Flächendeckendes Impfnetzwerk geht in Vollbetrieb - Auftakt in Weilheim - Stadt ...
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Flächendeckendes Impfnetzwerk geht in Vollbetrieb 50. Jahrgang – Auftakt in Weilheim Nr. 49 Einzelpreis 0,55 Donnerstag, 9. Dezember 2021 Seit Montag, 6. Dezember 2021, werden im Landkreis Esslingen flächendeckend mobile Impfangebote gemacht. Dazu sind insgesamt zehn mobile Impfteams im Ein- satz. Der Landkreis Esslingen hatte gemeinsam mit Kommunen und dem Malteser Hilfsdienst ein Konzept für ein flächendeckendes Impfnetzwerk erarbeitet, das jetzt in Vollbetrieb ging. Die Teams wurden von den Maltesern, dem Deutschen Roten Kreuz und der Johanniter Unfallhilfe besetzt, die so nun im Kreisgebiet im Einsatz sind. In Weilheim in der Limburghalle wird bis auf Weiteres jeden Montag von 13 bis 18 Uhr geimpft. Weitere Hinweise zu Impfstationen und Terminen finden Sie hier im Mitteilungsblatt. Onlineanmeldungen zu Impfungen sind auf den Hompage-Seiten wie folgt möglich: • Malteser-neckar-alb.de • Landkreis-esslingen.de Alle Impforte können auch ohne Termin besucht werden.
Kundenberatung Abfallwirt- schaftsbetrieb Landkreis Esslingen ( 0800 9312-526) Mo – Fr 8.00 – 12 Uhr Mo – Mi 13.30 – 15.30 Uhr Do 13.30 – 18 Uhr Weilheim 1 2- und 4-wöchig 2-wöchig 2-wöchig Weilheim 2 2-wöchig 4-wöchig 4-wöchig Hausmüllabfuhr Donnerstag, 9. Dezember Donnerstag, 9. Dezember Donnerstag, 9. Dezember Weilheim 1 Montag, 20. Dezember Weilheim 2 Montag, 20. Dezember Gelber Sack Hepsisau Dienstag, 21. Dezember Montag, 20. Dezember Weilheim 1 Donnerstag, 16. Dezember Donnerstag, 30. Dezember Weilheim 2 Donnerstag, 16. Dezember Biotonne Donnerstag, 30. Dezember Donnerstag, 16. Dezember Donnerstag, 16. Dezember Weilheim 1 Freitag, 17. Dezember Papiertonne Weilheim 2 Freitag, 17. Dezember Montag, 13. Dezember Alteisensammlung jeden 1. Freitag im Monat von 19.00 bis 21 Uhr Alteisensammlung Schützenhaus Holzmaden DLRG: Schützengilde: DLRG: Altpapiersammlung Samstag, 12. März 2022 Samstag, 11. Dezember Samstag, 12. März 2022 Samstag, 11. Dezember, 9.00 – 13.00 Uhr Parkplatz Tennisanlage, Kirchheimer Samstag, 9.30 – 11.00 Uhr, Altpapieranlieferung Straße, Einfahrt gegenüber Sofienstraße! Wertstoffhof, Kirchheimer Straße Recyclinghof Carl-Benz-Straße, Wertstoffhof Holzmaden, Weilheim Kirchheimer Straße, Kork tonne, Recyclinghof Freitag 16.00 – 18.00 Uhr Ausgabe „Gelbe Säcke“ Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr Wertstoffe Samstag 9.30 – 12.30 Uhr Samstag 9.30 – 11.00 Uhr Samstag 9.00 – 15.00 Uhr Deponie Gründener Wasen (nur Anliefe- Grünabfallsammelplatz Ohmden, Straße Grünabfallsammelplatz Ohmden, Straße rung von verholztem Grünschnitt) nach Zell (nur ver holzter Grünschnitt) nach Zell (nur ver holzter Grünschnitt) Freitag 14.00 – 17.00 Uhr Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr Grünschnitt Samstag 10.30 – 13.30 Uhr Samstag 9.00 – 15.00 Uhr Samstag 9.00 – 15.00 Uhr Apothekendienste Donnerstag, 9. Dezember, Mörike-Apotheke, Nürtingen, Rettungsdienst, Notarzt, Kirchheimer Straße 7 07022 31412 Freitag, 10. Dezember, Eberhard-Apotheke, Notzingen, Feuerwehr Notruf: 112 Wellinger Straße 1 07021 45351 Polizei Notruf: 110 Samstag, 11. Dezember, Stadt-Apotheke in der Praxisklinik, Krankentransporte 19222 Nürtingen, Bahnhofstraße 5 07022 9094455 Sonntag, 12. Dezember, Rauner-Apotheke, Kirchheim, Tannenbergstraße 40 07021 52101 Notfallpraxis im Kreiskrankenhaus Nürtingen Montag, 13. Dezember, Sulzburg-Apotheke, Unterlenningen, 116 117, Auf dem Säer 1 Kirchheimer Straße 45/1 07026 81158 Werktag: Montag bis Donnerstag 19 bis 7 Uhr des Folgetages Dienstag, 14. Dezember, Pinguin-Apotheke im NANZ-Center, Wochenende: Freitag bis Montag 19 bis 7 Uhr Kirchheim, Stuttgarter Straße 1 07021 8046171 Feiertag: vor gesetzlichen Feier tagen 19 Uhr Mittwoch, 15. Dezember, Central-Apotheke, Wernau, bis 7 Uhr am Folgewerktag Kirchheimer Straße 98 07153 31719 Die Notdienstbereitschaft beginnt um 8.30 Uhr und endet um Notfallpraxis im Kreiskrankenhaus Kirchheim 8.30 Uhr am Folgetag. Außerhalb der Ladenschlusszeiten ist 116 117, Eugenstraße 3 eine gesetzliche Notdienstgebühr von 2,50 zu entrichten. Wochenende: Freitag 19 Uhr bis Montag 8 Uhr Feiertag: vor gesetzlichen Feier tagen 19 Uhr bis 8 Uhr am Folgewerktag Störungsdienste Abwasser Weilheim: 744668 (Kläranlage), Abwasser Holzmaden/ Ohmden: Gruppenklärwerk Wendlingen, 07024 4055-0 In der übrigen Zeit wenden Sie sich bitte in dringenden Not fällen Straßenbeleuchtung Weilheim, 106-161, an Ihren Hausarzt. www.weilheim-teck.de/strassenbeleuchtung-melden Straßenbeleuchtung Holzmaden, 90001-15 Straßenbeleuchtung Ohmden, 9510-13 Wasser Weilheim: EVF (Energieversorgung Filstal), 0800 6101-767 Notfallpraxis Kinder/Jugendliche 116 117 Wasser Holzmaden/Ohmden: Landeswasserversorgung, Hals-Nasen-Ohren-Arzt 116 117 07345 96382120 Strom: Netze BW GmbH, 0800 3629-477 Augenarzt 116 117 Gas: Netze BW GmbH, 0800 3629-447 Zahnarzt 0711 7877755
9. Dezember 2021 Gemeinsame Bekanntmachungen Seite 3 Weilheim Holzmaden Dienstag, 14. Dezember Samstag, 11. Dezember • Öffentliche Sitzung des Gemeinderats um 19 Uhr • Schützengilde, Altpapiersammlung in der Limburghalle Montag, 13. Dezember • Gemeinderatssitzung Ohmden Montag, 13. Dezember • Gemeinderatsitzung, Gemeindehalle Erscheinungstermine des Mitteilungsblattes an Weihnachten und Silvester Woche Erscheinungstermin Redaktionsschluss 51/2021 Donnerstag, 23. Dezember Dienstag, 21. Dezember, 7 Uhr 52/2021 kein Mitteilungsblatt 01/2022 Freitag, 7. Januar Dienstag, 4. Januar, 7 Uhr Wir bitten um Beachtung! Corona-Schnelltestzentren Testzentrum „Weilheim testet“ – Friseur velly Coiffure, Untere Grabenstraße 16 Terminbuchung online: www.weilheim-testet.de oder telefonisch: 07023 9439309 Bürgertestung DRK Weilheim Jeden Samstag von 14 bis 16 Uhr in der Limburghalle. Neu: Um lange Wartezeiten zu vermeiden und die Übermittlung des Testergebnisses auf die Luca- oder die Corona-Warn- App gewährleisten zu können, findet die Terminvergabe online unter www.drk-weilheim.de/schnelltest statt. Grundsätzlich ist eine Testung nur möglich, wenn sich der Proband gesund fühlt und keine Krankheitssymptome wie Fieber, Husten, Geschmacksverlust etc. aufweist. Impressum: Das Mitteilungsblatt für die Stadt Weilheim an der Teck, die Gemeinde Für Anzeigen und Beilagen mit politischem Inhalt gelten besondere Holzmaden und die Gemeinde Ohmden erscheint einmal wöchent- Regelungen. Diese Anzeigen und Beilagen müssen einen örtlichen lich donnerstags. Herausgeber ist die Stadt Weilheim an der Teck. Bezug haben und sind grundsätzlich bei den Bürgermeisterämtern Verantwortlich für den gemeinsamen, den amtlichen und nichtamt- aufzugeben. Annahmeschluss freitags. lichen Teil der Stadt Weilheim: Bürgermeister Johannes Züfle, für den Bezugspreise: Der Abonnementspreis bei Trägerzustellung beträgt amtlichen und nichtamtlichen Teil der Gemeinde Holzmaden: Bürger- 1,85 pro Monat, bei Postzustellung 9,35 (inkl. Portoanteil 7,50 ) pro meister Florian Schepp, für den amtlichen und nichtamtlichen Teil der Monat, der Einzelverkaufspreis pro Exemplar 0,55 . Alle Bezugspreise Gemeinde Ohmden: Bürgermeisterin Barbara Born. Verantwortlich für enthalten 7 % Mehrwertsteuer. Das Bezugsgeld ist bei Barzahlung jähr- den übrigen Teil: Ulrich Gottlieb, Druck und Verlag GO Verlag GmbH lich, bei Abbuchung halbjährlich im Voraus fällig. & Co. KG, Kirchheim unter Teck, 07021 9750-0, Fax 07021 9750-33. Vertrieb: Bei Fragen zur Lieferung, Bezugsgeldberechnung oder Sämtliche Textbeiträge müssen bei den Bürgermeisterämtern aufge- bei Problemen mit der Zustellung wenden Sie sich bitte direkt an geben werden. Anzeigen können bei GO Verlag GmbH & Co. KG, den Vertrieb. Sie erreichen ihn per 07021 9750-37 oder -38, per 73230 Kirchheim unter Teck, Alleenstraße 158, 07021 9750-19, Fax 07021 9750-495 oder per E-Mail: vertrieb@go-kirchheim.de. Fax 07021 9750-33, E-Mail: anzeigen@teckbote.de, aufgegeben Abbestellungen sind jeweils schriftlich mit einer Frist von einer Woche werden. Anzeigenannahmeschluss: montags 16 Uhr. zum Monatsende möglich.
Seite 4 Gemeinsame Bekanntmachungen 9. Dezember 2021 Stand: 6. Dezember 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 1 Corona-Regeln ab 4. Dezember 2021 In Baden-Württemberg richten sich die Corona-Maßnahmen nach einem vierstufigen System, das sich an den Hospitalisierungen orientiert: » Basisstufe: Hospitalisierunginzidenz unter 1,5 und nicht mehr als 249 Intensivbetten mit COVID-19-Patient*innen belegt. » Warnstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 1,5 oder ab 250 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten (AIB). » Alarmstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 3,0 oder ab 390 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten. » Alarmstufe II: Ab Hospitalisierunginzidenz von 6,0 oder ab 450 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten. Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 1,5 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 250 erreicht oder überschreitet. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen gelten in einigen Bereichen bei 3G eine PCR-Testpflicht sowie Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 5 weitere Personen (siehe Ausnahmen). Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 3,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 390 erreicht oder überschreitet. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen gelten in einigen Bereichen ein Teilnahme- und Zutrittsverbot (2G) sowie Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 1 weitere Person (siehe Ausnahmen). Die Alarmstufe II wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 6,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 450 erreicht oder überschreitet. In der Alarmstufe II gilt in vielen Einrichtungen 2G+. Das bedeutet, dass geimpfte und genesene Personen, deren Impfung oder Positiv-Nachweis älter als 6 Monate ist, einen negativen Schnell- oder PCR-Test vorlegen müssen. Geboosterte Personen und solche, deren Grundimmunisierung oder Genesung weniger als 6 Monate her ist, sind von der zusätzlichen Testpflicht ausgenommen. Im Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, gilt 2G. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen gelten Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 1 weitere Person (siehe Ausnahmen). Auf bestimmten öffentlichen Plätzen gilt ein Alkohol- und Böllerverbot. Wenn ein Test-, Genesenen- oder Impfnachweis erforderlich ist, sind die Veranstalter*innen/Betreiber*innen/Dienstleister*innen/Anbieter*innen verpflichtet, diese zu kontrollieren. Sie müssen die Angaben mit einem amtlichen Ausweisdokument abgleichen. Genesenen- und Impfnachweise müssen elektronisch, etwa mit der CoVPassCheck-App, geprüft werden. Inhaltsverzeichnis der Übersicht: 2: Maskenpflicht, 3G, 2G und 2G+ 3: Weihnachtsmärkte | Private Treffen 4: Öffentliche Veranstaltungen | Öffentlicher Verkehr 5: Kultureinrichtungen | Religiöse Veranstaltungen | Beherbergung 6: Messen, Ausstellungen, Kongresse | Gastronomie, Vergnügungsstätten, Mensen, Cafeterien 7: Freizeiteinrichtungen | Körpernahe Dienstleistungen 8: Touristische Verkehre | Sport in Sportanlagen und Sportstätten 9: Sportveranstaltungen | Einzelhandel 10: Außerschuliche Bildung | Berufliche Fortbildung 11: Clubs, Diskotheken | Prostitutionsstätten Stand: 6. Dezember 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 2 Medizinische Maskenpflicht 3G, PCR-Testpflicht und 2G 2G+ Gilt grundsätzlich in öffentlich zugänglichen 3G: Zutritt nur für getestete, geimpfte oder Zutritt für geimpfte oder genesene Personen geschlossen Räumen, am Arbeitsplatz und genesene Personen 3G+PCR: Zutritt nur für nur mit negativem Schnell- oder PCR-Test, falls die in Betriebsstätten, wenn der Abstand PCR-getestete, geimpfte oder genesene Impfung oder Infektion länger als 6 Monate nicht eingehalten werden kann, im Personen zurückliegt. Nah- und Fernverkehr und auf 2G: Zutritt nur für geimpfte oder Weihnachtsmärkten. genesene Personen 2G 2G+ Ausnahmen: Ausnahmen: Ausnahmen: » Kinder bis einschließlich 5 Jahre. » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.° » Genesene/geimpfte Personen, die ihre » Personen, die aus gesundheitlichen » Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch Auffrischimpfung („Booster“) erhalten haben. Gründen keine Maske tragen können nicht eingeschult sind.° » Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisie- (ärztliche Nachweis notwendig). » Grundschüler*innen, Schüler*innen rung (letzte erforderliche Einzelimpfung liegt max. 6 » In geschlossenen Räumen bei privaten eines sonderpädagogischen Bildungs- / Monate zurück). Treffen, privaten Feiern, in der Gastronomie, Beratungszentrums, einer auf der Grund » Genesene, deren Infektion max. 6 Monate zurück- Kantinen, Mensen und Cafeterien während schule aufbauenden Schule oder liegt (Nachweis erforderlich). des Essens und Trinkens und beim Sport einer beruflichen Schule – gilt nur für treiben. Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre.° » Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind.° » Im Freien nur dann, wenn der Mindestab » Personen bis einschließlich 17 Jahre, die stand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht mehr zur Schule gehen.°° » Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonder dauerhaft eingehalten werden kann (gilt nicht pädagogischen Bildungs- /Beratungszentrums » Personen, die sich aus medizinischen einer auf der Grundschule aufbauenden Schule auf Weihnachtsmärkten). Gründen nicht impfen lassen können oder einer beruflichen Schule – gilt nur für » Beim 2G-Optionsmodell in der Basisstufe. (ärztlicher Nachweis notwendig).°° Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre.° » Personen, für die es keine allgemeine » Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr Bitte beachten Sie: Die Maskenpflicht an Impfempfehlung der Ständigen Schulen ist über die Corona-Verordnung Schu- zur Schule gehen.°° Impfkommission (STIKO) gibt.°° le geregelt. » Personen, die sich aus medizinischen Gründe nicht » Schwangere und Stillende, da es für impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwen- diese Gruppen erst seit dem 10. September dig).°° 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (gilt nur bis 10. Dezember 2021).°° » Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der STIKO gibt.°° » Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (gilt nur bis 10. Dezember 2021).°° °Gilt nicht für Saunen, Clubs und Diskotheken °°Negativer Antigen-Test erforderlich
9. Dezember 2021 Gemeinsame Bekanntmachungen Seite 5 Stand: 6. Dezember 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 3 Stufenplan 3G 2G 2G+ Hygienekonzept Datenverarbeitung Maskenpflicht Nachweislich geimpft, Nachweislich geimpft Nachweislich geimpft getestet oder genesen oder genesen oder genesen und getestet Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II 3G 3G 2G nicht erlaubt Weihnachtsmärkte, Volks- und Stadtfeste max. 50 % der üblichen Besucherzahl erlaubt. 1 Haushalt plus 5 1 Haushalt plus 1 1 Haushalt plus 1 Ohne weitere weitere Personen weitere Person weitere Person Regelungen oder Beschränkung der Geimpfte und Genesene, Geimpfte und Genesene, Geimpfte und Genesene, Private Zusammen- Personen bis einschl. 17 Jahre Personen bis einschl. 17 Jahre Personen bis einschl. 17 Jahre Personenanzahl künfte und private sowie Personen, die sich aus sowie Personen, die sich aus sowie Personen, die sich aus Veranstaltungen medizinischen Gründen nicht medizinischen Gründen nicht medizinischen Gründen nicht (wie Geburtstage, Hoch- impfen lassen können, zählen impfen lassen können, zählen impfen lassen können, zählen zeitsfeiern etc.) nicht dazu. nicht dazu. nicht dazu. Paare, die nicht zusammen Paare, die nicht zusammen Paare, die nicht zusammen leben, zählen als ein Haushalt. leben, zählen als ein Haushalt. leben, zählen als ein Haushalt. Stand: 6. Dezember 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 4 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G Öffentliche Veranstaltungen mit PCR-Test (wie Theater, Oper, Konzert, Stadtfest, Informations- 2G 2G+ veranstaltungen, Stadt- führungen, Sport- Im Freien bei >5.000 veranstaltungen, Betriebs- Personen oder bei Nicht- Maximal 50 % Auslastung Im Freien und in und Vereinsfeiern sowie einhaltung des Mindest- Im Freien aber nicht mehr als geschlossenen Räumen Veranstaltungen der abstands 25.000 Besucher*innen. maximal 50 % der Breitenkultur) Kapazität, aber nicht mehr als 750 Besucher*in- 3G 3G nen. Öffentliche Verkehrsmittel 3G
Seite 6 Gemeinsame Bekanntmachungen 9. Dezember 2021 Stand: 6. Dezember 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 5 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen Kultureinrichtungen 3G 3G (wie Galerien, Museen, mit PCR-Test Bibliotheken°, Archive°, Gedenkstätten) 2G 2G+ °Abholung bestellter Im Freien Im Freien Medien unbeschränkt Ausnahme: Landes- ohne weitere bibliotheken und möglich Regelungen 3G Archive mit PCR-Test Mindestabstand von 1,5 Metern muss eingehalten werden. Religiöse Veranstaltungen 3G 3G 2G 2G Beherbergung Erneuter Test Erneuter Test Ausnahmen für Ausnahmen für alle 3 Tage alle 3 Tage geschäftliche und geschäftliche und dienstliche Reisen und dienstliche Reisen und Härtefälle. Härtefälle. Stand: 6. Dezember 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 6 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G Messen, Ausstellungen, nur PCR-Test 2G 2G+ Kongresse Im Freien Im Freien ohne weitere Regelungen 3G In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G 2G (Hotel-)Gastronomie, Vergnügungsstätten nur PCR-Test sowie Mensen und Cafeterien 2G+ (Regelung gilt nur für Im Freien Im Freien Im Freien externe Personen) ohne weitere Regelungen 3G 3G nur PCR-Test
9. Dezember 2021 Gemeinsame Bekanntmachungen Seite 7 Stand: 6. Dezember 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 7 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G Freizeiteinrichtungen nur PCR-Test (wie Freizeitparks, (Spaß-)Bäder, Thermen, 2G 2G+ Solarien, Zoos, Ski-Lifte,Indoor-Spielplätze, Fitnessstudios, Saunen etc.) Im Freien Im Freien ohne weitere Regelungen 3G Körpernahe Dienstleistungen (ausgenommen 3G 3G 2G 2G+ medizinisch notwendige Behandlungen) Ausnahmen für Friseur- Ausnahmen für Friseur- betriebe und Barber- betriebe und Barber- shops. Hier gilt 3G mit shops. Hier gilt 3G mit PCR-Test PCR-Test Stand: 6. Dezember 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 8 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G Touristische Verkehre nur PCR-Test (wie Schifffahrten, Skilifte, Seilbahnen, Busreisen etc.) 2G 2G+ Im Freien Im Freien ohne weitere Regelungen 3G In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G 2G 2G+ Sport in Sportstätten und Sportanlagen nur PCR-Test Im Freien Im Freien Im Freien Im Freien keine Maskenpflicht wäh- ohne weitere rend der Sportausübung Regelungen 3G 3G 2G keine Datenverarbeitung auf frei zugänglichen nur PCR-Test° Anlagen °Geregelt durch die Corona-Verordnung Sport (§5 Absatz 2 Satz 2)
Seite 8 Gemeinsame Bekanntmachungen 9. Dezember 2021 Stand: 6. Dezember 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 9 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen generell und im Freien bei >5.000 Personen oder bei Nicht- 3G einhaltung des Mindest- Sportveranstaltungen abstands mit PCR-Test im Profi- und Amateursport wie Ligaspiele, Tuniere, 2G 2G+ Im Freien Wettkämpfe etc. 3G Im Freien und in 3G Maximal 50 % Auslastung geschlossenen Räumen aber nicht mehr als maximal 50 % der 25.000 Besucher*innen. Kapazität, aber nicht mehr als 750 Zuschau- er*innen. 3G 2G Einzelhandel Ohne weitere Regelungen (auch Flohmärkte) Ausgenommen Grundver- Ausgenommen Grundver- sorgung sowie Abhol- und sorgung sowie Abhol- und Lieferangebote Lieferangebote Zum Einzelhandel, der der Grundversorgung dient, zählen: Apotheken, Ausgabestellen der Tafeln, Babyfachmärkte, Bäckereien, Banken und Sparkassen, Baumärkte, Baumschulen, Blumenfachgeschäfte, Drogerien, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Getränkemärkte, Hofläden, Hörgeräteakustiker*innen, Konditoreien, Lebensmittelhandel (Supermärkte) einschließlich der Direktvermarktung (Hofläden), Metzgereien, mobile Verkaufsstände für landwirtschaftliche Produkte und Erzeugnisse, Optiker*innen, Orthopädieschuhtechniker*innen, Poststellen und Paketdienste, Reform- häuser, Raiffeisenmärkte, Reise- und Kundenzentren zum Fahrkartenverkauf im öffentlichen Personenverkehr, Reinigungen, Sanitätshäuser, Stellen des Zeitschriften- und Zeitungs- verkaufs, Supermärkte, Tankstellen, Tierbedarfsmärkte, Verkaufsstellen für Weihnachtsbäume, Waschsalons sowie Wochenmärkte. Stand: 6. Dezember 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 10 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G Außerschulische Bildung nur PCR-Test (wie VHS-Kurse, Musik-, Kunst- und Jugendkunst- 2G 2G+ schulen) Im Freien Im Freien ohne weitere Regelungen 3G Bildung (wie berufliche ohne weitere 3G Ausbildung, Fahr-, Flug- und Regelungen Bootsschulen, Sprach- und Integrationskurse) bei mehrtägigen Veranstaltungen erneuter Test alle 3 Tage
9. Dezember 2021 Gemeinsame Bekanntmachungen Seite 9 Stand: 6. Dezember 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 11 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II In geschlossenen Räumen 3G Diskotheken, Clubs und nur PCR-Test clubähnliche Lokale nicht erlaubt (Ausnahmen für nicht 2G 2G impffähige Personen und Im Freien Schüler*innen gelten nicht) wie öffentliche Veranstaltungen 3G 3G 2G 2G+ Prostitutionsstätten nur PCR-Test Grundsätzlich gilt: Abstand halten Hygieneregeln Medizinische Corona-Warn-App Regelmäßig beachten Maske tragen benutzen lüften Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg Meldestichtag zur Veranlagung zum Tierseuchenkassenbeitrag Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse 2022 ist der 1. Januar 2022. Die Meldebögen werden Mitte muss die Tierhaltung bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt Dezember 2021 versandt. Sollten Sie bis zum 1. Januar 2022 gemeldet werden. keinen Meldebogen erhalten haben, rufen Sie uns bitte an. Ihre Schweine, Schafe und/oder Ziegen sind, unabhängig von der Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 31 des Gesetzes zur Stichtagsmeldung, an die Tierseuchenkasse BW, bis 15. Januar Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der 2022 an HIT zu melden. Die Tierseuchenkasse BW bietet an, Beitragssatzung. die Stichtagsmeldung an HIT zu übernehmen. Die Voraus- Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossen- setzungen und nähere Informationen erhalten Sie über das schaften) sind zum 1. Februar 2022 meldepflichtig. Die uns Informationsblatt, welches mit dem Meldebogen verschickt bekannten Viehhändler, Vieheinkaufs- und Viehverwertungs- wird. Das Informationsblatt finden Sie auch auf unserer Home- genossenschaften erhalten Mitte Januar 2022 einen Melde- page unter www.tsk-bw.de bogen. Es wird noch auf die Meldepflicht von Bienenvölkern hinge- Melde- und beitragspflichtige Tiere sind: Pferde, Schweine, wiesen. Die Völkermeldungen der Imker an ihren örtlichen Schafe, Hühner, Truthühner/Puten Imkerverein werden von diesem an einen der beiden Landes- Meldepflichtige Tiere sind: Bienenvölker (sofern nicht über einen verbände weiter gemeldet. Ist ein Imker nicht organisiert oder Landesverband gemeldet) in einem Verein, der keinem der beiden Landesverbände ange- Nicht zu melden sind: Rinder einschließlich Bisons, Wisenten schlossen ist, müssen die Völker bei der Tierseuchenkasse und Wasserbüffel gemeldet werden. Die Daten werden aus der HIT-Datenbank (Herkunfts- und Ab sofort sind Stichtagmeldungen per Fax nicht mehr möglich. Informationssystem für Tiere) herangezogen. Bitte melden Sie online oder über den auf dem Meldebogen auf- Nicht meldepflichtig sind u. a. gefangengehaltene Wildtiere gedruckten QR-Code oder per Post. (z. B. Damwild, Wildschweine), Esel, Ziegen, Gänse und Enten Auf unserer Homepage erhalten Sie weitere Informationen zur Werden bis zu 25 Hühner und/oder Truthühner und keine Melde- und Beitragspflicht, Leistungen der Tierseuchenkasse anderen beitragspflichtigen Tiere (siehe oben) gehalten, entfällt sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste. Zudem derzeit die Melde- und Beitragspflicht für die Hühner und/oder können Sie, als gemeldeter Tierbesitzer, Ihr Beitragskonto Truthühner. (gemeldeter Tierbestand der letzten drei Jahre, etc.) einsehen. Für die Meldung spielt es keine Rolle, ob die Tiere in einem land- wirtschaftlichen Betrieb stehen oder in einer Hobbyhaltung. Zu Telefon 0711 9673-666 melden ist immer der gemeinsam gehaltene Gesamttierbestand E-Mail: beitrag@tsk-bw.de je Standort. Internet: www.tsk-bw.de
Seite 10 Gemeinsame Bekanntmachungen 9. Dezember 2021 Absetzungen von Abwassergebühren Mit dem mobilen Impfangebot des Landkreises können rund 8.000 Impfungen pro Woche im Landkreis erreicht werden. bei landwirtschaftlichen Betrieben „Damit können wir die Impfangebote der Ärzte und Betriebsärzte Bei der Abrechnung der Abwassergebühren können auf Antrag sowie die weiteren Impfaktionen von Kommunen, ehrenamtlich für landwirtschaftliche Betriebe entsprechend der Abwasser- Engagierten und anderen Einrichtungen wirksam flankieren“, satzung der Stadt Weilheim an der Teck und der Gemeinde Holz- sagt der Gesundheitsdezernent Peter Freitag. Das Land hat maden Wassermengen, die nicht in die öffentlichen Abwasser- inzwischen die vom Landkreis geforderten mobilen Impfteams anlagen eingeleitet werden, abgesetzt werden. bewilligt. Die Teams wurden von den Maltesern, dem Deutschen Anträge auf Absetzungen können Sie bis 31. Dezember 2021 Roten Kreuz und der Johanniter Unfallhilfe besetzt, sodass von • für Weilheim bei der Stadtverwaltung, Marktplatz 6, kommender Woche an insgesamt zehn mobile Impfteams im Frau Kömpf, Telefon 106-231, Kreisgebiet im Einsatz sind. Seit vergangener Woche werden • für Holzmaden beim Bürgermeisteramt Holzmaden, bereits Impfstützpunkte in den Großen Kreisstädten angefahren. Frau Kirsamer, Telefon 90001-11, Seit Montag, 6. Dezember 2021, werden weitere Impfstützpunkte stellen. im Kreisgebiet eingerichtet. Die mobilen Impfteams sind an den einzelnen Wochentagen festen Orten zugewiesen und machen an jetzt insgesamt 13 Impfstützpunkten wie folgt Station: Kundenselbstablesung der Wasserzähler Impfstützpunkte in Großen Kreisstädten: für den Verbrauch 2021 • montags in Ostfildern (Körschtalhalle, Körschtalstraße 30, Scharnhausen) In den nächsten Tagen erhalten alle Haushalte in Weilheim, • dienstags in Kirchheim unter Teck (Stadthalle, Stuttgarter Holzmaden und Ohmden die Ablesekarten zur Selbstablesung Straße 2, außer Dienstag, 7. Dezember 2021: Jesingen, Sport- der Wasserzähler. Die Zählerstände müssen zum 31. Dezember halle Lehenäcker, Holzmadener Straße 24) 2021 abgelesen und bis spätestens 5. Januar 2022 gemeldet • mittwochs in Nürtingen (Beutwanghalle, Beutwang 1, Neckar- werden. hausen) Die Angabe der Zählerstände ist auch online möglich. Auf der • donnerstags in Leinfelden Echterdingen (Walter-Schweizer- jeweiligen Homepage Ihrer Wohnortgemeinde können die Kulturforum, Schimmelwiesenstraße 18, Echterdingen) Wasserzählerstände in einem Online-Formular eingetragen und • freitags in Filderstadt (Filharmonie, Tübinger Straße 40, Bern- direkt abgesendet werden. hausen) Alternativ können die Ablesekarten bis zum 5. Januar 2022 • samstags und sonntags in Esslingen (ehemals Hotel Park kostenfrei per Post verschickt werden – bitte nicht in den Rat- Consul, Grabbrunnenstraße 19) häusern abgeben. Die Aktionen beginnen jeweils um 12.30 Uhr und enden um 18 Uhr. Bitte halten Sie den oben genannten Termin unbedingt ein, da wir ansonsten Ihren Wasserverbrauch schätzen müssen. Impfstützpunkte in Raumschaften: • montags in Weilheim/Teck (Limburghalle, Helfersbergweg 9) Bei Rückfragen können Sie sich gerne unter Telefon 07023 • dienstags in Reichenbach/Fils (Brühlhalle, Karlstraße 30) 106-233 oder per E-Mail: Ablesung@weilheim-teck.de an uns • mittwochs in Plochingen (Stadthalle, Hermannstraße 25) wenden. • donnerstags in Aichtal (Firma Putzmeister, Gutenbergstraße 4, Aich) Mitteilung • freitags in Wernau (Quadrium, Kirchheimer Straße 68) Landratsamt Esslingen · Pulverwiesen 11 · 73726 Esslingen am Neckar • samstags in Unterlenningen (Sulzburghalle, Brunnen- straße 10) Verzögerungen bei der Anlieferung auf der Deponie • sonntags in Frickenhausen, (Erich-Scherer-Zentrum, Mittlere Blumentobel am Samstag, 11. Dezember 2021 Straße 18) Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Esslingen teilt mit, Die Impfaktionen finden jeweils von 12.30 bis 18 Uhr statt. dass es am Samstag, 11. Dezember 2021, von 11 bis 12 Uhr Impfbus zu Beeinträchtigungen bei der Anlieferung auf der Deponie Zusätzlich tourt der Impfbus weiterhin durch den Landkreis, vor Blumentobel kommen kann. In diesem Zeitraum finden forst- allem nun in kleineren Ortschaften. Im Impfbus wird von 12 bis wirtschaftliche Maßnahmen statt. Weitere Informationen beim 17.30 Uhr geimpft. Abfallwirtschaftsbetrieb unter Telefon 0800 9312-526, E-Mail: Terminbuchungssystem service-awb@lra-es.de oder auf der Internetseite www.awb- Für die Impfaktionen an den Impfstützpunkten in den Raum- es.de schaften ist seit Montag, 6. Dezember 2021, ein Online-Termin- Neue Müllabfuhr-Termine ab 2022 system freigeschaltet. Es ist abrufbar über die Homepage des Im nächsten Jahr gibt es durch Neuvergabe der Haus- und Landkreises www.landkreis-esslingen.de und der Malteser Biomüllabfuhr wesentliche Änderungen bei den Abfuhr- (www.malteser-neckar-alb.de). Die Termine werden zunächst terminen. Informationen über die neuen Abfuhrtermine gibt es begrenzt eingestellt, sodass nahezu jeden Tag weitere Termine im Müllkalender 2022, der bis Jahresende im Landkreis Ess- dazukommen und gebucht werden können. So bald wie mög- lingen an alle Haushalte verteilt wird. Der Müllkalender 2022 lich wird das Terminsystem auch um weitere Impfaktionen enthält neben allen Abfuhrterminen auch die Öffnungszeiten erweitert, beispielsweise um die Impfstützpunkte in den Großen von Entsorgungseinrichtungen sowie die zwei Gutscheine zur Kreisstädten und auch Termine bei weiteren offenen Aktionen kostenlosen Sperrmüllentsorgung. Außerdem gibt es Tipps und sollen darüber buchbar sein. An den Weihnachtsfeiertagen wird Hinweise zur Abfallvermeidung, Verwertung und Entsorgung. nicht geimpft. Für diese Tage wird es Ausweichtermine geben, Die Abfuhr termine 2022 sind auch auf der Homepage des Abfall- die derzeit noch abgestimmt werden. wirtschaftsbetriebs unter www.awb-es.de und in der Abfall-App Rund um die Impfung verfügbar. Bei den Aktionen des Landkreises können sich Kinder ab zwölf Jahren, Jugendliche und Erwachsene impfen lassen. Möglich Flächendeckendes Impfnetzwerk geht in Vollbetrieb sind Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen („Booster“). Es Seit Montag, 6. Dezember 2021, werden im Landkreis Esslingen stehen Impfstoffe von Moderna, Biontech sowie Johnson & flächendeckend mobile Impfangebote gemacht. Dazu sind Johnson zur Verfügung. Zum Termin werden der Personalaus- insgesamt zehn mobile Impfteams im Einsatz. Der Landkreis weis, wenn möglich der Impfausweis und die Krankenkassen- Esslingen hatte gemeinsam mit Kommunen und dem Malteser karte benötigt. Bei Zweit- und Auffrischungsimpfungen muss Hilfsdienst ein Konzept für ein flächendeckendes Impfnetzwerk der Nachweis der bisherigen Covid-19-Impfungen mitgebracht erarbeitet, das jetzt in Vollbetrieb geht. werden.
9. Dezember 2021 Gemeinsame Bekanntmachungen Seite 11 Wer einen Termin bucht, muss die Terminbestätigung vorlegen (ausgedruckt oder digital). Personen unter 16 Jahren können nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten geimpft werden. Soziales Netz Raum Weilheim „Gemeinsam mehr bewegen“ – für Menschen mit Demenz Im Rahmen der jährlichen Spendenaktion hat die Volks- bank Kirchheim-Nürtingen eG ihre Mitglieder aufgerufen, Vereine und Institutionen für eine Förderung vorzu- schlagen. Eine Jury hat die 200 einge- reichten Projekte gesichtet und auch das Soziale Netz Raum Weilheim ausgewählt. Für die Fördersumme in Höhe von 500,00 wurde ein „Aktvierungskoffer“ für die Betreuung von Menschen mit Demenz angeschafft. Der Koffer mit verschiedenen Angeboten kommt im häus- lichen Besuchsdienst und in der Betreuungsgruppe zum Einsatz. Schreiben Sie Ihre Texte im Online- Redaktionssystem! http://weilheim.go-kirchheim.info
Seite 12 Stadt Weilheim an der Teck 9. Dezember 2021 Stadt Weilheim an der Teck Rathaus Weilheim (Telefon 0 70 23 / 1 06 - 0, E-Mail: stadt@weilheim-teck.de): Bürgerbüro: Montag 7.30 – 16 Uhr, Dienstag 8 – 18 Uhr, Mittwoch 8 – 13 Uhr, Donnerstag 8 – 18 Uhr, Freitag 8 – 12.30 Uhr Andere Ämter: Montag 7.30 – 12.30 Uhr, Dienstag – Freitag 9 – 12 Uhr, Dienstag 15 – 18 Uhr Amtliche Bekanntmachungen Einladung zur öffentlichen Sitzung Wir suchen ab sofort in Teilzeit mehrere des Gemeinderats am Dienstag, 14. Dezember 2021, 19 Uhr, Integrationshilfen (m/w/d) in der Limburghalle für unsere Kinder- Tagesordnung: tageseinrichtungen 1. Bürgerfragerunde Ihre Aufgaben bei uns: 2. Einbringung Haushalt 2022 Sie unterstützen Kinder mit besonderen Bedürfnissen bei der Inklusion – Haushaltsrede Bürgermeister Züfle – Erläuterungen Stadtkämmerer Bräunle in die KiTa-Gruppe. · Begleitung und Förderung von Kindern in besonderen 3. Strategisches Entwicklungskonzept Weilheim 2030 Lebenssituation – Verabschiedung · Beobachtung und Dokumentation 4. Bebauungsplan „Zeller Straße 18“ · Entwicklung und Umsetzung von individuellen – Satzungsbeschluss Fördermaßnahmen im Gruppenalltag 5. Digitalisierungsstrategie – Stand der Umsetzung · Unterstützung und kollegiale Beratung des KiTa-Teams · Durchführung von Elterngesprächen und Elternberatungen 6. Lärmsanierung an Landesstraßen · Kooperation mit Fachdiensten 7. Kläranlage: Verwertung Klärschlamm – Vergabe Ihr persönliches Profil: 8. Tief- und Straßenbau: Instandhaltungsarbeiten · Ausbildung als staatlich anerkannte Erzieherin (m/w/d), („Jahresbau“) für den Zeitraum 2022 bis 2023 Heilerziehungspflegerin (m/w/d), Heilpädagogin (m/w/d) oder – Vergabe der Bauarbeiten eine vergleichbare Qualifikation · Begeisterung an der Arbeit mit vielfältigen Möglichkeiten 9. Bekanntgaben und Anfragen im Hinblick auf die Bildung, Erziehung und Betreuung der uns anvertrauten Kinder Eine nichtöffentliche Sitzung schließt sich an. · Offenheit für die Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Familien · hohe kommunikative Kompetenz, Teamgeist und Einfühlungs- Die Bevölkerung ist zum öffentlichen Teil der Sitzung vermögen freundlich eingeladen. Unser Angebot: Aufgrund einer Änderung der Corona-Verordnung ist für · Eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem engagierten Team den Besuch der Sitzung ein 3G-Nachweis erforderlich, · Qualitätsbegleitung und mobiler Fachdienst für Inklusion solange in Baden-Württemberg die sogenannte Alarmstufe im Rahmen des Modellversuchs Inklusion für die KiTa und die gilt. päd. Fachkräfte · Vergütung nach SuE-TVöD Bitte halten Sie den entsprechenden Nachweis am Eingang zur Vorlage bereit. Vielen Dank. · interne und externe Weiterbildungsangebote · Sport- und gesundheitsfördernde Angebote Sitzungsvorlagen erhalten Sie am Tag der Sitzung im Bürgerbüro oder unter www.weilheim-teck.de Jetzt online bewerben unter www.weilheim-teck.de/jobs Für weitere Auskünfte steht Ihnen gerne zur Verfügung: Johannes Züfle Andrea Schyma, Tel. 07023/106-133 Bürgermeister
9. Dezember 2021 Stadt Weilheim an der Teck Seite 13 Jahresrückblick an „ehemalige“ Weilheimer und Hepsisauer Bürgermeister Johannes Züfle wird auch dieses Jahr wieder Alle auswärtigen Bürger, die bereits in den vergangenen Jahren traditionell mit einem Jahresrückblick Revue passieren lassen. ihre Adressen der Stadtverwaltung mitgeteilt haben, sind bereits Dieser Rückblick wird wie gewohnt im Mitteilungsblatt kostenlos registriert. Weitere interessierte Weilheimer und Hepsisauer versandt – auch an „ehemalige“ Weilheimer und Hepsisauer, die übermitteln ihre Adresse bitte mit dem nachstehenden Formular. auswärts wohnen. ✂ An die Stadtverwaltung Weilheim an der Teck Heutige Postanschrift der „ehemaligen“ Weilheimer und Hepsisauer: Familienname: Vorname: Straße: Postleitzahl: Wohnort: ✂ Unerlaubtes Entsorgen von Laub und Grünschnitt Einige Zeitgenossen haben immer noch nicht verstanden, wo Diese Abfälle eignen sich auch zur Eigenkompostierung. Laub und Grünschnitt entsorgt werden kann. Mangels Wissen Von Oktober bis Dezember können zusätzlich Laubsäcke (ca. 80 wird es einfach auf irgendwelchen öffentlichen Flächen abge- Liter) gekauft werden. laden. Der Allgemeinheit entstehen dadurch Kosten, weil es dann ordnungsgemäß entsorgt werden muss. Außerdem riskieren Sie Die Grünschnittannahmestellen des Landkreises nehmen diese ein erhebliches Bußgeld. Deshalb nochmals zur Klarstellung: Abfälle zu den regulären Öffnungszeiten ebenfalls an. Laub, Grasschnitt, Blumen und ähnliche Grünabfälle gehören Bitte um Beachtung. grundsätzlich in die Biotonne oder den Biomüllsack.
Seite 14 Stadt Weilheim an der Teck 9. Dezember 2021 Stadtarchiv Weilheim Im Stadtarchiv Weilheim werden die in der Stadt verwaltung seit 1506 entstandenen Unterlagen verwahrt. Aus dem Archivgut kann eine Fülle von Fragen zur Geschichte der Stadt Weilheim, aber auch zur Geschichte einzelner Gebäude oder einzelner Personen in der Stadt beantwortet werden. Jeder, der ein berechtigtes Interesse an stadt- geschichtlichen Fragen hat, kann das Stadtarchiv an den Öffnungstagen nutzen. Zwei Mitarbeiter des Kreisarchivs Esslingen, Frau Mühlnickel-Heybach oder Herr Fuchs, stehen zweimal im Monat dienstags von 9 bis 13 Uhr und von 14 bis 17 Uhr für Ihre Anliegen und Auskünfte im Rathaus Weilheim zur Verfügung. Bei einem persönlichen Besuch im Stadtarchiv Weilheim sind folgende Regeln einzuhalten: • maximal zwei Benutzer an einem Tag • Terminvereinbarung unter der Nummer 0711 3902-42340 zwingend erforderlich Gemäß der am 4. Dezember 2021 in Kraft getretenen Corona- Verordnung gilt ein vierstufiges Warnsystem. Je nach Vor- liegen der Basisstufe, der Warnstufe, der Alarmstufe I oder der Alarmstufe II sind die Zugangsregeln anzupassen. Basisstufe und Warnstufe: Für den Zutritt ist ein negativer Corona-Testnachweis, ein Impf- oder Genesenen-Nach- weis erforderlich (3G). Als Testnachweis gilt ein negativer Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder ein negativer PCR-Test (maximal 48 Stunden alt). Alarmstufe I: Für den Zutritt ist ein negativer Corona-Test- nachweis, ein Impf- oder Genesenen-Nachweis erforderlich (3G). Als Testnachweis gilt ausschließlich ein negativer PCR- Test (maximal 48 Stunden alt). Alarmstufe II: Für den Zutritt ist ein Impf- oder Genesenen- Nachweis und ein negativer Corona-Testnachweis erforder- lich (2G+). Ein negativer Schnell- oder PCR-Testnachweis ist ausschließlich dann vorzulegen, falls die Impfung oder Infektion länger als sechs Monate zurückliegt. Pflicht zum Tragen einer medizinischen Schutzmaske (FFP2, KN95/N95, OP-Maske). Personen, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen aufweisen, ist der Archiv- besuch nicht gestattet. Fragen an die Stadtgeschichte können Sie auch per E-Mail an Kreisarchiv@lra-es.de oder Stadtarchiv@weilheim- teck.de stellen. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit, vor allem falls Benutzungstage pandemiebedingt ausfallen sollten. Die nächsten Termine finden voraussichtlich statt am: 21. Dezember 12. Juli 2022 11. Januar 2022 26. Juli 2022 25. Januar 2022 9. August 2022 8. Februar 2022 23. August 2022 22. Februar 2022 6. September 2022 8. März 2022 20. September 2022 22. März 2022 11. Oktober 2022 12. April 2022 25. Oktober 2022 26. April 2022 8. November 2022 10. Mai 2022 22. November 2022 24. Mai 2022 6. Dezember 2022 7. Juni 2022 20. Dezember 2022 21. Juni 2022
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