Gemeinderat gratuliert zum Dienstjubiläum - Gemeinde ...
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Woche 1/2 Freitag, 15. Januar 2021 Diese Ausgabe erscheint auch online Gemeinderat gratuliert zum Dienstjubiläum Bürgermeister Karlheinz Oehler konnte im Dezember sein 50-jähriges Dienst- jubiläum als Verwaltungsbeamter be- gehen. In der letzten Sitzung des Gemeinderates nahm dies nun sein Stellvertreter Wolfgang Hanisch zum Anlass, dem langjährigen Verwaltungs- chef aus den Reihen der Wiernsheimer Gemeinderäte persönlich zu danken. „Im Dezember 1970, im zarten Alter von 16 Jahren, hat ein hoffnungsvoller junger Mann seinen Dienst beim Rat- haus in Schwäbisch Hall angetreten“, sagte Hanisch. Und seit 1982 habe Bürgermeister Karlheinz Oehler dann den größten Teil seines Berufslebens der Gemeinde Wiernsheim gewidmet. Nachdem das Landratsamt Enzkreis diese Ehrung an sich gezogen hatte, aber wegen Corona nicht öffentlich durchgeführt hat, sei es dem Gemein- derat sehr wichtig gewesen, Bürger- Bürgermeister Karlheinz Oehler (links) freut sich in der letzten Sitzung über das Geschenk des Gemeinderates zu seinem meister Karlheinz Oehler nun in der 50-jährigen Dienstjubiläum, das ihm sein Stellvertreter Wolfgang letzten Sitzung im Dezember persön- Hanisch überreichte. Foto: Kevin Gillé lich zu danken. Deshalb habe man zusammengelegt und Oehler zwei Bü- cher gekauft. Das eine ist ein Band mit Skizzen und Zeichnungen Rembrandts und das andere ein Werk über japanischen Buchdruck. 50 Jahre in der Verwaltung seien, „ein ganz seltenes Dienstjubiläum“, würdigte Hanisch den Jubilar. „Wir in Wiernsheim sind froh, einen solchen tatkräftigen Bürgermeister zu haben“, sagte Hanisch. Denn was in den vergangenen Jahrzehn- ten in Wiernsheim und seinen Teilgemeinden Pinache, Iptingen und Serres geschaffen wurde, könne sich durchaus sehen lassen. Und: „Bei den Aufgaben, die noch vor uns liegen, sind wir auch darauf angewiesen“, sagte Hanisch.
Seite 2 / Nummer 1/2 Amtsblatt Wiernsheim Freitag, 15. Januar 2021 Rathausbesuch nur mit Termin Amtliche Bekanntmachungen Ab Montag, dem 11. Januar 2021 ist der Zutritt zum Rathaus vorerst nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in möglich. Christbaumsammlungen durch Vereine, Die Dienststellen sind telefonisch Auszug der Stabstelle Corona: oder per E-Mail erreichbar: Die zahlreichen Anfragen, die von Städten und Gemein- Montag – Donnerstag von 09.00 – 12.00 Uhr den zum Thema „Christbaumsammlungen durch Vereine“ und 14.00 – 16.00 Uhr an uns herangetragen wurden – teilweise mit bereits skiz- zierten Hygienekonzepten – haben wir sowohl gegenüber Freitag von 09.00 – 12.00 Uhr dem Umweltministerium als oberster Abfallbehörde als auch Besucher melden sich demnach zum vereinbarten gegenüber dem Sozialministerium kommuniziert. Aus Sicht Terminzeitpunkt an der Klingel im Vorraum des Landes sind solche Sammlungen nicht mit der Corona- des Rathauses an. VO vereinbar. In den FAQ des Landes zur CoronaVO wird hierzu ausgeführt: Bitte beachten Sie die Hygienemaßnahmen vor Ort. Können Christbaumsammlungen von Vereinen/Kirchengemein- Vielen Dank für Ihr Verständnis! den etc. stattfinden? Christbaumsammlungen von Vereinen und Kirchengemeinden Bleiben Sie gesund! etc. sind kein triftiger Grund zum Aufenthalt im öffentlichen Raum in Sinne der Corona-Verordnung (§ 1c Absatz 1 Nummer Ihre Gemeindeverwaltung 17). Daher können keine Christbaumsammlungen stattfinden. Abgeschmückte Bäume müssen daher über die Regel-Entsor- gungseinrichtungen vor Ort entsorgt werden. Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2021 Gemäß § 27 Abs.3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBL. I Seite 965) in der derzeit gültigen Fassung wird die Grundsteuer für diejenigen Steuerschuldner, die für das Neuer Arbeitskreis zieht positive Bilanz Kalenderjahr 2021 die gleiche Grundsteuer wie für das Ka- lenderjahr 2020 an die Gemeinde Wiernsheim zu entrichten Im April 2020 hat sich der neue Wiernsheimer Arbeits- haben, öffentlich festgesetzt. kreis (AK) Innerörtliche Entwicklung begründet. Ihm gehö- Mit dem Tag dieser Bekanntmachung treten für die genann- ren ehrenamtlich die Gemeinderäte Jürgen Idziok, Natalie ten Steuerschuldner die gleichen Rechtswirkungen ein, als Schuler und Walter Ruppert (alle CDU), Ulrike Brandauer wenn Ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Grundsteuerbe- (SPD) sowie Gerhard Hudak und Frank Bäuerle (beide UL) scheid für das Jahr 2021 zugegangen wäre. und als Schriftführer Mario Matausch von der Verwaltung Die Grundsteuer 2021 ist zu den üblichen Fälligkeitster- an. Sie wollen Baulücken und Leerstände aufspüren, De- minen 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zu zahlen, sofern tails abfragen und eine persönliche Beratung durch den kein Jahreszahler zum 01.07. beantragt wurde. Sofern eine neuen AK oder die Verwaltung anbieten, um innerörtlich Ermächtigung zum Abbuchungsverfahren erteilt worden ist, zu mehr neuem Wohnraum zu kommen. Bürgermeister werden die festgesetzten Beträge zu den jeweiligen Fällig- Karlheinz Oehler hatte diesen Arbeitskreis bereits ange- keitsterminen abgebucht. regt, als die Diskussionen um das neue Bebauungsgebiet Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Steuer- Mühlacker Straße aufkamen, bevor das Baugebiet dann festsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser Be- beim Bürgerentscheid mehrheitlich abgelehnt wurde. Seit kanntgabe gemäß §§ 68 ff der Verwaltungsgerichtsordnung dem konstituierenden Treffen im vergangenen April hat Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim der Arbeitskreis nach eigenen Angaben nun folgendes Steueramt der Gemeinde Wiernsheim, Marktplatz 1, 75446 erarbeitet: „Wir haben 90 freie Bauplätze in allen Ortstei- Wiernsheim oder beim Landratsamt Enzkreis, 75177 Pforz- len Wiernsheim, Pinache, Iptingen und Serres ermittelt“, heim, Zähringer Allee 3, schriftlich einzureichen oder zur teilt Ulrike Brandauer vom Arbeitskreis mit. Zuvor waren Niederschrift zu erklären. die Eigentümer von der Verwaltung bereits angeschrieben Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, d.h. die worden. Davon habe sich ein Drittel beim AK gemeldet. Erhebung der festgesetzten Grundsteuer wird dadurch nicht Sechs Eigentümer hätten dann erklärt, in den nächsten aufgehalten. zehn Jahren bauen zu wollen, so Brandauer. Viele würden ihre Grundstücke allerdings auch als Altersvorsorge oder Gemeinde Wiernsheim Kapitalanlage sehen. Auf mehr als 50 leerstehende Objekte Steueramt stieß der AK bereits in Wiernsheim, Serres und Pinache, Iptingen werde zurzeit noch geprüft. Darüber hinaus habe sich eine Erbengemeinschaft beim AK gemeldet, denen die entsprechenden Ansprechpartner beim Landratsamt und bei der Verwaltung benannt werden konnten. Außer- dem konnte der AK viele Wohn- und Eigentumsverhält- Impressum Verantwortlich für den amtlichen nisse bei vermeintlichen Leerständen klären. Dazu gehört Teil, alle sonstigen Verlautbarungen Herausgeber: und mitteilungen: auch ein unbewohntes kleineres Haus, das nun abgeris- Gemeinde Wiernsheim sen und mit einem Mehrfamilienhaus bebaut werden soll. Bürgermeister Karlheinz Oehler, Druck und Verlag: Nussbaum Medien 75446 Wiernsheim, Marktplatz 1, „Viele Aufgaben konnten erledigt werden und viele Ziele Weil der Stadt GmbH & Co. KG, oder sein Vertreter im Amt. wurden erreicht“, zieht der AK ein gutes Fazit. Nun sol- 71263 Weil der Stadt, len weitere Eigentümer leerstehender Häuser zur weiteren Verantwortlich für „Was sonst noch Merklinger Str. 20, interessiert“ und den Anzeigenteil: Nutzung ihrer Anwesen brieflich befragt werden. Und die Telefon 07033 525-0, Klaus Nussbaum, Opelstraße 29, Anmeldung bislang noch nicht gemeldeter Einwohner soll www.nussbaum-medien.de 68789 St. Leon-Rot ebenfalls erfolgen. Die nächste öffentliche Sitzung des Arbeitskreises ist am 26. Januar im Wiernsheimer Ratssaal InformATIonen Tel.: 07033 6924-0, im Rathaus geplant. Wer möchte, darf sich gerne dem E-Mail: info@gsvertrieb.de Vertrieb (Abonnement und ehrenamtlichen Arbeitskreis anschließen und kann sich bei Internet: www.gsvertrieb.de Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Mario Matausch unter 07044 – 23152 oder per E-Mail an Josef-Beyerle-Str. 2, Anzeigenverkauf: ema2@wiernsheim.de wenden. 71263 Weil der Stadt, wds@nussbaum-medien.de
Stand: 08.01.2021 Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg vom 11. bis 31. Januar 2021 NE Ausgangsbeschränkungen Kontaktbeschränkungen U Arbeiten Private Treffen im öffentlichen oder privaten Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung • Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet Raum nur noch im Kreis des eigenen Haushalts ist nur aus triftigen Gründen erlaubt. Z.B.: die gesundheitliche Fürsorge gegenüber plus höchstens eine weitere Person, die nicht ihren Mitarbeiter*innen wahrzunehmen. Freitag, 15. Januar 2021 zum eigenen Haushalt gehört. Bei Nacht (20 Uhr bis 5 Uhr): • Home Office, sofern möglich. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich • Ausübung beruflicher Tätigkeiten und • Treffen im Rahmen des Arbeits-, Dienst- 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Die Regelung wichtiger Ausbildungszwecke. und Geschäftsbetriebes. dient dazu besondere Härtefälle abzufangen. • Inanspruchnahme medizinischer und • Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen, veterinärmedizinischer Leistungen. sofern nicht online auch in Präsenz + • Begleitung unterstützungsbedürftiger durchführbar. Regelung für Kinderbetreuung: Kinder aus maximal zwei Haushalten dürfen Personen und Minderjähriger, Sorge- und • Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der zusammen in einer festen, familiär oder Umgangsrecht. Mindestabstand von 1,5 Metern zu den nachbarschaftlich organisierten Betreuungs- • Begleitung Sterbender und Personen in akut Kolleg*innen nicht eingehalten werden kann gemeinschaften betreut werden. lebensbedrohlichen Zuständen. (auch im Freien). • Handlungen zur Versorgung von Tieren, z.B. • An den Betrieb angepasste Hygiene- Gassi gehen oder füttern. auflagen. NE • Besuch von religiösen Veranstaltungen. Bildung & Betreuung U • Veranstaltungen zur Aufrechterhaltung der • Kitas bleiben geschlossen. Wenn die öffentlichen Ordnung. Reisen Infektionszahlen signifikant sinken, Öffnung • Besuch von Versammlungen nach Artikel 8 Appell: Verzichten Sie auf private Reisen ab dem 18. Januar möglich. des Grundgesetzes. sowie Ausflüge zu touristischen Zielen. NE U • Kein Präsenzunterricht an Grundschulen. • Wahlkampfaktivitäten, wie Verteilung von Flyern, Verstärkte Kontrollen und Zugangs- Versorgung der Schüler*innen mit Lern- Plakatierungen oder Informationsstände nach beschränkungen an tagestouristischen Amtsblatt Wiernsheim material durch die Lehrer*innen. Wenn die behördlicher Genehmigung möglich. Infektionszahlen signifikant sinken, Öffnung Hotspots durch die örtlichen Behörden. ab dem 18. Januar möglich. Bei Tag (5 Uhr bis 20 Uhr) zusätzlich: • Kein Präsenzunterricht, sondern Fernunterricht • Besuch der Notbetreuung in Schulen und Kitas. Nicht gestattet: an allen weiterführenden Schulen. • Sport und Bewegung an der frischen Luft Touristische Busreisen • Sonderregelung für Abschlussklassen sind ausschließlich alleine, mit Angehörigen des Touristische Übernachtungsangebote möglich und werden individuell festgelegt. eigenen Haushalts oder mit einer weiteren, (auch Campingplätze) • Notbetreuungen werden eingerichtet. nicht im selben Haushalt lebenden Person. Ansprechpartner sind die Schulen und Kitas • Erledigung von Einkäufen. Weiterhin möglich: vor Ort. • Wahrnehmung von Dienstleistungen. Geschäftsreisen • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen • Behördengänge Reisen und Übernachten in besonderen schließen für den Publikumsverkehr, • Blutspendetermine Härtefällen Online-Unterricht möglich. • Volkshochschulen und ähnliche Einrichtungen schließen. • Fahrschulen geschlossen. Online- unterricht möglich. (Ausnahme für berufliche Ausbildungszwecke und Katastrophenschutz) Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Nummer 1/2 / Seite 3
Stand: 08.01.2021 Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg vom 11. bis 31. Januar 2021 Einzelhandel Gastronomie Der Einzelhandel schließt bis zum 31. Januar. Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller Art Seite 4 / Nummer 1/2 bleiben geschlossen. Lediglich Geschäfte mit Produkten für den Besonderheiten: • Ausnahme für Speisen zur Abholung täglichen Bedarf bleiben geöffnet: • Geschlossene Einzelhandelsbetriebe (bis 20 Uhr) oder Lieferung. können Lieferdienste anbieten. • Kein Ausschank und Verzehr von alkoholischen Babyfachmärkte • Geschlossene Einzelhandelsbetriebe NEU Getränken im öffentlichen Raum. Bäckereien und Konditoreien können Abholangebote (Click & Collect) NE Banken anbieten. Dabei müssen feste Zeitfenster für Kantinen schließen überall dort, wo es die U Drogerien die Abholung vereinbart werden. Die Hygiene- Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum Getränkemärkte konzepte vor Ort müssen eingehalten und Mitnehmen sind erlaubt. Großhandel Warteschlangen vermieden werden. Hörgeräteakustiker • Handwerksbetriebe, die keine körpernahen Kraftfahrzeug- und Fahrradwerkstätten Dienstleistungen anbieten, dürfen weiterhin Veranstaltungen sowie Ersatzteilverkauf arbeiten. Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen im Lebensmittelmärkte • Geschäfte mit Mischsortiment dürfen alle öffentlichen Raum. Metzgereien Waren verkaufen, wenn die Produkte für Ausnahmen: Optiker den täglichen Bedarf zu 60% überwiegen. • Gerichtsverhandlungen. Orthopädieschuhtechniker Sollte das Sortiment der verbotenen • Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit und Poststellen und Paketshops, aber ohne Artikel überwiegen, darf das Geschäft mit Ordnung dienen. den Verkauf von weiteren Waren einer räumlichen Abtrennung lediglich die • Betriebsversammlungen. Reformhäuser Artikel des täglichen Bedarfs verkaufen. • Prüfungen und deren Vorbereitung. Reinigung und Waschsalons • Eheschließungen. Amtsblatt Wiernsheim Reise- und Kundenzentren für den Regelung für offene Geschäfte: • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge öffentlichen Verkehr • Geschäfte mit weniger als 10 m² dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe). Sanitätshäuser Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in. • Nominierungs- und Wahlkampfveranstaltungen, Tafeln • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e sowie dazugehörige Unterschriften- Tankstellen Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche. sammlungen. Telefonshops für Reparatur, Austausch • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt: und Störungsbehebung ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für Tierbedarf- und Futtermärkte den Lebensmitteleinzelhandel). Gesundheit & Soziales Wochenmärkte • Maskenpflicht vor den Geschäften und • Schutzvorkehrungen in Krankenhäusern, Zeitschriften- und Zeitungskioske auf den Parkplätzen. Pflegeheimen, Senioren- und • Gesteuerter Zutritt. Behinderteneinrichtungen. Eine vollständige Liste finden Sie auf • Warteschlangen vermeiden. • Keine Isolation der Betroffenen. » Baden-Württemberg.de • Übernahme der Kosten von regelmäßigen SARS-CoV2-Schnelltests für Patienten*innen und Besucher*innen. • Regelmäßige, verpflichtende Tests des Pflegepersonals von Alten- und Pflegeheimen. Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Freitag, 15. Januar 2021
Stand: 08.01.2021 Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg vom 11. bis 31. Januar 2021 Dienstleistungen Kultur- und Freizeitgestaltung Sport Geschlossen: Kultur- und Freizeiteinrichtungen Sport und Bewegung tagsüber alleine, mit den Friseurbetriebe/Barbershops bleiben geschlossen. Angehörigen des eigenen Haushalts und einer weiteren nicht zum Haushalt gehördenen Freitag, 15. Januar 2021 Hundesalons und ähnliche Einrichtungen Geschlossen: Person im öffentlichen Raum sowie auf Kosmetikstudios Ateliers (Publikumsverkehr) öffentlichen oder privaten weitläufigen Sport- Kosmetische Fußpflegesalons anlagen oder -stätten im Freien erlaubt. Ausflugsschiffe Massage- und Wellnessbetriebe Bibliotheken und Archive (Abholangebote Nagelstudios im wissenschaftlichen Bereich möglich) Alle weiteren öffentlichen und privaten Piercingstudios Sportstätten sind für den Publikumsverkehr Camping- und Wohnmobilstellplätze Prostitutionsgewerbe geschlossen: Diskotheken und Clubs Sonnenstudios Fitnessstudios aller Art Freizeitparks und Indoorspielplätze Tattoostudios Schwimm- und Spaßbäder Kinos und Autokinos Skilifte und Gondeln Kletterparks (drinnen und draußen) Geöffnet sind medizinisch notwendige Tanz- und Balettschulen Dienstleistungen (auch ohne Rezept) in Konzerte und Kulturhäuser Thermen und Saunen den Bereichen: Krabbelgruppen Vereinssportstätten Ergotherapie Messen Wettkampf-, Mannschafts- und Fußpflege/Podologie Museen und Ausstellungen Logopädie Kontaktsportstätten Opern Physiotherapie Yogastudios Spielbanken- und hallen Rehasport Theater Amtsblatt Wiernsheim Für Schulsport und Studienbetrieb dürfen die Tierparks Einrichtungen geöffnet werden. Volksfeste o.ä. Religionsausübung Wettannahmestellen Weitläufige Anlagen im Freien geöffnet: Gottesdienste und Beerdigungen unter Zirkusse Golfplätze Hygieneauflagen. Zoologische und botanische Gärten Hundesportplätze • Einhalten der AHA-Regeln über die Reitanlagen gesamte Dauer. Geöffnet: Tennisplätze • Kein Gemeindegesang. Spielplätze im Freien Modellflugplätze Wandern und Spazieren Die Benutzung der Umkleiden oder Aufenthalts- räume ist nicht gestattet. Training und Veranstaltungen des Spitzen- oder Profisports ist ohne Zuschauer*innen erlaubt. Abstand Hygiene Alltagsmaske Corona-App regelmäßig halten praktizieren tragen nutzen lüften Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Nummer 1/2 / Seite 5
Seite 6 / Nummer 1/2 Amtsblatt Wiernsheim Freitag, 15. Januar 2021 Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg beim Zustandekommen dieser Satzungen wird nach § 4 Ab- satz 4 der Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht Das Landratsamt Enzkreis hat mit Erlass vom 10. Dezember schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung 2020 die Gesetzmäßigkeit der von der Verbandsversammlung dieser Satzungen gegenüber dem Gemeindeverwaltungsver- am 24. November 2020 beschlossenen Haushaltssatzung für band geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die das Haushaltsjahr 2020 des Gemeindeverwaltungsverbands Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, (GVV) Heckengäu bestätigt. Genehmigungspflichtige Teile wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, enthält die Haushaltssatzung nicht. Die nachfolgend abge- die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzungen druckte Haushaltssatzung 2020 liegt mit dem Haushaltsplan verletzt worden sind. in der Zeit von 25. Januar bis 2. Februar 2021 während der üblichen Dienststunden bei der Geschäftsstelle des GVV Bekanntmachung der Feststellung der Jahresrechnung 2019 im Rathaus Mönsheim, Schulstraße 2, erstes Obergeschoss, Die Verbandsversammlung hat in ihrer öffentlichen Sitzung Kämmerei öffentlich zur Einsichtnahme aus. Die Einsicht- am 24. November 2020 die Jahresrechnung des Gemeinde- nahme ist nach vorheriger terminlicher Absprache unter der verwaltungsverbands Heckengäu für das Haushaltsjahr 2019 Rufnummer 07044 9253-20 oder per E-Mail möglich. wie folgt festgestellt: Summe der Einnahmen und Ausgaben: 19.972,85 € Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 Aufgrund von § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammen- davon arbeit und § 79 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg im Verwaltungshaushalt 19.972,85 € hat die Verbandsversammlung am 24. November 2020 folgen- im Vermögenshaushalt 0,00 € de Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen: Rücklagenbestand am 31.12.2019 0,00 € §1 Schuldenstand am 31.12.2019 0,00 € Der Haushaltsplan wird festgesetzt Kassenbestand am 31.12.2019 367,15 € 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen Der Rechenschaftsbericht liegt zusammen mit der Haus- 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 21.800 € haltsrechnung 2019 vom 25. Januar bis 2. Februar 2021 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen bei der Geschäftsstelle des Gemeindeverwaltungsverbands Aufwendungen von 21.800 € im Rathaus Mönsheim, Schulstraße 2, erstes Obergeschoss, 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis Kämmerei, während der Sprechzeiten öffentlich aus. Die Ein- (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 0 € sichtnahme ist nach vorheriger terminlicher Absprache unter der Rufnummer 07044 9253-20 oder per E-Mail möglich. 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 € 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Die Gemeindeverwaltung informiert Aufwendungen von 0 € 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 € 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis Bürgermeisteramt Wiernsheim (Summe aus 1.3 und 1.6) von 0 € Vorwahl 07044 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen Zentrale (8)* 230 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Bürgermeister, Vorzimmer (1)* 23-171 u. 23-172 laufender Verwaltungstätigkeit von 21.800 € Hauptamt (6)* 23-122 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Ordnungsamt 23-136 laufender Verwaltungstätigkeit von 21.800 € Meldeamt (2)* 23-155 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergeb- Standesamt/Sozialamt (5)* 23-135 nishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 0 € Gemeindekasse (7)* 23-175 Steuerabteilung 23-133 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Bauamt (4)* 23-142 Investitionstätigkeit von 0 € Bauanträge (3)* 23-164 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Bauhof 23-144 Investitionstätigkeit von 0 € Wassermeister 23-140 2.6 Veranschlagter * Ziffer für direkte Weitervermittlung während der elektro- Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf nischen Ansage aus Investitionstätigkeit von 0 € Die E-Mail-Adressen der jeweiligen Mitarbeiter können Sie 2.7 Veranschlagter auf unserer Homepage Wiernsheim unter www.wierns- Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf von 0 € heim.de nachfragen. Mehrzweckhallen: 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 € "Lindenhalle" Wiernsheim 0172 7441140 "Waldenserhalle" Pinache 07041 84950 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen "Kreuzbachhalle" Iptingen 9096636 aus Finanzierungstätigkeit von 0 € 8213 2.10 Veranschlagter Bürgersaal Wiernsheim 7340 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Klärwerk Iptingen 5287 Finanzierungstätigkeit 0 € Klärwerk Großglattbach 07042 98190 2.11 Veranschlagte Änderung Feuerwehr 112 des Finanzierungsmittelbestands 0 € Revierförster Hailer 07044 48110 §2 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 2.500 Euro Kindergärten: festgesetzt. Wiernsheim, Lindenstr. 38/1 916220 Serres 7799 §3 Iptingen 5311 Die Umlagen von den Verbandsgemeinden werden auf ins- gesamt 7.100 Euro festgesetzt. Heckengäuschule Wiernsheim, Sekretariat 07044 915816 Mönsheim, den 25. November 2020 Bürgermeisteramt Wiernsheim gez. Thomas Fritsch - Hauptamt - Verbandsvorsitzender
Freitag, 15. Januar 2021 Amtsblatt Wiernsheim Nummer 1/2 / Seite 7 Ein besonderer Dank geht an unsere Werbepartner, die mit Sprechzeiten Ihrer Werbung auf unserem Bürgerbus einen wichtigen Bei- Rathaus Wiernsheim Tel. 07044 23-0 trag dazu leisten, dass der Bürgerbusverein weiter Bestand Montag bis Freitag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr hat. Für das Jahr 2021 wünscht der Bürgerbusverein allen Bür- außerdem Montagnachmittag 17.00 Uhr - 19.00 Uhr ger/innen eine Zeit mit neuen Chancen und Möglichkeiten. Donnerstagnachmittag 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Hoffen wir, dass durch den Einsatz der Impfstoffe eine Gemeindebücherei gewisse Normalität in unseren Alltag im Laufe des neuen Montag 16.00 Uhr - 18.30 Uhr Jahres einkehrt. Donnerstag 10.00 Uhr - 12.00 Uhr Bleiben Sie gesund und schauen Sie positiv in die kom- 15.00 Uhr - 18.00 Uhr mende Zeit. Notrufe Die Vorstandschaft Polizei 110 www.bürgerbus-wiernsheim.de Polizeiposten Niefern-Öschelbronn 07233 3399 Deutsches Rotes Kreuz Rettungsdienst, Notarztwagen 112 Altersjubilare Krankenwagen 19222 Feuerwehr 112 Feuerwehrkommandant 0172-7140279 Feuerwehr Wiernsheim 0151 64970209 Iptingen: Feuerwehr Pinache 01716228791 08.01.2021 80 Jahre Johann Trinkl Feuerwehr Serres 07044 7803 Feuerwehr Iptingen 0160-95722453 Wiernsheim: Feuerwehrhaus Wiernsheim 07044 901390 09.01.2021 70 Jahre Doris Lindenmann Bei Wasserrohrbrüchen oder sonstigen Wasserversor- 14.01.2021 70 Jahre Manfred Teply gungsengpässen ist Pinache: Herr Uwe Schaber, Tel. 0172-7341436, oder sein Stell- vertreter, Herr Uwe Meier, Tel. 0172-7627523, zuständig. 09.01.2021 80 Jahre Margot Lintzel Zuständigkeitsliste der bevollmächtigten Bezirksschorn- steinfegermeister Wiernsheim, Serres und Iptingen: Manfred Mumm, Scheffelstr. 26, 75446 Wiernsheim, Tel. 07044/9168655, Fax: 07044/916857 Pinache: Jens Rosenberger, Buchenweg 42, 75228 Ispringen, Tel. 07231/4297060, Fax: 07231/4297061, Standesamt Mobil: 0160/90936056, Mail: info@rosenfeger.de Landratsamt Enzkreis, Zähringerallee 3, 75177 Pforzheim Tel. 07231 3080 Verstorben ist Sprechzeiten Am 20.12.2020 Montag 8.00 - 12.30 Uhr Herr Karl Otto Jäger, 75446 Wiernsheim, Dienstag 8.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr im Alter von 85 Jahren Mittwoch geschlossen Am 26.12.2020 Donnerstag 8.00 - 14.00 Uhr Herr Armin Amann, 75446 Wiernsheim, Freitag 8.00 - 12.00 Uhr im Alter von 50 Jahren Diakonie- und Sozialstation Heckengäu e.V. in Mönsheim, Lehmgrube 1/1 Am 04.01.2021 Sprechzeiten: Mo. - Fr. von 08:30 – 14:00 Uhr Frau Lore Grammel geb. Essig, 75446 Wiernsheim, Tel: 07044/905080, E-Mail: info@diakonie-heckengaeu.de Pinache, im Alter von 91 Jahren. Außerhalb der Sprechzeiten meldet sich der Anrufbeant- Am 27.12.2020 worter. Margit Rochon, geb. Bostel aus Mühlacker im Alter von 82 Jahren Am 06.01.2021 Frau Gertrud Hauser, geb. Bemmerle aus Pinache Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in Bezug im Alter von 83 Jahren. auf die Corona-Pandemie kann derzeit kein Elektroschrott beim Bauhof abgegeben werden. Wir bitten um Ihr Verständnis. Gemeindeverwaltung Wiernsheim Foto: valentinrussanov/E+/Getty Images Plus WIPS Bürger-Bus Wiernsheim e.V. GEMEINSAM Danke für 2020, startklar für 2021 GEGEN CORONA Ein ereignisreiches Jahr 2020, geprägt von der Corona-Pan- demie, ging zu Ende. Doch trotz der besonderen Umstände fuhr der Bürgerbus, mit Ausnahme einer kurzen Pause beim MASKE TRAGEN! ersten Lockdown, durch das ganze Jahr 2020. Auf diesem Wege möchten wir uns bedanken - bei unseren treuen Fahrgästen, - bei unseren Mitgliedern, - und bei unseren ehrenamtlichen Fahrer/innen
Seite 8 / Nummer 1/2 Amtsblatt Wiernsheim Freitag, 15. Januar 2021 Kinderärztliche Notfallpraxis Helios-Klinikum Pforzheim Kanzlerstr. 2-6, 75175 Pforzheim, Tel. 116 117 Müllabfuhr Mi. 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Fr. 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Sa., So., Feiertage von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Notfallpraxis am Siloah St. Trudpert-Klinikum Wilferdinger Straße 67, 75179 Pforzheim, Tel. 116 117 Montag, Dienstag, Donnerstag von 19.00 Uhr bis 24.00 Uhr Mittwoch von 14.00 Uhr bis 24.00 Uhr Freitag von 16.00 Uhr bis 24.00 Uhr Sa., So., Feiertage von 08.00 Uhr bis 24.00 Uhr Bereitschaftsdienst der Diakonie Heckengäu Tel. 07044 8686 Es meldet sich der Anrufbeantworter der Diakoniestation. Er wird um 7.00 Uhr und um 16.00 Uhr abgehört. Bereitschaftsdienst der Hebamme Geburts- und Stillhilfe Frau Enning, Tel. 07042 15536 Bereitschaftsdienst der Zahnärzte Der Bereitschaftsdienst der Zahnärzte kann über die Ruf- nummer 0621 38000816 erfragt werden. Anlaufstelle, Hilfen in Lebenskrisen und bei Suizidgefahr tägliche Bereitschaft, Tel. 0171 8025110 Pflege & mehr Ambulanter Pflegedienst 75223 Öschelbronn, Obere Bachstraße 6 Bürozeiten 8.00 bis 15.00 Uhr Tel. 07233 / 944678 Im Notfall rund um die Uhr persönlich erreichbar. Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung Anne Marie Rouvière-Petruzzi Landratsamt Enzkreis, Zähringerallee 3, 75177 Pforzheim Telefon: 07231 308 9692 E-Mail: Anne.Marie.Rouviere.Petruzzi@enzkreis.de Homepage: www.enzkreis.de/behindertenbeauftragte Informations-, Beratungs- und Beschwerde (IBB)-Stelle Enzkreis I Pforzheim Sprechstunde für psychisch kranke Menschen und deren Angehörige Jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat von 16-18 Uhr Terminvereinbarung per Tel.: 07231/391086 oder per E-Mail: ibb-enkreis@pforzheim.de. Caritasverband e.V. Pforzheim Frühe Hilfen des Caritasverband e.V. Pforzheim für den Enzkreis Familienhebammen/ Familienkinderkrankenpflegerinnen/ Heil- pädagogische und Psychosoziale Begleitung. Wir bieten Unterstützung für Familien mit Kindern unter drei Jahren. Kontakt: 07231-128 844 Email: fruehe.hilfen@caritas-pforzheim.de Bereitschaftsdienst Tierarzt Sa., 16. + So., 17.01.2021 Dr. Treiber, 71735 Eberdingen, Tel. 0172/6286629 Bereitschaftsdienst der Apotheken Samstag, 16.01.2021: Apotheke am Bahnhof Mühlacker, Bahnhofstr. 120, Tel. 07041-87030 Sonntag, 17.01.2021: Enz-Apotheke Enzweihingen, Vaihinger Str. 4, Tel. 07042-5431 Praxisdienste Kirchliche Nachrichten Bereitschaftsdienst der Ärzte Evangelische Kirchengemeinde der Regionen Heckengäu/Platte, Mühlacker und Niefern- Wiernsheim Öschelbronn/Eutingen Notfallpraxis Mühlacker Pfarrerin Claudia Back, Pfarrer Matthias Back Hermann-Hesse-Str. 34, 75417 Mühlacker, Tel. 116 117 Lindenstraße 17, 75446 Wiernsheim Montag bis Freitag von 18.00 Uhr bis 07.00 Uhr Telefon: 0 70 44 / 72 94, Fax: 92 04 85 Sa, So., Feiertage von 07.00 Uhr bis 07.00 Uhr E-Mail: pfarramt.wiernsheim@elkw.de
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