Frohe Weihnachten - Gemeinde Niederorschel

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Frohe Weihnachten - Gemeinde Niederorschel
Amtsblatt
              der Gemeinde Niederorschel,
    bestehend aus den Ortsteilen Deuna, Gerterode, Hausen, Kleinbartloff, Niederorschel, Oberorschel, Reifenstein,
   Rüdigershagen und Vollenborn mit öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Niederorschel und deren Ortsteile
        entsprechend der Thüringer Bekanntmachungsverordnung - ThürBekVO - in der zur Zeit gültigen Fassung.

Jahrgang 31                                Freitag, den 20. Dezember 2019                                 Nr. 51/2019

          Frohe Weihnachten
           Die Gemeinde Niederorschel wünscht allen Einwohnern
       sowie den Firmen und Betrieben ein besinnliches Weihnachtsfest
               und einen erfolgreichen Start in das neue Jahr.

                                                      Ein Weihnachtsgedicht
                                      Markt und Straßen stehn verlassen,      Und ich wandre aus den Mauern
                                          Still erleuchtet jedes Haus,            Bis hinaus in’s freie Feld,
                                      Sinnend geh’ ich durch die Gassen,     Hehres Glänzen, heil’ges Schauern!
                                           Alles sieht so festlich aus.        Wie so weit und still die Welt!

                                        An den Fenstern haben Frauen         Sterne hoch die Kreise schlingen,
                                     Buntes Spielzeug fromm geschmückt,         Aus des Schnees Einsamkeit
                                     Tausend Kindlein stehn und schauen,     Steigt’s wie wunderbares Singen –
                                         Sind so wunderstill beglückt.            O du gnadenreiche Zeit!

                                                              (Joseph von Eichendorff)
Frohe Weihnachten - Gemeinde Niederorschel
Nr. 51/2019                                              -2-                                            Eichsfelder Kessel

      Es ist nur noch kurze Zeit, dann feiern wir Weihnachten und stehen an der Schwelle
      zu einem neuen Jahr. Dies ist die Zeit der Besinnung, aber auch die Zeit,
      um rückblickend auf das alte Jahr zu schauen und einen Ausblick auf das
      neue Jahr zu wagen.
      Weihnachten ist für die meisten Menschen das wichtigste und schönste Fest des Jahres.
      Es gibt uns Gelegenheit, auch einmal auf die wichtigen Dinge zu blicken, auf die
      Gesundheit und auch das Glück. Gesundheit lässt sich zum Beispiel nicht in Geschenk-
      papier wickeln und unter den Christbaum legen. Auch Glück kann man nicht kaufen.
      Dennoch sind Gesundheit, Zufriedenheit und ein Leben in Frieden Geschenke,
      für die wir selbst nicht dankbar genug sein können.
      In diesem Sinne wünschen wir schöne, besinnliche Weihnachtstage und ein glückliches,
      gesundes und erfolgreiches Jahr 2020.
      Wir sagen allen Danke, die uns in diesem Jahr begleitet und geholfen haben und wünschen uns auch
      für die nächsten Jahre ein gutes Miteinander.
      Der Bürgermeister und die Ortsteilbürgermeister der Gemeinde Niederorschel
      Ingo Michalewski                Alfons Müller                   Udo Hartung,
      Stefan Nolte                    Guido Gille                     Michael Kohl

Gemeinde Niederorschel
                                                           Öffnungszeiten der Verwaltung:
Zentrale        Bergstraße 51,                             Montag, Donnerstag                   09:00 - 12:00 und
Anschrift:      37355 Niederorschel                                                             14:00 - 16:00 Uhr
Telefon-        036076 557-0                               Dienstag                             09:00 - 12:00 und
Zentrale:                                                                                       14:00 - 17:30 Uhr
Fax:            036076 55780                               Mittwoch und Freitag                 09:00 - 12:00 Uhr
Internet:       www.niederorschel.de                       Telefon Einwohnermeldeamt:           036076 55729
E-Mail:         gemeinde@niederorschel.de                  Fax:                                 036076 55782
DE-Mail:        vg@eichsfelder-kessel.de-mail.de           Telefon Standesamt:                  036076 55728
                                                           Fax:                                 036076 55782

Sprechzeiten des Bürgermeisters und der Ortsteilbürgermeister:
Ort                    Bürgermeister/          Wo?                           Sprechzeiten              Telefon während
                       Ortsteilbürger-                                                                 der Sprechzeiten
                       meisters
Gemeinde Niederorschel Bürgermeister           Gemeindebüro,                 Termine nach Vereinbarung 036076 5570
Ortsteil Niederorschel Ingo Michalewski        Marktplatz 2,                 unter
                                               37355 Niederorschel
Gemeinde Niederorschel Ortsteilbürgermeister   Gemeindebüro Deuna            jeden 1., 3. und 4. Montag 036076 44761
Ortsteil Deuna         Alfons Müller           Zum Hinterdorf 30,            im Monat:
                                               37355 Niederorschel           17:00 Uhr - 18:00 Uhr
Gemeinde Niederorschel Ortsteilbürgermeister   Gemeindehaus Vollenborn,      jeden 2. Montag im Monat: 036076 59557
Ortsteil Vollenborn    Alfons Müller           Alte Schulstraße 8,           17:00 Uhr - 18:00 Uhr
                                               37355 Niederorschel
Gemeinde Niederorschel Ortsteilbürgermeister   Gemeindebüro Gerterode        dienstags:
Ortsteil Gerterode     Udo Hartung             Karl-Marx-Straße 73,          18:00 Uhr - 19:00 Uhr
                                               37355 Niederorschel
Gemeinde Niederorschel Ortsteilbürgermeister   Gemeindebüro Hausen           dienstags:
Ortsteil Hausen        Stefan Nolte            Mitteldorf 18,                17:00 Uhr - 18:00 Uhr
                                               37355 Niederorschel
Gemeinde Niederorschel Ortsteilbürgermeister   Gemeindebüro Kleinbartloff    dienstags:                036076 419484
Ortsteil Kleinbartloff Guido Gille             Am Holzweg 4,                 17:00 Uhr - 18:00 Uhr
                                               37355 Niederorschel
Gemeinde Niederorschel Ortsteilbürgermeister   Gemeindebüro Rüdigershagen,   jeden ersten Mittwoch
Ortsteil Rüdigershagen Michael Kohl            An der Kirche 73,             im Monat:
                                               37355 Niederorschel           18:00 Uhr - 19:00 Uhr
Frohe Weihnachten - Gemeinde Niederorschel
Eichsfelder Kessel                                               -3-                                                     Nr. 51/2019
Hinweis: Post an die Ortsteile/Ortsteilbürgermeister erreicht        Wohnungsverwaltung Niederorschel
schneller die zuständigen Stellen, wenn Sie sie direkt an die
Gemeinde Niederorschel (mit einem Hinweis auf den jeweili-           An der Liebestatt 6, 37355 Niederorschel
gen Ortsteil) senden.                                                Sprechzeiten:
                                                                     dienstags                               14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Kontaktbereichsbeamter                                               donnerstags                             14:00 Uhr - 16:00 Uhr
                                                                     Telefon:                                       036076 51106
Herr Miethlau                                                        Fax:                                           036076 51111
Sprechzeiten im Verwaltungsgebäude Bergstraße 51:
dienstags:                           15:00 Uhr - 17:30 Uhr
                                                                     Bibliothek
donnerstags:                         09:00 Uhr - 12:00 Uhr          Marktplatz 2, 37355 Niederorschel
jeden ersten Samstag im Monat von    08:30 Uhr - 11:30 Uhr          Öffnungszeiten:
Telefon während der Sprechzeiten:           036076 59998            Dienstag und Donnerstag:                 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Handynummer:                               0152 54872237            Telefon:                                        036076 55752

Schiedsstelle                                                        Heimatstube Niederorschel
(gemeinsame Schiedsstelle der Gemeinde Niederorschel und             Marktplatz 10, 37355 Niederorschel
der VG „Eichsfeld-Wipperaue“)                                        Öffnungszeiten:
Die Verwaltung erfolgt durch die VG „Eichsfeld-Wipperaue“, West-     Dienstag:                                    13:00 - 17:00 Uhr
straße 2, 37339 Breitenworbis, Ansprechpartnerin ist Frau Rudat,     Mittwoch:                                    09:00 - 12:00 Uhr
Telefon: 036074 77113. Informationen erhalten Sie auch über die      Donnerstag:                                  09:00 - 11:00 Uhr
Gemeinde Niederorschel, Bergstraße 51, 37355 Niederorschel,          Telefon:                                        036076 52284
Ansprechpartnerin ist Frau Grimm, Telefon: 036076 55720.
                                                                               Nächster Erscheinungstermin:
Defekte Straßenlampen                                                                       Freitag, 10.01.2020
Sind Straßenlampen defekt oder funktionieren nicht einwandfrei,                Annahmeschluss für Beiträge, die in den
melden Sie dieses bitte dem Bauamt der Gemeinde Niederor-                           „Eichsfelder Kessel Nachrichten“
schel unter folgender Telefonnummer: 036076 55743.                                            am 17.01.2020
                                                                                      veröffentlicht werden sollen:
Abgabe von Bioabfällen                                                               Dienstag, 07.01.2020, 16:00 Uhr
                                                                                      Beiträge geben Sie bitte bei der
Die Annahmestelle auf dem Gelände des Bauhofs der Gemein-                                Gemeinde Niederorschel
de Niederorschel - Siedlung 22 G, 37355 Niederorschel - ist mit          Bergstraße 51, 37355 Niederorschel, Zimmer 23 ab oder
Beginn der Sommerzeit freitags in der Zeit von 15:00 Uhr bis                 schicken diese per E-Mail an folgende Adresse:
18:00 Uhr und samstags von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr und mit                             gemeinde@niederorschel.de
Beginn der Winterzeit freitags in der Zeit von 14:00 Uhr bis 17:00        Ansprechpartnerinnen: Frau Liebert und Frau Hentrich,
Uhr und samstags von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr geöffnet.                         telefonisch unter 036076 5570 zu erreichen.

                                                       Amtlicher Teil

                                              Gemeinde Niederorschel
                                                                     gen der letzten Jahre gezeigt haben, dass der Geschäftsbetrieb
                                                                     in diesen Tagen immer stärker zurückging und die Wochenlage
                                                                     der Feiertage es in diesem Jahr sehr anbieten, die Geschäftszei-
                                                                     ten zu pausieren.
                                                                     Aus diesem Grund sind in der Zeit vom
                                                                                        23.12.2019 bis 03.01.2020
Ablesung der Wasserzähler                                                          keine öffentlichen Geschäftszeiten.
für die Jahresverbrauchsabrechnung 2019                              Wir möchten Sie daher bitten, dringend erforderliche Behörden-
                                                                     gänge frühzeitig vor Weihnachten zu erledigen.
Die diesjährige Ablesung der Wasserzähler erfolgt in der Zeit
                                                                     Der normale Dienstbetrieb beginnt wieder am Montag, 6. Ja-
vom 26.11.2019 - 04.01.2020 durch unsere Mitarbeiter und ex-
                                                                     nuar 2020.
terne Ableser.
                                                                     In Havariefällen erreichen Sie den Bereitschaftsdienst unter
Die Ableser führen sichtbar einen Dienstausweis mit sich und
                                                                                          Telefon: 036076 / 569-0
werden keine Geldbeträge in Empfang nehmen.
                                                                     oder über die Rettungsleitstelle, Telefon: 03606 / 5066780.
Wir bitten darum, einen ungehinderten Zugang zu den Wasser-
                                                                     Wir wünschen Ihnen ein frohes gesegnetes Weihnachtsfest und
zählern zu ermöglichen, um so eine ordnungsgemäße und auch
                                                                     für das neue Jahr 2020 alles Gute!
kostengünstige Ablesung zu gewährleisten.
Sollten Sie zum Zeitpunkt der Ablesung nicht anzutreffen sein, so    Ihr WAZ „Eichsfelder Kessel“
wird bei Ihnen eine Nachricht hinterlegt und der Zählerstand zu
einem dort benannten Termin abgeholt. Sie haben weiterhin die
Möglichkeit, uns den Zählerstand per Telefon unter 036076/569-         Wichtige Information -
22, per Fax unter 036076/569-32 oder per Email an service@
waz-ek.de zu übersenden.
                                                                       Abgabe von Bioabfällen
Wir bedanken uns bei unseren Kunden für ihr Verständnis und            In der Zeit vom
ihre Mitarbeit.                                                                        Freitag, dem 20.12.2019 bis
                                                                                     zum Samstag, dem 11.01.2020,
Ihr Wasser- und Abwasserzweckverband                                   ist die Abgabe von Bioabfällen nicht möglich.
„Eichsfelder Kessel“                                                   Im neuen Jahr können Sie Ihre Bioabfälle ab Freitag, dem
                                                                       17.01.2020 wieder abgeben.
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
                                                                       gez. Ingo Michalewski
der Wasser- und Abwasserzweckverband „Eichsfelder Kessel“
                                                                       Bürgermeister
legt in diesem Jahr eine Weihnachtspause ein, da die Erfahrun-
Frohe Weihnachten - Gemeinde Niederorschel
Nr. 51/2019                                                                       -4-                                                             Eichsfelder Kessel
Widerspruch gegen die Weitergabe personenbezogener Daten aus dem Melderegister
Die Meldebehörden sind berechtigt, in folgenden Fällen Auskunft                        Wer von diesem Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchte,
über Daten ihrer Einwohner zu erteilen bzw. zu übermitteln:                            wird gebeten, den „Antrag auf Einrichtung von Übermittlungs-
· gem. § 42 Abs. 2 BMG an öffentlich-rechtliche Religionsge-                           sperren“ auszufüllen und bei der Gemeinde Niederorschel, - Ein-
    sellschaften über Familienangehörige (Ehegatte, minderjäh-                         wohnermeldeamt - abzugeben.
    rige Kinder), die nicht der selben oder keiner Religionsgesell-                    Die Gemeinde Niederorschel beabsichtigt, auch im Jahr 2020
    schaft angehören                                                                   den Alters- und Ehejubilaren in den „Eichsfelder-Kesselnachrich-
· gem. § 50 Abs. 1 BMG an Parteien, Wählergruppen und Trä-                             ten“ zu gratulieren.
    gern von Wahlvorschlägen                                                           Ebenso werden die Alters- und Ehejubiläen dem Verlag „Mecke
                                                                                       Druck“ in Duderstadt zwecks Veröffentlichung in der Heimatzeit-
· gem. § 50 Abs. 2 BMG an Presse, Rundfunk und Mandatsträ-                             schrift „Eichsfeld“ zur Verfügung gestellt.
    ger über Alters- oder Ehejubiläen                                                  Dieser Gratulation bzw. Veröffentlichung von Jubiläen kann eben-
· gem. § 50 Abs. 3 BMG an Adressbuchverlage                                            falls mit dem „Antrag auf Einrichtung von Übermittlungssperren“
· gem. § 58 c Abs. 1 Soldatengesetz an das Bundesamt für                               widersprochen werden.
    das Personalmanagement der Bundeswehr
Die betroffene Person hat nach den §§ 36 Abs. 2, 42 Abs.3, und                         Hinweis:
50 Abs. 5 BMG das Recht, der Weitergabe ihrer Daten zu wider-                          Bereits beantragte Übermittlungssperren behalten weiter ihre
sprechen.                                                                              Gültigkeit soweit sie nicht schriftlich widerrufen werden.

 Antrag auf Einrichtung von Übermittlungssperren

                                                                                                                                                                            #
 Der Antrag wird gestellt von:

 Name, Vorname: ��������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������

 Geburtsdatum: �����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������

 Anschrift: ��������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������
 Hiermit widerspreche ich folgenden Datenübermittlungen und Auskunftserteilungen

                                                                                                                                                                            #
 o        an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allge-
          meinen Wahlen und Abstimmungen

 o        an Adressbuchverlage zum Zwecke der Veröffentlichung in einem Adressbuch

 o        an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften der ich nicht selbst, sondern mein Ehegatte oder
          meine minderjährigen Kinder angehören.

 o        an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk (Thüringer Allgemeine, TLZ „Eichsfelder Tageblatt“) über
          Altersjubiläen(70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder
          folgende Geburtstag) ebenso wünsche ich keine Veröffentlichung in den „Eichsfelder Kessel-Nach-
          richten“ und in der „Heimatzeitschrift Eichsfeld“ des Verlages „Mecke Druck“
                                                                                                                                                                            #

 o        an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk (Thüringer Allgemeine, TLZ „Eichsfelder Tageblatt“) über
          Ehejubiläen (Goldene Hochzeit, Diamantene Hochzeit, Eiserne Hochzeit) ebenso wünsche ich keine
          Veröffentlichung in den „Eichsfelder Kessel-Nachrichten“

 Das Widerspruchsrecht bei Ehejubiläumsdaten kann nur gemeinsam ausgeübt werden. Für die Ein-
 richtung einer Übermittlungssperre dieser Daten ist die Unterschrift beider Ehegatten erforderlich.

 o        an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, zwecks Übersendung von Infoma-
          terial
          (Antrag kann nur von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit gestellt werden, die das 18. Le-
          bensjahr noch nicht vollendet haben)
                                                                                                                                                                            #

 �����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������
 Datum, Unterschrift Erklärender                                                                                          Datum, Unterschrift Ehegatte
Eichsfelder Kessel                                                -5-                                                      Nr. 51/2019
Fundsachen                                                          Bekanntmachung
In Niederorschel wurden während des Weihnachtsmarktes auf           der Gemeinde Niederorschel
dem Marktplatz der abgebildete Kinderschuh sowie die abgebil-
dete Damenstrickjacke gefunden und zur Verwahrung in der Ge-        Öffentliche Auslegung der Ergänzungssatzung
meindeverwaltung abgegeben.                                         „Erlengrund“ der Gemeinde Niederorschel
                                                                    Der Gemeinderat der Gemeinde Niederorschel hat in seiner Sit-
                                                                    zung am 05.12.2019 die Ergänzungssatzung „Erlengrund“ auf
                                                                    der Gemarkung Niederorschel, Flur 6, Flurstücke 300/3 und 313
                                                                    (teilweise) begrenzt:
                                                                    - nördlich durch das Flurstück 300/13
                                                                    - südlich durch das Flurstück 314/17
                                                                    - östlich durch die Flurstücke 300/9, 300/10,
                                                                    - westlich durch das Flurstück 685/294
                                                                    und den Entwurf der Begründung dazu billigend beschlossen
                                                                    und erneut zur Auslegung bestimmt.

                               

Die Eigentümer melden sich bitte innerhalb einer Frist von 6 Wo-
chen bei der Gemeinde Niederorschel, Bergstraße 51, 37355
Niederorschel, Tel. 036076 55727, Ansprechpartner ist Herr Di-
egmann.

  Öffentliche Stellenausschreibung
  Die Gemeinde Niederorschel beabsichtigt zum 01.02.2020
  eine Stelle

         als Hausmeister für eine Wohnanlage
               in Niederorschel (m/w/d)
  auf Basis eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses
  (450€) zu besetzen. Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD.

  Gesucht wird eine flexible, aufgeschlossene und belastbare
  Persönlichkeit mit guter Kommunikationsfähigkeit, umfas-
  senden handwerklichen Fertigkeiten sowie der Fähigkeit zur
  selbständigen Arbeit.

  Fahrerlaubnis der Klasse B sowie die Bereitschaft, das Pri-
  vatfahrzeug auch für dienstliche Zwecke zu nutzen und bei
  Bedarf, auch außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit und an
  Wochenenden zu arbeiten, werden vorausgesetzt.

  Zu den Aufgaben gehören die Erledigung der anfallenden
  hausmeisterlichen Reparatur- und Wartungsarbeiten, die
  Reinigung der Außenanlagen, Grünpflege und Winterdienst
  sowie Hausreinigung.

  Bei Interesse senden Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen
  an die

                  Gemeinde Niederorschel
             Bergstraße 51, 37355 Niederorschel

  Mit der Abgabe der Bewerbung willigt die/der Bewerber/in in       Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Erlengrund“ der Gemeinde
  eine Speicherung der personenbezogenen Daten während              Niederorschel und der Entwurf der Begründung liegen in der Zeit vom
  des Bewerbungsverfahrens ein. Ein Widerruf der Einwilli-                    06. Januar 2020 bis zum 07. Februar 2020
  gung ist jederzeit möglich.                                       im Bauamt der Gemeinde Niederorschel, Bergstraße 51, 37355
                                                                    Niederorschel,
  gez. Ingo Michalewski                                             montags         von 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr,
  Bürgermeister                                                     dienstags       von 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr,
                                                                    mittwochs       von 9:00 - 12:00 Uhr
  Hinweis: Wir bitten um Verständnis, dass wir Bewerbungs-
                                                                    donnerstags von 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr,
  unterlagen grundsätzlich nicht zurücksenden und i. d. R. drei
  Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens daten-             freitags        von 9:00 - 12:00 Uhr
  schutzkonform vernichten.                                         zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
                                                                    Während der o.g. Auslegungsfrist können von jedermann Anre-
                                                                    gungen im Bauamt der Gemeinde Niederorschel, Bergstraße 51,
                                                                    37355 Niederorschel, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift
                                                                    vorgebracht werden.

                                                                    gez. Ingo Michalewski
                                                                    Bürgermeister                                            (Siegel)
Nr. 51/2019                                                         -6-                                               Eichsfelder Kessel
Bekanntmachung                                                          Für Fische, Gehegewild und Hummeln werden für 2020 keine
                                                                        Beiträge erhoben.
Amtliche Tierbestandserhebung, einschließlich                           (2) Als Tierbestand im Sinne dieser Satzung sind alle Tiere einer
Bienenvölker, der Thüringer Tierseuchenkasse                            Art anzusehen, die räumlich zusammengehalten oder gemein-
zum Stichtag 03.01.2020                                                 sam versorgt werden.
                                                                        (3) Dem Bund oder einem Land gehörende Tiere und Schlacht-
Sehr geehrte Tierbesitzer,                                              vieh, das Viehhöfen oder Schlachtstätten zugeführt wurde, un-
die Thüringer Tierseuchenkasse führt die amtliche Tierbestand-          terliegen nicht der Beitragspflicht.
serhebung 2020 zum Stichtag 03.01.2020 durch. Alle Tierbe-              (4) Der Beitragssatz nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 4.1.2, 4.2 und 4.3.2
sitzer, die bisher nicht in der Tierseuchenkasse angemeldet             wird je Tier um 25 v. H. ermäßigt, wenn:
waren und keine Meldekarte erhalten haben, werden hier-
mit aufgefordert, ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Tierbe-          1. Der Endmastbetrieb gemäß der Schweine-Salmonellen-Ver-
standsanmeldung gemäß nachstehender Satzung nachzukom-                     ordnung oder jede seiner Betriebsabteilungen ist im Ergeb-
men.                                                                       nis der Untersuchungen gemäß dieser Verordnung für den
Die Tierbestandsmeldung ist an die Thüringer Tierseuchen-                  Zeitraum 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 in die Kate-
kasse, Victor-Goerttler-Str. 4, 07745 Jena zu richten. Es wird             gorie 1 eingestuft worden.
darauf hingewiesen, dass die jährliche amtliche Tierbestandser-         2. Der Betrieb mit 20 oder mehr gemeldeten Sauen oder der
hebung der Thüringer Tierseuchenkasse gesondert zur Viehzäh-               spezialisierte Ferkelaufzuchtbetrieb gilt gemäß dem „Pro-
lung des Thüringer Landesamtes für Statistik durchgeführt wird.            gramm zur Salmonellenüberwachung in Schweinebeständen
                                                                           in Thüringen“ als „Salmonellen überwacht“ und ist auf der
Ihre Thüringer Tierseuchenkasse
                                                                           Basis einer für den Bestand repräsentativen Stichprobe in
                                                                           Kategorie 1 eingestuft.

     Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse                             Die Einstufung nach Nr. 1 oder die Bescheinigung gemäß Anlage
über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen                        2 des in Nr. 2 genannten Programms ist der Tierseuchenkasse
                für das Jahr 2020                                       durch den Tierhalter bis zum 29. Februar 2020 schriftlich oder
                                                                        elektronisch vorzulegen. Fällt ein Betrieb unter Nr. 1 und 2 (ge-
Aufgrund des § 8 Abs. 1, § 12 Satz 1 Nr. 1, § 17 Abs.1 Satz 3           mischter Betrieb) gilt der ermäßigte Beitragssatz, soweit jeweils
und 4 und Abs. 2 sowie § 18 Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 3 Satz            das Vorliegen der Voraussetzungen nach Nr. 1 und 2 entspre-
1 und Abs. 4 des Thüringer Tiergesundheitsgesetzes (ThürTier-           chend den Bestimmungen dieses Absatzes nachgewiesen wird.
GesG) in der Fassung vom 30. März 2010 (GVBI. S. 89), zuletzt
                                                                                                       §2
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Juli 2019 (GVBI.
S. 236), hat der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse am 2. Ok-          (1) Für die Berechnung der Beiträge für Pferde, Esel, Maultiere,
tober 2019 folgende Satzung beschlossen:                                Maulesel, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine und Geflügel ist die
                                                                        Zahl der am 3. Januar 2020 vorhandenen Tiere (Stichtag für die
                            §1                                          amtliche Erhebung gemäß § 18 Abs.1 Satz 1 ThürTierGesG), bei
(1) Zur Erhebung der Tierseuchenkassenbeiträge für das Jahr             Bienen die Anzahl der im Herbst des Vorjahres eingewinterten
2020 werden die Beitragssätze für die einzelnen Tierarten wie           Bienenvölker maßgebend.
folgt festgesetzt:                                                      (2) Die Tierhalter haben der Tierseuchenkasse entsprechend
                                                                        der Kategorien gemäß § 1 Abs. 1 unter Verwendung des amt-
1.    Pferde, Esel,                                                     lichen Erhebungsvordruckes (Meldebogen) spätestens 14 Tage
      Maultiere und Maulesel                     je Tier 4,20 Euro     nach dem Stichtag ihren Namen sowie die Anschrift mitzuteilen
2.    Rinder einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel            und die Art und die Zahl sowie den Standort der bei ihnen am
2.1 Rinder bis 24 Monate                         je Tier 6,00 Euro     Stichtag vorhandenen Tiere, bei Bienenvölkern die Anzahl der
2.2 Rinder über 24 Monate                        je Tier 6,50 Euro     im Herbst 2019 eingewinterten Bienenvölker, oder gegebenen-
3.    Schafe und Ziegen                                                 falls die Aufgabe der Tierhaltung (auch vorübergehend) schrift-
3.1 Schafe bis 9 Monate                          je Tier 0,10 Euro     lich oder im elektronischen Meldeverfahren auf der Website der
3.2 Schafe über 9 bis 18 Monate                  je Tier 1,00 Euro     Thüringer Tierseuchenkasse zu melden. Für die Teilnahme am
3.3 Schafe über 18 Monate                        je Tier 1,00 Euro     elektronischen Meldeverfahren ist die Angabe und Authentifizie-
3.4 Ziegen bis 9 Monate                          je Tier 2,30 Euro     rung einer E-Mail-Adresse erforderlich. Für jede Tierhaltung, die
                                                                        nach der Viehverkehrsverordnung registrierpflichtig ist und eine
3.5 Ziegen über 9 bis 18 Monate                  je Tier 2,30 Euro     entsprechende Registriernummer hat, ist ein eigener Meldebo-
3.6 Ziegen über 18 Monate                        je Tier 2,30 Euro     gen auszufüllen.
4.    Schweine                                                          (3) Wird ein Tierbestand nach dem Stichtag neu gegründet
4.1 Zuchtsauen nach erster Belegung                                     oder werden Tiere einer am Stichtag nicht vorhandenen Tierart
4.1.1 weniger als 20 Sauen                       je Tier 1,20 Euro     in einem Bestand neu aufgenommen, sind diese unverzüglich
4.1.2 20 und mehr Sauen                          je Tier 1,60 Euro     der Tierseuchenkasse schriftlich oder elektronisch nachzumel-
4.2 Ferkel bis 30 kg                             je Tier 0,60 Euro     den. Dies gilt auch, wenn sich bei einer gehaltenen Tierart nach
4.3 sonstige Zucht- und Mastschweine über 30 kg                         dem Stichtag die Zahl der Tiere (mit Ausnahme der im Bestand
4.3.1 weniger als 50 Schweine                    je Tier 0,90 Euro     nachgeborenen Tiere) um mehr als zehn v. H. oder um mehr als
                                                                        20 Tiere, bei Geflügel um mehr als 1.000 Tiere, erhöht. Für die
4.3.2 50 und mehr Schweine                       je Tier 1,20 Euro
                                                                        nachzumeldenden Tiere erhebt die Tierseuchenkasse Beiträge
Absatz 4 bleibt unberührt.                                              nach § 1.
5.    Bienenvölker                              je Volk 1,00 Euro      (4) Keine zusätzlichen Beiträge werden erhoben, wenn ein ge-
6.    Geflügel                                                          meldeter Tierbestand im Rahmen der Erbfolge oder Rechts-
6.1 Legehennen über 18 Wochen                                           nachfolge insgesamt auf einen neuen Tierhalter übergeht und
      und Hähne                                  je Tier 0,07 Euro     in denselben Stallungen weitergeführt wird. Für Tiere, die nur
6.2 Junghennen bis 18 Wochen                                            vorübergehend saisonal in Thüringen gehalten werden, kann
      einschließlich Küken                       je Tier 0,03 Euro     auf schriftlichen Antrag des Tierhalters von einer Beitragsveran-
6.3 Mastgeflügel (Broiler)                                              lagung abgesehen werden, wenn der Tierhalter für diese Tiere
      einschließlich Küken                       je Tier 0,03 Euro     seiner Melde- und Beitragsverpflichtung zu einer anderen Tier-
6.4 Enten, Gänse und Truthühner                                         seuchenkasse im Geltungsbereich des Tiergesundheitsgesetzes
      einschließlich Küken                       je Tier 0,20 Euro     für das Jahr 2020 nachgekommen ist. Der Antragsteller hat die
7.    Tierbestände von Viehhändlern                   vier v. H. der   Voraussetzungen für die Befreiung nachzuweisen. Die Melde-
                                             umgesetzten Tiere         verpflichtung für die Tiere nach Satz 2 gegenüber der Thüringer
                                                    des Vorjahres      Tierseuchenkasse bleibt davon unberührt. Im Fall einer Befrei-
                                                (nach § 2 Abs. 7)      ung nach Satz 2 besteht für die betreffenden Tiere und deren
8.    Der Mindestbeitrag beträgt für jeden                              Nachzucht grundsätzlich kein Anspruch auf Gewährung von
      beitragspflichtigen Tierhalter insgesamt           6,00 Euro     Beihilfen der Thüringer Tierseuchenkasse. Im Einzelfall kann die
                                                                        Tierseuchenkasse hiervon eine Ausnahme zulassen.
Eichsfelder Kessel                                                  -7-                                                     Nr. 51/2019
(5) Tierhalter, die bis zum 29. Februar 2020 keinen amtlichen
Erhebungsvordruck zur Verfügung gestellt bekommen ha-                                Ortsteil Niederorschel
ben, sind verpflichtet, ihren meldepflichtigen Tierbestand
bis zum 31. März 2020 der Tierseuchenkasse schriftlich oder
elektronisch zu melden.                                                 Baumfrevel auf dem Lindenplatz
(6) Hat ein Tierhalter der Tierseuchenkasse seine der Melde-            Bereits zum wiederholten Male wurde ein Baum der sogenann-
pflicht unterliegenden Tiere für das Beitragsjahr innerhalb der je-     ten „Hochzeitsallee“ beim Lindenplatz in Niederorschel beschä-
weils maßgeblichen Fristen nach den Absätzen 2, 3 oder 5 nicht          digt und herausgerissen. Der oder die Täter warfen ihn beim
oder nicht vollständig gemeldet, kann die Tierseuchenkasse auf          jüngsten Vorfall außerdem achtlos in den nahegelegenen Teich.
der Grundlage des § 35 ThürTierGesG die amtlich anderweitig             Zudem wurden leere Bierflaschen auf die Wiese, den Weg und
ermittelten Daten zu diesen Tieren zum Zwecke der Beitragser-           den Steg des Teiches geworfen, teilweise gingen diese dadurch
hebung nutzen.                                                          zu Bruch.
(7) Viehhändler haben die Zahl der im Vorjahr umgesetzten Pfer-         Die Bäume der „Hochzeitsallee“ werden als Symbolakt durch
de, Esel, Maultiere, Maulesel, Rinder, Schweine, Schafe und des         frisch verheiratete Paare gepflanzt, gleichzeitig dienen sie der
umgesetzten Geflügels bis zum 1. Februar 2020 zu melden.                Verschönerung und Begrünung des Lindenplatzes und damit
Im Übrigen gilt Absatz 2 gilt entsprechend. Viehhändler im Sinne        des Ortsbildes. Umso unverständlicher ist es daher, dass diese
                                                                        Bäume mutwillig zerstört werden und gleichzeitig unsere Umwelt
der Beitragssatzung sind natürliche oder juristische Personen,
                                                                        dadurch verschmutzt wird!
die                                                                     Ermittlungen durch die Polizei wurden im Anschluss an den wie-
                                                                        derholten Vorfall selbstverständlich aufgenommen.
1. mit Tieren nach Satz 1 gewerbsmäßig Handel treiben und
                                                                        Sachdienliche Hinweise zu den Vorfällen können dem Ordnungs-
2. Tierhändlerställe unterhalten oder falls dies nicht zutrifft, die-   amt oder dem Kontaktbereichsbeamten gegeben werden. Eine
   se Tiere nach Erwerb im Eigenbesitz haben.                           vertrauliche Behandlung dieser wird gewährleistet.
                                §3
                                                                        gez. Ingo Michalewski
Die Beiträge werden gemäß § 7 Abs. 3 ThürTierGesG durch die
                                                                        Ortsteilbürgermeister
Tierseuchenkasse von den Tierhaltern erhoben. Die Beiträge
nach § 2 Abs. 1 werden 30 Tage, die Beiträge nach § 2 Abs.
3, 5 und 7 werden 14 Tage nach Bekanntgabe des Beitragsbe-
scheides in voller Höhe fällig. Sofern aus Nachmeldungen nach
§ 2 Abs. 3 keine Beiträge resultieren, die über einen bereits ent-
richteten Mindestbeitrag hinausgehen, wird kein gesonderter
Beitragsbescheid erstellt. Eine anteilige Rückerstattung von Bei-
trägen bei Minderung des Bestandes erfolgt nicht.
                                §4
(1) Für Tierhalter, die schuldhaft
1. bei den vorgeschriebenen Erhebungen nach § 2 einen Tier-
   bestand nicht oder verspätet angeben, eine zu geringe Tier-
   zahl angeben oder sonstige fehlerhafte Angaben machen
   oder
2. ihre Beitragspflicht nicht erfüllen, insbesondere die Beiträge
   nicht rechtzeitig oder nicht vollständig bezahlen,
entfällt gemäß § 18 Abs. 3 und 4 TierGesG der Anspruch auf
Entschädigung und Erstattung der Kosten nach § 16 Abs. 4 Satz
2 TierGesG. Entsprechendes gilt für die Leistungen der Tierseu-
chenkasse nach § 20 und § 21 ThürTierGesG. § 18 Abs. 1 und 2
TierGesG bleibt unberührt.
(2) Eine Inanspruchnahme von Leistungen der Tierseuchenkas-
se kann erst erfolgen, wenn der Tierhalter die der Tierseuchen-
kasse im Zusammenhang mit der jährlichen amtlichen Erhebung
nach § 18 Abs. 1 und 2 ThürTierGesG oder der Beitragserhebung
nach § 17 Abs. 1 ThürTierGesG gegebenenfalls aus Vorjahren
geschuldeten rückständigen Beträge (Mahngebühren, Auslagen,
Säumniszuschläge) beglichen hat.
(3) Die Tierseuchenkasse kann von Absatz 1 Satz 2 in Bezug
auf Schadensfälle und damit verbundene Beihilfeanträge, die vor
der nach § 2 Abs. 2, 5 oder 7 maßgeblichen Meldefrist oder vor
dem nach § 3 maßgeblichen Fälligkeitsdatum gestellt wurden,
absehen, wenn der Melde- oder Beitragspflicht im Veranlagungs-
zeitraum noch entsprochen wird.
                              §5
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.
Die vom Verwaltungsrat der Thüringer Tierseuchenkasse am
2. Oktober 2019 beschlossene Satzung der Thüringer Tierseu-
chenkasse über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen
für das Jahr 2020 wurde in vorstehender Fassung mit Schrei-
ben des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit,
Frauen und Familie vom 9. Oktober 2019 gemäß § 8 Abs. 2 und
§ 12 Satz 2 i. V. m. § 12 Satz 1 Nr. 1 ThürTierGesG genehmigt.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Jena, 11. Oktober 2019
PD Dr. Karsten Donat
Geschäftsführer der Thüringer Tierseuchenkasse
Nr. 51/2019                                                                            -8-   Eichsfelder Kessel

                Ortsteil Rüdigershagen

Waldgenossenschaft Gemeinschaft
der Gerechtigkeitsbesitzer Rüdigershagen
Bekanntmachung im Amtsblatt auf der Grundlage
des § 54 b Abs. 2 Satz 2 Thüringer Waldgesetz
(ThürWaldG)
Die Waldgenossenschaft Gemeinschaft der Gerechtigkeitsbesit-
zer Rüdigershagen beabsichtigt, bei der Obersten Forstbehörde
die Erstellung eines Eintragungsersuchens an das zuständige
Grundbuchamt zu beantragen.
Hierzu werden die nachfolgenden Verzeichnisse vor der Über-
mittlung an die Oberste Forstbehörde für die Dauer von 4 Wo-
chen zur Einsichtnahme durch ihre Mitglieder und sonstige
Personen, die ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme
haben, öffentlich ausgelegt:
• Verzeichnis der zur Gesamthand gehörenden Grundstücke
    (Bestandsverzeichnis)
• Verzeichnis der Mitglieder der Gesamthand mit Namen, An-
    schrift, Geburtsdatum und der Höhe des Anteils (Anteilsver-
    zeichnis)
Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom 16.12.2019 bis 13.01.2020
während der Dienstezieten in der Gemeindeverwaltung Nie-
derorschel, Bergstraße 51, Zimmer 23.
Innerhalb der Auslegungsfrist können Einwendungen geltend
gemacht werden. Nach Ablauf der Auslegungsfrist übermittelt
die Waldgenossenschaft die Verzeichnisse an die Oberste Forst-
behörde, wenn gegen die Verzeichnisse keine Einwendungen
geltend gemacht wurden.

Walter Gerlach
Vorsitzender

            Impressum
 Eichsfelder Kessel Nachrichten
 Amtsblatt der Gemeinde Niederorschel
 Herausgeber: Gemeinde Niederorschel, Bergstraße 51, 37355 Niederorschel, Tel.
 036076/557-0, Fax 036076/55780, E-Mail: gemeinde@niederorschel.de
 Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, 98693 Ilmenau,
 info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36
 77 / 20 50 - 21
 Verantwortlich für amtlichen Teil: der Bürgermeister
 Verantwortlich für nichtamtlichen und allgemeinen Teil: die Verfasser der Artikel
 und Berichte – Diese sind allein verantwortlich, dass die Bestimmungen des Da-
 tenschutzes eingehalten werden, insbesondere die Einwilligung nach den aktuell
 geltenden Datenschutzbestimmungen der Betroffenen zur Veröffentlichung. Die
 Gemeinde Niederorschel als Herausgeber des Amtsblattes ist hierfür nicht verant-
 wortlich.
 Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Vera Schmidt, erreichbar unter Tel.: 0170 /
 4365096, E-Mail: v.schmidt@wittich-langewiesen.de
 Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der An-
 schrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine
 Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet
 werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allge-
 meinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigen-
 preisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von
 uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso
 wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine ge-
 naue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandun-
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