Förderprogramm Klima- und Ressourcenschutz Stadt Neuburg an der Donau
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Förderprogramm Klima- und Ressourcenschutz Stadt Neuburg an der Donau Z us c huss! sich Ihren lzkesse l ie o uch S heith ern a s- und Sc winnung Sich lagenn . Pellet errück ge ss häuse r ie r- u n d PV-A . Regenwa Plusenerg ung Sola u d mpen . Passiv- un r-Ort-Bera r t e p Wärm sanlagen a u . o lle sch V . E l e kt r o r o os g r t Lüftun ng . Fenste us Strom . Erdgasaut u on e Dämm er . Öko-B shaltsgerät äd au Fahrr parende H ies Energ 1
Klimaschutz geht alle an! Inhalt Grußwort 4 So geht´s 5 Regenwasserrückgewinnung 6 Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Raumheizung 7 „Wenn alle Fischarten ausgestorben sind, Pellets-/ Hackschnitzelheizungen, Scheitholzvergaserkessel 8 dann essen wir halt etwas anderes. Effiziente Wärmepumpen 9 Diesen Ausweg haben wir beim globalen Klima nicht.“ Kontrollierte Lüftungsanlagen 10 Manfred Milinski, Prof.Dr. (*1950), Anschluss an ein Nahwärmenetz 11 Evolutionsbiologe Wärmedämmung von Dach und Außenwänden 12 Quelle: FOCUS Öko-Bonus Wärmedämmung 12 Austausch von Fenstern 13 Kombibonus Fenstertausch und Außenwanddämmung 13 „Auf Veränderungen zu hoffen, ohne selbst etwas dafür Passivhäuser 14 zu tun, ist wie am Bahnhof zu stehen und auf ein Schiff Plusenergiehäuser 15 zu warten.“ Vor-Ort-Beratung16 Albert Einstein Photovoltaikanlagen mit Batteriespeicher 17 Bürgersolarkraftwerke 17 Kombinationsbonus Elektroauto und Photovoltaikanlage18 Öko-Bonus Strom 19 Elektro-Roller 20 Fahrräder 21 Erdgas-Autos 22 Stand: 01.01.2021 Energiesparende Haushaltsgeräte 23 Informationen, Kontakt, Beratung 24 2 3
Liebe Bürgerinnen und Bürger, der Klimaschutz ist für die Stadt Neuburg an der Donau schon immer ein wichtiges Thema. Seit 1992 fördert die Stadt Maßnahmen, die zum Schutz von Umwelt und Klima beitragen. Mit dem Neuburger Energieleitbild hat sich die Stadt Neuburg zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2020 30 % CO2 zu sparen. Die Energiewende kann nur mit So geht´s vereinten Kräften gelingen. Die Stadt Neuburg an der Donau hat bereits eine Reihe wichtiger Maßnahmen umgesetzt, Wer erhält die Förderung? doch ist es wichtig, dass auch möglichst viele Haushalte in Neuburg konkrete Maßnahmen zur Energieeinsparung und Förderberichtigt sind Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in zum Schutz von Ressourcen umsetzen. Neuburg sowie Vereine und Stiftungen, die ihren Sitz in Neu- burg haben. Bei Neubau und Sanierung muss sich das Gebäu- Ich hoffe, dass wir Ihnen mit dem Förderprogramm „Klima- de in der Stadt Neuburg an der Donau befinden. Antragsteller und Ressourcenschutz“ eine Hilfestellung für Ihren persön- ist der Eigentümer des Gebäudes bzw. der Eigentümer des lichen Beitrag zum Klimaschutz an die Hand geben können. Fördergegenstandes. Ausgeschlossen sind Hersteller oder Die Stabsstelle Umwelt und Agenda 21 berät Sie bei Ihren Händler von Anlagen oder deren Familienangehörige. Fragen rund um Sanierung und Förderung gerne! Ihr Wichtige Hinweise zur Förderung Die Bezuschussung ist pro Haushalt und Maßnahme nur ein- mal zulässig. Maßnahmen zur Sanierung müssen von einem Dr. Bernhard Gmehling Fachbetrieb ausgeführt werden. Es werden nur Maßnahmen Oberbürgermeister an Wohn- und Nebengebäuden berücksichtigt. Grundsätzlich sind nur neue Anlagen bzw. Fördergegenstände förderfähig. Eine Doppelförderung von Zuschussprogrammen anderer öf- fentlicher Haushalte ist von Seiten der Stadt möglich. Maß- Förderprogramm Klima und Ressourcenschutz nahmen, die bereits durch ein anderes städtisches Förderpro- gramm bezuschusst werden, werden nicht gefördert. Stadt Neuburg an der Donau Stabsstelle Umwelt und Agenda 21 Wann und wie erfolgt die Fördermittelvergabe? Landschaftsstraße A 116, 86633 Neuburg an der Donau Der Förderantrag ist innerhalb von neun Monaten nach Her- E-Mail: umwelt@neuburg-donau.de stellung der Betriebsbereitschaft, bzw. beim Kauf von Fahr- Beratung bei Neubau und Sanierung, Fördermittelberatung: zeugen oder energiesparenden Haushaltsgeräten nach Rech- Dipl.-Ing. agr. Birgit Bayer-Kroneisl nungsstellung bei der Stabsstelle Umwelt der Stadt Neuburg Energieberater (HWK) an der Donau einzureichen. Dem Antrag sind die Rechnung Tel.: 08431 / 55-336 im Original und die im Antrag genannten Unterlagen beizu- fügen. Bearbeitung Förderanträge: Claudia Kreitmeier Die Vergabe der Fördermittel erfolgt im Rahmen der verfüg- Tel.: 08431 / 55-219 baren Haushaltsmittel, ein Rechtsanspruch besteht nicht. 4 5
Regenwasserrückgewinnungsanlagen Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Raumheizung Zweck von Regenwasserrückgewinnungsanlagen ist es, den Die Nutzung der Sonnenenergie ist ein zentraler Baustein für Trinkwasserverbrauch innerhalb von Haushalten zu reduzie- eine nachhaltige Energieversorgung unserer Gebäude. Eine ren. Gefördert werden Anlagen zur Gartenbewässerung, für Solaranlage kann bei optimaler Auslegung einen Großteil die Toilettenspülung und für die Waschmaschine. des Warmwasserbedarfs und einen Teil des Heizwärmebe- darfs eines Wohnhauses abdecken. Ziel ist, von Frühjahr bis Herbst ohne zusätzliche Heizung auszukommen. Durch das Fördervoraussetzung Abschalten der zentralen Heizungsanlage (z.B. Gasbrenn- Die Regenwasserrückgewinnungsanlage ist als selbsttätig wertanlage) kann ineffizienter Teillastbetrieb vermieden wirkende Anlage mit Pumpe und Steuerungstechnik aus- und die Kesselanlage geschont werden. zuführen. Die Wassermenge, die im Haushalt genutzt bzw. Solaranlagen haben eine positive Energiebilanz, d.h. sie ins öffentliche Kanalnetz eingeleitet wird, ist durch geeichte „ernten“ mehr Energie als zu ihrer Erstellung benötigt wird. Wasserzähler zu erfassen. Die energetische Amortisationszeit von Solaranlagen liegt bei zwei bis vier Jahren und ist somit sehr günstig. Förderbetrag: 150 € für den Einsatz zur Gartenbewässerung Fördervoraussetzung 150 € für den Einsatz zur Toilettenspülung 150 € für den Anschluss an die Waschmaschine Fördervoraussetzung ist ein Mindestvolumen des Heizwas- serpufferspeichers von 750 l ab 10 m², von 1 m³ ab 15 m² und von 1,5 m³ ab 20 m² Bruttokollektorfläche. Der Heizwasserpufferspeicher muss lückenlos und hochwer- tig gedämmt sein. Förderbetrag: Solaranlagen zur Warmwasserbereitung: 300 € Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung: 800 € 6 7
Pelletsheizungen, Scheitholzvergaserkessel Effiziente Wärmepumpen und Hackschnitzelheizungen Der traditionelle Brennstoff Holz erlebt heute eine Renais- Wärmepumpen werden seit mehr als 30 Jahren in Wohn- sance in modernen und komfortablen Heizungsanlagen. gebäuden eingesetzt und sind technisch ausgereift und zu- Holz ist ein nachwachsender und ständig verfügbarer Roh- verlässig. Sie erschließen die im Erdreich, im Grundwasser stoff, der regional gewonnen wird. Die CO2-Emissionen oder in der Umgebungsluft gespeicherte Sonnenwärme und werden auf ein Minimum reduziert, da das Holz bei der geben diese an den Heizkreislauf oder das Warmwasser ab. Verbrennung nur so viel CO2 abgibt, wie es im Laufe des Wärmepumpen eignen sich besonders für Fußbodenhei- Wachstums aufgenommen hat. Lediglich für die Produktion zungen in energieeffizienten Neubauten, da diese umso ef- und den Transport schlagen CO2-Emissionen in der Gesamt- fizienter arbeiten, je geringer die Vorlauftemperatur ist. energiebilanz zu Buche. Zudem schafft die Nutzung von Holz als Energiequelle Unabhängigkeit von den stets unsicherer werdenden Rohstoffimporten. Fördervoraussetzung Erd-, und Grundwasserwärmepumpen müssen eine Jahres- arbeitszahl von mindestens 4,0 im Neubau bzw. mindestens Fördervoraussetzung 3,8 im Gebäudebestand aufweisen. Die Jahresarbeitszahl Förderfähig sind automatisch beschickte Kessel zur Ver- von Luftwärmepumpen muss mindestens 3,5 im Neubau brennung von Holzpellets und Hackschnitzeln mit einer in- bzw. mindestens 3,3 im Gebäudebestand betragen. stallierten Nennwärmeleistung von 5 bis 100 kW, soweit es Die Wärmepumpe muss über einen Strom- und Wärme- sich um eine Zentralheizung handelt. Förderfähig sind auch mengenzähler verfügen. Ein hydraulischer Abgleich der Hei- Scheitholzvergaserkessel mit einer installierten Nennwär- zungsanlage ist nachzuweisen. meleistung von 10 bis 50 kW, wenn sie an eine Zentralhei- zung angeschlossen sind und der Pufferspeicher eine Größe von mindestens 50 Liter pro kW aufweist. Weitere Förder- Förderbetrag: kriterien bezüglich Emissionen, Wirkungsgrad und Aus- Erdwärmepumpen 1.000 € schlusskriterien sind den Richtlinien des Förderprogramms Grundwasserwärmepumpen: 1.000 € zu entnehmen. Luftwärmepumpen: 500 € Förderbetrag: 1.000 € 8 9
Kontrollierte Lüftungsanlagen Anschluss an ein Nahwärmenetz Eine gute Lüftung von Wohnräumen ist vor allem bei Neu- Die Stadt Neuburg an der Donau fördert den Anschluss an bauten wichtig. Aber auch durch den Einbau neuer Fenster eigenständige Wärmenetze, deren Grundlast-Wärmever- wird ein Haus dichter und es kann zu unerwünscht hoher sorgung durch eine Hackschnitzelheizung, Pelletsanlage, Luftfeuchte und Schimmelbildung in den Ecken oder hinter Scheitholzkesselheizung, Rapsöl-BHKW oder Wärmepumpe Möbelstücken führen. Mit einer Lüftungsanlage wird das erfolgt. Damit wird die Nutzung erneuerbarer Energien und richtige Lüften wesentlich einfacher und man hat automa- die im Vergleich zu fossilen Energieträgern positive CO2- tisch rund um die Uhr eine hervorragende Luftqualität im Bilanz gefördert. Ein Anschluss an die Neuburger Nahwärme Haus. der Stadtwerke Neuburg an der Donau wird nicht gefördert. Fördergegenstand ist die Wärmeübergabestation. Fördervoraussetzung Förderfähig sind zentrale und dezentrale Lüftungsanlagen Fördervoraussetzung mit einem Wärmerückgewinnungsgrad von mindestens Die Grundlastversorgung wird mit Erneuerbaren Energien 80 %. Fördervoraussetzung ist, dass alle beheizten Wohn- gewährleistet. Die Wärmeübergabesstation muss mit ei- räume in das Lüftungskonzept einbezogen werden. Zent- nem integrierten, eichfähigen Wärmemengenzähler aus- rale Lüftungsanlagen müssen zudem mit einer CO2- bzw. gestattet sein. Feuchtesteuerung ausgestattet sein. Ein Dichtigkeitstest zur Vermeidung von unkontrollierten Wärmeverlusten ist nachzuweisen. Förderbetrag: 300 € Förderbetrag: Zentrale Lüftungsanlagen: 800 € Dezentrale Lüftungsanlagen: 300 € 10 11
Wärmedämmung von Dach und Außenwänden Austausch von Fenstern Die beste Energie ist diejenige, die erst gar nicht verbraucht Fenster können je nach Qualität einen erheblichen Teil zu den wird. Ein guter Wärmeschutz verringert entscheidend den Wärmeverlusten eines Hauses beitragen. In den vergangenen Energiebedarf eines Hauses und damit auch die Heizkosten. Jahren hat die Entwicklung energiesparender Fenster große Fortschritte gemacht. Ein modernes Fenster mit 3-Scheiben- Fördervoraussetzung Verglasung gibt im Winter nur halb so viel Wärme nach drau- • Außenwände: U-Wert ≤ 0,20 W/m²K (natürliche ßen ab wie durchschnittliche Fenster vor zehn Jahren. Dämmstoffen oder Zellulose: U-Wert ≤ 0,24 W/m²K) • Dach/oberste Geschossdecke: U-Wert ≤ 0,14 W/m²K Fördervoraussetzung (natürl. Dämmstoffe od. Zellulose: U-Wert ≤ 0,20 W/m²K) Gefördert wird der Einbau von neuen Fenstern, die einen Die Wärmedämmung ist an allen Außenwänden bzw. auf Mindest-Uw-Wert von 0,94 W/m²K einhalten. Voraussetzung der Gesamtfläche des Daches anzubringen. Der U-Wert muss ist, dass alle Fenster des Gebäudes ausgetauscht werden durch einen Bauvorlageberechtigten oder nach Landes- (ausgenommen sind Fenster unbeheizter Räume und Fenster, recht zugelassenen Energieberater bestätigt werden. die innerhalb der letzten zehn Jahre ausgetauscht wurden). Förderbetrag: bei Außenwänden 1.500 € Förderbetrag: 700 € bei Dach und oberster Geschossdecke 1.000 € Öko-Bonus Wörmedämmung Kombinationsbonus Fenstertausch und Außenwanddämmung: Ein Öko-Bonus für die Verbesserung des Wärmeschutzes von Außenwänden und Dach bzw. oberster Geschossdecke von Ein Kombinationsbonus wird gewährt, wenn gleichzeitig mit Wohngebäuden wird gewährt, wenn Dämmstoffe aus nach- dem Austausch der Fenster der Wärmeschutz an Außenwän- wachsenden Rohstoffen, natürlichen Dämmstoffen, Zellulose den verbessert wird. Fördervoraussetzung ist, dass auch die oder sonstigen Recyclingprodukten für das gesamte Bauteil Außenwände über das Förderprogramm „Klima- und Res- eingesetzt werden und die Zuwendungsvoraussetzungen für sourcenschutz“ gefördert wurden und der zeitliche Abstand Außenwände und Dach erfüllt werden. beider Maßnahmen nicht mehr als zwölf Monate beträgt. Förderbetrag: 500 € Förderbetrag: 500 € 12 13
Passivhäuser Plusenergiehäuser Ein Passivhaus ist ein Gebäude, das aufgrund seiner guten Ein Plusenergiegebäude weist eine jährlich positive Ener- Wärmedämmung und geringer Lüftungswärmeverluste in giebilanz auf: es gewinnt mehr Energie, als es von außen in der Regel keine klassische Gebäudeheizung benötigt. Ein Form von Elektrizität, Gas, Heizöl oder Holzbrennstoffen be- Passivhaus verbraucht demnach 75 % weniger Heizwärme zieht. Voraussetzung für ein Plusenergiehaus ist eine gut ge- als ein herkömmlicher Neubau. Der Heizenergieverbrauch dämmte Gebäudehülle. Das Plus wird mit sauberem Solar- eines Passivhauses liegt bei 1,5 Liter Heizölgleichwert je strom erreicht, der an das öffentliche Netz abgegeben wird. Quadratmeter Wohnfläche. Zudem ist der Wohnkomfort in einem Passivhaus wesent- Fördervoraussetzung lich verbessert: für gleichbleibend frische Luft sorgt eine Gefördert wird die Errichtung von Plusenergiehäusern auf Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, gut gedämmte Basis eines KfW Effizienzhauses 40 oder einer besseren Wände und isolierte Fenster garantieren thermische Behag- Effizienzklasse. Der Jahresertrag des auf dem Grundstück lichkeit. mit erneuerbaren Energien produzierten Stroms multipli- ziert mit dem Primärenergiefaktor T für Strom muss über die Fördervoraussetzung Simulationsberechnung den verbleibenden Jahres-Primär- Fördervoraussetzung ist die Erfüllung der Bewertungskri- energiebedarf aus dem EnEV-Nachweis um mindestens terien der Zertifizierungsstelle für qualitätsgeprüfte Passiv- 1500 kWh/a übersteigen. häuser, Passivhausinstitut Darmstadt: Die Förderung der Errichtung von Plusenergiehäusern ist • Jahresheizwärmebedarf max. 15 kWh/(m²a) oder Heiz- nicht mit weiteren Maßnahmen aus dem städtischen För- wärmelast max. 10 W/m² derprogramm kumulierbar. • Drucktestluftwechsel n50 max. 0,6 h-1 Die Förderung der Errichtung von Passivhäusern ist nicht Förderbetrag: 3.000 € mit weiteren Maßnahmen aus dem städtischen Förderpro- gramm kumulierbar. Förderbetrag: 3.000 € 14 15
Vor-Ort-Beratung Photovoltaikanlagen mit Batteriespeicher Eine unabhängige Energieberatung vor Ort ist vor allem Es gibt viele Gründe für Photovoltaik. Umweltfreundlichkeit dann sinnvoll, wenn eine umfassende Sanierung des Eigen- und Nachhaltigkeit sind nur zwei Beweggründe! Durch ei- heims geplant ist oder man nicht sicher ist, welche Maßnah- nen Batteriespeicher kann der Eigenverbrauch erhöht wer- me man zuerst durchführen soll. Die Energieberatung ist den, zudem werden Netzspitzen entlastet. produktneutral. Der/die Energieberater/in begutachtet Gebäudehülle und Fördervoraussetzung Heiztechnik und macht daraufhin Vorschläge zur Umsetzung Förderfähig sind PV-Anlagen mit Batteriespeicher von von Maßnahmen, priorisiert nach Dringlichkeit, Einsparung 2-10 kWp Modulleistung (installiert auf dem eigenen Gebäu- und Amortisation. de). Der Stromspeicher muss gemäß Herstellerangabe eine Die Kosten für die Energieberatung zahlen sich in den meis- nutzbare Speicherkapazität von mindestens 4 kWh aufweisen. ten Fällen aus, denn durch sinnvolles Vorgehen bei der Sa- Die Förderung für PV-Anlagen mit Batteriespeicher ist nicht nierung kann viel Geld und Energie eingespart werden. mit dem Kombinationsbonus Elektroauto und Photovoltaik und nicht mit der Förderung von Bürgersolarkraftwerken ku- mulierbar. Fördervoraussetzung Bezuschusst wird eine Energieberatung durch anerkannte, Förderbetrag: 500 € bis 2 kWp Modulleistung, in der Energieeffizienz-Expertenliste der deutschen Energie- 50 € je weiteres kWp Modulleistung agentur (dena) gelistete Energieberater. Die Beratung muss vor Ort durchgeführt und ein Energieberatungsbericht er- Bürgersolarkraftwerke stellt werden. Der Energieberatungsbericht muss mindes- tens aus der Datenaufnahme von Gebäudehülle und Heiz- Förderfähig sind von der Stadt Neuburg an der Donau an- technik und der Erläuterung von möglichen Maßnahmen erkannte Bürgersolarkraftwerke, die sich im Stadtgebiet bei Gebäudehülle und Heiztechnik bestehen. befinden. Die Zuwendung wird an die Anteilseigner ab 2 kWp Modulleistung ausbezahlt. Die Förderung der Betei- ligung am Bürgersolarkraftwerk ist nicht mit der Förderung Förderbetrag: 200 € von Photovoltaikanlagen mit Batteriespeicher oder mit dem Kombinationsbonus Elektro-Auto kumulierbar. Förderbetrag: 300 € 16 17
Kombinationsbonus Elektro-Auto und Öko-Bonus Strom Photovoltaikanlage Ein Kombinationsbonus wird gewährt, wenn gleichzeitig mit Ein Öko-Bonus Strom wird gewährt, wenn bei der Nutzung dem Erwerb eines Elektro-Autos eine Photovoltaikanlage von einer Ladestation bzw. Wallbox mindestens über einen Zeit- mindestens 2 kWp Modulleistung auf dem eigenen Gebäude raum von zwölf Monaten Strom der Stadtwerke Neuburg aus errichtet wird. erneuerbaren Energien oder regional erzeugter Strom aus Blockheizkraftwerken der Stadtwerke Neuburg bezogen wird. Fördervoraussetzung Die Leistung der Photovoltaikanlage muss mindestens 2 kWp Fördervoraussetzung betragen. Der zeitliche Abstand von der Anschaffung des Elek- Die Ladestation bzw. Wallbox muss sich im privaten Bereich tro-Autos bis zur Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage darf (Garage, Einfahrt, Carport) oder auf einem privaten Parkplatz nicht mehr als zwölf Monate betragen. Der Kombinationsbo- oder in einer privaten Tiefgarage, die nur für einen bestimm- nus ist nicht mit der Förderung von Photovoltaikanlagen mit ten Personenkreis zugänglich ist, befinden. Batteriespeicher und nicht mit der Förderung von Bürgersolar- kraftwerken kumulierbar. Förderbetrag: 100 € Förderbetrag: 500 € 18 19
Elektro-Roller Fahrräder Ebenso wie die Elektro-Fahrräder sollen Elektro-Roller das Ziel der Förderung von Fahrrädern ist, dass noch mehr Kurz- Auto vor allem bei Kurzstrecken ersetzen und damit einen strecken – anstatt mit dem Auto – mit dem Fahrrad zurück- Beitrag zur Verkehrsentlastung und zum Klimaschutz leisten. gelegt werden. Mit der Förderung des Fahrradverkehrs soll der innerstädtische Verkehr reduziert und die Luftqualität in Fördervoraussetzung der Stadt verbessert werden. Gefördert wird der Kauf eines neuen Elektro-Rollers. Die Min- destleistung muss 1200 Watt betragen. Der Elektro-Roller Fördervoraussetzung darf ausschließlich für die private Nutzung vorgesehen sein. Gefördert wird der Kauf von Elektro- und Lastenfahrrädern sowie Fahrradanhänger für Kinder oder Lasten. Pro Kalender- jahr werden maximal 200 Fahrräder gefördert. Berücksichtigt Förderbetrag: 250 € werden die ersten 200 Antragsteller, die in der Zeit von 1.1. bis 31.12. des laufenden Kalenderjahres einen Förderantrag inklusive erforderlicher Unterlagen bei der Stadt Neuburg an der Donau einreichen. Ausschlaggebend für die Rangfolge der eingegangenen Förderanträge ist der Eingangsstempel der Stadt Neuburg an der Donau. Der Kauf eines Fahrrads hat im Jahr der Antragsstellung zu erfolgen. Die Bezuschussung ist pro Antragsteller einmal und pro Haushalt zweimal zu- lässig. Gefördert werden ausschließlich neue Fahrräder. Förderbeträge: Elektro-Fahrrad 100 € Elektro-Lastenfahrrad 300 € Lastenfahrrad mechanisch 100 € Fahrradanhänger 50 € 20 21
Erdgas-Autos Energiesparende Haushaltsgeräte Die Abgaswerte von Erdgas-Autos sind deutlich besser als Kühl- und Gefriergeräte, Wasch- und Spülmaschinen sowie die von konventionellen Motoren. Im Südpark Neuburg gibt Wäschetrockner sind Anschaffungen für viele Jahre. Neben es eine Tankstelle für Erdgas. guter Leistung sollen sie vor allem zuverlässig sein, eine lan- ge Lebensdauer haben und sparsam sein. Bei vielen Geräten sind die Betriebskosten über die Lebens- Fördervoraussetzung dauer deutlich höher als ihr Kaufpreis. Besonders sparsame Förderfähig ist der Erwerb von Neuwägen, Tageszulassun- Geräte sparen im Laufe der Jahre wesentlich mehr an Strom- gen und Jahreswägen. Fördervoraussetzung ist die aus- und Heizkosten ein, als sie in der Anschaffung mehr kosten. schließlich private Nutzung des Erdgasautos. In der Stabsstelle Umwelt und Agenda 21 erhalten Sie eine Broschüre über die aktuell sparsamsten Haushaltsgeräte. Förderbetrag: 250 € Fördervoraussetzung Gefördert wird der Kauf von neuen Kühl- oder Gefriergerä- ten beziehungsweise von Kühl-, Gefrier-Kombinationen, von Wäschetrocknern, Waschmaschinen und Geschirrspülern der aktuell besten Energieeffizienzklasse des EU-Energiela- bels. Zuwendungsvoraussetzung bei Kühl- oder Gefriergerä- ten beziehungsweise Kühl-, Gefrier-Kombinationen ist die gleichzeitig fachgerechte Entsorgung des Altgerätes. Pro Kalenderjahr werden maximal 150 Stück gefördert. Berücksichtigt werden die ersten 150 Antragsteller, die in der Zeit von 1.1. bis 31.12. des laufenden Kalenderjahres einen Förderantrag inklusive erforderlicher Unterlagen bei der Stadt Neuburg an der Donau einreichen. Der Kauf des Fördergegenstandes hat im Jahr der Antragsstellung zu er- folgen. Förderbetrag: 70 € 22 23
Informationen, Kontakt, Beratung: Stadt Neuburg an der Donau Stabsstelle Umwelt und Agenda 21 Landschaftsstraße A 116 86633 Neuburg an der Donau E-Mail: umwelt@neuburg-donau.de Beratung bei Neubau und Sanierung, Fördermittelberatung: Dipl.-Ing. agr. Birgit Bayer-Kroneisl Energieberater (HWK) Tel.: 08431 / 55-336 Bearbeitung Förderanträge: Claudia Kreitmeier Tel.: 08431 / 55-219 Richtlinie n und Antr äge zum D w w w.neu ownload burg-dona finden Sie u.de/dow unter: nloads Stand: Januar 2021 Layout / Satz: www.werbeagentur-ek.de Bilder: Stadt Neuburg (Birgit Bayer-Kroneisl, Bernhard Mahler), Stadtwerke Neuburg, asset bauen wohnen gmbh, Dr. Frank Rothe, Fotolia (Ingo Bartussek, dima_pics, Gerd, hati, K.-U. Häßler, Hofmann, iMAGINE, js-photo, Kabby, lumen-digital, mhp, Andrey Popov, Birgit Reitz-miket) Der Umwelt zuliebe: Klimaneutral gedruckt auf 100 % Recyclingpapier mit FSC-Zertifizierung und Blauem Engel.
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