FAQ - Zum Masterabschlussmodul im Studiengang "Master of Education"

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FAQ – Zum Masterabschlussmodul im Studiengang
                       „Master of Education“
    (vgl. Prüfungsordnungen für den Studiengang „Master of Education“ der Georg-August-
                                   Universität Göttingen)

In welchem Bereich muss das Masterabschlussmodul belegt und angeboten werden?
Die Prüfungsordnung sieht vor, dass die Studierenden in dem Fach, in dem sie ihre Masterarbeit
schreiben, ein Masterabschlussmodul belegen müssen.
Das bedeutet:
•     wird die Masterarbeit in einem der beiden studierten Unterrichtsfächer (unabhängig ob
      Fachwissenschaft oder Fachdidaktik) geschrieben, muss das Masterabschlussmodul in dem
      entsprechenden Unterrichtsfach absolviert werden;
•     wird die Masterarbeit in den Bildungswissenschaften geschrieben, muss das
      Masterabschlussmodul in den Bildungswissenschaften absolviert werden.

Masterabschlussmodule können entweder von den die Masterarbeiten betreuenden
Lehrpersonen oder aber von den jeweiligen Bereichen oder Fächern angeboten werden.

Wie oft und in welcher Form muss das Masterabschlussmodul angeboten werden?
Die Studierenden müssen in jedem Semester die Gelegenheit haben, ein Masterabschlussmodul
zu besuchen. Deshalb muss das Masterabschlussmodul in jedem Semester angeboten werden.
Das Modul besteht aus
•     einem Seminar im Umfang von 2 SWS und
•     einer mündlichen Prüfung (Masterabschlussprüfung) im Umfang von etwa 60 Minuten.

Seminar und mdl. Prüfung sind als voneinander unabhängige Teile zu betrachten. Das Seminar
wird in der Regel als Examens-/ Masterkolloquium angeboten.

In welchem Semester kann das Masterabschlussmodul besucht werden?
Die Lehrveranstaltung im Masterabschlussmodul kann bereits vor dem letzten Studiensemester
(dies ist in der Regel das 4. Fachsemester) besucht werden.

Wie wird die Teilnahme am Seminar im Masterabschlussmodul nachgewiesen?
Die Teilnahme am Seminar im Masterabschlussmodul wird nicht über FlexNow abgewickelt,
sondern ist mit einem Teilnahmeschein zu bestätigen ist. Dieser Teilnahmeschein ist bei der
Meldung zur mündlichen Prüfung im Prüfungsamt abzugeben. Ein Vordruck dafür steht den
Studierenden auf der Homepage des Prüfungsamtes der Sozialwissenschaftlichen Fakultät unter
der Überschrift „Formulare“ zum Abruf bereit.

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FAQ – Zur Organisation der mündlichen Prüfung im
Masterabschlussmodul im Studiengang „Master of Education“
(vgl. Prüfungsordnungen für den Studiengang „Master of Education“ der Georg-August-
Universität Göttingen)

Wann kann man sich zur mündlichen Prüfung anmelden?
Die mündliche Modulabschlussprüfung muss im letzten Studiensemester erfolgen. Sie kann aber
schon abgelegt werden.

Wer kann sich zur mündlichen Prüfung anmelden?
Studierende, die 61 C nachweisen und Zugangsvoraussetzungen (bspw. Sprachnachweise bzw.
den dreimonatigen studienrelevanten Auslandsaufenthalt) erfüllen, können sich im Sowi-
Prüfungsamt zur mündlichen Prüfung anmelden. Wie viele Credits in den einzelnen Fächern
erforderlich sind, regelt die Prüfungsordnung für den Studiengang „Master of Education“.

Wie wird der Prüfungstermin festgelegt?
Der Zeitpunkt der mündlichen Prüfung ist frei wählbar. Die Terminabsprache erfolgt zwischen
der/dem Studierenden und den gewünschten Prüfern.

Gibt es Anmeldefristen?
Zu beachten ist, dass der Antrag auf Zulassung zur Masterabschlussmodulprüfung spätestens
zwei Wochen vor dem Termin der mündlichen Prüfung im Prüfungsamt der
Sozialwissenschaftlichen Fakultät gestellt werden muss: http://www.uni-
goettingen.de/de/47929.html

Welche Prüfer/innenkonstellationen sind möglich?
Die mündliche Prüfung wird von zwei Prüfer/innen durchgeführt. Folgende Konstellationen sind
dabei möglich:
• Fachwissenschaft 1 und Fachdidaktik 2 oder Bildungswissenschaft
• Fachdidaktik 1 und Fachdidaktik 2

Die Prüfer/innen können unabhängig von den Gutachtern der Masterarbeit oder des Lehrenden
des Seminars zum Masterabschlussmodul gewählt werden.

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FAQ – Zur Ausgestaltung der mündlichen Masterabschlussmodul-
prüfung im Studiengang „Master of Education“
(vgl. Prüfungsordnungen für den Studiengang „Master of Education“ der Georg-August-
Universität Göttingen)

Wie soll die Masterabschlussmodulprüfung (mündliche Abschlussprüfung) gestaltet werden?
Gegenstand der mündlichen Prüfung sind die Unterrichtsfächer und die Bildungswissenschaften.
In der mündlichen Prüfung soll der Prüfling nachweisen, dass er die erforderlichen Kompetenzen
erworben hat, sie systematisch in Bezug zur Schulpraxis setzen und in einen kritisch-diskursiven
Dialog treten kann. Fachwissenschaftliche, fachdidaktische und methodische Kompetenzen
sollen unter Einbeziehung bildungswissenschaftlicher Aspekte fächerübergreifend geprüft
werden.

Wodurch unterscheidet sich die mündliche Masterabschlussmodulprüfung von der mündlichen
Staatsexamensprüfung?
Den Studierenden wird empfohlen, ihre Masterarbeit zum zentralen Gegenstand der mündlichen
Abschlussprüfung zu machen. Auch deshalb können die Anforderungen an die Studierenden in
der mündlichen Abschlussprüfung nicht gleichgesetzt werden mit Anforderungen in mündlichen
Abschlussprüfungen im Staatsexamen. Literaturlisten, nach denen gelernt werden muss, machen
keinen Sinn, weil die Prüfungen in hohem Maße individualisiert sind und das
Masterabschlussmodul nur 6 C von insgesamt 120 C ausmacht. Nicht zuletzt haben die
Studierenden im Studiengang „Master of Education“ den Großteil ihrer Prüfungsleistungen
studienbegleitend erbracht. Sie sollten sich am Ende ihres Studiums, während sie ihre
Masterarbeit anfertigen, nicht noch zusätzlich über mehrere Wochen auf eine mündliche
Abschlussprüfung vorbereiten müssen.

Welche Themen sollen geprüft werden?
Die Aufgabe der Prüfer/innen ist es, in einem mit den Studierenden abgesprochenen Bereich mit
entsprechenden Fragen den fachlich und bildungswissenschaftlich fundierten und zugleich
fächerübergreifenden „Bezug zur Schulpraxis“ herzustellen.

Wer schreibt das Protokoll?
Das Protokoll wird abwechselnd immer vom Ko-Prüfer geführt. Bei sprachwissenschaftlichen
Prüfungen, in denen ein Teil der Prüfung in einer Sprache abgenommen wird, die der Ko-Prüfer
nicht spricht, sollte für diesen Teil ein sprachkundiger Protokollant hinzu kommen und den
Prüfungsverlauf dokumentieren. Sollte kein sprachkundiger Protokollant zur Verfügung stehen,
werden die Prüfer gebeten, selbst das Protokoll zu führen und dem Ko-Prüfer entsprechende
Erläuterungen zu geben.

Müssen beide Prüfer/innen physisch zur selben Zeit anwesend sein, oder könnte auch Fach 1
eine halbe Stunde prüfen (mit eigenem Protokollanten) und Fach 2 zu einem anderen
Zeitpunkt? Die Prüfer/innen müssen physisch zur selben Zeit anwesend sein. Ein Splitting ist
gänzlich ausgeschlossen. Die mündliche Prüfung muss in jedem Fall von beiden Prüfer/innen
gemeinsam benotet werden.

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FAQ – Zur Masterarbeit im Studiengang „Master of Education“
(vgl. Prüfungsordnungen für den Studiengang „Master of Education“ der Georg-August-
Universität Göttingen)

Gibt es festgelegte Anmeldefristen für die Masterarbeit?
Es gibt keine festgelegten Fristen zur Anmeldung der Masterarbeit. Zur Gewährleistung der
fristgerechten Erstellung der Zeugnisse bis zum 31.10. bzw. bis zum 30.04./31.05.empfiehlt das
Prüfungsamt den Studierenden jedoch, sich jeweils 5-6 Monate vor Zeugnisbegehren zur
Masterarbeit anzumelden und die Modulabschlussprüfung entweder am Beginn oder am Ende
der Vorlesungszeit zu absolvieren. Zu berücksichtigen ist unbedingt, dass die Gutachter nicht in
Bedrängnis geraten und die zugesprochenen Korrekturfristen von mind. 4 Wochen zugestanden
bekommen und nicht durch die Fristen s. o. in Bedrängnis geraten. Zudem sollten dem
Prüfungsamt für die fristgerechte Zeugniserstellung mindestens 2 Wochen zugestanden werden.
Die Gewährleistung der fristgerechten Erstellung der Zeugnisse bezieht sich nur auf die
Bewerbungsfristen zum Referendariat in Niedersachsen.

In welchem Zeitraum muss die Masterarbeit erstellt werden?
§ 8 Masterarbeit: „(3) Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt 4 Monate. Auf Antrag der
Kandidatin oder des Kandidaten kann die zuständige Prüfungskommission bei Vorliegen eines
wichtigen, nicht der Kandidatin oder dem Kandidaten zuzurechnenden Grundes im
Einvernehmen mit der Betreuerin oder dem Betreuer die Bearbeitungszeit um insgesamt
maximal 4 Wochen verlängern. Ein wichtiger Grund liegt in der Regel bei einer Erkrankung vor,
die unverzüglich anzuzeigen und durch ein Attest zu belegen ist. Werden Fristen überschritten,
ohne dass ein wichtiger Grund nach Satz 2 vorliegt, so gilt die Masterarbeit als mit „nicht
ausreichend“ (5,0) bewertet; bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach Satz 2 wird im Falle des
Ablaufs der maximalen Verlängerungsfrist ein neues Thema ausgegeben.
(4) Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb der ersten 4 Wochen der Bearbeitungs-zeit
zurückgegeben werden. Ein neues Thema ist unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 4
Wochen zu vereinbaren. Im Falle der Wiederholung der Masterarbeit ist die Rückgabe des
Themas nach Satz 1 nur zulässig, wenn die zu prüfende Person im ersten Prüfungsversuch von
dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hatte.“

Welchen Umfang soll die Masterarbeit betragen?
Der Umfang der Masterarbeit soll mit den Prüfern abgesprochen werden. Hierfür soll es keine
Vorgabe geben. Es wird jedoch empfohlen, 60 Seiten nicht zu überschreiten.

In welcher Sprache muss die Masterarbeit verfasst werden?
Sollte ein Studierender den Wunsch äußern, die Masterarbeit in einer anderen Sprache als der
Deutschen zu verfassen, kann dieses nach Absprache mit dem Prüfer erfolgen.

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Muss eine Bearbeitungszeit zwischen Anmeldung und Abgabe der Masterarbeit eingehalten
werden?
Nein. Die Festlegung einer mindestens einzuhaltenden Bearbeitungszeit bedarf wegen des damit
verbundenen erheblichen Eingriffs in die Rechte der Prüflinge und wegen des Grundsatzes, dass
das Prüfungsverfahren in seinen wesentlichen Elementen in der Prüfungsordnung zu regeln ist,
einer Verankerung in der Prüfungsordnung selbst. Ausführungsbestimmungen der
Prüfungskommission oder des Studiendekans stellen keine ausreichende Rechtsgrundlage dar.

Wann muss die Masterarbeit abgegeben werden, damit das Zeugnis rechtzeitig zur Anmeldung
zum Referendariat übergeben werden kann?
Eine fristgerechte Ausstellung des Zeugnisses kann nur gewähreistet werden, wenn die
Masterarbeit spätestens 6 Wochen vor Fristablauf (Nachreichfrist bei Landesschulbehörde)
abgegeben wurde. Für die Nachreichfrist 31.10. wäre dies Anfang/Mitte September, für die
Nachreichfrist 30.04./31.05. wäre dies Anfang/Mitte März/April.

Wie lange darf die Begutachtungszeit der Arbeit dauern?
§ 8 Masterarbeit: „… (7) Die Dauer des Bewertungsverfahrens für die Masterarbeit soll 4
Wochen nicht überschreiten.“ Da es sich hierbei um eine Soll-Regelung handelt, kann die
tatsächliche Begutachtung (inkl. Postlaufzeiten für den Versand der Gutachten an das
Prüfungsamt) tw. durchaus 5 oder 6 Wochen betragen.

Welche der Noten aus den Modulen M.BW.100, M.BW.200 (alt M.BW.1), M.BW.300 (alt
M.BW.2), M.BW.400 (alt M.BW.3) und M.BW.500 (alt M.BW.4) kann unberücksichtigt bleiben?
Die Prüfungsordnungen für den Studiengang „Master of Education“ (§ 11 (2)) sehen vor, dass in
den Bildungswissenschaften eines der Pflichtmodule bei der Notenberechnung unberücksichtigt
bleiben kann. Die Studierenden haben die Möglichkeit, auf Antrag (s. Formular auf der
Homepage des Prüfungsamtes der Sozialwissenschaftlichen Fakultät) diese Streichung in
FlexNow vornehmen zu lassen. Dieser Antrag kann nur einmal gestellt und nicht wieder
zurückgezogen werden. Das Modul kann frei gewählt werden.

Stand: 04/2015

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