Hygienekonzept Stand 05.10.2021 und gültig bis zum Beginn der Prüfungen Wintersemester 2021/2022 - Hochschule Harz
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Hygienekonzept Stand 05.10.2021 und gültig bis zum Beginn der Prüfungen Wintersemester 2021/2022 Ergänzung zur Hausordnung der HS Harz auf Grundlage des Beschlusses des Rektorats vom 08.09.2021 Page 1
Wintersemester 2021/2022 generelle Informationen I • Die „Abstand-Hygiene-Alltagsmasken-Lüften“ (AHAL) - Regeln behalten weiterhin ihre Gültigkeit! • Bitte verzichten Sie in der Hochschule auf das Händeschütteln. • Alle Personen in der Hochschule sind aufgefordert, in einer freundlichen Weise zum Tragen der Masken und zur Wahrung der Abstands- und Hygieneregeln hinzuweisen. • Medizinische Masken/FFP2-Masken werden den Mitarbeiter:innen und Studierenden zur Verfügung gestellt (Studierende erhalten MNS/FFP2 Masken in der Bibliothek (Standort HBS: Raum D 008), Mitarbeiter:innen WR: Rektorat/ HBS: D 008) • Studierende/Mitarbeiter:innen unter Quarantäneauflagen/SARS-CoV-2 Infektion dürfen die Bürogebäude, Lehrveranstaltungsgebäude, Mensa und Sportstätten nicht betreten. • Studierende und Mitarbeiter:innen mögen bei Erkältungssymptomen bitte einen Selbsttest durchführen, bevor sie die Gebäude der Hochschule betreten. Selbsttests für Mitarbeiter:innen am Standort Wernigerode erhalten Sie im Rektorat. Selbsttests für Studierende am Standort Wernigerode erhalten Sie in der Poststelle. Selbsttests am Standort Halberstadt für Mitarbeiter:innen sowie Studierende sind über das Dekanat erhältlich. • Die Bibliothek öffnet in der Prüfungszeit mit reduziertem Platzangebot (elf Leseplätze in Wernigerode), zur Nutzung der Bibliothek ist ein Nachweis der „3G“ (genesen, getestet oder geimpft) vorzuzeigen - siehe Anhang I. Page 2 Hygienekonzept Stand 05.10.2021 und gültig bis zum Beginn der Prüfungen Wintersemester 2021/2022
generelle Informationen II • Die Zulässigkeit und Ausgestaltung des Allgemeinen Hochschulsports richtet sich nach den für Sportstätten und ähnliche Einrichtungen geltenden Vorschriften der Corona-Verordnung und wird gesondert bekannt gegeben. • Bei Dienstfahrten gelten für die Anzahl der Personen und deren Abstand untereinander in einem Auto die lokalen Corona-Vorschriften. Von der Maskenpflicht im Dienst-KFZ darf nur abgewichen werden, wenn die nutzende/n Person/en geimpft, genesen oder getestet sind. Die Fahrzeuge aus dem Fuhrpark sind mit Utensilien zur Handhygiene ausgestattet. • Arbeitsmedizinische Vorsorge der Beschäftigten wird weiterhin angeboten. Die Beschäftigten – insbesondere Risikogruppen – haben die Möglichkeit, sich individuell bei der Arbeitsmedizinerin telefonisch beraten zu lassen. Die Kontaktaufnahme soll über die Abteilung Personal erfolgen. Hygienekonzept Page 3 Stand 05.10.2021 und gültig bis zum Beginn der Prüfungen Wintersemester 2021/2022
Lehrveranstaltungen I • Studierende müssen zu Lehrveranstaltungen Folgendes zwingend mitbringen: • Lichtbildausweis • Nachweis „3G“ (genesen, getestet oder geimpft) - siehe Anhang I • Es erfolgen stichprobenartige Überprüfungen der 3G-Nachweise durch von der Hochschule bevollmächtigte Personen (u.a. Sicherheitsdienst, Dozent:innen). • Die Zugänge zu den Lehrveranstaltungsräumen können während der Stichproben auf einen Eingang beschränkt werden. • Studierende, die über keinen 3G-Nachweis verfügen, können nicht an den Lehrveranstaltungen teilnehmen und dürfen die Gebäude der Hochschule nicht betreten. • Studierende buchen sich über TISCH.IM ein (zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten) und bestätigen das Mitführen eines 3G-Nachweises. Dabei muss sich für jede Lehrveranstaltung bzw. Betreten eines Raumes in das System eingebucht werden. • Lernorte oder andere Aufenthaltsbereiche sind geöffnet, dort erfolgt ebenfalls eine Nachverfolgung über das Tisch.IM-System. • In den Mensen erfolgt die Nachverfolgung über das Tisch.IM-System tischweise. • Sobald Studierende sich in den Gebäuden der Hochschule befinden, oder draußen ein Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann, ist ein medizinischer Mund-Nase-Schutz zu tragen (FFP2- Maske wird empfohlen). Page 4 Hygienekonzept Stand 05.10.2021 und gültig bis zum Beginn der Prüfungen Wintersemester 2021/2022
Lehrveranstaltungen II • Die Abnahme des medizinischen Mund-Nase-Schutzes während der Lehrveranstaltung ist möglich, wird aber nicht empfohlen. • Kommt es in der Lehrveranstaltung zur Anwesenheit einer Person, welche aktiv an Covid19 erkrankt ist, so können die Personen im Umfeld der erkrankten Person (nach Entscheidung des Gesundheitsamts) in Quarantäne geschickt werden. Dies umschließt besonders die Personen, welche über keinen vollständigen Impfschutz verfügen. • Studierende können ihren Platz selbst zusätzlich desinfizieren (Zupfdesinfektionstücher werden bereit gehalten). • Achten Sie auf umfangreiche Handhygiene. • An den Zugängen zu den Häusern sind Desinfektionsständer zur Handdesinfektion vorhanden. Page 5 Hygienekonzept Stand 05.10.2021 und gültig bis zum Beginn der Prüfungen Wintersemester 2021/2022
Büroarbeitsplätze • Mitarbeiter ohne einen gültigen 3G-Nachweis müssen in den Gebäuden der Hochschule stets eine medizinische Maske/FFP2-Maske tragen. Hygienekonzept Page 6 Stand 05.10.2021 und gültig bis zum Beginn der Prüfungen Wintersemester 2021/2022
Anhang I – * Die Vorlage eines negativen Testresultats einer innerhalb von 48 Stunden vor Beginn der Veranstaltung durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2. Anerkannt werden attestierte Untersuchungen von den Dienstleistern am Hochschulstandort (PassGo App bzw. Ausdruck), medizinischen Einrichtungen, Apotheken, Bürgertestzentren. Zudem gibt es eine Testmöglichkeit an der Hochschule (Mo 7:30-8:30 Uhr, Di-Do 07:00-08:00 Uhr). Diese überwachten Selbsttests gelten nur hochschulintern. Sie werden in Wernigerode in der Mensa durchgeführt und in Halberstadt im Raum D 008. – ** Ein Genesenennachweis ist ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in verkörperter oder digitaler Form, wenn die zugrundeliegende Testung durch einen PCR-Test erfolgt ist; die Testung muss mindestens 28 Tage und darf höchstens 6 Monate zurückliegen. – *** Einen schriftlichen oder elektronischen Nachweis eines vollständigen Impfschutzes gegen das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2. Ein vollständiger Impfschutz gegen das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 liegt nach Ablauf von 14 Tagen nach der letzten Impfung vor, die nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut für ein vollständiges Impfschema erforderlich ist. Page 7 Hygienekonzept Stand 05.10.2021 und gültig bis zum Beginn der Prüfungen Wintersemester 2021/2022
Anhang II Lehrveranstaltungen „Risikopatienten“ sowie Studierende mit Krankheitsanzeichen Lehrende: • Bei Beamt*innen, welche nicht zur Prüfung erscheinen können/wollen: Dienstfähigkeitsprüfung durch Amtsarzt oder ggf. Betriebsarzt. • Lehrende ohne Beamtenstatus können den Betriebsarzt konsultieren. Studierende: • Mitführen von Allergiepass und ärztlichem Attest wird den Studierenden empfohlen. Page 8 Hygienekonzept Stand 05.10.2021 und gültig bis zum Beginn der Prüfungen Wintersemester 2021/2022
Kontakt und Fragen an: Juliane Leßmann Telefon +49 3943 – 756 E-Mail jlessmann@hs-harz.de Friedrichstraße 57 – 59 38855 Wernigerode Page 9 Dieses Hygienekonzept ist in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Landkreises Harz.
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