Factsheet: E-Voting für Auslandschweizer - Aktueller Stand: 18.09.2019 - Auslandschweizer-Organisation (ASO)

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Factsheet: E-Voting für Auslandschweizer
Aktueller Stand: 18.09.2019

     In Kürze
178'500 Auslandschweizer waren am 10.02.2019 in einem Wahlregister eingetragen, was in etwa
der Stimmbevölkerung des Kantons Thurgau entspricht.

Der Anteil der im Ausland registrierten Wählerinnen und Wähler beträgt 3,3%.
Der Anteil ist von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich, wobei die Kantone Genf (9,8%) und Basel-
Stadt (7,2%) den grössten Anteil haben.

Auslandschweizer wählen in ihrer letzten Wohngemeinde in der Schweiz.
Andernfalls wählen sie in ihrer Heimatgemeinde.

Im Durchschnitt stimmen mehr als die Hälfte der Wähler von Anfang an elektronisch ab, wenn sie
die Möglichkeit haben.

Bis im Juni 2019 boten 10 Kantone Ihren im Ausland ansässigen Bürgerinnen und Bürgern die
Möglichkeit einer elektronischen Stimmabgabe
Anfang 2019 gab es noch in den Kantonen AG, BE, BS, FR, GE, LU, NE, SG, TG und VD die
Möglichkeit per E-Voting abzustimmen. Für die elektronische Stimmabgabe standen das System
des Kantons Genf und das der Post zur Verfügung.
Am 28.11.2018 hat der Kanton Genf angekündigt sein bestehendes System aus finanziellen
Gründen ab Ende Februar 2020 nicht mehr zu betreiben. 6 der 7 Kantone, welche das Genfer
System «CH Vote» verwendeten, gaben bekannt, dass sie ihren Bürgern im Ausland weiterhin die
elektronische Stimmabgabe anbieten möchten und dazu das System der Post nutzen wollen. Am
19. Juni 2019 hat der Kanton Genf sein System bereits vorzeitig aus dem Betrieb genommen, so
dass ab diesem Tag kein Genfer E-Voting System mehr zur Verfügung steht. Begründet wurde der
vorzeitige Rückzug mit dem vertagten Entscheid es Bundesrates, über die Bewilligung des E-
Votings für die Oktoberwahlen. Mit dem späten Entscheiddatum sei es nicht mehr möglich die
nötigen Planungs- und Vorbereitungsarbeiten in der erforderlichen Qualität zu treffen.
Am 5. Juli 2019 fiel dann der Entscheid der Post, ihr derzeit vorhandenes System ebenfalls nicht
mehr anzubieten. Als Grund führte sie an, dass ihr aktuelles System nicht vollständig verifizierbar
sei und damit nicht vollumfassend den Anforderungen des Bundes an ein E-Voting System genüge.
Somit sind derzeit alle Möglichkeiten des E-Votings weggefallen.

Aktuelle Situation
Aktuell besteht für die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer keinerlei Möglichkeit an einer
Wahl oder Abstimmung mittels E-Voting teilzunehmen, da kein System mehr zur Verfügung steht.
Dies bedeutet, dass die anstehenden Nationalratswahlen im Herbst 2019 ohne E-Voting erfolgen
werden.

Ausblick
Der Bundesrat hat am 26. Juni 2019 den Entscheid getroffen, vorläufig auf die Überführung der
elektronischen Stimmabgabe in den ordentlichen Betrieb zu verzichten.

Mit seinem Entscheid vom 26. Juni 2019 hat der Bundesrat die Bundeskanzlei beauftragt, bis Ende
2020 mit den Kantonen eine Neuausrichtung des Versuchsbetriebs zu konzipieren und in einem
Bericht darzulegen. Ziel ist es mehr Transparenz und Vertrauen sowie gestärkte
Kontrollmechanismen aufzubauen.

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Ab 2020 soll es ein neues System von der Post geben, mit welchem die Testphase des E-Votings
erneut aufgenommen werden kann.

     Historischer Hintergrund
•    1992: Einführung der brieflichen Stimmabgabe für Auslandschweizer
     Die Botschaft zum Bundesgesetz über die politischen Rechte der Auslandschweizer deutete
     darauf hin, dass erwartungsgemäss 20'000 bis 25'000 Schweizer Bürger ihre briefliche
     Stimmabgabe vom Ausland her ausüben würden. 25 Jahre später sind mehr als 158'000
     Auslandschweizer in einem Stimmregister eingetragen.
•    2002: Lancierung des Projekts «E-Voting»
     Einführung von Pilotprojekten in drei Kantonen: GE, NE und ZH, wobei jeder der drei Kantone
     ein anderes System verwendet.
•    Januar 2003: 1. Testlauf für die elektronische Stimmabgabe in der Gemeinde Anières
     Prozess des Kantons Genf im Rahmen der kommunalen Abstimmung (19.1.2003)

•    26. September 2004: Erster Testlauf der elektronischen Stimmabgabe auf Bundesebene
     Versuch des Kantons Genf anlässlich der eidgenössischen Wahlen.
•    23. Oktober 2011: Wahl der Nationalräte über das Internet in vier Kantonen
     AG, BS, GR und SG bieten Ihren Landsleuten im Ausland diese Möglichkeit bei den
     eidgenössischen Wahlen.
•    Am 14. Juni 2013 hat der Bundesrat den dritten Bericht zu Vote électronique verabschiedet.
     Er umfasst eine detaillierte Aufführung der Grundlagen, auf denen die Ausweitung des E-
     Voting auf alle Schweizer Wähler und alle Arten von Urnengängen (Volksabstimmungen und
     Wahlen) beruhen muss. Der vorherrschende Grundsatz lautet, dass die Sicherheit vor dem
     Tempo der Umsetzung gehen sollte. Aufgrund dieses Berichts wurden ab dem 1. Januar 2015
     Systeme der zweiten Generation eingeführt.
•    23. September 2015: Auflösung des Zürcher «Consortium Vote électronique»
     Das System wurde von neun Kantonen benutzt (AG, FR, GL, GR, SG, SH, SO, TG und ZH).
     Die Auflösung erfolgte in Reaktion auf den Entscheid des Bundesrates, keine Bewilligung für
     den Einsatz der elektronischen Stimmabgabe bei den eidgenössischen Wahlen zu erteilen.
•    18. Oktober 2015: Wahl der Nationalräte über das Internet in vier Kantonen
     BS, GE, LU und NE bieten Ihren Landsleuten im Ausland diese Möglichkeit bei den
     eidgenössischen Wahlen.
•    1. November 2015: Inkrafttreten des Auslandschweizergesetzes
     Die generelle Einführung des E-Voting für die Auslandschweizer wird im Gesetz erwähnt; dass
     jenen Kantonen, welche das E-Voting einführen möchten, finanzielle Unterstützung erteilt
     werden könne.
•    12. bis 27. Juni 2017: Direktwahl des Auslandschweizerrates (ASR) per Internet
     Die Auslandschweizer in Mexiko und Australien wählen Ihre ASR-Delegierten mithilfe des
     Genfer E-Voting-Systems CH Vote.

•    28. November 2018: Der Kanton Genf beschliesst, sein E-Voting-System höchstens noch bis
     Ende Februar 2020 einsetzen zu wollen.
     Das System wurde von 7 Kantonen genutzt (AG, BS, BE, LU, SG, VD und GE).
     Der Beschluss des Genfer Grossen Rates steht in Zusammenhang mit den Kosten für die
     Aktualisierung des Systems bzw. die Integration der vollständigen Überprüfbarkeit.

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•    19. Dezember 2018: Der Bundesrat eröffnet Vernehmlassungsverfahren für die Überführung
     des elektronischen Stimmkanals in den ordentlichen Betrieb
     Die in der Vernehmlassung unterbreitete Teilrevision des Bundesgesetzes über die politischen
     Rechte (BPR, SR 161.1) sieht die Beendigung der Versuchsphase und die Verankerung der
     elektronischen Stimmabgabe als dritter Stimmkanal vor. Die ASO hat sich im Rahmen der
     Vernehmlassung für die Einführung des E-Votings geäussert.

•    25. Januar 2019: Start der Volksinitiative «Für eine sichere und vertrauenswürdige Demokratie
     (E-Voting-Moratorium)»
     Das Initiativkomitee um Nationalrat Franz Grüter kündigt an, eine Volksinitiative gegen das E-
     Voting zu starten.

•    19 Juni 2019: Kanton Genf kündigt vorzeitige Ausserbetriebnahme seines Systems an
     Der Kanton Genf beschliesst sein System, anstelle wie angekündigt ab Februar 2020, bereits
     nach den Wahlen vom 19. Mai 2019 nicht mehr zur Verfügung zu stellen.

•    26. Juni 2019: Bundesratsentscheid keine Überführung des E-Voting in ordentlichen Betrieb
     Nach Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens hat der Bundesrat hat am 26. Juni 2019 den
     Entscheid getroffen, vorläufig auf die Überführung der elektronischen Stimmabgabe in den
     ordentlichen Betrieb zu verzichten. Aus der Vernehmlassung geht hervor, dass eine deutliche
     Mehrheit der Kantone und der Parteien die Einführung von E-Voting grundsätzlich begrüssen.
     Die Konferenz der Kantonsregierungen sowie 19 Kantone befürworten die Überführung in den
     ordentlichen Betrieb. Diejenigen Parteien, die sich grundsätzlich für E-Voting aussprechen,
     erachten die Zeit jedoch noch nicht als reif für diesen Schritt. Daher hat der Bundesrat
     beschlossen, vorerst auf die Teilrevision des BPR zu verzichten.

•    5. Juli 2019: Post informiert über Einstellung des bestehenden E-Voting Systems
     Die Post trifft den Entscheid ihr derzeit vorhandenes System nicht mehr anzubieten. Sie sei
     daran für 2020 ein neues System zu entwickeln.

     Erwartungen der Auslandschweizer-Organisation (ASO)

•    Die ASO fordert, dass alle Auslandschweizer ihre Nationalräte und ihre Ständeräte über das
     Internet wählen können.
     Die ASO hat dabei stets die Ansicht der Bundeskanzlei vertreten, dass bei der Einführung des
     E-Voting die Sicherheit Vorrang vor dem Tempo haben sollte.

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Strategie der ASO

Die ASO hat eine differenzierte Strategie zur Lösung der E-Voting-Frage eingeführt.

Sie beruht auf drei Schwerpunkten:

1.    Bundesbehörden
Die ASO steht in regelmässigem Kontakt mit der Bundeskanzlei, die das «E-Voting»-Projekt in der
Schweiz leitet.
Die Bundeskanzlei definiert die Bedingungen für die Gewährung und somit die
Qualitätsbedingungen (Pflichtenheft), die jedes System bei jeder Abstimmung oder Wahl erfüllen
muss.

2.   Kantonsbehörden
Die ASO steht in ständigem Kontakt mit der Staatsschreiberkonferenz und den Staatskanzleien der
Kantone.

3.    Bundesparlament
Die ASO steht in regelmässigem Kontakt mit den Bundesparlamentariern, um sie für die Wichtigkeit
der elektronischen Stimmabgabe für die Auslandschweizer zu sensibilisieren. Sie unterstützt
zusammen mit den Bundesparlamentariern, die Mitglieder von Instanzen der ASO sind, die
parlamentarischen Vorstösse, um die Ausübung der politischen Rechte der Auslandschweizer zu
erleichtern. Die politischen Rechte wurden verschiedentlich an Sitzungen der Parlamentarischen
Gruppe Auslandschweizer thematisiert.

     Erinnerung an frühere Massnahmen der ASO

 Datum           Vorstoss
 2006            Vorstoss bei den kantonalen Staatskanzleien, um eine rasche Einführung der
                 elektronischen Stimmabgabe für die Auslandschweizer zu fordern.
                 Forderung des Wahlmanifests 2007 der ASO, das vom Auslandschweizerrat (ASR)
                 verabschiedet wurde.
 2006            Vorstoss bei den politischen Parteien, um eine rasche Einführung der elektronischen
                 Stimmabgabe für die Auslandschweizer zu fordern.
                 Forderung des Wahlmanifests 2007 der ASO, das vom Auslandschweizerrat (ASR)
                 verabschiedet wurde.
 2011            Vorstoss bei den kantonalen Staatskanzleien mit der Forderung, dass alle
                 Auslandschweizer ihre Nationalräte bei den eidgenössischen Wahlen 2011 wählen
                 können.
                 Forderung des Wahlmanifests 2011 der ASO, das vom Auslandschweizerrat (ASR)
                 im März 2011 verabschiedet wurde.
 2011            Vorstoss bei den politischen Parteien mit der Forderung, dass alle Auslandschweizer
                 ihre Nationalräte bei den eidgenössischen Wahlen 2011 wählen können.
                 Forderung des Wahlmanifests 2011 der ASO, das vom Auslandschweizerrat (ASR)
                 im März 2011 verabschiedet wurde.
 8.4.2011        Resolution des ASR
                 (Seite 2 des Dokuments über nachstehenden Link):
                 http://aso.ch/files/webcontent/direction/Resolution_E-Voting-
                 Resolution_vote_electronique.pdf
 2012            Petition, um eine rasche Einführung der elektronischen Stimmabgabe für alle zu
                 verlangen (15'000 Unterschriften).

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16.8.2013       Fazit und Stellungnahme des ASR im Nachgang zur Publikation des 3. Berichts zu
                 Vote électronique.
 2015            Vorstoss bei den kantonalen Staatskanzleien mit der Forderung, dass alle
                 Auslandschweizer ihre Nationalräte bei den eidgenössischen Wahlen 2015 wählen
                 können.
                 Forderung des Wahlmanifests 2015 der ASO, das vom Auslandschweizerrat (ASR)
                 im März 2015 verabschiedet wurde.
 2015            Vorstoss bei den politischen Parteien mit der Forderung, dass alle Auslandschweizer
                 ihre Nationalräte bei den eidgenössischen Wahlen 2015 wählen können.
                 Forderung des Wahlmanifests 2015 der ASO, das vom Auslandschweizerrat (ASR)
                 im März 2015 verabschiedet wurde.
 14.8.2015       Resolution des ASR:
                 http://aso.ch/files/webcontent/direction/Resolution_E-Voting-
                 Resolution_vote_electronique.pdf
 5.8.2016        Runder Tisch zum Thema der elektronischen Stimmabgabe im Bundeshaus
                 anlässlich der Sitzung (100 Jahre ASO) des Auslandschweizerrates.
                 Zweck des runden Tisches: Kenntnis der Roadmap der Bundeskanzlei und der
                 Kantone und Nutzung der 100 Jahre der ASO, um die Einführung des E-Voting für die
                 Auslandschweizer zu thematisieren.
 23.2.2017       Brief an die Präsidenten der 14 Kantonsregierungen, die ihren im Ausland lebenden
                 Staatsbürgern die Stimmabgabe über das Internet nicht bieten
                 (AG, AI, AR, GL, LU, NW, OW, SG, SH, TG, UR, VD, VS und ZG), um sie aufzufordern,
                 das Kantonsgesetz über die politischen Rechte in ihrem Kanton zu revidieren, um die
                 Wahl von Ratsmitgliedern in Staaten durch ihre ausländischen Mitbürger zu
                 ermöglichen.
 10.3.2018       Runder Tisch zur elektronischen Stimmabgabe während der Frühjahrssitzung des
                 Auslandschweizerrates im Berner Rathaus.
                 Ziel des Runden Tisches: die Argumente der Befürworter und Gegner der
                 elektronischen Stimmabgabe im Anschluss an die Einreichung von
                 parlamentarischen Initiativen zur Begrenzung der Einführung der elektronischen
                 Stimmabgabe herauszufinden.
 10.08.2018      Durchführung einer Petition, mit der Bundesrat und Parlament aufgefordert werden,
      -          bis 2021 die elektronische Stimmabgabe für alle Auslandschweizer einzuführen.
 28.11.2018      Die Petition mit 11‘492 Unterschriften wurde der Bundeskanzlei am 30.11.2018
                 überreicht.

 16.08.2019      Resolution ASR:
                 https://aso.ch/files/webcontent/direction/resolutionen/ASO_Resolution_E-
                 Voting_16.08.19.pdf

Über diesen Link gelangen sie zu einer vollständigen Übersicht der vom Auslandschweizerrat (ASR),
dem obersten Organ der Auslandschweizer-Organisation (ASO), verabschiedeten Beschlüsse.
Der vollständige Wortlaut der Resolutionen ist ab Seite 9 des vorliegenden Dokuments zu finden.

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Parlamentarische Vorstösse
Rückblick auf die parlamentarischen Vorstösse in Zusammenhang mit E-Voting:
Terminologie:   SR = Ständerat /   NR = Nationalrat / BR = Bundesrat
Datum           Parlamentarischer Vorstoss                                   Ergebnis
31.03.2019      Motion Zanetti – 19.3294                                     Im Nationalrat am
                E-Versand statt E-Voting                                     18.06.2019
                Er beauftragt den Bundesrat der Bundesversammlung            angenommen,
                eine Vorlage zu unterbreiten, damit stimmberechtigten        Behandlung im 2.
                Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern die              Rat noch
                Stimmunterlagen auf elektronischem Weg ausdruckbar           ausstehend.
                und geeignet für den postalischen Rückversand
                zugestellt werden können.

14.12.2018      Motion Sommaruga – 18.4375                                   Im Nationalrat am
                E-Voting. Ein schneller und entschlossener Einsatz für ein   18.06.2019
                System auf Open-Source-Basis und in öffentlicher Hand        behandelt, Rückzug
                Er beauftragt den Bundesrat, in Zusammenarbeit mit den       des Antrags durch
                Kantonen - im Rahmen des Möglichen - ab 2020 ein E-          Antragssteller.
                Voting-System zur Verfügung zu stellen. Dieses System
                muss der öffentlichen Hand gehören und ein Open-
                Source-Programm sein. Der Bund kann dazu entweder
                sein eigenes System entwickeln oder ein bereits
                bestehendes E-Voting-System auf Open-Source-Basis
                übernehmen und weiterentwickeln.

13.12.2018      Motion Wehrli – 18.4225                                      Im Nationalrat am
                Elektronische Stimmabgabe in den Grundversorgungsauftrag     18.06.2019
                der Post aufnehmen                                           behandelt, Rückzug
                Er beauftragt den Bundesrat, das Postgesetz (PG) so zu       des Antrags durch
                ändern,     dass   die  Leistung     der   elektronischen    Antragssteller.
                Stimmabgabe im Grundversorgungsauftrag der Post
                verankert wird.

10.12.2018      Anfrage Zanetti – 18.1083                                   Antwort BR vom
                Kosten von E-Voting?                                        20.02.2019
                Er fragt an, was das E-Voting System von der Post den erledigt
                Steuerzahler kostet und wie viel Geld die im Eigentum
                des Bundes stehende Schweizerische Post bisher an E-
                Voting verdient hat.
                In der Antwort des Bundesrats vom 20.02.2019 macht
                dieser folgende Ausführungen. Die Preisgestaltung ist
                Sache der Vertragspartner, der Bund ist darin nicht
                involviert. Die Schweizerische Post als Anbieterin eines
                E-Voting-Systems      ihrerseits   veröffentlicht     einen
                Finanzbericht. Dieser enthält keine detaillierten Angaben
                zum      Geschäftsfeld     E-Voting.   Die      Publikation
                detaillierterer Zahlen ist der Schweizerischen Post
                vorbehalten. Aufgrund der Kompetenzteilung zwischen
                Bund und Kantonen im Bereich der politischen Rechte
                fällt der Hauptteil der Kosten auch für die elektronische
                Stimmabgabe bei den Kantonen an. Die Kosten sind

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unterschiedlich    und   abhängig     von   den   kantonalen
             Strukturen.

4.12.2018    Parlamentarische Initiative Zanetti – 18.468            Im Rat noch nicht
             Marschalt beim E-Voting                                 behandelt
             Fordert die Einstellung sämtlicher Versuche und         NR (erster Rat)
             Projekte im Zusammenhang mit der elektronischen
             Stimmabgabe bei Wahlen und Abstimmungen (so
             genanntes E-Voting), bis der Bundesrat in einem Bericht
             nachweist, dass die bestehenden Sicherheitsprobleme
             gelöst sind, und er darzulegen vermag, dass E-Voting
             einem Bedürfnis entspricht, für das die Bürgerinnen und
             Bürger bereit sind, die damit verbundenen Mehrkosten
             zu tragen.
             Die Bundesversammlung entscheidet in einem
             referendumsfähigen Bundesbeschluss über die
             Wiederaufnahme von E-Voting.

28.11.2018   Frage Sommaruga – 18.5681                                 Antwort BR vom
             E-Voting. Einstellung des Genfer Systems aus finanziellen 3.12.2018 - erledigt
             Gründen
             Am 28. November 2018 teilte der Kanton Genf mit, sein
             E-Voting-System - das einzige System in öffentlicher
             Hand - einzustellen. Als Grund nannte der Kanton die zu
             hohen Investitionskosten, die er allein tragen muss.
             Die Bundeskanzlei wurde gebeten, sich an der
             Schaffung eines gemeinsamen Systems zu beteiligen.
             Sie hat den Kanton Genf aber fallengelassen. Nun ist als
             Folge davon die von der Bundeskanzlei angepriesene
             Strategie des doppelten E-Voting-Systems gescheitert.
             Was gedenkt die Bundeskanzlei zu tun?

             In seiner Antwort vom 3.12.2018 erinnerte der
             Bundesrat daran, dass es den Kantonen frei steht, eine
             elektronische Abstimmung vorzuschlagen und ihren
             Entscheid rückgängig zu machen. Er betonte auch, dass
             die Finanzierung eines elektronischen
             Abstimmungssystems in die Zuständigkeit der Kantone
             fällt. Abschließend bekräftigte er die Notwendigkeit,
             das derzeit hohe Sicherheitsniveau beizubehalten.

11.06.2018   Parlamentarische Initiative Müller – 18.427                       Im Rat noch nicht
             Ja zu E-Voting, aber Sicherheit kommt vor Tempo                   behandelt
             Fordert Restriktionen das E-Voting betreffend im Bundesgesetz
             über die politischen Rechte. Im Testbetrieb von E-Voting sollen   Beschluss der SPK-
             höchstens 30 Prozent des kantonalen Elektorats zur                S (11.10.2018) mit 7
             elektronischen Stimmabgabe zugelassen werden, und maximal         zu 4 Stimmen bei 1
             zwei Drittel der Kantone und Halbkantone sollen E-Voting im       Enthaltung dafür.
             Testbetrieb einführen dürfen. Aus Sicherheitsgründen sollen
             mindestens zwei E-Voting-Systeme im Einsatz stehen.
16.3.2018    Parlamentarische Initiative Glättli – 18.420                      NR (12.09.2018)
             Vertrauen in die Abstimmungs- und Wahlresultate als               Abgelehnt –
             Grundlage der Demokratie sichern. Fordert eine Anpassung          erledigt
             des Bundesgesetzes über die Politischen Rechte (BPR), um

ASO_18.09.2019                                                                       Seite 7 von 16
sicherzustellen, dass alle wesentlichen Phasen von Wahlen und        99 gegen 80
             Abstimmungen öffentlich überprüft werden können. Ferner              Stimmen bei 15
             wird gefordert, dass das Verfahren zur Feststellung des              Enthaltungen.
             Wahlergebnisses oder einer Abstimmung von den Wählern
             ohne besondere Fachkenntnisse überprüft werden kann.
             Die ASO teilt die Ansicht, dass die Überprüfbarkeit das
             Vertrauen in das elektronische Abstimmungssystem erhöht.
             Der Grundsatz der Überprüfbarkeit ist bereits im Grundsatz der
             "vollen Überprüfbarkeit" des Bundesgesetzes verankert. Das
             Ziel der Initiative ist daher integraler Bestandteil der Strategie
             des Bundesrates. Es sollte auch betont werden, dass
             Abstimmungen über das Internet nicht mit Abstimmungen
             verwechselt werden dürfen, die in einigen Ländern mit
             elektronischen Abstimmungsgeräten in einer Wahlkabine
             stattfanden.
1.3.2018     Interpellation Zanetti - 18.3057                                     Antwort BR vom
             Zerstörung der direkten Demokratie durch E-Voting                    16.5.2018 –
                                                                                  erledigt
29.11.2017   Frage Büchel – 17.5545                                               Antwort BR vom
             Viele im Ausland lebende Schweizerinnen und Schweizer                4.12.2017 – erledigt
             können nicht wählen und abstimmen, weil sie die Unterlagen
             zu spät erhalten
             Bittet der Bundesrat zu prüfen, wie die Schweizer
             Vertretungen im Ausland mit einbezogen werden
             könnten, damit die Stimmberechtigten die Unterlagen
             schneller erhalten und deren Stimme rechtzeitig in der
             Schweiz eintrifft.
29.09.2017   Motion Dobler - 17.3852                                              Rückzug des
             Beauftragt den BR, die in der Schweiz eingesetzten E-Voting          Antrags durch
             Systeme während zwei Abstimmungen in Folge in einem                  Antragsteller, am
             strukturierten Prozess einem Härtetest mit finanziellen              7.3.2018
             Anreizen zu unterziehen. Dieser Prozess soll öffentlich
             bekanntgegeben, die Sicherheit nachgewiesen und mit einem
             öffentlichen Bericht abgeschlossen werden.
             https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-
             vista/geschaeft?AffairId=20173852
21.09.2017   Parlamentarische Initiative Grüter – 17.471                          NR (12.09.2018)
             Moratorium für E-Voting                                              Abgelehnt mit 98
             Das Bundesgesetz über die politischen Rechte ist                     zu 80 Stimmen bei
             dahingehend zu ändern, dass Versuche zur elektronischen              16 Enthaltungen –
             Stimmabgabe für eine durch das Gesetz bestimmte Zeit,                erledigt
             jedoch mindestens für vier Jahre, ausgesetzt werden.
             Ausgenommen sind Systeme für Auslandschweizer.                       .
             https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-
             vista/geschaeft?AffairId=20170471
16.12.2016   Frage Zanetti – 16.1081                                              Antwort BR vom
             Fragt den BR, ab welcher „roten Linie“ er bereit wäre, von der       15.2.2017 –
             Einführung der elektronischen Stimmabgabe abzusehen.                 erledigt
             Nutzen und Ertrag des sogenannten E-Votings stehen in einem
             denkbar schlechten Verhältnis. Es ist viel zu teuer und bringt
             keinerlei qualitative Verbesserung hinsichtlich der politischen
             Willensbildung. Hinzu kommt die Problematik der
             unerwünschten Einflussnahme fremder Mächte (Hacker).

ASO_18.09.2019                                                                          Seite 8 von 16
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             vista/geschaeft?AffairId=20161081
15.12.2016   Postulat Dobler – 16.4078                                       Angenommen –
             Fordert vom BR auf Grundlage eines Berichts die Einführung      erledigt
             der vollständigen Digitalisierung des Abstimmungsverfahrens,
             vom Versand der Wahlunterlagen und Anmelde- und                 NR (12.6.2017) –
             Authentifizierungsdaten bis hin zur Einrichtung einer           Angenommen mit
             medienbruchfreien (d. h. papierlosen) Stimmabgabe.              87 zu 73 Stimmen
             https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-            bei 12
             vista/geschaeft?AffairId=20164078                               Enthaltungen.
13.12.2016   Frage Schwaab – 16.1076                                         Antwort BR vom
             Fragt den BR, ob er die Durchführung von „Test-Angriffen“ zur   15.02.2017 –
             Prüfung der Zuverlässigkeit der zugelassenen elektronischen     erledigt
             Abstimmungssysteme unter realen Bedingungen in Erwägung
             zieht.
             https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-
             vista/geschaeft?AffairId=20161076
18.6.2016    Interpellation Levrat – 15.3634                              SR (7.9.2015) –
             Möchte vom BR wissen, wie viel der Bund bereits in die Erledigt
             Entwicklung      der     drei    elektronischen    Schweizer
             Stimmabgabesysteme investiert hat, ob der Bundesrat sich
             nicht auf ein einziges der drei Systeme festlegen sollte und
             wenn ja, auf Grundlage welcher Kriterien.
             https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-
             vista/geschaeft?AffairId=20153634
18.3.2016    Postulat Romano – 16.3219                                       Angenommen –
             Fordert vom BR, zu prüfen, ob ein Bericht mit einer Roadmap erledigt
             für die elektronische Stimmabgabe vorzulegen ist, und die
             Sicherheit und Transparenz der Systeme zu gewährleisten. Dies
             setzt die universelle Überprüfbarkeit sowie die (teilweise oder
             vollständige) Offenlegung des Quellcodes der elektronischen
             Stimmabgabesysteme voraus.
             https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-
             vista/geschaeft?AffairId=20163219
18.3.2016    Motion Campell – 16.3246                                        (16.3.2017) –
             Fordert vom BR, Voraussetzungen und Verfahren für die           Zurückgezogen –
             flächendeckende Einführung von E-Voting so zu gestalten, dass   Erledigt
             interessierte Kantone rasch und unkompliziert handeln können.
             https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-
             vista/geschaeft?AffairId=20163246
18.12.2015   Motion Reimann Lukas – 15.4237                                SR (8.6.2017) –
             Fordert vom BR, unverzüglich die Verordnung über die          Abgelehnt –
             elektronische Stimmabgabe anzupassen, um die Zulassung der    Erledigt
             E-Voting-Systeme von der Offenlegung des Quellcodes           Der NR hatte den
             abhängig zu machen.                                           Vorstoss
             https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-          (16.3.2017) mit 84
             vista/geschaeft?AffairId=20154237                             zu 80 Stimmen bei
                                                                           15 Enthaltungen
                                                                           angenommen.
16.12.2015   Motion Guldimann – 15.4139                                    (14.9.2016) –
             Fordert vom BR, die Kantone gesetzlich zu verpflichten, allen Zurückgezogen
             Auslandschweizern die Möglichkeit der elektronischen
             Stimmabgabe (E-Voting) anzubieten.

ASO_18.09.2019                                                                    Seite 9 von 16
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             vista/geschaeft?AffairId=20154139
18.12.2015   Motion Lombardi – 15.4260                                        SR (7.3.2016) –
             Fordert vom BR, die Kantone gesetzlich zu verpflichten [...],    Abgelehnt
             allen      berechtigten      Auslandschweizerinnen      und      (Mit 22 zu 18
             Auslandschweizern die Möglichkeit der elektronischen             Stimmen bei 2
             Stimmabgabe                (E-Voting)            anzubieten.     Enthaltungen)
             https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-
             vista/geschaeft?AffairId=20154260
18.12.2015   Interpellation Masshardt – 15.4227                           NR (18.3.2016) –
             Möchte vom BR wissen, wie er das Problem in Zusammenhang Erledigt
             mit dem häufig verspäteten Versand der Wahlunterlagen an die
             Auslandschweizer zu lösen gedenkt.
             https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-
             vista/geschaeft?AffairId=20154227
25.9.2015    Postulat Sommaruga – 15.4058                                     NR (14.9.2016)
             Fordert vom BR, mit den Kantonen eine Änderung der               Abgelehnt –
             Verordnung über die politischen Rechte mit dem Ziel zu prüfen,   Erledigt
             das Stimm- und Wahlverhalten der Auslandschweizerinnen und       mit 128 zu 60
             Auslandschweizer statistisch zu erfassen und auszuweisen.        Stimmen bei 1
             https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-             Enthaltung
             vista/geschaeft?AffairId=20154058
6.5.2015     Motion Darbellay – 15.3492                                       24.3.2016 –
             Fordert vom BR, dafür zu sorgen, dass das E-Voting in der        Zurückgezogen –
             Schweiz auf einer Lösung beruht, bei der die Rechte am           Erledigt
             geistigen Eigentum ausschliesslich der öffentlichen Hand         Der Vorstoss wurde
             gehören. Dies soll auch für die einzelnen Elemente dieser        übernommen durch
             Software gelten. Des Weiteren sollen die gesamten Quellcodes     Herrn Romano.
             der Öffentlichkeit zugänglich und die Verfahren transparent
             sein.
             https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-
             vista/geschaeft?AffairId=20153492
17.3.2015    Parlamentarische Initiative Reimann Lukas – 15.412               NR (31.5.2016) –
             Fordert vom BR die Einfügung eines Absatzes 2 in Artikel 8 des   Abgelehnt –
             Bundesgesetzes über die politischen Rechte. Hierdurch würde      Erledigt
             jeder Person gestattet, Beschwerde einzulegen in                 mit 134 zu 47
             Zusammenhang mit dem elektronischen Stimmabgabesystem,           Stimmen bei 9
             und zwar unabhängig von einer Abstimmung oder Wahl.              Enthaltungen
             https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-
             vista/geschaeft?AffairId=20150412
11.3.2015    Frage Reimann Maximilian – 15.5151
             Fragt den BR betreffend Aufklärung nach dem Ausfall des
             elektronischen Stimmabgabesystems im Kanton AG bei den
             Wahlen vom 8.3.2015.
             https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-
             vista/geschaeft?AffairId=20155151
4.3.2015     Frage Sommaruga - 13.5068
             Fragt den BR, welcher Prozentsatz an Auslandschweizern bei
             den Bundeswahlen 2015 per E-Voting wird abstimmen können
             und was der Bund zu unternehmen gedenkt, um diese
             Möglichkeit der Stimmabgabe einer größeren Anzahl von
             Wahlberechtigten zu ermöglichen.

ASO_18.09.2019                                                                     Seite 10 von 16
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             vista/geschaeft?AffairId=20155068
18.6.2014    Postulat Reynard – 14.3470                                         (17.6.2016) –
             Fordert vom BR, zu prüfen, ob es nicht sinnvoll sein könnte, das   Abgeschrieben –
             Stimmrechtsalter auf 16 Jahre zu senken und gleichzeitig die       Erledigt
             politische Bildung zu verstärken und die Jugendlichen politisch    (weil seit mehr als 2
             zu sensibilisieren.                                                Jahren hängig)
             https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-
             vista/geschaeft?AffairId=20143470
26.9.2013    Motion Glättli – 13.3812                                           NR (2.6.2014) –
             Fordert vom BR, nur Systeme zuzulassen, die die Sicherheit und     Abgelehnt –
             Anonymität der Stimmabgaben gewährleisten und es zudem             Erledigt
             ermöglichen, dass die Wähler persönlich die korrekte               mit 107 zu 70
             Übertragung ihrer Stimme überprüfen. Darüber hinaus sollen         Stimmen bei 6
             Abstimmungsresultate ohne Bruch des Stimmgeheimnisses              Enthaltungen
             nachträglich verifiziert werden können (Systeme der zweiten
             Generation). Zudem muss der Quellcode sämtlicher
             verwendeter Systeme vollständig offengelegt werden (Open
             Source). Ausnahmen sollen allenfalls übergangsweise für die
             Stimmabgabe von Auslandschweizern und -schweizerinnen
             vorgesehen werden.
             https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-
             vista/geschaeft?AffairId=20133812
25.9.2013    Motion Schwaab – 13.3808                                  (2.6.2014) –
             Fordert vom BR, darauf zu verzichten, den Kantonen zu Zurückgezogen –
             bewilligen, den Anteil an Stimmberechtigten, die zur Erledigt
             elektronischen Stimmabgabe zugelassen sind, von 30 auf 50
             Prozent zu erhöhen.
             https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-
             vista/geschaeft?AffairId=20133808
11.9.2013    Frage Markwalder – 13.5338
             Fragt den BR, ob zu befürchten steht, dass er die
             flächendeckende Einführung der elektronischen Stimmabgabe
             stoppt angesichts der massiven Kritik an diesem
             Abstimmungskanal.
             https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-
             vista/geschaeft?AffairId=20135338
11.9.2013    Frage Sommaruga – 13.5328
             Fragt den BR, ob die Roadmap zur Einführung des E-Voting
             eingehalten wird und wie die Zuverlässigkeit des Systems und
             die Ergebnisüberprüfung gewährleistet werden sollen.
             https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-
             vista/geschaeft?AffairId=20135328
29.9.2011    Motion Fässler – 11.3879                                           NR (18.9.2013) –
             Fordert vom BR, die Kantone gesetzlich zu verpflichten, bis zu     Abgelehnt –
             den       Bundeswahlen       2015     allen      berechtigten      Erledigt
             Auslandschweizerinnen und -schweizern die Möglichkeit der          mit 92 zu 83
             elektronischen Stimmabgabe (E-Voting) anzubieten.                  Stimmen bei 11
             https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-               Enthaltungen
             vista/geschaeft?AffairId=20113879
28.9.2011    Interpellation Fehr Hans-Jürg – 11.3854                            BR (23.12.2011) –
                                                                                Erledigt

ASO_18.09.2019                                                                       Seite 11 von 16
Möchte vom BR wissen, was getan werden kann, um allen
             Auslandschweizern die Teilnahme an den Ständeratswahlen zu
             ermöglichen.
             https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-
             vista/geschaeft?AffairId=20113854
19.3.2010    Interpellation Recordon – 10.3251                          SR (16.10.2010) –
             Möchte vom BR wissen, ob er gewährleisten kann, dass die Erledigt
             angewandten oder geprüften E-Voting-Systeme absolut sicher
             sind, um eine Gefährdung des demokratischen Prozesses
             auszuschliessen.
             https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-
             vista/geschaeft?AffairId=20103251
19.3.2007    Frage Guisan – 07.5076                                          Erledigt
             Fragt den BR, wie lange es schätzungsweise noch dauern wird
             bis zur Einführung des E-Voting für die Auslandschweizer. Die
             Frage kam auf infolge der Aussage des Leiters der Sektion
             Politische Rechte der Bundeskanzlei in der "Berner Zeitung", in
             dem es heisst, dass das flächendeckende E-Voting wohl erst
             2030 eingeführt werde.
             https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-
             vista/geschaeft?AffairId=20075076
19.3.2007    Frage Hutter – 07.5065                                          Erledigt
             Fragt den BR, wie lange es schätzungsweise noch dauern wird
             bis zur Einführung des E-Votings für die Auslandschweizer. Die
             Frage kam auf infolge der Aussage des Leiters der Sektion
             Politische Rechte der Bundeskanzlei in der "Berner Zeitung", in
             dem es heisst, dass es bis zum flächendeckenden E-Voting
             noch dreissig Jahre dauern werde.
             https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-
             vista/geschaeft?AffairId=20075065
21.6.2007    Motion Hutter – 07.3455                               NR (5.10.2007) –
             Fordert vom BR die Einführung des E-Voting für Abgelehnt –
             Auslandschweizer für die eidgenössischen Wahlen 2011  Erledigt
             https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-
             vista/geschaeft?AffairId=20073455
22.3.2007    Motion Leutenegger Oberholzer – 07.3197               Erledigt
             Fordert vom BR die rasche Einführung des E-Voting für Abgeschrieben, weil
             Auslandschweizer.                                     seit mehr als zwei
             https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-  Jahren hängig.
             vista/geschaeft?AffairId=20073197

ASO_18.09.2019                                                                    Seite 12 von 16
Vom ASR zur elektronischen Stimmabgabe verabschiedete Resolutionen

    Resolution des ASR (16.08.2019)

Viele Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer können ihre politischen Rechte nicht ausüben.
Nur E-Voting stellt für alle Angehörigen der Fünften Schweiz sicher, dass sie wählen und abstimmen
können. Die Schaffung eines elektronischen Stimmkanals entspricht einem vielfach ausgewiesenen
Bedürfnis. Davon legt auch die Petition «Elektronische Stimmabgabe für alle Auslandschweizerinnen
und Auslandschweizer» Zeugnis ab, welche die Auslandschweizer-Organisation (ASO) am
30. November 2018 der Bundeskanzlei mit 11’492 Unterschriften übergeben konnte.

Der Auslandschweizerrat (ASR) ist sehr enttäuscht, dass anlässlich der eidgenössischen Wahlen
von Oktober 2019 kein einziger Kanton die elektronische Stimmabgabe (vote électronique – E-
Voting) anbieten wird. Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sind auf das E-Voting
angewiesen, um ihre verfassungsmässigen politischen Rechte ausüben zu können. Denn heute
treffen Wahl- und Abstimmungsunterlagen bei vielen immer wieder zu spät ein. Auch innerhalb der
Schweiz brauchen Menschen mit Beeinträchtigungen E-Voting, damit sie ihr Stimm- und Wahlrecht
ohne Einschränkung wahrnehmen können.

Die beiden bisher für Pilotversuche genutzten Systeme der zweiten Generation stehen aber nicht
mehr zur Verfügung. Im Juni 2019 stellte der Kanton Genf sein von sechs Kantonen (AG, BE, GE,
LU, SG, VD) genutztes E-Voting-System CHVote per sofort ein, Anfang Juli 2019 auch die
Schweizerische Post. Deren System war bisher von vier Kantonen (BS, FR, NE, TG) genutzt worden.

Für den ASR ist klar: Der drohende Stillstand muss abgewendet werden! Mehr denn je müssen
sich Bundesrat und Kantone für die Entwicklung eines verlässlichen, vertrauenswürdigen und
finanziell gesicherten elektronischen Stimm- und Wahlkanals einsetzen. Gefragt ist nun ein
unmissverständliches Bekenntnis des Bundesrates zur elektronischen Stimmabgabe. Namentlich
ist zu prüfen, ob eine neue öffentliche Trägerschaft den Genfer Quellcode in Zusammenarbeit mit der
Wissenschaft weiterentwickeln kann.

Deshalb, und in Anbetracht des Artikels 18 des Auslandschweizergesetzes, verlangt der ASR:

Vom Bundesrat:
   1. Dass ein elektronisches Abstimmungssystem für die eidgenössischen Wahlen 2023 zur
      Verfügung steht.
   2. Dass der Bundesrat, nebst seiner Aufgabe als Regulator, auch die Führungsrolle für die
      Entwicklung und Instandstellung eines elektronischen Wahl- und Abstimmungssystems
      übernimmt.
   3. Dass der Bundesrat die Verantwortung für die Finanzierung der Entwicklung und
      Bereitstellung eines elektronischen Abstimmungssystems übernimmt.

Von den Kantonen:
Der ASR appelliert eindringlich an die Kantone, die noch nicht über eine Gesetzesvorlage des E-
Votings verfügen, die nötigen Schritte zu unternehmen, um die eidgenössischen Wahlen 2023 auf
elektronischem Weg durchführen zu können.

    Resolution des ASR (14.8.2015)
Der ASR bedauert aufrichtig, dass Sicherheitsgründe den Bundesrat am 12. August 2015 dazu
bewogen haben, die Erlaubnis zum E-Voting für die eidgenössischen Wahlen 2015 nur vier Kantonen
(GE, BS, LU, NE) zu geben. In der Tat und gegensätzlich zu dem, was bis heute immer kommuniziert

ASO_18.09.2019                                                                      Seite 13 von 16
wurde, können die neun Kantone des Konsortiums (ZH, AG, FR, GL, SH, GR, SG, SO, TG) ihren
Auslandschweizern E-Voting nicht anbieten. Der bundesrätliche Entscheid bedeutet, dass nur
34'000 Auslandschweizer anstelle der vorgesehenen 85’000 mittels E-Voting abstimmen können.
Über 142'000 Auslandschweizer sind eingetragen, um ihre politischen Rechte auszuüben. Dies
entspricht der Anzahl Stimmberechtigter des Kantons Tessin, des Kantons Thurgau oder des
Kantons Wallis. Der ASR erinnert an seinen 2011 gestellten Antrag, gemäss dem bei den
eidgenössischen Wahlen alle Auslandschweizer ihre Vertreter unter der Bundeshauskuppel per
Internet wählen können.
Der Entscheid des Bundesrates, die Genehmigung für die Wahl auf elektronischem Wege nur in
den Kantonen Neuenburg, Genf, Basel-Stadt und Luzern zu erteilen, stellt das E-Voting insgesamt
nicht in Frage. Die Zürcher, Genfer und Neuenburger Systeme haben sich seit mehr als 10 Jahren
bestens bewährt. Es ist unabdingbar, dass E-Voting eingeführt wird, um die Ausübung der
politischen Rechte der Auslandschweizer zu erleichtern. Es entspricht einem Bedürfnis: Häufig
erhalten sie die Abstimmungsunterlagen erst einige Tage vor den Urnengängen und haben keine
Zeit mehr, die Abstimmungsunterlagen rechtzeitig zurückzusenden. Allein die allgemeine
Einführung von E-Voting ermöglicht den Mitgliedern der Fünften Schweiz, ihre politischen Rechte
tatsächlich auszuüben. Da, wo dieser Abstimmungskanal zur Verfügung steht, nutzen ihn bis zu
67% der Auslandschweizer. Darüber hinaus fordert der ASR, dass die Auslandschweizer in allen
Kantonen neben den Nationalräten auch ihre Ständeräte wählen können. Heute bieten nur zwölf
Kantone diese Möglichkeit an.

      Resolution des ASR (16.8.2013)
Dritter Bericht zu Vote électronique
Der Bundesrat hat am 14. Juni 2013 den 3. Bericht zu Vote électronique publiziert. Er beurteilt die
Versuchsphase 2006-2012 und skizziert die Entwicklungsperspektiven des Projekts.
Versuchsphase 2006–2012 im Überblick 1
Drei Kantone haben an der Versuchsphase von Vote électronique teilgenommen:
Neuenburg hat ein Onlineportal entwickelt, den Guichet unique. Vote électronique bildet nur eine
von vielen Leistungen, von denen die beim «Guichet unique» registrierten Stimmberechtigten
online profitieren können. 217 Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sind beim «Guichet
unique» registriert, d.h. 5,4 Prozent der 4012 bei den Neuenburger Gemeinden gemeldeten
Auslandschweizer Stimmberechtigten.
Genf hat sein System zahlreichen Gelegenheiten genutzt. Das Genfer System wird ebenfalls von
den Kantonen Basel-Stadt, Luzern und Bern eingesetzt. Dieses System wurde von den im Ausland
lebenden Bürgern von Basel-Stadt für die eidgenössischen Wahlen 2011 und die kantonalen Wahlen
im November 2012 genutzt.
Die sieben Kantone des Zürcher Konsortiums (SG, AG, TG, SO, SH, GR, FR) haben eine Kopie des
Zürcher Systems übernommen. (Zürich beschloss Ende 2011, die Versuche in Erwartung der
Bundesbeschlüsse über die Ausdehnung von Vote électronique sowie der Durchführung der
Harmonisierung bzw. kantonalen Zentralisierung der Stimmregister zu sistieren. Zürich wird 2014
wieder Tests durchführen). Das System wurde für Abstimmungen und Kantonswahlen (FR, GR),
sowie für die eidgenössischen Wahlen (SG, GR, AG) genutzt.
Allein auf Bundesebene wurden seit Projektbeginn mehr als 100 verbindliche Versuche mit der
elektronischen Stimmabgabe bei Abstimmungen durchgeführt. Die Versuche mit Vote électronique
sind erfolgreich verlaufen und haben die Anforderungen des Bundes erfüllt. Ausnahme bildeten
kleinere Zwischenfällen bei Organisation und Betrieb. Die erwähnten Zwischenfälle stellten die

1 Auszüge aus dem Bericht. Der Bericht ist verfügbar unter:
 http://www.bk.admin.ch/themen/pore/evoting/index.html?lang=fr (français)
http://www.bk.admin.ch/themen/pore/evoting/index.html?lang=de (deutsch)
http://www.bk.admin.ch/themen/pore/evoting/index.html?lang=it (italiano)

ASO_18.09.2019                                                                      Seite 14 von 16
erfolgreiche Durchführung des jeweiligen Urnengangs jedoch nicht in Frage. Insbesondere blieben
das Stimmgeheimnis und die Korrektheit des Resultats gewährleistet.
Weiteres Vorgehen
Unter den im Bericht genannten Entwicklungsperspektiven können folgende zitiert werden:
Aufhebung der « Wassenaar-Klausel »
Heute werden nur Auslandschweizer Stimmberechtigte mit Wohnsitz in einem Vertragsstaat des
Wassenaar-Abkommens, einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in Andorra,
Liechtenstein, Monaco, San Marino, Vatikanstadt und im Norden von Zypern zum Vote électronique
zugelassen. Der Bericht sieht vor, diese Einschränkung mit folgender Begründung aufzuheben:
Aufgrund einer Abwägung Pro und Contra und der technischen Implikationen soll künftig auf die
Einschränkung auf Wassenaar-Staaten verzichtet werden. Stimmberechtigte, die ihren Wohnsitz in
einem Staat haben, in dem die Verwendung von Verschlüsselungstechnologien nicht erlaubt ist,
sollen aber auf die möglichen Konsequenzen der Stimmabgabe via Internet aufmerksam gemacht
werden. Zu diesem Zweck müssen die Kantone künftig in den Stimmunterlagen (z.B. mit einem
Merkblatt) und auf ihrer Internetseite über diese Problematik und allfällige Konsequenzen
informieren. Anschliessend ist es im Ermessen der betroffenen Person, ob sie ihre Stimme von
ihrem Aufenthaltsstaat aus elektronisch abgeben will oder nicht.
Erhöhung der Limitierung des zum Vote électronique zugelassenen Elektorats
Es geht darum, die Limitierung der Bevölkerung, welche an den elektronischen Abstimmungen
teilnehmen kann, im Gleichschritt mit der Umsetzung der neuen Sicherheitsnormen in den
Kantonen allmählich zu erhöhen (Umstellung der Systeme der ersten Generation auf die Systeme
der zweiten Generation). Die Auslandschweizer sind in dieser Berechnungsgrenze nicht mitgezählt,
was ihre Teilnahme begünstigt.
                 Umsetzung der            Limite (kantonales          Bundeslimite
                 neuen                    Elektorat)                  (gesamtschweizerisches
                 Sicherheitsstandards                                 Elektorat
 Status quo      Keine Umsetzung          30% (+                      30%
                                          Auslandschweizer)
 1. Etappe       Teilweise Umsetzung      50%                         30%
 2. Etappe       Vollständige             100%                        unbeschränkt
                 Umsetzung (System
                 der zweiten
                 Generation)

Im Zentrum der Sicherheitsanforderungen steht die Verifizierbarkeit. Es ist den Kantonen
überlassen, ob und wann sie Vote électronique einführen wollen.
Anlässlich der nächsten eidgenössischen Wahlen 2015 soll eine grosse Mehrheit der
Auslandschweizer Stimmberechtigten und idealerweise auch eine grosse Mehrheit der Kantone
Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe bei Wahlen durchführen. Der Bund unterstützt die
Kantone dahingehend, dass auch erste in der Schweiz wohnhafte Stimmberechtigte 2015 ihren
Wahlzettel auf Bundesebene elektronisch abgeben können.
2017/18 soll der vierte und aus heutiger Sicht letzte Bericht des Bundesrates zu Vote électronique
vorgelegt werden. Dieser wird sich mit der Auswertung der Erfahrungen mit den neuen
Versuchsbedingungen befassen müssen. Sind die Ergebnisse positiv, könnte der dritte,
komplementäre Stimmkanal in den Normalbetrieb überführt werden. Den Kantonen wäre es
weiterhin freigestellt, ob sie die elektronische Stimmabgabe anbieten oder nicht.
Aus Auslandschweizer Sicht kann der Bericht als positiv eingestuft werden. Durch die Aufhebung
der Wassenaar-Klausel wird man der Forderung der ASO gerecht, den neuen Wahlkanal allen
Auslandschweizern, wo immer sie leben, zur Verfügung zu stellen. Dies entspricht auch der Petition
„E-Voting für alle“ der ASO.
Schlussfolgerung (Vorschlag)

ASO_18.09.2019                                                                     Seite 15 von 16
Die ASO zeigt sich zufrieden mit dem Ablauf der Testphase 2006-2012. Mit Blick auf das weitere
Vorgehen begrüsst sie insbesondere die Aufhebung der Wassenaar-Klausel, welche Schweizern,
die in Ländern leben, wo der Postweg besonders lange dauert, die Ausübung ihrer politischen
Rechte erlaubt. Sie befürwortet ebenfalls die Anpassung der aktuellen Systeme auf Systeme der
zweiten Generation, welche eine Überprüfung erlauben. Sie wiederholt ihr in der Petition „E-Voting
für alle“ ausgedrücktes Begehren, vote électronique allen Auslandschweizern für die
eidgenössischen Wahlen 2015 zur Verfügung zu stellen. Sie fordert die Kantone dazu auf, sich in
diesem Sinn zu engagieren.

    Resolution des ASR (8.4.2011)
Der Auslandschweizerrat (ASR) hält fest, dass die bisherigen Versuche mit Vote électronique
ermutigend ausgefallen sind. E-Voting ist bereits in zwölf Kantonen getestet worden und dies
durchwegs mit Erfolg. Die hohe Auslandschweizer Beteiligung an den bisherigen Tests belegt, dass
die elektronische Stimmabgabe einem starken Bedürfnis entspricht.
Der ASR freut sich darüber, dass die Kantone Aargau, Basel-Stadt, Graubünden und St. Gallen ihren
Stimmberechtigten im Ausland erstmals die Option bieten wollen, über Internet an den
eidgenössischen Wahlen teilzunehmen. Er ist umgekehrt enttäuscht darüber, dass die Pilotkantone
ihrerseits E-Election in diesem Jahr noch nicht anbieten, und er bedauert den Abbruch der E-Voting-
Versuche im Kanton Zürich.
Der ASR ruft die Kantone dazu auf, auf dem Weg zur Einführung des Vote électronique zielstrebig
voranzuschreiten und dabei den Landsleuten im Ausland Priorität einzuräumen, damit diese ihre
politischen Rechte effektiv ausüben können. Er fordert Bund und Kantone auf, dafür zu sorgen, dass
für die Parlamentswahlen 2015 elektronische Wahlverfahren flächendeckend zur Verfügung stehen.

     Kontakt
Auslandschweizer-Organisation
Alpenstrasse 26
3006 Bern
Schweiz
Tel. +41 (0)31 356 61 00
Fax +41 (0)31 356 61 01
www.aso.ch
www.swisscommunity.org

Haftungsausschluss: Die ASO haftet nicht für die Inhalte dieses Factsheets.

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