FÖRDERPROGRAMM: DE-MINIMIS & AUS- UND WEITERBILDUNG - SPAREN - MAN Truck
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FÖRDERPROGRAMM: BI S Z 3 3.0 0 0U DE-MINIMIS & AUS- MI T DE € -M I N I M SPARE IS N. UND WEITERBILDUNG. Stellen Sie bis 01.10.2018 Ihren Antrag und sichern Sie sich mit Hilfe von MAN staatliche Fördersummen in Höhe von bis zu 33.000 €.
DE-MINIMIS – DAS STAATLICHE FÖRDER- PROGRAMM IM ÜBERBLICK. Mit dem staatlichen Förderprogramm „De-minimis“ haben inländische Unternehmen im Güterkraftverkehr viele Vorteile. Ziel des Förderprogramms ist es, die Sicherheit im Straßengüterverkehr mit schweren Nutzfahrzeugen nachhaltig zu steigern und durch geringere Emissionen sowie einen reduzierten Materialverbrauch die Umweltver- träglichkeit zu verbessern. Damit haben Sie als Unternehmer nicht nur die einmalige Möglichkeit, die Wirtschaftlich- keit, Effizienz und Nachhaltigkeit Ihres Fuhrparks zu erhöhen, sondern können dabei auch viel Geld sparen. Die Bundesregierung unterstützt Sie mit bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Um diese Förderung für Ihren Fuhrpark optimal in Anspruch zu nehmen, hält MAN zahlreiche Wege für Sie bereit. Wer wird gefördert? die am 01. Dezember 2017 von Unternehmen Zuwendungsberechtigt sind Unternehmen, die Güter- nach § 1 des GüKG zugelassen waren bzw. kraftverkehr im Sinne des § 1 des Güterkraftverkehrs- seitdem zugelassen sind (maximal 33.000,00 € gesetzes durchführen und Eigentümer oder Halter bzw. 17 Fahrzeuge). von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen sind. Als schwere Nutzfahrzeuge Einreichung im Sinne dieser Förderrichtlinie gelten Kraftfahrzeuge, Seit 2016 sind Förderungsanträge nur noch über die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt das elektronische Antragsportal zulässig sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindes- (https://antrag-bvbs.bund.de/). Die Antragsfrist tens 7,5 t beträgt. läuft vom 8. Januar bis 1. Oktober 2018. Anträge auf Förderung sind vor Vorhabenbeginn Was wird gefördert? zu stellen (als Vorhabenbeginn gilt bereits der Förderfähig sind nur Maßnahmen, die nicht durch Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Gesetz, Verordnung oder vergleichbare Regelungen Lieferungs- oder Leistungsvertrags). Es zählen nur vorgeschrieben sind (die Förderhöhe beträgt 80 % die Anträge, die auch zu einem Zuwendungsbe- des rabattierten Nettowertes der Maßnahme). scheid geführt haben. Ein Antragsteller kann nach erfolgter Antragstellung und vor Erhalt des ausste- henden Bewilligungsbescheids mit einer Maßnahme Wie hoch wird gefördert? beginnen (Fahrzeug kaufen, leasen oder mieten). Es gibt keine Einschränkung bei der Höhe der zu fördernden Maßnahme (bisher 2.500,00 €). Berech nungsgrundlage der Förderung sind 2.000,00 € multi- pliziert mit der Anzahl der Fahrzeuge über 7,5 t zGG, De-minimis: Was bedeutet das? „De-minimis-Förderung“ ist ein Begriff aus dem Subventionsrecht der Europäischen Union. Der lateinische Begriff „de minimis“ bedeutet dabei so viel wie „auf kleine Dinge oder Dinge kleiner Bedeutung, auf welche kein Rechtsstaat Rücksicht nimmt, bezogen“. 3
WAS IST NEU IN 2018? Die neue Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftver- kehrs mit schweren Nutzfahrzeugen wurde am 27. Dezember 2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die wesentlichen Änderungen in der Förderperiode 2018 gegenüber der Förderperiode 2017 sind in der folgenden Übersicht dargestellt. 2017 2018 1. Antragsverfahren Antragsfrist vom 09. Januar bis 02. Oktober 2017. Antragsfrist vom 08. Januar bis 01. Oktober 2018. 2. Stichtagsregelung für den Fahrzeugnachweis Maßgeblicher Stichtag ist nach Wahl der Antragsteller / -innen Maßgeblicher Stichtag ist ausschließlich der 01. Dezember 2017. entweder für alle Fahrzeuge der 15. September 2016 oder der Sofern sich Fahrzeugnachweise auf Tage beziehen, die zwischen 1. Dezember 2016. dem 01.12.2017 und dem Tag der Antragstellung liegen, können diese eingereicht werden. Es erfolgt eine wohlwollende Prüfung dieser Nachweise. 3. Längerfristige Verträge (Formblatt) Unter Punkt II des Formblattes längerfristige Verträge mussten alle Unter Punkt 3. des Formblattes längerfristige Verträge müssen neu abgeschlossenen längerfristigen Verträge eingetragen werden. ausschließlich die neu abgeschlossenen längerfristigen Verträge eingetragen werden, die nicht mit einem Verwendungsnachweis für die Förderperiode 2018 zur Auszahlung beantragt werden sollen. Neu abgeschlossene Verträge, für die mit einem VN erstmalig Ausgaben abgerechnet werden, sind mit dem VN vorzulegen. 4. Änderungen zu förderfähigen Maßnahmen Abschnitt 1 – fahrzeugbezogene Maßnahmen 1.8 Neue förderfähige Maßnahme: Neben der Umrüstung eines Diesel- hin zu einem Elektromotor ist auch die Umrüstung von Diesel-Lkw auf die Antriebe Diesel-Hybrid und Plug-in Diesel-Hybrid (PHEV) sowie auf Erdgas (CNG), Flüssig- gas (LNG) und Autogas (LPG) förderfähig. Von der Förderung umfasst, sind dabei die Aufwendungen für die Anschaffung des Motors sowie diejenigen Aufwendungen für den Umbau / Einbau (Montagekosten). Ferner wird vorausgesetzt, dass die Umrüstung bei einem Fahrzeug erfolgt, das sich im Zeitpunkt der Antragstellung für die Förderperio- de 2018 bereits im Bestand des Antragstellers bzw. der Antragstel- lerin befand. Für die inhaltliche Richtigkeit wird keine Gewähr / Haftung übernommen. Weitere Informationen zur Richtlinie finden Sie im eService-Portal des Bundesamts für Güterverkehr: https://antrag-bvbs.bund.de/ 4
1.10 Neue förderfähige Maßnahme: Aufwendungen für die kostenpflichtige Nutzung von Parkplätzen mit erhöhten Sicherheitsvorkehrungen in der Bundesrepublik Deutsch- land werden gefördert, sofern die Parkplätze mindestens folgende Voraussetzungen erfüllen: n Einfriedung und Zufahrtsbeschränkung, n Kamera- / Videoüberwachung für alle Ein- und Ausfahrten, n fußläufig erreichbare sanitäre Anlagen sowie n gleichmäßige Ausleuchtung des gesamten Parkplatzes. Voraussetzung für die Abrechnung im Rahmen des Verwendungs- nachweisverfahrens ist insgesamt ein Betrag von mindestens 125,00 Euro (netto). 5. Übermittlung Kontrollformular Das Kontrollformular wurde nach Übermittlung des Antrags / Verwen- Das Kontrollformular stehtbereits gemeinsam mit den Antrags- / Ver- dungsnachweises über das eService Portal generiert und dem / der wendungsnachweisformularen als Pflichtanlage zum Download zur Antragsteller / in zur Verfügung gestellt. Das Kontrollformular musste Verfügung. Es ist möglichst gleichzeitig mit dem Antrag bzw. dem spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung / Über- Verwendungsnachweis zu übermitteln, so dass die Anträge / Ver- mittlung des Verwendungsnachweises über das eService Portal wendungsnachweise beschleunigt bearbeitet werden können. übermittelt werden. Spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung / Über- mittlung des Verwendungsnachweises, ist das Kontrollformular über das eService Portal zu übermitteln. 6. Straßenverkehrsrechtliche Neuregelung von Winterreifen – Auswirkung auf die Förderung von Reifen n Ab 01.01.2018 müssen Fahrzeuge > 3,5 t Gesamtgewicht an den Antriebsachsen mit Winterreifen mit „Bergpiktogramm mit Schneeflocke“ / 3PMSF – Reifen ausgestattet sein. n Winter- / Ganzjahresreifen mit M+S / MS / M/S mit Herstellungs- datum ab 01.01.2018 gelten nicht mehr als „Winterreifen“. Für eine Förderung hat dies folgende Auswirkungen: n Winter- / Ganzjahresreifen mit „Bergpiktogramm mit Schnee- flocke“ / 3PMSF sind für die Antriebsachse obligatorisch und können daher nur noch unter 1.9 gefördert werden; auf den anderen Achsen ist eine Förderung nach 1.3 möglich. n Winter- / Ganzjahresreifen mit M+S / MS / M/S mit Herstellungs- datum bis einschließlich 31.12.2017 können noch als Winter- reifen auf allen Achsen, die nicht die Antriebsachsen sind, unter 1.3 gefördert werden; auf den Antriebsachsen sind sie nur nach 1.9 förderfähig (da „Winterreifen“ auf diesen Achsen vorgeschrie- ben sind). n Winter- / Ganzjahresreifen mit M+S / MS / M/S mit Herstellungs- datum ab 01.01.2018 gelten nicht mehr als „Winterreifen“ und sind nur noch unter 1.9 förderfähig. Für weitere Informationen zur Reifenförderung vergleiche: https://www.bag.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Foerderprogramme/2018/DM/DM_04_ Uebersicht_Reifentabelle.pdf?__blob=publicationFile Quelle: https://www.bag.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Foerderprogramme/2018/DM/DM_03_Synopse.pdf?__blob=publicationFile 5
FÖRDERUNGSFÄHIGE ANGEBOTE FÜR DIE ERSTELLUNG DES VERWENDUNGSNACHWEISES 2018. MAN bietet Ihnen zusätzlich zu Ihrem Fahrzeug viele Möglichkeiten, mit denen Sie Ihren Lkw mittels einer 80%igen De-minimis-Förderung sicherer und wirtschaftlicher ausrüsten können. Von Konturmarkierungen, die die passive Sicher- heit erhöhen, bis zu effizienzsteigernden Fahrerassistenzsystemen – unser Angebot umfasst zahlreiche Möglichkeiten, die Ihnen die finanziellen Vorteile von De-minimis sichern. Sie erhöhen die Sicherheit für den Fahrer und verbessern die Wirt- schaftlichkeit und Leistungsfähigkeit des Fahrzeuges – konsequent effizient. Die Grundlage bildet die Anlage zu Nummer 2 der Richtlinie über die Förderung von Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahr- zeugen vom 15. Dezember 2015 in der Fassung der ersten Änderung vom 12. Dezember 2016. Fahrzeugbezogene Maßnahmen Erwerb von Fahrerassistenzsystemen wie z. B.: n Navigationssystem n MAN EfficientCruise® n MAN EfficientRoll n Rückfahrkamera Förderfähig sind alle Produkte, die der Gestaltung von Fahrerarbeits plätzen dienen und in das Fahrerhaus eingebaut werden. Dies umfasst den Kauf, die Miete, die Reparatur oder das Leasing von: n (Stand- / Dach-)Klimaanlagen n Bord-Kühlschränken n ergonomischen Sitzen n Standheizungen für Fahrerhäuser n zertifizierten Schlafliegensystemen n fest eingebauten Freisprecheinrichtungen (keine Mobilfunkgeräte) n Stauklappen im Fahrerhaus (Inneneinrichtung) Aufwendungen zur Vermeidung von Diebstählen (Lkw, Sattelzugmaschine, Anhänger, Auflieger, Kraftstoff, Ladung). Einkauf von zusätzlichen, überobligatorischen Sicherheitseinrichtungen sowie Ersatzbeschaffung von Sicherheitseinrichtungen am Fahrzeug, Achslastmessgeräten, RSAB. 6
»Ihre Fahrzeugflotte kann mittels des finanziellen Rückhaltes des Staates noch effizienter und sicherer gestaltet werden.« Maßnahmen zur Effizienzsteigerung n Telematiksysteme n Miete n Wartungskosten n Servicegebühren für Hard- und Software n sonstige Kosten für die Inanspruchnahme von Komponenten von Telematiklösungen im eigenen Betrieb Förderfähig sind die Kommunikationskosten für den Betrieb von Telematiksystemen (nur Datenkommunikation). Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung und Archivierung der Daten des digitalen Tachografen (ausschließlich Software) Die Servicegebühren für die Inanspruchnahme von MAN ProfiDrive® Connected CoDriver. Die Unternehmensberatung zur individuellen Einrichtung der MAN Telematik Bewertungsprofile. Die Beratung in Umwelt- und Sicherheitsfragen (nicht Rechts- und Steuerberatungskosten). Personenbezogene Maßnahmen Aufwendungen für zusätzliche, überobligatorische Sicherheitsausstattung und Berufsbekleidung für Fahr- und Ladepersonal sowie Disponenten. Die hochwertigen Fahrerjacken von MAN können Sie über die MAN Servicebetriebe und MAN Servicepartner sowie im MAN Shop unter www.man-shop.eu bestellen. 7
EFFIZIENT MIT MAN. Förderung im Neufahrzeugbereich. MAN TGX und MAN TGS werden zu Spritsparstars und verbrauchen je nach Ausstattung pro 100 Kilometer bis zu drei Liter weniger. Egal ob Sie sich ein neues Fahrzeug anschaffen und dabei auf den MAN TGX EfficientLine setzen oder Ihren Truck mit dem EfficientLine-Paket ab Werk ausrüsten, Sie sparen Geld und machen die Ausstattung Ihres Fahrzeugs im Rahmen der De-minimis-Richtlinie förderungsfähig.* Dazu zählen folgende Sonderausstattungen. Weniger Luftwiderstand. Aerodynamik-Paket ohne Sonnen- blende für das Fahrerhaus: Begren- zung der Fahrgeschwindigkeit auf 85 km / h verringert den Luftwider- stand. Weniger Rollwiderstand. Reifendruckkontrollsystem TPM: Die Einhaltung des korrekten Reifendrucks vermeideterhöhten Rollwiderstand und bis zu 99 % aller Reifenpannen. Weniger Luftwiderstand. Fahrgestellseiten Niedrigeres Rollgeräusch. verkleidungen. Reifen werden nur dann förderfähig, wenn sie entsprechend dem EU-Reifenlabel ein niedrigeres Rollgeräusch aufweisen Verringerter Nebenleistungsbedarf. (eine Schallwelle = 30 % des Kaufpreises) Automatisiertes Schaltsystem und / oder einer günstigeren Effizienzklasse MAN TipMatic® mit Intarder Eco und entsprechen (A, B oder C = 50 %, 40 % 25 % niedrigerem Reibungsverlust im oder 30 % des Kaufpreises). Leerlauf. * Bitte beachten Sie, dass die Einzelbestandteile des Pakets förderfähig sind. Durch die Aufhebung der Deckelung kann auch – unter Beachtung der Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen – das Paket insgesamt gefördert werden. 8
HOLEN SIE SICH IHRE FÖRDERUNG. Beispiel für förderfähige Maßnahmen entsprechend der De-minimis-Richtlinie 2018. Nr. in der Anlage Nettokosten im zur De-minimis- Neufahrzeug Fördersumme, Richtlinie 2018 Maßnahme (fiktiver Wert) die erstattet werden kann 1.3 Tempomat, abstandsgeregelt (ACC) 3.700,00 € 1.8 MAN EasyStart 210,00 € 1.6 Dachspoiler 600,00 € 1.2 Luftzusatzheizung 1.500,00 € 1.2 Fahrerkomfortsitz 800,00 € 1.2 Klimaanlage 900,00 € 1.2 Innenbeleuchtung 300,00 € 1.2 Leseleuchten 100,00 € 1.2 Ambientebeleuchtung 350,00 € 1.2 Weckfunktion 100,00 € Es können pro 1.2 zweite Schlafliege mit Stauraum 1.000,00 € Maßnahme bis zu 80 % 1.2 Kühlbox 1.500,00 € erstattet werden. 1.2 2 Schubladen 150,00 € Die bisherige Begrenzung der Maßnahmesumme 1.2 2 Abfallbehälter 100,00 € auf 2.500,00 € entfällt. 1.2 Ablagetisch auf Kühlbox 350,00 € 1.3 Rangierleuchte 200,00 € 3.2 MAN Telematics 800,00 € 3.2 Antenne Telematics 200,00 € 1.1 Navi-SD 250,00 € 1.2 Freisprecheinrichtung 400,00 € 1.2 Bluetooth-Freisprecheinrichtung 450,00 € 2.1 Fahrerjacke 100,00 € Summe 14.060,00 € Von dieser fiktiven Summe von 14.060,00 € könnte der Unternehmer unter Beachtung aller Vorgaben der Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen z. B. 11.248,00 € vom Bundesamt für Güterverkehr ausgezahlt bekommen. Die Liste erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und ist als unverbindliches Beispiel zu interpretieren. Alle darin enthaltenen Preise sind fiktiv. Die Preise müssen an den Gesamtrabatt des Fahrzeuges angeglichen werden. 9
MAN PROFIDRIVE® – WIR SCHULEN DIE ZUKUNFT. Konkurrenzfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sicherheit Fahrweise Risiken im Straßenverkehr zu vermeiden stehen im täglichen Arbeitsumfeld immer stärker im wissen. Somit wird zum einen die Sicherheit erhöht, Fokus der Flottenbetreiber, Fuhrparkleiter und Fahrer. zum anderen werden Verbrauchswerte gesenkt und Dabei setzen Unternehmer nicht mehr nur auf techni- die Kosten für Verschleiß und Abnutzung verringert. sche Neuerungen beim Fahrzeug. Zudem können auch krankheitsbedingte Fahrer- ausfälle durch geeignete Schulungsmaßnahmen Kosten beim Neuerwerb eines Fahrzeugs lassen sich minimiert werden. durch staatliche Förderprogramme beträchtlich senken. MAN ProfiDrive® unterstützt Sie dabei, das für Sie MAN ProfiDrive® hat durch seine bereits 35-jährige optimale Paket auszuarbeiten, und gibt Hinweise für Expertise dazu beigetragen, Unternehmer, Fuhrpark- die Beantragung. leiter und Fahrer in mehr als 67 Ländern weltweit in jeder Hinsicht zu unterstützen. MAN ProfiDrive® Zusätzlich steht aber auch die qualifizierte Weiterbil hat sich im täglichen Umgang mit Kunden sowie dung von Fahrern im Mittelpunkt der Kostenreduzie dem angebotenen Trainingsportfolio kontinuierlich rung. Mitarbeiter, die ihr Fahrzeug perfekt beherrschen, verbessert und erweitert. Heute gehören kunden- intensiv in die technischen Neuerungen eingewiesen spezifische Schulungen in Nischenmärkten genauso werden und diese optimal zu nutzen wissen, tragen zum Trainingsangebot wie die Berufskraftfahrerweiter ebenso zu einem positiven Ergebnis bei wie Mitar- bildung nach BKrFQG. beiter, die auf Grund einer umsichtigen und sicheren Die dargestellten Kurse können mit oder ohne Berufskraftfahrerqualifikation durchgeführt werden. Grundlagen (nicht BKF) Fortbildung (nicht BKF) n Fahrzeugeinweisung n Fahrlehrerweiterbildung C / CE n MAN Nutzfahrzeugtechnik n Sachverständigenweiterbildung n Sozialvorschriften, digitaler Tachograph n Train-to-train-Intensivtrainings n Kriminalität, Schleusung Illegaler, Image n Führungskräftelehrgang Sicherheit (nicht BKF) Spezial (nicht BKF) n Fahrsicherheitstraining* n Offroadtraining* n Ladungssicherung n Lang-Lkw-Einweisung n Verhalten bei Notfällen Wirtschaftlichkeit (nicht BKF) n Wirtschaftlichkeit* n Risikomanagement * Praktische Berufskraftfahrerqualifikationen sind pauschal förderfähig. Eine Ausnahme stellen die unter Nummer 6 in den Maß- nahmenkatalog (Seite 5) aufgenommenen Maßnahmen „Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) in Verbindung mit der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)“ dar. (Grund für die Aufnahme dieser Maßnahmen ist, dass weder prakti- sche Übungen noch Fahrertrainings nach § 5 Abs. 1 Satz 4 BKrFQG als obligatorisch eingestuft werden, dem BMVI zufolge aber die Qualität der Weiterbildungsmaßnahmen und damit den Lernerfolg signifikant erhöhen.) Weitere Informationen erhalten Sie unter profidrive@man.eu 10
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BAG-FÖRDERPROGRAMM AUS- UND WEITERBILDUNG BIS 2020. Der Bund stellt im Rahmen der Mautharmonisierung für Unternehmen des Güterkraftverkehrs bis zum Jahr 2020 unter anderem das Förderprogramm „Aus- und Weiterbildung“ zur Verfügung. Wer darf Anträge stellen? n Onlineseminare und dergleichen sind nicht Zuwendungsberechtigt sind Unternehmen, die Güter- förderfähig. kraftverkehr im Sinne des § 1 des Güterkraftverkehrs- n Gesetzlich geforderte Weiterbildungen sind gesetzes (GüKG) durchführen und Eigentümer oder ebenfalls nicht förderfähig. Halter von in der BRD zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen sind. Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen nicht vor Antragstellung bzw. dem Bewilligungszeitraum Als schwere Nutzfahrzeuge (im Sinne der Förderricht begonnen worden ist. linie) gelten Kraftfahrzeuge, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss Gesamtgewicht mindestens 7,5 t beträgt. eines der Ausführung zuzurechnenden Leistungsver- trages zu werten. Die Voraussetzung, dass Güterkraftverkehr im Sinne von § 1 GüKG durchgeführt wird, muss zum Zeitpunkt Maßnahmen werden nur dann gefördert, wenn diese der Antragstellung innerhalb dreier Monate nach Zugang des Zuwen- a) bei gewerblichem Güterkraftverkehr durch die vor dungsbescheides durchgeführt werden. geschriebene Berechtigung oder Nach Eingang des Förderantrags beim BAG kann b) bei Werkverkehr durch Anmeldung zum Register auch ohne formellen Zuwendungsbescheid mit der nach § 15a GüKG nachweisbar sein. beantragten Maßnahme begonnen werden. Das Unternehmen trägt allerdings das Risiko, falls ein Förderbescheid – z. B. wegen formeller Mängel – Wie erfolgt die Antragstellung und welche Fristen nicht erteilt wird. sind zu beachten? Förderanträge können in der Förderperiode 2017 Für durchgeführte Maßnahmen muss innerhalb eines vom 16. Januar 2017 bis zum 30. November 2017 Monats nach Durchführung ein Verwendungsnach- ausschließlich auf elektronischem Wege unter Ver weis vorgelegt werden (eine Maßnahme gilt laut BAG wendung des dafür bereitgestellten Portals unter als durchgeführt, wenn die Rechnung bezahlt, also der Internetadresse https://antrag-bvbs.bund.de/ die Ausgaben getätigt wurden). (eService) des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) gestellt werden. Die Verwendungsnachweise sind ausschließlich auf elektronischem Wege zu übermitteln. Für den Zeitpunkt der Antragstellung und die Rei- hung der Anträge ist das Eingangsdatum des voll ständigen und bescheidungsreifen Antrags beim Mit welchem Fördersatz wird gefördert? Bundesamt maßgeblich. Die Förderung verläuft auf n Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege Basis eines Fördertopfverfahrens. Antragsteller kön- der Anteilsfinanzierung. nen, unter Beachtung des unternehmensbezogenen n Die Zuwendung wird in Form eines nicht rückzahl- Zuwendungshöchstbetrages, beliebig viele Förderan- baren Zuschusses bewilligt. träge (so lange, wie Geld im Fördertopf ist) stellen. n Der Zuwendungshöchstbetrag je Maßnahme darf in einem Unternehmen 2 Mio. € nicht über- Welche Maßnahmen sind förderfähig? schreiten. nFörderfähig sind ausschließlich Maßnahmen mit einer Mindestdauer von vier Unterrichtsstunden Die Förderhöhe beträgt bei kleinen Unternehmen bis (zu jeweils mindestens 45 Minuten), bei denen zu 70 %, bei mittleren Unternehmen bis zu 60 % und das Lehrgangspersonal und die Weiterbildungsteil- bei anderen Antragstellern bis zu 50 % der zuwen- nehmer persönlich anwesend sind (Präsenzpflicht). dungsfähigen Kosten. 12
Der Zuwendungshöchstbetrag je Unternehmen er- Monate nach dem voraussichtlichen Ende der Maß mittelt sich aus dem Fördersatz je schweres Nutz nahme gemäß Angaben im Antrag. fahrzeug in Höhe von bis zu 1.050 € bei kleinen In diesem Zeitraum müssen beantragte Maßnahmen Unternehmen (70 % von 1.500 €), bis zu 900 € bei tatsächlich durchgeführt werden. Auch die zuwen- mittleren Unternehmen (60 % von 1.500 €) und 750 € dungsfähigen Kosten müssen innerhalb des Bewilli- (50 % von 1.500 €) bei anderen Antragstellern mul- gungszeitraums entstanden sein. Der Bewilligungs- tipliziert mit der Anzahl der zum 1. Dezember 2016 zeitraum wird im Zuwendungsbescheid festgesetzt. auf das zuwendungsberechtigte Unternehmen als Eigentümer oder Halter zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge. Wie und bis wann ist die zweckentsprechende Bei externen Maßnahmen werden die Personalkos Verwendung der Zuwendung nachzuweisen ten der Teilnehmer pauschal mit 12 € je Unterrichts (Verwendungsnachweis)? stunde gefördert. Der Nachweis der zweckentsprechenden Verwen- Die Förderung von sonstigen Kosten erfolgt mit 30 € dung der Zuwendung (Verwendungsnachweis) ist pauschal pro Schulungstag und Teilnehmer. dem BAG entweder Für die Maßnahmen ab Punkt 6 des Maßnahmenka- a) innerhalb eines Monats nach Durchführung der talogs, werden jeweils pauschal 50 % der Maßnah- jeweiligen Maßnahme oder menkosten anerkannt. Dazu sind aber nochmals die b) innerhalb eines Monats nach Zugang des Zuwen- individuellen Fördersätze für KMU (70 % / 60 % / 50 %) dungsbescheides auf elektronischem Wege unter einzurechnen. Verwendung des dafür bereitgestellten Portals zu übermitteln, soweit im Zuwendungsbescheid keine abweichende Vorlagefrist bestimmt ist. Was ist der Bewilligungszeitraum? Der Bewilligungszeitraum beginnt mit dem Eingang Maßgeblich für die Wahrung der Eingangsfrist ist der des vollständigen und bescheidungsreifen Antrags Eingang eines elektronischen Verwendungsnachwei- beim BAG. ses beim Bundesamt. Geht der Verwendungsnach- Er endet grundsätzlich drei Monate nach Zugang weis für einzelne Maßnahmen nicht fristgerecht ein, des Zuwendungsbescheides. gilt die Zuwendung insoweit als nicht erteilt. Im Falle mehrjähriger Weiterbildungsmaßnahmen endet der Bewilligungszeitraum regelmäßig zwei Berechnungsbeispiele n Der Antragsteller ist ein kleines Unternehmen und weist 2 schwere Nutzfahrzeuge nach: 1.050 € × 2 = 2.100 € unternehmensbezogener Zuwendungshöchstbetrag. n Der Antragsteller ist ein mittleres Unternehmen und weist 5 schwere Nutzfahrzeuge nach: 900 € × 5 = 4.500 € unternehmensbezogener Zuwendungshöchstbetrag. n Der Antragsteller ist ein Großunternehmen (andere Antragsteller) und weist 50 schwere Nutzfahrzeuge nach: 750 € × 50 = 37.500 € unternehmensbezogener Zuwendungshöchstbetrag. 13
Ein Beispiel: Tageskurs für das Wirtschaftlichkeitstraining (mit BAG-Förderung) für nur 20 €. Förderbeispiel BAG-Weiterbildung 2018, aktueller Weiterbildungskatalog Punkt 1 – 5.5 (kein BKF) Einzelpreis Anzahl der Anzahl der Gesamtbetrag Weitere Kos- Gesamt zu Eigenanteil eines Theorie- Unterrichts- Schulungstage der Personal- ten im Zusam- fördernde des Unterneh- lehrgangs in € stunden je Teilnehmer kosten und menhang mit Kosten in € mens in € allg. indirekten der Maßnah- Kosten in € me in € 100,00 8 1 96,00 30,00 226,00 Bei kleinen Unternehmen sind 70 % der zuwendungsfähigen Kosten förderfähig. 158,20 – 58,20 Bei mittleren Unternehmen sind 60 % der zuwendungsfähigen Kosten förderfähig. 135,60 – 35,60 Bei anderen Unternehmen sind 50 % der zuwendungsfähigen Kosten förderfähig. 113,00 – 13,00 Beispielpreis Anzahl der Anzahl der Gesamtbetrag Weitere Kos- Gesamt zu Eigenanteil eines Praxis- Unterrichts- Schulungstage der Personal- ten im Zusam- fördernde des Unterneh- lehrgangs in € stunden je Teilnehmer kosten und menhang mit Kosten in € mens in € allg. indirekten der Maßnah- Kosten in € me in € 240,00 8 1 96,00 30,00 366,00 Bei kleinen Unternehmen sind 70 % der zuwendungsfähigen Kosten förderfähig. 256,20 –16,20 Bei mittleren Unternehmen sind 60 % der zuwendungsfähigen Kosten förderfähig. 219,60 20,40 Bei anderen Unternehmen sind 50 % der zuwendungsfähigen Kosten förderfähig. 183,00 57,00 Förderbeispiel BAG-Weiterbildung 2018, aktueller Weiterbildungskatalog Punkt 6 (BKF, praktisch) Einzelpreis des Praxislehr- Teilnehmer Förderung pauschal Gesamt zu Eigenanteil gangs in € 50 % fördernde des Unterneh- Kosten in € mens in € 240,00 1 120,00 Bei kleinen Unternehmen sind 70 % der zuwendungsfähigen Kosten förderfähig. 84,00 156,00 Bei mittleren Unternehmen sind 60 % der zuwendungsfähigen Kosten förderfähig. 72,00 168,00 Bei mittleren Unternehmen sind 60 % der zuwendungsfähigen Kosten förderfähig. 60,00 180,00 14
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MAN Truck & Bus Deutschland GmbH Postfach 50 06 20 80976 München www.man.de 03 2018 / 6 E Printed in Germany. Stand: März 2018. Text und Abbildungen unverbindlich. Änderungen, bedingt durch den technischen Fortschritt, oder Aktualisierungen der gesetzlichen Normen / Richtli- nien vorbehalten. Die Angaben in dieser Broschüre sind rein zu Informationszwecken gedacht, erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit / Richtigkeit und erfolgen ohne Gewähr. Dies bedeutet, MAN übernimmt für die Inhalte dieser Broschüre keine Haftung. Sie stellen insbesondere keine rechtliche Beratung dar und entheben den Kunden nicht der Pflicht, sich selbst über die Vorgaben und Anforderungen der Förderprogramme zu informieren. Alle Angaben in dieser Druckschrift entsprechen dem Stand zur Zeit der Drucklegung. MAN Truck & Bus – ein Unternehmen der MAN Gruppe 16
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