Flächendeckendes Impfnetzwerk geht in Vollbetrieb - Auftakt in Weilheim - Stadt ...

Die Seite wird erstellt Karl-Stefan Scherer
 
WEITER LESEN
Flächendeckendes Impfnetzwerk geht in Vollbetrieb - Auftakt in Weilheim - Stadt ...
Flächendeckendes Impfnetzwerk geht in Vollbetrieb
50. Jahrgang

                               – Auftakt in Weilheim
Nr. 49
Einzelpreis 0,55
Donnerstag, 9. Dezember 2021

                               Seit Montag, 6. Dezember 2021, werden im Landkreis Esslingen flächendeckend
                               mobile Impfangebote gemacht. Dazu sind insgesamt zehn mobile Impfteams im Ein-
                               satz. Der Landkreis Esslingen hatte gemeinsam mit Kommunen und dem Malteser
                               Hilfsdienst ein Konzept für ein flächendeckendes Impfnetzwerk erarbeitet, das jetzt
                               in Vollbetrieb ging.
                               Die Teams wurden von den Maltesern, dem Deutschen Roten Kreuz und der Johanniter
                               Unfallhilfe besetzt, die so nun im Kreisgebiet im Einsatz sind.
                               In Weilheim in der Limburghalle wird bis auf Weiteres jeden Montag von 13 bis 18 Uhr
                               geimpft.
                               Weitere Hinweise zu Impfstationen und Terminen finden Sie hier im Mitteilungsblatt.
                               Onlineanmeldungen zu Impfungen sind auf den Hompage-Seiten wie folgt möglich:
                               • Malteser-neckar-alb.de
                               • Landkreis-esslingen.de
                               Alle Impforte können auch ohne Termin besucht werden.
Kundenberatung Abfallwirt-
       schaftsbetrieb Landkreis
       Esslingen ( 0800 9312-526)
       Mo – Fr          8.00 – 12 Uhr
       Mo – Mi      13.30 – 15.30 Uhr
       Do              13.30 – 18 Uhr
                                        Weilheim 1 2- und 4-wöchig                    2-wöchig                                    2-wöchig
                                        Weilheim 2 2-wöchig                           4-wöchig                                    4-wöchig

       Hausmüllabfuhr                   Donnerstag, 9. Dezember                    Donnerstag, 9. Dezember                     Donnerstag, 9. Dezember

                                        Weilheim 1 Montag, 20. Dezember
                                        Weilheim 2 Montag, 20. Dezember
       Gelber Sack                      Hepsisau Dienstag, 21. Dezember            Montag, 20. Dezember
                                        Weilheim 1 Donnerstag, 16. Dezember
                                                   Donnerstag, 30. Dezember
                                        Weilheim 2 Donnerstag, 16. Dezember
       Biotonne                                    Donnerstag, 30. Dezember        Donnerstag, 16. Dezember                    Donnerstag, 16. Dezember

                                        Weilheim 1 Freitag, 17. Dezember
       Papiertonne                      Weilheim 2 Freitag, 17. Dezember                                                       Montag, 13. Dezember

                                                                                   Alteisensammlung jeden 1. Freitag
                                                                                   im Monat von 19.00 bis 21 Uhr
       Alteisensammlung                                                            Schützenhaus Holzmaden

                                        DLRG:                                      Schützengilde:                              DLRG:
       Altpapiersammlung                Samstag, 12. März 2022                     Samstag, 11. Dezember                       Samstag, 12. März 2022
                                        Samstag, 11. Dezember, 9.00 – 13.00 Uhr

                                        Parkplatz Tennisanlage, Kirchheimer        Samstag, 9.30 – 11.00 Uhr,
       Altpapieranlieferung             Straße, Einfahrt gegenüber Sofienstraße!   Wertstoffhof, Kirchheimer Straße
                                        Recyclinghof Carl-Benz-Straße,             Wertstoffhof Holzmaden,
                                        Weilheim                                   Kirchheimer Straße, Kork tonne,        Recyclinghof
                                        Freitag             16.00 – 18.00 Uhr      Ausgabe „Gelbe Säcke“                  Mittwoch                   15.00 – 17.00 Uhr
       Wertstoffe                       Samstag              9.30 – 12.30 Uhr      Samstag               9.30 – 11.00 Uhr Samstag                     9.00 – 15.00 Uhr
                                        Deponie Gründener Wasen (nur Anliefe-      Grünabfallsammelplatz Ohmden, Straße        Grünabfallsammelplatz Ohmden, Straße
                                        rung von verholztem Grünschnitt)           nach Zell (nur ver holzter Grünschnitt)     nach Zell (nur ver holzter Grünschnitt)
                                        Freitag              14.00 – 17.00 Uhr     Mittwoch                15.00 – 17.00 Uhr   Mittwoch                15.00 – 17.00 Uhr
       Grünschnitt                      Samstag             10.30 – 13.30 Uhr      Samstag                  9.00 – 15.00 Uhr   Samstag                  9.00 – 15.00 Uhr

   Apothekendienste
Donnerstag, 9. Dezember, Mörike-Apotheke, Nürtingen,                               Rettungsdienst, Notarzt,
Kirchheimer Straße 7                        07022 31412
Freitag, 10. Dezember, Eberhard-Apotheke, Notzingen,                               Feuerwehr                                                    Notruf:         112
Wellinger Straße 1                          07021 45351                            Polizei                                                      Notruf:         110
Samstag, 11. Dezember, Stadt-Apotheke in der Praxisklinik,                         Krankentransporte                                                          19222
Nürtingen, Bahnhofstraße 5                  07022 9094455
Sonntag, 12. Dezember, Rauner-Apotheke, Kirchheim,
Tannenbergstraße 40                         07021 52101                            Notfallpraxis im Kreiskrankenhaus Nürtingen
Montag, 13. Dezember, Sulzburg-Apotheke, Unterlenningen,                              116 117, Auf dem Säer 1
Kirchheimer Straße 45/1                     07026 81158                             Werktag: Montag bis Donnerstag 19 bis 7 Uhr des Folgetages
Dienstag, 14. Dezember, Pinguin-Apotheke im NANZ-Center,                            Wochenende: Freitag bis Montag 19 bis 7 Uhr
Kirchheim, Stuttgarter Straße 1             07021 8046171                           Feiertag: vor gesetzlichen Feier tagen 19 Uhr
Mittwoch, 15. Dezember, Central-Apotheke, Wernau,                                             bis 7 Uhr am Folgewerktag
Kirchheimer Straße 98                       07153 31719
Die Notdienstbereitschaft beginnt um 8.30 Uhr und endet um                         Notfallpraxis im Kreiskrankenhaus Kirchheim
8.30 Uhr am Folgetag. Außerhalb der Ladenschlusszeiten ist                            116 117, Eugenstraße 3
eine gesetzliche Notdienstgebühr von 2,50 zu entrichten.                            Wochenende: Freitag 19 Uhr bis Montag 8 Uhr
                                                                                    Feiertag: vor gesetzlichen Feier tagen 19 Uhr
                                                                                              bis 8 Uhr am Folgewerktag
Störungsdienste
Abwasser Weilheim: 744668 (Kläranlage), Abwasser Holzmaden/
Ohmden: Gruppenklärwerk Wendlingen, 07024 4055-0                                   In der übrigen Zeit wenden Sie sich bitte in dringenden Not fällen
Straßenbeleuchtung Weilheim, 106-161,                                              an Ihren Hausarzt.
www.weilheim-teck.de/strassenbeleuchtung-melden
Straßenbeleuchtung Holzmaden, 90001-15
Straßenbeleuchtung Ohmden, 9510-13
Wasser Weilheim: EVF (Energieversorgung Filstal), 0800 6101-767
                                                                                   Notfallpraxis Kinder/Jugendliche      116 117
Wasser Holzmaden/Ohmden: Landeswasserversorgung,                                   Hals-Nasen-Ohren-Arzt                 116 117
  07345 96382120
Strom: Netze BW GmbH, 0800 3629-477                                                Augenarzt                             116 117
Gas: Netze BW GmbH, 0800 3629-447                                                  Zahnarzt                        0711 7877755
9. Dezember 2021                                       Gemeinsame Bekanntmachungen                                                            Seite 3

Weilheim                                                                  Holzmaden
Dienstag, 14. Dezember                                                    Samstag, 11. Dezember
• Öffentliche Sitzung des Gemeinderats um 19 Uhr                          • Schützengilde, Altpapiersammlung
  in der Limburghalle
                                                                          Montag, 13. Dezember
                                                                          • Gemeinderatssitzung

                                                                          Ohmden
                                                                          Montag, 13. Dezember
                                                                          • Gemeinderatsitzung, Gemeindehalle

   Erscheinungstermine des Mitteilungsblattes an Weihnachten und Silvester
   Woche               Erscheinungstermin                      Redaktionsschluss
   51/2021             Donnerstag, 23. Dezember                Dienstag, 21. Dezember, 7 Uhr

   52/2021             kein Mitteilungsblatt

   01/2022             Freitag, 7. Januar                      Dienstag, 4. Januar, 7 Uhr

   Wir bitten um Beachtung!

   Corona-Schnelltestzentren
   Testzentrum „Weilheim testet“ – Friseur velly Coiffure, Untere Grabenstraße 16
   Terminbuchung online: www.weilheim-testet.de oder telefonisch: 07023 9439309
   Bürgertestung DRK Weilheim
   Jeden Samstag von 14 bis 16 Uhr in der Limburghalle.
   Neu: Um lange Wartezeiten zu vermeiden und die Übermittlung des Testergebnisses auf die Luca- oder die Corona-Warn-
   App gewährleisten zu können, findet die Terminvergabe online unter www.drk-weilheim.de/schnelltest statt.
   Grundsätzlich ist eine Testung nur möglich, wenn sich der Proband gesund fühlt und keine Krankheitssymptome wie Fieber,
   Husten, Geschmacksverlust etc. aufweist.

  Impressum:
  Das Mitteilungsblatt für die Stadt Weilheim an der Teck, die Gemeinde   Für Anzeigen und Beilagen mit politischem Inhalt gelten besondere
  Holzmaden und die Gemeinde Ohmden erscheint einmal wöchent-             Regelungen. Diese Anzeigen und Beilagen müssen einen örtlichen
  lich donnerstags. Herausgeber ist die Stadt Weilheim an der Teck.       Bezug haben und sind grundsätzlich bei den Bürgermeisterämtern
  Verantwortlich für den gemeinsamen, den amtlichen und nichtamt-         aufzugeben. Annahmeschluss freitags.
  lichen Teil der Stadt Weilheim: Bürgermeister Johannes Züfle, für den   Bezugspreise: Der Abonnementspreis bei Trägerzustellung beträgt
  amtlichen und nichtamtlichen Teil der Gemeinde Holzmaden: Bürger-       1,85 € pro Monat, bei Postzustellung 9,35 € (inkl. Portoanteil 7,50 €) pro
  meister Florian Schepp, für den amtlichen und nichtamtlichen Teil der   Monat, der Einzelverkaufspreis pro Exemplar 0,55 €. Alle Bezugspreise
  Gemeinde Ohmden: Bürgermeisterin Barbara Born. Verantwortlich für       enthalten 7 % Mehrwertsteuer. Das Bezugsgeld ist bei Barzahlung jähr-
  den übrigen Teil: Ulrich Gottlieb, Druck und Verlag GO Verlag GmbH      lich, bei Abbuchung halbjährlich im Voraus fällig.
  & Co. KG, Kirchheim unter Teck, 07021 9750-0, Fax 07021 9750-33.        Vertrieb: Bei Fragen zur Lieferung, Bezugsgeldberechnung oder
  Sämtliche Textbeiträge müssen bei den Bürgermeisterämtern aufge-        bei Problemen mit der Zustellung wenden Sie sich bitte direkt an
  geben werden. Anzeigen können bei GO Verlag GmbH & Co. KG,              den Vertrieb. Sie erreichen ihn per      07021 9750-37 oder -38, per
  73230 Kirchheim unter Teck, Alleenstraße 158,         07021 9750-19,    Fax 07021 9750-495 oder per E-Mail: vertrieb@go-kirchheim.de.
  Fax 07021 9750-33, E-Mail: anzeigen@teckbote.de, aufgegeben             Abbestellungen sind jeweils schriftlich mit einer Frist von einer Woche
  werden. Anzeigenannahmeschluss: montags 16 Uhr.                         zum Monatsende möglich.
Seite 4                                                            Gemeinsame Bekanntmachungen                                                            9. Dezember 2021

                                                                                                                               Stand: 6. Dezember 2021
                                                                                       Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                               1

     Corona-Regeln ab 4. Dezember 2021
     In Baden-Württemberg richten sich die Corona-Maßnahmen nach einem vierstufigen System, das sich an den Hospitalisierungen orientiert:
          » Basisstufe: Hospitalisierunginzidenz unter 1,5 und nicht mehr als 249 Intensivbetten mit COVID-19-Patient*innen belegt.
          » Warnstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 1,5 oder ab 250 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten (AIB).
          » Alarmstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 3,0 oder ab 390 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten.
          » Alarmstufe II: Ab Hospitalisierunginzidenz von 6,0 oder ab 450 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten.
     Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 1,5 erreicht oder
     überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 250 erreicht oder überschreitet. Für nicht geimpfte
     oder nicht genesene Personen gelten in einigen Bereichen bei 3G eine PCR-Testpflicht sowie Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 5 weitere
     Personen (siehe Ausnahmen).

     Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 3,0 erreicht oder
     überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 390 erreicht oder überschreitet. Für nicht geimpfte
     oder nicht genesene Personen gelten in einigen Bereichen ein Teilnahme- und Zutrittsverbot (2G) sowie Kontaktbeschränkungen von
     1 Haushalt + 1 weitere Person (siehe Ausnahmen).

     Die Alarmstufe II wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 6,0 erreicht oder
     überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 450 erreicht oder überschreitet. In der Alarmstufe II
     gilt in vielen Einrichtungen 2G+. Das bedeutet, dass geimpfte und genesene Personen, deren Impfung oder Positiv-Nachweis älter als 6 Monate ist,
     einen negativen Schnell- oder PCR-Test vorlegen müssen. Geboosterte Personen und solche, deren Grundimmunisierung oder Genesung weniger
     als 6 Monate her ist, sind von der zusätzlichen Testpflicht ausgenommen. Im Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, gilt 2G. Für nicht
     geimpfte oder nicht genesene Personen gelten Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 1 weitere Person (siehe Ausnahmen). Auf bestimmten
     öffentlichen Plätzen gilt ein Alkohol- und Böllerverbot.

     Wenn ein Test-, Genesenen- oder Impfnachweis erforderlich ist, sind die Veranstalter*innen/Betreiber*innen/Dienstleister*innen/Anbieter*innen
     verpflichtet, diese zu kontrollieren. Sie müssen die Angaben mit einem amtlichen Ausweisdokument abgleichen. Genesenen- und Impfnachweise
     müssen elektronisch, etwa mit der CoVPassCheck-App, geprüft werden.
     Inhaltsverzeichnis der Übersicht:
     2: Maskenpflicht, 3G, 2G und 2G+
     3: Weihnachtsmärkte | Private Treffen
     4: Öffentliche Veranstaltungen | Öffentlicher Verkehr
     5: Kultureinrichtungen | Religiöse Veranstaltungen | Beherbergung
     6: Messen, Ausstellungen, Kongresse | Gastronomie, Vergnügungsstätten, Mensen, Cafeterien
     7: Freizeiteinrichtungen | Körpernahe Dienstleistungen
     8: Touristische Verkehre | Sport in Sportanlagen und Sportstätten
     9: Sportveranstaltungen | Einzelhandel
     10: Außerschuliche Bildung | Berufliche Fortbildung
     11: Clubs, Diskotheken | Prostitutionsstätten

                                                                                                                               Stand: 6. Dezember 2021
                                                                                       Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                               2
     Medizinische Maskenpflicht                          3G, PCR-Testpflicht und 2G                        2G+
     Gilt grundsätzlich in öffentlich zugänglichen      3G: Zutritt nur für getestete, geimpfte oder     Zutritt für geimpfte oder genesene Personen
     geschlossen Räumen, am Arbeitsplatz und            genesene Personen 3G+PCR: Zutritt nur für        nur mit negativem Schnell- oder PCR-Test, falls die
     in Betriebsstätten, wenn der Abstand               PCR-getestete, geimpfte oder genesene            Impfung oder Infektion länger als 6 Monate
     nicht eingehalten werden kann, im                  Personen                                         zurückliegt.
     Nah- und Fernverkehr und auf                       2G: Zutritt nur für geimpfte oder
     Weihnachtsmärkten.                                 genesene Personen                       2G                                                   2G+
     Ausnahmen:                                         Ausnahmen:                                      Ausnahmen:
     » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.               » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.°           » Genesene/geimpfte Personen, die ihre
     » Personen, die aus gesundheitlichen               » Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch     Auffrischimpfung („Booster“) erhalten haben.
       Gründen keine Maske tragen können                  nicht eingeschult sind.°                      » Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisie-
       (ärztliche Nachweis notwendig).                  » Grundschüler*innen, Schüler*innen               rung (letzte erforderliche Einzelimpfung liegt max. 6
     » In geschlossenen Räumen bei privaten               eines sonderpädagogischen Bildungs- /           Monate zurück).
        Treffen, privaten Feiern, in der Gastronomie,     Beratungszentrums, einer auf der Grund        » Genesene, deren Infektion max. 6 Monate zurück-
        Kantinen, Mensen und Cafeterien während           schule aufbauenden Schule oder                  liegt (Nachweis erforderlich).
        des Essens und Trinkens und beim Sport            einer beruflichen Schule – gilt nur für
        treiben.                                          Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre.°   » Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht
                                                                                                          eingeschult sind.°
     » Im Freien nur dann, wenn der Mindestab           » Personen bis einschließlich 17 Jahre, die
       stand von 1,5 Metern zu anderen Personen           nicht mehr zur Schule gehen.°°                » Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonder
     dauerhaft eingehalten werden kann (gilt nicht                                                        pädagogischen Bildungs- /Beratungszentrums
                                                        » Personen, die sich aus medizinischen            einer auf der Grundschule aufbauenden Schule
     auf Weihnachtsmärkten).                              Gründen nicht impfen lassen können              oder einer beruflichen Schule – gilt nur für
     » Beim 2G-Optionsmodell in der Basisstufe.           (ärztlicher Nachweis notwendig).°°              Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre.°
                                                        » Personen, für die es keine allgemeine         » Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr
     Bitte beachten Sie: Die Maskenpflicht an              Impfempfehlung der Ständigen
     Schulen ist über die Corona-Verordnung Schu-                                                         zur Schule gehen.°°
                                                          Impfkommission (STIKO) gibt.°°
     le geregelt.                                                                                  » Personen, die sich aus medizinischen Gründe nicht
                                                        » Schwangere und Stillende, da es für        impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwen-
                                                          diese Gruppen erst seit dem 10. September dig).°°
                                                          2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt
                                                          (gilt nur bis 10. Dezember 2021).°°      » Personen, für die es keine allgemeine
                                                                                                     Impfempfehlung der STIKO gibt.°°
                                                                                                        » Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen
                                                                                                          erst seit dem 10. September 2021 eine
                                                                                                          Impfempfehlung der STIKO gibt (gilt nur bis
                                                                                                          10. Dezember 2021).°°

                                                        °Gilt nicht für Saunen, Clubs und Diskotheken
                                                        °°Negativer Antigen-Test erforderlich
9. Dezember 2021                                                Gemeinsame Bekanntmachungen                                                                             Seite 5

                                                                                                                             Stand: 6. Dezember 2021
                                                                                     Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                    3
    Stufenplan

                                                                                    3G                             2G                                2G+
     Hygienekonzept           Datenverarbeitung         Maskenpflicht        Nachweislich geimpft,          Nachweislich geimpft              Nachweislich geimpft
                                                                            getestet oder genesen             oder genesen                 oder genesen und getestet

          Lebensbereich                    Basisstufe                    Warnstufe                          Alarmstufe                       Alarmstufe II

                                              3G                             3G                                2G                            nicht erlaubt
     Weihnachtsmärkte, Volks-
         und Stadtfeste
                                                                                                    max. 50 % der üblichen
                                                                                                     Besucherzahl erlaubt.

                                                                       1 Haushalt plus 5                 1 Haushalt plus 1                 1 Haushalt plus 1
                                          Ohne weitere                 weitere Personen                   weitere Person                    weitere Person
                                        Regelungen oder
                                        Beschränkung der            Geimpfte und Genesene,             Geimpfte und Genesene,            Geimpfte und Genesene,
        Private Zusammen-                                        Personen bis einschl. 17 Jahre     Personen bis einschl. 17 Jahre    Personen bis einschl. 17 Jahre
                                         Personenanzahl
        künfte und private                                        sowie Personen, die sich aus       sowie Personen, die sich aus      sowie Personen, die sich aus
         Veranstaltungen                                          medizinischen Gründen nicht        medizinischen Gründen nicht       medizinischen Gründen nicht
      (wie Geburtstage, Hoch-                                    impfen lassen können, zählen       impfen lassen können, zählen      impfen lassen können, zählen
           zeitsfeiern etc.)                                               nicht dazu.                        nicht dazu.                       nicht dazu.

                                                                   Paare, die nicht zusammen          Paare, die nicht zusammen         Paare, die nicht zusammen
                                                                 leben, zählen als ein Haushalt.    leben, zählen als ein Haushalt.   leben, zählen als ein Haushalt.

                                                                                                                             Stand: 6. Dezember 2021
                                                                                     Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                    4

          Lebensbereich                    Basisstufe                    Warnstufe                          Alarmstufe                      Alarmstufe II

                                    In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                              3G                            3G
            Öffentliche
          Veranstaltungen                                               mit PCR-Test
     (wie Theater, Oper, Konzert,
       Stadtfest, Informations-                                                                                 2G                               2G+
       veranstaltungen, Stadt-
          führungen, Sport-            Im Freien bei >5.000
      veranstaltungen, Betriebs-     Personen oder bei Nicht-                                       Maximal 50 % Auslastung               Im Freien und in
       und Vereinsfeiern sowie       einhaltung des Mindest-              Im Freien                   aber nicht mehr als              geschlossenen Räumen
         Veranstaltungen der                 abstands                                               25.000 Besucher*innen.               maximal 50 % der
            Breitenkultur)                                                                                                              Kapazität, aber nicht
                                                                                                                                      mehr als 750 Besucher*in-
                                              3G                             3G                                                                  nen.

     Öffentliche Verkehrsmittel                                                               3G
Seite 6                                                     Gemeinsame Bekanntmachungen                                                        9. Dezember 2021

                                                                                                                     Stand: 6. Dezember 2021
                                                                             Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                  5

             Lebensbereich                 Basisstufe              Warnstufe                    Alarmstufe                   Alarmstufe II

                                     In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

           Kultureinrichtungen
                                             3G                       3G
           (wie Galerien, Museen,
                                                                   mit PCR-Test
                Bibliotheken°,
          Archive°, Gedenkstätten)
                                                                                                    2G                          2G+
           °Abholung bestellter             Im Freien               Im Freien
           Medien unbeschränkt                                                              Ausnahme: Landes-
                                          ohne weitere
                                                                                              bibliotheken und
                möglich                   Regelungen                  3G                    Archive mit PCR-Test

                                                                                                  Mindestabstand von 1,5 Metern muss
                                                                                                          eingehalten werden.
      Religiöse Veranstaltungen

                                             3G                       3G                            2G                           2G
              Beherbergung                Erneuter Test            Erneuter Test               Ausnahmen für                 Ausnahmen für
                                           alle 3 Tage              alle 3 Tage               geschäftliche und             geschäftliche und
                                                                                           dienstliche Reisen und        dienstliche Reisen und
                                                                                                 Härtefälle.                   Härtefälle.

                                                                                                                     Stand: 6. Dezember 2021
                                                                             Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                  6

             Lebensbereich                 Basisstufe              Warnstufe                    Alarmstufe                   Alarmstufe II

                                     In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                              3G                      3G
          Messen, Ausstellungen,                                   nur PCR-Test                     2G                           2G+
               Kongresse
                                            Im Freien               Im Freien
                                          ohne weitere
                                          Regelungen                  3G

                                     In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                              3G                      3G                            2G
           (Hotel-)Gastronomie,
           Vergnügungsstätten                                      nur PCR-Test
                  sowie
          Mensen und Cafeterien
                                                                                                                                 2G+
           (Regelung gilt nur für           Im Freien               Im Freien                    Im Freien
             externe Personen)            ohne weitere
                                          Regelungen                  3G                            3G
                                                                                                nur PCR-Test
9. Dezember 2021                                            Gemeinsame Bekanntmachungen                                                               Seite 7

                                                                                                                    Stand: 6. Dezember 2021
                                                                            Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                  7

          Lebensbereich                    Basisstufe              Warnstufe                    Alarmstufe                  Alarmstufe II

                                     In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                              3G                       3G
       Freizeiteinrichtungen                                       nur PCR-Test

           (wie Freizeitparks,
        (Spaß-)Bäder, Thermen,
                                                                                                   2G                          2G+
             Solarien, Zoos,
     Ski-Lifte,Indoor-Spielplätze,
     Fitnessstudios, Saunen etc.)           Im Freien               Im Freien
                                          ohne weitere
                                          Regelungen
                                                                       3G

             Körpernahe
          Dienstleistungen
          (ausgenommen                        3G                       3G                          2G                          2G+
       medizinisch notwendige
           Behandlungen)
                                                                                          Ausnahmen für Friseur-        Ausnahmen für Friseur-
                                                                                           betriebe und Barber-          betriebe und Barber-
                                                                                          shops. Hier gilt 3G mit       shops. Hier gilt 3G mit
                                                                                                 PCR-Test                      PCR-Test

                                                                                                                    Stand: 6. Dezember 2021
                                                                            Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                  8

          Lebensbereich                    Basisstufe              Warnstufe                    Alarmstufe                  Alarmstufe II

                                     In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                              3G                      3G
       Touristische Verkehre                                       nur PCR-Test
     (wie Schifffahrten, Skilifte,
     Seilbahnen, Busreisen etc.)                                                                    2G                         2G+
                                            Im Freien               Im Freien
                                          ohne weitere
                                          Regelungen
                                                                      3G

                                     In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                              3G                      3G                           2G                          2G+
     Sport in Sportstätten und
           Sportanlagen
                                                                   nur PCR-Test

                                            Im Freien               Im Freien                    Im Freien                    Im Freien
      keine Maskenpflicht wäh-             ohne weitere
       rend der Sportausübung             Regelungen
                                                                      3G                            3G                          2G
      keine Datenverarbeitung
        auf frei zugänglichen
                                                                                               nur PCR-Test°
               Anlagen

                                                                                  °Geregelt durch die Corona-Verordnung Sport (§5 Absatz 2 Satz 2)
Seite 8                                                                     Gemeinsame Bekanntmachungen                                                                         9. Dezember 2021

                                                                                                                                          Stand: 6. Dezember 2021
                                                                                                  Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                                    9

            Lebensbereich                          Basisstufe                         Warnstufe                          Alarmstufe                         Alarmstufe II

                                         In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen
                                                   generell
                                          und im Freien bei >5.000
                                           Personen oder bei Nicht-                       3G
                                           einhaltung des Mindest-
          Sportveranstaltungen
                                                   abstands             mit PCR-Test
      im Profi- und Amateursport
        wie Ligaspiele, Tuniere,
                                                                                                                             2G                                2G+
                                                                                       Im Freien
           Wettkämpfe etc.
                                                       3G
                                                                                                                                                        Im Freien und in
                                                                                          3G                     Maximal 50 % Auslastung             geschlossenen Räumen
                                                                                                                   aber nicht mehr als                 maximal 50 % der
                                                                                                                 25.000 Besucher*innen.               Kapazität, aber nicht
                                                                                                                                                     mehr als 750 Zuschau-
                                                                                                                                                            er*innen.

                                                                                                                             3G                                  2G
              Einzelhandel
                                                            Ohne weitere Regelungen
            (auch Flohmärkte)                                                                                    Ausgenommen Grundver-               Ausgenommen Grundver-
                                                                                                                 sorgung sowie Abhol- und            sorgung sowie Abhol- und
                                                                                                                      Lieferangebote                      Lieferangebote

      Zum Einzelhandel, der der Grundversorgung dient, zählen:
      Apotheken, Ausgabestellen der Tafeln, Babyfachmärkte, Bäckereien, Banken und Sparkassen, Baumärkte, Baumschulen, Blumenfachgeschäfte, Drogerien, Futtermittelmärkte,
      Gartenmärkte, Gärtnereien, Getränkemärkte, Hofläden, Hörgeräteakustiker*innen, Konditoreien, Lebensmittelhandel (Supermärkte) einschließlich der Direktvermarktung (Hofläden),
      Metzgereien, mobile Verkaufsstände für landwirtschaftliche Produkte und Erzeugnisse, Optiker*innen, Orthopädieschuhtechniker*innen, Poststellen und Paketdienste, Reform-
      häuser, Raiffeisenmärkte, Reise- und Kundenzentren zum Fahrkartenverkauf im öffentlichen Personenverkehr, Reinigungen, Sanitätshäuser, Stellen des Zeitschriften- und Zeitungs-
      verkaufs, Supermärkte, Tankstellen, Tierbedarfsmärkte, Verkaufsstellen für Weihnachtsbäume, Waschsalons sowie Wochenmärkte.

                                                                                                                                          Stand: 6. Dezember 2021
                                                                                                  Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                                    10

            Lebensbereich                          Basisstufe                         Warnstufe                          Alarmstufe                        Alarmstufe II

                                         In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                                      3G                                  3G
      Außerschulische Bildung                                                        nur PCR-Test
       (wie VHS-Kurse, Musik-,
       Kunst- und Jugendkunst-                                                                                                2G                                2G+
               schulen)                             Im Freien                          Im Freien
                                                  ohne weitere
                                                  Regelungen
                                                                                          3G

               Bildung
            (wie berufliche                        ohne weitere                                                                3G
      Ausbildung, Fahr-, Flug- und                Regelungen
      Bootsschulen, Sprach- und
          Integrationskurse)                                                                                 bei mehrtägigen Veranstaltungen
                                                                                                                 erneuter Test alle 3 Tage
9. Dezember 2021                                              Gemeinsame Bekanntmachungen                                                         Seite 9

                                                                                                                   Stand: 6. Dezember 2021
                                                                           Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                             11

           Lebensbereich                  Basisstufe               Warnstufe                  Alarmstufe                   Alarmstufe II

                                    In geschlossenen Räumen

                                             3G
       Diskotheken, Clubs und            nur PCR-Test
         clubähnliche Lokale                                                                                               nicht erlaubt
         (Ausnahmen für nicht
                                                                      2G                          2G
       impffähige Personen und             Im Freien
      Schüler*innen gelten nicht)        wie öffentliche
                                        Veranstaltungen

                                             3G                       3G                          2G                          2G+
         Prostitutionsstätten

                                                                  nur PCR-Test

     Grundsätzlich gilt:

                   Abstand halten           Hygieneregeln         Medizinische         Corona-Warn-App              Regelmäßig
                                              beachten            Maske tragen             benutzen                   lüften

Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg
Meldestichtag zur Veranlagung zum Tierseuchenkassenbeitrag                       Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse
2022 ist der 1. Januar 2022. Die Meldebögen werden Mitte                         muss die Tierhaltung bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt
Dezember 2021 versandt. Sollten Sie bis zum 1. Januar 2022                       gemeldet werden.
keinen Meldebogen erhalten haben, rufen Sie uns bitte an. Ihre
                                                                                 Schweine, Schafe und/oder Ziegen sind, unabhängig von der
Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 31 des Gesetzes zur
                                                                                 Stichtagsmeldung, an die Tierseuchenkasse BW, bis 15. Januar
Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der
                                                                                 2022 an HIT zu melden. Die Tierseuchenkasse BW bietet an,
Beitragssatzung.
                                                                                 die Stichtagsmeldung an HIT zu übernehmen. Die Voraus-
Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossen-                          setzungen und nähere Informationen erhalten Sie über das
schaften) sind zum 1. Februar 2022 meldepflichtig. Die uns                       Informationsblatt, welches mit dem Meldebogen verschickt
bekannten Viehhändler, Vieheinkaufs- und Viehverwertungs-                        wird. Das Informationsblatt finden Sie auch auf unserer Home-
genossenschaften erhalten Mitte Januar 2022 einen Melde-                         page unter www.tsk-bw.de
bogen.
                                                                                 Es wird noch auf die Meldepflicht von Bienenvölkern hinge-
Melde- und beitragspflichtige Tiere sind: Pferde, Schweine,                      wiesen. Die Völkermeldungen der Imker an ihren örtlichen
Schafe, Hühner, Truthühner/Puten                                                 Imkerverein werden von diesem an einen der beiden Landes-
Meldepflichtige Tiere sind: Bienenvölker (sofern nicht über einen                verbände weiter gemeldet. Ist ein Imker nicht organisiert oder
Landesverband gemeldet)                                                          in einem Verein, der keinem der beiden Landesverbände ange-
Nicht zu melden sind: Rinder einschließlich Bisons, Wisenten                     schlossen ist, müssen die Völker bei der Tierseuchenkasse
und Wasserbüffel                                                                 gemeldet werden.
Die Daten werden aus der HIT-Datenbank (Herkunfts- und
                                                                                 Ab sofort sind Stichtagmeldungen per Fax nicht mehr möglich.
Informationssystem für Tiere) herangezogen.
                                                                                 Bitte melden Sie online oder über den auf dem Meldebogen auf-
Nicht meldepflichtig sind u. a. gefangengehaltene Wildtiere
                                                                                 gedruckten QR-Code oder per Post.
(z. B. Damwild, Wildschweine), Esel, Ziegen, Gänse und Enten
                                                                                 Auf unserer Homepage erhalten Sie weitere Informationen zur
Werden bis zu 25 Hühner und/oder Truthühner und keine
                                                                                 Melde- und Beitragspflicht, Leistungen der Tierseuchenkasse
anderen beitragspflichtigen Tiere (siehe oben) gehalten, entfällt
                                                                                 sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste. Zudem
derzeit die Melde- und Beitragspflicht für die Hühner und/oder
                                                                                 können Sie, als gemeldeter Tierbesitzer, Ihr Beitragskonto
Truthühner.
                                                                                 (gemeldeter Tierbestand der letzten drei Jahre, etc.) einsehen.
Für die Meldung spielt es keine Rolle, ob die Tiere in einem land-
wirtschaftlichen Betrieb stehen oder in einer Hobbyhaltung. Zu                   Telefon 0711 9673-666
melden ist immer der gemeinsam gehaltene Gesamttierbestand                       E-Mail: beitrag@tsk-bw.de
je Standort.                                                                     Internet: www.tsk-bw.de
Seite 10                                                         Gemeinsame Bekanntmachungen                                        9. Dezember 2021

Absetzungen von Abwassergebühren                                                      Mit dem mobilen Impfangebot des Landkreises können rund
                                                                                      8.000 Impfungen pro Woche im Landkreis erreicht werden.
bei landwirtschaftlichen Betrieben                                                    „Damit können wir die Impfangebote der Ärzte und Betriebsärzte
Bei der Abrechnung der Abwassergebühren können auf Antrag                             sowie die weiteren Impfaktionen von Kommunen, ehrenamtlich
für landwirtschaftliche Betriebe entsprechend der Abwasser-                           Engagierten und anderen Einrichtungen wirksam flankieren“,
satzung der Stadt Weilheim an der Teck und der Gemeinde Holz-                         sagt der Gesundheitsdezernent Peter Freitag. Das Land hat
maden Wassermengen, die nicht in die öffentlichen Abwasser-                           inzwischen die vom Landkreis geforderten mobilen Impfteams
anlagen eingeleitet werden, abgesetzt werden.                                         bewilligt. Die Teams wurden von den Maltesern, dem Deutschen
Anträge auf Absetzungen können Sie bis 31. Dezember 2021                              Roten Kreuz und der Johanniter Unfallhilfe besetzt, sodass von
• für Weilheim bei der Stadtverwaltung, Marktplatz 6,                                 kommender Woche an insgesamt zehn mobile Impfteams im
  Frau Kömpf, Telefon 106-231,                                                        Kreisgebiet im Einsatz sind. Seit vergangener Woche werden
• für Holzmaden beim Bürgermeisteramt Holzmaden,                                      bereits Impfstützpunkte in den Großen Kreisstädten angefahren.
  Frau Kirsamer, Telefon 90001-11,                                                    Seit Montag, 6. Dezember 2021, werden weitere Impfstützpunkte
stellen.                                                                              im Kreisgebiet eingerichtet. Die mobilen Impfteams sind an den
                                                                                      einzelnen Wochentagen festen Orten zugewiesen und machen
                                                                                      an jetzt insgesamt 13 Impfstützpunkten wie folgt Station:
Kundenselbstablesung der Wasserzähler                                                 Impfstützpunkte in Großen Kreisstädten:
für den Verbrauch 2021                                                                • montags in Ostfildern (Körschtalhalle, Körschtalstraße 30,
                                                                                         Scharnhausen)
In den nächsten Tagen erhalten alle Haushalte in Weilheim,                            • dienstags in Kirchheim unter Teck (Stadthalle, Stuttgarter
Holzmaden und Ohmden die Ablesekarten zur Selbstablesung                                 Straße 2, außer Dienstag, 7. Dezember 2021: Jesingen, Sport-
der Wasserzähler. Die Zählerstände müssen zum 31. Dezember                               halle Lehenäcker, Holzmadener Straße 24)
2021 abgelesen und bis spätestens 5. Januar 2022 gemeldet                             • mittwochs in Nürtingen (Beutwanghalle, Beutwang 1, Neckar-
werden.                                                                                  hausen)
Die Angabe der Zählerstände ist auch online möglich. Auf der                          • donnerstags in Leinfelden Echterdingen (Walter-Schweizer-
jeweiligen Homepage Ihrer Wohnortgemeinde können die                                     Kulturforum, Schimmelwiesenstraße 18, Echterdingen)
Wasserzählerstände in einem Online-Formular eingetragen und                           • freitags in Filderstadt (Filharmonie, Tübinger Straße 40, Bern-
direkt abgesendet werden.                                                                hausen)
Alternativ können die Ablesekarten bis zum 5. Januar 2022                             • samstags und sonntags in Esslingen (ehemals Hotel Park
kostenfrei per Post verschickt werden – bitte nicht in den Rat-                          Consul, Grabbrunnenstraße 19)
häusern abgeben.                                                                      Die Aktionen beginnen jeweils um 12.30 Uhr und enden um
                                                                                      18 Uhr.
Bitte halten Sie den oben genannten Termin unbedingt ein, da
wir ansonsten Ihren Wasserverbrauch schätzen müssen.                                  Impfstützpunkte in Raumschaften:
                                                                                      • montags in Weilheim/Teck (Limburghalle, Helfersbergweg 9)
Bei Rückfragen können Sie sich gerne unter Telefon 07023
                                                                                      • dienstags in Reichenbach/Fils (Brühlhalle, Karlstraße 30)
106-233 oder per E-Mail: Ablesung@weilheim-teck.de an uns
                                                                                      • mittwochs in Plochingen (Stadthalle, Hermannstraße 25)
wenden.
                                                                                      • donnerstags in Aichtal (Firma Putzmeister, Gutenbergstraße 4,
                                                                                         Aich)
                Mitteilung                                                            • freitags in Wernau (Quadrium, Kirchheimer Straße 68)
                Landratsamt Esslingen · Pulverwiesen 11 · 73726 Esslingen am Neckar   • samstags in Unterlenningen (Sulzburghalle, Brunnen-
                                                                                         straße 10)
Verzögerungen bei der Anlieferung auf der Deponie                                     • sonntags in Frickenhausen, (Erich-Scherer-Zentrum, Mittlere
Blumentobel am Samstag, 11. Dezember 2021                                                Straße 18)
Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Esslingen teilt mit,                     Die Impfaktionen finden jeweils von 12.30 bis 18 Uhr statt.
dass es am Samstag, 11. Dezember 2021, von 11 bis 12 Uhr                              Impfbus
zu Beeinträchtigungen bei der Anlieferung auf der Deponie                             Zusätzlich tourt der Impfbus weiterhin durch den Landkreis, vor
Blumentobel kommen kann. In diesem Zeitraum finden forst-                             allem nun in kleineren Ortschaften. Im Impfbus wird von 12 bis
wirtschaftliche Maßnahmen statt. Weitere Informationen beim                           17.30 Uhr geimpft.
Abfallwirtschaftsbetrieb unter Telefon 0800 9312-526, E-Mail:
                                                                                      Terminbuchungssystem
service-awb@lra-es.de oder auf der Internetseite www.awb-
                                                                                      Für die Impfaktionen an den Impfstützpunkten in den Raum-
es.de
                                                                                      schaften ist seit Montag, 6. Dezember 2021, ein Online-Termin-
Neue Müllabfuhr-Termine ab 2022                                                       system freigeschaltet. Es ist abrufbar über die Homepage des
Im nächsten Jahr gibt es durch Neuvergabe der Haus- und                               Landkreises www.landkreis-esslingen.de und der Malteser
Biomüllabfuhr wesentliche Änderungen bei den Abfuhr-                                  (www.malteser-neckar-alb.de). Die Termine werden zunächst
terminen. Informationen über die neuen Abfuhrtermine gibt es                          begrenzt eingestellt, sodass nahezu jeden Tag weitere Termine
im Müllkalender 2022, der bis Jahresende im Landkreis Ess-                            dazukommen und gebucht werden können. So bald wie mög-
lingen an alle Haushalte verteilt wird. Der Müllkalender 2022                         lich wird das Terminsystem auch um weitere Impfaktionen
enthält neben allen Abfuhrterminen auch die Öffnungszeiten                            erweitert, beispielsweise um die Impfstützpunkte in den Großen
von Entsorgungseinrichtungen sowie die zwei Gutscheine zur                            Kreisstädten und auch Termine bei weiteren offenen Aktionen
kostenlosen Sperrmüllentsorgung. Außerdem gibt es Tipps und                           sollen darüber buchbar sein. An den Weihnachtsfeiertagen wird
Hinweise zur Abfallvermeidung, Verwertung und Entsorgung.                             nicht geimpft. Für diese Tage wird es Ausweichtermine geben,
Die Abfuhr termine 2022 sind auch auf der Homepage des Abfall-                        die derzeit noch abgestimmt werden.
wirtschaftsbetriebs unter www.awb-es.de und in der Abfall-App                         Rund um die Impfung
verfügbar.                                                                            Bei den Aktionen des Landkreises können sich Kinder ab zwölf
                                                                                      Jahren, Jugendliche und Erwachsene impfen lassen. Möglich
Flächendeckendes Impfnetzwerk geht in Vollbetrieb                                     sind Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen („Booster“). Es
Seit Montag, 6. Dezember 2021, werden im Landkreis Esslingen                          stehen Impfstoffe von Moderna, Biontech sowie Johnson &
flächendeckend mobile Impfangebote gemacht. Dazu sind                                 Johnson zur Verfügung. Zum Termin werden der Personalaus-
insgesamt zehn mobile Impfteams im Einsatz. Der Landkreis                             weis, wenn möglich der Impfausweis und die Krankenkassen-
Esslingen hatte gemeinsam mit Kommunen und dem Malteser                               karte benötigt. Bei Zweit- und Auffrischungsimpfungen muss
Hilfsdienst ein Konzept für ein flächendeckendes Impfnetzwerk                         der Nachweis der bisherigen Covid-19-Impfungen mitgebracht
erarbeitet, das jetzt in Vollbetrieb geht.                                            werden.
9. Dezember 2021                              Gemeinsame Bekanntmachungen   Seite 11

Wer einen Termin bucht, muss die Terminbestätigung vorlegen
(ausgedruckt oder digital). Personen unter 16 Jahren können
nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten geimpft werden.

               Soziales Netz Raum Weilheim
„Gemeinsam mehr bewegen“ – für Menschen mit Demenz
                            Im Rahmen der jährlichen
                            Spendenaktion hat die Volks-
                            bank     Kirchheim-Nürtingen
                            eG ihre Mitglieder aufgerufen,
                            Vereine und Institutionen für
                            eine     Förderung      vorzu-
                            schlagen.
                            Eine Jury hat die 200 einge-
                            reichten Projekte gesichtet
                            und auch das Soziale Netz
                            Raum Weilheim ausgewählt.
                            Für die Fördersumme in
                            Höhe von 500,00 € wurde
                            ein „Aktvierungskoffer“ für
                            die Betreuung von Menschen
                            mit Demenz angeschafft. Der
                            Koffer mit verschiedenen
                            Angeboten kommt im häus-
                            lichen Besuchsdienst und in
                            der Betreuungsgruppe zum
                            Einsatz.

   Schreiben Sie Ihre
   Texte im Online-
   Redaktionssystem!

                      http://weilheim.go-kirchheim.info
Seite 12                                                 Stadt Weilheim an der Teck                                              9. Dezember 2021

                  Stadt Weilheim an der Teck
                  Rathaus Weilheim (Telefon 0 70 23 / 1 06 - 0, E-Mail: stadt@weilheim-teck.de):
                  Bürgerbüro: Montag 7.30 – 16 Uhr, Dienstag 8 – 18 Uhr, Mittwoch 8 – 13 Uhr, Donnerstag 8 – 18 Uhr, Freitag 8 – 12.30 Uhr
                  Andere Ämter: Montag 7.30 – 12.30 Uhr, Dienstag – Freitag 9 – 12 Uhr, Dienstag 15 – 18 Uhr

  Amtliche Bekanntmachungen

 Einladung zur öffentlichen Sitzung                                         Wir suchen ab sofort in Teilzeit mehrere
 des Gemeinderats
 am Dienstag, 14. Dezember 2021, 19 Uhr,                                    Integrationshilfen (m/w/d)
 in der Limburghalle
                                                                            für unsere Kinder-
 Tagesordnung:                                                              tageseinrichtungen
 1. Bürgerfragerunde
                                                                            Ihre Aufgaben bei uns:
 2. Einbringung Haushalt 2022
                                                                            Sie unterstützen Kinder mit besonderen Bedürfnissen bei der Inklusion
    – Haushaltsrede Bürgermeister Züfle
    – Erläuterungen Stadtkämmerer Bräunle                                   in die KiTa-Gruppe.
                                                                               · Begleitung und Förderung von Kindern in besonderen
 3. Strategisches Entwicklungskonzept Weilheim 2030                              Lebenssituation
    – Verabschiedung                                                           · Beobachtung und Dokumentation
 4. Bebauungsplan „Zeller Straße 18“                                           · Entwicklung und Umsetzung von individuellen
    – Satzungsbeschluss                                                          Fördermaßnahmen im Gruppenalltag
 5. Digitalisierungsstrategie – Stand der Umsetzung                            · Unterstützung und kollegiale Beratung des KiTa-Teams
                                                                               · Durchführung von Elterngesprächen und Elternberatungen
 6. Lärmsanierung an Landesstraßen                                             · Kooperation mit Fachdiensten
 7. Kläranlage: Verwertung Klärschlamm
    – Vergabe                                                               Ihr persönliches Profil:
 8. Tief- und Straßenbau: Instandhaltungsarbeiten                              · Ausbildung als staatlich anerkannte Erzieherin (m/w/d),
    („Jahresbau“) für den Zeitraum 2022 bis 2023                                 Heilerziehungspflegerin (m/w/d), Heilpädagogin (m/w/d) oder
    – Vergabe der Bauarbeiten                                                    eine vergleichbare Qualifikation
                                                                               · Begeisterung an der Arbeit mit vielfältigen Möglichkeiten
 9. Bekanntgaben und Anfragen
                                                                                 im Hinblick auf die Bildung, Erziehung und Betreuung der
                                                                                 uns anvertrauten Kinder
 Eine nichtöffentliche Sitzung schließt sich an.                               · Offenheit für die Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Familien
                                                                               · hohe kommunikative Kompetenz, Teamgeist und Einfühlungs-
 Die Bevölkerung ist zum öffentlichen Teil der Sitzung                           vermögen
 freundlich eingeladen.
                                                                            Unser Angebot:
 Aufgrund einer Änderung der Corona-Verordnung ist für                        · Eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem engagierten Team
 den Besuch der Sitzung ein 3G-Nachweis erforderlich,                         · Qualitätsbegleitung und mobiler Fachdienst für Inklusion
 solange in Baden-Württemberg die sogenannte Alarmstufe                         im Rahmen des Modellversuchs Inklusion für die KiTa und die
 gilt.                                                                          päd. Fachkräfte
                                                                              · Vergütung nach SuE-TVöD
 Bitte halten Sie den entsprechenden Nachweis am Eingang
 zur Vorlage bereit. Vielen Dank.                                             · interne und externe Weiterbildungsangebote
                                                                              · Sport- und gesundheitsfördernde Angebote
 Sitzungsvorlagen erhalten Sie am Tag der Sitzung
 im Bürgerbüro oder unter www.weilheim-teck.de                              Jetzt online bewerben unter www.weilheim-teck.de/jobs

                                                                            Für weitere Auskünfte steht Ihnen gerne zur Verfügung:
 Johannes Züfle                                                             Andrea Schyma, Tel. 07023/106-133
 Bürgermeister
9. Dezember 2021                                    Stadt Weilheim an der Teck                                           Seite 13

Jahresrückblick an „ehemalige“ Weilheimer und Hepsisauer
Bürgermeister Johannes Züfle wird auch dieses Jahr wieder         Alle auswärtigen Bürger, die bereits in den vergangenen Jahren
traditionell mit einem Jahresrückblick Revue passieren lassen.    ihre Adressen der Stadtverwaltung mitgeteilt haben, sind bereits
Dieser Rückblick wird wie gewohnt im Mitteilungsblatt kostenlos   registriert. Weitere interessierte Weilheimer und Hepsisauer
versandt – auch an „ehemalige“ Weilheimer und Hepsisauer, die     übermitteln ihre Adresse bitte mit dem nachstehenden Formular.
auswärts wohnen.

  ✂

     An die

     Stadtverwaltung
     Weilheim an der Teck

     Heutige Postanschrift der „ehemaligen“ Weilheimer und Hepsisauer:

     Familienname:

     Vorname:

     Straße:

     Postleitzahl:                                Wohnort:

  ✂

Unerlaubtes Entsorgen von Laub und Grünschnitt
Einige Zeitgenossen haben immer noch nicht verstanden, wo         Diese Abfälle eignen sich auch zur Eigenkompostierung.
Laub und Grünschnitt entsorgt werden kann. Mangels Wissen
                                                                  Von Oktober bis Dezember können zusätzlich Laubsäcke (ca. 80
wird es einfach auf irgendwelchen öffentlichen Flächen abge-
                                                                  Liter) gekauft werden.
laden. Der Allgemeinheit entstehen dadurch Kosten, weil es dann
ordnungsgemäß entsorgt werden muss. Außerdem riskieren Sie        Die Grünschnittannahmestellen des Landkreises nehmen diese
ein erhebliches Bußgeld. Deshalb nochmals zur Klarstellung:       Abfälle zu den regulären Öffnungszeiten ebenfalls an.
Laub, Grasschnitt, Blumen und ähnliche Grünabfälle gehören        Bitte um Beachtung.
grundsätzlich in die Biotonne oder den Biomüllsack.
Seite 14                                              Stadt Weilheim an der Teck   9. Dezember 2021

 Stadtarchiv Weilheim
 Im Stadtarchiv Weilheim werden die in der Stadt verwaltung
 seit 1506 entstandenen Unterlagen verwahrt. Aus dem
 Archivgut kann eine Fülle von Fragen zur Geschichte
 der Stadt Weilheim, aber auch zur Geschichte einzelner
 Gebäude oder einzelner Personen in der Stadt beantwortet
 werden. Jeder, der ein berechtigtes Interesse an stadt-
 geschichtlichen Fragen hat, kann das Stadtarchiv an den
 Öffnungstagen nutzen. Zwei Mitarbeiter des Kreisarchivs
 Esslingen, Frau Mühlnickel-Heybach oder Herr Fuchs,
 stehen zweimal im Monat dienstags von 9 bis 13 Uhr und
 von 14 bis 17 Uhr für Ihre Anliegen und Auskünfte im Rathaus
 Weilheim zur Verfügung.
 Bei einem persönlichen Besuch im Stadtarchiv Weilheim
 sind folgende Regeln einzuhalten:
 • maximal zwei Benutzer an einem Tag
 • Terminvereinbarung unter der Nummer 0711 3902-42340
    zwingend erforderlich
 Gemäß der am 4. Dezember 2021 in Kraft getretenen Corona-
 Verordnung gilt ein vierstufiges Warnsystem. Je nach Vor-
 liegen der Basisstufe, der Warnstufe, der Alarmstufe I oder
 der Alarmstufe II sind die Zugangsregeln anzupassen.
 Basisstufe und Warnstufe: Für den Zutritt ist ein negativer
 Corona-Testnachweis, ein Impf- oder Genesenen-Nach-
 weis erforderlich (3G). Als Testnachweis gilt ein negativer
 Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder ein
 negativer PCR-Test (maximal 48 Stunden alt).
 Alarmstufe I: Für den Zutritt ist ein negativer Corona-Test-
 nachweis, ein Impf- oder Genesenen-Nachweis erforderlich
 (3G). Als Testnachweis gilt ausschließlich ein negativer PCR-
 Test (maximal 48 Stunden alt).
 Alarmstufe II: Für den Zutritt ist ein Impf- oder Genesenen-
 Nachweis und ein negativer Corona-Testnachweis erforder-
 lich (2G+). Ein negativer Schnell- oder PCR-Testnachweis
 ist ausschließlich dann vorzulegen, falls die Impfung oder
 Infektion länger als sechs Monate zurückliegt.
 Pflicht zum Tragen einer medizinischen Schutzmaske (FFP2,
 KN95/N95, OP-Maske).
 Personen, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus
 infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem
 letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die
 typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus,
 namentlich Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber,
 Husten sowie Halsschmerzen aufweisen, ist der Archiv-
 besuch nicht gestattet.
 Fragen an die Stadtgeschichte können Sie auch per E-Mail
 an Kreisarchiv@lra-es.de oder Stadtarchiv@weilheim-
 teck.de stellen. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit, vor allem
 falls Benutzungstage pandemiebedingt ausfallen sollten.
 Die nächsten Termine finden voraussichtlich statt am:
 21. Dezember                      12. Juli 2022
 11. Januar 2022                   26. Juli 2022
 25. Januar 2022                     9. August 2022
   8. Februar 2022                 23. August 2022
 22. Februar 2022                    6. September 2022
   8. März 2022                    20. September 2022
 22. März 2022                     11. Oktober 2022
 12. April 2022                    25. Oktober 2022
 26. April 2022                      8. November 2022
 10. Mai 2022                      22. November 2022
 24. Mai 2022                        6. Dezember 2022
   7. Juni 2022                    20. Dezember 2022
 21. Juni 2022
Sie können auch lesen