter – 07.5065 Erledigt
Fragt den BR, wie lange es schätzungsweise noch dauern wird
bis zur Einführung des E-Votings für die Auslandschweizer. Die
Frage kam auf infolge der Aussage des Leiters der Sektion
Politische Rechte der Bundeskanzlei in der "Berner Zeitung", in
dem es heisst, dass es bis zum flächendeckenden E-Voting
noch dreissig Jahre dauern werde.
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-
vista/geschaeft?AffairId=20075065
21.6.2007 Motion Hutter – 07.3455 NR (5.10.2007) –
Fordert vom BR die Einführung des E-Voting für Abgelehnt –
Auslandschweizer für die eidgenössischen Wahlen 2011 Erledigt
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-
vista/geschaeft?AffairId=20073455
22.3.2007 Motion Leutenegger Oberholzer – 07.3197 Erledigt
Fordert vom BR die rasche Einführung des E-Voting für Abgeschrieben, weil
Auslandschweizer. seit mehr als zwei
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia- Jahren hängig.
vista/geschaeft?AffairId=20073197
ASO_18.09.2019 Seite 12 von 16Vom ASR zur elektronischen Stimmabgabe verabschiedete Resolutionen
Resolution des ASR (16.08.2019)
Viele Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer können ihre politischen Rechte nicht ausüben.
Nur E-Voting stellt für alle Angehörigen der Fünften Schweiz sicher, dass sie wählen und abstimmen
können. Die Schaffung eines elektronischen Stimmkanals entspricht einem vielfach ausgewiesenen
Bedürfnis. Davon legt auch die Petition «Elektronische Stimmabgabe für alle Auslandschweizerinnen
und Auslandschweizer» Zeugnis ab, welche die Auslandschweizer-Organisation (ASO) am
30. November 2018 der Bundeskanzlei mit 11’492 Unterschriften übergeben konnte.
Der Auslandschweizerrat (ASR) ist sehr enttäuscht, dass anlässlich der eidgenössischen Wahlen
von Oktober 2019 kein einziger Kanton die elektronische Stimmabgabe (vote électronique – E-
Voting) anbieten wird. Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sind auf das E-Voting
angewiesen, um ihre verfassungsmässigen politischen Rechte ausüben zu können. Denn heute
treffen Wahl- und Abstimmungsunterlagen bei vielen immer wieder zu spät ein. Auch innerhalb der
Schweiz brauchen Menschen mit Beeinträchtigungen E-Voting, damit sie ihr Stimm- und Wahlrecht
ohne Einschränkung wahrnehmen können.
Die beiden bisher für Pilotversuche genutzten Systeme der zweiten Generation stehen aber nicht
mehr zur Verfügung. Im Juni 2019 stellte der Kanton Genf sein von sechs Kantonen (AG, BE, GE,
LU, SG, VD) genutztes E-Voting-System CHVote per sofort ein, Anfang Juli 2019 auch die
Schweizerische Post. Deren System war bisher von vier Kantonen (BS, FR, NE, TG) genutzt worden.
Für den ASR ist klar: Der drohende Stillstand muss abgewendet werden! Mehr denn je müssen
sich Bundesrat und Kantone für die Entwicklung eines verlässlichen, vertrauenswürdigen und
finanziell gesicherten elektronischen Stimm- und Wahlkanals einsetzen. Gefragt ist nun ein
unmissverständliches Bekenntnis des Bundesrates zur elektronischen Stimmabgabe. Namentlich
ist zu prüfen, ob eine neue öffentliche Trägerschaft den Genfer Quellcode in Zusammenarbeit mit der
Wissenschaft weiterentwickeln kann.
Deshalb, und in Anbetracht des Artikels 18 des Auslandschweizergesetzes, verlangt der ASR:
Vom Bundesrat:
1. Dass ein elektronisches Abstimmungssystem für die eidgenössischen Wahlen 2023 zur
Verfügung steht.
2. Dass der Bundesrat, nebst seiner Aufgabe als Regulator, auch die Führungsrolle für die
Entwicklung und Instandstellung eines elektronischen Wahl- und Abstimmungssystems
übernimmt.
3. Dass der Bundesrat die Verantwortung für die Finanzierung der Entwicklung und
Bereitstellung eines elektronischen Abstimmungssystems übernimmt.
Von den Kantonen:
Der ASR appelliert eindringlich an die Kantone, die noch nicht über eine Gesetzesvorlage des E-
Votings verfügen, die nötigen Schritte zu unternehmen, um die eidgenössischen Wahlen 2023 auf
elektronischem Weg durchführen zu können.
Resolution des ASR (14.8.2015)
Der ASR bedauert aufrichtig, dass Sicherheitsgründe den Bundesrat am 12. August 2015 dazu
bewogen haben, die Erlaubnis zum E-Voting für die eidgenössischen Wahlen 2015 nur vier Kantonen
(GE, BS, LU, NE) zu geben. In der Tat und gegensätzlich zu dem, was bis heute immer kommuniziert
ASO_18.09.2019 Seite 13 von 16wurde, können die neun Kantone des Konsortiums (ZH, AG, FR, GL, SH, GR, SG, SO, TG) ihren Auslandschweizern E-Voting nicht anbieten. Der bundesrätliche Entscheid bedeutet, dass nur 34'000 Auslandschweizer anstelle der vorgesehenen 85’000 mittels E-Voting abstimmen können. Über 142'000 Auslandschweizer sind eingetragen, um ihre politischen Rechte auszuüben. Dies entspricht der Anzahl Stimmberechtigter des Kantons Tessin, des Kantons Thurgau oder des Kantons Wallis. Der ASR erinnert an seinen 2011 gestellten Antrag, gemäss dem bei den eidgenössischen Wahlen alle Auslandschweizer ihre Vertreter unter der Bundeshauskuppel per Internet wählen können. Der Entscheid des Bundesrates, die Genehmigung für die Wahl auf elektronischem Wege nur in den Kantonen Neuenburg, Genf, Basel-Stadt und Luzern zu erteilen, stellt das E-Voting insgesamt nicht in Frage. Die Zürcher, Genfer und Neuenburger Systeme haben sich seit mehr als 10 Jahren bestens bewährt. Es ist unabdingbar, dass E-Voting eingeführt wird, um die Ausübung der politischen Rechte der Auslandschweizer zu erleichtern. Es entspricht einem Bedürfnis: Häufig erhalten sie die Abstimmungsunterlagen erst einige Tage vor den Urnengängen und haben keine Zeit mehr, die Abstimmungsunterlagen rechtzeitig zurückzusenden. Allein die allgemeine Einführung von E-Voting ermöglicht den Mitgliedern der Fünften Schweiz, ihre politischen Rechte tatsächlich auszuüben. Da, wo dieser Abstimmungskanal zur Verfügung steht, nutzen ihn bis zu 67% der Auslandschweizer. Darüber hinaus fordert der ASR, dass die Auslandschweizer in allen Kantonen neben den Nationalräten auch ihre Ständeräte wählen können. Heute bieten nur zwölf Kantone diese Möglichkeit an. Resolution des ASR (16.8.2013) Dritter Bericht zu Vote électronique Der Bundesrat hat am 14. Juni 2013 den 3. Bericht zu Vote électronique publiziert. Er beurteilt die Versuchsphase 2006-2012 und skizziert die Entwicklungsperspektiven des Projekts. Versuchsphase 2006–2012 im Überblick 1 Drei Kantone haben an der Versuchsphase von Vote électronique teilgenommen: Neuenburg hat ein Onlineportal entwickelt, den Guichet unique. Vote électronique bildet nur eine von vielen Leistungen, von denen die beim «Guichet unique» registrierten Stimmberechtigten online profitieren können. 217 Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sind beim «Guichet unique» registriert, d.h. 5,4 Prozent der 4012 bei den Neuenburger Gemeinden gemeldeten Auslandschweizer Stimmberechtigten. Genf hat sein System zahlreichen Gelegenheiten genutzt. Das Genfer System wird ebenfalls von den Kantonen Basel-Stadt, Luzern und Bern eingesetzt. Dieses System wurde von den im Ausland lebenden Bürgern von Basel-Stadt für die eidgenössischen Wahlen 2011 und die kantonalen Wahlen im November 2012 genutzt. Die sieben Kantone des Zürcher Konsortiums (SG, AG, TG, SO, SH, GR, FR) haben eine Kopie des Zürcher Systems übernommen. (Zürich beschloss Ende 2011, die Versuche in Erwartung der Bundesbeschlüsse über die Ausdehnung von Vote électronique sowie der Durchführung der Harmonisierung bzw. kantonalen Zentralisierung der Stimmregister zu sistieren. Zürich wird 2014 wieder Tests durchführen). Das System wurde für Abstimmungen und Kantonswahlen (FR, GR), sowie für die eidgenössischen Wahlen (SG, GR, AG) genutzt. Allein auf Bundesebene wurden seit Projektbeginn mehr als 100 verbindliche Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe bei Abstimmungen durchgeführt. Die Versuche mit Vote électronique sind erfolgreich verlaufen und haben die Anforderungen des Bundes erfüllt. Ausnahme bildeten kleinere Zwischenfällen bei Organisation und Betrieb. Die erwähnten Zwischenfälle stellten die 1 Auszüge aus dem Bericht. Der Bericht ist verfügbar unter: http://www.bk.admin.ch/themen/pore/evoting/index.html?lang=fr (français) http://www.bk.admin.ch/themen/pore/evoting/index.html?lang=de (deutsch) http://www.bk.admin.ch/themen/pore/evoting/index.html?lang=it (italiano) ASO_18.09.2019 Seite 14 von 16
erfolgreiche Durchführung des jeweiligen Urnengangs jedoch nicht in Frage. Insbesondere blieben
das Stimmgeheimnis und die Korrektheit des Resultats gewährleistet.
Weiteres Vorgehen
Unter den im Bericht genannten Entwicklungsperspektiven können folgende zitiert werden:
Aufhebung der « Wassenaar-Klausel »
Heute werden nur Auslandschweizer Stimmberechtigte mit Wohnsitz in einem Vertragsstaat des
Wassenaar-Abkommens, einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in Andorra,
Liechtenstein, Monaco, San Marino, Vatikanstadt und im Norden von Zypern zum Vote électronique
zugelassen. Der Bericht sieht vor, diese Einschränkung mit folgender Begründung aufzuheben:
Aufgrund einer Abwägung Pro und Contra und der technischen Implikationen soll künftig auf die
Einschränkung auf Wassenaar-Staaten verzichtet werden. Stimmberechtigte, die ihren Wohnsitz in
einem Staat haben, in dem die Verwendung von Verschlüsselungstechnologien nicht erlaubt ist,
sollen aber auf die möglichen Konsequenzen der Stimmabgabe via Internet aufmerksam gemacht
werden. Zu diesem Zweck müssen die Kantone künftig in den Stimmunterlagen (z.B. mit einem
Merkblatt) und auf ihrer Internetseite über diese Problematik und allfällige Konsequenzen
informieren. Anschliessend ist es im Ermessen der betroffenen Person, ob sie ihre Stimme von
ihrem Aufenthaltsstaat aus elektronisch abgeben will oder nicht.
Erhöhung der Limitierung des zum Vote électronique zugelassenen Elektorats
Es geht darum, die Limitierung der Bevölkerung, welche an den elektronischen Abstimmungen
teilnehmen kann, im Gleichschritt mit der Umsetzung der neuen Sicherheitsnormen in den
Kantonen allmählich zu erhöhen (Umstellung der Systeme der ersten Generation auf die Systeme
der zweiten Generation). Die Auslandschweizer sind in dieser Berechnungsgrenze nicht mitgezählt,
was ihre Teilnahme begünstigt.
Umsetzung der Limite (kantonales Bundeslimite
neuen Elektorat) (gesamtschweizerisches
Sicherheitsstandards Elektorat
Status quo Keine Umsetzung 30% (+ 30%
Auslandschweizer)
1. Etappe Teilweise Umsetzung 50% 30%
2. Etappe Vollständige 100% unbeschränkt
Umsetzung (System
der zweiten
Generation)
Im Zentrum der Sicherheitsanforderungen steht die Verifizierbarkeit. Es ist den Kantonen
überlassen, ob und wann sie Vote électronique einführen wollen.
Anlässlich der nächsten eidgenössischen Wahlen 2015 soll eine grosse Mehrheit der
Auslandschweizer Stimmberechtigten und idealerweise auch eine grosse Mehrheit der Kantone
Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe bei Wahlen durchführen. Der Bund unterstützt die
Kantone dahingehend, dass auch erste in der Schweiz wohnhafte Stimmberechtigte 2015 ihren
Wahlzettel auf Bundesebene elektronisch abgeben können.
2017/18 soll der vierte und aus heutiger Sicht letzte Bericht des Bundesrates zu Vote électronique
vorgelegt werden. Dieser wird sich mit der Auswertung der Erfahrungen mit den neuen
Versuchsbedingungen befassen müssen. Sind die Ergebnisse positiv, könnte der dritte,
komplementäre Stimmkanal in den Normalbetrieb überführt werden. Den Kantonen wäre es
weiterhin freigestellt, ob sie die elektronische Stimmabgabe anbieten oder nicht.
Aus Auslandschweizer Sicht kann der Bericht als positiv eingestuft werden. Durch die Aufhebung
der Wassenaar-Klausel wird man der Forderung der ASO gerecht, den neuen Wahlkanal allen
Auslandschweizern, wo immer sie leben, zur Verfügung zu stellen. Dies entspricht auch der Petition
„E-Voting für alle“ der ASO.
Schlussfolgerung (Vorschlag)
ASO_18.09.2019 Seite 15 von 16Die ASO zeigt sich zufrieden mit dem Ablauf der Testphase 2006-2012. Mit Blick auf das weitere
Vorgehen begrüsst sie insbesondere die Aufhebung der Wassenaar-Klausel, welche Schweizern,
die in Ländern leben, wo der Postweg besonders lange dauert, die Ausübung ihrer politischen
Rechte erlaubt. Sie befürwortet ebenfalls die Anpassung der aktuellen Systeme auf Systeme der
zweiten Generation, welche eine Überprüfung erlauben. Sie wiederholt ihr in der Petition „E-Voting
für alle“ ausgedrücktes Begehren, vote électronique allen Auslandschweizern für die
eidgenössischen Wahlen 2015 zur Verfügung zu stellen. Sie fordert die Kantone dazu auf, sich in
diesem Sinn zu engagieren.
Resolution des ASR (8.4.2011)
Der Auslandschweizerrat (ASR) hält fest, dass die bisherigen Versuche mit Vote électronique
ermutigend ausgefallen sind. E-Voting ist bereits in zwölf Kantonen getestet worden und dies
durchwegs mit Erfolg. Die hohe Auslandschweizer Beteiligung an den bisherigen Tests belegt, dass
die elektronische Stimmabgabe einem starken Bedürfnis entspricht.
Der ASR freut sich darüber, dass die Kantone Aargau, Basel-Stadt, Graubünden und St. Gallen ihren
Stimmberechtigten im Ausland erstmals die Option bieten wollen, über Internet an den
eidgenössischen Wahlen teilzunehmen. Er ist umgekehrt enttäuscht darüber, dass die Pilotkantone
ihrerseits E-Election in diesem Jahr noch nicht anbieten, und er bedauert den Abbruch der E-Voting-
Versuche im Kanton Zürich.
Der ASR ruft die Kantone dazu auf, auf dem Weg zur Einführung des Vote électronique zielstrebig
voranzuschreiten und dabei den Landsleuten im Ausland Priorität einzuräumen, damit diese ihre
politischen Rechte effektiv ausüben können. Er fordert Bund und Kantone auf, dafür zu sorgen, dass
für die Parlamentswahlen 2015 elektronische Wahlverfahren flächendeckend zur Verfügung stehen.
Kontakt
Auslandschweizer-Organisation
Alpenstrasse 26
3006 Bern
Schweiz
Tel. +41 (0)31 356 61 00
Fax +41 (0)31 356 61 01
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Haftungsausschluss: Die ASO haftet nicht für die Inhalte dieses Factsheets.
ASO_18.09.2019 Seite 16 von 16Sie können auch lesen