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Katalog der COVID-19 Maßnahmen INHALT Die Titel unten sind mit den entsprechenden Seiten verlinkt Durch Klick auf das Logo links oben kommen Sie immer auf diese Seite zurück Allgemeine Hilfsmaßnahmen Steuerliche Hilfsmaßnahmen Konjunkturstärkung durch Steuern Konjunkturstärkung durch Förderungen Beschäftigungssicherung Sonstige Maßnahmen WINNER Steuerberatung KG | www.kanzlei-winner.at Stand 17.12.2020
Katalog der COVID-19 Maßnahmen Allgemeine Hilfsmaßnahmen Maßnahme Zeitlicher Bezug Antragsberechtigte Voraussetzungen Ausschlusskriterien Deckelung Weitere Informationen Härtefallfonds Härtefälle von 16.03.2020 bis - EPU inkl. neuer Selbstän- Wirtschaftlich signifikanter Kein Anspruch für: Kapitalge- € 30.000,00 bei einem Aufteilung der Maßnahme in 15.03.2021 dige Bedarf: sellschaften, Land- und Forst- Zeitraum von höchstens 12 Förderung für den Netto- wirte, Privatzimmervermieter Monaten einkommensentgang und Unterstützung für bis zu 12 - Kleinstunternehmen, die < - Deckung von laufenden bis 10 Betten, Non-Profit- Comeback-Bonus Monate 10 Mitarbeiter beschäftigen Kosten nicht möglich Pauschale Mindestförderung: Organisationen, Personen die € 500,00 pro Monat Förderungen aus dem Härte- Antrag bis 30.04.2021 - Erwerbstätige Gesellschafter - behördlich angeordnetes Leistungen aus der Arbeitslo- fallfonds sind steuerfrei möglich Betretungsverbot senversicherung beziehen Berücksichtigung von Neben- - Freie Dienstnehmer nach § 4 einkünften Abwicklung erfolgt durch die Abs. 4 ASVG - Umsatzeinbruch von mind. WKO 50% ggü. dem Vorjahres- vergleich Antrag: https://bit.ly/3lJ3YMa Richtlinie: https://bit. ly/35HlKdb Härtefallfonds für Land- Härtefälle von 16.03.2020 bis - Bewirtschafter land- und Wirtschaftlich signifikante - Bezug von weiteren För- Maximale Gesamtförderung Aufteilung der Förderung in und Forstwirtschaft und 15.03.2021 forstwirtschaftlicher Betriebe Bedrohung: derungen durch COVID-19 von € 30.000,00 pro Bewirt- Abgeltung der Einkunftsver- Privatzimmervermieter - Privatzimmervermieter bis - behördlich angeordnetes Maßnahmen, ausgenommen schafter, bei einem Zeitraum luste und Comeback-Bonus Unterstützung für bis zu 12 10 Betten Betretungsverbot Corona-Kurzarbeit, staatli- von höchstens 12 Monaten Monate Beantragung über che Garantien, Familienhär- - Umsatzeinbruch von mind. Berücksichtigung von Ne- www.eama.at Antrag bis 30.04.2021 tefonds, Fixkostenzuschuss 50% ggü. dem Vorjahres- beneinkünften und Versiche- möglich - natürliche Personen, die PIN-Code oder Handy-Signa- vergleich rungsleistungen eine Leistung aus der tur erforderlich Arbeitslosenversicherung Richtlinie: https://bit. beziehen ly/35F7OQU Familienhärtefonds Kalenderjahr 2020 - unselbständige Erwerbstäti- - Hauptwohnsitz in Österreich Überschreiten der monatli- Maximal € 1.200,00 pro Mo- Höhe der Zuwendung wird ge mit aufrechtem Dienst- - Bezug der Familienbeihilfe chen Einkommensgrenze nat, für längstens 3 Monate durch einen „Familienfaktor“ verhältnis (begrenzt mit € 3.600,00) ermittelt - aufrechtes Beschäftigungs- - selbständige Erwerbstätige verhältnis Antrag mittels Formular beim mit Notsituation aufgrund Bundesministerium für Arbeit, der Corona-Krise (Anspruch - kein Überschreiten der Familie und Jugend auf Härtefallfonds erforder- monatlichen Einkommens- lich) grenze der Familie Antrag: https://bit.ly/32TrmyY Fixkostenzuschuss I Umsatzeinbruch im 2. Quartal - Unternehmen mit Sitz bzw. - Umsatzeinbruch von mind. - kein Abzugsverbot nach § Begrenzt mit bis zu 75% der Quartalsvergleich oder Ver- 2020 oder im Zeitraum von Betriebsstätte in Österreich 40% im Vergleich zum VJ- 12 Abs. 1 Z 10 KStG in den Fixkosten, gestaffelt nach gleich der Betrachtungszeiträu- 16.03.2020 bis 15.09.2020 Zeitraum letzten 3 veranlagten Jahren Umsatzeinbußen me möglich - operative Tätigkeit im Inland Fixkosten von 16.03.2020 bis - Staffelung Zuschuss: - keine rechtskräftige Finanz- Nachträgliche Änderung des - Einkünfte gem. §§ 21, 22 Betrachtungszeitraumes mög- oder 23 EStG strafe in den letzten 5 Jahren 15.09.2020 Umsatzeinbruch 40-60% = lich (nur wenn max. 75% des 25% Zuschuss - kein Unternehmen in Zuschusses bereits eingereicht Für bis zu 3 zusammenhän- Schwierigkeiten wurden) gende Betrachtungszeiträume Umsatzeinbruch 60-80% = 50% Zuschuss - Unternehmen, die Leistun- Aufwandskürzung in Höhe des Antrag bis 31.08.2021 gen aus dem NPO-Unter- Zuschusses möglich Umsatzeinbruch 80-100% = stützungsfonds beziehen Beantragung über FinanzOnline 75% Zuschuss - neu gegr. Unternehmen, die Zustimmungserklärung erfor- - Setzung von zumutbaren vor dem 16.03.2020 keine derlich Maßnahmen, um Fixkosten Umsätze hatten zu reduzieren Richtlinie: https://bit.ly/3f9vpMJ - Beschränkung für Ausschüt- FAQs: https://bit.ly/3lM71Ds tung von Dividenden F. u. A.: https://bit.ly/3faM1ne WINNER Steuerberatung KG | www.kanzlei-winner.at Stand 17.12.2020 | Seite 2 von 11
Katalog der COVID-19 Maßnahmen Maßnahme Zeitlicher Bezug Antragsberechtigte Voraussetzungen Ausschlusskriterien Deckelung Weitere Informationen Fixkostenzuschuss 800.000 Umsatzeinbruch im Zeit- - Unternehmen mit Sitz bzw. - Umsatzeinbruch von mind. - kein Abzugsverbot nach § Höhe des Umsatzausfalls = Auszahlung erfolgt in 2 Tran- raum von 16.09.2020 bis Betriebsstätte in Österreich 30% im Vergleich zum VJ- 12 Abs. 1 Z 10 KStG in den %-Satz des Zuschusses; ab chen: Tranche 1 (bis zu 80%) 30.06.2021 - operative Tätigkeit muss zu Zeitraum letzten 5 veranlagten Jahren 30% Umsatzausfall bis 30.06.2021; Tranche 2 Besteuerung der Einkünfte - Setzung von zumutbaren - keine rechtskräftige Finanz- (Rest) bis 31.12.2021 Für bis zu 10 zusammenhän- Höchstens € 800.000,00 gende Betrachtungszeiträume gem. §§ 21, 22 oder 23 Maßnahmen, um einnah- strafe in den letzten 5 Jahren Zuschuss Zusätzliche Fixkosten im bzw. 2 Blöcke EStG in Österreich führen men- und ausgabenseitig - kein Unternehmen in FKZ 800.000: AfA iSd § 7 Schaden zu mildern Anrechnung von Versi- Schwierigkeiten Abs. 1 EStG, Leasingraten, Antrag bis 31.12.2021 cherungsleistungen und - Unternehmen mit weniger Geschäftsführerbezüge (bis € möglich - Unternehmen, die Leistun- Entschädigungen nach dem als € 120.000,00 Umsatz im 2.333,66), Personalaufwen- gen aus dem NPO-Unter- Epidemiegesetz letztveranlagten Jahr: Option dungen, frustrierte Aufwen- stützungsfonds beziehen auf 30% des Umsatzausfalls dungen pauschal als Fixkosten - neu gegr. Unternehmen, die vor dem 16.03.2020 keine Aufwandskürzung in Höhe Umsätze hatten des Zuschusses Beantragung über FinanzOnline Richtlinie: https://bit. ly/3mrPccR FAQs: https://bit.ly/3oiLd3b Verlustersatz Ungedeckte Fixkosten im - Unternehmen mit Sitz bzw. - Umsatzausfall von mind. - kein Abzugsverbot nach § Höhe des Verlustersatzes Auszahlung erfolgt in 2 Tran- Zeitraum von 16.09.2020 bis Betriebsstätte in Österreich 30% im Vergleich zum VJ- 12 Abs. 1 Z 10 KStG in den entspricht 70% der Bemes- chen: Tranche 1 (bis zu 70%) 30.06.2021 Zeitraum, Verlustersatz muss letzten 5 veranlagten Jahren sungsgrundlage bis 30.06.2021; Tranche 2 - operative Tätigkeit muss zu Besteuerung der Einkünfte mind. € 500,00 betragen - kein rechtskräftig festgestell- (Rest) bis 31.12.2021 Für bis zu 10 zusammenhän- ter Missbrauch in den letzten - bei Klein- und Kleinstunter- gende Betrachtungszeiträume gem. §§ 21, 22 oder 23 - Setzung von schadensmin- 3 Jahren nehmen 90% der Bemes- Beantragung über FinanzOn- EStG in Österreich führen dernden Maßnahmen im sungsgrundlage line Antrag bis 31.12.2021 möglich - kein Unternehmen in Rahmen einer Gesamtstra- Schwierigkeiten tegie Höchstens € 3 Mio. Zuschuss Richtlinie: https://bit. - Unternehmen, die Zah- ly/37rGJBG lungen aus dem NPO-Unter- Anrechnung von Beteiligungs- stützungsfonds beziehen erträgen, Versicherungslei- FuA: https://bit.ly/34lJKS9 - neu gegr. Unternehmen, die stungen, Kurzarbeitszuschüs- vor dem 16.09.2020 keine se und Entschädigungen Umsätze hatten nach dem Epidemiegesetz - Inanspruchnahme des Fix- kostenzuschusses 800.000 und Umsatzersatz, außer bereits erhaltene Zahlungen werden zurückgezahlt Lockdown-Umsatzersatz Umsatzausfall von - Unternehmen mit Sitz bzw. Als Betrachtungszeitraum - Kein Anspruch für Land- - 80% des ermittelten Um- Umsatzgewährung auch November 03.11.2020 bis 06.12.2020 Betriebsstätte in Österreich gilt der Zeitraum, in dem der und Forstwirte sowie Pri- satzes des vergleichbaren wenn das Personal in Kurz- - operative Tätigkeit muss zu Antragsteller direkt von den vatzimmervermieter – eigene Vorjahreszeitraumes, oder arbeit ist Antrag bis 15.12.2020 Besteuerung der Einkünfte Lockdown-Bestimmungen Abwicklung vom Bundesmi- - prozentuelle Entschädigung möglich Ertragsteuerpflichtig gem. §§ 22 oder 23 EStG in betroffen ist nisterium für Landwirtschaft, von 20 – 60 % je nach Österreich führen Regionen und Tourismus Branche Beantragung über FinanzOn- - anhängiges Insolvenzver- line - Unternehmen mit direkter - höchstens € 800.000,00 Betroffenheit aufgrund der fahren abzügl. ev. erhaltener För- Betroffene ÖNACE Branchen COVID-19-SchuMaV, oder - Vereine, die nicht im Sinne derungen auf www.umsatzersatz.at/ des UStG tätig sind oenace nachzulesen Unternehmen mit Betroffen- Mindesthöhe: € 2.300,00 heit aufgrund der COVID- - Unternehmen, die im Richtlinie: https://bit. 19-NotMV Zeitraum 03.11.2020 bis ly/3mqHxfb - genaue Branchenabgren- 06.12.2020 gegenüber FAQs: https://bit.ly/3qY1Djk zung laut ÖNACE-Klassifi- Mitarbeitern eine Kündigung zierung aussprechen WINNER Steuerberatung KG | www.kanzlei-winner.at Stand 17.12.2020 | Seite 3 von 11
Katalog der COVID-19 Maßnahmen Maßnahme Zeitlicher Bezug Antragsberechtigte Voraussetzungen Ausschlusskriterien Deckelung Weitere Informationen Lockdown-Umsatzersat Umsatzausfall von - Unternehmen mit Sitz bzw. Als Betrachtungszeitraum - Kein Anspruch für Land- 50% des ermittelten Um- Umsatzgewährung auch Dezember 07.12.2020 bis 31.12.2020 Betriebsstätte in Österreich gilt der Zeitraum, in dem der und Forstwirte sowie Pri- satzes des vergleichbaren wenn das Personal in Kurz- - operative Tätigkeit muss zu Antragsteller direkt von den vatzimmervermieter – eigene Vorjahreszeitraumes arbeit ist Antrag bis 15.01.2021 Besteuerung der Einkünfte Lockdown-Bestimmungen Abwicklung vom Bundesmi- möglich 800.000,00 (Umsatzersatz Ertragsteuerpflichtig gem. §§ 22 oder 23 EStG in betroffen ist nisterium für Landwirtschaft, November und Dezember Österreich führen Regionen und Tourismus Beantragung über FinanzOn- gemeinsam) und abzügl. ev. - anhängiges Insolvenzver- line - Unternehmen mit direkter erhaltener Förderungen Betroffenheit aufgrund der 2. fahren Betroffene ÖNACE Branchen Mindesthöhe: € 2.300,00 COVID-19-SchuMaV oder - Vereine, die nicht im Sinne auf https://bit.ly/3ahFJ4H des UStG tätig sind nachzulesen - direkt betroffene Bran- che nach der ÖNACE- - Unternehmen, die im Richtlinie: https://bit. 2008-Klassifikation Zeitraum 07.12.2020 bis ly/2KztC8e 31.12.2020 gegenüber FAQs: https://bit.ly/3ah1kuc Mitarbeitern eine Kündigung aussprechen Lockdown-Umsatzersatz Umsatzausfall von - Wein- und Mostbuschen- Als Betrachtungszeitraum Betriebe, die im Zeitraum 80% des ermittelten Um- Beantragung über für Land- und Forstwirte 03.11.2020 bis 06.12.2020 schankbetriebe gilt der Zeitraum, in dem der 03.11.2020 bis 06.12.2020 satzes des vergleichbaren www.eama.at und Privatzimmervermieter - Landwirtschaftliche Be- Antragsteller direkt von den gegenüber Mitarbeitern eine Vorjahreszeitraums; höch- Antrag bis 15.12.2020 triebe, die Privatzimmer Lockdown-Bestimmungen Kündigung aussprechen stens € 200.000,00 möglich vermieten betroffen ist Mindesthöhe: € 2.300,00 Kreditstundungen für Stundungen bis 31.01.2021 - Privatpersonen - ein vor 15.03.2020 abge- Kreditlaufzeit Verlängert sich Private und Kleinstunter- - Kleinstunternehmer mit < 10 schlossener Kreditvertrag um die Zeit der Stundung nehmer Mitarbeiter - durch COVID-19 verursach- te Einkommensausfälle Kreditgarantien via AWS Notwendige Finanzierung von - gewerbliche und industrielle - Notwendige Betriebsmittelfi- Bloße Umschuldung - € 500.000,00 bei 100% Unterschiede zw. AWS und 01.01.2020 bis 31.12.2020 KMUs nanzierung Garantie ÖHT in einzelnen Bereichen - Ein-Personen-Unternehmen - keine der nicht ausreichende - € 27,7 Mio. bei 90% Ga- (z.B. Unternehmerlohn) Antrag bis 15.12.2020 möglich - alle freien Berufe Liquidität zur Finanzierung rantie Beantragung über die Haus- des laufenden Betriebes - € 1,5 Mio. bei 80% Garantie bank - neue Selbständige Garantielaufzeit max. 5 Abwicklung über die AWS - Betriebe in den Bereichen Jahre Landwirtschaft FAQs: https://bit.ly/3lODVmY - touristische Betriebe ab € 4,4 Mio. Finanzierungsbe- darf Kreditgarantien via ÖHT Notwendige Finanzierung von - Gewerbliche und industrielle - Notwendige Betriebsmittelfi- Bloße Umschuldung - € 500.000,00 bei 100% Unterschiede zw. AWS und 01.01.2020 bis 31.12.2020 KMUs nanzierung Garantie ÖHT in einzelnen Bereichen - Ein-Personen-Unternehmen - keine der nicht ausreichende - € 27,7 Mio. bei 90% Ga- (zB Unternehmerlohn) Antrag bis 15.12.2020 möglich - alle freien Berufe Liquidität zur Finanzierung rantie Beantragung über die Haus- des laufenden Betriebes - € 1,5 Mio. bei 80% Garantie bank - neue Selbständige - touristische Betriebe bis Garantielaufzeit max. 5 Jahre Abwicklung über die ÖHT € 4,4 Mio. Finanzierungs- FAQs: https://bit.ly/3pIiOEX bedarf WINNER Steuerberatung KG | www.kanzlei-winner.at Stand 17.12.2020 | Seite 4 von 11
Katalog der COVID-19 Maßnahmen Maßnahme Zeitlicher Bezug Antragsberechtigte Voraussetzungen Ausschlusskriterien Deckelung Weitere Informationen NPO-Unterstützungsfonds Betriebsnotwendige Kosten Non-Profit-Organisationen mit - Sitz oder Betriebsstätte und - politische Parteien iSd PartG Der zur Verfügung stehenden Bestätigung eines Steuerbe- für gemeinnützige Organi- zwischen 01.04.2020 und eigener Rechtspersönlichkeit Tätigkeit in Österreich - Kapital- und Personengesell- Mittel, max. € 700 Mio. raters oder Wirtschaftsprüfers sationen 30.09.2020 - Bestand der Organisation schaften, an denen Bund, erforderlich (zB gemeinnützige, mildtätige Antrag bis 31.12.2020 oder kirchliche Organisati- seit mind. 10.03.2020 Länder oder Gemeinden zu Abwicklung über die AWS möglich onen) - Beeinträchtigung durch mehr als 50% beteiligt sind Richtlinie: https://bit. COVID-19 - Kreditinstitute ly/3kK7FzI - kein Unternehmen in - Ausschluss vom FKZ FAQs: https://bit.ly/3kUU6Ok Schwierigkeiten - Schadensminderungspflicht Entschädigungen nach dem von 16.03.2020 bis - Betriebe - bei Betrieben: behördliche Einkommen in Höhe des Antrag an die jeweils räumlich Epidemiegesetz 30.03.2020 - Mitarbeiter eines Betriebes Schließung nach § 20 EpiG EBITDA für den beantragten zuständige Bezirksverwal- - bei Mitarbeiter und selbstän- Zeitraum tungsbehörde Antrag bis 07.10.2020 - Selbständige Person möglich digen Personen: Erhalt eines Absonderungsbescheides WINNER Steuerberatung KG | www.kanzlei-winner.at Stand 17.12.2020 | Seite 5 von 11
Katalog der COVID-19 Maßnahmen Steuerliche Hilfsmaßnahmen Maßnahme Zeitlicher Bezug Antragsberechtigte Voraussetzungen Ausschlusskriterien Deckelung Weitere Informationen USt-Befreiung für Schutz- Befreiung von 13.04.2020 bis Produzierende Betriebe von Befreiung für Lieferungen Aufgrund fehlender EU- masken 31.07.2020 Schutzmasken von Schutzmasken im Inland Genehmigung mit 31.07.2020 und innergemeinschaftliche ausgelaufen Erwerbe Stundung / Ratenzahlung Stundung / Ratenzahlung von Jeder Steuerpflichtige Betroffen von einem Liqui- Antrag über FinanzOnline 16.03.2020 bis 31.03.2021 ditätsengpass, der auf die oder per E-Mail negativen Auswirkungen von COVID-19 zurückzuführen ist Nichtfestsetzung von SZ, VZ Uneinheitlich bis 31.08.2020 Jeder Steuerpflichtige Betroffen von einem Liqui- Antrag über FinanzOnline bzw. 31.10.2020 ditätsengpass, der auf die oder per E-Mail negativen Auswirkungen von COVID-19 zurückzuführen ist Gebührenbefreiung für CO- Amtshandlungen zwischen Jeder Steuerpflichtige Schriften oder Amtshand- Keine Gebührenbefreiung von VID-19 bedingte Amtshand- 01.03.2020 und 31.12.2020 lungen, die mittelbar oder Rechtsgeschäftsgebühren lungen unmittelbar aufgrund der erforderlichen COVID-19 Maßnahmen erfolgen Alkoholsteuerfreie Herstel- Herstellung zwischen Betriebe, die Desinfekti- Nur zulässig für alkoholhaltige Vereinfachte Regelungen lung von Desinfektionsmit- 01.02.2020 und 31.08.2020 onsmittel herstellen oder Hände-Desinfektionsmittel beim Zoll teln vertreiben nach der WHO-Rezeptur Annex 4 Wiederaufnahme ärztliche Kalenderjahr 2020 Ärzte, die nach Vollendung - gänzliche Einstellung des Wiederaufnahme der ärzt- Tätigkeit und Hälftesteu- ihres 60. Lebensjahres ihre Betriebes und lichen Tätigkeit während der ersatz bisherige Tätigkeit gänzlich - Veräußerung oder Aufgabe COVID-19 Pandemie gilt nicht eingestellt haben als schädliche Erwerbstätig- - erneutes Tätig-werden als keit für die Begünstigung des Arzt im Jahr 2020 Hälftesteuersatzes Rückzahlung von Gutschrif- Anträge von 15.05.2020 bis Jeder Steuerpflichtige - Zahlungserleichterung auf - Rückstände mit anderen Ab- ten trotz Zahlungserleich- 30.09.2020 dem Abgabenkonto und die- gabenkonten gegenrechnen terung se bereits bewilligt wurde - noch offene VZ für ESt oder - Zustellung eines Bescheides KöSt oder Umsatzsteuervoran- meldung, der eine Gutschrift ausweist Steuerfreiheit öffentlicher Zuwendungen ab 01.03.2020 - Zahlungen iZm der Kurz- Werden Betriebsausgaben Zuwendungen aufgrund von arbeit ersetzt, darf dieser Teil der COVID-19 - Zuschüsse aus dem Härte- ersetzten Betriebsausgaben fallfonds nicht steuerlich als Betriebs- ausgabe geltend gemacht - Zuschüsse aus dem werden Corona-Krisenfonds WINNER Steuerberatung KG | www.kanzlei-winner.at Stand 17.12.2020 | Seite 6 von 11
Katalog der COVID-19 Maßnahmen Konjunkturstärkung durch Steuern Maßnahme Zeitlicher Bezug Antragsberechtigte Voraussetzungen Ausschlusskriterien Deckelung Weitere Informationen Degressive AfA Für Investitionen ab Unternehmen, welche ab - Degressive AfA ist unabhän- Ausgenommen sind Gebäu- 01.07.2020 bis 31.12.2021 01.07.2020 in degressiv gig von der Nutzungsdauer de, KFZ, Firmenwerte, unkör- abschreibungsfähige Wirt- eines Wirtschaftsgutes und perliche Wirtschaftsgüter und schaftsgüter investieren kann mit einem Prozentsatz gebrauchte Wirtschaftsgüter von bis zu 30% erfolgen Auch bei außerbetrieblichen Einkunftsarten möglich - anzuwenden auf den jeweiligen Buchwert bzw. Restbuchwert Beschleunigte AfA bei Ge- Für Gebäude, die nach dem Unternehmen, welche nach - Gebäude im Betriebsver- - Im BV: Verdreifachung der Halbjahresabschreibungsregel bäuden in BV und PV 30.06.2020 angeschafft dem 30.06.2020 Gebäude mögen AfA ist nicht anzuwenden, sodass wurden anschafften oder herstellten - Gebäude im Privatvermögen - im PV: Verdoppelung der bei Anschaffung / Herstellung AfA im 2. HJ ein Ganzjahres-AfA Auch bei außerbetrieblichen Betrag aufwandswirksam wird Einkunftsarten möglich Normale AfA ab dem 3. (BV) bzw. 2. (PV) Jahr Verlustrücktrag 2020 Verluste aus 2020 auf 2019 Unternehmen mit Verlusten Bereits rechtskräftige Veranla- € 5 Mio. pro Steuersubjekt Nicht rücktragbare Verluste und 2018 rücktragen aus betrieblichen Einkünften gung von 2018 und 2019 können als Verlustvortrag (Gewinnermittlung nach § 4 verwendet werden Abs. 3, § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG) Vorzeitiger Verlustrücktrag Jahresabschluss 2019 Unternehmen mit voraussicht- - Noch keine rechtskräftige - maximal 60% der positiven - Höhe der Rücklage mit bis (COVID-19-Rücklage) lich betrieblichen Verlusten Veranlagung von 2019 betrieblichen Einkünfte 2019 zu 60% der positiven be- 2020 - positive betriebliche Einkünf- - max. € 5 Mio. trieblichen Einkünfte 2019 te 2019 - COVID-19 Rücklage lässt - besonderer Abzugsposten die Höhe der betrieblichen (COVID-19-Rücklage) Einkünfte 2019 unberührt - Herabsetzung der ESt-VZ - Antrag mittels separatem auf € 0,00 Formular Land und Forstwirtschaft: Ab Veranlagung 2020 Land- und Forstwirte Weitere Informationen diverse Maßnahmen - Anhebung der Umsatzgrenze von € 550.000,00 auf € 700.000,00 - Vereinfachte Voraussetzun-gen für die Anwendbarkeit der LuF Pauschalierungs-Verordnung - Dreijahresverteilung von Gewinnen, ab 2020 Senkung Eingangssteuer- Ab Veranlagung 2020 Jeder Steuerpflichtige Senkung des Eingangssteuer- satz - beim Arbeitnehmer: Aufrol- satzes von 25% auf 20% lung mit 30.09.2020 Verlängerung des Höchst- - für alle anderen Steuerpflich- steuersatzes von 55% bis tigen: Veranlagung 2020 2025 Umsatzsteuersenkung auf Umsätze von 01.07.2020 bis Umsätze in den Bereichen: Keine Anwendung der 5% bei Keine Verpflichtung zur 5% für Gastronomie, Kultur 31.12.2021 - Publikationen Mitnahme/Abholung von kal- Weitergabe der Abgabensen- und Publikationsbereich ten Snacks, verschlossenen kungen - Kulturbereich Getränken - Gastronomie (Speisen und Getränke) FAQs: https://bit.ly/36Kxc77 WINNER Steuerberatung KG | www.kanzlei-winner.at Stand 17.12.2020 | Seite 7 von 11
Katalog der COVID-19 Maßnahmen Maßnahme Zeitlicher Bezug Antragsberechtigte Voraussetzungen Ausschlusskriterien Deckelung Weitere Informationen Gastgewerbepauschalie- Ab Veranlagung 2020 Gastgewerbebetrieb Bis zu € 400.000,00 Umsatz - Grundpauschale: 15% rung 2020 - Mobilitätspauschale: abhän- gig von der Gemeindegröße bis zu 6% Erhöhte Steuerfreiheit für Essensgutscheine ab Arbeitgeber, die freiwillig Gut- - freiwillige Gewährung von Gutscheine bis zu einem Wert - Befreiung von der Einkom- Essensgutscheine 01.07.2020 scheine zur Verköstigung an Gutscheinen für Mahlzeiten von € 8,00 pro Arbeitstag mensteuer Arbeitnehmer gewähren - Einlösung in nahe gelegenen - Arbeitnehmer kann Gut- Gaststätten scheine auch kumuliert ohne wertmäßiges Tageslimit an jedem Wochentag einlösen 75%-ige Absetzbarkeit für Aufwendungen von Steuerpflichtige, deren Aufwendungen oder Ausga- 75% für Aufwendungen bzw. Geschäftsessen 01.07.2020 bis 31.12.2020 - Bewirtung der Werbung ben anlässlich der Bewirtung Ausgaben von Bewirtungen dient und von Geschäftsfreunden - die betriebliche oder berufliche Veranlassung überwiegt Abschaffung Schaumwein- Ab 01.07.2020 Österreichische Hersteller von Aufhebung der Wettbewerbs- steuer Schaumweinen verzerrung Steuer- und Lohnnebenko- Kalenderjahr 2020 Keine Anspruchsverpflichtung - Arbeitnehmer, die Einkünfte - Bezugsumwandlungen Steuerfreiheit bis zu stenfreie Corona-Bonuszah- – freiwillige Zahlungen! aus NSA beziehen - Abgeltung von Mehr- bzw. € 3.000,00 lungen - keine Einschränkungen auf Überstunden systemrelevante Tätigkeiten - zusätzliche Zahlungen, die ausschließlich aufgrund der COVID-19 Krise gewährlei- stet werden Steuerbefreiung für Ge- Jahr 2020 Möglichkeit der Auszahlung Steuerfreiheit bis zu € 365,00 schenkgutscheine anstelle in Form von Geschenkgut- (Geschenkgutscheine) zzgl. der Weihnachtsfeier scheinen des Verbleibenden € 186,00 (für Sachzuwen- Freibetrages für Betriebsver- dungen) anstaltungen (€ 365,00 pro Jahr) Umsatzsteuersenkung auf Umsätze ab 01.01.2021 Umsätze für Reparaturdienst- Keine Anwendung der 10% 10% für Reparaturdienstlei- leistungen in den Bereichen bei Lieferungen oder Werklie- stungen - Fahrräder ferungen - Schuhe - Lederwaren - Kleidung und Haushalts- wäsche Umsatzsteuerbefreiung für Ab Kundmachung der EU-RL Echte Umsatzsteuerbefreiung COVID-19 Impfstoffe bis 31.12.2022 für Lieferung, innergemein- schaftliche Erwerb oder Ein- fuhr von COVID-19-In-vitro- Diagnostika oder COVID-19 Impfstoffe WINNER Steuerberatung KG | www.kanzlei-winner.at Stand 17.12.2020 | Seite 8 von 11
Katalog der COVID-19 Maßnahmen Konjunkturstärkung durch Förderungen Maßnahme Zeitlicher Bezug Antragsberechtigte Voraussetzungen Ausschlusskriterien Deckelung Weitere Informationen Investitionsprämie (als Anträge ab 01.09.2020 bis Unternehmen gem. § 1 UGB - Investitionen in das ab- - Erwerb unbebauter Grund- Max. € 50 Mio. netto pro - im Zeitraum 01.08.2020 Anreiz für den Erwerb von 28.02.2021 (für Investitionen mit Sitz und/oder Betriebs- nutzbare Anlagevermögen, stücke Unternehmen bis 28.02.2021 müssen Anlagevermögen) ab 01.08.2020) stätte in Österreich (unabhän- sowohl materielle als auch - Finanzanlagen erste Maßnahmen getätigt gig von der Rechtsform) immaterielle Vermögensge- werden, um die Prämie genstände - Erwerb von Beteiligungen beantragen zu können - Neuinvestitionen: Investiti- - aktivierte Eigenleistungen - nichtrückzahlbarer Zuschuss onen, die erstmalig im Un- - leasingfinanzierte Investiti- Antrag über AWS ternehmen aktiviert werden onen - mind. € 5.000,00 netto - die auf die Investition entfal- Richtlinie: https://bit. Investition pro Antrag lende USt ly/3nsWf5o - klimaschädliche Neuinvesti- FAQs: https://bit.ly/38TmePj tionen COVID-Paket für Startups Anträge von 08.05.2020 bis Innovative Start-up Unter- - Kleinunternehmerdefinition Keine Förderung für: Max. € 400.000,00 Rechtsformenunabhängig 31.12.2020 nehmen, die innerhalb der der EU - Unternehmen der freien Be- (Verdoppelung auf letzten 5 Jahre, jedoch vor - seit 15.03.2020 mind. € rufe (Ausn. Architekten und € 800.000,00 bei Vorliegen dem 15.03.2020 gegründet 10.000,00 an frischem Ingenieurkonsulenten) einer Förderung im Rahmen wurden Eigenkapital investiert - landwirtschaftliche Betriebe eines AWS Programmes in - negative Auswirkungen den letzten 2 Jahren) - gemeinnützige Vereine, aufgrund der COVID-19 Gebietskörperschaften Pandemie WINNER Steuerberatung KG | www.kanzlei-winner.at Stand 17.12.2020 | Seite 9 von 11
Katalog der COVID-19 Maßnahmen Beschäftigungssicherung Maßnahme Zeitlicher Bezug Antragsberechtigte Voraussetzungen Ausschlusskriterien Deckelung Weitere Informationen Corona-Kurzarbeit Kurzarbeit von 01.03.2020 bis - Arbeitslosenversicherte - Unternehmen befindet sich - geringfügig Beschäftigte Nettoersatzrate des Dienst- Arbeitgeber trägt die Kosten 31.03.2021 Arbeitnehmer und Lehrlinge in wirtschaftlichen Schwie- - GSVG-pflichtige Gesell- nehmers in Höhe von der tatsächlichen Arbeitslei- - aufrechtes Dienstverhältnis rigkeiten aufgrund von schafter-Geschäftsführer 80/85/90% des Bruttoent- stung, die Entgeltanteile (inkl. COVID-19 geltes vor Kurzarbeit LNK) werden fast gänzlich - voll entlohnten Kalender- durch die Kurzarbeitshilfe monat vor Beginn der - Abschluss einer Corona-So- zialpartnervereinbarung über gefördert Kurzarbeit die näheren Bedingungen Antrag erfolgt über das der Kurzarbeit eAMS-Konto - Arbeitszeit muss zwischen FAQs: https://bit.ly/2KgPuVT 10% und 90% der bishe- rigen Arbeitszeit liegen Lehrlingsbonus via WKO Abschluss Lehrvertrag von Lehrbetriebe gem. § 2 BAG - neue Lehranfänger (Ab- € 2.000,00 pro neuem Lehr- - Nicht rückzahlbarer Zu- 16.03.2020 bis 31.10.2020 und § 2 Abs. 1 LFBAG schluss des Lehrvertrages), verhältnis schuss (ausgenommen Gebietskör- oder - Antrag spätestens 3 Monate Lehrbeginn bis 31.12.2020 perschaften und politische - Übertritt aus einer überbe- nach Erfüllung der dreimo- Parteien trieblichen Lehrausbildung natigen Probezeit - Antrag erfolgt über die För- derreferenten der Lehrlings- stellen der WKO Neustartbonus via AMS Arbeitsaufnahme von Jede arbeitslose Person, die - Annahme einer beim AMS - Wiederbeschäftigung beim Max. € 950,00 netto Antrag über das AMS (per- 15.06.2020 bis 30.06.2021 eine beim AMS gemeldete gemeldeten offenen Stelle selben Arbeitgeber innerhalb sönlich oder über eAMS) offene Stelle über der Gering- - Vollversichertes Dienstver- von 3 Monaten fügigkeitsgrenze annimmt hältnis - freie Dienstverhältnisse - Entlohnung mind. Nach Kollektivvertrag WINNER Steuerberatung KG | www.kanzlei-winner.at Stand 17.12.2020 | Seite 10 von 11
Katalog der COVID-19 Maßnahmen Sonstige Maßnahmen Maßnahme Zeitlicher Bezug Antragsberechtigte Voraussetzungen Ausschlusskriterien Deckelung Weitere Informationen Aussetzung Insolvenzpflicht Eintritt Überschuldung - jeder Steuerpflichtige - Zahlungsunfähigkeit aller Eine auf 120 Tage verlängerte bei Überschuldung zwischen 01.03.2020 und - jede Art von Gesellschaften fälligen Verbindlichkeiten Höchstfrist zur Stellung eines 31.01.2021 oder juristische Personen innerhalb angemessener Insolventantrages Frist, oder - Insolvenzrechtliche Über- schuldung bei Kapitalgesell- schaften, kapitalistischen Personengesellschaften und anderen juristischen Personen bei rechnerischer Überschuldung zu Liquidi- tätswerten Verlängerte gesellschafts- - 9 Monate für Jahresab- - Aufstellungspflicht für Jah- Kapitalgesellschaften, die eine Abhaltung von Gesellschafter- rechtliche Fristen schlüsse resabschlüsse von Kapitalge- AWS Überbrückungsgarantie versammlungen ist aufgrund - 12 Monate für Offenlegung sellschaften, Genossenschaf- beantragen möchten, müssen der COVID-19 Krise als virtu- ten und Vereinen unabhängig von gesetzlichen elle Versammlung zulässig Fristen den Jahresabschluss - Beschlussfassung über innerhalb von 9 Monaten er- Prüfung und Feststellung des stellen, um die Förderkriterien Jahresabschlusses zu erfüllen WINNER Steuerberatung KG | www.kanzlei-winner.at Stand 17.12.2020 | Seite 11 von 11
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