WIE FINANZIERE ICH MEIN STUDIUM? - BAföG UND ANDERE MÖGLICHKEITEN
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BAföG LOHNT SICH! Das Studentenwerk Frankfurt am Main nimmt mit den Hochschulen die Aufgaben sozialer Betreuung und Förderung der Studierenden wahr. Diese Broschüre informiert Sie über die Möglichkeiten der Finanzierung Ihres Studiums. Jeder Schulabgänger soll die Möglichkeit haben, eine seinen Stärken und Interessen entsprechende Ausbildung an einer Hochschule zu ergreifen, auch wenn die finanziellen Möglichkeiten der Eltern hierzu nicht ausreichen. Das Studentenwerk Frankfurt am Main berät Sie über verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Absicherung Ihres Studiums wie BAföG, Bildungskredit, KfW-Studienkredit und gibt Informationen über Stipendien. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erklären Ihnen die Rechtslage und helfen beim Ausfüllen der Anträge. Für Ihr Studium wünschen wir Ihnen viel Erfolg und stehen Ihnen jederzeit gerne bei allen Fragen zum Wohnen, zur Verpflegung, Studienfinanzierung, sozialen Betreuung und Beratung zur Seite. Ihr Studentenwerk Frankfurt am Main 3
BAföG BEANTRAGEN?! Vor der Frage stehen viele am Beginn des Studiums. Formulare müssen ausgefüllt werden und bis zum Bescheid kann einige Zeit vergehen. Dennoch ist klar: es lohnt sich! Das BAföG wird zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als zinsloses Darlehen geleistet. Prüfen Sie also Ihren Anspruch! Antragsformulare finden Sie auf der Website des Studentenwerks Frankfurt am Main. Zur Fristwahrung können Sie vorab unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Adresse formlos einen unterschriebenen Antrag auf Ausbildungsförderung bei Ihrem BAföG-Amt einreichen. außerhalb bei den Eltern wohnend wohnend Bedarfssatz Grundbedarf 399 € 399 € Bedarf für die Unterkunft + 250 € + 52 € Regelbedarf = 649 € = 451 € Zuschlag Selbstversicherung Krankenversicherungszuschlag + 71 € + 71 € Pflegeversicherungszuschlag + 15 € + 15 € Höchstförderung = 735 € = 537 € 4
Freibeträge vom Einkommen miteinander 1.715 € verheirateter Eltern vom Einkommen jedes Elternteils in sonstigen Fällen, vom Einkommen des Ehe- oder 1.145 € Lebenspartners des Auszubildenden für den nicht in Eltern-Kind-Beziehung zum Auszubildenden stehenden Ehe- oder Lebenspartner 570 € des Einkommensbeziehers für Kinder des Einkommensbeziehers sowie für weitere gegenüber dem Einkommensbezieher nach dem bürgerlichen Recht Unterhalts- 520 € berechtigte Freibetrag Auszubildende für den Auszubildenden selbst 290 € für den Ehe-/ Lebenspartner des Auszubildenden 570 € für jedes Kind des Auszubildenden 520 € 5
Freibetrag Vermögen Auszubildende aktuell für den Auszubildenden selbst 7.500 € für den Ehe-/ Lebenspartner des Auszubildenden 2.100 € für jedes Kind des Auszubildenden 2.100 € a) Zwischen Bachelor und Master • Gefördert wird bis zur Bekanntgabe des Abschlussergebnisses. • BAföG-Förderung ist bereits ab vorläufiger Zulassung zum Masterstudium möglich, sofern danach innerhalb eines Jahres eine endgültige Zulassung erfolgt. b) Vorabentscheid vor dem Master Zur Verbesserung der Planbarkeit kann vor einem Masterstudium ein Vorabentscheid (§ 46 Absatz 5 BAföG) über die Förderfähigkeit dem Grunde nach beantragt werden. c) Abschlag bei langer Bearbeitung Eine Abschlagzahlung bei längerer Bearbeitung von Erstanträgen beträgt bis zu 80 % des jeweils voraussichtlich zustehenden Bedarfs. 6
d) Online-Antrag Den Antrag auf Ausbildungsförderung können Sie jederzeit online stellen. Nähere Infos dazu finden Sie auf www.bafög-hessen.de e) Leistungsnachweis Für die Weiterförderung ab dem 5. Fachsemester muss ein BAföG-Leistungsnachweis vorgelegt werden (Formblatt 5 oder Nachweis über die erworbene Anzahl von ECTS-Leistungspunkten). f ) Aufenthalt in Deutschland Die für eine BAföG-Förderung festgelegte Aufenthaltsdauer in Deutschland für Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthaltstitel aufgrund humanitärer Gründe oder bei Duldung beträgt mindestens 15 Monate vor erstmaliger Antragstellung oder Studienbeginn. g) Auslands-BAföG Auch wer seinen Wohnsitz nicht im Inland hat, kann Auslands-BAföG erhalten. Davon können Deutsche, die im Ausland wohnen, und Unionsbürger profitieren. Es kommt also grundsätzlich nicht auf die Dauer eines vorherigen Aufenthalts in Deutschland vor dem Studium an, sondern auf die hinreichende Verbundenheit zu Deutschland. 7
DER SCHNELLE BAföG CHECK »»Persönliche Voraussetzungen Grundsätzlich haben deutsche Studierende Anrecht auf Ausbildungsförde- rung, es können aber auch ausländische Studierende Förderung erhalten. In der Regel wird nach dem BAföG nur eine Ausbildung gefördert. Diese muss vor Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen werden. Auch ein auf ein Bachelorstudium aufbauendes Masterstudium ist förderungsfähig. Das Masterstudium muss vor Vollendung des 35. Lebensjahres begonnen werden. Von der Altersgrenze gibt es Ausnahmen, wie z. B. die Erziehung von Kindern unter 10 Jahren oder das Erreichen des Abiturs auf dem Zweiten Bildungsweg. »»Berechnung der Förderung Die Förderungshöhe wird individuell berechnet. Sie richtet sich nach dem Bedarf und dem anrechenbaren Einkommen und Vermögen des Auszubil denden sowie dem Einkommen des Ehegatten oder Lebenspartners und seiner Eltern. Ausbildungsförderung wird in der Regel abhängig vom Elterneinkommen des vorletzten Kalenderjahres geleistet. In besonderen Fällen kann auf Antrag auch das aktuelle Einkommen herangezogen werden. Dieser Antrag auf Aktualisierung muss innerhalb des Bewilligungszeitraums gestellt werden. Feste Einkommensgrenzen gibt es nicht. Für eine Berücksichtigung von Geschwistern sind deren Tätigkeiten und Einkommen im aktuellen Zeitraum maßgeblich. »»Zusammensetzung und Rückzahlung Das BAföG wird zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als zinsloses Darlehen geleistet. Das zurückzuzahlende Darlehen beträgt höchstens 10.000 Euro. Fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer ist das Darlehen in angemessenen Raten zurückzuzahlen. Es wird zentral vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in 50728 Köln eingezogen. 8
»»Berechnung der maximalen Förderung Bedarfssatz bei den Eltern wohnend 451 € nicht bei den Eltern wohnend (der Wohnraum darf nicht im Eigentum 649 € oder Miteigentum der Eltern stehen) für jedes Kind des Auszubildenden (Kinderbetreuungszuschlag) 130 € dazu kommt eventuell ein Erhöhungsbetrag Krankenversicherungszuschlag für Studierende, die selbst in einer + 71 € gesetzlichen Krankenkasse beitragspflichtig versichert sind Pflegeversicherungszuschlag für Studierende, die selbst in einer + 15 € gesetzlichen Krankenkasse beitragspflichtig versichert sind ergibt zusammengerechnet eine maximale Förderung Höchstbetrag, bei den Eltern wohnend = 537 € Höchstbetrag, nicht bei den Eltern wohnend = 735 € »»Antragstellung Für die Bearbeitung von BAföG-Anträgen ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig. Sie können den Antrag auf Ausbildungsförderung jederzeit online auf der Website des Studentenwerks Frankfurt am Main oder unter www.bafög-hessen.de stellen. Falls Sie den Antrag nicht online stellen möchten, können Sie sich dort auch jederzeit alle benötigten Formblätter zum Ausfüllen herunterladen. Alternativ erhalten Sie im Beratungszentrum oder auch im ServiceCenter alle Antragsformulare. Die Ausbildungsförderung wird vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch von dem Monat an, in dem der Antrag gestellt wurde. Zur Fristwahrung genügt zunächst ein formloser, schriftlicher Antrag. Für die weitere Bearbeitung sind die dafür vorgesehenen Formblätter notwendig. Die Bearbeitung des Antrages wird erheblich beschleunigt, wenn die Formblätter vollständig ausgefüllt werden. Während der Sprechzeiten kann der Antrag persönlich im ServiceCenter abgegeben und besprochen werden. Studierende, die bereits Förderungsleistungen erhalten, sollten spätestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes einen Weiterförderungsantrag stellen. 9
» Einkünfte während der Förderung Jobben Studierende dürfen in einem Bewilligungszeitraum von 12 Monaten ca. 5.416,20 Euro brutto aus nichtselbständiger Tätigkeit (d. h. im Monat ca. 451,35 Euro) verdienen, ohne Abzüge befürchten zu müssen. Beim Ableisten eines vorgeschriebenen Praktikums gilt eine andere Einkommensberechnung. Kindergeld - Studierende, die nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, können während eines Erst studiums unabhängig von der Verdiensthöhe i. d. R. bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld beziehen. Das Kindergeld wird bei der Einkommensgrenze im Sinne des BAföG nicht angerechnet. » Vermögensanrechnung Maßgebend ist der Vermögenswert zum Zeitpunkt der Antragstellung (Eingangsstempel). Zum Vermögen zählen unter anderem Girokonten, Sparkonten, Bausparkonten, Wertpapiere, Autos und Investmentfonds. Der Vermögensfreibetrag für den Studierenden selbst beträgt 7.500 Euro. Ist das Vermögen höher als der Freibetrag, wird diese Summe auf den Bewilligungszeitraum umgelegt. Beispiel: Vermögen 10.300 Euro – 7.500 Euro = 2.800 Euro, Bewilligungszeitraum 10/2016 bis 09/2017. Das über dem Vermögensfreibetrag liegende Vermögen, in dem Beispiel also 2.800 Euro, wird auf 12 Monate (Bewilligungszeitraum) verteilt. Somit werden monatlich 233,33 Euro abgezogen. Achtung Datenabgleich: Vermögen darf nicht verheimlicht werden! Durch den bundesweiten Datenabgleich mit dem Bundeszentralamt für Steuern ist Amt für Ausbildungsförderung verpflichtet, vorhandenes Vermögen festzustellen. Beim Bundeszentralamt werden zentral alle Freistellungsaufträge für Zinsen aus Kapitalvermögen erfasst. Antragstellern wird dringend geraten, Fragen nach ihren Vermögensverhältnissen gewissenhaft zu beantworten. » Leistungsnachweis Ab dem 5. Fachsemester wird Ausbildungsförderung nur geleistet, wenn der Auszubildende einen Leistungsnachweis vorgelegt hat. BAföG-HOTLINE: 0800-2236341 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung alle Antragformulare: www.das-neue-bafoeg.de 10
»»Fachrichtungswechsel Ein Wechsel innerhalb von zwei Semestern ist in der Regel möglich. Später muss das Vorliegen eines wichtigen (bis zum Ende des 3. Fachsemesters) oder unabweisbaren (nach dem Beginn des 4. Fachsemesters) Grundes nachgewiesen werden. Um keinen Verlust des Förderungs anspruches zu riskieren, sollten Sie sich vorab beim Studentenwerk Frankfurt am Main informieren. Die bei einem zweiten Fachrichtungswechsel verlorenen Semester können bis zum Ende des neuen Studiums mit Bankdarlehen gefördert werden. »»Förderungsdauer und Studienabschlusshilfe Die BAföG-Förderungshöchstdauer richtet sich nach der festgesetzten Regelstudienzeit, die in der Studien- und Prüfungsordnung des jeweiligen Studienfachs festgelegt ist. Ausnahmen gibt es aber • aus schwerwiegenden Gründen, z. B. Krankheit • infolge der Mitwirkung in gesetzlich vorgesehenen Gremien und satzungsmäßigen Organen der Hochschulen und des Studierendenwerkes • infolge erstmaligen Nichtbestehens der Abschlussprüfung • infolge einer Behinderung, einer Schwangerschaft oder der Pflege und Erziehung eines Kindes bis zu zehn Jahren Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Hilfe zum Studienabschluss unter be- stimmten Voraussetzungen über die Förderungshöchstdauer hinaus Leistungen zu erhalten. Die Förderung durch die Studienabschlusshilfe erfolgt in Form eines verzinslichen Bankdarlehens. »»Vorausleistungen von BAföG Weigern sich die Eltern oder ein Elternteil, den nach den Vorschriften des BAföG errechneten Betrag zu leisten bzw. Erklärungen zu ihren Einkommensverhältnissen abzugeben, kann der Auszubildende einen Antrag auf Vorausleistung stellen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Sachbearbeiter. »»Förderung im Ausland Der Antrag auf Förderung einer Auslandsausbildung ist bei dem jeweils für das Land zuständigen Amt für Ausbildungsförderung (Auslandsamt) zu stellen. Diese sind über ganz Deutschland verteilt. Der Vorlauf ist hier länger: die Anträge sollten sechs Monate vor Beginn der Auslands- ausbildung gestellt werden. 11
KREDITE DARLEHEN STIPENDIEN »»Darlehen des Studenten- »»Bildungskredit werks Frankfurt am Main Durch das staatliche Bildungskreditprogramm Alle Infos zu Voraussetzungen, Leistungs- wird ein zeitlich befristeter, zinsgünstiger umfang und Rückzahlungsbedingungen Kredit zur Unterstützung von Studierenden erhalten Sie im Beratungszentrum. sowie Schülerinnen und Schülern in fortge- schrittenen Ausbildungsphasen angeboten. Innerhalb eines Bildungsabschnitts können »»Nothilfefonds des Studenten bis zu 24 Monatsraten in Höhe von 300 Euro werks Frankfurt am Main beantragt werden. Einmalig können bis zu Der Nothilfefonds dient der Unterstützung von 12 Raten neben der monatlichen Zahlung als kurzfristig in Not geratenen Studierenden. Abschlag im Voraus ausgezahlt werden. Die Die wirtschaftliche Notsituation darf nicht Vergabe ist unabhängig von der finanziellen durch grobes Verschulden der/des Studieren Situation der Eltern. Die Verzinsung ist den gegen sich selbst entstanden sein. variabel und wird halbjährlich an die Kapital- Nähere Infos zu Förderungsmöglichkeiten marktentwicklung angepasst. und Antragsstellung bekommen Sie im Beratungszentrum. 12
»»KfW-Studienkredit Das Studentenwerk Frankfurt am Main vermittelt als Vertriebspartner der KfW-Förderbank auch den KfW-Studienkredit. Die Anträge werden über das Beratungszentrum bei der KfW eingereicht. Das verzinsliche Darlehen ist einkommensunabhängig und wird nur für ein Studienfach beantragt. Bitte beachten Sie, dass in Abhängigkeit von der Auszahlungsdauer und der Höhe des monatlichen Auszahlungsbetrags eine beachtliche Darlehensschuld entstehen kann. Die Verzinsung ist variabel und wird halbjährlich an die Kapitalmarktentwicklung angepasst. Studierende haben auch die Möglichkeit, einen Festzins für die Tilgungsphase zu vereinbaren. Damit sind Sie unabhängig von Zinsschwankungen am Kapitalmarkt und wissen genau, wieviel Zinsen Sie zahlen werden. Studierende im Erststudium können zwischen 100 und 650 Euro monat lich beantragen. Auch eine Kombination mit dem BAföG oder einem Bildungskredit ist möglich. Die Möglichkeit, in der Tilgungsphase einen Festzins zu vereinbaren, ist auf zehn Jahre beschränkt. »»Stipendien Studierende haben vielfältige Möglichkeiten, das komplette oder auch nur einzelne Phasen des Studiums mit Hilfe eines Stipendiums zu finanzieren. Neben den dreizehn Begabtenförderungswerken, die Studierende mit guten Studienleistungen und sozialem bzw. gesell- schaftspolitischen Engagement fördern, gibt es zahlreiche auch kleinere Stiftungen, die für eine Studienförderung von Interesse sind. Bei letzteren greifen vielfältige Bedingungen. Vereinbaren Sie einen Termin in unserem Beratungszentrum und informieren Sie sich über diese Form der Studienfinanzierung. »»Links und Infos Bildungskredit www.bva.bund.de KfW-Studienkredit www.kfw.de www.kfw-foerderbank.de Studienkredit-Rechner www.kfw.de/KfW-Konzern/Service/Rechner-und-Tools/Tilgungsrechner Stipendien Deutschlandstipendium www.deutschland-stipendium.de Weitere Stipendienmöglichkeiten finden sie unter www.elternkompass.info 13
»»Erst vergleichen, ... BAföG Voraussetzungen Förderdauer Auszahlung ·· Erste Hochschulausbildung ·· Richtet sich nach der ·· Förderung nur ab ·· Studienbeginn vor dem Regelstudienzeit (in Aus- ntragsstellung A 30. Lebensjahr (Ausnahmen siehe nahmen bestehen Über- (nicht rückwirkend) § 10 Abs. 3 BAföG) schreitungsmöglichkeiten) ·· der Höchstsatz liegt ·· beim Masterstudium vor dem ·· Eine Verlängerung der bei 735 € 35. Lebensjahr Förderung ist über „Hilfe ·· der Kinderbetreuungs- zum Studienabschluss“ als zuschlag für jedes Kind ·· BAföG ist vom Einkommen der Eltern/ verzinstes Bankdarlehen Ehegatten und vom eigenen Ein beträgt 130 € möglich kommen/Vermögen abhängig ·· 7.500 € Vermögen Achtung: bleiben anrechnungsfrei ·· Elternunabhängige Förderung bekommt Ein erstmaliger Fachrich man nach 5 Jahren Erwerbstätigkeit tungswechsel ist i. d. R. bis · · ebenso ein Bruttover oder wenn man mit Ausbildungszeit zum Ende des 2. Fachse- dienst von ca. 5.416,20 € und anschließender Erwerbstätigkeit mesters unproblematisch. im 12-monatigen einen Zeitraum von mindestens In anderen Fällen wird der Bewilligungszeitraum 6 Jahren abdecken kann. Auch Zeiten Einzelfall geprüft. durch einen Nebenjob des Wehr- u. Zivildienstes oder u. U. ·· Kindergeld wird nicht auch Zeiten der Arbeitslosigkeit o. ä. angerechnet. Für verhei- können mitberücksichtigt werden. ratete Studierende und/ oder Studierende mit Kind liegen die Frei beträge höher STUDIENDARLEHEN des Studentenwerks Frankfurt ·· Studium an einer vom Studentenwerk ·· Maximale Förderdauer ·· Bis 6.000 €; Frankfurt betreuten Hochschule beträgt 18 Monate ·· Maximale monatliche ·· Auf Finanzhilfe zur Sicherung des Auszahlungsrate von Lebensunterhalts angewiesen 1.000 € ·· Möglichkeit, einen Bürgen als Sicherheit zu stellen NOTHILFEFONDS des Studentenwerks Frankfurt ·· Studium an einer vom Studentenwerk ·· Einmalige Unterstützung ·· 150 € in Form von Frankfurt betreuten Hochschule MensaCard-Guthaben ·· akute wirtschaftliche Notsituation ·· Ggf. mehrfache Förderung, ·· Einmalige Auszahlung wenn vorangehendes von 350 € Darlehen bereits getilgt wurde. 14
Zinsen Tilgung Anträge Ausländer ·· Der BAföG Darlehens ·· Die Gesamtbelastung ·· Anträge sind auf der Ausbildungsförderung anteil ist zinslos. wird auf max. 10.000 € Homepage des Studen- erhalten gemäß § 8 50 % werden als begrenzt. tenwerks Frankfurt am BAföG: Zuschuss gewährt. ·· Rückzahlung beginnt Main erhältlich oder ·· Flüchtlinge, Asylberech ·· Zusätzliche Studien- 5 Jahre nach dem Ende alternativ unter: tigte und ausländische abschlusshilfe der BAföG-Förderungs- www.bafög.de Studierende mit Bleibe- ·· Die Hilfe zum höchstdauer und ist perspektive. Studienabschluss einkommensabhängig, ·· I. d. R. ausländische (siehe „Förderungs d.h. Geringverdiener kön- Studierende mit einem dauer und Studien nen von der Rückzahlung deutschen Elternteil abschlusshilfe“) wird freigestellt werden und ausländische wie der Bildungs (Antragstellung beim BVA). Studierende mit einem kredit der KfW-Bank ·· Die Höhe der Raten liegt deutschen Ehegatten. verzinst 0,75 % i. d. R. bei 105 €/Monat, eff. Jahreszins bis längstens für 22 Jahre. 30.9.2017, ·· Eine vorzeitige Rückzah- aktueller Zinssatz: lung kann einen Teilerlass www.kfw.de unter ermöglichen. „Förderprodukt 170“, nächste Zinsanpas- · · Beim Bankdarlehen „Hilfe sung: 1.10.2017 zum Studienabschluss“ beträgt die Karenzphase 18 Monate. ·· Das Darlehen wird ·· Rückzahlung beginnt 12 ·· Anträge werden im ·· Auch ausländische zinslos gewährt; Monate nach der letzten Beratungsgespräch Studierende können ·· Eine Bearbeitungs Rate mit 150 €/Monat. besprochen und das Darlehen bean- gebühr von 5 % wird ausgehändigt. tragen. von der Antragssum- me einbehalten. ·· Keine Kosten ·· Keine Rückzahlung ·· Anträge werden im ·· Auch ausländische Beratungsgespräch Studierende können ·· Das Darlehen wird ·· Ein Jahr nach der Auszah besprochen und den Nothilfefonds zinslos gewährt lung wird das Darlehen ausgehändigt. beantragen. in voller Höhe getilgt. 15
»»... dann einstreichen! Voraussetzungen Förderdauer Auszahlung ·· Studierende, die die Zwischenprüfung ·· Bis zum Ende des ·· Nach Wahl 100 €, 200 € BILDUNGSKREDIT Bei fortgeschrittener Ausbildungsphase bestanden haben bzw. im Bachelor- 12. Studiensemesters oder 300 € pro Monat in Studium die Leistungen des ersten ·· Keine Leistungsnachweise bis zu 24 Monatsraten Studienjahres vollständig erbracht nach der Bewilligung ·· Sonderrate von bis zu haben 3.600 € für ausbildungs- ·· Förderung von Praktika im ·· Studierende, die den 1. Teil eines In- und Ausland sowie bezogene Aufwendungen Konsekutiv-Studiengangs abge- Auslandsstudiengängen ·· Von 1.000 € bis max. schlossen haben, ein postgraduales insgesamt 7.200 € Diplomstudium oder ein Master- bzw. ·· Über das 12. Semester Magisterstudium betreiben. hinaus benötigt man ·· Förderung von mind. eine Bescheinigung des 3 Monatsraten ·· Förderung auch von Zweit- und Prüfungamtes, dass der Folgeausbildung ·· Kostenfreie Kündigung Studienabschluss inner- jederzeit möglich zum ·· Teilnehmer eines in- oder auslän halb des Förderungszeit- Monatsende dischen Praktikums in Verbindung mit raums möglich ist und die dem Studium, sowie im Auslandsse- Zulassung zur Abschluss- mester/Förderung von Zweit-, Aufbau- prüfung vorliegt und Ergänzungsstudiengängen ·· Das 36. Lebensjahr ist noch nicht vollendet. ·· Parallel zum BAföG möglich. Unab hängig vom eigenem Einkommen und Vermögen. ·· Erst- oder Zweitstudium in grund- ·· Abhängig vom Alter. i. d. R. ·· 100 € – 650 € pro Monat, KFW-STUDIENKREDIT ständigen Studiengängen (Bachelor, bis zum 10. Fachsemester. mind. 1, max. 14 Fach Magister, Diplom, Staatsexamen) ·· Auf Antrag sind weitere semester ·· Postgraduale Studiengänge 4 Semester möglich. ·· Zinsen werden bereits (Zusatz-, Ergänzungs-, Aufbau- ·· Beurlaubung max. während der Auszahlung und Masterstudium) 2 Semester möglich monatlich von der verein- ·· Promotion barten Rate abgezogen. ·· Vollzeitstudium, nur konsekutiver Master ·· Studienbeginn liegt vor dem 44. Lebensjahr. ·· Antrag bis 10. Fachsemester möglich ·· Einkommens- und elternunabhängig 16
Zinsen Tilgung Anträge Ausländer ·· Halbjährlich variable ·· Rückzahlung/Tilgung vier Anträge unter www. Ausländische Studierende, Zinsanpassung nach Jahre nach Auszahlung bundesverwaltungsamt.de die EURIBOR (jeweils am der ersten Rate („Bildungskredit“ einge- ·· zum Zeitpunkt der An- 1.4. und 1.10.) ·· Tilgung in monatlichen ben) oder schriftlich beim tragstellung mit einer/ ·· Aktueller Zinssatz: Raten von 120 € Bundesverwaltungsamt einem Deutschen bzw. www.kfw.de unter (BVA) einer/einem Unionsbür- ·· Vorzeitige Rückzahlung „Förderprodukt 173“ ist ganz oder teilweise ger/in mit Daueraufent- BVA Abteilung IV haltsrecht verheiratet jederzeit kostenfrei Bildungskredit möglich bzw. im Sinne des 50728 Köln Lebenspartnerschafts- ·· Bei einer erneuten Förde gesetzes (LPartG) rung für einen weiteren E-Mail: verpartnert sind Ausbildungsabschnitt Bildungskredit@ werden die Rückzah bva.bund.de ·· das Kind einer/eines lungsraten gestundet. Deutschen oder Stundung möglich. Infohotline: einer/eines Unions- Tel. 0228 8319997 bürgerin/-bürgers mit www.bildungskredit.de Daueraufenthaltsrecht sind oder ·· eine Niederlassungs erlaubnis besitzen. ·· Halbjährlich variable ·· Karenzphase: 18 Monate, ·· Antrag Online unter: ·· Bildungsinländer Zinsanpassung nach Tilgung ab 1.4. oder 1.10. www.kfw-foerderbank.de ·· EU-Staatsbürger, die EURIBOR und somit 6 – 23 Monate Hotline: 0228 8319996 länger als drei Jahre ·· Aktueller Zinssatz: ·· Kann verkürzt werden auf ·· Ihren Antrag geben Sie bei ohne Unterbrechung in www.kfw.de unter 6 oder 12 Monate einem Vertriebspartner ab, der BRD wohnen. „Förderprodukt 174“ ·· Gesamtlaufzeit ist flexibel z. B. im Beratungszentrum ·· Ausländische Studie- gestaltbar und liegt bei des Studentenwerks rende, die Ehepartner max. 33 Jahren und Frankfurt am Main (oder eingetragener 11 Monaten, max. Lebenspartner) eines Tilgungsphase 25 Jahre, deutschen Staatsange- mind. 20 €/Monat. hörigen, mit Wohnsitz im Bundesgebiet oder eines Europäers, der länger als drei Jahre in Deutschland wohnt, sind. ·· Als Kind deutscher El- tern (oder europäischer Staatsangehöriger, die seit mind. drei Jahren rechtmäßig in Deutsch- land leben) (max. bis zur Vollendung des 20. Lebensjahrs) 17
EIGENE NOTIZEN 18
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Wohnen BAföG & Finanzierung Beratung & Service Essen & Trinken Beratungsangebote BAföG Service Center Nur BAföG-Erstberatung Allgemeine Beratung, Erst- und Beratungszentrum Campus Westend Wiederholungsanträge Hörsaalzentrum Theodor-W.-Adorno-Platz 5 Bockenheimer Landstraße 133 Mo. und Mi. 14:00 – 16:00 Uhr Mo. – Do. 10:00 – 15:00 Uhr Fr. 09:00 – 12:00 Uhr stw-ffm@bafoeg-hessen.de stw-ffm@bafoeg-hessen.de weitere Finanzierungsthemen Beratungszentrum Campus Westend Hörsaalzentrum Theodor-W.-Adorno-Platz 5 Ansprechpartner mit Mo. – Do. 09:00 – 17:00 Uhr Telefonnummern finden Sie Fr. 09:00 – 15:00 Uhr auf unserer Homepage beratung@studentenwerkfrankfurt.de MainSWerk Studentenwerk Frankfurt am Main Anstalt des öffentlichen Rechts Postanschrift Postfach 90 04 60 60444 Frankfurt am Main Besucheranschrift Bockenheimer Landstraße 133 60325 Frankfurt am Main Telefon: 0180 1788336 Mit freundlicher Unterstützung (3,9 Cent/min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/Min.) www.studentenwerkfrankfurt.de Stand: Februar 2019
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