Gemeinderat gratuliert zum Dienstjubiläum - Gemeinde ...

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Gemeinderat gratuliert zum Dienstjubiläum - Gemeinde ...
Woche 1/2                                                                  Freitag, 15. Januar 2021
                                                                  Diese Ausgabe erscheint auch online

       Gemeinderat gratuliert
        zum Dienstjubiläum
                                                                   Bürgermeister Karlheinz Oehler konnte
                                                                   im Dezember sein 50-jähriges Dienst-
                                                                   jubiläum als Verwaltungsbeamter be-
                                                                   gehen. In der letzten Sitzung des
                                                                   Gemeinderates nahm dies nun sein
                                                                   Stellvertreter Wolfgang Hanisch zum
                                                                   Anlass, dem langjährigen Verwaltungs-
                                                                   chef aus den Reihen der Wiernsheimer
                                                                   Gemeinderäte persönlich zu danken.
                                                                   „Im Dezember 1970, im zarten Alter
                                                                   von 16 Jahren, hat ein hoffnungsvoller
                                                                   junger Mann seinen Dienst beim Rat-
                                                                   haus in Schwäbisch Hall angetreten“,
                                                                   sagte Hanisch. Und seit 1982 habe
                                                                   Bürgermeister Karlheinz Oehler dann
                                                                   den größten Teil seines Berufslebens
                                                                   der Gemeinde Wiernsheim gewidmet.
                                                                   Nachdem das Landratsamt Enzkreis
                                                                   diese Ehrung an sich gezogen hatte,
                                                                   aber wegen Corona nicht öffentlich
                                                                   durchgeführt hat, sei es dem Gemein-
                                                                   derat sehr wichtig gewesen, Bürger-
 Bürgermeister Karlheinz Oehler (links) freut sich in der letzten
 Sitzung über das Geschenk des Gemeinderates zu seinem meister Karlheinz Oehler nun in der
 50-jährigen Dienstjubiläum, das ihm sein Stellvertreter Wolfgang letzten Sitzung im Dezember persön-
 Hanisch überreichte.                            Foto: Kevin Gillé lich zu danken. Deshalb habe man
                                                                   zusammengelegt und Oehler zwei Bü-
 cher gekauft. Das eine ist ein Band mit Skizzen und Zeichnungen Rembrandts und das andere
 ein Werk über japanischen Buchdruck. 50 Jahre in der Verwaltung seien, „ein ganz seltenes
 Dienstjubiläum“, würdigte Hanisch den Jubilar. „Wir in Wiernsheim sind froh, einen solchen
 tatkräftigen Bürgermeister zu haben“, sagte Hanisch. Denn was in den vergangenen Jahrzehn-
 ten in Wiernsheim und seinen Teilgemeinden Pinache, Iptingen und Serres geschaffen wurde,
 könne sich durchaus sehen lassen. Und: „Bei den Aufgaben, die noch vor uns liegen, sind
 wir auch darauf angewiesen“, sagte Hanisch.
Gemeinderat gratuliert zum Dienstjubiläum - Gemeinde ...
Seite 2 / Nummer 1/2                               Amtsblatt Wiernsheim                                Freitag, 15. Januar 2021

         Rathausbesuch nur mit Termin                            Amtliche Bekanntmachungen
            Ab Montag, dem 11. Januar 2021
           ist der Zutritt zum Rathaus vorerst
   nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung
   mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in möglich.          Christbaumsammlungen durch Vereine,
           Die Dienststellen sind telefonisch
                                                               Auszug der Stabstelle Corona:
              oder per E-Mail erreichbar:                      Die zahlreichen Anfragen, die von Städten und Gemein-
      Montag – Donnerstag von 09.00 – 12.00 Uhr                den zum Thema „Christbaumsammlungen durch Vereine“
                und 14.00 – 16.00 Uhr                          an uns herangetragen wurden – teilweise mit bereits skiz-
                                                               zierten Hygienekonzepten – haben wir sowohl gegenüber
            Freitag von 09.00 – 12.00 Uhr                      dem Umweltministerium als oberster Abfallbehörde als auch
    Besucher melden sich demnach zum vereinbarten              gegenüber dem Sozialministerium kommuniziert. Aus Sicht
       Terminzeitpunkt an der Klingel im Vorraum               des Landes sind solche Sammlungen nicht mit der Corona-
                   des Rathauses an.                           VO vereinbar. In den FAQ des Landes zur CoronaVO wird
                                                               hierzu ausgeführt:
   Bitte beachten Sie die Hygienemaßnahmen vor Ort.            Können Christbaumsammlungen von Vereinen/Kirchengemein-
              Vielen Dank für Ihr Verständnis!                 den etc. stattfinden?
                                                               Christbaumsammlungen von Vereinen und Kirchengemeinden
                    Bleiben Sie gesund!                        etc. sind kein triftiger Grund zum Aufenthalt im öffentlichen
                                                               Raum in Sinne der Corona-Verordnung (§ 1c Absatz 1 Nummer
                 Ihre Gemeindeverwaltung                       17). Daher können keine Christbaumsammlungen stattfinden.
                                                               Abgeschmückte Bäume müssen daher über die Regel-Entsor-
                                                               gungseinrichtungen vor Ort entsorgt werden.

                                                               Festsetzung der Grundsteuer für das
                                                               Kalenderjahr 2021
                                                               Gemäß § 27 Abs.3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973
                                                               (BGBL. I Seite 965) in der derzeit gültigen Fassung wird
                                                               die Grundsteuer für diejenigen Steuerschuldner, die für das
 Neuer Arbeitskreis zieht positive Bilanz                      Kalenderjahr 2021 die gleiche Grundsteuer wie für das Ka-
                                                               lenderjahr 2020 an die Gemeinde Wiernsheim zu entrichten
 Im April 2020 hat sich der neue Wiernsheimer Arbeits-         haben, öffentlich festgesetzt.
 kreis (AK) Innerörtliche Entwicklung begründet. Ihm gehö-     Mit dem Tag dieser Bekanntmachung treten für die genann-
 ren ehrenamtlich die Gemeinderäte Jürgen Idziok, Natalie      ten Steuerschuldner die gleichen Rechtswirkungen ein, als
 Schuler und Walter Ruppert (alle CDU), Ulrike Brandauer       wenn Ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Grundsteuerbe-
 (SPD) sowie Gerhard Hudak und Frank Bäuerle (beide UL)        scheid für das Jahr 2021 zugegangen wäre.
 und als Schriftführer Mario Matausch von der Verwaltung       Die Grundsteuer 2021 ist zu den üblichen Fälligkeitster-
 an. Sie wollen Baulücken und Leerstände aufspüren, De-        minen 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zu zahlen, sofern
 tails abfragen und eine persönliche Beratung durch den        kein Jahreszahler zum 01.07. beantragt wurde. Sofern eine
 neuen AK oder die Verwaltung anbieten, um innerörtlich        Ermächtigung zum Abbuchungsverfahren erteilt worden ist,
 zu mehr neuem Wohnraum zu kommen. Bürgermeister               werden die festgesetzten Beträge zu den jeweiligen Fällig-
 Karlheinz Oehler hatte diesen Arbeitskreis bereits ange-      keitsterminen abgebucht.
 regt, als die Diskussionen um das neue Bebauungsgebiet        Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Steuer-
 Mühlacker Straße aufkamen, bevor das Baugebiet dann           festsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser Be-
 beim Bürgerentscheid mehrheitlich abgelehnt wurde. Seit       kanntgabe gemäß §§ 68 ff der Verwaltungsgerichtsordnung
 dem konstituierenden Treffen im vergangenen April hat         Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim
 der Arbeitskreis nach eigenen Angaben nun folgendes           Steueramt der Gemeinde Wiernsheim, Marktplatz 1, 75446
 erarbeitet: „Wir haben 90 freie Bauplätze in allen Ortstei-   Wiernsheim oder beim Landratsamt Enzkreis, 75177 Pforz-
 len Wiernsheim, Pinache, Iptingen und Serres ermittelt“,      heim, Zähringer Allee 3, schriftlich einzureichen oder zur
 teilt Ulrike Brandauer vom Arbeitskreis mit. Zuvor waren      Niederschrift zu erklären.
 die Eigentümer von der Verwaltung bereits angeschrieben       Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, d.h. die
 worden. Davon habe sich ein Drittel beim AK gemeldet.         Erhebung der festgesetzten Grundsteuer wird dadurch nicht
 Sechs Eigentümer hätten dann erklärt, in den nächsten         aufgehalten.
 zehn Jahren bauen zu wollen, so Brandauer. Viele würden
 ihre Grundstücke allerdings auch als Altersvorsorge oder      Gemeinde Wiernsheim
 Kapitalanlage sehen. Auf mehr als 50 leerstehende Objekte     Steueramt
 stieß der AK bereits in Wiernsheim, Serres und Pinache,
 Iptingen werde zurzeit noch geprüft. Darüber hinaus habe
 sich eine Erbengemeinschaft beim AK gemeldet, denen
 die entsprechenden Ansprechpartner beim Landratsamt
 und bei der Verwaltung benannt werden konnten. Außer-
 dem konnte der AK viele Wohn- und Eigentumsverhält-            Impressum                           Verantwortlich für den amtlichen
 nisse bei vermeintlichen Leerständen klären. Dazu gehört                                           Teil, alle sonstigen Verlautbarungen
                                                                Herausgeber:                        und mitteilungen:
 auch ein unbewohntes kleineres Haus, das nun abgeris-          Gemeinde Wiernsheim
 sen und mit einem Mehrfamilienhaus bebaut werden soll.                                             Bürgermeister Karlheinz Oehler,
                                                                Druck und Verlag: Nussbaum Medien   75446 Wiernsheim, Marktplatz 1,
 „Viele Aufgaben konnten erledigt werden und viele Ziele
                                                                Weil der Stadt GmbH & Co. KG,       oder sein Vertreter im Amt.
 wurden erreicht“, zieht der AK ein gutes Fazit. Nun sol-       71263 Weil der Stadt,
 len weitere Eigentümer leerstehender Häuser zur weiteren                                           Verantwortlich für „Was sonst noch
                                                                Merklinger Str. 20,                 interessiert“ und den Anzeigenteil:
 Nutzung ihrer Anwesen brieflich befragt werden. Und die        Telefon 07033 525-0,                Klaus Nussbaum, Opelstraße 29,
 Anmeldung bislang noch nicht gemeldeter Einwohner soll         www.nussbaum-medien.de              68789 St. Leon-Rot
 ebenfalls erfolgen. Die nächste öffentliche Sitzung des
 Arbeitskreises ist am 26. Januar im Wiernsheimer Ratssaal      InformATIonen                       Tel.: 07033 6924-0,
 im Rathaus geplant. Wer möchte, darf sich gerne dem                                                E-Mail: info@gsvertrieb.de
                                                                Vertrieb (Abonnement und
 ehrenamtlichen Arbeitskreis anschließen und kann sich bei                                          Internet: www.gsvertrieb.de
                                                                Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH,
 Mario Matausch unter 07044 – 23152 oder per E-Mail an          Josef-Beyerle-Str. 2,               Anzeigenverkauf:
 ema2@wiernsheim.de wenden.                                     71263 Weil der Stadt,               wds@nussbaum-medien.de
Stand: 08.01.2021

Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg vom 11. bis 31. Januar 2021
                                                 NE       Ausgangsbeschränkungen
    Kontaktbeschränkungen                             U                                                         Arbeiten
    Private Treffen im öffentlichen oder privaten         Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung          • Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet
    Raum nur noch im Kreis des eigenen Haushalts          ist nur aus triftigen Gründen erlaubt. Z.B.:            die gesundheitliche Fürsorge gegenüber
    plus höchstens eine weitere Person, die nicht                                                                 ihren Mitarbeiter*innen wahrzunehmen.
                                                                                                                                                                                Freitag, 15. Januar 2021

    zum eigenen Haushalt gehört.                          Bei Nacht (20 Uhr bis 5 Uhr):                         • Home Office, sofern möglich.
    Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich        • Ausübung beruflicher Tätigkeiten und                • Treffen im Rahmen des Arbeits-, Dienst-
    14 Jahre werden nicht mitgezählt. Die Regelung          wichtiger Ausbildungszwecke.                          und Geschäftsbetriebes.
    dient dazu besondere Härtefälle abzufangen.           • Inanspruchnahme medizinischer und                   • Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen,
                                                            veterinärmedizinischer Leistungen.                    sofern nicht online auch in Präsenz
                                           +              • Begleitung unterstützungsbedürftiger                  durchführbar.
    Regelung für Kinderbetreuung:
    Kinder aus maximal zwei Haushalten dürfen               Personen und Minderjähriger, Sorge- und             • Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der
    zusammen in einer festen, familiär oder                 Umgangsrecht.                                         Mindestabstand von 1,5 Metern zu den
    nachbarschaftlich organisierten Betreuungs-           • Begleitung Sterbender und Personen in akut            Kolleg*innen nicht eingehalten werden kann
    gemeinschaften betreut werden.                          lebensbedrohlichen Zuständen.                         (auch im Freien).
                                                          • Handlungen zur Versorgung von Tieren, z.B.          • An den Betrieb angepasste Hygiene-
                                                            Gassi gehen oder füttern.                             auflagen.
                                            NE            • Besuch von religiösen Veranstaltungen.
    Bildung & Betreuung                         U         • Veranstaltungen zur Aufrechterhaltung der
    • Kitas bleiben geschlossen. Wenn die                   öffentlichen Ordnung.                               Reisen
      Infektionszahlen signifikant sinken, Öffnung        • Besuch von Versammlungen nach Artikel 8             Appell: Verzichten Sie auf private Reisen
      ab dem 18. Januar möglich.                            des Grundgesetzes.                                  sowie Ausflüge zu touristischen Zielen.
                                                                                                                                                          NE
                                                                                                                                                            U
    • Kein Präsenzunterricht an Grundschulen.             • Wahlkampfaktivitäten, wie Verteilung von Flyern,    Verstärkte Kontrollen und Zugangs-
      Versorgung der Schüler*innen mit Lern-                Plakatierungen oder Informationsstände nach         beschränkungen an tagestouristischen
                                                                                                                                                                                Amtsblatt Wiernsheim

      material durch die Lehrer*innen. Wenn die             behördlicher Genehmigung möglich.
      Infektionszahlen signifikant sinken, Öffnung                                                              Hotspots durch die örtlichen Behörden.
      ab dem 18. Januar möglich.                          Bei Tag (5 Uhr bis 20 Uhr) zusätzlich:
    • Kein Präsenzunterricht, sondern Fernunterricht      • Besuch der Notbetreuung in Schulen und Kitas.       Nicht gestattet:
      an allen weiterführenden Schulen.                   • Sport und Bewegung an der frischen Luft              Touristische Busreisen
    • Sonderregelung für Abschlussklassen sind              ausschließlich alleine, mit Angehörigen des          Touristische Übernachtungsangebote
      möglich und werden individuell festgelegt.            eigenen Haushalts oder mit einer weiteren,            (auch Campingplätze)
    • Notbetreuungen werden eingerichtet.                   nicht im selben Haushalt lebenden Person.
      Ansprechpartner sind die Schulen und Kitas          • Erledigung von Einkäufen.                           Weiterhin möglich:
      vor Ort.                                            • Wahrnehmung von Dienstleistungen.                    Geschäftsreisen
    • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen               • Behördengänge                                        Reisen und Übernachten in besonderen
      schließen für den Publikumsverkehr,                 • Blutspendetermine                                      Härtefällen
      Online-Unterricht möglich.
    • Volkshochschulen und ähnliche Einrichtungen
      schließen.
             • Fahrschulen geschlossen. Online-
                  unterricht möglich. (Ausnahme für
                       berufliche Ausbildungszwecke
                              und Katastrophenschutz)
                                                                                                               Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                                Nummer 1/2 / Seite 3
Stand: 08.01.2021

Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg vom 11. bis 31. Januar 2021
     Einzelhandel                                                                                         Gastronomie
     Der Einzelhandel schließt bis zum 31. Januar.                                                        Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller Art
                                                                                                                                                                              Seite 4 / Nummer 1/2

                                                                                                          bleiben geschlossen.
     Lediglich Geschäfte mit Produkten für den       Besonderheiten:                                      • Ausnahme für Speisen zur Abholung
     täglichen Bedarf bleiben geöffnet:              • Geschlossene Einzelhandelsbetriebe                   (bis 20 Uhr) oder Lieferung.
                                                       können Lieferdienste anbieten.                     • Kein Ausschank und Verzehr von alkoholischen
        Babyfachmärkte                              • Geschlossene Einzelhandelsbetriebe NEU               Getränken im öffentlichen Raum.
        Bäckereien und Konditoreien                   können Abholangebote (Click & Collect)                                                                NE
        Banken                                        anbieten. Dabei müssen feste Zeitfenster für       Kantinen schließen überall dort, wo es die           U
        Drogerien                                     die Abholung vereinbart werden. Die Hygiene-       Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum
        Getränkemärkte                                konzepte vor Ort müssen eingehalten und            Mitnehmen sind erlaubt.
        Großhandel                                    Warteschlangen vermieden werden.
        Hörgeräteakustiker                          • Handwerksbetriebe, die keine körpernahen
        Kraftfahrzeug- und Fahrradwerkstätten         Dienstleistungen anbieten, dürfen weiterhin        Veranstaltungen
         sowie Ersatzteilverkauf                       arbeiten.                                         Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen im
        Lebensmittelmärkte                          • Geschäfte mit Mischsortiment dürfen alle           öffentlichen Raum.
        Metzgereien                                   Waren verkaufen, wenn die Produkte für             Ausnahmen:
        Optiker                                       den täglichen Bedarf zu 60% überwiegen.            • Gerichtsverhandlungen.
        Orthopädieschuhtechniker                      Sollte das Sortiment der verbotenen                • Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit und
        Poststellen und Paketshops, aber ohne         Artikel überwiegen, darf das Geschäft mit            Ordnung dienen.
         den Verkauf von weiteren Waren                einer räumlichen Abtrennung lediglich die          • Betriebsversammlungen.
        Reformhäuser                                  Artikel des täglichen Bedarfs verkaufen.           • Prüfungen und deren Vorbereitung.
        Reinigung und Waschsalons                                                                        • Eheschließungen.
                                                                                                                                                                              Amtsblatt Wiernsheim

        Reise- und Kundenzentren für den            Regelung für offene Geschäfte:                       • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge
         öffentlichen Verkehr                        • Geschäfte mit weniger als 10 m²                      dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe).
        Sanitätshäuser                                Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in.             • Nominierungs- und Wahlkampfveranstaltungen,
        Tafeln                                      • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e                   sowie dazugehörige Unterschriften-
        Tankstellen                                   Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche.                    sammlungen.
        Telefonshops für Reparatur, Austausch       • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt:
         und Störungsbehebung                          ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für
        Tierbedarf- und Futtermärkte                  den Lebensmitteleinzelhandel).
                                                                                                          Gesundheit & Soziales
        Wochenmärkte                                • Maskenpflicht vor den Geschäften und               • Schutzvorkehrungen in Krankenhäusern,
        Zeitschriften- und Zeitungskioske             auf den Parkplätzen.                                 Pflegeheimen, Senioren- und
                                                     • Gesteuerter Zutritt.                                 Behinderteneinrichtungen.
     Eine vollständige Liste finden Sie auf          • Warteschlangen vermeiden.                          • Keine Isolation der Betroffenen.
     » Baden-Württemberg.de                                                                               • Übernahme der Kosten von regelmäßigen
                                                                                                            SARS-CoV2-Schnelltests für Patienten*innen
                                                                                                            und Besucher*innen.
                                                                                                          • Regelmäßige, verpflichtende Tests
                                                                                                            des Pflegepersonals von Alten- und
                                                                                                            Pflegeheimen.

                                                                                                              Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                              Freitag, 15. Januar 2021
Stand: 08.01.2021

Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg vom 11. bis 31. Januar 2021
    Dienstleistungen                                          Kultur- und Freizeitgestaltung                   Sport
    Geschlossen:                                              Kultur- und Freizeiteinrichtungen                Sport und Bewegung tagsüber alleine, mit den
     Friseurbetriebe/Barbershops                             bleiben geschlossen.                             Angehörigen des eigenen Haushalts und einer
                                                                                                               weiteren nicht zum Haushalt gehördenen
                                                                                                                                                                                Freitag, 15. Januar 2021

     Hundesalons und ähnliche Einrichtungen
                                                              Geschlossen:                                     Person im öffentlichen Raum sowie auf
     Kosmetikstudios
                                                               Ateliers (Publikumsverkehr)                    öffentlichen oder privaten weitläufigen Sport-
     Kosmetische Fußpflegesalons                                                                              anlagen oder -stätten im Freien erlaubt.
                                                               Ausflugsschiffe
     Massage- und Wellnessbetriebe
                                                               Bibliotheken und Archive (Abholangebote
     Nagelstudios                                              im wissenschaftlichen Bereich möglich)         Alle weiteren öffentlichen und privaten
     Piercingstudios                                                                                          Sportstätten sind für den Publikumsverkehr
                                                               Camping- und Wohnmobilstellplätze
     Prostitutionsgewerbe                                                                                     geschlossen:
                                                               Diskotheken und Clubs
     Sonnenstudios                                                                                             Fitnessstudios aller Art
                                                               Freizeitparks und Indoorspielplätze
     Tattoostudios                                                                                             Schwimm- und Spaßbäder
                                                               Kinos und Autokinos
                                                                                                                Skilifte und Gondeln
                                                               Kletterparks (drinnen und draußen)
    Geöffnet sind medizinisch notwendige                                                                        Tanz- und Balettschulen
    Dienstleistungen (auch ohne Rezept) in                     Konzerte und Kulturhäuser
                                                                                                                Thermen und Saunen
    den Bereichen:                                             Krabbelgruppen
                                                                                                                Vereinssportstätten
     Ergotherapie                                             Messen
                                                                                                                Wettkampf-, Mannschafts- und
     Fußpflege/Podologie                                      Museen und Ausstellungen
     Logopädie                                                                                                   Kontaktsportstätten
                                                               Opern
     Physiotherapie                                                                                            Yogastudios
                                                               Spielbanken- und hallen
     Rehasport
                                                               Theater
                                                                                                                                                                                Amtsblatt Wiernsheim

                                                                                                               Für Schulsport und Studienbetrieb dürfen die
                                                               Tierparks                                      Einrichtungen geöffnet werden.
                                                               Volksfeste o.ä.
    Religionsausübung                                          Wettannahmestellen                             Weitläufige Anlagen im Freien geöffnet:
    Gottesdienste und Beerdigungen unter                       Zirkusse                                        Golfplätze
    Hygieneauflagen.                                           Zoologische und botanische Gärten               Hundesportplätze
    • Einhalten der AHA-Regeln über die                                                                         Reitanlagen
      gesamte Dauer.                                          Geöffnet:                                         Tennisplätze
    • Kein Gemeindegesang.                                     Spielplätze im Freien                           Modellflugplätze
                                                               Wandern und Spazieren
                                                                                                               Die Benutzung der Umkleiden oder Aufenthalts-
                                                                                                               räume ist nicht gestattet.

                                                                                                               Training und Veranstaltungen des Spitzen- oder
                                                                                                               Profisports ist ohne Zuschauer*innen erlaubt.

                                Abstand          Hygiene      Alltagsmaske      Corona-App        regelmäßig
                                 halten        praktizieren       tragen          nutzen             lüften
                                                                                                                Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                                Nummer 1/2 / Seite 5
Seite 6 / Nummer 1/2                              Amtsblatt Wiernsheim                            Freitag, 15. Januar 2021

                                                               Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder
                                                               Formvorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg
                                                               beim Zustandekommen dieser Satzungen wird nach § 4 Ab-
                                                               satz 4 der Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht
Das Landratsamt Enzkreis hat mit Erlass vom 10. Dezember       schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung
2020 die Gesetzmäßigkeit der von der Verbandsversammlung       dieser Satzungen gegenüber dem Gemeindeverwaltungsver-
am 24. November 2020 beschlossenen Haushaltssatzung für        band geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die
das Haushaltsjahr 2020 des Gemeindeverwaltungsverbands         Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht,
(GVV) Heckengäu bestätigt. Genehmigungspflichtige Teile        wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung,
enthält die Haushaltssatzung nicht. Die nachfolgend abge-      die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzungen
druckte Haushaltssatzung 2020 liegt mit dem Haushaltsplan      verletzt worden sind.
in der Zeit von 25. Januar bis 2. Februar 2021 während
der üblichen Dienststunden bei der Geschäftsstelle des GVV     Bekanntmachung der Feststellung der Jahresrechnung 2019
im Rathaus Mönsheim, Schulstraße 2, erstes Obergeschoss,       Die Verbandsversammlung hat in ihrer öffentlichen Sitzung
Kämmerei öffentlich zur Einsichtnahme aus. Die Einsicht-       am 24. November 2020 die Jahresrechnung des Gemeinde-
nahme ist nach vorheriger terminlicher Absprache unter der     verwaltungsverbands Heckengäu für das Haushaltsjahr 2019
Rufnummer 07044 9253-20 oder per E-Mail möglich.               wie folgt festgestellt:
                                                               Summe der Einnahmen und Ausgaben:             19.972,85 €
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020
Aufgrund von § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammen-        davon
arbeit und § 79 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg       im Verwaltungshaushalt                        19.972,85 €
hat die Verbandsversammlung am 24. November 2020 folgen-       im Vermögenshaushalt                               0,00 €
de Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen:
                                                               Rücklagenbestand am 31.12.2019                       0,00 €
                                §1                             Schuldenstand am 31.12.2019                          0,00 €
Der Haushaltsplan wird festgesetzt                             Kassenbestand am 31.12.2019                        367,15 €
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
                                                               Der Rechenschaftsbericht liegt zusammen mit der Haus-
 1.1    Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 21.800 €     haltsrechnung 2019 vom 25. Januar bis 2. Februar 2021
 1.2    Gesamtbetrag der ordentlichen                          bei der Geschäftsstelle des Gemeindeverwaltungsverbands
        Aufwendungen von                            21.800 €   im Rathaus Mönsheim, Schulstraße 2, erstes Obergeschoss,
 1.3    Veranschlagtes ordentliches Ergebnis                   Kämmerei, während der Sprechzeiten öffentlich aus. Die Ein-
        (Saldo aus 1.1 und 1.2) von                      0 €   sichtnahme ist nach vorheriger terminlicher Absprache unter
                                                               der Rufnummer 07044 9253-20 oder per E-Mail möglich.
 1.4    Gesamtbetrag der außerordentlichen
        Erträge von                                      0 €
 1.5    Gesamtbetrag der außerordentlichen                       Die Gemeindeverwaltung informiert
        Aufwendungen von                                 0 €
 1.6    Veranschlagtes Sonderergebnis
        (Saldo aus 1.4 und 1.5) von                      0 €
 1.7    Veranschlagtes Gesamtergebnis                           Bürgermeisteramt Wiernsheim
        (Summe aus 1.3 und 1.6) von                      0 €
                                                                Vorwahl                                             07044
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen                 Zentrale (8)*                                          230
 2.1    Gesamtbetrag der Einzahlungen aus                       Bürgermeister, Vorzimmer (1)*            23-171 u. 23-172
        laufender Verwaltungstätigkeit von          21.800 €    Hauptamt (6)*                                      23-122
 2.2    Gesamtbetrag der Auszahlungen aus                       Ordnungsamt                                        23-136
        laufender Verwaltungstätigkeit von          21.800 €    Meldeamt (2)*                                      23-155
 2.3    Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergeb-             Standesamt/Sozialamt (5)*                          23-135
        nishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von         0 €    Gemeindekasse (7)*                                 23-175
                                                                Steuerabteilung                                    23-133
 2.4    Gesamtbetrag der Einzahlungen aus                       Bauamt (4)*                                        23-142
        Investitionstätigkeit von                        0 €    Bauanträge (3)*                                    23-164
 2.5    Gesamtbetrag der Auszahlungen aus                       Bauhof                                             23-144
        Investitionstätigkeit von                        0 €    Wassermeister                                      23-140
 2.6    Veranschlagter                                          * Ziffer für direkte Weitervermittlung während der elektro-
        Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf                   nischen Ansage
        aus Investitionstätigkeit von                    0 €    Die E-Mail-Adressen der jeweiligen Mitarbeiter können Sie
 2.7    Veranschlagter                                          auf unserer Homepage Wiernsheim unter www.wierns-
        Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf von        0 €    heim.de nachfragen.
                                                                Mehrzweckhallen:
 2.8    Gesamtbetrag der Einzahlungen
        aus Finanzierungstätigkeit von                   0 €    "Lindenhalle" Wiernsheim                     0172 7441140
                                                                "Waldenserhalle" Pinache                      07041 84950
 2.9    Gesamtbetrag der Auszahlungen                           "Kreuzbachhalle" Iptingen                         9096636
        aus Finanzierungstätigkeit von                   0 €                                                          8213
 2.10 Veranschlagter                                            Bürgersaal Wiernsheim                                 7340
        Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus               Klärwerk Iptingen                                     5287
        Finanzierungstätigkeit                           0 €    Klärwerk Großglattbach                        07042 98190
 2.11 Veranschlagte Änderung                                    Feuerwehr                                              112
        des Finanzierungsmittelbestands                  0 €    Revierförster Hailer                          07044 48110
                                §2
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 2.500 Euro          Kindergärten:
festgesetzt.                                                    Wiernsheim, Lindenstr. 38/1                         916220
                                                                Serres                                                7799
                                §3
                                                                Iptingen                                              5311
Die Umlagen von den Verbandsgemeinden werden auf ins-
gesamt 7.100 Euro festgesetzt.
                                                                Heckengäuschule Wiernsheim, Sekretariat 07044 915816
Mönsheim, den 25. November 2020                                 Bürgermeisteramt Wiernsheim
gez. Thomas Fritsch                                             - Hauptamt -
Verbandsvorsitzender
Freitag, 15. Januar 2021                          Amtsblatt Wiernsheim                                                                  Nummer 1/2 / Seite 7

                                                             Ein besonderer Dank geht an unsere Werbepartner, die mit
 Sprechzeiten                                                Ihrer Werbung auf unserem Bürgerbus einen wichtigen Bei-
 Rathaus Wiernsheim                        Tel. 07044 23-0   trag dazu leisten, dass der Bürgerbusverein weiter Bestand
 Montag bis Freitag                   9.00 Uhr - 12.00 Uhr   hat.
                                                             Für das Jahr 2021 wünscht der Bürgerbusverein allen Bür-
 außerdem Montagnachmittag           17.00 Uhr - 19.00 Uhr
                                                             ger/innen eine Zeit mit neuen Chancen und Möglichkeiten.
 Donnerstagnachmittag                14.00 Uhr - 16.00 Uhr
                                                             Hoffen wir, dass durch den Einsatz der Impfstoffe eine
 Gemeindebücherei                                            gewisse Normalität in unseren Alltag im Laufe des neuen
 Montag                              16.00 Uhr - 18.30 Uhr   Jahres einkehrt.
 Donnerstag                          10.00 Uhr - 12.00 Uhr   Bleiben Sie gesund und schauen Sie positiv in die kom-
                                     15.00 Uhr - 18.00 Uhr   mende Zeit.
 Notrufe                                                     Die Vorstandschaft
 Polizei                                              110    www.bürgerbus-wiernsheim.de
 Polizeiposten Niefern-Öschelbronn             07233 3399

 Deutsches Rotes Kreuz
 Rettungsdienst, Notarztwagen                         112                                                  Altersjubilare
 Krankenwagen                                       19222

 Feuerwehr                                           112
 Feuerwehrkommandant                       0172-7140279
 Feuerwehr Wiernsheim                     0151 64970209                                                    Iptingen:
 Feuerwehr Pinache                          01716228791                                                    08.01.2021   80 Jahre   Johann Trinkl
 Feuerwehr Serres                            07044 7803
 Feuerwehr Iptingen                       0160-95722453                                                    Wiernsheim:
 Feuerwehrhaus Wiernsheim                  07044 901390                                                    09.01.2021 70 Jahre     Doris Lindenmann
 Bei Wasserrohrbrüchen oder sonstigen Wasserversor-                                                        14.01.2021 70 Jahre     Manfred Teply
 gungsengpässen ist                                                                                        Pinache:
 Herr Uwe Schaber, Tel. 0172-7341436, oder sein Stell-
 vertreter, Herr Uwe Meier, Tel. 0172-7627523, zuständig.                                                  09.01.2021   80 Jahre   Margot Lintzel

 Zuständigkeitsliste der bevollmächtigten Bezirksschorn-
 steinfegermeister Wiernsheim, Serres und Iptingen:
 Manfred Mumm, Scheffelstr. 26, 75446 Wiernsheim,
 Tel. 07044/9168655, Fax: 07044/916857
 Pinache:
 Jens Rosenberger, Buchenweg 42, 75228 Ispringen,
 Tel. 07231/4297060, Fax: 07231/4297061,                                                                   Standesamt
 Mobil: 0160/90936056, Mail: info@rosenfeger.de
 Landratsamt Enzkreis, Zähringerallee 3, 75177 Pforzheim
 Tel. 07231 3080
                                                                                             Verstorben ist
 Sprechzeiten                                                                                Am 20.12.2020
 Montag          8.00 - 12.30 Uhr                                                            Herr Karl Otto Jäger, 75446 Wiernsheim,
 Dienstag        8.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr                                      im Alter von 85 Jahren
 Mittwoch        geschlossen
                                                                                             Am 26.12.2020
 Donnerstag      8.00 - 14.00 Uhr                                                            Herr Armin Amann, 75446 Wiernsheim,
 Freitag         8.00 - 12.00 Uhr                                                            im Alter von 50 Jahren
 Diakonie- und Sozialstation Heckengäu e.V.
 in Mönsheim, Lehmgrube 1/1                                                                  Am 04.01.2021
 Sprechzeiten: Mo. - Fr. von 08:30 – 14:00 Uhr                                               Frau Lore Grammel geb. Essig, 75446 Wiernsheim,
 Tel: 07044/905080, E-Mail: info@diakonie-heckengaeu.de                                      Pinache, im Alter von 91 Jahren.
 Außerhalb der Sprechzeiten meldet sich der Anrufbeant-                                      Am 27.12.2020
 worter.                                                                                     Margit Rochon, geb. Bostel aus Mühlacker
                                                                                             im Alter von 82 Jahren
                                                                                             Am 06.01.2021
                                                                                             Frau Gertrud Hauser, geb. Bemmerle aus Pinache
     Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in Bezug                                           im Alter von 83 Jahren.
       auf die Corona-Pandemie kann derzeit kein
     Elektroschrott beim Bauhof abgegeben werden.
             Wir bitten um Ihr Verständnis.
            Gemeindeverwaltung Wiernsheim
                                                             Foto: valentinrussanov/E+/Getty Images Plus

WIPS Bürger-Bus Wiernsheim e.V.                                                                            GEMEINSAM
Danke für 2020, startklar für 2021                                                                         GEGEN CORONA
Ein ereignisreiches Jahr 2020, geprägt von der Corona-Pan-
demie, ging zu Ende. Doch trotz der besonderen Umstände
fuhr der Bürgerbus, mit Ausnahme einer kurzen Pause beim
                                                                                                           MASKE TRAGEN!
ersten Lockdown, durch das ganze Jahr 2020.
Auf diesem Wege möchten wir uns bedanken
- bei unseren treuen Fahrgästen,
- bei unseren Mitgliedern,
- und bei unseren ehrenamtlichen Fahrer/innen
Seite 8 / Nummer 1/2                        Amtsblatt Wiernsheim                           Freitag, 15. Januar 2021

                                                        Kinderärztliche Notfallpraxis Helios-Klinikum Pforzheim
                                                        Kanzlerstr. 2-6, 75175 Pforzheim, Tel. 116 117
  Müllabfuhr                                            Mi. 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr.
                                                        Fr. 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr.
                                                        Sa., So., Feiertage von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr.
                                                        Notfallpraxis am Siloah St. Trudpert-Klinikum
                                                        Wilferdinger Straße 67, 75179 Pforzheim, Tel. 116 117
                                                        Montag, Dienstag, Donnerstag von 19.00 Uhr bis 24.00 Uhr
                                                        Mittwoch von 14.00 Uhr bis 24.00 Uhr
                                                        Freitag von 16.00 Uhr bis 24.00 Uhr
                                                        Sa., So., Feiertage von 08.00 Uhr bis 24.00 Uhr
                                                        Bereitschaftsdienst der Diakonie Heckengäu
                                                        Tel. 07044 8686
                                                        Es meldet sich der Anrufbeantworter der Diakoniestation. Er
                                                        wird um 7.00 Uhr und um 16.00 Uhr abgehört.
                                                        Bereitschaftsdienst der Hebamme
                                                        Geburts- und Stillhilfe
                                                        Frau Enning, Tel. 07042 15536
                                                        Bereitschaftsdienst der Zahnärzte
                                                        Der Bereitschaftsdienst der Zahnärzte kann über die Ruf-
                                                        nummer 0621 38000816 erfragt werden.
                                                        Anlaufstelle, Hilfen in Lebenskrisen und bei Suizidgefahr
                                                        tägliche Bereitschaft, Tel. 0171 8025110
                                                        Pflege & mehr
                                                        Ambulanter Pflegedienst
                                                        75223 Öschelbronn, Obere Bachstraße 6
                                                        Bürozeiten 8.00 bis 15.00 Uhr
                                                        Tel. 07233 / 944678
                                                        Im Notfall rund um die Uhr persönlich erreichbar.
                                                        Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung
                                                        Anne Marie Rouvière-Petruzzi
                                                        Landratsamt Enzkreis, Zähringerallee 3, 75177 Pforzheim
                                                        Telefon: 07231 308 9692
                                                        E-Mail: Anne.Marie.Rouviere.Petruzzi@enzkreis.de
                                                        Homepage: www.enzkreis.de/behindertenbeauftragte
                                                        Informations-, Beratungs- und Beschwerde (IBB)-Stelle
                                                        Enzkreis I Pforzheim
                                                        Sprechstunde für psychisch kranke Menschen und deren
                                                        Angehörige
                                                        Jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat von 16-18 Uhr
                                                        Terminvereinbarung per Tel.: 07231/391086 oder per E-Mail:
                                                        ibb-enkreis@pforzheim.de.
                                                        Caritasverband e.V. Pforzheim
                                                        Frühe Hilfen des Caritasverband e.V. Pforzheim für den Enzkreis
                                                        Familienhebammen/ Familienkinderkrankenpflegerinnen/ Heil-
                                                        pädagogische und Psychosoziale Begleitung.
                                                        Wir bieten Unterstützung für Familien mit Kindern unter drei
                                                        Jahren. Kontakt: 07231-128 844
                                                        Email: fruehe.hilfen@caritas-pforzheim.de

                                                        Bereitschaftsdienst Tierarzt
                                                        Sa., 16. + So., 17.01.2021
                                                        Dr. Treiber, 71735 Eberdingen, Tel. 0172/6286629

                                                        Bereitschaftsdienst der Apotheken
                                                        Samstag, 16.01.2021:
                                                        Apotheke am Bahnhof Mühlacker, Bahnhofstr. 120,
                                                        Tel. 07041-87030
                                                        Sonntag, 17.01.2021:
                                                        Enz-Apotheke Enzweihingen, Vaihinger Str. 4,
                                                        Tel. 07042-5431

  Praxisdienste                                           Kirchliche Nachrichten

Bereitschaftsdienst der Ärzte
                                                        Evangelische Kirchengemeinde
der Regionen Heckengäu/Platte, Mühlacker und Niefern-   Wiernsheim
Öschelbronn/Eutingen
Notfallpraxis Mühlacker                                 Pfarrerin Claudia Back, Pfarrer Matthias Back
Hermann-Hesse-Str. 34, 75417 Mühlacker, Tel. 116 117    Lindenstraße 17, 75446 Wiernsheim
Montag bis Freitag von 18.00 Uhr bis 07.00 Uhr          Telefon: 0 70 44 / 72 94, Fax: 92 04 85
Sa, So., Feiertage von 07.00 Uhr bis 07.00 Uhr          E-Mail: pfarramt.wiernsheim@elkw.de
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