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Lebenshilfe Offenburg-Oberkirch e.V. Sandra Lehmann Espenstr. 5 77652 Offenburg T 0781-9544-13 sandra.lehmann@lebenshilfe-offenburg.de www.lebenshilfe-offenburg.de www.arbeit-fuer-ALLE.eu Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) – Informationsveranstaltung Teil 2 Was ändert sich ab 1.1.2020 im stationären Wohnen? Was ist zu tun? Aufgaben für Betroffene und gesetzliche Betreuer
Trennung von existenzsichernden Leistungen und Fachleistungen Trennung der Leistungssysteme Mit der Umsetzung der 3. Reformstufe ab 2020 wird das Kernstück dieser Reform in Kraft gesetzt: Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden aus dem SGB XII - dem Recht der Sozialhilfe - herausgelöst und im SGB IX verankern.
Trennung von existenzsichernden Leistungen und Fachleistungen Bisher § SGB XII BTHG § SGB IX Grundsicherung im Hilfe zum Alter und bei Teilhabe am Lebensunterhalt Medizinische Reha Erwerbsminderung Arbeitsleben (3. KAP.) (4.Kap.) Rehabilita Sozial tion Teil 2 hilfe Einglieder ungshilfe Hilfen zur Eingliederungshilfe Soziale Teilhabe - Gesundheit für behinderte Teilhabe an Bildung Assistenzleistungen (5.Kap.) Menschen (6. Kap)
Trennung von existenzsichernden Leistungen und Fachleistungen Trennung von Leistungen in existenzsichernde Leistungen Arbeitspakete für Betroffener / gesetz. (Lebensunterhalt) und Betreuer Fachleistungen Arbeitspakete für die Leistungserbringer Arbeitspaket für die Kostenträger
Trennung von existenzsichernden Leistungen und Fachleistungen Barbetrag + Keine tatsächliche Bekleidungs- Zahlungsverpflichtung an pauschale Leistungsempfänger den Leistungserbringer Kostenersatzanspruch gegenüber Wohnraum, dem Leistungsempfänger:WfbM- Lohn, Rente, Vermögen oberhalb der Schongrenze Verpflegung, Kostenersatzanspruch gegenüber Betreuungsleistungen Leistungsanspruch von anderen Trägern und Wohngeld, Pflegekasse Leistungsdreieck Unterhaltsansprüche Eltern / Kindern Bislang zahlen Eltern 25,19 für Lebensunterhalt und 32,75 für EGH Finanzierung einer Komplexleistung – Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Betreuung Sozialhilfeträger / Leistungserbringer Eingliederungshilfe Rechnung
-> Mit der Leistungstrennung wird in stationären Wohnformen der Eingliederungshilfe für Volljährige (auch nicht für volljährige Schüler) die Leistungserbringung aus einer Hand aufgegeben. Die Eingliederungshilfe zahlt nicht mehr zahlt weiterhin Verpflegungs- und Leistungen zur Sozialen Unterkunftskosten Teilhabe Die gilt auch für die Behinderungsbedingte Mittagsverpflegung in einer Unterkunftsleistungen WfbM und Tagesstätten für Wenn die Kosten für Unterkunft mehr als 25% über der durchschnittlichen Warmmiete eines Volljährige Einpersonenhaushaltes im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Sozialhilfeträgers liegen und die Mehrkosten anerkannt werden
Leistungstrennung Lebensunterhalt Fachleistung Ernährung - Kleidung Kosten für Körperpflege Unterkunft Betriebs- und - Bedürfnisse des Investitionskosten für täglichen Lebens sog. Fachleistungsflächen Eigenes Einkünfte Übergangsgeld (Lohn, Rente ..) Hilfe zum SZ Eigenes Lebensunterhalt Vermögen Assistenzleistungen Grundsicherung
Trennung von existenzsichernden Leistungen und Fachleistungen Barbetrag + Bekleidungs- pauschale Leistungsempfänger Wohnraum, Grundsicherung Verpflegung, (Betreuungsleistungen) Hilfe zum Lebensunterhalt Leistungsdreieck Andere Sozialleistungen Kosten für Träger der Unterkunft, wenn Sozialhilfe Finanzierung > 125% od. andere von EGH- durchschnittliche Träger der Leistungen Warmmiete eines Eingliederu EP-Haushaltes Leistungserbringer ngshilfe Rechnung
Existenzsichernde Leistungen – Leistungen für den Lebensunterhalt SGB II SGB XII Arbeitslosen- Sozialgeld Grundsicherung im Grundsicherung im geld II Hilfe zum Alter und bei Alter und bei Lebensunterhalt Erwerbsminderung Erwerbsminderung Für erwerbsfähige Für nicht auf ab 15. LJ bis zum Dauer voll erwerbsgeminder Für Personen, die erreichen der Für auf Dauer voll die Altersgrenze Altersgrenze te Für nicht auf Dauer voll Erwerbsgeminderte erreicht haben Erwerbsgeminderte ab dem 18. Lj. Volle Ausgeschlossen in Jahrgang 1955: Erwerbsminderung einer stationären 65 Jahre und 9 muss durch Einrichtung Volle Dauerhaft volle Monate Bundesagentur für Erwerbsminderun Erwerbsminderung Arbeit festgestellt sein muss durch die g muss durch Anspruch in einer Bundesagentur für Rentenversicheru Arbeit festgestellt sein ng festgestellt sein stationären Einrichtung, wenn eine Erwerbsarbeit Beschäftigte im mindestens 15 Eingangsverfahren WfbM- Wochenstunden oder Beschäftigte ausgeübt wird Berufsbildungsbereich einer WfbM Rentner mit einer Rente In besonderen Wohnformen: auf Zeit wegen voller Erwerbsminderung Kein Anspruch Kein Anspruch Anspruch Anspruch Anspruch
Trennung von existenzsichernden Leistungen und Fachleistungen Anspruch auf Grundsicherung: § 41 SGB XII Anspruch auf Leistungen der „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ hat: • wer Jahrgang 1954 oder älter ist • Wer in einem Gutachten des Trägers der Rentenversicherung bescheinigt hat, dass er unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindert ist und dass es unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann • wer im Arbeitsbereich einer anerkannten WfbM tätig ist • wer im Arbeitsbereich eines anderen Leistungsträgers tätig ist • Wer im Rahmen des Budgets für Arbeit beschäftigt wird • wer in der Stellungnahme des Fachausschusses zur Aufnahme in eine WfbM festgestellt bekommen hat, dass ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung nicht vorliegt und damit keine Tätigkeit in der WfbM möglich ist, sondern eine Betreuung in der Tagesförderungsstätte erfolgt Grundsicherungsleistungen erfolgen nur auf Antrag! – Eigentlich! -> Übergangsvereinbarung!
Trennung von existenzsichernden Leistungen und Fachleistungen Anspruch auf Grundsicherung: § 41 SGB XII Ein Antrag wirkt auf den Ersten des Kalendermonats zurück, in dem er gestellt wird. Die Leistungen werden monatlich im Voraus in der Regel für einen Bewilligungszeitraum von zwölf Kalendermonaten bewilligt. Gesondert zu beantragen sind: • einmaligen Bedarfe (§ 31 SGB XII) • Beiträge zur Altersvorsorge (§ 33 SGB XII) • Leistungen zur Bildung und Teilhabe (§ 34 SGB XII) • ergänzende Darlehen (§ 37 SGB XII)
Existenzsichernde Leistungen – Leistungen für den Lebensunterhalt SGB II SGB XII Arbeitslosen- Sozialgeld Grundsicherung im Grundsicherung im geld II Hilfe zum Alter und bei Alter und bei Lebensunterhalt Erwerbsminderung Erwerbsminderung Für erwerbsfähige Für nicht auf ab 15. LJ bis zum Dauer voll erwerbsgeminder Für Personen, die erreichen der Für auf Dauer voll die Altersgrenze Altersgrenze te Für nicht auf Dauer voll Erwerbsgeminderte erreicht haben Erwerbsgeminderte ab dem 18. Lj. Volle Ausgeschlossen in Jahrgang 1955: Erwerbsminderung einer stationären 65 Jahre und 9 muss durch Einrichtung Volle Dauerhaft volle Monate Bundesagentur für Erwerbsminderun Erwerbsminderung Arbeit festgestellt sein muss durch die g muss durch Anspruch in einer Bundesagentur für Rentenversicheru Arbeit festgestellt sein ng festgestellt sein stationären Einrichtung, wenn eine Erwerbsarbeit Beschäftigte im mindestens 15 Eingangsverfahren WfbM- Wochenstunden oder Beschäftigte ausgeübt wird Berufsbildungsbereich einer WfbM Rentner mit einer Rente In besonderen Wohnformen: auf Zeit wegen voller Erwerbsminderung Kein Anspruch Kein Anspruch Anspruch Anspruch Anspruch
Trennung von existenzsichernden Leistungen und Fachleistungen Wohngeld Nach der Leistungstrennung werden die meisten Rentner keinen Anspruch mehr auf Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt haben. Wer eine Rente bezieht und deshalb keinen Anspruch auf Grundsicherung hat, muss prüfen, ob Anspruch auf Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) besteht. Das Wohngeld richtet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete und dem Gesamteinkommen. Bei Heimbewohnern sind die Angaben der tatsächlichen Kosten für die Unterbringung im Heim nicht erforderlich. Es werden bestimmte Mietstufen zugrunde gelegt! • Das Wohngeld wird als Mietzuschuss geleistet • Für Wohngeld ist ein Antrag erforderlich! • Das Wohngeld wird an die wohngeldberechtigte Person gezahlt. Direktzahlung an den Mietempfänger möglich, mit schriftlicher Einwilligung der wohngeldberechtigten Person oder, wenn auch ohne Einwilligung, wenn dies im Einzelfall geboten ist. • Wohngeld wird für 12 Monate bewilligt und beginnt zum Ersten des Monats in dem der Antrag gestellt wurde. • Das Wohngeld wird im Voraus auf ein Konto bezahlt. Es kann auch an die Adresse der wohngeldberechtigten Person übermittelt werden. Entstehende Kosten werden dem Wohngeld abgezogen.
Wo ist der Antrag für Wohngeld zu stellen? Am jetzigen Wohnsitz! -> für Bewohner aus Offenburg - Stadt Offenburg -> für Bewohner aus Oberkirch, - Stadt Oberkirch Welche Miethöhe wird zugrunde gelegt? Die Angabe der tatsächlichen Kosten für die Unterbringung ist nicht erforderlich. -> Es gibt verschiedene Mietstufen, die unabhängig von der tatsächlichen Miete als Berechnungsgrundlage des Wohngeldes für Heimbewohner angesetzt werden: -> für Offenburg ist das Mietstufe III: 390 Euro und -> für Oberkirch ist das Mietstufe II 351 Euro. Nebenkosten werden alle übernommen (außer Heizung, Warmwasser und Strom).
Ansprechpartner für die Mittagsverpflegung in der Werkstätte und in Tagesbetreuungen, Förder- und Betreuungsgruppen: der jeweils zuständige Soziale Dienst bzw. Leitung Tagesbetreuung Oswald Doris Werkstatt Oberkirch Arbeitsbereich 07802 939514 doris.oswald@lebenshilfe-offenburg.de Hohlfeld Sinz Sabine Werkstatt Offenburg Im Seewinkel 0781 922521 sabine.hohlfeld-sinz@lebenshilfe-offenburg.de Mechanik, Feinmontage, Montage, Kantine, Lager Schaub Andrea Werkstatt Offenburg Im Seewinkel 0781 922547 andrea.schaub@lebenshilfe-offenburg.de Serienfertigung und Arbeiten Plus Link Reinhard Werkstatt Offenburg Im Seewinkel 0781 922548 reinhard.link@lebenshilfe-offenburg.de Berufsbildungsbereich Heiss-Ignasiak Karin Werkstatt Offenburg Otto-Hahn-Str. u. Eckenerstr. 0781 28943834 karin.heiss-ignasiak@lebenshilfe-offenburg.de FuB, Elektromontage, Grüne Hand u. Aktenvernichtung Katrin Kiefer Tagesbetreuung für Senioren 0781 56800 Katrin.kiefer@lebenshilfe-offenburg.de
Wohnraum Die Grundsicherung berücksichtigt die tatsächlichen Aufwendungen soweit sie angemessen sind. Angemessen sind durchschnittliche Warmmiete eines Einpersonenhaushaltes im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Grundsicherungsträger Bis zu 25% mehr Kosten können anerkannt werden, wenn die leistungsberechtigte Person die höheren Aufwendungen durch einen Vertrag mit gesondert ausgewiesenen zusätzlichen Unterkunft + Heizung Kosten nachweist Zuschläge für Möblierung, Haushaltsstrom, Instandhaltung von persönlichen Räumlichkeiten und den Räumlichkeiten zur gemeinschaftlichen, Nutzung sowie der Ausstattung mit Haushaltsgroßgeräten oder Gebühren für Telekommunikation sowie Gebühren für den Zugang zu Rundfunk, Fernsehen und Internet. Die übersteigenden Aufwendungen über 125% übernimmt die Eingliederungshilfe Regelsatz 2 in besonderen Wohnformen (stationäres Wohnheim) Ernährung Kleidung Körperpflege persönliche Evtl. Mehrbedarfe für z.B. spezielle Nahrung Bedürfnisse des + oder bei Schwangerschaft, täglichen Lebens Mittagsverpflegung in einer WfbM
Teil I: Die Änderungen des BTHG auf einen Blick Leistungen der Eingliederungshilfe Trennung von existenzsichernden Leistungen und Fachleistungen Wie bekomme ich zukünftig meine Leistungen? Für Miete, Für Unterstützung im Kleidung, Wohnen, Essen, …? in der Werkstatt, Existenzsichernde bei der Freizeit? Leistungen (Sozialleistungen) Teilhabeleistungen Grundsicherung im Hilfe zum Alter und bei Medizinische Teilhabe am Lebensunterhalt (3. Erwerbsminderung KAP.) (4.Kap.) Reha Arbeitsleben Sozial hilfe Rehabilitation Teil 2 Eingliederungs hilfe Hilfen zur Gesundheit (5.Kap.) Teilhabe an Soziale Teilhabe - Assistenzleistung Bildung en
Antrag auf Grundsicherung Teil I: Die Änderungen des BTHG auf einen Blick stellen Trennung von existenzsichernden Leistungen und Fachleistungen Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe stellen Mitwirkung Menschen mit Behinderung – personenzentriert – interessensorientiert 1. 2. 3. 4. B e Erstellung eines Gesamtplans und r Abschluss einer Feststellung auf dieser Teilhabezielverei Bedarfsermittlung der Leistungen Grundlage Erlass a des nbarung Beratung einer unabhängigen t Verwaltungsaktes Beratungsstelle in Anspruch nehmen u Die Beratungs- und n Werde ich beteiligt? Wird meine Zustimmung eingeholt? Informationspflicht der Reha-Träger in Anspruch nehmen g Ist es im Interesse des Betreuten, wenn der Reha-Träger andere Leistungsträger in das Gesamtplanverfahren einbindet? Habe ich den Gesamtplan erhalten?
Teil I: Die Änderungen des BTHG auf einen Blick Leistungen der Eingliederungshilfe Gesamtplanverfahren – was bedeutet das? Mitwirkung Menschen mit Behinderung – personenzentriert – interessensorientiert Angehörige – rechtl. Fallmanagement Betreuer EGH …. Bedarfsermittlung LF GP TZV Kunde Bedarfsermittlungs 1. Lernen und 9 Lebensbereiche -instrument ICF- Wissensanwendung „Morgen“ „Heute“ basiert 2. Allgemeine Aufgaben 1. Bedarfserhebung Derzeitige • Basisbogen Wünsche und Situation in Darstellung der Darstellung der Darstellung der 3. Kommunikation Ressourcen und • „Medizinische Ziele des Betroffenen Bezug auf die Wünsche und Beeinträchtigun Umweltfaktore n Persönlichen Faktoren gen/Barrieren Stellungnahme 4. Mobilität Ziele • Dialog- und Erhebungsbogen 5. Selbstversorgung • Bogen zur Ermittlung des indiv. Bedarfs 6. Häusliches Leben 7. Interpersonelle „Morgen“ 2. Bedarfsermittlung Interaktionen BEI-BW 8. Bedeutende Ziel Technische Personelle Handbuch 63 Seiten Lebensbereiche Hilfen Hilfen 9. Gemeinschaftsleben Beseitigung von Barrieren oder Hinzufügen von Förderfaktoren
Lebenshilfe Offenburg-Oberkirch e.V. Sandra Lehmann Espenstr. 5 77652 Offenburg T 0781-9544-13 sandra.lehmann@lebenshilfe-offenburg.de www.lebenshilfe-offenburg.de www.arbeit-fuer-ALLE.eu Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) – Übergangsregelung bis 31.12.2021 (längstens)
Trennung von existenzsichernden Leistungen und Fachleistungen Übergangsregelung bis 31.12.2021 (längstens) Warum? Die Voraussetzungen fehlten! RAHMENVERTRAG Die Verhandlungen über den Rahmenvertrag nach §131 SGB IX sind nicht abgeschlossen. Die Vertragsparteien konnten sich in vielen Punkten noch nicht einigen. Somit fehlt die Grundlage für die Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen zwischen dem (Kostenträger der EGH) und dem Leistungserbringer (Lebenshilfe) PERSONENZENTRIERTE LEISTUNGEN DER EHG: Für die Umstellung auf personenzentrierte Assistenzleistungen hätte der individuelle Assistenzbedarf neu ermittelt werden und die individuelle Abdeckung der Leistungen neu festgelegt werden müssen. Das dafür neu entwickelte Instrument (BEI-BW) ist bis heute nicht freigegeben. Erprobungsphase abgeschlossen, nicht aber die Auswertung und die Ergebnisse …. Es ist bis heute nicht eingeführt! Die Leistungstrennung wird fristgerecht eingeführt. Sie wird es jedoch nicht so eingeführt, wie es das Gesetz vorsieht, sondern in einer vereinfachten und unvollendeten Form.
Trennung von existenzsichernden Leistungen und Fachleistungen Die Übergangsvereinbarung Was bleibt, was ändert sich? Ab 1.1.2020 • Die Trennung zwischen Eingliederungshilfeleistungen und existenzsichernden Leistungen wird fristgerecht vollzogen! • Bisherige Leistungen laufen weiter – es kommt zu keinen Leistungsabbrüchen • Wer bereits existenzsichernde Leistungen erhält muss zum 1.1.2020 keinen neuen Antrag auf die Gewährung dieser Leistung stellen • Gleiches gilt für die Leistungen der Eingliederungshilfe. Wer sie heute bekommt, erhält sie auch über den 1.1.2020 hinaus, ohne neuen Antrag Es wird budgetneutral umgestellt
Trennung von existenzsichernden Leistungen und Fachleistungen Die Übergangsvereinbarung Eingliederungshilfe / Fachleistung Für die Leistungen der Eingliederungshilfe werden in der Übergangsregelung die bestehenden Hilfebedarfsgruppen zugrunde gelegt. Nur, wenn der Bedarf sich ändert, wird auf der Grundlage des neuen Bedarfsermittlungsinstrumentes BEI-BW die Leistung nach dem neuen Verfahren im Rahmen des Gesamtplanes die individuelle Leistung bedarfsdeckend festgelegt. Dies gilt auch für sog. Neufälle!
Was bedeutet das für Sie als Nutzer bzw. Angehörige / gesetzliche Betreuer? Wohnraumkosten Die Kosten für Unterkunft und die Nebenkosten wurden von uns ermittelt. Sie erhalten im September / Oktober eine Anlage zum bestehenden Wohn- und Betreuungsvertrag, auf der die monatlichen Miet- und Nebenkosten aufgelistet sind. Sie sind an den Leistungserbringer (ASW+W GmbH- Wohneinrichtungen) vom Nutzer zu bezahlen. 28
Was bedeutet das für Sie als Nutzer bzw. Angehörige / gesetzliche Betreuer? Verbrauchsausgaben und Betreuungsleistungen im Übergangszeitraum: Im Übergangszeitraum werden weiterhin die bestehenden Pauschalen (bestehend aus Grundpauschalen, Maßnahmepauschalen, und Investitionspauschalen zugrunde gelegt Die Übergangsvereinbarung sieht vor, dass die Kosten für Versorgung und Betreuung weiterhin über die Eingliederungshilfe an den Leistungserbringer (z.B. Lebenshilfe) bezahlt werden. Und die Eingliederungshilfe im Gegenzug den Kostenersatzanspruch über die Möglichkeit einer Abtretungserklärung geltend macht. D.h. der Nutzer tritt seine Ansprüche bei anderen Kostenträgern an das LRA ab, wie bisher. Er muss es nur jetzt aufgrund der Leistungstrennung und der Aufteilung der Zuständigkeit aktiv tun – er hat allerdings auch die Wahl – es bleibt ihm frei, eine Abtretungserklärung abzugeben. Im Übergangszeitraum kann der Leistungsberechtigte, wenn er SGB XII-Leistungen erhält (Grundsicherung bei Erwerbsminderung und „Hilfe zum Lebensunterhalt“) eine Direktzahlung anweisen. Die Sozialhilfe wird direkt an den Leistungsträger überwiesen zur Deckung der Kosten, die der Leistungserbringer hat. Barbetrag und Bekleidungspauschale bleiben unberührt (insg. 137,48 Euro/Monat). 29
Die Umsetzung bleibt aber ungewiss • Ungewiss bleibt, ob der Kostenträger die vorgesehenen Regelungen der Übergangsvereinbarung so regeln will (Abtretungserklärung) • Seine Haltung: Das Brutto-Prinzip ist nicht im Geist des BTHGs - will Leistungsempfänger die Grundsicherung erhalten, hat er Anspruch darauf • Die derzeitige Rentenüberleitung an die EGH wird zurückgenommen (Leistungstrennung!) -> es ist nicht klar, ob die Rentenversicherungsträger die Abtretungsüberlegungen mitmachen. Gewiss aber ist: • Wer bereits existenzsichernde Leistungen und / oder Eingliederungshilfeleistungen erhalten hat muss in diesem Jahr keinen neuen Antrag stellen. (Neufälle schon) Wer das ist, ermittelt die Eingliederungshilfe und sie teilt es mit ). Was sein kann ist, dass man bestimmte Informationen oder Dokumente nachreichen muss. • Ebenfalls ermittelt wird, wer wohngeldberechtigt sein wird und auch das wird mitgeteilt 30
10 min PAUSE Cool!
Bundesteilhabegesetz (BTHG) Änderungen ab 1.1.2020 Beratung der Lebenshilfe Offenburg-Oberkirch e.V. Bianca Bernholz Eckenerstr. 7 77652 Offenburg T 0781 12960-170 beratung@lebenshilfe-offenburg.de www.lebenshilfe-offenburg Schwerpunkt: heutige stationäre Wohneinrichtungen – Übergangsvereinbarung BTHG
1. Musterformular: Abtretung meiner Forderungen
Name, Vorname Straße PLZ, Wohnort Abtretung meiner Forderungen Ich, Vor- und Nachname wohnhaft in Adresse trete hiermit unter Ausschluss des Rechtsweges meine Ansprüche auf Sozialleistungen nach dem WoGG, Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Anspruch auf Blindenhilfe nach § 72 SGB XII (Blindengeld) Erwerbseinkommen aus meiner Tätigkeit bei Fa. Einkommen aus Werkstattlohn aus meiner Tätigkeit bei Leistungserbringer. Rente aus Bezeichnung der Rentenforderung Arbeitslosengeld nach dem SGB III Kindergeld Bezeichnung der Familienkasse mit der Kindergeldnummer. Sonstige Forderungen: Bezeichnung der Forderung die mir gegenüber dem Leistungsträger/Unterhaltspflichtigen zustehen, an Stadt- oder Landkreis Anschrift zur Deckung des durch die
Kostenübernahme bei Bezeichnung des Trägers des genutzten Leistungsangebotes entstandenen Aufwandes, zu dessen Rückzahlung ich mich hiermit ausdrücklich verpflichte, ab. Ich bin damit einverstanden, dass der abgetretene Betrag erfüllungshalber an diesen Träger überwiesen wird. Unter Verzicht auf alle Rechte hinsichtlich des abgetretenen Anspruches ermächtige ich den Leistungsträger/Unterhaltspflichtigen diesen abgetretenen Betrag bei den künftigen Zahlungen, erstmals ab sofort unmittelbar an Kontoverbindung des Stadt- oder Landkreises unter Angabe des Aktenzeichens Aktenzeichen abzuführen. Ich versichere ausdrücklich, dass der abgetretene Betrag noch nicht anderweitig abgetreten, noch verpfändet oder gepfändet worden ist. Vorstehende Abtretungserklärung kann nur mit Zustimmung des Stadt- oder Landkreises widerrufen oder abgeändert werden. Die Abtretung gilt längstens bis 31.12.2021. Ort, den Datum Zur Beurkundung _______ (Unterschrift) (Dienstsiegel, Unterschrift und Amtsbezeichnung)
Erklärung: Abtretung meiner Forderungen § 9 Abrechnungs- und Zahlungsmodalitäten der Übergangsvereinbarung (Anlage 4 Muster Abtretung) Die angekreuzten Ansprüche werden an das Landratsamt abgetreten. Der/ Die Bewohner*in erhält wie bisher 114,48 Barbetrag und 23 Euro Bekleidungspauschale = 137,48 Euro pro Monat. Der abgetretene Betrag wird an den Träger des genutzten Angebotes überwiesen (z.B. bei uns an die Albert-Schweitzer Wohneinrichtungen), oder die Eingliederungshilfe behält bei hohen Einkommen über der Einkommensgrenze einen Eigenanteil ein.
Achtung: Abtretung meiner Forderungen § 9 Abrechnungs- und Zahlungsmodalitäten der Übergangsvereinbarung (Anlage 4 Muster Abtretung) - Kindergeld ist Einkommen der Eltern! - Wohngeld kann auch direkt an die Einrichtung überwiesen werden! - Der Mensch mit Behinderung hat den Anspruch einen Teil seines WfbM- Lohnes einzubehalten!
2. Musterformular: Bitte um Direktzahlung
Name, Vorname Straße PLZ, Wohnort An den Stadt- oder Landkreis Anschrift Bitte um Direktzahlung Sehr geehrte Damen und Herren, Ich, Vor- und Nachname wohnhaft in Adresse bitte ausdrücklich um Direktzahlung meiner Leistungen aus meinem Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII auf Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII abzüglich des mir zustehenden Betrages für Barmittel
auf das Konto des Leistungserbringers ……………………….. zur Deckung des durch die Kostenübernahme bei Bezeichnung des Leistungserbringers entstandenen Aufwandes. Ich bin damit einverstanden, dass die Direktzahlung erfüllungshalber an diesen Träger erfolgt. Mit freundlichen Grüßen, Ort, den Datum (Unterschrift)
Erklärung: Bitte um Direktzahlung § 9 Abrechnungs- und Zahlungsmodalitäten der Übergangsvereinbarung (Anlage 5 Muster Direktzahlung) Wie beim 1. Musterformular! Diese „Bitte“ muss/kann nur von SGB XII Empfängern („Grundsicherung bei Erwerbsminderung“ und „Hilfe zum Lebensunterhalt“) abgegeben werden. Die angekreuzten Ansprüche werden an das Landratsamt abgetreten. Der/ Die Bewohner*in erhält wie bisher 114,48 Barbetrag und 23 Euro Bekleidungspauschale = 137,48 Euro pro Monat. Der abgetretene Betrag wird an den Träger des genutzten Angebotes überwiesen (z.B. bei uns an die Albert-Schweitzer Wohneinrichtungen).
Ablehnung Abzweigung Kindergeld: - wenn „Grundsicherung bei Erwerbsminderung“ oder „Hilfe zum Lebensunterhalt“ neu beantragt wird. - wenn die Eltern des Menschen mit Behinderung Kindergeld bekommen. - wenn die Eltern dem erwachsenem Kind mit Behinderung jeden Monat nachweislich das Kindergeld in Form von Sachmitteln und – leistungen zur Verfügung stellen. - wenn das Kindergeld noch nicht abgezweigt ist.
Anfrage durch die Familienkasse 1. Die Leistungstrennung wird ab 1.1.2020 vollzogen. 2. Das Landratsamt stellt den Antrag auf Grundsicherung automatisch für alle derzeitigen stationären Bewohner. 3. Das Landratsamt stellt bei der Familienkasse einen Abzweigungsantrag für das Kindergeld. 4. Die Familienkasse schreibt den Mensch mit Behinderung/den gesetzlichen Betreuer an, ob der Abzweigung zugestimmt wird. Innerhalb einer von der Familienkasse festgelegten Frist, kann die Abzweigung abgelehnt werden. Wird diese Frist versäumt, ist es sehr schwierig die Abzweigung wieder rückgängig zu machen!!!
Wie wird nachgewiesen, dass ich meinem Kind das Kindergeld monatlich in Form von Sachleistungen- und – mitteln zur Verfügung stelle? Akzeptiert wird ein einmaliger dreimonatiger Nachweis: a) Quittungen über Kosten für gemeinsame Freizeitunternehmungen, Essen gehen, gemeinsamer Urlaub, Kleidung, Kosmetik, orthopädische Schuhe… b) Nachweise über Fahrten (Abholung von der Wohnstätte nach Hause, Arztbegleitungen, Therapiebegleitungen), Pauschalen für Essen und Unterkunft bei mehrtägigen Familienbesuchen… Vom bvkm gibt es ein Musterformular das bei dem Widerspruch zur Abzweigung des Kindergeldes den Nachweis der möglichen Kosten beinhaltet: https://bvkm.de/wp- content/uploads/Argumentationshilfe_gegen_die_Abzweigung_ von_Kindergeld_vollstationaere_Einrichtung-1.pdf
Auszug aus der Argumentationshilfe vom bvkm: Unterhaltsbeitrag in Höhe von 54,96 Euro nach § 94 Absatz 2 SGB XII für die Kosten der in der Einrichtung geleisteten Eingliederungshilfe sowie Hilfe zum Lebensunterhalt, Kosten für das Vorhalten eines Zimmers im Haushalt der Eltern für Besuche an den Wochenenden und in den Ferien (vgl. Ziff. 74.1.5 Abs. 3 Satz 3 DA-FamEStG), Kosten für Einrichtungsgegenstände für das Zimmer im Wohnheim (vgl. Ziff. 74.1.5 Abs. 3 Satz 3 DA-FamEStG), zusätzlicher Aufwand für Bekleidung in Höhe von .... Euro für behinderungsbedingt vorzunehmende Änderungen an der Kleidung oder behinderungsbedingten höheren Verschleiß Fahrtkosten in Höhe von ..... Euro (z.B. für Fahrten zu Behörden oder – sofern diese von der Krankenkasse nicht übernommen werden - im Rahmen therapeutischer und medizinischer Maßnahmen)
Auszug aus der Argumentationshilfe vom bvkm: Kosten für Arzt- und Therapiebehandlungen in Höhe von ..... Euro, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden (z.B. Hippotherapie oder heilpädagogisches Reiten) Kosten für Zahnersatz in Höhe von ..... Euro, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, Kosten für Medikamente in Höhe von ..... Euro, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, Kosten für Sehhilfen in Höhe von ..... Euro, da auch diese grundsätzlich nicht mehr von der Krankenversicherung finanziert werden, Kosten für die Ersatzbeschaffung von Einrichtungsgegenständen in Höhe von …. Euro Kosten für Freizeitunternehmungen in Höhe von …. Euro (z.B. Eintrittsgelder für Kino-, Zoo- oder Theaterbesuch), die nicht vom Sozialhilfeträger erbracht werden,
Auszug aus der Argumentationshilfe vom bvkm: Aufwendungen für notwendige Betreuungsleistungen durch andere Personen (z.B. Verwandte, Nachbarin, fremde Pflegeperson etc.) in Höhe von …. Euro (Anzahl Stunden x … Euro), die nicht von der Pflegekasse oder vom Sozialhilfeträger erstattet werden, Aufwendungen für notwendige Betreuungsleistungen durch uns als Eltern in Höhe von ..... Euro (Anzahl Stunden x 8 Euro), die nicht von der Pflegekasse oder vom Sozialhilfeträger erstattet werden, die aber ausweislich der beigefügten ärztlichen Bescheinigung unbedingt erforderlich sind, (z.B. Begleitung zum Arzt, zu Therapiemaßnahmen, bei Krankenhausaufenthalten oder bei Freizeitunternehmungen etc.)
Grundsicherungsantrag: -Für derzeitige Bewohner*innen von stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe wird dieser automatisch vom Amt gestellt. -Bei Menschen mit Behinderung, die EU-Rente bekommen, wird durch das Amts geprüft, ob der Bezug von Grundsicherung oder von Wohngeld für den Mensch mit Behinderung vorteilhafter ist. -Sollte der Mensch mit Behinderung besser Wohngeld beantragen, wird Sie das Landratsamt informieren.
Grundsicherungsantrag: -Unterhaltspflicht: verfügen die Eltern über ein jährliches Einkommen von über 100.000 Euro, dann sind sie unterhaltspflichtig. Ist das jährliche Einkommen unter 100.000 Euro sind die Eltern nicht unterhaltspflichtig. -Die Mietbescheinigung des Wohnheims an die Grundsicherung weiter leiten! -Anspruchsberechtigt sind Menschen mit Behinderung deren Einkommen unter dem doppeltem Sozialhilfesatz (2019: 764 Euro) + Miete liegt.
Wohngeldantrag: https://secure2.web- amt.de/intelliform/forms/Kreis_Ortenau/Ortenaukreis_Wohngeld/pool/ 00/620/00620811327/index Auf der Seite vom Landratsamt Ortenaukreis: https://www.ortenaukreis.de/Themen/Wohnen-Bauen/Wohngeld
Wohngeldantrag für Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes: Punkt 3.: Haushaltsmitglieder: nicht alle Bewohner des Heims müssen aufgelistet werden. Punkt 4.-7.: Muss durch die Heimleitung ausgefüllt werden. Punkt 9.: Einnahmen nur des Antragstellenden Punkt 16.: Zur Vereinfachung: Das Wohngeld soll an den Leistungserbringer ausgezahlt werden („folgender Leistungsträger“ kann angekreuzt werden).
Wohngeldantrag für Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes: -Für die Bewohner der Wohnheime in Offenburg ist das Wohngeld bei der Stadt Offenburg zu beantragen (für die Bewohner in Oberkirch bei der Stadt Oberkirch). -Liegt eine Schwerbehinderung von 100% vor und/oder wird der Pflegegrad 4 oder 5 gewährt gibt es einen jährlichen Freibetrag von 1500 Euro. D.h. der Mensch mit Behinderung darf Monatlich 125 Euro mehr Einkommen haben.
Wohngeldantrag für Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes: -Empfehlung von der Wohngeldstelle: Liegt das Einkommen des Menschen mit Behinderung (EU-Rente + WfbM-Lohn) unter 1100 Euro, lohnt es sich den Anspruch auf Wohngeld überprüfen zu lassen. Steht dem Mensch mit Behinderung der Freibetrag zu kann bis zu einem Einkommen von 1225 Euro der Wohngeldanspruch überprüft werden. -Ab 1.1.2020 soll es eine Wohngeldreform geben. Die Änderungen sind noch nicht bekannt.
Bis Ende 2019 Menschen mit Behinderung für das Mittagessen in der WfbM/FuB und Tagesstruktur anmelden! Anmeldung bei den zuständigen Sozialdiensten oder der Leitung der Tagesstruktur der Walnussallee
Umsetzung des BTHG Ansprechpartner EUTB: Ergänzende Unabhängige Beratungsstelle Juliane Feldbausch, Daniel Feldbausch (Peer-Berater) Handan Koc (Peer-Berater) Beratungstelle: Thibaud Bry + Bianca Bernholz + Miriam Hauß + Lukas Hattenbach, Fragen zu existenzsichernden Leistungen und Fachleistungen für stationäre Bewohner: Sandra Lehmann für ambulant lebende Personen: Melanie Zimper Und alle Sozialen Dienste in der Zuständigkeit: Karin Heiss-Ignasiak, Sabine Hohlfeld-Sinz, Doris Oswald, Andrea Schaub, Reinhard Link
Der Inhalt dieser Informationsveranstaltung wurde nach bestem Wissen erstellt. Haftung und Gewähr müssen jedoch wegen der Komplexität und dem ständigen Wandel der Rechtslage ausgeschlossen werden.
VIELEN DANK wir bleiben cool !
EUTB Ortenau der AGBO e.V. © VadimGuzhva– stock.adobe.com
Gesetzlicher Auftrag § 32 SGB IX Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung • BTHG beinhaltet EUTB § 32 SGB IX • unabhängig von Leistungsträgern & -erbringern nur dem Ratsuchenden verpflichtet, auf „Augenhöhe“ • Peer-Beratung • Beratung zu allen Fragen der Teilhabe, Rehabilitation sowie Leistungsansprüche Bedarfsanalyse • Orientierungs-, Planungs- und Entscheidungshilfe im Vorfeld der Beantragung einer Leistung • Niederschwelliges & kostenloses Beratungsangebot
Gesetzlicher Auftrag § 32 SGB IX Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung • Ziele: Stärkung der Selbstbestimmung von MmB Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten • Grenzen: keine Begleitung im Widerspruchs- & Klageverfahren
Stärkung der Menschen mit Behinderung durch unabhängige Beratung Reha-Träger Leistungsberechtigter/ Leistungserbringer Ratsuchender Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2016
Wer wird beraten? • Menschen mit Behinderung jeden Alters (geistig, körperlich, seelisch) • von Behinderung bedrohte Menschen • Angehörige/ soziale Umfeld • (ehrenamtliche) Rechtliche Betreuer • Fachkräfte
Standorte der EUTB Ortenau der AGBO e.V. OFFENBURG Hauptbüro Kesselstraße 10 Tägliche Sprechzeiten, offene KEL Sprechstunde dienstags 9.30-12 Uhr KEHL Diakonie Kork, Landstraße 1, Kehl-Kork, OK OG Verwaltung Wohnverbund Sprechzeiten: 2. und 4. Montag im Monat OB OBERKIRCH Stadt Oberkirch, Bürgerservice und Soziales, Eisenbahnstraße 1 Sprechzeiten: 2. und 4. Montag im Monat LR LAHR Quartierstreff Kanadaring 24 und Bürgerzentrum Treffpunkt Stadtmühle, Bei der Stadtmühle 1, Lahr Sprechzeiten: 1. und 3. Mittwoch im Monat OHLSBACH Rathaus Ohlsbach, Hauptstr. 33 In Anlehnung an: https://www.ortsdienst.de/img/maps/region244.gif Sprechzeiten: 1. und 3. Montag im Monat (01.10.2018)
Kontaktieren Sie uns EUTB Ortenau der AGBO e.V. Kesselstraße 10 77652 Offenburg 0781 2894 8822 www.agbo.info/eutb feldbausch.eutb@agbo.info von links nach rechts: Handan Ünsal Koc, Daniel Feldbausch, Juliane Feldbausch
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