Herzlich willkommen zu den Informationsanlässen 2019 - www.bio-test-agro.ch - Bio Test Agro
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Programm Unterstützt durch Bio Suisse 1. Informationen aus der Bio Test Agro AG 05’ 2. Was gilt neu im Biolandbau? 15’ 3. Herausforderung Biokontrolle 15’ 4. Pause 10’ 5. Kometian 20’ 6. Informationen Bioberatung 10’ 29.01.2019 2
Zusammenarbeiten BTA – Romandie (Landwirtschaft) • Zusammenarbeit Kontrollstellen der Kantone VD, JU, NE und FR. BTA – OIC (Verarbeitung und Handel) • Zusammenarbeit für Regionalmarken- und AOP Produktezertifizierung. 29.01.2019 4
Bio-Umstellungs-Check • ÖLN-Betriebe, die Bio-Umstellung planen • Betriebscheck durch erfahrene BTA- Kontrollperson • Dauer: 1 – 2 Stunden • Kosten nach Aufwand • Gutschrift Fr. 200.- bei 1. Biokontrolle 29.01.2019 5
Rückvergütung • Belohnung für Betriebe ohne Mangel • Kunden am Erfolg der BTA teilhaben lassen • Kein Einfluss auf Kontrolltätigkeit 29.01.2019 7
Direktzahlungsverordnung (DZV) Quelle: BLW, 2017 29.01.2019 11
Zusatzbeitrag RAUS Rindvieh • Für männliche Tiere (A6-A9) sowie für weibliche Tiere der Kategorien A4 und A5, kann pro Jahr und GVE ein Zusatzbeitrag von CHF 120.00 erzielt werden. • Bedingung Mai-Oktober ausschliesslich Weide statt lediglich Auslauf 29.01.2019 12
Förderung der Milchtiere im Sömmerungsgebiet • Zusatzbeitrag von CHF 40.00 pro Normalstoss für Milchtiere • Datengrundlage und Berechnung Durchschnittliche Sömmerungsdauer der Milchtiere auf der gesamten Alp Milchtiere der Rindergattung sind die «Milchkühe» nach Tierverkehrsdatenbank Bei den «übrigen Raufutterverzehrenden Nutztieren» ist der Normalbesatz für die Beitragszahlung massgebend. 29.01.2019 13
Bio-Verordnung 29.01.2019 14
Bio-Verordnung: Ziegenhaltung • Die Ausnahmeregel für die Anbindehaltung bei Ziegen wird bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Bio-V, Art 39d: Ziegen dürfen bis zum 31. Dezember 2022 in bereits vor dem 1. Januar 2001 bestehenden Gebäuden angebunden gehalten werden, sofern: a. die Vorschriften über den regelmässigen Auslauf im Freien eingehalten werden; und b. die Tiere auf reichlich mit Einstreu versehenen Flächen gehalten und individuell betreut werden. 29.01.2019 15
WBF-Bio-Verordnung: Eiweissfütterung Nichtwiederkäuer • Frist für den Einsatz von max. 5 Prozent nichtbiologischen Eiweissfuttermitteln für Nichtwiederkäuer wird bis zum 31.Oktober 2020 verlängert. Quelle: Mirjam Holinger, ETHZ, 2017 29.01.2019 16
Quelle: Bio Suisse, 2017 29.01.2019 17
Pflanzenbau • Die Verwendung von Sorten aus Zellfusionszüchtung ist nicht mehr erlaubt • Zukauf von EU-Bio-Jungpflanzen: Für die Berechnung der Lenkungsabgabe werden neu 10 Prozent vom Referenzpreis abgezogen. 29.01.2019 18
Energieeffizienz & Hofdüngerzufuhr • Gewächshäuser bis 31.12.2039 Heizsystem, das mit erneuerbaren Energien betrieben wird ist Voraussetzung. • Hofdüngerzufuhr von nicht biologischen Betrieben Nachweis nötig, dass innerhalb der Distanzlimiten keine Biohofdünger angeboten werden. Bio-Börse 29.01.2019 19
Tierhaltung • Angebunden gehaltene Ziegen täglicher Zugang zu einer Auslauffläche oder Weide zwingend (auch ausserhalb Vegetationsperiode) • Schweinehaltung Ab 1.1.2020 Zukauf nichtbiologischer ungedeckter Remonten nicht mehr erlaubt (10%-Regelung nur noch im 2019). Die Einstreue muss Knospe-Qualität aufweisen. Arbeitsteilige Ferkelproduktion (AFP): Luftdistanz zwischen den einzelnen Betrieben max. 20 km. 29.01.2019 20
Fütterung (Wiederkäuer) • Ab 01.01.2020: 90% des gesamten Futters muss CH-Knospe Qualität haben. • Ab 01.01.2022: 100% des gesamten Futters muss CH-Knospe Qualität haben. Es darf noch maximal 5% Kraftfutter eingesetzt werden (ausgenommen Mühlennebenprodukte). • Ab 2019: Sämtliche Futtermittel müssen aus Europa stammen. • Kurzfristige Weide auf nicht biologischer LN: Nur gesömmerte nicht gemolkenen Tiere (Aufnahme von maximal 5% des Gesamtverzehrs) 29.01.2019 21
Ausnahmebewilligungen (AB) Futterzukauf • Keine AB mehr für den Zukauf von nicht biologischen Ackerkulturen bei Ertragsverlusten (z.B. Mais). • Bei nachgewiesenen Futtermittelertragsverlusten kann mit einer AB durch die Zertifizierungsstelle für einen begrenzten Zeitraum Futter zugekauft werden. Dabei gelten folgende Prioritäten: 1. Priorität EU-Bio-Grundfutter 2. Priorität nicht biologisches Grundfutter 29.01.2019 22
Fleischvermarktung • Tiere aus Umstellungsbetrieben müssen während einer bestimmten Zeit auf dem Knospe-Betrieb leben, bevor ihre Fleischerzeugnisse mit der Knospe vermarktet werden dürfen. Diese Fristen gelten ab dem 1. Mai des ersten Umstellungsjahres. Mastgeflügel: 30 Tage Mastschweine: 2 Monate Rinder und Pferde: 3 Monate 29.01.2019 23
Was gilt neu im Biolandbau? • https://bioaktuell.ch • https://shop.fibl.org • Zeitschrift Bioaktuell Quelle: bioaktuell.ch, 2017 29.01.2019 24
Herausforderung Biokontrolle www.bio-test-agro.ch
Biodiversitäts-Check • Bis 31. Januar 2019 ausfüllen • Ausdrucken oder abspeichern Bei der Biokontrolle vorlegen www.biodiversitaets-check.ch 29.01.2019 26
Vorbereitungs-Checkliste 29.01.2019 27
Kontrollschwerpunkt 2019 Vermarktungsauflagen: Was wird kontrolliert? Beispiele • Zukauf von Tieren aus nicht-Bio Betrieben • Neulandantritt • Umstellungsbetriebe U1/U2 • Belastete Böden/Altlasten • Zukauf von nicht biologischem Vermehrungsmaterial 29.01.2019 28
Zukauf von nicht-Bio Tieren nur mit Ausnahmebewilligung • 12 Monate Pferde und Tiere der Rindergattung für Fleischerzeugung • 6 Monate Kleinwiederkäuer und Schweine für Fleischerzeugung Foto: www.coopathome.ch • 56 Tage Geflügel für Fleischerzeugung (Einstallung mit 3 Tagen) • 6 Monate Milchproduzierende Tieren Foto: www.bio-suisse.ch (Kühe, Ziegen, Schafe) • 6 Wochen Geflügel für die Eiererzeugung Foto: www.eiag.ch 29.01.2019 29
Neuland • Neuland durchläuft zwei Jahre Umstellungszeit und wird auf dem Zertifikat entsprechend vermerkt • Die Produkte von Umstellungsflächen müssen mit der Umstellungsknospe vermarktet werden • Bei Parallelproduktion muss die gesamte Ernte als Umstellungsware verkauft werden 29.01.2019 30
Nicht biologisches Vermehrungsmaterial • Keine Vermarktung mit der Knospe • Möglichkeiten für Vermarktung mit Knospe nach Zwischenvermehrung des Vermehrungsmaterials • Nach zwei Wachstumsperioden (mehrjähriges Vermehrungsmaterial) • Nach einem Pflanzjahr (einjähriges Vermehrungsmaterial) • Tabelle der MKA auf OrganicXseeds 29.01.2019 31
Belastete Böden/Altlasten Rückstände von Organochlorpestiziden (OCP) • Kürbisgewächse nehmen OCP besonders leicht auf • Bei Übernahme von Gewächshäusern oder Foto: FiBL 2012 Folientunnels Bodenanalyse dringend empfohlen • Ermittlung von Problemparzellen durch einmalige Analyse • Belastete Erntegüter können nicht mit der Knospe vermarktet werden Foto: FiBL 2012 29.01.2019 32
BTA Online 29.01.2019 33
Besten Dank für die Aufmerksamkeit 29.01.2019 34
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