Frohe Weihnachten - Gemeinde Niederorschel
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Amtsblatt der Gemeinde Niederorschel, bestehend aus den Ortsteilen Deuna, Gerterode, Hausen, Kleinbartloff, Niederorschel, Oberorschel, Reifenstein, Rüdigershagen und Vollenborn mit öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Niederorschel und deren Ortsteile entsprechend der Thüringer Bekanntmachungsverordnung - ThürBekVO - in der zur Zeit gültigen Fassung. Jahrgang 31 Freitag, den 20. Dezember 2019 Nr. 51/2019 Frohe Weihnachten Die Gemeinde Niederorschel wünscht allen Einwohnern sowie den Firmen und Betrieben ein besinnliches Weihnachtsfest und einen erfolgreichen Start in das neue Jahr. Ein Weihnachtsgedicht Markt und Straßen stehn verlassen, Und ich wandre aus den Mauern Still erleuchtet jedes Haus, Bis hinaus in’s freie Feld, Sinnend geh’ ich durch die Gassen, Hehres Glänzen, heil’ges Schauern! Alles sieht so festlich aus. Wie so weit und still die Welt! An den Fenstern haben Frauen Sterne hoch die Kreise schlingen, Buntes Spielzeug fromm geschmückt, Aus des Schnees Einsamkeit Tausend Kindlein stehn und schauen, Steigt’s wie wunderbares Singen – Sind so wunderstill beglückt. O du gnadenreiche Zeit! (Joseph von Eichendorff)
Nr. 51/2019 -2- Eichsfelder Kessel Es ist nur noch kurze Zeit, dann feiern wir Weihnachten und stehen an der Schwelle zu einem neuen Jahr. Dies ist die Zeit der Besinnung, aber auch die Zeit, um rückblickend auf das alte Jahr zu schauen und einen Ausblick auf das neue Jahr zu wagen. Weihnachten ist für die meisten Menschen das wichtigste und schönste Fest des Jahres. Es gibt uns Gelegenheit, auch einmal auf die wichtigen Dinge zu blicken, auf die Gesundheit und auch das Glück. Gesundheit lässt sich zum Beispiel nicht in Geschenk- papier wickeln und unter den Christbaum legen. Auch Glück kann man nicht kaufen. Dennoch sind Gesundheit, Zufriedenheit und ein Leben in Frieden Geschenke, für die wir selbst nicht dankbar genug sein können. In diesem Sinne wünschen wir schöne, besinnliche Weihnachtstage und ein glückliches, gesundes und erfolgreiches Jahr 2020. Wir sagen allen Danke, die uns in diesem Jahr begleitet und geholfen haben und wünschen uns auch für die nächsten Jahre ein gutes Miteinander. Der Bürgermeister und die Ortsteilbürgermeister der Gemeinde Niederorschel Ingo Michalewski Alfons Müller Udo Hartung, Stefan Nolte Guido Gille Michael Kohl Gemeinde Niederorschel Öffnungszeiten der Verwaltung: Zentrale Bergstraße 51, Montag, Donnerstag 09:00 - 12:00 und Anschrift: 37355 Niederorschel 14:00 - 16:00 Uhr Telefon- 036076 557-0 Dienstag 09:00 - 12:00 und Zentrale: 14:00 - 17:30 Uhr Fax: 036076 55780 Mittwoch und Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Internet: www.niederorschel.de Telefon Einwohnermeldeamt: 036076 55729 E-Mail: gemeinde@niederorschel.de Fax: 036076 55782 DE-Mail: vg@eichsfelder-kessel.de-mail.de Telefon Standesamt: 036076 55728 Fax: 036076 55782 Sprechzeiten des Bürgermeisters und der Ortsteilbürgermeister: Ort Bürgermeister/ Wo? Sprechzeiten Telefon während Ortsteilbürger- der Sprechzeiten meisters Gemeinde Niederorschel Bürgermeister Gemeindebüro, Termine nach Vereinbarung 036076 5570 Ortsteil Niederorschel Ingo Michalewski Marktplatz 2, unter 37355 Niederorschel Gemeinde Niederorschel Ortsteilbürgermeister Gemeindebüro Deuna jeden 1., 3. und 4. Montag 036076 44761 Ortsteil Deuna Alfons Müller Zum Hinterdorf 30, im Monat: 37355 Niederorschel 17:00 Uhr - 18:00 Uhr Gemeinde Niederorschel Ortsteilbürgermeister Gemeindehaus Vollenborn, jeden 2. Montag im Monat: 036076 59557 Ortsteil Vollenborn Alfons Müller Alte Schulstraße 8, 17:00 Uhr - 18:00 Uhr 37355 Niederorschel Gemeinde Niederorschel Ortsteilbürgermeister Gemeindebüro Gerterode dienstags: Ortsteil Gerterode Udo Hartung Karl-Marx-Straße 73, 18:00 Uhr - 19:00 Uhr 37355 Niederorschel Gemeinde Niederorschel Ortsteilbürgermeister Gemeindebüro Hausen dienstags: Ortsteil Hausen Stefan Nolte Mitteldorf 18, 17:00 Uhr - 18:00 Uhr 37355 Niederorschel Gemeinde Niederorschel Ortsteilbürgermeister Gemeindebüro Kleinbartloff dienstags: 036076 419484 Ortsteil Kleinbartloff Guido Gille Am Holzweg 4, 17:00 Uhr - 18:00 Uhr 37355 Niederorschel Gemeinde Niederorschel Ortsteilbürgermeister Gemeindebüro Rüdigershagen, jeden ersten Mittwoch Ortsteil Rüdigershagen Michael Kohl An der Kirche 73, im Monat: 37355 Niederorschel 18:00 Uhr - 19:00 Uhr
Eichsfelder Kessel -3- Nr. 51/2019 Hinweis: Post an die Ortsteile/Ortsteilbürgermeister erreicht Wohnungsverwaltung Niederorschel schneller die zuständigen Stellen, wenn Sie sie direkt an die Gemeinde Niederorschel (mit einem Hinweis auf den jeweili- An der Liebestatt 6, 37355 Niederorschel gen Ortsteil) senden. Sprechzeiten: dienstags 14:00 Uhr - 17:30 Uhr Kontaktbereichsbeamter donnerstags 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Telefon: 036076 51106 Herr Miethlau Fax: 036076 51111 Sprechzeiten im Verwaltungsgebäude Bergstraße 51: dienstags: 15:00 Uhr - 17:30 Uhr Bibliothek donnerstags: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Marktplatz 2, 37355 Niederorschel jeden ersten Samstag im Monat von 08:30 Uhr - 11:30 Uhr Öffnungszeiten: Telefon während der Sprechzeiten: 036076 59998 Dienstag und Donnerstag: 15:00 Uhr - 18:00 Uhr Handynummer: 0152 54872237 Telefon: 036076 55752 Schiedsstelle Heimatstube Niederorschel (gemeinsame Schiedsstelle der Gemeinde Niederorschel und Marktplatz 10, 37355 Niederorschel der VG „Eichsfeld-Wipperaue“) Öffnungszeiten: Die Verwaltung erfolgt durch die VG „Eichsfeld-Wipperaue“, West- Dienstag: 13:00 - 17:00 Uhr straße 2, 37339 Breitenworbis, Ansprechpartnerin ist Frau Rudat, Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr Telefon: 036074 77113. Informationen erhalten Sie auch über die Donnerstag: 09:00 - 11:00 Uhr Gemeinde Niederorschel, Bergstraße 51, 37355 Niederorschel, Telefon: 036076 52284 Ansprechpartnerin ist Frau Grimm, Telefon: 036076 55720. Nächster Erscheinungstermin: Defekte Straßenlampen Freitag, 10.01.2020 Sind Straßenlampen defekt oder funktionieren nicht einwandfrei, Annahmeschluss für Beiträge, die in den melden Sie dieses bitte dem Bauamt der Gemeinde Niederor- „Eichsfelder Kessel Nachrichten“ schel unter folgender Telefonnummer: 036076 55743. am 17.01.2020 veröffentlicht werden sollen: Abgabe von Bioabfällen Dienstag, 07.01.2020, 16:00 Uhr Beiträge geben Sie bitte bei der Die Annahmestelle auf dem Gelände des Bauhofs der Gemein- Gemeinde Niederorschel de Niederorschel - Siedlung 22 G, 37355 Niederorschel - ist mit Bergstraße 51, 37355 Niederorschel, Zimmer 23 ab oder Beginn der Sommerzeit freitags in der Zeit von 15:00 Uhr bis schicken diese per E-Mail an folgende Adresse: 18:00 Uhr und samstags von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr und mit gemeinde@niederorschel.de Beginn der Winterzeit freitags in der Zeit von 14:00 Uhr bis 17:00 Ansprechpartnerinnen: Frau Liebert und Frau Hentrich, Uhr und samstags von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr geöffnet. telefonisch unter 036076 5570 zu erreichen. Amtlicher Teil Gemeinde Niederorschel gen der letzten Jahre gezeigt haben, dass der Geschäftsbetrieb in diesen Tagen immer stärker zurückging und die Wochenlage der Feiertage es in diesem Jahr sehr anbieten, die Geschäftszei- ten zu pausieren. Aus diesem Grund sind in der Zeit vom 23.12.2019 bis 03.01.2020 Ablesung der Wasserzähler keine öffentlichen Geschäftszeiten. für die Jahresverbrauchsabrechnung 2019 Wir möchten Sie daher bitten, dringend erforderliche Behörden- gänge frühzeitig vor Weihnachten zu erledigen. Die diesjährige Ablesung der Wasserzähler erfolgt in der Zeit Der normale Dienstbetrieb beginnt wieder am Montag, 6. Ja- vom 26.11.2019 - 04.01.2020 durch unsere Mitarbeiter und ex- nuar 2020. terne Ableser. In Havariefällen erreichen Sie den Bereitschaftsdienst unter Die Ableser führen sichtbar einen Dienstausweis mit sich und Telefon: 036076 / 569-0 werden keine Geldbeträge in Empfang nehmen. oder über die Rettungsleitstelle, Telefon: 03606 / 5066780. Wir bitten darum, einen ungehinderten Zugang zu den Wasser- Wir wünschen Ihnen ein frohes gesegnetes Weihnachtsfest und zählern zu ermöglichen, um so eine ordnungsgemäße und auch für das neue Jahr 2020 alles Gute! kostengünstige Ablesung zu gewährleisten. Sollten Sie zum Zeitpunkt der Ablesung nicht anzutreffen sein, so Ihr WAZ „Eichsfelder Kessel“ wird bei Ihnen eine Nachricht hinterlegt und der Zählerstand zu einem dort benannten Termin abgeholt. Sie haben weiterhin die Möglichkeit, uns den Zählerstand per Telefon unter 036076/569- Wichtige Information - 22, per Fax unter 036076/569-32 oder per Email an service@ waz-ek.de zu übersenden. Abgabe von Bioabfällen Wir bedanken uns bei unseren Kunden für ihr Verständnis und In der Zeit vom ihre Mitarbeit. Freitag, dem 20.12.2019 bis zum Samstag, dem 11.01.2020, Ihr Wasser- und Abwasserzweckverband ist die Abgabe von Bioabfällen nicht möglich. „Eichsfelder Kessel“ Im neuen Jahr können Sie Ihre Bioabfälle ab Freitag, dem 17.01.2020 wieder abgeben. Sehr geehrte Kundinnen und Kunden, gez. Ingo Michalewski der Wasser- und Abwasserzweckverband „Eichsfelder Kessel“ Bürgermeister legt in diesem Jahr eine Weihnachtspause ein, da die Erfahrun-
Nr. 51/2019 -4- Eichsfelder Kessel Widerspruch gegen die Weitergabe personenbezogener Daten aus dem Melderegister Die Meldebehörden sind berechtigt, in folgenden Fällen Auskunft Wer von diesem Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchte, über Daten ihrer Einwohner zu erteilen bzw. zu übermitteln: wird gebeten, den „Antrag auf Einrichtung von Übermittlungs- · gem. § 42 Abs. 2 BMG an öffentlich-rechtliche Religionsge- sperren“ auszufüllen und bei der Gemeinde Niederorschel, - Ein- sellschaften über Familienangehörige (Ehegatte, minderjäh- wohnermeldeamt - abzugeben. rige Kinder), die nicht der selben oder keiner Religionsgesell- Die Gemeinde Niederorschel beabsichtigt, auch im Jahr 2020 schaft angehören den Alters- und Ehejubilaren in den „Eichsfelder-Kesselnachrich- · gem. § 50 Abs. 1 BMG an Parteien, Wählergruppen und Trä- ten“ zu gratulieren. gern von Wahlvorschlägen Ebenso werden die Alters- und Ehejubiläen dem Verlag „Mecke Druck“ in Duderstadt zwecks Veröffentlichung in der Heimatzeit- · gem. § 50 Abs. 2 BMG an Presse, Rundfunk und Mandatsträ- schrift „Eichsfeld“ zur Verfügung gestellt. ger über Alters- oder Ehejubiläen Dieser Gratulation bzw. Veröffentlichung von Jubiläen kann eben- · gem. § 50 Abs. 3 BMG an Adressbuchverlage falls mit dem „Antrag auf Einrichtung von Übermittlungssperren“ · gem. § 58 c Abs. 1 Soldatengesetz an das Bundesamt für widersprochen werden. das Personalmanagement der Bundeswehr Die betroffene Person hat nach den §§ 36 Abs. 2, 42 Abs.3, und Hinweis: 50 Abs. 5 BMG das Recht, der Weitergabe ihrer Daten zu wider- Bereits beantragte Übermittlungssperren behalten weiter ihre sprechen. Gültigkeit soweit sie nicht schriftlich widerrufen werden. Antrag auf Einrichtung von Übermittlungssperren # Der Antrag wird gestellt von: Name, Vorname: �������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� Geburtsdatum: ����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� Anschrift: �������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� Hiermit widerspreche ich folgenden Datenübermittlungen und Auskunftserteilungen # o an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allge- meinen Wahlen und Abstimmungen o an Adressbuchverlage zum Zwecke der Veröffentlichung in einem Adressbuch o an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften der ich nicht selbst, sondern mein Ehegatte oder meine minderjährigen Kinder angehören. o an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk (Thüringer Allgemeine, TLZ „Eichsfelder Tageblatt“) über Altersjubiläen(70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag) ebenso wünsche ich keine Veröffentlichung in den „Eichsfelder Kessel-Nach- richten“ und in der „Heimatzeitschrift Eichsfeld“ des Verlages „Mecke Druck“ # o an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk (Thüringer Allgemeine, TLZ „Eichsfelder Tageblatt“) über Ehejubiläen (Goldene Hochzeit, Diamantene Hochzeit, Eiserne Hochzeit) ebenso wünsche ich keine Veröffentlichung in den „Eichsfelder Kessel-Nachrichten“ Das Widerspruchsrecht bei Ehejubiläumsdaten kann nur gemeinsam ausgeübt werden. Für die Ein- richtung einer Übermittlungssperre dieser Daten ist die Unterschrift beider Ehegatten erforderlich. o an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, zwecks Übersendung von Infoma- terial (Antrag kann nur von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit gestellt werden, die das 18. Le- bensjahr noch nicht vollendet haben) # ����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� Datum, Unterschrift Erklärender Datum, Unterschrift Ehegatte
Eichsfelder Kessel -5- Nr. 51/2019 Fundsachen Bekanntmachung In Niederorschel wurden während des Weihnachtsmarktes auf der Gemeinde Niederorschel dem Marktplatz der abgebildete Kinderschuh sowie die abgebil- dete Damenstrickjacke gefunden und zur Verwahrung in der Ge- Öffentliche Auslegung der Ergänzungssatzung meindeverwaltung abgegeben. „Erlengrund“ der Gemeinde Niederorschel Der Gemeinderat der Gemeinde Niederorschel hat in seiner Sit- zung am 05.12.2019 die Ergänzungssatzung „Erlengrund“ auf der Gemarkung Niederorschel, Flur 6, Flurstücke 300/3 und 313 (teilweise) begrenzt: - nördlich durch das Flurstück 300/13 - südlich durch das Flurstück 314/17 - östlich durch die Flurstücke 300/9, 300/10, - westlich durch das Flurstück 685/294 und den Entwurf der Begründung dazu billigend beschlossen und erneut zur Auslegung bestimmt. Die Eigentümer melden sich bitte innerhalb einer Frist von 6 Wo- chen bei der Gemeinde Niederorschel, Bergstraße 51, 37355 Niederorschel, Tel. 036076 55727, Ansprechpartner ist Herr Di- egmann. Öffentliche Stellenausschreibung Die Gemeinde Niederorschel beabsichtigt zum 01.02.2020 eine Stelle als Hausmeister für eine Wohnanlage in Niederorschel (m/w/d) auf Basis eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses (450€) zu besetzen. Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD. Gesucht wird eine flexible, aufgeschlossene und belastbare Persönlichkeit mit guter Kommunikationsfähigkeit, umfas- senden handwerklichen Fertigkeiten sowie der Fähigkeit zur selbständigen Arbeit. Fahrerlaubnis der Klasse B sowie die Bereitschaft, das Pri- vatfahrzeug auch für dienstliche Zwecke zu nutzen und bei Bedarf, auch außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit und an Wochenenden zu arbeiten, werden vorausgesetzt. Zu den Aufgaben gehören die Erledigung der anfallenden hausmeisterlichen Reparatur- und Wartungsarbeiten, die Reinigung der Außenanlagen, Grünpflege und Winterdienst sowie Hausreinigung. Bei Interesse senden Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen an die Gemeinde Niederorschel Bergstraße 51, 37355 Niederorschel Mit der Abgabe der Bewerbung willigt die/der Bewerber/in in Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Erlengrund“ der Gemeinde eine Speicherung der personenbezogenen Daten während Niederorschel und der Entwurf der Begründung liegen in der Zeit vom des Bewerbungsverfahrens ein. Ein Widerruf der Einwilli- 06. Januar 2020 bis zum 07. Februar 2020 gung ist jederzeit möglich. im Bauamt der Gemeinde Niederorschel, Bergstraße 51, 37355 Niederorschel, gez. Ingo Michalewski montags von 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr, Bürgermeister dienstags von 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr, mittwochs von 9:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Wir bitten um Verständnis, dass wir Bewerbungs- donnerstags von 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr, unterlagen grundsätzlich nicht zurücksenden und i. d. R. drei Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens daten- freitags von 9:00 - 12:00 Uhr schutzkonform vernichten. zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der o.g. Auslegungsfrist können von jedermann Anre- gungen im Bauamt der Gemeinde Niederorschel, Bergstraße 51, 37355 Niederorschel, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. gez. Ingo Michalewski Bürgermeister (Siegel)
Nr. 51/2019 -6- Eichsfelder Kessel Bekanntmachung Für Fische, Gehegewild und Hummeln werden für 2020 keine Beiträge erhoben. Amtliche Tierbestandserhebung, einschließlich (2) Als Tierbestand im Sinne dieser Satzung sind alle Tiere einer Bienenvölker, der Thüringer Tierseuchenkasse Art anzusehen, die räumlich zusammengehalten oder gemein- zum Stichtag 03.01.2020 sam versorgt werden. (3) Dem Bund oder einem Land gehörende Tiere und Schlacht- Sehr geehrte Tierbesitzer, vieh, das Viehhöfen oder Schlachtstätten zugeführt wurde, un- die Thüringer Tierseuchenkasse führt die amtliche Tierbestand- terliegen nicht der Beitragspflicht. serhebung 2020 zum Stichtag 03.01.2020 durch. Alle Tierbe- (4) Der Beitragssatz nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 4.1.2, 4.2 und 4.3.2 sitzer, die bisher nicht in der Tierseuchenkasse angemeldet wird je Tier um 25 v. H. ermäßigt, wenn: waren und keine Meldekarte erhalten haben, werden hier- mit aufgefordert, ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Tierbe- 1. Der Endmastbetrieb gemäß der Schweine-Salmonellen-Ver- standsanmeldung gemäß nachstehender Satzung nachzukom- ordnung oder jede seiner Betriebsabteilungen ist im Ergeb- men. nis der Untersuchungen gemäß dieser Verordnung für den Die Tierbestandsmeldung ist an die Thüringer Tierseuchen- Zeitraum 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 in die Kate- kasse, Victor-Goerttler-Str. 4, 07745 Jena zu richten. Es wird gorie 1 eingestuft worden. darauf hingewiesen, dass die jährliche amtliche Tierbestandser- 2. Der Betrieb mit 20 oder mehr gemeldeten Sauen oder der hebung der Thüringer Tierseuchenkasse gesondert zur Viehzäh- spezialisierte Ferkelaufzuchtbetrieb gilt gemäß dem „Pro- lung des Thüringer Landesamtes für Statistik durchgeführt wird. gramm zur Salmonellenüberwachung in Schweinebeständen in Thüringen“ als „Salmonellen überwacht“ und ist auf der Ihre Thüringer Tierseuchenkasse Basis einer für den Bestand repräsentativen Stichprobe in Kategorie 1 eingestuft. Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse Die Einstufung nach Nr. 1 oder die Bescheinigung gemäß Anlage über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen 2 des in Nr. 2 genannten Programms ist der Tierseuchenkasse für das Jahr 2020 durch den Tierhalter bis zum 29. Februar 2020 schriftlich oder elektronisch vorzulegen. Fällt ein Betrieb unter Nr. 1 und 2 (ge- Aufgrund des § 8 Abs. 1, § 12 Satz 1 Nr. 1, § 17 Abs.1 Satz 3 mischter Betrieb) gilt der ermäßigte Beitragssatz, soweit jeweils und 4 und Abs. 2 sowie § 18 Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 3 Satz das Vorliegen der Voraussetzungen nach Nr. 1 und 2 entspre- 1 und Abs. 4 des Thüringer Tiergesundheitsgesetzes (ThürTier- chend den Bestimmungen dieses Absatzes nachgewiesen wird. GesG) in der Fassung vom 30. März 2010 (GVBI. S. 89), zuletzt §2 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Juli 2019 (GVBI. S. 236), hat der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse am 2. Ok- (1) Für die Berechnung der Beiträge für Pferde, Esel, Maultiere, tober 2019 folgende Satzung beschlossen: Maulesel, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine und Geflügel ist die Zahl der am 3. Januar 2020 vorhandenen Tiere (Stichtag für die §1 amtliche Erhebung gemäß § 18 Abs.1 Satz 1 ThürTierGesG), bei (1) Zur Erhebung der Tierseuchenkassenbeiträge für das Jahr Bienen die Anzahl der im Herbst des Vorjahres eingewinterten 2020 werden die Beitragssätze für die einzelnen Tierarten wie Bienenvölker maßgebend. folgt festgesetzt: (2) Die Tierhalter haben der Tierseuchenkasse entsprechend der Kategorien gemäß § 1 Abs. 1 unter Verwendung des amt- 1. Pferde, Esel, lichen Erhebungsvordruckes (Meldebogen) spätestens 14 Tage Maultiere und Maulesel je Tier 4,20 Euro nach dem Stichtag ihren Namen sowie die Anschrift mitzuteilen 2. Rinder einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel und die Art und die Zahl sowie den Standort der bei ihnen am 2.1 Rinder bis 24 Monate je Tier 6,00 Euro Stichtag vorhandenen Tiere, bei Bienenvölkern die Anzahl der 2.2 Rinder über 24 Monate je Tier 6,50 Euro im Herbst 2019 eingewinterten Bienenvölker, oder gegebenen- 3. Schafe und Ziegen falls die Aufgabe der Tierhaltung (auch vorübergehend) schrift- 3.1 Schafe bis 9 Monate je Tier 0,10 Euro lich oder im elektronischen Meldeverfahren auf der Website der 3.2 Schafe über 9 bis 18 Monate je Tier 1,00 Euro Thüringer Tierseuchenkasse zu melden. Für die Teilnahme am 3.3 Schafe über 18 Monate je Tier 1,00 Euro elektronischen Meldeverfahren ist die Angabe und Authentifizie- 3.4 Ziegen bis 9 Monate je Tier 2,30 Euro rung einer E-Mail-Adresse erforderlich. Für jede Tierhaltung, die nach der Viehverkehrsverordnung registrierpflichtig ist und eine 3.5 Ziegen über 9 bis 18 Monate je Tier 2,30 Euro entsprechende Registriernummer hat, ist ein eigener Meldebo- 3.6 Ziegen über 18 Monate je Tier 2,30 Euro gen auszufüllen. 4. Schweine (3) Wird ein Tierbestand nach dem Stichtag neu gegründet 4.1 Zuchtsauen nach erster Belegung oder werden Tiere einer am Stichtag nicht vorhandenen Tierart 4.1.1 weniger als 20 Sauen je Tier 1,20 Euro in einem Bestand neu aufgenommen, sind diese unverzüglich 4.1.2 20 und mehr Sauen je Tier 1,60 Euro der Tierseuchenkasse schriftlich oder elektronisch nachzumel- 4.2 Ferkel bis 30 kg je Tier 0,60 Euro den. Dies gilt auch, wenn sich bei einer gehaltenen Tierart nach 4.3 sonstige Zucht- und Mastschweine über 30 kg dem Stichtag die Zahl der Tiere (mit Ausnahme der im Bestand 4.3.1 weniger als 50 Schweine je Tier 0,90 Euro nachgeborenen Tiere) um mehr als zehn v. H. oder um mehr als 20 Tiere, bei Geflügel um mehr als 1.000 Tiere, erhöht. Für die 4.3.2 50 und mehr Schweine je Tier 1,20 Euro nachzumeldenden Tiere erhebt die Tierseuchenkasse Beiträge Absatz 4 bleibt unberührt. nach § 1. 5. Bienenvölker je Volk 1,00 Euro (4) Keine zusätzlichen Beiträge werden erhoben, wenn ein ge- 6. Geflügel meldeter Tierbestand im Rahmen der Erbfolge oder Rechts- 6.1 Legehennen über 18 Wochen nachfolge insgesamt auf einen neuen Tierhalter übergeht und und Hähne je Tier 0,07 Euro in denselben Stallungen weitergeführt wird. Für Tiere, die nur 6.2 Junghennen bis 18 Wochen vorübergehend saisonal in Thüringen gehalten werden, kann einschließlich Küken je Tier 0,03 Euro auf schriftlichen Antrag des Tierhalters von einer Beitragsveran- 6.3 Mastgeflügel (Broiler) lagung abgesehen werden, wenn der Tierhalter für diese Tiere einschließlich Küken je Tier 0,03 Euro seiner Melde- und Beitragsverpflichtung zu einer anderen Tier- 6.4 Enten, Gänse und Truthühner seuchenkasse im Geltungsbereich des Tiergesundheitsgesetzes einschließlich Küken je Tier 0,20 Euro für das Jahr 2020 nachgekommen ist. Der Antragsteller hat die 7. Tierbestände von Viehhändlern vier v. H. der Voraussetzungen für die Befreiung nachzuweisen. Die Melde- umgesetzten Tiere verpflichtung für die Tiere nach Satz 2 gegenüber der Thüringer des Vorjahres Tierseuchenkasse bleibt davon unberührt. Im Fall einer Befrei- (nach § 2 Abs. 7) ung nach Satz 2 besteht für die betreffenden Tiere und deren 8. Der Mindestbeitrag beträgt für jeden Nachzucht grundsätzlich kein Anspruch auf Gewährung von beitragspflichtigen Tierhalter insgesamt 6,00 Euro Beihilfen der Thüringer Tierseuchenkasse. Im Einzelfall kann die Tierseuchenkasse hiervon eine Ausnahme zulassen.
Eichsfelder Kessel -7- Nr. 51/2019 (5) Tierhalter, die bis zum 29. Februar 2020 keinen amtlichen Erhebungsvordruck zur Verfügung gestellt bekommen ha- Ortsteil Niederorschel ben, sind verpflichtet, ihren meldepflichtigen Tierbestand bis zum 31. März 2020 der Tierseuchenkasse schriftlich oder elektronisch zu melden. Baumfrevel auf dem Lindenplatz (6) Hat ein Tierhalter der Tierseuchenkasse seine der Melde- Bereits zum wiederholten Male wurde ein Baum der sogenann- pflicht unterliegenden Tiere für das Beitragsjahr innerhalb der je- ten „Hochzeitsallee“ beim Lindenplatz in Niederorschel beschä- weils maßgeblichen Fristen nach den Absätzen 2, 3 oder 5 nicht digt und herausgerissen. Der oder die Täter warfen ihn beim oder nicht vollständig gemeldet, kann die Tierseuchenkasse auf jüngsten Vorfall außerdem achtlos in den nahegelegenen Teich. der Grundlage des § 35 ThürTierGesG die amtlich anderweitig Zudem wurden leere Bierflaschen auf die Wiese, den Weg und ermittelten Daten zu diesen Tieren zum Zwecke der Beitragser- den Steg des Teiches geworfen, teilweise gingen diese dadurch hebung nutzen. zu Bruch. (7) Viehhändler haben die Zahl der im Vorjahr umgesetzten Pfer- Die Bäume der „Hochzeitsallee“ werden als Symbolakt durch de, Esel, Maultiere, Maulesel, Rinder, Schweine, Schafe und des frisch verheiratete Paare gepflanzt, gleichzeitig dienen sie der umgesetzten Geflügels bis zum 1. Februar 2020 zu melden. Verschönerung und Begrünung des Lindenplatzes und damit Im Übrigen gilt Absatz 2 gilt entsprechend. Viehhändler im Sinne des Ortsbildes. Umso unverständlicher ist es daher, dass diese Bäume mutwillig zerstört werden und gleichzeitig unsere Umwelt der Beitragssatzung sind natürliche oder juristische Personen, dadurch verschmutzt wird! die Ermittlungen durch die Polizei wurden im Anschluss an den wie- derholten Vorfall selbstverständlich aufgenommen. 1. mit Tieren nach Satz 1 gewerbsmäßig Handel treiben und Sachdienliche Hinweise zu den Vorfällen können dem Ordnungs- 2. Tierhändlerställe unterhalten oder falls dies nicht zutrifft, die- amt oder dem Kontaktbereichsbeamten gegeben werden. Eine se Tiere nach Erwerb im Eigenbesitz haben. vertrauliche Behandlung dieser wird gewährleistet. §3 gez. Ingo Michalewski Die Beiträge werden gemäß § 7 Abs. 3 ThürTierGesG durch die Ortsteilbürgermeister Tierseuchenkasse von den Tierhaltern erhoben. Die Beiträge nach § 2 Abs. 1 werden 30 Tage, die Beiträge nach § 2 Abs. 3, 5 und 7 werden 14 Tage nach Bekanntgabe des Beitragsbe- scheides in voller Höhe fällig. Sofern aus Nachmeldungen nach § 2 Abs. 3 keine Beiträge resultieren, die über einen bereits ent- richteten Mindestbeitrag hinausgehen, wird kein gesonderter Beitragsbescheid erstellt. Eine anteilige Rückerstattung von Bei- trägen bei Minderung des Bestandes erfolgt nicht. §4 (1) Für Tierhalter, die schuldhaft 1. bei den vorgeschriebenen Erhebungen nach § 2 einen Tier- bestand nicht oder verspätet angeben, eine zu geringe Tier- zahl angeben oder sonstige fehlerhafte Angaben machen oder 2. ihre Beitragspflicht nicht erfüllen, insbesondere die Beiträge nicht rechtzeitig oder nicht vollständig bezahlen, entfällt gemäß § 18 Abs. 3 und 4 TierGesG der Anspruch auf Entschädigung und Erstattung der Kosten nach § 16 Abs. 4 Satz 2 TierGesG. Entsprechendes gilt für die Leistungen der Tierseu- chenkasse nach § 20 und § 21 ThürTierGesG. § 18 Abs. 1 und 2 TierGesG bleibt unberührt. (2) Eine Inanspruchnahme von Leistungen der Tierseuchenkas- se kann erst erfolgen, wenn der Tierhalter die der Tierseuchen- kasse im Zusammenhang mit der jährlichen amtlichen Erhebung nach § 18 Abs. 1 und 2 ThürTierGesG oder der Beitragserhebung nach § 17 Abs. 1 ThürTierGesG gegebenenfalls aus Vorjahren geschuldeten rückständigen Beträge (Mahngebühren, Auslagen, Säumniszuschläge) beglichen hat. (3) Die Tierseuchenkasse kann von Absatz 1 Satz 2 in Bezug auf Schadensfälle und damit verbundene Beihilfeanträge, die vor der nach § 2 Abs. 2, 5 oder 7 maßgeblichen Meldefrist oder vor dem nach § 3 maßgeblichen Fälligkeitsdatum gestellt wurden, absehen, wenn der Melde- oder Beitragspflicht im Veranlagungs- zeitraum noch entsprochen wird. §5 Diese Satzung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Die vom Verwaltungsrat der Thüringer Tierseuchenkasse am 2. Oktober 2019 beschlossene Satzung der Thüringer Tierseu- chenkasse über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen für das Jahr 2020 wurde in vorstehender Fassung mit Schrei- ben des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vom 9. Oktober 2019 gemäß § 8 Abs. 2 und § 12 Satz 2 i. V. m. § 12 Satz 1 Nr. 1 ThürTierGesG genehmigt. Die Satzung wird hiermit ausgefertigt. Jena, 11. Oktober 2019 PD Dr. Karsten Donat Geschäftsführer der Thüringer Tierseuchenkasse
Nr. 51/2019 -8- Eichsfelder Kessel Ortsteil Rüdigershagen Waldgenossenschaft Gemeinschaft der Gerechtigkeitsbesitzer Rüdigershagen Bekanntmachung im Amtsblatt auf der Grundlage des § 54 b Abs. 2 Satz 2 Thüringer Waldgesetz (ThürWaldG) Die Waldgenossenschaft Gemeinschaft der Gerechtigkeitsbesit- zer Rüdigershagen beabsichtigt, bei der Obersten Forstbehörde die Erstellung eines Eintragungsersuchens an das zuständige Grundbuchamt zu beantragen. Hierzu werden die nachfolgenden Verzeichnisse vor der Über- mittlung an die Oberste Forstbehörde für die Dauer von 4 Wo- chen zur Einsichtnahme durch ihre Mitglieder und sonstige Personen, die ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme haben, öffentlich ausgelegt: • Verzeichnis der zur Gesamthand gehörenden Grundstücke (Bestandsverzeichnis) • Verzeichnis der Mitglieder der Gesamthand mit Namen, An- schrift, Geburtsdatum und der Höhe des Anteils (Anteilsver- zeichnis) Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom 16.12.2019 bis 13.01.2020 während der Dienstezieten in der Gemeindeverwaltung Nie- derorschel, Bergstraße 51, Zimmer 23. Innerhalb der Auslegungsfrist können Einwendungen geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Auslegungsfrist übermittelt die Waldgenossenschaft die Verzeichnisse an die Oberste Forst- behörde, wenn gegen die Verzeichnisse keine Einwendungen geltend gemacht wurden. Walter Gerlach Vorsitzender Impressum Eichsfelder Kessel Nachrichten Amtsblatt der Gemeinde Niederorschel Herausgeber: Gemeinde Niederorschel, Bergstraße 51, 37355 Niederorschel, Tel. 036076/557-0, Fax 036076/55780, E-Mail: gemeinde@niederorschel.de Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, 98693 Ilmenau, info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21 Verantwortlich für amtlichen Teil: der Bürgermeister Verantwortlich für nichtamtlichen und allgemeinen Teil: die Verfasser der Artikel und Berichte – Diese sind allein verantwortlich, dass die Bestimmungen des Da- tenschutzes eingehalten werden, insbesondere die Einwilligung nach den aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen der Betroffenen zur Veröffentlichung. Die Gemeinde Niederorschel als Herausgeber des Amtsblattes ist hierfür nicht verant- wortlich. Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Vera Schmidt, erreichbar unter Tel.: 0170 / 4365096, E-Mail: v.schmidt@wittich-langewiesen.de Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der An- schrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allge- meinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigen- preisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine ge- naue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandun- gen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: wöchentlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbrei- tungsgebiet: Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen.
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