FAQ Aktuelle Maßnahmen auf Basis der COVID- 19-Lockerungsverordnung - (Stand: 3. Mai. 2020)

Die Seite wird erstellt Fiete Barth
 
WEITER LESEN
1

                                    FAQ
Aktuelle Maßnahmen auf Basis der COVID-
               19-Lockerungsverordnung

                     (Stand: 3. Mai. 2020)

Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig
2

Inhaltsverzeichnis

Allgemeines                                         Seite 3

Öffentlicher Raum                                   Seite 4

Freizeiteinrichtungen und Sportstätten              Seite 5

Verkehrsmittel                                      Seite 7

Gastro und Beherbergung                             Seite 8

Soziales Leben, Hochzeiten, Begräbnisse, Religion   Seite 10

Handel und Dienstleistungen                         Seite 13

Therapeutische Dienstleistungen                     Seite 15

Schule, Weiterbildung                               Seite 16

Veranstaltungen allgemein                           Seite 17

Nasen-Mund-Schutzmasken                             Seite 18

Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig
3

Allgemein

Die neue Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz betreffend Lockerungen der COVID-Maßnahmen gilt für den
Zeitraum 1. Mai bis 30. Juni 2020.

Dabei sind drei Dinge zu beachten:

   -   Nicht alles, was rechtlich bereits möglich ist, wird von verschiedenen
       Einrichtungen (Kirchen, AMS etc.) bereits ausgenutzt. Mehrere Lockerungen
       wie das Abhalten von Gottesdiensten werden erst im Laufe des Mai vollzogen.

   -   Andere in Aussicht gestellte Lockerungen sind derzeit noch untersagt.
       Änderungen der VO im Laufe des Mai und Juni sind jedoch möglich.

   -   Gänzlich ausgelaufene Maßnahmen sind in der VO entsprechend nicht mehr
       enthalten.

Hier findest Du den Link zur Verordnung:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_197/BGBLA_2020_I
I_197.html

Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig
4

ÖFFENTLICHER RAUM

Welche Regeln müssen ab sofort im öffentlichen Raum berücksichtigt werden?

Zu beachten ist:

Beim Betreten öffentlicher Orte im Freien ist gegenüber Personen, die nicht im
gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.

Beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen (z.B. Bahnhofshallen und U-
Bahnstationen) ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein
Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten und eine den Mund- und Nasenbereich
abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen.

Ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) und der 1 Meter Mindestabstand müssen an folgenden
Orten getragen werden:

•Massenbeförderungsmitteln
•Kundenbereich von Geschäften
•Fahrgemeinschaften von nicht im selben Haushalt lebenden Personen
•Ausbildungseinrichtungen laut Verordnung
•Beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen, z.B. Bahnhofshallen, U-
Bahnstationen etc.
•Für Amtswege bei Behörden oder Amtshandlungen in Gerichten sind die dort jeweils
spezifischen Regeln zu befolgen.

Sind Spielplätze und Parks geschlossen?

Es gibt keine diesbezügliche Anordnung auf Bundesebene. Länder und Gemeinden können
allerdings in ihrem Wirkungsbereich entsprechende Sperren verhängen. Grundsätzlich gilt:
Es muss in Parks und auf Spielplätzen ein Abstand von mindestens einem Meter gegenüber
anderen Personen eingehalten werden.

Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig
5

FREIZEITEINRICHTUNGEN UND SPORTSTÄTTEN

Ab wann sind Freiluftmuseen zugänglich? Ab wann sind Museen in
geschlossenen Räumen zugänglich?

Freiluftmuseen dürfen ab vorrausichtlich 15. Mai wieder öffnen. Dies gilt auch für Museen mit
zumindest teilweiser Außenausstellung.
Museen in geschlossenen Räumen dürfen ab vorrausichtlich 15.Mai wieder öffnen.

Dürfen Outdoor-Spielplätze wieder öffnen?

Allgemein gelten Spielplätze als öffentliche Orte und sind nur unter Einhaltung der
Sicherheitsmaßnahmen zu besuchen, das ist ab 1. Mai möglich. Es obliegt den
Bundesländern individuelle Regelungen anzuwenden. Gegenüber Menschen, die nicht im
gleichen Haushalt leben, ist die 1 Meter Mindestabstandsregel einzuhalten.

Dürfen Indoor-Spielplätze wieder öffnen?

Vorgesehen ist die voraussichtliche Öffnung per 29. Mai.

Dürfen Autokinos öffnen?

Autokinos dürfen voraussichtlich Mitte Mai öffnen.

Wann dürfen Messen und Fachausstellungen öffnen?

Messen und Fachausstellungen sind als Veranstaltungen zu bewerten und daher derzeit
nicht möglich.

Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig
6

Können Jugendzentren/Jugendtreffs wieder geöffnet werden?

Jugendzentren fallen unter die Kategorie Freizeiteinrichtungen, die Öffnung ist ab 1. Mai
möglich. Betreuungseinrichtungen und Beratungseinrichtungen sind geöffnet.

Wann öffnen Theater und Kinos?

Kinos bleiben, so wie Theater oder Ähnliches, vorerst geschlossen. Autokinos werden
voraussichtlich, abhängig von der epidemiologischen Entwicklung, mit 15. Mai besucht
werden können. Die Situation wird laufend evaluiert. Die genauen Auflagen hierfür werden
erarbeitet.

Wann werden wieder Konzerte oder Festivals stattfinden können?

•Bis Ende Juni sind keine Veranstaltungen erlaubt.
•Für den Sommer wird die Situation zeitgerecht evaluiert.

Sind Fischen und Jagen erlaubt?

Fischen und Jagen ist unter den Bestimmungen der geltenden Gesetze und Verordnungen
zulässig.

Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig
7

VERKEHRSMITTEL

Welche Fahrten mit den „Massenbeförderungsmitteln“ (öffentlichen
Verkehrsmitteln) sind erlaubt?

Für die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel (z.B. Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen, Züge)
gibt es keine Einschränkungen.
Es muss allerdings ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) getragen werden. Bei der Benutzung
muss gegenüber anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand
von mindestens einem Meter eingehalten werden. Ist auf Grund der Anzahl der Fahrgäste
sowie beim Ein- und Aussteigen die Einhaltung des Abstands von mindestens einem Meter
nicht möglich, kann davon ausnahmsweise abgewichen werden. Das Tragen von MNS gilt
nicht für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebens Jahr und für Personen, denen aus
gesundheitlichen Gründen das Tragen nicht zugemutet werden kann.

Sind Fahrgemeinschaften möglich? Was sind die Regelungen für Taxis?

Die gemeinsame Benützung von Kraftfahrzeugen durch Personen, die nicht im
gemeinsamen Haushalt leben, ist nur zulässig, wenn dabei eine den Mund- und
Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung getragen wird und in jeder
Sitzreihe einschließlich dem Lenker/der Lenkerin nur zwei Personen befördert werden.

Gleiches gilt auch für Taxis und taxiähnliche Betriebe.

Wann dürfen Museen, Ausstellungen, Büchereien, Bibliotheken und Archive
wieder besucht werden?

Das ist abhängig von der Entwicklung der epidemiologischen Fallzahlen vorrausichtlich ab
15. Mai wieder möglich. Die Situation wird laufend evaluiert und die Maßnahmen
entsprechend angepasst.

Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig
8

BEHERBERUNG UND GASTRONOMIE

Sind Beherbergungsbetriebe geöffnet, z.B. Hotels, Pensionen, Campingplätze
etc.?

Es ist untersagt, Beherbergungsbetriebe, wie z.B. Hotels, Gasthöfe, Pensionen,
Privatzimmervermietungen etc. zu Zwecken der Erholung und Freizeitgestaltung zu betreten.
Zu den in der COVID-19-Lockerungsverordnung Verordnung definierten
Beherbergungsbetrieben zählen auch Schutzhütten sowie beaufsichtigte Camping- oder
Wohnwagenplätze. Hinweis: Eine Ausnahme vom Betretungsverbot von Camping- oder
Wohnwagenplätzen besteht für Personen, die in einem Wohnwagen einen Haupt- oder
Nebenwohnsitz haben.

Ausnahmen vom Betretungsverbot von Beherbergungsbetrieben u.a. sind:

•Beherbergungen aus beruflichen Gründen oder zur „Stillung eines dringenden
Wohnbedürfnisses“, oder für therapeutische Zwecke zB im Rahmen eines verordneten
Kuraufenthaltes.
•Beherbergungen von Personen, die – aus welchen Gründen auch immer – bereits in einem
Beherbergungsbetrieb einquartiert sind. Allerdings kann die Buchungsdauer des Aufenthalts
nicht verlängert werden.

Wann werden Cafehäuser und Restaurants wieder aufsperren?

Gastronomiebetriebe können voraussichtlich unter Einhaltung von spezifischen Hygiene- und
Abstandsregeln, sowie allgemeinen Regeln (zB Einschränkung der Öffnungszeiten) ab 15.
Mai wieder öffnen. Die konkreten Maßnahmen sind abhängig von der Entwicklung der
epidemiologischen Fallzahlen.

Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig
9

Ist das Abholen von Speisen in Gastbetrieben erlaubt?

Das Abholen vorbestellter Speisen in Lokalen ist erlaubt. Die Speisen dürfen nicht im Lokal
konsumiert werden und der auch sonst vorgeschriebene Sicherheitsabstand von mindestens
einem Meter gegenüber anderen Personen ist einzuhalten.

Dürfen Gastgärten weiter betrieben werden?

Voraussichtlich dürfen Kundenbereiche von Gastronomiestätten per 15. Mai wieder zum
Zweck der Konsumation betreten werden. Zu diesem Bereich zählen auch Gastgärten.

Gastronomiebetriebe können voraussichtlich unter Einhaltung von spezifischen Hygiene- und
Abstandsregeln, sowie allgemeinen Regeln (zB Einschränkung der Öffnungszeiten) ab 15.
Mai wieder öffnen. Die konkreten Maßnahmen sind abhängig von der Entwicklung der
epidemiologischen Fallzahlen.

Darf im Lebensmittelhandel warmes Essen oder Eis verkauft werden?

Im Rahmen des Lebensmittelhandels ist die bloße Abgabe von Speisen oder Eis zulässig,
sofern dort nicht ein „Kundenbereich zur Konsumation“ eingerichtet ist.

Genaue Regelung Campingplätze-sind auch Dauercamper gestattet?

Für Personen, die in einem Wohnwagen einen Haupt- oder Nebenwohnsitz haben, bestand
seit jeher eine Ausnahme vom Betretungsverbot. Eine Neuanmeldung als Haupt- oder
Nebenwohnsitz ist möglich. Dauercampern ist ab 1. Mai auf Nachweis aber auch ohne
Wohnsitz-Meldung das Betreten der Campinganlagen erlaubt.

Wann können Seilbahnen wieder öffnen?

Das Betreten von Seilbahnen durch Besucherinnen und Besucher ist derzeit untersagt. Sie
werden voraussichtlich per 29. Mai wieder betreten werden können.

Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig
10

SOZIALES LEBEN, BEZIEHUNGEN, HOCHZEITEN, BEGRÄBNISSE

Personenanzahl im öffentlichen und privaten Bereich?

Für den privaten Bereich gilt: Personen, die nicht im selben Haushalt leben, sollten in der
derzeitigen Situation aus Vorsorgegründen die Hygiene - und Abstandsregeln einhalten.
Dabei appellieren wir an die Vernunft und die Eigenverantwortung.

Für den öffentlichen Bereich gilt: Private Zusammenkünfte, ebenso wie organisierte
Veranstaltungen, sind bis maximal 10 Personen zulässig. Es gelten die Hygiene- und
Abstandsregeln.

Mit wie vielen Menschen darf ich Hochzeit feiern? In der Kirche? Im privaten
Garten?

Hochzeiten sind, analog mit den allgemeinen Versammlungsregeln, auf Gruppen von
maximal 10 Personen beschränkt, inklusive Standesbeamtin/Standesbeamte,
Priesterin/Priester etc.

Nicht betroffen von dieser Regelung sind Feiern im privaten Wohnraum. Personen, die nicht
im selben Haushalt leben, sollten in der derzeitigen Situation aus Vorsorgegründen die
Hygiene - und Abstandsregeln einhalten. Dabei appellieren wir an die Vernunft und die
Eigenverantwortung und raten an, die Personenanzahl auf ein Minimum zu reduzieren.

Gilt der 1-Meter Abstand für Paare?

Der 1-Meter Mindestabstand im öffentlichen Raum gilt nicht für Personen, die zumindest
zeitweise im gemeinsamen Haushalt leben. Das bedeutet z.B. Paare dürfen sich küssen und
berühren.

Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig
11

Dürfen Großeltern besucht werden?

Ja, der Besuch ist zulässig. Den privaten Bereich will man nicht regeln, insofern gibt es hier
keine rechtlichen Vorgaben, die eingehalten werden müssen.
Es liegt in der Eigenverantwortung aller Beteiligten, wie im privaten familiären Umfeld
achtsam miteinander umgegangen wird. Je länger und je näher die Kontaktnahme erfolgt,
desto höher ist das Risiko. Der Kontakt zwischen den Generationen bringt somit ein
gewisses Risiko mit sich. Es muss daher jeder selbst abschätzen, welche Risiken
eingegangen werden. Es muss auf ein Risiko aufmerksam gemacht werden, aber im privaten
familiären Umfeld liegt die Entscheidung bei den Familienangehörigen was getan wird.
Anders ist es im öffentlichen Raum. Dort sind die jeweils geltenden Vorschriften zu erfüllen.

Ab wann gibt es Gottesdienste?

Es wird geplant Gottesdienste ab 15. Mai wieder abzuhalten. Dabei sind voraussichtlich die
allgemeinen Hygieneregeln zu beachten, wie auch die Abstandsregeln einzuhalten (innen: 1
Meter Abstand zwischen Personen die nicht im gleichen Haushalt leben, 10m2 pro Person,
Mund-Nasen-Schutz).

Wann werden alten-und Pflegeheime wieder für Besucher geöffnet?

Der Besuch ist grundsätzlich möglich. Voranmeldesysteme sind vom jeweiligen Alten- und
Pflegeheim abhängig. Es wird geraten, den Besuch zeitgerecht zu planen und mit dem
Betreiber abzustimmen. Ab 4. Mai wird es Lockerungen zum Besuch in Alten- und
Pflegeheimen geben, der Besuch zum Muttertag ist also möglich. Um maximale Sicherheit
zu gewährleisten, werden allerdings Sicherheitsmaßnahmen empfohlen:

      Mehr als 1 Meter Abstand halten
      Regelmäßig Hände mit Seife waschen oder mit alkoholhaltigem Desinfektionsmittel
       desinfizieren
      Gesicht und vor allem Mund, Augen und Nase nicht mit den Fingern berühren
      Händeschütteln und Umarmungen vermeiden
      In Armbeugen oder Taschentuch niesen, Taschentuch entsorgen
      Räume regelmäßig lüften, wenn möglich einmal pro Stunde
      Bei Anzeichen von Krankheit zu Hause bleiben und Kontakte vermeiden

Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig
12

Ergänzend dazu werden von den Bundesländern und den Trägern der Alten- und
Pflegeheime auf die individuelle Situation angepasste Maßnahmen und Empfehlungen
entwickelt, die ebenfalls einzuhalten sind.
Aufgrund der Heterogenität der Alten- und Pflegeheime (z.B. Größe, räumliche und bauliche
Gegebenheiten, Garten, Umgebung, Infrastruktur) obliegt es den Einrichtungen selbst, die
für sie optimale Lösung zu entwickeln. Die vorliegenden Empfehlungen legen einen Rahmen
für an die jeweiligen Verhältnisse in den Einrichtungen angepasste Entscheidungen fest.
Der Betreiber der Einrichtung ist dazu verpflichtet, für die Minimierung eines Infektionsrisikos
durch entsprechende Schutzmaßnahmen zu sorgen.

Darf ich wieder Menschen zum Essen nach Hause einladen?

Das ist möglich, da der private Bereich nicht geregelt ist. Personen, die nicht im selben
Haushalt leben, sollten in der derzeitigen Situation aus Vorsorgegründen die Hygiene - und
Abstandsregeln einhalten. Es wird empfohlen, die Anzahl der Personen auch im privaten
Bereich möglichst gering zu halten. Dabei appellieren wir an die Eigenverantwortung und
Vernunft.

Welche Regelungen gelten für Begräbnisse?

Begräbnissen dürfen bis zu 30 Personen, unter Einhaltung des 1-Meter-Abstandes,
beiwohnen. Für die Trauerfeier in Innengebäuden (Kirche, Aufbahrungshalle) gilt zusätzlich
die Regelung von 10m2 pro Person und Mund-Nasen-Schutz.

Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig
13

HANDEL UND DIENSTLEISTUNGEN

Welche Vorgaben gibt es für die Öffnung der größeren Einkaufsgeschäfte ab 2.
Mai?

Es gelten die 10m² pro Kundin/Kunde sowie mindestens 1 Meter Abstand zwischen
Personen, die nicht zumindest zeitweise im gemeinsamen Haushalt leben plus Mund-Nasen-
Schutz-Pflicht.

Welche Vorgaben gibt es für die Öffnung der Einkaufszentren ab 1. Mai?

Hier gelten neben den allgemeinen Sicherheitsmaßnahen wie Mund-Nasen-Schutz und
Abstandsregeln zusätzlich die 10m2-Regelung pro Person. Diese Regelung bezieht sich auf
die gesamte Fläche der Kundenbereiche aller Betriebsstätten und des
Verbindungsbauwerks. Zusätzlich gelten pro Betriebsstätte ebenfalls die 10m2-Regelung.

Welche Dienstleisterinnen/Dienstleister dürfen am 1. Mai wieder öffnen?

Alle nicht explizit in der Verordnung ausgenommenen Betriebe und DienstleisterInnen dürfen
per 1. Mai öffnen.

Wann dürfen Hundeschulen wieder öffnen?

Hundeschulen dürfen seit 1. Mai wieder öffnen.

Wann dürfen Solarien wieder öffnen?

Solarien dürfen seit 1. Mai wieder öffnen.

Wann dürfen Kosmetikstudios wieder öffnen? Pediküre?

Kosmetik- und Nagelstudios dürfen seit 1. Mai wieder öffnen.

Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig
14

Welche Auflagen gibt es für Taxis und taxiähnliche Betriebe?

Es gilt, dass in jeder Sitzreihe maximal 2 Personen befördert werden dürfen. Zusätzlich gilt
die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht.

Wo darf ich mein Auto waschen lassen?

Bei allen Waschanlagen, egal ob an eine Tankstelle angeschlossen oder alleinstehend.

Können KFZ-und Fahrradwerkstätten weiter offenhalten?

Neben KFZ-Werkstätten können auch Fahrradreparaturwerkstätten geöffnet bleiben. Beide
sind vom Betretungsverbot emäß § 2 Z 21 der Verordnung des BMSGPK betreffend
vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 ausgenommen.

Wann dürfen Fahrschulen wieder öffnen?

Fahrschulen dürfen ab 1. Mai wieder öffnen.

Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig
15

THERAPTEUTISCHE DIENSTLEISTUNGEN

Dürfen Physiotherapeutinnen/-therapeuten und Masseure/Masseure jetzt
öffnen?

Physiotherapeutinnen/Physiotherapeuten und Heilmasseurinnen/Heilmasseure durften
immer arbeiten. Nun dürfen auch Masseurinnen/Masseure ab 1. Mai tätig werden.
In diesen Fällen kann aufgrund der Eigenart der Dienstleistung der 1-Meter Mindestabstand
nicht eingehalten werden und es sind geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen.

Wann sperren Kurbetriebe wieder auf?

Analog zu Beherbergungsbetrieben und Freizeiteinrichtungen dürfen Thermenhotels, sowie
Thermenbäder, Wellness- und Saunabereiche in Hotels vorrausichtlich ab dem 29. Mai den
Hotelbetrieb wiederaufnehmen.

Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig
16

SCHULE UND WEITERBILDUNG

Ab wann dürfen AMS Kurse stattfinden?

Diese Kurse können unter Einhaltung des 1-Meter-Abstandes und Tragen des Mund-Nasen-
Schutzes (MNS) ab 15. Mai abgehalten werden.

Wie wird es beim Schul-oder Universitätsbetrieb und in den Kindergärten
weitergehen?

Informationen zum geplanten Etappenplan für die Schulöffnung sowie Empfehlungen für
Kindergärten findest Du hier.
Weitere Informationen findest Du auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung,
Wissenschaft und Forschung unter: Coronavirus (COVID-19): Status quo – Schulen,
Hochschulen, Universitäten und Forschungsinstitutionen.

Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig
17

VERANSTALTUNGEN

Was sind Veranstaltungen bis zu 10 Personen? Betrifft das auch kulturelle
Veranstaltungen?

Es betrifft jedenfalls geplante Zusammenkünfte und Unternehmungen zur Unterhaltung,
Belustigung, Ertüchtigung und Erbauung von bis zu 10 Personen. Demonstrationen werden
separat geregelt und sind unter den Voraussetzungen des Versammlungsgesetzes 1953
erlaubt.

Dürfen Indoor Veranstaltungen stattfinden?

Ja, mit bis zu maximal 10 Personen unter Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen
(mindestens 1 Meter Abstand bei Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben. Dies
gilt auch nicht für Personen, die zeitweise im gemeinsamen Haushalt leben – und Mund-
Nasen-Schutz-Pflicht).

Wie sind Demonstrationen möglich?

Demonstrationen sind Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes 1953 und
unter den Voraussetzungen dieses Bundesgesetzes zulässig. Das bedeutet, dass die
jeweilige zuständige Veranstaltungsbehörde auf Basis der jeweiligen Gegebenheiten eine
Versammlung auch untersagen kann, z.B. wenn die Sicherheits- und/oder Gesundheitslage
das erforderlich macht. Die Begrenzung der Personenanzahl hängt von den jeweiligen
Gegebenheiten ab.

Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig
18

Mund-Nasen Schutz (MNS)

Wo muss ein Mund-Nasen Schutz getragen werden?

Ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) muss an folgenden Orten getragen werden:
•• Massenbeförderungsmitteln

•• Kundenbereich von Geschäften

•• Fahrgemeinschaften von nicht im selben Haushalt lebenden Personen

•• Ausbildungseinrichtungen laut Verordnung

•• Beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen, z.B. Bahnhofshallen, U-
Bahnstationen etc.

••Für Amtswege bei Behörden oder Amtshandlungen in Gerichten sind die dort jeweils
spezifischen Regeln zu befolgen.

Wer ist vom MNS ausgenommen?

Das Tragen von MNS gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr und für
Personen, denen aus gesundheitlichen Gründen das Tragen nicht zugemutet werden kann.
Die Verpflichtung des Einhaltens des Abstandes gilt darüber hinaus nicht für Menschen mit
Behinderungen und deren Begleitpersonen, sofern die Betreuung ein Tragen des MNS
unmöglich macht.

Gelten Gesichtsvisiere als MNS?

Ab 1. Mai können Gesichtsvisiere als MNS verwendet werden.
Ein Gesichtsvisier ist aus durchsichtigem Hartmaterial und deckt die Mund-Nasen-Augen-
Kinnpartie von vorne und jeweils seitlich ab und bietet eine gute Barriere vor Speichel und
Nasensekret.

Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig
Sie können auch lesen