Förderprogramm Klima- und Ressourcenschutz Stadt Neuburg an der Donau

 
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Förderprogramm Klima- und Ressourcenschutz Stadt Neuburg an der Donau
Förderprogramm
Klima- und Ressourcenschutz
Stadt Neuburg an der Donau

                                 Z us c huss!
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Förderprogramm Klima- und Ressourcenschutz Stadt Neuburg an der Donau
Klimaschutz geht alle an!                                 Inhalt

                                                               Grußwort	                                                  4
                                                               So geht´s	                                                 5
                                                               Regenwasserrückgewinnung	                                  6
                                                               Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Raumheizung 7
    „Wenn alle Fischarten ausgestorben sind,                   Pellets-/ Hackschnitzelheizungen, Scheitholzvergaserkessel 8
    dann essen wir halt etwas anderes.                         Effiziente Wärmepumpen	                                    9
    Diesen Ausweg haben wir beim globalen Klima nicht.“        Kontrollierte Lüftungsanlagen	                           10
    Manfred Milinski, Prof.Dr. (*1950),                        Anschluss an ein Nahwärmenetz	                           11
    Evolutionsbiologe                                          Wärmedämmung von Dach und Außenwänden	 12
    Quelle: FOCUS
                                                               Öko-Bonus Wärmedämmung			 12
                                                               Austausch von Fenstern	                                  13
                                                               Kombibonus Fenstertausch und Außenwanddämmung 13
    „Auf Veränderungen zu hoffen, ohne selbst etwas dafür      Passivhäuser	                                            14
    zu tun, ist wie am Bahnhof zu stehen und auf ein Schiff    Plusenergiehäuser	                                       15
    zu warten.“                                                Vor-Ort-Beratung16
    Albert Einstein                                            Photovoltaikanlagen mit Batteriespeicher	                17
                                                               Bürgersolarkraftwerke	                                   17
                                                               Kombinationsbonus Elektroauto und Photovoltaikanlage18
                                                               Öko-Bonus Strom                                          19
                                                               Elektro-Roller	                                          20
                                                               Fahrräder	                                               21
                                                               Erdgas-Autos	                                            22
    Stand: 01.01.2021                                          Energiesparende Haushaltsgeräte	                         23
                                                               Informationen, Kontakt, Beratung	                        24
2                                                                                                                              3
Förderprogramm Klima- und Ressourcenschutz Stadt Neuburg an der Donau
Liebe Bürgerinnen und Bürger,

    der Klimaschutz ist für die Stadt
    Neuburg an der Donau schon immer
    ein wichtiges Thema. Seit 1992
    fördert die Stadt Maßnahmen, die
    zum Schutz von Umwelt und Klima
    beitragen. Mit dem Neuburger
    Energieleitbild hat sich die Stadt
    Neuburg zum Ziel gesetzt, bis zum
    Jahr 2020 30 % CO2 zu sparen.
    Die Energiewende kann nur mit                                 So geht´s
    vereinten Kräften gelingen. Die Stadt Neuburg an der Donau
    hat bereits eine Reihe wichtiger Maßnahmen umgesetzt,          Wer erhält die Förderung?
    doch ist es wichtig, dass auch möglichst viele Haushalte in
    Neuburg konkrete Maßnahmen zur Energieeinsparung und           Förderberichtigt sind Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in
    zum Schutz von Ressourcen umsetzen.                            Neuburg sowie Vereine und Stiftungen, die ihren Sitz in Neu-
                                                                   burg haben. Bei Neubau und Sanierung muss sich das Gebäu-
    Ich hoffe, dass wir Ihnen mit dem Förderprogramm „Klima-       de in der Stadt Neuburg an der Donau befinden. Antragsteller
    und Ressourcenschutz“ eine Hilfestellung für Ihren persön-     ist der Eigentümer des Gebäudes bzw. der Eigentümer des
    lichen Beitrag zum Klimaschutz an die Hand geben können.       Fördergegenstandes. Ausgeschlossen sind Hersteller oder
    Die Stabsstelle Umwelt und Agenda 21 berät Sie bei Ihren       Händler von Anlagen oder deren Familienangehörige.
    Fragen rund um Sanierung und Förderung gerne!
    Ihr                                                            Wichtige Hinweise zur Förderung
                                                                   Die Bezuschussung ist pro Haushalt und Maßnahme nur ein-
                                                                   mal zulässig. Maßnahmen zur Sanierung müssen von einem
    Dr. Bernhard Gmehling                                          Fachbetrieb ausgeführt werden. Es werden nur Maßnahmen
    Oberbürgermeister                                              an Wohn- und Nebengebäuden berücksichtigt. Grundsätzlich
                                                                   sind nur neue Anlagen bzw. Fördergegenstände förderfähig.
                                                                   Eine Doppelförderung von Zuschussprogrammen anderer öf-
                                                                   fentlicher Haushalte ist von Seiten der Stadt möglich. Maß-
    Förderprogramm Klima und Ressourcenschutz                      nahmen, die bereits durch ein anderes städtisches Förderpro-
                                                                   gramm bezuschusst werden, werden nicht gefördert.
    Stadt Neuburg an der Donau
    Stabsstelle Umwelt und Agenda 21                               Wann und wie erfolgt die Fördermittelvergabe?
    Landschaftsstraße A 116, 86633 Neuburg an der Donau            Der Förderantrag ist innerhalb von neun Monaten nach Her-
    E-Mail: umwelt@neuburg-donau.de                                stellung der Betriebsbereitschaft, bzw. beim Kauf von Fahr-
    Beratung bei Neubau und Sanierung, Fördermittelberatung:       zeugen oder energiesparenden Haushaltsgeräten nach Rech-
    Dipl.-Ing. agr. Birgit Bayer-Kroneisl                          nungsstellung bei der Stabsstelle Umwelt der Stadt Neuburg
    Energieberater (HWK)                                           an der Donau einzureichen. Dem Antrag sind die Rechnung
    Tel.: 08431 / 55-336                                           im Original und die im Antrag genannten Unterlagen beizu-
                                                                   fügen.
    Bearbeitung Förderanträge:
    Claudia Kreitmeier                                             Die Vergabe der Fördermittel erfolgt im Rahmen der verfüg-
    Tel.: 08431 / 55-219                                           baren Haushaltsmittel, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
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Förderprogramm Klima- und Ressourcenschutz Stadt Neuburg an der Donau
Regenwasserrückgewinnungsanlagen                                 Solaranlagen zur Warmwasserbereitung
                                                                     und Raumheizung
    Zweck von Regenwasserrückgewinnungsanlagen ist es, den           Die Nutzung der Sonnenenergie ist ein zentraler Baustein für
    Trinkwasserverbrauch innerhalb von Haushalten zu reduzie-        eine nachhaltige Energieversorgung unserer Gebäude. Eine
    ren. Gefördert werden Anlagen zur Gartenbewässerung, für         Solaranlage kann bei optimaler Auslegung einen Großteil
    die Toilettenspülung und für die Waschmaschine.                  des Warmwasserbedarfs und einen Teil des Heizwärmebe-
                                                                     darfs eines Wohnhauses abdecken. Ziel ist, von Frühjahr bis
                                                                     Herbst ohne zusätzliche Heizung auszukommen. Durch das
    Fördervoraussetzung                                              Abschalten der zentralen Heizungsanlage (z.B. Gasbrenn-
    Die Regenwasserrückgewinnungsanlage ist als selbsttätig          wertanlage) kann ineffizienter Teillastbetrieb vermieden
    wirkende Anlage mit Pumpe und Steuerungstechnik aus-             und die Kesselanlage geschont werden.
    zuführen. Die Wassermenge, die im Haushalt genutzt bzw.
                                                                     Solaranlagen haben eine positive Energiebilanz, d.h. sie
    ins öffentliche Kanalnetz eingeleitet wird, ist durch geeichte
                                                                     „ernten“ mehr Energie als zu ihrer Erstellung benötigt wird.
    Wasserzähler zu erfassen.
                                                                     Die energetische Amortisationszeit von Solaranlagen liegt
                                                                     bei zwei bis vier Jahren und ist somit sehr günstig.
              Förderbetrag:
              150 € für den Einsatz zur Gartenbewässerung
                                                                     Fördervoraussetzung
              150 € für den Einsatz zur Toilettenspülung
              150 € für den Anschluss an die Waschmaschine           Fördervoraussetzung ist ein Mindestvolumen des Heizwas-
                                                                     serpufferspeichers von 750 l ab 10 m², von 1 m³ ab 15 m²
                                                                     und von 1,5 m³ ab 20 m² Bruttokollektorfläche.
                                                                     Der Heizwasserpufferspeicher muss lückenlos und hochwer-
                                                                     tig gedämmt sein.

                                                                               Förderbetrag:
                                                                               Solaranlagen zur Warmwasserbereitung: 300 €
                                                                               Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und
                                                                               Heizungsunterstützung: 800 €

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Förderprogramm Klima- und Ressourcenschutz Stadt Neuburg an der Donau
Pelletsheizungen, Scheitholzvergaserkessel                    Effiziente Wärmepumpen
    und Hackschnitzelheizungen
    Der traditionelle Brennstoff Holz erlebt heute eine Renais-   Wärmepumpen werden seit mehr als 30 Jahren in Wohn-
    sance in modernen und komfortablen Heizungsanlagen.           gebäuden eingesetzt und sind technisch ausgereift und zu-
    Holz ist ein nachwachsender und ständig verfügbarer Roh-      verlässig. Sie erschließen die im Erdreich, im Grundwasser
    stoff, der regional gewonnen wird. Die CO2-Emissionen         oder in der Umgebungsluft gespeicherte Sonnenwärme und
    werden auf ein Minimum reduziert, da das Holz bei der         geben diese an den Heizkreislauf oder das Warmwasser ab.
    Verbrennung nur so viel CO2 abgibt, wie es im Laufe des       Wärmepumpen eignen sich besonders für Fußbodenhei-
    Wachstums aufgenommen hat. Lediglich für die Produktion       zungen in energieeffizienten Neubauten, da diese umso ef-
    und den Transport schlagen CO2-Emissionen in der Gesamt-      fizienter arbeiten, je geringer die Vorlauftemperatur ist.
    energiebilanz zu Buche. Zudem schafft die Nutzung von Holz
    als Energiequelle Unabhängigkeit von den stets unsicherer
    werdenden Rohstoffimporten.
                                                                  Fördervoraussetzung
                                                                  Erd-, und Grundwasserwärmepumpen müssen eine Jahres-
                                                                  arbeitszahl von mindestens 4,0 im Neubau bzw. mindestens
    Fördervoraussetzung                                           3,8 im Gebäudebestand aufweisen. Die Jahresarbeitszahl
    Förderfähig sind automatisch beschickte Kessel zur Ver-       von Luftwärmepumpen muss mindestens 3,5 im Neubau
    brennung von Holzpellets und Hackschnitzeln mit einer in-     bzw. mindestens 3,3 im Gebäudebestand betragen.
    stallierten Nennwärmeleistung von 5 bis 100 kW, soweit es     Die Wärmepumpe muss über einen Strom- und Wärme-
    sich um eine Zentralheizung handelt. Förderfähig sind auch    mengenzähler verfügen. Ein hydraulischer Abgleich der Hei-
    Scheitholzvergaserkessel mit einer installierten Nennwär-     zungsanlage ist nachzuweisen.
    meleistung von 10 bis 50 kW, wenn sie an eine Zentralhei-
    zung angeschlossen sind und der Pufferspeicher eine Größe
    von mindestens 50 Liter pro kW aufweist. Weitere Förder-                Förderbetrag:
    kriterien bezüglich Emissionen, Wirkungsgrad und Aus-                   Erdwärmepumpen 1.000 €
    schlusskriterien sind den Richtlinien des Förderprogramms               Grundwasserwärmepumpen: 1.000 €
    zu entnehmen.                                                           Luftwärmepumpen: 500 €

              Förderbetrag: 1.000 €

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Förderprogramm Klima- und Ressourcenschutz Stadt Neuburg an der Donau
Kontrollierte Lüftungsanlagen                              Anschluss an ein Nahwärmenetz

     Eine gute Lüftung von Wohnräumen ist vor allem bei Neu-    Die Stadt Neuburg an der Donau fördert den Anschluss an
     bauten wichtig. Aber auch durch den Einbau neuer Fenster   eigenständige Wärmenetze, deren Grundlast-Wärmever-
     wird ein Haus dichter und es kann zu unerwünscht hoher     sorgung durch eine Hackschnitzelheizung, Pelletsanlage,
     Luftfeuchte und Schimmelbildung in den Ecken oder hinter   Scheitholzkesselheizung, Rapsöl-BHKW oder Wärmepumpe
     Möbelstücken führen. Mit einer Lüftungsanlage wird das     erfolgt. Damit wird die Nutzung erneuerbarer Energien und
     richtige Lüften wesentlich einfacher und man hat automa-   die im Vergleich zu fossilen Energieträgern positive CO2-
     tisch rund um die Uhr eine hervorragende Luftqualität im   Bilanz gefördert. Ein Anschluss an die Neuburger Nahwärme
     Haus.                                                      der Stadtwerke Neuburg an der Donau wird nicht gefördert.
                                                                Fördergegenstand ist die Wärmeübergabestation.
     Fördervoraussetzung
     Förderfähig sind zentrale und dezentrale Lüftungsanlagen   Fördervoraussetzung
     mit einem Wärmerückgewinnungsgrad von mindestens           Die Grundlastversorgung wird mit Erneuerbaren Energien
     80 %. Fördervoraussetzung ist, dass alle beheizten Wohn-   gewährleistet. Die Wärmeübergabesstation muss mit ei-
     räume in das Lüftungskonzept einbezogen werden. Zent-      nem integrierten, eichfähigen Wärmemengenzähler aus-
     rale Lüftungsanlagen müssen zudem mit einer CO2- bzw.      gestattet sein.
     Feuchtesteuerung ausgestattet sein. Ein Dichtigkeitstest
     zur Vermeidung von unkontrollierten Wärmeverlusten ist
     nachzuweisen.
                                                                          Förderbetrag: 300 €

              Förderbetrag:
              Zentrale Lüftungsanlagen: 800 €
              Dezentrale Lüftungsanlagen: 300 €

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Förderprogramm Klima- und Ressourcenschutz Stadt Neuburg an der Donau
Wärmedämmung von Dach und Außenwänden                             Austausch von Fenstern

      Die beste Energie ist diejenige, die erst gar nicht verbraucht   Fenster können je nach Qualität einen erheblichen Teil zu den
      wird. Ein guter Wärmeschutz verringert entscheidend den          Wärmeverlusten eines Hauses beitragen. In den vergangenen
      Energiebedarf eines Hauses und damit auch die Heizkosten.        Jahren hat die Entwicklung energiesparender Fenster große
                                                                       Fortschritte gemacht. Ein modernes Fenster mit 3-Scheiben-
      Fördervoraussetzung                                              Verglasung gibt im Winter nur halb so viel Wärme nach drau-
      •   Außenwände: U-Wert ≤ 0,20 W/m²K (natürliche                  ßen ab wie durchschnittliche Fenster vor zehn Jahren.
          Dämmstoffen oder Zellulose: U-Wert ≤ 0,24 W/m²K)
      • Dach/oberste Geschossdecke: U-Wert ≤ 0,14 W/m²K                Fördervoraussetzung
          (natürl. Dämmstoffe od. Zellulose: U-Wert ≤ 0,20 W/m²K)      Gefördert wird der Einbau von neuen Fenstern, die einen
      Die Wärmedämmung ist an allen Außenwänden bzw. auf               Mindest-Uw-Wert von 0,94 W/m²K einhalten. Voraussetzung
      der Gesamtfläche des Daches anzubringen. Der U-Wert muss         ist, dass alle Fenster des Gebäudes ausgetauscht werden
      durch einen Bauvorlageberechtigten oder nach Landes-             (ausgenommen sind Fenster unbeheizter Räume und Fenster,
      recht zugelassenen Energieberater bestätigt werden.              die innerhalb der letzten zehn Jahre ausgetauscht wurden).

                Förderbetrag: bei Außenwänden 1.500 €                            Förderbetrag: 700 €
                bei Dach und oberster Geschossdecke 1.000 €

      Öko-Bonus Wörmedämmung                                           Kombinationsbonus Fenstertausch und
                                                                       Außenwanddämmung:
      Ein Öko-Bonus für die Verbesserung des Wärmeschutzes von
      Außenwänden und Dach bzw. oberster Geschossdecke von             Ein Kombinationsbonus wird gewährt, wenn gleichzeitig mit
      Wohngebäuden wird gewährt, wenn Dämmstoffe aus nach-             dem Austausch der Fenster der Wärmeschutz an Außenwän-
      wachsenden Rohstoffen, natürlichen Dämmstoffen, Zellulose        den verbessert wird. Fördervoraussetzung ist, dass auch die
      oder sonstigen Recyclingprodukten für das gesamte Bauteil        Außenwände über das Förderprogramm „Klima- und Res-
      eingesetzt werden und die Zuwendungsvoraussetzungen für          sourcenschutz“ gefördert wurden und der zeitliche Abstand
      Außenwände und Dach erfüllt werden.                              beider Maßnahmen nicht mehr als zwölf Monate beträgt.

                Förderbetrag: 500 €                                              Förderbetrag: 500 €
12                                                                                                                                     13
Förderprogramm Klima- und Ressourcenschutz Stadt Neuburg an der Donau
Passivhäuser                                                     Plusenergiehäuser

     Ein Passivhaus ist ein Gebäude, das aufgrund seiner guten        Ein Plusenergiegebäude weist eine jährlich positive Ener-
     Wärmedämmung und geringer Lüftungswärmeverluste in               giebilanz auf: es gewinnt mehr Energie, als es von außen in
     der Regel keine klassische Gebäudeheizung benötigt. Ein          Form von Elektrizität, Gas, Heizöl oder Holzbrennstoffen be-
     Passivhaus verbraucht demnach 75 % weniger Heizwärme             zieht. Voraussetzung für ein Plusenergiehaus ist eine gut ge-
     als ein herkömmlicher Neubau. Der Heizenergieverbrauch           dämmte Gebäudehülle. Das Plus wird mit sauberem Solar-
     eines Passivhauses liegt bei 1,5 Liter Heizölgleichwert je       strom erreicht, der an das öffentliche Netz abgegeben wird.
     Quadratmeter Wohnfläche.
     Zudem ist der Wohnkomfort in einem Passivhaus wesent-            Fördervoraussetzung
     lich verbessert: für gleichbleibend frische Luft sorgt eine
                                                                      Gefördert wird die Errichtung von Plusenergiehäusern auf
     Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, gut gedämmte
                                                                      Basis eines KfW Effizienzhauses 40 oder einer besseren
     Wände und isolierte Fenster garantieren thermische Behag-
                                                                      Effizienzklasse. Der Jahresertrag des auf dem Grundstück
     lichkeit.
                                                                      mit erneuerbaren Energien produzierten Stroms multipli-
                                                                      ziert mit dem Primärenergiefaktor
                                                                                        T                für Strom muss über die
     Fördervoraussetzung                                              Simulationsberechnung den verbleibenden Jahres-Primär-
     Fördervoraussetzung ist die Erfüllung der Bewertungskri-         energiebedarf aus dem EnEV-Nachweis um mindestens
     terien der Zertifizierungsstelle für qualitätsgeprüfte Passiv-   1500 kWh/a übersteigen.
     häuser, Passivhausinstitut Darmstadt:                            Die Förderung der Errichtung von Plusenergiehäusern ist
     • Jahresheizwärmebedarf max. 15 kWh/(m²a) oder Heiz-             nicht mit weiteren Maßnahmen aus dem städtischen För-
          wärmelast max. 10 W/m²                                      derprogramm kumulierbar.
     • Drucktestluftwechsel n50 max. 0,6 h-1
     Die Förderung der Errichtung von Passivhäusern ist nicht                   Förderbetrag: 3.000 €
     mit weiteren Maßnahmen aus dem städtischen Förderpro-
     gramm kumulierbar.

               Förderbetrag: 3.000 €

14                                                                                                                                    15
Förderprogramm Klima- und Ressourcenschutz Stadt Neuburg an der Donau
Vor-Ort-Beratung                                               Photovoltaikanlagen mit Batteriespeicher

     Eine unabhängige Energieberatung vor Ort ist vor allem         Es gibt viele Gründe für Photovoltaik. Umweltfreundlichkeit
     dann sinnvoll, wenn eine umfassende Sanierung des Eigen-       und Nachhaltigkeit sind nur zwei Beweggründe! Durch ei-
     heims geplant ist oder man nicht sicher ist, welche Maßnah-    nen Batteriespeicher kann der Eigenverbrauch erhöht wer-
     me man zuerst durchführen soll. Die Energieberatung ist        den, zudem werden Netzspitzen entlastet.
     produktneutral.
     Der/die Energieberater/in begutachtet Gebäudehülle und         Fördervoraussetzung
     Heiztechnik und macht daraufhin Vorschläge zur Umsetzung       Förderfähig sind PV-Anlagen mit Batteriespeicher von
     von Maßnahmen, priorisiert nach Dringlichkeit, Einsparung      2-10 kWp Modulleistung (installiert auf dem eigenen Gebäu-
     und Amortisation.                                              de). Der Stromspeicher muss gemäß Herstellerangabe eine
     Die Kosten für die Energieberatung zahlen sich in den meis-    nutzbare Speicherkapazität von mindestens 4 kWh aufweisen.
     ten Fällen aus, denn durch sinnvolles Vorgehen bei der Sa-     Die Förderung für PV-Anlagen mit Batteriespeicher ist nicht
     nierung kann viel Geld und Energie eingespart werden.          mit dem Kombinationsbonus Elektroauto und Photovoltaik
                                                                    und nicht mit der Förderung von Bürgersolarkraftwerken ku-
                                                                    mulierbar.
     Fördervoraussetzung
     Bezuschusst wird eine Energieberatung durch anerkannte,                  Förderbetrag: 500 € bis 2 kWp Modulleistung,
     in der Energieeffizienz-Expertenliste der deutschen Energie-             50 € je weiteres kWp Modulleistung
     agentur (dena) gelistete Energieberater. Die Beratung muss
     vor Ort durchgeführt und ein Energieberatungsbericht er-       Bürgersolarkraftwerke
     stellt werden. Der Energieberatungsbericht muss mindes-
     tens aus der Datenaufnahme von Gebäudehülle und Heiz-          Förderfähig sind von der Stadt Neuburg an der Donau an-
     technik und der Erläuterung von möglichen Maßnahmen            erkannte Bürgersolarkraftwerke, die sich im Stadtgebiet
     bei Gebäudehülle und Heiztechnik bestehen.                     befinden. Die Zuwendung wird an die Anteilseigner ab
                                                                    2 kWp Modulleistung ausbezahlt. Die Förderung der Betei-
                                                                    ligung am Bürgersolarkraftwerk ist nicht mit der Förderung
               Förderbetrag: 200 €
                                                                    von Photovoltaikanlagen mit Batteriespeicher oder mit dem
                                                                    Kombinationsbonus Elektro-Auto kumulierbar.

                                                                              Förderbetrag: 300 €
16                                                                                                                                17
Förderprogramm Klima- und Ressourcenschutz Stadt Neuburg an der Donau
Kombinationsbonus Elektro-Auto und                              Öko-Bonus Strom
Photovoltaikanlage
Ein Kombinationsbonus wird gewährt, wenn gleichzeitig mit       Ein Öko-Bonus Strom wird gewährt, wenn bei der Nutzung
dem Erwerb eines Elektro-Autos eine Photovoltaikanlage von      einer Ladestation bzw. Wallbox mindestens über einen Zeit-
mindestens 2 kWp Modulleistung auf dem eigenen Gebäude          raum von zwölf Monaten Strom der Stadtwerke Neuburg aus
errichtet wird.                                                 erneuerbaren Energien oder regional erzeugter Strom aus
                                                                Blockheizkraftwerken der Stadtwerke Neuburg bezogen wird.
Fördervoraussetzung
Die Leistung der Photovoltaikanlage muss mindestens 2 kWp       Fördervoraussetzung
betragen. Der zeitliche Abstand von der Anschaffung des Elek-   Die Ladestation bzw. Wallbox muss sich im privaten Bereich
tro-Autos bis zur Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage darf    (Garage, Einfahrt, Carport) oder auf einem privaten Parkplatz
nicht mehr als zwölf Monate betragen. Der Kombinationsbo-       oder in einer privaten Tiefgarage, die nur für einen bestimm-
nus ist nicht mit der Förderung von Photovoltaikanlagen mit     ten Personenkreis zugänglich ist, befinden.
Batteriespeicher und nicht mit der Förderung von Bürgersolar-
kraftwerken kumulierbar.

                                                                          Förderbetrag: 100 €
          Förderbetrag: 500 €

18                                                                                                                              19
Elektro-Roller                                                  Fahrräder

Ebenso wie die Elektro-Fahrräder sollen Elektro-Roller das      Ziel der Förderung von Fahrrädern ist, dass noch mehr Kurz-
Auto vor allem bei Kurzstrecken ersetzen und damit einen        strecken – anstatt mit dem Auto – mit dem Fahrrad zurück-
Beitrag zur Verkehrsentlastung und zum Klimaschutz leisten.     gelegt werden. Mit der Förderung des Fahrradverkehrs soll
                                                                der innerstädtische Verkehr reduziert und die Luftqualität in
Fördervoraussetzung                                             der Stadt verbessert werden.

Gefördert wird der Kauf eines neuen Elektro-Rollers. Die Min-
destleistung muss 1200 Watt betragen. Der Elektro-Roller        Fördervoraussetzung
darf ausschließlich für die private Nutzung vorgesehen sein.    Gefördert wird der Kauf von Elektro- und Lastenfahrrädern
                                                                sowie Fahrradanhänger für Kinder oder Lasten. Pro Kalender-
                                                                jahr werden maximal 200 Fahrräder gefördert. Berücksichtigt
          Förderbetrag: 250 €                                   werden die ersten 200 Antragsteller, die in der Zeit von 1.1.
                                                                bis 31.12. des laufenden Kalenderjahres einen Förderantrag
                                                                inklusive erforderlicher Unterlagen bei der Stadt Neuburg an
                                                                der Donau einreichen. Ausschlaggebend für die Rangfolge
                                                                der eingegangenen Förderanträge ist der Eingangsstempel
                                                                der Stadt Neuburg an der Donau. Der Kauf eines Fahrrads hat
                                                                im Jahr der Antragsstellung zu erfolgen. Die Bezuschussung
                                                                ist pro Antragsteller einmal und pro Haushalt zweimal zu-
                                                                lässig. Gefördert werden ausschließlich neue Fahrräder.

                                                                          Förderbeträge:
                                                                          Elektro-Fahrrad 100 €
                                                                          Elektro-Lastenfahrrad 300 €
                                                                          Lastenfahrrad mechanisch 100 €
                                                                          Fahrradanhänger 50 €

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Erdgas-Autos                                               Energiesparende Haushaltsgeräte

Die Abgaswerte von Erdgas-Autos sind deutlich besser als   Kühl- und Gefriergeräte, Wasch- und Spülmaschinen sowie
die von konventionellen Motoren. Im Südpark Neuburg gibt   Wäschetrockner sind Anschaffungen für viele Jahre. Neben
es eine Tankstelle für Erdgas.                             guter Leistung sollen sie vor allem zuverlässig sein, eine lan-
                                                           ge Lebensdauer haben und sparsam sein.
                                                           Bei vielen Geräten sind die Betriebskosten über die Lebens-
Fördervoraussetzung
                                                           dauer deutlich höher als ihr Kaufpreis. Besonders sparsame
Förderfähig ist der Erwerb von Neuwägen, Tageszulassun-    Geräte sparen im Laufe der Jahre wesentlich mehr an Strom-
gen und Jahreswägen. Fördervoraussetzung ist die aus-      und Heizkosten ein, als sie in der Anschaffung mehr kosten.
schließlich private Nutzung des Erdgasautos.               In der Stabsstelle Umwelt und Agenda 21 erhalten Sie eine
                                                           Broschüre über die aktuell sparsamsten Haushaltsgeräte.
         Förderbetrag: 250 €
                                                           Fördervoraussetzung
                                                           Gefördert wird der Kauf von neuen Kühl- oder Gefriergerä-
                                                           ten beziehungsweise von Kühl-, Gefrier-Kombinationen, von
                                                           Wäschetrocknern, Waschmaschinen und Geschirrspülern
                                                           der aktuell besten Energieeffizienzklasse des EU-Energiela-
                                                           bels. Zuwendungsvoraussetzung bei Kühl- oder Gefriergerä-
                                                           ten beziehungsweise Kühl-, Gefrier-Kombinationen ist die
                                                           gleichzeitig fachgerechte Entsorgung des Altgerätes.
                                                           Pro Kalenderjahr werden maximal 150 Stück gefördert.
                                                           Berücksichtigt werden die ersten 150 Antragsteller, die in
                                                           der Zeit von 1.1. bis 31.12. des laufenden Kalenderjahres
                                                           einen Förderantrag inklusive erforderlicher Unterlagen bei
                                                           der Stadt Neuburg an der Donau einreichen. Der Kauf des
                                                           Fördergegenstandes hat im Jahr der Antragsstellung zu er-
                                                           folgen.

                                                                      Förderbetrag: 70 €
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Informationen, Kontakt, Beratung:

Stadt Neuburg an der Donau
Stabsstelle Umwelt und Agenda 21
Landschaftsstraße A 116
86633 Neuburg an der Donau
E-Mail: umwelt@neuburg-donau.de

Beratung bei Neubau und Sanierung,
Fördermittelberatung:
Dipl.-Ing. agr. Birgit Bayer-Kroneisl
Energieberater (HWK)
Tel.: 08431 / 55-336

Bearbeitung Förderanträge:
Claudia Kreitmeier
Tel.: 08431 / 55-219

    Richtlinie
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                               Stand: Januar 2021
                               Layout / Satz: www.werbeagentur-ek.de
                               Bilder: Stadt Neuburg (Birgit Bayer-Kroneisl, Bernhard
                               Mahler), Stadtwerke Neuburg, asset bauen wohnen
                               gmbh, Dr. Frank Rothe, Fotolia (Ingo Bartussek,
                               dima_pics, Gerd, hati, K.-U. Häßler, Hofmann,
                               iMAGINE, js-photo, Kabby, lumen-digital, mhp,
                               Andrey Popov, Birgit Reitz-miket)
                               Der Umwelt zuliebe: Klimaneutral gedruckt
                               auf 100 % Recyclingpapier mit FSC-Zertifizierung
                               und Blauem Engel.
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