Herzlich willkommen zu den Informationsanlässen 2019 - www.bio-test-agro.ch - Bio Test Agro

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Herzlich willkommen zu den
                   Informationsanlässen 2019

www.bio-test-agro.ch
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Programm
                  Unterstützt durch Bio Suisse

1.   Informationen aus der Bio Test Agro AG      05’
2.   Was gilt neu im Biolandbau?                 15’
3.   Herausforderung Biokontrolle                15’
4.   Pause                                       10’
5.   Kometian                                    20’
6.   Informationen Bioberatung                   10’

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Personal

5 neue Kontrolleure in Ausbildung

1 neuer Mitarbeiter auf Geschäftsstelle

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Zusammenarbeiten
BTA – Romandie (Landwirtschaft)
• Zusammenarbeit Kontrollstellen der Kantone
  VD, JU, NE und FR.

BTA – OIC (Verarbeitung und Handel)
• Zusammenarbeit für Regionalmarken- und AOP
  Produktezertifizierung.

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Bio-Umstellungs-Check
• ÖLN-Betriebe, die Bio-Umstellung planen
• Betriebscheck durch erfahrene BTA-
  Kontrollperson
• Dauer: 1 – 2 Stunden
• Kosten nach Aufwand
• Gutschrift Fr. 200.- bei 1. Biokontrolle

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Grundtarif um CHF 10.- gesenkt!

Gesamtbetrag variiert je nach Kantonsauftrag stark!

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Rückvergütung

• Belohnung für Betriebe ohne Mangel
• Kunden am Erfolg der BTA teilhaben
  lassen
• Kein Einfluss auf Kontrolltätigkeit

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21. – 24. Februar Tier und Technik

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13. Juni Bioackerbautag 2019
                 Schwand

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Was gilt neu im 2019?

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Direktzahlungsverordnung (DZV)

             Quelle: BLW, 2017

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Zusatzbeitrag RAUS Rindvieh
• Für männliche Tiere (A6-A9) sowie für weibliche
  Tiere der Kategorien A4 und A5, kann pro Jahr
  und GVE ein Zusatzbeitrag von CHF 120.00
  erzielt werden.

• Bedingung
  Mai-Oktober ausschliesslich Weide statt
  lediglich Auslauf

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Förderung der Milchtiere im
                Sömmerungsgebiet
• Zusatzbeitrag von CHF 40.00 pro Normalstoss für Milchtiere

• Datengrundlage und Berechnung

 Durchschnittliche Sömmerungsdauer der Milchtiere auf der
  gesamten Alp
 Milchtiere der Rindergattung sind die «Milchkühe» nach
  Tierverkehrsdatenbank
 Bei den «übrigen Raufutterverzehrenden Nutztieren» ist der
  Normalbesatz für die Beitragszahlung massgebend.
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Bio-Verordnung

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Bio-Verordnung: Ziegenhaltung
• Die Ausnahmeregel für die Anbindehaltung bei Ziegen
  wird bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.

   Bio-V, Art 39d:
   Ziegen dürfen bis zum 31. Dezember 2022 in bereits vor
   dem 1. Januar 2001 bestehenden Gebäuden angebunden
   gehalten werden, sofern:
      a. die Vorschriften über den regelmässigen Auslauf im
          Freien eingehalten werden; und
      b. die Tiere auf reichlich mit Einstreu versehenen
          Flächen gehalten und individuell betreut werden.
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WBF-Bio-Verordnung:
                 Eiweissfütterung Nichtwiederkäuer
• Frist für den Einsatz von max. 5 Prozent nichtbiologischen
  Eiweissfuttermitteln für Nichtwiederkäuer wird bis zum
  31.Oktober 2020 verlängert.

   Quelle: Mirjam Holinger, ETHZ, 2017

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Quelle: Bio Suisse, 2017

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Pflanzenbau

• Die Verwendung von Sorten aus
  Zellfusionszüchtung ist nicht mehr erlaubt

• Zukauf von EU-Bio-Jungpflanzen:
  Für die Berechnung der Lenkungsabgabe
  werden neu 10 Prozent vom Referenzpreis
  abgezogen.

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Energieeffizienz & Hofdüngerzufuhr

• Gewächshäuser bis 31.12.2039
  Heizsystem, das mit erneuerbaren Energien betrieben
  wird ist Voraussetzung.

• Hofdüngerzufuhr von nicht biologischen Betrieben
  Nachweis nötig, dass innerhalb der Distanzlimiten keine
  Biohofdünger angeboten werden.
  Bio-Börse

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Tierhaltung
• Angebunden gehaltene Ziegen
  täglicher Zugang zu einer Auslauffläche oder Weide
  zwingend (auch ausserhalb Vegetationsperiode)

• Schweinehaltung
  Ab 1.1.2020 Zukauf nichtbiologischer ungedeckter
  Remonten nicht mehr erlaubt (10%-Regelung nur noch
  im 2019).

   Die Einstreue muss Knospe-Qualität aufweisen.

   Arbeitsteilige Ferkelproduktion (AFP): Luftdistanz
   zwischen den einzelnen Betrieben max. 20 km.
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Fütterung (Wiederkäuer)
• Ab 01.01.2020: 90% des gesamten Futters muss CH-Knospe Qualität
  haben.

• Ab 01.01.2022: 100% des gesamten Futters muss CH-Knospe Qualität
  haben. Es darf noch maximal 5% Kraftfutter eingesetzt werden
  (ausgenommen Mühlennebenprodukte).

• Ab 2019: Sämtliche Futtermittel müssen aus Europa stammen.

• Kurzfristige Weide auf nicht biologischer LN: Nur gesömmerte nicht
  gemolkenen Tiere (Aufnahme von maximal 5% des Gesamtverzehrs)

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Ausnahmebewilligungen (AB)
               Futterzukauf
• Keine AB mehr für den Zukauf von nicht biologischen
  Ackerkulturen bei Ertragsverlusten (z.B. Mais).

• Bei nachgewiesenen Futtermittelertragsverlusten kann
  mit einer AB durch die Zertifizierungsstelle für einen
  begrenzten Zeitraum Futter zugekauft werden. Dabei
  gelten folgende Prioritäten:

    1. Priorität EU-Bio-Grundfutter
    2. Priorität nicht biologisches Grundfutter
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Fleischvermarktung
• Tiere aus Umstellungsbetrieben müssen während
  einer bestimmten Zeit auf dem Knospe-Betrieb leben,
  bevor ihre Fleischerzeugnisse mit der Knospe
  vermarktet werden dürfen. Diese Fristen gelten ab dem
  1. Mai des ersten Umstellungsjahres.

    Mastgeflügel: 30 Tage

    Mastschweine: 2 Monate

    Rinder und Pferde: 3 Monate
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Was gilt neu im Biolandbau?

• https://bioaktuell.ch
• https://shop.fibl.org

• Zeitschrift Bioaktuell

                             Quelle: bioaktuell.ch, 2017
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Herausforderung Biokontrolle

www.bio-test-agro.ch
Biodiversitäts-Check

                      • Bis 31. Januar 2019 ausfüllen
                      • Ausdrucken oder abspeichern
                         Bei der Biokontrolle vorlegen

             www.biodiversitaets-check.ch
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Vorbereitungs-Checkliste

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Kontrollschwerpunkt 2019
  Vermarktungsauflagen: Was wird kontrolliert?

  Beispiele
  • Zukauf von Tieren aus nicht-Bio Betrieben
  • Neulandantritt
  • Umstellungsbetriebe U1/U2
  • Belastete Böden/Altlasten
  • Zukauf von nicht biologischem Vermehrungsmaterial

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Zukauf von nicht-Bio Tieren nur mit
        Ausnahmebewilligung
• 12 Monate  Pferde und Tiere der Rindergattung
  für Fleischerzeugung
• 6 Monate  Kleinwiederkäuer und Schweine für
  Fleischerzeugung                                 Foto: www.coopathome.ch

• 56 Tage  Geflügel für Fleischerzeugung
  (Einstallung mit 3 Tagen)

• 6 Monate  Milchproduzierende Tieren             Foto: www.bio-suisse.ch

  (Kühe, Ziegen, Schafe)

• 6 Wochen  Geflügel für die Eiererzeugung         Foto: www.eiag.ch

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Neuland
• Neuland durchläuft zwei Jahre Umstellungszeit und wird
  auf dem Zertifikat entsprechend vermerkt

• Die Produkte von Umstellungsflächen müssen mit der
  Umstellungsknospe vermarktet werden

• Bei Parallelproduktion muss die gesamte Ernte als
  Umstellungsware verkauft werden

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Nicht biologisches Vermehrungsmaterial
 • Keine Vermarktung mit der Knospe

 • Möglichkeiten für Vermarktung mit Knospe nach
   Zwischenvermehrung des Vermehrungsmaterials
    • Nach zwei Wachstumsperioden (mehrjähriges
      Vermehrungsmaterial)
    • Nach einem Pflanzjahr (einjähriges
      Vermehrungsmaterial)

 • Tabelle der MKA auf OrganicXseeds
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Belastete Böden/Altlasten
Rückstände von Organochlorpestiziden (OCP)

• Kürbisgewächse nehmen OCP besonders leicht
  auf

• Bei Übernahme von Gewächshäusern oder              Foto: FiBL 2012
  Folientunnels Bodenanalyse dringend
  empfohlen

• Ermittlung von Problemparzellen durch einmalige
  Analyse

• Belastete Erntegüter können nicht mit der Knospe
  vermarktet werden                                  Foto: FiBL 2012

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BTA Online

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Besten Dank für die
              Aufmerksamkeit

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