WIE FINANZIERE ICH MEIN STUDIUM? - BAföG UND ANDERE MÖGLICHKEITEN

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WIE FINANZIERE ICH MEIN STUDIUM? - BAföG UND ANDERE MÖGLICHKEITEN
WIE FINANZIERE ICH
 MEIN STUDIUM?
 BAföG UND ANDERE MÖGLICHKEITEN
WIE FINANZIERE ICH MEIN STUDIUM? - BAföG UND ANDERE MÖGLICHKEITEN
WIE FINANZIERE ICH MEIN STUDIUM? - BAföG UND ANDERE MÖGLICHKEITEN
BAföG
		                    LOHNT SICH!
     Das Studentenwerk Frankfurt am Main nimmt mit den Hochschulen die
     Aufgaben sozialer Betreuung und Förderung der Studierenden wahr. Diese
     Broschüre informiert Sie über die Möglichkeiten der Finanzierung Ihres
     Studiums. Jeder Schulabgänger soll die Möglichkeit haben, eine seinen
     Stärken und Interessen entsprechende Ausbildung an einer Hochschule
     zu ergreifen, auch wenn die finanziellen Möglichkeiten der Eltern hierzu
     nicht ausreichen.

     Das Studentenwerk Frankfurt am Main berät Sie über verschiedene
     Möglichkeiten der finanziellen Absicherung Ihres Studiums wie BAföG,
     Bildungskredit, KfW-Studienkredit und gibt Informationen über Stipendien.
     Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erklären Ihnen die Rechtslage und
     helfen beim Ausfüllen der Anträge.

     Für Ihr Studium wünschen wir Ihnen viel Erfolg und stehen Ihnen jederzeit
     gerne bei allen Fragen zum Wohnen, zur Verpflegung, Studienfinanzierung,
     sozialen Betreuung und Beratung zur Seite.

     Ihr Studentenwerk Frankfurt am Main

                                                                                 3
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BAföG

      BEANTRAGEN?!
Vor der Frage stehen viele am Beginn des Studiums. Formulare müssen ausgefüllt werden und
bis zum Bescheid kann einige Zeit vergehen. Dennoch ist klar: es lohnt sich! Das BAföG wird zur
Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als zinsloses Darlehen geleistet. Prüfen Sie also Ihren
Anspruch! Antragsformulare finden Sie auf der Website des Studentenwerks Frankfurt am Main.
Zur Fristwahrung können Sie vorab unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Adresse formlos einen
unterschriebenen Antrag auf Ausbildungsförderung bei Ihrem BAföG-Amt einreichen.

                                                        außerhalb               bei den Eltern
                                                        wohnend                   wohnend

    Bedarfssatz

    Grundbedarf                                                     399 €                    399 €

    Bedarf für die Unterkunft                                    + 250 €                    + 52 €

    Regelbedarf                                                  = 649 €                   = 451 €

    Zuschlag Selbstversicherung

    Krankenversicherungszuschlag                                    + 71 €                   + 71 €

    Pflegeversicherungszuschlag                                     + 15 €                   + 15 €

    Höchstförderung                                              = 735 €                   = 537 €

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Freibeträge

vom Einkommen miteinander
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verheirateter Eltern

vom Einkommen jedes Elternteils in sonstigen Fällen,
vom Einkommen des Ehe- oder                                      1.145 €
Lebenspartners des Auszubildenden

für den nicht in Eltern-Kind-Beziehung zum
Auszubildenden stehenden Ehe- oder Lebens­partner                 570 €
des Einkommensbeziehers

für Kinder des Einkommensbeziehers sowie für weitere gegenüber
dem Einkommensbezieher nach dem bürgerlichen Recht Unterhalts-    520 €
berechtigte

Freibetrag Auszubildende

für den Auszubildenden selbst                                     290 €

für den Ehe-/ Lebenspartner des Auszubildenden                    570 €

für jedes Kind des Auszubildenden                                 520 €

                                                                           5
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Freibetrag Vermögen Auszubildende                                                     aktuell

    für den Auszubildenden selbst                                                         7.500 €

    für den Ehe-/ Lebenspartner des Auszubildenden                                        2.100 €

    für jedes Kind des Auszubildenden                                                     2.100 €

a) Zwischen Bachelor und Master
     • Gefördert wird bis zur Bekanntgabe des Abschlussergebnisses.
     • BAföG-Förderung ist bereits ab vorläufiger Zulassung zum Masterstudium möglich,
       sofern danach innerhalb eines Jahres eine endgültige Zulassung erfolgt.

b) Vorabentscheid vor dem Master
     Zur Verbesserung der Planbarkeit kann vor einem Masterstudium ein Vorabentscheid
     (§ 46 Absatz 5 BAföG) über die Förderfähigkeit dem Grunde nach beantragt werden.

c) Abschlag bei langer Bearbeitung
     Eine Abschlagzahlung bei längerer Bearbeitung von Erstanträgen beträgt bis zu 80 %
     des jeweils voraussichtlich zustehenden Bedarfs.

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d) Online-Antrag
  Den Antrag auf Ausbildungsförderung können Sie jederzeit online stellen.
  Nähere Infos dazu finden Sie auf www.bafög-hessen.de

e) Leistungsnachweis
  Für die Weiterförderung ab dem 5. Fachsemester muss ein BAföG-Leistungsnachweis
  vorgelegt werden (Formblatt 5 oder Nachweis über die erworbene Anzahl von
  ECTS-Leistungspunkten).

f ) Aufenthalt in Deutschland
  Die für eine BAföG-Förderung festgelegte Aufenthaltsdauer in Deutschland für Ausländerinnen
  und Ausländer mit Aufenthaltstitel aufgrund humanitärer Gründe oder bei Duldung beträgt
  mindestens 15 Monate vor erstmaliger Antragstellung oder Studienbeginn.

g) Auslands-BAföG
  Auch wer seinen Wohnsitz nicht im Inland hat, kann Auslands-BAföG erhalten. Davon können
  Deutsche, die im Ausland wohnen, und Unionsbürger profitieren. Es kommt also grundsätzlich
  nicht auf die Dauer eines vorherigen Aufenthalts in Deutschland vor dem Studium an, sondern
  auf die hinreichende Verbundenheit zu Deutschland.

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DER SCHNELLE

		          BAföG
			                                    CHECK
           »»Persönliche Voraussetzungen
             Grundsätzlich haben deutsche Studierende Anrecht auf Ausbildungsförde-
             rung, es können aber auch ausländische Studierende Förderung erhalten.
             In der Regel wird nach dem BAföG nur eine Ausbildung gefördert. Diese
             muss vor Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen werden. Auch ein
             auf ein Bachelorstudium aufbauendes Masterstudium ist förderungsfähig.
             Das Masterstudium muss vor Vollendung des 35. Lebensjahres begonnen
             werden. Von der Altersgrenze gibt es Ausnahmen, wie z. B. die Erziehung
             von Kindern unter 10 Jahren oder das Erreichen des Abiturs auf dem
             Zweiten Bildungsweg.

           »»Berechnung der Förderung
             Die Förderungshöhe wird individuell berechnet. Sie richtet sich nach dem
             Bedarf und dem anrechenbaren Einkommen und Vermögen des Auszubil­
             denden sowie dem Einkommen des Ehegatten oder Lebenspartners und
             seiner Eltern. Ausbildungsförderung wird in der Regel abhängig vom
             Elterneinkommen des vorletzten Kalenderjahres geleistet. In besonderen
             Fällen kann auf Antrag auch das aktuelle Einkommen herangezogen werden.
             Dieser Antrag auf Aktualisierung muss innerhalb des Bewilligungszeitraums
             gestellt werden. Feste Einkommensgrenzen gibt es nicht.
             Für eine Berücksichtigung von Geschwistern sind deren Tätigkeiten und
             Einkommen im aktuellen Zeitraum maßgeblich.

           »»Zusammensetzung und Rückzahlung
             Das BAföG wird zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als zins­loses
             Darlehen geleistet. Das zurück­zuzahlende Darlehen beträgt höchstens
             10.000 Euro. Fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer ist das
             Darlehen in angemessenen Raten zurückzuzahlen. Es wird zentral vom
             Bundesverwaltungsamt (BVA) in 50728 Köln eingezogen.

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»»Berechnung der maximalen Förderung
                                                                                  Bedarfssatz

 bei den Eltern wohnend                                                                  451 €

 nicht bei den Eltern wohnend (der Wohnraum darf nicht im Eigentum
                                                                                        649 €
 oder Miteigentum der Eltern stehen)

 für jedes Kind des Auszubildenden (Kinderbetreuungszuschlag)                            130 €

                                                    dazu kommt eventuell ein Erhöhungsbetrag

 Krankenversicherungszuschlag für Studierende, die selbst in einer
                                                                                        + 71 €
 gesetzlichen Krankenkasse beitragspflichtig versichert sind

 Pflegeversicherungszuschlag für Studierende, die selbst in einer
                                                                                        + 15 €
 gesetzlichen Krankenkasse beitragspflichtig versichert sind

                                          ergibt zusammengerechnet eine maximale Förderung

 Höchstbetrag, bei den Eltern wohnend                                                  = 537 €

 Höchstbetrag, nicht bei den Eltern wohnend                                            = 735 €

»»Antragstellung
  Für die Bearbeitung von BAföG-Anträgen ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig. Sie
  können den Antrag auf Ausbildungsförderung jederzeit online auf der Website des Studentenwerks
  Frankfurt am Main oder unter www.bafög-hessen.de stellen. Falls Sie den Antrag nicht online
  stellen möchten, können Sie sich dort auch jederzeit alle benötigten Formblätter zum Ausfüllen
  herunterladen. Alternativ erhalten Sie im Beratungszentrum oder auch im ServiceCenter alle
  Antragsformulare.
  Die Ausbildungsförderung wird vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung
  aufgenommen wird, frühestens jedoch von dem Monat an, in dem der Antrag gestellt wurde. Zur
  Fristwahrung genügt zunächst ein formloser, schriftlicher Antrag. Für die weitere Bearbeitung
  sind die dafür vorgesehenen Formblätter notwendig. Die Bearbeitung des Antrages wird erheblich
  beschleunigt, wenn die Formblätter vollständig ausgefüllt werden. Während der Sprechzeiten
  kann der Antrag persönlich im ServiceCenter abgegeben und besprochen werden.
  Studierende, die bereits Förderungsleistungen erhalten, sollten spätestens zwei Monate vor
  Ablauf des Bewilligungszeitraumes einen Weiterförderungsantrag stellen.

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» Einkünfte während der Förderung
     Jobben
     Studierende dürfen in einem Bewilligungszeitraum von 12 Monaten ca. 5.416,20 Euro brutto aus
     nichtselbständiger Tätigkeit (d. h. im Monat ca. 451,35 Euro) verdienen, ohne Abzüge befürchten
     zu müssen. Beim Ableisten eines vorgeschriebenen Praktikums gilt eine andere
     Einkommensberechnung.

     Kindergeld                                                                                 -
     Studierende, die nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, können während eines Erst
     studiums unabhängig von der Verdiensthöhe i. d. R. bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld beziehen.
     Das Kindergeld wird bei der Einkommensgrenze im Sinne des BAföG nicht angerechnet.

» Vermögensanrechnung
     Maßgebend ist der Vermögenswert zum Zeitpunkt der Antragstellung (Eingangsstempel). Zum
     Vermögen zählen unter anderem Girokonten, Sparkonten, Bausparkonten, Wertpapiere, Autos
     und Investmentfonds. Der Vermögensfreibetrag für den Studierenden selbst beträgt 7.500 Euro.
     Ist das Vermögen höher als der Freibetrag, wird diese Summe auf den Bewilligungszeitraum
     umgelegt.
     Beispiel: Vermögen 10.300 Euro – 7.500 Euro = 2.800 Euro, Bewilligungszeitraum 10/2016 bis
     09/2017. Das über dem Vermögensfreibetrag liegende Vermögen, in dem Beispiel also 2.800 Euro,
     wird auf 12 Monate (Bewilligungszeitraum) verteilt. Somit werden monatlich 233,33 Euro abgezogen.
     Achtung Datenabgleich: Vermögen darf nicht verheimlicht werden! Durch den bundesweiten
     Datenabgleich mit dem Bundeszentralamt für Steuern ist Amt für Ausbildungsförderung
     verpflichtet, vorhandenes Vermögen festzustellen. Beim Bundeszentralamt werden zentral alle
     Freistellungsaufträge für Zinsen aus Kapitalvermögen erfasst. Antragstellern wird dringend
     geraten, Fragen nach ihren Vermögensverhältnissen gewissenhaft zu beantworten.

» Leistungsnachweis
     Ab dem 5. Fachsemester wird Ausbildungsförderung nur geleistet,
     wenn der Auszubildende einen Leistungsnachweis vorgelegt hat.

BAföG-HOTLINE: 0800-2236341
vom Bundesministerium für Bildung und Forschung
alle Antragformulare:
www.das-neue-bafoeg.de

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»»Fachrichtungswechsel
  Ein Wechsel innerhalb von zwei Semestern ist in der Regel möglich. Später muss das Vorliegen
  eines wichtigen (bis zum Ende des 3. Fachsemesters) oder unabweisbaren (nach dem Beginn
  des 4. Fachsemesters) Grundes nachgewiesen werden. Um keinen Verlust des Förderungs­
  anspruches zu riskieren, sollten Sie sich vorab beim Studentenwerk Frankfurt am Main informieren.
  Die bei einem zweiten Fachrichtungswechsel verlorenen Semester können bis zum Ende des
  neuen Studiums mit Bankdarlehen gefördert werden.

»»Förderungsdauer und Studienabschlusshilfe
  Die BAföG-Förderungshöchstdauer richtet sich nach der festgesetzten Regelstudienzeit, die in
  der Studien- und Prüfungsordnung des jeweiligen Studienfachs festgelegt ist.
  Ausnahmen gibt es aber
  • aus schwerwiegenden Gründen, z. B. Krankheit
  • infolge der Mitwirkung in gesetzlich vorgesehenen Gremien und satzungsmäßigen Organen
    der Hochschulen und des Studierendenwerkes
  • infolge erstmaligen Nichtbestehens der Abschlussprüfung
  • infolge einer Behinderung, einer Schwangerschaft oder der Pflege und Erziehung eines
    Kindes bis zu zehn Jahren
  Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Hilfe zum Studienabschluss unter be-
  stimmten Voraussetzungen über die Förderungshöchstdauer hinaus Leistungen zu erhalten. Die
  Förderung durch die Studienabschlusshilfe erfolgt in Form eines verzinslichen Bankdarlehens.

»»Vorausleistungen von BAföG
  Weigern sich die Eltern oder ein Elternteil, den nach den Vorschriften des BAföG errechneten
  Betrag zu leisten bzw. Erklärungen zu ihren Einkommensverhältnissen abzugeben, kann der
  Auszubildende einen Antrag auf Vorausleistung stellen. Nähere Informationen erhalten Sie bei
  Ihrem Sachbearbeiter.

»»Förderung im Ausland
  Der Antrag auf Förderung einer Auslandsausbildung ist bei dem jeweils für das Land zuständigen
  Amt für Ausbildungsförderung (Auslandsamt) zu stellen. Diese sind über ganz Deutschland
  verteilt. Der Vorlauf ist hier länger: die Anträge sollten sechs Monate vor Beginn der Auslands-
  ausbildung gestellt werden.

                                                                                                 11
KREDITE
     DARLEHEN
		                        STIPENDIEN
»»Darlehen des Studenten-                           »»Bildungskredit
     werks Frankfurt am Main                           Durch das staatliche Bildungskreditprogramm
     Alle Infos zu Voraussetzungen, Leistungs-         wird ein zeitlich befristeter, zinsgünstiger
     umfang und Rückzahlungsbedingungen                Kredit zur Unterstützung von Studierenden
     erhalten Sie im Beratungszentrum.                 sowie Schülerinnen und Schülern in fortge-
                                                       schrittenen Ausbildungsphasen angeboten.
                                                       Innerhalb eines Bildungsabschnitts können
»»Nothilfefonds des Studenten­                        bis zu 24 Monatsraten in Höhe von 300 Euro
     werks Frankfurt am Main                           beantragt werden. Einmalig können bis zu
     Der Nothilfefonds dient der Unterstützung von     12 Raten neben der monatlichen Zahlung als
     kurzfristig in Not geratenen Studierenden.        Abschlag im Voraus ausgezahlt werden. Die
     Die wirtschaftliche Notsituation darf nicht       Vergabe ist unabhängig von der finan­ziellen
     durch grobes Verschulden der/des Studieren­       Situation der Eltern. Die Verzinsung ist
     den gegen sich selbst entstanden sein.            variabel und wird halbjährlich an die Kapital-
     Nähere Infos zu Förderungsmöglichkeiten           marktentwicklung angepasst.
     und Antrags­stellung bekommen Sie im
     Beratungszentrum.

12
»»KfW-Studienkredit
  Das Studentenwerk Frankfurt am Main vermittelt als Vertriebspartner der KfW-Förderbank auch
  den KfW-Studienkredit. Die Anträge werden über das Beratungszentrum bei der KfW eingereicht.
  Das verzinsliche Darlehen ist einkommensunabhängig und wird nur für ein Studienfach beantragt.
  Bitte beachten Sie, dass in Abhängigkeit von der Auszahlungsdauer und der Höhe des monatlichen
  Auszahlungsbetrags eine beachtliche Darlehensschuld entstehen kann.
  Die Verzinsung ist variabel und wird halbjährlich an die Kapitalmarktentwicklung angepasst.
  Studierende haben auch die Möglichkeit, einen Festzins für die Tilgungsphase zu vereinbaren.
  Damit sind Sie unabhängig von Zinsschwankungen am Kapitalmarkt und wissen genau, wieviel
  Zinsen Sie zahlen werden. Studierende im Erststudium können zwischen 100 und 650 Euro monat­
  lich beantragen. Auch eine Kombination mit dem BAföG oder einem Bildungskredit ist möglich. Die
  Möglichkeit, in der Tilgungsphase einen Festzins zu vereinbaren, ist auf zehn Jahre beschränkt.

»»Stipendien
  Studierende haben vielfältige Möglichkeiten, das komplette oder
  auch nur einzelne Phasen des Studiums mit Hilfe eines Stipendiums
  zu finanzieren. Neben den dreizehn Begabtenförderungswerken, die
  Studierende mit guten Studienleistungen und sozialem bzw. gesell-
  schaftspolitischen Engagement fördern, gibt es zahlreiche auch kleinere
  Stiftungen, die für eine Studienförderung von Interesse sind. Bei
  letzteren greifen vielfältige Bedingungen. Vereinbaren Sie einen Termin
  in unserem Beratungszentrum und informieren Sie sich über diese Form
  der Studienfinanzierung.

»»Links und Infos
  Bildungskredit
  www.bva.bund.de

  KfW-Studienkredit
  www.kfw.de
  www.kfw-foerderbank.de

  Studienkredit-Rechner
  www.kfw.de/KfW-Konzern/Service/Rechner-und-Tools/Tilgungsrechner

  Stipendien
  Deutschlandstipendium
  www.deutschland-stipendium.de
  Weitere Stipendienmöglichkeiten
  finden sie unter www.elternkompass.info
                                                                                              13
»»Erst vergleichen, ...
  BAföG                                       Voraussetzungen                            Förderdauer                     Auszahlung

                                              ·· Erste Hochschulausbildung              ·· Richtet sich nach der       ·· Förderung nur ab
                                              ·· Studienbeginn vor dem                     Regelstudienzeit (in Aus-       ­ ntragsstellung
                                                                                                                           A
                                                 30. Lebensjahr (Ausnahmen siehe           ­nahmen bestehen Über-          (nicht rückwirkend)
                                                 § 10 Abs. 3 BAföG)                         schreitungsmöglichkeiten) ·· der Höchstsatz liegt
                                              ·· beim Masterstudium vor dem             ·· Eine Verlängerung der           bei 735 €
                                                 35. Lebensjahr                             Förderung  ist über „Hilfe ·· der Kinderbetreuungs-
                                                                                            zum Studien­abschluss“ als zuschlag für jedes Kind
                                              ·· BAföG ist vom Einkommen der Eltern/        verzinstes Bankdar­lehen
                                                 Ehegatten und vom eigenen Ein­                                            beträgt 130 €
                                                                                            möglich
                                                 kommen/Vermögen abhängig                                              ·· 7.500 € Vermögen
                                                                                        Achtung:                           bleiben anrechnungsfrei
                                              ·· Elternunabhängige Förderung bekommt Ein erstmaliger Fachrich­
                                                 man nach 5 Jahren Erwerbstätigkeit     tungswechsel ist i. d. R. bis  · · ebenso ein Bruttover­
                                                 oder wenn man mit Ausbildungszeit      zum Ende des 2. Fachse-            dienst von ca. 5.416,20 €
                                                 und anschließender Erwerbstätig­keit mesters unproble­matisch.            im 12-mona­tigen
                                                 einen Zeitraum von mindestens          In anderen Fällen wird der         Bewilligungs­zeitraum
                                                 6 Jahren abdecken kann. Auch Zeiten    Einzelfall geprüft.                durch einen Nebenjob
                                                 des Wehr- u. Zivildienstes oder u. U.                                 ·· Kindergeld wird nicht
                                                 auch Zeiten der Arbeitslosigkeit o. ä.                                    angerechnet. Für verhei-
                                                 können mit­berücksichtigt werden.                                         ratete Studierende und/
                                                                                                                           oder Studierende mit
                                                                                                                           Kind liegen die Frei­
                                                                                                                           beträge höher
   STUDIENDARLEHEN
               des Studentenwerks Frankfurt

                                              ·· Studium an einer vom Studentenwerk      ·· Maximale Förderdauer        ·· Bis 6.000 €;
                                                  Frankfurt betreuten Hochschule             beträgt 18 Monate           ·· Maximale monatliche
                                              ·· Auf Finanzhilfe zur Sicherung des                                          Auszahlungsrate von
                                                 Lebensunterhalts angewiesen                                                1.000 €
                                              ·· Möglichkeit, einen Bürgen als
                                                 Sicherheit zu stellen
   NOTHILFEFONDS
               des Studentenwerks Frankfurt

                                              ·· Studium an einer vom Studentenwerk      ·· Einmalige Unterstützung     ·· 150 € in Form von
                                                  Frankfurt betreuten Hochschule                                            ­MensaCard-Guthaben
                                              ·· akute wirtschaftliche Notsituation      ·· Ggf. mehrfache Förderung,   ·· Einmalige Auszahlung
                                                                                             wenn vorangehendes             von 350 €
                                                                                             Darlehen bereits getilgt
                                                                                             wurde.

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Zinsen                  Tilgung                        Anträge                   Ausländer

·· Der BAföG Darlehens­ ·· Die Gesamtbelastung         ·· Anträge sind auf der    Ausbildungsförderung
   anteil ist zinslos.      wird auf max. 10.000 €        Homepage des Studen-    erhalten gemäß § 8
   50 % werden als          begrenzt.                     tenwerks Frankfurt am   BAföG:
   Zuschuss gewährt.     ·· Rückzahlung beginnt           Main erhältlich oder    ·· Flüchtlinge, Asylbe­rech­
·· Zusätzliche Studien-     5 Jahre nach dem Ende         alternativ unter:          tigte und ausländische
   abschlusshilfe           der BAföG-Förderungs-         www.bafög.de               Studierende mit Bleibe-
·· Die Hilfe zum            höchstdauer   und ist                                    perspektive.
   Studien­abschluss        einkommensabhängig,                                   ·· I. d. R. ausländische
   (siehe „Förderungs­­     d.h. Geringverdiener kön-                                Studierende mit einem
   dauer und Studien­       nen von der Rückzahlung                                  deutschen Elternteil
   abschlusshilfe“) wird freigestellt werden                                         und ausländische
   wie der Bildungs­        (Antragstellung beim BVA).                               Studierende mit einem
 kredit der KfW-Bank ·· Die Höhe der Raten liegt                                     deutschen Ehegatten.
 verzinst 0,75 %          i. d. R. bei 105 €/Monat,
 eff. Jahreszins bis      längstens für 22 Jahre.
 30.9.2017,           ·· Eine vorzeitige Rückzah-
 aktueller Zinssatz:      lung kann einen Teilerlass
 www.kfw.de unter         ermöglichen.
 „Förderprodukt 170“,
 nächste Zinsanpas-   · · Beim   Bankdarlehen „Hilfe
 sung: 1.10.2017          zum   Studienabschluss“
                          beträgt die Karenzphase
                          18 Monate.

·· Das Darlehen wird     ·· Rückzahlung beginnt 12      ·· Anträge werden im      ·· Auch ausländische
   zinslos gewährt;         Monate nach der letzten        Beratungsgespräch         Studierende können
·· Eine Bearbeitungs­       Rate mit 150 €/Monat.          besprochen und            das Darlehen bean-
   gebühr von 5 % wird                                     ausgehändigt.             tragen.
   von der Antragssum-
   me einbehalten.

·· Keine Kosten          ·· Keine Rückzahlung           ·· Anträge werden im      ·· Auch ausländische
                                                           Beratungsgespräch         Studierende können
·· Das Darlehen wird     ·· Ein Jahr nach der Auszah­      besprochen und            den Nothilfefonds
   zinslos gewährt          lung wird das Darlehen         ausgehändigt.             beantragen.
                            in voller Höhe getilgt.

                                                                                                            15
»»... dann einstreichen!
                                                           Voraussetzungen                           Förderdauer                     Auszahlung

                                                           ·· Studierende, die die Zwischenprüfung   ·· Bis zum Ende des             ·· Nach Wahl 100 €, 200 €
  BILDUNGSKREDIT
                  Bei fortgeschrittener Ausbildungsphase

                                                              bestanden haben bzw. im Bachelor-­        12. Studiensemesters            oder 300 € pro Monat in
                                                              Studium die Leistungen des ersten      ·· Keine Leistungsnachweise        bis zu 24 Monatsraten
                                                              Studienjahres vollständig erbracht        nach der Bewilligung         ·· Sonderrate von bis zu
                                                              haben                                                                     3.600 € für ausbildungs-
                                                                                                     ·· Förderung von Praktika im
                                                           ·· Studierende, die den 1. Teil eines        In- und Ausland sowie           bezogene Aufwendungen
                                                              Konsekutiv-Studien­gangs abge-            Auslandsstudiengängen        ·· Von 1.000 € bis max.
                                                              schlossen haben, ein post­gra­duales                                      insgesamt 7.200 €
                                                              Diplomstudium oder ein Master- bzw.  ·· Über das 12. Semester
                                                              Magisterstudium betreiben.              hinaus benötigt man            ·· Förderung von mind.
                                                                                                      eine Beschei­ni­gung des          3 Monatsraten
                                                           ·· Förderung auch von Zweit- und           Prüfungamtes, dass der
                                                              Folgeausbildung                                                        ·· Kostenfreie Kündigung
                                                                                                      Studienabschluss inner-           jederzeit möglich zum
                                                           ·· Teilnehmer eines in- oder auslän­       halb des Förderungszeit-          Monatsende
                                                              dischen Praktikums in Verbindung mit    raums möglich ist und die
                                                              dem Studium, sowie im Auslandsse-       Zulassung zur Abschluss-
                                                              mester/Förderung von Zweit-, Aufbau-    prüfung vorliegt
                                                              und Ergänzungsstudiengängen
                                                           ·· Das 36. Lebensjahr ist noch nicht
                                                              vollendet.
                                                           ·· Parallel zum BAföG möglich. Unab­
                                                              hän­gig vom eigenem Einkommen und
                                                              Vermögen.

                                                           ·· Erst- oder Zweitstudium in grund-      ·· Abhängig vom Alter. i. d. R. ·· 100 € – 650 € pro Monat,
  KFW-STUDIENKREDIT

                                                              ständigen Studiengängen (Bachelor,        bis zum 10. Fachsemester.       mind. 1, max. 14 Fach­
                                                              Magister, Diplom, Staatsexamen)        ·· Auf Antrag sind weitere         semester
                                                           ·· Postgraduale Studiengänge               4 Semester möglich.            ·· Zinsen werden bereits
                                                              (Zusatz-, Ergänzungs-, Aufbau-         ·· Beurlaubung max.                während der Auszahlung
                                                              und Masterstudium)                        2 Semester möglich              monatlich von der verein-
                                                           ·· Promotion                                                                 barten Rate abgezogen.
                                                           ·· Vollzeitstudium, nur konse­kutiver
                                                              Master
                                                           ·· Studienbeginn liegt vor dem
                                                              44. Lebensjahr.
                                                           ·· Antrag bis 10. Fachsemester möglich
                                                           ·· Einkommens- und elternun­abhängig

  16
Zinsen                    Tilgung                         Anträge                      Ausländer

·· Halbjährlich variable ·· Rückzahlung/Tilgung vier       Anträge unter www.           Ausländische Studierende,
   Zinsanpassung nach       Jahre nach Auszahlung          bundesverwal­tungs­amt.de    die
   EURIBOR (jeweils am der ersten Rate                     („Bildungskredit“ einge-     ·· zum Zeitpunkt der An-
   1.4. und 1.10.)       ·· Tilgung in monatlichen         ben) oder schriftlich beim      tragstellung mit einer/
·· Aktueller Zinssatz:      Raten von 120 €                Bundesverwaltungsamt            einem Deutschen bzw.
   www.kfw.de unter                                        (BVA)                           einer/einem Unionsbür-
                         ·· Vorzeitige Rückzahlung
   „Förderprodukt 173“      ist ganz oder teilweise                                        ger/in mit Daueraufent-
                                                           BVA Abteilung IV                haltsrecht verheiratet
                            jederzeit kostenfrei           Bildungskredit
                            möglich                                                        bzw. im Sinne des
                                                           50728 Köln                      Lebenspartnerschafts-
                           ·· Bei einer erneuten Förde­­                                   gesetzes (LPartG)
                              rung für einen weiteren      E-Mail:                         verpartnert sind
                              Ausbildungsabschnitt         Bildungskredit@
                              werden die Rückzah­          bva.bund.de                  ·· das Kind einer/­eines
                              lungs­raten gestundet.                                       Deutschen oder
                              Stundung möglich.            Infohotline:                    einer/eines Unions-
                                                           Tel. 0228 8319997               bürgerin/-bürgers mit
                                                           www.bildungskredit.de           Daueraufenthaltsrecht
                                                                                           sind oder
                                                                                        ·· eine Niederlassungs­
                                                                                           erlaubnis besitzen.

·· Halbjährlich variable   ·· Karenzphase: 18 Monate,     ·· Antrag Online unter:         ·· Bildungsinländer
   Zinsanpassung nach         Tilgung ab 1.4. oder 1.10.     www.kfw-foerderbank.de ·· EU-Staatsbürger, die
   EURIBOR                    und somit 6 – 23 Monate        Hotline: 0228 8319996           länger als drei Jahre
·· Aktueller Zinssatz:     ·· Kann verkürzt werden auf ·· Ihren Antrag geben Sie bei         ohne Unterbrechung in
   www.kfw.de unter           6 oder 12 Monate               einem Vertriebs­part­ner ab, der BRD wohnen.
   „Förderprodukt 174“     ·· Gesamtlaufzeit ist flexibel z. B. im Be­ratungszentrum ·· Ausländische Studie-
                              gestaltbar und liegt bei       des Studentenwerks              rende, die Ehepartner
                              max. 33 Jahren und             Frankfurt am Main               (oder eingetragener
                            11 Monaten, max.                                             Lebenspartner) eines
                            Tilgungsphase 25 Jahre,                                      deutschen Staatsange-
                            mind. 20 €/Monat.                                            hörigen, mit Wohnsitz
                                                                                         im Bundesgebiet oder
                                                                                         eines Europäers, der
                                                                                         länger als drei Jahre in
                                                                                         Deutschland wohnt,
                                                                                         sind.
                                                                                        ·· Als Kind deutscher El-
                                                                                           tern (oder europäischer
                                                                                           Staatsangehöri­ger, die
                                                                                           seit mind. drei Jahren
                                                                                           recht­mäßig in Deutsch-
                                                                                           land leben) (max. bis
                                                                                           zur Vollendung des 20.
                                                                                           Lebens­jahrs)

                                                                                                                  17
EIGENE
     NOTIZEN

18
19
Wohnen

                                  BAföG & Finanzierung

                                                         Beratung & Service
    Essen & Trinken

Beratungsangebote

BAföG Service Center                                                          Nur BAföG-Erstberatung
Allgemeine Beratung, Erst- und                                                Beratungszentrum Campus Westend
Wiederholungsanträge                                                          Hörsaalzentrum Theodor-W.-Adorno-Platz 5
Bockenheimer Landstraße 133                                                   Mo. und Mi. 14:00 – 16:00 Uhr
Mo. – Do. 10:00 – 15:00 Uhr                                                   Fr.         09:00 – 12:00 Uhr
stw-ffm@bafoeg-hessen.de                                                      stw-ffm@bafoeg-hessen.de

                                                                              weitere Finanzierungsthemen
                                                                              Beratungszentrum Campus Westend
                                                                              Hörsaalzentrum Theodor-W.-Adorno-Platz 5
                               Ansprechpartner mit                            Mo. – Do. 09:00 – 17:00 Uhr
                               Telefonnummern finden Sie                      Fr.       09:00 – 15:00 Uhr
                               auf unserer Homepage                           beratung@studentenwerkfrankfurt.de

MainSWerk
Studentenwerk Frankfurt am Main
Anstalt des öffentlichen Rechts

Postanschrift
Postfach 90 04 60
60444 Frankfurt am Main

Besucheranschrift
Bockenheimer Landstraße 133
60325 Frankfurt am Main

Telefon: 0180 1788336                                                                           Mit freundlicher Unterstützung
(3,9 Cent/min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/Min.)
www.studentenwerkfrankfurt.de

Stand: Februar 2019
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